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DE3626166A1 - Magnetbandflachspulenpackung - Google Patents

Magnetbandflachspulenpackung

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Publication number
DE3626166A1
DE3626166A1 DE19863626166 DE3626166A DE3626166A1 DE 3626166 A1 DE3626166 A1 DE 3626166A1 DE 19863626166 DE19863626166 DE 19863626166 DE 3626166 A DE3626166 A DE 3626166A DE 3626166 A1 DE3626166 A1 DE 3626166A1
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DE
Germany
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flat
magnetic tape
hub
spacers
stack
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DE19863626166
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English (en)
Inventor
Yoshito Nishizawa
Shigeo Kamata
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Fujifilm Holdings Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Machine Parts And Wound Products (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Magnetband­ flachspulenpackung und betrifft insbesondere eine Magnetbandflachspulenpackung, bei der mehrere Flachspulen, die eine Nabe mit einer ein wenig größeren Breite als die Breite des Magnet­ bandes, das eine vorbestimmte Länge aufweist und auf die Nabe aufgewickelt ist, in axialer Richtung der Nabe stapelförmig übereinander verpackt sind, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In einem Zwischenfahren vor der Herstellung eines Endproduktes, das ein Magnetband umfaßt, wird ein halbfertiges Produkt, die sogenannte Magnetbandflachspule, erzeugt. Die Magnetband­ flachspule umfaßt eine Nabe, die keinen Flansch aufweist und eine Breite hat, die ein wenig größer als die Breite des Magnetbandes ist, wobei das Magnetband eine vorbestimmte Länge hat und auf die Nabe aufgewickelt ist. Die Magnetbandflachspule hat eine allgemein dünne Form und einen großen Durchmesser.
Wenn die so hergestellte Magnetbandflachspule zu ihrem Bestimmungspunkt versandt wird, werden mehrere Flachspulen zu einer einzigen Packung angeordnet, wobei sie in Axialrichtung der Nabe aufeinanderge­ stapelt sind, und dann verschiedene Packungen zusammen auf eine Palette geladen werden und zum Bestimmungsort durch Transportmittel, wie zum Beispiel einem Lastwagen, gebracht werden.
Fig. 4 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer gewöhnlichen Magnetbandflachspulenpackung. Eine Packung umfaßt im allgemeinen acht Flach­ spulen. Die übliche Magnetbandflachspulenpackung umfaßt neun gestapelte pfannenähnliche Gehäuse 21, 21. Jedes dieser Gehäuse 21, 21 hat eine oktogonale äußere Form, die durch Abschrägen der vier Ecken eines Quadrates entsteht und weist eine napfförmige Aussparung an den oberen und unteren Flächen auf. Die Flachspulen 23, 23 werden jeweils in den napf­ förmigen Aussparungen 22, 22, die durch Aussparungen der vertikal benachbarten Gehäuse 21, 21 ausgebildet werden, einander gegenüberliegend angeordnet. Eine Abdeckplatte 24 ist auf der Oberseite des obersten Gehäuses 21, und eine Bodenplatte 26 ist unter dem unteren Gehäuse 21 über ein Polstermaterial 25 ange­ ordnet. Die so ausgebildete Kombination wird kreuz­ weise mit Bändern zu einer einzigen Packung verschnürt.
Bei der oben beschriebenen Packungsform entstehen zwischen den Flachspulen 23, 23 und dem Gehause 21, 21 Spalte, wenn die Flachspulen 23 in den Räumen aufgenommen werden, da die napfförmigen Räume eine etwas größere Form als die Größe der Flachspulen 23 aufweisen, um Dimensionstoleranzen der Flachspulen 23, 23 auszugleichen. Wenn die Flachspulen 23, 23 in einer einzigen Packung infolge von Vibration, Stoß oder ähnlichen äußeren Kräften ausgesetzt werden, wird die Wicklung der rings um die Naben gewickelten Magnetbänder beeinträchtigt und die Kanten der beeinträchtigten Magnetbänder stoßen gegen das Gehäuse 21, 21 und werden dabei im schlimmsten Fall beschädigt. Wenn weiter die Wicklung der Magnetbänder beeinträchtigt wird, besteht das Problem beim Wiederaufwickeln der Magnetbänder der Flachspulen 23 auf unterschiedliche Spulen bei einem darauf­ folgenden Verfahren. Wenn weiter das darauffolgende Verfahren von einem Kunden durchgeführt wird, wird die Qualität der Flachspulen von dem Kunden als schlecht angesehen.
Die übliche Packung der Flachspulen 23, 23, die wie oben beschrieben in einem einzigen Stapel angeordnet sind, werden entsprechend in einen gewellten Kasten, der ein dickes Polstermaterial am unteren Abschnitt aufweist, eingebracht und in der in dem gewellten Kasten aufgenommenen Form gehandhabt, wodurch die beeinträchtigenden Wirkungen der äußeren Kräfte aufgrund der Vibration, durch Stöße oder ähnlichem verhindert werden.
