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DE4038011A1 - Verpackung fuer einzelne gegenstaende - Google Patents

Verpackung fuer einzelne gegenstaende

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Publication number
DE4038011A1
DE4038011A1 DE4038011A DE4038011A DE4038011A1 DE 4038011 A1 DE4038011 A1 DE 4038011A1 DE 4038011 A DE4038011 A DE 4038011A DE 4038011 A DE4038011 A DE 4038011A DE 4038011 A1 DE4038011 A1 DE 4038011A1
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DE
Germany
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packaging according
end pieces
packaging
sleeve
pieces
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DE4038011A
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Wilfried Dipl Ing Haufe
Herbert Kajnath
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DuPont de Nemours Deutschland GmbH
Original Assignee
DuPont de Nemours Deutschland GmbH
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Publication date
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Priority to CA002097331A priority patent/CA2097331A1/en
Priority to PCT/US1991/008753 priority patent/WO1992009499A1/en
Priority to EP92904116A priority patent/EP0558688B1/de
Priority to JP4504276A priority patent/JPH06503054A/ja
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Publication of DE4038011C2 publication Critical patent/DE4038011C2/de
Priority to US08/064,087 priority patent/US5346067A/en
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Packages (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung für einzelne Gegenstände.
Bekannte Verpackungen für gegen mechanische Einwirkungen empfindliche Gegenstände, z. B. elektronische Geräte, bestehen aus zwei Endstücken und einer hinreichend großen Schachtel. Die beispielsweise aus Hartschaum gefertigten Endstücke werden auf die beiden Enden in Richtung einer Achse des Gegenstandes gesteckt und das so entstandene Ensemble in die Schachtel eingeführt. Da die Endstücke mit ihrem Querschnitt über den des Gegenstands hinausragen, wird dieser so gehalten, daß er die Innenwände der Schachtel nicht berührt. Nötigenfalls wird ein zwischen den Endstücken und den Innenwänden der Schachtel vorhandener Spielraum durch Einlagen, beispielsweise aus Hart- oder Weichschaum, ausgefüllt. In den Raum zwischen dem Gegenstand und der Schachtelinnenwand kann noch ein Füllmaterial eingebracht werden. Diese Verpackung wird dadurch stabilisiert, daß der Gegenstand selbst die Endstücke in axialer Richtung stützt, während die Schachtel, ggf. durch Zusammenwirken mit den Einlagen, die axiale Fortbewegung der Endstücke verhindert.
Durch offenkundige Benutzung sind auch Verpackungen für eine aufgerollte Bahn eines lichtempfindlichen Materials bekannt. Diese bestehen aus einem Wickelkern, zwei Endstücken, einer Schachtel und ggf. Einlagen. Die Schachtel ist als Stülp- oder Klappschachtel ausgeführt. Beim Verpackungsvorgang wird zunächst die Bahn auf den Wickelkern gewickelt, dann die Endstücke auf den Wickelkern gesteckt und schließlich das so entstandene Ensemble in die Schachtel eingeführt. Die Stabilität dieser Verpackungen ergibt sich analog zum oben Gesagten dadurch, daß die Endstücke sich auf dem Wickelkern abstützen und von der Schachtel in dieser Lage festgehalten werden.
Fig. 1 zeigt ein Beispiel einer solchen bekannten Verpackung im Längsschnitt. Der zu verpackende Gegenstand (1) ist ein Wickel eines Photopolymer-Resistfilms, der auf einen Wickelkern (2) aus Polystyrol aufgewickelt ist. Zum Schutz des gegen mechanische Verletzungen empfindlichen Resistfilms sind auf die Stirnseiten des Filmwickels (1) noch Scheiben (6) aus elastischem Material und starre Endscheiben (7) aufgelegt, die den Längenunterschied zwischen Wickel und Wickelkern (2) ausgleichen und die Stirnseite des Filmwickels abdichten. Eine lichtundurchlässige Folie (3) aus pigmenthaltigem Polyethylen ist lose um den Wickel herumgelegt, um ihn vor Licht zu schützen. Auf die Enden des Wickelkerns (2) sind in der Seitenansicht quadratisch geformte Endstücke (4) aufgesteckt, welche in den Wickelkern passende runde Ausstülpungen (5) aufweisen. Der mit den Endstücken versehene Wickel ist in das innere Teil (10) einer Stülpschachtel aus Karton eingesetzt, dessen Querschnitt zu der quadratischen Form der Endstücke paßt. Ein Übermaß der Stülpschachtel in der Länge ist mit Einlagen (8) ausgefüllt. Das äußere Teil (9) der Stülpschachtel ist mit Klebstreifen mit dem inneren Teil verbunden. Bei dieser Art der Verpackung werden die Endstücke (4) durch die Stülpschachtel (10, 9) und die Einlagen (8) in ihrer Lage bezüglich des Wickelkerns (2) fixiert. Der aufgewickelte Resistfilm (1) wird dadurch in einem Abstand von der Innenseite der Schachtel gehalten, so daß er vor Beschädigung durch Druck auf die Schachtel geschützt ist.
