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DE3617136A1 - Ausbaumaschine fuer den streckenvortrieb - Google Patents

Ausbaumaschine fuer den streckenvortrieb

Info

Publication number
DE3617136A1
DE3617136A1 DE19863617136 DE3617136A DE3617136A1 DE 3617136 A1 DE3617136 A1 DE 3617136A1 DE 19863617136 DE19863617136 DE 19863617136 DE 3617136 A DE3617136 A DE 3617136A DE 3617136 A1 DE3617136 A1 DE 3617136A1
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Germany
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transport
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DE19863617136
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Inventor
Helmut Heisterkamp
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GTA GRUBEN TRANSPORT AUSBAUTEC
Original Assignee
GTA GRUBEN TRANSPORT AUSBAUTEC
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Publication date
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Priority to GB8711569A priority patent/GB2190943B/en
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Publication of DE3617136A1 publication Critical patent/DE3617136A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D11/00Lining tunnels, galleries or other underground cavities, e.g. large underground chambers; Linings therefor; Making such linings in situ, e.g. by assembling
    • E21D11/40Devices or apparatus specially adapted for handling or placing units of linings or supporting units for tunnels or galleries

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Manipulator (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb mit einem an Einschienenhängebahnschienen verfahrbaren Maschinenfahrwerks­ rahmen, mit einer an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkten Transport­ und Arbeitsbühne, mit einer Ausbausetzvorrichtung und ggf. mit weiteren Ausbauhilfen, z. B. einer Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder einem Hinterfüllmanipulator.
Der deutsche Steinkohlenbergbau wendet jährlich ca. DM drei Mrd. für den Streckenvortrieb auf, was bei einer Gesamtauffahrung von ca. 500 km zu mittleren spezifischen Vortriebskosten von ca. DM 6000,-- je Strecken­ meter und zu einer Belastung der geförderten Kohle von ca. DM 37,50 je Tonne führt (vgl. Dipl.-Ing. Wilhelm Knickmeyer "Neue Vortriebssysteme - Wge zu höherer Wirtschaftlichkeit" in "Glückauf" 122 (1986) Nr. 3, S. 230-234). Eine Analyse des Betriebsablaufs in Teilschnittmaschinen­ vortrieben zeigt, daß etwa 50% der Betriebszeit auf den Vorgang Ausbauen entfallen und damit einen entsprechenden Stillstand der Teilschnitt­ maschine verursachen (vgl. Knickmeyer, aaO). Folglich kommt der Reduzie­ rung der Arbeitszeit für den Ausbau erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu und hat sich die Fachwelt bereits umfangreich mit Ausbaumaschinen für den Streckenvortrieb befaßt, mit denen die Arbeitszeit für den Ausbau reduziert werden soll (vgl. z. B. die DE-OSen 27 54 874, 30 09 558, 31 09 163, 31 45 270, 31 45 272, 31 53 022, 33 39 677, 33 39 678, 35 42 722 und 35 45 725).
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb der eingangs beschriebenen Art anzugeben, mit deren Ein­ satz die Arbeitszeit für den Ausbau nochmals erheblich reduziert werden kann.
Die erfindungsgemäße Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb, bei der die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist zunächst und im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne einerseits und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig voneinander mani­ pulierbar sind. Dabei liegt der Erfindung die ganz wesentliche Erkennt­ nis zugrunde, daß die Arbeitszeit für den Ausbau wesentlich reduziert werden kann, wenn mehrere für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendi­ ge Arbeiten - statt zeitlich nacheinander - zeitlich nebeneinander durch­ geführt werden können. Genau das ermöglicht die erfindungsgemäße Ausbau­ maschine mit der Grundidee, die Transport- und Arbeitsbühne einerseits und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig voneinander mani­ pulierbar zu machen. Während also bei den im Stand der Technik bekannten Ausbaumaschinen die Transport- und Arbeitsbühne dann, wenn mit Hilfe der Ausbausetzvorrichtung die Kappen gesetzt werden, für andere Arbeiten blockiert ist, ist bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine die Möglich­ keit gegeben, mit Hilfe der Transport- und Arbeitsbühne auch dann, wenn mit Hilfe der Ausbausetzvorrichtung Kappen gesetzt werden, zu arbeiten, insbesondere mit einer vorzugsweise auch vorgesehenen Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder mit einem vorzugsweise auch vorgesehenen Hin­ terfüllmanipulator.
(Einzelheiten in bezug auf das Arbeiten mit einer Ankerbohr- und -setz­ einrichtung können der DE-OS 35 45 722 entnommen werden, während die DE-OS 35 42 722 Einzelheiten in bezug auf das Arbeiten mit einem Hinter­ füllmanipulator offenbart. Der Offenbarungsgehalt der DE-OS 35 45 725 und der Offenbarungsgehalt der DE-OS 35 42 722 werden hiermit ausdrück­ lich auch zum Offenbarungsgehalt dieser Patentanmeldung gemacht.)
Im einzelnen gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, die zuvor erläuterte erfindungsgemäße Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden soll.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine gibt es zunächst verschiedene Möglichkeiten, die unabhängige Manipulierbarkeit von Transport- und Arbeitsbühne einerseits und Ausbausetzvorrichtung andererseits zu reali­ sieren. Insbesondere besteht die Möglichkeit, die Transport- und Arbeits­ bühne einerseits und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig voneinander an den Maschinenfahrwerksrahmen anzulenken. Eine unabhängige Manipulierbarkeit von Transport- und Arbeitsbühne einerseits und Ausbau­ setzvorrichtung andererseits ist aber auch dann gegeben, wenn die Aus­ bausetzvorrichtung an und/oder auf der Transport- und Arbeitsbühne ange­ ordnet und relativ zur Transport- und Arbeitsbühne manipulierbar, insbe­ sondere relativ zur Transport- und Arbeitsbühne verfahrbar ist.
Zuvor ist gesagt worden, daß das unabhängige Manipulieren von Transport­ und Arbeitsbühne einerseits und Ausbausetzvorrichtung andererseits da­ durch realisiert sein kann, daß die Transport- und Arbeitsbühne einerseits und die Ausbausetzvorrichtung andererseits unabhängig voneinander an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt sind; das ist eine bevorzugte Ausfüh­ rungsform. Hier gibt es nun eine Mehrzahl von Möglichkeiten der Anlenkung der Transport- und Arbeitsbühne einerseits und der Ausbausetzvorrichtung andererseits an den Maschinenfahrwerksrahmen. Insbesondere kann die Transport- und Arbeitsbühne über ein Gelenkparallelogramm und über eine Zylinder/Kolben-Anordnung an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Transport- und Arbeitsbühne über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, über einen Gelenkarm und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung an den Maschinenfahrwerksrahmen anzulenken. Die Anlenkung der Transport- und Arbeitsbühne an den Maschi­ nenfahrwerksrahmen über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, über einen Gelenkarm und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnungen hat gegenüber der Anlenkung über ein Gelenkparallelogramm und über eine Zylinder/Kolben- Anordnung den Vorteil, daß ohne weiteres eine Schräglage der Transport­ und Arbeitsbühne gegenüber dem Maschinenfahrwerksrahmen realisiert werden kann.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine kann die Ausbausetzvorrichtung genau so an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt werden, wie dies zuvor in bezug auf die Anlenkung der Transport- und Arbeitsbühne an den Maschi­ nenfahrwerksrahmen erläutert worden ist, - also entweder über ein Gelenk­ parallelogramm und über eine Zylinder/Kolben-Anordnung oder über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, einen Gelenkarm und eine zweite Zylinder/ Kolben-Anordnung.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine erfolgt das Positionieren grund­ sätzlich über den verfahrbaren Maschinenfahrwerksrahmen, der dafür natür­ lich ein Fahrantriebssystem aufweist. Bei durch den Maschinenfahrwerks­ rahmen grundsätzlich vorgegebener Position der erfindungsgemäßen Ausbau­ maschine soll nun auch die Möglichkeit bestehen, die Transport- und Arbeitsbühne relativ zur Ausbausetzvorrichtung zu verfahren bzw. die Ausbausetzvorrichtung relativ zur Transport- und Arbeitsbühne zu verfahren. Deshalb empfiehlt es sich, bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine min­ destens ein Gelenkparallelogramm und/oder mindestens einen Gelenkarm - zwischen der Transport- und Arbeitsbühne und dem Maschinenfahrwerksrahmen bzw. zwischen der Ausbausetzvorrichtung und dem Maschinenfahrwerksrahmen - teleskopierbar auszuführen; vorzugsweise sind sowohl das Gelenkparallelo­ gramm bzw. der Gelenkarm zwischen der Transport- und Arbeitsbühne und dem Maschinenfahrwerksrahmen als auch das Gelenkparallelogramm bzw. der Gelenk­ arm zwischen der Ausbausetzvorrichtung und dem Fahrwerksrahmen telesko­ pierbar.
Weiter oben, in Verbindung mit der Erläuterung der Grundidee der Erfindung, ist dargelegt worden, daß die erfindungsgemäße Ausbaumaschine möglichst universell einsetzbar sein soll. Deshalb ist eine bevorzugte Ausführungs­ form der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine weiter dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne und/oder die Ausbausetzvorrichtung um eine vertikale Schwenkachse und/oder um eine horizontale Schwenkachse schwenkbar ist bzw. sind. Damit ist dann erreicht, daß bei der so ausge­ stalteten Ausbaumaschine sowohl die Transport- und Arbeitsbühne als auch die Ausbausetzvorrichtung alle möglichen Freiheitsgrade hat.
Die Grundidee der Erfindung führt, wie weiter oben dargelegt, dazu, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine mehrere für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendige Arbeiten - statt zeitlich nacheinander - zeitlich nebeneinander durchgeführt werden können. Folglich muß auch dafür gesorgt werden, daß die Transport- und Arbeitsbühne von ihren Dimensionen her das Nebeneinander verschiedener für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendiger Arbeiten nicht behindert oder auch nur beeinträch­ tigt. Diese Überlegung führt dazu, daß die Transport- und Arbeitsbühne eine bestimmte Breite und eine bestimmte Länge zunächst nicht überschrei­ ten soll. Um nun bei Bedarf gleichwohl über eine weitere und/oder längere Transport- und Arbeitsbühne verfügen zu können, ist eine bevorzugte Aus­ führungsform der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine weiter dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne - insbesondere über seitli­ che Einschübe - verbreiterbar und/oder - insbesondere über vordere und/oder hintere Einschübe - verlängerbar ist.
Unter dem zuvor erläuterten Gesichtspunkt, daß die Transport- und Arbeits­ bühne der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine ein zeitliches Nebeneinander verschiedener für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendiger Arbeiten zulassen soll, ist es vorteilhaft, bei der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine die Transport- und Arbeitsbühne quer zur Streckenlängsachse verfahrbar vorzusehen, - so daß die Transport- und Arbeitsbühne - bezogen auf die Streckenlängsachse und gesehen in Richtung auf die Ortsbrust - mehr oder weniger links, mehr oder weniger mittig oder mehr oder weniger rechts plaziert sein kann, - je nach dem, wozu die Transport- und Arbeitsbühne benötigt wird und welche für das Setzen des Ausbaus insgesamt notwendige Arbeiten zeitgleich durchgeführt werden sollen.
Das Arbeiten mit der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine kann dadurch erleich­ tert werden, daß an den Maschinenfahrwerksrahmen oder an die Transport­ und Arbeitsbühne oder an die Ausbausetzvorrichtung ein vorzugsweise hydrau­ lisch verstellbarer Ausbauträger angelenkt ist, - mit dem z. B. auf der Sohle befindliche Kappen zur Ausbausetzvorrichtung gebracht werden können. Bereits eingangs ist gesagt worden, daß zu der erfindungsgemäßen Ausbau­ maschine - neben dem Maschinenfahrwerksrahmen, der Transport- und Arbeits­ bühne und der Ausbausetzvorrichtung - weitere Ausbauhilfen gehören können, insbesondere eine Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder ein Hinterfüll­ manipulator. Bei einer solchen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aus­ baumaschine empfiehlt es sich nun, die Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder den Hinterfüllmanipulator an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen ver­ bindenden Gelenkarm anzuschließen, und zwar vorzugsweise verfahrbar und/ oder schwenkbar anzuschließen, vorzugsweise über ein Ritzel und eine Zahn­ stange. Insgesamt kann die Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder der Hinterfüllmanipulator über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, über einen Gelenkarm und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung an das die Transport­ und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelo­ gramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerks­ rahmen verbindenden Gelenkarm angeschlossen sein, wobei der Gelenkarm tele­ skopierbar ausgeführt sein kann.
Im folgenden wird nun die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbei­ spiele darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigt
Fig. 1 stark schematisch, eine Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Ausbaumaschine,
Fig. 2 skizzenhaft, eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine und
Fig. 3 wiederum skizzenhaft, eine dritte Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Ausbaumaschine.
Die Figuren zeigen in einer Strecke 1, in unmittelbarer Nähe der Ortsbrust 2, eine Ausbaumaschine 3 für den Streckenvortrieb.
Wie die Fig. 1 zeigt, gehören zu der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine 3 ein an Einschienenhängebahnschienen 4 verfahrbarer Maschinenfahrwerks­ rahmen 5, eine an den Maschinenfahrwerksrahmen 5 angelenkte Transport­ und Arbeitsbühne 6 und eine Ausbausetzvorrichtung 7.
Erfindungsgemäß sind die Transport- und Arbeitsbühne 6 einerseits und die Ausbausetzvorrichtung 7 andererseits unabhängig voneinander manipulierbar. Das ist in allen dargestellten Ausführungsbeispielen dadurch realisiert, daß die Transport- und Arbeitsbühne 6 einerseits und die Ausbausetzvorrich­ tung 7 andererseits unabhängig voneinander an den Maschinenfahrwerksrah­ men 5 angelenkt sind. Im einzelnen ist die Transport- und Arbeitsbühne 6 über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung 8, über einen Gelenkarm 9 und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung 10 an den Maschinenfahrwerks­ rahmen 5 angelenkt, während die Ausbausetzvorrichtung 7 über ein Gelenk­ parallelogramm 11 und über eine Zylinder/Kolben-Anordnung 12 an den Maschinenfahrwerksrahmen 5 angelenkt ist.
In der Fig. 2 ist insoweit eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Ausbaumaschine 3 angedeutet, als der Gelenkarm 9 - zwischen der Transport- und Arbeitsbühne 6 und dem Maschinenfahrwerksrahmen 5 - tele­ skopierbar ausgeführt ist.
Im übrigen ist in den Figuren jeweils angedeutet, daß die Transport- und Arbeitsbühne 6 um eine vertikale Schwenkachse 13 und um eine horizontale Schwenkachse 14 schwenkbar ist; in Fig. 2 sind zwei vertikale Schwenkachsen 13 erkennbar, während in Fig. 1 zwei horizontale Schwenkachsen 14 angedeutet sind.
In den Fig. 2 und 3 ist des weiteren angedeutet, daß in den dargestellten Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer Ausbaumaschinen 3 die Transport­ und Arbeitsbühne 6 quer zur Streckenlängsachse 15 verfahrbar ist. Im Aus­ führungsbeispiel nach Fig. 2 ergibt sich diese Verfahrbarkeit aus der Schwenkbarkeit um die vertikalen Schwenkachsen 13, während im Ausführungs­ beispiel nach Fig. 3 eine direkte translatorische Verfahrbarkeit angedeu­ tet ist.
Die Fig. 1 zeigt nun des weiteren insoweit eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine 3, als an den Maschinenfahrwerksrah­ men 5 ein hydraulisch verstellbarer Ausbauträger 16 angelenkt ist, mit dem nicht dargestellte Kappen von der Sohle 17 auf die Ausbausetzvorrichtung 7 angehoben werden können.
Schließlich ist in Fig. 3 noch insoweit eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausbaumaschine 3 skizziert, als zu der Ausbaumaschine 3 auch eine Ankerbohr- und -setzeinrichtung 18 gehört und die Ankerbohr- und -setzeinrichtung 18 an den die Transport- und Arbeitsbühne 6 mit dem Maschinenfahrwerksrahmen 5 verbindenden Gelenkarm 9 angeschlossen ist. Im einzelnen ist die Ankerbohr- und -setzeinrichtung 18 verfahrbar und schwenk­ bar an den die Transport- und Arbeitsbühne 6 mit dem Maschinenfahrwerks­ rahmen 5 verbindenden Gelenkarm 9 angeschlossen, und zwar über ein Ritzel 19 und eine Zahnstange 20. Im übrigen ist die Ankerbohr- und -setzeinrichtung 18 über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung 21, über einen Gelenkarm 22 und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung 23 an den Gelenkarm 9 - zwischen der Transport- und Arbeitsbühne 6 und dem Maschinenfahrwerksrahmen 5 - angeschlossen, wobei der Gelenkarm 22 teleskopierbar ausgeführt ist.

Claims (17)

1. Ausbaumaschine für den Streckenvortrieb mit einem an Einschienenhänge­ bahnschienen verfahrbaren Maschinenfahrwerksrahmen, mit einer an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkten Transport- und Arbeitsbühne, mit einer Ausbausetzvorrichtung und ggf. mit weiteren Ausbauhilfen, z.B. einer Ankerbohr- und -setzeinrichtung und/oder einem Hinterfüllmanipula­ tor, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) einerseits und die Ausbausetzvorrichtung (7) andererseits unabhängig voneinander manipulierbar sind.
2. Ausbaumaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) einerseits und die Ausbausetzvorrich­ tung (7) andererseits unabhängig voneinander an den Maschinenfahrwerks­ rahmen (5) angelenkt sind.
3. Ausbaumaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbau­ setzvorrichtung an und/oder auf der Transport- und Arbeitsbühne angeordnet und relativ zur Transport- und Arbeitsbühne manipulierbar, insbesondere relativ zur Transport- und Arbeitsbühne verfahrbar ist.
4. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne über ein Gelenkparallelogramm und über eine Zylinder/Kolben-Anordnung an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt ist.
5. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) über eine erste Zylinder/Kolben- Anordnung (8), über einen Gelenkarm (9) und über eine zweite Zylinder/Kolben- Anordnung (10) an den Maschinenfahrwerksrahmen (5) angelenkt ist.
6. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbausetzvorrichtung (7) über ein Gelenkparallelogramm (11) und über eine Zylinder/Kolben-Anordnung (12) an den Maschinenfahrwerksrah­ men (5) angelenkt ist.
7. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbausetzvorrichtung über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung, über einen Gelenkarm und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung an den Maschinenfahrwerksrahmen angelenkt ist.
8. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Gelenkparallelogramm und/oder mindestens ein Gelenkarm (9) teleskopierbar ausgeführt ist bzw. sind.
9. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) und/oder die Ausbausetzvorrichtung um eine vertikale Schwenkachse (13) und/oder um eine horizontale Schwenk­ achse (14) schwenkbar ist bzw. sind.
10. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne - insbesondere über seitliche Einschübe - verbreiterbar und/oder - insbesondere über vordere und/oder hintere Ein­ schübe - verlängerbar ist.
11. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Arbeitsbühne (6) quer zur Streckenlängsachse verfahr­ bar ist.
12. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an den Maschinenfahrwerksrahmen (5) oder an die Transport- und Arbeits­ bühne oder an die Ausbausetzvorrichtung ein vorzugsweise hydraulisch ver­ stellbarer Ausbauträger (16) angelenkt ist.
13. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 12 mit einer Ankerbohr­ und -setzeinrichtung und/oder mit einem Hinterfüllmanipulator, dadurch gekennzeichnet, daß die Ankerbohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüllmanipulator an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinenfahrwerksrahmen (5) verbindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist.
14. Ausbaumaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Anker­ bohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüllmanipulator verfahr­ bar und/oder schwenkbar an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinenfahrwerksrahmen (5) ver­ bindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist.
15. Ausbaumaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anker­ bohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüllmanipulator über ein Ritzel (19) und eine Zahnstange (20) verfahrbar an das die Transport­ und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparal­ lelogramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinen­ fahrwerksrahmen (5) verbindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist.
16. Ausbaumaschine nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die Ankerbohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüll­ manipulator über eine erste Zylinder/Kolben-Anordnung (21), über einen Gelenkarm (22) und über eine zweite Zylinder/Kolben-Anordnung (23) an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschinenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den die Transport- und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinenfahrwerksrahmen (5) verbindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist.
17. Ausbaumaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenk­ arm (22), mit dem die Ankerbohr- und -setzeinrichtung (18) und/oder der Hinterfüllmanipulator an das die Transport- und Arbeitsbühne mit dem Maschi­ nenfahrwerksrahmen verbindende Gelenkparallelogramm bzw. an den die Transport­ und Arbeitsbühne (6) mit dem Maschinenfahrwerksrahmen (5) verbindenden Gelenkarm (9) angeschlossen ist, teleskopierbar ausgeführt ist.
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