DE3808327C2 - Schwenkarmvorrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schwenkarmvorrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei einer bekannten Schwenkarmvorrichtung dieser Art (US
4 703 309) ist ein Schwenkarm an seinem einen Ende über einen als
Schwenklager ausgebildeten Träger mit dem Halter und sein anderes
freies Ende über ein Kugelgelenk an der Unterseite eines Gerätes
schwenkbar befestigt. Das Unterteil des Schwenklagers weist mehrere
radial zueinander versetzt angeordnete Umfangsnuten auf, denen
ein Anschlagstück im Halter zugeordnet ist. Er kann in eine von drei
mit radialem Abstand voneinander angeordnete Öffnungen gesteckt
und so jeweils einer der Nuten zugeordnet werden. Da sich die Nuten
über unterschiedliche Umfangswinkel erstrecken, kann durch die jeweilige
Anordnung des Anschlagstückes der Schwenkwinkel des Armes
größer oder kleiner gehalten werden. Wenn der Stift in eine der
Nuten ragt, kann ein Verstellwinkel von 45° bzw. 90° bzw. 180° erreicht
werden.
Bei dieser Schwenkvorrichtung ist nachteilig, daß zum Einstellen des
gewünschten Schwenkbereiches der Anschlagstift in eine der im
Halter vorgesehenen Öffnungen gesteckt werden muß. Eine solche
Einstellung kann nur dann vorgenommen werden, wenn das
Schwenklager vom Halter abgenommen ist. Wenn daher der
Schwenkbereich verändert werden soll, muß zunächst das Schwenklager
vom Halter gelöst und dann der Anschlagstift in die jeweilige,
der entsprechenden Umfangsnut zugeordnete Öffnung des Halters
gesteckt werden. Anschließend muß das Schwenklager erneut am
Halter befestigt werden. Eine solche Verstellung des Schwenkbereiches
ist umständlich und erfordert Geschicklichkeit, um den Anschlag
in die entsprechende Öffnung und dann das Schwenklager in die
fluchtende Lage zum Halter auszurichten. Um eine Schwenkbewegung
des Armes um 360° zu erreichen, ist der Anschlagstift aus der
zugehörigen Öffnung zu entfernen. Auch hierzu muß das Schwenklager
vom Halter abgenommen und der Anschlagstift aus dem Halter
genommen werden. Diese Verstellung ist ebenfalls umständlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung dieser Art
so auszubilden, daß die Anschläge bei kompakter und einfacher
Ausbildung einfach in die gewünschte Anschlagstellung verstellt werden
können.
Diese Aufgabe wird bei einer Schwenkvorrichtung der gattungsbildenden
Art erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung können durch Verstellen
des einen oder beider Anschläge in die ausgefahrene Arretierstellung
verschiedene Schwenkbereiche oder eine Schwenkarretierung eingestellt
werden. Hierzu müssen die Anschläge nicht umgesteckt werden.
Je nach gewünschtem Schwenkwinkel werden der eine oder andere
oder auch beide Anschläge lediglich aus der Freigabe- in die
Anschlagstellung und umgekehrt verstellt. Innerhalb der eingestellten
Schwenkbereiche kann der Schwenkarm frei drehen, um ein auf dem
Auflager abgestelltes Gerät oder dergleichen in die jeweilige Lage zu
verstellen, in der die Bedienungsperson das Gerät leicht betätigen
kann. Der Schwenkarm kann auch um 360° frei verschwenkt werden,
wenn die Anschläge ihre versenkte Lage einnehmen. In dieser Lage
liegen die Anschläge innerhalb des Lagerteiles, so daß sie mit den
Gegenanschlägen nicht in Berührung kommen können. Die Anschläge
sind einfache Bauteile, die kostengünstig hergestellt und einfach
montiert werden können. Sie sind auch wenig störanfällig.
Weitere Merkmale der Erfindung nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer in den
Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher
beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schwenkarmvorrichtung mit einer
Halterung und einem Träger, teilweise in Seitenansicht
und teilweise im Vertikalschnitt,
Fig. 2 die Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3
und 4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Schwenkarmvorrichtung mit einem anders ausgebildeten
Träger in Seitenansicht und in Draufsicht,
Fig. 5
und 6 einen Teil einer weiteren erfindungsgemäßen
Schwenkarmvorrichtung in Darstellungen entsprechend den
Fig. 3 und 4,
Fig. 7 einen Teil einer erfindungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung
teilweise in Seitenansicht und teilweise im
Vertikalschnitt,
Fig. 8 eine Schwenklagerung der Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 7
in einem Schnitt längs der Linie VIII-VIII in
Fig. 7,
Fig. 9
bis 15 die Schwenklagerung gemäß Fig. 8 in unterschiedlichen
Schwenkstellungen eines Schwenkarmes der Schwenkarm
vorrichtung,
Fig. 16,
17 jeweils eine weitere Ausführungsform einer erfin
dungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung in Darstellungen
entsprechend Fig. 1.
