DE3815461C2 - Verfahren zur Aufbereitung von kontaminierten Böden - Google Patents
Verfahren zur Aufbereitung von kontaminierten BödenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Verfahren zur Aufbereitung von kontaminierten Böden.
Die Dekontaminierung von Böden oder Halden, die durch Kohlenwasserstoffe, Öl
oder Schwermetalle verunreinigt sind, ist sehr aufwendig. Deshalb wird auch
vorgeschlagen, durch eine Aufbereitung diese Böden in einen nicht oder nur gering
verunreinigten Teil und in einen Teil zu trennen, der den größten Teil der
Verunreinigung in konzentrierter Form enthält. Die Dekontaminierung dieses Teiles
ist dann wesentlich billiger und einfacher.
Aus J. E. Garnett, D. L. Mitchell, P. T. Faccini "Initial Testing of Pilot Quipment for
Soil Decontamination", REP-3022, TIC-4500, DE-AC 04-76D P 03 533, U.S.
Department of Energy, Oktober 17, 1980, ist es bekannt, durch Plutonium
beladenes Öl verunreinigte Böden durch eine nasse Aufbereitung zu behandeln.
Dabei werden die feinkörnigen Bodenbestandteile, mit denen das Plutonium
assoziiert ist, von den gröberen Bestandteilen abgetrennt. Der Boden wird
zunächst in einem Trommelwäscher behandelt, in dem trockene Aggregate
aufgebrochen und Öl von Kies und grobem Sand abgewaschen werden. Die
Wäsche erfolgt mit einer wäßrigen NaOH-Lösung mit pH 11. Zur besseren
Agitation der Aufschlämmung ist die Trommel mit kleinen Schaufeln ausgerüstet.
Die Trommel ist am Austrag mit einem Sieb versehen, das rund 50% als Überkorn
+4 mm abstößt. Das Unterkorn wird auf ein Sieb bei 0,5 mm Korngröße
abgesiebt und die Fraktion +0,5 mm abgestoßen. Die Fraktion -0,5 mm wird
durch Hydrozyklonierung und Zentrifugierung in eine Fraktion +0,05 mm und eine
Fraktion -0,05 mm getrennt. Die Fraktion -0,05 mm wird durch Ausflockung und
Zentrifugierung in Feststoff und Waschflüssigkeit getrennt, die wieder in den
Trommelwäscher und die Siebung geleitet wird. Dieses Verfahren führt jedoch
nicht zu einer befriedigenden Dekontaminierung des Bodens.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, verunreinigte Böden oder Halden in
möglichst wirtschaftlicher Weise so aufzubereiten, daß ein möglichst großer Teil in
wiederverwendbarer Form oder gefahrloser Deponierbarkeit anfällt, und die
Verunreinigungen in einen möglichst kleinen Rest angesammelt werden.
Eine Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur
Aufbereitung von kontaminierten Böden, wobei diese durch Agitation in wäßriger
Aufschlämmung in einer Trommel unter Zusatz von losen Brocken nach Art von
Mahlkörpern mit einer Netto-Energieaufnahme von 4 bis 16 kWh/t Durchsatz
behandelt werden, wobei die Drehzahl 50 bis 90% der kritischen Drehzahl von
beträgt, wobei D der Durchmesser der Trommel in Metern ist, die aus der Trommel
ausgetragene wäßrige Aufschlämmung durch Siebung in eine gröbere und eine
feinere Fraktion getrennt wird, die gröbere Fraktion als gereinigte Fraktion
abgeführt wird, die feinere Fraktion klassiert wird, wodurch eine grobe Fraktion
anfällt, die als dekontaminierter Boden abgeführt wird, sowie eine Suspension, aus
der nach Entwässerung der Feststoff als Schadstoffkonzentrat abgeführt wird.
