DE3729561C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Lade- und Fördereinrichtung der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 definierten Gattung.
Bei einer bekannten Lade- und Fördervorrichtung dieser Art (DE-OS
34 23 842) besteht die Fördereinheit aus einer von Ketten bewegbaren
Schaufel, einem Förderband oder einem Schubstangensystem mit schwenkbaren
Klappen, mittels derer das Bohrgut von der momentanen Ortsbrust zu der am
Anfang der Durchbohrung angeordneten Startgrube transportiert wird. Die
Anwendung solcher Fördereinheiten ist deshalb möglich, weil die Abbaueinheit
ein Abbauwerkzeug in Form eines Teilschnitt-Fräskopfes aufweist und
daher auf einen im Vergleich zum Innenquerschnitt des Arbeitsrohrs
wesentlich kleineren Außenquerschnitt einstellbar ist. Derartigen
Fördereinheiten haftet allerdings der Mangel an, daß sie im Zuge der allmählich
länger werdenden Durchbohrung ständig entsprechend verlängert werden
müssen. Bei der Herstellung von sehr langen Durchbohrungen mit einer Länge
von z. B. mehr als 100 m ist dies mit einem hohen Aufwand an Material und
Zeit verbunden. Derselbe Mangel ergibt sich bei Anwendung von Kettenförderern
(US-PS 42 32 905), die für ähnlich arbeitende Vorrichtungen bekannt
sind. Abgesehen davon sind die beschriebenen Lade- und Fördereinrichtungen
insbesondere bei der Herstellung von Durchbohrungen mit nicht begehbaren
Querschnitten, d. h. z. B. Durchmessern bis max. 1000 mm, wegen der beengten
Raumverhältnisse schwierig zu handhaben, mit vielen Unwägbarkeiten
verbunden und sehr störanfällig. Außerdem ist es schwierig, sie zur
Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten von der Ortsbrust bis in
die Startgrube zurückzuziehen oder von dort her wieder an der Ortsbrust
zu installieren. Schließlich unterliegen die genannten Lade- und Fördereinrichtungen
einem hohen mechanischen Verschleiß, so daß sie häufig schnell
unbrauchbar werden, da zumindest die nicht aus der Durchbohrung bergbaren
Teile weder gewartet noch bei Bedarf repariert werden können.
Bei der Herstellung von unterirdischen, einen nicht begehbaren Querschnitt
aufweisenden Durchbohrungen mit Hilfe von Abbaueinheiten, die einen im
wesentlichen dem Innendurchmesser des Arbeitsrohrs aufweisenden Außen
querschnitt und ein Abbauwerkzeug in Form eines Vollschnitt-Fräskopfes
aufweisen, wird zum Abtransport des Bohrguts eine Spülflüssigkeit verwendet
(DE-OS 32 04 564). Derartige Systeme sind allerdings wegen der kaum vermeidbaren
Ausbreitung und Versickerung der Spülflüssigkeit im Erdreich häufig
unbrauchbar und erfordern aufwendige Speicher- und Aufbereitungsanlagen
für die Spülflüssigkeit. Außerdem ist es mit solchen Systemen nicht
möglich, größere Steine oder Gesteinsbrocken abzutransportieren.
Bei Vorrichtungen, bei denen der Vortrieb durch Sprengungen an der
Ortsbrust erfolgt, sind schließlich Lade- und Fördereinrichtungen bekannt
(DE-AS 19 13 183), die eine wannenförmige Ladeeinheit mit schaufelartiger
Aufnahmeöffnung und einen mit dieser gekoppelten, reversierbaren Antriebsmechanismus
aufweisen, der ein Vor- und Zurückfahren der Förderwanne im
Bereich der jeweiligen Ortsbrust ermöglicht. Dabei dient die Ladeeinheit
dem Zweck, das Bohrgut auf einen hinter der Ladeeinheit angeordneten
Ketten-, Band- oder Schaufelförderer zu überführen, der das Bohrgut
seinerseits in einem zum Abtransport des Bohrguts in die Startgrube
dienenden Förderwagen ablegt. Derartige Lade- und Fördereinrichtungen
eignen sich hauptsächlich in Verbindung mit Vorrichtungen zur Herstellung
von Durchbohrungen mit begehbarem Querschnitt, weil in diesem Fall etwa
erforderliche Reparatur- und Wartungsarbeiten problemlos vor Ort durchgeführt
werden können. Würden diese Lade- und Fördereinrichtungen analog
auch auf die eingangs erläuterten, zur Herstellung von Bohrungen mit nicht
begehbarem Querschnitt bestimmten Vorrichtungen (DE-OS 34 23 842) angewendet,
dann hätten sie entsprechend auch die eingangs genannten Nachteile
zur Folge
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lade- und Fördereinrichtung
der eingangs bezeichneten Gattung anzugeben, die störungssicher,
verschleißarm, kostengünstig herstellbar, leicht in der Länge anpaßbar und
leicht bergbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt einerseits den Vorteil mit sich, daß die Förderwanne
nach Herstellung eines Durchbohrungsabschnitts lediglich nach vorn aus dem
Arbeitsrohr ausgetrieben zu werden braucht, um sie nach Art einer Baggerschaufel
mit dem vor der Ortsbrust abgelösten Material zu beladen.
