DE3706564A1 - Diebstahlsicherung fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Diebstahlsicherung fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Diebstahlsicherung für
Kraftfahrzeuge.
Verschiedene Diebstahlsicherungen für Kraftfahrzeuge sind
vorgeschlagen worden, z. B. durch die japanischen veröffentlichten
Patentanmeldungen Nr. 60-50 050 bis 60-50 056, gemäß
denen erst dann, wenn der Fahrer das Fahrzeug verläßt,
festgestellt wird, ob alle abdeckenden Teile, die geöffnet
und geschlossen werden können, beispielsweise Türen, ein
Kofferraum und eine Motorhaube (später nur als "Abdeckungen"
bezeichnet) richtig geschlossen worden sind oder nicht, und
nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nach der Feststellung
eines solchen Verschlusses eine einen Alarm zulassende
Betriebsart eingestellt wird, wodurch im Fall des Aufbruchs
eines Türschlosses oder falls irgend eine der Abdeckungen
geöffnet wird, ohne daß eine vorbestimmte Rücksetzoperation
zum Löschen des Alarmerlaubnisbetriebszustand ausgeführt
wird, der Alarm sofort ausgelöst wird. Im allgemeinen wird
bei solchen Systemen der Alarmerlaubnisbetriebszustand
entweder gelöscht, wenn festgestellt wird, daß ein Türschloß
von einer Sperrstellung in eine Entsperrstellung oder nicht
sperrende Stellung durch Betätigung eines richtigen Schlüssels
gedreht wird, oder wenn festgestellt wird, daß ein
Sperr- und Entsperrhebel eines Türschloßmechanismus in die
Entsperrichtung geschwenkt wird. Daher können diese konventionellen
System Kraftfahrzeuge nicht vor solchen widerrechtlichen
Einbruchshandlungen schützen, wie Betätigung
eines inneren Verriegelungsknopfes nach dem Einschlagen
eines Türfensters, oder gewaltsames Verschwenken des Sperr-
und Entsperrhebels des Türschloßmechanismus mittels eines
Drahts usw., der durch eine Lücke zwischen der Fensterscheibe
einer Tür und dem Rahmen der Tür eingeführt wird.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Diebstahlsicherung
für Kraftfahrzeuge zu schaffen, die es unmöglich macht, das
Schloß eines Kraftfahrzeugs durch Einschlagen eines Türfensters
oder durch Verwendung eines Drahts usw. widerrechtlich
zu öffnen oder zu entsperren.
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie eine Diebstahlsicherung
für Kraftfahrzeuge schafft, die es unmöglich
macht, eine Tür eines Kraftfahrzeugs durch Verwendung eines
falschen Schlüssels widerrechtlich zu entsperren.
Gemäß der Erfindung ist eine Diebstahlsicherung für ein
Kraftfahrzeug vorgesehen, die aufweist:
Einen Schlüssel, der eine vorbestimmte Information hat;
eine Empfangsvorrichtung, die im Kraftfahrzeug vorgesehen
ist, um ein Signal vom Schlüssel zu empfangen; eine Diskriminatorvorrichtung
zum Empfangen eines Ausgangssignals der
Empfangsvorrichtung und zum Feststellen, ob das Ausgangssignal
die vorbestimmte Information repräsentiert oder nicht;
eine erste Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob eine
Mehrzahl von Abdeckungsteilen des Kraftfahrzeugs geschlossen
oder offen sind; eine zweite Detektorvorrichtung zum Feststellen,
ob die Abdeckungsteile verriegelt oder entriegelt
sind;
eine Betätigungsvorrichtung, die auf Ausgangssignale der
ersten und zweiten Detektorvorrichtung, die anzeigen, daß
mindestens ein vorbestimmtes Abdeckteil geschlossen ist und
verriegelt ist, ansprechen, um eine vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation
auszuführen; und eine Ausschaltvorrichtung,
die auf ein Ausgangssignal der Diskriminatorvorrichtung,
das anzeigt, daß das Ausgangssignal der Empfangsvorrichtung
die vorbestimmte Information repräsentiert, anspricht,
um die Operation der Betätigungsvorrichtung abzuschalten
oder zu inaktivieren.
Vorzugsweise weist die Diebstahlsicherung eine dritte Detektorvorrichtung
auf, um festzustellen, ob der Schlüssel aus
einem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt worden ist, wobei
die Betätigungsvorrichtung auf Ausgangssignale der ersten,
zweiten und dritten Detektorvorrichtung anspricht, die
anzeigen, daß der zweite Schlüssel aus dem vorbestimmten
Schlüsselloch entfernt worden ist, und daß das mindestens
eine vorbestimmte Abdeckteil geschlossen und verriegelt ist,
um die vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation auszuführen.
Die Betätigungsvorrichtung mag eine Alarmvorrichtung aufweisen,
die auf ein Ausgangssignal der ersten Detektorvorrichtung
anspricht, das anzeigt, daß ein vorbestimmtes Abdeckteil
in einer anderen Weise als in einer vorgesehenen Art
geöffnet worden ist, um eine vorbestimmte Alarmoperation
auszuführen.
Als Alternative mag die Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung
zum Verhindern des Startens eines im Kraftfahrzeug
installierten Motors aufweisen.
Die Diebstahlsicherung mag eine Scheibenbruchdetektorvorrichtung
zum Feststellen des Bruchs einer vorbestimmten
Fensterscheibe aufweisen, und die Betätigungsvorrichtung mag
eine Einrichtung aufweisen, die auf ein Ausgangssignal der
Scheibenbruchdetektorvorrichtung anspricht, das anzeigt, daß
die vorbestimmte Fensterscheibe zerbrochen worden ist, um
eine vorbestimmte Alarmoperation auszulösen.
Vorzugsweise hat das Kraftfahrzeug einen Schloßmechanismus
zum Sperren und Entsperren jeweils eines der Abdeckteile,
wobei der Schloßmechanismus eine Hebelvorrichtung aufweist,
die zum Sperren und Entsperren des jeweiligen Abdeckteils
drehbar ist, wobei die Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung
aufweist, um die Tätigkeit der Hebelvorrichtung unwirksam
zu machen und dadurch ein Entsperren des betreffenden
Abdeckteils zu verhindern.
Die Vorrichtung, um die Tätigkeit der Hebelvorrichtung
wirkungslos zu machen, mag einen Betätiger und einen Freidreh-
Mechanismus aufweisen, der durch den Betätiger angetrieben
wird, um die Hebelvorrichtung frei drehbar zu machen,
wodurch ein Entsperren des betreffenden Abdeckteils
nicht ausgeführt wird.
Stärker wird bevorzugt, daß das Kraftfahrzeug ein Zylinderschloß
aufweist, das in mindestens einem der Abdeckteile
vorgesehen ist und von außerhalb des Kraftfahrzeugs betätigbar
ist, und daß ein Verriegelungsknopf in dem genannten
Abdeckteil vorgesehen ist und von außerhalb des Kraftfahrzeugs
betätigbar ist, daß die Hebelvorrichtung des Schloßmechanismus
einen ersten Riegelhebel aufweist, der in Reaktion
auf die Betätigung von mindestens einem Zylinderschloß
und dem Verriegelungsknopf drehbar ist, und einen zweiten
Riegelhebel, der drehbar ist, um zu bewirken, daß der
Schloßmechanismus oder Riegelmechanismus wahlweise eine
Stellung einnimmt, in der das genannte Abdeckteil verriegelt
ist, oder eine Stellung, in der das Abdeckteil entriegelt
ist, daß die Vorrichtung, um die Operation der Hebelvorrichtung
unwirksam zu machen, eine zwischen dem ersten Riegelhebel
und dem zweiten Riegelhebel vorgesehene Kupplungsvorrichtung
aufweist, um den ersten und den zweiten Riegelhebel
miteinander so zu verbinden, daß der erste und der zweite
Riegelhebel sich gemeinsam drehen können, und um den ersten
und den zweiten Riegelhebel voneinander zu entkoppeln.
Weiter ist bevorzugt, daß der Schlüssel, der eine vorbestimmte
Information hat, aufweist:
Ein magnetisches Element, das mindestens teilweise in diesem
angeordnet ist und eine vorbestimmte Information bildet;
und/oder eine Infrarotstrahlung aussendende Vorrichtung, die
mindestens teilweise zum Aussenden einer Infrarotstrahlung,
die eine andere vorbestimmte Information trägt, ausgebildet
ist.
Die obigen und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung
von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der
Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, und
aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln
für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei
einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Fig. 1 ist eine schematische Ansicht eines Kraftfahrzeugs,
die die Orte der verschiedenen Schalter
und der Türzylinderschlösser zeigt;
Fig. 2 ist ein Blockschaltbild, das den Aufbau der
erfindungsgemäßen Diebstahlsicherung für Kraftfahrzeuge
zeigt;
Fig. 3 ist ein Querschnitt eines den Schlüssel wahrnehmenden
Teils der Diebstahlsicherung gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 ist ein Schaltbild, das eine Verstärkerschaltung,
die in Fig. 3 erscheint, zeigt;
Fig. 5 ist eine Seitenansicht des Schlüssels;
Fig. 6 ist ein Querschnitt entsprechend der Linie VI-VI
in Fig. 5;
Fig. 7 ist eine Seitenansicht eines anderen Beispiels
des Schlüssels;
Fig. 8 ist ein Querschnitt entsprechend der Linie
VIII-VIII in Fig. 7;
Fig. 9 ist eine Vorderansicht eines Freidreh-Mechanismus
für ein Türschloß eines Türschloßmechanismus;
Fig. 10 ist dessen Seitenansicht;
Fig. 11 ist dessen Längsschnitt, wobei ein Teil des
Freidrehmechanismus des Türschlosses weggelassen
ist;
Fig. 12 ist ein Querschnitt gemäß der Linie XII-XII in
Fig. 9;
Fig. 13 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung
von wesentlichen Teilen des Freidrehmechanismus;
Fig. 14 ist eine Ansicht gemäß dem Pfeil XIV-XIV in Fig. 11;
Fig. 15 ist eine abgebrochene perspektivische Ansicht
eines Deckels und einer Riegelnocke des Freidrehmechanismus
des Türschlosses;
Fig. 16 ist ein Flußdiagramm, das eine Arbeitsweise der
Diebstahlsicherung zeigt;
Fig. 17 ist ein Blockdiagramm, das den Schlüssel wahrnehmende
Teile und eine Vorrichtung zum Verhindern
des Starten des Motors der Diebstahlsicherung für
Kraftfahrzeuge gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
Fig. 18 ist eine Seitenansicht eines Schlüssels, der bei
der zweiten Ausführungsform verwendet wird, wobei
ein Teil des Schlüssels fortgelassen ist;
Fig. 19 ist eine Ansicht, die einen Türaußengriff eines
Kraftfahrzeugs zeigt;
Fig. 20 ist ein Querschnitt eines Zylinderschloßgehäuses;
Fig. 21 ist ein Schaltbild der Schaltung zum Verhindern
des Starts des Motors von Fig. 17;
Fig. 22 ist eine Ansicht, die die innere Konstruktion
einer Tür zeigt, in der eine Detektorvorrichtung
zum Feststellen des Bruchs der Fensterscheibe
eingebaut ist;
Fig. 23 ist ein Schaltbild der Detektorvorrichtung zum
Feststellen des Bruchs der Fensterscheibe von
Fig. 22;
Fig. 24 ist ein Blockdiagramm, das eine Gesamtanordnung
der zweiten Ausführungsform darstellt; und
Fig. 25 ist ein Flußdiagramm, das eine Arbeitsweise der
Diebstahlsicherung gemäß der zweiten Ausführungsform
zeigt.
Die Erfindung wird nun im einzelnen unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen beschrieben, die bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung zeigen.
Fig. 1 zeigt die Orte von verschiedenen Schaltern und Türzylinderschlössern
in einem Kraftfahrzeug, bei dem die
erfindungsgemäße Diebstahlsicherung verwendet ist, und Fig. 2
zeigt in Form eines Blockdiagramms eine Diebstahlsicherung
für Kraftfahrzeuge als eine erste Ausführungsform der Erfindung.
Diese Diebstahlsicherung oder dieses Antidiebstahlsystem ist
hauptsächlich zusammengesetzt aus einer Steuerschaltung 2
(einschließlich Eingabe/Ausgabe-Schaltungen, einer Spannungsversorgungsschaltung,
einer zentralen Verarbeitungseinheit,
Speichervorrichtungen, usw.), die durch eine Batterie
1 mit Energie versorgt wird, und aus zwei einen Schlüssel
wahrnehmenden Vorrichtungen 3, 3, die mit der Steuerschaltung
2 verbunden sind.
