DE3825093A1 - Verfahren und vorrichtung zum fuellen von flaschen oder dergl. in gegendruckfuellmaschinen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum fuellen von flaschen oder dergl. in gegendruckfuellmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Füllen von Flaschen oder dgl.
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zu dessen
Durchführung.
Es ist bereits ein gattungsgemäßes Verfahren bekannt, bei dem das
Verdrängen der überschüssigen Flüssigkeit ausschließlich durch das
nach dem Schließen des Flüssigkeitsventils und des Spanngasventils im
Leerraum der Flasche und in den Kanälen des Füllorgans
eingeschlossene, unter Überdruck stehende Spanngas bewirkt wird (DE-OS
28 38 244). Sobald die Flasche durch Öffnen eines speziellen
Korrekturventils mit dem unter Atmosphärendruck stehenden Raum
geringeren Drucks in Form eines Ringkanals verbunden wird, dehnt sich
das Spanngas entsprechend aus und reißt über das Rückgasrohr die über
dessen Anschnitt stehende Flüssigkeit mit in den Ringkanal. Für den
Vorgang der Füllhöhenkorrektur wird somit keine eigene Druckgasquelle
benötigt und die zur Durchführung des Verfahrens geeignete
Gegendruckfüllmaschine ist äußerst einfach aufgebaut. Ungünstig ist
jedoch, daß beim bekannten Verfahren die verdrängbare
Flüssigkeitsmenge vom Volumen und dem Druck des eingeschlossenen
Spanngases abhängig ist, was die Einsatzmöglichkeiten dieses
Verfahrens eng begrenzt. So ist z. B. beim
Randvollfüllen von Flaschen, beim Füllen unter geringem Gegendruck,
beim Abfüllen stark schäumender Flüssigkeiten oder bei der Verwendung
ungünstiger Gefäßformen keine zufriedenstellende Füllhöhenkorrektur
möglich.
Das gleiche gilt für ein anderes bekanntes Verfahren der
gattungsgemäßen Art zum Füllen von Flaschen in einer
Gegendruckfüllmaschine, bei dem im Raum geringeren Drucks ein überhalb
dem Atmosphärendruck liegender Druck aufrecht erhalten wird
(DE-OS 36 22 807). Die Volumensvergrößerung des in der Flasche und in
den Kanälen des Füllorgans eingeschlossenen Spanngases beim Anschluß
verdrängbare Flüssigkeitsmenge ist hier sogar noch geringer. Es muß
daher z. B. durch Einschalten leistungsmindernder Gassperren in den
Flüssigkeitskanal versucht werden, ein zu starkes Überfüllen der
Flasche zu verhindern.
Weiter ist ein Verfahren zum Füllen von Flaschen in einer
Gegendruckfüllmaschine bekannt, bei dem die Flaschen während des
gesamten Füllvorgangs über das Rückgasrohr und eine Drossel mit der
Atmosphäre verbunden sind (DE-OS 16 07 996). Nach Beendigung des
Flüssigkeitseinlaufs wird bei geschlossenem Spanngas- und
Flüssigkeitsventil aus einem separaten Behälter unter hohem Druck
stehenden Inertgas in die Flasche eingeleitet, durch welches das
Spanngas verdrängt werden soll. Eine Füllhöhenkorrektur findet hierbei
nicht statt, da das Flüssigkeitsventil durch eine elektrische Sonde
derart gesteuert ist, daß der Flüssigkeitsspiegel nicht bis zum
Anschnitt des Rückgasrohres ansteigen kann. Dieses bekannte Verfahren
arbeitet infolge des fortwährenden Spanngasverlustet über die Drossel
sowie infolge des zusätzlichen Verbrauchs an Inertgas sehr
unwirtschaftlich. Zu seiner Durchführung ist wegen des zusätzlichen
Druckbehälters und der elektrischen Steuereinrichtungen ein hoher
maschineller Aufwand erforderlich.
