DE3826009A1 - Montage-vorrichtung fuer den anschluss einer sanitaeren mischarmatur - Google Patents
Montage-vorrichtung fuer den anschluss einer sanitaeren mischarmaturInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Montage-Vorrich
tung gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Patentan
spruchs 1.
Vorrichtungen zur auswechselbaren Montage von sanitären
Mischarmaturen sind schon längst bekannt. Eine solche ist
im AT-Patent Nr. 1 77 382 dargestellt. An ein Anschluss
stück werden Wasserleitungen angeschlossen, die im An
schlussstück entweder ihr Ende finden oder durch dieses
hindurchgeführt sind. Senkrecht zu diesen Wasserleitungen
gehen Stichleitungen ab und diese münden in einer zu den
Wasserleitungen parallelen Fläche. An dieses Anschluss
stück wird die Armatur angeschlossen. Nachteilig an einer
solchen Anordnung ist, dass die Wasserleitungen genau
horizontal angeordnet sein müssen, weil sich die Armatur
infolge des Anschlussstückes starr auf diese Grundmontage
einstellt.
Dieser Nachteil ist bei der Ausführung nach dem DE-Patent
Nr. 8 79 678 insofern behoben, als die Armatur mit dem Ge
winde eines zentralen Anschlussrohres in einen zentralen
Anschluss am Anschlussstück angeschraubt wird. Die äussere
Abdichtung der zweiten Zuleitung erfolgt mit einer Wand
rosette, die ihrerseits auf ein Aussengewinde eines äusse
ren koaxialen Rohres des Anschlussstückes geschraubt ist.
Damit kann eine ungenaue Montage ausgeglichen werden, in
dem die Einschraubtiefe entsprechend geändert und damit
die gegenseitige Lage von Armatur und Anschlussstück einge
stellt wird.
In einer späteren Veröffentlichung, der DE-Offenlegungs
schrift 18 11 936, ist nur noch das Gehäuse der Armatur
in das Gehäuse des Anschlussstückes eingeschraubt, während
ein Innenrohr verschieblich in einen zentralen Stutzen ein
gesetzt ist. Damit ist natürlich die Lage weitgehend frei
einstellbar und auch der Wandabstand lässt sich auskorri
gieren.
Das Anschlussstück selbst ist nur für einen Endanschluss
der beiden Wasserleitungen ausgebildet und nicht für die
Durchleitung von zwei Wasserleitungen vorgesehen. Jedoch
zeigt dieses Anschlussstück einen zentralen Anschluss,
der mit der einen Wasserleitung kommuniziert und einen
darum herumführenden Ringkanal, der mit der anderen Was
serleitung kommuniziert. Damit wird die Lagefreiheit der
Armatur bewirkt.
Es ist nun Aufgabe der Erfindung, ein solches Anschluss
stück derart zu verbessern, dass es für die Durchleitung
geeignet ist, Ferner soll erreicht werden, dass ausser der
gegenseitigen Winkelausrichtung auch bei Vertauschung von
Warm- und Kaltwasseranschluss eine Korrektur ermöglicht
wird.
Erfindungsgemäss wird dies durch die Merkmale im kennzeich
nenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 1 erreicht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an
hand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht eines ersten Ausführungsbei
spiels nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Einsatz im Schnitt zum ersten Ausführungs
beispiel nach Fig. 1 für die Vertauschung von
Warm- und Kaltwasser, und
Fig. 3 eine Schnittansicht eines zweiten Ausführungsbei
spiels mit einer Variante des Einsatzes nach Fig. 2.
In der Anordnung nach Fig. 1 ist das Anschlussgehäuse 1
mit dem Anschlussteil 10 und einem zylindrischen Gehäuse
teil 11 erkennbar. Am Anschlussteil 10 sind zwei Paare von
Anschlussstutzen 12, 12′ und 13, 13′ in paralleler Lage zu
einander angeordnet.
