DE3707321C1 - Naehmaschine mit einem Fadenwaechter fuer den Faden der Spule - Google Patents
Naehmaschine mit einem Fadenwaechter fuer den Faden der SpuleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine nach dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Aus der US-Patentschrift 41 63 158 ist ein Fadenwächter
zum optoelektronischen Überwachen des Fadens der Spule
bekannt. Der Fadenwächter weist eine Lichtquelle und
einen Lichtempfänger auf, die radial zur Greiferachse
angeordnet sind. Die Lichtstrahlen treten durch eine
Öffnung in das Innere des Greifers, werden unterhalb
eines bestimmten Füllungsgrades der Spule an
Reflexionsflächen der Spulennabe reflektiert und
gelangen nach Austritt aus dem Greifer in den
Lichtempfänger. Sobald dieser die Lichtstrahlen
aufnimmt, wird ein das Fadenende ankündigendes
Warnsignal ausgegeben.
Bei derartigen Fadenwächtern besteht die Gefahr, daß
Lichtstrahlen entweder an Windungen des Fadens oder an
zumindest teilweise freiliegenden Reflexionsflächen der
Spulennabe reflektiert werden. Die an den
Fadenwindungen reflektierten Lichtstrahlen wirken in
dem Lichtempfänger als Fehlsignal und verfälschen das
aus den reflektierten Lichtstrahlen gebildete Signal.
Aus der DE-OS 24 51 533 ist ein weiterer, auch für eine Nähmaschine gemäß Oberbegriff einsetzbarer
optoelektronisch arbeitender Fadenwächter bekannt, der
zum Überwachen eines einzelnen, horizonal oder vertikal
verlaufenden Fadens dient. Von den auf den Faden
treffenden Lichtstrahlen wird ein Teil in Richtung des
Lichtempfängers reflektiert. Sobald an der
Überwachungsstelle, beispielsweise durch Fadenbruch,
kein Faden anliegt, gelangen keine Lichtstrahlen in den
Lichtempfänger, woraufhin eine mit dieem verbundene
Steuerschaltung ein Warnsignal abgibt.
Bei an der Überwachungsstelle nicht zentrierten Fäden
ist bei horizontaler Führung ein Durchhängen unter
Schwerkraft und bei vertikaler Führung ein
unerwünschtes seitliches Auslenken infolge von
Schwingungen nicht auszuschließen. Dadurch können die
von der Lichtquelle kommenden Lichtstrahlen den Faden
verfehlen, so daß keine reflektierten Lichtstrahlen in
den Lichtempfänger gelangen. Als Folge davon wird ein
Warnsignal ausgegeben, ohne daß eine den Faden
betreffende Störung vorliegt. Der bekannte Fadenwächter
arbeitet somit relativ unzuverlässig und ist daher zur
Anzeige von Fadenende oder Fadenbruch bei Greifern
ungeeignet.
Aus der DE-PS 12 03 584 ist ein Fadenwächter zum
elektromechanischen Überwachen einer einzelnen Windung
des Fadens der Spule bekannt. Der Faden ist auf der
Außenseite der Spulenkapsel auf deren Umfang in einer
Nut geführt und wird durch eine federbelastete, mit
einem Spulenkapselträger in elektrischer Verbindung
stehenden Kontaktklappe abgetastet. Wenn das Ende des
Fadens die Kontaktklappe passiert hat, berührt diese
die Spulenkapsel, wodurch die elektrische Verbindung
zwischen der Kontaktklappe und der Spulenkapsel
hergestellt wird. Sobald ein impulsartig arbeitender,
mit einer Stromquelle verbundener Kapsellüfterhebel an
eine Kontaktnase der Spulenkapsel anschlägt, wird der
Stromkreis geschlossen und die Nähmaschine stillgesetzt.
Bei einem derart ausgebildeten Fadenwächter wird der
Faden unter Einwirkung von Reibungskräften
abgetastet, so daß Verschleiß an diesem und an
Teilen des Greifers, bzw. des Fadenwächters nicht
auszuschließen ist.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die
Aufgabe zugrunde, einen Greifer für eine Nähmaschine eingangs genannter Art
mit einem mittels Lichtquelle
arbeitenden Fadenwächter so auszubilden, daß dieser nur
dann anspricht, wenn tatsächlich eine Störung an dem
Faden, wie Fadenende oder Fadenbruch aufgetreten ist.
