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DE3614481A1 - Sonnenblende fuer kraftfahrzeuge und verfahren zum herstellen derselben - Google Patents

Sonnenblende fuer kraftfahrzeuge und verfahren zum herstellen derselben

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Publication number
DE3614481A1
DE3614481A1 DE19863614481 DE3614481A DE3614481A1 DE 3614481 A1 DE3614481 A1 DE 3614481A1 DE 19863614481 DE19863614481 DE 19863614481 DE 3614481 A DE3614481 A DE 3614481A DE 3614481 A1 DE3614481 A1 DE 3614481A1
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DE
Germany
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sun visor
cover
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cushion
panel body
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DE19863614481
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English (en)
Inventor
Wolfgang Zipperle
Joachim Janz
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J3/00Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles
    • B60J3/02Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles adjustable in position
    • B60J3/0204Sun visors
    • B60J3/0278Sun visors structure of the body
    • B60J3/0282Sun visors structure of the body specially adapted for a courtesy mirror

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Sonnenblende für Kraftfahrzeuge mit einem durch seinen Umriß die Abschirmfläche der Sonnenblende de­ finierenden Blendenkörper, der an zumindest einer seiner beiden Breitseiten als ein Schaumstoffpolster aufweisender Polsterteil ausgebildet und mit einem die sichtbare Außenfläche des Polsters bedeckenden Bezug versehen ist. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer derartigen Sonnenblende.
Bei den bekannten Sonnenblenden dieser Art weist der Bezug eine längs des Umfangs des Blendenkörpers verlaufende Verbindungsstel­ le oder Naht auf. Da für das Herstellen dieser Verbindungsstelle aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein Schweißverfahren angewendet wird, kommen für den Bezug nur Materialien in Frage, die sich auch schweißen lassen. In der Praxis haben sich dabei dem Verwen­ dungszweck angepaßte, schweißbare Kunststoffolien bewährt. Die Schweißnaht am Umfang des Blendenkörpers beeinträchtigt aber den ästhetischen Gesamteindruck der Sonnenblende.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Sonnen­ blenden zu verbessern. Diese Aufgabe ist mit einer Sonnenblende der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Blendenkörper außer dem Polsterteil zumindest einen zweiten Blendenkörperteil aufweist, die zwischen sich eine in ihrem Um­ fangsbereich freiliegende, umlaufende Teilungsfuge bilden, in die der Bezug mit einem Randstreifen eingreift, der den die Teilungs­ fuge begrenzenden Randflächenbereich des Polsterteiles bedeckt, durch den an ihm anliegenden zweiten Blendenkörperteil übergrif­ fen, dadurch nicht sichtbar und in der Teilungsfuge festgelegt ist.
Dadurch ist bei der erfindungsgemäßen Sonnenblende die Ausbildung einer am Umfang umlaufenden Schweißnaht nicht mehr erforderlich, weil der Randstreifen mit seinem Bezug in der Trennfuge der an­ einanderliegenden Blendenkörperteile gehalten ist. Durch diese Art der Lagesicherung durch Festhalten des Bezugsrandes in der Trennfuge und/oder zusätzliches Verkleben ergibt sich der Vor­ teil, daß man in der Wahl des Bezugsstoffes nunmehr völlig frei ist, also nicht mehr auf die Verwendung schweißbarer Bezugswerk­ stoffe angewiesen ist.
Anstelle der Verwendung einer Kunststoffolie kann beispielsweise ein Bezug aus einem Textilmaterial vorgesehen sein. Somit läßt sich die Sonnenblende ohne weiteres an textile Materialien, die im Innenraum des Fahrzeugs Anwendung finden, anpassen oder damit in Übereinstimmung bringen. Als Bezugswerkstoff kann bei der er­ findungsgemäßen Sonnenblende auch Leder Verwendung finden, so daß auch eine Anpassung der Sonnenblende an Fahrzeugsitze mit Leder­ bezug möglich ist.
Selbstverständlich können auch wie bisher Kunststoffolien als Be­ zug verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kunst­ stoffolie schweißbar ist oder nicht. Des weiteren besteht die Möglichkeit, die Sonnenblende sowohl mit Textilmaterial als auch mit Kunststoffolie zu beziehen. So könnte z.B. der Teil der Son­ nenblende, der im heruntergeklappten Zustand dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zugewandt ist, mit einem Textilmaterial bezogen sein, während der Teil der Sonnenblende, der der Frontschutz­ scheibe zugewandt ist, aus einem gegen die Bleichwirkung von Son­ nenstrahlen und gegen Hitzeeinwirkung widerstandsfähigen Kunst­ stoffmaterial bestehen kann.
