DE3808327A1 - Schwenkarmvorrichtung - Google Patents
SchwenkarmvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schwenkarmvorrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannte Schwenkarmvorrichtungen dieser Art werden mit
einer als Klemme ausgebildeten Halterung auf einem Tisch
montiert. Sie weisen an einem freien Ende des Schwenk
armes eine Auflage bzw. Tragplatte auf, auf der bei
spielsweise ein Bildschirm angeordnet ist. Der Schwenk
arm kann bei dieser bekannten Schwenkarmvorrichtung
frei um die Achse des Schwenklagers gedreht werden.
Dabei besteht die Gefahr, daß bei einer ungünstigen
Stellung des Schwenkarmes mit dem aufgelagerten Bild
schirm der Tisch kippen kann. Diese Kippgefahr ist bei
spielsweise dann besonders groß, wenn ein relativ
kleiner Tisch mit einem schweren Gegenstand auf dem
Auflager verschoben wird. Zudem kann der Schwenkarm
unkontrolliert schwenken und zu einer Gefährdung führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schwenk
armvorrichtung dieser Art so auszubilden, daß unkontrol
lierte Schwenkbewegungen des bzw. der Schwenkarme zu
verlässig verhindert werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Schwenkarmvorrichtung der
gattungsbildenden Art erfindungsgemäß mit den kennzeich
nenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung kann der Schwenkarm
mit dem Anschlag in einer Stellung arretiert bzw. der
Schwenkweg des Schwenkarmes begrenzt werden. Dadurch ist es
möglich, den Schwenkwinkel des Schwenkarmes auf einen
ungefährlichen Schwenkbereich zu begrenzen. Z.B. kann dieser
Schwenkbereich so eingestellt werden, daß der Schwenkarm
nicht über die Tischkante hinaus verschwenkt wird. Dadurch
kann sicher vermieden werden, daß der Tisch, insbesondere
wenn er verschoben wird, durch den überstehenden Schwenkarm
kippt.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer in den
Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher
beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schwenkarmvorrichtung mit einer
Halterung und einem Träger, teilweise in Seitenansicht
und teilweise im Vertikalschnitt,
Fig. 2 die Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3
und 4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Schwenkarmvorrichtung mit einem anders ausgebildeten
Träger in Seitenansicht und in Draufsicht,
Fig. 5
und 6 einen Teil einer weiteren erfindungsgemäßen
Schwenkarmvorrichtung in Darstellungen entsprechend den
Fig. 3 und 4,
Fig. 7 einen Teil einer erfindungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung
teilweise in Seitenansicht und teilweise im
Vertikalschnitt,
Fig. 8 eine Schwenklagerung der Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 7
in einem Schnitt längs der Linie VIII-VIII in
Fig. 7,
Fig. 9
bis 15 die Schwenklagerung gemäß Fig. 8 in unterschiedlichen
Schwenkstellungen eines Schwenkarmes der Schwenkarm
vorrichtung,
Fig. 16, 17 jeweils eine weitere Ausführungsform einer erfin
dungsgemäßen Schwenkarmvorrichtung in Darstellungen
entsprechend Fig. 1.
Die Schwenkarmvorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2
hat einen Schwenkarm 1, an dessen freiem
Ende ein Träger 2 befestigt ist. Er trägt
beispielsweise einen Bildschirm eines Schreibcomputers
oder dgl. Der Schwenkarm 1 wird mit einer als Klemme ausgebil
deten Halterung 3 an einem Schreibtisch od. dgl. festgeklemmt.
Mit dem Schwenkarm kann eine am Schreibtisch sitzende
Person den auf dem Träger 2 befindlichen Gegenstand, wie
einen Bildschirm, ein Telefon od. dgl., durch Verschwenken
des Schwenkarmes um dessen Schwenkachse in die für sie
jeweils günstigste Schwenklage bringen.
Mit der nur vereinfacht dargestellten Halterung 3 kann der
Schwenkarm 1 am Schreibtisch klemmend befestigt werden.
Der Schwenkarm 1 ist über ein Schwenklager 4 gegenüber der
am Schreibtisch befestigten Halterung 3 bzw. dem Schreibtisch
verschwenkbar. Das Schwenklager 4 nach den Fig. 1 und 2
weist eine Außen- und Innenhülse 5 und 6 sowie einen Lager
zapfen 7 auf, auf dem die Innenhülse drehbar gelagert ist.