Schließlich ist noch ein zu einer vollkommenen anderen Gattung
gehörendes Verfahren zum Füllen von Flaschen in einer
Gegendruckfüllmaschine bekannt, deren Füllorgane ein Füllrohr,
getrennte Spanngas- und Rückgaskanäle und einen Drehschieber zur
Steuerung des Abfüllverfahrens aufweisen (DE-PS 6 85 412). Nach dem
Einlaufen der Flüssigkeit in die Flasche wird hier der Drehschieber
wieder in die gleiche Stellung verbracht, die er auch beim Vorspannen
der Flasche einnimmt. Dabei ist die Flasche über die Spanngasleitung
und die Rückgasleitung mit dem Gasraum im Behälter für die
Füllflüssigkeit verbunden, während das Füllrohr mit einem ins Freie
führenden Entlastungskanal gekoppelt ist. Wird nun ein Sperrventil im
Entlastungskanal geöffnet, so entleert sich unter dem Druck des
Spanngases die in der Rückgasleitung stehende Flüssigkeit in die
Flasche und es wird diese Flüssigkeit sowie der gesamte Inhalt des
Füllrohrs ins Freie abgespritzt. Auf diese Weise entstehen enorme
Flüssigkeitsverluste, so daß dieses bekannte Füllverfahren aus
wirtschaftlichen Gründen seit langem nicht mehr einsetzbar ist.
Außerdem ist die zu seiner Durchführung bestimmte Füllmaschine äußerst
kompliziert aufgebaut und schwer zu reinigen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem gattungsgemäßen
Verfahren zum Füllen von Gefäßen unter Beibehaltung der
wirtschaftlichen Arbeitsweise auch bei ungünstigen Füllbedingungen
eine zuverlässige und genaue Füllhöhenkorrektur zu bewirken. Außerdem
soll eine einfach aufgebaute Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens durch die im
Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren ist die maximal durchführbare
Füllhöhenkorrektur vollkommen unabhängig vom Volumen und vom Druck des
in den Kanälen des Füllorgans und in der Flasche eingeschlossenen
Spanngases. Es kann aus dem ohnehin vorhandenen, üblicherweise großen
Spanngasvorrat im Sammelraum jederzeit die erforderliche Menge
Spanngas in die Flasche abgeleitet werden, um bei allen
Betriebsbedingungen, insbesondere beim Abfüllen mit niedrigem
Gegendruck, beim Heißabfüllen, beim Randvollfüllen usw. eine exakte
Füllhöhenkorrektur durchzuführen. Eine zusätzliche Druckgasquelle bzw.
Inertgasquelle ist hierzu nicht erforderlich. Der zusätzliche
Verbrauch an Spanngas ist äußerst gering, er kann genau bemessen
werden, wobei das bereits in der Flasche und im Füllorgan
eingeschlossene Spanngas mit zu berücksichtigen ist. Das
erfindungsgemäße Verfahren arbeitet somit sehr wirtschaftlich und
ermöglicht bei allen Einsatzbedingungen eine gleichbleibende Füllhöhe
in den Flaschen, Dosen und sonstigen Gefäßen.
Einige bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens,
die zu einer besonders wirtschaftlichen Arbeitsweise und einer hohen
Abfülleistung beitragen, sind in den Unteransprüchen 2 bis 10
angegeben. Das Verfahren nach den Ansprüchen 7 und 8 hat den Vorzug,
daß beim Abfüllen von kohlesäurehaltigen Getränken während der
Füllhöhenkorrektur keine Kohlensäureentbindung auftritt, da der
Gegendruck im Raum geringeren Drucks über dem Sättigungsdruck gehalten
werden kann. Allerdings ist dann anschließend eine besondere
Entlastungsphase erforderlich. Diese Entlastungsphase entfällt beim
Verfahren nach den Ansprüchen 9 und 10, da hier bereits während der
Füllhöhenkorrektur weitgehend eine Absenkung auf den Atmosphärendruck
auftritt.
Hinsichtlich der Vorrichtung wird die der Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe durch die im Anspruch 11 angegebenen Merkmale gelöst.