Verpackungen der beschriebenen Art sind in mancherlei Hinsicht unbefriedigend. Beispielweise ist das Einführen des mit den Endstücken versehenen Gegenstandes in die Schachtel nur schwierig zu automatisieren. Die Schachteln erfordern einen relativ hohen Vorfertigungsaufwand und benötigen bei Transport und Lagerung viel Raum. Daher ist ihre Rückführung zur Wiederverwendung nicht wirtschaftlich und es entsteht nach ihrem Gebrauch sperriger Abfall. Wenn Gegenstände, die sich nur in ihrer axialen Länge unterscheiden, zu verpacken sind, müssen verschieden lange Schachteln vorrätig gehalten werden; lediglich geringe Längenunterschiede lassen sich durch Einlagen ausgleichen. Dieser Fall tritt beispielsweise dann auf, wenn ein lichtempfindliches Material in aufgewickelten Bahnen unterschiedlicher Breite verpackt werden soll.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackung zu schaffen, die sich zur vollautomatischen Verpackung von einzelnen Gegenständen eignet, die im Vergleich zum Stand der Technik einfacher und billiger ist, sich leicht an Gegenstände unterschiedlicher Länge anpassen läßt und die ausschließlich aus kompakten wiederverwendbaren Teilen und recyclingfähigem Material zusammengestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Verpackung mit einem sich axial zum Gegenstand erstreckenden Stützglied, zwei auf den Enden des Stützglieds ruhenden Endstücken, welche über den Querschnitt des Gegenstands hinausragen und einer Umhüllung, welche die Endstücke in ihrer Position fixiert, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Umhüllung aus einem mit den Endstücken verbundenen gespannten Folienschlauch gebildet wird.
Die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung notwendigen Operationen sind nun lediglich das Aufstecken der Endstücke, das Anbringen des Folienschlauchs, beispielsweise durch Überziehen, das Spannen und das Verbinden des Schlauchs mit den Endstücken. Dieser Vorgang läßt sich mit vertretbarem Aufwand automatisieren. Eine Schachtel ist zur Fixierung der ,Endstücke grundsätzlich nicht mehr notwendig. Die Endstücke und auch das Stützglied können so gestaltet werden, daß sie nach dem Auspacken nicht sperrig und wiederverwendbar sind. Besonders leicht ist die Anpassung an Gegenstände unterschiedlicher Länge. Man braucht nur die Länge des Folienschlauches und ggf. die des Stützglieds zu ändern.
Die Gestalt der Endstücke ist so zu wählen, daß ihre Projektion in Richtung der Achse die Form eines Vielecks mit ggf. abgerundeten, jedoch nicht einspringenden, Ecken oder eines geschlossenen, einsinnig gekrümmten Kurvenzugs, beispielsweise eines Kreises oder einer Ellipse, hat. Die erfindungsgemäße Verpackung erhält dadurch annähernd die Gestalt eines Prismas, wobei aufgrund der Spannung des Folienschlauchs eine gewisse Einschnürung in der Mitte auftreten kann. Bevorzugt wird eine quadratische, rechteckige oder kreisförmige Gestalt der Endstücke, da die damit hergestellten Verpackungen leicht automatisch herstellbar und zu Sammelpackungen, beispielsweise auf Paletten, stapelbar sind.
