DE3808965A1 - Kombinierte daemmerungswarn- und leuchtenueberwachungs-einrichtung insbesondere fuer fahrzeuge - Google Patents
Kombinierte daemmerungswarn- und leuchtenueberwachungs-einrichtung insbesondere fuer fahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine sicherheitstechnische
Warneinrichtung für Fahrzeuge und Anlagen aller Art,
wie z. B. Lichtorientierungsanlagen (Leuchtbojen usw.)
welche mit Lichtquellen ausgerüstet sind, welche bei
abnehmender Umgebungshelligkeit eingeschaltet werden
sollen.
Die Warneinrichtung vermag in besonders einfacher
und bei bereits vorhandenen Anlagen in
leicht nachrüstbarer Weise folgende Warnfunktionen
zu erfüllen:
- 1. Warnung, wenn die Umgebungsbeleuchtung unter einen (einstellbaren) kritischen Wert gesunken ist, und die Lichtquelle (Eigenbeleuchtung, Begrenzungsleuchten, Positionsleuchten oder Scheinwerfer) nicht eingeschaltet wurde.
- 2. Warnung, wenn die Lichtquelle (sei sie elektrisch, chemisch oder durch andere Energiequellen betrieben) selbst nicht ausreichend Licht abgibt.
- 3. Warnung, wenn die Lichtdurchlässigkeit der Leuchtenschutzscheibe abgenommen hat (z. B. bei verschmutztem Scheinwerferglas) oder wenn z. B. das Reflexionsvermögen des Reflektors der Lichtquelle stark abgenommen hat.
- 4. Wahlweise zusätzlich Warnung, wenn eine elektrische Lichtanlage eingeschaltet ist, während eine andere elektrische Anlage, z. B. die Ladeeinrichtung für den Akkumulator (Motor) ausgeschaltet ist.
Zwar gibt es eine Reihe von Einrichtungen und Vorschläge
zu Einrichtungen, die je einzelne dieser Warnfunktionen oder
eine geringere als die hier angegebene Anzahl dieser Warnfunktionen
erfüllen.
So ist aus den Offenlegungsschriften DT 25 14 611 A1 oder
DE 27 05 574 A1 oder DE 26 37 287 A1 des Deutschen
Patentamtes eine Einrichtung zum Vermeiden des Fahrens
ohne vorschriftsmäßige Außenbeleuchtung mit einem Lichtfühler
bekannt, welche zwar die Warnfunktionen 1. und 4.
teilweise abdecken, nicht jedoch 2. und 3.
Andere Einrichtungen, z. B. nach den Offenlegungsschriften
DT 26 02 702 A1 oder DE 27 41 685 A1 oder DE 35 36 626 A1
des Deutschen Patentamtes beschreiben Einrichtungen, die zwar
die Funktion der Beleuchtungseinrichtung von Fahrzeugen
teilweise auch mit Fotodetektoren oder Fotozellen überwachen
(= Warnfunktion 2.) - nicht jedoch die Warnfunktionen 1. und 3.
übernehmen.
Darüberhinaus sind eine Reihe einfacher Warneinrichtungen bei
Straßenverkehrsfahrzeugen im Einsatz, welche ein Warnsignal
abgeben, wenn der Motor oder der Hauptschalter abgeschaltet
ist und die Beleuchtungseinrichtung noch eingeschaltet ist,
vor allem damit eine unkontrollierte Endladung der KFZ-Batterie
vermieden wird (= Warnfunktion 4.).
Die hier beschriebene neuartige Einrichtung ist jedoch in
sehr einfacher Weise in der Lage die für die Sicherheit im
Straßenverkehr sehr wichtigen Warnfunktionen 1., 2. und 3.
und darüberhinaus die für die Einsatzbereitschaft besonders
eines Kraftfahrzeuges wichtige Warnfunktion 4. gleichzeitig
in einer einzigen, auch leicht nachrüstbaren Einheit
zu erfüllen.
Viele besonders schwere Unfälle rühren daher,
daß bei einbrechender Dämmerung Fahrzeuge (besonders wenn
sie eine dunkle oder unauffällige Farbe tragen) ohne Licht
fahren und so leicht z. B. gerade bei kritischen
Überholvorgängen von anderen Verkehrsteilnehmern
übersehen werden.
