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DE3809044C2 - - Google Patents

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DE3809044C2
DE3809044C2 DE19883809044 DE3809044A DE3809044C2 DE 3809044 C2 DE3809044 C2 DE 3809044C2 DE 19883809044 DE19883809044 DE 19883809044 DE 3809044 A DE3809044 A DE 3809044A DE 3809044 C2 DE3809044 C2 DE 3809044C2
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DE
Germany
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crank
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articulated
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DE19883809044
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DE3809044A1 (de
Inventor
Rolf-Dieter Dr. 5925 Kalletal De Weege
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Meyra Wilhelm Meyer & Co Kg 4925 Kalletal De GmbH
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Meyra Wilhelm Meyer & Co Kg 4925 Kalletal De GmbH
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
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Description

Die Erfindung betrifft einen Rollstuhl der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art mit von den Händen zu betätigen­ den Antriebshebeln.
Durch die Firmendruckschrift "Rollstühle und Rehabili­ tationsmittel" der Firma MEYRA Wilhelm Meyer GmbH & Co. KG, Meyra-Ring 2, D-4925 Kalletal-Kalldorf, 8/84, Seiten 70 bis 71, sind Rollstühle der betreffenden Art mit Antriebshebeln zum Antrieb der angetriebenen Räder bekannt, bei dem jeweils die Antriebs­ hebel mit dem zweiten Gelenklager unmittelbar am Gestell des Rollstuhles schwenkbar angelenkt sind, während das erste Gelenklager über eine Stange gelenkig mit dem Ende einer an dem anzutreibenden Rad befestigten Kurbel verbunden ist. Im Prinzip handelt es sich um ein viergliedriges Gelenkgetriebe, das jedoch den Nachteil von Totpunkten jedesmal dann hat, wenn die Kurbel in Richtung der Stange zwischen Antriebshebel und Kurbel weist. Es liegt auf der Hand, daß solche Totpunkte bei Rollstühlen nachteilig sind, weil ein Rollstuhl in einer sol­ chen Totpunktlage weder antreibbar noch abbremsbar ist. Dieser Nachteil ist von besonderer Bedeutung bei einarmigen Rollstuhl­ fahrern. Da die Lenkung derartiger Rollstühle häufig über den unterschiedlichen Antrieb der Antriebshebel erfolgt, leidet durch die Totpunktlagen auch die Steuerbarkeit.
Durch den Aufsatz von Weege, R. und Seliger, K. "Weiter­ entwicklung und Erprobung eines Handhebelgetriebes für Roll­ stühle mittels richtungsgeschalteter Kupplung sowie zugehöriger Brems- und Lenkeinrichtung", Forschungsbericht des Bundesministeriums für Forschung und Technologie vom 30.6.1986, sind Handkurbelantriebe für Rollstühle diskutiert worden, bei denen die Kraftübertragung durch Ketten oder Riemen auf die Antriebsräder erfolgt. Bei derartigen Kurbelantrieben entstehen zwar keine Totpunkte, da der Benutzer des Rollstuhles in den möglichen Totpunktbereichen die Richtung der Krafteinleitung ändern kann. Ein wesentlicher Nachteil solcher Kurbelantriebe besteht jedoch darin, daß die Krafteinleitung in einem ergonomisch sehr ungünstigen Bereich erfolgt und verhältnismäßig komplizierte und im Gebrauch ungünstige Kraftübertragungsmittel erforderlich sind.
Es sind zwar bereits Kurbelgetriebe zur Überwindung von Totpunktlagen bekannt, DE-PS 13 561, 93 234, 6 53 912, 5 04 702, 6 49 255, jedoch sind diese so kompliziert, daß sie sich für die Anwendung bei Rollstühlen nicht eignen. Sie gehen alle von einer vorgegebenen, unveränderlichen Richtung der Krafteinleitung aus.
Durch die DE-AS 11 60 747 ist ein Krankenfahrstuhl der eingangs genannten Art mit Handhebelantrieb über Kurbeltrieb bekannt, bei welchem der Handhebel axial verschiebbar ist. Der Handhebel steht mit einem Schwenkarm des Kurbeltriebs bis an dessen Drehpunkt koppelbar in Verbindung. Hierdurch soll erreicht werden, daß durch Heben bzw. Senken des Handhebels sowohl eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses als auch die Einschaltung eines Freilaufs möglich ist. Ein Anfahren aus einer Totpunktstellung heraus ist nicht möglich.
Durch die US-PS 25 78 828 ist ein Rollstuhl mit Handhebel-Kurbelantrieb bekannt, mit dem ein Einarmiger aus der Totpunktstellung anfahren kann. Hierzu ist allerdings neben dem Hauptantriebshebel noch ein Hilfsantriebshebel vorgesehen, dessen Kurbel um 90° versetzt ist. Der Hilfsantriebshebel stellt einen zusätzlichen Aufwand dar und ist außerdem umständlich handzuhaben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollstuhl mit von den Händen zu betätigenden Antriebshebeln zu schaffen, bei dem von dem Benutzer mit jedem einzelnen Antriebshebel die bei einem Rollstuhl der eingangs genannten Art auftretende Totpunktlage überwunden werden kann und der einfach und sicher im Aufbau ist.
Eine erste Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Die Handgriffe nach dieser Lehre durchlaufen bei Vor- und Rückwärtsbewegung Bahnen unterschiedlicher Höhe. Da die Bahnen sich vorn und hinten schließen, ergeben sich im Prinzip Bahnen ähnlich flacher, insbesondere unsymmetrischer Ellipsen. Bei derartigen Bahnen ist der Benutzer eines Rollstuhles in der Lage, durch Änderung der Richtung seiner Krafteinleitung Totpunkte im vorderen und hinteren Bereich der Bahnen zu überwinden, ähnlich wie das grundsätzlich bei Kurbelantrieben möglich ist. Der Grundgedanke der Erfindung besteht also darin, den an sich bestehenden Vorteil der Totpunktüberwindung bei Kurbeltrieben mit dem bei Rollstühlen an sich günstigen Hebelantrieb zu vereinen. Zur Erzeugung der erfindungsgemäßen Bahnkurve dient die Führungseinrichtung für die Antriebshebel, die in unterschiedlicher Weise ausgebildet werden kann. Es wird insgesamt ein Gelenkgetriebe mit einer höheren Koppelkurve als Antriebsbewegung gebildet. Die Koppelkurve des Gelenkvierecks entsteht durch Führung der ein Koppelglied bildenden Kurbel durch Kreisbewegung um die Drehachse der Kurbel und Schwingbewegung des Schwenkarmes mit dem dritten Gelenklager um sein Schwenklager. Zusätzlich erfolgt eine Zweischlagführung durch den Schwenkhebel und die Koppelkurve am Handgriff.
