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DE29914919U1 - Steckverbinder mit Dichtmittel - Google Patents

Steckverbinder mit Dichtmittel

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DE29914919U1
DE29914919U1 DE29914919U DE29914919U DE29914919U1 DE 29914919 U1 DE29914919 U1 DE 29914919U1 DE 29914919 U DE29914919 U DE 29914919U DE 29914919 U DE29914919 U DE 29914919U DE 29914919 U1 DE29914919 U1 DE 29914919U1
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DE
Germany
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connector
sealing
cavity
connector according
sealant
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DE29914919U
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Publication of DE29914919U1 publication Critical patent/DE29914919U1/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/663Elements for spacing panes
    • E06B3/667Connectors therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Load-Bearing And Curtain Walls (AREA)

Description

&Lgr; ft ·»·
Anmelder:
Max Kronenberg Bünkenberg 42657 Solingen
Vertreter;
Patentanwälte Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b 86153 Augsburg / DE
Datum:
Priorität:
24.08.1999 831-75 er/ge
DE-G 298 16 255.5 vom 10.09.1998
und
PCT/EP 98/05763 vom 10.09.1998
&Lgr;··-.rift.OCs
- 1 BESCHREIBUNG
Steckverbinder mit Dichtmittel
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Ein derartiger Steckverbinder ist aus der EP-A-O 133 655 bekannt. Er dient zur Verbindung von Hohlprofilen von
&iacgr;&ogr; Abstandshalterrahmen, die für Isolierglasscheiben vorgesehen sind. An der Verbindungs- oder Stoßstelle der Hohlprofile wird der Steckverbinder durch ein während der Montage der Hohlprofile aussenseitig auf den Verbinder aufgespritztes Dichtmittel aus Butyl oder dergleichen abgedichtet. Das Dichtmittel wird in den Raum zwischen der Verbinderaussenseite und der benachbarten Hohlprofilwand eingebracht. Diese Abdichtung ist aufwendig und teuer. Die Dichtheit ist ausserdem nicht immer sicher gewährleistet und wirkt nicht auf allen Seiten des Steckverbinders. Mit dem eingespritzten Butyl soll vor allem Feuchtigkeitseinflüssen und Diffusionserscheinungen an der Verbindungsstelle entgegengewirkt werden. Die Abdichtung der Verbindungsstelle gegen Zutritt des in den Hohlprofilen befindlichen, granulierten Trocknungsmittels wird beim bekannten Steckverbinder durch eine massive Gestalt und durch eine Anpassung an die Formgebung der Hohlprofile versucht, was wegen der Profiltoleranzen aber nur unzureichend gelingt.
Einen ähnlichen Steckverbinder mit einer Mittelstegwanne und einer außenseitigen Butylabdichtung zeigt das DE-G-92 09 382. Dieser Steckverbinder besteht aus zwei Schalenhälften, die miteinander ein für das Trockenmittel durchlässiges Rohr bilden, das die Verbindungsstelle überbrückt. Zur Abdichtung gegen Granulatstaub sind querlaufende Bodenrippen an der unteren Verbinderhälfte vorgesehen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Steckverbinder mit einer besseren Abdichtungsmöglichkeit aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Das elastische Dichtmittel in ein oder mehreren Hohlräumen des Steckverbinders hat den Vorteil, daß es eine
&iacgr;&ogr; verbesserte Dichtwirkung und einen vergrößerten Einflussbereich bietet. Die Abdichtung der Verbindungsstelle der Hohlprofile ist mit größerer Sicherheit gewährleistet. Auch sehr feiner Granulatstaub des beim Biegen der Hohlprofile zermahlenen Trockenmittels wird zuverlässig von der Verbindungsstelle weggehalten.
Vorzugsweise füllt das Dichtmittel den oder die Hohlräume des Steckverbinders zumindest weitgehend aus. Durch sein Übermaß wird das elastische Dichtmittel bei der Montage der Hohlprofile zusammengepresst und liegt dann mit Druck und verbesserter Dichtwirkung an den Wänden der Hohlprofile an.
