DE3783720T2 - Gleitverschlussanordnung fuer plattenkassette. - Google Patents
Gleitverschlussanordnung fuer plattenkassette.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Diskettenkassette mit mindestens einer Kopfzugriffsöffnung und einem verschiebbar befestigten Verschluß zum wahlweisen Öffnen und Schließen der mindestens einen Kopfzugriffsöffnung.
- EP-A-0 137 965 offenbart eine Diskettenkassette mit den folgenden Merkmalen:
- - einer drehbaren Diskette oder Platte;
- - einem Gehäuse, in dem die Diskette drehbar gehalten wird, welches Gehäuse zwei Oberflächen, mit einer Kopfzugriffsöffnung in mindestens einer der Oberflächen, und vier Seitenwände einschließlich einer Vorderwand aufweist, welches diejenige Seitenwand ist, die am dichtesten bei der mindestens einen Kopfzugriffsöffnung liegt; und
- - einem Verschluß, der verschiebbar am Gehäuse befestigt ist und mindestens einen flachen, plattenförmigen Bereich aufweist, um die mindestens eine Kopfzugriffsöffnung wahlweise zu öffnen oder zu schließen, und der einen Kantenbereich parallel zur Vorderwand aufweist;
- - wobei die Vorderwand mindestens einen Führungsschlitz aufweist, der sich in Längsrichtung der Vorderwand erstreckt; und
- - wobei der Verschluß mindestens einen Vorsprung aufweist, der sich vom Kantenbereich durch den mindestens einen Schlitz innerhalb der Vorderwand erstreckt.
- Eine der Oberflächen dieser Kassette weist eine Nut auf, die eine Führungsnase führt, die von einem der flachen, plattenförmigen Bereiche des Verschlusses in die Nut eingreift. Wenn diese Anordnung zusammengesetzt wird, ist es erforderlich, die Beine des U-förmigen Verschlusses auseinanderzubiegen, wenn dieselben auf das Gehäuse aufgepaßt werden. Dieses Auseinanderbiegen führt zu übermäßigem Spiel des Verschlusses und zu ungeeigneten Verschiebeeigenschaften. Darüber hinaus können beim Handhaben der Kassette die flachen plattenförmigen Bereiche des Verschlusses in solchem Ausmaß auseinandergebogen werden, daß der vorstehend genannte Vorsprung nicht mehr in der relativ flachen Führungsnut geführt wird und sich daher der Verschluß vom Gehäuse ablöst.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Diskettenkassette mit einem Verschluß anzugeben, der mit einem Gehäuse zusammengebaut werden kann, ohne daß die flachen, plattenförmigen Bereiche auseinandergebogen werden und der nach dem Zusammenbau sicher mit diesem Gehäuse verbunden ist.
- Die erfindungsgemäße Diskettenkassette weist die oben aufgelisteten Merkmale der bekannten Kassette auf und ist dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vorsprung einen ersten, sich durch den zugehörigen Schlitz erstreckenden Abschnitt und einen Endabschnitt aufweist, dessen Breite größer ist als diejenige des Führungsschlitzes, um den Verschluß an der Vorderwand und damit am Gehäuse befestigt zu halten.
- Bei der erfindungsgemäßen Diskettenkassette ist der sich vom Verschluß aus erstreckende Führungsvorsprung nicht mehr an einem der flachen, plattenförmigen Bereiche des Verschlusses vorhanden, sondern er ist in einem Kantenbereich vorhanden. Daher ist es nicht mehr erforderlich, die flachen, plattenförmigen Bereiche zu verbiegen, wenn der Verschluß am Gehäuse befestigt wird. Der Verschluß ist sicher am Gehäuse befestigt, da sein mindestens einer Vorsprung einen Endabschnitt aufweist, dessen Durchmesser größer ist als der zugeordnete Führungsschlitz in der Vorderwand des Gehäuses, welcher Endabschnitt ein Ablösen des Verschlusses vom Gehäuse verhindert.
- Vorzugsweise weist jeder Schlitz und/oder jeder Endabschnitt eines Vorsprungs zugespitzte Oberflächen auf, um das Einfügen des Endabschnittes in den zugehörigen Schlitz zu erleichtern.
