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DE3826009A1 - Montage-vorrichtung fuer den anschluss einer sanitaeren mischarmatur - Google Patents

Montage-vorrichtung fuer den anschluss einer sanitaeren mischarmatur

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DE3826009A1
DE3826009A1 DE19883826009 DE3826009A DE3826009A1 DE 3826009 A1 DE3826009 A1 DE 3826009A1 DE 19883826009 DE19883826009 DE 19883826009 DE 3826009 A DE3826009 A DE 3826009A DE 3826009 A1 DE3826009 A1 DE 3826009A1
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    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/04Water-basin installations specially adapted to wash-basins or baths
    • E03C1/042Arrangements on taps for wash-basins or baths for connecting to the wall

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Montage-Vorrich­ tung gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Patentan­ spruchs 1.
Vorrichtungen zur auswechselbaren Montage von sanitären Mischarmaturen sind schon längst bekannt. Eine solche ist im AT-Patent Nr. 1 77 382 dargestellt. An ein Anschluss­ stück werden Wasserleitungen angeschlossen, die im An­ schlussstück entweder ihr Ende finden oder durch dieses hindurchgeführt sind. Senkrecht zu diesen Wasserleitungen gehen Stichleitungen ab und diese münden in einer zu den Wasserleitungen parallelen Fläche. An dieses Anschluss­ stück wird die Armatur angeschlossen. Nachteilig an einer solchen Anordnung ist, dass die Wasserleitungen genau horizontal angeordnet sein müssen, weil sich die Armatur infolge des Anschlussstückes starr auf diese Grundmontage einstellt.
Dieser Nachteil ist bei der Ausführung nach dem DE-Patent Nr. 8 79 678 insofern behoben, als die Armatur mit dem Ge­ winde eines zentralen Anschlussrohres in einen zentralen Anschluss am Anschlussstück angeschraubt wird. Die äussere Abdichtung der zweiten Zuleitung erfolgt mit einer Wand­ rosette, die ihrerseits auf ein Aussengewinde eines äusse­ ren koaxialen Rohres des Anschlussstückes geschraubt ist. Damit kann eine ungenaue Montage ausgeglichen werden, in­ dem die Einschraubtiefe entsprechend geändert und damit die gegenseitige Lage von Armatur und Anschlussstück einge­ stellt wird.
In einer späteren Veröffentlichung, der DE-Offenlegungs­ schrift 18 11 936, ist nur noch das Gehäuse der Armatur in das Gehäuse des Anschlussstückes eingeschraubt, während ein Innenrohr verschieblich in einen zentralen Stutzen ein­ gesetzt ist. Damit ist natürlich die Lage weitgehend frei einstellbar und auch der Wandabstand lässt sich auskorri­ gieren.
Das Anschlussstück selbst ist nur für einen Endanschluss der beiden Wasserleitungen ausgebildet und nicht für die Durchleitung von zwei Wasserleitungen vorgesehen. Jedoch zeigt dieses Anschlussstück einen zentralen Anschluss, der mit der einen Wasserleitung kommuniziert und einen darum herumführenden Ringkanal, der mit der anderen Was­ serleitung kommuniziert. Damit wird die Lagefreiheit der Armatur bewirkt.
Es ist nun Aufgabe der Erfindung, ein solches Anschluss­ stück derart zu verbessern, dass es für die Durchleitung geeignet ist, Ferner soll erreicht werden, dass ausser der gegenseitigen Winkelausrichtung auch bei Vertauschung von Warm- und Kaltwasseranschluss eine Korrektur ermöglicht wird.
Erfindungsgemäss wird dies durch die Merkmale im kennzeich­ nenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 1 erreicht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an­ hand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht eines ersten Ausführungsbei­ spiels nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Einsatz im Schnitt zum ersten Ausführungs­ beispiel nach Fig. 1 für die Vertauschung von Warm- und Kaltwasser, und
Fig. 3 eine Schnittansicht eines zweiten Ausführungsbei­ spiels mit einer Variante des Einsatzes nach Fig. 2.
In der Anordnung nach Fig. 1 ist das Anschlussgehäuse 1 mit dem Anschlussteil 10 und einem zylindrischen Gehäuse­ teil 11 erkennbar. Am Anschlussteil 10 sind zwei Paare von Anschlussstutzen 12, 12′ und 13, 13′ in paralleler Lage zu­ einander angeordnet.
