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DE3710394A1 - Elektrische anschlussklemme fuer leiterplatten - Google Patents

Elektrische anschlussklemme fuer leiterplatten

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DE3710394A1
DE3710394A1 DE19873710394 DE3710394A DE3710394A1 DE 3710394 A1 DE3710394 A1 DE 3710394A1 DE 19873710394 DE19873710394 DE 19873710394 DE 3710394 A DE3710394 A DE 3710394A DE 3710394 A1 DE3710394 A1 DE 3710394A1
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Klaus Dipl Ing Eisert
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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PHOENIX ELEKT
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R12/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, specially adapted for printed circuits, e.g. printed circuit boards [PCB], flat or ribbon cables, or like generally planar structures, e.g. terminal strips, terminal blocks; Coupling devices specially adapted for printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures; Terminals specially adapted for contact with, or insertion into, printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures
    • H01R12/50Fixed connections
    • H01R12/51Fixed connections for rigid printed circuits or like structures
    • H01R12/515Terminal blocks providing connections to wires or cables

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  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten, mit einem aus Isolierstoff bestehenden, eine ebene Unterseite zur Anlage an der Leiterplatte aufweisenden Klemmengehäuse, einem in dem Klemmenge­ häuse angeordneten metallischen Leiteranschlußkörper, insbesondere einem Schraubanschlußkörper, und mindestens einem mit dem Leiteranschlußkörper elektrisch verbundenen, aus dem Klemmengehäuse herausragenden metallischen Leiterplattenanschlußbein.
Elektrische Anschlußklemmen für Leiterplatten, wie sie zuvor beschrieben worden sind, sind seit langem in verschiedenen Ausführungsformen bekannt (vgl. den Gesamtkatalog "Phönix-Klemmen" 1980, insbesondere Seiten 186 bis 195, herausgegeben von der Anmelderin). Diese elektrischen Anschluß­ klemmen können mit den verschiedensten Leiteranschlußkörpern ausgerüstet sein, beispielsweise mit Schraubanschlußkörpern, Federkraftklemmanschluß­ körpern, Steckanschlußkörpern, Klammeranschlußkörpern, Wickelanschlußkör­ pern usw.. Der Leiteranschlußkörper einer solchen elektrischen Anschluß­ klemme dient dazu, einen elektrischen Leiter elektrisch sicher und me­ chanisch fest mit der Anschlußklemme zu verbinden. Die elektrische An­ schlußklemme selbst ist durch das Leiterplattenanschlußbein, zumeist durch zwei nebeneinander angeordnete Leiterplattenanschlußbeine mit ei­ ner entsprechenden Leiterplatte verbindbar bzw. verbunden. Dazu ist bei den bekannten elektrischen Anschlußklemmen das Leiterplattenanschlußbein als starrer Stift ausgeführt und ragt von der Unterseite des Klemmenge­ häuses nach unten ab. Das Klemmengehäuse wird auf die entsprechende Lei­ terplatte aufgesetzt, so daß das Leiterplattenanschlußbein durch eine Öffnung in der Leiterplatte hindurchragt und in dieser Öffnung verlötet wird.
Elektrische Anschlußklemmen der in Rede stehenden Art werden zumeist randseitig auf eine entsprechende Leiterplatte aufgesetzt, und zwar so, daß extern herangeführte Leiter leicht an die Leiteranschlußkörper der Anschlußklemmen angeschlossen werden können. Sie sind häufig zu mehreren als Klemmenblock zusammengefaßt. Die Leiterplatte selbst weist zumeist auf ihrer Unterseite zu dem entsprechenden Rand im wesentlichen senkrecht ausgerichtete Leiterbahnen auf. Die Leiterbahnen sind durch die zuvor er­ wähnten Öffnungen in der Leiterplatte von oben her zugänglich. Diese Öff­ nungen in der Leiterplatte sind rasterartig über die Leiterplatte verteilt, so daß elektrische oder elektronische Bauelemente in den unterschied­ lichsten Anordnungen auf der Leiterplatte verschaltet werden können.
