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DE3808327A1 - Schwenkarmvorrichtung - Google Patents

Schwenkarmvorrichtung

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Publication number
DE3808327A1
DE3808327A1 DE3808327A DE3808327A DE3808327A1 DE 3808327 A1 DE3808327 A1 DE 3808327A1 DE 3808327 A DE3808327 A DE 3808327A DE 3808327 A DE3808327 A DE 3808327A DE 3808327 A1 DE3808327 A1 DE 3808327A1
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DE
Germany
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swivel
swivel arm
arm device
pivot
bearing
Prior art date
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DE3808327A
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English (en)
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Roland Manner
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Robert Krause GmbH and Co KG
Original Assignee
Robert Krause GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Robert Krause GmbH and Co KG filed Critical Robert Krause GmbH and Co KG
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Publication of DE3808327A1 publication Critical patent/DE3808327A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Schwenkarmvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannte Schwenkarmvorrichtungen dieser Art werden mit einer als Klemme ausgebildeten Halterung auf einem Tisch montiert. Sie weisen an einem freien Ende des Schwenk­ armes eine Auflage bzw. Tragplatte auf, auf der bei­ spielsweise ein Bildschirm angeordnet ist. Der Schwenk­ arm kann bei dieser bekannten Schwenkarmvorrichtung frei um die Achse des Schwenklagers gedreht werden. Dabei besteht die Gefahr, daß bei einer ungünstigen Stellung des Schwenkarmes mit dem aufgelagerten Bild­ schirm der Tisch kippen kann. Diese Kippgefahr ist bei­ spielsweise dann besonders groß, wenn ein relativ kleiner Tisch mit einem schweren Gegenstand auf dem Auflager verschoben wird. Zudem kann der Schwenkarm unkontrolliert schwenken und zu einer Gefährdung führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schwenk­ armvorrichtung dieser Art so auszubilden, daß unkontrol­ lierte Schwenkbewegungen des bzw. der Schwenkarme zu­ verlässig verhindert werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Schwenkarmvorrichtung der gattungsbildenden Art erfindungsgemäß mit den kennzeich­ nenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung kann der Schwenkarm mit dem Anschlag in einer Stellung arretiert bzw. der Schwenkweg des Schwenkarmes begrenzt werden. Dadurch ist es möglich, den Schwenkwinkel des Schwenkarmes auf einen ungefährlichen Schwenkbereich zu begrenzen. Z.B. kann dieser Schwenkbereich so eingestellt werden, daß der Schwenkarm nicht über die Tischkante hinaus verschwenkt wird. Dadurch kann sicher vermieden werden, daß der Tisch, insbesondere wenn er verschoben wird, durch den überstehenden Schwenkarm kippt.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schwenkarmvorrichtung mit einer Halterung und einem Träger, teilweise in Seitenansicht und teilweise im Vertikalschnitt,
Fig. 2 die Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3 und 4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung mit einem anders ausgebildeten Träger in Seitenansicht und in Draufsicht,
Fig. 5 und 6 einen Teil einer weiteren erfindungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung in Darstellungen entsprechend den Fig. 3 und 4,
Fig. 7 einen Teil einer erfindungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung teilweise in Seitenansicht und teilweise im Vertikalschnitt,
Fig. 8 eine Schwenklagerung der Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 7 in einem Schnitt längs der Linie VIII-VIII in Fig. 7,
Fig. 9 bis 15 die Schwenklagerung gemäß Fig. 8 in unterschiedlichen Schwenkstellungen eines Schwenkarmes der Schwenkarm­ vorrichtung,
Fig. 16, 17 jeweils eine weitere Ausführungsform einer erfin­ dungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung in Darstellungen entsprechend Fig. 1.
Die Schwenkarmvorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 hat einen Schwenkarm 1, an dessen freiem Ende ein Träger 2 befestigt ist. Er trägt beispielsweise einen Bildschirm eines Schreibcomputers oder dgl. Der Schwenkarm 1 wird mit einer als Klemme ausgebil­ deten Halterung 3 an einem Schreibtisch od. dgl. festgeklemmt. Mit dem Schwenkarm kann eine am Schreibtisch sitzende Person den auf dem Träger 2 befindlichen Gegenstand, wie einen Bildschirm, ein Telefon od. dgl., durch Verschwenken des Schwenkarmes um dessen Schwenkachse in die für sie jeweils günstigste Schwenklage bringen.