Die Schwenkarmvorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2
hat einen Schwenkarm 1, an dessen freiem
Ende ein Träger 2 befestigt ist. Er trägt
beispielsweise einen Bildschirm eines Schreibcomputers
oder dgl. Der Schwenkarm 1 wird mit einer als Klemme ausgebil
deten Halterung 3 an einem Schreibtisch od. dgl. festgeklemmt.
Mit dem Schwenkarm 1 kann eine am Schreibtisch sitzende
Person den auf dem Träger 2 befindlichen Gegenstand, wie
einen Bildschirm, ein Telefon od. dgl., durch Verschwenken
des Schwenkarmes 1 um dessen Schwenkachse in die für sie
jeweils günstigste Schwenklage bringen.
Mit der nur vereinfacht dargestellten Halterung 3 kann der
Schwenkarm 1 am Schreibtisch klemmend befestigt werden.
Der Schwenkarm 1 ist über ein Schwenklager 4 gegenüber der
am Schreibtisch befestigten Halterung 3 bzw. dem Schreibtisch
verschwenkbar. Das Schwenklager 4 nach den Fig. 1 und 2
weist eine Außen- und Innenhülse 5 und 6 sowie einen Lager
zapfen 7 auf, auf dem die Innenhülse 6 drehbar gelagert ist.
Die Außenhülse 5 ist nach oben und unten durch eine Abschluß
platte bzw. -scheiben 8 und 9 verschlossen. Mit der Abschluß
scheibe 9 sitzt das Schwenklager 4 in einer Ringschulter 10
am oberen Ende einer weiteren Außenhülse 11, die ihrerseits
auf einer unteren Außenhülse 12 angeordnet ist. Sie ist auf
der Halterung 3 mit im Abstand nebeneinander liegenden
Schrauben 13a, 13b auf der Halterung 3 verschraubt (vgl.
auch Fig. 7). Wie Fig. 7 weiter zeigt, sind die Außenhülsen
11 und 12 über weitere Schrauben 13c miteinander verschraubt.
Die Außenhülse 11 ist über weitere Schrauben 14, 15 fest mit der Ab
schlußplatte 9 verbunden, die ihrerseits mit dem Lagerzapfen 7 verschraubt ist.
Der Lagerzapfen 7 ist an seinen beiden Endbereichen jeweils
von Lagerringen 16, 17 umgeben, die an ihren voneinander
abgewandten Enden jeweils einen rechtwinklig nach außen
gerichteten Flansch aufweisen. Die Lagerringe 16, 17
liegen mit ihren Flanschen an den Stirnseiten 20, 21
der Innenhülse 6 an. Der untere Flansch liegt ferner auf der
Abschlußscheibe 9 auf. Die Innen- und Außenhülsen 5 und 6
und mit diesen der Schwenkarm 1 sind gegenüber dem
Lagerzapfen 7 in die jeweilige Schwenkstellung verschwenkbar.
Die Innenhülse 6 sitzt vorzugsweise mit Preßsitz in der
Außenhülse 5.
Der Schwenkarm 1 besteht aus zwei vorzugsweise
gleich langen Armteilen 1′ und 1′′. Der Armteil 1′′ trägt
an seinem von der Lagerung 4 abgewandten Ende 22 den Träger 2.
Er ist über ein Drehgelenk 23 drehbar auf dem Armteil 1′′
gelagert. Die Armteile 1′ und 1′′ sind über ein Doppelgelenk
24 mit zwei Gelenkhülsen 25 und 26 gelenkig miteinander
verbunden. Ihre Gelenkachsen A′, A′′ liegen parallel neben
einander und sind über Verbindungslaschen 27, 28 miteinander
verbunden. Durch das Doppelgelenk 24 ist es möglich, die
Armteile 1′ und 1′′ gegeneinander zu verschwenken, so daß der
Bildschirm bzw. der Träger 2 sowohl um die Schwenkachse A
des Schwenklagers 4 als auch um die Achsen A′ und A′′ der
Gelenkhülsen 25, 26 schwenkbar ist. Dadurch kann der Träger 2
aus der dargestellten gestreckten Ausgangsstellung bis nahe
an das Schwenklager 4 herangefahren werden. Infolge des
Doppelgelenkes 24 können die beiden Armteile 1′, 1′′ so
gegeneinander geschwenkt werden, daß sie unmittelbar
nebeneinander liegen. Zudem kann der Träger 2 um die Achse
des Drehgelenkes 23 gedreht werden. Der Träger 2 kann damit
nahezu in jede beliebige Lage eingestellt werden.
Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, kann anstelle des plattenförmigen
Trägers 2 nach den Fig. 1 und 2 ein rahmenartiger Träger 2a
vorgesehen sein, der über die Armteile 1a′, 1a′′ am Schwenklager
4a befestigt ist. Der Träger 2a kann wiederum um das
Drehgelenk 23a drehen, aber zusätzlich über eine
Verstelleinrichtung 29 auch in der Neigung verstellt werden.
Diese Verstell- und Verschwenkmöglichkeiten sind auch bei
der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 gegeben, bei der
zusätzlich zum Träger 2b mit seinem Drehgelenk 23b ein
zweiter Träger 2b′ vorgesehen ist. Der Träger 2b′ kann bei
spielsweise ein Konzepthalter und/oder eine Leuchte sein.
Der Träger 2b ist über das Drehgelenk 23b und eine zweite
Gelenkhülse 31, zwei, einen zweiten Schwenkarm bildende
Armteile 33 und 34 sowie ein Doppelgelenk 24b und ein Dreh
gelenk 32 mit dem Armteil 1b′′ verbunden, das den Armteilen
1′′ und 1a′′ nach den Fig. 1 bis 3 entspricht. Die Gelenk
hülse 31 bildet mit dem Drehgelenk 23b ein Doppelgelenk
30 und ist am Armteil 33 vorgesehen. Die Gelenkhülse 31 liegt
zwischen einer oberen und unteren Gelenkhülse 31a und 31b,
zwischen denen die Gelenkhülse 31 schwenkbar um die Achse
31c gelagert ist. Die Gelenkhülsen 23b, 31a und 31b sind
über Laschen 30a und 30b miteinander verbunden, wobei auf
der oberen Lasche 30a der Träger 2b befestigt ist. Die
Gelenkhülse 31 kann aber auch gleich ausgebildet sein wie
die das Drehgelenk 23b bildende Gelenkhülse, wobei auch die
Armteile 33 und 34 im wesentlichen gleich ausgebildet sind
wie die Armteile 1b′′ des ersten Schwenkarmes 1b. Das Arm
teil 33 ist über das weitere Doppelgelenk 24b mit dem Arm
teil 34 verbunden, an dessen freiem Ende der Träger 2b′ über
das Drehgelenk 32 angelenkt ist. Das Doppelgelenk 24b
ist entsprechend ausgebildet wie das Doppelgelenk 24 gemäß
den Fig. 1 und 2. Zur Neigungsverstellung des Trägers 2b′ ist eine
Verstelleinrichtung 29b vorgesehen.
Anstelle des Einfachgelenkes 32 des Armteiles 34 kann aber
auch ein (nicht dargestelltes) Doppelgelenk vorgesehen sein,
das den Doppelgelenken 24 und 24b entspricht. Bei einem
solchen Doppelgelenk ist die eine Gelenkhülse mit dem Träger
2b′ und die andere Gelenkhülse mit einem weiteren (nicht
dargestellten) Träger oder Auflager für beispielsweise einen
Konzepthalter, eine Lampe oder dgl. verbunden, so daß der
Träger 2b′ und das Auflager unabhängig voneinander
verschwenkt werden können.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 ist der
Schwenkarm 1 mit relativ großem Abstand oberhalb der
Halterung 3 angeordnet, da zwischen ihr und dem Schwenklager
4 die Außenhülsen 11 und 12 liegen. Dieser Abstand kann
noch dadurch vergrößert werden, daß zwischen der Halterung
3 und dem Schwenklager 4 weitere Außenhülsen angeordnet
werden. Entsprechend kann auch der Abstand zwischen der
Halterung 3 und dem Schwenklager 4 verkleinert werden, wenn
beispielsweise nur die Außenhülse 11 oder die Außenhülse 12
vorgesehen ist. Im einfachsten Fall ist das Schwenklager 4
unmittelbar auf der Halterung 3 angeordnet, so daß der
Schwenkarm 1 dicht oberhalb des Schreibtisches verschwenkt
werden kann.