Ueber dem Paar 12, 12′ ist eine aussermittige achsparallele Bohrung angeordnet, die in die Anschlussstutzen-Verbindung eindringt und so eine Stichleitung 15 bildet. Im Gehäuse­ teil 11 ist eine Zentralbohrung 17 vorhanden, die einen Radius hat, der dem Abstand zwischen der Achse des Gehäu­ seteils 11 und dem äussersten peripheren Punkt der Stich­ leitung 15 entspricht, oder wie in Fig. 1 gezeigt, grösser als dieser Abstand ist. Vom Boden 19 dieser Zentralbohrung 17 aus ist ein Sackloch 14 zwischen die beiden Paare der Anschlussstutzen 12, 12′, 13, 13′ gebohrt, das die Wand des zweiten Paares von Anschlussstutzen 13, 13′ durchbricht und damit eine radiale Stichleitung erzeugt.
Zentral im Boden 19 in der Zentralbohrung 17 ist eine zylindrische Ausnehmung 16 gebildet, die sich über dem Sackloch 14 befindet und als Sitz für ein Rohrstück 5 dient. Dadurch wird eine mittige Leitung mit einem Ring­ kanal darum herum abgetrennt.
Im Gehäuse 20 der Armatur 2 ist ebenfalls eine Zentralboh­ rung 22 vorhanden, die denselben Durchmesser hat wie die Zentralbohrung 17 im Anschlussgehäuse 1. Durch das genann­ te Rohrstück 5, das mit seinem freien Ende 5 a in eine Boh­ rung 23 im Gehäuse 20 eingreift, wird somit auch im Gehäu­ se 20 ein Ringkanal abgetrennt, von dem aus eine Zufuhr­ bohrung 25 zum Anschlussteil der Armatur führt.
Hinter der Bohrung 23 befindet sich im Anschlussteil der Armatur eine Auffanghöhe 24, die die Verbindung zur zwei­ ten Zufuhrbohrung 26 herstellt. Zwischen den Zufuhrbohrun­ gen 25, 26 und über der Auffanghöhe 24 ist die Leitung 27 zum Anschluss für Mischwasser dargestellt.
Eine Ueberwurfmutter 29 ist mit einem Gewindering 18 am Anschlussgehäuse 1 gefangen und ist auf ein Gewinde 28 am Gehäuse 2 geschraubt, so dass das Gehäuse 2 und das An­ schlussgehäuse 1 starr miteinander verbindbar sind.
Mit einer solchen Anordnung kann die Armatur auch bei un­ genau verlegten Leitungsrohren auf genaue Ausrichtung korrigiert werden. Allerdings kann damit eine Vertauschung von Warm- und Kaltwasserleitungen nicht rückgängig gemacht werden. Dazu ist ein Zusatzelement gemäss Fig. 2 anstelle des Rohrstückes 5 in Fig. 1 erforderlich. Dieses Verteil­ stück 4 ist in die Zentralbohrungen 17 im Anschlussgehäu­ se 1 und in die Zentralbohrung 21 im Gehäuse 20 der Arma­ tur 2 eingesetzt.
Mit zwei sich gegenüberliegenden Stutzen 40, 41 greift der Verteiler 4 einerseits in die zylindrische Ausnehmung 16 im Anschlussteil 10 des Anschlussgehäuses 1 und anderseits in die Bohrung 23 im Gehäuse 20 ein. Ein radialer Flansch 42 liegt dichtend an der Wand der Zentralbohrung 21 des Gehäuses 20 an und unterteilt den Ringkanal 22 in Fig. 1 in einen Ringkanal 43 im Anschlussgehäuse 1 und einen Ringkanal 44 im Gehäuse 20.
Durch achsparallele Leitungen 45, 46 und radiale Oeffnungen 47, 48 sind die beiden Ringkanäle 43, 44 mit dem jeweils ent­ fernten Stutzen 40, 41 verbunden. Damit findet eine Ver­ tauschung der Verbindungswege gemäss Fig. 1 statt.