Ueber dem Paar 12, 12′ ist eine aussermittige achsparallele
Bohrung angeordnet, die in die Anschlussstutzen-Verbindung
eindringt und so eine Stichleitung 15 bildet. Im Gehäuse
teil 11 ist eine Zentralbohrung 17 vorhanden, die einen
Radius hat, der dem Abstand zwischen der Achse des Gehäu
seteils 11 und dem äussersten peripheren Punkt der Stich
leitung 15 entspricht, oder wie in Fig. 1 gezeigt, grösser
als dieser Abstand ist. Vom Boden 19 dieser Zentralbohrung
17 aus ist ein Sackloch 14 zwischen die beiden Paare der
Anschlussstutzen 12, 12′, 13, 13′ gebohrt, das die Wand des
zweiten Paares von Anschlussstutzen 13, 13′ durchbricht
und damit eine radiale Stichleitung erzeugt.
Zentral im Boden 19 in der Zentralbohrung 17 ist eine
zylindrische Ausnehmung 16 gebildet, die sich über dem
Sackloch 14 befindet und als Sitz für ein Rohrstück 5
dient. Dadurch wird eine mittige Leitung mit einem Ring
kanal darum herum abgetrennt.
Im Gehäuse 20 der Armatur 2 ist ebenfalls eine Zentralboh
rung 22 vorhanden, die denselben Durchmesser hat wie die
Zentralbohrung 17 im Anschlussgehäuse 1. Durch das genann
te Rohrstück 5, das mit seinem freien Ende 5 a in eine Boh
rung 23 im Gehäuse 20 eingreift, wird somit auch im Gehäu
se 20 ein Ringkanal abgetrennt, von dem aus eine Zufuhr
bohrung 25 zum Anschlussteil der Armatur führt.
Hinter der Bohrung 23 befindet sich im Anschlussteil der
Armatur eine Auffanghöhe 24, die die Verbindung zur zwei
ten Zufuhrbohrung 26 herstellt. Zwischen den Zufuhrbohrun
gen 25, 26 und über der Auffanghöhe 24 ist die Leitung 27
zum Anschluss für Mischwasser dargestellt.
Eine Ueberwurfmutter 29 ist mit einem Gewindering 18 am
Anschlussgehäuse 1 gefangen und ist auf ein Gewinde 28 am
Gehäuse 2 geschraubt, so dass das Gehäuse 2 und das An
schlussgehäuse 1 starr miteinander verbindbar sind.
Mit einer solchen Anordnung kann die Armatur auch bei un
genau verlegten Leitungsrohren auf genaue Ausrichtung
korrigiert werden. Allerdings kann damit eine Vertauschung
von Warm- und Kaltwasserleitungen nicht rückgängig gemacht
werden. Dazu ist ein Zusatzelement gemäss Fig. 2 anstelle
des Rohrstückes 5 in Fig. 1 erforderlich. Dieses Verteil
stück 4 ist in die Zentralbohrungen 17 im Anschlussgehäu
se 1 und in die Zentralbohrung 21 im Gehäuse 20 der Arma
tur 2 eingesetzt.
Mit zwei sich gegenüberliegenden Stutzen 40, 41 greift der
Verteiler 4 einerseits in die zylindrische Ausnehmung 16
im Anschlussteil 10 des Anschlussgehäuses 1 und anderseits
in die Bohrung 23 im Gehäuse 20 ein. Ein radialer Flansch
42 liegt dichtend an der Wand der Zentralbohrung 21 des
Gehäuses 20 an und unterteilt den Ringkanal 22 in Fig. 1
in einen Ringkanal 43 im Anschlussgehäuse 1 und einen
Ringkanal 44 im Gehäuse 20.
Durch achsparallele Leitungen 45, 46 und radiale Oeffnungen
47, 48 sind die beiden Ringkanäle 43, 44 mit dem jeweils ent
fernten Stutzen 40, 41 verbunden. Damit findet eine Ver
tauschung der Verbindungswege gemäss Fig. 1 statt.
Ein ähnliches derartiges Zusatzelement ist aus dem US-Pa
tent Nr. 38 23 737 bekannt geworden. Dieses ist für Wand
anschlüsse bei beidseits der Wände angeordnete Armaturen
vorgesehen, um auf der einen Seite Kalt- und Warmwasser
leitungen zu vertauschen.
