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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das
Gebiet der elektrischen Abzweigverbinder und
betrifft im spezielleren eine
Abzweigverbinderanordnung für Koaxialkabel-Netzwerke.
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Eine immer häufigere Verwendung für elektrische
Abzweigverbinder liegt auf dem Gebiet der
Verdrahtung innerhalb von Gebäuden. Bei Verdrahtungen in
Gebäuden werden typischerweise Tonsignale,
elektronische Daten und/oder elektrische Energie über
einen oder mehrere elektrische Leiter in einem
Kommunikationskabelnetzwerk übertragen. An
verschiedenen Stellen gelegene Arbeitsstationen sind
durch Abzweigverbinder mit dem Kabelnetzwerk
verknüpft.
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Das Kommunikationskabel kann in verschiedenen
Formen vorliegen. Z.B. kann es sich bei dem Kabel um
ein verdrilltes Doppelleiterkabel handeln, das
isolierte Drähte enthält, die paarweise spiralig
miteinander verdrillt sind. Alternativ hierzu kann
es sich bei dem Kabel um ein Koaxialkabel handeln,
das einen oder mehrere isolierte Leiter enthält,
die von einem zylindrischen, leitfähigen Mantel
umgeben sind.
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Abzweigverbinder für Koaxialkabel-Netzwerke ließen
sich häufig relativ schwierig montieren und machten
Spezialwerkzeuge sowie Geschicklichkeit für ihre
korrekte Montage erforderlich. Außerdem konnten
viele Koaxial-Abzweigverbinder die Integrität des
Gesamtnetzwerks nicht in wirksamer Weise
aufrechterhalten, wenn die Verbinder nicht in Gebrauch
waren oder wenn ein externes Gerät in das Netzwerk
eingeschaltet oder von diesem getrennt wurde.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine
Abzweigverbinderanordnung mit einem
Verbindergehäuse, einem ersten und einem zweiten
Signalübertragungskontakt, die von dem Gehäuse getragen und
dazu ausgelegt sind, mit Signalübertragungsleitern
des ersten bzw. des zweiten Kabels elektrisch
verbunden zu werden, und mit einem dritten
Erdungskontakt, der von dem Gehäuse getragen und dazu
ausgelegt ist, mit leitfähigen Umhüllungen des ersten
und des zweiten Kabels verbunden zu werden, wobei
das Gehäuse eine Konstruktion zur Aufnahme eines
komplementären Verbinders aufweist, so daß bei
Aufnahme des komplementären Verbinders dieser an
dem ersten, zweiten und dritten Kontakt angreift,
um eine elektrische Verbindung des ersten und des
zweiten Signalübertragungskontakts sowie des
dritten Erdungskontakts mit dem komplementären
Verbinder herzustellen. Die vorliegende Erfindung besteht
in einer Abzweigverbinderanordnung, wie sie im
Anspruch 1 angegeben ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
wird nun anhand eines Beispiels unter Bezugnahme
auf die Begleitzeichnungen beschrieben; in den
Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 eine vergrößerte Perspektivansicht
einer Abzweigverbinderanordnung;
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Fig. 2 eine teilweise auseinandergezogene
Perspektivansicht der Abzweigverbinderanordnung der
Fig. 1;
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Fig. 3 eine teilweise auseinandergezogene
Schnittansicht des buchsenartigen Abzweigverbinders
der Fig. 1 und 2;
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Fig. 4 und 5 Schnittansichten der
Abzweigverbinderanordnung der Fig. 1 bis 3 im
nicht-verbundenen Zustand bzw. im verbundenen Zustand;
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Fig. 6 und 7 Schnittansichten der
Verbinderanordnungen der Fig. 4 und 5 im nicht-verbundenen
Zustand bzw. im verbundenen Zustand, und zwar
gesehen in Richtung der Pfeile 6-6 und 7-7 in
Fig. 4 bzw. Fig. 5;
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Fig. 8 und 9 Schnittansichten der
Verbinderanordnungen der Fig. 4 und 5 im nicht-verbundenen
Zustand bzw. im verbundenen Zustand, und zwar
gesehen in Richtung der Pfeile 8-8 und 9-9 in
Fig. 4 bzw. Fig. 5; und
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Fig. 10 eine von der Rückseite her betrachtete
Perspektivansicht des steckerartigen Verbinders der
Fig. 1 und 2.