Diese Aufgabe wird
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1
gelöst. Mit dieser Anordnung ist es möglich, bereits
die an einer einzelnen Fadenwirkung reflektierten
Streulichtstrahlen wahrzunehmen. Solange beispielsweise
eine Fadenwindung die Stützfläche überdeckt, nimmt der
Lichtempfänger den geringen, in seine Richtung
reflektierten Teil der Streulichtstrahlen auf. Das aus
diesen Streulichtstrahlen in dem Lichtempfänger
gebildete relativ schwache Signal kann anschließend in
der Steuerschaltung soweit verstärkt werden, daß es als
Nachweis für den störungsfreien Abzug des Fadens
verwendbar ist. Sobald die Stützfläche dagegen von dem
Faden nicht abgedeckt ist, wird durch diese verhindert,
daß weiterhin Lichtstrahlen in den Lichtempfänger
gelangen. Sobald an der Steuerschaltung kein Signal
mehr anliegt, gibt diese ein Warnsignal aus, welches
das Fadenende oder einen Fadenbruch anzeigt.
Die Maßnahmen der Ansprüche 2 und 3 bewirken auf
unterschiedliche Weise, daß die unmittelbar auf die
Stützfläche auftreffenden Lichtstrahlen nicht in den
Lichtempfänger gelangen.
Auch bei der Ausgestaltung nach Anspruch 4 müssen (vgl. Anspruch 1) alle zu
beiden Seiten des Fadens auftreffenden Lichtstrahlen so
reflektiert werden, daß sie nicht als Fehlsignal in den
Lichtempfänger gelangen.
Durch die Möglichkeit, wonach bereits eine Fadenwindung
abtastbar ist, ergibt sich der Vorteil, daß der
Faden an einer gut überwachbaren Stelle des
Greifers abgetastet werden kann. Als solche Stelle
bietet sich nach Anspruch 5 die ringförmige Wand
der Spulenkapsel als ortsfester und den Lichtstrahlen
leicht zugänglich zu machender Teil eines
Doppelsteppstichgreifers an.
Durch die Maßnahme des Anspruchs 6 ist eine vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung angegeben.
Die Maßnahme des Anspruches 7 bewirkt, daß der Faden
störungsfrei über die Stützfläche gleitet.
Die erfindungsgemäße Anordnung ist in Verbindung mit
dem nach Anspruch 8 ausgebildeten Kettenstichgreifer
bevorzugt zum Überwachen des Fadens auf Fadenbruch
geeignet. Da der Kettenstichgreifer gegenüber dem
Fadenwächter bewegbar ist, muß die Stützfläche
ausreichend groß ausgeführt sein, damit die
Lichtstrahlen der Lichtquelle auch bei weiterbewegtem
Kettenstichgreifer nur auf die Stützfläche oder auf den
diese überdeckenden Faden treffen. Dadurch gelangen
außer den in Richtung des Lichtempfängers an dem Faden
reflektierten Streulichtstrahlen keine weiteren
Lichtstrahlen in den Lichtempfänger, so daß das aus den
Streulichtstrahlen in dem Lichtempfänger gebildete,
relativ schwache Signal auch bei einem
Kettenstichgreifer problemlos durch die Steuerschaltung
verarbeitet werden kann. Die Lage des Fadens verändert
sich während eines solchen Hubes des
Kettenstichgreifers relativ wenig auf der Stützfläche,
so daß er trotz der Bewegung des Kettenstichgreifers
stets im Überwachungsbereich des Fadenwächters verläuft.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch einen
Doppelsteppstichgreifer,
Fig. 2 eine schaubildliche Darstellung der Spulenkapsel
des Doppelsteppstichgreifers,
Fig. 3 wie Fig. 2, jedoch die Führung des Fadens
darstellend,
Fig. 4, 5 einen Schnitt durch ein Kreissegment von
Spulenkapsel und Spule,
Fig. 6 einen vereinfachten Schaltplan zur Steuerung des
Fadenwächters,
Fig. 7 einen Teil eines Kettenstichgreifers,
Fig. 8 einen Schnitt durch den Kettenstichgreifer nach
der Linie VIII-VIII,
Fig. 9 wie Fig. 7, jedoch die Führung des Fadens
darstellend.
In Fig. 1 ist ein umlaufender Doppelsteppstichgreifer
(1) dargestellt, in dem eine Spulenkapsel (2)
aufgenommen ist. Die Spulenkapsel (2) weist einen
Hohlzapfen auf (Fig. 2), der zur Aufnahme einer Spule
(3) (Fig. 1 und 3) dient. Auf der Spule (3) ist der
Faden aufgewickelt. In der ringförmigen Kapselwand (4)
der Spulenkapsel (2) ist eine Austrittsöffnung (5)
(Fig. 1 und 2) für den Faden vorgesehen. An die
Austrittsöffnung (5) grenzen die Enden einer zumindest
auf einem Teil des Umfangs der Spulenkapsel (2)
vorgesehenen, eine Leitfläche bildenden Nut (6) an.
Eine als Umlenkfläche (7) ausgebildete Stützfläche ist
vertieft in der Kapselwand (4) angeordnet. Die
Umlenkfläche (7) ist in Fadenabzugsrichtung hinter der
Austrittsöffnung (5) vorgesehen. Die Umlenkfläche (7)
wird von einem Fadenwächter (8) (Fig. 1, 4 und 5)
überwacht, der eine Leuchtdiode (9) und einen als
Fototransistor ausgebildeten Fotodetektor (10)
aufweist. Die Umlenkfläche (7) ist relativ zu dem
Fotodetektor (10) geneigt in der Kapselwand (4)
aufgenommen. An der Kapselwand (4) ist weiterhin eine
Feder (11) zum Spannen des Fadens befestigt.
Die Fig. 6 zeigt eine vereinfachte Steuerschaltung (12)
mit den zur Funktion der elektrischen Steuerung des
Fadenwächters (8) erforderlichen Bauteilen. Von dem
Pluspol einer geregelten Spannungsquelle fließt Strom
über die Leuchtdiode (9) und einen Widerstand (13) an
Masse. Ebenso fließt Strom von dem Pluspol der
Spannungsquelle über den Fotodetektor (10) und einen
Widerstand (14) an Masse.
Am Emitter des Fotodetektors (10) ist ein Kondensator
(15) angeschlossen, der über einen Verstärker (16) und
ein Negationsglied (17) mit dem Setzeingang S eines
Flip-Flop-Speichers (18) verbunden ist. Der Ausgang Q
des Flip-Flop-Speichers (18) ist mit einem
Anzeigeelement (19) verbunden, das über einen
Widerstand (20) an Masse angeschlossen ist. Am Ausgang
Q ist außerdem ein mit einer Abschaltvorrichtung (21)
eines Antriebsmotors (22) verbundener Schalter (23)
angeschlossen. Der Antriebsmotor (22) treibt eine
Hauptwelle (24) der Nähmaschine über einen Keilriemen
(25) an.
Die Anordnung arbeitet in Verbindung mit dem
Doppelsteppstichgreifer folgendermaßen:
Der Faden wird nach seinem Austritt aus der
Spulenkapsel (2) in wenigstens einer Fadenwindung auf
dem Umfang der Spulenkapsel (2) geführt. Der Faden
verläuft dabei in der Nut (6) und überdeckt einen
Teil der Umlenkfläche (7).
Die von der Leuchtdiode (9) emittierten Lichtstrahlen
treffen auf den Faden sowie bei einer größeren
Umlenkfläche auf deren freiliegenden Teile zu beiden
Seiten des Fadens. Aufgrund der Neigung der
Umlenkfläche (7) relativ zu dem Fotodetektor (10)
werden die auf die Umlenkfläche (7) treffenden
Lichtstrahlen in eine Richtung reflektiert, in der sie
von dem Fotodetektor (10) nicht empfangbar sind. Ein
Teil der an dem Faden reflektierten Streulichtstrahlen
gelangt dagegen in den Fotodetektor (10).
Durch die aufgenommenen Streulichtstrahlen ist der
Fotodetektor (10) leitend und es fließt Strom über den
Widerstand (14) an Masse. Die dadurch an dem Emitter
anliegende Spannung wird über den Kondensator (15) und
den Verstärker (16) an das Negationsglied (17)
weitergeleitet. Der Kondensator (15) dient
vorteilhafterweise zum Ausfiltern von durch Tageslicht
verursachten Gleichströmen und von durch Nählicht
verursachten Wechselströmen niedriger Frequenz.
An dem Ausgang des Negationsgliedes (17) liegt keine
Spannung an, solange der Fotodetektor (10) leitend ist.
Wenn der Faden dagegen so weit verbraucht ist, daß die
Umlenkfläche (7) frei liegt, gelangen keine
Lichtstrahlen mehr in den Fotodetektor (10). Während
dadurch kein Signal mehr am Eingang des
Negationsgliedes (17) anliegt, wird an dessen Ausgang
ein Signal ausgegeben und dem Setzeingang S des
Flip-Flop-Speichers (18) zugeführt. Der
Flip-Flop-Speicher (18) schaltet daraufhin über seinen
Ausgang Q das Anzeigeelement (19) ein, das der
Bedienungsperson das nahende Ende des Fadens anzeigt.
Der Ausgang Q des Flip-Flop-Speichers (18) betätigt bei
geschlossenem Schalter (23) gleichzeitig die
Abschaltvorrichtung (21), die je nach Ausführung den
Antriebsmotor (22) beispielsweise sofort abschaltet
oder ein Wideranlaufen des Antriebsmotors (22) nach dem
nächsten Anhaltevorgang verhindert.
Beim Austausch der leeren Spule (3) gegen eine mit
Faden gefüllte wird in geeigneter Weise ein
elektrisches Signal auf den Rücksetzeingang R des
Speichers (18) gegeben, so daß dieser das
Anzeigeelement (19) abschaltet und ggf. den
Antriebsmotor (22) freigibt.
Durch den Fadenwächter (8) ist ebenso ein in den Fig. 7
bis 9 dargestellter Kettenstichgreifer (26)
überwachbar. Dazu weist dieser an seiner dem
Fadenwächter (8) zugewandten Seite (27) eine
Umlenkfläche (28) auf, die relativ zu dem Fotodetektor
(10) geneigt angeordnet ist. Da der Kettenstichgreifer
(26) relativ zu dem Fotordetektor (10) bewegbar ist, ist
die Umlenkfläche (28) ausreichend groß ausgebildet, so
daß die Lichtstrahlen der Leuchtdiode (9) in jeder
Stellung des Kettenstichgreifers (26) auf die
Umlenkfläche (28) treffen und daran aus dem
Aufnahmebereich des Fotodetektors (10) wegreflektierbar
sind. Dadurch gelangen lediglichj an dem Faden
reflektierte Streulichtstrahlen als Nachweis für dessen
störurngsfreien Betrieb in den Fotodetektor (10). Da
sich die Lage des Fadens während eines Hubes des
Kettenstichgreifers (26) relativ zu der Umlenkfläche
(28) nur wenig ändert, verläuft dieser stets im
Überwachungsbereich des Fadenwächters (8).
Wenn die Umlenkfläche (28) beispielsweise als Folge
eines Fadenbruches frei liegt und daher keine
Streulichtstrahlen mehr in den Fotodetektor (10)
gelangen, wird durch die mit diesem verbundene
Steuerschaltung (12) ein den Fadenbruch anzeigendes
Warnsignal zum Betätigen der Anzeigevorrichtung (19)
oder der Abschaltvorrichtung (21) ausgegeben.
Die vorgehend beschriebenen Anordnungen sind ebenso
funktionsfähig, wenn die jeweilige Stützfläche als eine
in der Zeichnung nicht dargestellte, Lichtstrahlen
absorbierende Fläche ausgebildet ist. Dadurch werden
die Lichtstrahlen nur an dem die absorbierende Fläche
überdeckenden Faden reflektiert und treten in den
Lichtempfänger (10) ein. Die absorbierende Fläche kann
beispielsweise als aufgerauhte, geschwärzte Fläche
ausgebildet sein.
Claims (8)
1. Nähmaschine mit einem eine Lichtquelle und einen
Lichtempfänger aufweisenden Fadenwächter und mit
einem im Weg der Lichtstrahlen geführten, als
Reflexionsfläche verwendeten Faden, wobei die von
dem Faden reflektierten Lichtstrahlen vom
Lichtempfänger aufnehmbar und einer damit
verbundenen Steuerschaltung zur Ausgabe eines
Warnsignals zuführbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Greifer (1; 26) der Nähmaschine eine den
Faden führende und durch diesen abdeckbare
Stützfläche (7; 28) vorgesehen ist, die derart
ausgebildet ist, daß bei durch den Faden nicht
abgedeckter Stützfläche (7, 28) die auf diese
auftreffenden Lichtstrahlen dem Lichtempfänger (10)
nicht zugeleitet werden.
2. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützfläche (7; 28) als Lichtstrahlen
absorbierende Fläche ausgebildet ist.
3. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützfläche (7; 28) als Umlenkfläche
ausgebildet ist, die relativ zu dem Lichtempfänger
(10) so angeordnet ist, daß die auftreffenden
Lichtstrahlen in einen außerhalb des
Aufnahmebereiches des Lichtempfängers (10) gelegenen
Bereich reflektierbar sind.
4. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfläche
(7; 28) quer zur Fadenabzugsrichtung größer als
der Durchmesser des Fadens ist.
5. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4 mit einem eine Spulenkapsel und eine Spule
aufweisenden Doppelsteppstichgreifer, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützfläche (7) an der
ringförmigen Wand (4) der Spulenkapsel (2)
angeordnet und durch wenigstens eine auf den Umfang
der Spulenkapsel (2) geführte Fadenwindung
überdeckbar ist.
6. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wand
(4) zumindest auf einem Teil des Umfangs eine zur
Führung des Fadens dienende Leitfläche (6)
ausgebildet ist.
7. Nähmaschine nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leitfläche (6) als Nut ausgebildet ist, die
zumindest auf einem Teil der Stützfläche (7) in
diese eingearbeitet ist.
8. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4 mit einem Kettenstichgreifer, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützfläche (28) an der dem
Fadenwächter (8) zugewandten Seite (27) des
Kettenstichgreifers (26) angeordnet und derart
bemessen ist, daß die von der Lichquelle (9)
ausgehenden Lichtstrahlen während des gesamten
Hubes des Kettenstichgreifers (26) auf der
Stützfläche (28) auftreffen.
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