Eingangsanschlüsse der Steuerschaltung 2 sind jeweils mit
den zwei Schlüssel wahrnehmenden Vorrichtungen 3, 3, von
denen eine in der fahrerseitigen Tür und die andere in der
Tür an der Beifahrerseite vorgesehen ist, mit einem Schloßstiftschalter
4, einem auf der Beifahrerseite angeordneten
Riegelknopfschalter oder Schloßknopfschalter 5, einem Motorhaubenschalter
6, einem beifahrerseitigen Türschalter 7,
einem fahrerseitigen Türschalter 8, einem Kofferraumschalter
9, einem Kofferraumschloßschalter 10 (zum Wahrnehmen der
Drehung eines Schlüsselzylinders 19 des Kofferraums), und
einem fahrerseitigen Verriegelungsknopfschalter 11 verbunden.
Die Ein-Aus-Zustände dieser Schalter werden durch die
Steuerschaltung 2 überwacht.
Der Schloßstiftschalter 4 wird ausgeschaltet, wenn ein
Schlüssel 26 aus einem Schlüsselschalter oder einem Zündungsschalter
(nicht gezeigt) herausgezogen wird, um den
Schloßmechanismus so zu steuern, daß es einem Schloßstift
ermöglicht wird, in das Schlüsselloch hineinzuragen (AB),
während eine Lenkungssperre oder Lenkradsperre (nicht gezeigt)
sich in einer Lenkungssperrstellung befindet, und der
Schloßstiftschalter 4 wird eingeschaltet, wenn der Schlüssel
4 a eingesteckt wird und gedreht wird, um den nicht gezeigten
Schloßstift so zu beaufschlagen, daß dieser aus dem Schlüsselloch
herausgehoben wird (AUF).
Der Verriegelungsschalter 5 auf der Beifahrerseite und der
Schloßknopfschalter 11 auf der Fahrerseite werden ausgeschaltet,
wenn die Beifahrertür bzw. die Fahrertür des
Fahrzeugs mittels des jeweiligen nicht gezeigten Verriegelungsknopfes
verriegelt wird, und sie werden wenn die Türen
entriegelt sind.
Der Motorhaubenschalter 6 zeigt den offenen und geschlossenen
Zustand der Motorhaube des Fahrzeugs an, so daß der
Motorhaubenschalter 6 eingeschaltet wird, wenn die Motorhaube
offen ist, und ausgeschaltet wird, wenn die Motorhaube
geschlossen ist.
Die beifahrerseitigen und fahrerseitigen Türschalter 7, 8
werden ausgeschaltet, wenn die Beifahrertür bzw. die Fahrertür
geschlossen werden, und die Schalter 7, 8 werden eingeschaltet,
wenn die Beifahrertür bzw. die Fahrertür geöffnet
werden.
Der Kofferraumschalter 9 zeigt den offenen und geschlossenen
Zustand des Kofferraums des Fahrzeugs an, derart, daß der
Kofferraumschalter 9 ausgeschaltet ist, wenn der Kofferraum
geschlossen ist, und eingeschaltet ist, wenn der Kofferraum
offen ist.
Der Kofferraumschloßschalter 10 wird eingeschaltet, wenn der
Schlüsselzylinder 19 des Kofferraums in eine entriegelnde
Winkelstellung gedreht wird, und der erstere wird ausgeschaltet,
wenn der letztere eine andere als die entriegelnde
Winkelstellung einnimmt.
Mit Ausgangsanschlüssen der Steuerschaltung 2 sind ein Horn
20, Scheinwerfer 21, Blinker 22, ein Anlasserunterbrechungsrelais
23, ein Betätiger 24, um eine freie Drehung des
Türschloßrotors zu erlauben, und ein Alarmsummer 25 verbunden.
Die den Schlüssel wahrnehmenden Vorrichtungen 3 sind
jeweils so ausgebildet, daß sie ein Codesignal von einem
Schlüssel 26 wahrnehmen, wenn der Schlüssel 26 in das Zylinderschloß
27 eingesetzt ist. Der Schlüssel 26 enthält ein
magnetisches Element, das einen vorbestimmten Code bildet,
wie später beschrieben wird.
Bei dieser Ausführungsform hat jede den Schlüssel wahrnehmende
Vorrichtung oder Schlüsselsensorvorrichtung 3 ein
Gehäuse 28 von U-förmigen Querschnitt, das außerhalb eines
Türzylinderschlosses 27 mit einem Schlüsselloch 27 a, wie in
Fig. 3 gezeigt, angeordnet ist. Ein Joch 29 mit U-förmigem
Querschnitt ist innerhalb des Gehäuses 28 untergebracht. Ein
Magnet 30 ist zwischen einer inneren Seitenfläche des einen
Endes des Jochs 29 und einer inneren Wandfläche des Gehäuses
28 eingesetzt, und ein Hallelement 31 als magnetisches
Sensorelement ist zwischen eine innere Seitenfläche des
anderen Endes des Jochs 29 und eine innere Wandfläche des
Gehäuses 28 eingesetzt. Es ist auch eine Verstärkerschaltung
32, die das Hallelement 31 als eine ihrer Komponenten aufweist,
an einer Außenfläche des anderen Endes des Jochs 29
vorgesehen.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist, ist diese Verstärkerschaltung 32
aufgebaut aus einem nicht-invertierenden Verstärker (einer
Spannungsfolgerschaltung) 33, einem Differenzverstärker 34
und dem Hallelement 31. Der nicht-invertierende Verstärker
33 weist einen ersten Operationsverstärker IC 1 und Widerstände
R 1 und R 2 auf. Eine Referenzspannung an der Verbindung
zwischen den Widerständen R 1 und R 2 wird einem nicht-
invertierenden Eingang des Operationsverstärkers IC 1 zugeführt.
Der Differenzverstärker 34 weist einen zweiten Operationsverstärker
IC 2 und Widerstände R 3 bis R 6 auf. Die Referenzspannung
vom Operationsverstärker IC 1 und eine Ausgangsspannung
des Hallelements 31 werden dem invertierenden Anschluß
bzw. dem nicht-invertierenden Anschluß des Operationsverstärkers
IC 2 zugeführt, wodurch die Differenz zwischen den
zwei Spannungen verstärkt wird. Der Verstärkungsfaktor
dieser Schaltung 34 wird durch die Widerstandswerte der
Widerstände R 3, R 4, R 5 und R 6 bestimmt.
Wie in Fig. 5 und 6 gezeigt ist, hat der Schlüssel 26 ein
magnetisches Element 36, das aus zwei einen vorbestimmten
Code bildenden magnetischen Elementhälften zusammengesetzt
ist, die an einander abgewandten Seitenflächen eines nicht
magnetischen Schlüsselkörpers 35 befestigt sind. Als Alternative
mag der Schlüssel 26, wie in Fig. 7 und 8 gezeigt
ist, ein magnetisches Element 36 innerhalb des Schlüsselkörpers
35 eingebettet haben.
Übrigens ist die Anzahl der magnetischen Elemente 36, die
verwendet werden, nicht auf eines beschränkt, wie in Fig. 5
und 6, sondern es können zwei oder mehr sein. Die Anzahl der
magnetischen Sensorelemente (Hallelemente 31), die in der
den Schlüssel wahrnehmenden Vorrichtung 3 vorgesehen sind,
ist ebenfalls nicht auf eines beschränkt.
Was die Anzahl der Codes des Schlüssels 26 betrifft, ist es
möglich, ungefähr fünfzehn Codes zu erhalten, die sich in
der Permeabilität unterscheiden, indem man die Art, die
Länge und/oder die Dicke der hergestellten Magnetelemente
unterschiedlich macht.
Bei der Verstärkerschaltung in Fig. 4 wird unter der Voraussetzung,
daß die Versorgungsspannung Vcc 10 Volt ist (welche
von der Steuerschaltung 2 geliefert wird), die maximale
Ausgangsspannung des zweiten Operationsverstärkers IC 2 8,5
Volt ist, die Ausgangsspannung des Hallelements 31 bei aus
dem Türzylinderschloß 27 herausgezogenen Schlüssel 26 1 Volt
ist, die Referenzspannung von dem ersten Operationsverstärker
IC 1 1 Volt ist und der Verstärkungsfaktor des zweiten
Operationsverstärkers IC 2 50 ist, dann die Ausgangsspannung
des zweiten Operationsverstärkers IC 2 mit aus dem Türzylinderschloß
27 herausgezogenen Schlüssel 26 0 Volt. Falls
andererseits die Ausgangsspannung des Hallelements 31 mit in
das Türzylinderschloß 27 eingestecktem Schlüssel 26 1,1 Volt
ist, dann beträgt die Ausgangsspannung des zweiten Operationsverstärkers
IC 2:
(1,1 - 1) × 50 = 5 (V)
Die Ausgangsspannung des Hallelements 31 wird durch die
Permeabilität des magnetischen Elements 36, das in dem
Schlüssel 36 vorgesehen ist, bestimmt, so daß, falls gewünscht
wird, daß die Ausgangsspannung des zweiten Operationsverstärkers
IC 2 15 unterschiedliche Werte innerhalb
eines Bereichs von 0 bis 8,5 Volt annimmt, 15 unterschiedliche
Arten von Magnetelementen 36 vorgesehen werden sollten,
die in der Permeabilität unterschiedlich sind, so daß
die Ausgangsspannung des Hallelements 31 unterschiedliche
Werte annimmt, wie in der folgenden Tabelle gezeigt ist.
(Alle Angaben in Volt.)
Ein automatischer Türschloß-Freidrehmechanismus A in dem
automatischen Türschloßmechanismus ist in Fig. 9 bis 15
gezeigt. Der automatische Türschloß-Freidrehmechanismus A
hat ein Gehäuse 43, das durch eine Rückplatte 41 und einen
Deckel 42 gebildet ist.
Das Gehäuse 43 weist einen Betätigerbehälter 44, einen
Getreibebehälter 43, und einen Zahnstangenbehälter 46 auf.
Ein Drehbolzen 47 ist drehbar in einem unteren Teil des
Gehäuses 43 montiert.
Ein Motor 48 als Hebelkupplungsbetätiger 24 ist starr in dem
Betätigerbehälter 44 montiert. Eine Kappe 49 ist oben auf
der Abdeckung 42 des Gehäuses 43 befestigt. Eine elektrische
Leitung 50 ist mit Anschlüssen 48 a, 48 b des Motors 48 verbunden
und erstreckt sich nach außen über ein in der Kappe
49 gebildetes Führungsloch 51. Ein Antriebszahnrad 53 ist
auf einer Abtriebswelle 52 des Motors 48 befestigt.
Eine Führungszahnstange 54 ist in dem Zahnstangenbehälter 46
vertikal beweglich montiert, wie man in Fig. 11 sieht. Ein
Führungsanschlag 56 ist einstückig mit der Führungszahnstange
54 an einer Seitenfläche gebildet, die der Seitenfläche,
an der die Getriebezähne 55 gebildet sind, abgewandt ist.
Der Führungsanschlag 56 ist gleitend in eine Führungsnut 57
eingesetzt, die in dem Deckel 42 gebildet ist. Die Führungszahnstange
54 hat einen gebogenen unteren Rand 54 a, der
einen Nockenraum 58 mit einer gebogenen Deckenfläche 58 a
begrenzt. Eine gekrümmte Nut 59 zum Einsetzen eines Stifts
ist in einer vorderen vertikalen Wand 58 b des Nockenraums 58
gebildet.
Eine Sperrnocke 60 ist innerhalb des Nockenraums 58 montiert,
die eine obere Fläche 60 a und eine untere Fläche 60 b
hat, die beide gekrümmte Flächen darstellen, deren einander
abgewandten Seitenflächen 60 c und 60 d der Sperrnocke 60
geneigt zueinander verlaufen. Eine Aussparung 60 e ist in der
Seitenfläche 60 c (Fig. 15) gebildet. Ein Stift 61 ist auf
einer Vorderfläche der Sperrnocke 60 befestigt. Die Sperrnocken
60 wird in dem Nockenraum 58 drehbar aufgenommen,
wobei der Stift 61 in die Nut 59 zum Einsetzen des Stifts
eingesetzt ist und die obere Fläche 60 a in gleitendem Kontakt
mit der oberen Deckenfläche 58 a des Nockenraums 58 ist.
Ausgeschnittene Teile 62 a, 63 a sind in unteren Teilen der
einander abgewandten Seitenwände 62, 63 des Deckels 42 des
Gehäuses 43 gebildet.
Ein erster Sperrhebel 38 und ein zweiter Sperrhebel 39 sind
an ihren entsprechenden mittleren Teilen auf der Schwenkachse
47 im Gehäuse 43 überlappend und konzentrisch montiert.