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Die Fig. 1, 2, 4 und 5 zeigen eine elektrische
Abzweigverbinderanordnung. Die Verbinderanordnung
ist allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet
und beinhaltet einen buchsenartigen
Abzweigverbinder 6, der in ein elektrisches Kabelnetzwerk
integrierbar ist, sowie einen steckerartigen Verbinder
8, der mit dem buchsenartigen Verbinder verbindbar
ist, um externe Vorrichtungen mit dem Kabelnetzwerk
zu verbinden. Die Verbinderanordnung ist speziell
zur Schaffung eines Zugangs zu einem
Verdrahtungssystem innerhalb von Gebäuden ausgelegt, wobei
jedoch darauf hinzuweisen ist, daß die Erfindung
auf keine spezielle Anwendung beschränkt werden
soll.
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Der buchsenartige Abzweigverbinder 6 ist zur
Verbindung von zwei Kabeln 12a und 12b in dem
Kabelnetzwerk ausgelegt. Wie in den Fig. 2 und 3 zu
sehen ist, beinhalten die Kabel 12a und 12b einen
Außenmantel 21 aus polymerem, isolierendem
Material,
der eine elektrisch leitfähige Erdungshülle
22 koaxial und konzentrisch umgibt. Die elektrisch
leitfähige Umhüllung 22 wiederum umschließt eine
isolierende Umhüllung 23, die die eine oder mehrere
Übertragungsleitungen des Kabels enthält. Die
Übertragungsleitungen können einen oder mehrere
elektrische Leiter und/oder eine oder mehrere optische
Lichtleitfasern beinhalten. Bei dem vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiel handelt es sich
bei den Kabeln um Koaxialkabel, die einen einzigen,
signalübertragenden, elektrischen Mittelleiter 24
axial innerhalb der leitfähigen äußeren Umhüllung
22 beinhalten.
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Der buchsenartige Abzweigverbinder 6 ist in den
Fig. 2 bis 5 im Detail dargestellt und läßt sich in
einfacher Weise zusammenbauen und in ein
Kabelnetzwerk einbauen, ohne daß dafür spezielle Werkzeuge
oder Fertigkeiten erforderlich sind. Im großen und
ganzen beinhaltet der buchsenartige
Abzweigverbinder 6 eine Gehäuseanordnung 14, ein Paar
Anschlußstückanordnungen 16 und 17 sowie eine
Signalübertragungskontaktanordnung 18. Die Gehäuseanordnung
14 wird nachfolgend ausführlicher beschrieben; im
großen und ganzen besitzt sie ein längliches, durch
Formen gebildetes Kunststoffgehäuse 30 mit einem
zentralen Hohlraumbereich 31 zum Aufnehmen und
Halten der Signalübertragungskontaktanordnung 18
und eines Erdungskontakts 19, sowie ein Paar
Endbereiche 32 und 33 zum Aufnehmen und Halten der
Anschlußstückanordnungen 16 bzw. 17, wenn der
Verbinder zusammengebaut ist.
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Die Anschlußstückanordnungen 16 und 17 sind
miteinander identisch, und zur Beschreibung ihrer
Konstruktion werden dieselben Bezugszeichen verwendet.
Jede Anschlußstückanordnung beinhaltet ein aus
geformtem Kunststoff gebildetes, schraubenförmiges
Anschlußstück 41 mit einem daran angebrachten
elektrisch leitfähigen Element 42. Durch das Anschluß
stück 41 erstreckt sich eine zentrale Passage 43
axial hindurch, und eine innere Schulter 44 der
Passage trennt die Passage in einen ersten
Passagenbereich 43a und einen zweiten
Passagenbereich 43b mit reduziertem Durchmesser. Bei dem
leitfähigen Element 42 handelt es sich um relativ
dünnes Metallelement, das eine Form zur Bildung
eines Hülsenbereichs 46 und eines Flanschbereichs
47 aufweist. Der Hülsen- und der Flanschbereich
besitzen eine sich durch diese hindurcherstreckende
zentrale Öffnung 49, die sich mit der Passage 43 in
dem Anschlußstück 41 ausrichten läßt, wenn die
beiden Komponenten zusammengebaut werden. Genauer
gesagt wird, wie dies am besten in den Fig. 3 bis 5
gezeigt ist, das leitfähige Element 42 dadurch an
dem Anschlußstück 41 angebracht, daß man den
Hülsenbereich 46 in die Passage 43 einführt, bis der
Flanschbereich 47 mit der Endfläche 51 des
Anschlußstücks 41 in Berührung tritt. Nach dem
Einführen wird das sich in den Passagenbereich 43a
erstreckende Ende des Hülsenbereichs 46 konisch
nach außen erweitert, wie dies bei dem
Bezugszeichen 46a in den Fig. 3 bis 5 dargestellt ist,
und zwar unter Verwendung eines geeigneten
Werkzeugs, um dadurch das leitfähige Element 42 derart
an dem Anschlußstück zu befestigen, daß dem
leitfähigen Element eine freie Rotationsbewegung
relativ zu dem Anschlußstück ermöglicht ist.
