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DE3615200A1 - Tor mit einem motorischen antrieb - Google Patents

Tor mit einem motorischen antrieb

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DE3615200A1
DE3615200A1 DE19863615200 DE3615200A DE3615200A1 DE 3615200 A1 DE3615200 A1 DE 3615200A1 DE 19863615200 DE19863615200 DE 19863615200 DE 3615200 A DE3615200 A DE 3615200A DE 3615200 A1 DE3615200 A1 DE 3615200A1
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Egon Wursthorn
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    • E05F15/603Power-operated mechanisms for wings using electrical actuators using rotary electromotors
    • E05F15/611Power-operated mechanisms for wings using electrical actuators using rotary electromotors for swinging wings
    • E05F15/63Power-operated mechanisms for wings using electrical actuators using rotary electromotors for swinging wings operated by swinging arms
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Description

Die Erfindung betrifft ein Tor mit einem motorischen Dreh­ antrieb sowie einer Übertragungsverbindung zwischen Antrieb und Tor, die durch einen Schwenkarm gebildet ist.
Solche Torantriebe mit Schwenkarm werden insbesondere für sehr schwere und große Tore verwendet. Üblicherweise wird der Torantrieb ohne Schwenkarm geliefert, der dann von dem die lnstallation vornehmenden Monteur passend für das je­ weilige Tor angefertigt werden muß. Dies ist jedoch umständ­ lich und aufwendig, da durch die meist vorhandenen Tore unterschiedliche Konstruktionsvorgaben vorhanden sind. Dem­ entsprechend muß dann auch jeweils der Schwenkarm angefer­ tigt bzw. angepaßt werden.
Ein besonderes Problem ergibt sich bei Toren, die im Bereich von abschüssigem Gelände montiert werden müssen. Solche Tore müssen entsprechend dem Geländeverlauf beim Öffnen "steigen". Dazu wird eine der Torangeln entsprechend seitenversetzt, in­ dem das Scharnierband abgekröpft wird. Auch die Antriebs- Übertragungsverbindung muß diese Hubbewegung des Tores mit­ machen können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Übertragungs­ verbindung zwischen Tor und Drehantrieb in Form eines Schwenk­ armes zu schaffen, die sowohl für "steigende" Tore als auch praktisch universell für die unterschiedlichsten Torkonstruk­ tionen einsetzbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß insbesondere vorgeschlagen, daß der Schwenkarm zwei durch ein Aushebe­ gelenk miteinander verbundene Schwenkarmteile aufweist, die quer zur Antriebsbewegungsrichtung um eine im Gelenk befindliche Achse relativ zueinander verschwenkbar sind. Dadurch kann quer zur Bewegungsrichtung dieses Gelenkes die Übertragung der Antriebskraft zum Öffnen und Schlie­ ßen der Tore übertragen werden, gleichzeitig ist aber eine Hubbewegung relativ zwischen den beiden Schwenkarm­ teilen möglich, so daß auch bei "steigenden" Toren dieser Schwenkarm eingesetzt werden kann.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Schwenkarm-Teile über ein zusätzlich zu dem Aushebegelenk vorgesehenes Abwinkelgelenk mitein­ ander verbunden sind und daß eine Feststellvorrichtung zum Arretieren des Abwinkelgelenkes vorgesehen ist. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich eine noch universellere Verwendbarkeit des Schwenkarmes, da durch das festlegbare Abwinkelgelenk eine Anpaßbarkeit an unterschiedliche Tor­ konstruktionen durch Einstellen unterschiedlicher Winkel zwischen den Schwenkarmteilen vorgenommen werden kann. Zweckmäßigerweise ist das Aushebegelenk und das Abwinkel­ gelenk in einem Kombinationsgelenk zusammengefaßt, welches als Kardangelenk oder dgl., vorzugsweise als Kugelgelenk ausgebildet ist. Insbesondere bei Verwendung eines Kugel­ gelenkes ergibt sich eine besonders einfache Konstruktion, wobei durch die Feststellvorrichtung eine Bewegungsebene des Gelenkes festgelegt werden kann, während die Aushebe­ bewegung zum Ausgleich bei "steigenden" Toren möglich ist. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Fest­ stellvorrichtung für das Abwinkelgelenk mit einem Armteil verbundene und am anderen Armteil seitlich in Abwinkel- Schwenkrichtung gegenüberliegend angreifende, etwa in Aus­ heberichtung verlaufende Mitnehmerlaschen aufweist. Durch diese Mitnehmerlaschen ist eine in Ausheberichtung orien­ tierte Führung relativ zwischen den beiden Schwenkarmtei­ len gebildet, so daß einerseits die Aushebebewegung mög­ lich ist, andererseits eine Querverschwenkbewegung durch die Mitnehmerlaschen verhindert wird. Durch Verstellen der Mitnehmerlaschen kann die Winkellage der beiden Armteile zueinander bestimmt werden.
Eine Ausführungsform sieht vor, daß an einem dem Gelenk­ bereich zugewandten Ende eines Schwenkarmteiles eine La­ gerplatte mit einer parallel zur Schwenk- bzw. Abwinkel­ ebene orientierter Auflagefläche befestigt ist, auf der ein die Mitnehmerlaschen aufweisender Mitnehmerkranz dreh­ bar und gegenüber der Lagerplatte festlegbar gelagert ist. Durch diese Konstruktion ergibt sich eine stabile Antriebs­ übertragung im Lagerbereich bei gleichzeitig vorhandener Möglichkeit der Aushebe-Schwenkbewegung und auch der Ver­ stellmöglichkeit in Abwinkelrichtung.
Zweckmäßigerweise ist dabei ein über die Auflagefläche der Lagerplatte vorstehender Bolzen vorgesehen, wobei der Mitnehmerkranz in Umfangsrichtung verteilt mehrere Boh­ rungen zum Eingreifen des Bolzens in unterschiedlichen Ab­ winkellagen aufweist und wobei vorzugsweise in beiden Abwinkelrichtungen, ausgehend von der Strecklage, Winkel bis zu etwa 50° einstellbar sind. Dadurch kann die Winkel­ lage der Armteile relativ zueinander durch Umsetzen des Mitnehmerkranzes um insgesamt etwa bis zu 260° erfolgen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Tore über einen Öffnungswinkel von 90° hinaus bis beispielsweise 180° zu betätigen.
Vorteilhafterweise ist zentral bei der Lagerplatte das Kugelgelenk od. dgl. angeordnet. Dadurch ergibt sich zu­ sammen mit der Feststellvorrichtung eine kompakte Bau­ einheit.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Länge zu­ mindest eines Armteiles verstellbar, wobei dazu eine spindelartige Schraubverbindung und/oder eine in einen Längsschlitz eines Armteiles eingreifende Schraubver­ bindung vorgesehen ist. Auch dadurch besteht in erwei­ tertem Maße eine Anpaßbarkeit an unterschiedliche Tor­ konstruktionen.
Bei einem festen Anschluß des Schwenkarmes am Tor ist zweckmäßigerweise ein Armteil mit einer teleskopartigen, vorzugsweise abgefederten Schiebeführung zum Längenaus­ gleich vorgesehen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist am antriebs­ seitigen Anschluß des Schwenkarmes ein Antriebskopf mit einer Aufnahmehöhlung für einen Antriebsmehrkant od. dgl. vorgesehen, wobei der Antriebskopf wenigstens eine sich über einen Umfangsabschnitt erstreckende Kreis- Schlitzöffnung aufweist und wobei eine diese Schlitzöff­ nung und eine Bohrung bzw. einen Längsschlitz in dem Armteil durchgreifende Feststellschraube vorgesehen ist. Dadurch kann die Lage des Antriebsarmes auf die Stellung des Antriebsmehrkantes in Drehrichtung eingestellt werden und außerdem besteht bei dem in dem Armteil vorgesehenen Längsschlitz dann auch noch zusätzlich die Möglichkeit, in diesem Bereich die Länge des Armteiles einzustellen. Auch hierdurch ist eine zusätzliche Anpaß- und Einstell­ möglichkeit an die unterschiedlichsten Torkonstruktionen und auch an unterschiedliche Antriebe möglich.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungs­ beispieles noch näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Aufsicht einer montierten Übertragungsver­ bindung zwischen einem Antrieb und einem Tor,
Fig. 2 eine verkürzte Darstellung eines erfindungsge­ mäßen Schwenkarmes in Aufsicht und
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Schwenkarmes im Ge­ lenkbereich zwischen den zwei Schwenkarmteilen.
Eine insbesondere in Fig. 1 und 2 erkennbare Übertragungs­ verbindung 1 dient zur Antriebsübertragung zwischen einem Drehantrieb 2 und einem Tor 3. Dieses ist über Scharniere 4 mit einer Torsäule 5 verbunden.
Der Drehantrieb 2 weist einen Antriebsvierkant 6 auf, mit­ tels dem die durch einen Schwenkarm 7 gebildetet Übertra­ gungsverbindung 1 gemäß dem Pfeil Pf 1 verschwenkt werden kann. Dementsprechend würde sich auch eine Verschwenkung des Tores 3 gemäß dem Pfeil Pf 2 einstellen.
Der Schwenkarm 7 ist im wesentlichen durch zwei Schwenk­ armteile 7 a, 7 b gebildet, die etwa in der Mitte der Gesamt­ erstreckung des Schwenkarmes 7 über eine Gelenk 8 sowie eine Feststellvorrichtung 9 miteinander verbunden sind. Das Gelenk ist im Ausführungsbeispiel als Kugelgelenk aus­ gebildet. Durch die Kombination eines Kugelgelenkes und einer einstellbaren Feststellvorrichtung 9 als Drehsperre besteht die Möglichkeit, neben einer Strecklage der beiden Schwenkarmteile 7 a, 7 b auch Abwinkelstellungen, wie in Fig. 1 u. 2 dargestellt, einstellen zu können. Gleichzei­ tig besteht die Möglichkeit einer etwa senkrecht dazu ver­ laufenden Bewegbarkeit, wie dies strichliniert in Fig. 3 angedeutet ist. In Fig. 1 beträgt die Abwinklung zwischen den beiden Schwenkarmteilen etwa 155°. Dieser Winkel A kann bei der gezeigten Ausführungsform etwa bis zu 50° verkleinert werden, wobei dies, ausgehend von der Streck­ lage, in beide Richtungen möglich ist.
Im Ausführungsbeispiel ist an dem Schwenkarmteil 7 a eine Lagerplatte 10 mit einer parallel zur Schwenk- bzw. Ab­ winkelebene orientierten Auflagefläche 11 (vgl. Fig. 3) befestigt. Auf dieser Lagerplatte ist drehbar ein Mit­ nehmerkranz 12 gelagert, der Mitnehmerlaschen 13 auf­ weist (vgl. auch Fig. 2). Insbesondere in Fig. 3 ist er­ kennbar, daß die Auflagefläche 11 der Lagerplatte 10 et­ was versenkt angeordnet ist, so daß durch den dadurch gebildeteten Außenrand 15 eine entsprechende Führung für den Mitnehmerkranz 12 vorhanden ist. Die Mitnehmerla­ schen 13 greifen seitlich gegenüberliegend an dem Armteil 7 b an. Der Mitnehmerkranz 12 weist in Umfangsrichtung verteilt, der Auflagefläche 11 zugewandte Durchgangsboh­ rungen 14 auf und ein mit dem Schwenkarmteil 7 a verbun­ dener, über die Auflagefläche der Lagerplatte 10 vorste­ hender Bolzen 16 kann je nach relativer Lage zwischen Lagerplatte 10 und Mitnehmerkranz 12 in eine der Bohrun­ gen 14 eingreifen. Dadurch ist der Mitnehmerkranz 12 und damit auch seine Mitnehmerlaschen 13 in Drehrichtung gemäß dem Pfeil Pf 3 festgelegt.
Die Mitnehmerlaschen 13 erstrecken sich parallel zur Aus­ heberichtung, die in Fig. 3 durch den Pfeil Pf 4 ange­ deutet ist. Durch das Kugelgelenk 8 ist somit in Funktions­ stellung bei voreingestellter Abwinkellage eine Aushebe­ bewegung des Armteiles 7 b relativ zu dem Armteil 7 a mög­ lich. Das Kugelgelenk 8 ist im Ausführungsbeispiel zen­ tral innerhalb der Lagerplatte 10 angeordnet.
Durch die mögliche Aushebebewegung (Pfeil Pf 4) kann der Schwenkarm 7 auch für Tore verwendet werden, die bei der Öffnungsbewegung ihre Höhenlage ändern.
Das äußere, antriebsferne Ende des Schwenkarmes 7 ist mit Hilfe eines Schraubflansches 17 mit dem Tor 3 bzw. dessen Torrahmen verbunden. Bedingt durch den Abstand zwischen Drehantriebs-Achse und Torscharnier-Achse ergibt sich beim Öffnen und Schließen in Längsrichtung des Schwenkarmes eine Relativbewegung. Diese wird ermöglicht durch eine teleskopartige Schiebeführung 18 bei dem Schwenkarmteil 7 b. Wie in Fig. 1 angedeutet, kann bei dieser Schiebeführung 18 eine Druckfeder 19, insbeson­ dere zum Spielausgleich, vorgesehen sein. Die vorerwähn­ te Teleskop-Schiebeführung 18 an dem Schwenkarmteil 7 b ist nur bis zu einer bestimmten Abwinkelstellung zwischen dem Armteil 7 a und 7 b einsetzbar. Insbesondere bei grö­ ßerer Abwinklung können zum Längenausgleich auch entspre­ chende Längsschiebeführungen bei dem Schwenkarmteil 7 a angeordnet sein.
Auch bei der Anschlußstelle des Schwenkarmes 7 am Tor 3 kann ein weiteres Kugelgelenk 20 oder dgl. vorgesehen sein, um bei einer Aushebebewegung des Schwenkarmteiles 7 b die notwendige Bewegbarkeit zu ermöglichen. Die Länge eines oder beider Schwenkarmteile 7 a, 7 b kann zur Anpassung an unterschiedliche Torkonstruktionen bzw. Antriebskonstruk­ tionen einstellbar sein. Im Ausführungsbeispiel ist bei dem Schwenkarm 7 b eine spindelartige Schraubverbindung mit einer Gewindestange 21 und einer Schraubhülse 22 vorge­ sehen. Eine andere Möglichkeit der Längsverstellbarkeit ist bei dem Schwenkarmteil 7 a gezeigt. Dieses Armteil weist an seinem antriebsseitigen Ende einen Längsschlitz 23 auf (vgl. auch Fig. 2), der von Feststellschrauben 24, die mit einem Antriebskopf 25 verbunden sind, durchgriffen wird. Dieser Antriebskopf 25 weist zwei Kopfplatten 26 auf, zwischen denen das Schwenkarmteil 7 a gehalten wird. Die in Fig. 1 bzw. Fig. 2 unterhalb des Schwenkarmteiles 7 a befindliche Kopfplatte 26 hat zwei Kreis-Schlitzöffnungen 27, durch die die beiden Feststellschrauben 24 hindurch­ greifen, ebenso wie durch den Längsschlitz 23 des Armtei­ les 7 a. Als Widerlager dient die oben aufliegende Kopfplatte 26, in die die Feststellschrauben 24 von unten her eingeschraubt sind.
In der unteren Kopfplatte 26 befindet sich auch die Auf­ nahmehöhlung zur Aufnahme des Abtriebsvierkantes 6 des Drehantriebes 2.
Durch die besondere Konstruktion des Antriebskopfes 25 kann der Schwenkarm 7 in diesem Bereich sowohl in Drehrich­ tung als auch in Längsschieberichtung relativ zu dem Dreh­ antrieb verstellt und danach durch die Feststellschrauben 24 arretiert werden. Auch dadurch ist die Anpaßbarkeit des erfindungsgemäßen Schwenkarmes 7 an unterschiedliche An­ triebs- bzw. Torkonstruktionen erweitert.
Insgesamt ist die erfindungsgemäße Übertragungsverbindung 1 bzw. der Schwenkarm 7 durch die vorgesehenen Verstell- und Einstellmöglichkeiten und das Aushebegelenk universell praktisch für alle in der Praxis vorkommenden Tor- und Drehantriebskonstruktionen einsetzbar, so daß sich insbe­ sondere hinsichtlich der Fertigung und Lagerhaltung, aber auch bei der Montage erhebliche Vorteile ergeben.
Alle in der Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.

Claims (10)

1. Tor mit einem motorischen Drehantrieb sowie einer Übertragungsverbindung zwischen Antrieb und Tor, die durch einen Schwenkarm gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (2) durch ein Aushebegelenk (8) miteinander verbundene Schwenkarmteile (7 a, 7 b) aufweist, die quer zu An­ triebsbewegungsrichtung um eine im Gelenk befind­ liche Achse relativ zueinander verschwenkbar sind.
2. Tor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarmteile (7 a, 7 b) über ein zusätzlich zu dem Aushebegelenk (8) vorgesehenes Abwinkelge­ lenk miteinander verbunden sind und daß eine Fest­ stellvorrichtung (9) zum Arretieren des Abwinkel­ gelenkes vorgesehen ist.
3. Tor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aushebegelenk und das Abwinkelgelenk in einem Kombinationsgelenk zusammengefaßt sind, wel­ ches als Kardangelenk oder dgl., vorzugsweise als Kugelgelenk (20) ausgebildet ist.
4. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung (9) für das Abwinkelgelenk mit einem Armteil (7 a) verbun­ dene und am anderen Armteil (7 b) seitlich in Ab­ winkel-Schwenkrichtung gegenüberliegend angreifende, etwa in Ausheberichtung verlaufende Mitnehmerlaschen (13) aufweist.
5. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an einem dem Gelenkbereich zugewandten Ende eines Schwenkarmteiles eine Lagerplatte (10) mit einer parallel zur Schwenk- bzw. Abwinkelebene orien­ tierter Auflagefläche (11) befestigt ist, auf der ein die Mitnehmerlaschen (13) aufweisender Mitnehmer­ kranz (12) drehbar und gegenüber der Lagerplatte festlegbar gelagert ist.
6. Tor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein über die Auflagefläche (11) der Lagerplatte (10) vor­ stehender Bolzen (16) vorgesehen ist, daß der Mit­ nehmerkranz (12) in Umfangsrichtung verteilt, meh­ rere Bohrungen (14) zum Eingreifen des Bolzens (16) in unterschiedlichen Abwinkellagen aufweist und daß vorzugsweise in beiden Abwinkelrichtungen, ausgehend von der Strecklage, Winkel bis zu etwa 50° einstell­ bar sind.
7. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zentral bei der Lagerplatte (10) das Kugelgelenk (20) oder dgl. angeordnet ist.
8. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Länge zumindest eines Arm­ teiles (7 a, 7 b) verstellbar ist und daß dazu eine spindelartige Schraubverbindung und/oder eine in einen Längsschlitz (23) eines Armteiles eingrei­ fende Schraubverbindung (24) vorgesehen ist.
9. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß insbesondere bei einem festen Anschluß des Schwenkarmes (7) am Tor (3) ein Arm­ teil eine teleskopartige, vorzugsweise abgefederte Schiebeführung (18) zum Längenausgleich hat.
10. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß am antriebsseitigen Anschluß des Schwenkarmes (7) ein Antriebskopf (25) mit einer Aufnahmehöhlung für einen Antriebsmehrkant (6) oder dgl. vorgesehen ist, daß der Antriebskopf (25) wenigstens eine sich über einen Umfangsabschnitt erstreckende Kreis-Schlitzöffnung (27) aufweist und daß eine diese Schlitzöffnung und eine Bohrung bzw. einen Längsschlitz in dem Armteil durchgrei­ fende Feststellschraube (24) vorgesehen ist.
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