Abgeschrägte Aussparungen 64, 65, in die die Sperrnocke
60 eingesetzt wird, sind in Seitenflächen der entsprechenden
mittleren Teile des ersten und zweiten Sperrhebels
38, 39 gebildet. Der erste Sperrhebel 38 weist ein
erstes, zweites und drittes Hebelteil 66 b, 66 c und 66 d auf.
Das erste Hebelteil 66 b ist mit einem Verriegelungsknopf 70
gekoppelt, das zweite Hebelteil 66 c mit dem Türzylinderschloß
27, und das dritte Hebelteil 66 d mit einem Türschloßbetätiger
67, der aus einem Elektromotor über einen Hebel
67 a gebildet wird.
Der zweite Sperrhebel 39 ist über einen exzentrischen Stift
39 b mit einem Zwischenteil 71 eines Schloßmechanismus 70
gekoppelt.
Ein Türschloßmechanismus ist im allgemeinen wie folgt aufgebaut:
Eine drehbare Falle zum Verriegeln der Tür, die in der Tür
vorgesehen ist, ist so ausgebildet, daß sie mit einem Anschlagstück
in Eingriff kommt, das an einem Fahrzeugtürstützbalken
an der Seite des Fahrzeugkörpers vorgesehen ist.
Die drehbare Falle ist durch eine Stange verhakt, derart,
daß eine Rückwärtsdrehung der drehbaren Falle verhindert
wird, wodurch die Tür in einem nicht zu öffnenden Zustand
gehalten wird. Andererseits ist ein Öffnungshebel schwenkbar
zwischen einem Türgriff (äußerer Türgriff oder innerer
Türgriff) und dem Zwischenstück 71 zwischengeschaltet, um
die Stange von der drehbaren Falle zu entfernen. Das
Zwischenstück 71 ist zwischen dem Öffnungshebel und dem
zweiten Sperrhebel 39 eingeschaltet, um die Stange außer
Eingriff mit der drehbaren Falle als Reaktion auf eine
Schwenkbewegung des Öffnungshebels zu bringen.
Das Sperren und das Entsperren des Türschlosses wird mittels
des ersten und des zweiten Sperrhebels 38, 39 verwirklicht,
die mit dem Türzylinderschloß 27 oder dem Verriegelungsknopf
70 verbunden sind. Eine Drehung des Sperrhebels bewirkt
eine Verlagerung des Zwischenstücks 71, das den Öffnungshebel
mit dem zweiten Sperrhebel 39 verbindet, so daß,
falls die Sperrhebel 38, 39 in der Sperrposition sind, das
Zwischenstück außer Eingriff mit der Stange bewegt wird, so
daß die Stange sich nicht verschwenkt, selbst wenn der
Öffnungshebel gezogen wird, wodurch die drehbare Falle nicht
außer Eingriff mit dem Schlagstück ist, und falls andererseits
die Sperrhebel 38, 39 in der entsperrten Position
sind, wird das Zwischenstück in Eingriff mit der Stange
bewegt, so daß es durch Betätigung des Türhandgriffes möglich
ist, die Stange über den Öffnungshebel zu verschwenken,
wodurch die drehbare Falle außer Eingriff mit dem Schlagstück
kommt.
Der Türschloßmechanismus der obigen Konstruktion wird wie
folgt betätigt.
Wenn ein Steuersignal von der Steuerschaltung 2 der Diebstahlsicherung
dem Motor 48 zugeführt wird, dreht sich der
Motor 48 in einer solchen Richtung, daß das Antriebszahnrad
53 so gedreht wird, daß es ein Absenken der Führungszahnstange
54, die mit dem Antriebszahnrad über die Zahnstangenverzahnung
55 in Eingriff ist, bewirkt.
Als Ergebnis wird die Sperrnocke 60, die mit der Führungszahnstange
54 gekoppelt ist, in Eingriff mit den Aussparungen
64, 65 zum Einsetzen der Sperrnocke des ersten und
zweiten Sperrhebels 38, 39 gebracht, wodurch der erste
Sperrhebel 38 und der zweite Sperrhebel 39 miteinander über
die Sperrnocke 60 für eine gemeinsame Rotation miteinander
verbunden sind.
Folglich wird durch Betätigung entweder des Türzylinderschlosses
27 oder des Verriegelungsknopfes 70, der mit dem
ersten Sperrhebel 38 verbunden ist, oder durch Betätigung
des Türschloßbetätigers 67 das mit dem zweiten Sperrhebel 39
verbundene Zwischenstück 71 in die Entsperrposition oder
Freigabeposition bewegt.
Dann wird, falls der äußere Handgriff oder der innere Handgriff
der Tür betätigt wird, die nicht gezeigte Stange über
den nicht gezeigten Öffnungshebel und das Zwischenstück 71
so verschwenkt, daß die nicht gezeigte drehbare Falle gedreht
wird, um die Tür zu öffnen.
Wenn der erste und der zweite Sperrhebel 38, 39 durch die
Sperrnocke 60, die in Eingriff mit den Aussparungen 64, 65
zum Einsetzen der Sperrnocke ist, miteinander verbunden
sind, dann dreht sich, falls ein Steuersignal von der Steuerschaltung
2 der Fig. 2 dem Motor 48 zugeführt wird, der
Motor 48 in einer Richtung entgegengesetzt zu der oben
erwähnten Richtung, wodurch die Führungszahnstange 54 über
das Antriebszahnrad 53 und die Zahnstangenverzahnung 55
angehoben wird.
Als Ergebnis verläßt die Sperrnockerkurve 60 die Aussparungen
64, 65 zur Aufnahme der Steuerkurve, wodurch die gegenseitige
Verbindung des ersten Sperrhebels 38 mit dem zweiten
Sperrhebel 39 über die Sperrnocke 60 beendet wird.
Mit der Sperrnocke 60 in dieser Position wird, selbst falls
das Türzylinderschloß 27 oder der Verriegelungsknopf 70
betätigt wird, nur der erste Sperrhebel 38 gedreht, aber der
zweite Sperrhebel 39 dreht sich nicht, weshalb das Zwischenstück
71, das mit dem zweiten Sperrhebel 39 gekoppelt ist,
sich nicht in die Freigabeposition bewegen kann. Daher
bleibt, selbst falls der äußere Handgriff oder der innere
Handgriff betätigt wird, um den Öffnungshebel zu drehen, die
Stange, die dann außer Eingriff mit dem Zwischenstück 71
ist, unbeweglich, so daß das Türschloß in seiner gesperrten
Stellung gehalten wird.
Als nächstes wird die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
Diebstahlsicherung für Kraftfahrzeuge unter Bezugnahme auf
das Flußdiagramm von Fig. 16 beschrieben.
Der Betriebszustand mit zugelassenem Alarm wird nur dann
eingerichtet, wenn die fahrerseitige Tür und die beifahrerseitige
Tür beide mittels der Verriegelungsknöpfe verriegelt
worden sind (d. h. eine schlüssellose Verriegelung).
Mehr im einzelnen, unter der Annahme, daß sich die Diebstahlsicherung
in einem Betriebszustand mit Verhinderung der
Alarms (Schritt 101) zur Zeit des Starts (Schritt 100)
befindet und daß dann der Schlüssel 26 aus dem Schlüsselschalter
des Steuerungsblockiermechanismus (Lenkradschloß)
herausgezogen wird (Schritt 102), ragt dann der Schloßstift
des Steuerungsblockiermechanismus heraus, was durch den
Schloßstiftschalter 4 festgestellt wird, wodurch der letztere
ausgeschaltet wird.
Es gibt zwei Bedingungen, damit die Betriebsart mit zugelassenem
Alarm eingerichtet wird. Die erste Bedingung lautet
wie folgt:
Die beifahrerseitige Tür ist mittels des Verriegelungsknopfes
verriegelt (Schritt 103), die fahrerseitige Tür ist ohne
Verwendung des Schlüssels 26 verriegelt, d. h. in einer
schlüssellosen Verriegelungsart (durch Herunterdrücken des
Verriegelungsknopfs bei offener Tür und anschließendes
Schließen der Tür) (Schritte 104, 105), und der Kofferraum
und die Motorhaube sind in der geschlossenen Stellung
(Schritt 106). Falls diese Bedingung erfüllt ist, nehmen
verschiedene Schalter die folgenden Ein-Aus-Zustände an: Der
Schloßstiftschalter 4, der beifahrerseitige Verriegelungsknopfschalter
5, und der beifahrerseitige Türschalter 7 sind
weiterhin aus, der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter
11 und der fahrerseitige Türschalter 8 werden ausgeschaltet,
und der Motorhaubenschalter 6, der Kofferraumschalter - und
der Kofferraumschloßschalter 10 bleiben alle ausgeschaltet.
Als Ergebnis liefert die Steuerschaltung 2 ein Befehlssignal
an den Summer 25, um diesen für eine vorbestimmte Zeitspanne
(z. B. 3 Sekunden) zu betätigen, um dadurch eine Information
zu liefern, das die Betriebsart mit zugelassenem Alarm
eingerichtet worden ist (Schritt 107).
Zur selben Zeit liefert die Steuerschaltung 2 ein anderes
Befehlsignal an den Hebelkupplungsbetätiger 24 des Türschloßmechanismus,
wodurch der erste Sperrhebel 38 des
Türverriegelungsmechanismus außer Eingriff mit dem zweiten
Sperrhebel 39 kommt (somit wird der Türverriegelungsmechanismus
in die eine freie Drehung erlaubende Stellung gebracht).
Dann kann weder eine Betätigung des Türzylinderschlosses
27 noch eine Betätigung des Verriegelungsknopfes
ein Entriegeln des Türverriegelungsmechanismus bewirken
(Schritt 108).
Die zweite Bedingung dafür, daß die Betriebsart mit zugelassenem
Alarm eingerichtet wird, ist wie folgt:
Der Schlüssel 26 ist aus dem Schlüsselschalter für den
Steuerungsblockiermechanismus herausgezogen (Schritt 102),
die fahrerseitige Tür ist mittels des Verriegelungsknopfes
verriegelt (Schritt 109), die beifahrerseitige Tür ist ohne
Verwendung eines Schlüssels verriegelt (Schritte 110, 111),
und der Kofferraum und die Motorhaube sind geschlossen
(Schritt 113) oder werden geschlossen (Schritt 113), falls
sie offen sind (Schritt 112). Wenn diese zweite Bedingung
erfüllt wird, nehmen die verschiedenen Schalter die folgenden
Schaltzustände ein:
Der Schloßstiftschalter 4, der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter
11, der fahrerseitige Türschalter 8, der
Motorhaubenschalter 6, der Kofferraumschalter 9 und der
Kofferraumschloßschalter 10 bleiben alle ausgeschaltet, und
der beifahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 5 und der
beifahrerseitige Türschalter 7 werden ausgeschaltet. Als
Ergebnis liefert die Steuerschaltung 2 ein Befehlsignal an
den Summer 25 um zu bewirken, daß dieser während einer
vorbestimmten Zeitspanne (z. B. 3 Sekunden) arbeitet, um
dadurch zu informieren, daß die Betriebsart mit zugelassenem
Alarm eingerichtet worden ist (Schritt 107), und dann wird
der Schritt 108 ausgeführt.
Da die Bedingung zum Einrichten der Betriebsart mit zugelassenem
Alarm das schlüssellose Verriegeln einschließt, wie
oben erwähnt wurde, ist es möglich, den Fahrer daran zu
hindern, das Einschalten der Betriebsart mit zugelassenem
Alarm zu vergessen.
Falls der Schlüssel 26 aus dem Schlüsselschalter entfernt
wird (Schritt 102), und die fahrerseitige Tür oder die
beifahrerseitige Tür mit dem Schlüssel verriegelt wird
(Schritte 114, 115), dann wird festgestellt, daß die Tür
ohne ein schlüsselloses Verriegeln verriegelt worden ist
(Schritt 105 oder 111) woraufhin der Summer 25 wiederholt
5 mal arbeitet (Schritt 116), um dadurch zu informieren, daß
das Einstellen der Betriebsart mit zugelassenem Alarm unterlassen
worden ist.
Bei dieser Gelegenheit nehmen die verschiedenen Schalter die
folgenden Schaltzustände ein: Der Schlüsselstiftschalter 4,
der beifahrerseitige Türschalter 7 und der beifahrerseitige
Verriegelungsknopfschalter 5 bleiben ausgeschaltet, der
fahrerseitige Türschalter 8 und der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter
11 werden ausgeschaltet, und der Motorhaubenschalter
6, der Kofferraumschalter 9 und der Kofferraumschloßschalter
10 bleiben weiterhin eingeschaltet oder
ausgeschaltet.
