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DE3711539A1 - Abdrucksatz - Google Patents

Abdrucksatz

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DE3711539A1
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Germany
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DE3711539A
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Franz-Josef Barlage
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Pelikan International Corp Bhd
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Pelikan GmbH
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M5/00Duplicating or marking methods; Sheet materials for use therein
    • B41M5/124Duplicating or marking methods; Sheet materials for use therein using pressure to make a masked colour visible, e.g. to make a coloured support visible, to create an opaque or transparent pattern, or to form colour by uniting colour-forming components
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/117Identification of persons
    • A61B5/1171Identification of persons based on the shapes or appearances of their bodies or parts thereof
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Description

Die Erfindung betrifft einen Abdrucksatz, insbesondere ein Abdruckpapier mit einem eine farbabgebende Beschichtung aufweisenden Geberblatt und einem Nehmerblatt, wobei bei Druckeinwirkung auf den Abdrucksatz und nachfolgendes Trennen von Nehmerblatt und Geberblatt auf dem Nehmer­ blatt ein farbiges Abdruckbild entsteht.
Zur Schaffung von Abdrücken, insbesondere Fußabdrücken, wurden in der Vergangenheit verschiedene Einrichtungen bzw. Verfahren herangezogen. Bei einem bekannten Vorschlag wird ein Papier auf ein Stempelkissen aufgelegt und durch Druckeinwirkung auf der der Stempelkissenoberfläche aufliegenden Rückseite des Papiers der Abdruck geschaffen. Dieses Ver­ fahren führt nicht zu Abdrücken mit den wünschenswerten scharfen Umrissen und ist relativ umständlich und schmutzig, was sowohl bei der Anwendung als auch bei der Herstellung für breite Anwendungsgebiete, z. B. in Sportfachgeschäften, gilt. Mit ähnlichen Nachteilen ist auch das aus der DE-OS 22 59 406 bekannte Verfahren behaftet, bei dem Fußabdrücke in unterschiedlichen Fußstellungen auf einem Abdruckmaterial aus z. B. Papier geschaffen werden, das unter einem flächigen flexiblen Farbträger angeordnet wird, der an seine Unterseite mit einer Farbschicht versehen und für jeden Farbabdruck an seiner Oberfläche mit dem Fuß belastet wird. Bekannt ist aus der DE-OS 25 24 186 eine Form, insbesondere eine Fußform, die den Negativabdruck eine Fußes oder einer Trittfläche eines solchen darstellt, wobei diese aus einer selbsttragenden, in einem bestimmten Temperaturbereich ohne weiteres plastisch verformbaren Schicht oder Folie mit einer Einlage eines dehnbaren Gewebes besteht. Hier muß erwärmt werden, um eine Verformbarkeit der Ausgangsform zu erreichen. Nach Abkühlen und Versteifen stellt sich der Negativabdruck dar. Das DE-GM 76 00 445 befaßt sich mit einer Vorrichtung zur Ver­ formung der Konturen eines Gegenstandes, vorzugsweise der Trittfläche eines Fußes, wobei sich ein kugelförmiges Material in einer wannen­ förmigen Mulde unter einer luftundurchlässigen Folie aus einem flexiblen und zerreißfesten Material befindet und ein Absaugen der Luft aus dem Raum des kugelförmigen Materials mittels eines Ventils möglich ist. Durch Absaugen der in der Wanne zwischen dem Kügelchen befindlichen Luft entsteht während der Druckeinwirkung durch den Fuß ein Vakuum, so daß eine feste Nachbildung des Fußes entsteht. Ein scharfer Abdruck ist hier ebenfalls nicht möglich.
Die oben beschriebenen bekannten Vorschläge zur Schaffung von Ab­ drücken, insbesondere Fußabdrücken, haben, wie gezeigt, vielfältige Nach­ teile. lnsbesondere liefern sie nicht die wünschenswerten scharfen Um­ risse der Abdrücke und sind vor allem in der Handhabung verbesserungs­ bedürftig.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, den eingangs beschriebenen Abdrucksatz so weiterzubilden, daß saubere Abdrücke mit scharfen Umrissen, insbesondere Fußabdrücke im orthopädischen Bereich, problemlos möglich sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Adhäsion zwischen Nehmerblatt und farbabgebender Beschichtung des Geberblattes größer ist als die Adhäsion zwischen farbabgebender Beschichtung und der Oberfläche des Trägers des Geberblattes.