Um die Schwenkbewegung des Schwenkarmes 1 zu
begrenzen, ist etwa in halber Länge des Schwenklagers 4 eine
Anschlageinrichtung vorgesehen. Sie hat vorzugsweise zwei
Anschläge 35 und 36, die verstellbar im Lagerzapfen 7
angeordnet sind. Diesen Anschlägen 35, 36 sind
Anschlagflächen 37 und 38 der Innenhülse 6 zugeordnet (Fig. 8 bis 15).
Die Anschlagflächen 37, 38 sind durch radial verlaufende Wände einer
Umfangsnut 44 in der Innenwand in der Hülse 6 gebildet.
Die Anschläge 35 und 36 sind durch vorzugsweise gleich
ausgebildete Gewindestifte gebildet, die in Gewindebohrungen
41, 42 des Lagerzapfens 7 liegen. Die Gewindebohrung 41, 42
und die Anschläge 35, 36 liegen in vorzugsweise senkrecht
einander kreuzenden Ebenen unmittelbar übereinander. Die
Länge der Anschläge 35, 36 ist vorzugsweise geringfügig
kürzer als der Außendurchmesser des Lagerzapfens 7, so daß
sie beide in eine im Lagerzapfen 7 versenkte Lage geschraubt
werden können (Fig. 10). In dieser Lage kann der Schwenk
arm 1 um 360° verschwenkt werden, wobei sich der Schwenkarm 1
mit der Außen- und Innenhülse 6 und 5 um den Lagerzapfen 7
in beiden Schwenkrichtungen P und P′ drehen kann.
Die Anschläge 35, 36 können aber auch jeder für sich oder beide
in eine über den Lagerzapfen 7 ragende Stellung verdreht
werden, so daß sie mit einem ihrer Enden nach außen über
den Lagerzapfen 7 vorstehen (Fig. 8, 9, 11 bis 15). Um die
Anschläge 35, 37 in eine solche Lage verstellen zu können, weist
die Innenhülse 5 eine Stecköffnung 43 sowie die diametral
gegenüberliegende Umfangsnut 44 auf. Die Außenhülse 5 ist mit
zwei vorzugsweise rechtwinklig zueinander liegenden
Stecköffnungen 49, 50 versehen, durch die zum Verstellen
der Anschläge 35, 36 ein Inbusschlüssel, Schraubenzieher
od. dgl. gesteckt werden kann. Die lichte Weite der Stecköffnung
43 der Innenhülse 6 ist nur geringfügig größer als der
Außendurchmesser des Anschlages 35, so daß dieser mit seinem
einen, vom Armteil 1′ abgewandten Ende 45 formschlüssig in
die Stecköffnung 43 geschraubt werden kann. Er liegt dann
an der Wandung 39 der Stecköffnung 43 an (Fig. 9). Der
Schwenkarm 1 ist in dieser Lage gegen Verdrehen in beiden
Drehrichtungen P, P′ gesichert, so daß der Schwenkarm 1
gegenüber dem Tisch arretiert ist.
Die Umfangsnut 44 erstreckt sich über einen Umfangswinkel
von etwas mehr als 180°. In axialer Richtung des Lagerzapfens
7 erstreckt sich die Umfangsnut 44 mindestens über die Höhe
der beiden Gewindebohrungen 41 und 42 (Fig. 7), so daß
beide Anschläge 35, 36 gleichzeitig in ihre nach außen
ragende Anschlagstellung bewegt werden können (Fig. 14,
15). Zum Verdrehen in den Gewindebohrungen 41, 42 ist
jeder Anschlag 35, 36 als Inbusschraube ausgebildet, in die
die Bedienungsperson des Schwenkarmes 1 zum Verdrehen der
Anschläge den Inbusschlüssel od. dgl. stecken kann. Um das
Werkzeug von außen in den jeweiligen Anschlag stecken zu
können, wird der Schwenkarm 1 so gedreht, daß die Anschläge
35, 36 im Bereich der jeweiligen Stecköffnung 43, 49, 50
liegen. Diese Öffnungen 49, 50 fluchten in der Ausgangs
stellung des Schwenkarmes 1 gemäß Fig. 9, in der er über
den Anschlag 35 arretiert werden kann, mit der Stecköffnung
43 und der Umfangsnut 44.
Wenn der Schwenkarm 1 aus dieser Ausgangs- und Arretierlage
verschwenkt werden soll, muß zunächst der Anschlag 35
in die Gewindebohrung 41 zurückgeschraubt werden. Dann kann
der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 frei um den Lagerzapfen
7 schwenken. Um den Schwenkweg des Schwenkarmes 1 zu
begrenzen, kann entweder der Anschlag 35 in entgegengesetzter
Richtung (Pfeil X) in Fig. 9 und/oder der Anschlag 36 nach
der einen oder anderen Seite über den Lagerzapfen 7 hinaus
geschraubt werden, so daß die Anschläge 35, 36 eine der
Stellungen gemäß den Fig. 11 bis 15 einnehmen.
