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DE3884722T2 - Glasfaser-Stecker und Herstellungsmethode dafür. - Google Patents

Glasfaser-Stecker und Herstellungsmethode dafür.

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Publication number
DE3884722T2
DE3884722T2 DE88307930T DE3884722T DE3884722T2 DE 3884722 T2 DE3884722 T2 DE 3884722T2 DE 88307930 T DE88307930 T DE 88307930T DE 3884722 T DE3884722 T DE 3884722T DE 3884722 T2 DE3884722 T2 DE 3884722T2
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DE
Germany
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plug
bore
connector
insert
optical fiber
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DE88307930T
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George A Minnesota Mi Galiotti
Mogens Minnesota Mining Kofod
Julius T Minnesota M Puchammer
Ram A C O Minnesota Mining Rao
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3M Co
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Minnesota Mining and Manufacturing Co
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Publication date
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Description

    Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Lichtwellenleiter-Steckverbinder und betrifft insbesondere verbesserte Steckverbinder der sogenannten doppelkonischen Art und Verfahren zur Herstellung derselben.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die anhängige U.S. Patentanmeldung mit der Nummer 700.458, die am 11. Februar 1985 eingereicht worden ist und die den Titel "Method and Apparatus for Effecting Light Energy Transmission" hat, offenbart einen Lichtwellenleiter-Steckverbinder der doppelkonischen Art, wobei in einem Stecker eine Ader sitzt, und wobei dieser Stecker um die gesetzte Ader eine konisch abgeschnittene Außenoberfläche (Konus) abgrenzt. Ein passendes Gegenstück weist eine passende konisch abgeschnittene Innenoberfläche auf, um den Stecker auf zunehmen, wobei das Gegenstück darin eine zweite Ader oder eine aktive Komponente trägt, zur Kopplung mit der ersten Ader. Üblicherweise hat das Gegenstück die Form einer Muffe mit konisch abgeschnittenen Innenoberflächen, die sich von gegenüberliegenden Enden nach innen erstrecken, um so entsprechend ein Steckerpaar und deren gesetzte Adern aneinander zu koppeln.
  • Die Stecker gemäß der Steckverbinder dieser Anmeldung 700.458, sitzen in einem Endverlauf einer Ader, in geneigter Lage relativ zu der Mittelachse des Steckers und die freiliegende Endoberfläche der Ader wird in einem Winkel zu dem Aderneigungswinkel geschliffen, so daß die Lichtenergie-Ausgangsachse des Steckverbinders mit der Mittelachse des Steckers zusammenfällt.
  • Andere handelsübliche doppelkonische Steckverbinder, die ebenfalls durch den Zessionar dieser Erfindung erhältlich sind, haben den gleichen Aufbau wie die Steckverbinder des Patents 700.458, jedoch befindet sich der Ader so in dem Stecker, daß die Aderachse mit der Mittelachse des Steckers zusammenfällt. Bei dieser Art eines "standardmäßigen" doppelkonischen Steckverbinders handelt es sich um den Vorgänger des Steckverbinders des Patents 700.458, und dieser Vorgänger ist immer noch in verschiedenen Anwendungsbereichen verwendbar.
  • Ein signifikanter Standard für die Qualitätskontrolle der beiden vorstehenden Arten von doppelkonischen Steckverbindern, ist die genaue Winkellage der Ader in dem Steckverbinder, d.h., geneigt oder zusammenfallend mit der Mittelachse des Steckers. Aus diesem Grund sind ziemlich wesentliche unverwertbare vorgefertigte Steckverbinder bei Qualitätskontrollen auf der Basis dieses Kontrollstandards festgestellt worden.
  • In den bisher bekannten Ausführungen zur Herstellung dieser beiden Arten von Steckverbindern, handelte es sich bei dem Stecker um ein vollständig formgepresstes Bauglied, mit einer Bohrungsöffnung in ein Ende des Steckers, das gegenüber dem konischen Ende liegt und durch ein ersten Formkern gebildet wird, auf dem der Stecker in einer ersten Formumhüllung geformt worden ist. Dieser Formkern endete leicht axial hinter dem Anfang des Konuses und ein zweiter fort führender Formkern, in der Form eines Drahts in dem Durchmesser der Ader und deren Umhüllung, wurde an dem Ende des ersten Formkerns befestigt. Das ferne Ende des Drahts war von einer Halteeinrichtung einer Gegenstück- Formumhüllung in einer Position eingeschlossen, die dem gewünschten Winkel der Ader in der Endmontage entsprach, d.h., zusammenfallend mit der Mittelachse des Steckers in dem Fall des Standard-Steckverbinders und mit einer Neigung in bezug auf die Mittelachse des Steckers in dem Fall des Steckverbinders des Patents 700.458.
