DE3716443C2 - Vorrichtung zur Fassung von Sickerwasser aus Deponien - Google Patents
Vorrichtung zur Fassung von Sickerwasser aus DeponienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fassung von
Sickerwasser aus Deponien, nach dem Oberbegriff des Patent
anspruches 1.
Eine Vorrichtung dieser Art ist bekannt (DE-A 34 23 438).
Es wurde damit unterhalb des Deponiekörpers ein begehbarer
Kontrollraum geschaffen, der eine optische Kontrolle der
Dichtplattform ermöglicht und bei Auftreten von Undichtig
keiten die Lecksuche erleichtert. Reparaturen sind jedoch
umständlich und schwierig. Die Plattformelemente sind rand
seitig unter Zwischenlage von Dichtungskappen auf den
Stützen aufgelagert, und die Dichtung liegt unterhalb der
Dichtplattform. Schadhafte Plattformelemente können darum
nicht entfernt, sondern nur vor Ort repariert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Reparaturen an
der Dichtplattform und der zugehörigen Dichtung zu erleich
tern.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den Merkmalen des
Patentanspruches 1 gelöst.
Diese Konstruktion ermöglicht es, die Dichtung im Bereich
der Fugen aufzutrennen und einzelne Plattformelemente durch
Absenken aus ihrem Verband in der Dichtplattform zu lösen.
Diese Plattformelemente können dann innerhalb des Kontroll
raumes abgestützt, gegebenenfalls verfahren und repariert
oder auch gegen neue Plattformelemente ausgewechselt wer
den.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unter
ansprüchen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen er
läutert. Es zeigen
Fig. 1 in einer Ansicht nach I-I in Fig. 2 schematisch
einen Teil der abgestützten Dichtplattform,
Fig. 2 die Dichtplattform nach Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3 in vergrößerter Darstellung und im Schnitt zwei be
nachbarte Plattformelemente mit zwischen ihnen be
findlicher Fuge und mit Sammelleitungen,
Fig. 4 einen Schnitt nach IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 im Schnitt entsprechend Fig. 4 die Abstützung des
Deponiekörpers nach Entfernen eines Plattformele
mentes,
Fig. 6 bis 8 den Ausbau eines Plattformelementes in
aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten.
Wie die Fig. 1 bis 3 zeigen, sind unter einem Deponiekörper
1 mit Abstand neben- und hintereinander einzelne Dicht
körper 2 und 3 angeordnet, die eine Dichtplattform bilden.
Bestandteil der Dichtkörper ist jeweils ein Plattform
element 4 bzw. 5, das im Ausführungsbeispiel rechteckigen
Umriß hat, aber je nach örtlichen Gegebenheiten, Bodenbe
schaffenheit, der zu erwartenden Art von Sickerwasser und
dgl. auch eine andere Form haben kann. Die Plattformele
mente 4 und 5 sind jeweils durch zwei Längsträger 10 und
zwei Querträger 11 versteift (Fig. 1 und 3), die zusammen
mit dem zugehörigen Plattformelement 4 bzw. 5 den Dichtkör
per 2 bzw. 3 bilden, der daher als doppelstegiger Platten
balken ausgebildet ist. Zwischen den benachbarten Dichtkör
pern 2 und 3 sind Fugen 6 gebildet, die von den einander
zugewandten Rändern 7 und 8 der benachbarten Dichtkörper
begrenzt sind. Die Dichtkörper 2 und 3 unterfangen mit
ihren Plattformelementen 4 und 5 den Deponiekörper 1
flächig und bilden im Bereich unterhalb des Deponiekörpers
1 die Decke eines begehbaren Kontrollraumes 9. Dadurch kann
vom Kontrollraum 9 aus der Zustand der Plattformelemente 4
und 5 und der Dichtkörper 2 und 3 insgesamt jederzeit
kontrolliert werden. Jeder Dichtkörper kann beim Auftreten
von Schäden an Ort und Stelle ausgebessert oder gegen einen
neuen Dichtkörper ausgetauscht werden. Die an der Unter
seite der Plattformelemente befindlichen Längsträger 10 und
Querträger 11 sind jeweils paarweise mit Abstand und
parallel zueinander angeordnet, wobei die Längsträger 10
annähernd über die gesamte Länge des Plattformelementes 4
bzw. 5 reichen (Fig. 2). Mit diesen die Plattformelemente
versteifenden Trägern 10 und 11 sind die Dichtkörper 2 und
3 auf Stützen 12 und 13 aufgelagert, die auf dem Boden 14
des Kontrollraumes 9 aufstehen. Infolge dieser Einzelab
stützung getrennter Dichtkörper können unterschiedliche
Setzungen der Dichtplattform-Gründung besser aufgenommen
werden. Im Ausführungsbeispiel sind die Plattformelemente 4
und 5 mit ihren Trägern 10 und 11 einstückig ausgeführt.