Die Außenhülse 5 ist nach oben und unten durch eine Abschluß
platte bzw. -scheiben 8 und 9 verschlossen. Mit der Abdeck
scheibe 9 sitzt das Schwenklager 4 in einer Ringschulter 10
am oberen Ende einer weiteren Außenhülse 11, die ihrerseits
auf einer unteren Außenhülse 12 angeordnet ist. Sie ist auf
der Halterung 3 mit im Abstand nebeneinander liegenden
Schrauben 13 a, 13 b auf der Halterung 3 verschraubt (vgl.
auch Fig. 7). Wie Fig. 7 weiter zeigt, sind die Außenhülsen
11 und 12 über weitere Schrauben 13 c miteinander verschraubt.
Die Außenhülse 11 ist über weitere Schrauben 14, 15 fest mit der Ab
schlußplatte 9 verbunden, die ihrerseits mit dem Lagerzapfen 7 verschraubt ist.
Der Lagerzapfen 7 ist an seinen beiden Endbereichen jeweils
von Lagerringen 16, 17 umgeben, die an ihren voneinander
abgewandten Enden jeweils einen rechtwinklig nach außen
gerichteten Flansch 18, 19 aufweisen. Die Lagerringe 16, 17
liegen mit ihren Flanschen 18, 19 an den Stirnseiten 20, 21
der Innenhülse 6 an. Der Flansch 19 liegt ferner auf der
Abschlußscheibe 9 auf. Die Innen- und Außenhülsen 5 und 6
und mit diesen der Schwenkarm 1 sind gegenüber dem
Lagerzapfen 7 in die jeweilige Schwenkstellung verschwenkbar.
Die Innenhülse 6 sitzt vorzugsweise mit Preßsitz in der
Außenhülse 5.
Der Schwenkarm 1 besteht aus zwei vorzugsweise
gleich langen Armteilen 1′ und 1′′. Der Armteil 1′′ trägt
an seinem von der Lagerung 4 abgewandten Ende 22 den Träger 2.
Er ist über ein Drehgelenk 23 drehbar auf dem Armteil 1 "
gelagert. Die Armteile 1′ und 1′′ sind über ein Doppelgelenk
24 mit zwei Gelenkhülsen 25 und 26 gelenkig miteinander
verbunden. Ihre Gelenkachsen A′, A′′ liegen parallel neben
einander und sind über Verbindungslaschen 27, 28 miteinander
verbunden. Durch das Doppelgelenk 24 ist es möglich, die
Armteile 1′ und 1′′ gegeneinander zu verschwenken, so daß der
Bildschirm bzw. der Träger 2 sowohl um die Schwenkachse A
des Schwenklagers 4 als auch um die Achsen A′ und A′′ der
Gelenkhülsen 25, 26 schwenkbar ist. Dadurch kann der Träger 2
aus der dargestellten gestreckten Ausgangsstellung bis nahe
an das Schwenklager 4 herangefahren werden. Infolge des
Doppelgelenkes 24 können die beiden Armteile 1′, 1′′ so
gegeneinander geschwenkt werden, daß sie unmittelbar
nebeneinander liegen. Zudem kann der Träger 2 um die Achse
des Drehgelenkes 23 gedreht werden. Der Träger 2 kann damit
nahezu in jede beliebige Lage eingestellt werden.
Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, kann anstelle des plattenförmigen
Trägers 2 nach den Fig. 1 und 2 ein rahmenartiger Träger 2 a
vorgesehen sein, der über die Armteile 1 a′, 1 a′′ am Schwenklager
4 a befestigt ist. Der Träger 2 a kann wiederum um das
Drehgelenk 23 a drehen, aber zusätzlich über eine
Verstelleinrichtung 29 auch in der Neigung verstellt werden.
Diese Verstell- und Verschwenkmöglichkeiten sind auch bei
der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 gegeben, bei der
zusätzlich zum Träger 2 b mit seinem Drehgelenk 23 b ein
zweiter Träger 2 b′ vorgesehen ist. Der Träger 2 b′ kann bei
spielsweise ein Konzepthalter und/oder eine Leuchte sein.