Obwohl ähnlich aufgebaut, ist eine direkte Uebernahme des
Erfindungsgedankens nicht möglich, weil der Verteiler 4
nach der Erfindung in eine gegebene Gehäuseanordnung ein
gebaut werden muss um dabei ein einfaches Rohrstück 5
(Fig. 1) zu ersetzen, zum Zweck Warm- und Kaltwasserlei
tungen zu vertauschen.
Da die beiden Teile, das Rohrstück 5 und der Verteiler 4,
sehr billig herstellbar sind, könnten diese beiden Teile
mit jeder Armatur mitgeliefert werden, so dass der In
stallateur die Wahl hat, die Zuleitungen im Gehäuse 40 zu
vertauschen. In beiden Fällen kann die Armatur 2 gegenüber
dem Anschlussgehäuse 1 gedreht werden, um eine ungenaue
Installation der Leitungsrohre auszugleichen.
Indem auch hier natürlicherweise eine am Anschlussgehäuse
gefangene Ueberwurfmutter 29 zur Befestigung der Armatur
2 am Anschlussgehäuse 1 vorgesehen sein muss, um die bei
den Teile, das Rohrstück 5 und den Verteiler 4 austausch
bar zu haltern, kann eine Einstellung des Abstandes von
der Maueroberfläche nicht ohne zusätzliche Mittel ermög
licht werden.
Eine solche Anordnung zur Einstellung sowohl von herkömm
licher genauer Installation als auch von chaotischer In
stallation mit einer Einstellung des Wandabstandes ist in
Fig. 3 dargestellt. Obwohl hier nur die Ausführung mit ei
nem Verteiler dargestellt ist, könnte natürlich auch die
ser Verteiler durch ein Rohrstück gemäss Fig. 1 ersetzt
werden. Da sämtliche Bestandteile zumindest ähnlich zur
Ausführungsform nach Fig. 2 sind, werden zum Unterschied
die Referenzzahlen für geänderte Teile mit einem Apostroph
(′) gekennzeichnet. Die Aenderungen im Vergleich zu den
Ausführungen gemäss Fig. 1 und 2 betreffen somit eine Ver
längerung der zylindrischen Ausnehmung 16′ in Fig. 1 und 2,
eine Verlängerung des unteren Stutzens 40′ des Verteilers
4′ und eine in die Zentralbohrung 17 im Anschlussgehäuse 1
eingreifende Verlängerung 20′ der Wand des Gehäuses 20. Mit
einer solchen Anordnung kann, wenn der Verteiler 4′ mit
seinem oberen Stutzen 5′ starr in die Bohrung 23′ einge
setzt ist eine axiale Verschiebung der Armatur 2 gegenüber
dem Anschlussgehäuse 1 vorgenommen werden.
Um den Wandabstand genau einzustellen sind zwischen einer
Rippe 30 am Gehäuse 20 und einem radialen Flansch 31 am
Anschlussgehäuse 1 Abstandringe 32, 33 vorgesehen. Auf der
Rippe 30 liegt ein Ring 34 mit Löchern 35 zur Aufnahme
einer Befestigungsschraube 36, die in Gewindelöcher 37 im
Flansch 31 einschraubbar ist.
Auf den Umfang verteilt können 3, 4 oder mehr Schrauben
36 vorgesehen werden.
Auch dieser Verteiler 4′ ist als Spritzteil billig her
stellbar und könnte somit ebenfalls mit einem Rohrstück
zusammen angeboten werden.
Claims (7)
1. Montage-Vorrichtung für den Anschluss einer
sanitären Mischarmatur an Kalt- und Warmwasserleitungen,
bei der ein Anschlussgehäuse (1) vorhanden ist, an dessen
Anschlussstutzen (12, 12′, 13, 13′) die Leitungen anschliess
bar sind und die Armatur (2) kraftschlüssig befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass von einem der Anschluss
stutzen (12, 12′) eine aussermittig angeordnete, achspa
rallele Stichleitung (15) abgeht, die bodenseitig in eine
Zentralbohrung (17) im Anschlussgehäuse (1) mündet, dass
ferner eine zentrische Sackbohrung (14) vom Boden (19) der
Zentralbohrung (17) aus den anderen der beiden Anschluss
stutzen (13, 13′) aufschneidet und damit eine radial ange
ordnete Stichleitung bildet, dass Mittel (4, 4′, 5) vorhan
den sind, um der Armatur (2) einerseits von der Sackboh
rung (14) aus und anderseits aus der Mündung im Boden (19)
der Zentralbohrung (17) Kalt- und Warmwasser voneinander
getrennt zuzuführen, und dass das Anschlussgehäuse (1) mit
dem Gehäuse (20) der Armatur (2) kraftschlüssig verbunden
ist.