Der Fahrer, der das Licht zu spät einschaltet
unterliegt
dabei oft einem psychologisch zwar verständlichen aber doch
möglicherweise sehr verhängnisvollem Mißverständnis:
Seine Augen haben sich an die langsam beginnende Dämmerung
gewöhnt; er sieht noch gut die Fahrbahn, sieht auch gut die
anderen Verkehrsteilnehmer, welche bereits die Fahrzeugbeleuchtung
eingeschaltet haben - und nimmt an, daß er
von den anderen ebensogut gesehen wird.
Nicht selten muß ein solcher Fahrer erst durch auffällige
Zeichen von anderen Verkehrsteilnehmern die ihn beinahe
in verhängnisvoller Weise übersehen hätten auf seinen
Irrtum aufmerksam gemacht werden.
Auch wird nachts beim Anfahren eines in einer beleuchteten
Straße parkenden Fahrzeuges oft aus demselben Grund vergessen,
die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten.
Unabhängig davon können ähnlich gefährliche Situationen
entstehen, wenn bereits nur eine Leuchte am Fahrzeug,
z. B. der linke Scheinwerfer ausfällt - was der Fahrer
in der Regel ohne besondere Warneinrichtung ebenfalls nicht
bemerkt.
Eine weitere oft nicht beachtete Gefahrenquelle kann von
stark verschmutzten Lampen - oder Scheinwerferschutzgläsern,
oder lichtdurchlässigen Kunststoffteilen oder taub gewordenen
Reflektoren herrühren.
Zwar wird das Fahrzeug auch bei stark verschmutzten Leuchten,
so daß beispielsweise die Lichtausbeute auf ein Drittel sinkt,
noch deutlich erkannt, es besteht aber die Gefahr, daß z. B.
die Entfernung eines solchen Fahrzeuges aus der Gewöhnung
an normal beleuchtete Fahrzeuge als zu groß eingeschätzt
wird.
Eine Einrichtung, die diese Warnfunktionen in möglichst
einfacher aber für die Praxis zuverlässiger Weise erfüllt,
und außerdem leicht nachrüstbar ist, wäre sicherheitstechnisch
sehr wünschenswert.
Die hier beschriebene Warneinrichtung kann diesen Aufgaben
gerecht werden.
Die wesentlichen Teile der Einheit und ihre Anordnung sind
in Fig. 1 zusammengefaßt:
Eine elektronische Schaltung (1) mit Warneinrichtung (4) ist über eine Leitung (3) mit einem Fotodetektor (2) verbunden welcher über eine kleine Öffnung (10) durch das Lampenaußengehäuse (9) und durch z. B. eine kleine Öffnung im Reflektor (8) in der Nähe der Fassung der Lichtquelle (6) so im Innenraum der zu überwachenden Lampe positioniert ist, daß dieser gleichzeitig (in bestimmten Anteilen) vom Licht der Lichtquelle (6) als auch durch die Schutzscheibe (7) und über den Reflektor (8) vom äußeren Umgebungslicht bestrahlt wird.
Eine elektronische Schaltung (1) mit Warneinrichtung (4) ist über eine Leitung (3) mit einem Fotodetektor (2) verbunden welcher über eine kleine Öffnung (10) durch das Lampenaußengehäuse (9) und durch z. B. eine kleine Öffnung im Reflektor (8) in der Nähe der Fassung der Lichtquelle (6) so im Innenraum der zu überwachenden Lampe positioniert ist, daß dieser gleichzeitig (in bestimmten Anteilen) vom Licht der Lichtquelle (6) als auch durch die Schutzscheibe (7) und über den Reflektor (8) vom äußeren Umgebungslicht bestrahlt wird.
Dabei kann die Schaltung (1) z. B. im Motorraum eines
PKW in der Nähe des elektrischen Klemmkastens untergebracht
sein, und über ein zweiadriges Schwachstromkabel damit
verbunden die Alarmeinrichtung (4) im Fahrerinnenraum.
Schaltung (1) und Alarmeinrichtung (4) können aber auch
in einem Gehäuse vereint sein.
Fig. 2 beschreibt ein einfaches Beispiel der elektronischen
Schaltung.
