DE8701858U1 - Nähmaschine mit einem Fadenwächter für den Faden der Spule - Google Patents
Nähmaschine mit einem Fadenwächter für den Faden der SpuleInfo
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Description
Nähmaschine mit einem Fadenwächter für den Faden der Spule
Die Neuerung betrifft eine Nähmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Nähmaschine ist aus der US-Patentschrift 41 88 902 bekannt. Ein Fadenwächter mit einer
Lichtquelle und einem Lichtempfänger ist an der Rückseite eines Greifers angeordnet. Der Greiferkörper
sowie eine darin aufgenommene Spulenkapsel und ein dem Fadenwächter zugewandter Spulenflansch einer Spule
weisen jeweils eine Öffnung zum Ein- und Austritt von Kontrollichtstrahlen auf. Der andere Spulenflansch
trägt dagegen eine Reflexionsfläche. An der Außenseite des Greiferkörpers ist eine zweite,
Referenzlichtstrahlen liefernde Reflexionsfläche aufgenommen. Die von der Lichtquelle emittierten
Lichtstrahlen werden durch Spiegel auf die beiden Reflexionsflächen verteilt bzw. nach der Reflexion
gesammelt und dem Lichtempfänger zeitverschoben zugeführt. Der Lichtempfänger ist mit einer
Steuerschaltung verbunden, durch welche die Intensität der aus den Kontrollichtstrahlen und der aus den
Referenzlichtstrahlen gebildeten Signale verglichen wird. Sobald die Kontrollichtstrahlen eine
vorbestimmbare Intensität erreichen, gibt die Steuerschaltung ein das Fadenende ankündigendes
Warnsignal aus.
Dieser Aufbau erfordert jedoch die Anpassung sowohl des Greiferkörpers als auch der Spulenkapsel sowie der Spule
an die Punktionsweise des Fadenwächters. Insbesondere
C'ie Anpassung des Greiferkörpers ist bei nachträglichem
Einbau des Fadenwächters von großem Nachteil, da der Wechsel des Greiferkörpers eine Justierung der
Nähmaschine erforderlich macht.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 85 16 211 ist ebenfalls ein von einem optoelektronischen Fadenwächter
überwachbarer Greifer bekannt. Zum Ein- und Austritt von Lichtstrahlen sind separate Ein- und
Auslaßöffnungen in der Spulenkapsel und in einem der Spulenflansche vorgesehen. Der andere Spulenflansch ist
reflektierend ausgebildet. Die Auslaßöffnung der Spule ist in der kegelstumpfförmigen Spulennabe eingearbeitet
und relativ klein ausgebildet.
Dadurch können die reflektierten Lichtstrahlen erst dann austreten, wenn auch die letzte Fadenlage teilweise
abgewickelt ist. Die Restfadenmenge ist somit relativ
genau bestimmbar, jedoch arbeitet die Anordnung mit nur einem Signal, dessen absolute Größe genau erfaßt werden
muß.
Der im Anspruch 1 angegebenen Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, Teile eines Greifers für eine Nähmaschine mit
einem Fadenwächter so auszubilden, daß sich bei unwesentlichen baulichen Änderungen eine vorbestimmbare
Restfadenmenge relativ genau erfassen läßt.
Diese Aufgabe wird bei der neuerungsgemäßen Anordnung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1
gelöst.
Da die Auslaßöffnungen unterschiedlich große Querschnitte und eventuell verschiedene
Querschnittsformen aufweisen, treten die Lichtstrahlen in Abhängigkeit von deren Abmessungen und Anordnung in
dem Spulenflansch je nach Füllungsgrad der Spule nur
durch eine Auslaßöffnung aus. Solange beispielsweise
nur die größere Auslaßöffnung von dem Faden freigegeben ist, wird bei jeder Umdrehung der Spule ein Lichtstrahl
an die Signalvergleichsschaltung abgegeben. Die Intensität dieses Lichtstrahles ändert sich gegenüber
dem vorangegangenen nur unwesentlich. Wenn die Spule dagegen so weit abgewickelt ist, daß auch Lichtstrahlen
aus der kleineren Auslaßöffnung austreten, dann nimmt
der Lichtempfänger pro Umdrehung der Spule einen zweiten, zu dem ersten zeitversetzt ankommenden
Lichtstrahl auf, dessen Intensität um ein mehrfaches kleiner ist. Nach Empfang des zweiten Lichtstrahles
wird steuerungsabhängig sofort oder erst nach einer vorbestimmbaren Anzahl weiterer Umdrehungen der Spule
ein das Fadenende ankündigendes Warnsignal abgegeben.