Ein ähnliches derartiges Zusatzelement ist aus dem US-Pa­ tent Nr. 38 23 737 bekannt geworden. Dieses ist für Wand­ anschlüsse bei beidseits der Wände angeordnete Armaturen vorgesehen, um auf der einen Seite Kalt- und Warmwasser­ leitungen zu vertauschen.
Obwohl ähnlich aufgebaut, ist eine direkte Uebernahme des Erfindungsgedankens nicht möglich, weil der Verteiler 4 nach der Erfindung in eine gegebene Gehäuseanordnung ein­ gebaut werden muss um dabei ein einfaches Rohrstück 5 (Fig. 1) zu ersetzen, zum Zweck Warm- und Kaltwasserlei­ tungen zu vertauschen.
Da die beiden Teile, das Rohrstück 5 und der Verteiler 4, sehr billig herstellbar sind, könnten diese beiden Teile mit jeder Armatur mitgeliefert werden, so dass der In­ stallateur die Wahl hat, die Zuleitungen im Gehäuse 40 zu vertauschen. In beiden Fällen kann die Armatur 2 gegenüber dem Anschlussgehäuse 1 gedreht werden, um eine ungenaue Installation der Leitungsrohre auszugleichen.
Indem auch hier natürlicherweise eine am Anschlussgehäuse gefangene Ueberwurfmutter 29 zur Befestigung der Armatur 2 am Anschlussgehäuse 1 vorgesehen sein muss, um die bei­ den Teile, das Rohrstück 5 und den Verteiler 4 austausch­ bar zu haltern, kann eine Einstellung des Abstandes von der Maueroberfläche nicht ohne zusätzliche Mittel ermög­ licht werden.
Eine solche Anordnung zur Einstellung sowohl von herkömm­ licher genauer Installation als auch von chaotischer In­ stallation mit einer Einstellung des Wandabstandes ist in Fig. 3 dargestellt. Obwohl hier nur die Ausführung mit ei­ nem Verteiler dargestellt ist, könnte natürlich auch die­ ser Verteiler durch ein Rohrstück gemäss Fig. 1 ersetzt werden. Da sämtliche Bestandteile zumindest ähnlich zur Ausführungsform nach Fig. 2 sind, werden zum Unterschied die Referenzzahlen für geänderte Teile mit einem Apostroph (′) gekennzeichnet. Die Aenderungen im Vergleich zu den Ausführungen gemäss Fig. 1 und 2 betreffen somit eine Ver­ längerung der zylindrischen Ausnehmung 16′ in Fig. 1 und 2, eine Verlängerung des unteren Stutzens 40′ des Verteilers 4′ und eine in die Zentralbohrung 17 im Anschlussgehäuse 1 eingreifende Verlängerung 20′ der Wand des Gehäuses 20. Mit einer solchen Anordnung kann, wenn der Verteiler 4′ mit seinem oberen Stutzen 5′ starr in die Bohrung 23′ einge­ setzt ist eine axiale Verschiebung der Armatur 2 gegenüber dem Anschlussgehäuse 1 vorgenommen werden.
Um den Wandabstand genau einzustellen sind zwischen einer Rippe 30 am Gehäuse 20 und einem radialen Flansch 31 am Anschlussgehäuse 1 Abstandringe 32, 33 vorgesehen. Auf der Rippe 30 liegt ein Ring 34 mit Löchern 35 zur Aufnahme einer Befestigungsschraube 36, die in Gewindelöcher 37 im Flansch 31 einschraubbar ist.
Auf den Umfang verteilt können 3, 4 oder mehr Schrauben 36 vorgesehen werden.
Auch dieser Verteiler 4′ ist als Spritzteil billig her­ stellbar und könnte somit ebenfalls mit einem Rohrstück zusammen angeboten werden.

