DE3617136A1 - Ausbaumaschine fuer den streckenvortrieb - Google Patents
Ausbaumaschine fuer den streckenvortriebInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb mit
einem an Einschienenhängebahnschienen verfahrbaren Maschinenfahrwerks
rahmen, mit einer an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkten Transport
und Arbeitsbühne, mit einer Ausbausetzvorrichtung und ggf. mit weiteren
Ausbauhilfen, z. B. einer Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder
einem Hinterfüllmanipulator.
Der deutsche Steinkohlenbergbau wendet jährlich ca. DM drei Mrd. für
den Streckenvortrieb auf, was bei einer Gesamtauffahrung von ca. 500 km
zu mittleren spezifischen Vortriebskosten von ca. DM 6000,-- je Strecken
meter und zu einer Belastung der geförderten Kohle von ca. DM 37,50 je
Tonne führt (vgl. Dipl.-Ing. Wilhelm Knickmeyer "Neue Vortriebssysteme -
Wge zu höherer Wirtschaftlichkeit" in "Glückauf" 122 (1986) Nr. 3,
S. 230-234). Eine Analyse des Betriebsablaufs in Teilschnittmaschinen
vortrieben zeigt, daß etwa 50% der Betriebszeit auf den Vorgang Ausbauen
entfallen und damit einen entsprechenden Stillstand der Teilschnitt
maschine verursachen (vgl. Knickmeyer, aaO). Folglich kommt der Reduzie
rung der Arbeitszeit für den Ausbau erhebliche wirtschaftliche Bedeutung
zu und hat sich die Fachwelt bereits umfangreich mit Ausbaumaschinen
für den Streckenvortrieb befaßt, mit denen die Arbeitszeit für den Ausbau
reduziert werden soll (vgl. z. B. die DE-OSen 27 54 874, 30 09 558,
31 09 163, 31 45 270, 31 45 272, 31 53 022, 33 39 677, 33 39 678,
35 42 722 und 35 45 725).
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Ausbaumaschine für den
Streckenvortrieb der eingangs beschriebenen Art anzugeben, mit deren Ein
satz die Arbeitszeit für den Ausbau nochmals erheblich reduziert werden
kann.
Die erfindungsgemäße Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb, bei der die
zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist zunächst und im wesentlichen
dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne einerseits
und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig voneinander mani
pulierbar sind. Dabei liegt der Erfindung die ganz wesentliche Erkennt
nis zugrunde, daß die Arbeitszeit für den Ausbau wesentlich reduziert
werden kann, wenn mehrere für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendi
ge Arbeiten - statt zeitlich nacheinander - zeitlich nebeneinander durch
geführt werden können. Genau das ermöglicht die erfindungsgemäße Ausbau
maschine mit der Grundidee, die Transport- und Arbeitsbühne einerseits
und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig voneinander mani
pulierbar zu machen. Während also bei den im Stand der Technik bekannten
Ausbaumaschinen die Transport- und Arbeitsbühne dann, wenn mit Hilfe der
Ausbausetzvorrichtung die Kappen gesetzt werden, für andere Arbeiten
blockiert ist, ist bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine die Möglich
keit gegeben, mit Hilfe der Transport- und Arbeitsbühne auch dann, wenn
mit Hilfe der Ausbausetzvorrichtung Kappen gesetzt werden, zu arbeiten,
insbesondere mit einer vorzugsweise auch vorgesehenen Ankerbohr- und
-setzeinrichtung und/oder mit einem vorzugsweise auch vorgesehenen Hin
terfüllmanipulator.
(Einzelheiten in bezug auf das Arbeiten mit einer Ankerbohr- und -setz
einrichtung können der DE-OS 35 45 722 entnommen werden, während die
DE-OS 35 42 722 Einzelheiten in bezug auf das Arbeiten mit einem Hinter
füllmanipulator offenbart. Der Offenbarungsgehalt der DE-OS 35 45 725
und der Offenbarungsgehalt der DE-OS 35 42 722 werden hiermit ausdrück
lich auch zum Offenbarungsgehalt dieser Patentanmeldung gemacht.)
