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DE8701858U1 - Nähmaschine mit einem Fadenwächter für den Faden der Spule - Google Patents

Nähmaschine mit einem Fadenwächter für den Faden der Spule

Info

Publication number
DE8701858U1
DE8701858U1 DE8701858U DE8701858U DE8701858U1 DE 8701858 U1 DE8701858 U1 DE 8701858U1 DE 8701858 U DE8701858 U DE 8701858U DE 8701858 U DE8701858 U DE 8701858U DE 8701858 U1 DE8701858 U1 DE 8701858U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sewing machine
outlet opening
machine according
microprocessor
bobbin
Prior art date
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Expired
Application number
DE8701858U
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English (en)
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Pfaff Industriemaschinen GmbH
Original Assignee
Pfaff Industriemaschinen GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Pfaff Industriemaschinen GmbH filed Critical Pfaff Industriemaschinen GmbH
Priority to DE8701858U priority Critical patent/DE8701858U1/de
Publication of DE8701858U1 publication Critical patent/DE8701858U1/de
Priority to IT67016/88A priority patent/IT1219740B/it
Priority to ES8800107A priority patent/ES2006267A6/es
Priority to US07/151,471 priority patent/US4805544A/en
Priority to JP1988013668U priority patent/JPH0211013Y2/ja
Priority to BR8800485A priority patent/BR8800485A/pt
Expired legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B59/00Applications of bobbin-winding or -changing devices; Indicating or control devices associated therewith
    • D05B59/02Devices for determining or indicating the length of thread still on the bobbin

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)

Description

Beschreibung
Nähmaschine mit einem Fadenwächter für den Faden der Spule
Die Neuerung betrifft eine Nähmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Nähmaschine ist aus der US-Patentschrift 41 88 902 bekannt. Ein Fadenwächter mit einer Lichtquelle und einem Lichtempfänger ist an der Rückseite eines Greifers angeordnet. Der Greiferkörper sowie eine darin aufgenommene Spulenkapsel und ein dem Fadenwächter zugewandter Spulenflansch einer Spule weisen jeweils eine Öffnung zum Ein- und Austritt von Kontrollichtstrahlen auf. Der andere Spulenflansch trägt dagegen eine Reflexionsfläche. An der Außenseite des Greiferkörpers ist eine zweite, Referenzlichtstrahlen liefernde Reflexionsfläche aufgenommen. Die von der Lichtquelle emittierten Lichtstrahlen werden durch Spiegel auf die beiden Reflexionsflächen verteilt bzw. nach der Reflexion gesammelt und dem Lichtempfänger zeitverschoben zugeführt. Der Lichtempfänger ist mit einer Steuerschaltung verbunden, durch welche die Intensität der aus den Kontrollichtstrahlen und der aus den Referenzlichtstrahlen gebildeten Signale verglichen wird. Sobald die Kontrollichtstrahlen eine vorbestimmbare Intensität erreichen, gibt die Steuerschaltung ein das Fadenende ankündigendes Warnsignal aus.
Dieser Aufbau erfordert jedoch die Anpassung sowohl des Greiferkörpers als auch der Spulenkapsel sowie der Spule
an die Punktionsweise des Fadenwächters. Insbesondere C'ie Anpassung des Greiferkörpers ist bei nachträglichem Einbau des Fadenwächters von großem Nachteil, da der Wechsel des Greiferkörpers eine Justierung der Nähmaschine erforderlich macht.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 85 16 211 ist ebenfalls ein von einem optoelektronischen Fadenwächter überwachbarer Greifer bekannt. Zum Ein- und Austritt von Lichtstrahlen sind separate Ein- und Auslaßöffnungen in der Spulenkapsel und in einem der Spulenflansche vorgesehen. Der andere Spulenflansch ist reflektierend ausgebildet. Die Auslaßöffnung der Spule ist in der kegelstumpfförmigen Spulennabe eingearbeitet und relativ klein ausgebildet.
Dadurch können die reflektierten Lichtstrahlen erst dann austreten, wenn auch die letzte Fadenlage teilweise abgewickelt ist. Die Restfadenmenge ist somit relativ genau bestimmbar, jedoch arbeitet die Anordnung mit nur einem Signal, dessen absolute Größe genau erfaßt werden muß.
