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DE1421069B2 - Durchschreibematerial - Google Patents

Durchschreibematerial

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Publication number
DE1421069B2
DE1421069B2 DE19591421069 DE1421069A DE1421069B2 DE 1421069 B2 DE1421069 B2 DE 1421069B2 DE 19591421069 DE19591421069 DE 19591421069 DE 1421069 A DE1421069 A DE 1421069A DE 1421069 B2 DE1421069 B2 DE 1421069B2
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DE
Germany
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ink
material according
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copy material
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19591421069
Other languages
English (en)
Other versions
DE1421069A1 (de
Inventor
Hermann Dr.-Ing.; Müller Ferdinand; 5160 Dürsen Winzer
Original Assignee
Renker GmbH, 5161 Lendersdorf-Krauthausen
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Renker GmbH, 5161 Lendersdorf-Krauthausen filed Critical Renker GmbH, 5161 Lendersdorf-Krauthausen
Publication of DE1421069A1 publication Critical patent/DE1421069A1/de
Publication of DE1421069B2 publication Critical patent/DE1421069B2/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M5/00Duplicating or marking methods; Sheet materials for use therein
    • B41M5/10Duplicating or marking methods; Sheet materials for use therein by using carbon paper or the like

Landscapes

  • Color Printing (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Durchschreibematerial aus einem oder mehreren Blättern, die Träger sowie farbaufnehmende und/oder farbabgebende Schichten aufweisen.
Die bekannten Kohlepapiere zeigen neben ihren wertvollen Eigenschaften, welche ihnen ihre Vorzugsstellung bei der Anfertigung von Kopien seit Jahrzehnten erhalten haben, auch gewisse Nachteile. So z. B. färben sie leicht infolge des Wachs- und Ölgehaltes ihrer Farbschicht ab, auch wird durch die Einlage des Kopierblattes vor jedem Durchschlagblatt die ίο Dicke des Schreibsatzes wesentlich erhöht. Damit wird auch die Zahl der in einer Maschine erzeugbaren Durchschläge begrenzt. Als weitere ungüstige Erscheinungen sind auch Verschmieren, Verrutschen infolge der durch den Wachsauftrag bedingten Glätte u. a. m. beachtlich.
Es hat daher nicht an Bestrebungen gefehlt, diese Nachteile auszuschalten, wobei die verschiedensten Wege eingeschlagen wurden. So hat man z. B. Papiere mit einer Deckschicht versehen, die bei lokaler Druckeinwirkung, etwa eines Stiftes oder einer Schreibmaschinentaste, weggedrückt oder glasig durchsichtig wird, wobei der abstechend gefärbte Papierträger zum Vorschein kommt und so das aufgedrückte Zeichen in Erscheinung treten läßt. Solche Papierblätter sind sowohl als Originale als auch — zu Schreibsätzen vereinigt — als Durchschlagblätter verwendbar. Auch diesen Papieren haften im Gebrauch indes gewisse Mangel an, von denen unter anderem die besonders große Gefahr unerwünschter Durchschriften, etwa von Randnotizen, erwähnt sei. Auch sind Papiere dieser Art sehr wärmeempfindlich.
Von Wichtigkeit sind ferner die Versuche, nach dem Donato'r-Akzeptor-Prinzip ans Ziel zu gelangen. Darunter ist zu verstehen, daß man Zeichen durch chemisches Zusammenwirken eines präparierten gebenden Blattes des »Donators« und eines präparierten empfangenden Blattes des »Akzeptors« zum Entstehen bringt. Hierbei wurden schon verschiedene Wege eingeschlagen. So z. B. die Präparierung der Rückseite des einen Blattes mit einer tanninhaltigen Wachsmischung und der Oberseite des Durchschlagblattes mit einer Eisensalzkomposition; bei Druckwirkung findet eine chemische Reaktion der beiden Schichten unter Farbbildung statt.
Diese Papiere sind aber unter anderem von geringer Haltbarkeit.
Ein weiteres Verfahren, das in den verschiedensten
Modifikationen vorgeschlagen wurde, setzt in der Donatorschicht organische Substanzen (meist Leukobasen von Farbstoffen) ein, die befähigt sind, mit bestimmten reaktionsfähigen Tonerdesilikaten, aus denen die Akzeptorschicht besteht, Farbstoffe zu bilden. Infolge ihrer Herstellungsart sind diese Papiere aber sehr teuer, auch treten mit der Zeit gewisse Verfärbungen ein.
Andere Vorschläge gehen dahin, die Rückseite des Oberblattes mit einer nicht abfärbenden Farbkomposition und das Durchschlagsblatt auf der Vorderseite mit einer wachs- oder latexhaltigen Schicht zu versehen, die bei der Druckwirkung Farbstoffteilchen aus dem Oberblatt löst oder ablöst und festhält. Der letzte Vorschlag wurde bereits um die Jahrhundertwende in der österreichischen Patentschrift 1342 gemacht. Weitere Vorschläge dieser Art wurden in den deutschen Auslegeschriften 1 041 981 und 1 046 635 gemacht.