Anschluß (11) soll auf Fahrzeugmasse gelegt werden;
Anschluß (12) soll auf eine Klemme gelegt werden, die positives Potential hat, wenn der Hauptschalter eingeschaltet ist oder wenn der Motor läuft (KFZ-Klemme 61).
Anschluß (13) soll auf eine Klemme gelegt werden, die positives Potential führt, wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist.
Wird die Warnfunktion 4. nicht gewünscht, braucht Anschluß (13) nicht angeschlossen werden.
Anschluß (12) soll auf eine Klemme gelegt werden, die positives Potential hat, wenn der Hauptschalter eingeschaltet ist oder wenn der Motor läuft (KFZ-Klemme 61).
Anschluß (13) soll auf eine Klemme gelegt werden, die positives Potential führt, wenn die Beleuchtung eingeschaltet ist.
Wird die Warnfunktion 4. nicht gewünscht, braucht Anschluß (13) nicht angeschlossen werden.
Die Warnschwelle wird im wesentlichen bestimmt durch die
Empfindlichkeit des Fotodetektors (14) und den einstellbaren
Widerstand (15).
Als Fotodetektor sind gut z. B. CdS-Fotowiderstände oder
Si-Fotodioden oder Si-Fototransistoren geeignet.
Der Fotodetektor sollte im sichtbaren Wellenlängenbereich
empfindlich sein.
Eventuell kann die Detektorempfindlichkeit durch geeignete
Filterlacke an die Augenempfindlichkeitskurve angepaßt werden,
das verhindert die Überbewertung von Glühlampenlicht
z. B. bei Si-Detektoren (durch deren IR-Empfindlichkeit).
Der Kondensator (17) mittelt schnelle Lichtschwankungen im
Zeitbereich von z. B. 10 s (praktisch beliebig wählbar) aus.
Die Transistoren (18) und (19) arbeiten als Stromverstärker
bei sehr geringen Fotoströmen kann die Emitterfolgerkette
durch weitere Transistoren ausgebaut werden,
oder es können auch Feldeffekttransistoren eingesetzt werden.
Die Bauteile (25) und (26) repräsentieren den optischen und
den akustischen Warnsignalgeber.
Sie können leicht durch eine Lumineszenzdiode (mit Vorwiderstand)
und einen Piezosummer realisiert werden.
Fällt ausreichend Umgebungslicht durch die Schutzscheibe
und über den Reflektor - oder ausreichend Licht von der
Lichtquelle - auf den Fotodetektor, so soll der
Stellwiderstand (15) so eingestellt sein, daß der
Kondensator praktisch entladen bleibt und die
Warnsignalgeber (25), (26) ohne Strom bleiben.
Erst unterhalb einer mit (15) einstellbaren Schwelle
der Umgebungsbeleuchtung und nicht eingeschalteter oder
nicht funktionierender Lichtquelle (6) wird der Kondensator
soweit aufgeladen, daß die Warnsignalgeber ausgelöst
werden.
Besonders einfach kann in dieser Schaltung bei regnerischem
Wetter, wenn der Scheibenwischer eingeschaltet ist eine Verschiebung
der Warnschwelle zu höheren Umgebungsbeleuchtungswerten
hin erreicht werden, und zwar durch einen eventuell einstellbaren
Widerstand (82), der über die Klemme (83) an einen
Anschluß der Scheibenwischeranlage gelegt wird, die positives
elektrisches Potential aufweist, wenn diese eingeschaltet ist.
In z. B. der Offenlegungsschrift DT 25 14 611 A1 wurde bereits
auf ähnliche Weise die Verschiebung der Lichteinschaltschwelle
abhängig vom Scheibenwischerbetrieb vorgeschlagen.
Ist die Leuchtenschutzscheibe (7) stark
verschmutzt, oder
der Reflektor korrodiert, so verschiebt sich die Alarmschwelle
merklich zu größeren Umgebungshelligkeiten -
oder bei typischer Bewölkung und bestimmter Jahreszeit
zu früheren Tageszeiten hin.
Dies ist dann ein deutlicher Hinweis, daß der
Beleuchtungskörper nicht in Ordnung ist - unabhängig von der
Funktion der Lichtquelle selbst.