Der im Anspruch 1 angegebenen Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, Teile eines Greifers für eine Nähmaschine mit einem Fadenwächter so auszubilden, daß sich bei unwesentlichen baulichen Änderungen eine vorbestimmbare Restfadenmenge relativ genau erfassen läßt.
Diese Aufgabe wird bei der neuerungsgemäßen Anordnung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Da die Auslaßöffnungen unterschiedlich große Querschnitte und eventuell verschiedene
Querschnittsformen aufweisen, treten die Lichtstrahlen in Abhängigkeit von deren Abmessungen und Anordnung in dem Spulenflansch je nach Füllungsgrad der Spule nur durch eine Auslaßöffnung aus. Solange beispielsweise nur die größere Auslaßöffnung von dem Faden freigegeben ist, wird bei jeder Umdrehung der Spule ein Lichtstrahl an die Signalvergleichsschaltung abgegeben. Die Intensität dieses Lichtstrahles ändert sich gegenüber dem vorangegangenen nur unwesentlich. Wenn die Spule dagegen so weit abgewickelt ist, daß auch Lichtstrahlen aus der kleineren Auslaßöffnung austreten, dann nimmt der Lichtempfänger pro Umdrehung der Spule einen zweiten, zu dem ersten zeitversetzt ankommenden Lichtstrahl auf, dessen Intensität um ein mehrfaches kleiner ist. Nach Empfang des zweiten Lichtstrahles wird steuerungsabhängig sofort oder erst nach einer vorbestimmbaren Anzahl weiterer Umdrehungen der Spule ein das Fadenende ankündigendes Warnsignal abgegeben.
Durch die Anordnung beider Reflexionsflächen, bzw. der diesen zugeordneten Ein- und Auslaßöffnungen in den Spulenflanschen ist der Greifer insbesondere bei nachträglichem Einbau eines Fadenwächters in die Nähmaschine mit geringem Aufwand an seine zusätzliche Aufgabe anzupassen, da lediglich die herausnehmbar in dem Greiferkörper angeordnete Spulenkapsel und die darin gelagerte Spule gegen eine neue Spulenkapsel und eine andere, gemäß Anspruch 1 ausgebildete Spule auszutauschen ist.
Die Mittelpunkte der nach Anspruch 2 in dem Spulenflansch ausgebildeten Auslaßöffnungen liegen wegen deren unterschiedlicher Größe auf verschiedenen Durchmessern des Spulenflansches. Die größere Auslaßöffnung reicht beispielsweise bis fast in den
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Außenbereich des Spulenflansches. Dadurch treten bereits bei noch teilweise gefüllter Spule Lichtstrahlen aus, deren Intensität aufgrund der gioßen Abmessungen dieser Auslaßöffnung relativ groß ist.
Die kleinere Auslaßöffnung ist dagegen erst bei
geringerem Füllungsgrad der Spule zum Austritt von
Lichtstrahlen freigegeben. Da beide Auslaßöffnungen bis
in die Spulennabe reichen, gelangen die Lichtstrahlen der größeren Auslaßöffnung bis zur letzten Umdrehung der Spule in den Lichtempfänger und stehen somit auch nach Austritt der Lichtstrahlen aus der kleineren
Auslaßöffnung zur Verfügung, so daß das | Größenverhältnis der beiden Signale gebildet werden |
kann. |
In Anspruch 3 ist eine vorteilhafte Ausbildung der Spulennabe und der darin ausgebildeten Auslaßöffnungen angegeben. Durch Anordnung der kleineren Auslaßöffnung . in der Spulennabe treten aus dieser nur dann a
Lichtstrahlen aus, wenn die letzte Fadenlage teilweise p abgewickelt ist. Diese Auslaßöffnung ist relativ klein | ausgebildet, so daß Lichtstrahlen kleiner Intensität '*-
austreten.
Die Ausbildung der größeren Auslaßöffnung gemäß Anspruch 4 bietet fertigungstechnische Vorteile, indem der bereits in dem Spulenflansch vorhandene, seither nur beim Füllen der Spule wirksame Mitnehmerschlitz zusätzlich als Auslaßöffnung für Lichtstrahlen verwendet wird.
Da die Einlaßöffnungen nach Anspruch 5 auf dem gleichen Radius um die Spulenachse vorgesehen sind, genügt eine
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Lichtquelle, um die erforderlichen Lichtstrahlen ohne Verwendung besonderer lichtstreuender Mittel nacheinander in die Spule zu leiten.