Der Träger 2 b′ ist über das Drehgelenk 23 b und eine zweite
Gelenkhülse 31, zwei, einen zweiten Schwenkarm bildende
Armteile 33 und 34 sowie ein Doppelgelenk 24 b und ein Dreh
gelenk 32 mit dem Armteil 1 b′′ verbunden, das den Armteilen
1′′ und 1 a′′ nach den Fig. 1 bis 3 entspricht. Die Gelenk
hülse 31 bildet mit dem Drehgelenk 23 b ein Doppelgelenk
30 und ist am Armteil 33 vorgesehen. Die Gelenkhülse 31 liegt
zwischen einer oberen und unteren Gelenkhülse 31 a und 31 b,
zwischen denen die Gelenkhülse 31 schwenkbar um die Achse
31 c gelagert ist. Die Gelenkhülsen 23 b, 31 a und 31 b sind
über Laschen 30 a und 30 b miteinander verbunden, wobei auf
der oberen Lasche 30 a der Träger 2 b′ befestigt ist. Die
Gelenkhülse 31 kann aber auch gleich ausgebildet sein wie
die das Drehgelenk 23 b bildende Gelenkhülse, wobei auch die
Tragarme 33 und 34 im wesentlichen gleich ausgebildet sind
wie die Armteile 1 b′′ des ersten Schwenkarmes 1 b. Das Arm
teil 33 ist über das weitere Doppelgelenk 24 b mit dem Arm
teil 34 verbunden, an dessen freiem Ende der Träger 2 b′ über
das Drehgelenk 32 angelenkt ist. Das Doppelgelenk 24 b
ist entsprechend ausgebildet wie das Doppelgelenk 24 gemäß
den Fig. 1 und 2. Zur Neigungsverstellung des Trägers 2 b′ ist eine
Verstelleinrichtung 29 b vorgesehen.
Anstelle des Einfachgelenkes 32 des Armteiles 34 kann aber
auch ein (nicht dargestelltes) Doppelgelenk vorgesehen sein,
das den Doppelgelenken 24 und 24 b entspricht. Bei einem
solchen Doppelgelenk ist die eine Gelenkhülse mit dem Träger
2 b′ und die andere Gelenkhülse mit einem weiteren (nicht
dargestellten) Träger oder Auflager für beispielsweise einen
Konzepthalter, eine Lampe oder dgl. verbunden, so daß der
Träger 2 b′ und das Auflager unabhängig voneinander
verschwenkt werden können.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 ist der
Schwenkarm 1 mit relativ großem Abstand oberhalb der
Halterung 3 angeordnet, da zwischen ihr und dem Schwenklager
4 die Außenhülsen 11 und 12 liegen. Dieser Abstand kann
noch dadurch vergrößert werden, daß zwischen der Halterung
3 und dem Schwenklager 4 weitere Außenhülsen angeordnet
werden. Entsprechend kann auch der Abstand zwischen der
Halterung 3 und dem Schwenklager 4 verkleinert werden, wenn
beispielsweise nur die Außenhülse 11 oder die Außenhülse 12
vorgesehen ist. Im einfachsten Fall ist das Schwenklager 4
unmittelbar auf der Halterung 3 angeordnet, so daß der
Schwenkarm 1 dicht oberhalb des Schreibtisches verschwenkt
werden kann.
Um die Schwenkbewegung des Schwenkarmes 1 zu
begrenzen, ist etwa in halber Länge des Schwenklagers 4 eine
Anschlageinrichtung vorgesehen. Sie hat vorzugsweise zwei
Anschläge 35 und 36, die verstellbar im Lagerzapfen 7
angeordnet sind. Diesen Anschlägen 35, 36 sind
Anschlagflächen 37 und 38 der Innenhülse 6 zugeordnet (Fig. 8 bis 15).
Die Anschlagflächen sind durch radial verlaufende Wände einer
Umfangsnut 44 in der Innenwand in der Hülse 6 gebildet.
Die Anschläge 35 und 36 sind durch vorzugsweise gleich
ausgebildete Gewindestifte gebildet, die in Gewindebohrungen
41, 42 des Lagerzapfens 7 liegen. Die Gewindebohrung 41, 42
und die Anschläge 35, 36 liegen in vorzugsweise senkrecht
einander kreuzenden Ebenen unmittelbar übereinander. Die
Länge der Anschläge 35, 36 ist vorzugsweise geringfügig
kürzer als der Außendurchmesser des Lagerzapfens 7, so daß
sie beide in eine im Lagerzapfen versenkte Lage geschraubt
werden können (Fig. 10). In dieser Lage kann der Schwenk
arm 1 um 360° verschwenkt werden, wobei sich der Schwenkarm
mit der Außen- und Innenhülse 6 und 5 um den Lagerzapfen 7
in beiden Schwenkrichtungen P und P′ drehen kann.