Die Tragkonstruktion 10, 11 kann aber auch ein gesondertes
Bauteil sein, so daß bei einer erforderlichen Erneuerung
eines einzelnen Dichtkörpers gegebenenfalls nur das Platt
formelement 4 bzw. 5 ausgewechselt werden muß.
Die Dichtkörper 2 und 3 sind einzeln von je einer im Ge
fälle liegenden Dichtung 15 abgedeckt (Fig. 3), die sich
oberhalb des jeweiligen Plattformelementes 4 bzw. 5 befin
det. Die Dichtung 15 besteht im Ausführungsbeispiel nach
den Fig. 1 bis 3 aus zwei mit Abstand übereinander liegen
den Dichtungsfolien 16 und 17, zwischen denen sich eine
Dränschicht 18 befindet. Die untere Dichtungsfolie 17 kann
mit Ankernoppen versehen sein und vor dem Betonieren des
Plattformelementes 4 bzw. 5 in der Schalung verlegt werden,
so daß sie fest mit dem Beton verbunden wird. Die Dich
tungsfolien 16 und 17 sind bis in die Fugen 6 zwischen den
Dichtkörpern 2, 3 heruntergezogen (Fig. 3). Auch die Drän
schicht 18 reicht bis in die Fugen 6. Die Dichtungsfolien
16 benachbarter Dichtkörper 2 und 3 schließen an eine Sam
melleitung 19 an, die im Bereich unterhalb der Plattform
elemente 4, 5 verläuft. Die benachbarten Dichtungsfolien 17
sind an eine Sammelleitung 20 angeschlossen, die mit Ab
stand unterhalb der Sammelleitung 19 liegt. Solche Sammel
leitungen 19 und 20 sind unterhalb jeder Fuge 6 vorhanden
und mit Gefälle an zwei (nicht dargestellte) Sickerwasser-
Sammelbehälter angeschlossen. Das durch den Deponiekörper 1
hindurch sickernde Wasser wird von den im Gefälle liegenden
oberen Dichtungsfolien 16 zu den Sammelleitungen 19 gelei
tet und fließt dann in den ersten Sammelbehälter. Falls die
obere Dichtungsfolie 16 undicht wird, gelangt Sickerwasser
in die Dränschicht und über die untere Dichtungsfolie 17 in
die untere Sammelleitung 20 und von dort in den zweiten
Sammelbehälter. Eine beispielsweise optische Kontrolle die
ses zweiten Sickerwasser-Sammelbehälters erlaubt die Fest
stellung, ob die obere Dichtungsfolie 16 noch ausreichend
dicht ist.
Die Dränschicht 18 muß nicht bis an die Sammelleitungen 20
reichen.
Die Dichtkörper oder mindestens ihre Plattformelemente 4
und 5 sind aus wasserundurchlässigem Material hergestellt.
Sie bestehen vorzugsweise aus Normalbeton B 45 und sind mit
korrosionsgeschütztem Betonstahl bewehrt.
Bei Verwendung solcher Dichtkörper kann anstelle zweier
Dichtungsfolien mit Zwischen-Dränschicht eine Kunstharzbe
schichtung vorgesehen sein, die auf die obere Fläche der
Plattformelemente aufgebracht ist und aus ungesättigtem
Polyesterharz bestehen kann, und die vorzugsweise glas
faserverstärkt ist. Diese Kunstharzbeschichtung hat eine
gute Haftfestigkeit und ist gegen chemische Angriffe wider
standsfähig sowie undurchlässig für Flüssigkeiten. Sie er
höht die mechanische Festigkeit und bietet einen zusätz
lichen Schutz für die Konstruktion.
Die kunstharzbeschichteten Dichtkörper sind als Fertigteile
einfach herzustellen. Das Schwinden des Betons ist vor Auf
bringen der Beschichtung größtenteils abgeklungen. Die Po
rendichtigkeit der Beschichtung auf den Plattformelementen
4 und 5 wird nach Fertigstellung zweckmäßig mit einem Po
renprüfgerät überprüft.