Das Dichtmittel lässt sich zudem leichter handhaben und bietet durch die Verwendungsmöglichkeit von preiswerteren Materialien Kostenvorteile. Zudem kann der Steckverbinder vorab mit dem Dichtmittel ausgerüstet werden, was die Handhabung weiter erleichtert und auch Vorteile bei einer maschinellen Montage des Steckverbinders in den Hohlprofilen bringt.
Vorzugsweise hat der Steckverbinder einen U-förmigen Querschnitt und wird mit der offenen U-Seite zur Scheiben- und Rahmeninnenseite hin montiert. Das Dichtmittel dichtet dabei an der offene U-Seite großflächig gegen die benachbarten Hohlraumwände ab und kompensiert dabei Profiltoleranzen. Das Dichtmittel kann zudem an weiteren unterschiedlichen Ausnehmungen der Hohlraumwandung nach
aussen treten und Dichtwirkung entfalten. Insbesondere im Bereich von Mittenanschlägen, Rückhaltenasen oder dgl. ist dadurch zusätzlich eine Dichtungsfunktion gegeben.
Der Steckverbinder kann beliebig ausgebildet sein. Es kann sich sowohl um einen abgewinkelten Eckverbinder, wie auch um einen Geradverbinder handeln. Innerhalb dieser Grundtypen sind weitere Variationsmöglichkeiten gegeben.
Variabel sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten für das Dichtmittel. Es kann als anfangs flüssige oder pastöse und später abbindende Dichtmasse oder als vorgefertigter kissenartiger Dichtkörper ausgebildet sein. Die Dichtmasse kann auf einfache und kostengünstige Weise mittels Wandöffnungen oder zungenartiger Dichtmittelhalter formschlüssig im Steckverbinder verankert werden. Ein Dichtkörper kann eingeklebt oder auf andere Weise befestigt werden.
Für die Abdichtung der Verbindungsstelle gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Die Abdichtung kann durch eine Anlage des Dichtmittels direkt an der Verbindungsstelle erfolgen, was z.B. bei kissenförmigen Dichtkörpern Vorteile hat. Bei leicht verformbaren, z.B.
dünnwandigen Hohlprofilen aus Edelstahl, ist es vorteilhaft, das Dichtmittel an der Verbindungsstelle auszusparen und die Abdichtung in der Nachbarschaft vor und hinter der Verbindungsstelle vorzunehmen. Dort stehen einerseits größere Dichtflächen zur Verfügung, während andererseits durch die Aussparung ein unerwünschtes Abschaben des Dichtmittels durch verformte Profilwände bei der Montage und ein eventueller Austritt der Schabpartikel durch den anfänglichen Spalt an der Verbindungsstelle verhindert wird. Eine solche Aussparung des Dichtmittels kann auch bei einer eingefüllten Dichtmasse vorteilhaft sein.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Figur 2:
10
Figur 3:
Figur 4:
15
Figur 5:
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
5 Figur 1: einen Steckverbinder mit einem
kissenförmigen Dichtkörper in einer Ansicht von unten,
eine geklappte Seitenansicht des Steckverbinders von Figur 1,
eine Stirnansicht des Steckverbinders,
eine Stirnansicht des Steckverbinders in Montagestellung in den Hohlprofilen,
eine Draufsicht auf die Montagestellung des Steckverbinders von Figur 4,
20 Figur 6: eine Variante des Steckverbinders mit
einer teilweise dargestellten Dichtmasse in einer Ansicht von unten,
Figur 7: eine geklappte und teilweise geöffnete 25 Seitenansicht des Steckverbinders von
Figur 6 und
Figur 8: einen Querschnitt des Steckverbinders von
Figur 6 gemäß Schnittlinie VIII - VIII mit
30 einer vergrößerten Detaildarstellung des
Eckbereichs.