- Die vorliegende Erfindung wird aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung und den sie begleitenden Zeichnungen des bevorzugten Ausführungsbeispiels noch besser verstanden werden, die jedoch nicht zur Begrenzung der Erfindung auf das besondere Ausführungsbeispiel herangezogen werden, sondern die nur zur Erläuterung und Förderung des Verständnisses dienen.
- Die Zeichnungen stellen folgendes dar:
- Fig. 1 ist eine Unteransicht eines Diskettenkassettengehäuses mit einer Verschlußanordnung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- Fig. 2 ist eine perspektivische Explosionsansicht der in Fig. 1 dargestellten Anordnung;
- Fig. 3 ist ein Querschnitt, der den an der Diskettenkassette angebrachten Verschluß und die Konstruktion zeigt, die das Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kennzeichnet;
- Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Eckes des Verschlusses, von einem ersten Blickwinkel aus gesehen;
- Fig. 5 ist eine zweite perspektivische Ansicht einer Ecke der Diskettenkassette von einem zweiten Blickwinkel aus gesehen; und
- Fig. 6 ist eine Teilquerschnittsansicht einer Diskettenkassette und eines Verschlusses in zusammengebautem Zustand, die die Verschiebungsbewegung des Verschlusses und das zugehörige Zusammendrücken einer Torsionsfeder herausstellt, die mit der Konstruktion zusammenwirkt, die das Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kennzeichnet.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, insbesondere die Fig. 1 und 2, wird nun das bevorzugte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Diskettenkassettenanordnung durch eine Verschlußanordnung zum Öffnen und Schließen einer Diskettenzugriffsöffnung veranschaulicht. Die Diskettenkassette 1 weist eine magnetische Diskette oder Platte 2 als Informationsaufzeichnungsmedium, ein Kassettengehäuse 3, in dem die Diskette drehbar gelagert ist, und einen Verschluß 5 auf, der nachfolgend detaillierter beschrieben wird. Die Diskette 2 weist im vorliegenden Fall die Form eines dünnen und flexiblen kreisförmigen Teils aus flexiblem, hochpolymeren Polyethylenterephthalat auf, bei dem mindestens eine Oberfläche mit einer Schicht aus magnetisierbarem Material (oder dergleichen) beschichtet ist, in der Daten aufgezeichnet werden können. Eine konzentrische Öffnung 6 ist in der Mitte des kreisförmigen Teils ausgebildet. Eine Mittelnabe 7 ist fest innerhalb dieser Öffnung 6 in solcher Weise angeordnet, daß sie synchron mit dem kreisförmigen Teil, d. h. der Diskette, verdreht werden kann, worauf nachfolgend Bezug genommen wird.
- Das Gehäuse 3 weist eine flache, quadratische oder rechteckige Konfiguration auf und ist, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, angesichts ihrer Dimensionen für Länge und Breite relativ dünn. Da das dargestellte Ausführungsbeispiel dazu dient, eine doppelseitige Diskette aufzunehmen, bei der beide Oberflächen mit magnetisierbarem Material beschichtet sind, sind Kopfanordnung-Zugriffsöffnungen 4 in der oberen und der unteren Hälfte oder Schale 8, 9 des Gehäuses 7 angeordnet, im vorliegenden Fall in hochpolymerem ABS-Kunstharz. (Nicht dargestellte) Filzstücke zum Verhindern von Abrieb und des Aufbaus statischer elektrischer Ladungen sind zwischen jeder der Hälften und den Oberflächen der Diskette in bekannter Weise angeordnet.
- Obwohl das dargestellte Ausführungsbeispiel eine doppelseitige Diskette als Aufzeichnungsmedium aufweist und da, infolgedessen, die Kopfzugriffsöffnungen 4 sowohl in der oberen Hälfte 8 als auch in der unteren Hälfte 9 ausgebildet sind, ist zu beachten, daß die Erfindung nicht auf eine derartige doppelseitige Diskettenkassette beschränkt ist. Genauer gesagt, ist die vorliegende Erfindung auch auf eine einseitige Diskettenkassette mit einer einseitigen magnetischen Diskette anwendbar. Im letzteren Fall kann die Kopfzugriffsöffnung nur in der oberen oder unteren Hälfte ausgebildet sein, die der mit dem magnetisierbaren Material beschichteten Oberfläche gegenübersteht. Obwohl die Materialien der magnetischen Platte und des Kassettengehäuses vorstehend spezifiziert sind, ist darüber hinaus zu beachten, daß die vorstehenden Nennungen der Materialien bloße Beispiele sind und keine wesentlichen Merkmale der Erfindung sind.