Außer den aus der möglichen freien Materialwahl resultierenden Vorteilen ergibt sich bei der Erfindung der zusätzliche wesentli­ che Vorteil, daß die in die Trennfuge eingreifenden Randstreifen des Bezugs nicht sichtbar sind, sich die Sonnenblende dem Be­ trachter an ihrem Umfang daher sozusagen "nahtlos" darbietet, so daß sich ein besonders guter ästhetischer Gesamteindruck der Son­ nenblende ergibt.
Der optische Eindruck, es handele sich bei der Sonnenblende um einen einstückigen Körper, ergibt sich für den Betrachter insbe­ sondere dann, wenn die beiden den Blendenkörper bildenden Blen­ denkörperteile einen unterschiedlich großen Umriß besitzen und so aneinander angeordnet sind, daß der den kleineren Umriß aufwei­ sende Blendenkörperteil innerhalb des Umrisses der Abschirmfläche des Blendenkörpers gelegen ist. Bei solchen Ausführungsbeispielen bildet der im Umriß kleinere Blendenkörperteil vorzugsweise die­ jenige Breitseite, die in der normalen, nicht vor die Scheibe herabgeklappten Stellung der Sonnenblende vom Fahrzeuginneren nicht zu sehen ist. Durch die Abschirmfläche des Blendenkörpers ist wegen des kleineren Umrisses nicht nur der betreffende Blen­ denkörperteil nicht zu sehen, sondern es bleibt auch der Einlauf­ bereich der Trennfuge vom Fahrzeuginneren her unsichtbar, in die sich der Randstreifen des Bezuges hineinerstreckt, so daß der op­ tische Eindruck vollständig ist, es handele sich bei der Sonnen­ blende um einen einstückigen Körper mit nahtlosem Bezug.
Beide Blendenkörperteile können geschäumte Polsterteile sein. Ein für die Stabilität der Sonnenblende dabei gegebenenfalls erfor­ derlicher, elastisch verformbarer Tragrahmen, der auch die Lage­ rung auf einer mit dem Fahrzeug zu verbindenden Klappachse bil­ det, kann dabei in Vertiefungen aufgenommen sein, die in dem Schaumstoff des einen Polsterteils ausgeformt und zur Trennfläche hin offen sind.
Zusätzlich zu einem Polsterteil kann der Blendenkörper auch einen aus einem starren Werkstoff geformten Trägerteil, der z.B. aus Kunststoff spritzgegossen ist, aufweisen. In diesem Falle bildet dieser Trägerteil vorzugsweise die Lagerung der Sonnenblende auf der Klappachse.
Der Trägerteil kann als sogenanntes Funktionsteil der Sonnenblen­ de vorgesehen sein, in den außer der Lagerung für die Klappachse auch Zusatzeinrichtungen eingebaut sind, beispielsweise ein Kos­ metikspiegel, gegebenenfalls mit einer zugehörigen Beleuchtung. Im letzteren Falle weist der Trägerteil auch die elektrischen Einrichtungen für den Betrieb der Beleuchtung auf, einschließlich Stromzuführungs und -schalteinrichtungen, wobei die Stromzufüh­ rung über Schleifkontakte an der Lagerung des Trägerteils auf der Klappachse oder an einem Gegenlager erfolgen kann und die Anord­ nung so getroffen werden kann, daß die Schleifkontakte auch als Schaltkontakte fungieren, über die die Stromversorgung der Be­ leuchtung nur bei der herabgeklappten Stellung der Sonnenblende möglich ist.
Obwohl es sich bei dem Trägerteil an sich um ein starres, unge­ polstertes Teil handelt, kann auch dieser Teil mit einer Zusatz­ polsterung, vorzugsweise ebenfalls aus Schaumstoff, zumindest in Teilbereichen belegt sein. Diese Zusatzpolsterung des Trägerteils kann ebenfalls einen Bezug aufweisen, dessen Randstreifen in die zusammen mit dem angrenzenden Blendenkörperteil gebildete Trenn­ fuge eingreift und darin festgelegt ist.