Im einzelnen gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, die zuvor erläuterte
erfindungsgemäße Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb auszugestalten
und weiterzubilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden
soll.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine gibt es zunächst verschiedene
Möglichkeiten, die unabhängige Manipulierbarkeit von Transport- und
Arbeitsbühne einerseits und Ausbausetzvorrichtung andererseits zu reali
sieren. Insbesondere besteht die Möglichkeit, die Transport- und Arbeits
bühne einerseits und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig
voneinander an den Maschinenfahrwerksrahmen anzulenken. Eine unabhängige
Manipulierbarkeit von Transport- und Arbeitsbühne einerseits und Ausbau
setzvorrichtung andererseits ist aber auch dann gegeben, wenn die Aus
bausetzvorrichtung an und/oder auf der Transport- und Arbeitsbühne ange
ordnet und relativ zur Transport- und Arbeitsbühne manipulierbar, insbe
sondere relativ zur Transport- und Arbeitsbühne verfahrbar ist.
Zuvor ist gesagt worden, daß das unabhängige Manipulieren von Transport
und Arbeitsbühne einerseits und Ausbausetzvorrichtung andererseits da
durch realisiert sein kann, daß die Transport- und Arbeitsbühne einerseits
und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig voneinander an den
Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt sind; das ist eine bevorzugte Ausfüh
rungsform. Hier gibt es nun eine Mehrzahl von Möglichkeiten der Anlenkung
der Transport- und Arbeitsbühne einerseits und der Ausbausetzvorrichtung
andererseits an den Maschinenfahrwerksrahmen. Insbesondere kann die
Transport- und Arbeitsbühne über ein Gelenkparallelogramm und über eine
Zylinder/Kolben-Anordnung an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Transport- und Arbeitsbühne
über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, über einen Gelenkarm und über
eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung an den Maschinenfahrwerksrahmen
anzulenken. Die Anlenkung der Transport- und Arbeitsbühne an den Maschi
nenfahrwerksrahmen über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, über einen
Gelenkarm und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnungen hat gegenüber
der Anlenkung über ein Gelenkparallelogramm und über eine Zylinder/Kolben-
Anordnung den Vorteil, daß ohne weiteres eine Schräglage der Transport
und Arbeitsbühne gegenüber dem Maschinenfahrwerksrahmen realisiert werden
kann.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine kann die Ausbausetzvorrichtung
genau so an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt werden, wie dies zuvor
in bezug auf die Anlenkung der Transport- und Arbeitsbühne an den Maschi
nenfahrwerksrahmen erläutert worden ist, - also entweder über ein Gelenk
parallelogramm und über eine Zylinder/Kolben-Anordnung oder über eine
erste Zylinder/Kolben-Anordnung, einen Gelenkarm und eine zweite Zylinder/
Kolben-Anordnung.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine erfolgt das Positionieren grund
sätzlich über den verfahrbaren Maschinenfahrwerksrahmen, der dafür natür
lich ein Fahrantriebssystem aufweist. Bei durch den Maschinenfahrwerks
rahmen grundsätzlich vorgegebener Position der erfindungsgemäßen Ausbau
maschine soll nun auch die Möglichkeit bestehen, die Transport- und
Arbeitsbühne relativ zur Ausbausetzvorrichtung zu verfahren bzw. die
Ausbausetzvorrichtung relativ zur Transport- und Arbeitsbühne zu verfahren.
Deshalb empfiehlt es sich, bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine min
destens ein Gelenkparallelogramm und/oder mindestens einen Gelenkarm
- zwischen der Transport- und Arbeitsbühne und dem Maschinenfahrwerksrahmen
bzw. zwischen der Ausbausetzvorrichtung und dem Maschinenfahrwerksrahmen -
teleskopierbar auszuführen; vorzugsweise sind sowohl das Gelenkparallelo
gramm bzw. der Gelenkarm zwischen der Transport- und Arbeitsbühne und dem
Maschinenfahrwerksrahmen als auch das Gelenkparallelogramm bzw. der Gelenk
arm zwischen der Ausbausetzvorrichtung und dem Fahrwerksrahmen telesko
pierbar.