- Kreisförmige Öffnungen 10 sind im wesentlichen in der Mitte der oberen und unteren Hälfte 8, 9 des Gehäuses 3 ausgebildet. Diese Öffnungen sind konzentrisch zur Nabe 7 und erlauben eine antreibende Verbindung zwischen der letzteren und dem Drehtisch eines Antriebsmechanismus des Diskettenlaufwerks (die beide nicht dargestellt sind), welche Verbindung nach Einführen der Diskette zu errichten ist.
- Wie aus Fig. 1 erkennbar, legen nach innen hängende Rippen der oberen Hälfte 8 bzw. der unteren Hälfte 9 die Vorder-, Rück- und Seitenwandabschnitte 11 des zusammengesetzten Kassettengehäuses 3 fest. Die obere und die untere Hälfte 8, 9 des Gehäuses 3 ist auch mit Rippen 21, 22 ausgebildet, die sich im wesentlichen parallel zu den Rippen 11 erstrecken, die den Vorderwandabschnitt des zusammengesetzten Kassettengehäuses 3 bilden. Wie deutlich aus Fig. 3 erkennbar, sind die Rippen 21 und 22 so angeordnet, daß sie einander überlappen und dadurch beim Zusammenbau für gegenseitiges Positionieren der oberen und der unteren Hälfte dienen. Die Rippen 21, 22 können auch als Verstärkungen für das Kassettengehäuse dienen, um zu verhindern, daß dieses verformt wird.
- Die Vorder- oder Führungswand 12 der Kassette ist leicht eingezogen, um zwei Schulterbereiche 13 festzulegen, die von den Vorderseiten der vorderen Ecken der Anordnung vorspringen. Wie dies am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, ist der Vorderwandabschnitt 12 mit zwei Führungsschlitzen 14a und 14b versehen.
- Der Verschluß 5 weist im wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, der einen engen Kantenbereich 15 und zwei integrale, flache, plattenförmige Bereiche 16a und 16b festlegt, die sich vom Kantenbereich 15 aus erstrecken, um die Beine der U-Form festzulegen. Ein erster und ein zweiter Vorsprung 17 sind an der Innenfläche des Kantenbereichs 15 nahe den Enden desselben ausgebildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht der Verschluß 5 zum Verringern der Gleitreibung aus hochpolymerem Polyoximethylen, das ausgezeichnete Abriebfestigkeit aufweist.
- Die flachen, plattenförmigen Bereiche 16a und 16b des Verschlusses 5 sind mit Öffnungen 18a, 18b bzw. 19a, 19b versehen. Diese Öffnungen 18a, 18b und 19a, 19b sind so ausgebildet, daß sie größer sind als die Diskettenzugriffsöffnungen 4, die in der oberen und der unteren Hälfte 8 bzw. 9 des Gehäuses 3 ausgebildet sind, und sie sind so angeordnet, daß dann, wenn der Verschluß 5 von einer Ausgangsstellung um einen vorgegebenen Betrag in einer Richtung bewegt wird, die Öffnungen 18a und 19a an Orte bewegt werden, an denen der Kopf des Diskettenlaufwerks in dichte Nähe zur Diskette gebracht werden kann, und daß dann, wenn er im wesentlichen um denselben Betrag in der Gegenrichtung ausgehend von seiner Ausgangs- oder Neutralposition bewegt wird, die Öffnungen 18b und 19b die Diskettenzugriffsöffnungen 4 freigeben.
- Es ist zu beachten, daß es möglich ist, die Anzahl von im Verschluß ausgebildeten Öffnungen zu erhöhen, und daß die Erfindung nicht auf die Verwendung von nur vier Öffnungen beschränkt ist.