Gemäß dieser Druckschrift wurde als farbabgebende Präparation eine wachsfreie Mischung aus pulver-
förmigen Materialien empfohlen, während die die Farbe annehmenden Blätter mit einer Wachsmischung unter Zusatz von Paraffin, Harzen u. dgl. präpariert waren. Aus dem deutschen Patent 636 332 ist weiterhin bekannt, die farbabgebende Seite sehr hart einzufärben und die farbannehmende Seite mit einer wachshaltigen Empfangsschicht zu präparieren, so daß nur auf dieser Präparation eine Durchschrift möglich ist.
Die Anwendung einer wachshaltigen Empfangsschicht bringt aber dieselben Nachteile (etwa das Abgreifen, das Verrutschen infolge der Glätte) mit sich, wie sie bei den Kohlepapieren erwähnt wurden. Auch sind solche Schichten weder mit Tinte noch mit Kugelschreiber beschriftbar, und die Aufzeichnungen sind nicht radierfähig. Die Wachsschichten vermindern überdies die Opazität des Papiers, so daß gegebenenfalls eine auf der anderen Seite angeordnete Farbschicht durchscheint.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Durchschreibematerial anzugeben, das einerseits griffest und gut zu handhaben ist, andererseits aber beim Beschriften von Hand oder mit der Maschine saubere und scharfe Kopien liefert, die ihrerseits nicht verwischen, jedoch radierfähig sind. Auch sollen die übrigen vorstehend erwähnten Nachteile der bekannten Durchschreibematerialien möglichst weitgehend vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die farbaufnehmende Schicht klebfähige Plaste enthält. Die Schichten können die Blätter ganz oder nur teilweise bedecken. Auftragsstärke und Klebvermögen sind in bekannter Weise so einzuregulieren, daß nur an den Stellen lokalen Druckes (optimale) Haftung der von der farbabgebenden Schicht auf die farbaufnehmende Schicht übertragenen Farbstoffteile erfolgt. Ein Zusatz von Füllstoffen, vorzugsweise Weißpigmenten, bewirkt dabei auch eine bessere Abdeckung sowie infolge Aufrauhung der Oberfläche eine stärkere Farbhaftung.
Unter der Bezeichnung »Plaste« sind alle Materialien zu verstehen, deren wesentliche Bestandteile aus solchen makromolekularen organischen Verbindungen bestehen, die synthetisch oder durch Umwandlung von Naturprodukten entstehen. Sie sind in der Regel in der Verarbeitung unter bestimmten Bedingungen plastisch formbar oder sind plastisch geformt worden (vgl. DIN 7708, Blatt 1, Entwurf 1954).
Unter der Bezeichnung »Blätter« sind in vorliegendem Zusammenhang alle blattdünnen, ebenflächigen Gebilde wie Folienbahnen u. dgl. von beliebigen Breiten- und Längenabmessungen zu verstehen.
Die Blätter in der erfindungsgemäßen Ausbildung weisen gegenüber den wachshaltigen farbannehmenden Schichten entscheidende Vorteile auf. Sie sind genauso zu handhaben wie gewöhnliches Schreib- oder Zeichenpapier, sind bedruckbar, radierfähig usw. wie dieses sowie gefällig im Aussehen.
Die farbannehmenden Blätter greifen sich nicht ab, können also z. B. auch für Dauereintragungen, etwa Karteien, benutzt werden.
Die farbabgebenden und farbannehmenden Schichten können dabei auf verschiedenen Blättern oder auf der Vorder- und Rückseite desselben Blattes angebracht sein und das ganze Blatt oder Teile desselben bedecken. Letztere Anordnung kann z. B. bei Formularen zweckmäßig sein, wobei die farbabgebende Seite und/oder die farbannehmende Seite mit Aussparungen versehen sein kann. Auch ist es z. B. möglich, durch Verwendung teilbeschichteter und ganz beschichteter Blätter in einem Durchschreibesatz auf einige Durchschläge den gesamten Text des ausgefertigten Originals, auf andere Durchschläge nur Teile desselben zu übernehmen.
Bei doppelseitiger Ausbildung jedes Blattes, wobei also die Rückseite des Blattes mit der farbabgebenden Schicht, die Vorderseite des Blattes mit einer farbannehmenden Schicht präpariert ist, kann man Schriftsätze mit zehn oder mehr Durchschlagsexemplaren
ίο aufbauen, wobei alle Blätter auch als Original verwendet werden können. Durch Variation der Farbe der Beschichtungen oder des Trägers ist es auch möglich, in einem Schreibsatz Durchschläge von differierender Färbung, z. B. für verschiedene Abteilungen des Betriebes, zu erhalten.
Als farbabgebende Schicht können Farbstoffe in geeignetem Bindemittel eingesetzt werden, wobei aus verfahrenstechnischen Gründen die Verwendung solcher Farbstoffe zu empfehlen ist, die sich in der — vorzugsweise nicht wäßrigen — Bindemittellösung nicht lösen, jedoch sehr fein verteilen.
Es ist dadurch möglich, das Überziehen der einen Papierseite ohne Gefahr des Durchschlagens des Farbstoffes auf die andere Papierseite durchzuführen.
Nicht wäßrige Bindemittel sind zur Ausschaltung von Rollneigung und Welligwerden des Papiers vorzuziehen.