Durch die Anordnung beider Reflexionsflächen, bzw. der
diesen zugeordneten Ein- und Auslaßöffnungen in den Spulenflanschen ist der Greifer insbesondere bei
nachträglichem Einbau eines Fadenwächters in die Nähmaschine mit geringem Aufwand an seine zusätzliche
Aufgabe anzupassen, da lediglich die herausnehmbar in dem Greiferkörper angeordnete Spulenkapsel und die darin
gelagerte Spule gegen eine neue Spulenkapsel und eine andere, gemäß Anspruch 1 ausgebildete Spule
auszutauschen ist.
Die Mittelpunkte der nach Anspruch 2 in dem Spulenflansch ausgebildeten Auslaßöffnungen liegen
wegen deren unterschiedlicher Größe auf verschiedenen Durchmessern des Spulenflansches. Die größere
Auslaßöffnung reicht beispielsweise bis fast in den
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Außenbereich des Spulenflansches. Dadurch treten bereits bei noch teilweise gefüllter Spule
Lichtstrahlen aus, deren Intensität aufgrund der gioßen Abmessungen dieser Auslaßöffnung relativ groß ist.
geringerem Füllungsgrad der Spule zum Austritt von
in die Spulennabe reichen, gelangen die Lichtstrahlen der größeren Auslaßöffnung bis zur letzten Umdrehung
der Spule in den Lichtempfänger und stehen somit auch nach Austritt der Lichtstrahlen aus der kleineren
kann. |
In Anspruch 3 ist eine vorteilhafte Ausbildung der Spulennabe und der darin ausgebildeten Auslaßöffnungen
angegeben. Durch Anordnung der kleineren Auslaßöffnung .
in der Spulennabe treten aus dieser nur dann a
Lichtstrahlen aus, wenn die letzte Fadenlage teilweise p abgewickelt ist. Diese Auslaßöffnung ist relativ klein |
ausgebildet, so daß Lichtstrahlen kleiner Intensität '*-
austreten.
Die Ausbildung der größeren Auslaßöffnung gemäß Anspruch
4 bietet fertigungstechnische Vorteile, indem der bereits in dem Spulenflansch vorhandene, seither nur
beim Füllen der Spule wirksame Mitnehmerschlitz zusätzlich als Auslaßöffnung für Lichtstrahlen verwendet
wird.
Da die Einlaßöffnungen nach Anspruch 5 auf dem gleichen Radius um die Spulenachse vorgesehen sind, genügt eine
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Lichtquelle, um die erforderlichen Lichtstrahlen ohne
Verwendung besonderer lichtstreuender Mittel nacheinander in die Spule zu leiten.
Durch die Maßnahme des Anspruches 6 ist die erforderliche Zeit zum Überwachen der von dem
Mikroprozessor aufgenommenen Signale auf ein Minimum reduzierbar. Der Mikroprozessor beginnt mit der
Überwachung der Signale nicht bereits bei Signalbeginn, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er gemäß
Anspruch 7 von einem durch den Schmitt-Trigger ausgegebenen Impuls angesteuert wird. Der
Ausgabezeitpunkt dieses Impulses ist abhängig von einer am Schmitt-Trigger einstellbaren Grenzspannung und von
dem Verlauf einer am Eingang des Schmitt-Triggers anliegenden analogen Spannung, die durch Überschreiten
der Grenzspannung einen Schaltvorgang des Schmitt-Triggers auslöst.
In Anspruch 8 ist eine vorteilhafte Ausführungsform des
Mikroprozessors angegeben, um die Überwachung des gerade anliegenden digitalen Signales zu beenden, ohne den
Mikroprozessor durch eine externe Schalteinrichtung anzusteuern. Durch die Recheneinheit des Mikroprozessors
werden die digitalen Signale nur ausgewertet, solange der Betrag des nachfolgenden Signalwertes größer als der
Betrag des vorangegangenen Signalwertes ist.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch den Greifer einer Nähmaschine Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II - II der Fig. 1
Fig. 3 eine vereinfachte Signalvergleichsschaltung
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Fig. 4 Schaubilder zur Darstellung von dem Verlauf der Intensität I der ausgetretenen Lichtstrahlen und
folgender zugeordneter Spannungen U über der Zeit t:
b) Spannung U1 in Punkt Pl der Fig. 3
c) invertierte Spannung U.
d) konstante Gleichspannung U
e) Spannung U2 in Punkt P2 der Fig. 3
f) Spannung U- in Punkt P3 der Fig. 3
Der in Fig. 1 dargestellte Greifer enthält eine Greiferantriebswelle (1), auf der ein nur teilweise
dargestellter Greiferkörper (2) durch eine Stiftschraube
(3) verdrehsicher befestigt ist.