- Wie aus Fig. 3 erkennbar, sind die obere und die untere Hälfte oder Schale des Gehäuses 3 so ausgebildet, daß die Führungsschlitze 14a, 14b, die im Vorderwandabschnitt 12 des Gehäuses ausgebildet sind, so konfiguriert sind, daß jeder einen breiten Querschnitt einer Breite L2 und einen engen, halsförmigen Querschnitt einer Breite L1 aufweist. Darüber hinaus sind, wie dies am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, die mittleren Abschnitte der Führungsschlitze 14a, 14b weiterhin mit sich nach außen verjüngenden Öffnungen 22a ausgebildet. Es ist jedoch zu beachten, daß der Ort der Verjüngungen nicht notwendigerweise auf den dargestellten Ort beschränkt ist, sondern daß sie auch, falls gewünscht, an anderen Orten ausgebildet sein können.
- Die Vorsprünge 17 sind, wie dies in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist, mit einem engen Querschnitt 24, einer Breite x1 und einem breiten Querschnitt einer Breite x2 ausgebildet. Wie es aus Fig. 3 erkennbar ist, sind diese Breiten so ausgewählt, daß sie gerade etwas kleiner sind als die zugehörigen Breiten L1 und L2. Aufgrund dieses Aufbaus vermeiden die bartförmigen oder pfeilkopfförmigen Aufbauten an den Enden der Vorsprünge 17 das leichte Entfernen des Verschlusses 5 vom Gehäuse, wenn dieser erst einmal an das Gehäuse angesetzt ist.
- Verjüngte Bereiche 26 sind in jedem der breiten Bereiche 25 so ausgebildet, daß sie eine nasenförmige Anordnung bilden. Diese Nasenbereiche wirken mit den in den Führungsschlitzen 14a und 14b ausgebildeten Verjüngungen 23a in einer Weise zusammen, die die Verformung der oberen und der unteren Hälfte oder Schale 8 bzw. 9 erleichtert, wenn die Vorsprünge 17 durch die Führungsschlitze gedrückt werden, um die in Fig. 3 dargestellten Positionen einzunehmen. Daher können nach dem Anbringen des Verschlusses 5 am Vorderwandabschnitt 12 des Kassettengehäuses 3 die Vorsprünge 17 des Verschlusses leicht in die Führungsschlitze 14a, 14b eingreifen, wobei der breite Abschnitt 25 innerhalb des breiten Abschnitts der Führungsschlitze dadurch angeordnet wird, daß der Verschluß einfach auf den Vorderwandabschnitt aufgedrückt wird, um die vor stehend genannte verbiegende Wirkung auf die obere und untere Hälfte für einen bequemen und wirkungsvollen Zusammenbauablauf auszuüben.
- Um die Vorsprünge 17 gegen Verformungen und mögliches Brechen sowohl während des Zusammenbaus als auch während der Benutzung zu schützen, sind Stege oder Rippen 28 integral mit denselben ausgebildet und so angeordnet, daß sie sich nach innen entlang der Innenfläche des Kantenbereichs 15 erstrecken, wie in den Fig. 4, 5 und 6 dargestellt. Eine gabelförmige Anordnung 27 ist an den seitlichen Außenkanten des engen Querschnitts 24 jeder der Vorsprünge 17 vorhanden. Diese Anordnungen dienen dazu, die nach innen zeigenden Beine der Torsionsfedern 20 zu ergreifen, die im Gehäuse 3 zu beiden Seiten des Verschlusses 5 angeordnet sind, um diesen so vorzuspannen, daß er die oben genannte Normal- oder Ausgangsposition einnimmt, in der die Diskettenzugriffsöffnungen 4 geschlossen sind. Das nach außen zeigende Bein jeder der Torsionsfedern 20 ist so angeordnet, daß es in einem Eckabschnitt 35 sitzt.