  • Bei den beschriebenen dem Stand der Technik entsprechenden Ausführungen, war die Lage des Drahts und somit die Lage der in den durch den Draht gebildeten Kanal eingeführten Ader, äußerst abhängig von der Verschiebung des Drahts als Reaktion auf die einwirkenden Kräfte des Preßstoffs auf den Draht und von der Position der Halteeinrichtung. Diese beiden Faktoren beziehen sich insbesondere auf ein Versagen bei dem Versuch dem vorstehenden Standard der Qualitätskontrolle zu entsprechen.
  • In dem Patent US-A-4.264.128 wird ein Lichtwellenleiter- Steckverbinder offenbart, der ein Steckerverlängerungs- Halteelement umfaßt, wobei ein Stecker ein Ende der Steckerhalterung abgrenzt. Der Stecker erstreckt in das Innere der Steckerhalterung und steht aus dem Ende der Steckerhalterung hervor. Eine Innenbohrung erstreckt sich durch das Innere des Steckers und steht in Verbindung mit einer Bohrung in der Steckerhalterung. Die Steckerinnenbohrung ist über den zentrierten Lichtwellenleiter geformt und somit wird kein zentrierender Einsatz offenbart.
  • Das Patent WO-A-84/00069 offenbart einen Lichtwellenleiter- Steckverbinder mit einem zentrierenden Einsatz in der Bohrung eines Steckers, wobei das Ende der Bohrung von einer Halteeinrichtung belegt wird. Der zentrierende Einsatz erstreckt sich nicht bis zu dem Ende der Bohrung, da dieses von der Halteeinrichtung belegt wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die primäre Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ist die Bereitstellung von verbesserten Lichtwellenleiter- Steckverbindern.
  • Eine speziellere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, für Lösungsmöglichkeiten bezüglich der vorstehend erwähnten Probleme bei der Qualitätskontrolle zu sorgen, welche vorher auf diesem Gebiet aufgetreten sind.
  • Bereitgestellt wird gemäß der vorliegenden Erfindung, ein Lichtwellenleiter-Steckverbinder, dadurch gekennzeichnet, daß dieser folgendes umfaßt:
  • (a) ein längliches Stecker-Halteelement mit einer Innenbohrung, die sich zwischen den gegenüberliegenden ersten und zweiten Enden des Elements erstreckt;
  • (b) einen Stecker, der einen Teil des genannten Stecker- Halteelements neben dem genannten zweiten Ende des genannten Stecker-Halteelements umfaßt, der sich darin erstreckt, und der auch der Länge nach, nach außen, über das genannte zweite Ende hinaus vorsteht, wobei der genannte Stecker eine Innenbohrung aufweist, die sich dadurch erstreckt, und zwar in Verbindung mit der genannten Bohrung des Stecker-Halteelements, gekennzeichnet durch:
  • (c) einen Einsatz, der sich in der genannten Innenbohrung des Steckers befindet und zum Teil innerhalb des genannten Steckers und des genannten Stecker-Halteelements liegt, wobei sich der genannte Einsatz aus dem Stecker heraus erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Einsatz eine Innenbohrung aufweist, und zwar zur Aufnahme eines Lichtwellenleiters und um diesen in bezug auf die genannte Innenbohrung des Steckers zu zentrieren.
  • Wie dies nachstehend genauer beschrieben werden wird, so erzwingt der erfindungsgemäße Steckverbinder eine Erweiterung der dem Stand der Technik entsprechenden Steckerbohrung auf ein Maß, welches das gleiche stark übersteigt, und wobei es sich dabei um ein Vielfaches des Durchmessers des Lichtwellenleiters und dessen Umhüllung handelt, wodurch die Symmetrie zwischen der Endfläche der Steckerbohrung und der konisch abgeschnittenen Außenoberfläche des Steckers gesteigert wird.