Im Greiferkörper (2) ist in nicht dargestellter Weise
eine Spulenkapsel (4) gelagert. Diese trägt einen Mittenzapfen, auf dem eine mit Faden bewickelte Spule
(5) drehbar gelagert ist. Die Spule (5) ist mit > Spulenflanschen (6) und (7) versehen. Die Innenseite
des Spulenflansches (7) trägt eine erste Reflexionsfläche (8a) und winkelversetzt dazu eitrs
zweite Reflexionsfläche (8b). Die Spulenflansche (6)
und (7) sind durch eine yuf den Mittenzapfen steckbare Spulennabe (9) miteinander verbunden Die Spulennabe (9)
ist von ihrer Mitte ausgehend gegen den Anschluß der Spulenflansche (6) bzw. (7) jeweils kegelstumpfförmig
ausgebildet.
Im Außenbereich des Spulenflansches (6) sind um jeweils
180° versetzt zwei Einlaßöffnungen (10) und (11)
vorgesehen. Der Einlaßöffnung (10) ist eine durch einen
Mitnehmerschlitz (12) gebildete Auslaßöffnung und der Einlaßöffnung (11) eine als Bohrung (13) ausgebildete
Auslaßöffnung zugeordnet. Die Bohrung (13) erstreckt sich von der Außenseite des Spulenflansches (6)
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ausgehend im wesentlichen parallel zu der Spulenachse. Die Austrittsstelle der Bohrung (13) befindet sich in
der kegelstumpfförmigen Spulennabe (9). Die Bohrung
(13) ist um ein mehrfaches kleiner ausgebildet als der Mitnehmerschlitz (12) . Der Mitnehmerschlitz (12) ist
der Reflexionsfläche (8b), die Bohrung (13) der Reflexionsfläche (8a) zugeordnet.
Die Spulenkapsel (4) weist eine Einlaßöffnung (14) auf,
der eine große rechteckige Auslaßöffnung (15) zugeordnet ist. Die Einlaßöffnung (14) fluchtet bei
bestimmten Stellungen der Spule (5) mit je einer der Einlaßöffnungen (10, 11), die Auslaßöffnung (15) mit
dem Mitnehmerschlitz (12) oder der Bohrung (13). Die Öffnungen der Spulenkapsel (4) sind größer bemessen als
die der Spule (5), um den freien Durchgang der Lichtstrahlen zu erleichtern.
An der Vorderseite des Greifers ist ein Fadenwächter (16) mit einer Leuchtdiode (17) und einem als
Fototransistor ausgebildeten Fotodetektor (18) angeordnet. Die Leuchtdiode (17) und der Fotodetektor
(18) sind in den Fig. 1 und 3 jeweils nur symbolhaft dargestellt.
Die Fig. 3 zeigt in einem vereinfachten Schaltplan die
zur Funktion einer Signalvergleichsschaltung (19) erforderlichen Bauteile. Vom Pluspol einer geregelten
Spannungsquelle fließt Strom über einen Widerstand (20) und die Leuchtdiode (17) an Masse. Ebenso fließt Strom
von dem Pluspol der Spannungsquelle über einen Widerstand (21) und den Fotodetektor (18) an Masse.
Am Kollektor des Fotodetektors (18) ist ein Verstärke?
(22) angeschlossen, der mit einem invertierenden
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Verstärker (23) verbunden ist. Der invertierende Verstärker (23) weist einen Operationsverstärker (24)
auf, der an seinem invertierenden Eingang mit einem Eingangswiderstand (25) und einem
Rückkopplungswiderstand (26) beschaltet ist. Das Verhältnis von Rückkopplungswiderstand (26) zu Eingangswiderstand (25) gibt den Verstärkungsfaktor des Operationsverstärkers (24) an, dessen &Ggr;&igr;&khgr;&Ogr;&pgr;&ugr;&iacgr;&Ggr;&igr;Vex'oiöröiiuör Einyäfiy Hilt &ogr;&Igr;&pgr;&bgr;&iacgr;&Ggr;&igr; oCnxöuSWluSrstsriu
Rückkopplungswiderstand (26) beschaltet ist. Das Verhältnis von Rückkopplungswiderstand (26) zu Eingangswiderstand (25) gibt den Verstärkungsfaktor des Operationsverstärkers (24) an, dessen &Ggr;&igr;&khgr;&Ogr;&pgr;&ugr;&iacgr;&Ggr;&igr;Vex'oiöröiiuör Einyäfiy Hilt &ogr;&Igr;&pgr;&bgr;&iacgr;&Ggr;&igr; oCnxöuSWluSrstsriu
(27) verbunden ist. Der Schiebewiderstand (27) ist zwischen den Pluspol einer geregelten Spannungsquelle
und Masse geschaltet.