- Der Verschluß weist weiterhin Öffnungen 29 und 30 auf. Diese Öffnungen sind an jedem Ende des Kantenbereichs 15 (siehe Fig. 5) vorhanden, um Spritzgußherstellung der Einheit zu erleichtern. An der oberen Oberfläche sind an beiden Enden der Kantenbereiche 15 neben den Öffnungen 29 und 30 zum Erleichtern der Spritzgußherstellung dreieckförmige, schulterähnliche Vorsprünge 31 vorhanden. Diese Vorsprünge 31 bestehen aus zwei parallelen dreieckförmigen Stegen oder Rippen 32a und 32b und einer Endwand, die normal zu den gerade genannten Rippen angeordnet ist.
- Diese Konstruktionen erhöhen die Steifigkeit des Verschlusses 5 und unterstützen es, daß es zu keiner Verformung der Vorsprünge 17 während des Zusammenbaus und der Verschiebebewegung gegen die Federkraft einer der Federn 20 kommt. Der Vorsprung hilft auch dabei, zu verhindern, daß sich der Kantenbereich 15 des Verschlusses 5 verbiegt, und hilft somit dabei, einen festen und staubdichten Kontakt zwischen den flachen, plattenähnlichen Bereichen 16a und 16b und den zugehörigen Oberflächen der oberen und unteren Hälfte 8, 9 des Kassettengehäuses beizubehalten. Sie helfen weiterhin dabei, Oberflächen zur Verfügung zu stellen, die mit einem (nicht dargestellten) Stift des Plattenlaufwerks zusammenwirken, der den Verschluß ergreift und ihn so zur Seite schiebt, daß die Diskettenzugriffsöffnung 4 geöffnet wird. Die Endwände 33 sind so angeordnet, daß sie gegen die nach innen hängenden Wände (ohne Bezugszeichen) der am Gehäuse 3 festgelegten Schulter 13 anstoßen.
- Obwohl sich die vor stehende Beschreibung auf Disketten bezieht, die mit einem magnetisierbaren Medium beschichtet ist, ist es ersichtlich, daß andere Arten von Disketten oder Platten, die von Licht (Laserstrahlen) beeinflußt werden, oder solche, die eine abschleifende Oberfläche für Kopfreinigungszwecke aufweisen, ebenfalls verwendet werden können, ohne daß in irgendeiner Weise vom Schutzumfang der Erfindung abgewichen wird.
Claims (3)
1. Diskettenkassette (1) mit:
- einer drehbaren Diskette oder Platte (2);
- einem Gehäuse (3), in dem die Diskette (2) drehbar
gehalten wird, welches Gehäuse zwei Oberflächen, mit einer
Kopfzugriffsöffnung (4) in mindestens einer der Oberflächen, und
vier Seitenwände einschließlich einer Vorderwand (12)
aufweist, welches diejenige Seitenwand ist, die am dichtesten
bei der mindestens einen Kopfzugriffsöffnung liegt; und
- einem Verschluß (5), der verschiebbar am Gehäuse befestigt
ist und mindestens einen flachen, plattenförmigen Bereich
(16a, 16b) aufweist, um die mindestens eine
Kopfzugriffsöffnung wahlweise zu öffnen oder zu schließen, und der einen
Kantenbereich (15) parallel zur Vorderwand aufweist;
- wobei die Vorderwand (12) mindestens einen Führungsschlitz
(14a, 14b) aufweist, der sich in Längsrichtung der
Vorderwand erstreckt; und
- wobei der Verschluß (5) mindestens einen Vorsprung (17)
aufweist, der sich vom Kantenbereich (15) durch den
mindestens einen Schlitz innerhalb der Vorderwand erstreckt;
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vorsprung einen ersten,
sich durch den zugehörigen Schlitz erstreckenden Abschnitt
und einen Endabschnitt (25) aufweist, dessen Breite größer
ist als diejenige des Führungsschlitzes, um den Verschluß an
der Vorderwand und damit am Gehäuse befestigt zu halten.
2. Diskettenkassette nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Führungsschlitz (14a, 14b) nach außen
geöffnete, sich verjüngende Abschnitte (23a) aufweist, um das
Einführen des Endabschnitts (25) des zugehörigen Vorsprungs
(17) durch den Führungsschlitz zu erleichtern.
3. Diskettenkassette nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt (25) jedes
Vorsprungs (17) verjüngt ist (26), um das Einführen des
Endabschnitts durch den zugehörigen Führungsschlitz (14a, 14b) zu
erleichtern.
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