Die Verbindung zwischen dem gespannten Folienschlauch und den Endstücken wird vorzugsweise durch Form- oder Kraftschluß bewirkt. Dadurch sind die Endstücke nach dem Auspacken ohne weitere Bearbeitung wiederverwendbar.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Verpackung mit einer Hülse umgeben, die aus einem viereckigen, ebenen, blatt- oder tafelförmigen Rohling durch Knicken oder Biegen und Verbinden der dabei zusammentreffenden Kanten erzeugt wird. Das Verbinden geschieht vorzugsweise durch Verkleben. Die Hülse schützt den Folienschlauch und den verpackten Gegenstand vor mechanischer Beschädigung, beispielsweise beim Stapeln einer größeren Anzahl von einzelnen Verpackungen. Die Länge dieser Hülse entspricht demgemäß der Breite des Rohlings und ist größer als der lichte Abstand zwischen den Endstücken, kann aber kleiner als das über die Endstücke genommene Außenmaß sein. Wegen ihrer einfachen Form können solche Rohlinge unmittelbar vor dem Verpackungsprozeß je nach dem augenblicklichen Bedarf zugeschnitten werden, wodurch die aufwendige Lagerhaltung vorgefertigter Teile, beispielsweise Schachteln, entbehrlich wird.
Das Stützglied, auf dem die Endstücke ruhen, kann auf verschiedene Weise realisiert werden. Wenn der zu verpackende Gegenstand in Richtung seiner Achse eine hinreichende Festigkeit besitzt, wird eine Ausführung bevorzugt, bei der er selbst die Funktion des Stützglieds übernimmt. Dabei können gegebenenfalls zwischen den Gegenstand und die Endstücke zur Formanpassung noch geeignete Adapterstücke eingefügt werden.
Das Stützglied kann auch durch eine axiale Öffnung des Gegenstandes hindurchgeführt werden oder im Zwischenraum zwischen Gegenstand und Folienschlauch angeordnet sein. Schließlich kann auch die äußere Hülse die Funktion des Stützglieds übernehmen, wenn die Endstücke auf deren Enden ruhen.
Die Spannung des Folienschlauchs läßt sich leicht erzeugen, wenn man ihn bei der Herstellung der Verpackung durch Zug dehnt, bevor man ihn mit den Endstücken verbindet. Bei einer bevorzugten Ausführungsform verwendet man einen Schrumpffolienschlauch, der nach dem Überziehen über das aus Gegenstand und Endstücken bestehende Ensemble und nach dem Verbinden mit den Endstücken thermisch geschrumpft und dadurch gespannt wird. Die Spannkraft ist so zu wählen, daß sie ausreicht, um die Endstücke bei der zu erwartenden Beanspruchung sicher auf dem Stützglied zu fixieren, andererseits dieses aber nicht überbelastet.
Die Verbindung des Folienschlauchs mit den Endstücken kann bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mittels Umreifungsbändern bewirkt werden, welche den Schlauch auf den Umfang oder in eine Nut der Endstücke pressen und so den Kraftschluß zwischen Folie und Endstück bewirken.
In einer anderen bevorzugten Ausführung wird ein Formschluß zwischen einem Schrumpffolienschlauch und einem Endstück mit einer auf dem Umfang angebrachten Nut bewirkt, indem der Schlauch nach dem Überziehen über dem Bereich der Nut erhitzt wird, so daß er in diese hineinschrumpft. Der Querschnitt dieser Nut ist beispielsweise rechteckig oder dreieckig. Die Stabilität des Formschlusses wird noch erhöht, wenn in der Nut mit dieser umlaufende Rillen oder Erhebungen vorhanden sind.
Die Randbereiche des die äußere Hülse bildenden Rohlings können je nach der erforderlichen Stabilität nach dem Knicken bzw. Biegen überlappen oder stumpf aneinanderstoßen. Sie sind vorzugsweise mittels eines Klebebandes verklebt. Dieses Klebeband kann über die Hülse hinausragen und diese an den Endstücken fixieren. Überlappende Randbereiche können auch mittels eines Klebstoffs verklebt werden.