Wird der Anschlag 35 in Richtung des Pfeiles X in die in
Fig. 11 dargestellte Lage geschraubt, in der er in die
Umfangsnut 44 ragt, kann der Schwenkarm 1 - von dem
in den Fig. 9 bis 15 nur der Armteil 1′ dargestellt ist -
im und entgegen Uhrzeigersinn jeweils um 90° in
die Richtung des Pfeiles P bzw. P′ verschwenkt werden, bis
der Anschlag 35 mit seinem vorstehenden Ende 51 an
der Anschlagfläche 37 oder 38 der Innenhülse 6 zur Anlage
kommt. Der andere Anschlag 36 liegt hierbei verdeckt im Lager
zapfen 7.
Insgesamt kann der Schwenkarm 1 aus der Ausgangs- oder
Mittellage gemäß Fig. 11 um 180° nach rechts oder links
verschwenkt werden.
Eine weitere Schwenklageneinstellung besteht darin, daß der
Anschlag 35 in seine Ausgangslage nach Fig. 8 bzw. 10
zurückgeschraubt und dann der andere Anschlag 36 in die in
Fig. 12 dargestellte Lage nach außen über die zugehörige
Gewindebohrung 42 gedreht wird. Der Schwenkarm 1 wird hierbei
so gedreht, daß die Öffnung 49 der Außenhülse 5 fluchtend
zum Anschlag 35 liegt. In dieser Stellung liegt die andere
Öffnung 50 der Außenhülse 5 fluchtend zum Anschlag 36, so
daß er mit einem Inbusschlüssel, der durch die Öffnung 50
gesteckt wird, in die beschriebene Lage geschraubt werden
kann. Da in dieser Stellung die Öffnung 50 nahe benachbart
zur Anschlagfläche 38 liegt, befindet sich der Anschlag 36
nach dem Herausschrauben ebenfalls neben der Anschlagfläche
38 (Fig. 12). Aus dieser Ausgangsstellung kann die Hülse
5, 6 mit dem Schwenkarm 1 in einer Richtung (Pfeil P)
im Gegenuhrzeigersinn um 180° verschwenkt werden, bis der
Anschlag 36 an der anderen Anschlagfläche 37 anschlägt.
Der Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 kann auch auf den
anderen 180°-Bereich beschränkt werden. Hierzu wird der
Anschlag 36 in der Stellung des Schwenkarmes 1 gemäß Fig. 10
durch die Öffnung 50 hindurch in die in Fig. 13 dargestellte
Lage geschraubt. Das über den Lagerzapfen 7 ragende Ende
52 des Anschlages 36 befindet sich dann unmittelbar neben
der Anschlagfläche 37. Aus der Stellung nach Fig. 13 kann
der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 in Pfeilrichtung P′
um 180° geschwenkt werden, bis er an der Anschlagfläche 38
zur Anlage kommt.
Der Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 kann auf diese Weise
durch einfaches Verstellen des Anschlages 36 auf 180°
beschränkt werden, wobei je nach Lage des Anschlages 36
außerdem der Schwenkbereich noch auf zwei unterschiedliche
180°-Bereiche beschränkt werden kann. In beiden Fällen
(Fig. 12 und 13) liegt der andere Anschlag 35 vollständig
versenkt im Lagerzapfen 7, wird also nicht wirksam.
Schließlich besteht die Möglichkeit, die Anschläge 35, 36
so zu verstellen, daß sie beide nach außen über den Lager
zapfen 7 in die Umfangsnut 44 ragen (Fig. 14 und 15).
Der Schwenkwinkel des Schwenkarmes 1 ist dann auf 90°
beschränkt, wobei die mögliche Schwenkrichtung davon abhängt,
über welche Seite des Lagerzapfens 7 der Anschlag 36 ragt.
Zum Verstellen des Anschlages 35 müssen die Hülsen 5, 6 in
die Lage gemäß Fig. 10 gebracht werden, damit durch die
Öffnung 49 hindurch der Anschlag 35 betätigt werden kann.