Mit zunehmender Miniaturisierung und höherer Packungsdichte hat sich die Aufbringungstechnik für Bauelemente und Baueinheiten auf Leiterplatten geändert. Das betrifft auch die Verbindung der Anschlußbeinchen von Bau­ elementen usw. mit den Leiterbahnen bzw. Lötanschlußflächen auf der Lei­ terplatte. Verbreitet werden dabei, insbesondere in der automatisierten Produktion sogenannte SM-Lötverfahren (Surface Mount-Verfahren) einge­ setzt. Die elektronischen Bauelemente werden dabei auf der Leiterplatte zunächst provisorisch befestigt und dann vollautomatisch in einem spe­ ziellen Lötverfahren verlötet. SM-Lötverfahren sind Kondensationslöten, Infrarotlöten, Doppelwellenlöten usw.. Die SMD-Technik (Surface Mounted Device) hat für die vollautomatische Herstellung erhebliche Vorteile, da eine vollautomatische Bestückung der Leiterplatte sowohl einseitig als auch beidseitig möglich ist, da die Leiterplatte keine durchgehenden Öff­ nungen mehr aufweist, in denen Leiterplattenanschlußstifte verlötet wer­ den, sondern nur noch Lötanschlußflächen, auf denen schmale Anschluß­ streifen verlötet werden.
Während die üblicherweise sehr kleinen elektronischen Bauelemente beim Aufbringen in SMD-Technik keine mechanischen Probleme aufwerfen, ist dies bei größeren Bauteilen anders. Folglich werden derzeit auch Leiterplat­ ten für SMD-Aufbringungstechnik mit elektrischen Anschlußklemmen ausge­ rüstet, die nach wie vor nach unten aus dem Klemmengehäuse herausragende Leiterplattenanschlußbeine in Stiftform aufweisen, die in entsprechenden Durchgangsbohrungen der Leiterplatte verlötet werden. Der Produktionspro­ zeß wird dadurch halbautomatisch. (Für die SMD-Technik allgemein vgl. die Zeitschrift "elektronikpraxis", 1987, Seiten 28 bis 32 und 43 bis 48.)
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten anzugeben, die unter Beibehaltung der Vorzüge bewährter elektrischer Anschlußklemmen der eingangs erläuterten Art für die SMD- Technik besonders geeignet ist.
Die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme, bei der die zuvor aufge­ zeigte Aufgabe gelöst ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung des Klemmengehäuses auf der Leiterplatte separate Befestigungselemente vorgesehen sind, daß das bzw. jedes Leiterplattenanschlußbein als dünner, schmaler, federelastischer SMD-Anschlußstreifen ausgeführt ist und eine mit einer SMD-Lötanschlußfläche auf der Leiterplatte in Kontakt kommende Anschlußfläche aufweist und daß die Anschlußfläche des SMD-Anschlußstrei­ fens bei noch nicht auf der Leiterplatte befestigtem Klemmengehäuse etwas unterhalb der Unterseite liegt und bei auf der Leiterplatte befestigtem Klemmengehäuse federelastisch vorgespannt die SMD-Lötanschlußfläche der Leiterplatte kontaktiert. Mit dieser Lehre der Erfindung ist eine der SMD-Technik angepaßte Klemmenkonstruktion verwirklicht worden, die es er­ laubt, auch die elektrischen Anschlußklemmen einer Leiterplatte im voll­ automatischen SM-Lötverfahren auf der Leiterplatte zu kontaktieren.
Wesentlich für die SMD-Technik ist es, daß der SMD-Anschlußstreifen fe­ derelastisch vorgespannt an der SMD-Lötanschlußfläche der Leiterplatte kontaktiert. Dadurch ist einerseits die für das SM-Lötverfahren erforder­ liche Vorjustierung und Vorkontaktierung sichergestellt, ist anderer­ seits sichergestellt, daß geringfügige Bewegungen des Klemmengehäuses relativ zur Leiterplatte im Betrieb nicht auf die empfindlichen Lötan­ schlüsse durchschlagen. Die federnden SMD-Anschlußstreifen wirken also hier entkoppelnd.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten, die also für die SMD-Technik bestimmt und geeignet ist, auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird zunächst auf die dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche verwiesen. Im übrigen wer­ den diese Ausgestaltungsmöglichkeiten nachfolgend in Verbindung mit der Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht eine Leiterplatte für SMD-Technik mit einer Mehrzahl von als Klemmenblock ausgeführten elek­ trischen Anschlußklemmen,
Fig. 2 den Gegenstand aus Fig. 1 in einer Seitenansicht mit geöffne­ tem Klemmengehäuse und
Fig. 3 in Fig. 1 entsprechender Darstellung ein weiteres Ausführungs­ beispiel der Erfindung auf einer Leiterplatte.
