DE3809044C2 - - Google Patents
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61G—TRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
- A61G5/00—Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
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Description
Die Erfindung betrifft einen Rollstuhl der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 genannten Art mit von den Händen zu betätigen
den Antriebshebeln.
Durch die Firmendruckschrift "Rollstühle und Rehabili
tationsmittel" der Firma MEYRA Wilhelm Meyer GmbH & Co. KG,
Meyra-Ring 2, D-4925 Kalletal-Kalldorf, 8/84, Seiten 70 bis 71, sind
Rollstühle der betreffenden Art mit Antriebshebeln zum Antrieb
der angetriebenen Räder bekannt, bei dem jeweils die Antriebs
hebel mit dem zweiten Gelenklager unmittelbar am Gestell des
Rollstuhles schwenkbar angelenkt sind, während das erste
Gelenklager über eine Stange gelenkig mit dem Ende einer an
dem anzutreibenden Rad befestigten Kurbel verbunden ist. Im
Prinzip handelt es sich um ein viergliedriges Gelenkgetriebe,
das jedoch den Nachteil von Totpunkten jedesmal dann hat, wenn
die Kurbel in Richtung der Stange zwischen Antriebshebel und
Kurbel weist. Es liegt auf der Hand, daß solche Totpunkte bei
Rollstühlen nachteilig sind, weil ein Rollstuhl in einer sol
chen Totpunktlage weder antreibbar noch abbremsbar ist. Dieser
Nachteil ist von besonderer Bedeutung bei einarmigen Rollstuhl
fahrern. Da die Lenkung derartiger Rollstühle häufig über den
unterschiedlichen Antrieb der Antriebshebel erfolgt, leidet
durch die Totpunktlagen auch die Steuerbarkeit.
Durch den Aufsatz von Weege, R. und Seliger, K. "Weiter
entwicklung und Erprobung eines Handhebelgetriebes für Roll
stühle mittels richtungsgeschalteter Kupplung sowie
zugehöriger Brems- und Lenkeinrichtung", Forschungsbericht
des Bundesministeriums für Forschung und Technologie vom
30.6.1986, sind Handkurbelantriebe für Rollstühle
diskutiert worden, bei denen die Kraftübertragung durch
Ketten oder Riemen auf die Antriebsräder erfolgt. Bei
derartigen Kurbelantrieben entstehen zwar keine Totpunkte,
da der Benutzer des Rollstuhles in den möglichen
Totpunktbereichen die Richtung der Krafteinleitung ändern
kann. Ein wesentlicher Nachteil solcher Kurbelantriebe
besteht jedoch darin, daß die Krafteinleitung in einem
ergonomisch sehr ungünstigen Bereich erfolgt und
verhältnismäßig komplizierte und im Gebrauch ungünstige
Kraftübertragungsmittel erforderlich sind.
Es sind zwar bereits Kurbelgetriebe zur Überwindung von
Totpunktlagen bekannt, DE-PS 13 561, 93 234, 6 53 912,
5 04 702, 6 49 255, jedoch sind diese so kompliziert, daß sie
sich für die Anwendung bei Rollstühlen nicht eignen. Sie
gehen alle von einer vorgegebenen, unveränderlichen
Richtung der Krafteinleitung aus.
Durch die DE-AS 11 60 747 ist ein Krankenfahrstuhl der eingangs genannten Art mit
Handhebelantrieb über Kurbeltrieb bekannt, bei welchem der
Handhebel axial verschiebbar ist. Der Handhebel steht mit
einem Schwenkarm des Kurbeltriebs bis an dessen Drehpunkt
koppelbar in Verbindung. Hierdurch soll erreicht werden,
daß durch Heben bzw. Senken des Handhebels sowohl eine
Änderung des Übersetzungsverhältnisses als auch die
Einschaltung eines Freilaufs möglich ist. Ein Anfahren aus
einer Totpunktstellung heraus ist nicht möglich.
Durch die US-PS 25 78 828 ist ein Rollstuhl mit
Handhebel-Kurbelantrieb bekannt, mit dem ein Einarmiger aus
der Totpunktstellung anfahren kann. Hierzu ist allerdings
neben dem Hauptantriebshebel noch ein Hilfsantriebshebel
vorgesehen, dessen Kurbel um 90° versetzt ist. Der
Hilfsantriebshebel stellt einen zusätzlichen Aufwand dar
und ist außerdem umständlich handzuhaben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Rollstuhl mit von den Händen zu betätigenden Antriebshebeln
zu schaffen, bei dem von dem Benutzer mit jedem einzelnen
Antriebshebel die bei einem Rollstuhl der eingangs
genannten Art auftretende Totpunktlage überwunden werden
kann und der einfach und sicher im Aufbau ist.