Er wird dann in die Umfangsnut 44 geschraubt. Außerdem wird
der andere Anschlag 36 in der beschriebenen Weise durch die
Öffnung 50 hindurch in die Lage gemäß Fig. 14 oder 15
verstellt. Nimmt der Anschlag 36 die Lage gemäß Fig. 14 ein,
dann kann der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 in Pfeil
richtung P im Gegenuhrzeigersinn um 90° verschwenkt werden,
bis die Anschlagfläche 37 am Anschlag 35 zur Anlage kommt.
Demgegenüber kann er in entgegengesetzter Richtung (Pfeil P′
in Fig. 15) um 90° verschwenkt werden, wenn der Anschlag 36
in der anderen Richtung über den Lagerzapfen 7 ragt.
Der Schwenkarm 1 kann in den beschriebenen Einstellungen
selbstverständlich zwischen den jeweiligen Anschlägen in und
entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt werden.
Die Anschläge 35, 36 können abweichend von der dargestellten
Ausführungsform auch auf andere Weise zueinander angeordnet
sein, so daß sie andere Winkel als 90° einschließen. Ggf.
können auch weitere, als Gewindestifte ausgebildete Anschläge
vorgesehen sein, wenn zusätzliche Verstellmöglichkeiten
gegeben sein sollen.
Mit den beschriebenen Verstellmöglichkeiten ist es möglich,
den Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 auf den jeweils
günstigsten Schwenkbereich zu begrenzen oder die Schwenkbarkeit
überhaupt auszuschließen (Fig. 9), z.B. wenn der Tisch, auf
dem der Schwenkarm mit dem Bildschirm befestigt ist,
verfahren oder verstellt werden soll. Auf diese Weise kann eine
Kippgefahr des Tisches sicher vermieden werden.
Die Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 16 unterscheidet sich im
wesentlichen dadurch von der Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 1,
daß zwei axial übereinander gelagerte Schwenkarme vorgesehen sind.
Der eine obere Schwenkarm 1c ist entsprechend ausgebildet wie
der Schwenkarm nach Fig. 1. Er weist somit ebenfalls zwei mit
einander verbundene Armteile 1c′ und 1c′′ auf, die über ein
Doppelgelenk 24c miteinander verbunden sind. In weiterer Über
einstimmung mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist der
Armteil 1c′ an einem Schwenklager 4c, insbesondere einer
Außenhülse 5c einer Halterung 3c befestigt, wobei das Schwenk
lager 4c weitgehend dem Schwenklager 4 gemäß Fig. 1 entspricht.
Am freien Ende 22c des Armteiles 1c′′ ist, wie beim Tragarm 1′′
nach Fig. 1, ein Drehgelenk 23c vorgesehen, auf dem ein Träger 2c
angeordnet ist. Die Hülse 5c ist wie die Hülse 5 unter Zwischen
lage einer Innenhülse 6c auf einem Lagerzapfen 7c drehbar ange
ordnet. Sie ist in axialer Richtung nach oben durch eine Abschlußschei
be 8c und nach unten durch einen radial verlaufenden Ringbund 55
des Lagerzapfens 7c gesichert.
Unterhalb des Schwenkarmes 1c ist ein zweiter Schwenkarm
56 an der Halterung 3c bzw. am Schwenklager 4c schwenkbar
befestigt. Der Schwenkarm 56 ist im wesentlichen gleich
ausgebildet wie der Schwenkarm nach den Fig. 5, 6. Er
weist ebenfalls zwei etwa gleich lange Armteile 57, 58
auf, die jedoch wesentlich länger sind als die Armteile
33, 34 gemäß den Fig. 5 und 6. Der Armteil 57 erstreckt
sich vom Schwenklager 4c aus bis etwa in halbe Länge
des Armteiles 1c′′ des darüber liegenden Schwenkarmes
1c. Die Armteile 57, 58 sind wie die Armteile 33, 34 über
ein Doppelgelenk 59 schwenkbar miteinander verbunden. Am
freien Ende des Armteiles 58 ist, wie beim Tragarm 34,
ein Träger 60 über ein Gelenk 61 drehbar befestigt,
der beispielsweise ein Konzepthalter, eine Leuchte,
ein Telefon sein kann oder trägt. Zur Neigungsverstellung
des Trägers 60 ist eine Verstelleinrichtung 62 vorgesehen,
die der Verstelleinrichtung 29b gemäß Fig. 5 entspricht.