In den Zeichnungen ist ein Steckverbinder (1) dargestellt, 35 der beliebig als abgewinkelter Eckverbinder oder als Geradverbinder ausgebildet sein kann. In der bevorzugten Ausführungsform als Geradverbinder kann er ebenfalls eine
beliebige Formgebung haben.
Der Steckverbinder (1) dient zur Verbindung zweier Hohlprofile (2,3). Dies können Hohlprofile eines Abstandshalterrahmens oder einer Sprossenanordnung von Isolierglasscheiben sein. Die Hohlprofile (2,3) bestehen vorzugsweise aus Metall, z.B. einer Leichtmetalllegierung oder auch einem Edelstahl, wobei im zweitgenannten Fall die Profilwände besonders dünn ausgebildet sind. Der Steckverbinder (1) wird an der Verbindungs- oder Stoßstelle (6) der Hohlprofile (2,3) montiert. Er befindet sich dabei, vorzugsweise mittig in beiden Hohlprofilen (2,3) .
Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat der Steckverbinder (1) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt. Seine Wandung besteht aus einem Mittelsteg (8) und zwei senkrechten oder schrägen Seitenstegen (9). An den Stirnseiten (10) ist der Mittelsteg (8) schräg abgewinkelt und bildet in diesem Bereich ebenfalls eine im Wesentlichen geschlossene Wandung. Die Stege (8,9) umschließen miteinander einen Hohlraum (11), dessen Hohlraumöffnung (18) die offene U-Seite bildet.
In dem Hohlraum (18) ist ein elastisches Dichtmittel (7) angeordnet. Figur 1 bis 8 zeigen hierfür verschiedene Ausführungsformen und Anordnungen. Im Abstandshalterrahmen befindet sich ein granuliertes Trocknungsmittel (20), das mit dem Innenraum der Isolierglasscheibe über eine Perforation in den Profilen in Verbindung steht. Durch die geschlossenen Stirnseiten (10) und zusätzlich durch das Dichtmittel (7) wird ein Austritt dieses Granulats (20) an der Verbindungsstelle (6) verhindert.
In Figur 1 bis 5 ist das Dichtmittel (7) als vorgefertigter Dichtkörper (7) angeordnet, der z.B. als quaderförmiges Kissen ausgebildet ist und durch eine
Klebeverbindung oder in sonstiger beliebig geeigneter Weise an der Innenseite des Mittelsteges (8) fixiert ist. Der Dichtkörper (7) kann an die Form des Hohlraumes (18) angepasst sein und diesen teilweise oder vollständig ausfüllen. Der Dichtkörper (7) besteht aus einem .
elastischen Material, z.B. einem Kunststoffschaum. Der Dichtköper (7) ist so groß bemessen, daß er durch die Hohlraumöffnung (18) ein Stück nach aussen ragt und damit über die Kontur des Steckverbinders (1) bzw. über den unteren Rand der Seitenstege (9) vorsteht.
Der Dichtkörper (7) befindet sich vorzugsweise zumindest im Bereich der Verbindungsstelle (6), die beim gezeigten Steckverbinder (1) vorzugsweise mit dessen Mitte in Längsrichtung identisch ist. Wie Figur 3 und 4 verdeutlichen, wird der Dichtkörper (7), der anfangs noch über die Seitenstege (9) vorstand, bei der Montage des Steckverbinders in den Hohlprofilen (2,3) komprimiert und liegt dadurch mit Druck im Bereich der Hohlraumöffnung
(18) an der Innenwand der Hohlprofile (2,3) an. Er übergreift die Verbindungsstelle (6) und dichtet diese ab.
Wie Figur 3 und 4 verdeutlichen, wird der Steckverbinder (1) derart in den Hohlprofilen (2,3) montiert, daß sein Mittelsteg (8) zum aussenliegenden Dachbereich (5) der Hohlprofile (2,3) weist. Die Hohlraumöffnung (18) weist zum Bodenbereich (4) der Hohlprofile (2,3) hin. Der Bodenbereich (4) ist zum Scheibeninnenraum hin gewendet.
