DE3416125A1 - Geraffte schlauchraupe mit endverschluss und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Geraffte schlauchraupe mit endverschluss und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
FP-13922-G
Die Erfindung betrifft geraffte Schlauchraupen mit einem Endverschluß
aus Schlauchmaterial sowie Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung von solchen Raupen. Insbesondere befaßt
sich die Erfindung mit Schlauchraupen mit einem eingebrachten, einen Pfropfen bildenden Verschluß aus Schlauchmaterial
oder anderem Material, der in dem Hohlraum der Schlauchraupe oder in einem rohrförmigen Kern der Schlauchraupe derart
angeordnet ist, daß der Verschluß gegenüber dem zuerst zu stopfenden Ende der Raupe axial versetzt ist.
Geraffte Nahrungsmittelhüllen aus flexiblem Schlauch werden in der Nahrungsmittelindustrie zur Herstellung und Verarbeitung
von verschiedenartigen umhüllten Nahrungsmittelprodukten, wie Frankfurter, andere Würste oder dergleichen in großem Umfang
benutzt. Dementsprechend sind geraffte Schläuche oder Hüllen, Verfahren zur Herstellung der schlauchartigen Hüllen,
Verfahren zum Raffen von Schläuchen, geraffte rohrförmige Schlauchraupen sowie Vorrichtungen und Verfahren zur Verwendung
der gerafften Schläuche bei der Herstellung von gestopften Nahrungsmittelprodukten bekannt. Beispielsweise sind ein
geraffter Schlauch sowie ein Raffverfahren und eine Raffvorrichtung
allgemein in der US-PS 2,984,574 erläutert. Die US-PS 3,115,668 beschreibt eine Maschine zum Stopfen einer
gerafften Schlauchraupe zwecks Herstellung von Ketten aus Frankfurtern oder anderen Würsten. In jüngerer Zeit werden
große Schlauchraupen auf rohrförmigen Kernen angeordnet, um eine kohärente Raupe zu erzielen, die zusammengepreßt werden
kann, wodurch bei vorgegebener Raupenlänge eine erhöhte Schlauchlänge erzielt wird (BE-PS 893 047).
Mit dem Aufkommen von automatischen Maschinen zum Füllen und/oder Abdrehen oder Abbinden von gerafften Nahrungsmittelhüllen
(wie beispielsweise in der Townsend US-PS 3,115,668 erläutert) wurde die Produktionsleistung von
wurstartigen Produkten erheblich gesteigert. Bei einem automatisierten Stopf- oder Füllvorgang, wie er in dem
Townsend-Patent beschrieben ist, werden hohle geraffte
Schlauchraupen automatisch und rasch auf die Stopftülle
der Stopfmaschine gefördert. Die Tülle nimmt die Raupe axial auf, indem sie durch den Hohlraum der Raupe bis zu
deren vorderem Ende durchgreift. Die Stopftülle schiebt
dann die Schlauchraupe in eine Spannvorrichtung vor. Die Spannvorrichtung faßt das vordere Ende der Raupe und dreht
die Raupe um die Stopftülle während des StopfVorgangs, um
eine Wurstkette entstehen zu lassen.
Damit die Stopftülle die Schlauchraupe in die Spannvorrichtung vorbewegen kann, muß der Hohlraum der Raupe am vorderen
Ende verschlossen sein. Bei auf diese Weise verschlossenem Raupenhohlraum kann die Stopftülle von der Raupeninnenseite
her Druck auf den Verschluß oder Pfropfen ausüben, bis das vordere Ende von der Spannvorrichtung sicher gefaßt
wird. Die Stopftülle bewegt sich weiter in die Spannvorrichtung hinein; dadurch wird der Pfropfen aus dem Hohlraum der
gerafften Schlauchraupe herausgeschoben, und es wird so zu Beginn des Stopfzyklus ein Teil des Schlauchs ausgehend entweder
vom vorderen Ende der Raupe oder von dem Pfropfen entrafft.
Eine weitere Funktion des Pfropfens besteht darin, das Schlauchende abzudichten und den Emulsionsstrom abzusperren,
der im Anfangsstadium der Stopfoperation eingefüllt
wird, bevor die erste Wurst der Kette gebildet ist. Die Emulsion schiebt dabei das Schlauchmaterial des Pfropfens
in die Abdreh- oder Abbindevorrichtung, so daß der Emulsionsstrom aus dem Schleiuch heraus beschränkt wird, bis die
erste Wurst der Kette gebildet ist; die Emulsion läßt sich jedoch in einem nachfolgenden Arbeitsvorgang, wie unten erläutert,
leicht abstreifen.