Andererseits kann die Förderwanne nach dem Beladen wieder in das Arbeitsrohr
zurückgeholt, nach rückwärts durch das Hinterende des Arbeitsrohrs
bis zur Startgrube gezogen, dort entleert und dann wieder in das Arbeitsrohr
zurückgeführt werden. Die Förderwanne dient damit gleichzeitig als
Belade- und Transportmittel. Das Arbeitsrohr kann jeweils mit oder ohne
Förderwanne vorgepreßt werden, um das Bohren eines weiteren Durchbohrungsabschnitts
vorzubereiten. Außerdem kann die Förderwanne auch mehrmals im
Arbeitsrohr vorgeschoben und zurückgezogen und dadurch das abgelöste
Material statt in einem Zug in mehreren aufeinanderfolgenden Teilhüben
aufgeladen werden. Die gesamte Lade- und Fördereinrichtung kann daher aus
wenigen, äußerst robusten Teilen zusammengesetzt, leicht von der Startgrube
aus gesteuert und durch Zurückfahren der Förderwanne in die Startgrube
bei Bedarf leicht repariert bzw. gewartet werden.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden
Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch eine Vorrichtung zur Herstellung
unterirdischer Durchbohrungen mit einer erfindungsgemäßen Lade- und
Fördereinrichtung;
Fig. 2 eine vergrößerte Teilansicht der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 3 einen schematischen, teilweise weggebrochenen Horizontalschnitt der
Vorrichtung nach Fig. 2;
Fig. 4 die perspektivische Darstellung einer Förderwanne der Lade- und
Fördereinrichtung nach Fig. 1 bis 3;
Fig. 5 und 6 Vorderansichten eines Arbeitsrohrs bzw. eines diesem nachgeschobenen
Schalungsrohrs etwa im Bereich der Schnittlinien V-V und VI-VI
der Fig. 1, wobei jeweils auch
die Förderwanne sichtbar ist und in Fig. 5 auf eine Darstel
lung der in Fig. 1 sichtbaren Abbaueinheit verzichtet wurde
und
Fig. 7 und 8 schematische Schnitte von zwei Querschnitts
formen für eine Schneidkante der Förderwanne nach Fig. 1
bis 6.
Nach Fig. 1 enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung zur
Herstellung unterirdischer Durchbohrungen ein beispielsweise
aus Stahl bestehendes, geschlossenes, relativ dünnwandiges
und vorzugsweise zylindrisches Arbeitsrohr 1 mit einem
an dessen Seiten befestigten, etwa in deren halber Höhe an
geordneten Schienensystem 2, in dem eine Abbaueinheit parallel
zur Achse 4 des Arbeitsrohrs 1 in diesem hin- und
herbewegt werden kann. Das Schienensystem 2 enthält z. B.
zwei diametral gegenüberliegende, parallel zueinander und
parallel zur Achse 4 des Arbeitsrohrs 1 angeordnete Führungs
schienen, die an der Innenwand des Arbeitsrohrs 1 befestigt
sind und auf denen mehrere Laufrollen 5 eines Rahmens 6 der
Abbaueinheit abrollen. Im Rahmen 6 ist ein Abbaukopf schwenk
bar gelagert, der an seinem Vorderende ein Abbauwerkzeug 7
trägt, das vorzugsweise aus einem mit hoher Drehzahl dreh
baren Teilschnitt-Fräskopf besteht, dessen Außendurchmesser
wesentlich kleiner, vorzugsweise wenigstens um die Hälfte
kleiner als der Innendurchmesser des Arbeitsrohrs 1 ist.