Für die Mittenfindung des Steckverbinders (1) bei der Montage der Hohlprofile (2,3) sind ein oder mehrere Anschläge in beliebig geeigneter Ausführung am Steckverbinder (1) vorhanden. In der gezeigten Ausführungsform sind an der Verbindungsstelle (6) bzw. der Verbindermitte (2) einander gegenüberliegende und am schrägen Übergang zwischen Mittelsteg (8) und Seitensteg (9) befindliche Anschläge (13) vorhanden. Diese sind als
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Festanschläge ausgebildet und wirken jeweils einseitig. Sie sind durch eine Verformung der Verbinderwandung nach außen gewölbt. An ihrer den Anschlagstop bildenden Vorderseite fallen sie steil nach unten ab und gehen in eine davorliegende Ausnehmung (15) über. An der Rückseite ist jeweils eine Aufgleitschräge (16) vorhanden. Der in Figur 5 gezeigte linke Anschlag (13) wirkt mit seiner zur Verbindungsstelle (6) weisenden Vorderseite als Stop für das von oben aufgeschobene Hohlprofil (2) und bildet mit
&iacgr;&ogr; seiner Rückseite die Aufgleitschräge für das andere Hohlprofil (3). Der rechte Anschlag (13) ist entsprechend ausgebildet und verdreht angeordnet. Dadurch wirkt er als Anschlag für das untere Hohlprofil (3) und als Aufgleitschräge (16) für das obere Hohlprofil (2).
Der Steckverbinder (1) hat am Mittelsteg (8) im Bereich der Verbindungsstelle (6) einen zum Hohlraum (11) hin gerichteten Vorsprung (17), der z.B. als eine plattenförmige Ausprägung ausgebildet ist. Dieser Vorsprung (17) wölbt den Dichtkörper (7) an der Verbindungsstelle (6) zusätzlich durch die Hohlraumöffnung (18) nach aussen. Figur 2 zeigt..-diese Auswirkung. Durch diese Wölbung wird der Dichtkörper (7) an der Verbindungsstelle (6) bei der Montage zusätzlich verdichtet und entwickelt an dieser kritischen Stelle eine erhöhte Anpresskraft und Dichtwirkung.
Wie Figur 2 weiter verdeutlicht, haben die Seitenstege (9) im Bereich der Verbindungsstelle (6) an ihrem freien Rand eine zurückspringende Ausnehmung (12). Durch diese Ausnehmung (12) kann bei der Montage der komprimierte Dichtkörper (7) dringen und in dichtenden Kontakt mit den Seitenwänden der Hohlprofile (2,3) gelangen. Figur 5 zeigt diesen Effekt ebenfalls.
Der Dichtkörper (7) kann zusätzlich auch im Bereich der Anschläge (13) durch die Ausnehmungen oder Freischnitte (5) nach aussen treten und diese Öffnungen zusätzlich dichtend verschließen bzw. in Dichtkontakt mit den Hohlprofilen (2,3) treten.
Der Steckverbinder (1) kann außerdem ein oder mehrere federnde oder reibende Rückhalteelemente (14) aufweisen. In der gezeigten Ausführungsform handelt es sich um
&iacgr;&ogr; freigeschnittene und seitlich ausgebogene Rückhaltenasen (14), die jeweils in Einschubrichtung abgewinkelt sind und sich bei einem Zurückziehen in den Hohlprofilen (2,3) verkrallen. Im Bereich der Rückhaltenasen (14) können ebenfalls Ausnehmungen oder Freischnitte (15) vorhanden sein, durch die der Dichtkörper (7) bei der Montage greift.
Im weiteren kann der Steckverbinder (1) auch noch andere Befestigungsmöglichkeiten besitzen. In der gezeigten Ausführungsform hat er am Mittelsteg (8) mehrere Verstemmöffnungen (19) mit geeigneter Formgebung, durch die nach der Montage Wandvers temmungen im Da.chbereich (5) der Hohlprofile (2,3) formschlüssig eingreifen. Die Wandverstemmungen werden durch von außen angesetzte Stempel erzielt, die die Hohlprofilwandung durch die Verstemmöffnungen (19) in den Hohlraum (11) und den Dichtkörper (7) drücken. Der Dichtkörper (7) kann somit im wesentlichen alle Öffnungen am Steckverbinder (1) bei der Montage dichtend verschließen.