Durch die Maßnahme des Anspruches 6 ist die erforderliche Zeit zum Überwachen der von dem Mikroprozessor aufgenommenen Signale auf ein Minimum reduzierbar. Der Mikroprozessor beginnt mit der Überwachung der Signale nicht bereits bei Signalbeginn, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er gemäß Anspruch 7 von einem durch den Schmitt-Trigger ausgegebenen Impuls angesteuert wird. Der Ausgabezeitpunkt dieses Impulses ist abhängig von einer am Schmitt-Trigger einstellbaren Grenzspannung und von dem Verlauf einer am Eingang des Schmitt-Triggers anliegenden analogen Spannung, die durch Überschreiten der Grenzspannung einen Schaltvorgang des Schmitt-Triggers auslöst.
In Anspruch 8 ist eine vorteilhafte Ausführungsform des Mikroprozessors angegeben, um die Überwachung des gerade anliegenden digitalen Signales zu beenden, ohne den Mikroprozessor durch eine externe Schalteinrichtung anzusteuern. Durch die Recheneinheit des Mikroprozessors werden die digitalen Signale nur ausgewertet, solange der Betrag des nachfolgenden Signalwertes größer als der Betrag des vorangegangenen Signalwertes ist.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch den Greifer einer Nähmaschine Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II - II der Fig. 1 Fig. 3 eine vereinfachte Signalvergleichsschaltung
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Fig. 4 Schaubilder zur Darstellung von dem Verlauf der Intensität I der ausgetretenen Lichtstrahlen und folgender zugeordneter Spannungen U über der Zeit t:
b) Spannung U1 in Punkt Pl der Fig. 3
c) invertierte Spannung U.
d) konstante Gleichspannung U
e) Spannung U2 in Punkt P2 der Fig. 3
f) Spannung U- in Punkt P3 der Fig. 3
Der in Fig. 1 dargestellte Greifer enthält eine Greiferantriebswelle (1), auf der ein nur teilweise dargestellter Greiferkörper (2) durch eine Stiftschraube (3) verdrehsicher befestigt ist.
Im Greiferkörper (2) ist in nicht dargestellter Weise eine Spulenkapsel (4) gelagert. Diese trägt einen Mittenzapfen, auf dem eine mit Faden bewickelte Spule (5) drehbar gelagert ist. Die Spule (5) ist mit > Spulenflanschen (6) und (7) versehen. Die Innenseite des Spulenflansches (7) trägt eine erste Reflexionsfläche (8a) und winkelversetzt dazu eitrs zweite Reflexionsfläche (8b). Die Spulenflansche (6) und (7) sind durch eine yuf den Mittenzapfen steckbare Spulennabe (9) miteinander verbunden Die Spulennabe (9) ist von ihrer Mitte ausgehend gegen den Anschluß der Spulenflansche (6) bzw. (7) jeweils kegelstumpfförmig ausgebildet.
Im Außenbereich des Spulenflansches (6) sind um jeweils 180° versetzt zwei Einlaßöffnungen (10) und (11) vorgesehen. Der Einlaßöffnung (10) ist eine durch einen Mitnehmerschlitz (12) gebildete Auslaßöffnung und der Einlaßöffnung (11) eine als Bohrung (13) ausgebildete Auslaßöffnung zugeordnet. Die Bohrung (13) erstreckt sich von der Außenseite des Spulenflansches (6)
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ausgehend im wesentlichen parallel zu der Spulenachse. Die Austrittsstelle der Bohrung (13) befindet sich in der kegelstumpfförmigen Spulennabe (9). Die Bohrung (13) ist um ein mehrfaches kleiner ausgebildet als der Mitnehmerschlitz (12) . Der Mitnehmerschlitz (12) ist der Reflexionsfläche (8b), die Bohrung (13) der Reflexionsfläche (8a) zugeordnet.
Die Spulenkapsel (4) weist eine Einlaßöffnung (14) auf, der eine große rechteckige Auslaßöffnung (15) zugeordnet ist. Die Einlaßöffnung (14) fluchtet bei bestimmten Stellungen der Spule (5) mit je einer der Einlaßöffnungen (10, 11), die Auslaßöffnung (15) mit dem Mitnehmerschlitz (12) oder der Bohrung (13). Die Öffnungen der Spulenkapsel (4) sind größer bemessen als die der Spule (5), um den freien Durchgang der Lichtstrahlen zu erleichtern.