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Die auf diese Weise ausgebildeten
Anschlußstückanordnungen 16 und 17 beinhalten Klemmelemente und
sind zur Aufnahme der Enden der Kabel 12a bzw. 12b
ausgelegt. Vor dem Einführen der Kabel in die
Anschlußstücke werden die Kabel vorbereitet, indem
man eine Länge ihres äußeren dielektrischen Mantels
21 abschneidet und entfernt, um dadurch einen
Bereich der darin befindlichen leitfähigen Geflecht-
Hülle 22 freizulegen. Außerdem wird ein kleinerer
Bereich der leitfähigen Hülle entfernt, um die
innere dielektrische Umhüllung 23 freizulegen. Die
auf diese Weise vorbereiteten Kabel werden dann von
den Enden 52 der Anschlußstücke 41 her in und durch
die Passagen 43 der Anschlußstücke 41 sowie durch
die Öffnungen 49 in den leitfähigen Elementen 42
hindurch eingeführt. Das Einführen der Kabel wird
dadurch begrenzt, daß ihre äußeren Mäntel 21 gegen
die konisch erweiterten Bereiche 46a der Hülse 46
stoßen; die leitfähigen Umhüllungen 22, die
dielektrische Umhüllung 23 und die Mittelleiter 24
erstrecken sich jedoch vollständig durch Öffnungen 49
hindurch. Nach dem Hindurchführen durch die
Anschlußstückanordnungen werden die freiliegenden,
leitfähigen, äußeren Umhüllungen 22 dann in der bei
dem Bezugszeichen 22a gezeigten Weise über die
Außenflächen 53 der sich radial erstreckenden
Flanschbereiche 47 der leitfähigen Elemente 42
ausgefächert, wodurch die Montage der Kabel an den
Anschlußstückanordnungen fertiggestellt ist. Wie
nachfolgend noch erläutert wird, dienen die Flächen
53 als erste Umhüllungsangreifflächen oder
Klemmflächen zum Festklemmen der leitfähigen Umhüllungen
an dem buchsenartigen Verbinder 6.
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Jedes Anschlußstück 41 beinhaltet einen äußeren mit
Gewinde versehenen Oberflächenbereich 56 für den
Eingriff mit der Gehäuseanordnung 14 sowie einen
gerippten Bereich 57 zur Schaffung einer
verbesserten Greiffläche für den Arbeiter, die beim
Einsetzen der Anschlußstückanordnungen in die
Gehäuseanordnung von Hilfe ist.
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Die Anschlußstückanordnungen 16 und 17 lassen sich
in Endbereiche 32 bzw. 33 des Gehäuses 30 einführen
sowie darin befestigen. Die Endbereiche 32 und 33
definieren Ausnehmungen 71 bzw. 72, die ein
Innengewinde zur Befestigung an den mit Gewinde
versehenen Bereichen 56 der Anschlußstückanordnungen
16 bzw. 17 aufweisen. Die Ausnehmungen 71 und 72
besitzen Rückwände 74 bzw. 75 mit darin
befindlichen kleinen zentralen Öffnungen 76 bzw. 77 (Mol-%3) für die Aufnahme der Mittelleiter 24 der Kabel
sowie deren Isoliermantel 23, wie dies in den Mol-%4 und 5 gezeigt ist. Das Gehäuse ist aus einem
isolierenden Kunststoffmaterial durch Formen
gebildet und definiert schmale Schlitze 81 und 82, die
sich nahe der Rückwände 74 und 75 des Gehäuses in
die Hohlräume 71 bzw. 72 hineinerstrecken. Diese
Schlitze sind zur Aufnahme plattenartiger Bereiche
91 und 92 eines Erdungskontakts 19 ausgelegt.