Die Blendenkörperteile können aneinandergeklebt sein und/oder mittels einer Steckverbindung verbunden sein.
Ein besonders zweckmäßiges Herstellungsverfahren für eine erfin­ dungsgemäße Sonnenblende weist die im Anspruch 15 angegebenen Merkmale auf.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung darge­ stellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht eines Ausführungsbeispieles der Sonnenblende, wobei diejenige Breitseite der Sonnenblende zu sehen ist, die im herunterge­ klappten Zustand dem Innenraum des Kraftfahr­ zeuges zugewandt ist;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 einen in größerem Maßstab und abgebrochen ge­ zeichneten Schnitt einer Vorrichtung zum Her­ stellen des mit einem Bezug versehenen Polster­ teiles des Blendenkörpers des Ausführungsbei­ spiels;
Fig. 5 eine der Fig. 1 ähnliche Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Sonnenblende;
Fig. 6 einen im größeren Maßstab gezeichneten Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 5;
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in Fig. 5 und
Fig. 8 einen vergrößert und abgebrochen gezeichneten Schnitt des in Fig. 5 mit VIII bezeichneten Teilbereichs der Sonnenblende.
Das in Fig. 1 bis 3 gezeigte Ausführungsbeispiel der Sonnenblende für ein Kraftfahrzeug weist eine mit der nicht dargestellten Ka­ rosserie eines Kraftfahrzeuges verbindbare Klappachse 4 auf. Der Blendenkörper 6 besteht aus zwei Blendenkörperteilen, die entlang einer Teilungsfuge 12, die im wesentlichen parallel zu den Breit­ seiten des Blendenkörpers verläuft, miteinander verbunden sind (Fig. 2, 3).
Die einander zugekehrten Flächen der beiden als Posterteile 8 und 10 ausgebildeten Blendenkörperteile bilden an ihren umlaufenden Umfangsrändern 14 bzw. 16 bei miteinander verbundenen Blendenkör­ perteilen einen umlaufenden Spalt 18, bei dem es sich um den freiliegenden äußeren Endabschnitt der Teilungsfuge 12 handelt. Die Polsterteile 8 und 10 sind jeder für sich an ihrer Außenseite mit einem Bezug 20 bezogen, dessen Randstreifen 22 in den umlau­ fenden Spalt 18 eingreift. Die Tiefe des Spaltes 18 entspricht im wesentlichen der Breite der eingeschlagenen Randstreifen 22 der Bezüge 20.
Die beiden Polsterteile 8 und 10 sind geschäumt. Der Bezug 20 be­ steht aus einem Textilmaterial, das auf seiner dem Polsterteil 8, 10 zugekehrten Fläche mit einer gasdichten Kunststoffschicht 50 kaschiert ist.
Der Polsterteil 10, der im heruntergeklappten Zustand dem Innen­ raum des Kraftfahrzeuges zugewandt ist, weist einen elastisch verformbaren Rahmen 24 auf. Die beiden Polsterteile 8 und 10 sind sowohl aneinander als auch mittels nicht dargestellter Steckver­ binder (Clipse) miteinander verbunden.
Fig. 4 zeigt eine Vorrichtung zum Herstellen des bezogenen Pol­ sterteils 10. Die Vorrichtung besteht aus einer dreiteiligen Form mit einer in Fig. 4 unten dargestellten Unterschale 26 und einer in Fig. 4 oben dargestellen zweiteiligen Oberschale 28, die gemäß dem in Fig. 4 dargestellten Doppelpfeil 29 von der Unterschale 26 abnehmbar und wieder aufsetzbar ist. Die Oberschale 28 besteht aus einem ringförmigen Randkörper 30 und einem Deckel 32. Der ringförmige Randkörper 30 sitzt auf dem oberen Umfangsrand der Unterschale 26 und ist mit dieser in bekannter, nicht dargestell­ ter Weise für das Durchführen des Formvorgangs verbunden.
Der Deckel 32 weist an seiner Umfangsseite einen ringförmigen Flansch 34 auf. Dieser Flansch 34 sitzt auf einer am Innenumfang des ringförmigen Randkörpers 30 angebrachten Stufe 36, wenn der Deckel 32 in bekannter, nicht dargestellter Weise für den Form­ vorgang mit dem ringförmigen Randkörper 30 verbunden ist. Die Un­ terseite des Deckels 32 weist vorspringende Rippen 33 auf, die beim Formvorgang in dem Polster an der Teilungsfuge 12 Vertiefun­ gen hinterlassen, in die der Rahmen 24 einlegbar ist.