An der Vorderseite des Greifers ist ein Fadenwächter (16) mit einer Leuchtdiode (17) und einem als Fototransistor ausgebildeten Fotodetektor (18) angeordnet. Die Leuchtdiode (17) und der Fotodetektor (18) sind in den Fig. 1 und 3 jeweils nur symbolhaft dargestellt.
Die Fig. 3 zeigt in einem vereinfachten Schaltplan die zur Funktion einer Signalvergleichsschaltung (19) erforderlichen Bauteile. Vom Pluspol einer geregelten Spannungsquelle fließt Strom über einen Widerstand (20) und die Leuchtdiode (17) an Masse. Ebenso fließt Strom von dem Pluspol der Spannungsquelle über einen Widerstand (21) und den Fotodetektor (18) an Masse.
Am Kollektor des Fotodetektors (18) ist ein Verstärke? (22) angeschlossen, der mit einem invertierenden
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Verstärker (23) verbunden ist. Der invertierende Verstärker (23) weist einen Operationsverstärker (24) auf, der an seinem invertierenden Eingang mit einem Eingangswiderstand (25) und einem
Rückkopplungswiderstand (26) beschaltet ist. Das Verhältnis von Rückkopplungswiderstand (26) zu Eingangswiderstand (25) gibt den Verstärkungsfaktor des Operationsverstärkers (24) an, dessen &Ggr;&igr;&khgr;&Ogr;&pgr;&ugr;&iacgr;&Ggr;&igr;Vex'oiöröiiuör Einyäfiy Hilt &ogr;&Igr;&pgr;&bgr;&iacgr;&Ggr;&igr; oCnxöuSWluSrstsriu
(27) verbunden ist. Der Schiebewiderstand (27) ist zwischen den Pluspol einer geregelten Spannungsquelle und Masse geschaltet.
Am Ausgang des invertierenden Verstärkers (23) sind ein Schmitt-Trigger (28) und ein A/D-Wandler (29) parallel geschaltet. An den A/D-Wandler (29) ist ein bekonnter Taktgeber (30) angeschlossen. Die Ausgänge des Schmitt-Triggers (28) und des A/D-Wandlers (29) sind mit einem Mikroprozessor (31), der eine Recheneinheit (32) aufweist, verbunden. An dem Mikroprozessor (31) sind Speicher (33) und (34) angeschlossen. Mit einem weiteren Ausgang des Mikroprozessors (31) ist ein Anzeigeelement (35) verbunden, das über einen Widerstand (36) an Masse angeschlossen ist. Parallel zu dem Anzeigeelement (35) ist an diesem Ausgang des Mikroprozessors (31) ein mit einer Abschaltvorrichtung (37) eines Antriebsmotors (38) verbundener Schalter (39) angeschlossen. Der Antriebsmotor (38) treibt eine Hauptwelle (40) der Nähmaschine über einen Keilriemen (41) an.
Die Anordnung arbeitet wie folgt:
Beim Betrieb der Nähmaschine treten von der Leuchtdiode (17) emittierte Lichtstrahlen durch die Einlaßöffnungen (14) und (10) von Spulenkapsel (4) und Spulenflansch
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(6) und fallen auf die Reflexionsfläche (8b) des Spulenflansches (7). Bei um 180° weitergedrehter Spule (5) fallen die Lichtstrahlen ebenfalls durch die Einlaßöffnung (14) der Spulenkapsel (4), gelangen aber durch die Einlaßöffnung (11) zu der Reflexionsfläche (8a) des Spulenflansches (7).
Sobald der Faden der Spule (5) soweit vernäht ist, daß sin Tsil dsr sn ^si* RsfIsxicrssf!»ens 'Sb^ rsfIwktisrts Lichtstrahlen den Mitnehmerschlitz (12) passieren kann, gelangen Lichtstrahlen in den Fotodetektor (18). Der Intensitätsverlauf eines solchen Lichtstrahles ist in Fig. 4a angegeben, wobei das Intensitätsmaximum I max auftritt, wenn die öffnungen von Spulenkapsel (4) und von Spule (5) exakt fluchten.
Der Fotodetektor (18) wird durch eintretende Lichtstrahlen leitend und es fließt Strom über den Widerstand (21) an Masse. An dem Widerstand (21) baut sich eine Spannung auf, wodurch die an dem Fotodetektor (18) anliegende Spannung U + absinkt und ihren Minimalwert U min erreicht, wenn die Intensität des Lichtsignales maximal ist. Der Verlauf dieser Spannung ist in Fig. 4b dargestellt.
Die Spannung U ., ist derart umzuformen, daß ihr Verlauf dem Intensitätsverlauf des Lichtsignales entspricht. Aus diesem Grund ist der invertierende Verstärker (23) nachgeschaltet, durch den die Spannung U * invertiert wird und den in Fig. 4c dargestellten Verlauf annimmt. Dieser Spannung wird eine konstante Gleichspannung (Fig. 4d), deren Betrag an dem Schiebewiderstand (27) einstellbar ist, überlagert. Der dabei entstehende Spannungsverlauf der den invertierenden Verstärker (23) verlassenden Spannung U &rgr; ist in Fig. 4e dargestellt.
Diese Spannung wird dem Schmitt-Trigger (28) und dem A/D-Wandler (29) zugeführt.
Durch den Schmitt-Trigger (28) wird die Spannung in eine Rechteckspannung umgeformt, deren Verlauf in Fig. 4f abgebildet ist. Die jeweiligen Schaltpunkte Sl und S2 in Fig. 4e sind an dem Schmitt-Trigger (28) einstellbar und bestimmen das Zeitintervall (t„ - t.), in weichen* der höhere Snennunaswert. U.. der Reckteckspannung anliegt, bevor der tiefere Spannungswert U. wieder angenommen wird. Der Sprung der Spannung von dem Wert U, auf den Wert Um in Form von einem Impuls löst in dem Mikroprozessor (31) eine Programmunterbrechung und den Start einer Unterbrechungsroutine aus.
Der Mikroprozessor (31) wird durch die Unterbrechungsroutine dazu veranlaßt, am Ausgang des A/D-Wandlers (29) anliegende digitale Signale zu überwachen. Die an dem Eingang des A/D-Wandlers (29) anliegende analoge Spannung U ? wird dazu, von dem Punkt Sl in Fig. 4e ausgehend, durch den A/D-Wandler (29) in digitale Signale umgeformt und an den Mikroprozessor (31) weitergeleitet. Dieser setzt jedes neu aufgenommene Signal in der Recheneinheit (32) ins Größenverhältnis zu dem vorangegangenen Signal, das in dem Speicher (33) zwischengespeichert ist und zum Bilden des Größenverhältnisses in den Mikroprozessor (31) zurückgeführt wird. Sobald ein nachfolgendes Signal vom Betrag her kleiner als das vorangegangene ist, beendet der Mikroprozessor (31) die Überwachung, stoppt die Unterbrechungsroutine und setzt den normalen Programmablauf fort. Durch diese Maßnahme wird die Zeitspanne zum Überprüfen der Spannungswerte deutlich reduziert, da die Spannung nur in dem Zeitintervall
zwischen t^ und tm (in Fig. 4e eingetragen) zu überwachen ist.
Der Taktgeber (30) steuert den A/D-Wandler (29) in Abhängigkeit von der Nähgeschwindigkeit an, so daß von dem A/D-Wandler (29) aufgenommene Spannungen immer in ungefähr gleichen Abständen abgetastet werden.
Der maximale Wert von jedem der digitalen Signale wird in dem Speicher (34) abgespeichert. Sobald ein weiterer maximaler Wert von einem neuen Signal durch den Mikroprozessor (31) ermittelt ist, wird der vorangegangene maximale Wert aus dem Speicher (34) abgerufen und in der Recheneinheit (32) des Mikroprozessors (31) ins Größenverhältnis mit dem neueren maximalen Wert gesetzt. Solange pro Umdrehung der Spule (5) nur ein aus dem Mitnehmerschlitz (12) stammender Lichtstrahl in den Fotodetektor (18) gelangt, weicht das Größenverhältnis von je zwei solchen Werten nur unwesentlich von dem Faktor 1 ab. Wenn jedoch ein zweiter Lichtstrahl aus d«jr Bohrung (13) austritt, gelangen zwei Lichtstrahlen unterschiedlicher Intensität in den Fotodetektor (18). Dadurch werden Signale mit sich deutlich unterscheidenden maximalen Werten in die Recheneinheit (32) des Mikroprozessors (31) eingeleitet. Das Größenverhältnis dieser Werte unterscheidet sich deutlich von dem Faktor 1.