Der Schwenkarm 56 ist mit seinem vom Doppelgelenk 59
abgewandten Ende an einer weiteren Außenhülse 63 befestigt,
die der Außenhülse 5c entspricht. Die Außenhülse 63 sitzt
auf einer Innenhülse 64, die auf dem Lagerzapfen 7c angeordnet
ist. Die Hülsen 63, 64 sitzen entsprechend den Hülsen 5, 6
gemäß Fig. 1 auf unteren Hülsen 11c und 12c. Die Hülse 12c
sitzt, wie die Hülse 12, auf der Halterung 3c und ist auch
auf ihr mit Schrauben 65, 66 verschraubt. Die Hülse 11c
ist mit Schrauben 67, 68 mit dem Lagerzapfen 7c verbunden,
wobei die freien Enden der Schrauben 67, 68 in eine am Lager
zapfen 7c verschraubte Abschlußscheibe 9c geschraubt sind.
Im übrigen ist das Schwenklager 4c entsprechend ausgebildet
wie das Schwenklager 4 gemäß den Fig. 1 und 7.
Die Schwenkbewegung der Schwenkarme 1c und 56 ist, wie die
des Schwenkarmes 1, durch eine den Anschlageinrichtungen
gemäß den Fig. 7 bis 15 entsprechende Anschlageinrichtung
begrenzt. Jedem Schwenkarm ist jeweils eine Anschlagein
richtung zugeordnet, die etwa in halber Länge der Hülsen
5c und 63 liegen. Die gleich ausgebildeten Anschlagein
richtungen bestehen, wie die zuvor beschriebenen Anschlag
einrichtungen, aus vorzugsweise zwei Anschlägen 70 und 71
bzw. 72 und 73, die verstellbar im Lagerzapfen 7c angeordnet
sind. Den durch Gewindestifte gebildeten Anschlägen sind
nicht näher dargestellte Anschlagflächen von Umfangsnuten
74, 75 der Hülse 5c und 63 zugeordnet. Die Anschläge und
Anschlagflächen sind entsprechend ausgebildet wie die
Anschläge und Anschlagflächen gemäß Fig. 7. Zum Verstellen
der Anschläge 70 bis 73 sind in weiterer Übereinstimmung
mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 miteinander fluchten
de Stecköffnungen 76, 77 der Innen- und Außenhülsen 6c, 64
und 5c, 63 vorgesehen. Dadurch können beide Schwenkarme
1c und 56, wie anhand der Fig. 7 bis 15 beschrieben ist,
in verschiedene Anschlagstellungen verschwenkt werden, je
nach dem, in welche Lage die Anschläge 70 bis 73 verstellt
werden.
Der Lagerzapfen 7c unterscheidet sich vom Lagerzapfen 7
im wesentlichen dadurch, daß sich der Lagerzapfen 7c
über beide Hülsen 5c und 63 erstreckt und in halber Länge
den Ringbund 55 aufweist. Am Ringbund 55 stützen sich die
Innenhülsen 6c und 64 mit ihren einander zugewandten Stirn
seiten 80 und 81 ab.
Falls der Schwenkarm 56 nicht benötigt wird, kann er auf
einfache Weise entfernt werden, indem die Außenhülse 63
mit der Innenhülse 64 vom Lagerzapfen 7c gelöst und
durch eine Leerhülse 63d (Fig. 17) ersetzt wird. Die An
schläge 72d, 73d liegen dann versenkt in den zugehörigen
Bohrungen 82 und 83 des unteren Abschnittes 84 des Lager
zapfens 7d. In diesem Fall kann auch die Außenhülse 12c
gemäß Fig. 16 entfallen, so daß der Schwenkarm 1d von
der Halterung 3d geringeren Abstand hat. Die Hülse 11d
ist bei dieser Ausführungsform unmittelbar an der Halterung
3d und der Abschlußscheibe 9d befestigt.
Claims (21)
1. Schwenkarmvorrichtung mit mindestens einem Schwenk
arm, dessen eines Ende über ein Schwenklager mit
einer Halterung zur Befestigung an einem Möbel verbunden
ist und dessen anderes Ende schwenkbar mit
einem Träger verbunden ist, wobei dem Schwenklager
zur Schwenkbegrenzung und Verdrehsicherung des
Schwenkarms ein verstellbarer Anschlag zugeordnet
ist, der mit mindestens einem Gegenansschlag zusammenwirkt,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei im
Schwenklager (4; 4a; 4c) winklig zueinander angeordnete
Anschläge (35, 36, 70 bis 73, 72d, 73d) vorgesehen
sind, die zur Anschlagbegrenzung des Schwenkarmes
(1; 1b; 1c; 1d) unabhängig voneinander aus
einer Freigabestellung, in der sie in einem Lagerteil
(7; 7c; 7d) des Schwenklagers (4; 4a; 4c) versenkt
angeordnet sind, in eine Anschlagstellung verstellbar
sind, in der sie über das Lagerteil (7; 7c;
7d) vorstehen.
2. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36;
70 bis 73; 72d, 73d) durch Stifte, vorzugsweise Gewindestifte,
gebildet sind.
3. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36;
70 bis 73; 72d, 73d) in ihrer Freigabestellung innerhalb
der Außenkontur des als Zapfen ausgebildeten
Lagerteiles (7; 7c; 7d) liegen.
4. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36;
70 bis 73; 72d, 73d) in übereinander liegenden Lageröffnungen
(41, 42, 82, 83) des Lagerteils (7;
7c; 7d) angeordnet sind.
5. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil (7; 7c;
7d) von einer drehbar um das Lagerteil (7; 7c; 7d) angeordneten
Hülse (6; 6c) umgeben ist, die Gegenanschläge
(37, 38) aufweist.
6. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenanschläge (37,
38) durch die Endwände einer Nut (44; 74), vorzugsweise
einer Umfangsnut der Hülse (6; 6c) gebildet
sind, die sich über einen Winkelbereich von etwa
180° erstreckt.
7. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der eine Anschlagstift
(35) in seiner Arretierstellung zur Verdrehsicherung
der Hülse (6; 6c) verdrehfrei in eine Öffnung (43)
dieser Hülse (6; 6c) ragt.
8. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der vorzugsweise
gleich ausgebildeten Anschläge (35, 36; 70 bis
73; 72d, 73d) höchstens gleich dem Durchmesser des
Lagerteiles (7; 7c; 7d) ist.
9. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (4; 4a; 4c)
unter Zwischenlage mindestens einer, vorzugsweise
mehrerer übereinander liegender Außenhülsen (11, 12;
11c, 12c; 11d, 63d) mit der Halterung (3; 3c, 3d)
verbunden ist.
10. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (1; 1c; 1d;
56) aus mindestens einem, vorzugsweise zwei gelenkig
miteinander verbundenen Armteilen (1′; 1′′; 1a′; 1a′′;
33, 34; 1c′; 1c′′; 57, 58) besteht.
11. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Armteile (1′, 1′′;
1a′, 1a′′; 33, 34 ; 1c′, 1c′′; 57, 58) jeweils über
ein Gelenk (23, 23a; 23b; 24, 24a, 24b, 24b′; 24c;
59) miteinander und/oder mit dem Schwenklager (4; 4a;
4c) und dem Träger (2; 2a; 2b; 2b′; 2c; 60) gekoppelt
sind.
12. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenke (24; 24a; 24b;
24c, 59) als Doppelgelenk mit zwei nebeneinander
liegenden Gelenkachsen ausgebildet sind.
13. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 10
bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der vom Schwenklager (4; 4a;
4c) abgewandte Armteil (1′′; 1a′′; 34; 1c′′; 58) an
seinem freien Ende (22, 22c) das Auflager (2, 2a,
2b′; 2c; 60), vorzugsweise eine Trägerplatte oder
einen Tragrahmen, aufweist.
14. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflager (2, 2a,
2b′; 2c; 60) schwenkbar am freien Armteilende (22, 22c)
gelagert ist.
15. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflager (2a,
2b′; 60) zur Neigungsverstellung kippbar auf
dem Armteil (1a′′; 34; 58) angeordnet ist.
16. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei übereinander
angeordnete, in Schwenkrichtung anschlagbegrenzte
Schwenkarme (1c, 56) vorgesehen sind.
17. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (1c, 56)
unabhängig voneinander in Schwenkrichtung anschlagbegrenzt
sind.
18. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (1c, 56)
übereinander angeordnete Außen- und Innenhülsen (5c,
63 und 6c, 64) aufweisen, die auf einem zapfenartigen
Lagerteil (7c) des Schwenklagers (4c) sitzen.
19. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerteil (7c) einen
Ringbund (55) aufweist, der zwischen den Hülsen (5c,
6c; 63, 64) der Schwenkarme (1c, 56) liegt.
20. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 16
bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß in den oberen und unterhalb
des Ringbundes (55) liegenden Abschnitten des
Lagerzapfens (7c) jeweils mindestens ein, vorzugsweise
zwei verstellbare Anschläge (70 bis 73) vorgesehen
sind, denen jeweils mindestens ein Gegenanschlag
des Schwenklagers (4c) zugeordnet ist.
21. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 16
bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schwenkarm (1c)
einen Träger (2c) für beispielsweise einen Bildschirm
und der andere Schwenkarm (56) einen Träger
(60) für beispielsweise ein Telefon und/oder
Schriftstücke aufweisen.
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