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DE3716443C2 - Vorrichtung zur Fassung von Sickerwasser aus Deponien - Google Patents

Vorrichtung zur Fassung von Sickerwasser aus Deponien

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DE3716443C2
DE3716443C2 DE3716443A DE3716443A DE3716443C2 DE 3716443 C2 DE3716443 C2 DE 3716443C2 DE 3716443 A DE3716443 A DE 3716443A DE 3716443 A DE3716443 A DE 3716443A DE 3716443 C2 DE3716443 C2 DE 3716443C2
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    • B09DISPOSAL OF SOLID WASTE; RECLAMATION OF CONTAMINATED SOIL
    • B09BDISPOSAL OF SOLID WASTE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B09B1/00Dumping solid waste
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D31/00Protective arrangements for foundations or foundation structures; Ground foundation measures for protecting the soil or the subsoil water, e.g. preventing or counteracting oil pollution

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  • Processing Of Solid Wastes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fassung von Sickerwasser aus Deponien, nach dem Oberbegriff des Patent­ anspruches 1.
Eine Vorrichtung dieser Art ist bekannt (DE-A 34 23 438). Es wurde damit unterhalb des Deponiekörpers ein begehbarer Kontrollraum geschaffen, der eine optische Kontrolle der Dichtplattform ermöglicht und bei Auftreten von Undichtig­ keiten die Lecksuche erleichtert. Reparaturen sind jedoch umständlich und schwierig. Die Plattformelemente sind rand­ seitig unter Zwischenlage von Dichtungskappen auf den Stützen aufgelagert, und die Dichtung liegt unterhalb der Dichtplattform. Schadhafte Plattformelemente können darum nicht entfernt, sondern nur vor Ort repariert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Reparaturen an der Dichtplattform und der zugehörigen Dichtung zu erleich­ tern.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Diese Konstruktion ermöglicht es, die Dichtung im Bereich der Fugen aufzutrennen und einzelne Plattformelemente durch Absenken aus ihrem Verband in der Dichtplattform zu lösen. Diese Plattformelemente können dann innerhalb des Kontroll­ raumes abgestützt, gegebenenfalls verfahren und repariert oder auch gegen neue Plattformelemente ausgewechselt wer­ den.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unter­ ansprüchen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen er­ läutert. Es zeigen
Fig. 1 in einer Ansicht nach I-I in Fig. 2 schematisch einen Teil der abgestützten Dichtplattform,
Fig. 2 die Dichtplattform nach Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3 in vergrößerter Darstellung und im Schnitt zwei be­ nachbarte Plattformelemente mit zwischen ihnen be­ findlicher Fuge und mit Sammelleitungen,
Fig. 4 einen Schnitt nach IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 im Schnitt entsprechend Fig. 4 die Abstützung des Deponiekörpers nach Entfernen eines Plattformele­ mentes,
Fig. 6 bis 8 den Ausbau eines Plattformelementes in aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten.
Wie die Fig. 1 bis 3 zeigen, sind unter einem Deponiekörper 1 mit Abstand neben- und hintereinander einzelne Dicht­ körper 2 und 3 angeordnet, die eine Dichtplattform bilden. Bestandteil der Dichtkörper ist jeweils ein Plattform­ element 4 bzw. 5, das im Ausführungsbeispiel rechteckigen Umriß hat, aber je nach örtlichen Gegebenheiten, Bodenbe­ schaffenheit, der zu erwartenden Art von Sickerwasser und dgl. auch eine andere Form haben kann. Die Plattformele­ mente 4 und 5 sind jeweils durch zwei Längsträger 10 und zwei Querträger 11 versteift (Fig. 1 und 3), die zusammen mit dem zugehörigen Plattformelement 4 bzw. 5 den Dichtkör­ per 2 bzw. 3 bilden, der daher als doppelstegiger Platten­ balken ausgebildet ist. Zwischen den benachbarten Dichtkör­ pern 2 und 3 sind Fugen 6 gebildet, die von den einander zugewandten Rändern 7 und 8 der benachbarten Dichtkörper begrenzt sind. Die Dichtkörper 2 und 3 unterfangen mit ihren