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DE3819415A1 - Schneidplatte zum stechdrehen - Google Patents

Schneidplatte zum stechdrehen

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DE3819415A1
DE3819415A1 DE19883819415 DE3819415A DE3819415A1 DE 3819415 A1 DE3819415 A1 DE 3819415A1 DE 19883819415 DE19883819415 DE 19883819415 DE 3819415 A DE3819415 A DE 3819415A DE 3819415 A1 DE3819415 A1 DE 3819415A1
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Germany
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cutting
cutting edge
longitudinal
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DE19883819415
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Karl Fuchs
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Karl Heinz Arnold GmbH
Original Assignee
Karl Heinz Arnold GmbH
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Publication date
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B27/00Tools for turning or boring machines; Tools of a similar kind in general; Accessories therefor
    • B23B27/04Cutting-off tools
    • B23B27/045Cutting-off tools with chip-breaking arrangements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cutting Tools, Boring Holders, And Turrets (AREA)
  • Milling Processes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine an einem Werkzeughalter fest­ spannbare Schneidplatte zum Stechdrehen, mit mindestens einem endseitigen Schneidkopf, der an seiner Oberseite vorne eine quer zur Schneidplattenlängsrichtung verlaufende Haupt­ schneide, seitlich zwei einander entgegengesetzte Nebenschnei­ den, zwischen den Schneiden eine vorne von einer von der Hauptschneide unter Bildung eines positiven Spanwinkels ab­ fallenden Hauptschneiden-Schrägfläche begrenzte und nach hinten hin offene Vertiefung sowie eine von der Hauptschneide ausgehende Stützfläche aufweist, wobei die von der Haupt­ schneide kommenden Späne auf der Stützfläche aufliegen und sich neben der Stützfläche unter Verringerung der Spanbreite in die Vertiefung einformen.
Mit Hilfe einer solchen Schneidplatte kann ein Werkstück den drei Schneiden entsprechend in drei Richtungen spanabhebend bearbeitet werden. Dabei dient die stirnseitige Hauptschneide zum Einstechen von Ringnuten, während die beiden Nebenschnei­ den beispielsweise zum Verbreitern einer solchen Nut in die eine oder andere Richtung verwendet werden können.
Aus der DE-OS 32 04 693 ist eine Schneidplatte der eingangs genannten Art bekannt, mit der sich der Schneidplattenbreite und somit der Länge der Hauptschneide entsprechend schmale Nuten einarbeiten lassen, ohne daß die Gefahr eines Verklemmens der entstehenden Späne in der Nut besteht. Dies ist auf die an der Schneidkopfoberseite vorhandene Vertiefung zusammen mit der diese nach oben hin überragenden Stützfläche zurück­ zuführen. Die von der Hauptschneide abgetragenen Späne ge­ langen unter Auflage auf der Stützfläche über die Vertiefung und bauchen sich im Querschnitt gesehen in diese ein, so daß die Spanbreite verringert und kleiner als die Nutbreite wird.
In dem bekannten Falle wird die Stützfläche von zwei horizontal verlaufenden Schultern gebildet, die beiderseits einer die Vertiefung darstellenden Mittelbahn unmittelbar neben den Nebenschneiden verlaufen.
Arbeitet man mit einer der Nebenschneiden beispielsweise zum Verbreitern der mit der Hauptschneide eingestochenen Nut, spielt die Spanbreite für die Spanabfuhr keine Rolle. Schwierigkeiten ergeben sich bei der bekannten Schneidplatte jedoch dadurch, daß die bei der spanabhebenden Bearbeitung mit den Nebenschneiden entstehenden Späne sehr lange Spiralen ergeben, die aus verschiedenen Gründen störend sind, da sie beispielsweise die Sicht versperren, sich um den Werkzeug­ halter wickeln oder bei einem empfindlichen Werkstück die Werkstückoberfläche, vor allem die gegenüberliegende Nutwand, verkratzen können.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Schneidplatte der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der unter Beibehaltung des Vorteils des Entstehens eines bei Anwendung der Hauptschneide sich verschmälernden Spans im Falle des Arbeitens mit den Nebenschneiden keine störend langen Späne anfallen. Dies soll auf möglichst einfache Weise erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vertiefung zu den beiden Nebenschneiden hin jeweils von einer von der betreffenden Nebenschneide unter Bildung eines positiven Spanwinkels abfallenden Nebenschneiden-Schrägfläche begrenzt ist und die Stützfläche von einer zwischen den Nebenschneiden- Schrägflächen angeordneten, die Vertiefung durchziehenden Längsrippenanordnung gebildet wird, die zwei jeweils einer Nebenschneide zugewandte und eine Auflauffläche für die von der zugeordneten Nebenschneide kommenden Späne bildende Seiten­ flächen aufweist.