2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass als Mittel für die Zuleitung aus der
Sackbohrung (14) zur Armatur (2) ein in der Sackbohrung
(14) dichtend eingesetztes Rohrstück (5) vorhanden ist,
das im Bereich der Zentralbohrung (17) einen vom anderen
Anschlussstutzen (13, 13′) gespeisten Ringkanal abgrenzt,
dass im Gehäuse (20) der Armatur (2) ein zweiter deckungs
gleicher Ringkanal (22) ausgeschnitten ist, und dass das
Rohrstück (5) in einer zentralen Auffanghöhle (24) im Ge
häuse (20) der Armatur (2) ebenfalls dichtend eingesetzt
ist.
3. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass als Mittel für die Zuleitung aus der
Sackbohrung (14) zur Armatur (2) ein zylindrisches Ver
teilstück (4, 4′) vorhanden ist, das mit einem ersten zen
tralen Stutzen (40, 40′) dichtend in die Sackbohrung (14)
und mit einem zweiten zentralen Stutzen (41, 41′) auf der
dem ersten Stutzen (40, 40′) gegenüberliegenden Seite des
Verteilstückes (4, 4′) in eine zentrale Oeffnung (19 a) im
Gehäuse (20) der Armatur (2) ebenfalls abgedichtet einge
setzt ist, dass das Verteilstück (4, 4′) einen radialen
Flansch (42) aufweist, dessen Peripherie in der Zentral
bohrung (17, 21) dichtend anliegt und im Anschlussgehäuse
(1) einerseits und im Gehäuse (20) der Armatur (2) ander
seits je einen Ringkanal abgrenzt, und dass der erste
Stutzen (40, 40′) mit dem Ringkanal im Gehäuse (20) der
Armatur (2) und der zweite Stutzen (41, 41′) mit dem Ring
kanal im Anschlussgehäuse (1) kommunizierend verbunden
sind.
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, dass im Anschlussgehäuse (1) die Sackboh
rung (14) mit einer rohrförmigen Verlängerung (16′) bis
in die Zentralbohrung (17) hinein vorstehend ausgebildet
ist, dass der erste Stutzen (40′) schiebbar in die Ver
längerung (16′) eingreift, und dass der zweite Stutzen
(41′) in der Zuleitung zur Auffanghöhle (24) starr einge
setzt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 1
bis 4, gekennzeichnet durch eine am Anschlussgehäuse (1)
gefangene Ueberwurfmutter (29) die an einem Gewinde (28)
am Gehäuse (20) der Armatur (2) angeschraubt ist.
6. Vorrichtung nach Patentanspruch 5, dadurch ge
kennzeichnet, dass zum Fangen der Ueberwurfmutter (29) am
Anschlussgehäuse (1) ein Gewindering (18) vorhanden ist.
7. Vorrichtung nach Patentanspruch 4, gekennzeich
net durch einen radialen, nach aussen abstehenden Flansch
(31) am Anschlussgehäuse (1) mit auf dem Umfang verteilt
angeordneten achsparallelen Gewindelöchern (37), ferner
durch eine radial nach aussen abstehende Rippe (30) am
Gehäuse (20) der Armatur (2) und einem über dieser ange
ordneten Ringflansch (34) mit einer gleichen Anzahl Löchern
(35) und mit gleicher Verteilung wie die Gewindelöcher (37)
im Flansch (31) zur Aufnahme von Bolzenschrauben (36)zur
Verschraubung von Gehäuse (20) der Armatur (2) und An
schlussgehäuse (1) und durch Abstandsringe (32, 33) zwi
schen der Stirnfläche des Anschlussgehäuses (1) und der
Unterseite der Rippe (30) am Gehäuse (20) der Armatur (2)
zur Einstellung des Abstandes der Armatur (2) von der
Maueroberfläche.
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