Plattformelementen 4 und 5 den Deponiekörper 1 flächig und bilden im Bereich unterhalb des Deponiekörpers 1 die Decke eines begehbaren Kontrollraumes 9. Dadurch kann vom Kontrollraum 9 aus der Zustand der Plattformelemente 4 und 5 und der Dichtkörper 2 und 3 insgesamt jederzeit kontrolliert werden. Jeder Dichtkörper kann beim Auftreten von Schäden an Ort und Stelle ausgebessert oder gegen einen neuen Dichtkörper ausgetauscht werden. Die an der Unter­ seite der Plattformelemente befindlichen Längsträger 10 und Querträger 11 sind jeweils paarweise mit Abstand und parallel zueinander angeordnet, wobei die Längsträger 10 annähernd über die gesamte Länge des Plattformelementes 4 bzw. 5 reichen (Fig. 2). Mit diesen die Plattformelemente versteifenden Trägern 10 und 11 sind die Dichtkörper 2 und 3 auf Stützen 12 und 13 aufgelagert, die auf dem Boden 14 des Kontrollraumes 9 aufstehen. Infolge dieser Einzelab­ stützung getrennter Dichtkörper können unterschiedliche Setzungen der Dichtplattform-Gründung besser aufgenommen werden. Im Ausführungsbeispiel sind die Plattformelemente 4 und 5 mit ihren Trägern 10 und 11 einstückig ausgeführt. Die Tragkonstruktion 10, 11 kann aber auch ein gesondertes Bauteil sein, so daß bei einer erforderlichen Erneuerung eines einzelnen Dichtkörpers gegebenenfalls nur das Platt­ formelement 4 bzw. 5 ausgewechselt werden muß.
Die Dichtkörper 2 und 3 sind einzeln von je einer im Ge­ fälle liegenden Dichtung 15 abgedeckt (Fig. 3), die sich oberhalb des jeweiligen Plattformelementes 4 bzw. 5 befin­ det. Die Dichtung 15 besteht im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 aus zwei mit Abstand übereinander liegen­ den Dichtungsfolien 16 und 17, zwischen denen sich eine Dränschicht 18 befindet. Die untere Dichtungsfolie 17 kann mit Ankernoppen versehen sein und vor dem Betonieren des Plattformelementes 4 bzw. 5 in der Schalung verlegt werden, so daß sie fest mit dem Beton verbunden wird. Die Dich­ tungsfolien 16 und 17 sind bis in die Fugen 6 zwischen den Dichtkörpern 2, 3 heruntergezogen (Fig. 3). Auch die Drän­ schicht 18 reicht bis in die Fugen 6. Die Dichtungsfolien 16 benachbarter Dichtkörper 2 und 3 schließen an eine Sam­ melleitung 19 an, die im Bereich unterhalb der Plattform­ elemente 4, 5 verläuft. Die benachbarten Dichtungsfolien 17 sind an eine Sammelleitung 20 angeschlossen, die mit Ab­ stand unterhalb der Sammelleitung 19 liegt. Solche Sammel­ leitungen 19 und 20 sind unterhalb jeder Fuge 6 vorhanden und mit Gefälle an zwei (nicht dargestellte) Sickerwasser- Sammelbehälter angeschlossen. Das durch den Deponiekörper 1 hindurch sickernde Wasser wird von den im Gefälle liegenden oberen Dichtungsfolien 16 zu den Sammelleitungen 19 gelei­ tet und fließt dann in den ersten Sammelbehälter. Falls die obere Dichtungsfolie 16 undicht wird, gelangt Sickerwasser in die Dränschicht und über die untere Dichtungsfolie 17 in die untere Sammelleitung 20 und von dort in den zweiten Sammelbehälter. Eine beispielsweise optische Kontrolle die­ ses zweiten Sickerwasser-Sammelbehälters erlaubt die Fest­ stellung, ob die obere Dichtungsfolie 16 noch ausreichend dicht ist.
Die Dränschicht 18 muß nicht bis an die Sammelleitungen 20 reichen.
Die Dichtkörper oder mindestens ihre Plattformelemente 4 und 5 sind aus wasserundurchlässigem Material hergestellt. Sie bestehen vorzugsweise aus Normalbeton B 45 und sind mit korrosionsgeschütztem Betonstahl bewehrt.
Bei Verwendung solcher Dichtkörper kann anstelle zweier Dichtungsfolien mit Zwischen-Dränschicht eine Kunstharzbe­ schichtung vorgesehen sein, die auf die obere Fläche der Plattformelemente aufgebracht ist und aus ungesättigtem Polyesterharz bestehen kann, und die vorzugsweise glas­ faserverstärkt ist. Diese Kunstharzbeschichtung hat eine gute Haftfestigkeit und ist gegen chemische Angriffe wider­ standsfähig sowie undurchlässig für Flüssigkeiten. Sie er­ höht die mechanische Festigkeit und bietet einen zusätz­ lichen Schutz für die Konstruktion.