Das Wesen der Erfindung besteht demzufolge darin, daß die dem Geber­ blatt zugewandte Oberfläche des Nehmerblattes beim Gebrauch mit einer farbabgebenden Beschichtung des Geberblattes unter Druckeinwirkung in Kontakt gebracht wird und dabei die Materialauswahl derartig ist, daß die Oberfläche des Nehmerblattes zu der farbabgebenden Beschichtung des Geberblattes eine Adhäsion zeigt, die ausreichend größer als diejenige ist, die zwischen der farbabgebenden Beschichtung des Geber­ blattes und dem Träger des Geberblattes besteht. Damit der wünschens­ werte Farbübertrag bei der Anwendung unter Druckeinwirkung statt­ findet, muß selbstverständlich die Kohäsion des Materials der farb­ abgebenden Beschichtung ausreichend niedrig sein, was beispielsweise für die üblichen Kohlepapiere gilt.
Die Oberfläche des Nehmerblattes kann bereits selbst den ange­ sprochenen Adhäsionserfordernissen genügen. Das heißt, es handelt sich dann um einheitliches Material, das die erforderliche Adhäsion gegenüber der farbabgebenden Beschichtung des Geberblattes zeigt. Es wird im Rahmen der Erfindung allerdings bevorzugt, daß das Nehmerblatt aus einem Träger, beispielsweise aus Papier oder einer Kunststoffolie, besteht und hierauf eine dünne und eine besondere Adhäsion aufweisende weitere Schicht bzw. adhäsive Schicht aufgebracht ist. Hierbei kann es sich inbesondere um eine Schicht aus einem Haft- bzw. Adhäsionskleber handeln. Unter Haftklebern versteht man elastische und dauernd kleb­ fähige Selbstklebemassen mit großen Adhäsions- und kleinen Kohäsions­ kräften, die schon unter geringem Druck bei Raumtemperatur auf den verschiedenen Oberflächen sofort haften und deren Verbindungen meist mehrmals gelöst werden können. Es kann sich also beispielsweise um die Klebstoffe von Heftpflastern, Klebefolien und -bändern, Selbstklebe­ etiketten usw. handeln. Die modernen Haftkleber stellen viskose Lösungen oder Dispersionen von Kautschuk, Polyacrylat, Polyvinylether bzw. Polyisobutylen dar. Dem Fachmann ist es ohne Schwierigkeiten möglich, den für die Zwecke der Erfindung besonders geeigneten Haft­ kleber zu ermitteln. Als besonders bevorzugt kann ein Kautschuk-Haft­ kleber gelten, wie er auf dem Markt vielfältig angeboten wird.
Das Geberblatt der erfindungsgemäßen Abdrucksatzes besteht aus einem Träger, beispielsweise aus Papier oder einer Kunststoffolie, auf der die farbabgebende Beschichtung aufgebracht ist, die die oben erwähnten Anforderungen gegenüber der Oberfläche des Nehmerblattes und des Geberblattes erfüllen muß. In dieser farbabgebenden Beschichtung ist ein Farbmittel, d.h. ein Farbpigment und/oder ein Farbstoff, enthalten. Bei der farbabgebenden Beschichtung handelt es sich insbesondere um eine wachsgebundene Farbschicht oder auch um eine poröse Kunststoffschicht, die eine flüssige Farbpigmentdispersion enthält. Auf Trägern ausgebildete farbabgebende Beschichtungen dieser Art sind allgemein bekannt und werden beispielsweise in der Zeitschrift "Papier", 21. Jahrgang, Heft 2, 1967, S. 85-90 unter dem Titel "Kohlepapier und kohlepapierähnliche Papiere" beschrieben. Danach bestehen die Farbmassen für die Kohle­ papiere überwiegend aus einem Wachs neben Weichmachern, löslichen Farbstoffen und Pigmenten. Aus diesem Grunde kommt dem Wachs eine besondere Bedeutung zu. So sollte er möglichst hart sein, damit die Kohlepapierschicht nicht schmiert und scharfe Kopien entstehen. und ein gutes Bindevermögen für Vaseline, Öle, Wollfett, Petrolat usw. aufweisen, die als Weichmacher verwendet werden. Darüber hinaus ist ein hohes Dis­ pergiervermögen für Pigmente (Ruß usw.) von Vorteil, damit trotz eines großen Anteils die warme Farbmasse beim Auftrag gut fließt. Das Wachs sollte so ergiebig sein, daß die Farbabgabe bei Druckeinwirkung gleich­ mäßig und möglichst lange erfolgt und Temperaturschwankungen aus­ halten und nicht zum Blocken neigen. Als Wachse kommen sowohl Natur- als auch Synthetikwachse in Frage. Welche Art von Wachsen besonders geeignet ist, ergibt sich aus der oben zitierten Literaturstelle.