Die Abbaueinheit 3 enthält außerdem ein Getriebegehäuse
mit einem darin angeordneten Getriebe und einen an dieses
angeflanschten Antriebsmotor zum Drehen des Abbauwerkzeugs 7
um seine jeweilige momentane Drehachse 8. Das Abbauwerkzeug
7 ist außerdem vorzugsweise derart parallel zu zwei zuein
ander und zur Achse 4 senkrechten Achsen bewegbar oder um
diese Achsen drehbar bzw. schwenkbar am Rahmen 6 gelagert,
daß es innerhalb eines Wirkungsbereichs, dessen maximaler
Querschnitt wenigstens dem Außenquerschnitt des Arbeitsrohrs
1 entspricht, beliebig bewegt werden kann. Dadurch ist es
möglich, einen an das Vorderende des Arbeitsrohrs 1 grenzenden
Durchbohrungsabschnitt herzustellen, dessen Querschnitt
von einem zunächst dem Durchmesser des Abbauwerkzeugs 7
entsprechenden Querschnitt allmählich auf einen z. B. dem
Außendurchmesser des Arbeitsrohrs 1 entsprechenden Querschnitt
vergrößert wird.
Der Rahmen 6 ist vorzugsweise mit einem Schlitten 10 der
Abbaueinheit 3 verbunden, der ebenfalls mittels Laufrollen
11 im Schienensystem 2 geführt und relativ zu diesem und
parallel zur Achse 4 verschiebbar ist. Der Schlitten 10 ist
mit einer Verriegelungseinrichtung versehen, mittels derer
er im Arbeitsrohr 1 unverschieblich arretiert werden kann.
Zur Durchführung der genannten Bewegungen des Rahmens 6 und
des Abbauwerkzeugs 7 dienen im Rahmen 6 und/oder am Schlitten
10 angebrachte Antriebe, die z. B. aus pneumatisch oder
hydraulisch betriebenen Zylinder/Kolben-Einheiten oder Hy
draulikmotoren bestehen. Eine Zylinder/Kolben-Anordnung 12
ist in Fig. 1 und 2 schematisch dargestellt.
Im übrigen ist die beschriebene Vorrichtung zweckmäßig so
ausgebildet, wie in der DE-PS 34 23 842 ausführlich beschrieben
ist, so daß auf eine weitergehende Beschreibung dieser
Vorrichtung und ihrer Funktionsweise verzichtet werden kann.
Wie Fig. 1 weiter zeigt, kann es zweckmäßig sein, dem Ar
beitsrohr 1 wenigstens ein Rohr 14 nachzuschieben, dessen
Innenquerschnitt kleiner als der des Arbeitsrohrs 1 ist.
Dieses Rohr 14 könnte beispielsweise als Schalungsrohr für
ein in der Durchbohrung herzustellendes Stützrohr ausgebildet
sein. Bei Anwendung derartiger Rohre 14 sollte daher
der maximale Querschnitt der Abbaueinheit 3 z. B. dadurch,
daß das Abbauwerkzeug mit seiner Drehachse 7 koaxial zur
Achse 4 ausgerichtet wird, auf einen so kleinen Wert ein
gestellt werden können, daß die gesamte Abbaueinheit 3 auch
durch das Rohr 14 hindurch in eine am Anfang der Durchboh
rung 9 errichtete Startgrube 15 zurückgezogen und von dort
aus wieder in das Arbeitsrohr 1 zurückgeführt werden kann.
Gemäß Fig. 1 bis 4 dient zum Abtransport des an der Ortsbrust
vom Abbauwerkzeug 7 abgelösten Erdreichs eine Förder
einrichtung 17, die ein in einem Raum 18 unterhalb der Ab
baueinheit 3 hin- und herschiebbares, kastenförmiges För
derelement aufweist, das als vorzugsweise allseitig geschlossene
Förderwanne 19 ausgebildet ist, die lediglich an ihrem
der momentanen Ortsbrust zugewandten Vorderende mit
einer Aufnahmeöffnung 20 (Fig. 4) versehen ist. Die Förderwanne
19 liegt zumindest teilweise am Boden des Arbeitsrohrs
1 auf, indem ihre Unterseite beispielsweise eine dem Boden
des Arbeitsrohrs 1 entsprechende Form besitzt, und ist daher
auf dem Boden des Arbeitsrohrs 1 und parallel zu dessen
Achse 4 hin- und hertransportierbar. Gemäß Fig. 1 und 2
weist eine ihr zugeordnete Transporteinrichtung vorzugsweise
einen reversierbaren Antriebsmechanismus auf, der wenigstens
zwei in Richtung der Achse 4 hinter ihr angeordnete
Seilwinden enthält, die je eine Trommel 21 bzw. 22 und ein
Seil 23 bzw. 24, vorzugsweise in Form ausreichend stabiler
Drahtseile aufweisen. Beide Trommeln 21 und 22 sind beispiels
weise in der Startgrube 15 angeordnet. Das freie Ende des
auf die Trommel 21 aufgewickelten Seils 23 läuft durch die
Rohre 14 und 1 hindurch und ist an einer am Hinterende der
Förderwanne 19 angebrachten Halterung 25 befestigt. Dagegen
läuft das auf die Trommel 22 aufgewickelte Seil 24 zwar
ebenfalls durch die Rohre 14 und 1 hindurch, ist dann aber
zunächst über zwei vertikal übereinanderstehende, am Vorderende
des Arbeitsrohrs 1 drehbar gelagerte Umlenkrollen 26
und 27 geführt und erst danach an einer ebenfalls am Hinterende
der Förderwanne 19 angebrachten Halterung 28 befestigt.