Trotz der unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten
von Beton und Kunststoff bestehen im Einsatz der Dichtkör
per keine Probleme, weil in der Grenzfläche zwischen den
Plattformelementen und dem Müll kaum Temperaturunterschiede
auftreten.
Die Dichtungselemente zur Abdeckung der Plattformelemente
können auch aus Edelstahlblechen oder Keramikplatten beste
hen, die eine profilierte Oberfläche haben sollen. Auch
diese Dichtungselemente werden zweckmäßig an den Rändern 7
und 8 der Dichtkörper 2 und 3 nach unten weitergeführt, so
daß sie die Plattformelemente auch im Bereich der Fugen 6
abdecken.
Die Fugen 6 sind gegen den Deponiekörper 1 abgedeckt. Hier
für wird im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3
ein Formstein 21 verwendet, der vorzugsweise aus kera
mischem, säurefestem Material besteht, das eine hohe Wider
standsfähigkeit gegen aggressive Medien aufweist. Der Form
stein 21 ist so gestaltet, daß die Sickerwässer unter ihm
hindurch von der oberen Dichtungsfolie 16 in die Fugen 6
abfließen können.
Ein besonderer Vorteil der Aufteilung der Dichtplattform in
einzelne Dichtkörper besteht darin, daß über die Fugen 6
und die Sammelleitungen 20 die Menge des Sickerwassers ge
trennt erfaßt und dadurch der Ort eine Lecks schnell fest
gestellt werden kann, wonach abschnittsweise nur bestimmte
Dichtkörper oder deren Plattformelemente repariert oder er
setzt werden müssen.
Zum Auswechseln einer Dichtung 15 kann der Dichtkörper als
Einheit demontiert werden. Sind die Träger 10 und 11 nicht
fest mit dem Plattformelement 4 verbunden, so können sie
auf den Stützen 12 und 13 mittels vertikal beweglichen La
gerelementen, z. B. je eines Sandtopfes, aufgelagert sein,
so daß sie abgelassen werden können und dann nur das Platt
formelement 4 bzw. 5 ausgewechselt werden muß.
Die Grundfläche der Plattformelemente ist zweckmäßigerweise
ein längliches Rechteck. Dadurch wird bei einer Demontage
des Dichtkörpers eine Brückenbildung in dem darüberliegen
den festen Müll begünstigt und damit einem Nachrutschen des
Mülls entgegengewirkt.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine Möglichkeit, ein Nachrutschen
von Müll während Reparaturarbeiten zu verhindern. Hierfür
sind mit Abstand über den Dichtkörpern Bedarfstragelemente
22 eingebaut, welche ihre Haupttragrichtung senkrecht zu
den Trägern 10 der Plattformelemente haben und vor Entfer
nen eines Dichtkörpers auf dem Boden des Kontrollraumes mit
Stützen 24 abgestützt werden, die durch die Fugen 6 hin
durchgeführt werden. Zwischen den Plattformelementen 4 und
den Bedarfstragelementen 22 ist eine Filterschicht 23 ein
gebaut.
Die Bedarfstragelemente 22 sind Platten, die vorzugsweise
als Stahlbetonfertigteile hergestellt sind. Sie überspannen
ein oder mehrere Dichtkörper-Felder in Quer- oder Längs
richtung. Zum Schutz gegen Sickerwasser können sie voll
ständig mit einer Dichtungsfolie verkleidet sein, aber auch
aus gegen Sickerwasser beständigem Material bestehen. Ein
Abfließen des Sickerwassers über die Oberfläche der Platt
formelemente 4 in die Sammelleitung wird durch Abfluß
öffnungen ermöglicht, die als Durchbrechungen in den Be
darfstragelementen 22 ausgeführt oder durch die Fugen zwi
schen benachbarten Bedarfstragelementen gebildet sein kön
nen.