Mit einem zweiten Lichtschwellwertwarner, der z. B.
im Bereich der durch Scheibenwischer von Verschmutzung
freigehaltenen Windschutzscheibe kann darüber hinaus die
Umgebungsbeleuchtung objektiv bestimmt werden, und so aus der
Reihenfolge der Warneinsätze beider Lichtschwellwertsignale
sogar ein objektives Maß der Beleuchtungskörperverschmutzung
gewonnen werden (vgl. Patentanspruch 13).
Ein einfaches Ausführungsbeispiel einer solchen Schaltung ist
in Fig. 7 gezeigt.
Hier ist der Lichtdetektor (70) im Umgebungslicht-Einflußbereich
(auch Streulicht) einer verschmutzungsfreien Schutzscheibe
und kann mit dem Einsteller (71) so eingestellt werden, daß
der zweite Piezosummer - oder eventuell auch die zweite
optische Warneinrichtung (72) erst anspricht, wenn die
erste Dunkelschwellenschaltung (mit dem Lichtdetektor (14) und dem
Einsteller (15)) wesentlich früher anspricht als die zweite
Dunkelschwellenschaltung mit (70) und (71).
In Fig. 3 ist darüber hinaus dargestellt, wie der Lichtdetektor
(2) im Lampengehäuse (5) z. B. entweder nach Fig. 3a
mit einem Fotodetektorbauteil (14) mit (eventuell aber nicht
notwendig abgeschirmter) elektrischer Leitung (31) zur
Schaltung (1) oder vorteilhafterweise durch das Ende
einer Lichtleitfaser oder eines Lichtleitfaserbündels (32),
welches das Licht einfängt von wo es über die Faser (32) zu
einem Lichtdetektor (14) in der Schaltungseinheit (1) geführt
wird, verwirklicht werden kann.
Mehrere Lampen können gleichzeitig dadurch überwacht werden,
indem jede zu überwachende Lampe (5) mit einem Lichtdetektor (2)
ausgerüstet wird und die dazugehörigen Detektorbauelemente (14)
elektrisch einfach in Reihe geschaltet werden wie Fig. 4
am Beispiel zweier Detektoren (14), hier mit (41) und (43)
bezeichnet, zeigt.
Bei Lampen mit unterschiedlichem Umgebungslichteinfall kann
darüberhinaus die Empfindlichkeit S der Lichtdetektoren, z. B.
(31), (42), . . . gemäß den Patentansprüchen 3 bis 5 daran
angepaßt werden.
Die Lichtdetektoren z. B. (41) und (42) können jedoch wie die
Schaltung in Fig. 5 zeigt, eine je eigene Eingangsstufe mit
Empfindlichkeitseinstellern (44), (46), . . . z. B. mit eigenen
Eingangstransistoren (49), (50), . . . haben, deren Signal dann
in einer logischen Oder-Schaltung (hier einfach z. B.) durch
Zusammenschalten der Emitterdioden der Transistoren) zur Dunkel-
Warnsignalauslösung herangezogen wird.
Diese Möglichkeit ist in Patentanspruch 6 festgehalten.
Fig. 6 zeigt schließlich nochmals ein ausführlicheres
Schaltungsbeispiel, in welchem die Schaltung für die
Unterbrechung des Warnsignales integriert ist.
Dabei bestimmt die Zeitkonstante der Bauteile (63) und (64)
die Länge des Warnsignales (z. B. 1 s) und die Zeitkonstante
der Bauteile (66) und (67) + (15) im wesentlichen die Zeit der
Warnsignalpause (z. B. 10 . . . 100 s).
Vorschläge für die Werte der einzelnen Bauteile aller
Figuren sind in der folgenden Tabelle enthalten.
Eine einfache aber wirkungsvolle Form der erfindungsgemäßen
Einrichtung ist beispielsweise die Schaltung nach Fig. 2
auf einer kleinen, ca 3 cm × 3 cm großen Platine
aufgebaut mit ca. 1 m bis 2 m Lichtleiterkabel,
einer zweiadrigen Leitung (2 × 0,2 mm ↑ 2 Querschnitt genügt)
für den Anschluß eines Piezo-Signalgebers (12 V, 2 . . . 10 mA),
und den vier KFZ-Anschlüssen (11), (12), und eventuell
(13) und (83) untergebracht in einem kleinen
Plastikgehäuse mit ca. 4 cm × 4 cm × 2 cm.