Weiter oben, in Verbindung mit der Erläuterung der Grundidee der Erfindung,
ist dargelegt worden, daß die erfindungsgemäße Ausbaumaschine möglichst
universell einsetzbar sein soll. Deshalb ist eine bevorzugte Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine weiter dadurch gekennzeichnet,
daß die Transport- und Arbeitsbühne und/oder die Ausbausetzvorrichtung um
eine vertikale Schwenkachse und/oder um eine horizontale Schwenkachse
schwenkbar ist bzw. sind. Damit ist dann erreicht, daß bei der so ausge
stalteten Ausbaumaschine sowohl die Transport- und Arbeitsbühne als auch
die Ausbausetzvorrichtung alle möglichen Freiheitsgrade hat.
Die Grundidee der Erfindung führt, wie weiter oben dargelegt, dazu, daß
mit Hilfe der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine mehrere für das Setzen
des Ausbaus insgesamt notwendige Arbeiten - statt zeitlich nacheinander -
zeitlich nebeneinander durchgeführt werden können. Folglich muß auch
dafür gesorgt werden, daß die Transport- und Arbeitsbühne von ihren
Dimensionen her das Nebeneinander verschiedener für das Setzen des Ausbaus
insgesamt notwendiger Arbeiten nicht behindert oder auch nur beeinträch
tigt. Diese Überlegung führt dazu, daß die Transport- und Arbeitsbühne
eine bestimmte Breite und eine bestimmte Länge zunächst nicht überschrei
ten soll. Um nun bei Bedarf gleichwohl über eine weitere und/oder längere
Transport- und Arbeitsbühne verfügen zu können, ist eine bevorzugte Aus
führungsform der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine weiter dadurch gekenn
zeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne - insbesondere über seitli
che Einschübe - verbreiterbar und/oder - insbesondere über vordere und/oder
hintere Einschübe - verlängerbar ist.
Unter dem zuvor erläuterten Gesichtspunkt, daß die Transport- und Arbeits
bühne der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine ein zeitliches Nebeneinander
verschiedener für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendiger Arbeiten
zulassen soll, ist es vorteilhaft, bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine
die Transport- und Arbeitsbühne quer zur Streckenlängsachse verfahrbar
vorzusehen, - so daß die Transport- und Arbeitsbühne - bezogen auf die
Streckenlängsachse und gesehen in Richtung auf die Ortsbrust - mehr oder
weniger links, mehr oder weniger mittig oder mehr oder weniger rechts
plaziert sein kann, - je nach dem, wozu die Transport- und Arbeitsbühne
benötigt wird und welche für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendige
Arbeiten zeitgleich durchgeführt werden sollen.
Das Arbeiten mit der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine kann dadurch erleich
tert werden, daß an den Maschinenfahrwerksrahmen oder an die Transport
und Arbeitsbühne oder an die Ausbausetzvorrichtung ein vorzugsweise hydrau
lisch verstellbarer Ausbauträger angelenkt ist, - mit dem z. B. auf der
Sohle befindliche Kappen zur Ausbausetzvorrichtung gebracht werden können.
Bereits eingangs ist gesagt worden, daß zu der erfindungsgemäßen Ausbau
maschine - neben dem Maschinenfahrwerksrahmen, der Transport- und Arbeits
bühne und der Ausbausetzvorrichtung - weitere Ausbauhilfen gehören können,
insbesondere eine Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder ein Hinterfüll
manipulator. Bei einer solchen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aus
baumaschine empfiehlt es sich nun, die Ankerbohr- und -setzeinrichtung
und/oder den Hinterfüllmanipulator an das die Transport- und Arbeitsbühne
mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an
den die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen ver
bindenden Gelenkarm anzuschließen, und zwar vorzugsweise verfahrbar und/
oder schwenkbar anzuschließen, vorzugsweise über ein Ritzel und eine Zahn
stange. Insgesamt kann die Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder der
Hinterfüllmanipulator über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, über einen
Gelenkarm und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung an das die Transport
und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelo
gramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerks
rahmen verbindenden Gelenkarm angeschlossen sein, wobei der Gelenkarm tele
skopierbar ausgeführt sein kann.