Die Filterschicht 23 dient als Flächendrainage für durch
tretendes Sickerwasser. Außerdem können ihr, bei ent
sprechender Auslegung (Dicke, Bindemittel, Festigkeit),
Tragfunktionen zugewiesen sein. Wie in Fig. 8 schematisch
angedeutet ist, werden die Bedarfstragelemente 22 nach dem
Ausbau eines Dichtkörpers seitlich flächig durch die Fil
terschicht 23 abgestützt, und ihr Eigengewicht wird durch
Gewölbe- und Haftwirkung abgetragen. Hierfür ist die Bin
dung dieser Schicht, die vorwiegend aus gebundenem, porösem
Material besteht, entsprechend ausgelegt. Bei geeigneter
Auslegung nach Dicke und Festigkeit übernimmt die Filter
schicht 23 zusätzlich die Funktion einer Bedarfstrag
schicht. Ein Anhaften der Filterschicht 23 an den Platt
formelementen kann durch eine geeignete Zwischenschicht,
z. B. eine Folie, vermieden werden.
Nach Demontage eines Dichtkörpers oder eines Plattformele
mentes wird die Müllauflast von den Bedarfstragelementen 22
aufgenommen und über die Stützen 24 abgetragen.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen eine weitere Art des Auswechselns
von Plattformelementen 4 und 5.
Konstruktiv ist vorausgesetzt, daß die Träger 10 und 11 mit
dem zugehörigen Plattformelement 4 bzw. 5 einen Trägerrost
bilden. Die Träger sind auf Sandtöpfen 25 aufgelagert, die
auf den Stützen 12 und 13 angeordnet sind. Zum Auswechseln
eines solchen Plattformelementes 4 bzw. 5 wird ein Platt
formwagen 26 mit einem Stützgerüst unter das Plattform
element gefahren. Anschließend wird das Stützgerüst des
Plattformwagens 26 so weit angehoben, bis es an den Trägern
10 und 11 anliegt. Die Sandtöpfe 25 an den Stützen 12 und
13 werden abgelassen, wodurch die Last des Plattformelemen
tes 4 voll auf das Stützgerüst des Plattformwagens 26 abge
tragen wird, wobei zwischen den Trägern 10 und 11 des
Plattformelementes 4 und den Stützen 12 und 13 Spiel ver
bleibt. Dabei kann das Plattformelement mittels des Platt
formwagens 26 seitlich an den Stützen 12 und 13 vorbei ver
schoben werden (Fig. 7). Anschließend wird das Stützgerüst
des Plattformwagens so weit abgesenkt, daß das aufliegende
Plattformelement 4 aus seiner horizontalen Lage in eine
vertikale Lage (Fig. 8) geschwenkt werden kann, ohne mit
der Filterschicht 23 in Berührung zu kommen, in der sich
beim Absenken des Plattformelementes 4 ein Gewölbe 28 aus
gebildet hat. Infolge dieses Gewölbes ist die Filterschicht
selbsttragend und kann außerdem das über ihr befindliche
Bedarfstragelement 22 tragen. Anschließend wird ein neues
Plattformelement in umgekehrter Reihenfolge eingebaut.
Die Müllauflast wird im Bereich des abgesenkten Plattform
elementes über das Bedarfstragelement 22 und das Gewölbe 28
der Filterschicht 23 auf die benachbarten Plattformelemente
4 bzw. 5 abgetragen, die vorher unter Berücksichtigung die
ser Zusatzlast verstärkt wurden, die während der Aus
wechselphase gegeben ist.
Die tragfähige Filterschicht 23 kann beispielsweise ein
Einkornbeton sein, der sowohl wasserdurchlässig als auch
tragfähig ist.
Anstelle der Sandtöpfe 25 können auch hydraulische oder me
chanische Stellvorrichtungen verwendet werden, die in der
Lage sind, im Normalzustand die Auflast der Deckenkon
struktion und des aufgelagerten Mülls zu übertragen.
Unter Plattformwagen 26 sind Vorrichtungen zu verstehen,
die mittels hydraulischer und/oder mechanischer Einbauten
höhenverstellbar und horizontal verfahrbar sind.
Wie Fig. 8 zeigt, kann noch eine Hilfsunterstützung 27 vor
gesehen sein, auf die das vom Plattformwagen 26 abgesenkte
Plattformelement 4, 5 abgesetzt werden kann. Auf dieser
Hilfsunterstützung 27 wird das Plattformelement dann in der
beschriebenen Weise aus der horizontalen in die vertikale
Lage geschwenkt. Eine solche Hilfsunterstützung 27 kann un
verstellbar oder auch höhenverstellbar ausgebildet sein.