Der Ausdruck "Böden" wird für alle Materialien verwendet, die sich durch das
Verfahren aufbereiten lassen, z. B. auch für Halden. Die Böden werden, je nach
Beschaffenheit, vor dem Einsatz in die Trommel durch eine Schrott- und Stein-
Abscheidung geleitet. Die maximale Korngröße für das Einsatzmaterial beträgt
etwa 200 mm. Die Netto-Energieaufnahme der Trommel ist die auf den
Trommelmantel übertragene Energie, d. h. die Energieaufnahme der Trommel in
gefülltem Zustand minus der Energieaufnahme im Leerzustand. Die Netto-
Energieaufnahme ist auf den Durchsatz an trockenem Boden bezogen. Der
optimale Wert für die Energieaufnahme in dem erfindungsgemäßen Bereich richtet
sich nach der Art des Bodens und der Verunreinigungen. Er wird empirisch
ermittelt. Vorzugsweise liegt die untere Grenze der Energieaufnahme über 6 kWh/t
Durchsatz, da dann im allgemeinen bessere Ergebnisse erzielt werden. "D" ist der
Durchmesser der Trommel in Metern. Die Behandlung des Bodens in der Trommel
erfolgt derart, daß ein starker Abrieb der Oberflächen der Körner erfolgt. Bei der
dazu erforderlichen Energieaufnahme erfolgt zwangsläufig auch eine gewisse
Kornzerkleinerung. Der Siebschnitt richtet sich ebenfalls nach der Art des Bodens
und der Verunreinigungen und wird empirisch ermittelt. Das wäßrige Medium in
der Trommel besteht im allgemeinen aus Wasser, vorzugsweise aus rückgeführtem
Wasser aus nachfolgenden Stufen des Verfahrens. Die Siebung erfolgt
zweckmäßigerweise auf einem Schwingsieb unter Besprühen mit rückgeführtem
Wasser und/oder Frischwasser. Das Schwingsieb kann vom groben Korn durch
vorherige Absiebung, z. B. durch einen am Austrag der Trommel angeordneten
Siebkorb, entlastet werden. Aus der feineren Fraktion können vor der
Entschlämmung ferromagnetische Bestandteile durch Magnetscheidung entfernt
werden. Zur Entschlämmung der abgesiebten, feineren Fraktion sind Hydrozyklone
besonders geeignet, wobei deren Unterlauf nochmals gewaschen wird, ehe er als
gereinigter Boden abgeführt wird. Dies kann z. B. in einem Spiralklassierer unter
Besprühen mit Frischwasser erfolgen. Die Entwässerung des Überlaufes der
Hydrozyklone, in dem der Schlamm enthalten ist, kann mittels Eindickern,
Zentrifugen oder Filtern erfolgen. Die bei den Entwässerungen anfallenden Wässer
werden in die Trommel und eventuell in die Siebung zurückgeleitet. Ein Teil der
Wässer wird in eine Abwasserreinigung geleitet. Wenn die Verunreinigungen des
Bodens nur oder überwiegend aus Schwermetallen bestehen, kann auf diese Weise
ohne weitere Behandlung der Schlammsuspension vor der Entwässerung ein
gereinigter Boden und ein Schadstoffkonzentrat erzeugt werden. Bei der Siebung
fallen etwa 5 bis 15% als sauberer Boden an. Bei der Entschlämmung fällt ein
Schlamm kleiner etwa 0,063 mm an. Die Menge beträgt etwa 5 bis 15%. Durch
den Grad der Entschlämmung kann der Reinigungseffekt beeinflußt werden.
Eine Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur
Aufbereitung von kontaminierten Böden, wobei diese durch Agitation in wäßriger
Aufschlämmung in einer ersten Trommel unter Zusatz von losen Brocken nach Art
von Mahlkörpern mit einer Netto-Energieaufnahme von 1 bis 6 kWh/t Durchsatz
behandelt werden, wobei die Drehzahl 50 bis 90% der kritischen Drehzahl von
beträgt, wobei D der Durchmesser der Trommel in Metern ist, die aus der Trommel
ausgetragene wäßrige Aufschlämmung durch Siebung in eine gröbere und eine
feinere Fraktion getrennt wird, die gröbere Fraktion als gereinigte Fraktion
abgeführt wird, aus der feineren Fraktion Schlamm als Suspension abgetrennt
wird, dieser entwässert und als Schadstoffkonzentrat abgeführt wird, der
entschlämmte Rest der feineren Fraktion in einer zweiten Trommel unter Zusatz
von losen Brocken nach Art von Mahlkörpern mit einer Netto-Energieaufnahme von
4 bis 16 kWh/t Durchsatz behandelt wird, wobei die Drehzahl von 50 bis 90% der
kritischen Drehzahl von
beträgt, von der aus der zweiten Trommel ausgetragenen zweiten wäßrigen
Aufschlämmung Schlamm abgetrennt, entwässert und als zweites
Schadstoffkonzentrat abgeführt wird und der entschlämmte zweite Rest der
feineren Fraktion nach einer Entwässerung als gereinigter Boden abgeführt wird.
Die Erläuterungen zu der vorstehenden Arbeitsweise treffen, - mit Ausnahme der
Angaben zu der Netto-Energieaufnahme für die erste Trommel und die Menge des
bei der Entschlämmung anfallenden Schlammes - auch bei dieser Arbeitsweise zu. Vorzugsweise beträgt die Netto-Energieaufnahme in der ersten Trommel 1 bis 4
kWh/t.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß als Drehzahl der Trommel 60
bis 80% der kritischen Drehzahl verwendet werden. Diese Drehzahl gibt
besonders gute Reinigungseffekte durch die Behandlung in der Trommel.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß die Siebung bei 1 bis 2 mm
erfolgt. In vielen Fällen ergibt dieser Siebschnitt eine gute Trennung in gereinigtem
Boden und Schadstoffkonzentrat.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß der entschlämmte Rest der
feineren Fraktion in einer Flotation behandelt wird, das Schaumprodukt als
Schadstoffkonzentrat abgeführt wird und der Unterlauf nach der Entwässerung als
gereinigter Boden abgeführt wird. Bei der Arbeitsweise mit zwei
hintereinandergeschalteten Trommeln erfolgt die Flotation des entschlämmten
Restes der feineren Fraktion aus der ersten Trommel nach dessen Behandlung in
der zweiten Trommel in der aus der zweiten Trommel ausgetragenen zweiten
wäßrigen Aufschlämmung. Das Schaum-Produkt der Flotation wird nach einer
Entwässerung als Schadstoffkonzentrat abgeführt, der Unterlauf der Flotation wird
entschlämmt, der abgetrennte Schlamm des Unterlaufes wird nach einer
Entwässerung als Schadstoffkonzentrat abgeführt und der entschlämmte Rest des
Unterlaufes als gereinigter Boden abgeführt. Die Entschlämmung des Unterlaufes
der Flotation erfolgt zweckmäßigerweise wieder in einem Spiralklassierer mit
nachgeschaltetem Hydrozyklon. Der im Hydrozyklon abgeschiedene Schlamm wird
in den Eindicker geleitet. Diese Arbeitsweise wird insbesondere bei Böden
angewendet, die Kohlenwasserstoffe und/oder Öl enthalten, wobei Schwermetalle
ebenfalls im Schadstoffkonzentrat erfaßt werden. Als Flotationsmittel können
Sammler wie Ölsäuren, Ölsäurederivate, Dieselöl, Amine und andere verwendet
werden. Trotz des Zusatzes von Öl wird ein gereinigter Boden erzielt, der frei von
Öl ist oder nur sehr geringe Mengen noch enthält. Unterlauf und Überlauf der
Flotation werden zweckmäßigerweise zunächst in Eindickern entwässert und deren
Unterläufe dann separat in Zentrifugen und Filtern entwässert.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß als Brocken Stahlkugeln
verwendet werden und die Trommel mit Stahlkugeln bis zu maximal 40 Vol.-%,
bezogen auf den Ruhezustand der Trommel, gefüllt wird. Bis zu diesem
Füllungsgrad der Trommel im Ruhezustand werden gute Ergebnisse erzielt. Der
untere Füllungsgrad sollte, je nach zu verarbeitendem Material, nicht unter
5 Vol.-% liegen.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß in der Trommel 55 bis 65%
der Stahlkugeln mit einem Durchmesser von etwa 20 bis 30 mm und 45 bis 35%
Stahlkugeln mit einem Durchmesser von größer als 30 bis 100 mm verwendet
werden. Mit diesen Größenverhältnissen werden sehr gute Ergebnisse erzielt.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß als Brocken arteigenes
und/oder nicht-arteigenes natürliches und/oder künstliches stückiges Material
verwendet wird und die Trommel mit bis zu maximal 60 Vol.-%, bezogen auf den
Ruhezustand der Trommel, mit stückigem Material gefüllt wird. Insbesondere wird
arteigenes, grobes Material verwendet, das vor dem Einsatz des Bodens in die
Trommel abgesiebt wird. Der untere Füllungsgrad der Trommel mit diesem Material
sollte nicht unter 5 Vol.-% liegen. Da das stückige Material leichter ist als
Stahlkugeln, muß der Trübestand in der Trommel niedriger gehalten werden als bei
der Arbeitsweise mit Stahlkugeln, um die notwendige Energie durch das stückige
Material zu übertragen.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß stückiges Material mit einer
Stückgröße von 60 bis 200 mm verwendet wird. Diese Stückgröße ergibt gute
Ergebnisse.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß die Trommel an der
Austragsseite mit einem Rost und Austragsschaufeln zur Regelung des
Trübestandes in der Trommel ausgerüstet wird. Dadurch kann der Trübestand in
der Trommel in einfacher Weise niedrig gehalten werden.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß als Brocken Stahlkugeln und
stückiges Material verwendet werden. Dadurch kann arteigenes Material als
Brocken verwendet werden, und durch die Stahlkugeln wird eine größere
Energiemenge übertragen.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß die Zugabe der Brocken in die
Trommel so gesteuert wird, daß die Energieaufnahme der Trommel konstant bleibt.
Dadurch können in einfacher Weise konstante Reinigungsergebnisse erzielt
werden.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß der gereinigte Boden in einer
zweiten Behandlungsstufe nochmals behandelt wird. Dadurch kann die
Reinigungswirkung noch verstärkt werden.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß die Netto-Energieaufnahme
der Trommel in der zweiten Behandlungsstufe höher eingestellt wird als in der
ersten Behandlungsstufe. Die Netto-Energieaufnahme in der ersten
Behandlungsstufe wird so gewählt, daß in der zweiten Behandlungsstufe eine
höhere Netto-Energieaufnahme im angegebenen Bereich erfolgen kann. Dadurch
wird eine sehr gute Reinigung erzielt, wobei die höhere Energieaufnahme nur für
einen kleineren Teil des Materials erforderlich ist.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß die Siebung der aus der
Trommel ausgetragenen wäßrigen Aufschlämmung in eine gröbere Fraktion mit
größerer Korngröße, eine gröbere Fraktion mit kleinerer Korngröße und die feinere
Fraktion erfolgt. Die Absiebung erfolgt vorzugsweise bei etwa 1 mm und bei etwa
6 mm. Manche Böden enthalten holzartige Bestandteile, die große Anteile von
ölartigen Rückständen enthalten. Diese Bestandteile können in der gröberen
Fraktion mit kleinerer Korngröße abgetrennt werden und separat aufgearbeitet
werden, z. B. durch Zugabe in die zweite Trommel.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß in der Trommel
Aufgabenmaterial mit 5 bis 40 Gew.- % einer Körnung kleiner 60 µm verwendet
wird. Es wurde überraschend gefunden, daß dadurch der restliche
Schadstoffgehalt der gereinigten Fraktion besonders niedrig gehalten werden kann.
Der Feinanteil kann aus der gleichen kontaminierten Bodensubstanz bestehen und
eventuell durch vorheriges Aufmahlen erzeugt werden, oder es können auch
andere feinkörnige Stoffe wie z. B. Kalkstein, Sand, Mergel, Ton, Kohle,
Abfallkohle, gebrauchte Aktivkohle und Flotationswaschberge zugesetzt werden.
Wenn Stoffe wie Kohle, Abfallkohle oder gebrauchte Aktivkohle zugesetzt werden,
beträgt der Zusatz vorzugsweise 5 bis 20%. Wenn andere Stoffe wie Kalkstein,
Sand usw. zugesetzt werden, beträgt der Zusatz vorzugsweise 15 bis 30%.
Wenn die Behandlung des Bodens in zwei hintereinandergeschalteten Trommeln
erfolgt, kann der Feinanteil in die erste Trommel, in die zweite Trommel oder
aufgeteilt in die erste und zweite Trommel aufgegeben werden. Vorzugsweise wird
auf jeden Fall ein Teil des feinkörniges Materials in die zweite Trommel
aufgegeben, da dort kein oder wenig feinkörniges Material vorhanden ist. Der in
die zweite Trommel aufgegebene Feinanteil soll nicht aus kontaminiertem Stoff
bestehen, da sonst eine schlechtere Reinigung eintritt.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß zur Einstellung des
Feinkorngehaltes kleiner 60 µm feinkörnige Mineralstoffe zugegeben werden, die
mindestens eine Verbindung aus der Gruppe SiO₂, Al₂O₃, CaO und MgO enthalten,
und die Menge und Zusammensetzung der zugegebenen feinkörnigen Stoffe so
gewählt wird, daß aus dem Schadstoffkonzentrat bei einer thermischen
Behandlung eine Schlackenphase gewünschter Zusammensetzung entsteht.
Dadurch kann gleichzeitig neben der guten Reinigung eine für die
Weiterverarbeitung des Schadstoffkonzentrates erforderliche günstige
Schlackenzusammensetzung erzielt werden.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß das Schadstoffkonzentrat in
einem Drehrohrofen durch thermische Behandlung in eine teigige bis flüssige
Schlackenphase überführt wird und die Zusammensetzung des aufgegebenen
Schadstoffkonzentrates so gewählt wird, daß eine Schlackenphase erzeugt wird,
deren die Grundmasse ausmachenden Hauptbestandteile im Bereich von
60 bis 72% SiO₂, 10 bis 30% Al₂O₃ und 5 bis 25% CaO + MgO liegen, und die
Hauptbestandteile SiO₂, Al₂O₃, CaO und MgO zusammen mindestens 60% des
trockenen und glühverlustfreien, dem Drehrohrofen aufgegebenen
Schadstoffkonzentrates betragen, die ausgetragene Schlackenphase abgekühlt und
das Abgas des Drehrohrofens einer Reinigung unterzogen wird. Eine Aufarbeitung
von kontaminierten Mineralstoffen durch thermische Behandlung im Drehrohrofen
unter diesen Bedingungen ist Gegenstand der Patentanmeldung P 37 18 669.8.
Durch diese Arbeitsweise kann gleichzeitig eine gute Reinigung der gröberen
Fraktion erzielt werden, die Menge des im Drehrohrofen zu verarbeitenden
Materials wird wesentlich verringert, die im Schadstoffkonzentrat enthaltenen
Schadstoffe werden, z. T. durch Verbrennung in unschädliche Stoffe umgewandelt,
die verbleibenden Schadstoffe werden in der gebildeten Schlackenphase derart
eingeschlossen und immobilisiert, daß die Schlacke entweder problemlos deponiert
oder für verschiedene Zwecke, wie Geländeauffüllung, Straßen- und Dammbau,
Bergversatz usw., verwendet werden kann.
Eine vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, daß der gereinigte Boden mit
Mikroorganismen versetzt wird. Durch Zugabe von Mikroben und Bakterien können
in dem gereinigten Boden noch vorhandene Spuren von organischen Schadstoffen,
wie Kohlenwasserstoffen, abgebaut werden. Dies kann durch Zugabe der
Mikroorganismen bzw. mit Mikroorganismen imprägnierte Substrate am Ende des
letzten Spiralklassierers auf einem Entwässerungsfilter für den gereinigten Boden
oder bei einer eventuellen Zwischenlagerung oder nach Rückkofferung des Bodens
erfolgen. In diesem Zusammenhang können noch Nährstoffe für die
Mikroorganismen dem ohnehin feuchten und gut durchlüfteten aufbereiteten Boden
zugeführt werden, um sicherzustellen, daß ein Höchstmaß von
Nachreinigungseffekt auch über längere Zeit erreicht wird.
Die Erfindung wird anhand der Figuren näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine einstufige Behandlung in einer Trommel.
Fig. 2 zeigt eine zweistufige Behandlung in zwei hintereinandergeschalteten
Trommeln.
Fig. 1:
Der kontaminierte Boden (1) wird auf dem Sieb (2) von Steinen und Schrott befreit. Die Steine (3) werden als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Der restliche kontaminierte Boden wird von der Bandwaage (5) in die Trommel (6) chargiert. Die Trommel (5) ist an der Austragsseite mit Austragsschaufeln (7) und einem Siebkorb (8) ausgerüstet. Grobes Korn wird durch den Siebkorb (8) geleitet und über (9) als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Die ausgetragene Aufschlämmung fällt durch den Siebkorb (8) und wird über (10) auf das Schwingsieb (11) geleitet. Dort wird sie mit Frischwasser (12) und Rücklaufwasser (13) besprüht. Die gröbere Fraktion wird über (14) als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Die feinere Fraktion wird über (15) in den Magnetscheider (16) geleitet, wo Eisenschrott abgetrennt und über (17) abgeführt werden. Von der Pumpe (18) wird die feinere Fraktion über (19) in den ersten Hydrozyklon (20) geleitet. Der Überlauf wird über (21), Pumpe (22) und (23) in den zweiten Hydrozyklon (24) geleitet. Die Unterläufe aus beiden Hydrozyklonen werden über (25) in den Spiralklassierer (26) geleitet und mit Frischwasser (12a) besprüht. Die grobe Fraktion wird aus dem Spiralklassierer (26) über (27) als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Die Suspension wird über (28) zusammen mit dem Überlauf aus dem zweiten Hydrozyklon (24) über (29) in die Flotation (30) geleitet. Das Schaumprodukt wird über (31) in den Eindicker (32) geleitet. Der Unterlauf wird über (33) in den Eindicker (34) geleitet. Die Überläufe der Eindicker (32) und (34) werden über (35) und (36) in die Rückführleitung (36) geleitet. Der Unterlauf aus dem Eindicker (34) wird in die Zentrifuge (37) geleitet, aus welcher der Feststoff über (38) als Schadstoffkonzentrat (39) abgeführt und die Flüssigkeit über (40) in die Rückführleitung (36) geleitet wird. Aus dem Eindicker (32) wird der Unterlauf in die hyperbare Filtration (41) geleitet, aus welcher der Feststoff über (42) als Schadstoffkonzentrat (39) abgeführt und die Flüssigkeit über (43) in die Rückführleitung (36) geleitet wird. Aus der Rückführleitung (36) wird ein Teil in die Abwasserreinigung (44) geleitet, ein Teil in die Trommel (6) und ein Teil über (13) auf das Schwingsieb (11). Der Rückstand aus der Abwasserreinigung (44) wird über (45) als Schadstoffkonzentrat (39) abgeführt.
Der kontaminierte Boden (1) wird auf dem Sieb (2) von Steinen und Schrott befreit. Die Steine (3) werden als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Der restliche kontaminierte Boden wird von der Bandwaage (5) in die Trommel (6) chargiert. Die Trommel (5) ist an der Austragsseite mit Austragsschaufeln (7) und einem Siebkorb (8) ausgerüstet. Grobes Korn wird durch den Siebkorb (8) geleitet und über (9) als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Die ausgetragene Aufschlämmung fällt durch den Siebkorb (8) und wird über (10) auf das Schwingsieb (11) geleitet. Dort wird sie mit Frischwasser (12) und Rücklaufwasser (13) besprüht. Die gröbere Fraktion wird über (14) als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Die feinere Fraktion wird über (15) in den Magnetscheider (16) geleitet, wo Eisenschrott abgetrennt und über (17) abgeführt werden. Von der Pumpe (18) wird die feinere Fraktion über (19) in den ersten Hydrozyklon (20) geleitet. Der Überlauf wird über (21), Pumpe (22) und (23) in den zweiten Hydrozyklon (24) geleitet. Die Unterläufe aus beiden Hydrozyklonen werden über (25) in den Spiralklassierer (26) geleitet und mit Frischwasser (12a) besprüht. Die grobe Fraktion wird aus dem Spiralklassierer (26) über (27) als dekontaminierter Boden (4) abgeführt. Die Suspension wird über (28) zusammen mit dem Überlauf aus dem zweiten Hydrozyklon (24) über (29) in die Flotation (30) geleitet. Das Schaumprodukt wird über (31) in den Eindicker (32) geleitet. Der Unterlauf wird über (33) in den Eindicker (34) geleitet. Die Überläufe der Eindicker (32) und (34) werden über (35) und (36) in die Rückführleitung (36) geleitet. Der Unterlauf aus dem Eindicker (34) wird in die Zentrifuge (37) geleitet, aus welcher der Feststoff über (38) als Schadstoffkonzentrat (39) abgeführt und die Flüssigkeit über (40) in die Rückführleitung (36) geleitet wird. Aus dem Eindicker (32) wird der Unterlauf in die hyperbare Filtration (41) geleitet, aus welcher der Feststoff über (42) als Schadstoffkonzentrat (39) abgeführt und die Flüssigkeit über (43) in die Rückführleitung (36) geleitet wird. Aus der Rückführleitung (36) wird ein Teil in die Abwasserreinigung (44) geleitet, ein Teil in die Trommel (6) und ein Teil über (13) auf das Schwingsieb (11). Der Rückstand aus der Abwasserreinigung (44) wird über (45) als Schadstoffkonzentrat (39) abgeführt.