  • Ferner wird ein Verfahren zur Herstellung eines Lichtwellenleiter-Steckverbinders offenbart, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt: Konfiguration eines Formkerns, zur Definierung einer Innenbohrung und Abschließen der Bohrung an einer vorbestimmten axialen Position entlang der Bohrung, durch Plazierung eines Kerndorns darin und Konfiguration einer Formhülle zum Zusammenbau mit dem Formkern, um somit einen Endteil des Formkerns abzugrenzen und um damit einen Formhohlraum zu definieren, um daran extern einen Stecker zu bilden, im Inneren des Formkerns bis zu der vorbestimmten Position und axial über den Kerndorn hinaus. Die Formhülle ist ferner so ausgebildet, daß sie einen Formhüllendorn aufweist, der sich darin befestigt befindet und der bei dem Zusammenbau des Formkerns mit der Formhülle mit dem Kerndorn zusammenpaßt, wodurch ein Kanal gebildet wird, der sich durch den Formkern und die Formhülle erstreckt. Der Formkern und die Formhülle werden zusammengesetzt, die Formmasse wird zur Bildung des Steckverbinders in den Hohlraum eingeführt und der Kerndorn sowie die Formhülle werden von dem geformten Steckverbinder entfernt. Der Formkern verbleibt mit dem geformten Erzeugnis als das vorstehend genannte Stecker-Halteelement.
  • Der Formhüllendorn ersetzt funktional den Draht der dem Stand der Technik entsprechenden Ausführung und er ist im wesentlichen in seiner Position unveränderlich, als Folge auf den Druck der Formmasse. Ferner weist der Formhüllendorn eine feste Lage in der Formhülle auf, im Gegensatz zu der Abhängigkeit des dem Stand der Technik entsprechenden Drahts bezüglich der Paßgenauigkeit mit einer damit in Position beweglichen Halteeinrichtung. Außerdem stellt der erfindungsgemäße Stecker an dessen Außenseite ein starres, bearbeitetes Glied bereit, welches eine echte Kreisform aufweist, zur Verwendung bei Schleifarbeitsgängen, das heißt, ein ausgesetzter Endteil des Formkerns verbleibt als das Stecker- Halteelement.
  • Die vorstehenden und andere Aufgaben und Merkmale der Erfindung können aus der nachfolgenden genauen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele besser verstanden werden, sowie in bezug auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugsnummern entsprechende Teile und Komponenten durchgehend kennzeichnen.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Figur 1 zeigt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Steckverbinders.
  • Figur 2 zeigt eine Vorderansicht des rechten Endes des Steckverbinders aus Figur 1.
  • Figur 3 zeigt eine Teilansicht des Steckverbinders aus Figur 1, entlang der Ebene III-III aus Figur 2.
  • Figur 4 zeigt eine vergrößerte Teilansicht des rechten Endteils aus Figur 3.
  • Figur 5 zeigt eine zentrale Teilansicht eines in Verbindung mit dem Steckverbinder aus Figur 1 verwendbaren Einsatzes.
  • Figur 6 zeigt eine vergrößerte Ansicht, der Skala aus Figur 4, des rechten Endteils aus Figur 3, wobei ein Lichtwellenleiter mit dem Steckverbinder aus Figur 1 zusammengesetzt ist.
  • Figur 7 zeigt eine zentrale Teilansicht der Spritzvorrichtung zur Herstellung des Steckverbinders aus Figur 1.
  • Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele und Anwendungen
  • In bezug auf die Figuren 1 bis 4, umfaßt der Lichtwellenleiter- Steckverbinder (10) ein Stecker-Halteelement (12), welches vorzugsweise ein bearbeitetes Metallbestandteil aufweist, sowie einen Stecker (14) aus Kunststoff, der an dem Halteelement (12) geformt ist. Das Halteelement (12) weist eine Innenbohrung (16) auf, und der Stecker (14) weist eine Innenbohrung (18) auf, die mit der Bohrung (16) in Verbindung steht und die an einer Steckerendfläche (14a) endet. Der Stecker (14) weist eine äußere, konisch abgeschnittene Oberfläche (20) auf und er ist axial durch die vorstehende Rippe (22) an dem Halteelement (12) eingerückt.