Claims (7)

1. Montage-Vorrichtung für den Anschluss einer sanitären Mischarmatur an Kalt- und Warmwasserleitungen, bei der ein Anschlussgehäuse (1) vorhanden ist, an dessen Anschlussstutzen (12, 12′, 13, 13′) die Leitungen anschliess­ bar sind und die Armatur (2) kraftschlüssig befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass von einem der Anschluss­ stutzen (12, 12′) eine aussermittig angeordnete, achspa­ rallele Stichleitung (15) abgeht, die bodenseitig in eine Zentralbohrung (17) im Anschlussgehäuse (1) mündet, dass ferner eine zentrische Sackbohrung (14) vom Boden (19) der Zentralbohrung (17) aus den anderen der beiden Anschluss­ stutzen (13, 13′) aufschneidet und damit eine radial ange­ ordnete Stichleitung bildet, dass Mittel (4, 4′, 5) vorhan­ den sind, um der Armatur (2) einerseits von der Sackboh­ rung (14) aus und anderseits aus der Mündung im Boden (19) der Zentralbohrung (17) Kalt- und Warmwasser voneinander getrennt zuzuführen, und dass das Anschlussgehäuse (1) mit dem Gehäuse (20) der Armatur (2) kraftschlüssig verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass als Mittel für die Zuleitung aus der Sackbohrung (14) zur Armatur (2) ein in der Sackbohrung (14) dichtend eingesetztes Rohrstück (5) vorhanden ist, das im Bereich der Zentralbohrung (17) einen vom anderen Anschlussstutzen (13, 13′) gespeisten Ringkanal abgrenzt, dass im Gehäuse (20) der Armatur (2) ein zweiter deckungs­ gleicher Ringkanal (22) ausgeschnitten ist, und dass das Rohrstück (5) in einer zentralen Auffanghöhle (24) im Ge­ häuse (20) der Armatur (2) ebenfalls dichtend eingesetzt ist.
3. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass als Mittel für die Zuleitung aus der Sackbohrung (14) zur Armatur (2) ein zylindrisches Ver­ teilstück (4, 4′) vorhanden ist, das mit einem ersten zen­ tralen Stutzen (40, 40′) dichtend in die Sackbohrung (14) und mit einem zweiten zentralen Stutzen (41, 41′) auf der dem ersten Stutzen (40, 40′) gegenüberliegenden Seite des Verteilstückes (4, 4′) in eine zentrale Oeffnung (19 a) im Gehäuse (20) der Armatur (2) ebenfalls abgedichtet einge­ setzt ist, dass das Verteilstück (4, 4′) einen radialen Flansch (42) aufweist, dessen Peripherie in der Zentral­ bohrung (17, 21) dichtend anliegt und im Anschlussgehäuse (1) einerseits und im Gehäuse (20) der Armatur (2) ander­ seits je einen Ringkanal abgrenzt, und dass der erste Stutzen (40, 40′) mit dem Ringkanal im Gehäuse (20) der Armatur (2) und der zweite Stutzen (41, 41′) mit dem Ring­ kanal im Anschlussgehäuse (1) kommunizierend verbunden sind.
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, dass im Anschlussgehäuse (1) die Sackboh­ rung (14) mit einer rohrförmigen Verlängerung (16′) bis in die Zentralbohrung (17) hinein vorstehend ausgebildet ist, dass der erste Stutzen (40′) schiebbar in die Ver­ längerung (16′) eingreift, und dass der zweite Stutzen (41′) in der Zuleitung zur Auffanghöhle (24) starr einge­ setzt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine am Anschlussgehäuse (1) gefangene Ueberwurfmutter (29) die an einem Gewinde (28) am Gehäuse (20) der Armatur (2) angeschraubt ist.
6. Vorrichtung nach Patentanspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, dass zum Fangen der Ueberwurfmutter (29) am Anschlussgehäuse (1) ein Gewindering (18) vorhanden ist.
7. Vorrichtung nach Patentanspruch 4, gekennzeich­ net durch einen radialen, nach aussen abstehenden Flansch (31) am Anschlussgehäuse (1) mit auf dem Umfang verteilt angeordneten achsparallelen Gewindelöchern (37), ferner durch eine radial nach aussen abstehende Rippe (30) am Gehäuse (20) der Armatur (2) und einem über dieser ange­ ordneten Ringflansch (34) mit einer gleichen Anzahl Löchern (35) und mit gleicher Verteilung wie die Gewindelöcher (37) im Flansch (31) zur Aufnahme von Bolzenschrauben (36)zur Verschraubung von Gehäuse (20) der Armatur (2) und An­ schlussgehäuse (1) und durch Abstandsringe (32, 33) zwi­ schen der Stirnfläche des Anschlussgehäuses (1) und der Unterseite der Rippe (30) am Gehäuse (20) der Armatur (2) zur Einstellung des Abstandes der Armatur (2) von der Maueroberfläche.
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