Daher dient das Seil 23 bei Drehung der Trommel 21 in Richtung
eines Pfeils v dazu, die Förderwanne 19 aus dem Arbeitsrohr
1 und die diesem ggf. nachfolgenden Rohre bis in die
Startgrube 15 zu ziehen, wobei gleichzeitig das Seil 24
von der Trommel 22 abgewickelt wird. Dagegen dient das Seil
24 bei Drehung der Trommel 22 in Richtung eines Pfeils w
dazu, die Förderwanne 19 aus der Startgrube 15 bis in das
Arbeitsrohr 1 hineinzuziehen, wobei gleichzeitig das Seil
23 von der Trommel 21 abgewickelt wird. Außerdem kann die
Förderwanne 19 durch entsprechende Hin- und Herdrehung der
Trommeln 21 bzw. 22 auch im Arbeitsrohr 1 vor- und zurück
bewegt bzw. wahlweise entsprechend Fig. 1 und 2 mit ihrem
Vorderende über das Vorderende des Arbeitsrohrs 1 hinaus
vorgeschoben oder ganz in das Arbeitsrohr 1 zurückgezogen
werden. Ist gemäß Fig. 1 hinter dem Arbeitsrohr 1 ein Rohr
14 mit verringertem Innenquerschnitt angeordnet, dann weist
der Boden des Arbeitsrohrs 1 an dessen Hinterende zweckmäßig
eine Schräge 29 auf, mittels derer die Förderwanne 19
die Stufe zwischen den Böden des Arbeitsrohrs 1 und des
Rohrs 14 gleitend überwinden kann. Dabei ist die Größe der
Förderwanne 19 natürlich derart zu wählen, daß sie auch
beim Gleiten auf der Schräge 29 nicht mit der Abbaueinheit
3 in Berührung kommt, zumindest wenn sich letztere in ihrer
völlig vorgeschobenen Position befindet.
Gemäß Fig. 3 und 4 weist die kastenförmige Förderwanne 19
zwei parallele Seitenwände 30, einen diese verbindenden,
entsprechend dem Boden des Arbeitsrohrs 1 gewölbten Boden
31, eine geschlossene Rückwand 32 und eine Deckwand 33 auf,
die zweckmäßig als abnehmbarer oder aufklappbarer Deckel
ausgebildet ist. Die Aufnahmeöffnung 20 ist dabei zweckmäßig
zumindest teilweise von einem als Schneidkante 34 aus
gebildeten Rand umgeben, der das Eingraben der Förderwanne
19 in das vor dem Arbeitsrohr 1 befindliche, bereits abgelöste
Erdreich erleichtert. In den Seitenwänden 30 der Förderwanne
19 sind schematisch angedeutete Räder 35, Rollen
od. dgl. drehbar gelagert, die das Gleiten der Förderwanne
19 auf dem Boden des Arbeitsrohrs 1 erleichtern.
In seitlicher Richtung kann die Förderwanne 19 ähnlich wie
die Abbaueinheit 3 mit Schienen od. dgl. geführt sein, die
an den Innenwänden des Arbeitsrohrs 1 und der diesem nach
folgenden Rohre befestigt sind. Um ein Verkanten der Förderwanne
19 beim Zurückholen in die Startgrube oder Vorschieben
in das Arbeitsrohr 1 zu erschweren, sind zweckmäßig
an ihrem Hinterende jeweils zwei in der Nähe ihrer Längsachse
angeordnete Halterungen 25 und zwei an je einer Seitenwand
30 angeordnete Halterungen 28 vorgesehen, denen je
ein Seil 23, 24 bzw. je eine Trommel 21, 22 zugeordnet ist.