  • Das Halteelement (12) umfaßt ein erstes offenes Ende (24) und ein zweites Ende (26), welches vor der Formung des Steckers (14) mit dem Element vollständig offen ist. Der Stecker (14) umfaßt einen ersten Teil (28), der das Halteelement (12) abgrenzt, einen zweiten Teil (30), der sich in dem Halteelement (12) befindet und einen dritten Teil (32), der sich axial über dem oder außerhalb des Endes (26) des Halteelements (12) befindet und sich zu der Steckerendfläche (14a) erstreckt.
  • Wie dies besser in der vergrößerten Darstellung von Figur 4 ersichtlich wird, so ist die Achse (34) der Steckerbohrung (18) in einem spitzen Winkel in bezug auf die Mittelachse (36) der Halteelementbohrung (16) geneigt, in Übereinstimmung mit der in bezug auf die Patentanmeldung 700.458 beschriebenen Anwendung, welche durch diesen Verweis einen Teil dieser Erfindung bildet.
  • Eine Anschlagoberfläche (38) für einen nachstehend beschriebenen Einsatz ist in der Steckerbohrung (14) bereitgestellt, wodurch ferner eine konisch abgeschnittene Innenoberfläche (40) definiert wird, wodurch ein Übergang für eine Ader von der Halteelementbohrung (16) in die Steckerbohrung (18) bereitgestellt wird, wie dies bei (42) angezeigt wird.
  • In bezug auf Figur 5, weist ein Einsatz (44) die Länge (46) auf, welche die Steckerbohrungslänge (42) übersteigt und wobei der Einsatz einen gleich großen Querschnitt aufweist wie die Steckerbohrung (18), um so für eine verhältnismäßig feste Passung des Einsatzes darin zu sorgen. Der Einsatz (44) kann aus einem keramischen Werkstoff bestehen und er definiert eine zentrale Bohrung (48), die sich von konisch abgeschnittenen Einlaßoberflächen (50) und (52) zu der Einsatzendfläche (44a) erstreckt. Diese gemeinsame Längenbeziehung zwischen dem Einsatz (44) und der Steckerbohrung (18) löst die in der Figur 6 dargestellte Zusammenbau-Beziehung aus, wobei der Einsatz (44) in dem Stecker sitzt und darin zementiert ist und wobei sich der Einsatz über die Steckerendfläche (14a) hinaus erstreckt, wodurch ein Schleifen der Aderendfläche möglich ist, um sie der Ebene (54) anzupassen, was wiederum in Übereinstimmung mit den Lehren der Patentanmeldung 700.458, auf die verwiesen worden ist, geschieht und mit einer Steckverbinder-Lichtausgabe entlang der zentralen Achse (36) des Steckverbinders.
  • In einer durch die vorliegende Erfindung begründeten Beziehung, übersteigt der Querschnitt der Steckerbohrung (18) (und des Einsatzes (44)) den Durchmesser der Ader mit deren Umhüllung um einiges, wie um ein Vielfaches und vorzugsweise um eine Größenordnung. Dies wird deutlicher, wenn die frühere Verfahrensweise genauer betrachtet wird, bezüglich der kommerziellen Herstellung von Steckverbinders der gegenständlichen Art.
  • Bei den vorstehend beschriebenen, dem Stand der Technik entsprechenden Ausführungen, war die Lage des Drahts und demgemäß die Lage der in den durch den Draht gebildeten Kanal eingeführten Ader stark abhängig von der Verschiebung des Drahts als Reaktion auf die einwirkenden Kräfte der Formmasse und von der relativen Position der Halteeinrichtungs-Formhülle in bezug auf das Stecker-Halteelement. Ein ungenaues Winkelmaß und eine ungenaue Ausrichtung, verursachten Schwierigkeiten dafür zu sorgen, daß der Lichtausgang sich auf der zentralen Achse des Steckverbinders befindet.
  • Die erfindungsgemäße Anwendung ist in der Figur 7 und anderen Figuren ersichtlich. In einem ersten Schritt wird ein Formkern (Stecker-Halteelement (12)) konfiguriert, um eine Innenbohrung (Bohrung (16)) zu definieren und dann wird die Bohrung an einer vorbestimmten axialen Position entlang dieser dadurch abgeschlossen, daß ein Kerndorn (56) darin plaziert wird. Der Praktiker sorgt dann für eine Formhülle (58) in der Konfiguration, zum Zusammenbau mit dem Formkern (12), um einen Endteil des Formkerns zu definieren und um damit einen Formhohlraum (60) zu definieren, um einen Stecker zu formen, (1) außen daran, (2) in dem Formkern bis zu einer vorbestimmten Stelle und (3) axial bis über den Kerndorn. Die Formhülle (58) wird ferner mit einem Formhüllendorn (62) gebildet, der sich darin fest befindet und der mit dem Kerndorn (56) bei dem Zusammenbau des Formkerns und der Formhülle zusammenpaßt, wodurch ein Kanal gebildet wird, der sich durch den Formkern und die Formhülle erstreckt.