Am Ausgang des invertierenden Verstärkers (23) sind ein Schmitt-Trigger (28) und ein A/D-Wandler (29) parallel
geschaltet. An den A/D-Wandler (29) ist ein bekonnter Taktgeber (30) angeschlossen. Die Ausgänge des
Schmitt-Triggers (28) und des A/D-Wandlers (29) sind mit einem Mikroprozessor (31), der eine Recheneinheit (32)
aufweist, verbunden. An dem Mikroprozessor (31) sind Speicher (33) und (34) angeschlossen. Mit einem weiteren
Ausgang des Mikroprozessors (31) ist ein Anzeigeelement (35) verbunden, das über einen Widerstand (36) an Masse
angeschlossen ist. Parallel zu dem Anzeigeelement (35) ist an diesem Ausgang des Mikroprozessors (31) ein mit
einer Abschaltvorrichtung (37) eines Antriebsmotors (38) verbundener Schalter (39) angeschlossen. Der
Antriebsmotor (38) treibt eine Hauptwelle (40) der Nähmaschine über einen Keilriemen (41) an.
Beim Betrieb der Nähmaschine treten von der Leuchtdiode (17) emittierte Lichtstrahlen durch die Einlaßöffnungen
(14) und (10) von Spulenkapsel (4) und Spulenflansch
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(6) und fallen auf die Reflexionsfläche (8b) des Spulenflansches (7). Bei um 180° weitergedrehter Spule
(5) fallen die Lichtstrahlen ebenfalls durch die Einlaßöffnung (14) der Spulenkapsel (4), gelangen aber
durch die Einlaßöffnung (11) zu der Reflexionsfläche
(8a) des Spulenflansches (7).
Sobald der Faden der Spule (5) soweit vernäht ist, daß sin Tsil dsr sn ^si* RsfIsxicrssf!»ens 'Sb^ rsfIwktisrts
Lichtstrahlen den Mitnehmerschlitz (12) passieren kann, gelangen Lichtstrahlen in den Fotodetektor (18). Der
Intensitätsverlauf eines solchen Lichtstrahles ist in Fig. 4a angegeben, wobei das Intensitätsmaximum I max
auftritt, wenn die öffnungen von Spulenkapsel (4) und von Spule (5) exakt fluchten.
Der Fotodetektor (18) wird durch eintretende Lichtstrahlen leitend und es fließt Strom über den
Widerstand (21) an Masse. An dem Widerstand (21) baut sich eine Spannung auf, wodurch die an dem Fotodetektor
(18) anliegende Spannung U + absinkt und ihren Minimalwert U min erreicht, wenn die Intensität des Lichtsignales
maximal ist. Der Verlauf dieser Spannung ist in Fig. 4b dargestellt.
Die Spannung U ., ist derart umzuformen, daß ihr Verlauf
dem Intensitätsverlauf des Lichtsignales entspricht. Aus diesem Grund ist der invertierende Verstärker (23)
nachgeschaltet, durch den die Spannung U * invertiert wird und den in Fig. 4c dargestellten Verlauf annimmt.
Dieser Spannung wird eine konstante Gleichspannung (Fig. 4d), deren Betrag an dem Schiebewiderstand (27)
einstellbar ist, überlagert. Der dabei entstehende Spannungsverlauf der den invertierenden Verstärker (23)
verlassenden Spannung U &rgr; ist in Fig. 4e dargestellt.
Diese Spannung wird dem Schmitt-Trigger (28) und dem A/D-Wandler (29) zugeführt.
Durch den Schmitt-Trigger (28) wird die Spannung in eine Rechteckspannung umgeformt, deren Verlauf in Fig.