Figur 6 bis 8 zeigen eine Variante des Steckverbinders (1) und des Dichtmittels (7) . In Figur 6 ist der Steckverbinder (1) hierbei in einer Ansicht von unten und von der Hohlraumöffnung (18) her gezeigt. Der Übersicht halber ist das Dichtmittel (7) hier nur teilweise dargestellt.
Der Steckverbinder (1) hat wiederum einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt, wobei an den beiden Stirnseiten die dort befindlichen Seitenstege (9) achsial abgewinkelt sind und einen verbreiterten Stegrand (27) bilden. Dieser verbreiterte Stegrand (27) hat die Funktion einer Fußfläche, die zusätzlich dichtend bei der Montage in Kontakt mit der zur Scheibeninnenseite weisenden Hohlprofilwand kommt. Am vorderen Ende ist zudem der verbreiterte Stegrand (27) aufgebogen. Er richtet bei
&iacgr;&ogr; einem Einschieben in die Hohlprofile (2,3) eventuelle Verformungen an der Stirnseite der Hohlprofile (2,3) gerade.
Die achsial verlaufenden Seitenstege (9) haben bei der gezeigten Ausführungsform am unteren Rand nur eine leicht nach aussen gerichtete Biegung. In einer nicht dargestellten Variante können auch diese Seitenstege (9) am Ende eine seitliche Abwinkelung und eine verbreiterte Fußfläche bilden.
Der in Figur 6 bis 8 gezeigte Steckverbinder (1) hat einen .Hohlraum (11), der sich über die Verbindungsstelle (6) hinweg erstreckt. In einer weiteren, nicht dargestellten Variante kann der Steckverbinder (1) im Längsschnitt eine kamelhöckerartige Form mit zwei Hohlräumen besitzen entsprechend des DE-G 297 19 208.
Der Steckverbinder (1) von Figur 6 bis 8 hat an den stirnseitigen Seitenstegen (9) zudem jeweils ein oder mehrere stirnseitige Wandöffnungen (21), die für das nachfolgend erläuterte Dichtmittel (7) bedeutsam sind. Zudem kann an den verbreiterten Stegrändern (27) eine sich achsial erstreckende zentrale Wölbung sein, die die Perforation der Hohlprofile (2,3) übergreift. Die Anschläge (13) im Bereich der Verbindungsstelle (6) sind die gleichen wie im vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel von Figur 1 bis 5.
Der Mittelsteg (8) kann ausser den Verstemmöffnungen (19) weitere längs gerichtete und beidseits der Verbindungsstelle (6) angeordnete achsiale Wandöffnungen
(22) aufweisen. Diese können an ihren jeweiligen rückwärtigen Enden ein nach aussen gebogenes Rückhalteelement (14) aufweisen. Die Wandöffnungen (22) dienen als Durchschussöffnungen für Klammern zum Befestigen von Sprossenprofilen am Abstandshalterrahmen.
Die Klammern werden durch die Hohlprofile (2,3) und den Mittelsteg (8) in die Sprossenprofile bzw. deren endseitige Verschussstopfen geschossen.
Im mittleren Bereich des Mittelstegs (8) befindet sich außerdem eine in den Hohlraum (11) abgebogene Zunge, die als Dichtmittelhalter (23) für das nachfolgend erläuterte Dichtmittel (7) fungiert. Rund um den Dichtmittelhalter (23) ist eine Ausnehmung (24) bzw. ein Freischnitt am Mittelsteg (8) vorhanden.