Mit der nur vereinfacht dargestellten Halterung 3 kann der Schwenkarm 1 am Schreibtisch klemmend befestigt werden. Der Schwenkarm 1 ist über ein Schwenklager 4 gegenüber der am Schreibtisch befestigten Halterung 3 bzw. dem Schreibtisch verschwenkbar. Das Schwenklager 4 nach den Fig. 1 und 2 weist eine Außen- und Innenhülse 5 und 6 sowie einen Lager­ zapfen 7 auf, auf dem die Innenhülse drehbar gelagert ist.
Die Außenhülse 5 ist nach oben und unten durch eine Abschluß­ platte bzw. -scheiben 8 und 9 verschlossen. Mit der Abdeck­ scheibe 9 sitzt das Schwenklager 4 in einer Ringschulter 10 am oberen Ende einer weiteren Außenhülse 11, die ihrerseits auf einer unteren Außenhülse 12 angeordnet ist. Sie ist auf der Halterung 3 mit im Abstand nebeneinander liegenden Schrauben 13 a, 13 b auf der Halterung 3 verschraubt (vgl. auch Fig. 7). Wie Fig. 7 weiter zeigt, sind die Außenhülsen 11 und 12 über weitere Schrauben 13 c miteinander verschraubt. Die Außenhülse 11 ist über weitere Schrauben 14, 15 fest mit der Ab­ schlußplatte 9 verbunden, die ihrerseits mit dem Lagerzapfen 7 verschraubt ist.
Der Lagerzapfen 7 ist an seinen beiden Endbereichen jeweils von Lagerringen 16, 17 umgeben, die an ihren voneinander abgewandten Enden jeweils einen rechtwinklig nach außen gerichteten Flansch 18, 19 aufweisen. Die Lagerringe 16, 17 liegen mit ihren Flanschen 18, 19 an den Stirnseiten 20, 21 der Innenhülse 6 an. Der Flansch 19 liegt ferner auf der Abschlußscheibe 9 auf. Die Innen- und Außenhülsen 5 und 6 und mit diesen der Schwenkarm 1 sind gegenüber dem Lagerzapfen 7 in die jeweilige Schwenkstellung verschwenkbar. Die Innenhülse 6 sitzt vorzugsweise mit Preßsitz in der Außenhülse 5.
Der Schwenkarm 1 besteht aus zwei vorzugsweise gleich langen Armteilen 1′ und 1′′. Der Armteil 1′′ trägt an seinem von der Lagerung 4 abgewandten Ende 22 den Träger 2. Er ist über ein Drehgelenk 23 drehbar auf dem Armteil 1 " gelagert. Die Armteile 1′ und 1′′ sind über ein Doppelgelenk 24 mit zwei Gelenkhülsen 25 und 26 gelenkig miteinander verbunden. Ihre Gelenkachsen A′, A′′ liegen parallel neben­ einander und sind über Verbindungslaschen 27, 28 miteinander verbunden. Durch das Doppelgelenk 24 ist es möglich, die Armteile 1′ und 1′′ gegeneinander zu verschwenken, so daß der Bildschirm bzw. der Träger 2 sowohl um die Schwenkachse A des Schwenklagers 4 als auch um die Achsen A′ und A′′ der Gelenkhülsen 25, 26 schwenkbar ist. Dadurch kann der Träger 2 aus der dargestellten gestreckten Ausgangsstellung bis nahe an das Schwenklager 4 herangefahren werden. Infolge des Doppelgelenkes 24 können die beiden Armteile 1′, 1′′ so gegeneinander geschwenkt werden, daß sie unmittelbar nebeneinander liegen. Zudem kann der Träger 2 um die Achse des Drehgelenkes 23 gedreht werden. Der Träger 2 kann damit nahezu in jede beliebige Lage eingestellt werden.
Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, kann anstelle des plattenförmigen Trägers 2 nach den Fig. 1 und 2 ein rahmenartiger Träger 2 a vorgesehen sein, der über die Armteile 1 a′, 1 a′′ am Schwenklager 4 a befestigt ist. Der Träger 2 a kann wiederum um das Drehgelenk 23 a drehen, aber zusätzlich über eine Verstelleinrichtung 29 auch in der Neigung verstellt werden.