Die Anschläge können aber auch jeder für sich oder beide
in eine über den Lagerzapfen 7 ragende Stellung verdreht
werden, so daß sie mit einem ihrer Enden nach außen über
den Lagerzapfen vorstehen (Fig. 8, 9, 11 bis 15). Um die
Anschläge in eine solche Lage verstellen zu können, weist
die Innenhülse 5 eine Stecköffnung 43 sowie die diametral
gegenüberliegende Umfangsnut 44 auf. Die Außenhülse 5 ist mit
zwei vorzugsweise rechtwinklig zueinander liegenden
Stecköffnungen 49, 50 versehen, durch die zum Verstellen
der Anschläge 35, 36 ein Inbusschlüssel, Schraubenzieher
od. dgl. gesteckt werden kann. Die lichte Weite der Stecköffnung
43 der Innenhülse 6 ist nur geringfügig größer als der
Außendurchmesser des Anschlages 35, so daß dieser mit seinem
einen, vom Armteil 1′ abgewandten Ende 45 formschlüssig in
die Stecköffnung 43 geschraubt werden kann. Er liegt dann
an der Wandung 39 der Stecköffnung 43 an (Fig. 9). Der
Schwenkarm 1 ist in dieser Lage gegen Verdrehen in beiden
Drehrichtungen P, P′ gesichert, so daß der Schwenkarm
gegenüber dem Tisch arretiert ist.
Die Umfangsnut 44 erstreckt sich über einen Umfangswinkel
von etwas mehr als 180°. In axialer Richtung des Lagerzapfens
7 erstreckt sich die Umfangsnut 44 mindestens über die Höhe
der beiden Gewindebohrungen 41 und 42 (Fig. 7), so daß
beide Anschläge 35, 36 gleichzeitig in ihre nach außen
ragende Anschlagstellung bewegt werden können (Fig. 14,
15). Zum Verdrehen in den Gewindebohrungen 41, 42 ist
jeder Anschlag 35, 36 als Inbusschraube ausgebildet, in die
die Bedienungsperson des Schwenkarmes 1 zum Verdrehen der
Anschläge den Inbusschlüssel od. dgl. stecken kann. Um das
Werkzeug von außen in den jeweiligen Anschlag stecken zu
können, wird der Schwenkarm 1 so gedreht, daß die Anschläge
35, 36 im Bereich der jeweiligen Stecköffnung 43, 49, 50
liegen. Diese Öffnungen 49, 50 fluchten in der Ausgangs
stellung des Schwenkarmes 1 gemäß Fig. 9, in der er über
den Anschlag 35 arretiert werden kann, mit der Stecköffnung
43 und der Umfangsnut 44.
Wenn der Schwenkarm 1 aus dieser Ausgangs- und Arretierlage
verschwenkt werden soll, muß zunächst der Anschlag 35
in die Gewindebohrung 41 zurückgeschraubt werden. Dann kann
der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 frei um den Lagerzapfen
7 schwenken. Um den Schwenkweg des Schwenkarmes 1 zu
begrenzen, kann entweder der Anschlag 35 in entgegengesetzter
Richtung (Pfeil X) in Fig. 9 und/oder der Anschlag 36 nach
der einen oder anderen Seite über den Lagerzapfen 7 hinaus
geschraubt werden, so daß die Anschläge 35, 36 eine der
Stellungen gemäß den Fig. 11 bis 15 einnehmen.
Wird der Anschlag 35 in Richtung des Pfeiles X in die in
Fig. 11 dargestellte Lage geschraubt, in der er in die
Umfangsnut 44 ragt, kann der Schwenkarm 1 - von dem
in den Fig. 9 bis 15 nur der Armteil 1′ dargestellt ist -
im und entgegen Uhrzeigersinn jeweils um 90° in
die Richtung des Pfeiles P bzw. P′ verschwenkt werden, bis
der Anschlag 35 mit seinem vorstehenden Ende 51 an
der Anschlagfläche 37 oder 38 der Innenhülse 6 zur Anlage
kommt. Der andere Anschlag 36 liegt hierbei verdeckt im Lager
zapfen 7.
Insgesamt kann der Schwenkarm 1 aus der Ausgangs- oder
Mittellage gemäß Fig. 11 um 180° nach rechts oder links
verschwenkt werden.