Im folgenden wird nun die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbei
spiele darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigt
Fig. 1 stark schematisch, eine Ansicht einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Ausbaumaschine,
Fig. 2 skizzenhaft, eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Ausbaumaschine und
Fig. 3 wiederum skizzenhaft, eine dritte Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Ausbaumaschine.
Die Figuren zeigen in einer Strecke 1, in unmittelbarer Nähe der Ortsbrust 2,
eine Ausbaumaschine 3 für den Streckenvortrieb.
Wie die Fig. 1 zeigt, gehören zu der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine 3
ein an Einschienenhängebahnschienen 4 verfahrbarer Maschinenfahrwerks
rahmen 5, eine an den Maschinenfahrwerksrahmen 5 angelenkte Transport
und Arbeitsbühne 6 und eine Ausbausetzvorrichtung 7.
Erfindungsgemäß sind die Transport- und Arbeitsbühne 6 einerseits und die
Ausbausetzvorrichtung 7 andererseits unabhängig voneinander manipulierbar.
Das ist in allen dargestellten Ausführungsbeispielen dadurch realisiert,
daß die Transport- und Arbeitsbühne 6 einerseits und die Ausbausetzvorrich
tung 7 andererseits unabhängig voneinander an den Maschinenfahrwerksrah
men 5 angelenkt sind. Im einzelnen ist die Transport- und Arbeitsbühne 6
über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung 8, über einen Gelenkarm 9 und
über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung 10 an den Maschinenfahrwerks
rahmen 5 angelenkt, während die Ausbausetzvorrichtung 7 über ein Gelenk
parallelogramm 11 und über eine Zylinder/Kolben-Anordnung 12 an den
Maschinenfahrwerksrahmen 5 angelenkt ist.
In der Fig. 2 ist insoweit eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Ausbaumaschine 3 angedeutet, als der Gelenkarm 9 - zwischen der
Transport- und Arbeitsbühne 6 und dem Maschinenfahrwerksrahmen 5 - tele
skopierbar ausgeführt ist.
Im übrigen ist in den Figuren jeweils angedeutet, daß die Transport- und
Arbeitsbühne 6 um eine vertikale Schwenkachse 13 und um eine horizontale
Schwenkachse 14 schwenkbar ist; in Fig. 2 sind zwei vertikale Schwenkachsen 13
erkennbar, während in Fig. 1 zwei horizontale Schwenkachsen 14 angedeutet
sind.
In den Fig. 2 und 3 ist des weiteren angedeutet, daß in den dargestellten
Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer Ausbaumaschinen 3 die Transport
und Arbeitsbühne 6 quer zur Streckenlängsachse 15 verfahrbar ist. Im Aus
führungsbeispiel nach Fig. 2 ergibt sich diese Verfahrbarkeit aus der
Schwenkbarkeit um die vertikalen Schwenkachsen 13, während im Ausführungs
beispiel nach Fig. 3 eine direkte translatorische Verfahrbarkeit angedeu
tet ist.
Die Fig. 1 zeigt nun des weiteren insoweit eine bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine 3, als an den Maschinenfahrwerksrah
men 5 ein hydraulisch verstellbarer Ausbauträger 16 angelenkt ist, mit dem
nicht dargestellte Kappen von der Sohle 17 auf die Ausbausetzvorrichtung 7
angehoben werden können.
Schließlich ist in Fig. 3 noch insoweit eine bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Ausbaumaschine 3 skizziert, als zu der Ausbaumaschine 3
auch eine Ankerbohr- und -setzeinrichtung 18 gehört und die Ankerbohr- und
-setzeinrichtung 18 an den die Transport- und Arbeitsbühne 6 mit dem
Maschinenfahrwerksrahmen 5 verbindenden Gelenkarm 9 angeschlossen ist. Im
einzelnen ist die Ankerbohr- und -setzeinrichtung 18 verfahrbar und schwenk
bar an den die Transport- und Arbeitsbühne 6 mit dem Maschinenfahrwerks
rahmen 5 verbindenden Gelenkarm 9 angeschlossen, und zwar über ein Ritzel 19
und eine Zahnstange 20. Im übrigen ist die Ankerbohr- und -setzeinrichtung 18
über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung 21, über einen Gelenkarm 22 und
über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung 23 an den Gelenkarm 9 - zwischen
der Transport- und Arbeitsbühne 6 und dem Maschinenfahrwerksrahmen 5 -
angeschlossen, wobei der Gelenkarm 22 teleskopierbar ausgeführt ist.