In der Wand 38 der Unterschale 26 und in der Wand 39 des Randkör­ pers 30 sind Kanäle 40 bzw. 40′ vorgesehen, die in das Innere 42 der Form münden und die mit je einem zentralen Hauptkanal 44 bzw. 44′ verbunden sind. Die zentralen Hauptkanäle 44 und 44′ sind miteinander verbunden, wenn der ringförmige Randkörper 30 auf die Unterschale 26 aufgesetzt ist. Die Verbindungsstelle der Hauptka­ näle 44 und 44′ ist in bekannter, nicht dargestellter Weise abge­ dichtet. Die Hauptkanäle 44 und 44′ sind außerdem an eine nicht dargestellte Unterdruckvorrichtung angeschlossen. Die Innenfläche 46 der zusammengesetzten Form ist der Außenkontur der herzustel­ lenden Sonnenblende angepaßt.
Der Polsterteil 10 wird wie folgt hergestellt. Zunächst wird die Oberschale 28 mit ringförmigem Randkörper 30 und Deckel 32 von der Unterschale 26 abgehoben. Daraufhin wird der Textilbezug 20 mit seiner einseitig kaschierten Fläche 50 so in die Unterschale 26 eingelegt, daß die kaschierte Fläche 50 dem Inneren 42 der Form zugewandt ist.
Nachdem der Bezug 20 an die Innenwand der Unterschale 26 angelegt iat, wird der Randstreifen 22 des Bezuges 20 in das Innere 42 der Form eingeschlagen. Anschließend wird der ringförmige Randkörper 30 auf die Unterschale 26 aufgesetzt und mit dieser verbunden. Wenn die Unterdruckvorrichtung eingeschaltet ist, wird der Rand­ streifen 22 des Bezuges 20 an die Mündungsöffnungen der Kanäle 40′ des ringförmigen Randkörpers 30 angelegt. Durch das Ansaugen der Unterdruckvorrichtung werden sowohl der Bezug 20 als auch der Randstreifen 22 des Bezuges 20 an die Innenwand 46 der Form ange­ saugt. Dank dieser Unterdruckvorrichtung wird des weiteren er­ reicht, daß der Bezug 20 sich faltenfrei an die Innenwand 46 der Form anlegt. Vor dem Schäumvorgang wird der Deckel 32 auf den ringförmigen Randkörper 30 aufgesetzt und mit diesem in bekannter Weise verbunden. Wird jetzt das Innere 42 der Form ausgeschäumt, bildet der Schaum 52 eine feste Verbindung mit der mit einem gas­ dichten Kunststoffmaterial kaschierten Fläche 50 des Bezuges 20 aus Textilmaterial. Ist der Schäumvorgang beendet, wird die Ober­ schale 28 von der Unterschale 26 abgehoben und das fertig bezoge­ ne Polsterteil 10 kann der Form entnommen werden. In einer ande­ ren, nicht dargestellten Form wird auf die gleiche Weise der zu­ geordnete Polsterkörper 8 hergestellt. Anschließend wird der Rah­ men 24 in die durch die Vorsprünge 33 im Schaum 52 gebildeten Vertiefungen eingelegt. In einem letzten Arbeitsgang werden die beiden Teile 8 und 10 mittels einer Steckverbindung (Clipse) an ihren mit Klebstoff eingestrichenen Innenfläche entlang der Tei­ lungsfuge 12 miteinander verbunden.
Die Fig. 5 bis 8 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel der Son­ nenblende, wobei Teile, die solchen des ersten Ausführungsbei­ spieles entsprechen, mit demgegenüber um einhundert erhöhten Be­ zugszahlen bezeichnet sind. Das zweite Ausführungsbeispiel unter­ scheidet sich gegenüber dem zuvor beschriebenen u. a. dadurch, daß sein Blendenkörper 106 nicht aus zwei Polsterteilen besteht, sondern außer einem Polsterteil 110 als zweiten Blendenkörperteil einen aus Kunststoff spritzgegossenen Trägerteil 111 aufweist. Dieser ist als Funktionsteil ausgebildet, der sowohl die Trag­ und Lagerungsfunktion des Rahmens 24 beim ersten Ausführungsbei­ spiel erfüllt als auch Zusatzeinrichtungen enthält. Dabei handelt es sich beim Ausführungsbeispiel im wesentlichen um einen Kosme­ tikspiegel 113 mit Einfassung 115, sowie eine Beleuchtung 117 mit Sofittenlampen 119 (Fig. 7). Mittels seines Klappachsenlagers 121 ist der Trägerteil 111 auf der Klappachse 104 in an sich bekann­ ter Weise drehrastbar und längsverschiebbar gelagert.