Außenflächen 93 und 94 der plattenartigen Bereiche
91 bzw. 92 definieren zweite
Umhüllungsangreifflächen oder Klemmflächen, die sich gegen die
ersten Umhüllungsangreifflächen 53 an den
Flanschbereichen 47 der leitfähigen Elemente 42 klemmen
lassen, um die ausgefächerten Bereiche 22a der
äußeren leitfähigen Umhüllungen 22 dazwischen
einzuklemmen, wenn die Anschlußstückanordnungen 16 und
17 an der Gehäuseanordnung 14 angebracht werden.
Die plattenartigen Bereiche 91 und 92 beinhalten
zentrale Öffnungen 90 und 95 zur Aufnahme der
Mittelleiter 24 sowie ihrer isolierenden
Umhüllungen 23 beim Einführen der Kabel in die
Gehäuseanordnung 14.
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Wie am besten in Fig. 3 gezeigt ist, besitzen die
plattenartigen Bereiche 91 und 92 des
Erdungskontakts 19 eine kuppelförmige, federnd nachgiebige
Federkonfiguration zur Schaffung von gespeicherter
Federkraft zum Kompensieren jeglicher
Verformungsbzw. Kriecheigenschaften der Kunststoffkomponenten
beim Schrauben der Anschlußstückanordnungen 16 und
17 in die Enden 32 und 33 des Gehäuses 19. Außerdem
besitzt der Erdungskontakt einen zentralen Streifen
98, der die plattenartigen Enden 91 und 92
miteinander verbindet, sowie eine zentrale Erdungsleiste
99, die im rechten Winkel längs einer Seite des
Streifens angeordnet ist. Der Erdungskontakt ist an
dem Gehäuse durch vier Erhebungen 96 an dem
zentralen Streifen befestigt (Fig. 2), die in die
Innenflächen der Seiten des geformten Gehäuses 30
gedrückt werden. Es können auch Federfinger 97 an
der zentralen Erdungsleiste 99 zum Angreifen an
einer Fläche an dem Gehäuse 30 vorgesehen sein, um
dadurch den Erdungskontakt zusätzlich an dem
Gehäuse zu verriegeln, nachdem der Erdungskontakt in das
Gehäuse eingeführt worden ist.
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Beim Einführen des Erdungskontakts 19 in das
Gehäuse 13 erstrecken sich die kuppelartigen,
plattenförmigen Bereiche 91 und 92 in die Schlitze 81 bzw.
82, so daß die plattenartigen Bereiche 91 und 92
innerhalb der Hohlräume 71 und 72 angrenzend an
deren Rückwände 74 bzw. 75 positioniert sind. Die
zentrale Erdungsleiste 99 erstreckt sich durch
einen in der Seite des Gehäuses 30 ausgebildeten
Schlitz 100 hindurch.
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Zum Zusammenbauen des buchsenartigen Verbinders 6
wird zuerst der Erdungskontakt 19 in das Gehäuse 30
eingesetzt. Danach werden die
Anschlußstückanordnungen 16 und 17, an denen die Enden der Kabel
12a bzw. 12b angebracht sind, in die Enden 32 und
33 des Gehäuses 30 geschraubt. Die ausgefächerten
Geflechtbereiche 22a der äußeren Umhüllungen 22
werden zwischen den Umhüllungsangreifflächen 53 an
den Kontaktelementen 47 und den
Umhüllungsangreifflächen 93 und 94 an den plattenartigen Bereichen
91 und 92 sandwichartig eingeklemmt. Beim
Anschrauben der Anschlußstückanordnungen an das Gehäuse
drücken sich die kuppelförmigen, plattenartigen
Bereiche 91 und 92 in ähnlicher Weise zusammen wie
eine Bellville-Unterlegscheibe, wobei die Bereiche
91 und 92 durch Federwirkung in einem Ausmaß
zurückfedern können, wie es zur Kompensation von
Bewegung aufgrund von plastischem Kriechen der
verschraubten Kunststoffelemente erforderlich ist.
Die leitfähigen Umhüllungen der Kabel sind dadurch
fest an den Verbinder geklemmt und mit dem darin
befindlichen Erdungskontakt 19 elektrisch
verbunden.
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Die zweiten Klemmflächen 93 und 94 an den
plattenartigen Bereichen 91 und 92 sind vorzugsweise
aufgerauht, um die ausgefächerten leitfähigen
Umhüllungen 22a fester dagegen festzuklemmen. Bei
solchen aufgerauhten Flächen kann es sich z. B. um eine
Mehrzahl erhöhter Rippen oder Vertiefungen auf den
Flächen handeln. Zum Zweck der Darstellung zeigt
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Fig. 3 (im Schnitt) eine Mehrzahl kreisringförmiger
Rippen 151 auf der Klemmfläche 93 sowie eine
Mehrzahl radialer Rippen 152 auf der Klemmfläche 94.