Eine erste Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe
ist im Anspruch 1 angegeben. Die Handgriffe nach dieser
Lehre durchlaufen bei Vor- und Rückwärtsbewegung Bahnen
unterschiedlicher Höhe. Da die Bahnen sich vorn und hinten
schließen, ergeben sich im Prinzip Bahnen ähnlich flacher,
insbesondere unsymmetrischer Ellipsen. Bei derartigen
Bahnen ist der Benutzer eines Rollstuhles in der Lage, durch
Änderung der Richtung seiner Krafteinleitung Totpunkte im
vorderen und hinteren Bereich der Bahnen zu überwinden,
ähnlich wie das grundsätzlich bei Kurbelantrieben möglich
ist. Der Grundgedanke der Erfindung besteht also darin, den
an sich bestehenden Vorteil der Totpunktüberwindung bei
Kurbeltrieben mit dem bei Rollstühlen an sich günstigen
Hebelantrieb zu vereinen. Zur Erzeugung der
erfindungsgemäßen Bahnkurve dient die Führungseinrichtung
für die Antriebshebel, die in unterschiedlicher Weise
ausgebildet werden kann. Es wird insgesamt ein
Gelenkgetriebe mit einer höheren Koppelkurve als
Antriebsbewegung gebildet. Die Koppelkurve des
Gelenkvierecks entsteht durch Führung der ein Koppelglied
bildenden Kurbel durch Kreisbewegung um die Drehachse der
Kurbel und Schwingbewegung des Schwenkarmes mit dem dritten
Gelenklager um sein Schwenklager. Zusätzlich erfolgt eine
Zweischlagführung durch den Schwenkhebel und die
Koppelkurve am Handgriff.
Eine andere Möglichkeit der Lösung der der Erfindung
zugrundeliegenden Aufgabe besteht in der Lehre des
Anspruchs 2. Bei dieser Ausführungsform kann
die Führungseinrichtung auch eine Gleitführung für
das zweite Schwenklager sein, deren verschiebliches Teil über
eine dritte Stange gelenkig mit dem Kurbellager verbunden ist.
Das Kurbellager an der Kurbel für die zweite Stange
kann von dem für die erste Stange verschieden sein, um so
unterschiedliche Koppelkurven am Handgriff zu erzielen. Aus
dem gleichen Grunde kann die Länge der Antriebshebel und die
Länge wenigstens einer der Stangen verstellbar sein.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung näher
erläutert werden.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Rollstuhls
gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
von der Seite,
Fig. 2 ist eine Teilansicht der Fig. 1 von der Seite
nur des Antriebsmechanismus für ein
angetriebenes Rad,
Fig. 3 verdeutlicht schematisch die Funktion des
Antriebsmechanismus nach Fig. 1 und 2
Fig. 4 verdeutlicht ebenfalls schematisch ähnlich
Fig. 3 eine Abwandlung des Antriebsmechanismus
gemäß den Fig. 1 und 2.
Fig. 1 zeigt von der Seite einen Rollstuhl mit einem
Gestell 1, das einen Sitz 2, Armlehnen 3 und Handgriffe 4 für
eine Hilfsperson aufweist. An dem Gestell 1 sind um eine ver
tikale Achse 5 drehbare und durch nicht weiter dargestellte
Mittel steuerbare Räder 6 gehalten und außerdem Antriebsräder
7 unmittelbar über Achsen 8 drehbar gelagert.
Mit dem in Fig. 1 sichtbaren und in Fig. 2 in Einzeldar
stellung von links gezeigten Antriebsrad 7 ist fest eine
Kurbel 9 verbunden, an deren Ende sich ein Kurbellager 10 be
findet, das über eine in ihrer Länge mittels einer Stell
schraube 11 verstellbare erste Stange 12 mit einem ersten Gelenklager
13 verbunden ist, das sich an einem Antriebshebel 14 befindet, der
in seiner Länge mittels einer Stellschraube 15 verstellbar mit
einem Handgriff 16 verbunden ist.
Auf der dem Handgriff 16 abgewandten Seite des Gelenk
lagers 13 befindet sich ein zweites Gelenklager 17, mit dem
der Antriebshebel 14 an das freie Ende eines Schwenkhebels 18
angelenkt ist, der mittels eines Schwenklagers 19 schwenkbar an
dem Gestell 1 gehalten ist.
Im Bereich zwischen dem zweiten Gelenklager 17 und dem
Schwenklager 19 befindet sich an dem Schwenkhebel 18 ein
drittes Gelenklager 20, das über eine in ihrer Länge mittels
einer Stellschraube 21 verstellbare zweite Stange 22 mit einem
weiteren Kurbellager 23 an der Kurbel 9 gekoppelt ist.
Fig. 3 zeigt schematisch die einzelnen Glieder des Gelenk
getriebes bei dem Rollstuhl in Fig. 1, und sich entsprechende
Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen. Es sind drei
verschiedene Bewegungslagen dargestellt. Antriebshebel 14 und
Schwenkhebel 18 sind jeweils als flache Dreiecke dargestellt,
wobei diese Dreiecke in einer mittleren Lage, in der die Be
zugsziffern eingetragen sind, schraffiert verdeutlicht sind.