Die kunstharzbeschichteten Dichtkörper sind als Fertigteile einfach herzustellen. Das Schwinden des Betons ist vor Auf­ bringen der Beschichtung größtenteils abgeklungen. Die Po­ rendichtigkeit der Beschichtung auf den Plattformelementen 4 und 5 wird nach Fertigstellung zweckmäßig mit einem Po­ renprüfgerät überprüft.
Trotz der unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten von Beton und Kunststoff bestehen im Einsatz der Dichtkör­ per keine Probleme, weil in der Grenzfläche zwischen den Plattformelementen und dem Müll kaum Temperaturunterschiede auftreten.
Die Dichtungselemente zur Abdeckung der Plattformelemente können auch aus Edelstahlblechen oder Keramikplatten beste­ hen, die eine profilierte Oberfläche haben sollen. Auch diese Dichtungselemente werden zweckmäßig an den Rändern 7 und 8 der Dichtkörper 2 und 3 nach unten weitergeführt, so daß sie die Plattformelemente auch im Bereich der Fugen 6 abdecken.
Die Fugen 6 sind gegen den Deponiekörper 1 abgedeckt. Hier­ für wird im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ein Formstein 21 verwendet, der vorzugsweise aus kera­ mischem, säurefestem Material besteht, das eine hohe Wider­ standsfähigkeit gegen aggressive Medien aufweist. Der Form­ stein 21 ist so gestaltet, daß die Sickerwässer unter ihm hindurch von der oberen Dichtungsfolie 16 in die Fugen 6 abfließen können.
Ein besonderer Vorteil der Aufteilung der Dichtplattform in einzelne Dichtkörper besteht darin, daß über die Fugen 6 und die Sammelleitungen 20 die Menge des Sickerwassers ge­ trennt erfaßt und dadurch der Ort eine Lecks schnell fest­ gestellt werden kann, wonach abschnittsweise nur bestimmte Dichtkörper oder deren Plattformelemente repariert oder er­ setzt werden müssen.
Zum Auswechseln einer Dichtung 15 kann der Dichtkörper als Einheit demontiert werden. Sind die Träger 10 und 11 nicht fest mit dem Plattformelement 4 verbunden, so können sie auf den Stützen 12 und 13 mittels vertikal beweglichen La­ gerelementen, z. B. je eines Sandtopfes, aufgelagert sein, so daß sie abgelassen werden können und dann nur das Platt­ formelement 4 bzw. 5 ausgewechselt werden muß.
Die Grundfläche der Plattformelemente ist zweckmäßigerweise ein längliches Rechteck. Dadurch wird bei einer Demontage des Dichtkörpers eine Brückenbildung in dem darüberliegen­ den festen Müll begünstigt und damit einem Nachrutschen des Mülls entgegengewirkt.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine Möglichkeit, ein Nachrutschen von Müll während Reparaturarbeiten zu verhindern. Hierfür sind mit Abstand über den Dichtkörpern Bedarfstragelemente 22 eingebaut, welche ihre Haupttragrichtung senkrecht zu den Trägern 10 der Plattformelemente haben und vor Entfer­ nen eines Dichtkörpers auf dem Boden des Kontrollraumes mit Stützen 24 abgestützt werden, die durch die Fugen 6 hin­ durchgeführt werden. Zwischen den Plattformelementen 4 und den Bedarfstragelementen 22 ist eine Filterschicht 23 ein gebaut.
Die Bedarfstragelemente 22 sind Platten, die vorzugsweise als Stahlbetonfertigteile hergestellt sind. Sie überspannen ein oder mehrere Dichtkörper-Felder in Quer- oder Längs­ richtung. Zum Schutz gegen Sickerwasser können sie voll­ ständig mit einer Dichtungsfolie verkleidet sein, aber auch aus gegen Sickerwasser beständigem Material bestehen. Ein Abfließen des Sickerwassers über die Oberfläche der Platt­ formelemente 4 in die Sammelleitung wird durch Abfluß­ öffnungen ermöglicht, die als Durchbrechungen in den Be­ darfstragelementen 22 ausgeführt oder durch die Fugen zwi­ schen benachbarten Bedarfstragelementen gebildet sein kön­ nen.