Bei dieser Anordnung wird die Förderwanne 19 in beiden Rich
tungen jeweils mit zwei Seilwinden transportiert, die sym
metrisch an ihr angreifen.
Ist hinter dem Arbeitsrohr 1 ein Rohr 14 mit geringerem In
nenquerschnitt angeordnet, dann darf der Abstand der Seitenwände
30 nicht größer sein als dem Innenquerschnitt des
Rohrs 14 entspricht (Fig. 5 und 6). Um auch für diesen Fall
eine sichere seitliche Führung im Arbeitsrohr 1 zu erhalten,
sind an dessen Innenwand mittels Streben 36 zwei vertikal
angeordnete, parallel zur Achse 4 und parallel zueinander
erstreckte Führungswände 37 befestigt, deren Abstand dem
Abstand der Seitenwände 30 entspricht und die als seitli
che Führungen für die Förderwanne 19 dienen. Außerdem wird
der Boden 31 der Förderwanne 19 vorzugsweise entsprechend
dem Boden des Rohrs 14 mit verringertem Querschnitt gewölbt.
Dadurch wird die Förderwanne 19 im Rohr 14 und in eventuell
nachfolgenden Rohren von entsprechendem Querschnitt im wesentlichen
nur mit den Rädern 35 od. dgl. geführt, wobei
auch die Seile 23, 24 als Führungsorgane dienen, während die
Förderwanne 19 im Arbeitsrohr 1 im wesentlichen nur zwischen
den Führungswänden 37 geführt ist und am Boden des Arbeitsrohrs
gleitet. Um einen sicheren Übergang beim Einfahren
der Förderwanne 19 vom Rohr 14 in das Arbeitsrohr 1 zu er
halten, können zumindest an dem dem Arbeitsrohr zugewandten
Ende des Rohrs 14 weitere Führungen vorgesehen sein,
die die Förderwanne 19 automatisch so ausrichten, daß sie
nicht gegen die hinteren Enden der Führungswände 37 stößt.
Wegen der stärkeren Wölbung des Bodens 31 der Förderwanne
19 (Fig. 5, 6) kann für diesen Fall ferner vorgesehen sein,
am Boden des Arbeitsrohrs 1 weitere Führungselemente vorzusehen,
die Verlängerungen des Bodens des Rohrs 14 darstellen
und vermeiden, daß die aus Fig. 5 ersichtlichen Freiräume
39 zwischen der Förderwanne 19, dem Arbeitsrohrboden
und den Führungswänden 37 entstehen, in denen sich Erdreich
und Steine festsetzen könnten. Bei dieser Ausführungsform
kann die Schräge 29 (Fig. 1) entfallen. Ist es erforderlich,
dem Rohr 14 wiederum Rohre folgen zu lassen, die einen grö
ßeren Querschnitt besitzen, können entsprechende Maßnahmen
getroffen werden, wie sie im Bereich der Stoßstelle zwischen
dem Rohr 14 und dem Arbeitsrohr 1 vorgesehen sind.
Fig. 5 und 6 zeigen weiterhin die Lage und Anordnung der
Umlenkrollen 26 und 27, die bei Anwendung der Förderwanne
19 nach Fig. 4 an beiden Seiten des Arbeitsrohrs 1 vorge
sehen und drehbar an den Streben 36 bzw. den Führungswänden
37 gelagert sind. Die Seile 23 und 24 sind dabei zur
Vereinfachung der Übersicht nicht dargestellt.
Gemäß Fig. 3 kann schließlich vorgesehen sein, die Führungswände
37 zum Vorderende des Arbeitsrohrs 1 hin keil- oder
konusförmig auslaufen zu lassen. Dadurch entstehen einerseits
scharfe Kanten 40, so daß das Vorpressen des Arbeitsrohrs
1 nicht behindert wird. Andererseits entstehen zwischen
den Führungswänden 37 und den Kanten 40 trichterartige
Schrägflächen 41, die das an der Durchbohrungswandung
abgelöste Material sammeln und dem Bereich zwischen den beiden
Führungswänden 37 zuführen. Daher kann das gesamte an
der Ortsbrust losgelöste Material durch Vorschieben bzw.