Eine solche Längsrippenanordnung läßt neben sich genügend Platz für das Einformen der von der Hauptschneide kommenden Späne in die Vertiefung. Arbeitet man dagegen mit einer der Nebenschneiden, gelangt der Span der jeweiligen Nebenschneiden- Schrägfläche entlang zur benachbarten Seitenfläche der Längs­ rippenanordnung, die eine Auflauffläche für den Span bildet, so daß dieser abgelenkt wird und abbricht. Auf diese Weise entstehen nur sehr kurze Späne, die ähnlich wie ein Komma gekrümmt sind.
Es ist ersichtlich, daß dies allein mit einer anderen Geometrie der Schneidkopfoberseite erreicht wird, was gegen­ über seither keinen Mehraufwand erfordert.
Ausführungsbeispiele der Erfindung und zweckmäßige Ausge­ staltungen werden nun anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 den vorderen Bereich eines Werkzeughalters mit einer eingespannten Schneidplatte in Schrägansicht in schematischer Darstellung,
Fig. 2 das in Fig. 1 angedeutete erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schneidplatte in Einzeldarstellung in Seitenansicht gemäß Pfeil II in Fig. 4,
Fig. 3 die gleiche Schneidplatte im zur Seitenansicht nach Fig. 2 parallelen Längsmittelschnitt gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 4,
Fig. 4 die Schneidplatte nach den Fig. 2 und 3 in Draufsicht von oben gemäß Pfeil IV in Fig. 2 in vergrößerter Teildarstellung,
Fig. 5 die Stirnansicht gemäß Pfeil V in Fig. 2 der gleichen Schneidplatte im Maßstab der Fig. 4,
Fig. 6 die Schneidplatte nach den Fig. 2-5 im zur Stirnansicht der Fig. 5 parallelen Querschnitt gemäß der Schnittlinie VI-VI in Fig. 4,
Fig. 7 eine der Fig. 4 entsprechende Draufsicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidplatte und
Fig. 8 die Schneidplatte gemäß Fig. 7 im zur Fig. 6 ent­ sprechenden Querschnitt gemäß der Schnittlinie VIII- VIII in Fig. 7.
Aus Fig. 1 ist ein stabähnlicher Werkzeughalter 1 ersichtlich, der an einer Werkzeugmaschine befestigt wird und an seinem freien Ende eine aus Hartmetall bestehende Schneidplatte 2 zur Bearbeitung des jeweiligen Werkstücks trägt. Zum lös­ baren Fixieren der Schneidplatte 2 am Werkzeughalter dient einerseits eine untere Unterstützplatte 3, die seitlich an den Werkzeughalter 1 angeschraubt ist und über dessen Vorderseite vorsteht. Die Unterstützplatte 3 weist an ihrer Oberseite eine prismatische, im Querschnitt dreieckige Längs­ nut 4 auf, in die die Schneidplatte 2 mit ihrer komplementär ausgebildeten Unterseite einsitzt. Dabei steht die Unter­ stützplatte 3 vorne und seitlich nicht über die Schneidplatte 2 vor, so daß die Unterstützplatte 3 die Werkstückbearbeitung nicht behindert. Die Schneidplatte 2 wird andererseits von einem oberen Klemmstück 5 gehalten, das von einem auf den Werkzeughalter 1 aufgeschraubten Spannstück 6 in Längsrich­ tung der Schneidplatte 2 vorsteht und diese gegen die Unter­ stützplatte 3 preßt. Auch das Klemmstück 5 steht seitlich nicht über die Schneidplatte 2 vor.
Bei der dargestellten Schneidplatte 2 handelt es sich um eine Wendeschneidplatte länglicher Gestalt mit einem Schneidkopf 7 bzw. 8 an jedem Ende, wobei die beiden Schneidköpfe 7 und 8 identisch ausgebildet sind. Die Schneid­ platte 2 kann somit in zwei umgekehrten Lagen verwendet werden, wobei jeweils der vorne liegende Schneidkopf wirksam ist. Die beiden Schneidköpfe 7, 8 sind über eine Festspannpartie 9 der Schneidplatte miteinander verbunden, deren Oberseite mit Bezug auf die Schneidkopfoberseite nach unten versetzt ist und auf der das Klemmstück 5 aufliegt.
Der prinzipielle Aufbau solcher Schneidplatten und ihre Halterung am Werkzeughalter ist beispielsweise aus der DE-OS 32 04 693 an sich bekannt, so daß hierauf nicht weiter eingegangen wird. Für die vorliegende Erfindung wesentlich ist dagegen die Ausbildung der Schneidköpfe 7 und 8, so daß hierauf im einzelnen eingegangen wird, wobei wegen der Iden­ tität der beiden Schneidköpfe die Beschreibung beispielsweise des Schneidkopfes 7 genügt. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Schneidplatte auch nur einen Schneid­ kopf aufweisen könnte.
An der im Anwendungsfall frei liegenden Oberseite des Schneidkopfes 7 ist vorne eine quer zur Schneidplattenlängs­ richtung verlaufende Hauptschneide 10 angeordnet, die sich über die ganze Schneidkopfbreite erstreckt und zum Einstechen einer Ringnut in das jeweilige Werkstück dient. Dabei bildet die Hauptschneide 10 die Übergangskante zwischen der Schneid­ kopfoberseite 11 und der Schneidkopfstirnfläche 12, wobei die Stirnfläche 12 in Seitenansicht gesehen mit der Schneid­ kopfoberseite 11 einen Winkel von 90° abzüglich eines nach unten gerichteten Freiwinkels in der Größenordnung von beispielsweise 6° bildet. Der Schneidkopf 7 weist an seiner Oberseite 11 ferner zwei seitliche, einander entgegengesetzte Nebenschneiden 13 und 14 auf, die von den Enden der Haupt­ schneide 10 abgehen und mit der Hauptschneide 10 jeweils einen Winkel von 90° abzüglich eines nach hinten gerichteten Frei­ winkels in der Größenordnung von beispielsweise etwa 2° bilden. Von den beiden Nebenschneiden 13 und 14 gehen die beiden Schneid­ kopf-Außenseiten 14 und 15 nach unten hin ab, die in Stirnan­ sicht gesehen mit der Schneidkopfoberseite 10 einen Winkel von 90° abzüglich eines nach unten gerichteten Freiwinkels in der Größenordnung von beispielsweise etwa 6° bilden. Mittels der Nebenschneiden 13, 14 kann durch eine entsprechende Vorschub­ bewegung des Werkzeughalters 1 beispielsweise eine durch die Hauptschneide 10 eingestochene Nut verbreitert werden.
An der Schneidkopfoberseite 11 schließt sich an die Haupt­ schneide 10 eine in Richtung von der Hauptschneide weg unter Bildung eines positiven Spanwinkels abfallende Hauptschneiden- Schrägfläche 15 an, die sich also aus der von den Schneiden 10, 13 und 14 aufgespannten Ebene nach hinten unten hin er­ streckt. Der Winkel zwischen der von den Schneiden aufge­ spannten Ebene und der Hauptschneiden-Schrägfläche 15 kann der Größenordnung nach im Bereich von beispielsweise 10-12° oder darüber liegen und richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzgebiet der Schneidplatte. Die Hauptschneiden-Schräg­ fläche stellt die vordere Begrenzung einer zwischen den Schneiden 10, 13, 14 in die Schneidkopfoberseite 11 eingeformten Vertiefung 16 dar, die nach hinten hin, d.h. an der der Hauptschneide 10 entgegengesetzten Seite offen ist.
Zu den beiden Nebenschneiden 13 und 14 hin wird die genannte Vertiefung 16 jeweils von einer von der betreffenden Neben­ schneide 13 bzw. 14 unter Bildung eines entsprechenden posi­ tiven Spanwinkels abfallenden Nebenschneiden-Schrägfläche 17 bzw. 18 begrenzt.