  • Der Formkern (12) und die Formhülle (58) werden jetzt zusammengesetzt, wie dies in Figur 7 geschieht und es wird eine Formmasse durch den Zufuhrkanal (64) in den Hohlraum (60) eingeführt, um so den Steckverbinder zu formen. Nach dem Fixieren der Formmasse, umfaßt die Anwendung die Entfernung des Kerndorns und der Formhülle von dem geformten Steckverbinder.
  • Wie dies vorstehend festgestellt worden ist, wird die Auswahl so getroffen, daß der in diesem Steckverbinder eingesetzte Lichtwellenleiter einen Kern und eine Kernhülle mit einem gegebenen gemeinsamen Durchmesser aufweist und wobei ein Formhüllenkern (62) mit einem Durchmesser ausgewählt wird, der größer ist als der gegebene gemeinsame Durchmesser. Bei der Herstellung der bestimmten Steckverbinder der verwiesenen Patentanmeldungsart, wird der Formhüllenkern (62) so in der Formhülle (58) angebracht, daß, nach dem Zusammenbau des Formkerns und der Formhülle, sich der Kerndorn und der Hüllendorn in gemeinsamer kreuzender Beziehung befinden. Ferner ist es wünschenswert, den Kerndorn und den Formhüllendorn mit sich ergänzenden Enden zu gestalten, so daß diese zusammenpassen. Eine Kerbe (66) (Figur 1) wird während des Formverfahrens auf der gleichen Ebene wie die zentrale Ebene des Kerndorns (16) geformt, um ein genaues Abschleifen der Aderendf läche gemäß des Patents 700.458 zu erleichtern.
  • Um die Beschreibung der Anwendung der Erfindung zu beenden, wird festgestellt, daß aufgrund des stark vergrößerten Durchmessers der Steckerbohrung (18) gegenüber den früheren Anwendungen und aufgrund der Tatsache, daß der Hüllendorn einen integralen Teil der Hülle bildet, die Abgrenzung des Aderwinkels und die Ausrichtung gut gesteuert werden. Da ferner der Kerndorn eine geregelte kreisförmige Oberfläche definiert, die vorzugsweise als bearbeitete Metallkomponente bereitgestellt wird und er die ausgesetzte, kreisförmige Oberfläche in dem fertigen Steckverbinder vorbringt, werden die Schleifarbeitsgänge gegenüber den ansonsten bei den früheren Steckverbindern erzielten Arbeitsgängen verbessert, welche geformte Kunststoff- Außenflächen über die gesamte Länge der Steckverbinder vorgebracht haben.
  • Die vorstehende Beschreibung hat sich zwar auf einen Steckverbinder bezogen, wie er in dem Patent 700.458 beschrieben wird, jedoch wird hiermit festgestellt, daß, wie dies in der vorstehenden Ausführung erwähnt worden ist, das Verfahren der Erfindung und dessen Produktstruktur in gleicher Weise bei der Herstellung der standardmäßigen doppelkonischen Steckverbinder anwendbar sind, wobei die Ader so positioniert wird, daß sie mit der zentralen Achse des Steckverbinders zusammenfällt. Somit werden die vorstehend genannte Regelung des Aderwinkels auf Null bezüglich der zentralen Achse des Steckverbinders und die Ausrichtung in dem standardmäßigen Steckverbinder, durch die Erfindung bereitgestellt, sowie deren verbesserte Effektivität des Schleifarbeitsganges.
  • Es können verschiedene Veränderungen bezüglich dem vorstehenden Aufbau vorgenommen werden, und es können bei den vorstehenden Anwendungen Modifikationen durchgeführt werden, ohne dabei von der Erfindung abzuweichen. In Figur 5 ist der Einsatz zwar zum Beispiel als ein integraler Körper aufgebaut, jedoch können andere die Ader zentrierende Einsätze verwendet werden, wie zum Beispiel die bekannte Anordnung von drei zylinderförmigen Stangen, die darin eine Ader aufweisen. Ferner umfaßt die Erfindung das in-situ-Formen eines solchen Einsatzes. Demgemäß wird festgestellt, daß die speziell offenbarten und beschriebenen Ausführungen und Verfahren zur Darstellung dienen und sie nicht als einschränkend zu betrachten sind. Der wahre Geltungsbereich der Erfindung ist in den folgenden Ansprüchen ausgeführt.