Zurückziehen der Förderwanne 19 auch dann sicher erfaßt und
abtransportiert werden, wenn deren Breite kleiner ist, als
dem Innenquerschnitt des Arbeitsrohrs 1 entspricht.
Die Arbeitsweise mit der beschriebenen Vorrichtung ist wie
folgt:
Nach Herstellung der Startgrube 15 wird das Arbeitsrohr 1
mit seinem Vorderende an die zu durchbohrende Wand angelegt
und in bekannter Weise (DE-OS 34 23 842) mit der Herstellung
der Durchbohrung 9 begonnen. Nachdem ein z. B. 250 mm
langes Teilstück der Durchbohrung fertiggestellt ist, wird
das Abbauwerkzeug 7 in eine horizontale oder gegenüber der
Achse 4 entsprechend Fig. 1 angehobene Stellung gebracht.
Es wird nun die Förderwanne 19 in das Arbeitsrohr 1 einge
schoben und die erforderliche Anzahl an Seilwinden 21, 23
bzw. 22, 24 installiert, wobei die Trommeln 21, 22 fest in
der Startgrube montiert werden. Durch Drehung der Trommeln
22 in Richtung des Pfeils w wird nun die Förderwanne 19 im
Arbeitsrohr 1 vorgeschoben, bis ihr Vorderende entsprechend
der aus Fig. 1 bis 3 ersichtlichen Weise aus dem Vorderende
des Arbeitsrohrs 1 heraustritt, sich dabei in das an der
Ortsbrust abgelöste Erdreich eingräbt und dieses durch ihre
Aufnahmeöffnung 20 aufnimmt. Zur Begrenzung der hierfür er
forderlichen Kräfte wird die Förderwanne 19 im Arbeitsrohr
1 zweckmäßig nicht nur einmal, sondern mehrmals mit kurzen,
nacheinander erfolgenden Hüben vor- und zurückbewegt, bis
alles abgelöste Erdreich aufgenommen ist. Abschließend wird
die Förderwanne 19 durch Drehen der Trommel 21 in Richtung
des Pfeils v in die Startgrube 15 zurückgezogen und entleert.
Das Herstellen der Durchbohrung 9 wird jetzt fortgesetzt,
indem zunächst das Arbeitsrohr 1 mit Hilfe nicht gezeigter
pneumatischer oder hydraulischer Pressen od. dgl., die
beispielsweise auf einen an das Hinterende des Arbeitsrohrs
1 angesetzten Ring 42 (Fig. 1) einwirken, in den fertiggestellten
Durchbohrungsabschnitt vorgeschoben, worauf die
beschriebenen Arbeitsschritte wiederholt werden.
Nachdem das Arbeitsrohr 1 völlig in der Durchbohrung 9
verschwunden ist, werden ihm zur Sicherung der hinter ihm liegenden
Durchbohrungsabschnitte weitere Rohre von entsprechendem
Außenquerschnitt nachgeschoben, wobei an den Innenwänden
dieser Rohre weitere Schienen, Führungen od. dgl.
angebracht werden, die ein störungsfreies Herausziehen der
Förderwanne 19 in die Startgrube 15 und ihr erneutes Einführen
in das Arbeitsrohr 1 sowie bei Bedarf auch ein
entsprechendes Herausziehen und erneutes Einführen der gesamten
Abbaueinheit 3 ermöglichen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungs
beispiel beschränkt, das sich auf vielfache Weise abwandeln
läßt.
Damit beim Einführen der dem Arbeitsrohr 1 nachfolgenden
Rohre, insbesondere des Rohrs 14, nicht jeweils erforderlich
ist, die Seile 23 und 24 in diese Rohre einzufädeln,
können z. B. Rohre verwendet werden, die aus wenigstens zwei,
parallel zur Achse 4 getrennten Teilen bestehen und daher
um die bereits installierten Seile 23, 24 und ggf. vorhandene
weitere Versorgungsleitungen od. dgl. herumgelegt werden
können. Rohre dieser Art sind an sich bekannt (DE-OS
33 40 256).
Die beschriebene Förderwanne 19 kann bei Anwendung eines
Arbeitsrohrs 1 mit einem Außenquerschnitt von 1000 mm bei
spielsweise eine Breite von ca. 600 mm und eine Höhe von
ca. 400 mm aufweisen, während ihre Länge von der Länge des
Arbeitsrohrs 1 und den jeweiligen Verhältnissen abhängt.
Eine solche Förderwanne 19 ist entsprechend Fig. 4 zweckmäßig
auf vier Rädern 35 abgestützt, obwohl auch mehr oder
weniger Räder 35 vorgesehen sein können. Die Seilwinden
werden vorzugsweise durch hydraulische oder elektrische Antriebe
mit Kräften von z. B. 30 000 Newton angetrieben. Alternativ
wäre es auch möglich, andere Antriebsmechanismen
als die beschriebenen Seilwinden vorzusehen und die Förderwanne
19 z. B. in der Weise selbstfahrend auszubilden, daß
sie mit eigenem Antrieb in das Arbeitsrohr 1 einfahren oder
von dort zur Startgrube zurückfahren kann. Innerhalb des
Arbeitsrohrs 1 selbst wird die Förderwanne 19 dabei zweckmäßig
mit zusätzlichen pneumatischen oder hydraulischen
Antrieben gekoppelt, die ihr die zum Aufsammeln des abgelösten
Erdreichs erforderlichen Bewegungen erteilen.
Die Vorteile der beschriebenen Förderwanne 19 bestehen ins
besondere darin, daß sie konstruktiv einfach, verschleißarm
und kostengünstig ist sowie auf einfache Weise gewartet
und ggf. repariert werden kann. Hinzu kommt, daß im Gegensatz
zur Anwendung von Kettenförderern, Förderbändern,
Schubstangensystemen od. dgl. keine Notwendigkeit besteht,
die gesamte Fördereinrichtung ständig entsprechend der An
zahl der dem Arbeitsrohr 1 nachgeschobenen Rohre zu verlängern,
da auch bei Anwendung von Seilwinden die Länge der
Seile 23, 24 ohne weiteres so groß gewählt werden kann, wie
der längsten herzustellenden Durchbohrung 9 entspricht.
Schließlich erlaubt die Anwendung der Förderwanne 19 auch
die Anordnung einer sehr großen Aufnahmeöffnung 20, bezogen
auf den jeweiligen Querschnitt des Arbeitsrohrs 1, was nicht
nur den Abtransport von reiner Erde, sondern auch von Steinen
und anderen im Erdreich vorhandenen Körpern mit verhältnismäßig
großem Querschnitt ermöglicht.
Die Förderwanne kann abweichend von Fig. 3 und 4 im vorderen
Bereich eine fest mit den Seitenwänden verbundene Deckwand
aufweisen und im rückwärtigen Bereich nach oben offen sein.
Ferner können die Halterungen 25 und 28 an einer schwenkbaren,
das Hinterende der Förderwanne bildenden Klappe angebracht
sein. In diesem Fall wird die Förderwanne einfach dadurch
entleert, daß sie bei geöffneter hinterer Klappe am Vorderende
angehoben wird. Weiter ist es möglich, die Räder 35 völlig
wegzulassen und die Förderwanne lediglich in den Rohren gleiten
zu lassen. Schließlich kann die vordere Schneidkante 34 anders
ausgebildet sein, als aus Fig. 3, 4 und 7 ersichtlich ist.
Bei dieser Ausführungsform ist die Eintrittsöffnung für das
Erdreich nach innen konisch verjüngt. Daher wird das abgebaute
Erdreich vom Querschnitt a aufgenommen und anschließend durch
einen verengten Querschnitt b gepreßt und dadurch verdichtet.
Alternativ kann aber auch die aus Fig. 8 ersichtliche Quer
schnittsform vorgesehen werden, bei welcher die Eintritts
öffnung durchgehend denselben Querschnitt besitzt und statt dessen
der Außenmantel eine konische Verjüngung 43 aufweist
und das abgebaute Erdreich ohne derartige Verdichtung in
die Förderwanne gedrückt wird. Auch kombinierte Querschnittsformen
sind möglich. Als besonders zweckmäßig hat sich erwiesen,
die Schneidkante im Bereich der Seitenwände und der
Deckwand entsprechend Fig. 8, im Bereich des Bodens dagegen
entsprechend Fig. 7 auszubilden. Dadurch wird eine Verdichtung
des aufgenommenen Erdreichs weitgehend vermieden. Gleichzeitig
wird verhindert, daß sich das Erdreich unter den Boden der
Förderwanne schieben kann. Schließlich ist es besonders
zweckmäßig, im vorderen Bereich der Förderwanne 19 eine
Querschnittserweiterung längs einer Stufe 44 (Fig. 7) bzw.
45 (Fig. 8) vorzusehen. Hierdurch wird der Vorteil erzielt,
daß sich das Erdreich im hinteren Abschnitt der Förderwanne
entspannen kann und dadurch die Reibung des Erdreichs verringert
wird. Ohne diese Querschnittserweiterung kann die Reibung
des Erdreichs an den Wandungen der Förderwanne so groß werden,
daß sich die Wanne nicht mehr ausreichend füllen läßt.
Claims (12)
1. Lade- und Fördervorrichtung für eine Vorrichtung zur Herstellung von
unterirdischen Durchbohrungen mit nicht begehbarem Querschnitt, von einer
Startgrube aus, enthaltend ein in Richtung der entstehenden Durchbohrung
verlaufendes Vorpreß-Arbeitsrohr und eine im Arbeitsrohr montierte
Abbaueinheit, die ein über das Vorderende des Arbeitsrohres
vorschiebbares und radial zu dessen Achse bewegliches Teilschnitt-
Abbauwerkzeug verfügt, das im Vergleich zum Innenquerschnitt des
Arbeitsrohres einen wesentlich kleineren Außenquerschnitt aufweist, wobei
die zum Abtransport des beim Herstellen der Durchbohrung gelösten
Erdreichs bestimmte Lade- und Fördereinrichtung eine unterhalb der
Abbaueinheit vorgesehene und im wesentlichen parallel zur Arbeitsrohrachse
bewegbare Fördereinheit enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Lade- und
Fördereinrichtung aus einer am Boden des Arbeitsrohrs (1) geführten und
dessen Querschnitt angepaßten, unterhalb der Abbaueinheit durchführbaren
Förderwanne (19) besteht, die an ihrem Vorderende eine schaufelartig
ausgebildete Aufnahmeöffnung (20) für das gelöste Erdreich aufweist, und
daß die Förderwanne (19) über einen Antriebsmechanismus (21, 22, 23, 24) für
den Vorschub in das gelöste Erdreich bis über die Vorderkante des
Arbeitsrohres (1) sowie zum Ausfahren bis zur Startgrube und zum
Zurückfahren in das Arbeitsrohr (1) verfügt.
2. Lade- und Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsmechanismus (21, 22, 23, 24) auch hin- und hergehende
Bewegungen der Förderwanne (19) im Arbeitsrohr (1) ermöglicht.
3. Lade- und Fördereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffung (20) zumindest teilweise von einem
als Schneidkante ausgebildeten Rand umgeben ist.
4. Lade- und Fördereinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderwanne (19) zwei parallele
Seitenwände (30) und das Arbeitsrohr (1) zwei parallele, im Abstand der
Seitenwände (30) angeordnete Führungswände (37) aufweist.
5. Lade- und Fördereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungswände (37) am Vorderende des Arbeitsrohrs (1) durch
Schrägflächen (40) mit dem Arbeitsrohrmantel verbunden sind.
6. Lade- und Fördereinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderwanne (19) mit zur Abstützung am
Arbeitsrohrboden bestimmten Rollen oder Rädern (35) versehen ist.
7. Lade- und Fördereinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderwanne (19) einen abnehmbaren oder
aufklappbaren Deckel (32) aufweist.
8. Lade- und Fördereinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmechanismus wenigstens zwei in
Richtung der Arbeitsrohrachse (4) hinter der Förderwanne (19) angeordnete,
in entgegengesetzte Richtungen wirksame, aus Trommeln (21, 22) und Seilen
(23, 24) bestehende Seilwinden aufweisen.
9. Lade- und Fördereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderwanne (19) an ihrem Hinterende mit Halterungen (25, 28) zur
Befestigung der Seile (23, 24) versehen ist.
10. Lade- und Fördereinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Seil (23) wenigstens einer Seilwinde unmittelbar von der
Trommel (21) zur Förderwanne (19) geführt ist, während das Seil (24)
wenigstens einer weiteren Seilwinde von der Trommel (22) über am
Vorderende des Arbeitsrohrs (1) drehbar gelagerte Umlenkrollen (26, 27) zur
Förderwanne (19) geführt ist.
11. Lade- und Fördereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umlenkrollen (26, 27) nahe der Innenwand des Arbeitsrohrs (1) und
die Halterungen (28) nahe den Seitenwänden (30) der Förderwanne (19)
angeordnet sind.
12. Lade- und Fördereinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 8 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Seile (23, 24) wenigstens der
Länge der Durchbohrung (9) entspricht.
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- 1988-09-02 US US07/241,005 patent/US4898496A/en not_active Expired - Fee Related
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