Auf diese Weise können die Magnetbänder bis zu einem gewissen Grad gegen äußere Kräfte aufgrund von Vibration, Stoß oder ähnlichem während des Trans­ ports geschützt werden. Der Schutz ist jedoch nicht ausreichend, wenn die Flachspulen 23, 23 über längere Zeit gefördert werden, oder wenn das Auf- und Abladen der gewellten Kisten während des Förderns durchgeführt wird. Da die gewellte Kiste in bezug auf die Packung der Flachspulen 23, 23 groß ist und ein doppeltes Verpacken notwendig ist, ist der Ladewirkungsgrad während des Förderns niedrig und die Verteilungskosten werden hoch.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Magnetbandflachspulenpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der keine Beein­ trächtigung des Aussehens des Magnetbandes und keine Beschädigung des Magnetbandes während des Förderns oder ähnlichem, auftreten.
Mit der Erfindung wird in vorteilhafter Weise eine Magnetbandflachspulenpackung geschaffen, bei der die Magnetbandflachspulen kompakt verpackt wer­ den.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 gekennzeichnete Erfindung gelöst. Bei der Erfindung werden die Flachspulen nicht in Gehäuse eingebracht und diese Gehäuse übereinandergestapelt, sondern hierbei werden Distanzstücke und Flachspulen abwechselnd übereinander gestapelt. Um zu verhindern, daß Staub oder ähnliches in die äußere am Umfang freiliegenden Abschnitte der Flachspulen eintritt und an den Magnetbändern haften bleibt, werden die Gehäuse nicht mit Bändern verschnürt, sondern die Flachspulen werden mit einer expandierbaren oder zusammenziehbaren Folie umwickelt.
Die vorliegende Erfindung schafft eine Magnetband­ flachspulenpackung, bei der mehrere Flachspulen, bestehend aus einer Nabe mit einer ein wenig größeren Breite als die Breite des Magnetbandes, das eine vorbestimmte Länge aufweist, und auf die Nabe aufgewickelt ist, in axialer Richtung der Nabe stapelförmig übereinander verpackt sind, wobei mehrere Distanzstücke zwischen den Flachspulen, an der Oberseite des Flachspulenstapels und an der Unterseite des Flachspulenstapels stapelförmig angeordnet sind, wobei jedes Distanzstück scheiben­ förmig ausgebildet ist und einen Durchmesser aufweist, der größer als der Durchmesser der Flachspule ist und an der die Nabe berührenden Stelle mit einer Aussparung versehen ist, die mit dem von dem auf die Nabe aufgewickelten Magnetband vorstehenden Endabschnitt der Nabe in Eingriff tritt, und wobei ein Stück expandierbare oder zusammenziehbare Folie zum Umwickeln der Flachspule und der Distanzstücke vorgesehen ist.
Das Einwickeln mit der expandierbaren und/oder zusammenziehbaren Folie kann mittels irgendeinem Verfahren durchgeführt werden, solange die gestapelten Distanzstücke und Flachspulen in einer eng aneinander berührenden Form gehalten werden, wenn die expandierbare und/oder zusammenziehbaren Eigenschaften der Folie verwendet werden. Beispielsweise kann eine expandierbare Folie verwendet werden, und der Stapel der Fachspulen und der Distanzstücke kann durch Dehnen der Folie eingewickelt werden. Oder es kann eine wärme­ schrumpfende Folie verwendet werden, die durch eine Wärmebehandlung nach dem Abdecken des Stapels der Flachspulen und der Distanzstücke mittels der Folie schrumpft. Der Bereich des Einwickelns kann die gesamten Flächen der gestapelten Distanzstücke und Flachspulen umfassen. Da jedoch an der Oberseite und Unterseite des Stapels Distanzstücke angeordnet sind, muß nicht immer die gesamte Fläche der zwei Distanzstücke eingewickelt werden, so daß beispielsweise die mittleren Abschnitte der zwei Distanzstücke nicht teilweise eingewickelt werden.
Der Ausdruck "Einwickeln der Flachspulen und der Distanzstücke in ein Stück Verpackungsmaterial" umfaßt nicht nur den Fall, bei dem die Distanzstücke und die Flachspulen zusammen eingepackt werden, sondern ebenfalls den Fall, bei dem Verstärkungs­ plattenteile oder ähnliches zusammen mit dem Stapel der Flachspulen und der Distanzstücke verpackt werden, wenn die Verstärkungsplattenteile oder ähnliches an der Oberseite und Unterseite des Stapels der Flachspulen und der Distanzstücke angeordnet sind.