Diese Verstell- und Verschwenkmöglichkeiten sind auch bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 gegeben, bei der zusätzlich zum Träger 2 b mit seinem Drehgelenk 23 b ein zweiter Träger 2 b′ vorgesehen ist. Der Träger 2 b′ kann bei­ spielsweise ein Konzepthalter und/oder eine Leuchte sein. Der Träger 2 b′ ist über das Drehgelenk 23 b und eine zweite Gelenkhülse 31, zwei, einen zweiten Schwenkarm bildende Armteile 33 und 34 sowie ein Doppelgelenk 24 b und ein Dreh­ gelenk 32 mit dem Armteil 1 b′′ verbunden, das den Armteilen 1′′ und 1 a′′ nach den Fig. 1 bis 3 entspricht. Die Gelenk­ hülse 31 bildet mit dem Drehgelenk 23 b ein Doppelgelenk 30 und ist am Armteil 33 vorgesehen. Die Gelenkhülse 31 liegt zwischen einer oberen und unteren Gelenkhülse 31 a und 31 b, zwischen denen die Gelenkhülse 31 schwenkbar um die Achse 31 c gelagert ist. Die Gelenkhülsen 23 b, 31 a und 31 b sind über Laschen 30 a und 30 b miteinander verbunden, wobei auf der oberen Lasche 30 a der Träger 2 b′ befestigt ist. Die Gelenkhülse 31 kann aber auch gleich ausgebildet sein wie die das Drehgelenk 23 b bildende Gelenkhülse, wobei auch die Tragarme 33 und 34 im wesentlichen gleich ausgebildet sind wie die Armteile 1 b′′ des ersten Schwenkarmes 1 b. Das Arm­ teil 33 ist über das weitere Doppelgelenk 24 b mit dem Arm­ teil 34 verbunden, an dessen freiem Ende der Träger 2 b′ über das Drehgelenk 32 angelenkt ist. Das Doppelgelenk 24 b ist entsprechend ausgebildet wie das Doppelgelenk 24 gemäß den Fig. 1 und 2. Zur Neigungsverstellung des Trägers 2 b′ ist eine Verstelleinrichtung 29 b vorgesehen.
Anstelle des Einfachgelenkes 32 des Armteiles 34 kann aber auch ein (nicht dargestelltes) Doppelgelenk vorgesehen sein, das den Doppelgelenken 24 und 24 b entspricht. Bei einem solchen Doppelgelenk ist die eine Gelenkhülse mit dem Träger 2 b′ und die andere Gelenkhülse mit einem weiteren (nicht dargestellten) Träger oder Auflager für beispielsweise einen Konzepthalter, eine Lampe oder dgl. verbunden, so daß der Träger 2 b′ und das Auflager unabhängig voneinander verschwenkt werden können.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 ist der Schwenkarm 1 mit relativ großem Abstand oberhalb der Halterung 3 angeordnet, da zwischen ihr und dem Schwenklager 4 die Außenhülsen 11 und 12 liegen. Dieser Abstand kann noch dadurch vergrößert werden, daß zwischen der Halterung 3 und dem Schwenklager 4 weitere Außenhülsen angeordnet werden. Entsprechend kann auch der Abstand zwischen der Halterung 3 und dem Schwenklager 4 verkleinert werden, wenn beispielsweise nur die Außenhülse 11 oder die Außenhülse 12 vorgesehen ist. Im einfachsten Fall ist das Schwenklager 4 unmittelbar auf der Halterung 3 angeordnet, so daß der Schwenkarm 1 dicht oberhalb des Schreibtisches verschwenkt werden kann.
Um die Schwenkbewegung des Schwenkarmes 1 zu begrenzen, ist etwa in halber Länge des Schwenklagers 4 eine Anschlageinrichtung vorgesehen. Sie hat vorzugsweise zwei Anschläge 35 und 36, die verstellbar im Lagerzapfen 7 angeordnet sind. Diesen Anschlägen 35, 36 sind Anschlagflächen 37 und 38 der Innenhülse 6 zugeordnet (Fig. 8 bis 15).