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Beim Schrauben der Anschlußstückanordnungen 16 und
17 in das Gehäuse 30 werden die dielektrisch
umhüllten, jedoch von der Abschirmung befreiten,
signalführenden Mittelleiter 24 der Kabel 12a und
12b durch die Öffnungen 90 und 95 in den
plattenartigen Bereichen 91 und 92 des Erdungskontakts sowie
in den zentralen Hohlraumbereich 31 des Gehäuses 30
hinein eingeführt. Die Kabel dienen somit auch zum
Festhalten des Erdungskontakt 19 in dem Gehäuse 30,
wenn der buchsenartige Verbinder vollständig
zusammengebaut
ist. Die umhüllten Mittelleiter
erstrecken sich über U-förmige Rippenkonstruktionen
101 und 102, die in dem zentralen Bereich 31
ausgebildet sind und die umhüllten Mittelleiter tragen
und als Auflageeinrichtungen zur Verbindung der
Mittelleiter mit
Signalübertragungs-Kontaktelementen dienen, wie dies nachfolgend erläutert wird.
Eine zentral angeordnete Wand 106 erstreckt sich
durch den zentralen Hohlraumbereich 31 und dient
als Anschlag und dielektrische Barriere zum
Sicherstellen, daß die von einander gegenüberliegenden
Seiten in den zentralen Bereich des Gehäuses
eintretenden Mittelleiter nicht unbeabsichtigterweise
miteinander in Berührung gelangen. Die
Gehäuseanordnung 14 ist nun für die Aufnahme der
Signalübertragungskontaktanordnung 18 bereit.
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Die Signalübertragungskontaktanordnung 18 umfaßt
ein Kontaktgehäuse 121 aus geformtem
Kunststoffmaterial sowie ein Paar Signalübertragungskontakte
122 und 123, die in dem Gehäuse gehaltert sind.
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Die Signalübertragungskontakte 122 und 123
beinhalten jeweils sich nach unten erstreckende U-förmige
Bereiche, die eine Schlitzeinrichtung 131
definieren, welche aus einem ersten und einem zweiten
Schlitz 131a und 131b besteht, die in den beiden
Seiten der U-förmigen Bereiche zur Aufnahme der
frei liegenden Isolierschichten 23 der Kabel 12a und
12b ausgebildet sind. Sich verjüngende Bereiche 133
am Boden jedes Schlitzes führen die
Isolierschichten 23 in die Schlitze, und die Kanten 132
desselben besitzen Schneidkanten zum Schneiden durch die
Isolierschicht 23 hindurch, wenn die
Kontaktannordnung 18 in das Gehäuse 30 eingesetzt wird, um einen
direkten elektrischen Kontakt zwischen den
Mittelleitern 24 der Kabel 12a und 12b und den Kontakten
122 bzw. 123 herzustellen. Wenn die
Kontaktanordnung 18 vollständig in das Gehäuse 30 eingesetzt
ist, erstrecken sich die Mittelleiter 24 durch
schmale Schlitzbereiche 134a und 134b der Schlitze
131a und 131b, um die Leiter 24 fest festzuklemmen
und eine elektrische Kontaktverbindung zwischen den
Kontakten und den Mittelleitern in zuverlässiger
Weise herzustellen (siehe Fig. 8 und 9). Die hier
verwendeten Kontakte des Typs, bei denen eine
Verdrängung der Isolierung erfolgt, sind im Stand der
Technik bekannt und z. B. in dem US-Patent Nr.
3 617 983 offenbart.
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An den oberen Enden der Signalübertragungskontakte
122 und 123 gegenüber den Schlitzeinrichtungen 131
ist eine sich in einem rechten Winkel entlang einer
Seite der Kontakte erstreckende, normalerweise
geschlossene Schaltereinrichtung 140 vorhanden,
die durch Schalterarme 141 und 142 definiert ist.
Der Schalterarm 141 ist an dem Kontakt 122
festgelegt, während der längere Schalterarm 142 in bezug
auf den Kontakt 123 beweglich ist. Die
Schaltereinrichtung 140 ist zur Schaffung eines ersten
Signalweges zwischen den Signalübertragungskontakten 122
und 123 und somit zwischen den signalführenden
Leitern 24 der Kabel 12a und 12b ausgebildet.