Die Fig. 1 und 2 zeigen zunächst im Zusammenhang eine elektrische An­ schlußklemme 1, die für eine Leiterplatte 2 bestimmt und geeignet ist. Fig. 1 zeigt dabei, daß hier mehrere derartige elektrische Anschlußklem­ men 1 in einer durchaus üblichen Weise zu einem einzigen Klemmenblock 3 zusammengefaßt sind. Fig. 2 zeigt den Aufbau einer solchen elektrischen Anschlußklemme 1 genauer, und zwar zunächst ein aus Isolierstoff bestehen­ des, eine ebene Unterseite 4 zur Anlage an der Leiterplatte 2 aufweisen­ des Klemmengehäuse 5, weiter einen in dem Klemmengehäuse 5 angeordneten metallischen Leiteranschlußkörper 6, hier und nach bevorzugter Ausfüh­ rungsform der Erfindung einen Schraubanschlußkörper, sowie schließlich mindestens ein mit dem Leiteranschlußkörper 6 verbundenes, aus dem Klem­ mengehäuse 5 herausragendes metallisches Leiterplattenanschlußbein.
Bei aus dem Stand der Technik bekannten elektrischen Anschlußklemmen für Leiterplatten war es üblich, daß ein Leiterplattenanschlußbein in Stift­ form, meist mehrere Leiterplattenanschlußbeine in Stiftform, nach unten von der Unterseite des Klemmengehäuses abragten und in Öffnungen in der Leiterplatte eingesteckt und darin verlötet wurden. Damit wurde gleich­ zeitig einerseits eine mechanische Befestigung des Klemmengehäuses der elektrischen Anschlußklemme an der Leiterplatte erzielt, andererseits die elektrische Verbindung des Leiteranschlußkörpers mit einer Leiter­ bahn auf der Leiterplatte hergestellt.
Im Gegensatz zu der zuvor erläuterten, aus dem Stand der Technik bekann­ ten Konstruktion, ist jetzt die erfindungsgemäße elektrische Anschluß­ klemme 1 für Leiterplatten 2 dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung des Klemmengehäuses 5 auf der Leiterplatte 2 separate Befestigungsele­ mente 7 vorgesehen sind, daß das bzw. jedes Leiterplattenanschlußbein als dünner, schmaler, federelastischer SMD-Anschlußstreifen 8 ausgeführt ist und eine mit einer SMD-Lötanschlußfläche 9 auf der Leiterplatte 2 in Kon­ takt kommende Anschlußfläche 10 aufweist und daß die Anschlußfläche 10 des SMD-Anschlußstreifens 8 bei noch nicht auf der Leiterplatte 2 befestig­ tem Klemmengehäuse 5 etwas unterhalb der Unterseite 4 liegt und bei auf der Leiterplatte 2 befestigtem Klemmengehäuse 5 federelastisch vorge­ spannt die SMD-Lötanschlußfläche 9 der Leiterplatte 2 kontaktiert. Erfin­ dungsgemäß ist also das Klemmengehäuse 5 über die separaten Befestigungs­ elemente 7 mechanisch mit der Leiterplatte 2 befestigt bzw. befestigbar, so daß dem SMD-Anschlußstreifen 8 nur noch die Aufgabe zukommt, die elek­ trische Verbindung des Leiteranschlußkörpers 6 mit den nunmehr auf der Oberseite der Leiterplatte 2 liegenden Leiterbahnen bzw. deren SMD-Löt­ anschlußflächen 9 herzustellen. Die federelastische Vorspannung des SMD- Anschlußstreifens 8 dient einerseits dazu, eine sichere Kontaktierung der SMD-Lötanschlußfläche 9 (Zinnschicht) zu gewährleisten, andererseits dazu, eine mechanische Entkopplung zum Klemmengehäuse 5 in begrenztem Maße sicherzustellen.