Falls aber bei dieser Gelegenheit der Motorhaubenschalter 6,
der Kofferraumschalter 9 und der Kofferraumschloßschalter 10
alle ausgeschaltet sind, ist es für den Fahrer möglich, das
Fahrzeug zu verlassen, ohne die Betriebsart mit zugelassenem
Alarm einzuschalten, weil dann angenommen wird, daß alle
Schlösser verriegelt worden sind. Auch dann, wenn die Tür
geschlossen wird, ohne daß sie verriegelt worden ist, beispielsweise
zum Waschen des Fahrzeugs, wird kein Summen oder
Alarm bewirkt, weil keines der Türschlösser verriegelt
worden ist.
Nachdem der Fahrer ins Fahrzeug eingestiegen ist, um es zu
fahren, wird der Steuerungsblockiermechanismus entriegelt,
sobald der Schlüssel 26 des Steuerungsblockiermechanismus in
den Schlüsselschalter eingesteckt worden ist und in die
Stellung "EIN" gedreht worden ist, d. h. der Schloßstift wird
zurückgeschoben, wodurch der Schloßstiftschalter 4 eingeschaltet
wird, so daß weder ein Summen noch ein Alarm bewirkt
wird und die Betriebsart mit zugelassenem Alarm nicht
eingeschaltet ist.
Bei eingeschalteter Betriebsart mit zugelassenem Alarm
(Schritt 117), und falls ein Schlüssel 26 mit dem richtigen
Code in ein Türzylinderschloß 27 eingesteckt wird, dann
erzeugt der Magnet 30 als Vorrichtung zum Erzeugen eines
magnetischen Flusses, der am Umfang des Schlosses 27 (Fig.
3) angeordnet ist, einen Magnetfluß, der durch das Schlüsselloch
27 a hindurchgeht. Das Hallelement 31 detektiert
einen Wechsel im Magnetfluß, der durch die Bewegung des
magnetischen Elements 36 des Schlüssels 26 verursacht wird,
und die resultierende Ausgangsspannung des Hallelements 31
wird verstärkt und durch die Verstärkerschaltung 32 ausgegeben
(Schritt 118). Falls die Ausgangsspannung innerhalb
eines vorbestimmten Spannungsbereichs liegt (Schritt 119),
wird die Betriebsart mit zugelassenem Alarm gelöscht
(Schritt 120), wonach ein Befehlsignal von der Steuerschaltung
3 dem Betätiger 24 zugeführt wird, um es dem Türschloß
des Türverriegelungsmechanismus zu erlauben, sich frei zu
drehen.
Als Reaktion auf dieses Befehlssignal bewegt sich die Sperrnocke
42 des Türschloß-Freidreh-Mechanismus A des Türschloßmechanismus
in Ansicht der Fig. 9 und 10 nach unten, um in
den Aussparungen 64, 65 zum Einsetzen der Nocke des ersten
und zweiten Hebels 38, 39 aufgenommen zu werden, wodurch der
erste und der zweite Sperrhebel 38 und 39 miteinander verbunden
sind, um auf diese Weise den Türschloßmechanismus
entsperrbar oder entriegelbar zu machen (Schritt 121).
Wenn der Betriebszustand mit zugelassenem Alarm eingerichtet
ist (Schritt 117) und falls
- 1) die Motorhaube in nicht korrekter Weise in Öffnungsrichtung gezwungen wird, wird der Motorhaubenschalter 6 eingeschaltet (Schritt 122), wodurch ein Befehlssignal von der Steuerschaltung 2 ausgegeben wird, um einen Alarm zu bewirken (Schritt 123). Dieser Alarm kann durch unterbrochene Betätigung des Horns während beispielsweise 5 Minuten bewirkt werden, während die Scheinwerfer 21 und die Blinker 22 während beispielsweise 5 Minuten blinken. Bei dieser Gelegenheit wird das Anlasserunterbrechungsrelais 23 unter Strom gehalten, bis die Betriebsart mit zugelassenem Alarm gelöscht wird, wodurch verhindert wird, daß der Motor gestartet werden kann.
- 2) Falls der Kofferraum irgendwie unkorrekt gewaltsam geöffnet wird, wird der Kofferraumschlüsselschalter 10 nicht eingeschaltet, während der Kofferraumschalter 9 eingeschaltet wird (Schritt 124), worauf ein Befehlsignal durch die Steuerschaltung 2 zum Bewirken des Alarms erzeugt wird.
- 3) Falls ein Türschloßzylinder mit einem Schlüssel gedreht wird, der ein dem richtigen Schlüssel ähnliches Schlüsselprofil hat, und die Tür mittels des Türverriegelungsknopfes entriegelt wird, fällt die Ausgangsspannung der Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung aus einem vorbestimmten Spannungsbereich, wie er in der obigen Tabelle als Beispiel angegeben ist, heraus (Schritt 125), und zur selben Zeit wird der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 11 oder der beifahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 5 eingeschaltet (Schritt 126 oder 127). Dann bewirkt ein Befehlsignal von der Steuerschaltung 2, daß der Alarm erzeugt wird.
- 4) Falls ein Türzylinderschloß 27 aufgebrochen wird und die Tür geöffnet wird, wird der fahrerseitige Türschalter 8 oder der beifahrerseitige Türschalter 7 eingeschaltet (Schritt 128). Dann bewirkt ein Steuersignal von der Steuerschaltung 2 die Abgabe des Alarms.
Es sei angenommen, daß ein Schlüssel mit dem selben Profil
wie der richtige Schlüssel in ein Türzylinderschloß 27
eingesteckt wird, um zu versuchen, die Tür zu entriegeln.
Weil der Schlüsselkörper 35 das magnetische Element 36 nicht
enthält, das die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung 3 zur
Erzeugung eines Ausgangssignals innerhalb des vorbestimmten
Spannungsbereichs veranlaßt, wird ein Steuersignal von der
Steuerschaltung 2 nicht dem Hebelkupplungsbetätiger 24 des
automatischen Türverriegelungsmechanismus zugeführt, obwohl
das Türzylinderschloß 27 dann gedreht werden kann. So nimmt
die Sperrnocke 42 die obere Stellung in Fig. 9 und 10 ein,
so daß der erste Sperrhebel 38 und der zweite Sperrhebel 39
außer Eingriff miteinander bleiben, wodurch eine Betätigung
des äußeren Handgriffs der Tür oder des inneren Handgriffs
der Tür ein Entriegeln der Tür nicht ermöglichen kann.
Als Gegenmaßnahme gegen das Entriegeln mittels eines anderen
Schlüssels als des richtigen Schlüssels, während die Betriebsart
mit zugelassenem Alarm eingerichtet ist (Schritt
117) ist die Anordnung so getroffen, daß dann, wenn die
Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung 3 aufeinanderfolgend zweimal
oder öfter eine Ausgangsspannung erzeugt, die außerhalb
des vorbestimmten Spannungsbereichs liegt, die Steuerschaltung
2 bewirkt, daß die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung
während beispielsweise 2 Minuten unwirksam bleibt, um es
hierdurch schwierig zu machen, die Betriebsart mit zugelassenem
Alarm zu löschen (Schritt 129).
Wenn die Batterie 1 so erschöpft wird, daß die Energieversorgung
der Steuerschaltung 2 unterbrochen wird, während die
Betriebsart mit zugelassenem Alarm eingerichtet ist, bleibt
der Türverriegelungsmechanismus in dem frei drehbaren Zustand,
so daß ein Entriegeln der Tür nicht ausgeführt werden
kann. Um dies zu verhindern, ist beispielsweise im Kofferraum
eine Ersatzenergiequelle vorgesehen, welche Quelle so
ausgebildet ist, daß sie mit der Steuerschaltung 2 verbunden
wird, wenn die Energieversorgung von der Batterie unterbrochen
wird, wodurch eine fortlaufende Energieversorgung der
Steuerschaltung 2 gesichert wird.
Der Alarm kann durch Einstecken eines Schlüssels 26 mit
einem richtigen magnetischen Element 36 in das Schlüsselloch
eines Zündschalterss des Motors beendet werden. Wenn der
richtige Schlüssel 26 eingesteckt wird, erzeugt der am
Umfang des Schlüssellochs des Zündungsschalters angeordnete
Magnet 30 einen Magnetfluß, der durch das Schlüsselloch 27 a
hindurchgeht, und ein durch die Bewegung des magnetischen
Elements 36 des Schlüssels 26 verursachter Wechsel im
Magnetfluß wird durch das Schallelement 31 detektiert. Die
resultierende Ausgangsspannung des Hallelements 31 wird
verstärkt und durch die Verstärkerschaltung 32 ausgegeben
(Schritt 130). Dann wird, falls diese Ausgangsspannung
innnerhalb des vorbestimmten Spannungsbereichs liegt (Schritt
131), der Alarm unterbrochen (Schritt 132).
Die Anordnung ist so getroffen, daß dann, wenn die Schlüsselwahrnehmungseinrichtung
3 nacheinander zweimal oder öfter
einen Ausgangsspannungswert erzeugt, der wegen der Verwendung
eines falschen Schlüssels außerhalb des vorbestimmten
Spannungsbereichs liegt, die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung
3 beispielsweise für 2 Minuten unwirksam gehalten wird,
wodurch es schwierig wird, die Betriebsart mit zugelassenem
Alarm zu löschen (Schritte 134 und 133).
Die oben beschriebene Art der Steuerung und Arbeitsweise der
Schalter ist in Tabelle 1 gezeigt.
Fig. 17 bis 21 zeigen eine Diebstahlsicherung für Kraftfahrzeuge
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
Übrigens wird der automatische Türverriegelungsmechanismus
(Fig. 11, 12) wie er bei der ersten Ausführungsform verwendet
wird, auch bei der zweiten Ausführungsform angewendet.
Fig. 18 zeigt ein Beispiel eines bei der zweiten Ausführungsform
verwendeten Schlüssels 201. Eine Schaltungsplatte
202 ist innerhalb des Kopfes 210 a des Schlüssels 201 montiert.
Eine Batterie 203, ein durch Drücken eines nicht
gezeigten Druckknopfes betätigter Schalter 204, Infrarotleuchtdioden
205 usw. sind auf der Leitungsplatte 202 montiert.
Der Kopf 201 a ist mit einem nicht gezeigten Deckel
versehen. Es ist auch ein magnetisches Element 206 in dem
einzusteckenden Teil 201 b des Schlüssels 201 eingebettet.
Eine elektrische Schaltung ist auf der Schaltungsplatte 202,
vorgesehen, um ein Signal an einen ersten Schlüsselwahrnehmungsteil
224 (Fig. 1) zu senden, der an der Seite des
Fahrzeugs vorgesehen ist. Der erste Schlüsselwahrnehmungsteil
224 ist so ausgebildet, daß er ein vorbestimmtes Sperr-
oder Entsperrsignal ausgibt, wenn er eine einen vorbestimmten
ersten Code tragende Infrarotstrahlung von den Leuchtdioden
205 empfängt.
Fig. 19 zeigt die Orte eines Türhandgriffs 207, eines äußeren
Handgriffgehäuses 208, eines Türzylinderschlosses 209,
in das der Schlüssel 201 eingesteckt wird und eines Lichtsensorteils
210 des ersten Schlüsselwahrnehmungsteils 224.
Wie in Fig. 20 gezeigt ist, ist das Türzylinderschloß 209 so
konstruiert, daß eine ringförmige Aussparung 212 am äußeren
Umfang des offenen Endes des Zylindergehäuses 211 geformt
ist, das das Schlüsselloch begrenzt. Eine Sensorspule 213
ist in die ringförmige Aussparung 212 eingepaßt und ist mit
einer elektrischen Schaltung eines das magnetische Element
wahrnehmenden Teils (zweiter Schlüsselwahrnehmungsteil 229
in Fig. 17), der nachfolgend beschrieben wird und der auf
einer Schaltungsplatte 214 vorgesehen ist, über einen Leitungsdraht
215 verbunden.
Fig. 17 zeigt die ganze elektrische Anordnung des Systems der
zweiten Ausführungsform. Wenn der Schalter 204 gedrückt
wird, um ihn zu schließen, wird die Ausgangsspannung der
Batterie 203, die in dem Kopf 201 a des Schlüssels 201 eingebettet
ist, einer Codeoszillatorschaltung 216 zugeführt, die
auf der Schaltungsplatte 202 montiert ist, wodurch die
Codeoszillatorschaltung 216 betätigt wird, um ein Signal
auszugeben, das den ersten vorbestimmten Code repräsentiert,
wobei in Reaktion auf dieses Signal die den ersten vorbestimmten
Code tragende Infrarotstrahlung des Schlüssels 201
von den Leuchtdioden 205 ausgesendet wird. Übrigens ist eine
Codeeinstellschaltung 217 für die Codeoszillatorschaltung
216 vorgesehen, um die letztere in die Lage zu versetzen,
eine Infrarotstrahlung mit einem vorbestimmten gewünschten
Code zu senden.