4f abgebildet ist. Die jeweiligen Schaltpunkte Sl und S2 in Fig. 4e sind an dem Schmitt-Trigger (28)
einstellbar und bestimmen das Zeitintervall (t„ - t.),
in weichen* der höhere Snennunaswert. U.. der
Reckteckspannung anliegt, bevor der tiefere Spannungswert U. wieder angenommen wird. Der Sprung der
Spannung von dem Wert U, auf den Wert Um in Form von
einem Impuls löst in dem Mikroprozessor (31) eine Programmunterbrechung und den Start einer
Unterbrechungsroutine aus.
Der Mikroprozessor (31) wird durch die Unterbrechungsroutine dazu veranlaßt, am Ausgang des
A/D-Wandlers (29) anliegende digitale Signale zu überwachen. Die an dem Eingang des A/D-Wandlers (29)
anliegende analoge Spannung U ? wird dazu, von dem Punkt Sl in Fig. 4e ausgehend, durch den A/D-Wandler
(29) in digitale Signale umgeformt und an den Mikroprozessor (31) weitergeleitet. Dieser setzt jedes
neu aufgenommene Signal in der Recheneinheit (32) ins Größenverhältnis zu dem vorangegangenen Signal, das in
dem Speicher (33) zwischengespeichert ist und zum Bilden des Größenverhältnisses in den Mikroprozessor
(31) zurückgeführt wird. Sobald ein nachfolgendes Signal vom Betrag her kleiner als das vorangegangene
ist, beendet der Mikroprozessor (31) die Überwachung, stoppt die Unterbrechungsroutine und setzt den normalen
Programmablauf fort. Durch diese Maßnahme wird die Zeitspanne zum Überprüfen der Spannungswerte deutlich
reduziert, da die Spannung nur in dem Zeitintervall
zwischen t^ und tm (in Fig. 4e eingetragen) zu
überwachen ist.
Der Taktgeber (30) steuert den A/D-Wandler (29) in
Abhängigkeit von der Nähgeschwindigkeit an, so daß von dem A/D-Wandler (29) aufgenommene Spannungen immer in
ungefähr gleichen Abständen abgetastet werden.
Der maximale Wert von jedem der digitalen Signale wird
in dem Speicher (34) abgespeichert. Sobald ein weiterer maximaler Wert von einem neuen Signal durch den
Mikroprozessor (31) ermittelt ist, wird der vorangegangene maximale Wert aus dem Speicher (34)
abgerufen und in der Recheneinheit (32) des Mikroprozessors (31) ins Größenverhältnis mit dem
neueren maximalen Wert gesetzt. Solange pro Umdrehung der Spule (5) nur ein aus dem Mitnehmerschlitz (12)
stammender Lichtstrahl in den Fotodetektor (18) gelangt, weicht das Größenverhältnis von je zwei
solchen Werten nur unwesentlich von dem Faktor 1 ab. Wenn jedoch ein zweiter Lichtstrahl aus d«jr Bohrung
(13) austritt, gelangen zwei Lichtstrahlen unterschiedlicher Intensität in den Fotodetektor (18).
Dadurch werden Signale mit sich deutlich unterscheidenden maximalen Werten in die Recheneinheit
(32) des Mikroprozessors (31) eingeleitet. Das Größenverhältnis dieser Werte unterscheidet sich
deutlich von dem Faktor 1.
In Abhängigkeit von der Programmierung des Mikroprozessors (31) gibt dieser beim erstmaligen
Eintreffen des kleineren maximalen Wertes sofort oder erst nach einer vorbestimmbaren Anzahl weiterer
Umdrehungen der Spule (5) ein Warnsignal aus. Durch dieses Warnsignal wird das Anzeigeelement (35)
eingeschaltet und damit der Bedienungsperson das nahende
Ende des Spulenfadens angezeigt. Gleichzeitig wird bei geschlossenem Schalter (39) auch die Abschaltvorrichtung
(37) betätigt. Die Abschaltvorrichtung (37) kann je nach Ausführung den Antriebsmotor (38) beispielsweise sofort
abschalten oder dessen Wideranlaufen nach dem nächsten Anhaltevorgang verhindern.
Beim Austausch der leeren Spule (5) gegen eine mit Faden gefüllte wird in geeigneter Weise ein elektrisches
Signal auf den Mikroprozessor (31) gegeben, so daß dieser das Anzeigeelement (35) abschaltet und ggf. den
Antriebsmotor (38) freigibt.