Der Handgriff 16 durchläuft eine Bahn ähnlich einer flachen,
unsymmetrischen Ellipse in Richtung von Pfeilen 24 und 25,
während sich die Kurbel 9 mit dem Rad 7 und den Kurbellagern
10 und 23 in Richtung eines Pfeiles 26 um die Achse 8 dreht.
Der Schwenkhebel 18 schwingt um das Schwenklager 19 zusammen
mit dem zweiten Gelenklager 17 in Richtung eines Doppelpfeiles
27.
Es ist zu erkennen, daß sich der Handgriff 16 in den Lagen,
in denen sich dieser am weitesten vorn (in der Zeichnung links) und am
weitesten hinten (in der Zeichnung rechts), in denen bei her
kömmlichen Hebelantrieben Totpunkte auftraten, nach oben bzw.
nach unten bewegt, also eine Bewegung ohne Bewegungsumkehr
durchläuft, so daß ein Rollstuhlbenutzer in der Lage ist,
durch Änderung der Richtung seiner Krafteinleitung eine
Antriebs- oder Bremswirkung zu erzielen. Befindet sich z.B. der
Handgriff 16 in der Lage am weitesten rechts in der Zeichnung,
so kann der Rollstuhlbenutzer den Handgriff 16 nach unten
drücken und auf diese Weise einen Antrieb des Antriebsrades 7
bewirken. Entsprechendes gilt für die Lage in der Zeichnung
links, wo der Rollstuhlbenutzer den Handgriff 16 nur nach oben
zu drücken braucht, um einen Antrieb zu bewirken.
Fig. 4 zeigt schematisch in ähnlicher Darstellung wie die
Fig. 3 eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 3. Sich
entsprechende Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen.
Der Unterschied besteht darin, daß statt des Schwenkhebels 18
eine Gleitführung 28 zur Führung eines Schiebers 29 in Richtung
eines Doppelpfeiles 30 vorgesehen ist. An dem Schieber 29 be
findet sich das zweite Gelenklager 17 des Antriebshebels 14.
Der Schieber 29 ist gelenkig über eine Stange 31 mit dem Kur
bellager 23 an der Kurbel 9 gelenkig verbunden, wobei die dritte
Stange 31 über das Kurbellager 23 hinaus verlängert ist und an
seinem Ende das Kurbellager 10 für die erste Stange 12 trägt.
Claims (5)
1. Rollstuhl mit von den Händen zu betätigenden Antriebshebeln,
die jeweils an ihrem einen Ende einen Handgriff zum
Antrieb und entfernt davon zwei voneinander entfernte Gelenklager
aufweisen, von denen ein erstes auf ein Kurbellager
am Ende einer mit dem anzutreibenden Rad verbundenen
Kurbel einwirkt und das zweite Gelenklager mit einem
Schwenkhebel verbunden ist, der am Gestell des Rollstuhles
über ein Schwenklager gelenkig gelagert ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kurbellager (23) über eine erste
Stange (12) direkt mit dem ersten Gelenklager (13) und über
eine zweite Stange (22) mit einem dritten Gelenklager (20)
verbunden ist, das sich an dem Schwenkhebel (18) zwischen
seinem Schwenklager (19) und dem zweiten Gelenklager (17)
befindet, derart, daß ein sechsgliedriges Koppelgetriebe
gebildet ist, und somit die Handgriffe (16) bei Vor- und
Rückwärtsbewegung Bahnen verschiedener Höhe durchlaufen.
2. Rollstuhl mit von den Händen zu betätigenden Antriebshebeln,
die jeweils an ihrem einen Ende einen Handgriff zum
Antrieb und entfernt davon zwei voneinander entfernte Gelenklager
aufweisen, von denen ein erstes auf ein Kurbellager
am Ende einer mit dem anzutreibenden Rad verbundenen
Kurbel einwirkt und das zweite Gelenklager in einer mit dem
Gestell des Rollstuhls verbundenen Gleitführung verschiebbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurbellager (23)
über eine erste Stange (12) direkt mit dem ersten Gelenklager
(13) und über eine dritte Stange (31) gelenkig mit dem
Schieber (29) der Gleitführung (28) für das zweite Gelenklager
(17) verbunden ist und somit die Handgriffe (16) bei
Vor- und Rückwärtsbewegung Bahnen verschiedener Höhe durchlaufen.
3. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kurbellager (23) an der Kurbel (9) für die
zweite Stange (22) von dem Kurbellager (10) für die erste
Stange (12) verschieden ist.
4. Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Antriebshebel
(14) verstellbar ist.
5. Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge wenigstens einer der
Stangen (12, 22) verstellbar ist.
Priority Applications (2)
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