Bei der Magnetbandflachspulenpackung ist es möglich, da die Flachspulen und die scheibenförmigen Distanzstücke, die einen Durchmesser größer als der Durchmesser der Flachspulen haben, abwechselnd einander eng berührend übereinandergestapelt und mit einer expandierbaren und/oder zusammenzieh­ baren Folie eingewickelt sind, Störungen des Wickelzustandes dieses Magnetbandes und Beschädigugen des Magnetbandes infolge des Einwirkens äußerer Kräfte durch Vibration, Stoß oder ähnlichem während des Versandes oder ähnlichem auszuschalten. Ebenfalls ist es nicht notwendig, eine doppelte Verpackung unter Verwendung eines Polstermaterials, wie bei der üblichen Technik durchzuführen, so daß es moglich ist, die Packung kompakt auszugestalten. Weiter wird anders als bei der üblichen Verpackung, in der die Flachspulen innerhalb der Gehäuse gegen Staub und ähnlichem durch Stapeln der Gehäuse geschützt sind, der Schutzzustand auch bei der vorliegenden Erfindung durch die scheibenähnlichen Distanzstücke und das Einwickeln mit einer expandier­ baren oder zusammenziehbaren Folie aufrechterhalten. Somit werden Flanschabschnitte am Umfang der Flachspulen, die bei den üblichen Gehäusen vorgesehen sind, entbehrlich, so daß die Packung klein wird. Die Packung kann auf einer einzigen Palette in etwa der doppelten Anzahl als der üblichen Packungen angeordnet werden. Entsprechend ist es möglich, die Ladekapazität merkbar zu verbessern und die Verteilungskosten zu senken.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Magnetbandflachspulenpackung
Fig. 2 eine perspektifische Ansicht der Magnetbandflachspulenpackung von Fig. 1, die verpackt und auf einer Palette angeordnet ist,
Fig. 3 eine geschnittene Ansicht längs der Linie 3,3 von Fig. 2 und
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Ansicht einer üblichen Magnetbandflachspulenpackung nach dem Stand der Technik.
Jede der Magnetbandflachspulen 2, 2 umfaßt eine ringähnliche Nabe 3 und ein Magnetband 4 von bestimmter Länge, das auf die Nabe 3 aufgewickelt ist. Die Nabe 3 hat einen rechtwinkligen Querschnitt und ihre Breite in vertikaler Richtung in Fig. 1 ist ein wenig größer als die Breite des Magnetbandes 4. In dieser Ausführungsform sind 8 Flachspulen 2, 2 in axialer Richtung der Nabe 3 übereinander gestapelt und Distanzstücke 5, 5 sind zwischen den Flachspulen und an der Oberseite und Unterseite des Stapels der Flachspulen 2, 2 angeordnet. Jedes Distanzstück 5, 5 ist scheibenähnlich ausgebildet und hat einen Durchmesser (ungefähr 360 mm), der ein wenig größer als der Rolldurchmesser des Magnetbandes 4 der Flachspule 2 ist. Die oberen und unteren Flächen der Distanzstücke 5 sind mit mittleren Vertiefungen 6 vorgesehen, um mit einem Endflächenabschnitt der Naben 3 in Eingriff zu treten, der von dem Magnetband 4 an dem die Nabe 3 berührenden Abschnitt des Distanz­ stückes 5 hervorsteht, so daß die Flachspule 2 sich nicht seitlich verschieben kann. Das Distanzstück 5 ist ebenfalls aus geschäumtem Styrol hergestellt und die Abschnitte der Oberfläche und der Unterfläche des Distanzstückes 5, die die Flachspule 3 berühren, sind mit einer geschäumten Polyäthylenbeschichtung 7 versehen, die eine Dicke von ungefähr 1 mm hat, so daß das Distanzstück 5 mit der Flachspule 2 in enger Berührung steht.
Wie dargestellt, sind neun Distanzstücke 5, 5 abwechselnd mit 8 Flachspulen 2, 2 in enger Berührung zueinander gestapelt. Eine Abdeckplatte 8 ist auf der Oberfläche des oberen Distanzstückes 5 und eine Bodenplatte 10 ist unter dem unteren Distanzstück 5 über ein Polstermaterial 9 angeordnet. Die Abdeckplatte 8 besteht aus einem Polyäthylen- Polystyrol-Copolymer, das scheibenförmig mit dem gleichen Durchmesser wie der Durchmesser des Distanzstückes 5 ausgebildet ist und vier Kerben 11, 11 am Umfangsabschnitt aufweist, um während des Transportes oder ähnlichem hineingreifen zu können. Die Bodenplatte 10 ist das gleiche Teil wie Abdeckplatte 8, nur umgekehrt. Das Polstermaterial 9 besteht aus geschäumten Polyäthylen, das scheibenförmig ausgebildet ist und einen Durchmesser aufweist, der ein wenig kleiner als der Durchmesser der Bodenplatte 10 ist und ist an der Oberfläche der Bodenplatte 10 befestigt.