Die Anschlagflächen sind durch radial verlaufende Wände einer Umfangsnut 44 in der Innenwand in der Hülse 6 gebildet. Die Anschläge 35 und 36 sind durch vorzugsweise gleich ausgebildete Gewindestifte gebildet, die in Gewindebohrungen 41, 42 des Lagerzapfens 7 liegen. Die Gewindebohrung 41, 42 und die Anschläge 35, 36 liegen in vorzugsweise senkrecht einander kreuzenden Ebenen unmittelbar übereinander. Die Länge der Anschläge 35, 36 ist vorzugsweise geringfügig kürzer als der Außendurchmesser des Lagerzapfens 7, so daß sie beide in eine im Lagerzapfen versenkte Lage geschraubt werden können (Fig. 10). In dieser Lage kann der Schwenk­ arm 1 um 360° verschwenkt werden, wobei sich der Schwenkarm mit der Außen- und Innenhülse 6 und 5 um den Lagerzapfen 7 in beiden Schwenkrichtungen P und P′ drehen kann.
Die Anschläge können aber auch jeder für sich oder beide in eine über den Lagerzapfen 7 ragende Stellung verdreht werden, so daß sie mit einem ihrer Enden nach außen über den Lagerzapfen vorstehen (Fig. 8, 9, 11 bis 15). Um die Anschläge in eine solche Lage verstellen zu können, weist die Innenhülse 5 eine Stecköffnung 43 sowie die diametral gegenüberliegende Umfangsnut 44 auf. Die Außenhülse 5 ist mit zwei vorzugsweise rechtwinklig zueinander liegenden Stecköffnungen 49, 50 versehen, durch die zum Verstellen der Anschläge 35, 36 ein Inbusschlüssel, Schraubenzieher od. dgl. gesteckt werden kann. Die lichte Weite der Stecköffnung 43 der Innenhülse 6 ist nur geringfügig größer als der Außendurchmesser des Anschlages 35, so daß dieser mit seinem einen, vom Armteil 1′ abgewandten Ende 45 formschlüssig in die Stecköffnung 43 geschraubt werden kann. Er liegt dann an der Wandung 39 der Stecköffnung 43 an (Fig. 9). Der Schwenkarm 1 ist in dieser Lage gegen Verdrehen in beiden Drehrichtungen P, P′ gesichert, so daß der Schwenkarm gegenüber dem Tisch arretiert ist.
Die Umfangsnut 44 erstreckt sich über einen Umfangswinkel von etwas mehr als 180°. In axialer Richtung des Lagerzapfens 7 erstreckt sich die Umfangsnut 44 mindestens über die Höhe der beiden Gewindebohrungen 41 und 42 (Fig. 7), so daß beide Anschläge 35, 36 gleichzeitig in ihre nach außen ragende Anschlagstellung bewegt werden können (Fig. 14, 15). Zum Verdrehen in den Gewindebohrungen 41, 42 ist jeder Anschlag 35, 36 als Inbusschraube ausgebildet, in die die Bedienungsperson des Schwenkarmes 1 zum Verdrehen der Anschläge den Inbusschlüssel od. dgl. stecken kann. Um das Werkzeug von außen in den jeweiligen Anschlag stecken zu können, wird der Schwenkarm 1 so gedreht, daß die Anschläge 35, 36 im Bereich der jeweiligen Stecköffnung 43, 49, 50 liegen. Diese Öffnungen 49, 50 fluchten in der Ausgangs­ stellung des Schwenkarmes 1 gemäß Fig. 9, in der er über den Anschlag 35 arretiert werden kann, mit der Stecköffnung 43 und der Umfangsnut 44.
Wenn der Schwenkarm 1 aus dieser Ausgangs- und Arretierlage verschwenkt werden soll, muß zunächst der Anschlag 35 in die Gewindebohrung 41 zurückgeschraubt werden. Dann kann der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 frei um den Lagerzapfen 7 schwenken. Um den Schwenkweg des Schwenkarmes 1 zu begrenzen, kann entweder der Anschlag 35 in entgegengesetzter Richtung (Pfeil X) in Fig. 9 und/oder der Anschlag 36 nach der einen oder anderen Seite über den Lagerzapfen 7 hinaus­ geschraubt werden, so daß die Anschläge 35, 36 eine der Stellungen gemäß den Fig. 11 bis 15 einnehmen.
Wird der Anschlag 35 in Richtung des Pfeiles X in die in Fig. 11 dargestellte Lage geschraubt, in der er in die Umfangsnut 44 ragt, kann der Schwenkarm 1 - von dem in den Fig. 9 bis 15 nur der Armteil 1′ dargestellt ist - im und entgegen Uhrzeigersinn jeweils um 90° in die Richtung des Pfeiles P bzw. P′ verschwenkt werden, bis der Anschlag 35 mit seinem vorstehenden Ende 51 an der Anschlagfläche 37 oder 38 der Innenhülse 6 zur Anlage kommt. Der andere Anschlag 36 liegt hierbei verdeckt im Lager­ zapfen 7.