So kann man z. B. in organischen Lösungsmitteln nichtlösliche Farbstoffe, wie sie von der Industrie auf anorganischer oder organischer Basis unter verschiedenen Markennamen angeboten werden, auftragen, etwa in alkoholischer Lösung von Polyvinylacetaten, Polyvinylisobutyläthern, Polyvinyläthern, eventuell unter Zugabe von die Feinverteilung der Partikeln begünstigenden Substanzen, wie Kieselsäure. Bei Verwendung stark zum Abschmieren neigender Farbstoffe kann man nach Auftrag der farbabgebenden Schicht noch kalandrieren, wodurch die Schicht verfestigt wird.
Für die farbannehmende Seite haben sich besonders Kombinationen von Pigmenten, wie Titandioxid, Zinkweiß, Bariumsulfat, Bariumsulfat-Zinksulfid (Lithopone), Kieselsäure, Silikate, Tonerde-Siliciumverbindungen (Zeolithe, Montmorillonite u. ä.), mit klebfähigen, vorzugsweise permanent klebfähigen Plasten, z. B. Thermoplasten mit polaren Gruppen wie Cellulosederivaten, Polyvinylalkoholen, -äthern, -acetaten, -acetalen, -propionaten, -propionalen, -butyraten, -butyralen, -Chloriden und Mischpolymerisaten, -acrylaten, -methacrylaten, Polystyrol, Polyamiden, Alkyd-, Phthalat- und anderen weichen oder weicheingestellten Plasten als geeignet erwiesen. Die Weicheinstellung kann durch Zugabe von Weichmachern oder durch innere Weichmachung, etwa Pfropfpolymerisaten, erfolgen, wodurch die Gefahr der Abwanderung des Weichmachers aus der Schicht in den Träger vermieden wird, ohne daß Trennschichten oder ähnliche Schutzmaßnahmen erforderlich wären.
Die vorerwähnten Plaste nebst Zusätzen können einzeln oder auch im Gemisch zu mehreren zur Anwendung kommen. Auch mit klebfähigen Plasten allein ist der gewünschte Adhäsionseffekt zu erzielen, doch empfiehlt es sich, damit das Klebevermögen nicht unerwünscht hoch wird, in diesem Falle die Auftragsstärke besonders genau zu regeln und sehr dünn zu halten, während diesen Faktoren bei sehr großem Pigmentzusatz wenig Bedeutung zukommt, da in diesem Falle das Pigment die Funktion der die Kleb-
kraft limitierenden Komponente übernimmt, wobei aber wiederum zweckmäßig eine Uberdosierung des Pigmentes zu vermeiden ist, da das Pigment andernfalls zu geringe Haftfestigkeit aufweist. Als brauchbarster Weg bietet sich daher die Möglichkeit an, die Adhäsion auf die gewünschte Wirkungskraft durch Auftrag eines Pigmentklebstoffgemisches in solchem Komponentenverhältnis und solcher Auftragsstärke einzustellen, daß eine genügende Schwankungsbreite gesichert ist. Man kann dabei ein Pigment-Klebstoffverhältnis in Grenzen von etwa 1:1 bis etwa 2: 1 zugrunde legen und eine Auftragsstärke bis etwa 5 g/m2. Den Schichten können nach Bedarf auch noch Hilfsstoffe, wie Färb- oder Egalisierstoffe, Weichmacher, Gleitmittel usw., zugesetzt werden.
Als Träger für die farbabgebenden Schichten und die farbannehmenden Schichten kommen in erster Linie Papiere aller Art in Frage, aber auch andere Folien anorganischen oder organischen Ursprungs aus natürlichem oder synthetischem Material.
Gegebenenfalls kann man stark gefülltes Rohpapier oder opak gemachte Folien als Träger benutzen, auch kann man unter die klebfähige, farbannehmende Schicht oder unter die farbabgebende Schicht eine Zwischenschicht aus Weißpigmenten legen, wodurch bei Trägern, die auf der einen Seite mit einer farbabgebenden Schicht versehen sind, eine bessere Abdeckungswirkung gegen die Farbe auf der anderen Seite erzielt wird, d. h. die Farbe scheint auf der anderen Seite auch bei geringer Stärke des Blattes nicht durch.
Beispiel 1
Ansatz für die farbabgebende Schicht:
15,0 Teile Pigmenttief schwarz,
0,8 Teile Kieselsäure,
8,0 Teile Polyvinylacetat,
76,2 Teile Methylalkohol,
100 Teile.
Beispiel 2
Ansatz für die farbaufnehmende Schicht unter Zusatzivon Weichmachern:
10,0 Teile Lithopone,
0,8 Teile Kieselsäure,
5,0 Teile Polystyrol,
0,2 Teile Dibutylphthalat als Weichmacher,
84,0 Teile Äthylacetat,
100 Teile.
B e i s ρ i e 1 3
Ansatz für die farbaufnehmende Schicht ohne Weichmacher:
9,0 Teile Titandioxid,
1,0 Teile Kieselsäure,
6,0 Teile Polyvinylmethyläther,
84,0 Teile Methylalkohol.
100 Teile
Rohpapier von 40 g/m2 versieht man auf der farbabgebenden Seite in bekannter Weise mit den Beschichtungssubstanzen, streicht mit einem Luftschaber ab und trägt dann auf der anderen Seite die farbaufnehmende Schicht in einer Stärke von 2,5 g/m2 (fest) £fuf.
Verwendet man für die beiden Schichten verschiedene Lösungsmittel, so kann es zweckmäßig sein, zwischen den beiden Beschichtungsgängen für vollständige Entfernung des Lösungsmittels der zuerst aufgebrachten Schicht — es kann dies auch die farbaufnehmende sein —, z. B. durch Trocknen in einem warmen Luftstrom, Sorge zu tragen.