Die Bereitstellung einer Schlauchraupe mit einem am einen Ende ausgebildeten Pfropfen oder Verschluß kann in der Regel
während der Fertigung der gerafften Schlauchraupe gleichförmiger und wirtschaftlicher erreicht werden, als während der
Verwendung des Schlauchs.'Es sind verschiedene Arten von Schlauchverschlüssen und Verfahren zur Ausbildung solcher
Verschlüsse bekannt. Beispielsweise offenbart die Townsend US-PS 3,162,893 eine Schlauchverschlußeinrichtung, die sich
gegen die letzten Endfalten des gerafften Schlauchs anlegt und die rotiert, um den Schlauch in sich selbst stramm zu
verdrehen und so einen Verschluß auszubilden, der "einen knotenartigen Hals" aufweist. Andere Endverschlüsse werden durch
Quetschen und Verdrehen von Endfalten des Schlauchs gebildet (US-PS 3,882,252 und CA-PS 813,838) . Endverschlüsse lassen
sich innerhalb der hohlen Raupe herstellen, oder sie können außerhalb der Raupe ausgebildet und anschließend in die Raupe
eingebracht werden. Beispielsweise ist aus der US-PS 3,274,005 ein geraffter Schlauch bekannt, dessen eines Ende außerhalb
der Raupe durch Verdrehen verschlossen und dann in den Hohlraum des gerafften Schlauchs gezogen w'ird. Aus der US-PS
3,383,222 ist eine Schlauchraupe mit einem als Ehdverschluß dienenden zusammengequetschten Pfropfen bekannt, der in
das vordere Ende der Raupe eingebracht ist. In diesem Fall wird der Pfropfen dadurch erhalten, daß ein Schlauchstreifen
seitlich über den Raupenhohlraum gezogen, der Streifen in das Ende der Schlauchraupe eingeschlagen und der eingeschlagene
Streifen dann zu einem Pfropfen ge-
- ίο -
geformt wird, indem der eingeschlagene Streifen mittels eines in das andere Ende der Schlauchraupe eingeführten Stößels
gegen eine feste Fläche axial zusammengedrückt wird. Weil dabei nichtgeraffter Schlauch asymmetrisch über den Raupenhohlraum
gereckt wird, ist der resultierende Pfropfen mit Bezug auf die Achse des Raupenhohlraums asymmetrisch.
Eine hohle Schlauchraupe mit einem Endverschluß, ein Verfahren
sowie eine Vorrichtung zur Ausbildung des Endverschlusses , wobei es sich bei dem Verschluß um einen zunehmend verdrehten,
dichtgepackten Knoten handelt, der in den Hohlraum der Schlauchraupe eingebracht wird, sind aus den US-PSn
3,865,954, 3,914,447 bzw. 4,070,729 bekannt. Der Verschluß wird in diesem Fall dadurch erhalten, daß Endfalten der
Schlauchraupe um einen Stab verdreht werden, der in den Hohlraum der Schlauchraupe eingeführt wird. Aus der US-PS
3,892,869 ist ein schwimmender Enciverschluß bekannt, der innerhalb der Schlauchraupe aus einer vorbestimmten Menge
an Schlauchwerkstoff gebildet wird, der in den Hohlraum der Schlauchraupe eingeschlagen und axial zusammengeguetscht
wird. Der resultierende Verschluß ist mit Bezug auf den Hohlraum der Raupe asymmetrisch.
Aus der US-PS 4,075,938 ist es bekannt, den Endverschluß innerhalb
der Schlauchraupe dadurch zu erhalten, daß zunächst ' ein entrafftes Schlauchstück aufgewickelt wird, um einen über
den Hohlraum der Raupe reichenden Wandabschnitt zu bilden. Der einen rotierenden Dorn aufweisende Aufwickelmechanismus
wird dann in den Hohlraum der Schlauchraupe vorbewegt. Dadurch wird der Wandabschnitt in den Hohlraum eingebracht,
während gleichzeitig entraffter Schlauch auf dem rotierenden Dorn aufgewickelt wird, um im Anschluß an das Vorbewegen
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des Wandabschnitts einen im wesentlichen zylindrisch verdrehten oder radial aufgewickelten Abschnitt auszubilden.
Ein weiterer verdrehter und in die Schlauchraupe eingebrachter Verschluß ist aus der DE-OS 29 26 54 3 bekannt.
In diesem Fall wird der Wickelmechanismus von dem Raupenende
axial wegbewegt, während er gedreht wird, so daß das Schlauchmaterial zwischen 20 und 30 Umdrehungen verdreht
werden kann, ohne daß es dabei reißt. Der dadurch erhaltene Verdrehverschluß aus Schlauchmaterial wird dann
axial vorgeschoben, um ihn in den Hohlraum der Raupe hineinzubringen.
Andere Endverschlüsse, die innerhalb der Schlauchraupe
ausgebildet werden, indem ein Ende der Raupe gekräuselt wird, sind aus den US-PSn 3,419,401, 3,550,191, 3,564,647
und 3,570,045 bekannt. Außerhalb des Hohlraums der Raupe ausgebildete und anschließend in die Raupe eingebrachte
Endverschlüsse sind in den US-PSn 3,942,568, 3,942,569 und 3,971,301 dargestellt.