Die Endstücke können auch weitere umlaufende Vertiefungen aufweisen, in welche die Hülse eingelegt ist. Deren Tiefe kann zum Beispiel gleich der Dicke des Hülsenmaterials sein, so daß die Hülse mit dem Endstück bündig abschließt. Die in die Vertiefungen eingelegte Hülse ist so axial festgelegt. Wenn das Material der Hülse dicker ist, steht es über und verhindert, daß beim Stapeln der Verpackungen die Endstücke verschiedener Verpackungen sich berühren. Dadurch wird vermieden, daß die auftretenden Gewichtskräfte durch Verschieben der Endstücke auf die verpackten Gegenstände einwirken und diese beschädigen.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung betreffen Verpackungen für mehrere Gegenstände. Diese können sowohl bezüglich ihrer Achse hintereinander als auch nebeneinander angeordnet sein. Im ersten Fall sind Zwischenstücke vorgesehen, die zwischen den hintereinander angeordneten Gegenständen angeordnet sind. Die inneren Enden der jeweils jedem einzelnen Gegenstand zugeordneten Stützglieder ruhen dabei auf den Zwischenstücken, während die außen befindlichen, d. h. den Enden der Verpackung zugekehrten Enden der Stützglieder analog zur Einzelverpackung auf Endstücken ruhen. Der Folienschlauch ist über die gesamte Anordnung gezogen und zumindest mit den Endstücken verbunden. Die Zwischenstücke können einen umlaufenden Rand haben, der den Folienschlauch und ggf. die äußere Hülse abstützt.
Sollen gleichartige Gegenstände nebeneinander in einer gemeinsamen Verpackung nach der Erfindung angeordnet werden, dann sind Mehrfach-Endstücke vorgesehen. Diese sind so ausgebildet, daß sie die Enden der Stützglieder aller zu verpackenden Gegenstände aufnehmen können. Analog zur Einzelverpackung ist ein Folienschlauch zwischen den Mehrfach- Endstücken gespannt und auf diesen befestigt. Auch in diesem Fall ist es vorteilhaft wenn noch eine äußere Hülse vorhanden ist. Wenn die Stützglieder gemeinsam zu verpackender Gegenstände nicht gleich lang sind, kann die Längendifferenz zwischen dem längsten und den kürzeren Stützgliedern durch Ausgleichsstücke, die zwischen den kürzeren Stützgliedern und einem der Mehrfach-Endstücke angeordnet sind, ausgeglichen werden.
Die Endstücke werden bevorzugt so ausgebildet, daß sie an den bei der fertigen Verpackung außen liegenden Flächen Mulden oder andere geeignete Ausformungen aufweisen, die eine manuelle oder mechanische Handhabung ermöglichen.
Der Folienschlauch, welcher die Umhüllung der erfindungsgemäßen Verpackung bildet, kann aus thermoplastischen Polymeren, beispielsweise aus Polyethylen oder Polypropylen bestehen. Es können auch Mehrlagenfolien mit ggf. einer Sperrschicht, z. B. für Wasser oder Sauerstoff oder metallkaschierte Folien verwendet werden. Die Polymerschichten können auch Farbträger enthalten.
Die in der erfindungsgemäßen Verpackung enthaltenen End- und Zwischenstücke bestehen vorzugsweise aus Kunststoff, Holz, Pappe oder Metall. Geeignet sind sowohl thermoplastische Kunststoffe, beispielsweise Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol, Acrylnitril-Butadien-Styrol- Copolymere als auch Duroplaste wie Phenol-Formaldehydharze. Auch Verbundwerkstoffe aus den genannten Komponenten sind verwendbar.
Das Material der Hülse, welche die erfindungsgemäße Verpackung außen umgeben kann, soll eine gewisse Steifheit aufweisen. Dadurch ist es möglich, mehrere einzelne Verpackungen zu stapeln, ohne daß Hülse und Umhüllung verformt werden und auf die verpackten Gegenstände ein Druck ausgeübt wird. Geeignet sind beispielsweise Pappe, auch mehrschichtig oder metallkaschiert, Kunststoffe, z. B. Thermoplaste wie Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere Metallbleche oder auch metallkaschierte Kunststoffe. Insbesondere wenn die Hülse als Stützglied dient, werden Kunststofftafeln hinreichender Stärke oder Metallbleche bevorzugt.
Es ist vorteilhaft, die Rohlinge für die Bildung der Hülse mit vorgebildeten Knickstellen, z. B. Rillen in Pappen oder sog. Kunststoffscharnieren, zu versehen.
Um der Aufgabe, eine Verpackung zu schaffen, welche nach der Verwendung möglichst wenig Abfall zurückläßt, gerecht zu werden, bestehen Umhüllung und Hülse bevorzugt aus recyclingfähigen Qualitäten der genannten Materialien.
Hinreichend stabile Hülsen können auch mehrfach verwendet werden, wobei sie sich für den Rücktransport raumsparend flachlegen lassen.