Die durch die Leuchtdioden 205 ausgestrahlte Infrarotstrahlung
wird durch den Photosensor 218 wahrgenommen, der die
wahrgenommene Infrarotstrahlung in ein elektrisches Signal
umwandelt, welches dann durch eine Verstärkerschaltung 219
verstärkt wird. Als nächstes vergleicht eine Codekomparatorschaltung
320 das so verstärkte elektrische Signal mit einem
Ausgangssignal, das den eingestellten Code einer Codeeinstellschaltung
221, die einen vorbestimmten gespeicherten
Code als den eingeschalteten Code liefert, vergleicht. Falls
die zwei Signale übereinstimmen, d. h. falls der Code des
Schlüssels 210 mit dem eingestellten Code übereinstimmt,
gibt die erste Signalausgabeschaltung 222 ein erstes Codeübereinstimmungssignal
ab.
In Reaktion auf dieses erste Codeübereinstimmungssignal wird
der Hebelkupplungsbetätiger 24 einer Antriebsvorrichtung 260
so angetrieben, daß er den ersten und den zweiten Sperrhebel
38, 39 des automatischen Türverriegelungsmechanismus (vgl.
Fig. 11 und 12) miteinander verbindet. Zur selben Zeit wird
der Türschloßbetätiger 67 der ebenfalls zur Antriebsvorrichtung
260 gehört) zum Schwenken des Sperrhebels 38 über den
Hebel 67 a ebenfalls so angetrieben, daß, falls eine Türverriegelungsvorrichtung
in der Verriegelungsstellung ist, der
Betätiger 67 in der Entriegelrichtung angetrieben wird, und
falls der erstere in der entriegelten Position ist, wird der
letztere in der Verriegelrichtung angetrieben, wodurch der
zweite Sperrhebel durch den Betätiger 67 verlagert wird, so
daß ein auf dem zweiten Sperrhebel 39 vorgesehener exzentrischer
Bolzen 39 b verlagert wird, um zu bewirken, daß die
Türverriegelungsvorrichtung 230 entweder verriegelt oder
entriegelt wird.
Im Fall, wo das Verriegeln und Entriegeln ohne Verwendung
der Übertragung von Infrarotstrahlung erfolgt, erzeugt dann,
wenn das im Schlüssel 201 vorgesehene und auch einen zweiten
Code tragende magnetische Element 206 in die Sensorspule
213, die in dem Türzylinderschloß 209 vorgesehen ist, eingesteckt
wird, eine Schlüsselwahrnehmungsschaltung 225 (z. B.
von einer LC-Oszillatorschaltung gebildet) ein vorbestimmtes
Ausgangssignal und liefert dieses an eine Magnetelementdiskriminatorschaltung
226 (die beispielsweise eine Schaltung
zum Zählen der von der Schlüsselwahrnehmungsschaltung 225
ausgegebenen Oszillationsimpulse und zum Vergleichen des
Zählwerts mit einem vorbestimmten eingestellten Wert aufweist),
zuführt. Die Magnetelementdiskriminatorschaltung 226
startet das Diskriminieren oder Erkennen des Codes bei
Empfang eines Befehlssignals von einer Diskriminationsstartbefehlschaltung
227 (z. B. gebildet aus einem Mikroschalter,
der so angeordnet ist, daß er geschlossen wird, um das
Einstecken des Schlüssels 201 anzuzeigen, wenn die Spitze
des Schlüssels 201 einen vorbestimmten Teil innerhalb des
Schlüssellochs berührt). Falls der Code der richtige ist,
liefert die Magnetelementdiskriminatorschaltung 226 ein
vorbestimmtes Ausgangssignal an eine zweite Signalausgabeschaltung
228, die wiederum ein Ausgangssignal erzeugt, in
Reaktion auf welches der Hebelkupplungsbetätiger 24 in Fig.
11, 12 angetrieben wird, um dadurch zu bewirken, daß der
erste Sperrhebel 38 mit dem zweiten Sperrhebel 39 in Eingriff
kommt. Dann wird der zweite Hebelteil 66 c des ersten
Sperrhebels 38, der dem Rotor zugewandt ist, durch die
Schlüsselbetätigung bewegt, um den zweiten Sperrhebel 39 so
zu bewegen, daß die Türverriegelungsvorrichtung 230 über den
exzentrischen Bolzen 39 b verriegelbar gemacht wird.
Andererseits ist das Kraftfahrzeug mit einer Schutzvorrichtung
231 versehen, die einen dritten Schlüsselwahrnehmungsteil
232 von ähnlicher Konstruktion wie jene des zweiten
Schlüsselwahrnehmungsteils 229, eine Motorstartverhinderungsschaltung
233, und eine Diebstahlsicherungsalarmschaltung
262 aufweist. Der dritte Schlüsselwahrnehmungsteil 232
ist beispielsweise in dem Schlüsselloch eines Zündungsschalters
des Lenkradschlosses vorgesehen, und weist eine Sensorspule
213 a, eine Schlüsselwahrnehmungsschaltung 225 a,
eine Magnetelementdiskriminatorschaltung 226 a, eine Diskriminationsstartbefehlschaltung
227 a und eine dritte Signalausgabeschaltung
228 a auf. Die Motorstartverhinderungsschaltung
233 ist beispielsweise wie in Fig. 21 gezeigt aufgebaut,
auf die später zurückgekommen wird. Die Diebstahlsicherungsalarmschaltung
262 weist beispielsweise einen Summer,
ein Horn, Scheinwerfer usw. auf. Die Motorstartverhinderungsschaltung
233 und die Diebstahlsicherungsalarmschaltung
262 werden in Reaktion auf Ausgangssignale von einer
eine schlüssellose Verriegelungsoperation erkennenden Schaltung
263 wirksam gemacht und sie werden durch mindestens
eine der folgenden Schaltungen: erste, zweite und dritte
Signalausgangsschaltung 222, 228, 228 a unwirksam gemacht.
Die eine schlüssellose Verriegelungsoperation erkennende
Schaltung 263 erzeugt ein vorbestimmtes Ausgangssignal, wenn
die beifahrerseitige Tür und alle anderen Türen mit Ausnahme
der fahrerseitigen Tür mittels der Verriegelungsknöpfe
verriegelt werden und zur selben Zeit die fahrerseitige Tür
durch sogenanntes schlüsselloses Verriegeln verriegelt wird,
was durch Niederdrücken des Verriegelungsknopfes bei offener
Tür und anschließendes Schließen der Tür durch Ziehen am
Türgriff erfolgt.
Die Motorstartverhinderungsschaltung 233 arbeitet wie folgt:
Wenn der Schlüssel 201 in das Schlüsselloch eingesteckt wird
und von einer Stellung mit ausgeschalteter Zündung (AUS) in
eine Zündstellung (EIN) gedreht wird, liefert die Batterie
235 eine Versorgungsspannung an die Magnetelementdiskriminatorschaltung
226 a usw., wodurch die dritte Signalausgabeschaltung
228 a usw. mit ihrer Tätigkeit beginnen. Dann wird
als Reaktion auf ein Ausgangssignal der dritten Signalausgabeschaltung
228 a eine Erregerspule eines Hauptrelais 236 mit
Energie versorgt, um dessen Kontakte zu schließen, wodurch
eine Kraftstoffeinspritzvorrichtung 237 für den Motor E in
Betrieb gesetzt wird, und zur selben Zeit wird eine Erregerspule
des Startunterbrechungsrelais 238 mit Energie versorgt,
um dessen Kontakte zu schließen. Bei dieser Gelegenheit
bewirkt ein Drehen des Schlüssels 201 von der Zündstellung
(EIN) in eine Startstellung (ST), daß ein elektromagnetischer
Schalter 239 mit Energie versorgt wird, wodurch der
Anlassermotor 240 angetrieben wird.
Wenn ein Signal, das eine schlüssellose Verriegelungsoperation
anzeigt, dem Hebelkupplungsbetätiger 24 von der eine
schlüssellose Verriegelungsoperation feststellenden Schaltung
263 zugeführt wird, wird das Antriebszahnrad 53 des
Türschloßfreidrehmechanismus A gedreht, um eine Aufwärtsbewegung
der Führungszahnstange 54 zu bewirken, welche wiederum
bewirkt, daß die Sperrnocke 30 die Aussparungen 64, 65
zur Aufnahme der Nocke verläßt, wodurch die Verbindung des
ersten Sperrhebels 38 mit dem zweiten Sperrhebel 39 aufgehoben
wird, so daß der Türverriegelungsmechanismus im arbeitsfähigen
Zustand gehalten wird, wobei der zweite Sperrhebel
38 durch das Zylinderschloß 27 nicht betätigt wird und auch
nicht durch den Verriegelungsknopf.
Es wird nun die Tätigkeit der zweiten wie oben beschriebenen
konstruierten Ausführungsform beschrieben.
Zuerst wird auf die Fernsteuerung der Arbeit der Antriebsvorrichtung
260 und der Schutzvorrichtung 231 Bezug genommen:
Wenn der Schalter 204 durch Niederdrücken des an dem
Schlüssel 201 vorgesehenen Druckknopfes geschlossen wird,
senden die Leuchtdioden 205 einen ersten im Schlüssel 201
eingestellten Code tragende Infrarotstrahlung aus. Dann
nimmt der Photosensor 218 des ersten Schlüsselwahrnehmungsteils
224 die ausgesandte Infrarotstrahlung wahr, woraufhin
ein Sperr- oder Entsperrbefehlssignal von der ersten Signalausgabeschaltung
222 in Reaktion auf das erste Code-Übereinstimmungssignal,
das von der Code-Komperatorschaltung 220
ausgegeben wird, ausgegeben wird. In Reaktion auf das Code-
Übereinstimmungssignal bestimmt die erste Signalausgabeschaltung
222, ob das Türschloß verriegelt ist oder nicht,
und der Hebelkupplungsbetätiger 24 und der Türverriegelungsbetätiger
67 werden so betätigt, daß, falls das Feststellungsergebnis
bejahend ist, das Türschloß entriegelt wird,
und im verneinenden Fall gesperrt wird. Zu selben Zeit wird
die Diebstahlsicherungs-Alarmschaltung 262 der Schutzvorrichtung
231 als Reaktion auf das Code-Übereinstimmungssignal,
das durch die erste Signalausgabeschaltung 222
erzeugt wird, unwirksam gemacht.
Wenn es wegen Erschöpfung der Energie für die Leuchtdioden
205 usw. unmöglich wird, das Türschloß durch Fernsteuerung
zu sperren und zu entsperren, wird das Türschloß mittels
Schlüsselbetätigung in folgender Weise gesperrt und
entsperrt: Wenn der Schlüssel 201 in das Schlüsselloch des
Zylinderschlosses 209 eingesteckt wird, und der zweite Code
des magnetischen Elements 206 des Schlüssels richtig ist,
dann nimmt die Magnetelement-Diskriminatorschaltung 226
einen richtigen Wechsel im Magnetfluß der Sensorspule 213
wahr und erzeugt ein zweites Code-Übereinstimmungssignal,
woraufhin die zweite Signalausgabeschaltung 228 bewirkt, daß
der Hebelkupplungsbetätiger 24 als Reaktion auf das zweite
Code-Übereinstimmungssignal angetrieben wird, so daß es dann
möglich wird, das Türschloß 209 durch Drehen des Zylinderschlosses
209 mit dem Schlüssel 201 zu entsperren.
Andererseits, selbst falls versucht wird, das Zylinderschloß
209 in irgendeiner unkorrekten Weise mit Kraftaufwand
zu entsperren, kann das Türschloß nicht entsperrt werden,
ohne daß der Rotor des Zylinderschlosses 209 mittels eines
richtigen Schlüssels 201 gedreht wird, weil sich der Türschloßfreidrehmechanismus
A in dem frei drehbaren Zustand
befindet.
Weiterhin kann man, selbst falls man in den Fahrgastraum
nach Aufbruch des Türschlosses eindringen kann, die Motorstartverhinderungsschaltung
233 nicht starten, d. h., man
kann nicht die Arbeitsbedingung der Schutzvorrichtung 231
löschen, es sei denn man benutzt den richtigen Schlüssel.
Als Alternative für obige Konstruktion mag die Motorstartverhinderungsschaltung
233 der Motorstartsteuervorrichtung
231 in direkter Reaktion auf das Ausgangssignal der ersten
Signalausgabeschaltung 222 des ersten Schlüsselwahrnehmungsteils
oder auf das Ausgangssignal der zweiten Signalausgabeschaltung
228 des zweiten Schlüsselwahrnehmungsteils 222
betätigt werden.