Fig. 2:
Kontaminierter Boden (1) und Wasser (2) werden in die Trommel (3) chargiert. Die aus der Trommel ausgetragene Aufschlämmung wird über (4) auf das Doppelsieb (5) geleitet und dort mit Wasser (6) besprüht. Die gröbere Fraktion (7) mit einer Korngröße über 6 mm wird als dekontaminierter Boden abgeführt. Die gröbere Fraktion (8) mit einer Korngröße unter 6 mm und über 1 mm wird separat aufgearbeitet. Die feinere Fraktion mit einer Korngröße unter 1 mm wird über (9), Pumpe (10) und (11) auf den Spiralklassierer (12) aufgegeben und dort mit Wasser (13) besprüht. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird über (14), Pumpe (15) und (16) in den Hydrozyklon (17) geleitet. Der Unterlauf des Hydrozyklons wird über (18) in die zweite Trommel (19) geleitet. Der aus dem Spiralklassierer ausgetragene entschlämmte Rest wird über (20) ebenfalls in die zweite Trommel (19) geleitet. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird aus dem Hydrozyklon (17) über (21) in den Eindicker (22) geleitet. Über (23) wird Wasser in die zweite Trommel (19) aufgegeben. Die aus der zweiten Trommel (19) ausgetragene Aufschlämmung wird über (24) in die Flotation (25) geleitet und dort unter Zusatz von Flotationsreagenzien und Detergenzien flotiert. Das Schaumprodukt wird über (26) in den Eindicker (22) geleitet. Der Unterlauf aus der Flotation (25) wird über (27) in den Spiralklassierer (28) geleitet und dort mit Wasser (29) besprüht. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird über (29), Pumpe (30) und (31) in den Hydrozyklon (32) geleitet. Der Unterlauf wird über (33) als dekontaminierter Boden abgeführt. Der vom Spiralklassierer (28) ausgetragene entschlämmte Rest wird über (34) als gereinigter Boden abgeführt. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird aus dem Hydrozyklon (32) über (35) in den Eindicker (22) geleitet. Aus dem Eindicker (22) wird über (36) das entwässerte Schadstoffkonzentrat abgezogen. Über (37) wird das im Eindicker abgetrennte Wasser zur Abwasserreinigung geleitet.
Kontaminierter Boden (1) und Wasser (2) werden in die Trommel (3) chargiert. Die aus der Trommel ausgetragene Aufschlämmung wird über (4) auf das Doppelsieb (5) geleitet und dort mit Wasser (6) besprüht. Die gröbere Fraktion (7) mit einer Korngröße über 6 mm wird als dekontaminierter Boden abgeführt. Die gröbere Fraktion (8) mit einer Korngröße unter 6 mm und über 1 mm wird separat aufgearbeitet. Die feinere Fraktion mit einer Korngröße unter 1 mm wird über (9), Pumpe (10) und (11) auf den Spiralklassierer (12) aufgegeben und dort mit Wasser (13) besprüht. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird über (14), Pumpe (15) und (16) in den Hydrozyklon (17) geleitet. Der Unterlauf des Hydrozyklons wird über (18) in die zweite Trommel (19) geleitet. Der aus dem Spiralklassierer ausgetragene entschlämmte Rest wird über (20) ebenfalls in die zweite Trommel (19) geleitet. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird aus dem Hydrozyklon (17) über (21) in den Eindicker (22) geleitet. Über (23) wird Wasser in die zweite Trommel (19) aufgegeben. Die aus der zweiten Trommel (19) ausgetragene Aufschlämmung wird über (24) in die Flotation (25) geleitet und dort unter Zusatz von Flotationsreagenzien und Detergenzien flotiert. Das Schaumprodukt wird über (26) in den Eindicker (22) geleitet. Der Unterlauf aus der Flotation (25) wird über (27) in den Spiralklassierer (28) geleitet und dort mit Wasser (29) besprüht. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird über (29), Pumpe (30) und (31) in den Hydrozyklon (32) geleitet. Der Unterlauf wird über (33) als dekontaminierter Boden abgeführt. Der vom Spiralklassierer (28) ausgetragene entschlämmte Rest wird über (34) als gereinigter Boden abgeführt. Die den Schlamm enthaltende Suspension wird aus dem Hydrozyklon (32) über (35) in den Eindicker (22) geleitet. Aus dem Eindicker (22) wird über (36) das entwässerte Schadstoffkonzentrat abgezogen. Über (37) wird das im Eindicker abgetrennte Wasser zur Abwasserreinigung geleitet.
Es wurden drei verschiedene, mit Öl kontaminierte Böden
nach dem Verfahrensschema gemäß Fig. 1, jedoch ohne
Magnetscheidung, behandelt. Die Trommel war mit
Stahlkugeln zu 35% im Ruhezustand gefüllt. Bei der
Flotation wurde Dieselöl zugesetzt. Die Böden in den
Versuchen 1 und 2 stammten aus derselben Lage, hatte
jedoch leichte Unterschiede im C-Gehalt. Die Angaben sind
Gew.-%. Im Versuch 1 betrug die Netto-Energieaufnahme der
Trommel 4 kwh/t und in allen anderen Versuchen 8 kwh/t.
Die Siebanalysen der dekontaminierten Böden waren wie
folgt:
Die gereinigten Böden enthalten immer noch einen hohen
Anteil der Kornfraktion kleiner 0,063 mm.
Es wurde ein mit Öl kontaminierter Boden nach dem
Verfahrensschema gemäß Fig. 2 behandelt. Die erste Trommel
war mit Steinbrocken aus dem Boden zu 35% im Ruhezustand
gefüllt. Die Netto-Energieaufnahme der Trommel betrug
2,5 kWh/t. Die zweite Trommel war mit Stahlkugeln zu 35%
im Ruhezustand gefüllt. Die Netto-Energieaufnahme der
zweiten Trommel betrug 5 kWh/t. Bei der Flotation wurde
emulgiertes Dieselöl als Sammler zugesetzt.
Die abgesiebte gröbere Fraktion mit einer Korngröße unter
6 mm und über 1 mm wurde in die zweite Trommel eingesetzt.
In der nachstehenden Tabelle ist der Gehalt der einzelnen
Fraktionen an Schadstoffen angegeben, die in Petroläther
löslich sind (PAL).
Der Rohboden enthielt 25% mit einer Korngröße unter
0,06 mm.
Bei einer Zugabe von 5% Kalkstein zu der entschlämmten
Fraktion bei der Aufgabe in die 2. Trommel betrug PAL-% im
gereinigten Boden (33) 0,017.
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin, daß ein großer
Teil der Verunreinigungen in einem kleinen Teil der Böden
stark angereichert werden kann und die dekontaminierten
Böden wieder verwendet werden können. Dadurch wird die
Dekontaminierung des gesamten Bodens wesentlich
wirtschaftlicher und ein großer Teil kann wieder verwendet
werden. Der Feinstkornanteil unter 0,063 mm in den
kontaminierten Böden kann beliebig hoch sein und auch hohe
Tongehalte ergeben keine Schwierigkeit bei der
Entwässerung.
Claims (18)
1. Verfahren zur Aufbereitung von kontaminierten Böden, wobei diese durch
Agitation in wäßriger Aufschlämmung in einer Trommel unter Zusatz von losen
Brocken nach Art von Mahlkörpern mit einer Netto-Energieaufnahme von
4 bis 16 kWh/t Durchsatz behandelt werden, wobei die Drehzahl 50 bis 90% der
kritischen Drehzahl von
beträgt, wobei D der Durchmesser der Trommel in Metern ist, die aus der
Trommel ausgetragene wäßrige Aufschlämmung durch Siebung in eine gröbere
und eine feinere Fraktion getrennt wird, die gröbere Fraktion als gereinigte
Fraktion abgeführt wird, die feinere Fraktion klassiert wird, wodurch eine grobe
Fraktion anfällt, die als dekontaminierter Boden abgeführt wird, sowie eine
Suspension, aus der nach Entwässerung der Feststoff als Schadstoffkonzentrat
abgeführt wird.
2. Verfahren zur Aufbereitung von kontaminierten Böden, wobei diese durch
Agitation in wäßriger Aufschlämmung in einer ersten Trommel unter Zusatz von
losen Brocken nach Art von Mahlkörpern mit einer Netto-Energieaufnahme von
1 bis 6 kWh/t Durchsatz behandelt wird, wobei die Drehzahl 50 bis 90% der
kritischen Drehzahl von
beträgt, wobei D der Durchmesser der Trommel in Metern ist, die aus der
Trommel ausgetragene wäßrige Aufschlämmung durch Siebung in eine gröbere
und eine feinere Fraktion getrennt wird, die gröbere Fraktion als gereinigte
Fraktion abgeführt wird, aus der feineren Fraktion Schlamm als Suspension
abgetrennt wird, dieser entwässert und als Schadstoffkonzentrat abgeführt wird,
der entschlämmte Rest der feineren Fraktion in einer zweiten Trommel unter
Zusatz von losen Brocken nach Art von Mahlkörpern mit einer Netto-
Energieaufnahme von 4 bis 16 kWh/t Durchsatz behandelt wird, wobei die
Drehzahl von
50 bis 90% der kritischen Drehzahl von beträgt, von der aus der zweiten Trommel ausgetragenen zweiten wäßrigen Aufschlämmung Schlamm abgetrennt, entwässert und als zweites Schadstoffkonzentrat abgeführt wird und der entschlämmte zweite Rest der feineren Fraktion nach einer Entwässerung als gereinigter Boden abgeführt wird.
50 bis 90% der kritischen Drehzahl von beträgt, von der aus der zweiten Trommel ausgetragenen zweiten wäßrigen Aufschlämmung Schlamm abgetrennt, entwässert und als zweites Schadstoffkonzentrat abgeführt wird und der entschlämmte zweite Rest der feineren Fraktion nach einer Entwässerung als gereinigter Boden abgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Drehzahl
der Trommel 60 bis 80% der kritischen Drehzahl verwendet werden. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Siebung bei 1 bis 2 mm erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
entschlämmte Rest der feineren Fraktion in einer Flotation behandelt wird, das
Schaumprodukt als Schadstoffkonzentrat abgeführt wird und der Unterlauf nach
der Entwässerung als gereinigter Boden abgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als
Brocken Stahlkugeln verwendet werden und die Trommel mit Stahlkugeln bis zu
maximal 40 Vol.-%, bezogen auf den Ruhezustand der Trommel, gefüllt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trommel
55 bis 65% der Stahlkugeln mit einem Durchmesser von 20 bis 30 mm
und 45 bis 35% Stahlkugeln mit einem Durchmesser von größer als 30 bis
100 mm verwendet werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als
Brocken arteigenes und/oder nicht-arteigenes natürliches und/oder künstliches
stückiges Material verwendet wird und die Trommel mit bis zu maximal
60 Vol.-%, bezogen auf den Ruhezustand der Trommel, mit stückigem Material
gefüllt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß stückiges Material mit
einer Stückgröße von 60 bis 200 mm verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel an
der Austragsseite mit einem Rost und Austragsschaufeln zur Regelung des
Trübestandes in der Trommel ausgerüstet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als
Brocken Stahlkugeln und stückiges Material verwendet werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zugabe der Brocken in die Trommel so gesteuert wird, daß die Energieaufnahme
der Trommel konstant bleibt.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der gereinigte Boden
in einer zweiten Behandlungsstufe nochmals behandelt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Netto-
Energieaufnahme der Trommel in der zweiten Behandlungsstufe höher eingestellt
wird als in der ersten Behandlungsstufe.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Siebung der aus der Trommel ausgetragenen wäßrigen Aufschlämmung in eine
gröbere Fraktion mit größerer Korngröße, eine gröbere Fraktion mit kleinerer
Korngröße und die feinere Fraktion erfolgt.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß in
der Trommel Aufgabenmaterial mit 5 bis 40 Gew.-% einer Körnung kleiner
60 µm verwendet wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung des
Feinkorngehaltes kleiner 60 µm feinkörnige Mineralstoffe zugegeben werden, die
mindestens eine Verbindung aus der Gruppe SiO₂, Al₂O₃, CaO und MgO
enthalten.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Schadstoff
konzentrat in einem Drehrohrofen durch thermische Behandlung in eine teigige bis
flüssige Schlackenphase überführt wird und die Zusammensetzung des aufgege
benen Schadstoffkonzentrates so gewählt wird, daß eine Schlackenphase
erzeugt wird, deren die Grundmasse ausmachenden Hauptbestandteile im Bereich
von 60 bis 72% SiO₂, 10 bis 30% Al₂O₃ und 5 bis 25% CaO + MgO liegen,
und die Hauptbestandteile SiO₂, Al₂O₃, CaO und MgO zusammen mindestens
60% des trockenen und glühverlustfreien, dem Drehrohrofen aufgegebenen
Schadstoffkonzentrates betragen, die ausgetragene Schlackenphase abgekühlt
und das Abgas des Drehrohrofens einer Reinigung unterzogen wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
gereinigte Boden mit Mikroorganismen versetzt wird.
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- 1988-05-06 DE DE19883815461 patent/DE3815461C2/de not_active Expired - Fee Related
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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Ipc: B09C 1/02 |
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Owner name: CAPPEL, FRED, DR., 63303 DREIEICH, DE HANKEL, DIRK |
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D2 | Grant after examination | ||
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