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Die Schalterarme 141 und 142 besitzen Merkmale
länglicher Erhebungen 161 und 162 nahe ihrer
äußeren Spitzen. Die Erhebungsmerkmale 161 und 162 sind
rechtwinklig zueinander ausgerichtet, um eine
Querkontaktkonfiguration zu bilden, wenn die
Schalterarme miteinander in Berührung sind. Der
bewegliche Schalterarm 142 ist vorzugsweise derart
vorgespannt ausgebildet, daß dann, wenn er in dem
Kontaktgehäuse angebracht ist, der bewegliche Arm
142 sich in einem etwas gebogenen Zustand befindet,
um eine feste, zuverlässige elektrische Verbindung
der Schalterarme zu gewährleisten.
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Die Signalübertragungskontakte 122 und 123
beinhalten weiterhin ebene Bereiche 163 und 164, die in
Form von Fortsetzungen der U-förmigen Bereiche
ausgebildet sind. Die ebenen Bereiche 162 und 164
definieren Verbindungsbereiche für
Kontaktanschlüsse, die in dem komplementären steckerartigen
Verbinder 8 enthalten sind, wie dies nachfolgend noch
erläutert wird. Wie am besten in Fig. 4 und 5 zu
sehen ist, schaffen die Formmerkmale 171 und 172 an
dem Kontaktgehäuse 121 eine Halterung für die
Signalübertragungskontakte, und bogenförmige
gekrümmte Kontaktbereiche 173 und 174 zwischen den
jeweiligen ebenen und U-förmigen Bereichen der
Kontakte drücken gegen die
Kontaktgehäuse-Formmerkmale, um dadurch eine Halterung zu schaffen,
während die unter Verdrängung der Isolierung
erfolgende Verbindung mit den Kabeln stattfindet.
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Die unter Verdrändung der Isolierung erfolgende
Verbindung findet statt, wenn die
Signalübertragungs-Kontaktgehäuseanordnung 18 in den zentralen
Hohlraum des Verbindergehäuses 30 eingesetzt wird.
Beim Einsetzen der Kontaktanordnung 18 werden die
Mittelleiter der Kabel innerhalb der sich
verjüngenden Bereiche 133 der Schlitzeinrichtung 131 der
Kontakte aufgenommen. Beim weitergehenden Einsetzen
schneiden sich die Schneidkanten 132 durch die
Schutzumhüllungen 23 der Kabel hindurch und
gestatten somit den freiliegenden Mittelleitern der Kabel
ein Eintreten in die schmalen Bereiche 134a und
134b der Schlitze, um die Mittelleiter mit den
Kontakten elektrisch zu verbinden. Die
Auflagebereiche 101 und 102 in dem Verbindergehäuse 30 und
die Formbereiche 171 und 172 in dem
Signalübertragungskontaktgehäuse
121 schaffen eine stützende
Halterung während des Durchschneidens der
isolierenden Schicht des Kabels. Die Größe der schmalen
Schlitzbereiche 134a und 134b ist derart
ausgebildet, daß die Mittelleiterdrähte 24 darin fest und
zuverlässig festgehalten werden; durch die
Ausbildung von Schlitzen in den beiden Seiten jedes U-
förmigen Kontakts wird sogar noch größere
Zuverlässigkeit erzielt. Beim Einsetzen des
Signalübertragungskontaktgehäuses in das Verbindergehäuse wird
die zentrale Erdungsleiste 99 des Erdungskontakts
19 in einem sich verjüngenden Schlitz 105 in dem
Signalübertragungskontaktgehäuse aufgenommen, wie
dies am besten in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist.
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Das Signalübertragungskontaktgehäuse 121 beinhaltet
an seinen vier untersten Ecken passive
Verriegelungsmerkmale 126, die zum Angreifen an Vorsprüngen
125 an dem Verbindergehäuse 30 positioniert sind,
sowie an jeder seiner Seiten aktive
Verriegelungsmerkmale 127 zum Zusammenwirken mit
Verriegelungsmerkmalen 128 an dem Gehäuse 30 zum Befestigen der
Kontaktanordnung 18 in dem Verbindergehäuse 30.