Im allgemeinen ist es erwünscht, auf der Verpackung werbende oder das Produkt beschreibende Information anzubringen. Bei der erfindungsgemäßen Verpackung kann vorteilhaft Information allgemeiner Art, etwa über den Hersteller oder die Produktkategorie, dauerhaft auf den wiederverwendbaren Endstücken angebracht werden, während Information, die den einzelnen verpackten Gegenstand betrifft, auf der dem Recycling zuzuführenden Hülse vermerkt wird.
Wenn die zu verpackenden Gegenstände lichtempfindlich sind, wie beispielsweise photographische Aufzeichnungsmaterialien, dann ist es vorteilhaft, für die Endstücke und den Folienschlauch ein lichtundurchlässigen Material zu verwenden.
Gegenstände, die durch die Luftfeuchtigkeit beschädigt werden können, lassen sich mit der erfindungsgemäßen Verpackung vorteilhaft verpacken, wenn der Folienschlauch aus wasserdampfsperrendem Material besteht. In dem durch Gegenstand, Endstücke und Folienschlauch gebildeten Hohlraum kann auch ein Trockenmittel, beispielsweise Kieselgel, welches in einer Halterung an einem Endstück befestigt ist, vorhanden sein.
Die erfindungsgemäße Verpackung ist besonders geeignet für aufgewickelte bahnförmige Materialien. Hierbei kann der Wickelkern die Funktion des Stützglieds übernehmen. Die auf den Enden des Wickelkerns ruhenden Endstücke können den Wickel gegen Teleskopieren stabilisieren, wobei ggf. noch Scheiben aus einem elastischen Material zwischen den Stirnflächen des Wickels und den Endstücken angeordnet werden können. Eine direkte feste Verbindung des Wickelkerns mit besonderen Endscheiben zur Stabilisierung des Wickels ist nicht mehr erforderlich. Dadurch können die Endstücke beim Auspacken leicht und ohne Beschädigung entfernt und wiederverwendet werden.
Die zuletzt beschriebene Ausführungsform der Erfindung ist besonders vorteilhaft für die Verpackung von lichtempfindlichen Materialien in Rollenform, beispielsweise von Silberhalogenidfilmen oder Photopolymerfilmen.
Zur weiteren Beschreibung der Erfindung sollen einige konkrete Ausführungen anhand von Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 eine Verpackung für aufgewickelte Photopolymerfilme nach dem Stand der Technik im Längsschnitt,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Verpackung für einen Wickel eines aufgewickelten lichtempfindlichen Materials im Längsschnitt,
Fig. 3 ein vergrößertes Ende einer Verpackung nach Fig. 3 im Längsschnitt,
Fig. 4 eine andere Ausführungsform für ein Endstück der Verpackung nach Fig. 3,
Fig 5 eine erfindungsgemäße Verpackung für zwei hintereinander angeordnete Wickel eines lichtempfindlichen Materials im Längsschnitt,
Fig. 6 eine erfindungsgemäße Verpackung für zwei nebeneinander angeordnete Wickel eines lichtempfindlichen Materials im Längsschnitt,
Fig. 7 die Verpackung nach Fig. 6 im Querschnitt,
Fig. 8 die Außenansicht der Verpackung nach Fig. 6,
Fig. 9 eine weitere Verpackung für einen Wickel eines lichtempfindlichen Materials im Längsschnitt,
Fig. 10 eine Verpackung für eine Fernsehbildröhre im Längsschnitt.
In Fig. 2 ist ein lichtempfindliches Material in Form einer auf einen Wickelkern (12) aufgewickelten Bahn (11) dargestellt. Auf den Enden des Wickelkerns (12), die etwas über die Stirnflächen des Wickels (11) hinausragen, ruhen Endstücke (13), die in der Seitenansicht quadratisch sind. Diese weisen Ausstülpungen (14) auf, welche in die axiale Öffnung des Wickelkerns eingreifen, wodurch eine radiale Bewegung der Endstücke in Bezug zum Wickelkern verhindert wird. Zwischen den Stirnflächen des Wickels (11) und den gegenüberliegenden Flächen der Endstücke (13) sind Scheiben (15) aus elastischem Material angeordnet, welche die Stirnflächen vor Beschädigung schützen. Zwischen den Endstücken (13) ist ein Schrumpffolienschlauch (16) gespannt, der an den Enden in umlaufende Nuten (17) der Endstücke eingeschrumpft ist und so einen Formschluß zu diesen erhält. Die Scheiben (15) können durch die Spannung des Folienschlauchs (16) an die Stirnseiten des Filmwickels angepreßt werden und sich elastisch an diese anschmiegen. Dadurch wird beispielsweise bei Photopolymerfilmen das Austreten des lichtempfindlichen Gemisches infolge kalten Flusses vermieden. Durch den Wickelkern und den Folienschlauch sind die Endstücke in axialer Richtung fixiert. Um diese Anordnung ist eine Hülse (18) gelegt, die aus einem rechteckigen Rohling aus Karton geknickt und mit einem längslaufenden Klebeband (19) geschlossen und an den Endstücken befestigt ist. Sie ruht in weiteren umlaufenden Vertiefungen (20) der Endstücke.