Insgesamt kann der Schwenkarm 1 aus der Ausgangs- oder Mittellage gemäß Fig. 11 um 180° nach rechts oder links verschwenkt werden.
Eine weitere Schwenklageneinstellung besteht darin, daß der Anschlag 35 in seine Ausgangslage nach Fig. 8 bzw. 10 zurückgeschraubt und dann der andere Anschlag 36 in die in Fig. 12 dargestellte Lage nach außen über die zugehörige Gewindebohrung 42 gedreht wird. Der Schwenkarm 1 wird hierbei so gedreht, daß die Öffnung 49 der Außenhülse 5 fluchtend zum Anschlag 35 liegt. In dieser Stellung liegt die andere Öffnung 50 der Außenhülse 5 fluchtend zum Anschlag 36, so daß er mit einem Inbusschlüssel, der durch die Öffnung 50 gesteckt wird, in die beschriebene Lage geschraubt werden kann. Da in dieser Stellung die Öffnung 50 nahe benachbart zur Anschlagfläche 38 liegt, befindet sich der Anschlag 36 nach dem Herausschrauben ebenfalls neben der Anschlagfläche 38 (Fig. 12). Aus dieser Ausgangsstellung kann die Hülse 5, 6 mit dem Schwenkarm 1 in einer Richtung (Pfeil P) im Gegenuhrzeigersinn um 180° verschwenkt werden, bis der Anschlag 36 an der anderen Anschlagfläche 37 anschlägt.
Der Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 kann auch auf den anderen 180°-Bereich beschränkt werden. Hierzu wird der Anschlag 36 in der Stellung des Schwenkarmes 1 gemäß Fig. 10 durch die Öffnung 50 hindurch in die in Fig. 13 dargestellte Lage geschraubt. Das über den Lagerzapfen 7 ragende Ende 52 des Anschlages 36 befindet sich dann unmittelbar neben der Anschlagfläche 37. Aus der Stellung nach Fig. 13 kann der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 in Pfeilrichtung P′ um 180° geschwenkt werden, bis er an der Anschlagfläche 38 zur Anlage kommt.
Der Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 kann auf diese Weise durch einfaches Verstellen des Anschlages 36 auf 180° beschränkt werden, wobei je nach Lage des Anschlages 36 außerdem der Schwenkbereich noch auf zwei unterschiedliche 180°-Bereiche beschränkt werden kann. In beiden Fällen (Fig. 12 und 13) liegt der andere Anschlag 35 vollständig versenkt im Lagerzapfen 7, wird also nicht wirksam.
Schließlich besteht die Möglichkeit, die Anschläge 35, 36 so zu verstellen, daß sie beide nach außen über den Lager­ zapfen 7 in die Umfangsnut 44 ragen (Fig. 14 und 15).
Der Schwenkwinkel des Schwenkarmes 1 ist dann auf 90° beschränkt, wobei die mögliche Schwenkrichtung davon abhängt, über welche Seite des Lagerzapfens 7 der Anschlag 36 ragt.
Zum Verstellen des Anschlages 35 müssen die Hülsen 5, 6 in die Lage gemäß Fig. 10 gebracht werden, damit durch die Öffnung 49 hindurch der Anschlag 35 betätigt werden kann. Er wird dann in die Umfangsnut 44 geschraubt. Außerdem wird der andere Anschlag 36 in der beschriebenen Weise durch die Öffnung 50 hindurch in die Lage gemäß Fig. 14 oder 15 verstellt. Nimmt der Anschlag 36 die Lage gemäß Fig. 14 ein, dann kann der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 in Pfeil­ richtung P im Gegenuhrzeigersinn um 90° verschwenkt werden, bis die Anschlagfläche 37 am Anschlag 35 zur Anlage kommt. Demgegenüber kann er in entgegengesetzter Richtung (Pfeil P′ in Fig. 15) um 90° verschwenkt werden, wenn der Anschlag 36 in der anderen Richtung über den Lagerzapfen 7 ragt.
Der Schwenkarm 1 kann in den beschriebenen Einstellungen selbstverständlich zwischen den jeweiligen Anschlägen in und entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt werden.