Übrigens ist bei der zweiten Ausführungsform der zweite
Schlüsselwahrnehmungsteil so ausgebildet, daß ein Wechsel im
Magnetfluß (z. B. eine Änderung in der Induktanz) mittels des
magnetischen Elements 206 und der Sensorspule 221, die im
Schlüssel 201 vorgesehen sind, festgestellt wird, und die
Anordnung kann alternativ so getroffen sein, daß eine Änderung
im magnetischen Fluß mittels eines Magnetismus wahrnehmenden
Elements, beispielsweise eines Hallelements und eines
magnetischen Elements, wie bei der ersten Ausführungsform,
festgestellt wird.
Fig. 22 und 23 zeigen eine Fensterscheibenbruch-Detektorvorrichtung,
die bei der zweiten Ausführungsform anwendbar ist.
Als Beispiel ist eine Fensterscheibe 242 der rechten vorderen
Tür des Kraftfahrzeugs in einem Hauptkörper 243 der Tür
so montiert, daß sie nach oben aus dem Türhauptkörper 243
herausgleiten und nach unten in diesen hineingleiten kann.
Die Aufwärtsbewegung und die Abwärtsbewegung der Fensterscheibe
242 wird durch einen Hebemechanismus 245 ausgeführt.
Die Fensterscheibe 242 ist aus Hartglas hergestellt, das die
Eigenschaft hat, in kleine Stücke oder Pulver zu zerfallen,
wenn es örtlich einen Schlag erleidet und zerbricht. In
ihrer abgesenkten Stellung ist die Fensterscheibe 242 völlig
in dem Türhauptkörper 243 aufgenommen, und in ihrer hochgeschobenen
Stellung, d. h., wenn das Türfenster vollständig
geschlossen ist, bleibt ein unterer Endabschnitt 246 der
Fensterscheibe 242 innerhalb des Türhauptkörpers 243 und ist
daher von außen nicht sichtbar. Ein langgestreckter Streifen
eines elektrischen Leiters 247 A ist an eine Innenfläche des
unteren Endteils 246 der Fensterscheibe 242 angeklebt und
erstreckt sich waagrecht. Anschlüsse 248 und 249 an entgegengesetzten
Enden des elektrischen Leiters 247 A sind mit einer
Bruchdetektorschaltung 252, die in Fig. 23 gezeigt ist, über
entsprechende Leitungsdrähte 250 und 251 verbunden. Der
elektrische Leiter 247 A ist beispielsweise aus einer Kupferfolie
gebildet und bildet einen Widerstand 247 a. Die Fensterscheiben
der linken vorderen Tür, der linken hinteren
Tür, und der rechten hinteren Tür sind jeweils mit einem
ähnlichen elektrischen Leiter versehen, wobei jeder elektrische
Leiter einen Widerstand 247 b, 247 c, bzw. 247 d darstellt.
Die Widerstände 247 a bis 247 d sind in Serie zwischen
zwei Anschlüsse 252 C, 252 D der Bruchdetektorschaltung 252
eingeschaltet.
Die Bruchdetektorschaltung 252 hat einen Einganganschluß
252 A, dem normalerweise durch eine nicht gezeigte Energiequelle
ein Signal mit einem vorbestimmten hohen Pegel zugeführt
wird, so daß Transistoren Q 1 und Q 2 normalerweise an
Spannung liegen. Wenn der Transistor Q 1 an Spannung liegt,
wird eine vorbestimmte Spannung Vc (z. B. ungefähr 50% der
Versorgungsspannung Vcc) einem Ende eines Detektorwiderstandes
Rc zugeführt, dessen anderes Ende an Masse liegt. Die
Spannung Vc wird einem Fensterkomperator Cw zugeführt, der
ein Signal mit einem vorbestimmten niedrigen Pegel erzeugt.
Wenn die Fensterscheibe normal ist, nimmt das Ausgangssignal
am Ausgangsanschluß 252 B über den Fensterkomperator Cw den
niedrigen Pegel an.
Der Fensterkomperator Cw erzeugt das Ausgangssignal mit
niedrigem Pegel am Ausgangsanschluß 252 B, wenn die Spannung
Vc 20 bis 80% der Versorgungsspannung Vcc ist, und der
Fensterkomperator Cw erzeugt ein Ausgangssignal mit hohem
Pegel, wenn die Spannung Vc größer ist als 80% oder kleiner
ist als 20% der Versorgungsspannung Vcc. Das Ausgangssignal
mit hohem Pegel des Ausgangsanschlusses 252 B wird einem
Summer oder einer Anzeigelampe, die beide nicht gezeigt
sind, zugeführt, wodurch ein Alarmsignal für die Betätigung
des Summers oder das Einschalten der Anzeigelampe erhalten
wird.
Daher wird, selbst wenn die Fensterscheibe nur an einer
Stelle eingeschlagen wird, ihr elektrischer Leiter, z. B.
247 A unterbrochen, weil die aus Hartglas gebildete Fensterscheibe
völlig in kleine Stücke zerfällt. Als Ergebnis wird
die Spannung Vc der Bruchdetektorschaltung nahezu gleich
0 V, wodurch ein Ausgangssignal mit hohem Pegel an dem
Ausgangsanschluß 252 B erhalten wird.
Falls aus irgendwelchen Gründen der unterbrochene elektrische
Leiter 247 A einen Kurzschluß mit der Energiequelle
bildet, wird die Spannung Vc nahezu gleich der Versorgungsspannung
Vcc so daß das Ausgangssignal beim Ausgangsanschluß
252 B einen hohen Pegel annimmt, wodurch das Alarmsignal
erhalten wird.
Fig. 24 zeigt die Schutzvorrichtung 231 der Diebstahlsicherung
gemäß der zweiten Ausführungsform.
Mit der Schutzvorrichtung 231 sind eine Schlüsselentfernungsdetektorschaltung
253 zum Festellen, ob der Schlüssel
201 aus dem Schlüsselloch des Zündungsschalters entfernt
worden ist, eine Detektorschaltung 254 zum Feststellen des
offenen oder geschlossenen Zustands, um festzustellen, ob
oder ob nicht alle Abdeckungen wie Türen geschlossen sind,
und eine Verriegelungsdetektorschaltung 255 zum Feststellen,
ob oder ob nicht alle Abdeckungen verriegelt sind, verbunden
Entsprechende Ausgangssignale der Schlüsselentfernungsdetektorschaltung
253, der Detektorschaltung 254 zum Erkennen
des offenen oder geschlossenen Zustands, und der Verriegelungsdetektorschaltung
255 werden der Motorstartverhinderungsschaltung
233 und einer Diebstahlsicherungsalarmschaltung
262 zugeführt. Gemäß der zweiten Ausführungsform wird
die Motorstartverhinderungsschaltung 233 mittels der entsprechenden
Ausgangssignale der ersten Signalausgabeschaltung
222, der zweiten Signalausgabeschaltung 228 und der
dritten Signalausgabeschaltung 228 a gesteuert.
Als nächstes wird die Konstruktion und Arbeitsweise der
Schutzvorrichtung 231, die in Fig. 24 gezeigt, ist im Detail
beschrieben.
Die Schlüsselentfernungsdetektorschaltung 253 weist einen
Schlüsselstiftschalter auf, der so ausgebildet ist, daß er
eingeschaltet wird, wenn beispielsweise der Schlüssel 201
ins Schlüsselloch des Lenkradschlosses eingesteckt und
gedreht wird, und dieser Schalter wird ausgeschaltet, wenn
der Schlüssel 201 aus dem Schlüsselloch entfernt wird.
Die Detektorschaltung 254 zum Erkennen des offenen oder
geschlossenen Zustands ist so ausgebildet, daß sie die
Motorstartverhinderungsschaltung 233 und die Alarmschaltung
262 mit einem Signal versorgt, das den offenen Zustand
oder den geschlossenen Zustand der verschiedenen Abdeckungen
(Türen, Kofferraum, Motorhaube, usw.) anzeigt.
Die Verriegelungsdetektorschaltung 255 weist einen Verriegelungsknopfschalter
auf, der so ausgebildet ist, daß er
ausgeschaltet wird, wenn beispielsweise das Türschloß durch
Betätigung des Verriegelungsknopfes verriegelt wird und
eingeschaltet wird, wenn das Türschloß entriegelt wird.
Die Tätigkeit der Schutzvorrichtung 231, die wie oben beschrieben
konstruiert ist, wird nun unter Bezugnahme auf das
Flußdiagramm der Fig. 25 beschrieben.
Die Betriebsart mit zugelassenem Schutz wird nur eingerichet,
wenn die beifahrerseitige Tür mittels des Verriegelungsknopfes
verriegelt wird und dann die fahrerseitige Tür
durch sogenanntes schlüsselloses Verriegeln verriegelt wird,
was durch Niederdrücken des Verriegelungsknopfes bei offener
Tür und anschließendes Schließen der Tür ausgeführt wird.
Unter der Annahme, daß die Diebstahlssicherung des Kraftfahrzeugs
sich in der Betriebsart mit verhindertem Schutz
(Schritt 301) zum Startzeitpunkt befindet, und daß dann der
Schlüssel 201 aus dem Schlüsselloch der Lenkradsperre entfernt
wird (Schritt 302), wird der Schlüsselstiftschalter
ausgeschaltet.
Um die Betriebsart mit zugelassenem Schutz einzurichten, um
die Diebstahlsicherung betriebsbereit zu machen, wird das
folgende Verfahren ausgeführt: Die beifahrerseitige Tür
beispielsweise wird mittels des Verriegelungsknopfes verriegelt
(Schritt 303), die fahrerseitige Tür wird schlüssellos
verriegelt (Schritte 304, 305), und, falls die anderen
Abdeckungen, z. B. der Kofferraumdeckel und die Motorraumhaube
geschlossen und ebenfalls verriegelt sind
(Schritt 306), dann wird der Summer als Operationsinformationvorrichtung
für die Schutzschaltung 231 während einer
vorbestimmten Zeitspanne (z. B. drei Sekunden) betätigt
(Schritt 307) um hierdurch zu informieren, daß die Betriebsart
mit zugelassenem Schutz eingerichtet worden ist
(Schritt 308). Dann ist die Schutzvorrichtung 321 betriebsbereit.
Da die Bedingung zum Einrichten der Betriebsart mit
zugelassenem Schutz der Schutzschaltung 231 nur in dem
schlüssellosen Verriegeln, wie oben erwähnt, besteht
(Schritt 305), ist es möglich, zu verhindern, daß der Fahrer
vergißt, die Betriebsart mit zugelassenem Schutz einzuschalten.
Falls der Schlüssel 201 aus dem Schlüsselloch des Schlüsselschalters
der Lenkradsperre entfernt wird (Schritt 302)
und die fahrerseitige Tür oder die beifahrerseitige Tür mit
dem Schlüssel 201 verriegelt wird (Schritt 309), dann wird
festgestellt, daß die Tür ohne schlüsselloses Verriegeln
(d. h. ohne Ausführung des Schritts 305) verriegelt worden
ist, woraufhin der Summer wiederholt arbeitet, z. B. fünfmal
(Schritt 310), um hierdurch zu informieren, daß das Einschalten
der Betriebsart mit zugelassenem Schutz unterlassen
worden ist.
Wenn die Schutzvorrichtung 231 in den arbeitsfähigen Zustand
gesetzt ist (Schritt 308), wird, falls ein Türschlüssel 201
mit einem richtigen Code verwendet wird, die Schutzbetriebsart
der Schutzvorrichtung 231 gelöscht (Schritt 320), weil
das Ausgangssignal der ersten oder zweiten Signalausgabeschaltung
222, 228 das vorbestimmte Signal ist, das den
richtigen Schlüsselcode repräsentiert (Schritte 312, 313,
312′). Als Ergebnis wird die Diebstahlssicherungsalarmschaltung
262 an der Tätigkeit gehindert und somit wird ein Alarm
nicht ausgelöst. Dann wird, falls der Fahrer in das Fahrzeug
einsteigt und den richtigen Schlüssel 201 in das Schlüsselloch
der Lenkradsperre einsteckt, die Motorstartverhinderungsschaltung
233 wirkungslos gemacht (Schritt 316), da die
zweite Signalausgabeschaltung 228 a das vorbestimmte Ausgangssignal
ausgibt.
Wenn die Schutzvorrichtung 231 in den Betriebszustand gesetzt
ist (Schritt 309) und falls die Motorhaube (oder der
Kofferraum) in irgendeiner unkorrekten Art gewaltsam geöffnet
wird (Schritt 314), wird ein Motorhaubenschalter (oder
Kofferraumschalter) eingeschaltet, wodurch ein Alarm bewirkt
wird (Schritt 315). Dieser Alarm mag in Form einer unterbrochenen
Betätigung des Horns während beispielsweise fünf
Minuten, oder eines Blinkens der Scheinwerfer und der Blinker
während beispielsweise fünf Minuten erfolgen
(Schritt 331). Danach wird die Schutzvorrichtung 231 unwirksam
gemacht (Schritt 328).