Claims (17)
1. Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb mit einem an Einschienenhänge
bahnschienen verfahrbaren Maschinenfahrwerksrahmen, mit einer an den
Maschinenfahrwerksrahmen angelenkten Transport- und Arbeitsbühne, mit
einer Ausbausetzvorrichtung und ggf. mit weiteren Ausbauhilfen, z.B.
einer Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder einem Hinterfüllmanipula
tor, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und
Arbeitsbühne (6) einerseits und die Ausbausetzvorrichtung (7) andererseits
unabhängig voneinander manipulierbar sind.
2. Ausbaumaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Transport- und Arbeitsbühne (6) einerseits und die Ausbausetzvorrich
tung (7) andererseits unabhängig voneinander an den Maschinenfahrwerks
rahmen (5) angelenkt sind.
3. Ausbaumaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbau
setzvorrichtung an und/oder auf der Transport- und Arbeitsbühne angeordnet
und relativ zur Transport- und Arbeitsbühne manipulierbar, insbesondere
relativ zur Transport- und Arbeitsbühne verfahrbar ist.
4. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transport- und Arbeitsbühne über ein Gelenkparallelogramm und über
eine Zylinder/Kolben-Anordnung an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt
ist.
5. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) über eine erste Zylinder/Kolben-
Anordnung (8), über einen Gelenkarm (9) und über eine zweite Zylinder/Kolben-
Anordnung (10) an den Maschinenfahrwerksrahmen (5) angelenkt ist.
6. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausbausetzvorrichtung (7) über ein Gelenkparallelogramm (11) und
über eine Zylinder/Kolben-Anordnung (12) an den Maschinenfahrwerksrah
men (5) angelenkt ist.
7. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausbausetzvorrichtung über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung,
über einen Gelenkarm und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung an
den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt ist.
8. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Gelenkparallelogramm und/oder mindestens ein Gelenkarm (9)
teleskopierbar ausgeführt ist bzw. sind.
9. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) und/oder die Ausbausetzvorrichtung
um eine vertikale Schwenkachse (13) und/oder um eine horizontale Schwenk
achse (14) schwenkbar ist bzw. sind.
10. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transport- und Arbeitsbühne - insbesondere über seitliche Einschübe -
verbreiterbar und/oder - insbesondere über vordere und/oder hintere Ein
schübe - verlängerbar ist.
11. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) quer zur Streckenlängsachse verfahr
bar ist.
12. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Maschinenfahrwerksrahmen (5) oder an die Transport- und Arbeits
bühne oder an die Ausbausetzvorrichtung ein vorzugsweise hydraulisch ver
stellbarer Ausbauträger (16) angelenkt ist.
13. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 12 mit einer Ankerbohr
und -setzeinrichtung und/oder mit einem Hinterfüllmanipulator, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ankerbohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder
der Hinterfüllmanipulator an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem
Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den
die Transport- und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinenfahrwerksrahmen (5)
verbindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist.
14. Ausbaumaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Anker
bohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüllmanipulator verfahr
bar und/oder schwenkbar an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem
Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den die
Transport- und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinenfahrwerksrahmen (5) ver
bindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist.
15. Ausbaumaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anker
bohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüllmanipulator über
ein Ritzel (19) und eine Zahnstange (20) verfahrbar an das die Transport
und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparal
lelogramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinen
fahrwerksrahmen (5) verbindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist.
16. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeich
net, daß die Ankerbohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüll
manipulator über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung (21), über einen
Gelenkarm (22) und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung (23) an das
die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende
Gelenkparallelogramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne (6) mit
dem Maschinenfahrwerksrahmen (5) verbindenden Gelenkarm (9) angeschlossen
ist.
17. Ausbaumaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenk
arm (22), mit dem die Ankerbohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der
Hinterfüllmanipulator an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschi
nenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den die Transport
und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinenfahrwerksrahmen (5) verbindenden
Gelenkarm (9) angeschlossen ist, teleskopierbar ausgeführt ist.
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