Die Anschläge 35, 36 können abweichend von der dargestellten Ausführungsform auch auf andere Weise zueinander angeordnet sein, so daß sie andere Winkel als 90° einschließen. Ggf. können auch weitere, als Gewindestifte ausgebildete Anschläge vorgesehen sein, wenn zusätzliche Verstellmöglichkeiten gegeben sein sollen.
Mit den beschriebenen Verstellmöglichkeiten ist es möglich, den Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 auf den jeweils günstigsten Schwenkbereich zu begrenzen oder die Schwenkbarkeit überhaupt auszuschließen (Fig. 9), z.B. wenn der Tisch, auf dem der Schwenkarm mit dem Bildschirm befestigt ist, verfahren oder verstellt werden soll. Auf diese Weise kann eine Kippgefahr des Tisches sicher vermieden werden.
Die Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 16 unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von der Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 1, daß zwei axial übereinander gelagerte Schwenkarme vorgesehen sind.
Der eine obere Schwenkarm 1 c ist entsprechend ausgebildet wie der Schwenkarm nach Fig. 1. Er weist somit ebenfalls zwei mit­ einander verbundene Armteile 1 c′ und 1 c′′ auf, die über ein Doppelgelenk 24 c miteinander verbunden sind. In weiterer Über­ einstimmung mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist der Armteil 1 c′ an einem Schwenklager 4 c, insbesondere einer Außenhülse 5 c einer Halterung 3 c befestigt, wobei das Schwenk­ lager 4 c weitgehend dem Schwenklager 4 gemäß Fig. 1 entspricht. Am freien Ende 22 c des Armteiles 1 c′′ ist, wie beim Tragarm 1′′ nach Fig. 1, ein Drehgelenk 23 c vorgesehen, auf dem ein Träger 2 c angeordnet ist. Die Hülse 5 c ist wie die Hülse 5 unter Zwischen­ lage einer Innenhülse 6 c auf einem Lagerzapfen 7 c drehbar ange­ ordnet. Sie ist in axialer Richtung nach oben durch eine Abschlußschei­ be 8 c und nach unten durch einen radial verlaufenden Ringbund 55 des Lagerzapfens 7 c gesichert.
Unterhalb des Schwenkarmes 1 c ist ein zweiter Schwenkarm 56 an der Halterung 3 c bzw. am Schwenklager 4 c schwenkbar befestigt. Der Schwenkarm 56 ist im wesentlichen gleich ausgebildet wie der Schwenkarm nach den Fig. 5, 6. Er weist ebenfalls zwei etwa gleich lange Armteile 57, 58 auf, die jedoch wesentlich länger sind als die Armteile 33, 34 gemäß den Fig. 5 und 6. Der Armteil 57 erstreckt sich vom Schwenklager 4 c aus bis etwa in halbe Länge des Armteiles 1 c′′ des darüber liegenden Schwenkarmes 1 c. Die Armteile 57, 58 sind wie die Armteile 33, 34 über ein Doppelgelenk 59 schwenkbar miteinander verbunden. Am freien Ende des Armteiles 58 ist, wie beim Tragarm 34, ein Träger 60 über ein Gelenk 61 drehbar befestigt, der beispielsweise ein Konzepthalter, eine Leuchte, ein Telefon sein kann oder trägt. Zur Neigungsverstellung des Trägers 60 ist eine Verstelleinrichtung 62 vorgesehen, die der Verstelleinrichtung 29 b gemäß Fig. 5 entspricht.
Der Schwenkarm 56 ist mit seinem vom Doppelgelenk 59 abgewandten Ende an einer weiteren Außenhülse 63 befestigt, die der Außenhülse 5 c entspricht. Die Außenhülse 63 sitzt auf einer Innenhülse 64, die auf dem Lagerzapfen 7 c angeordnet ist. Die Hülsen 63, 64 sitzen entsprechend den Hülsen 5, 6 gemäß Fig. 1 auf unteren Hülsen 11 c und 12 c. Die Hülse 12 c sitzt, wie die Hülse 12, auf der Halterung 3 c und ist auch auf ihr mit Schrauben 65, 66 verschraubt. Die Hülse 11 c ist mit Schrauben 67, 68 mit dem Lagerzapfen 7 c verbunden, wobei die freien Enden der Schrauben in eine am Lager­ zapfen 7 c verschraubte Abschlußscheibe 9 c geschraubt sind.