Über die zusätzliche Leitung und das unabhängig steuerbare Sperrventil
wird auf einfachste Weise während der Korrekturphase die erforderliche
Spanngasmenge mit dem normalen Kesseldruck bzw. Gegendruck in die
Flaschen geleitet. Diese Leitung ist an den übrigen Phasen eines
Abfüllvorgangs, z. B. am Vorspannen, nicht beteiligt und immer frei
von Flüssigkeit.
Einige bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind in den Ansprüchen 12 bis 15 aufgezeigt. Besonders vorteilhaft ist
die Ausbildung nach Anspruch 13. Durch das Sicherheitsventil in der
Leitung wird verhindert, daß Spanngas unnötig aus dem Behälter
abgeblasen wird, wenn keine Flasche am Füllorgan vorhanden ist. Durch
die Gestaltung nach den Ansprüchen 14 und 15 wird erreicht, daß
infolge der Mehrfachnutzung der Leitung im Bereich unterhalb des
Sperrventils auch bei Füllorganen mit vielen Funktionen ein
überschaubarer Aufbau gewahrt bleibt.
Im Nachstehenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch eine Gegendruckfüllmaschine
im Bereich eines Füllorgans,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch ein Füllorgan in
abgeänderter Ausführung.
Die Gegendruckfüllmaschine nach Fig. 1 ist zum Füllen von Flaschen 17
mit einer sauerstoffempfindlichen, kohlensäurehaltigen Flüssigkeit,
z. B. Bier, eingerichtet. Sie weist einen nicht gezeigten rotierenden
Flaschentisch mit steuerbaren Huborganen zum Anheben und Absenken der
Flaschen 17 auf. Konzentrisch zum Flaschentisch ist ein rotierender
Behälter 5 in Form eines Ringkessels angeordnet, der die Flüssigkeit
und ein Spanngas, nämlich Kohlensäure, aufnimmt. An der Unterseite des
Behälters ist ferner eine ringförmige Vakuumkammer 15 und eine
gleichfalls ringförmige Korrekturkammer 18 ausgebildet. In der
Vakuumkammer 15 wird mittels einer nicht gezeigten Vakuumpumpe ein
90%iges Vakuum aufrecht erhalten. In der Korrekturkammer 18 wird
mittels eines nicht gezeigten Differenzdruckreglers ein Überdruck
aufrecht erhalten, der um 0,2 Bar unter dem Überdruck im Behälter 5
liegt.
Jedes Füllorgan 11 weist einen Ventilblock 19 auf, der an der
Unterseite des Behälters 5 befestigt ist. Im Ventilblock 19 ist ein im
wesentlichen senkrecht verlaufender Flüssigkeitskanal 2 ausgebildet,
der über eine Bohrung im Boden des Behälters 5 mit dessen
Flüssigkeitsraum 20 in Verbindung steht. Das obere Ende des
Flüssigkeitskanals 2 ist durch
ein tellerförmiges Flüssigkeitsventil 3 verschließbar; sein unteres
Ende geht in einen Auslaufstutzen über, an den sich eine
Zentrierglocke 12 anschließt. Diese ist mittels eines
Führungsgestänges 13 höhenbeweglich am Ventilblock 19 gelagert.
Im Zentrum des Flüssigkeitskanals 2 ist mittels radialer Arme ein
senkrechtes Rückgasrohr 1 befestigt, dessen unterer, austauschbarer
Bereich in die Flasche 17 und dessen oberer Bereich in den Gasraum 4
des Behälters 5 ragt. Während der untere Anschnitt 21 des
Rückgasrohres 1, der die Füllhöhe in der Flasche 17 bestimmt, immer
offen ist, kann das obere Ende des Gasrohres 1 durch ein
Spanngasventil 22 verschlossen werden. Der Ventilkörper des
Spanngasventils 22 ist genauso wie der Ventilkörper des
Flüssigkeitsventils 3 verschiebbar auf dem feststehenden Rückgasrohr 1
gelagert. Die beiden Ventilkörper sind über eine federnde
Zwischenhülse 23 miteinander bewegungsmäßig gekoppelt. Durch einen
gebremst drehbar in der Wand des Behälters 5 gelagerten Rollenhebel 24
mit einer Steuergabel 25 kann in üblicher Weise der Ventilkörper des
Spanngasventils 22 angehoben oder abgesenkt werden, wobei er über die
Zwischenhülse 23 den Ventilkörper des Flüssigkeitsventils 3 nach unten
in die Schließstellung drückt oder nach oben hin frei gibt. Das
Flüssigkeitsventil 3 öffnet mittels einer strichpunktiert angedeuteten
Feder selbsttätig, wenn Druckausgleich zwischen dem Behälter 5 und der
Flasche 17 erfolgt ist.