Die elektrischen Leitungen und der Lichtwellenleiter können
aus diesem Kunststoffgehäuse, dessen Schaltung eventuell auch
teilweise oder ganz mit z. B. Kunstharz vergossen
sein kann, einfach lose herausgeführt sein und die
elektrischen Leitungen an den Enden z. B. mit Kabelschuhen
oder Ringösen versehen sein.
Für die Nachrüstung aller Warnfunktionen und der
Überwachung des linken Scheinwerferlichtes
bei einem Kraftfahrzeug, z. B. einem PKW ist dann folgender
einfacher Montagevorgang erforderlich:
- - das Kunststoffkästchen (1) mit der Schaltung wird mit einer einfachen Haltevorrichtung (z. B. Kabelbinder) im Motorraum in der Nähe des Sicherungskastens befestigt.
- - Das Lichtleitfaserkabel wird durch das Scheinwerferlampengehäuse (z. B. durch die Durchführungsöffnung der elektrischen Versorgungsleitungen - oder durch ein eigenes zu bohrendes kleines Loch von ca 3 mm Durchmesser) geschleust und das lichtaufnehmende Ende durch eine Öffnung oder Ritze des Reflektors oder einer der Glühlampenfassungen (Fern-/Abblendlampe oder Begrenzungslampe) ca. 1 cm tief hineinragend gesteckt.
- - Das Verbindungskabel (11) wird mit Fahrzeugmasse, das Kabel (12) wird mit dem Betriebspotential am Hauptschalter (z. B. KFZ-Klemme 61) verbunden.
So erfüllt die Einrichtung bereits die Warnfunktionen
1 bis 3.
Für weitere Funktionen (Warnung bei Motor aus und Licht ein
bzw. Dunkelwarnschwellenerhöhung bei Regen) werden
die Kabel (13) bzw. (83) an den Lichtschalter bzw. den
Scheibenwischermotor geklemmt.
- - Das Verbindungskabel zum Piezowarnsignalgeber wird in den Fahrerraum gezogen und dort der Piezowarner angeklemmt.
- - fertig!
Eine solche Einrichtung wurde von den Verfassern
längere Zeit erprobt und erfüllt ihre Funktion
voll zufriedenstellend.
Da die Beleuchtungsstärke zwischen voller Tageshelligkeit
und Dämmerung von ca. 10 000 Lux bis ca. 100 Lux abnimmt,
bereitet die Einstellung des Warnschwellenwertes kein
Problem - und könnte im Interesse der Verkehrssicherheit
auch auf eine bestimmte Normgröße der Umgebungsbeleuchtungsstärke
(welche gemäß Patentanspruch 26 auch durch eine
Eich-Hilfslichtquelle in einem bestimmten Abstand vor der
gereinigten Leuchte realisiert werden kann) fest eingestellt
werden.
Wegen der Gültigkeit des Weber-Fechnerschen Gesetzes,
daß die physiologischen Empfindungen der Sinneseindrücke
beim Menschen eher den logarithmierten Werten der
entsprechenden physikalischen Größen (hier der
Beleuchtungsstärke) entsprechen, nehmen wird diese
großen Helligkeitsunterschiede von fast einem Faktor 100
nicht wahr.
Die Kosten für dieses Ausführungsbeispiel waren vom
Materialwert unter ca. 15 DM. Die Fertigungskosten für
größere Stückzahlen sollten gut unter 20 DM gehalten
werden können.
Daß eine solche Einrichtung (z. B. als Nachrüstsatz) noch
nicht auf dem Markt angeboten wird, spricht ebenfalls
für die Neuheit und die Erfindungshöhe der
vorgeschlagenen Einrichtung.