Ihre Verwendung empfiehlt sich, wenn mehrere Plattform
elemente 4 bzw. 5 ersetzt werden sollen. Der Plattformwagen
26 kann dann nach dem Absetzen des ersten Plattformelemen
tes auf der Hilfsunterstützung 27 zu einem weiteren zu er
setzenden Plattformelement verfahren werden, während das
auf der Hilfsunterstützung 27 befindliche Plattformelement
in die vertikale Lage geschwenkt wird. Die Zeit für das
Auswechseln mehrerer Plattformelemente wird dadurch wesent
lich verkürzt.
Claims (19)
1. Vorrichtung zur Fassung von Sickerwasser aus Deponien,
mit einer den Deponiekörper (1) unterfangenden Dicht
plattform (2, 3), die aus Plattformelementen (4; 5) be
steht, welche mit Fugen (6) bildenden Abständen neben
einanderliegend auf Stützen (12; 13) aufgelagert sind,
wodurch unterhalb der Dichtplattform (2, 3) ein begeh
barer Kontrollraum (9) vorhanden ist, sowie mit einer
die Dichtplattform (2, 3) abdeckenden Dichtung (15),
die Vertiefungen aufweist, welche in Sammelleitungen
(19; 20) für das Sickerwasser münden,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (15) auf der
Dichtplattform (2, 3) aufliegt und zur Bildung der Ver
tiefungen in die Fugen (6) zwischen den Plattform
elementen (4; 5) heruntergezogen ist, und daß die
Plattformelemente (4; 5) zu Reparaturzwecken einzeln
aus ihrem Verband mit den Stützen (12; 13) und den je
weils benachbarten Plattformelementen (4; 5) lösbar und
mittels einer höhenverstellbaren Unterstützung (26; 27)
absenkbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (15) zu den
Fugen (6) Gefälle hat, und daß die Sammelleitungen (19
und 20) unterhalb der Fugen (6) liegen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (15) jedes
Plattformelementes (4; 5) aus zwei übereinanderliegen
den Dichtungselementen, insbesondere Dichtungsfolien
(16; 17) besteht, zwischen denen eine Dränschicht (18)
liegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß den Fugen (6) jeweils zwei
übereinanderliegende Sammelleitungen (19 und 20) zuge
ordnet sind, die jeweils an eines der beiden Dichtungs
elemente (16 und 17) angeschlossen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Sammelleitungen
(19 und 20) unterhalb der Fugen (6) liegen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungselemente aus
kunstharzbeschichteten Platten aus Edelstahl oder Beton
bestehen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das untere Dich
tungselement aus Keramikplatten besteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fugen (6) gegen den De
poniekörper (1) abgedeckt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß zum Abdecken der Fugen (6)
Formsteine (21) vorgesehen sind, die auf den Plattform
elementen (4; 5) aufliegen und vorzugsweise aus säure
festem keramischen Material bestehen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß auf den Stützen (12; 13)
höhenverstellbare Lagerkörper (25) zur Auflagerung der
Plattformelemente (4; 5) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4;
5) mittels Trägern (10 und 11) auf den Stützen (12; 13)
aufgelagert sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4;
5) und die Träger (10, 11) gesonderte Teile sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4;
5), die Träger (10 und 11) und die Stützen (12; 13) Be
ton-Fertigteile sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformelemente (4;
5) eine korrosionsbeständige Bewehrung aufweisen, die
vorzugsweise aus feuerverzinktem Betonstahl besteht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Plattformele
mente (4; 5) Bedarfstragelemente (22) angeordnet sind,
welche jeweils nach Absenken eines Plattformelementes
(4; 5) die Auflast des Deponiekörpers (1) auf benach
barte Plattformelemente (4; 5) übertragen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bedarfstragelemente
(22) Platten sind, die jeweils mindestens ein Platt
formelement (4; 5) vollständig und zwei benachbarte
Plattformelemente (4; 5) randseitig überdecken.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß in und/oder zwischen den
Bedarfstragelementen (22) Abflußöffnungen vorhanden
sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Plattformele
mente (4; 5) eine Filterschicht (23) vorhanden ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflast des Deponiekör
pers (1) beim Ausbau eines Plattformelementes (4; 5),
insbesondere mittels Dimensionierung der Filterschicht,
durch ein tragendes Gewölbe aufgenommen ist, das sich
auf den benachbarten Plattformelementen (4; 5) ab
stützt.
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1987
- 1987-05-16 DE DE3716443A patent/DE3716443C2/de not_active Expired - Fee Related
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Publication number | Publication date |
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DE3716443A1 (de) | 1987-11-19 |
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