Schließlich ist an der Schneidkopfoberseite 11 noch eine die Vertiefung 16 in Schneidkopf-Längsrichtung durchziehende Längsrippenanordnung ausgebildet, die von der Hauptschneide 10 ausgeht und zwischen den Nebenschneiden-Schrägflächen 17, 18 angeordnet ist. Im Falle des Ausführungsbeispiels ge­ mäß den Fig. 2-6 wird die Längsrippenanordnung von zwei mit Abstand zueinander verlaufenden, symmetrisch zur Längs­ mittellinie der Schneidkopfoberseite angeordneten Längsrippen 19, 19′ gebildet, die die Vertiefung 16 in drei Teilvertiefungen aufteilen, nämlich in eine vertiefte Mittelbahn zwischen den beiden Längsrippen (mittlerer Bezugsstrich zur Bezugsziffer 16 in den Fig. 4 und 6) und in zwei seitliche Teilvertiefungen (äußere Bezugslinien zur Bezugsziffer 16), die jeweils einer­ seits von der zugewandten Nebenschneiden-Schrägfläche 17 bzw. 18 und der dieser benachbarten Längsrippe 19 bzw. 19′ begrenzt werden. Die Längsrippenanordnung 19, 19′ steht nach oben hin bis zur von den Schneiden 10, 13, 14 aufgespannten Ebene vor und bildet mit ihrer Oberseite eine Stützfläche, d.h. im Falle der Fig. 2-6 bildet jede Längsrippe 19 bzw. 19′ eine solche Stützfläche 20 bzw. 20′.
Arbeitet man mit der Hauptschneide 10, liegt der entstehende Span auf der linienähnlichen Stützfläche 20, 20′ der Längs­ rippenanordnung auf und wird durch die auf ihn einwirkenden Kräfte neben der Stützfläche in die Vertiefung 16 eingeformt, so daß sich seine Spanbreite verringert. Beim Ausführungsbei­ spiel nach den Fig. 2-6 baucht sich also der Span zwischen den beiden Längsrippen 19 und 19′ in die vertiefte Mittelbahn (mittlere Bezugslinie 16) ein, wobei sich außerdem die beiden Span-Längsrandbereiche in die äußeren Teilvertiefungen ein­ biegen. Die Querschnittsgestalt des abgeführten Spans ist in Fig. 6 gestrichelt angedeutet. Auf diese Weise kann sich der mit der Hauptschneide 10 abgenommene Span nicht in der einge­ stochenen Nut verklemmen.
Die Längsrippenanordnung 19, 19′ bildet ferner zwei jeweils einer Nebenschneide 13 bzw. 14 zugewandte Seitenflächen 21 und 22, die der betreffenden Nebenschneide frei gegenüberliegen. Jede dieser Seitenflächen 21, 22 begrenzt also die zugewandte seitliche Teilvertiefung der Vertiefung 16 zur Schneidkopf­ mitte hin. Arbeitet man mit einer der Nebenschneiden 13 bzw. 14, wirkt die Seitenfläche 21 bzw. 22 als Auflauffläche für die von der Nebenschneide herkommenden Späne. Ist also beispiels­ weise die Nebenschneide 13 wirksam, gelangt der entstehende Span der Nebenschneiden-Schrägfläche 17 entlang in die zuge­ wandte Teilvertiefung und stößt dann gegen die Seitenfläche 21 der Längsrippenanordnung, von der er nach oben hin abge­ lenkt wird. Der Ablenkwinkel ist so groß, daß der Span abbricht, so daß sich nur kurze gekrümmte Späne ergeben.
Für das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7 und 8 gilt mit einer Ausnahme das gleiche wie oben, so daß sich eine detaillierte Beschreibung dieses Ausführungsbeispiels erübrigt. In den Fig. 7 und 8 sind die gleichen Teile mit den gleichen Bezugsziffern unter Hinzufügung eines "a" bezeichnet. Die Aus­ nahme besteht darin, daß hier die Längsrippenanordnung von einer einzigen, mittig zwischen den beiden Nebenschneiden- Schrägflächen 17 a und 18 a verlaufenden Längsrippe 19 a gebildet wird. Diese einzige Längsrippe 19 a unterteilt also die Ver­ tiefung 16 a nur in zwei seitliche Teilvertiefungen, so daß die vertiefte Mittelbahn entfällt. Die gemäß den Fig. 7 und 8 ausgebildete Schneidplatte kommt dann zum Einsatz, wenn die in das Werkstück einzustechende Nut besonders schmal ist, so daß für mehrere Längsrippen kein Platz an der Schneidkopf­ oberseite ist. Arbeitet man mit der Hauptschneide 10 a, ergibt sich dem Wegfall der vertieften Mittelbahn entsprechend eine andere Querschnittsgestalt der abgeführten Späne. Der entstehende Span wird nur in der Mitte von der Stützfläche 20 a der Längsrippe 19 a abgestützt und baucht sich beiderseits dieser in die Vertiefung 16 a ein, wie in Fig. 8 gestrichelt angedeutet ist.
Demgegenüber liegen bezüglich der Spanentstehung an den Nebenschneiden 13 a und 14 a gleiche Verhältnisse wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 2-6 vor, da ja wiederum jeder Nebenschneide 13 a bzw. 14 a eine Seitenfläche 21 a bzw. 22 a der Längsrippe 19 a gegenüberliegt, die als Auflauffläche für den von der jeweiligen Nebenschneide her kommenden Span wirkt. Während also im Falle der Fig. 2-6 die Seitenflächen 21, 22 jeweils zu einer anderen Längsrippe gehören, werden bei der Variante nach den Fig. 7 und 8 die in gleicher Weise wirksamen Seitenflächen 21 a und 22 a von der gleichen Längs­ rippe 19 a gebildet.
In jedem Falle ist es zweckmäßig, daß die beiden die Auflauf­ flächen bildenden Seitenflächen 21, 22; 21 a, 22 a der Längs­ rippenanordnung jeweils unmittelbar an die zugewandte Neben­ schneiden-Schrägfläche 17 bzw. 18; 17 a, 18 a anschließen, so daß sie entlang einer Kante winkelig ineinander übergehen.
Jede eine Auflauffläche bildende Seitenfläche 21, 22; 21 a, 22 a ist entgegengesetzt geneigt zur zugewandten Nebenschneiden- Schrägfläche 17, 18; 17 a, 18 a. Sie hat ferner eine zur jeweiligen Nebenschneide parallele Längserstreckung. Verlaufen also die Nebenschneiden, wie erwähnt, unter einem Freiwinkel nach hinten, erstrecken sich auch die jeweils eine Auflauffläche bildenden Seitenflächen unter dem gleichen Winkel nach hinten.
Dies bedeutet, daß die Seitenflächen 21 und 22 bzw. 21 a und 22 a einen nach hinten hin konvergierenden Verlauf nehmen.
Demgegenüber ist es bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 2-6 bezüglich der den Nebenschneiden abgewandten und einander gegenüberliegenden Seitenflächen 23, 24 der beiden Längsrippen 19, 19′ vorteilhaft, daß sie eine parallele Längs­ erstreckung besitzen, so daß die rechtwinkelig von der Haupt­ schneide 10 ausgehende vertiefte Mittelbahn durchgehend eine gleiche Breite besitzt.
Für die Stützfläche 20, 20′; 20 a jeder Längsrippe 19, 19′; 19 a ergibt sich demgemäß, daß sie sich in Richtung von der Hauptschneide 10; 10 a weg verschmälert, derart, daß sie im Falle einer einzigen Längsrippe 19 a eine dem doppelten nach hinten gerichteten Freiwinkel der Nebenschneiden 13 a, 14 a entsprechende Winkelfläche und im Falle von zwei Längsrippen 19, 19′ eine dem einfachen nach hinten gerichteten Freiwinkel der Nebenschneiden 13, 14 entsprechende Winkelfläche ist.
