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DE3840522C2 - Verfahren zum Füllen und Verschließen von bereits an einem Ende verschlossenen Verpackungshüllen - Google Patents

Verfahren zum Füllen und Verschließen von bereits an einem Ende verschlossenen Verpackungshüllen

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DE3840522C2
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Germany
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packaging
filling
filled
sleeve
displacement
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Herbert Dipl Ing Niedecker
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Poly Clip System GmbH and Co KG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22CPROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
    • A22C11/00Sausage making ; Apparatus for handling or conveying sausage products during manufacture
    • A22C11/10Apparatus for twisting or linking sausages
    • A22C11/104Apparatus for twisting or linking sausages by means of shear or blade elements
    • A22C11/105The sheer or blade elements being displaceable parallel to the sausage string in order to create a narrow point free of meat
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22CPROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
    • A22C11/00Sausage making ; Apparatus for handling or conveying sausage products during manufacture
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  • Meat, Egg Or Seafood Products (AREA)
  • Packages (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Füllen und Verschließen von bereits an einem Ende verschlossenen Verpackungshüllen, die vor dem Verschließen des Hüllenzopfes am anderen Ende der Verpackungshülle nur so weit auf das mögliche Aufnahmevolumen gefüllt sind, wie es für ihre endgültige Verwendung benötigt wird.
Bei der Herstellung von Würsten und anderen Verpackungen mit Verpackungshüllen aus Folienmaterial, z. B. Kochschinken ist es in vielen Fällen erwünscht, daß die Verpackung im verbrauchsfertigen Zustand einen anderen als den üblicher­ weise runden Querschnitt aufweist. Häufig ist ein vier­ eckiger, zum Beispiel rechteckiger oder quadratischer Querschnitt erwünscht, z. B. als Belag für Toastbrot. Für solche etwa viereckigen Verpackungen wird die gefüllte Verpackungshülle nach dem Verschließen in einer entsprechen­ den Form zu ihrem endgültigen Querschnitt gepreßt und hierin zum Beispiel durch Kochen stabilisiert. Da ein viereckiger Querschnitt einen größeren Umfang hat als ein runder Querschnitt, darf eine solche Verpackungshülle nicht voll gefüllt sein. Die nicht auf das mögliche Aufnahmevolumen gefüllte, also schlaff gefüllte Verpackung muß aber im wesentlichen luftfrei sein, weil Lufteinschlüsse einen schädlichen Einfluß auf das Füllgut haben.
Zur Herstellung von nur schlaff gefüllten, im wesentlichen luftfrei verschlossenen Verpackungen sind verschiedene Verfahren bekannt (DE-A 22 54 943, DE-A 22 10 054, DE-A 20 54 441). Diese Verfahren haben jedoch alle gewisse Nachteile. Um diese Nachteile zu vermeiden, sieht ein jüngeres Verfahren vor (EP-A1 00 65 807), das benötigte zusätzliche Hüllenmaterial für solche unvollständig gefüllten Verpackungen durch Nachziehen von ungefülltem Verpackungsmaterial dadurch zu ermöglichen, daß auf die zunächst teilweise, aber prall gefüllte Verpackung Preßbacken einwirken. Dieses Verfahren eignet sich nur für pastöse Massen, die durch die Preßbacken verdrängt werden können. Bei z. B. nach diesem Verfahren locker gefüllten Verpackungen wird zur Bildung eines verlängerten, aber keineswegs brätfreien Zopfes das Ende der Verpackung durch eine Öffnung entsprechender Größe gezogen, die auch durch die teilweise geöffneten Verdrängerscheren gebildet werden kann (DE-A-35 05 375).
Es besteht nun das Bedürfnis, auch Verpackungen mit Füllgut, das verhältnismäßig große Fleischstücke enthält, zum Beispiel Kochschinken in viereckige Form zu bringen. Außerdem eignet sich das bekannte Verfahren aufgrund des benötigten apparativen Aufwands und der aufzuwendenden Kraft nicht für große Verpackungen, sondern nur für solche mit nicht allzu großer Länge.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs geschilderten Art auch bei der Herstellung von verhältnismäßig großen Verpackungen und solchen, bei denen das Füllgut auch größere Fleischstücke enthält, verwendbar zu machen. Es kann aber auch aus anderen Gründen eine gefüllte Verpackungshülle mit einem zusätzlichen füllgutfreien Zopf gewünscht werden. Wenn z. B. eine gefüllte mit einer Verschlußklammer verschlossene Verpackung in einem Entleerungsgerät mit einem Druckkolben verwendet werden soll, ist es notwendig, daß das eine Ende der Verpackung für die Entleerung aus der Austrittsöffnung des Entleerungsgeräts herausragt, um die Verschlußklammer abschneiden zu können. Damit dies möglich ist, muß ein zusätzlicher füllgutfreier Zopf vorhanden sein.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei einem Verfahren der eingangs beschriebenen Art zunächst ein Teil der Verpackungshülle prall gefüllt wird und danach zwei Paar Verdrängerscheren der Verschließmaschine so weit geschlossen werden, daß vor dem Verschließen dieses Endes der Ver­ packungshülle das noch zusätzlich benötigte Hüllenmaterial nachgezogen werden kann, und daß erfindungsgemäß das der gefüllten Verpackungshülle zugewandte eine Verdrängersche­ renpaar axial vom Füllrohr weg mit der gefüllten Verpackungs­ hülle so weit verschoben wird, daß diese das zur unvollstän­ digen Füllung benötigte zusätzliche Hüllenmaterial nachzieht, wodurch ein im wesentlichen luftfreier zusätzli­ cher Zopf entsteht, der anschließend nahe dem anderen Verdrängerscherenpaar verschlossen wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß es das Nachziehen des benötigten zusätzlichen Hüllenmaterials für die Herstellung unvollständig gefüllter Verpackungshüllen durch variable Überspreizung der Verdrängerscheren möglich macht, durch den zusätzlichen ungefüllten Raum der Verpackungshülle eine unvollständig und somit schlaff gefüllte Verpackungshülle herzustellen und dadurch das gewünschte Volumen dem für die endgültige Formgebung der gefüllten Verpackung verwendeten Formkasten anzupassen. Insbesondere lassen sich durch dieses Verfahren verpackte Kochschinken aus größeren Fleischstücken, die nach neueren Fertigungsmethoden bei einer Füllung mit Vakuumfüller eine Länge von beispielsweise 90 cm haben, herstellen. In diesem Fall wird nach dem prallen Füllen der Wurst, die eine Länge von etwa 75 cm hat, ein zusätzliches Stück Hüllenmaterial in einer Länge von 22,5 cm abgezogen, also etwa 25% der Länge der prall gefüllten Wurst. Der Formkasten, in den nach dem Verschließen die schlaff gefüllte Wurst von 97,5 cm Länge zur Nachbehandlung eingelegt wird, hat eine Länge von 90 cm und ein mit der prall gefüllten Wurst identisches Volumen von ca. 12 Liter. Wenn also eine in ihrem endgültigen Zustand befindliche Wurst mit rechteckigem Querschnitt gewünscht wird, ist ein zusätzlichen Hüllenmaterial in einer Länge von etwa 25% der prall gefüllten Wurst erforderlich. Auch für die Herstellung noch größerer, z. B. viereckiger Verpackungen ist das Verfahren geeignet, wenn vom Markt her ein entsprechendes Bedürfnis entstehen sollte. Außerdem hat das Verfahren den Vorteil, daß die in solchen Kochschinken enthaltenen verhältnismäßig großen Fleischstücke nicht in der Struktur verändert werden. Die für die Herstellung solcher Verpackungen in der Regel gewünschte Luftfreiheit ist beim Füllen mit Vakuumfüllern sichergestellt. Deshalb ist eine nachrägliche Evakuierung nicht erforderlich.
Das Verfahren eignet sich auch zur Herstellung von gefüllten Verpackungen, die für ihre endgültige Verwendung einen langen Zopf aufweisen sollen, der zum Entleeren der Verpackung durch eine Austrittsöffnung eines Entleerungsge­ räts reichen soll. In diesem Fall hängt die Länge des zusätzlich abgezogenen Hüllenmaterials von der Ausgestaltung der Austrittsöffnung des Entleerungsgerätes ab. Damit der zusätzliche Zopf füllgutfrei erhalten bleibt, bevor die Verpackung entleert wird, muß er entsprechend behandelt werden. Dies kann durch Fixierung mit geeigneten Mitteln, z. B. mit aushärtenden Klebemitteln oder durch Ummantelung, z.B. mit Klebestreifen, Röhrchen oder Klemmstücken geschehen, die bei der Entleerung durch Druckmittel mindestens so weit nachgeben, daß das Füllgut nach Entfernung der Verschlußklammer ungehindert austreten kann. Die Ummantelung kann aber auch vor der Entleerung entfernt werden.
Wenn Füllgut von verschlossenen Würsten bei der Nachbehand­ lung, insbesondere beim Kochen zum Expandieren neigt, kann das erfindungsgemäße Verfahren ebenfalls eingesetzt werden, um zu vermeiden, daß bei der Nachbehandlung die Verschluß­ klammer abspringt oder die gefüllte Verpackung, in der Regel eine Wurst, platzt. In diesen Fällen genügt eine Länge des zusätzlichen Hüllenmaterials zwischen 5 und 10% der prall gefüllten Wurst.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird in der Regel beim Füllen von Hüllenmaterial in Raupenform angewandt, also bei Verschließmaschinen, bei denen die Verschlußklammern in einem gewissen Abstand voneinander gesetzt werden, um gleichzeitig das Ende der einen und den Anfang der nächsten Verpackungshülle zu verschließen. Es ist aber auch möglich, das Verfahren beim Füllen von Einzelabschnitten anzuwenden.
Um den Luftzutritt in den Hüllenzopf und damit in die gefüllte Verpackungshülle noch in stärkerem Maße zu verhin­ dern, kann das Verfahren so ausgeführt werden, daß die Verdrängerscherenpaare und das Füllrohr der Füllmaschine in einem gewissen Abstand voneinander angeordnet sind. Dadurch bildet sich zwischen dem Füllrohrende und den Verdränger­ scheren ein Puffer aus mit Füllgut gefülltem Hüllenmaterial, der die verbleibende Öffnung der geschlossenen Verdränger­ scheren abdeckt.
Die Erfindung wird in den nachfolgenden Figuren im einzelnen beschrieben.
Fig. 1 zeigt den prall gefüllten Teil der Verpackungshülle, nachdem die beiden Verdrängerscherenpaare geschlossen sind.
Fig. 2 zeigt die prall gefüllte Verpackungshülle nach dem Spreizvorgang.
Fig. 3 zeigt die unvollständig gefüllte Verpackung nach dem Verschließen des anderen Endes der Verpackungshülle nach Trennung von der Darmraupe.
Fig. 4 zeigt die perspektivische Darstellung einer in den Formkasten eingelegten Verpackung.
Fig. 5 zeigt eine wurstförmige gefüllte Verpackung mit einem zusätzlichen Zopf, der durch die Austrittsöffnung eines Entleerungsgerätes ragt.
In Fig. 1 wurde das Füllgut in die von einer Raupe ablaufende Verpackungshülle gegen die Reibung, die die Darmbremse 2 auf die Verpackungshülle 3 ausübt, in die Verpackungshülle 3 gepreßt. Nach Ausstoß eines festgelegten Volumens Füllgut haben die beiden Verdrängerscherenpaare 4, 5 und 6, 7 die gefüllte Verpackungshülle 3 so abgeteilt, daß eine straff gefüllte Verpackung 8 entstanden ist.
In Fig. 2 ist das der straff gefüllten Verpackung 8 zugewandte Verdrängerscherenpaar 4, 5 über den Bereich a, der erforderlich wäre, um eine prall gefüllte Verpackung zu ver­ schließen, um den Bereich b weiter gespreizt, um den für eine locker gefüllte Verpackung erforderlichen zusätzlichen Zopf 9 zu bilden. Dabei verhindert der Füllgutpuffer 10, der sich zwischen dem Ende des Füllrohres 1 und dem Verdränger­ scherenpaar 6, 7 bildet, daß beim Abziehen der Verpackungs­ hülle 3 Luft durch die verbleibende Öffnung 11 der Verdrängerscheren 6, 7 vor dem Verschließen in das Innere des Zopfes 9 und damit der gefüllten Verpackung 8 gelangt. Das Volumen der straff gefüllten Verpackung 8, das sich aus der Länge c und dem Querschnitt mit dem Durchmesser d bildet, entspricht dem Volumen des Formkastens 16, in dem die gefüllte Verpackung zur viereckigen Form gepreßt und gekocht wird.
Der zusätzliche Zopf 9 wurde mit zwei Verschlußklammern 12 durch die Matrize 13 und den Stempel 14 verschlossen.
Bei der in Fig. 3 gezeigten gefüllten Verpackung wurde das Füllgut auf die gesamte Länge der an beiden Enden verschlos­ senen Verpackung 15, also auch auf den zusätzlichen Zopf 9 verteilt, wodurch eine locker gefüllte Verpackung 15 entstand.
In Fig. 4 wurde die locker gefüllte Verpackung 15 in den Formkasten 16 gelegt. Durch weitere Ausformung und Pressung durch den nicht gezeigten Deckel wird das gesamte Volumen des viereckigen Formkastens 16 durch die Gefüllte Verpackung 15 ausgefüllt, die in dieser viereckigen Form durch Kochen stabilisiert wird.
In Fig. 5 befindet sich die gefüllte Verpackung 8 in einem Entleerungsgerät 17, das eine Austrittsöffnung 18 aufweist, durch die der erfindungsgemäß hergestellte zusätzliche Zopf 9 hindurchragt. Zum Entleeren der Verpackung wird der über die Austrittsöffnung 18 hinausragende Teil des Zopfes 9 mit der Verschlußklammer 12 abgeschnitten. Um den zusätzlichen Zopf 9 füllgutfrei zu erhalten, ist er mit einem Klebestrei­ fen 19 ummantelt. Beim Entleeren unter Druck gibt die Klebeverbindung so weit nach, daß das Füllgut ungehindert austreten kann.

Claims (4)

1. Verfahren zum Füllen und Verschließen von bereits an einem Ende verschlossenen Verpackungshüllen, die vor dem Verschließen des Hüllenzopfes am anderen Ende der Ver­ packungshülle nur soweit auf das mögliche Aufnahmevolumen gefüllt sind, wie es für ihre endgültige Verwendung benötigt wird, wobei zunächst ein Teil der Verpackungshülle prall gefüllt wird und danach zwei Paar Verdrängerscheren der Verschließmaschine so weit geschlossen werden, daß vor dem Verschließen dieses Endes der Verpackungshülle das noch zusätzlich benötigte Hüllenmaterial nachgezogen werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß das der gefüllten Verpackungs­ hülle zugewandte eine Verdrängerscherenpaar axial vom Füllrohrweg weg mit der gefüllten Verpackungshülle so weit verschoben wird, daß diese das zur unvollständigen Füllung benötigte zusätzliche Hüllenmaterial nachzieht, wodurch ein im wesentlichen luftfreier zusätzlicher Zopf entsteht, der anschließend nahe dem anderen Verdrängerscherenpaar verschlossen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdrängerscherenpaare und das Füllrohr der Füllmaschine mit einem solchen Abstand voneinander angeordnet sind, daß das vom Füllrohr ablaufende Hüllenmaterial mit dem darin befindlichen Füllgut einen Puffer bildet, der die verbleibende Öffnung der geschlos­ senen Verdrängerscheren abdeckt und dadurch Lufteintritt in den Hüllenzopf und damit in die gefüllte Verpackungshülle verhindern.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Zopf so behandelt wird, daß er vor der endgültigen Verwendung der Verpackung füllgutfrei erhalten wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Zopf zur füllgutfreien Erhaltung mit geeigneten Mitteln ummantelt wird.
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