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Wenn die Signalübertragungskontaktanordnung 18 in
die Gehäuseanordnung 14 eingesetzt ist, ist die
Montage des buchsenartigen Abzweigverbinders 6
sowie dessen Verbindung mit den Kabeln 12a und 12b
fertiggestellt. Wenn der buchsenartige
Abzweigverbinder nicht zur Herstellung einer
Abzweigverbindung in dem Kabelnetzwerk verwendet wird, sind die
Schalterarme 141 und 142 miteinander in Kontakt und
die Schaltereinrichtung 140 ist geschlossen, wie
dies in Fig. 8 gezeigt ist, um einen ersten
Signalweg innerhalb des buchsenartigen
Abzweigverbindergehäuses zwischen den Signalübertragungskontakten
122 und 123 und somit zwischen den Mittelleitern 24
der Kabel 12a und 12b zu schaffen. In
entsprechender Weise sind die äußeren leitfähigen Mäntel der
Kabel 12a und 12b mit dem Erdungskontakt 19
verbunden.
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Zur Schaffung einer Abzweigverbindung in dem
Kabelnetzwerk wird der steckerartige Verbinder 8 in eine
Aussparung oder einen Hohlraum 175 in dem
Signalübertragungskontaktgehäuse 121 des buchsenartigen
Abzweigverbinders 6 eingeführt. Der steckerartige
Verbinder 8 ist mit einem elektrischen Kabel 176
verbunden, das eine leitfähige Ummantelung 177, ein
Paar signalführender, mit Isolierung umgebene
Leiter 183 und 184 sowie einen mit Isolierung
umgebenen dritten Leiter 182 beinhaltet. Die Leiter
182, 183, 184 beinhalten entsprechende leitfähige
Bereiche 182', 183', 184', die mit entsprechenden
leitfähigen Anschlüssen 186, 187, 188 verbunden
sind, wobei jeder der Anschlüsse eine messerartige
Konfiguration des in dem US-Patent Nr. 2 791 755
offenbarten Typs besitzt. Die Anschlüsse 186, 187,
188 sind an einer Außenfläche eines isolierenden
Gehäuses 181 des Steckers 8 angebracht und an dem
Gehäuse 181 derart ausgerichtet, daß sie jeweils
den Signalübertragungskontakten 122, 123 und der
Erdungsleiste 99 des Erdungskontakts 19 zugewandt
sind. Wenigstens ein Teil des Steckers 8 und der
Anschlüsse 186' 187, 188 ist für ein lösbares
Einsetzen in eine Steckeraufnahmeöffnung oder
Aussparung 175 des Kontaktgehäuses 121 ausgebildet. Bei
diesem Einführvorgang beaufschlagt das Gehäuse 181
des Steckers 8 den Anschluß 186 derart, daß dieser
an der Erdungsleiste 99 in kompressiver Weise
angreift und gleitend verschiebbar auf diese
auftrifft, um eine elektrische Verbindung der
leitfähigen Umhüllung 177 des Steckers 8 mit den
leitfähigen Umhüllungen 22 des Kabels 12a und 12b
herzustellen (siehe Fig. 6 und 7). Bei diesem
Einführvorgang beaufschlagt das Gehäuse 181 des
Steckers 8 außerdem die Anschlüsse 187 und 188
derart, daß diese an den ebenen Flächen 163 bzw.
164 der Signalübertragungskontakte 122 und 123 in
kompressiver Weise angreifen und gleitend
verschiebbar auf diese auftreffen, um dadurch einen
zweiten Signalweg zwischen dem ersten und dem
zweiten Signalübertragungskontakt über den Stecker
8 herzustellen (siehe Fig. 4 und 5). Die Kabel 182,
183, 184 sind in dem Gehäuse 181 des steckerartigen
Verbinders mittels bekannter Stopfbüchsen 191, 192
und 193 festgehalten.
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Der steckerartige Verbinder 8 beinhaltet ein
Verriegelungselement 201 mit einem Bereich 207, der
zum Angreifen an einer Verriegelungsfläche 202 in
dem Kontaktgehäuse 18 ausgelegt ist, wenn der
steckerartige Verbinder in den buchsenartigen
Verbinder eingesetzt ist, um dadurch die Verbinder im
miteinander verbundenen Zustand festzuhalten (siehe
Fig. 6, 7 und 10). Das Verriegelungsglied 201
beinhaltet einen verlängerten Fingerbereich 203,
durch den sich der steckerartige Verbinder in
einfacher Weise von dem buchsenartigen Verbinder lösen
läßt, wenn dies gewünscht ist. In dem
Kontaktgehäuse 121 ausgebildete verlängerte Rippen 211 und 212
sind beim Verbindungsvorgang beim Einführen des
steckerartigen Verbinders in den
Steckeraufnahmehohlraum 175 des Kontaktgehäuses von Hilfe.