In den Flüssigkeitskanal 2 mündet unterhalb des Flüssigkeitsventils 3
eine Leitung 6 ein, die anfänglich durch den Ventilblock 19 und dann
über eine Rohrleitung zum Lagerklotz 26 des Rollenhebels 24, durch den
Lagerklotz 26 hindurch zum Behälter 5 verläuft und in dessen Gasraum 4
einmündet. Durch die Leitung 6 kann somit der Gasraum 4 unter Umgehung
des Rückgasrohres 1 mit dem Flüssigkeitskanal 2 bzw. mit der an das
Füllorgan 11 angepreßten Flasche 17 verbunden werden.
In die Leitung 6 ist ein im Lagerklotz 26 sitzendes Sicherheitsventil
10 eingeschaltet, dessen Ventilkörper normalerweise durch eine Feder
gegen den Ventilsitz gedrückt wird und dadurch die Leitung 6 absperrt.
Über einen Stift 27 wird der Ventilkörper durch das Führungsgestänge
13 der Zentrierglocke 12 angehoben und damit das Sicherheitsventil 10
geöffnet, wenn eine Flasche 17 mittels des Huborgans vollständig an
das Füllorgan 11 angepreßt worden ist, wodurch die Zentrierglocke 12
ihre oberste Endposition einnimmt.
Weiter ist in die Leitung 6 ein Sperrventil 7 eingeschaltet, das im
Ventilblock 19 sitzt. Der Ventilkörper dieses Sperrventils 7 ist
normalerweise durch eine Feder gegen seinen Ventilsitz gedrückt,
wodurch die Leitung 6 abgesperrt ist. Diese Position ist in Fig. 1
gezeigt. Über einen Stößel und einen ortsfesten Nocken 8 a einer
Steuereinrichtung 8 für die Ventile kann das Sperrventil im Betrieb
der Gegendruckfüllmaschine an der gewünschten Stelle der Umlaufbahn
des Füllorgans 11 vorübergehend geöffnet werden. Die Position des
Nockens 8 a ist in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet.
Im Bereich zwischen dem Sperrventil 7 und der Einmündung in den
Flüssigkeitskanal 2 ist an die Leitung 6 ein Entlastungsventil 14 mit
einer ins Freie mündenden Drosseldüse 28 angeschlossen. Das
Entlastungsventil 14 sitzt im Ventilblock 19; sein Ventilkörper wird
normalerweise durch eine Feder gegen seinen Ventilsitz gedrückt,
wodurch die Verbindung von der Leitung 6 zur Drosseldüse 28 gesperrt
ist. Diese Position ist in Fig. 1 gezeigt. An einer geeigneten Stelle
der Umlaufbahn des Füllorgans 11 wird das Entlastungsventil 14 durch
einen strichpunktiert angedeuteten Nocken 8 b der Steuereinrichtung 8
über einen Stößel geöffnet und damit das Innere der Flasche 17 mit der
Atmosphäre verbunden.