Die Filterschicht 23 dient als Flächendrainage für durch­ tretendes Sickerwasser. Außerdem können ihr, bei ent­ sprechender Auslegung (Dicke, Bindemittel, Festigkeit), Tragfunktionen zugewiesen sein. Wie in Fig. 8 schematisch angedeutet ist, werden die Bedarfstragelemente 22 nach dem Ausbau eines Dichtkörpers seitlich flächig durch die Fil­ terschicht 23 abgestützt, und ihr Eigengewicht wird durch Gewölbe- und Haftwirkung abgetragen. Hierfür ist die Bin­ dung dieser Schicht, die vorwiegend aus gebundenem, porösem Material besteht, entsprechend ausgelegt. Bei geeigneter Auslegung nach Dicke und Festigkeit übernimmt die Filter­ schicht 23 zusätzlich die Funktion einer Bedarfstrag­ schicht. Ein Anhaften der Filterschicht 23 an den Platt­ formelementen kann durch eine geeignete Zwischenschicht, z. B. eine Folie, vermieden werden.
Nach Demontage eines Dichtkörpers oder eines Plattformele­ mentes wird die Müllauflast von den Bedarfstragelementen 22 aufgenommen und über die Stützen 24 abgetragen.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen eine weitere Art des Auswechselns von Plattformelementen 4 und 5.
Konstruktiv ist vorausgesetzt, daß die Träger 10 und 11 mit dem zugehörigen Plattformelement 4 bzw. 5 einen Trägerrost bilden. Die Träger sind auf Sandtöpfen 25 aufgelagert, die auf den Stützen 12 und 13 angeordnet sind. Zum Auswechseln eines solchen Plattformelementes 4 bzw. 5 wird ein Platt­ formwagen 26 mit einem Stützgerüst unter das Plattform­ element gefahren. Anschließend wird das Stützgerüst des Plattformwagens 26 so weit angehoben, bis es an den Trägern 10 und 11 anliegt. Die Sandtöpfe 25 an den Stützen 12 und 13 werden abgelassen, wodurch die Last des Plattformelemen­ tes 4 voll auf das Stützgerüst des Plattformwagens 26 abge­ tragen wird, wobei zwischen den Trägern 10 und 11 des Plattformelementes 4 und den Stützen 12 und 13 Spiel ver­ bleibt. Dabei kann das Plattformelement mittels des Platt­ formwagens 26 seitlich an den Stützen 12 und 13 vorbei ver­ schoben werden (Fig. 7). Anschließend wird das Stützgerüst des Plattformwagens so weit abgesenkt, daß das aufliegende Plattformelement 4 aus seiner horizontalen Lage in eine vertikale Lage (Fig. 8) geschwenkt werden kann, ohne mit der Filterschicht 23 in Berührung zu kommen, in der sich beim Absenken des Plattformelementes 4 ein Gewölbe 28 aus­ gebildet hat. Infolge dieses Gewölbes ist die Filterschicht selbsttragend und kann außerdem das über ihr befindliche Bedarfstragelement 22 tragen. Anschließend wird ein neues Plattformelement in umgekehrter Reihenfolge eingebaut.
Die Müllauflast wird im Bereich des abgesenkten Plattform­ elementes über das Bedarfstragelement 22 und das Gewölbe 28 der Filterschicht 23 auf die benachbarten Plattformelemente 4 bzw. 5 abgetragen, die vorher unter Berücksichtigung die­ ser Zusatzlast verstärkt wurden, die während der Aus­ wechselphase gegeben ist.
Die tragfähige Filterschicht 23 kann beispielsweise ein Einkornbeton sein, der sowohl wasserdurchlässig als auch tragfähig ist.
Anstelle der Sandtöpfe 25 können auch hydraulische oder me­ chanische Stellvorrichtungen verwendet werden, die in der Lage sind, im Normalzustand die Auflast der Deckenkon­ struktion und des aufgelagerten Mülls zu übertragen.
Unter Plattformwagen 26 sind Vorrichtungen zu verstehen, die mittels hydraulischer und/oder mechanischer Einbauten höhenverstellbar und horizontal verfahrbar sind.