Ein seit langem bei konventionellen Schlauchraupen mit einem Endverschluß am einen Raupenende, beispielsweise den
oben genannten Schlauchraupen, auftretendes Problem besteht darin, daß in dem Raupenhohlraum zwischen dem zuletzt zu
stopfenden Ende der Schlauchraupe und dem in den Hohlraum an dem zuerst zu stopfenden Raupenende eingebrachten Endverschluß
Luft eingeschlossen wird. In einigen Fällen wird während des Beladens der Stopftülle mit solchen Schlauchraupen
zu Begjpji eines Stopfvorganges die eingeschlossene
Luft in dem Raupenhohlraum_ zwischen dem zuletzt zu stopfenden
Ende der Raupe und dem Endverschluß komprimiert. Diese
komprimierte Luft bildet die Ursache für eine Reihe von Problemen während des StopfVorganges, zu denen unter anderem
ein Aufblasen von EndverschHüssen und ein Platzen des Schlauchs sowie eine Unterdimensionierung der ersten
beim Stopfen der gerafften Schlauchraupe gebildeten Würste gehören.
Es wurde zwar bereits vorgeschlagen, dem Problem des Aufbaus
von komprimierter Luft durch die Verwendung eines "entlüfteten" Endverschlusses zu begegnen, d.h. eines Endverschlusses
mit einer Öffnung, durch die hindurch Luft aus der Schlauchraupe entweichen kann. Solche entlüfteten
Endverschlüsse verursachen jedoch zuweilen andere Schwierigkeiten, insbesondere den Verlust von Füllmasse durch
Auslecken aus der Entlüftungsöffnung des Endverschlusses.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine geraffte Schlauchraupe zu schaffen, die das Problem des Aufbaus
von komprimierter Luft ausräumt oder mindestens verringert, ohne daß es zu einem Auslecken und damit verbundenen
Verlusten von Füllmasse kommt. Des weiteren soll ein Verfahren zur Herstellung solcher Schlauchraupen geschaffen
werden.
Eine geraffte Schlauchraupe mit einem Endverschluß und einem Hohlraum zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus,
daß der Endverschluß in den Hohlraum an einer von dem zuerst zu stopfenden Ende abliegenden Stelle eingebracht ist.
Dadurch wird das Volumen des Raupenhohlraums zwischen dem zuletzt zu stopfenden Ende der Raupe und dem Verschluß beseitigt
oder im Vergleich zu dem Hohlraumvolumen verringert/ das vorliegt, wenn der Verschluß an dem zuerst zu stopfenden
Ende der gerafften Schlauchraupe sitzt. Durch eine derartige Verringerung des Hohlraumvolumens zwischen dem zuletzt
zu stopfenden Ende der gerafften Schlauchraupe und dem Verschluß wird das Volumen der Luft reduziert oder beseitigt,
die dort beim anschließenden Stopfvorgang während des anfänglichen Stopfens eingeschlossen wird.
Unter dem Begriff "zuerst zu stopfendes" Ende der gerafften Schlauchraupe soll vorliegend das Raupenende verstanden werden,
das während des Stopfens als erstes entrafft wird und welches die Füllmasse während des Stopfens als letztes passiert.
Unter dem "zuletzt zu stopfenden" Ende der gerafften Schlauchraupe wird dagegen das Raupenende verstanden,, das
während des Stopfens zuletzt entrafft wird und welches die Füllmasse beim Stopfen als erstes passiert.
Die Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zum Ausbilden eines Endverschlusses in situ an einer Stelle innerhalb
des Hohlraums einer gerafften Schlauchraupe, das dadurch gekennzeichnet ist, daß
(a) eine mit einem Raupenhohlraum versehene geraffte Schlauchraupe
bereitgestellt wird, die an einem verschließbaren Raupenende ein ungerafftes Schlauchstück aufweist;
(b) das ungeraffte Schlauchstück in den Raupenhohlraum eingeführt wird; und
(c) das ungeraffte Schlauchstück innerhalb des Raupenhohlraums an einer von dem zuerst zu stopfenden Ende der
gerafften Raupe abliegenden Stelle verschlossen wird.
Ein Verfahren um Umarbeiten einer einen Hohlraum und einen Endverschluß aufweisenden gerafften Schlauchraupe ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß
(a) eine geraffte Schlauchraupe bereitgestellt wird, die einen Raupenhohlraum und einen innerhalb oder außerhalb
dieses Hohlraums an dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften Schlauchraupe befindlichen Endverschluß
aufweist;
(b) ein benachbart dem Endverschluß befindliches Schlauchstück entrafft wird; und
(c) der Endverschluß unter Ausbildung einer gerafften Schlauchraupe mit einem in dem Hohlraum an einer von
dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften Raupe abliegenden Stelle sitzenden Endverschluß in den Hohlraum
der Raupe hinein um eine Strecke axial verlagert wird, die nicht größer als die Raupenlänge ist.