Zweckmäßigerweise sind beide Spulenflansche (6) und (7)
mit entsprechend zueinander ausgerichteten Ein- bzw. Auslaßöffnungen (10, 11) und (12, 13) versehen, damit
die Funktion des Fadenwächters in beliebiger Einsetzlage der Spule (5) in der Spulenkapsel (4) gewährleistet ist.
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Claims (7)
1. Nähmaschine mit einem eine Lichtquelle und einen
Lichtempfänger aufweisenden Fadenwächter und einem
Doppelsteppstichgreifer zur Aufnahme einer Spule mit einer Reflexionsfläche ai der der Lichtquelle
zugewandten Innenseite eines Spulenflansches und mit einer der Reflexionsfläche zugeordneten
Auslaßöffnung in dem anderen Spulenflansch zum
Austritt der reflektierten Lichtstrahlen,
Lichtempfänger aufweisenden Fadenwächter und einem
Doppelsteppstichgreifer zur Aufnahme einer Spule mit einer Reflexionsfläche ai der der Lichtquelle
zugewandten Innenseite eines Spulenflansches und mit einer der Reflexionsfläche zugeordneten
Auslaßöffnung in dem anderen Spulenflansch zum
Austritt der reflektierten Lichtstrahlen,
die zeitversetzt zu den an einer
zweiten Reflexionsfläche des Greifers reflektierten
Lichtstratilen zur Bildung von Signalen
unterschiedlicher Intensität in den Lichtempfänger
gelangen, der mit einer Signalvergleichsschaltung
zur Ausgabe eines Warnsignals bei einem vorgegebenen Größenverhältnis von zwei aus den Lichtstrahlen
gewonnenen Signalen verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Reflexionsfläche (8b) an der Innenseite des die erste Reflexionsflärhe
(8a) tragenden Spulenflansches (7) angeordnet ist
und daß in dem anderen Spulenflansch (6) eine der
zweiten Reflexionsfläche (8b) zugeordnete zweite
Auslaßöffnung (12) vorgesehen ist, deren Querschnitt zur Erzeugung der Signale vom Querschnitt der ersten Auslaßöffnung (13) abweicht.
Lichtstratilen zur Bildung von Signalen
unterschiedlicher Intensität in den Lichtempfänger
gelangen, der mit einer Signalvergleichsschaltung
zur Ausgabe eines Warnsignals bei einem vorgegebenen Größenverhältnis von zwei aus den Lichtstrahlen
gewonnenen Signalen verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Reflexionsfläche (8b) an der Innenseite des die erste Reflexionsflärhe
(8a) tragenden Spulenflansches (7) angeordnet ist
und daß in dem anderen Spulenflansch (6) eine der
zweiten Reflexionsfläche (8b) zugeordnete zweite
Auslaßöffnung (12) vorgesehen ist, deren Querschnitt zur Erzeugung der Signale vom Querschnitt der ersten Auslaßöffnung (13) abweicht.
2. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen (12, 13) jeweils in die
Spulennabe (9) reichen.
Spulennabe (9) reichen.
3. Nähmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulennabe (9) einen
kegelstumpfförmigen Bereich aufweist, in den die kleinere, im wesentlichen parallel zur Achse der
Spulennabe (9) verlaufende Auslaßöffnung (13) mündet und die größere Auslaßöffnung (12) eine Ausnehmung
in der Spulennabe (9) bildet.
4. Nähmaschine nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die größere Auslaßöffnung '12)
durch den Mitnehmerschlitz gebildet ist.
5. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenflansch
(6) zum Eintritt mehrerer aufeinanderfolgender Lichtstrahlen zwei Einlaßöffnungen (10, 11)
aufweist, von denen jeweils eine einer der Auslaßöffnungen (12, 13) zugeordnet ist.
6. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Signalvergleichsschaltung (19) einen A/D-Wandler (29) und einen Mikroprozessor (31), der
lediglich einen vorbestimmbaren Anteil der von dem A/D-Wandler (29) ausgegebenen digitalen Signale
auswertet, aufweist.
7. Nähmaschine nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekannzeichnet, daß der Mikroprozessor (31) mit einem
Schmitt-Trigger (28), dnr den Mikroprozessor (31) zum Auswerten der digitalen Signale ansteuert, verbunden
ist.
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• < · III
Nähmaschine nach Anspruch 1 und 5, dadurch £
gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor (31) eine ?
Recheneinheit (32) aufweist, durch die ein digitaler Signalwert mit dem vorangegangenen, in einem Speicher
(33) zwischengespeicherten Signalwert ins Verhältnis setzbar ist.
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