Claims (28)
1. Warneinrichtung über den Beleuchtungszustand von Fahrzeugen
oder Lichtorientierungsanlagen (Leuchtfeuer usw.)
welche abhängig von der Umgebungsbeleuchtung und dem
Betriebszustand (z. B. Fahren oder Parken oder Beleuchtungsschalter
Ein oder Aus usw.) der Anlagen ein Warnsignal
abgibt oder selbsttätig Schaltungen auslöst,
gekennzeichnet dadurch,
daß ein Lichtstrahlungsdetektor (2) zwischen Lichtquelle
und Schutzeinrichtung (z. B. im Raum zwischen Glühlampe
mit Reflektor und Schutzglas bei einem Scheinwerfer)
so angeordnet ist, daß er sowohl die Außenbeleuchtung
vermindert um den Lichttransmissionsfaktor der Schutzeinrichtung
(Schutzglas) oder/und auch vermindert
um den Reflexionsfaktor des Reflektors
als auch die Strahlung der eigenen Lichtquelle erfaßt,
und somit mindestens drei verschiedene Überwachungsfunktionen
in einer sehr einfachen und leicht
nachrüstbaren Vorrichtung vereint.
Diese Funktionen sind:
Diese Funktionen sind:
- - Warn- oder Schaltsignal wenn die Umgebungsbeleuchtung unter einen bestimmten (evtl. einstellbaren) Wert sinkt
- - Abschalten des Warnsignales wenn die Eigenbeleuchtung eingeschaltet wird
- - Warnung, wenn Eigenbeleuchtung nicht funktioniert
- - Warnung (zumindest indirekt durch veränderte Dunkelschwelle der Umgebungsbeleuchtung) wenn die Lichtquellenschutzeinrichtung (Scheinwerfer- Schutzglas) oder/und auch der Reflektor verschmutzt oder trübe geworden sind
- - Warnung, wenn Eigenbeleuchtung eingeschaltet ist, aber der Hauptschalter (Motor) ausgeschaltet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
gekennzeichnet dadurch
daß anstelle des Lichtstrahlungsdetektors selbst
das lichtaufnehmende Ende (33) einer Lichtleitfaser (32)
oder eines Lichtleitfaserbündels tritt
und das dort eingeleitete Licht über dieses Lichtleiterkabel
zu einem Strahlungsdetektor geleitet wird,
der sich an geeigneter Stelle, z. B. auf einer
Schaltungsplatine der Warneinrichtung (1) befindet.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2
gekennzeichnet dadurch
daß mehrere Leuchten (5) gleichzeitig überwacht werden,
indem diese einen Lichtdetektor (2) enthalten,
welche elektrisch in Reihe geschaltet sind, so daß
jeder Lichtdetektor im Maß des umgekehrten Produktes von
Umgebungslichteinstrahlung und Detektorempfindlichkeit
zur Auslösung des Lichteinschalthinweissignales beiträgt
und ein aufrechterhaltenes Warnsignal nach dem Einschalten
der Beleuchtung auf mindestens eine nichtleuchtende
überwachte Lichtquelle hinweist.
4. Einrichtung nach mindestens Anspruch 3,
gekennzeichnet dadurch,
daß die Empfindlichkeit der in Reihe geschalteten Lichtdetektoren
im umgekehrten Verhältnis zum Lichtstrahlungsbeitrag
der Umgebungsbeleuchtung bei nicht verschmutzter
Schutzscheibe (7) und normal reflektierendem Reflektor (8)
ausgewählt werden,
damit die Transmission der Schutzscheibe (7) oder
das Reflexionsvermögen des Reflektors (8) jeder
der überwachten Lichtquellen gleichmäßig bewertet wird.
5. Einrichtung nach mindestens Anspruch 3,
gekennzeichnet dadurch,
daß die Empfindlichkeit der Lichtdetektoren (2)
an die Transmissions- und Reflexionsverhältnisse in den
jeweiligen überwachten Leuchten (5) durch eine
justierbare Blende am Lichteintritt der Lichtdetektoren,
im einfachsten Fall durch Abdecken mit lichtundurchlässigem
Lack, angepaßt wird.
6. Einrichtung nach Anspruch 1 und 3 und eventuell 2,
gekennzeichnet dadurch,
daß die Lichtdetektoren der zu überwachenden Leuchten
einzeln an das Warngerät (1) angeschlossen sind und
dort an Eingangsstufen mit individuell einstellbarer
Empfindlichkeit angeschlossen sind, deren Ausgang bei
Abdunkelung bereits eines Lichtdetektors unter den
voreinstellbaren Mindestbeleuchtungswert ein Signal abgibt
(logische ODER-Schaltung bezüglich des Dunkel-Warnsignales)
welches dann in den folgenden Schaltgliedern des Warngerätes
(1) in ein Warnsignal gewandelt wird. (z. B. Fig. 5).