Eine weitere Schwenklageneinstellung besteht darin, daß der
Anschlag 35 in seine Ausgangslage nach Fig. 8 bzw. 10
zurückgeschraubt und dann der andere Anschlag 36 in die in
Fig. 12 dargestellte Lage nach außen über die zugehörige
Gewindebohrung 42 gedreht wird. Der Schwenkarm 1 wird hierbei
so gedreht, daß die Öffnung 49 der Außenhülse 5 fluchtend
zum Anschlag 35 liegt. In dieser Stellung liegt die andere
Öffnung 50 der Außenhülse 5 fluchtend zum Anschlag 36, so
daß er mit einem Inbusschlüssel, der durch die Öffnung 50
gesteckt wird, in die beschriebene Lage geschraubt werden
kann. Da in dieser Stellung die Öffnung 50 nahe benachbart
zur Anschlagfläche 38 liegt, befindet sich der Anschlag 36
nach dem Herausschrauben ebenfalls neben der Anschlagfläche
38 (Fig. 12). Aus dieser Ausgangsstellung kann die Hülse
5, 6 mit dem Schwenkarm 1 in einer Richtung (Pfeil P)
im Gegenuhrzeigersinn um 180° verschwenkt werden, bis der
Anschlag 36 an der anderen Anschlagfläche 37 anschlägt.
Der Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 kann auch auf den
anderen 180°-Bereich beschränkt werden. Hierzu wird der
Anschlag 36 in der Stellung des Schwenkarmes 1 gemäß Fig. 10
durch die Öffnung 50 hindurch in die in Fig. 13 dargestellte
Lage geschraubt. Das über den Lagerzapfen 7 ragende Ende
52 des Anschlages 36 befindet sich dann unmittelbar neben
der Anschlagfläche 37. Aus der Stellung nach Fig. 13 kann
der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 in Pfeilrichtung P′
um 180° geschwenkt werden, bis er an der Anschlagfläche 38
zur Anlage kommt.
Der Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 kann auf diese Weise
durch einfaches Verstellen des Anschlages 36 auf 180°
beschränkt werden, wobei je nach Lage des Anschlages 36
außerdem der Schwenkbereich noch auf zwei unterschiedliche
180°-Bereiche beschränkt werden kann. In beiden Fällen
(Fig. 12 und 13) liegt der andere Anschlag 35 vollständig
versenkt im Lagerzapfen 7, wird also nicht wirksam.
Schließlich besteht die Möglichkeit, die Anschläge 35, 36
so zu verstellen, daß sie beide nach außen über den Lager
zapfen 7 in die Umfangsnut 44 ragen (Fig. 14 und 15).
Der Schwenkwinkel des Schwenkarmes 1 ist dann auf 90°
beschränkt, wobei die mögliche Schwenkrichtung davon abhängt,
über welche Seite des Lagerzapfens 7 der Anschlag 36 ragt.
Zum Verstellen des Anschlages 35 müssen die Hülsen 5, 6 in
die Lage gemäß Fig. 10 gebracht werden, damit durch die
Öffnung 49 hindurch der Anschlag 35 betätigt werden kann.
Er wird dann in die Umfangsnut 44 geschraubt. Außerdem wird
der andere Anschlag 36 in der beschriebenen Weise durch die
Öffnung 50 hindurch in die Lage gemäß Fig. 14 oder 15
verstellt. Nimmt der Anschlag 36 die Lage gemäß Fig. 14 ein,
dann kann der Schwenkarm 1 mit den Hülsen 5, 6 in Pfeil
richtung P im Gegenuhrzeigersinn um 90° verschwenkt werden,
bis die Anschlagfläche 37 am Anschlag 35 zur Anlage kommt.
Demgegenüber kann er in entgegengesetzter Richtung (Pfeil P′
in Fig. 15) um 90° verschwenkt werden, wenn der Anschlag 36
in der anderen Richtung über den Lagerzapfen 7 ragt.
Der Schwenkarm 1 kann in den beschriebenen Einstellungen
selbstverständlich zwischen den jeweiligen Anschlägen in und
entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt werden.
Die Anschläge 35, 36 können abweichend von der dargestellten
Ausführungsform auch auf andere Weise zueinander angeordnet
sein, so daß sie andere Winkel als 90° einschließen. Ggf.
können auch weitere, als Gewindestifte ausgebildete Anschläge
vorgesehen sein, wenn zusätzliche Verstellmöglichkeiten
gegeben sein sollen.