Wie Fig. 8 zeigt, kann noch eine Hilfsunterstützung 27 vor­ gesehen sein, auf die das vom Plattformwagen 26 abgesenkte Plattformelement 4, 5 abgesetzt werden kann. Auf dieser Hilfsunterstützung 27 wird das Plattformelement dann in der beschriebenen Weise aus der horizontalen in die vertikale Lage geschwenkt. Eine solche Hilfsunterstützung 27 kann un­ verstellbar oder auch höhenverstellbar ausgebildet sein. Ihre Verwendung empfiehlt sich, wenn mehrere Plattform­ elemente 4 bzw. 5 ersetzt werden sollen. Der Plattformwagen 26 kann dann nach dem Absetzen des ersten Plattformelemen­ tes auf der Hilfsunterstützung 27 zu einem weiteren zu er­ setzenden Plattformelement verfahren werden, während das auf der Hilfsunterstützung 27 befindliche Plattformelement in die vertikale Lage geschwenkt wird. Die Zeit für das Auswechseln mehrerer Plattformelemente wird dadurch wesent­ lich verkürzt.

Claims (19)

1. Vorrichtung zur Fassung von Sickerwasser aus Deponien, mit einer den Deponiekörper (1) unterfangenden Dicht­ plattform (2, 3), die aus Plattformelementen (4; 5) be­ steht, welche mit Fugen (6) bildenden Abständen neben­ einanderliegend auf Stützen (12; 13) aufgelagert sind, wodurch unterhalb der Dichtplattform (2, 3) ein begeh­ barer Kontrollraum (9) vorhanden ist, sowie mit einer die Dichtplattform (2, 3) abdeckenden Dichtung (15), die Vertiefungen aufweist, welche in Sammelleitungen (19; 20) für das Sickerwasser münden, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (15) auf der Dichtplattform (2, 3) aufliegt und zur Bildung der Ver­ tiefungen in die Fugen (6) zwischen den Plattform­ elementen (4; 5) heruntergezogen ist, und daß die Plattformelemente (4; 5) zu Reparaturzwecken einzeln aus ihrem Verband mit den Stützen (12; 13) und den je­ weils benachbarten Plattformelementen (4; 5) lösbar und mittels einer höhenverstellbaren Unterstützung (26; 27) absenkbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (15) zu den Fugen (6) Gefälle hat, und daß die Sammelleitungen (19 und 20) unterhalb der Fugen (6) liegen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (15) jedes Plattformelementes (4; 5) aus zwei übereinanderliegen­ den Dichtungselementen, insbesondere Dichtungsfolien (16; 17) besteht, zwischen denen eine Dränschicht (18) liegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß den Fugen (6) jeweils zwei übereinanderliegende Sammelleitungen (19 und 20) zuge­ ordnet sind, die jeweils an eines der beiden Dichtungs­ elemente (16 und 17) angeschlossen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Sammelleitungen (19 und 20) unterhalb der Fugen (6) liegen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungselemente aus kunstharzbeschichteten Platten aus Edelstahl oder Beton bestehen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das untere Dich­ tungselement aus Keramikplatten besteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fugen (6) gegen den De­ poniekörper (1) abgedeckt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abdecken der Fugen (6) Formsteine (21) vorgesehen sind, die auf den Plattform­ elementen (4; 5) aufliegen und vorzugsweise aus säure­ festem keramischen Material bestehen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Stützen (12; 13) höhenverstellbare Lagerkörper (25) zur Auflagerung der Plattformelemente (4; 5) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4; 5) mittels Trägern (10 und 11) auf den Stützen (12; 13) aufgelagert sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4; 5) und die Träger (10, 11) gesonderte Teile sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4; 5), die Träger (10 und 11) und die Stützen (12; 13) Be­ ton-Fertigteile sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4; 5) eine korrosionsbeständige Bewehrung aufweisen, die vorzugsweise aus feuerverzinktem Betonstahl besteht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Plattformele­ mente (4; 5) Bedarfstragelemente (22) angeordnet sind, welche jeweils nach Absenken eines Plattformelementes (4; 5) die Auflast des Deponiekörpers (1) auf benach­ barte Plattformelemente (4; 5) übertragen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedarfstragelemente (22) Platten sind, die jeweils mindestens ein Platt­ formelement (4; 5) vollständig und zwei benachbarte Plattformelemente (4; 5) randseitig überdecken.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß in und/oder zwischen den Bedarfstragelementen (22) Abflußöffnungen vorhanden sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Plattformele­ mente (4; 5) eine Filterschicht (23) vorhanden ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflast des Deponiekör­ pers (1) beim Ausbau eines Plattformelementes (4; 5), insbesondere mittels Dimensionierung der Filterschicht, durch ein tragendes Gewölbe aufgenommen ist, das sich auf den benachbarten Plattformelementen (4; 5) ab­ stützt.
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