Wie der in Fig. B dargestelle Ausschnitt zeigt, ist in demjenigen Eckbereich des BlendenkörPers 106, der einem am Fahrzeug anzu­ bringenden, üblichen, nicht dargestellten Gegenlager zugeordnet ist, eine Gegenlagerachse 125 vorgesehen, die einen axialen Fort­ satz der Klappachse 104 bildet, gegenüber dieser jedoch elek­ trisch isoliert ist. Klappachse 104 bzw. Gegenlagerachse 125 sind im Gegenlagerbereich mit freiliegenden Schleifkontakten 127 bzw. 129 verbunden und außerdem mit Kontaktzungen 131 bzw. 133 in Kon­ taktverbindung, die wiederum an Leitern 135 bzw. 137 angeschlos­ sen sind. Die Leiter 135 und 137 dienen über einen nur in Fig. 7 angedeuteten Mikroschalter 141 zur Stromversorgung der Beleuch­ tung 117, wobei die Energiezufuhr vom Gegenlager der Sonnenblende her über die Schleifkontakte 127 und 129 erfolgt.
In entsprechender Weise wie bei dem zuvor beschriebenen Ausfüh­ rungsbeispiel bilden Polsterteil 110 und der beim vorliegenden Ausführungsbeispiel nicht gepolsterte Trägerteil 111 zwischen sich eine Teilungsfuge 112, deren am Umfang des Trägerteils 111 freiliegender Endbereich einen Spalt 118 bildet, in den der Bezug 120 des Polsterteils 110 mit seinem umlaufenden Randstreifen ein­ greift und darin festgelegt ist.
Wie am deutlichsten aus Fig. 6 zu ersehen ist, ist der Umriß des Trägerteils 111 kleiner als derjenige des Polsterteils 110. Für den Betrachter, der auf den Polsterteil 120 blickt, ist daher der Trägerteil 111 zur Gänze hinter der Abschirmfläche des Blenden­ körpers 106 gelegen und daher nicht sichtbar. Da somit auch nicht der Übergang zwischen Bezug 120 und dem im Einlaufbereich des Spaltes 118 daran angrenzenden Oberflächenbereich des Trägerteils 111 sichtbar ist, erscheint der Blendenkörper 106 dem Betrachter als einstückiger, nahtlos überzogener Körper.
Es versteht sich, daß auch der Trägerteil 111 mit einem Bezug und gegebenenfalls einem vom Bezug bedeckten Polster versehen sein kann. In diesem Fall ist der Randstreifen dieses Bezuges zusammen mit dem Randstreifen des Bezuges 120 des Polsterteils 110 in dem Spalt 118 der Teilungsfuge aufgenommen. Anstatt einen Bezug, bei­ spielsweise aus Leder oder Stoff oder eine PVC-Kaschierung aufzu­ weisen, kann der Trägerteil 111 auch lackiert oder nexteliert sein.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind als weite­ re Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht in den An­ sprüchen erwähnt sind.

Claims (16)

1. Sonnenblende für Kraftfahrzeuge mit einem durch seinen Umriß die Abschirmfläche der Sonnenblende definierenden Blenden­ körper, der an zumindest einer seiner beiden Breitseiten als ein Schaumstoffpolster aufweisender Polsterteil ausgebildet und mit einem die sichtbare Außenfläche des Polsters bedeckenden Bezug versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Blendenkörper (6; 106) außer dem Polsterteil (10; 110) zumindest einen zweiten Blen­ denkörperteil (8; 111) aufweist, die zwischen sich eine in ihrem Umfangsbereich freiliegende, umlaufende Teilungsfuge (12; 112) bilden, in die der Bezug (20; 120) mit einem Randstreifen (22) eingreift, der den die Teilungsfuge (12; 112) begrenzenden Rand­ flächenbereich des Polsterteils (10; 110) bedeckt, durch den an ihm anliegenden zweiten Blendenkörperteil (8; 111) übergriffen, dadurch nicht sichtbar und in der Teilungsfuge (12; 112) festge­ legt ist.
2. Sonnenblende nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umriß des zweiten Blendenkörperteils (8; 111) kleiner als derjenige der Abschirmfläche des Blendenkörpers (6; 106) und in­ nerhalb von deren Umriß gelegen ist.
3. Sonnenblende nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß als zweiter Blendenkörperteil ein zweiter Polsterteil (8) mit geschäumtem Polster vorgesehen ist und daß der Randstrei­ fen (22) des Bezuges (20) beider Polsterteile (10 und 8) in die umlaufende Teilungsfuge (12) eingreift.
4. Sonnenblende nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß einer (10) der beiden Polsterteile (10 und 8) des Blendenkörpers (6) einen elastisch verformbaren Tragrahmen (24) aufweist, der mit einer am Kraftfahrzeug zu befestigenden Klappachse (4) ver­ bindbar ist.
5. Sonnenblende nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Blendenkörper (106) einen Polsterteil (110) und als zweiten Blendenkörperteil einen ungepolsterten Trägerteil (111) aufweist, die zusammen die umlaufende Teilungsfuge (112) begren­ zen, in die der den nicht sichtbaren Randflächenbereich bedecken­ de Randstreifen des Bezuges (120) des Polsterteils (110) ein­ greift, und daß der Trägerteil (111) zur Lagerung des Blendenkör­ pers (106) auf der mit dem Kraftfahrzeug zu verbindenden Klapp­ achse (104) dient.
6. Sonnenblende nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerteil (111) zu der in herabgeklappter Stellung vom Fahr­ zeuginneren sichtbaren Breitseite des Blendenkörpers (106) ge­ hört.
7. Sonnenblende nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich­ net, daß auch der Trägerteil (111) in zumindest einem Teilbereich mit einem Polster versehen ist, das von einem Bezug bedeckt ist, dessen Randstreifen in den freiliegenden Bereich der Teilungsfuge (112) eingreift und darin festgelegt ist.
8. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerteil (111) mit einem Kosmetikspie­ gel (113) und vorzugsweise mit elektrischen Einrichtungen (117, 119, 127, 129, 131, 133, 135, 137) für die Beleuchtung desselben ausgestattet ist.
9. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 5 bis B, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Trägerteil (111) aus Kunststoff spritzgegos­ sen ist.
10. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bezug (20, 120) aus einem Textilmaterial vorgesehen ist.
11. Sonnenblende nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Textilmaterial auf seiner Innenseite mit einer gasdichten Kunststoffschicht (50) kaschiert ist.
12. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bezug (20; 120) aus einer Kunststoffolie vorgesehen ist.
13. Sonnenblende nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bezug (20; 120) aus Leder vorgesehen ist.
14. Sonnenblende nach einer der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die die Teilungsfuge (12; 112) zwischen sich ein­ schließenden Blendenkörperteile (8, 10; 110, 111) zur Bildung des Blendenkörpers (6; 106) aneinandergeklebt und/oder mittels einer Steckverbindung miteinander verbunden sind.
15. Verfahren zum Herstellen von Sonnenblenden nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem der Polsterteil in der Weise herge­ stellt wird, daß das Innere einer der Außenkontur desselben ange­ paßten Form mit einem das Polster bildenden Kunststoffschaum aus­ geschäumt und die Außenfläche des Schaumstoffpolsters mit einem Bezug versehen wird, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Aus­ schäumen der Form der Bezug in diese eingelegt und durch Anwen­ dung von Unterdruck an die Innenfläche der Form angesaugt wird und daß der Bezug großflächiger, als es der Größe der sichtbaren Außenfläche des Polsterteils entspricht, gewählt und innerhalb der Form so angeordnet wird, daß ein umlaufender Randstreifen des Bezugs auch einen vom anliegenden zweiten Blendenkörperteil zu übergreifenden Randflächenbereich des Polsterteiles bedeckt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Schäumvorgang der umlaufende Randstreifen des Bezuges zur Erzielung einer gewünschten Randstreifenbreite beschnitten wird.
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