Claims (8)

1. Ein Lichtwellenleiter-Steckverbinder, dadurch gekennzeichnet, daß dieser folgendes umfaßt:
(a) ein längliches Stecker-Halteelement (12) mit einer Innenbohrung (16), die sich zwischen den gegenüberliegenden ersten (24) und zweiten (26) Enden des Elements erstreckt;
(b) einen Stecker (14), der einen Teil des genannten Stecker-Halteelements (12) neben dem genannten zweiten Ende (26) des genannten Stecker-Halteelements umfaßt, der sich darin erstreckt, und der auch der Länge nach, nach außen, über das genannte zweite Ende hinaus vorsteht, wobei der genannte Stecker eine Innenbohrung (18) aufweist, die sich dadurch erstreckt, und zwar in Verbindung mit der genannten Bohrung (16) des Stecker-Halteelements, gekennzeichnet durch:
(c) einen Einsatz (44), der sich in der genannten Innenbohrung (18) des Steckers befindet und zum Teil innerhalb des genannten Steckers und des genannten Stecker-Halteelements liegt, wobei sich der genannte Einsatz aus dem Stecker heraus erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Einsatz eine Innenbohrung (48) aufweist, und zwar zur Aufnahme eines Lichtwellenleiters und um diesen in bezug auf die genannte Innenbohrung des Steckers zu zentrieren.
2. Lichtwellenleiter-Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Stecker (14) eine äußere, konisch abgeschnittene Oberfläche (20) aufweist, die radial nach unten in Richtung einer Endfläche (14a) des genannten Steckers konisch zuläuft, und zwar der Länge nach nach außen von dem genannten zweiten Ende (26) des Stecker- Halteelements.
3. Lichtwellenleiter-Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Innenbohrung (18) des Steckers an der genannten Endfläche des genannten Steckers konzentrisch zu der genannten konisch abgeschnittenen Oberfläche (20) des Steckers ist.
4. Lichtwellenleiter-Steckverbinder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Innenbohrung (18) des Steckers eine weitere konisch abgeschnittene Oberfläche (40) in dessen Innenbereich definiert, wodurch ein Übergang von der genannten Innenbohrung (48) des genannten Stecker-Halteelements (48) zu der genannten Innenbohrung (18) des Steckers bereitgestellt wird.
5. Lichtwellenleiter-Steckverbinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Innenbohrung (18) des Steckers eine nach innen gerichtete Anschlagoberfläche (38) für den genannten Einsatz (44) definiert, und zwar angrenzend an die genannte weitere, konisch abgeschnittene Oberfläche (40).
6. Lichtwellenleiter-Steckverbinder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der genannten Innenbohrung (18) des Steckers von der genannten Anschlagoberfläche (38) bis zu der genannten Endfläche (14a) des Steckers kleiner ist als die Länge des genannten Einsatzes (44).
7. Lichtwellenleiter-Steckverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Einsatz (44) einen zylinderförmigen Körper mit einer Mittelbohrung (48) durch diesen Körper aufweist, wobei der Durchmesser der Bohrung im allgemeinen gleich dem Durchmesser des genannten Lichtwellenleiters mit dessen Umhüllung ist.
8. Lichtwellenleiter-Steckverbinder nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Einsatz (44) ferner eine weitere konisch abgescbnittene Oberfläche (50) darin aufweist, die einen Übergang von der genannten Innenbohrung (18) des Steckers zu dem genannten zylinderförmigen Kanal (48) des Einsatzes bereitstellt.
DE88307930T 1987-08-28 1988-08-26 Glasfaser-Stecker und Herstellungsmethode dafür. Expired - Fee Related DE3884722T2 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US07/090,790 US4875754A (en) 1987-08-28 1987-08-28 Optical fiber connector

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE3884722D1 DE3884722D1 (de) 1993-11-11
DE3884722T2 true DE3884722T2 (de) 1994-04-21

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