Mit den beschriebenen Verstellmöglichkeiten ist es möglich,
den Schwenkbereich des Schwenkarmes 1 auf den jeweils
günstigsten Schwenkbereich zu begrenzen oder die Schwenkbarkeit
überhaupt auszuschließen (Fig. 9), z.B. wenn der Tisch, auf
dem der Schwenkarm mit dem Bildschirm befestigt ist,
verfahren oder verstellt werden soll. Auf diese Weise kann eine
Kippgefahr des Tisches sicher vermieden werden.
Die Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 16 unterscheidet sich im
wesentlichen dadurch von der Schwenkarmvorrichtung nach Fig. 1,
daß zwei axial übereinander gelagerte Schwenkarme vorgesehen sind.
Der eine obere Schwenkarm 1 c ist entsprechend ausgebildet wie
der Schwenkarm nach Fig. 1. Er weist somit ebenfalls zwei mit
einander verbundene Armteile 1 c′ und 1 c′′ auf, die über ein
Doppelgelenk 24 c miteinander verbunden sind. In weiterer Über
einstimmung mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist der
Armteil 1 c′ an einem Schwenklager 4 c, insbesondere einer
Außenhülse 5 c einer Halterung 3 c befestigt, wobei das Schwenk
lager 4 c weitgehend dem Schwenklager 4 gemäß Fig. 1 entspricht.
Am freien Ende 22 c des Armteiles 1 c′′ ist, wie beim Tragarm 1′′
nach Fig. 1, ein Drehgelenk 23 c vorgesehen, auf dem ein Träger 2 c
angeordnet ist. Die Hülse 5 c ist wie die Hülse 5 unter Zwischen
lage einer Innenhülse 6 c auf einem Lagerzapfen 7 c drehbar ange
ordnet. Sie ist in axialer Richtung nach oben durch eine Abschlußschei
be 8 c und nach unten durch einen radial verlaufenden Ringbund 55
des Lagerzapfens 7 c gesichert.
Unterhalb des Schwenkarmes 1 c ist ein zweiter Schwenkarm
56 an der Halterung 3 c bzw. am Schwenklager 4 c schwenkbar
befestigt. Der Schwenkarm 56 ist im wesentlichen gleich
ausgebildet wie der Schwenkarm nach den Fig. 5, 6. Er
weist ebenfalls zwei etwa gleich lange Armteile 57, 58
auf, die jedoch wesentlich länger sind als die Armteile
33, 34 gemäß den Fig. 5 und 6. Der Armteil 57 erstreckt
sich vom Schwenklager 4 c aus bis etwa in halbe Länge
des Armteiles 1 c′′ des darüber liegenden Schwenkarmes
1 c. Die Armteile 57, 58 sind wie die Armteile 33, 34 über
ein Doppelgelenk 59 schwenkbar miteinander verbunden. Am
freien Ende des Armteiles 58 ist, wie beim Tragarm 34,
ein Träger 60 über ein Gelenk 61 drehbar befestigt,
der beispielsweise ein Konzepthalter, eine Leuchte,
ein Telefon sein kann oder trägt. Zur Neigungsverstellung
des Trägers 60 ist eine Verstelleinrichtung 62 vorgesehen,
die der Verstelleinrichtung 29 b gemäß Fig. 5 entspricht.
Der Schwenkarm 56 ist mit seinem vom Doppelgelenk 59
abgewandten Ende an einer weiteren Außenhülse 63 befestigt,
die der Außenhülse 5 c entspricht. Die Außenhülse 63 sitzt
auf einer Innenhülse 64, die auf dem Lagerzapfen 7 c angeordnet
ist. Die Hülsen 63, 64 sitzen entsprechend den Hülsen 5, 6
gemäß Fig. 1 auf unteren Hülsen 11 c und 12 c. Die Hülse 12 c
sitzt, wie die Hülse 12, auf der Halterung 3 c und ist auch
auf ihr mit Schrauben 65, 66 verschraubt. Die Hülse 11 c
ist mit Schrauben 67, 68 mit dem Lagerzapfen 7 c verbunden,
wobei die freien Enden der Schrauben in eine am Lager
zapfen 7 c verschraubte Abschlußscheibe 9 c geschraubt sind.
Im übrigen ist das Schwenklager 4 c entsprechend ausgebildet
wie das Schwenklager 4 gemäß den Fig. 1 und 7.