Eine andere Möglichkeit der Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe besteht in der Lehre des Anspruchs 2. Bei dieser Ausführungsform kann die Führungseinrichtung auch eine Gleitführung für das zweite Schwenklager sein, deren verschiebliches Teil über eine dritte Stange gelenkig mit dem Kurbellager verbunden ist.
Das Kurbellager an der Kurbel für die zweite Stange kann von dem für die erste Stange verschieden sein, um so unterschiedliche Koppelkurven am Handgriff zu erzielen. Aus dem gleichen Grunde kann die Länge der Antriebshebel und die Länge wenigstens einer der Stangen verstellbar sein.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Rollstuhls gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung von der Seite,
Fig. 2 ist eine Teilansicht der Fig. 1 von der Seite nur des Antriebsmechanismus für ein angetriebenes Rad,
Fig. 3 verdeutlicht schematisch die Funktion des Antriebsmechanismus nach Fig. 1 und 2
Fig. 4 verdeutlicht ebenfalls schematisch ähnlich Fig. 3 eine Abwandlung des Antriebsmechanismus gemäß den Fig. 1 und 2.
Fig. 1 zeigt von der Seite einen Rollstuhl mit einem Gestell 1, das einen Sitz 2, Armlehnen 3 und Handgriffe 4 für eine Hilfsperson aufweist. An dem Gestell 1 sind um eine ver­ tikale Achse 5 drehbare und durch nicht weiter dargestellte Mittel steuerbare Räder 6 gehalten und außerdem Antriebsräder 7 unmittelbar über Achsen 8 drehbar gelagert.
Mit dem in Fig. 1 sichtbaren und in Fig. 2 in Einzeldar­ stellung von links gezeigten Antriebsrad 7 ist fest eine Kurbel 9 verbunden, an deren Ende sich ein Kurbellager 10 be­ findet, das über eine in ihrer Länge mittels einer Stell­ schraube 11 verstellbare erste Stange 12 mit einem ersten Gelenklager 13 verbunden ist, das sich an einem Antriebshebel 14 befindet, der in seiner Länge mittels einer Stellschraube 15 verstellbar mit einem Handgriff 16 verbunden ist.
Auf der dem Handgriff 16 abgewandten Seite des Gelenk­ lagers 13 befindet sich ein zweites Gelenklager 17, mit dem der Antriebshebel 14 an das freie Ende eines Schwenkhebels 18 angelenkt ist, der mittels eines Schwenklagers 19 schwenkbar an dem Gestell 1 gehalten ist.
Im Bereich zwischen dem zweiten Gelenklager 17 und dem Schwenklager 19 befindet sich an dem Schwenkhebel 18 ein drittes Gelenklager 20, das über eine in ihrer Länge mittels einer Stellschraube 21 verstellbare zweite Stange 22 mit einem weiteren Kurbellager 23 an der Kurbel 9 gekoppelt ist.
Fig. 3 zeigt schematisch die einzelnen Glieder des Gelenk­ getriebes bei dem Rollstuhl in Fig. 1, und sich entsprechende Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen. Es sind drei verschiedene Bewegungslagen dargestellt. Antriebshebel 14 und Schwenkhebel 18 sind jeweils als flache Dreiecke dargestellt, wobei diese Dreiecke in einer mittleren Lage, in der die Be­ zugsziffern eingetragen sind, schraffiert verdeutlicht sind. Der Handgriff 16 durchläuft eine Bahn ähnlich einer flachen, unsymmetrischen Ellipse in Richtung von Pfeilen 24 und 25, während sich die Kurbel 9 mit dem Rad 7 und den Kurbellagern 10 und 23 in Richtung eines Pfeiles 26 um die Achse 8 dreht. Der Schwenkhebel 18 schwingt um das Schwenklager 19 zusammen mit dem zweiten Gelenklager 17 in Richtung eines Doppelpfeiles 27.
Es ist zu erkennen, daß sich der Handgriff 16 in den Lagen, in denen sich dieser am weitesten vorn (in der Zeichnung links) und am weitesten hinten (in der Zeichnung rechts), in denen bei her­ kömmlichen Hebelantrieben Totpunkte auftraten, nach oben bzw. nach unten bewegt, also eine Bewegung ohne Bewegungsumkehr durchläuft, so daß ein Rollstuhlbenutzer in der Lage ist, durch Änderung der Richtung seiner Krafteinleitung eine Antriebs- oder Bremswirkung zu erzielen. Befindet sich z.B. der Handgriff 16 in der Lage am weitesten rechts in der Zeichnung, so kann der Rollstuhlbenutzer den Handgriff 16 nach unten drücken und auf diese Weise einen Antrieb des Antriebsrades 7 bewirken. Entsprechendes gilt für die Lage in der Zeichnung links, wo der Rollstuhlbenutzer den Handgriff 16 nur nach oben zu drücken braucht, um einen Antrieb zu bewirken.
Fig. 4 zeigt schematisch in ähnlicher Darstellung wie die Fig. 3 eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 3. Sich entsprechende Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen. Der Unterschied besteht darin, daß statt des Schwenkhebels 18 eine Gleitführung 28 zur Führung eines Schiebers 29 in Richtung eines Doppelpfeiles 30 vorgesehen ist. An dem Schieber 29 be­ findet sich das zweite Gelenklager 17 des Antriebshebels 14. Der Schieber 29 ist gelenkig über eine Stange 31 mit dem Kur­ bellager 23 an der Kurbel 9 gelenkig verbunden, wobei die dritte Stange 31 über das Kurbellager 23 hinaus verlängert ist und an seinem Ende das Kurbellager 10 für die erste Stange 12 trägt.

Claims (5)

1. Rollstuhl mit von den Händen zu betätigenden Antriebshebeln, die jeweils an ihrem einen Ende einen Handgriff zum Antrieb und entfernt davon zwei voneinander entfernte Gelenklager aufweisen, von denen ein erstes auf ein Kurbellager am Ende einer mit dem anzutreibenden Rad verbundenen Kurbel einwirkt und das zweite Gelenklager mit einem Schwenkhebel verbunden ist, der am Gestell des Rollstuhles über ein Schwenklager gelenkig gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurbellager (23) über eine erste Stange (12) direkt mit dem ersten Gelenklager (13) und über eine zweite Stange (22) mit einem dritten Gelenklager (20) verbunden ist, das sich an dem Schwenkhebel (18) zwischen seinem Schwenklager (19) und dem zweiten Gelenklager (17) befindet, derart, daß ein sechsgliedriges Koppelgetriebe gebildet ist, und somit die Handgriffe (16) bei Vor- und Rückwärtsbewegung Bahnen verschiedener Höhe durchlaufen.
2. Rollstuhl mit von den Händen zu betätigenden Antriebshebeln, die jeweils an ihrem einen Ende einen Handgriff zum Antrieb und entfernt davon zwei voneinander entfernte Gelenklager aufweisen, von denen ein erstes auf ein Kurbellager am Ende einer mit dem anzutreibenden Rad verbundenen Kurbel einwirkt und das zweite Gelenklager in einer mit dem Gestell des Rollstuhls verbundenen Gleitführung verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurbellager (23) über eine erste Stange (12) direkt mit dem ersten Gelenklager (13) und über eine dritte Stange (31) gelenkig mit dem Schieber (29) der Gleitführung (28) für das zweite Gelenklager (17) verbunden ist und somit die Handgriffe (16) bei Vor- und Rückwärtsbewegung Bahnen verschiedener Höhe durchlaufen.
3. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurbellager (23) an der Kurbel (9) für die zweite Stange (22) von dem Kurbellager (10) für die erste Stange (12) verschieden ist.
4. Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Antriebshebel (14) verstellbar ist.
5. Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge wenigstens einer der Stangen (12, 22) verstellbar ist.
DE19883809044 1988-03-18 1988-03-18 Rollstuhl mit von den haenden zu betaetigenden antriebshebeln Granted DE3809044A1 (de)

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