Der SMD-Anschlußstreifen 8 könnte bei aufgesetztem Klemmengehäuse 5 vom Klemmengehäuse 5 verdeckt unter diesem angeordnet sein. Das hätte den Vor­ teil einer besonders platzsparenden Anordnung der elektrischen Anschluß­ klemme 1 auf der Leiterplatte 2, ein für die Miniaturisierung nicht völ­ lig vernachlässigbarer Aspekt. Demgegenüber ist aber bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten, insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel der SMD-An­ schlußstreifen 8 so angeordnet, daß er aus dem Klemmengehäuse 5 seitlich, d. h. zur Vorderseite/Leiteranschlußseite bzw. zur Rückseite/Leiterplat­ tenseite, herausragt. An der Unterseite 4 des Klemmengehäuses 5 ist dazu dann ein entsprechend zugeordneter Streifendurchtritt 11 vorgesehen. Diese Konstruktion führt zwar dazu, daß auf der Leiterplatte 2 der Platz­ verbrauch für die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme etwas größer ist, jedoch befindet sich auf diese Weise die Anschlußfläche 10 des SMD-Anschlußstreifens 8 und die SMD-Lötanschlußfläche 9 der Leiter­ platte 2 außerhalb des Schattenbereichs des Klemmengehäuses 5. Das wie­ derum führt dazu, daß die Wärme im SM-Lötverfahren unmittelbar auf die Lötbereiche wirkt. Das ist insbesondere bei dem SM-Infrarotlöten von be­ sonderer Bedeutung. Da die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme 1 für sämtliche SM-Lötverfahren bestimmt und geeignet ist, ist folglich die Herausführung des SMD-Anschlußstreifens 8 seitlich aus dem Klemmen­ gehäuse 5 zu bevorzugen.
Fig. 2 zeigt im übrigen, daß, um einem Verkratzen der SMD-Lötanschluß­ fläche 9 vorzubeugen, der SMD-Anschlußstreifen 8 am freien Ende von der Anschlußfläche 10 weggerichtet abgewinkelt ist.
Der SMD-Anschlußstreifen 8 muß materialmäßig einigermaßen dünn sein, da­ mit auch bei einer kurzen Lötphase eine einwandfreie Verlötung gewähr­ leistet ist. Dicken zwischen 0,2 und 0,8 mm, insbesondere eine Dicke von etwa 0,4 mm, haben sich als besonders zweckmäßig erwiesen.
Fig. 2 läßt erkennen, daß es sich bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestell­ ten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklem­ me 1 insoweit um ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel handelt, als hier je Anschlußklemme 1 zwei SMD-Anschlußstreifen 8 vorgesehen sind und voneinanderweg weisend an Vorderseite und Rückseite aus dem Klemmen­ gehäuse 5 herausragen. Im vorliegenden Fall ragen beide SMD-Anschlußstrei­ fen 8 aus dem Klemmengehäuse 5 seitlich heraus, es wäre aber auch mög­ lich, nur einen der beiden SMD-Anschlußstreifen 8 seitlich aus dem Klem­ mengehäuse 5 herausragen zu lassen, insoweit also eine Mischkonstruktion vorzunehmen. Die Verwendung von zwei SMD-Anschlußstreifen 8 hat den Vor­ teil einer höheren Strombelastbarkeit der Verbindung zwischen Leiteran­ schlußkörper 6 und Leiterbahn auf der Leiterplatte 2.
Im zuvor erläuterten Zusammenhang empfiehlt es sich nun, die beiden SMD- Anschlußstreifen 8 bezüglich der Längsachse des Klemmengehäuses 5 ver­ setzt zueinander anzuordnen. Das hat konstruktive Vorteile und erlaubt insbesondere, nämlich dann, wenn ein doppelt breiter Leiterplattenan­ schlußstreifen 12 vorgesehen ist, die SMD-Anschlußstreifen 8 aus dem doppelt breiten Leiterplattenanschlußstreifen 12 durch Längsteilung und Herausbiegen zu bilden. Das ist fertigungstechnisch extrem zweckmäßig, überdies eine elegante Lösung und schließlich extrem preisgünstig. Fig. 2 zeigt diese Konstruktion.
Bei bekannten elektrischen Anschlußklemmen 1 für Leiterplatten 2 sind häufig ein Teil des Leiteranschlußkörpers 6 und das Leiterplattenan­ schlußbein einstückig miteinander ausgeführt. Insbesondere ein im Lei­ teranschlußkörper 6 häufig vorhandenes Druck- und Leiterschutzelement kommt insoweit für eine Integration in Frage. Das gilt insbesondere für einen als Schraubanschlußkörper ausgeführten Leiteranschlußkörper 6, ähnlich ist das aber auch bei anderen Typen von Leiteranschlußkörpern 6. Fig. 2 zeigt, daß eine entsprechende Konstruktion auch beim hier bevor­ zugten Ausführungsbeispiel gewählt worden ist, daß also der SMD-Anschluß­ streifen 8 bzw. der Leiterplattenanschlußstreifen 12 bis in den Leiter­ anschlußkörper 6 hineingezogen ist und, vorzugsweise, dort eine größere Dicke, vorzugsweise eine Dicke von 0,4 mm bis 1,6 mm, insbesondere eine Dicke von ca. 0,8 mm, aufweist. Die erläuterte größere Dicke des in den Leiteranschlußkörper 6 hineingezogenen Teils ist empfehlenswert, um hier eine einwandfreie Kraftübertragung zu ermöglichen, die unter Umständen mit den geringen Dicken der SMD-Anschlußstreifen 8 nicht gewährleistet werden könnte. Die wünschenswerte größere Dicke im Bereich des Leiteran­ schlußkörpers 6 wird im in Fig. 2 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel dadurch realisiert, daß der SMD-Anschlußstreifen 8 bzw. der Leiterplattenanschlußstreifen 12 im Leiteranschlußkörper 6 doppellagig gefaltet ist. Das ist wiederum eine fertigungstechnisch ein­ fache und sehr kostengünstige Maßnahme. Bei dem Wunsch, eine noch größe­ re Dicke zu realisieren, könnte auch eine mehrlagige, beispielsweise dreilagige Ausführung gewählt werden. Natürlich wäre es auch möglich, auf andere Weise hier eine Querschnittsvergrößerung des Leiterplatten­ anschlußstreifens 12 bzw. des SMD-Anschlußstreifens 8 zu realisieren, dafür gibt es im Stand der Technik verschiedene Beispiele, auf die ver­ wiesen werden darf.
Nachdem zuvor die löttechnische Ausgestaltung der erfindungsgemäßen elek­ trischen Anschlußklemme 1 im einzelnen erläutert worden ist, soll nun der Befestigungstechnik, also der Befestigung des Klemmengehäuses 5 auf der Leiterplatte 2 noch Beachtung geschenkt werden.
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, gilt nach bevorzugter Lehre der Erfindung, daß in der Leiterplatte 2 Befestigungsöffnungen 15 für das Klemmengehäu­ se 5 vorgesehen sind und das Klemmengehäuse 5 mittels durch die Befesti­ gungsöffnungen 13 gesteckter Befestigungsschrauben 14, -gewindebolzen, -niete, -spannhülsen, -einpreßstifte od. dgl. auf der Leiterplatte 2 befestigt ist. Die im hier dargestellten Ausführungsbeispiel verwende­ ten Befestigungsschrauben 14 sind selbstschneidende Schrauben, die in einfache Sackbohrungen im Klemmengehäuse 5 der elektrischen Anschluß­ klemme 1 eingeschraubt werden. Dementsprechend handelt es sich bei den Befestigungsöffnungen 13 im hier dargestellten Ausführungsbeispiel um einfache Durchstecköffnungen. Fig. 1 zeigt im übrigen nur eine Befesti­ gungsschraube 14, für die Befestigung der hier dargestellten Anschluß­ klemmen 1 dienen aber insgesamt zwei Befestigungsschrauben 14, wie das nachher noch näher erläutert werden wird. Bei Verwendung von Befesti­ gungsspannhülsen oder Befestigungseinpreßstiften müssen die Befestigungs­ öffnungen in der Leiterplatte natürlich entsprechend in der Bemaßung an­ gepaßt sein. Befestigungsniete könnten durchaus auch als am Klemmenge­ häuse nach unten abragend angeformte Zapfen aus dem Isolationskunststoff des Klemmengehäuses ausgeführt sein, die nach Durchstecken durch die Be­ festigungsöffnungen von unten her, vorzugsweise unter Wärmeeinwirkung, breitgequetscht werden.