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Das Gehäuse 181 des steckerartigen Verbinders ist
derart konfiguriert, daß eine Steuerfläche 205
(siehe Fig. 9 und 10) an seiner unteren äußeren
Ecke definiert ist. Die Steuerfläche 205 ist zum
Angreifen an dem beweglichen Schalterarm 142
während des miteinander Verbindens der Verbinder und
zum Lösen des Schalterarms 142 von dem Schalterarm
141 ausgelegt, um den ersten Signalweg zwischen den
Signalübertragungskontakten 122 und 123 zu
unterbrechen. Genauer gesagt erfolgt beim miteinander
Verbinder der Verbinder zuerst die
Erdungsverbindung zwischen der zentralen Erdungskontakt-Leiste
99 und dem Erdungskontaktanschluß 186 des
steckerartigen Verbinders, um die leitfähigen Umhüllungen
in den Kabeln 12a und 12b mit dem Erdungskabel 182
zu verbinden. Beim weitergehenden Einführen des
steckerartigen Verbinders in den Hohlraum 175
werden die Signalübertragungskontakte 187 und 188 des
steckerartigen Verbinders zum Angreifen an den
ebenen Bereichen 163 und 164 an den Kontakten 122
und 123 veranlaßt, wobei momentan ein doppelter
Signalweg sowohl durch die normalerweise
geschlossene Schaltereinrichtung 140 als auch durch den
steckerartigen Verbinder geschaffen wird. Beim
weitergehenden Einführen und schließlichen
Aufsitzen des steckerartigen Verbinders wird jedoch die
Steuerfläche 205 dazu veranlaßt, den beweglichen
Schalterarm 142 von dem Schalterarm 141 weg zu
bewegen, wodurch die Schaltereinrichtung 140
geöffnet wird und nur eine Reihenverbindung von den
Kabeln 12a und 12b durch den steckerartigen
Verbinder in die mit dem steckerartigen Verbinder
verbundene Arbeitsstation-Vorrichtung (nicht gezeigt)
verbleibt. Falls der steckerartige Verbinder von
dem buchsenartigen Verbinder gelöst wird, wird
dabei selbstverständlich der bewegliche Schalterarm
142 von der Steuerfläche 205 freigegeben, und er
kehrt automatisch in die Berührung mit dem
Schalterarm 141 zurück, um die Schaltereinrichtung 140
zu schließen und den ersten Signalweg zwischen den
Signalübertragungskontakten 122 und 123 wieder
herzustellen.
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Mit der vorliegenden Erfindung ist somit eine
Abzweigverbinderanordnung geschaffen worden, bei der
die Netzwerk-Integrität zu allen Seiten
aufrechterhalten bleibt. Die Anordnung beinhaltet einen
buchsenartigen Abzweigverbinder, der in einem
Koaxialkabel-Netzwerk montierbar ist und einen
ersten elektrischen Signalweg zwischen zwei Kabeln
schafft, wenn die Abzweigverbindung nicht in
Gebrauch ist. Weiterhin beinhaltet die Anordnung
einen steckerartigen Verbinder, der mit dem
buchsenartigen Abzweigverbinder in Verbindung bringbar
ist und im verbundenen Zustand den ersten Signalweg
unterbricht, nachdem ein zweiter Signalweg zwischen
den beiden Kabeln über den steckerartigen
Verbinder und eine mit diesem verbundene externe
Vorrichtung hergestellt ist, um dadurch eine
Reihenverbindung der externen Vorrichtung mit dem
Netzwerk herzustellen.
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Die Verbinderanordnung wird anstatt aus spanend
bearbeiteten Präzisionsteilen hauptsächlich aus
durch Stanzen und Formen gebildetem
Metallstreifenmaterial und geformtem Kunststoffmaterial
hergestellt, woraus ein Verbinder resultiert, der
billiger ist und sich in großem Volumen herstellen läßt.
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Es versteht sich, daß die Erfindung zahlreiche
andere Formen annehmen kann. Somit versteht es sich
auch, daß die Erfindung nur insoweit zu beschränken
ist, als dies im Umfang der nachfolgenden Ansprüche
erforderlich ist.