Entsprechend abgewandelten Ausführungsformen kann der Endverschluß auch nach dem vorstehend erwähnten Entraffen
(Schritt (b)) gebildet werden, oder das Entraffen kann gleichzeitig mit der Axialverlagerung erfolgen.
Die Erfindung ist im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen:
Fign. 1 und 2 schematisch zwei Arbeitsschritte
eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Ausbilden eines Endverschlusses
in situ unter Verwendung einer Stempel/Anschlag-Anordnung ,
Fig. 3 schematisch ein Verfahren zum Aus
bilden eines Endverschlusses in situ unter Verwendung einer Stempel/Stempe1-Anordnung,
341612ο
Fign. 4 und 5 schematisch Arbeitsschritte ei
nes Verfahrens zum Ausbilden eines Endverschlusses in situ in dem Hohlraum der zuletzt zu
stopfenden Hälfte einer Schlauchraupe unter Verwendung einer Stempel/Anschlag-Anordnung,
Fig. 5A schematisch ein Verfahren zum
Ausbilden eines Endverschlusses in situ bei unbeschränkter Axialbewegungsmöglichkeit
innerhalb des Raupenhohlraums,
Fig. 6 schematisch einen entlüfteten
Endverschluß, der in situ in dem Hohlraum an dem zuletzt zu stopfenden
Ende der Schlauchraupe unter Verwendung einer Stempel/ Anschlag-Anordnung positioniert
wird,
Fign. 7 und 8 schematisch Schritte eines Ver
fahrens zur Axialverlagerung eines ausgebildeten Endverschlusses in den Hohlraum einer gerafften
Schlauchraupe, sowie
Fign. 9 und 10 schematisch Schritte eines abge
wandelten Verfahrens zur Axialverlagerung eines ausgebildeten Endverschlusses in den Hohlraum
einer gerafften Schlauchraupe.
Entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung wird eine geraffte Schlauchraupe vorgesehen, die auf einem
rohrförmigen Kern sitzt und einen in den Kern eingebrachten Endverschluß aufweist, wobei der Endverschluß
an einer von dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften Schlauchraupe abliegenden Stelle sitzt.
Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform ist eine geraffte Schlauchraupe mit einem in den Hohlraum der Raupe
eingebrachten Endverschluß vorgesehen, der sich an einer von einem Ende der gerafften Raupe abliegenden
Stelle befindet.
Entsprechend einer weiteren Ausführungsform wird eine geraffte Schlauchraupe mit einem in das zuletzt zu
stopfende Ende der gerafften Schlauchraupe eingebrachten, axial zusammengepreßten Endverschluß vorgesehen.
Was das vorliegende Verfahren anbelangt, so kann ein
Endverschluß für eine geraffte Schlauchraupe entweder in situ an einer von dem zuerst zu stopfenden Ende der
Schlauchraupe abliegenden Stelle ausgebildet werden, oder ein zuvor aasgebildeter Endverschluß kann in den
Hohlraum der Raupe axial hineinverlagert werden.
Unter dem Begriff "Endverschluß" soll vorliegend jeder beliebige Materialpfropfen, ob entlüftet oder nicht entlüftet,
verstanden werden, der mit dem Schlauchmaterial der Schlauchraupe verbunden ist. Der Pfropfen kann aus
beliebigem Werkstoff, beispielsweise Kollagen, Kunststoff, Pappe und dergleichen bestehen; es kann sich dabei
um einen Werkstoff handeln, der mit dem Schlauch-
werkstoff selbst übereinstimmt oder von diesem verschieden ist. Bei dem Endverschluß kann es sich einfach um ein
abgebundenes Schlauchstück handeln; es können aber auch so komplizierte Endverschlüsse vorgesehen sein, wie sie
in einigen der oben genannten Druckschriften erläutert sind. Je nach der Art des verwendeten Endverschlusses
kann der Verschluß innerhalb der Raupe festgelegt (Fig.2) oder in der Raupe lose angeordnet sein (Fig. 8). Der
Pfropfen läßt sich ferner in situ innerhalb der Schlauchraupe einfach durch die Kraft ausbilden, die aufgrund des
Fleischemulsionsdruckes auf ein in die Schlauchraupe eingeschlagenes, ungerafftes Schlauchstück ausgeübt wird.
Statt dessen kann der Verschluß gebildet werden, indem der Schlauch mit Metallklipsen, Kunststoffbügeln, elastischen
Bändern und dergleichen verschlossen wird.
Ein Endverschluß kann zweckmäßig in situ an einer Stelle innerhalb des Hohlraums einer rohrförmigen gerafften
Schlauchraupe ausgebildet werden, indem
(a) eine mit einem Raupenhohlraum versehene geraffte Schlauchraupe bereitgestellt wird, die an einem
verschließbaren Ende der Raupe ein ungerafftes Schlauchstück aufweist;
(b) das ungeraffte Schlauchstück in den Raupenhohlraum eingeführt wird; und
(c) das ungeraffte Schlauchstück mittels einer in den Hohlraum eingebrachten Kompressionseinrichtung innerhalb
des Hohlraums der Raupe unter Bildung eines an einer von dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften
Raupe abliegenden Stelle sitzenden, in der Raupe befindlichen, axial zusammengedrückten Endverschlusses
in axialer Richtung zusammengepreßt wird.
Entsprechend einer abgewandelten Ausführungsform wird eine hohle, rohrförmige, geraffte Schlauchraupe mit einem
Hohlraum und einem Endverschluß in der Weise ausgebildet, daß
(a) eine geraffte Schlauchraupe mit einem Raupenhohlraum bereitgestellt wird, die an einem verschließbaren Ende
der Raupe ein ungerafftes Schlauchstück aufweist;
(b) ein Pfropfen aus Schlauch oder anderem Material bereitgestellt
wird;
(c) der Pfropfen unter Ausbildung eines Schlauchendverschlusses für die geraffte Schlauchraupe an dem ungerafften
Schlauchstück angebracht wird; und
(d) der Schlauchendverschluß innerhalb des Hohlraums an
einer von dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften Schlauchraupe abliegenden Stelle angeordnet wird.
Verschiedene Verfahren zum Ausbilden von Schlauchendverschlüssen sind in den oben genannten Druckschriften sowie
in der Europäischen Patentanmeldung 84 103 560.3 beschrieben. Jedes dieser Verfahren läßt sich vorsehen, um einen
Endverschluß zu bilden, der sich für die Schlauchraupe und das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung eignet. Das
heißt, die Art des Endverschlusses selbst ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht kritisch, solange der
Endverschluß nur einen Pfropfen in der Schlauchraupe bildet. Dagegen kommt es vorliegend entscheidend auf die Lage
des Pfropfens innerhalb des Raupenhohlraums an.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 sitzt eine geraffte Schlauchraupe .13 auf einem Tragrohr oder einem rohrförmigen
Kern 15. Der Kern 15 kann während eines anschließenden StopfVorganges als Stopftülle benutzt werden. Der
_ IQ _
Kern 15 endet in einem Flansch 17. über den Flansch 17
hinweg sowie über diesen hinaus ist ein ungerafftes Schlauchstück 19 gezogen. Das ungeraffte Schlauchstück
19 endet in einem nach innen umgelegten Schlauchstück
Entsprechend dem in Fig. 1 dargestellten Verfahren wird ein Stempel 23 in den Hohlraum der Schlauchraupe 13 eingeführt,
wodurch das nach innen umgelegte Schlauchstück 21 gegen einen Anschlag 25 zusammengedrückt wird (Fig.2).
Fig. 2 läßt erkennen, wie ein Pfropfen 27 entsteht, indem der Stempel 23 in Richtung auf den Anschlag 25 gedrückt
wird. Der Pfropfen 27 ist in axialer Richtung um eine gewisse Strecke in den Hohlraum 22 der Schlauchraupe 13
hinein verlagert. Diese Verlagerungsstrecke bewirkt eine Verminderung des Hohlraumvolumens von dem zuletzt zu
stopfenden Ende der Schlauchraupe 13 bis zu dem Endverschluß 27 um einen Betrag, der gleich dem Hohlraumvolumen
zwischen dem Endverschluß 27 und dem Flansch 17 ist (wobei der Flansch 17 das zuerst zu stopfende Ende der
Schlauchraupe 13 markiert). Aufgrund dieser Verkleinerung
des Hohlraumvolumens zwischen dem Endverschluß und dem zuletzt zu stopfenden Ende der Schlauchraupe wird das
Volumen der Luft verringert oder eliminiert, die während des anfänglichen Stopfens in einem anschließenden
StopfVorgang dazwischen eingeschlossen wird.
Der in den Fign. 1 und 2 veranschaulichte Kern stellt kein Zwangsmerkmal dar. Vielmehr läßt sich der Endverschluß
in der vorliegend beschriebenen Weise bilden und in den Raupenhohlraum einbringen, ohne daß es eines Kerns
bedarf. Vorzugsweise wird jedoch mit einem solchen Kern gearbeitet.
Bei der Schlauchraupe 13 kann es sich um eine mit Kern ausgestattete
Raupe hoher Dichte handeln, wie sie an sich aus der BE-PS 893 04 7 bekannt ist. Eine solche Schlauchraupe
weist ein Tragrohr oder einen rohrförmigen Kern auf, auf welchem ein gerafftes Schlauchstück sitzt und auf dem Kern
hochverdichtet ist, wobei mit einem hohen Packungsverhältnis von mindestens etwa 100 und einem Packungswirkungsgrad
von mindestens etwa 0,50 gearbeitet wird. Eine solche Schlauchraupe hat erhöhte Stabilität und Festigkeit; im
Vergleich zu konventionellen Schlauchraupen führt sie zu zusätzlicher Stopflänge. .
Fig. 3 zeigt ein Verfahren zur in situ-Ausbildung eines Endverschlusses
33 entsprechend dem in Fig. 1 dargestellten Verfahren, wobei jedoch an Stelle des Anschlags 25 der Fig. 1
ein Stempel 31 vorgesehen ist. Infolgedessen wird ein Endverschluß
33 ausgebildet, indem das nach innen umgelegte Schlauchstück 21 (Fig. 1) zwischen den Stempeln 31 und 23
zusammengedrückt wird.
In den Fign. 4 und 5 ist ein abgewandeltes Verfahren dargestellt, um einen Endverschluß 37 (Fig. 5) in situ nahe dem
zuletzt zu stopfenden Ende 41 und in Abstand von dem zuerst zu stopfenden Ende 39 der Schlauchraupe 13 zu bilden. Diese
Lage des Endverschlusses 37 ergibt sich aus der beträchtlichen Länge des nach innen umgelegten Schlauchstücks 21 in
dem Hohlraum der Schlauchraupe 13. Der Stempel 23 drückt dabei
das nach innen umgelegte Schlauchstück 21 gegen den Anschlag 25, um den Endverschluß 37 entstehen zu lassen.
Fig. 6 zeigt diis Anordnen eines entlüfteten Endverschlusses
40 im Hohlraum der Schlauchraupe 13. Durch Verwendung eines nach innen umgelegten Schlauchstücks '21 von nahezu
der Länge der Raupe 13 kann dafür gesorgt werden, daß der Pfropfen 38 mit Entlüftung 40 an dem zuletzt zu stopfenden
Ende 41 der Schlauchraupe sitzt. Der entlüftete Endverschluß wird innerhalb des Hohlraums der gerafften
Schlauchraupe 13 dadurch gebildet, daß der Stempel 23 in Richtung auf den Anschlag 25 gedrückt wird. Die Herstellung
des entlüfteten Endverschlusses kann im übrigen auf bekannte Weise erfolgen (beispielsweise US-PS
4,070,729).
Bei dem Endverschluß an dem zuletzt zu stopfenden Ende der Schlauchraupe handelt es sich vorzugsweise um einen
axial zusammengedrückten Endverschluß. Unter dem Begriff "axial zusammengedrückter Endverschluß" sollen vorliegend
zusammengedrückte Verschlüsse der aus der US-PS 3,383,222 bekannten Art als auch Verdreh-Knotenverschlüsse verstanden
werden, wie sie in den US-PSn 3,865,954, 3,914,447 und 4,070,729 erläutert sind.
Fig. 5A zeigt ein Verfahren zum Ausbilden eines Endverschlusses 36 in situ innerhalb des Kerns 15 derart, daß
der Endverschluß einen Durchmesser erhält, der wesentlich kleiner als der Innendurchmesser des Kerns 15 ist. Dies
wird dadurch erreicht, daß der Endverschluß 36 innerhalb eines Formdorns 34 gebildet wird, der in den Kern 15
eingebracht wird. Der Formdorn 34 wird anschließend herausgezogen,
wodurch der Endverschluß 36 lose in dem Kern 15 verbleibt.
Der Endverschluß 36 kann sich innerhalb des Kerns 15 aufgrund seines im Vergleich zum Durchmesser des Kerns 15 kleineren
Durchmessers unbeschränkt axial bewegen. Ein Verfahren zur Ausbildung eines schwimmenden Endverschlusses ist
im übrigen aus der US-PS 3,892,869 bekannt und bedarf infolgedessen vorliegend keiner näheren Erläuterung.'
Der Endverschluß wird vorliegend in die Schlauchraupe an einer Stelle eingebracht, die von dem zuerst zu stopfenden
Ende der Raupe abliegt. Der Endverschluß kann dabei an dem zuletzt zu stopfenden Ende der Raupe angeordnet
sein. Vorzugsweise wird der Endverschluß innerhalb der zuletzt zu stopfenden 2/3 der Raupe angeordnet; besonders
günstig ist eine Anordnung innerhalb der zuletzt zu stopfenden 3/4 der Raupe; von besonderem Vorteil erwies
sich eine Anordnung innerhalb der letztzustopfenden 9/10
der Raupe. Die 2/3, 3/4 und 9/10 sind von dem zuletzt zu stopfenden Ende der Raupe gemessen wie dies anhand der
Skala in Fig. 5 dargestellt ist, wo der Endverschluß 37 an den Endpunkten der Skala für 2/3, 3/4 bzw. 9/10 sitzt.
Bei dem Zusammendrücken des nach innen umgelegten Schlauchstücks
21 durch den Stempel 23 gegen den Anschlag 25 (gemäß Fig. 4) wird eine Doppellage des nach innen umgelegten
Schlauchstücks 21 zusammengequetscht I Dagegen erfolgt bei dem Vorgehen gemäß Fig. 1 ein Zusammendrücken nur einer
einzelnen Lage des Schlauchstücks 21. Kombinationen von Stempel/Stempel-Anordnungen oder Stempel/Anschlag-Anordnungen
lassen sich wunschgemäß für bestimmte Anwendungen und Endverschlüsse der erläuterten Art vorsehen.
Die Fign. 7 und 8 zeigen, wie ein ausgebildeter Endverschluß 50 der gerafften Schlauchraupe 13 gefaßt und in
den Hohlraum 63 des rohrförmigen Kerns 15 in Axialrichtung
hineinverlagert wird. Zum Fassen des Endverschlusses dienen, wie aus Fig. 7 hervorgeht, Stangen 52 und
54. In Fig. 8 ist der nach der Axialverlagerung lose in dem Hohlraum 63 sitzende Endverschluß 50 dargestellt.
Bei dem in den Fign. 9 und 10 skizzierten Verfahren wird
zunächst mittels eines Stempels 99 ein Schlauchstück 97 von einer nichtabgestützten (keinen Kern aufweisenden)
gerafften Schlauchraupe 93 entrafft (Fig. 9). Dann wird der Stempel 99 aus dem Hohlraum der Schlauchraupe 93
herausgezogen. Nachdem der Stempel 99 zur Außenseite des Endverschlusses 9 2 gebracht ist, wird der Pfropfen
92 in den Hohlraum der Schlauchraupe axial hineinverlagert, und zwar um eine der Länge des entrafften Schlauchstücks 97 entsprechende Strecke.
Die veranschaulichten Ausführungsbeispiele lassen sich ohne weiteres abwandeln. Beispielsweise kann die geraffte
Schlauchraupe, bei der ein Endverschluß tief in den Raupenhohlraum eingebracht ist, auf einem rohrförmigen
Kern abgestützt sein. Bei diesen Ausführungsformen befindet
sich der Endverschluß in der Bohrung des Kerns. Bei anderen Ausführungsformen, wo kein Kern benutzt wird,
wird der Endverschluß tief in den Hohlraum der nichtabgestützten gerafften Schlauchraupe eingebracht. Sowohl
nichtentlüftete als auch entlüftete Endverschlüsse lassen sich, wie dargestellt, tief in dem Raupenhohlraüm
anordnen. In den Figuren ist der Endverschluß zwischen
den Enden der Schlauchraupe dargestellt. Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform kann der Endverschluß aber
auch von dem zuerst zu stopfenden Ende aus so weit verlagert werden, bis er sich an dem zuletzt zu stopfenden Ende
befindet. In diesem Fall handelt es sich bei dem Endverschluß vorzugsweise um einen axial zusammengedrückten
Pfropfen.
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Claims (27)
1. j Geraffte Schlauchraupe, die auf einem rohrförmigen Kern
v_y sitzt und einen in den Kern eingebrachten Endverschluß
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Endverschluß an einer von dem zuerst zu stopfenden
Ende der gerafften Schlauchraupe abliegenden Stelle sitzt.
2. Geraffte Schlauchraupe mit einem in den Kohlraum der Raupe
eingebrachten Endverschluß, dadurch gekennzeichnet, daß der Endverschluß an einer von einem Ende der gerafften
Raupe abliegenden Stelle sitzt.
3. Schlauchraupe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Endverschluß in das zuletzt zu stopfende 9/10
der Raupe eingebracht ist.
4. Schlauchraupe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Endverschluß in das zuletzt zu stopfende 3/4
der Raupe eingebracht ist.
FERNSPRECHER: 069/6012039 ■ TELEXi 522589 dp» i · KABEL; ELECTRICPATENT MÜNCHEN
5. Schlauchraupe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Endverschluß in das zuletzt zu stopfende 2/3 der Raupe eingebracht ist.
6. Schlauchraupe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Endverschluß in das zuletzt zu stopfende Ende der Raupe
eingebracht ist.
7. Geraffte Schlauchraupe, gekennzeichnet durch einen in das zuletzt zu stopfende Ende der gerafften Schlauchraupe eingebrachten,
axial zusammengepreßten Endverschluß.
8. Schlauchraupe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchraupe auf einem rohrförmigen Kern abgestützt
ist und der Endverschluß in den Kern eingebracht ist.
9. Schlauchraupe nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchraupe und
der rohrförmige Kern eine mit Kern versehene Schlauchraupe hoher Dichte bilden.
10. Schlauchraupe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Endverschluß entlüftet ist.
11. Verfahren zum Ausbilden eines Endverschlusses in situ an
einer Stelle innerhalb des Hohlraums; einer gerafften Schlauchraupe, dadurch gekennzeichnet, daß
(a) eine mit einem Raupenhohlraum versehene geraffte Schlauchraupe bereitgestellt wird, die an einem
verschließbaren Ende der Raupe ein ungerafftes Schlauchstück aufweist;
(b) das uncjeraffte Schlauchstück in den Raupenhohlraum
eingeführt wird; und
(c) das ungeraffte Schlauchstück innerhalb des Hohlraums der Raupe an einer von dem zuerst zu stopfenden
Ende der gerafften Raupe abliegenden Stelle verschlossen wird.
12. Verfahren zum Ausbilden eines Endverschlusses in situ
an einer Stelle innerhalb des Hohlraums einer rohrförmigen gerafften Schlauchraupe, dadurch gekennzeichnet,
daß
(a) eine mit einem'Raupenhohlraum versehene geraffte
Schlauchraupe bereitgestellt wird, die an einem verschließbaren Ende der Raupe ein ungerafftes
Schlauchstück aufweist;
(b) das ungeraffte Schlauchstück in den Raupenhohlraum eingeführt wird; und
(c) das ungeraffte Schlauchstück mittels einer in den
Hohlraum eingebrachten Kompressionseinrichtung innerhalb des Hohlraums der Raupe unter Bildung
eines an einer von dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften Raupe abliegenden Stelle sitzenden,
in der Raupe befindlichen, axial zusammengedrückten Endverschlusses in axialer Richtung zusammengepreßt
wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusammenpressen des ungerafften Schlauchstücks mittels
einer Stempel/Anschlag-Anordnung oder einer Stempel/Stempel-Anordnung
erfolgt.
14. Verfahren zum Umarbeiten einer einen Hohlraum und einen Endverschluß aufweisenden gerafften Schlauchraupe, da-
durch gekennzeichnet, daß
(a) eine geraffte Schlauchraupe bereitgestellt wird, die einen Raupenhohlraum und einen innerhalb oder
außerhalb dieses Hohlraums an dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften Schlauchraupe befindlichen
Endverschluß aufweist;
(b) ein benachbart dem Endverschluß befindliches Schlauchstück entrafft wird; und
(c) der Endverschluß unter Ausbildung einer gerafften Schlauchraupe mit einem in dem Hohlraum an einer
von dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften Raupe abliegenden Stelle sitzenden Endverschluß
in den Hohlraum der Raupe hinein um eine Strecke axial verlagert wird, die nicht größer als die
Länge des entrafften Schlauchstücks ist.
15. Verfahren zum Ausbilden einer hohlen, rohrförmigen, gerafften
Schlauchraupe mit einem Hohlraum und einem Endverschluß, dadurch gekennzeichnet, daß
(a) eine geraffte Schlauchraupe mit einem Raupenhohlraum bereitgestellt wird, die an einem verschließbaren
Ende der Raupe ein ungerafftes Schlauchstück aufweist;
(b) ein Pfropfen aus Schlauch oder anderem Material bereitgestellt
wird;
(c) der Pfropfen unter Ausbildung eines Schlauchendverschlusses für die geraffte "Schlauchraupe an dem
ungerafften Schlauchstück angebracht wird; und
(d) der Schlauchendverschluß innerhalb des Hohlraums an einer von dem zuerst zu stopfenden Ende der gerafften
Schlauchraupe abliegenden Stelle angeordnet wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die geraffte Raupe auf einem rohrförmigen Kern angeordnet und der Endverschluß in einen
Teil des Kerns eingebracht wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die geraffte Raupe auf einem rohrförmigen Kern angeordnet und der Endverschluß in einen
Teil des Kerns eingebracht wird, wobei der Kern und die geraffte Schlauchraupe eine mit Kern versehene Schlauchraupe
hoher Dichte bilden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Endverschluß in das zuletzt zu stopfende 9/10 der Raupe eingebracht wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Endverschluß in das zuletzt zu stopfende 3/4 der Raupe eingebracht wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Endverschluß in das zuletzt zu
stopfende 2/3 der Raupe eingebracht wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Endverschluß als axial zusammengepreßter Pfropfen ausgebildet und in das zuletzt
zu stopfende Ende der Raupe eingebracht wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Endverschluß" entlüftet wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Endverschluß in dem Hohlraum lose angeordnet wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Endverschluß in dem Hohlraum festgelegt wird.
25. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfropfen als axial zusanunengepreßter Pfropfen ausgebildet
wird.
26. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Entraffen ausgehend von der gerafften Schlauchraupe
erfolgt.
27. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Endverschluß als geraffter Endverschluß ausgebildet
wird und das Entraffen ausgehend von dem gerafften Endverschluß erfolgt.
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