Fig. 3 zeigt nun ein weiteres, hinsichtlich der Befestigung des Klemmen­ gehäuses 5 der elektrischen Anschlußklemme 1 auf der Leiterplatte 2 ab­ weichendes Ausführungsbeispiel, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das Klemmengehäuse 5 an der Vorderseite einen von der Unterseite 4 nach un­ ten abragenden, L-förmigen Gehäuseansatz 15 aufweist, so daß die Unter­ seite 4 des Klemmengehäuses 5 mit dem Gehäuseansatz 15 eine etwa U-för­ mige Randaufnahme 16 für den Rand der Leiterplatte 2 bildet und daß die Breite der Randaufnahme 16 auf die Dicke der Leiterplatte 2 paßgenau abgestimmt ist. Hier handelt es sich um eine weitere, höchst zweckmäßi­ ge Gestaltung des Klemmengehäuses 5 der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemme 1, die dazu führt, daß die erforderliche mechanisch feste Verbindung des Klemmengehäuses 5 mit der Leiterplatte 2 nicht durch ge­ sonderte Befestigungsschrauben od. dgl. erzielt werden muß, sondern ein einfaches Aufstecken des Klemmengehäuses 5 auf die Leiterplatte 2 aus­ reichend ist. Der Gehäuseansatz 15 mit der Randaufnahme 16 stellt inso­ weit das Befestigungselement 7 für das Klemmengehäuse 5 dar. Möglicher­ weise kann man im Bereich von Gehäuseansatz 15 und Randaufnahme 16 bzw. Rand der Leiterplatte 2 noch entsprechend ausgeformte Randverbindungs­ elemente vorsehen oder zusätzlich Befestigungsschrauben verwenden.
Die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen insoweit noch eine besondere Konstruktion als, wie schon erläutert, hier mehrere Klemmengehäuse 5 zu einem einzigen Klemmenblock 3 zusammengefaßt sind. In beiden Ausführungsbeispielen handelt es sich um insgesamt acht Klem­ mengehäuse 5, der Klemmenblock 3 stellt also die Zusammenfassung von acht elektrischen Anschlußklemmen 1 dar. Üblicherweise schwankt diese Zahl zwischen drei und zehn Anschlußklemmen 1. Dabei fällt aber auf, daß beim Ausführungsbeispiel von Fig. 1 und 2 zur Befestigung der Klemmen­ gehäuse 5 lediglich zwei endseitig angeordnete Befestigungsschrauben 14 vorgesehen sind. Die Befestigungsschrauben 14 erstrecken sich hier an­ statt der Leiteranschlußkörper in den die Enden des Klemmenblockes 3 bildenden Klemmengehäusen 5. Dadurch stehen für Anschlußfunktionen bei dieser Konstruktion tatsächlich nur sechs der acht Anschlußklemmen 1 zur Verfügung. Das ist bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 besser, hier werden für Befestigungsschrauben keine Anschlußklemmen "verbraucht". Folglich stehen alle Anschlußklemmen 1 für Anschlußzwecke zur Verfügung.
Für die Befestigung eines Klemmenblocks 3 der zuvor erläuterten Art hat sich, unter Ausnutzung der konstruktiven Besonderheiten von Anschluß­ klemmen 1, eine Konstruktion als besonders zweckmäßig erwiesen, die da­ durch gekennzeichnet ist, daß die Befestigungsschrauben 14 als selbst­ schneidende Gewindeschrauben ausgeführt sind, daß als Bohrungen zum Eindrehen der Gewindeschrauben die im Klemmengehäuse 5 vorhandenen Auf­ nahmebohrungen für Klemmschrauben von Schraubanschlußkörpern dienen und daß, vorzugsweise, die als Bohrungen zum Eindrehen der Gewindeschrauben dienenden Aufnahmebohrungen an der Oberseite des Klemmengehäuses 5 geschlossen sind.

Claims (12)

1. Elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten, mit einem aus Isolier­ stoff bestehenden, eine ebene Unterseite zur Anlage an der Leiterplatte aufweisenden Klemmengehäuse, einem in dem Klemmengehäuse angeordneten metallischen Leiteranschlußkörper, insbesondere einem Schraubanschluß­ körper, und mindestens einem mit dem Leiteranschlußkörper elektrisch ver­ bundenen, aus dem Klemmengehäuse herausragenden metallischen Leiterplat­ tenanschlußbein, dadurch gekennzeichnet, daß zur Be­ festigung des Klemmengehäuses (5) auf der Leiterplatte (2) separate Be­ festigungselemente (7) vorgesehen sind, daß das bzw. jedes Leiterplat­ tenanschlußbein als dünner, schmaler, federelastischer SMD-Anschlußstrei­ fen (8) ausgeführt ist und eine mit einer SMD-Lötanschlußfläche (9) auf der Leiterplatte (2) in Kontakt kommende Anschlußfläche (10) aufweist und daß die Anschlußfläche (10) des SMD-Anschlußstreifens (8) bei noch nicht auf der Leiterplatte (2) befestigtem Klemmengehäuse (5) etwas un­ terhalb der Unterseite (4) liegt und bei auf der Leiterplatte (2) be­ festigtem Klemmengehäuse (5) federelastisch vorgespannt die SMD-Lötan­ schlußfläche (9) der Leiterplatte (2) kontaktiert.
2. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der SMD- Anschlußstreifen (8) aus dem Klemmengehäuse (5) seitlich (Vorderseite, Rückseite) herausragt und im Klemmengehäuse (5) an der Unterseite (4) ein zugeordneter Streifendurchtritt (11) vorgesehen ist.
3. Anschlußklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der SMD-Anschlußstreifen (8) am freien Ende von der Anschlußfläche (10) weg­ gerichtet abgewinkelt ist.
4. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der SMD-Anschlußstreifen (8) eine Dicke von 0,2 bis 0,8 mm, vor­ zugsweise von etwa 0,4 mm, aufweist.
5. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß zwei SMD-Anschlußstreifen (8) vorgesehen sind und voneinander­ weg weisend an Vorderseite und Rückseite aus dem Klemmengehäuse (5) herausragen.
6. Anschlußklemme nach Anspruch 5, wobei ggf. ein doppeltbreiter Leiter­ plattenanschlußstreifen vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden SMD-Anschlußstreifen (8) bezüglich der Längsachse des Klemmenge­ häuses (5) versetzt zueinander angeordnet sind und, vorzugsweise, aus dem doppeltbreiten Leiterplattenanschlußstreifen (12) durch Längsteilung und Herausbiegen gebildet sind.
7. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß der SMD-Anschlußstreifen (8) bzw. der Leiterplattenanschlußstrei­ fen (12) bis in den Leiteranschlußkörper (6) hineingezogen ist und, vor­ zugsweise, dort eine größere Dicke, vorzugsweise eine Dicke von 0,4 mm bis 1,6 mm, insbesondere eine Dicke von ca. 0,8 mm, aufweist.
8. Anschlußklemme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der SMD- Anschlußstreifen (8) bzw. der Leiterplattenanschlußstreifen (12) im Lei­ teranschlußkörper (6) doppellagig gefaltet ist.
9. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß in der Leiterplatte (2) Befestigungsöffnungen (15) für das Klem­ mengehäuse (5) vorgesehen sind und das Klemmengehäuse (5) mittels durch die Befestigungsöffnungen (13) gesteckter Befestigungsschrauben (14), -gewindebolzen, -niete, -spannhülsen, -einpreßstifte od. dgl. auf der Leiterplatte (2) befestigt ist.
10. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, daß das Klemmengehäuse (5) an der Vorderseite einen von der Unter­ seite (4) nach unten abragenden, L-förmigen Gehäuseansatz (15) aufweist, so daß die Unterseite (4) des Klemmengehäuses (5) mit dem Gehäusean­ satz (15) eine etwa U-förmige Randaufnahme (16) für den Rand der Leiter­ platte (2) bildet und daß die Breite der Randaufnahme (16) auf die Dicke der Leiterplatte (2) paßgenau abgestimmt ist.
11. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei eine Mehrzahl von Klemmengehäusen, vorzugsweise drei bis zehn Klemmengehäuse, insbeson­ dere fünf bis acht Klemmengehäuse, zu einem einzigen Klemmenblock zusam­ mengefaßt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Klemmen­ gehäuse (5) lediglich zwei endseitig angeordnete Befestigungsschrau­ ben (14) od. dgl. vorgesehen sind.
12. Anschlußklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Be­ festigungsschrauben (14) als selbstschneidende Gewindeschrauben ausgeführt sind, daß als Bohrungen zum Eindrehen der Gewindeschrauben die im Klem­ mengehäuse (5) vorhandenen Aufnahmebohrungen für Klemmschrauben von Schraubanschlußkörpern dienen und daß, vorzugsweise, die als Bohrungen zum Eindrehen der Gewindeschrauben dienenden Aufnahmebohrungen an der Oberseite des Klemmengehäuses (5) geschlossen sind.
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