Fig. 3 zeigt ein Ende der in Fig. 2 beschriebenen Verpackung in einem vergrößerten Schnitt. Durch die mit der Nut (17) umlaufenden Erhebungen (21) wird der Formschluß zwischen dem aufgeschrumpften Schlauch und dem Endstück stabilisiert, so daß der Schlauch nicht aufgrund seiner Spannung vom Endstück abgleiten kann. Das Material der Hülse (18) ist hier vorteilhaft so stark gewählt, daß es teilweise aus der umlaufenden Vertiefung (20) herausragt. Dadurch können sich beim Stapeln mehrerer Verpackungen die Endstücke nicht berühren und es werden keine Kräfte auf die Wickel übertragen, die diese beschädigen könnten.
In Fig. 4 ist eine andere Ausführung des Endstücks für die vorstehend beschriebene Verpackung dargestellt. Anstelle der umlaufenden Nut (17) ist hier eine flache umlaufende Vertiefung (22) vorgesehen, in die das Ende des Folienschlauchs (16) eingelegt ist. Ein Umreifungsband (23) preßt den Schlauch gegen das Endstück und befestigt ihn dort hauptsächlich durch Reibungskraft.
Fig. 5 stellt den Längsschnitt durch eine Verpackung für zwei axial hintereinander angeordnete Wickel von etwa gleichem Durchmesser dar. Sie enthält gegenüber der vorstehend beschriebenen Einzelpackung als zusätzliches Element nur ein in der Seitenansicht ebenfalls quadratisches Zwischenstück (24), auf dem die inneren Enden der Wickelkerne (12) ruhen. Der Folienschlauch (26) und die Hülse (27) erstrecken sich über beide Wickel und das Zwischenstück von einem Endstück (13) zum anderen. Sie sind durch einen umlaufenden Rand (25) des Zwischenstücks (24) gestützt.
Eine Verpackung für zwei nebeneinander angeordnete gleichlange Wickel aus lichtempfindlichem Material ist im Längsschnitt in Fig. 6 gezeigt. Hierbei ruhen die Enden der Wickelkerne (12) auf Doppelendstücken (28) und werden durch Ausstülpungen (29) gegen radiale Verschiebung gesichert. Folienschlauch (30) und Hülse (31) sind völlig analog zur Einzelverpackung angeordnet.
Fig. 7 zeigt einen Querschnitt durch diese Verpackung. Die prismatische Hülse (31) besteht aus einem an den Kanten geknickten rechteckigen Rohling aus Pappe und ist mit dem Klebeband (32) geschlossen.
Die Außenansicht dieser Verpackung ist in Fig. 8 dargestellt. Man erkannt die Doppelendstücke (28) sowie die mit dem Klebeband (32) geschlossene und an den Endstücken befestigte Hülse (31). Den Ausstülpungen (29) entsprechen Mulden (33), welche die Handhabung der Verpackung erleichtern.
Eine weitere bevorzugte Abwandlung der in Fig. 2 abgebildeten Einzelverpackung für eine aufgewickelte Bahn eines Photopolymermaterials zeigt Fig. 9. Gegenüber der Fig. 2 sind die Bezugszeichen entsprechender Bauteile um 100 erhöht. Hierbei ist das Stützglied nicht durch den Wickelkern (112) sondern durch den Wickel (111) in Verbindung mit ringförmigen Adapterstücken (121) und Dichtringen (115) realisiert. Die vom gespannten Folienschlauch (116) erzeugte Kraft wirkt über die Endstücke (113), die Adapterstücke (121) und die Dichtringe (115) auf die Stirnflächen des Wickels (111). Dadurch werden die Schnittkanten der Photopolymerfilmbahn abgedichtet und es wird vermieden, daß das lichtempfindliche Gemisch durch kalten Fluß austritt und die einzelnen Lagen des Wickels miteinander verklebt.