Die Abdeckplatte 8, die Distanzstücke 5, 5, die Flachspulen 2, 2, das Polstermaterial 9 und die Bodenplatte 10, die in der beschriebenen Weise aufeinandergestapelt sind, werden zusammen mit einer Polyäthylenfolie 12 eingewickelt. Die Folie 12 besteht aus Streifen, mit einer Dicke von etwa 25 µ und einer Breite, die etwa das 1,5fache der Länge der Oberfläche der Abdeckplatte 8 zur unteren Grundfläche der Bodenplatte 10 ist. Die Folie 12 wird an den Umfangsabschnitten der Abdeckplatte 8, den Distanzstücken 5, 5 und der Bodenplatte 10 aufgebracht, in Längsrichtung gedehnt und etwa siebenmal rings um den Stapel der Umfangsabschnitte gewickelt. In eingewickeltem Zustand sind die Umfangsabschnitte von der Abdeckplatte 8 zur Bodenplatte 10 somit aufgrund der Schrumpf­ kraft der Folie 12 abgedichtet und die Folie wirkt auf den Stapel, um im Raum zwischen der Abdeckplatte 8 und der Bodenplatte 10 zusammenzudrücken. Auf diese Weise werden die Flachspulen 2, 2 und die Distanzstücke 5, 5, die zwischen der Abdeckplatte 8 und der Bodenplatte 10 angeordnet sind, in enger Berührung zueinander gehalten.
Die Fig. 2 und 3 zeigen den Verladezustand der Flachspule 2, 2, die in der in Fig. 1 dargestellten Weise verpackt sind, auf einer Palette 13.
Vier Packungen 1, 1 mit vertikal gestapelten Flachspulen 2, 2 werden mit einer hülsenähnlichen Aluminiumpoly­ äthylen beschichteten Folie 14 als Einsatz verpackt.
Neun (d. h. drei mal drei) Sätze werden in einem Wellpappenboden 15 über einer Aluminiumpolyäthylen beschichteten Folie 16 eingesetzt, wobei der Boden 15 auf der Palette 13 angeordnet wird. Eine Wellpappenhülse 17 wird längs der Innenflächen des Bodens 15 angeordnet und ein Boden 18, der genauso ausgebildet ist, wie der Boden 15 wird umgekehrt von oben auf die Hülse 17 aufgebracht. Darauf werden die Packungen in diesem Zustand gehandhabt.

Claims (6)

1. Magnetbandflachspulenpackung, bei der mehrere Flachspulen, bestehend aus einer Nabe mit einer ein wenig größeren Breite als die Breite des Magnet­ bandes, das eine vorbestimmte Länge aufweist und auf die Nabe aufgewickelt ist, in axialer Richtung der Nabe stapelförmig übereinander verpackt sind, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Distanzstücke (5) zwischen den Flachspulen, an der Oberseite des Flachspulenstapels und an der Unterseite des Flachspulenstapels stapelförmig angeordnet sind, wobei jedes Distanzstück (5) scheibenförmig ausgebildet ist und einen Durchmesser aufweist, der größer als die Durchmesser der Flachspulen (2) ist und an der die Nabe berührenden Stelle mit einer Aussparung (6) versehen ist, die mit dem von dem auf die Nabe aufgewickelten Magnetband vorstehenden Endabschnitt der Nabe (3) in Eingriff tritt, und daß ein Stück expandierbare oder zusammenziehbare Folie (14) zum Umwickeln der Flachspulen (4) und der Distanzstücke (5) vorgesehen ist.
2. Magnetbandflachspulenwicklung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzstücke (5) aus geschäumtem Styrol hergestellt sind.
3. Magnetbandflachspulenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die obere und untere Fläche jedes Distanzstückes (5) an den die Flachspulen (2) berührenden Abschnitten mit einer Beschichtung (7) aus geschäumtem Polyäthylen versehen sind.
4. Magnetbandflachspulenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verstärkungsteil (8, 10) an der Oberseite und der Unterseite des Stapels der Flachspulen (2) und der Distanzstücke (5) vorgesehen ist.
5. Magnetbandflachspulenpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver­ stärkungsteil (8) an der Oberseite des Stapels aus einem Polyäthylen-Polystyrol-Copolymer hergestellt und mit Griffkerben (11) versehen ist.
6. Magnetbandflachspulenpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstärkungsteil (10) an der Unterseite des Stapels mit einem Polstermaterial (9) auf seiner Oberfläche versehen ist.
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