7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet dadurch,
daß das Warnsignal ein akustisch wahrnehmbarer Dauerton oder
ein unterbrochener Ton oder ein optisch wahrnehmbares
Dauerlicht oder ein Blinklicht sein kann.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Warnsignalgeber ein Piezosummer mit eventuell
intern verschaltetem Unterbrecher ist.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Warnsignalgeber eine Lumineszenzdiode (25) mit
Vorschaltwiderstand ist.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl ein optisches als auch ein eventuell
abschaltbares akustisches Warnsignal abgegeben wird.
11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der akustische oder/und optische Warnsignalgeber
mittels dreier Dioden (22), (23), (24) so verschaltet ist,
daß Warnsignal abgegeben wird sowohl wenn
die Beleuchtungsstärke an mindestens einem Detektor (2)
unter einen bestimmten Wert sinkt,
als auch,
wenn die Versorgungsspannung (12) der Schaltung (1) abgeschaltet
wird (z. B. Zuendspannung oder Motor)
während eine zweite Leitung (13) noch Spannung führt
welche z. B. an die Klemmen der Fahrzeugbeleuchtung
gelegt ist.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltung (1) so ausgelegt ist, daß bei Verzicht
auf die Warnfunktion bei eingeschalteter Beleuchtung und
ausgeschalteter Versorgungsspannung (12) die Potentialleitung
(13) einfach nicht angeschlossen werden braucht,
ohne daß die übrigen Warnfunktionen eingeschränkt
werden.
13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine zweite Dunkelschwellenschaltung
deren Lichtdetektor (70) das Umgebungslicht möglichst
ungestört durch verschmutzungsempfindliche Filter
oder Reflektoren empfängt mit der ersten Dunkelschwellenschaltung
mit dem Lichtdetektor (14) in der zu überwachenden
Leuchte (5) so geschaltet ist, daß eine
(akustische oder/und optische) Warneinrichtung (72)
dann anspricht, wenn die erste Dunkelschwellenschaltung
anspricht (d. h. die in (14) empfangene Lichtleistung ist
unter dem mit einer Justiereinrichtung (15) einstellbaren
Schwellenwert) während die zweite Dunkelschwellenschaltung
noch nicht anspricht (d. h. wenn die in (70) empfangene
Lichtleistung noch über dem mit einer Justiereinrichtung
(71) einstellbaren Schwellenwert liegt).
Bei geeigneter Justierung der Schwellenwerte mit (15) bzw.
(71) gibt die Warneinrichtung (72) ab einem bestimmten,
der abnehmenden Lichtdurchlässigkeit entsprechenden
Verschmutzungsgrad der Schutzscheibe (7) der Leuchte (5)
also ein zusätzliches Warnsignal ab (vgl. Fig. 7).
14. Einrichtung nach mindestens Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die den Beleuchtungsstärken der beiden Lichtdetektoren
(14) und (70) entsprechenden Ströme
einer Quotientenschaltung (elektromechanisch oder elektronisch
analog oder digital) zugeführt werden und deren
Ausgangssignal, welches unabhängig von der Umgebungsbeleuchtungsstärke
ein Maß für die Lichtdurchlässigkeit
der Schutzscheibe (7) oder eventuell auch der Reflexivität
des Reflektors (8) darstellt, unmittelbar angezeigt wird
(analog oder digital) oder einer Schwellenwertschaltung
zugeführt wird, welche ab einem bestimmten einstellbaren
Lichtverhältniswert ein Warnsignal auslöst.
15. Einrichtung nach mindestens Anspruch 13 oder 14
dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Lichtdetektor (70) im Innenraum z. B.
des Fahrzeuges oder der Lichtorientierungseinrichtung
so angebracht ist, daß er das Umgebungslicht möglichst
aus demselben Raumwinkelbereich wie der erste Lichtdetektor
(14) erhält; jedoch möglichst durch mit
Scheibenwischern von Verschmutzungen freigehaltenen
Sichtscheiben.
16. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Warneinrichtungen mit einer durch
zweckmäßige Auslegung der Schaltung verzögert
auf die Lichtsignale an dem Lichtdetektor oder an den
Lichtdetektoren reagieren um das Ansprechen bei nur
kurzzeitigen Umgebungslichtveränderungen
zu unterdrücken.
17. Einrichtung nach mindestens Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zeitverzögerung mit einem Kondensator (17)
erreicht wird, der einerseits über Widerstände
z. B. (15), (16), (74) aufgeladen und über den
elektrischen Strom des Lichtdetektors z. B. (14), (70)
entladen wird, wobei die Lade- und Entladezeitkonstanten
bewußt und sinnvoll unterschiedlich gewählt werden
können, z. B. so, daß die Schaltung entweder schneller
auf hellere oder dunklere Licht-Zeitabschnitte reagiert.
18. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwellwert-Schaltungen gegen Bordnetzschwankungen
zusätzlich mit Widerständen (61),
Kondensatoren (62) und eventuell Zenerdioden (69)
stabilisiert ist.
19. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fotodetektor (14) oder (70) ein Fotowiderstand
oder eine in Sperrichtung betriebene Fotodiode oder
ein Fototransistor ist und daß insbesondere seine
spektrale Empfindlichkeit - eventuell mit Farbfiltern -
an die spektrale Empfindlichkeit des menschlichen Auges
angepaßt ist.
20. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ströme der Fotodetektoren mit Transistoren in
Darlingtonschaltung (18), (19) in eventuell mehr als zwei
Stufen hintereinander so verstärkt werden, das die
optischen oder akustischen Warneinrichtungen (25), (26)
unmittelbar elektronisch eingeschaltet werden können.
21. Einrichtung nach mindestens Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß anstelle mindestens des ersten Transistors (19)
ein Feldeffekttransistor eingesetzt sein kann.
22. Einrichtung nach mindestens Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Dunkelschwellendetektor (70), der nicht
im Strahlenbereich der zu überwachenden Leuchten
angeordnet ist, die Lichtquellen über ein elektronisches
oder elektromechanisches Relais selbsttätig einschaltet.
23. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrische oder Lichtfaser-Leitung (3) des Lichtdetektors
(2) über eine besondere kleine Bohrung (10)
mit Kabeltülle oder auch über die Durchführung (80) der
Versorgungsleitungen der Lichtquelle ins Lampengehäuse (9)
geführt wird.
24. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Warnschwelle mit einem einfachen, eventuell
einstellbaren Widerstand (82) zu höheren Umgebungsbeleuchtungsstärken
angehoben wird, wenn der
Scheibenwischermotor eingeschaltet ist, dessen positiver
Schaltpol an die Klemme (83) der Schaltung (1) angeschlossen
ist (Fig. 2).
25. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einstellwiderstände (15), (44), (46), (71), (82)
und (64) zur Vereinfachung der
Schaltung und zur Vereinheitlichung der Dunkelschwellenwerte
mindestens teilweise als Festwiderstände
ausgeführt sind.
26. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dämmerungswarnschwelle möglichst einheitlich festgelegt
ist auf einen bestimmten Umgebungsbeleuchtungsgrenzwert,
und daß die Warnschwelleneinstellung für einen
bestimmten Fotodetektor und einen bestimmten Transmissionsgrad
der Leuchtenschutzscheibe im Gerät (1) fest voreingestellt
ist.
27. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Eichlichtquelle welcher vor die Leuchte mit dem
Lichtdetektor in festem Abstand und unter Abschattung des
Umgebungslichtes gebracht wird als Hilfsmittel zur einheitlichen
Justierung der Dämmerungswarnschwelle dient.
Priority Applications (1)
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DE3808965A DE3808965A1 (de) | 1988-03-17 | 1988-03-17 | Kombinierte daemmerungswarn- und leuchtenueberwachungs-einrichtung insbesondere fuer fahrzeuge |
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DE3808965A DE3808965A1 (de) | 1988-03-17 | 1988-03-17 | Kombinierte daemmerungswarn- und leuchtenueberwachungs-einrichtung insbesondere fuer fahrzeuge |
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ID=6349994
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8131 | Rejection |