Wie vor allem aus den Fig. 6 und 8 hervorgeht, weisen die Längsrippen 19, 19′ bzw. 19 a einen dreieckähnlichen Querschnitt auf, wobei die die jeweilige Stützfläche bildende Längsrippen­ kante, die in der von den Schneiden 10, 13, 14 aufgespannten Ebene verläuft, abgeflacht oder abgerundet sein kann, um bei starker Belastung ein Ausbrechen von Material an den Stützflächen zu vermeiden.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß das in Frage stehende Schneidwerkzeug ein Formstück ist, das, wie aus der Zeichnung hervorgeht, keine plattenförmige Gestalt im eigent­ lichen Sinne aufweisen muß. Da solche Werkzeuge in der Fachsprache unabhängig von der genauen Form als Schneid­ platten bezeichnet werden, wurde dieser Begriff verwendet.

Claims (9)

1. An einem Werkzeughalter festspannbare Schneidplatte zum Stechdrehen, mit mindestens einem endseitigen Schneidkopf, der an seiner Oberseite vorne eine quer zur Schneidplatten­ längsrichtung verlaufende Hauptschneide, seitlich zwei einander entgegengesetzte Nebenschneiden, zwischen den Schneiden eine vorne von einer von der Hauptschneide unter Bildung eines positiven Spanwinkels abfallenden Hauptschneiden-Schrägfläche begrenzte und nach hinten hin offene Vertiefung sowie eine von der Hauptschneide ausgehende Stützfläche aufweist, wobei die von der Hauptschneide kommenden Späne auf der Stützfläche aufliegen und sich neben der Stützfläche unter Verringerung der Spanbreite in die Vertiefung einformen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (16; 16 a) zu den beiden Nebenschneiden (13, 14; 13 a, 14 a) hin jeweils von einer von der betreffenden Nebenschneide unter Bildung eines positiven Spanwinkels abfallenden Nebenschneiden-Schrägfläche (17, 18; 17 a, 18 a) begrenzt ist und die Stützfläche (20,20′; 20 a) von einer zwischen den Nebenschneiden-Schrägflächen angeordneten, die Vertiefung durchziehenden Langsrippen­ anordnung (19, 19′; 19 a) gebildet wird, die zwei jeweils einer Nebenschneide zugewandte und eine Auflauffläche für die von der zugeordneten Nebenschneide kommenden Späne bilden­ de Seitenflächen (21, 22; 21 a, 22 a) aufweist.
2. Schneidplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippenanordnung von einer einzigen, mittig zwischen den beiden Nebenschneiden-Schrägflächen (17 a, 18 a) verlaufenden Längsrippe (19 a) gebildet wird.
3. Schneidplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippenanordnung von zwei mit Abstand zueinander verlaufenden, symmetrisch zur Längsmittellinie der Schneidkopf­ oberseite angeordneten Längsrippen (19, 19′) gebildet wird.
4. Schneidplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden die Auflaufflächen bildenden Seitenflächen (21, 22; 21 a, 22 a) der Längsrippenanordnung (19, 19′; 19 a) jeweils unmittelbar an die zugewandte Neben­ schneiden-Schrägfläche (17, 18; 17 a, 18 a) anschließen.
5. Schneidplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede eine Auflauffläche bildende Seiten­ fläche der Längsrippenanordnung parallel zur zugewandten Nebenschneide verläuft.
6. Schneidplatte nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die den Nebenschneiden abge­ wandten und einander gegenüberliegenden Seitenflächen (23, 24) der beiden Längsrippen (19, 19′) parallele Längser­ streckung besitzen.
7. Schneidplatte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich die Stützfläche (20, 20′; 20 a) jeder Längs­ rippe in Richtung von der Hauptschneide (10; 10 a) weg ver­ schmälert, derart, daß sie im Falle einer einzigen Längsrippe (19 a) eine dem doppelten nach hinten gerichteten Freiwinkel der Nebenschneiden (13 a, 14 a) entsprechende Winkelfläche und im Falle von zwei Längsrippen (19, 19′) eine dem einfachen nach hinten gerichteten Freiwinkel der Nebenschneiden (13, 14) ent­ sprechende Winkelfläche ist.
8. Schneidplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrippen (19, 19′; 19 a) einen drei­ eckähnlichen Querschnitt aufweisen.
9. Schneidplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die Stützfläche bildende Längsrippenkante abgeflacht oder abgerundet ist.
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