Die Schwenkbewegung der Schwenkarme 1 c und 56 ist, wie die
des Schwenkarmes 1, durch eine den Anschlageinrichtungen
gemäß den Fig. 7 bis 15 entsprechende Anschlageinrichtung
begrenzt. Jedem Schwenkarm ist jeweils eine Anschlagein
richtung zugeordnet, die etwa in halber Länge der Hülsen
5 c und 63 liegen. Die gleich ausgebildeten Anschlagein
richtungen bestehen, wie die zuvor beschriebenen Anschlag
einrichtungen, aus vorzugsweise zwei Anschlägen 70 und 71
bzw. 72 und 73, die verstellbar im Lagerzapfen 7 c angeordnet
sind. Den durch Gewindestifte gebildeten Anschlägen sind
nicht näher dargestellte Anschlagflächen von Umfangsnuten
74, 75 der Hülse 5 c und 63 zugeordnet. Die Anschläge und
Anschlagflächen sind entsprechend ausgebildet wie die
Anschläge und Anschlagflächen gemäß Fig. 7. Zum Verstellen
der Anschläge 70 bis 73 sind in weiterer Übereinstimmung
mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 miteinander fluchten
de Stecköffnungen 76, 77 der Innen- und Außenhülsen 6 c, 64
und 5 c, 63 vorgesehen. Dadurch können beide Schwenkarme
1 c und 56, wie anhand der Fig. 7 bis 15 beschrieben ist,
in verschiedene Anschlagstellungen verschwenkt werden, je
nach dem, in welche Lage die Anschläge 70 bis 73 verstellt
werden.
Der Lagerzapfen 7 c unterscheidet sich vom Lagerzapfen 7
im wesentlichen dadurch, daß sich der Lagerzapfen 7 c
über beide Hülsen 5 c und 63 erstreckt und in halber Länge
den Ringbund 55 aufweist. Am Ringbund stützen sich die
Innenhülsen 6 c und 64 mit ihren einander zugewandten Stirn
seiten 80 und 81 ab.
Falls der Schwenkarm 56 nicht benötigt wird, kann er auf
einfache Weise entfernt werden, indem die Außenhülse 63
mit der Innenhülse 64 vom Lagerzapfen 7 c gelöst und
durch eine Leerhülse 63 d (Fig. 17) ersetzt wird. Die An
schläge 72 d, 73 d liegen dann versenkt in den zugehörigen
Bohrungen 82 und 83 des unteren Abschnittes 84 des Lager
zapfens 7 d. In diesem Fall kann auch die Außenhülse 12 c
gemäß Fig. 16 entfallen, so daß der Schwenkarm 1 d von
der Halterung 3 d geringeren Abstand hat. Die Hülse 11 d
ist bei dieser Ausführungsform unmittelbar an der Halterung
3 d und der Abschlußscheibe 9 d befestigt.
Claims (25)
1. Schwenkarmvorrichtung mit mindestens einem Schwenk
arm, der eine Halterung zur Befestigung an einem
Möbel, insbesondere Arbeitstisch, und ein an einem
Tragarm vorgesehenes Auflager für ein Gerät, wie
beispielsweise einen Bildschirm sowie ein Schwenk
lager aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Schwenklager (4, 4 c)
zur Schwenkbegrenzung und zur Verdrehsicherung des
Schwenkarmes (1; 1 c; 1 d) mindestens ein verstellbarer
Anschlag (35, 36, 70 bis 73, 72 d, 73 d) zugeordnet ist,
der mit mindestens einem Gegenanschlag (37, 38) des
Schwenklagers (4, 4 c) zusammenwirkt.
2. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein weiterer
Anschlag (36) vorgesehen ist, der in Schwenkbewegungs
richtung (P, P′) mit Abstand vom ersten Anschlag (35)
liegt.
3. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70
bis 73; 72 d, 73 d) jeweils zwischen einer ersten und
einer zweiten Anschlagstellung verstellbar sind.
4. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70
bis 73; 72 d, 73 d) in ihrer Freigabestellung innerhalb
der Außenkontur eines Lagerzapfens (7, 7 c; 7 d) des Schwenk
lagers (4; 4 c) liegen.
5. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70 bis
73; 72 d, 73 d) durch Stifte, vorzugsweise Gewindestifte,
gebildet sind.
6. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (35, 36; 70
bis 73; 72 d, 73 d) in übereinander liegenden Lageröffnungen
(41, 42; 82, 83), vorzugsweise Gewindebohrungen, des
Lagerzapfens (7, 7 c; 7 d) angeordnet sind.
7. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lageröffnungen (41, 42;
82, 83) einander kreuzend, vorzugsweise senkrecht zuein
ander, angeordnet sind.
8. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenanschläge (37, 38)
durch Endwände einer Nut (44; 74) gebildet sind, die
in der Innenseite einer auf dem Lagerzapfen (7; 7 c; 7 d)
drehbaren Hülse (6; 6 c) angeordnet sind.
9. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 8
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nut (44; 74) der
Hülse (6; 6 c) über einen Winkelbereich von etwa 180°
erstreckt.
10. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der eine Anschlag (35)
zur Verdrehsicherung der Hülse in seiner Arretier
stellung verdrehfrei in eine Öffnung (43) der Hülse
(6; 6 c) ragt.
11. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der vorzugsweise
gleich ausgebildeten Anschläge (35, 36; 70 bis 73; 72 d, 73 d)
höchstens gleich dem Durchmesser des Lagerzapfens
(7; 7 c; 7 d) ist.
12. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (4; 4 c)
unter Zwischenlage mindestens einer, vorzugsweise
mehrerer übereinander liegender Außenhülsen (11, 12;
11 c, 12 c; 11 d, 63 d) mit der Halterung (3; 3 c, 3 d) verbunden
ist.
13. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 8
bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lageröffnungen (41, 42),
in ihrer Achsrichtung gesehen, in Höhe der Nut (44)
liegen.
14. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (1 c, 1 d, 56)
aus mindestens einem, vorzugsweise mindestens zwei
gelenkig miteinander verbundenen Armteilen (1′, 1′′;
1 a, 1 a′′; 33, 34 ;1 c′, 1 c′′; 57, 58) besteht.
15. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Armteile (1′, 1′′; 1 a′,
1 a′′; 33, 34 ; 1 c′, 1 c′′; 57, 58) jeweils über ein Gelenk
(23, 23 a; 23 b; 24, 24 a, 24 b, 24 b′, 24 c; 59) miteinander und/
oder mit dem Schwenklager (4; 4 c) und dem Träger (2,
2 a, 2 b, 2 b′; 2 c; 60) gekoppelt sind.
16. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenke (24, 24 b; 24 c;
59) als Doppelgelenk mit zwei nebeneinander liegenden
Gelenkachsen ausgebildet sind.
17. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 14
bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der vom Schwenklager (4; 4 c)
abgewandte Armteil (1′′, 1 a′′, 32, 34; 1 c′′; 58) an seinem
freien Ende (22) das Auflager (2, 2 a, 2 b, 2 b′; 2 c; 60), vor
zugsweise eine Trägerplatte oder einen Tragrahmen, auf
weist.
18. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflager (2 a, 2 b, 2 b′; 2 c; 60)
schwenkbar am freien Armteilende (22) gelagert ist.
19. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflager (2 a, 2 b; 2 c; 60)
zur Neigungsverstellung kippbar auf dem Armteil (1 a′′,
34; 1 c′′; 58) angeordnet ist.
20. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei übereinander
angeordnete,in Schwenkrichtung anschlagbegrenzte Schwenk
arme (1 c, 65) vorgesehen sind.
21. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (1 c, 65)
unabhängig voneinander in Schwenkrichtung anschlagbe
grenzt sind.
22. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (1 c, 65)
übereinander angeordnete Außen- und Innenhülsen
(5 c, 63 und 6 c, 64) aufweisen, die auf einem Lagerzapfen
(7 c) des Schwenklagers (4 c) sitzen.
23. Schwenkarmvorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerzapfen (7 c) einen
Ringbund (55) aufweisen, der zwischen den Hülsen (5 c, 6 c,
63, 64) der Schwenkarme (1 c, 65) liegt.
24. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß in den oberen und unterhalb
des Ringbundes (55) liegenden Abschnitten des Lagerzapfens
(7 c) jeweils mindestens ein, vorzugsweise zwei verstellbare
Anschläge (70 bis 73) vorgesehen sind, denen jeweils
mindestens ein Gegenanschlag des Schwenklagers (4 c)
zugeordnet ist.
25. Schwenkarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 20
bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schwenkarm (1 c)
einen Träger (2 c) für beispielsweise einen Bildschirm
und der andere Schwenkarm (65) einen Träger (60) für
beispielsweise ein Telefon und/oder Schriftstücke
aufweisen.
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