In Abhängigkeit von der Programmierung des Mikroprozessors (31) gibt dieser beim erstmaligen Eintreffen des kleineren maximalen Wertes sofort oder erst nach einer vorbestimmbaren Anzahl weiterer Umdrehungen der Spule (5) ein Warnsignal aus. Durch dieses Warnsignal wird das Anzeigeelement (35)
eingeschaltet und damit der Bedienungsperson das nahende Ende des Spulenfadens angezeigt. Gleichzeitig wird bei geschlossenem Schalter (39) auch die Abschaltvorrichtung (37) betätigt. Die Abschaltvorrichtung (37) kann je nach Ausführung den Antriebsmotor (38) beispielsweise sofort abschalten oder dessen Wideranlaufen nach dem nächsten Anhaltevorgang verhindern.
Beim Austausch der leeren Spule (5) gegen eine mit Faden gefüllte wird in geeigneter Weise ein elektrisches Signal auf den Mikroprozessor (31) gegeben, so daß dieser das Anzeigeelement (35) abschaltet und ggf. den Antriebsmotor (38) freigibt.
Zweckmäßigerweise sind beide Spulenflansche (6) und (7) mit entsprechend zueinander ausgerichteten Ein- bzw. Auslaßöffnungen (10, 11) und (12, 13) versehen, damit die Funktion des Fadenwächters in beliebiger Einsetzlage der Spule (5) in der Spulenkapsel (4) gewährleistet ist.
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Claims (7)

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1. Nähmaschine mit einem eine Lichtquelle und einen
Lichtempfänger aufweisenden Fadenwächter und einem
Doppelsteppstichgreifer zur Aufnahme einer Spule mit einer Reflexionsfläche ai der der Lichtquelle
zugewandten Innenseite eines Spulenflansches und mit einer der Reflexionsfläche zugeordneten
Auslaßöffnung in dem anderen Spulenflansch zum
Austritt der reflektierten Lichtstrahlen,
die zeitversetzt zu den an einer
zweiten Reflexionsfläche des Greifers reflektierten
Lichtstratilen zur Bildung von Signalen
unterschiedlicher Intensität in den Lichtempfänger
gelangen, der mit einer Signalvergleichsschaltung
zur Ausgabe eines Warnsignals bei einem vorgegebenen Größenverhältnis von zwei aus den Lichtstrahlen
gewonnenen Signalen verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Reflexionsfläche (8b) an der Innenseite des die erste Reflexionsflärhe
(8a) tragenden Spulenflansches (7) angeordnet ist
und daß in dem anderen Spulenflansch (6) eine der
zweiten Reflexionsfläche (8b) zugeordnete zweite
Auslaßöffnung (12) vorgesehen ist, deren Querschnitt zur Erzeugung der Signale vom Querschnitt der ersten Auslaßöffnung (13) abweicht.
2. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen (12, 13) jeweils in die
Spulennabe (9) reichen.
3. Nähmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulennabe (9) einen kegelstumpfförmigen Bereich aufweist, in den die kleinere, im wesentlichen parallel zur Achse der Spulennabe (9) verlaufende Auslaßöffnung (13) mündet und die größere Auslaßöffnung (12) eine Ausnehmung in der Spulennabe (9) bildet.
4. Nähmaschine nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die größere Auslaßöffnung '12) durch den Mitnehmerschlitz gebildet ist.
5. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenflansch (6) zum Eintritt mehrerer aufeinanderfolgender Lichtstrahlen zwei Einlaßöffnungen (10, 11) aufweist, von denen jeweils eine einer der Auslaßöffnungen (12, 13) zugeordnet ist.
6. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalvergleichsschaltung (19) einen A/D-Wandler (29) und einen Mikroprozessor (31), der lediglich einen vorbestimmbaren Anteil der von dem A/D-Wandler (29) ausgegebenen digitalen Signale auswertet, aufweist.
7. Nähmaschine nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekannzeichnet, daß der Mikroprozessor (31) mit einem Schmitt-Trigger (28), dnr den Mikroprozessor (31) zum Auswerten der digitalen Signale ansteuert, verbunden ist.
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Nähmaschine nach Anspruch 1 und 5, dadurch £
gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor (31) eine ?
Recheneinheit (32) aufweist, durch die ein digitaler Signalwert mit dem vorangegangenen, in einem Speicher (33) zwischengespeicherten Signalwert ins Verhältnis setzbar ist.
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