Im übrigen ist das Schwenklager 4 c entsprechend ausgebildet wie das Schwenklager 4 gemäß den Fig. 1 und 7.
Die Schwenkbewegung der Schwenkarme 1 c und 56 ist, wie die des Schwenkarmes 1, durch eine den Anschlageinrichtungen gemäß den Fig. 7 bis 15 entsprechende Anschlageinrichtung begrenzt. Jedem Schwenkarm ist jeweils eine Anschlagein­ richtung zugeordnet, die etwa in halber Länge der Hülsen 5 c und 63 liegen. Die gleich ausgebildeten Anschlagein­ richtungen bestehen, wie die zuvor beschriebenen Anschlag­ einrichtungen, aus vorzugsweise zwei Anschlägen 70 und 71 bzw. 72 und 73, die verstellbar im Lagerzapfen 7 c angeordnet sind. Den durch Gewindestifte gebildeten Anschlägen sind nicht näher dargestellte Anschlagflächen von Umfangsnuten 74, 75 der Hülse 5 c und 63 zugeordnet. Die Anschläge und Anschlagflächen sind entsprechend ausgebildet wie die Anschläge und Anschlagflächen gemäß Fig. 7. Zum Verstellen der Anschläge 70 bis 73 sind in weiterer Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 miteinander fluchten­ de Stecköffnungen 76, 77 der Innen- und Außenhülsen 6 c, 64 und 5 c, 63 vorgesehen. Dadurch können beide Schwenkarme 1 c und 56, wie anhand der Fig. 7 bis 15 beschrieben ist, in verschiedene Anschlagstellungen verschwenkt werden, je nach dem, in welche Lage die Anschläge 70 bis 73 verstellt werden.
Der Lagerzapfen 7 c unterscheidet sich vom Lagerzapfen 7 im wesentlichen dadurch, daß sich der Lagerzapfen 7 c über beide Hülsen 5 c und 63 erstreckt und in halber Länge den Ringbund 55 aufweist. Am Ringbund stützen sich die Innenhülsen 6 c und 64 mit ihren einander zugewandten Stirn­ seiten 80 und 81 ab.
Falls der Schwenkarm 56 nicht benötigt wird, kann er auf einfache Weise entfernt werden, indem die Außenhülse 63 mit der Innenhülse 64 vom Lagerzapfen 7 c gelöst und durch eine Leerhülse 63 d (Fig. 17) ersetzt wird. Die An­ schläge 72 d, 73 d liegen dann versenkt in den zugehörigen Bohrungen 82 und 83 des unteren Abschnittes 84 des Lager­ zapfens 7 d. In diesem Fall kann auch die Außenhülse 12 c gemäß Fig. 16 entfallen, so daß der Schwenkarm 1 d von der Halterung 3 d geringeren Abstand hat. Die Hülse 11 d ist bei dieser Ausführungsform unmittelbar an der Halterung 3 d und der Abschlußscheibe 9 d befestigt.

Claims (25)

1. Schwenkarmvorrichtung mit mindestens einem Schwenk­ arm, der eine Halterung zur Befestigung an einem Möbel, insbesondere Arbeitstisch, und ein an einem Tragarm vorgesehenes Auflager für ein Gerät, wie beispielsweise einen Bildschirm sowie ein Schwenk­ lager aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Schwenklager (4, 4 c) zur Schwenkbegrenzung und zur Verdrehsicherung des Schwenkarmes (1; 1 c; 1 d) mindestens ein verstellbarer Anschlag (35, 36, 70 bis 73, 72 d, 73 d) zugeordnet ist, der mit mindestens einem Gegenanschlag (37, 38) des Schwenklagers (4, 4 c) zusammenwirkt.
2. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein weiterer Anschlag (36) vorgesehen ist, der in Schwenkbewegungs­ richtung (P, P′) mit Abstand vom ersten Anschlag (35) liegt.
3. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70 bis 73; 72 d, 73 d) jeweils zwischen einer ersten und einer zweiten Anschlagstellung verstellbar sind.
4. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70 bis 73; 72 d, 73 d) in ihrer Freigabestellung innerhalb der Außenkontur eines Lagerzapfens (7, 7 c; 7 d) des Schwenk­ lagers (4; 4 c) liegen.
5. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70 bis 73; 72 d, 73 d) durch Stifte, vorzugsweise Gewindestifte, gebildet sind.
6. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70 bis 73; 72 d, 73 d) in übereinander liegenden Lageröffnungen (41, 42; 82, 83), vorzugsweise Gewindebohrungen, des Lagerzapfens (7, 7 c; 7 d) angeordnet sind.
7. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lageröffnungen (41, 42; 82, 83) einander kreuzend, vorzugsweise senkrecht zuein­ ander, angeordnet sind.
8. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenanschläge (37, 38) durch Endwände einer Nut (44; 74) gebildet sind, die in der Innenseite einer auf dem Lagerzapfen (7; 7 c; 7 d) drehbaren Hülse (6; 6 c) angeordnet sind.
9. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nut (44; 74) der Hülse (6; 6 c) über einen Winkelbereich von etwa 180° erstreckt.
10. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Anschlag (35) zur Verdrehsicherung der Hülse in seiner Arretier­ stellung verdrehfrei in eine Öffnung (43) der Hülse (6; 6 c) ragt.
11. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der vorzugsweise gleich ausgebildeten Anschläge (35, 36; 70 bis 73; 72 d, 73 d) höchstens gleich dem Durchmesser des Lagerzapfens (7; 7 c; 7 d) ist.
12. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (4; 4 c) unter Zwischenlage mindestens einer, vorzugsweise mehrerer übereinander liegender Außenhülsen (11, 12; 11 c, 12 c; 11 d, 63 d) mit der Halterung (3; 3 c, 3 d) verbunden ist.
13. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lageröffnungen (41, 42), in ihrer Achsrichtung gesehen, in Höhe der Nut (44) liegen.
14. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (1 c, 1 d, 56) aus mindestens einem, vorzugsweise mindestens zwei gelenkig miteinander verbundenen Armteilen (1′, 1′′; 1 a, 1 a′′; 33, 34 ;1 c′, 1 c′′; 57, 58) besteht.
15. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Armteile (1′, 1′′; 1 a′, 1 a′′; 33, 34 ; 1 c′, 1 c′′; 57, 58) jeweils über ein Gelenk (23, 23 a; 23 b; 24, 24 a, 24 b, 24 b′, 24 c; 59) miteinander und/ oder mit dem Schwenklager (4; 4 c) und dem Träger (2, 2 a, 2 b, 2 b′; 2 c; 60) gekoppelt sind.
16. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenke (24, 24 b; 24 c; 59) als Doppelgelenk mit zwei nebeneinander liegenden Gelenkachsen ausgebildet sind.
17. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Schwenklager (4; 4 c) abgewandte Armteil (1′′, 1 a′′, 32, 34; 1 c′′; 58) an seinem freien Ende (22) das Auflager (2, 2 a, 2 b, 2 b′; 2 c; 60), vor­ zugsweise eine Trägerplatte oder einen Tragrahmen, auf­ weist.
18. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflager (2 a, 2 b, 2 b′; 2 c; 60) schwenkbar am freien Armteilende (22) gelagert ist.
19. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflager (2 a, 2 b; 2 c; 60) zur Neigungsverstellung kippbar auf dem Armteil (1 a′′, 34; 1 c′′; 58) angeordnet ist.
20. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei übereinander angeordnete,in Schwenkrichtung anschlagbegrenzte Schwenk­ arme (1 c, 65) vorgesehen sind.
21. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (1 c, 65) unabhängig voneinander in Schwenkrichtung anschlagbe­ grenzt sind.
22. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (1 c, 65) übereinander angeordnete Außen- und Innenhülsen (5 c, 63 und 6 c, 64) aufweisen, die auf einem Lagerzapfen (7 c) des Schwenklagers (4 c) sitzen.
23. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerzapfen (7 c) einen Ringbund (55) aufweisen, der zwischen den Hülsen (5 c, 6 c, 63, 64) der Schwenkarme (1 c, 65) liegt.
24. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß in den oberen und unterhalb des Ringbundes (55) liegenden Abschnitten des Lagerzapfens (7 c) jeweils mindestens ein, vorzugsweise zwei verstellbare Anschläge (70 bis 73) vorgesehen sind, denen jeweils mindestens ein Gegenanschlag des Schwenklagers (4 c) zugeordnet ist.
25. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schwenkarm (1 c) einen Träger (2 c) für beispielsweise einen Bildschirm und der andere Schwenkarm (65) einen Träger (60) für beispielsweise ein Telefon und/oder Schriftstücke aufweisen.
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