Nachdem die Schutzvorrichtung 231 in den Betriebszustand
gesetzt worden ist, wird das Starterunterbrechungsrelais 238
der Motorstartunterbrechungsschaltung 233 der unter Bezugnahme
auf Fig. 2 beschriebenen Konstruktion im stromlosen
Zustand gehalten, bis die Schutzvorrichtung 231 unwirksam
gemacht ist, wodurch verhindert wird, daß der Motor angelassen
werden kann (Schritt 316).
Wenn die Scheibe einer Tür zerbrochen wird (Schritt 319),
oder wenn die Tür durch Verwendung eines falschen Schlüssels
entriegelt wird (Schritt 323), dann ist die Ausgangsspannung
der zweiten Signalausgabeschaltung 228 a außerhalb des vorbestimmten
Spannungsbereich (Schritt 317), oder das Ausgangssignal
von ersten Signalausgabeschaltung 228 zeigt nicht
einen richtigen vorbestimmten Schlüsselcode an
(Schritt 312′), und zur selben Zeit wird der Verriegelungsknopfschalter
eingeschaltet, wodurch der Alarm des Schrittes
315 bewirkt wird.
Wenn eine Scheibe einer Tür zerbrochen wird, wird die Bruchdetektorschaltung
252, die anhand der Fig. 22 und 23
beschrieben wurde, betätigt, um ein Ausgangssignal zur
Abgabe des Alarms zu erzeugen (Schritt 315).
Auch wenn eine Tür nach dem Aufbrechen eines Türzylinderschlosses
209 geöffnet wird (Schritt 321), wird der Alarm
erzeugt (Schritt 315).
Es sei angenommen, daß ein Schlüssel mit dem selben Profil
wie das des richtigen Schlüssels in ein Türzylinderschloß
209 eingesteckt wird, um zu versuchen, den Betriebszustand
der Schutzvorrichtung 231 zu löschen. Da das vorbestimmte
Ausgangssignal der dritten Signalausgabeschaltung
228 a nicht erhalten wird (Schritt 317), wird die
Schutzvorrichtung 231 nicht unwirksam gemacht.
Als eine Gegenmaßnahme gegen das Entsperren mittels eines
anderen als des richtigen Schlüssels, während die Schutzvorrichtung
231 im Betriebszustand ist (Schritt 308), ist die
Anordnung so getroffen, daß, wenn die zweite Signalausgabeschaltung
228 beispielsweise zweimal oder öfter aufeinanderfolgend
ein Signal mit einer Spannung erzeugt, die außerhalb
des vorbestimmten Spannungsbereichs liegt, dann die Tätigkeit
des zweiten Schlüsselwahrnehmungsteils 229 für beispielsweise
zwei Minuten unterbrochen (Schritt 322) wird, so
daß die Schutzvorrichtung 231 nicht leicht unwirksam gemacht
werden kann.
Ein Beenden der Tätigkeit der Diebstahlschutzalarmschaltung
262 der Schutzvorrichtung 231 und ein Löschen des
unwirksamen Zustandes der Motorstartverhinderungsschaltung
233 kann durch Einstecken eines Schlüssels 201 mit dem
richtigen magnetischen Element 206 in das Schlüsselloch der
Lenkradsperre bewirkt werden. Wenn der richtige Schlüssel
201 eingesteckt wird, detektiert die an dem Schlüsselloch
vorgesehene Sensorspule 213 ein richtige Änderung im
magnetischen Fluß, wodurch die dritte Signalausgabeschaltung
228 a das vorbestimmte Ausgangssignal erzeugt (Schritte
325, 326), was eine Unterbrechung des Ausgabesignals der
Alarmvorrichtung (Schritt 327) und ein Löschen des Betriebszustandes
der Schutzvorrichtung 231 (Schritt 328) bewirkt.
Wenn ein ungeeigneter Schlüssel verwendet wird, so daß ein
Signal mit einer Spannung außerhalb des vorbestimmten Bereichs
aufeinanderfolgend, z. B. zweimal durch die dritte
Signalausgabeschaltung 228 a ausgegeben wird (Schritte 329,
330), wird der dritte Schlüsselwahrnehmungsteil 232 für eine
vorbestimmte Zeitspanne, z. B. zwei Minuten, wirkungslos
gemacht (abgeschaltet) (Schritt 330), und folglich wird es
unmöglich die Schutzvorrichtung 231 abzuschalten.
Als Gegenmaßnahme gegen einen Kurzschluß der Energieversorgung
für das Verriegelungs- und Entriegelungssystem 230 und
die Schutzvorrichtung 231 weist das Schutzsystem der Erfindung
eine Hilfsenergieversorgung auf, die derart ausgebildet
ist, daß sie automatisch dem System 230 und der Vorrichtung
231 im Fall einer Erschöpfung der Hauptenergiequelle
Energie zuführt.
Bei der Erfindung empfängt eine Empfangsvorrichtung ein
Signal von einem Schlüssel, der eine vorbestimmte Information
trägt. Eine Diskriminatorvorrichtung stellt fest, ob
ein Ausgangssignal der Empfangsvorrichtung die vorbestimmte
Information repräsentiert. Eine Betätigungsvorrichtung führt
eine vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation in Reaktion
auf Ausgangssignale der ersten und zweiten Detektorvorrichtung
aus, die anzeigen, daß mindestens ein vorbestimmtes
Abdeckteil geschlossen und verriegelt ist. Eine Deaktiviervorrichtung
deaktiviert die Operation der Betätigungsvorrichtung
in Reaktion auf ein Ausgangssignal der Diskriminatorvorrichtung,
das anzeigt, daß das Ausgangssignal der
Empfangsvorrichtung die vorbestimmte Information repräsentiert.
Der Schlüssel weist ein magnetisches Element auf, das
eine erste vorbestimmte Information bildet, und er weist
lichtemittierende Elemente zum Aussenden einer Infrarotstrahlung
auf, die eine zweite vorbestimmte Information
trägt. Die Betätigungsvorrichtung führt die vorbestimmte
Diebstahlsicherungsopration in Reaktion auf ein Ausgangssignal
der dritten Detektorvorrichtung aus, das anzeigt, daß
der Schlüssel aus einem vorbestimmten Schlüsselloch herausgezogen
worden ist, zusätzlich zu den Ausgangssignalen der
ersten und zweiten Detektorvorrichtung.
Claims (21)
1. Diebstahlsicherung für Kraftfahrzeuge, die aufweist:
Einen Schlüssel, der eine vorbestimmte Information
hat; eine im Kraftfahrzeug vorgesehene Empfangsvorrichtung
zum Empfangen eines Signals vom Schlüssel;
eine Diskriminatorvorrichtung zum Empfangen eines
Ausgangssignals von der Empfangsvorrichtung und zum
Entscheiden, ob das Ausgangssignal die vorbestimmte
Information repräsentiert oder nicht; eine erste
Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob eine Mehrzahl
von Abdeckteilen des Kraftfahrzeugs geschlossen oder
offen sind; eine zweite Detektorvorrichtung zum Feststellen,
ob die Abdeckteile verriegelt oder unverriegelt
sind; eine Betätigungsvorrichtung, die auf die
Ausgangssignale der ersten und zweiten Detektorvorrichtung,
die anzeigen, daß mindestens ein vorbestimmtes
Abdeckteil geschlossen und verriegelt ist, anspricht,
um eine vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation
auszuführen; und eine Inaktivierungsvorrichtung,
die auf ein Ausgangssignal der Diskriminatorschaltung,
das anzeigt, daß das Ausgangssignal der
Empfangsvorrichtung die vorbestimmte Information
repräsentiert, anspricht, um die Tätigkeit der Betätigungsvorrichtung
zu unterbinden.
2. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine
dritte Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob der
Schlüssel aus einem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt
worden ist, aufweist, wobei die Betätigungsvorrichtung
auf Ausgangssignale der ersten, zweiten und
dritten Detektorvorrichtung anspricht, die anzeigen,
daß der zweite Schlüssel aus dem vorbestimmten Schlüsselloch
entfernt worden ist und daß das mindestens
eine vorbestimmte Abdeckteil geschlossen und verriegelt
ist, um die vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation
auszuführen.
3. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung
eine Alarmvorrichtung aufweist, die
auf ein Ausgangssignal der ersten Detektorvorrichtung
anspricht, das anzeigt, daß ein vorbestimmtes Abdeckteil
in einer anderen als der vorbestimmten Öffnungsart
geöffnet worden ist, um eine vorbestimmte Alarmoperation
auszuführen.
4. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung
eine Vorrichtung zum Unterbinden des
Anlassens des Kraftfahrzeugmotors aufweist.
5. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Bruchdetektorvorrichtung
zum Feststellen des Bruchs einer
vorbestimmten Fensterscheibe aufweist, und daß die
Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung aufweist, die
auf ein Ausgangssignal der Bruchdetektorvorrichtung
anspricht, das anzeigt, daß die vorbestimmte Fensterscheibe
zerbrochen worden ist, um eine vorbestimmte
Alarmoperation auszuführen.
6. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeug
aus Hartglas gebildete Fensterscheiben aufweist,
das beim Bruch in kleine Stücke oder Pulver zerfällt,
daß die Bruchdetektorvorrichtung einen elektrisch
leitenden Streifen aufweist, der an einer Stelle
vorgesehen ist, wo er von außerhalb des Kraftfahrzeugs
nicht sichtbar ist und der so ausgebildet ist, daß er
beim Bruch der Fensterscheibe unterbrochen wird, und
daß eine Detektorvorrichtung zum elektrischen Feststellen
der Unterbrechung des elektrisch leitfähigen
Streifens vorgesehen ist.
7. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeug
einen Verriegelungsmechanismus zum Verriegeln und
Entriegeln jeweils eines Abdeckteils aufweist, daß der
Verriegelungsmechanismus eine Hebelvorrichtung aufweist,
die drehbar ist, um das betreffende Abdeckteil
zu verriegeln und zu entriegeln, daß die Betätigungsvorrichtung
eine Vorrichtung aufweist, um die Operation
der Hebelvorrichtung unwirksam zu machen und
dadurch ein Entriegeln des betreffenden Abdeckteils zu
verhindern.
8. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
zum Unwirksammachen der Operation der Hebelvorrichtung
einen Betätiger und einen Freidrehmechanismus
aufweist, der durch den Betätiger angetrieben ist, um
die Hebelvorrichtung frei drehbar zu machen, wodurch
ein Entriegeln des betreffenden Abdeckteils nicht
durchgeführt wird.
9. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeug
ein in mindestens einem der Abdeckteile vorgesehenes
Zylinderschloß aufweist, das von außerhalb des
Kraftfahrzeugs betätigbar ist und daß ein Verriegelungsknopf
in dem Abdeckteil vorgesehen ist und von
innerhalb des Kraftfahrzeugs betätigbar ist, daß die
Hebelvorrichtung des Verriegelungsmechanismus einen
ersten Sperrhebel aufweist, der in Reaktion auf die
Betätigung des Zylinderschlosses und/oder des Verriegelungsknopfes
drehbar ist, und daß ein zweiter Sperrhebel
vorgesehen ist, der drehbar ist, um zu bewirken,
daß der Verriegelungsmechanismus wahlweise eine Stellung
einnimmt, in der das genannte Abdeckteil verriegelt
ist, oder eine Stellung, in der das Abdeckteil
entriegelt ist, daß die Vorrichtung zum Unwirksammachen
der Operation der Hebelvorrichtung eine Kupplungsvorrichtung
aufweist, die zwischen dem ersten
Sperrhebel und dem zweiten Sperrhebel vorgesehen ist,
um den ersten und zweiten Sperrhebel miteinander so zu
verbinden, daß der erste und der zweite Sperrhebel
gemeinsam rotieren können und um den ersten und den
zweiten Sperrhebel voneinander zu entkoppeln.
10. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und
der zweite Sperrhebel jeweils eine Aussparung haben,
daß die Kupplungsvorrichtung eine Sperrnocke, die so
angeordnet ist, daß sie in den Aussparungen des ersten
und des zweiten Sperrhebels aufgenommen und aus diesen
Aussparungen herausbewegt werden kann, einen Betätiger,
der in Abhängigkeit von einem Ausgangssignal der
Diskriminatorvorrichtung in einer ersten Richtung
oder in einer dazu umgekehrten Richtung drehbar ist,
eine Vorrichtung, die auf die Drehung des Betätigers
anspricht, um die Sperrnocke linear in die Aussparungen
des ersten und zweiten Sperrhebels hinein oder aus
diesen heraus zu bewegen, aufweist.
11. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeug eine Mehrzahl
von Abdeckteilen hat, daß ein Zylinderschloß in jedem
der Abdeckteile vorgesehen ist, daß ein Verriegelungsmechanismus,
der auf die Tätigkeit des Zylinderschlosses
anspricht, zum Verriegeln und Entriegeln jedes
Abdeckteils vorgesehen ist, daß der Verriegelungsmechanismus
eine Hebelvorrichtung aufweist, die in
Reaktion auf die Tätigkeit des Zylinderschlosses
drehbar ist, um jedes Abdeckteil verriegelbar oder
entriegelbar zu machen, daß das Diebstahlsicherungssystem
aufweist:
Einen Schlüssel mit einer vorbestimmten Information; eine erste Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob der Schlüssel aus einem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt worden ist; eine zweite Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob die Abdeckteile des Kraftfahrzeugs geschlossen oder offen sind; eine dritte Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob die Abdeckteile verriegelt oder entriegelt sind; eine Alarmvorrichtung, die so ausgebildet ist, daß sie in eine Betriebsart mit zugelassenem Alarm in Reaktion auf Ausgangssignale der ersten, zweiten und dritten Detektorvorrichtung gesetzt werden kann, die anzeigen, daß der Schlüssel aus dem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt worden ist und daß mindestens ein vorbestimmtes Abdeckteil geschlossen und verriegelt worden ist, daß die Alarmvorrichtung, wenn sie in die Betriebsart mit zugelassenem Alarm gesetzt ist, so ausgebildet ist, daß sie eine vorbestimmte Alarmoperation in Reaktion auf ein Ausgangssignal der ersten Detektorvorrichtung ausführt, das anzeigt, daß ein vorbestimmtes Abdeckteil in einer anderen als der vorbestimmten Öffnungsweise geöffnet worden ist; eine Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung zum Feststellen, ob ein richtiger Schlüssel mit der vorbestimmten Information in das Zylinderschloß in dem Abdeckteil eingesteckt worden ist; eine Vorrichtung zum Unwirksammachen der Operation der Hebelvorrichtung des Verriegelungsmechanismus, die dem speziellen Abdeckteil entspricht, wenn die Alarmvorrichtung in der Betriebsart mit zugelassenem Alarm ist, und um die Tätigkeit der Hebelvorrichtung des entsprechenden Verriegelungsmechanismus in Reaktion auf ein Ausgangssignal der Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung wirksam zu machen, das anzeigt, daß ein richtiger Schlüssel, der die genannte Information hat, in das Zylinderschloß des speziellen Abdeckteils eingesteckt worden ist; und eine Vorrichtung, die auf ein Ausgangssignal der Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung anspricht, das anzeigt, daß der richtige Schlüssel in das Zylinderschloß des speziellen Abdeckteils eingesteckt worden ist, um die Betriebsart mit zugelassenem Alarm der Alarmvorrichtung zu löschen.
Einen Schlüssel mit einer vorbestimmten Information; eine erste Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob der Schlüssel aus einem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt worden ist; eine zweite Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob die Abdeckteile des Kraftfahrzeugs geschlossen oder offen sind; eine dritte Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob die Abdeckteile verriegelt oder entriegelt sind; eine Alarmvorrichtung, die so ausgebildet ist, daß sie in eine Betriebsart mit zugelassenem Alarm in Reaktion auf Ausgangssignale der ersten, zweiten und dritten Detektorvorrichtung gesetzt werden kann, die anzeigen, daß der Schlüssel aus dem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt worden ist und daß mindestens ein vorbestimmtes Abdeckteil geschlossen und verriegelt worden ist, daß die Alarmvorrichtung, wenn sie in die Betriebsart mit zugelassenem Alarm gesetzt ist, so ausgebildet ist, daß sie eine vorbestimmte Alarmoperation in Reaktion auf ein Ausgangssignal der ersten Detektorvorrichtung ausführt, das anzeigt, daß ein vorbestimmtes Abdeckteil in einer anderen als der vorbestimmten Öffnungsweise geöffnet worden ist; eine Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung zum Feststellen, ob ein richtiger Schlüssel mit der vorbestimmten Information in das Zylinderschloß in dem Abdeckteil eingesteckt worden ist; eine Vorrichtung zum Unwirksammachen der Operation der Hebelvorrichtung des Verriegelungsmechanismus, die dem speziellen Abdeckteil entspricht, wenn die Alarmvorrichtung in der Betriebsart mit zugelassenem Alarm ist, und um die Tätigkeit der Hebelvorrichtung des entsprechenden Verriegelungsmechanismus in Reaktion auf ein Ausgangssignal der Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung wirksam zu machen, das anzeigt, daß ein richtiger Schlüssel, der die genannte Information hat, in das Zylinderschloß des speziellen Abdeckteils eingesteckt worden ist; und eine Vorrichtung, die auf ein Ausgangssignal der Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung anspricht, das anzeigt, daß der richtige Schlüssel in das Zylinderschloß des speziellen Abdeckteils eingesteckt worden ist, um die Betriebsart mit zugelassenem Alarm der Alarmvorrichtung zu löschen.
12. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
zum Unwirksammachen und Wirksammachen der Tätigkeit
der Hebelvorrichtung des Verriegelungsmechanismus
aufweist: Einen Betätiger, der in Reaktion auf ein
Ausgangssignal der Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung
betätigbar ist, einen Freidrehmechanismus, der
durch den Betätiger angetrieben wird, um zu bewirken,
daß die Hebelvorrichtung wahlweise eine frei drehbare
Stellung, in der ein Entriegeln des zugeordneten
Abdeckteils nicht ausgeführt wird, und eine ein Entriegeln
erlaubende Stellung einnimmt, in der ein
Entriegeln des Abdeckteils ausgeführt wird.
13. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlüssel, der die vorbestimmte Information hat, ein
magnetisches Element einschließt, das mindestens in
einem Teil von diesem angeordnet ist und die vorbestimmte
Information bildet.
14. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlüssel, der die vorbestimmte Information hat, eine
Infrarotstrahlung aussendende Vorrichtung einschließt,
die mindestens in einem Teil von diesem angeordnet
ist, um die vorbestimmte Information tragende Infrarotstrahlung
auszusenden.
15. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlüssel, der die vorbestimmte Information hat, ein
magnetisches Element, das eine erste vorbestimmte
Information bildet, und eine Infrarotstrahlung emittierende
Vorrichtung zum Aussenden einer eine zweite
vorbestimmte Information tragenden Infrarotstrahlung
aufweist, und daß das magnetische Element und die die
Infrarotstrahlung aussendende Vorrichtung mindestens
in einem Teil des Schlüssels angeordnet sind.
16. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
einem der Ansprüche 1 bis 5, oder nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung
die vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation ausführt,
wenn mindestens ein vorbestimmtes Abdeckteil
ohne Verwendung eines richtigen Schlüssels, der die
vorbestimmte Information hat, verriegelt worden ist.
17. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
einem der Ansprüche 3, 5 und 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Alarmvorrichtung so ausgebildet ist, daß
sie in einen Betriebszustand mit zugelassenem Alarm
gesetzt werden kann, wenn mindestens ein vorbestimmtes
Abdeckteil in einer vorbestimmten Weise geschlossen
worden ist, daß die Alarmvorrichtung so ausgebildet
ist, daß sie einen Alarm in einer ersten vorbestimmten
Weise ausführt, wenn das Abdeckteil in einer anderen
Weise als der vorbestimmten Weise geschlossen worden
ist, so daß die Alarmvorrichtung nicht in den Betriebszustand
mit zugelassenem Alarm gesetzt worden
ist, und daß sie auch derart ausgebildet ist, daß sie
den Alarm in einer zweiten vorbestimmten Weise ausführt,
wenn das Abdeckteil in der vorbestimmten Weise
geschlossen worden ist, so daß die Alarmvorrichtung in
den Betriebszustand mit zugelassenem Alarm gesetzt
worden ist.
18. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
vorbestimmte Weise der Ausführung des Alarms ein
wiederholtes Ausführen des Alarms mit einer vorbestimmten
Anzahl von Wiederholungen umfaßt, und daß die
zweite vorbestimmte Art der Ausführung des Alarms das
kontinuierliche Erzeugen des Alarms während einer
vorbestimmten Zeitdauer umfaßt.
19. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte
Weise des Schließens das Verriegeln des Abdeckteils
ohne Verwendung des richtigen Schlüssels,
der die vorbestimmte Information hat, umfaßt.
20. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Vorrichtung
zum Unterbrechen der Tätigkeit der Diskriminatorvorrichtung
für eine vorbestimmte Zeitspanne
aufweist, wenn ein anderes Signal als ein die vorbestimmte
Information repräsentierendes Signal der
Empfangsvorrichtung öfter als eine vorbestimmte Anzahl
zugeführt wird.
21. Diebstahlsicherungssystem für Kraftfahrzeuge, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeug eine Mehrzahl
von Abdeckteilen hat, wobei ein Zylinderschloß in
jedem Abdeckteil vorgesehen ist, daß ein Verriegelungsmechanismus,
der auf die Tätigkeit des Zylinderschlosses
anspricht, zum Verriegeln und Entriegeln
jedes Abdeckteils vorgesehen ist, daß der Verriegelungsmechanismus
eine Hebelvorrichtung aufweist, die
in Reaktion auf die Tätigkeit des Zylinderschlosses
drehbar ist, um jedes Abdeckteil verriegelbar oder
entriegelbar zu machen, daß das Diebstahlsicherungssystem
aufweist: Einen Schlüssel, der ein magnetisches
Element hat, das eine erste vorbestimmte Information
bildet, und eine Infrarotstrahlung aussendende Vorrichtung
zum Aussenden einer eine zweite vorbestimmte
Information tragenden Infrarotstrahlung; eine erste
Detektorvorrichtung zum Feststellen, ob der Schlüssel
aus einem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt worden
ist oder nicht; eine zweite Detektorvorrichtung zum
Feststellen, ob die Abdeckteile des Kraftfahrzeugs
geschlossen oder offen sind; eine dritte Detektorvorrichtung
zum Feststellen, ob die Abdeckteile verriegelt
oder entriegelt sind; eine Alarmvorrichtung, die
derart ausgebildet ist, daß sie in eine Betriebsart
mit zugelassenem Alarm in Reaktion auf Ausgangssignale
der ersten, zweiten und dritten Detektorvorrichtung
gesetzt werden kann, die anzeigen, daß der Schlüssel
aus dem vorbestimmten Schlüsselloch entfernt worden
ist und daß mindestens ein vorbestimmtes Abdeckteil
geschlossen und verriegelt worden ist, daß die Alarmvorrichtung,
wenn sie in den Betriebszustand mit
zugelassenem Alarm gesetzt worden ist, so ausgebildet
ist, daß sie eine vorbestimmte Alarmtätigkeit in
Reaktion auf ein Ausgangssignal der ersten Detektorvorrichtung
ausführt, das anzeigt, daß ein vorbestimmtes
Abdeckteil in einer anderen Weise als der vorbestimmten
Öffnungsweise geöffnet worden ist; eine
Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung auf der Basis
eines Signals von dem magnetischen Element in dem
Schlüssel, das die erste vorbestimmte Information
repräsentiert, um festzustellen, ob ein richtiger
Schlüssel, der die erste vorbestimmte Information hat,
in das Zylinderschloß eingesteckt worden ist, das in
mindestens einem speziellen Abdeckteil vorgesehen ist;
eine Diskriminatorvorrichtung, basierend auf der
Infrarotstrahlung der Infrarotstrahlung aussendenden
Vorrichtung des Schlüssels, um festzustellen, ob der
Schlüssel ein richtiger Schlüssel ist oder nicht; eine
Vorrichtung, um die Tätigkeit der Hebelvorrichtung des
Verriegelungsmechanismus unwirksam zu machen, der dem
speziellen Abdeckteil entspricht, und um die Tätigkeit
der Hebelvorrichtung des entsprechenden Verriegelungsmechanismus
wirksam zu machen in Reaktion auf ein
Ausgangssignal der Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung,
das anzeigt, daß ein richtiger Schlüssel, der
die erste Information hat, in das Zylinderschloß des
speziellen Abdeckteils eingesteckt worden ist, und/
oder auf ein Ausgangssignal der Diskriminatorvorrichtung,
das anzeigt, daß der Schlüssel der richtige
Schlüssel ist; und eine Vorrichtung, um die Betriebsart
mit zugelassenem Alarm der Alarmvorrichtung zu
löschen, die auf ein Ausgangssignal der Schlüsseleinsteckdetektorvorrichtung,
das anzeigt, daß der richtige
Schlüssel in das Zylinderschloß des speziellen
Abdeckteils eingesteckt worden ist, und/oder ein
Ausgangssignal der Diskriminatorvorrichtung, das
anzeigt, daß der Schlüssel der richtige Schlüssel ist,
anspricht.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
8368 | Opposition refused due to inadmissibility | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |