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DE3822839C2 - - Google Patents

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DE3822839C2
DE3822839C2 DE19883822839 DE3822839A DE3822839C2 DE 3822839 C2 DE3822839 C2 DE 3822839C2 DE 19883822839 DE19883822839 DE 19883822839 DE 3822839 A DE3822839 A DE 3822839A DE 3822839 C2 DE3822839 C2 DE 3822839C2
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Germany
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DE19883822839
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DE3822839A1 (de
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Friedrich 5653 Leichlingen De Schlabach
Fritz 4020 Mettmann De Reuter
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ARUP ALU-ROHR UND -PROFIL GMBH, 44357 DORTMUND, DE
Original Assignee
Arup-Alu-Rohr- und Profil & Co Kg 4600 Dortmund De GmbH
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Publication date
Application filed by Arup-Alu-Rohr- und Profil & Co Kg 4600 Dortmund De GmbH filed Critical Arup-Alu-Rohr- und Profil & Co Kg 4600 Dortmund De GmbH
Priority to DE19883822839 priority Critical patent/DE3822839A1/de
Publication of DE3822839A1 publication Critical patent/DE3822839A1/de
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Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/663Elements for spacing panes
    • E06B3/667Connectors therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement, wie es entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 durch die DE-OS 34 08 600 bekanntgeworden ist.
Um den Scheibenzwischenraum von Mehrscheiben-Isolierglas gegenüber der umgebenden Atmosphäre abzudichten, sind auf der Innenseite des peripheren Randes Stege oder Abstandshohlprofile eingeklebt. Sie verhindern den Eintritt von Wasserdampf in den Scheibenzwischenraum, der zu einem Beschlagen der Scheiben führen würde. Die Stege sind mit einem hygroskopischen Trockenmittel gefüllt, bei welchem es sich beispielsweise um Zeolithe, Kieselgele oder Mischungen aus beiden handeln kann. Die Stege sind zum Scheibenzwischenraum hin perforiert, um eine Verbindung zum Trockenmittel herzustellen.
Zur Überbrückung jeweils zweier benachbarter Stege dient das eingangs angeführte Verbindungselement, das mit seinen beiden freien Ende jeweils endseitig in das Steghohlprofil eingeschoben wird.
Bei dem bekannten Verbindungselement trägt jeder Einsteckschenkel auf der Profilaußenwandung eine dreiseitig freigeschnittene und ausgebogene Rückhaltenase, während die Profilseitenwandungen in ähnlicher Weise U-förmig freigeschnittene, nach außen aufgebogene federnde Rückhaltezungen tragen.
Diese Maßnahmen stellen zwar eine gute Sicherung der Verbindungselemente in den Stegprofilen dar, jedoch sind hiermit gleichzeitig gravierende Nachteile verbunden. So führen die Rückhaltenasen au der Profilaußenseite zu einer erheblichen Unhandlichkeit, möglicher Weise zu einer Verletzungsgefahr, für die montierende Person. Beim Einschieben des Verbindungselementes in das Hohlprofil ist nämlich ein nicht unerheblicher manueller Kraftaufwand zu leisten. Hierbei können sich die freiliegenden Kanten der Nasen in die Haut des Daumens eindrücken, was äußerst löstig ist und sogar Verletzungen hervorrufen kann. Die seitlich aufgebogenen Rückhaltezungen müssen beim Einschieben des Verbindungselementes in die Profilebene zurückgebogen werden, was zur Verringerung deren Anstellwinkels bezüglich der Innenseite der Profilwandung, somit zu einer Verringerung der Rückhaltekräfte, führt. Die seitlichen Rückhaltezungen sind daher ebenfalls verbesserungsbedürftig.
Angesichts dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Verbindungselement (DE-OS 34 08 600) so auszugestalten, daß es bei Verzicht auf die Rückhaltenase der Profilaußenwandung ohne nachteilige Beeinträchtigung der Rückhaltekraft einfacher und handhabungsfreundlicher zu montieren ist.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im Kennzeichen des Hauptanspruches angegebenen Merkmale, wobei hinsichtlich bevorzugter Ausgestaltungen auf die Merkmale der Unteransprüche verwiesen wird.
Nach der Erfindung sind auf der Profilaußenseite Halteelemente in der Form je eines geschlossenen Bügels vorgesehen, welcher unter Streckung des Materials - Stahl oder Aluminium - nach außen gebogen ist. Durch diese Maßnahme wird eine handhabungsfreundliche Daumenanlagefläche geschaffen, die zugleich jegliche Verletzungsgefahr ausschließt. Die jeweils einen Bügelsteg und zwei Bügelschenkel aufweisenden geschlossenen Bügel vermögen erhebliche Reibungskräfte auf die Profilinnenfläche zu übertragen, was einer sicheren Verbindung zwischen den Stegen bzw. den Abstandshohlprofilen dient. Bügelförmige Rückhalteelemente sind nur von Kunststoffverbindern bekannt (EP-PS 00 04 006, DE-AS 24 16 615, DE-OS 25 37 017), durch die eine Streckung des Materials und ein Herausbiegen des Bügels nach außen bei Stahl- oder Aluminiumverbindern nicht nahegelegt ist. Von einem ein Stanzblechteil darstellenden anderen bekannten Eckverbinder (DE-GM 72 39 495) ist es lediglich bekannt, den Eckbereich der Profilaußenwandung in Längsrichtung umspannende Wülste vorzusehen, deren schmale Stirnbereiche zur Erzielung eines Klemmschlusses mit dem Abstandshohlprofil freigeschnitten und hochgebogen sind. Diese bekannten Eckverbinder sind zwar relativ handhabungsfreundlich zu montieren, jedoch ist die erzielbare Rückhalte- bzw. Klemmkraft nicht mit der des erfindungsgemäßen Bügels zu vergleichen, dessen beide Bügelschenkel einfedern und eine relativ große Normalkraft auf den einen Klemmschluß bewirkenden Bügelsteg übertragen können.
Obwohl der erfindungsgemäße Bügel eine beträchtliche Klemmkraft erzeugt, wird diese allein jedenfalls für den Fall als nicht ausreichend angesehen, daß die ansonsten durch eine Rückhaltenase (DE-OS 34 08 600) an der Profilaußenwand formschlüssig erzeugbare größere Rückhaltekraft fehlen würde.
Diese fehlende Rückhaltekraft wird erfindungsgemäß dadurch mehr als nur kompensiert, daß die aus den Seitenwandungen des Profils des Verbindungselementes dreiseitig freigeschnittenen krallenförmigen Halteelemente einen schwalbenschwanzförmigen Endabschluß aufweisen. Diese krallenförmigen Halteelemente greifen mit ihren seitlich ausgebildeten Krallenspitzen an der Innenfläche der Abstandshohlprofile bzw. Stegprofile an und verstärken somit die Haltekräfte erheblich. Die schwalbenschwanzförmige Endausbildung der krallenförmigen Haltelemente ergibt demnach in symbolischer Weise in Verbindung mit den geschlossen bügelförmigen Halteelementen auf der Profißaußenwand eine besonders vorteilhafte Gesamtwirkung, die sowohl eine günstige Montierbarkeit als auch eine hohe Rückhaltefähigkeit beinhaltet. Die schwalbenschwanzförmige Endausbildung der aus den Seitenwandungen ausgebogenen Halteelemente ist dafür wesentlich. Die erfindungsgemäßen Halteelemente lassen sich übrigens in einem einzigen Stanzvorgang aus dem Profilmaterial ausschneiden.
Vorzugsweise ist die Breite des Bügels im mittleren Bereich reduziert. Damit ist der Bügel an die Profilinnenform angepaßt und übernimmt eine Zentrierfunktion für das Verbindungselement.
Gemäß einer anderen Ausführungsform verjüngt sich der Bügel in zwei kurvenförmig begrenzten Stufen zur Mitte hin. Diese Ausgestaltung trägt im besonderen dem Querschnittsprofil des Steges Rechnung. Der mittlere Teil des Bügels greift in den Steghohlraum ein, wodurch eine Seitenführung gewährleistet ist.
Bevorzugt sind die Krallen in einer Krümmung zunächst nach innen und endseitig nach außen gerichtet. Hierdurch wird einerseits eine gute Federwirkung erzielt, während an­ dererseits der Anstellwinkel zur Profilinnenfläche des Steges vergrößert wird. Hierdurch erhöhen sich die Eingriffskräfte. Die Krümmung verläuft zweckmäßig entlang eines Kreisbogens über einen Winkel von im wesentlichen 70°.
Vorteilhafterweise ist aus der Profilaußenseite des Verbindungselementes endseitig eine Lasche ausgeschnitten, die bis zur gegenüberliegenden Profilebene nach innen gebogen ist. Hierdurch wird gemeinsam mit dem Bügel eine Rückhalte­ wandung für das im Steghohlraum befindliche Trockenmittel in Granulatform gebildet. Um einen möglichst dichten Abschluß zu bilden, ist der Endabschnitt der Endlasche gerade ausge­ bildet und verläuft in der gegenüberliegenden, d.h. innen­ seitigen Profilebene.
Besonders vorteilhaft ist es, im Bereich der Endlasche die einander gegenüberliegenden Seitenwandungen als dreieck­ förmige Endvorsprünge zuzuschneiden, die nach innen aufein­ anderzu gebogen sind. Damit wird praktisch ein Pfropfen ge­ bildet, der das Trockenmittelgranulat sicher im Steghohlraum zurückhält.
Bei dem Verbindungselement kann es sich um einen Eckver­ binder, oder aber auch um einen Stoßverbinder handeln. Im ersteren Fall schließen die Einsteckschenkel des Verbindungs­ elementes einen Winkel von 90° ein, während diese im zweiten Fall gestreckt sind, also einen Winkel von 180° bilden.
Weitere Einzelheiten, Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung verschiedener Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verbin­ dungselementes. Dabei zeigt im einzelnen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Verbindungselementes als Eckverbinder in vergrößerter Darstellung,
Fig. 2 die Draufsicht auf einen Endabschnitt des Verbin­ dungselementes, entlang der Schnittlinie II-II der Fig. 1 aufgeschnitten,
Fig. 3 die Draufsicht auf eine erste Ausführungsform des Bügels des Verbindungselementes und
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung einer anderen Ausführungsform des Bügels.
Das in Fig. 1 wiedergegebene, in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10 versehene Verbindungselement stellt einen Eckverbinder für die den Scheibenzwischenraum von Mehrscheiben- Isolierglas nach außen dichtend begrenzenden Stege dar. Die in den Darstellungen nicht wiedergegebenen Stege bilden Hohl­ profile, in deren Profilinnenraum jeweils ein Einsteckschenkel A bzw. B des Verbindungselementes 10 eingreift. Das Verbin­ dungselement 10 besteht im allgemeinen aus einem Metall wie Stahl oder Aluminium. Die Längsachse des Einsteckschenkels A ist mit x und die des Schenkels B mit y bezeichnet.
Das Verbindungselement besitzt einen U-förmigen Quer­ schnitt, wobei die Profilaußenwandung 11 die Bodenwandung darstellt. Die beiden Schenkel bilden die Profilseitenwan­ dungen 12.
Aus der Profilaußenwandung 11 ist ein Bügel 13 ausge­ stanzt und unter Streckung des Materials nach außen gebogen. Ein entsprechender Bügel 13 befindet sich im anderen Schenkel des Verbindungselementes 10, wobei sich wegen der identischen Ausbildung eine gesonderte Beschreibung an dieser Stelle erübrigt.
Eine Ausführungsform des Bügels 13 ist in Fig. 3 in Draufsicht wiedergegeben. Der Bügel 13 besitzt einen hinsicht­ lich seiner Breite verjüngten mittleren Bereich. Die Stanz­ linien sind endseitig nach außen gekrümmt, wodurch sich eine Verbreiterung im Übergangsbereich zur Profilaußenwandung 11 ergibt. Der Bügel 13 greift in eine Nische des Profilhohl­ raums ein und zentriert somit durch die laterale Führung das Verbindungselement innerhalb des Steghohlraums. Mit seiner Rückseite liegt der Bügel 13 an der Innenseite der Profil­ fläche des Steges unter Druck an und sichert somit das Verbin­ dungselement innerhalb des Steghohlraumes.
Die Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform des Bügels 13 in Draufsicht. Auch bei dieser Ausführungsform ist der Bügel 13 aus der Profilaußenwandung 11 des Verbindungsele­ mentes 10 ausgestanzt. Der Bügel 13 verjüngt sich zur Mitte hin in zwei kurvenförmig begrenzten Stufen. Das bedeutet, daß die Stanzlinien 14 endseitig jeweils in zwei Bögen nach außen geführt sind. Infolge seiner Formgebung paßt sich der Bügel 13 dem Hohlprofil des Steges an, so daß eine gute Füh­ rung und sichere Halterung zwischen dem Verbindungselement 10 und den Stegen gegeben ist.
Aus der Fig. 1 im Zusammenhang mit der Fig. 2 ergibt sich die Ausbildung von Krallen 15 in den Profilseitenwan­ dungen 12 des Verbindungselementes 10. Die Krallen 15 sind aus der Seitenwandung 12 ausgestanzt. Sie sind entgegen der Einsteckrichtung dreiseitig freigeschnitten und besitzen einen schwalbenschwanzförmigen Endabschluß, wodurch sich endseitig seitliche Spitzen 16 ergeben, die mit der Innenwan­ dung des Steghohlprofils in Eingriff treten.
Wie im besonderen bei der Betrachtung der Fig. 2 deutlich wird, sind die Krallen 15 von der Basislinie zunächst nach innen und entlang eines Kreisbogens sodann nach außen gebogen. Der Kreisausschnitt erstreckt sich über einen Winkel ß von etwa 70°. Hierdurch ergibt sich einerseits eine sehr gute Federwirkung, während andererseits die Spitze 16 einen großen Eingriffswinkel mit dem Innenprofil der Stege bilden.
Bei Betrachtung der Fig. 1 und 2 ergibt sich weiterhin, daß aus der Profilaußenseite 11 der beiden Schenkel des Ver­ bindungselementes 10 endseitig eine Lasche 17 ausgeschnitten ist, die bis zur gegenüberliegenden, innenseitigen Profilebene eingebogen ist. Das äußere Ende 18 verläuft gradlinig in dieser Ebene parallel zur Achse des Schenkels.
Im Bereich der Endlasche 17 sind die einander gegenüber­ liegenden Seitenwände dreieckförmig zugeschnitten und bilden Endvorsprünge 19, wie sich aus Fig. 1 ergibt. Diese Endvor­ sprünge 19 sind gemäß der Darstellung in Fig. 2 nach innen abgebogen. Die Endlasche 17 bildet zusammen mit den Endvor­ sprüngen 19 einen Abschluß des Querschnittsprofils der Stege.
Insgesamt wird deutlich, daß Bügel 13 sowie das U-Profil des Verbinders 10 selbst gemeinsam mit den Bereichen 17-19 auch in der Lage sind, den gesamten Lichtraum des nicht dar­ gestellten Steghohlraumes auszufüllen bzw. zu sperren, um auf diese Weise ein Herausrieseln des den Steghohlraum aus­ füllenden hygroskopischen Stoffes (z.B. Zeolith) wirkungsvoll zu verhindern.
Bei der Montage werden die Schenkel des Verbindungsele­ mentes 10 unter Druck in den Steghohlraum hineingeschoben, worauf sie mit der Scheibeninnenfläche über ein Klebemittel, das beispielsweise aus Polyisobutylen besteht, verbunden werden. Im Anschluß hieran wird ein äußerer Versiegelungs­ dichtstoff, der etwa aus einem Polysulfid-Polymer bestehen kann, aufgetragen. Dieser verhindert das Eindringen von Wasser­ dampf aus der äußeren umgebenden Atmosphäre.
Im übrigen bildet die äußere glatte Stegfläche 20 des Bügelsteges 21 eine handhabungsfreundliche Daumenanlagefläche, wenn der gemäß Fig. 1 nach unten weisende Einsteckschenkel B unter Aufwendung der Daumenkraft P am Bügel 13 des Schen­ kels A axial in einen nicht dargestellten Profilhohlraum eingedrückt werden soll.

Claims (8)

1. Verbindungselement aus Metall, wie aus Stahl oder wie aus Aluminium, insbesondere Eckverbinder, für Stege oder Abstandshohlprofile von Mehrscheiben-Isolierglas, mit zwei je einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisenden Einsteckschenkeln, von denen jeder an der Profilaußenwandung und den Seitenwandungen aus dem Querschnittsprofil ausgestanzte und ausgebogene Halteelemente aufweist, die an den Seitenwandungen als entgegen der Einsteckrichtung dreiseitig freigeschnittene Rückhaltezungen ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß jedes aus der Profilaußenwandung (1) ausgestanzte Halteelement einen unter Streckung des Materials nach außen gebogenen geschlossenen Bügel (13) darstellt, dessen Bügelsteg (21) sich in Längsrichtung (x bzw. y) des Einsteckschenkels (A bzw. B) erstreckt und daß die aus den Seitenwandungen (12) ausgestanzten Halteelemente Krallen (15) sind, die mit je einem schwalbenschwanzförmigen Endabschluß Krallenspitzen (16) bilden.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Bügels (13) in dessen mittleren Bügelstegbereich reduziert ist.
3. Verbindungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (13) sich in zwei kurvenförmig begrenzten Stufen zur Mitte hin verjüngt.
4. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Krallen (15) in einer Krümmung zunächst nach innen und endseitig nach außen gerichtet sind.
5. Verbindungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Krallen (15) sich in etwa entlang eines Kreisbogens über einen Winkel (ß ) von ca. 70° erstreckt.
6. Verbindungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Profilaußenwandung (11) des Verbindungselementes (10) endseitig eine Lasche (17) ausgeschnitten ist, die bis zur gegenüberliegenden Profilebene nach innen gebogen ist.
7. Verbindungselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt (18) der Endlasche (17) gerade ausgebildet ist und in der gegenüberliegenden Profilebene verläuft.
8. Verbindungselement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Endlasche (17) die einander gegenüberliegenden Seitenwandungen (12) als dreieckförmige Endvorsprünge (19) zugeschnitten sind, die nach innen aufeinanderzu gebogen sind.
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