Claims (14)

Patentansprüche:
1. Durchschreibematerial aus einem oder mehreren Blättern, die Träger sowie farbaufnehmende und/oder farbabgebende Schichten aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die farbaufnehmenden Schichten klebfähige Plaste enthalten.
2. Durchschreibematerial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichten die Blätter ganz oder nur teilweise bedecken.
3. Durchschreibematerial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die farbaufnehmende Schicht ein deckendes Pigment enthält.
4. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die farbabgebende Schicht als auch die farbaufnehmende Schicht klebfähige Plaste enthält.
5. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die farbaufnehmende und die farbabgebende Schicht jeweils auf getrennten Blättern angeordnet sind.
6. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die farbabgebende Schicht auf der Rückseite, die farbaufnehmende Schicht auf der Vorderseite der Blätter oder umgekehrt angeordnet sind.
7. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die farbabgebende Schicht farbige Pigmente auf organischer oder anorganischer Grundlage und Bindemittel enthält.
8. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die in der farbabgebenden oder in der farbaufnehmenden Schicht oder in beiden enthaltene Pigmente in der Lösung des Bindemittels unlöslich, jedoch in feinster Verteilung vorhanden sind.
9. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der farbaufnehmenden und/oder der farbabgebenden Schicht Weichmacher, Gleitmittel und/oder die Verteilung begünstigende Stoffe zugesetzt sind.
10. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger weißes oder gefärbtes Papier oder Fasermaterial ist.
11. Durchschreibematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine farblose oder gefärbte strukturlose Folie aus regenerierter Cellulose, Cellulosederivaten oder Kunststoff ist.
12. Durchschreibematerial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den farbaufnehmenden und/oder farbabgebenden Schichten und den Trägern Isolations- oder Haftschichten angeordnet sind.
13. Durchschreibematerial nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschichten opak machende Substanzen enthalten.
14. Durchschreibematerial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es nach Auftrag der farbabgebenden Schicht kalandriert ist.
DE19591421069 1959-07-20 1959-07-20 Durchschreibematerial Pending DE1421069B2 (de)

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DE1421069A1 DE1421069A1 (de) 1968-10-03
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