Weiter ist an die Leitung 6 im Bereich zwischen dem Sperrventil 7 und
der Einmündung in den Flüssigkeitskanal 2, zweckmäßigerweise unterhalb
des Entlastungsventils 14, ein Vakuumventil 16 angeordnet. Das
Vakuumventil 16 sitzt wiederum im Ventilblock 19 und ist durch einen
Vakuumkanal 29, der quer durch den Ventilblock 19 am Flüssigkeitskanal
2 vorbeiläuft, mit der Vakuumkammer 15 verbunden. Der Ventilkörper des
Vakuumventils 16 wird normalerweise durch eine Feder gegen seinen Sitz
gedrückt, wodurch die Verbindung zwischen der Leitung 6 und der
Vakuumkammer 15 unterbrochen wird. Diese Position ist in Fig. 1
gezeigt. An einer bestimmten Stelle der Umlaufbahn des Füllorgans 11
wird das Vakuumventil 16 durch einen strichpunktiert angedeuteten
ortsfesten Nocken 8 c der Steuereinrichtung 8 über einen Stößel
vorübergehend geöffnet. Dadurch wird die Flasche 17 über den
Anfangsbereich der Leitung 6, das Vakuumventil 16 und den Vakuumkanal
29 evakuiert.
Unterhalb des Spanngasventils 22, auf Höhe des Flüssigkeitskanals 2,
ist an das Rückgasrohr 1 seitlich eine Korrekturleitung 30
angeschlossen, die zu einem im Ventilblock 19 sitzenden
Korrekturventil 9 führt. Von
diesem läuft die Korrekturleitung 30 weiter quer durch den Ventilblock
19, am Flüssigkeitskanal 2 vorbei, zur Korrekturkammer 18. Der
Ventilkörper des Korrekturventils 9 wird normalerweise durch eine
Feder gegen seinen Sitz gedrückt, wodurch die Verbindung zur
Korrekturkammer 18 unterbrochen wird. An einer bestimmten Stelle der
Umlaufbahn des Füllorgans 11 wird das Korrekturventil 9 durch einen
ortsfesten Nocken 8 d der Steuereinrichtung 8 über einen
strichpunktiert angedeuteten Stößel vorübergehend geöffnet. Diese
Position ist in Fig. 1 gezeigt. Dabei wird das Rückluftrohr 1 im
Bereich zwischen seinem Anschnitt 21 und dem Gasventil 22 über die
Korrekturleitung 30 mit der Korrekturkammer 18 verbunden.
Das mit der vorbeschriebenen Gegendruckfüllmaschine durchführbare
Füllverfahren läuft folgendermaßen ab:
Als erstes wird eine leere Flasche 17 durch das Huborgan unter
Mitnahme der Zentrierglocke 12 an das Mundstück des Füllorgans 11
angepreßt. Dabei wird über das Führungsgestänge 13 das
Sicherheitsventil 10 geöffnet. Nunmehr wird das Vakuumventil 16 durch
den Nocken 8 c kurzzeitig geöffnet und die Flasche auf einen Druck von
ca. 0,1 Bar evakuiert. Als nächstes wird durch den Rollenhebel 24 in
Zusammenwirkung mit einer nicht gezeigten Kurvenbahn und die
Steuergabel 25 das Spanngasventil 22 geöffnet, worauf das unter einem
Druck von 3 Bar stehende Spanngas, ein überwiegend CO2 enthaltendes
Luft-CO2-Gemisch, über das Rückgasrohr 1 in die Flasche 17 strömt, bis
Druckausgleich herrscht. Dann öffnet sich unter Federeinwirkung
selbsttätig das Flüssigkeitsventil 3 und das Bier läuft über den
Flüssigkeitskanal 2 in die Flasche ein. Diese Phase ist in Fig. 1
gezeigt. Dabei strömt das verdrängte
Spanngas über das Rückgasrohr 1 zurück in den Behälter 5, bis der
Bierspiegel den Anschnitt 21 erreicht. Nach einem mehr oder weniger
großen Nachlauf hört der Bierzulauf auf und es stellt sich z. B. der
gestrichelt angedeutete Füllstand in der Flasche 17 ein. Jetzt werden
das Spanngasventil 22 und das Flüssigkeitsventil 3 zusammen durch den
Rollenhebel 24 und die Schaltgabel 25 zwangsläufig geschlossen,
wodurch der Flüssigkeitseinlauf endgültig beendigt wird.
Nunmehr wird durch den Nocken 8 a das Sperrventil 7 geöffnet und
dadurch die Flasche 17 über die Leitung 6 - unter Umgehung des durch
das Spanngasventil 22 geschlossenen Rückgasrohres 1 - mit dem Gasraum
4 im Behälter 5 verbunden. Gleichzeitig wird durch den Nocken 8 d das
Korrekturventil 9 geöffnet und dadurch die Flasche 17 über die
Korrekturleitung 30 und den unteren Bereich des Rückgasrohres 1 mit
der Korrekturkammer 18 verbunden, in der ein Druck von 2,8 Bar
herrscht. Infolge der Druckdifferenz von 0,2 Bar strömt Spanngas aus
dem Gasraum 4 in die Flasche 17 und verdrängt über das Rückgasrohr 1
und die Korrekturleitung 30 die über dem Anschnitt 21 stehende
Flüssigkeit in die Korrekturkammer 18. Infolge der geringen
Druckdifferenz und der Nichtunterschreitung des Sättigungsdrucks für
die Kohlensäure erfolgt die Füllhöhenkorrektur sanft und ohne
Kohlensäureentbindung. Nach einer bestimmten kurzen Zeitspanne, die
ausreicht, um auch bei stark überfüllten Flaschen 17 die Flüssigkeit
bis kurz unter den Anschnitt 21 zu verdrängen, werden das Sperrventil
7 und das Korrekturventil 9 wieder geschlossen. Die in die
Korrekturkammer 18 verdrängte Flüssigkeit wird über eine nicht
gezeigte Leitung und ein Regelventil abgeleitet und kann
erforderlichenfalls wieder aufbereitet und erneut dem Abfüllbetrieb
zugeleitet werden.
Nach der Füllhöhenkorrektur herrscht in der Flasche 17 noch ein Druck
von mindestens 2,8 Bar. Dieser wird bei der abschließenden Entlastung
auf den Außendruck abgebaut. Hierzu wird das Entlastungsventil 14
durch den Nocken 8 b kurzzeitig geöffnet, wobei das Spanngas über den
unteren Bereich der Leitung 6 und das Drosselventil 28 ins Freie
strömt. Nunmehr ist der Füllvorgang abgeschlossen und die bis zur
gewünschten Höhe exakt gefüllte Flasche 17 wird unter Mitnahme der
Zentrierglocke 12 durch das Huborgan abgesenkt, wobei das
Sicherheitsventil 10 in der Leitung 6 geschlossen wird.
Die Gegendruckfüllmaschine nach der Fig. 2 unterscheidet sich von
derjenigen nach Fig. 1 allein dadurch, daß kein Entlastungsventil
vorhanden ist, daß in die vom Rückgasrohr 1 zur Korrekturkammer 18
führende Leitung 30 ein Drosselventil 31 eingebaut ist, und daß in der
Korrekturkammer 18 der normale Atmosphärendruck aufrecht erhalten
wird. Während der Füllhöhenkorrektur strömt bei geöffnetem Sperrventil
7 somit das Spanngas und die verdrängte Flüssigkeit infolge der
Druckdifferenz von 2 Bar rasch über das Drosselventil 31 zur
Korrekturkammer 18 und wird dabei auf den normalen Atmosphärendruck
entspannt. Nach dem Schließen des Sperrventils 7 kann das
Korrekturventil 9 erforderlichenfalls noch geringfügig länger geöffnet
bleiben, so daß der Druck in der Flasche 17 zuverlässig auf den
Atmosphärendruck reduziert wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel findet
somit kein separater Entlastungsvorgang statt. Die verdrängte
Flüssigkeit kann drucklos aus der Korrekturkammer 18 abgeleitet
werden.
Claims (15)
1. Verfahren zum Füllen von Flaschen oder dgl. in
Gegendruckfüllmaschinen mit einem Sammelraum für die abzufüllende
Flüssigkeit und ein Spanngas, an den mindestens ein füllrohrloses
Füllorgan angeschlossen ist, wobei nach Beendigung des
Flüssigkeitseinlaufs in die an das Füllorgan angepreßte Flasche bei
geschlossenem Flüssigkeits- und Spanngasventil eine
Füllhöhenkorrektur durchgeführt wird, indem die über dem Anschnitt
des Rückgasrohres stehende Flüssigkeit mittels des Spanngasdrucks
über das Rückgasrohr in einen Raum geringeren Drucks verdrängt
wird, dadurch gekennzeichnet, daß während der Füllhöhenkorrektur
Spanngas unter Umgehung des Rückgasrohres aus dem Sammelraum in die
Flasche eingeleitet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spanngas
während der Füllhöhenkorrektur mit dem normalen Spanngasdruck in
die Flasche eingeleitet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Spanngas während der Füllhöhenkorrektur an einer überhalb des
Anschnitts des Rückgasrohres liegenden Stelle in die Flasche
eingeleitet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß während der Füllhöhenkorrektur eine bestimmte
Menge Spanngas aus dem Sammelraum in die Flasche eingeleitet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einleiten des Spanngases in die Flasche im
wesentlichen gleichzeitig mit dem Herstellen der Verbindung
zwischen der Flasche und dem Raum geringeren Drucks beginnt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einleiten des Spanngases in die Flasche im
wesentlichen gleichzeitig mit dem Unterbrechen der Verbindung
zwischen der Flasche und dem Raum geringeren Drucks beendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß im Raum geringeren Drucks ein Druck aufrecht
erhalten wird, der geringfügig kleiner ist als der Spanngasdruck
im Sammelraum und überhalb des Atmosphärendrucks liegt.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach
Beendigung der Spanngaszufuhr und der Verbindung zwischen der
Flasche und dem Raum geringeren Drucks die Flasche mit der
Atmosphäre verbunden wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß im Raum geringeren Drucks ein Druck aufrecht
erhalten wird, der dem Atmosphärendruck entspricht.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß nach
Beendigung der Spanngaszufuhr die Flasche mit dem Raum geringeren
Drucks verbunden bleibt und dabei der Druck in der Flasche auf den
Atmosphärendruck abgesenkt wird.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit
einer Gegendruckfüllmaschine, die einen Behälter für die
abzufüllende Flüssigkeit und ein Spanngas, mindestens ein an den
Behälter angeschlossenes Füllorgan mit einem Flüssigkeitsventil,
einem Spanngasventil und einem Rückgasrohr, sowie eine
Steuereinrichtung für die Ventile aufweist, wobei das Rückgasrohr
unterhalb seines Spanngasventils über einen Kanal und ein
steuerbares Korrekturventil mit einer Kammer verbunden ist, in der
ein geringerer Druck als im Behälter herrscht, dadurch
gekennzeichnet, daß überhalb des Anschnitts (21) des Rückgasrohres
(1) und unterhalb des Flüssigkeitsventils (3) in den
Flüssigkeitskanal (2) des Füllorgans (11) eine zusätzliche Leitung
(6) einmündet, die mit dem Gasraum (4) des Behälters (5) verbunden
und durch ein unabhängig steuerbares Sperrventil (7) absperrbar
ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinrichtung (8) für die Ventile derart ausgebildet ist, daß
das Sperrventil (7) und das Korrekturventil (9) für eine bestimmte
Zeitspanne gleichzeitig geöffnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß
in die Leitung (6) ein Sicherheitsventil (10) eingeschaltet ist,
das durch die heb- und senkbare Zentrierglocke (12) bzw. deren
Führungsgestänge (13) geöffnet wird, wenn die Zentrierglocke (12)
durch eine an das Füllorgan (11) angepreßte Flasche in ihre obere
Endlage gebracht wird.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß an die Leitung (6) zwischen dem Sperrventil
(7) und dem Flüssigkeitskanal (2) ein ins Freie führendes,
steuerbares Entlastungsventil (14) angeschlossen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß an die Leitung (6) zwischen dem Sperrventil
(7) und dem Flüssigkeitskanal (2) ein mit einer Vakuumkammer (15)
verbundenes, steuerbares Vakuumventil (16) angeschlossen ist.
Priority Applications (8)
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