Bei der Anwendung der erfindungsgemäßen Abdrucksatzes wird das farbige Abdruckbild nicht nur allein durch Druck auf das Nehmerblatt übertragen, sondern die Oberfläche des Nehmerblattes ist so ausgestaltet, daß eine möglichst große Adhäsionskraft zwischen der farbabgebenden Be­ schichtung und der Oberfläche des Nehmerblattes besteht. Diese Ziel­ setzung wird insbesondere durch die erwähnte adhäsive Zusatzschicht, vor allem die Haftkleberschicht erreicht und gilt im Rahmen der Erfindung als bevorzugt. Dabei kann zwischen der farbabgebenden Beschichtung und der Haftkleberschicht im Hinblick auf die wünschenswerte Adhäsion eine definierte Abstimmung vorgenommen werden.
Damit nicht bereits vor Gebrauch des erfindungsgemäßen Adrucksatzes der eigentlich erst bei Druckeinwirkung gewünschte Farbübergang eintritt, befindet sich vorzugsweise zwischen Nehmerblatt und Geberblatt ein keine oder nur eine unwesentliche Adhäsion gegenüber den damit in Kontakt stehenden Blättern aufweisendes Trennblatt, insbesondere ein silikonisiertes Trennblatt. Das wünschenswerte Abdruckbild wird nach Abziehen des Nehmerblattes von dem Geberblatt auf der Oberfläche des Nehmerblatts, insbesondere der Haftkleberschicht sichtbar und kann durch Auflegen einer transparenten Folie fixiert werden. Diese transparente Folie ist dann von besonderen Vorteil, wenn der Abdruck archiviert werden soll. So läßt sich das mit dieser Folie belegte Papier dann ohne weiteres in einem Ordner geheftet ablegen.
Bei einer besonders praktischen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Satzes werden die oben beschriebenen Bänder an einer Längsseite mitein­ ander verbunden, insbesondere verklebt. Dabei ist es von Vorteil, wenn die später zu entfernenden Blätter, insbesondere das Trennblatt sowie das Geberblatt, an der verbundenen Längsseite perforiert sind und demzu­ folge hier eine Abrißlinie aufweisen. Grundsätzlich könnten Trennblatt und Geberblatt in der erforderlichen Folge auch zwischen transparenter Folie und Nehmerblatt eingelegt werden. Es könnte auch auf die trans­ parente Folie verzichet werden, was jedoch die Gefahr einschließt, daß bei Kontakt mit dem auf dem Nehmerblatt zur Haftung gebrachten Farb­ abdruck ein Verschmieren möglich wird. Die Stärke der einzelnen Blätter bzw. Folien des erfindungsgemäßen Abdrucksatzes sind für die ange­ strebten Ziele nicht wesentlich. lm allgemeinen haben sie jedoch etwa folgende Stärke: transparente Folie: 25 bis 75 µm, Geberblatt: 30 bis 50 µm (Träger hiervon: 12 bis 20 µm; farbabgebende Beschichtung: 5 bis 25 µm); Trennblatt: 20 bis 40 µm; Nehmerblatt: 60 bis 80 µm (Träger: 50 bis 70 µm; adhäsive Schicht: 10 bis 20 µm). Diese Werte können auch mehr oder weniger weit unter- bzw. überschritten werden.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der Fig. 1, die eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Abdrucksatzes darstellt, noch näher erläutert werden:
Nach der Fig. 1 weist der Abdrucksatz 1 ein Nehmerblatt 7 mit einem Träger 9 und ein Geberblatt 3 mit einem Träger 5 auf, wobei die Träger­ blätter 5, 9 jeweils aus Papier bestehen. Auf dem Trägerblatt 5 des Geberblattes 3 befindet sich eine farbabgebende Beschichtung 4, wobei die Kombination aus farbabgebender Beschichtung 4 und Träger 5 durch ein übliches Kohlepapier mit wachgebundener Rußschicht dargestellt wird. Auf dem Träger 9 des Nehmerblattes 7 befindet sich eine Haft­ kleberschicht 8 aus einem üblichen Kautschuk-Haftkleber. Zwischen dem Nehmerblatt 7 und dem Geberblatt 3 ist ein Trennblatt 6 angeordnet, das einen unerwünschten frühzeitigen Farbübergang vor Gebrauch aus­ schließen soll. Dieses Trennblatt 6 hat eine silikonierte Oberfläche. Über dem Geberblatt 3 ist eine transparente Folie 2 angeordnet, die nach Farb­ übertragung bzw. Ausbildung des Farbabdrucks und nach Entfernen des Geberblattes 3 zur Fixierung des Abdruckes mit der abdruckgemäß einge­ färbten Oberfläche der Haftkleberschicht 8 des Nehmerblattes 7 in dauer­ haften Kontakt gebracht und somit archiviert werden kann.
Mit dem erfindungsgemäßen Abdrucksatz können Abdrücke, insbesondere im orthopädischen Bereich, so vorzugsweise zur Schaffung von Fuß­ abdruckbildern, mit scharfen Umrissen problemlos und sauber hergestellt werden, wobei es insbesondere wichtig ist, daß das Nehmerblatt die Druckfarbe in abgestufter Intensität von der farbabgebenden Be­ schichtung des Geberblattes aufnimmt, so daß sowohl die Abdruckumrisse als auch unterschiedliche Druckzonen erkennbar werden, aus denen der Fachmann Rückschlüsse auf die individuelle Anpassung beispielsweise eine Fußbettes ziehen kann.

Claims (10)

1. Abdrucksatz mit einem eine farbabgebende Beschichtung aufwei­ senden Geberblatt und einem Nehmerblatt, wobei bei Druckeinwirkung auf den Abdrucksatz und nachfolgendes Trennen von Nehmerblatt und Geberblatt auf dem Nehmerblatt ein farbiges Abdruckbild entsteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsion zwischen Nehmerblatt (7) und farbabgebender Beschichtung (4) des Geberblattes (3) größer ist als die Adhäsion zwischen farbabgebender Beschichtung (4) und der Oberfläche des Trägers (5) des Geberblattes (3).
2. Abdrucksatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Nehmerblatt (7) aus einem Trägerblatt (9) und einer adhäsiven Schicht (8) besteht, die eine gewünschte Adhäsion zur farbabgebenden Beschichtung (4) des Geberblattes (3) zeigt.
3. Abdrucksatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die adhäsive Schicht (4) aus einem Haftkleber besteht.
4. Abdrucksatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die farbabgebende Beschichtung (4) eine wachsgebundene Farbschicht darstellt.
5. Abdrucksatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die farbabgebende Beschichtung (4) eine eine flüssige Farb­ pigmentdispersion enthaltende poröse Kunststoffschicht ist.
6. Abdrucksatz nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Geberblatt (3) und Nehmerblatt (7) ein keine oder geringe Adhäsion aufweisendes Trennblatt (6) angeordnet ist.
7. Abdrucksatz nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Geberblatt (3) zwischen dem Nehmerblatt (7) bzw. dem Trennblatt (6) und einem transparenten Blatt (2) angeordnet ist.
8. Abdrucksatz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das trans­ parente Blatt (2) eine Kunststoffolie ist.
9. Abdrucksatz nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (5) des Geberblattes (3) und der Träger (9) des Nehmerblattes (7) aus Papier oder aus einer Kunststoffolie bestehen.
10. Verwendung des Abdrucksatzes nach mindestens einem der vor­ hergehen den Ansprüche zur Ausbildung von farbigen Abdruckbildern im orthopädischen Bereich, insbesondere zur Schaffung von Fußabdruck­ bildern.
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