Ein Beispiel für die Anwendung der Erfindung bei der Verpackung einer Fernsehbildröhre ist in Fig. 10 dargestellt. Entsprechend der unvollständigen Symmetrie des Gegenstands (200) sind zwei verschiedene Endstücke (201, 202) vorhanden. Ein Schrumpffolienschlauch (203) ist mittels Umreifungsbändern (204) an den beiden Endstücken befestigt und zwischen ihnen gespannt. Die Endstücke ruhen auf der Hülse (205), die hier als Stützglied dient. Sie ist wegen der erforderlichen Stabilität aus einer rechteckigen Kunststofftafel mit eingeprägten Knickstellen geknickt und mit dem Klebeband (206) geschlossen. An den mit der verpackten Röhre (200) in Berührung stehenden Stellen der Endstücke (201, 202) sind Ringe (207, 208) aus elastischem Material auf die Endstücke aufgeklebt. Die von dem gespannten Folienschlauch (203) ausgehende Kraft wird so hauptsächlich von der Hülse aufgenommen und kann die Röhre nicht beschädigen.

Claims (25)

1. Verpackung für einen Gegenstand mit einem sich axial zum Gegenstand erstreckenden Stützglied, zwei auf den Enden des Stützglieds ruhenden Endstücken, welche über den Querschnitt des Gegenstands hinausragen und einer Umhüllung, welche die Endstücke in ihrer Position fixiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung aus einem mit den Endstücken verbundenen gespannten Folienschlauch gebildet wird.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem gespannten Folienschlauch und den Endstücken durch Kraft- und/oder Formschluß bewirkt wird.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie außen von einer aus einem viereckigen ebenen Rohling durch Knicken oder Biegen und Verkleben entstandene Hülse umgeben ist.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützglied eine axiale Öffnung des Gegenstandes durchsetzt.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützglied durch den verpackten Gegenstand selbst, ggf. in Verbindung mit Adapterstücken, dargestellt wird.
6. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Endstücke auf den Enden der Hülse als Stützglied ruhen.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienschlauch aus einer Schrumpffolie besteht, welche durch thermisches Schrumpfen gespannt wurde.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Endstücke Vertiefungen aufweisen, in welche der Schrumpffolienschlauch beim Aufschrumpfen einsinkt.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den Vertiefungen der Endstücke mit diesen umlaufende Rillen oder Erhebungen vorgesehen sind, um den Kraftschluß der Schrumpffolie zu erhöhen.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienschlauch mittels Umreifungsbändern auf den Endstücken befestigt wird.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse mit einem Klebeband verklebt wird.
12. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebeband auch die Hülse mit den Endstücken verklebt.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse in eine Vertiefung der Endstücke eingelegt ist.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei oder mehrere gleiche Gegenstände axial hintereinander angeordnet in einer gemeinsamen Umhüllung enthält, wobei die sich gegenüberstehenden Enden der Stützglieder auf Zwischenstücken und Endstücke auf den äußeren Enden der Stützglieder ruhen.
15. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei oder mehrere nebeneinander angeordnete gleiche Gegenstände in einer gemeinsamen Umhüllung enthält, wobei die Stützglieder in Mehrfach-Endstücken ruhen.
16. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Endstücke Mulden aufweisen, die eine mechanische oder manuelle Handhabung ermöglichen.
17. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Endstücke und Zwischenstücke aus Kunststoff, Holz, Metall, Pappe oder Verbundwerkstoffen bestehen.
18. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse aus Kunststoff, Pappe, Metall oder einem Verbundwerkstoff besteht.
19. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Umhüllung und der Hülse recyclingfähig ist.
20. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Folienschlauchs lichtundurchlässig ist.
21. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Folienschlauchs für Wasserdampf undurchlässig ist und die Verpackung ggf. ein Trockenmittel enthält.
22. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand ein aufgewickeltes bahnförmiges Material ist.
23. Verpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand ein aufgewickelter Silberhalogenidfilm oder Photopolymerfilm ist.
24. Verpackung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Endstücken und den Stirnflächen des Wickels elastische Scheiben vorhanden sind.
25. Verwendung der Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche zur Verpackung von lichtempfindlichen Materialien in Rollenform.
DE4038011A 1990-11-29 1990-11-29 Verpackung fuer einzelne gegenstaende Granted DE4038011A1 (de)

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