Das Dichtmittel (7) besteht bei der Ausführungsform von Figur 6 bis 8 aus einer anfangs flüssigen oder pastösen Dichtungsmasse, die in den Hohlraum (11) eingespritzt oder auf andere Weise eingefüllt oder eingebracht wird. Die Dichtmasse (7) bindet ab und verfestigt sich etwas, wobei sie ihre Elastizität behält. Die Dichtmasse (7) tritt stirnseitig durch die Wandöffnungen (21) aus und bildet über Schaumwülste (2 6) eine formschlüssige Verankerung. Ausserdem umschließt die Dichtmasse (7) formschlüssig den Dichtmittelhalter (23). Hierdurch wir die Dichtmasse (7) im Hohlraum (11) formschlüssig verankert bzw. festgehalten.
Die Dichtmasse (7) ragt wie im vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel durch die Hohlraumöffnung (18) und steht im Bodenbereich des Steckverbinders (1) ein Stück über die Verbinderkontur vor. Figur 7 zeigt diesen
Überstand. Ausserdem dringt die flüssige oder pastöse Dichtmasse (7) auch durch die anderen Ausnehmungen oder Öffnungen (15,19/22,24) am Mittelsteg (8) nach aussen und verschließt diese. Auch hier kann ein gewisser Überstand vorhanden sein.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Dichtmasse (7) im Bereich der Verbindungsstelle (6) eine zurückspringende Aussparung (25), die bis etwa auf Höhe der Unterkante der Seitenstege (9) zurückspringt. Die Aussparung (25) erstreckt sich beidseits ein Stück über die Verbindungsstelle (6) achsial hinaus. Der am unteren Ende abgewinkelte Dichtmittelhalter (23) kann mit seiher im wesentlichen achsial ausgerichteten Fußfläche ebenfalls bis auf Höhe des unteren Seitenstegrandes ragen oder auch ein Stück darüber enden. Durch die Aussparung (25) liegt die elastische Dichtmasse (7) vor allem in den vor und hinter der Verbindungsstelle (6) befindlichen Bereichen dichtend an den Hohlprofilwänden an. Hierfür stehen große Dichtflächen zur Verfügung. Die Aussparung (25) verhindert andererseits, dass beim Aufschieben der Hohlprofile (2,3) im Bereich der Verbindungsstelle (6) Dichtmassenpartikel abgerieben oder abgeschabt werden und durch den an der Verbindungsstelle (6) anfangs befindlichen Spalt austreten und in den Scheibeninnenraum gelangen.
Die flüssige oder pastöse Dichtmasse (7) kann vor der Montage des Steckverbinders (1) in den Hohlprofilen (2,3) in den Verbinder (1) eingebracht werden. Der Steckverbinder (1) stellt dann zusammen mit der Dichtmasse (7) ein vorbereitetes Bauteil dar. Alternativ kann die Dichtmasse (7) auch während der Montage eingebracht werden.
Der Steckverbinder (1) ist in der gezeigten Ausführungsform vorzugsweise als Stanz- und Biegeteil aus Metall, insbesondere aus Stahlblech ausgeführt. Er kann
alternativ auch aus Kunststoff oder einem beliebig anderen Material bestehen.
Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in beliebiger Weise möglich. Der Steckverbinder (1) kann
. mehrere Hohlräume (11) aufweisen, die gegebenenfalls alle mit einem entsprechend gestalteten Dichtköper (7) zumindest teilweise gefüllt sind. Ferner ist die Querschnittsgestaltung des Steckverbinders (1) beliebig.
&iacgr;&ogr; Er kann z.B. eine I- oder Doppel-T-Form besitzen. Ferner kann ein zusätzliches Dichtmittel auch im Bereich des Vorsprungs (17) aussenseitig angeordnet sein. Der Dichtkörper (7) kann eine verkürzte Form haben, die im wesentlichen die Verbindungsstelle (6) und einen gewissen beidseitigen Sicherheitsbereich überdeckt. Der Dichtkörper (7) lässt sich zudem mit seitlichem Übermaß ausbilden, so dass er schon bei der Befestigung im Steckverbinder (1) durch die Ausnehmungen (12,15) tritt. Er kann allerdings auch wie in der gezeigten Ausführungsform genau zwischen die Seitenstege (9) eingepasst sein oder sogar schmäler sein. Variabel sind zudem die Ausbildung und Anordnung der Anschläge (13) und der Rückhalteelemente (14,19). Der Steckverbinder (1) könnte an den Stirnseiten (10) auch offen sein.
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Steckverbinder
2 Hohlprofil, Abstandshalterrahmen 3 Hohlprofil, Abstandshalterrahmen
4 Bodenbereich
5 Dachbereich
6 Verbindungsstelle, Stoßstelle
7 Dichtmittel, Dichtkörper, Dichtmasse 8 Wandung, Mittelsteg
9 Wandung, Seitensteg
10 Stirnseite
11 Hohlraum
12 Ausnehmung, Seitenstegrand 13 Anschlag
14 Rückhalteelement, Rückhaltenase
15 Ausnehmung, Freischnitt
16 Aufgleitschräge
17 Vorsprung
18 Hohlraumöffnung
19 Verstemmöffnung
20 Trockenmittel, Granulat
21 Wandöffnung stirnseitig
22 Wandöffnung, Klammeröffnung 23 Dichtmittelhalter, Zunge
24 Ausnehmung, Freischnitt
25 Aussparung in Dichtmasse 2 6 Verankerung, Schaumwulst 27 verbreiterter Stegrand

Claims (13)

1. Steckverbinder für Hohlprofile von Abstandshalterrahmen oder von Sprossen von Isolierglasscheiben, der mindestens einen innenliegenden Hohlraum mit ein oder mehreren nach aussen weisenden Hohlraumöffnungen und ein elastisches Dichtmittel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (7) im Hohlraum (11) angeordnet ist und zumindest stellenweise über die Kontur des Steckverbinders (1) vorsteht.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (7) mit dem Steckverbinder (1) vor der Montage verbindbar ist.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (7) aus einem Kunststoffschaum besteht.
4. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (7) als eine in den Hohlraum (11) eingefüllte Dichtmasse oder als ein vorgefertigter Dichtkörper ausgebildet ist.
5. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) ein oder mehrere Wandöffnungen (21) für eine formschlüssige Verankerung (26) der Dichtmasse (7) aufweist.
6. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) ein oder mehrere in den Hohlraum (11) ragende und in das Dichtmittel (7) greifende Dichtmittelhalter (23) aufweist.
7. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtkörper (7) an die Form des Hohlraums (11) angepasst ist.
8. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtkörper (7) durch eine Klebeverbindung am Steckverbinder (1) befestigt ist.
9. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) in der den Hohlraum (11) umgebenden Wandung (8, 9) ein oder mehrere Ausnehmungen (12, 15, 24) für einen Austritt des Dichtmittels (7) zu den umgebenden Hohlprofilen (2, 3) hin aufweist.
10. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die der Hohlraumöffnung (18) gegenüberliegende Wandung (8) im Bereich der Verbindungsstelle (6) einen Vorsprung (17) aufweist, der den Dichtkörper (7) vorwölbt.
11. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit geschlossenen Stirnseiten (10) und mindestens einem Anschlag (13) zur Mittenfindung aufweist.
12. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) ein oder mehrere federnde oder reibende Rückhalteelemente (14) aufweist.
13. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) mehrere Verstemmöffnungen (19) aufweist.
DE29914919U 1997-09-11 1999-08-25 Steckverbinder mit Dichtmittel Expired - Lifetime DE29914919U1 (de)

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DE29914919U DE29914919U1 (de) 1998-09-10 1999-08-25 Steckverbinder mit Dichtmittel
US09/525,333 US6764247B1 (en) 1997-09-11 2000-03-10 Plug-in connector for hollow sections

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29816255 1998-09-10
DE29914919U DE29914919U1 (de) 1998-09-10 1999-08-25 Steckverbinder mit Dichtmittel

Publications (1)

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DE29914919U1 true DE29914919U1 (de) 1999-11-25

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Application Number Title Priority Date Filing Date
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