DE3689113T2 - Optischer Stecker. - Google Patents
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Description
- Diese Erfindung betrifft einen optischen Stecker oder Verbinder für optische Signalübertragung.
- Ein optischer Stecker oder Verbinder zum Verbinden von Lichtleitfasern bzw. Lichtleitern weist einen Verbindungs-Stecker und ein Zwischenstück auf. Der Stecker enthält eine am einen Ende eines Lichtleiters angebrachte Hülse und kann mit dem Zwischenstück gekoppelt werden. Wenn der Stecker mit dem Zwischenstück gekoppelt ist, kontaktiert die Hülse eine Hülse eines anderen am Zwischenstück angebrachten Steckers, so daß damit der Lichtleiter mit dem anderen, am anderen Stecker befestigten Lichtleiter verbunden ist. Als Vorrichtungen zum Verbinden eines solchen Steckers mit einem Zwischenstück sind eine Arretierung mit Schrauben und eine Arretierung mit Hebeln bekannt.
- Die Arretierung mit Schrauben vermag einen Stecker durch Drehen der Schrauben fest mit einem Zwischenstück zu Verbinden. Sobald der Stecker mit dem Zwischenstück verbunden worden ist, kann etwa auf den Stecker oder Lichtleiter ausgeübte(r) Schwingung oder Schlag kaum auf die Hülse einwirken. Nachteilig an dieser Arretierung ist aber, daß es gewöhnlich lange dauert, die Schrauben zum Befestigen des Verbindungs-Steckers mit dem Zwischenstück zu drehen bzw. anzuziehen.
- Die Arretierung mit Hebeln ist dagegen einfach zu benutzen. Sie kann einen Stecker mit einem Zwischenstück durch einfaches Drehen oder Drücken der Hebel verbinden. Die Hebel koppeln drehbar mit beiden Seiten des Steckers. Jeder Hebel weist in der spitze (im Vorderende) eine quadratische Öffnung auf. Das Zwischenstück weist Vorsprünge auf, die in die quadratischen Öffnungen der Hebel einzugreifen vermögen. Nachdem der Stecker mit dem Zwischenstück in Kontakt oder Berührung gebracht worden ist, werden die Hebel gedreht, bis die Vorsprünge in die quadratischen Öffnungen eingreifen, worauf der Stecker mit dem Zwischenstück verbunden ist. Diese Arretierung ist ebenfalls mit einem Nachteil behaftet. Da beim Drehen des Hebels jeder Vorsprung in die quadratische Öffnung des Arretierhebels (passend) eingreift, muß die Öffnung größer sein als der Vorsprung. Nach dem Verbinden des Steckers mit dem Zwischenstück bleibt daher ein, wenn auch enger, Spalt Zwischen Vorsprung und Öffnung zurück. Wenn nun längs der Hülsenachse eine Kraft auf den Stecker oder den mit ihm gekoppelten Lichtleiter wirkt, verschiebt sich der Stecker unweigerlich über eine Strecke entsprechend diesem Spalt längs der Achse der Hülse. Durch diese Verschiebung des Steckers wird die optische Verbindung der Hülse mit einer anderen Hülse beeinträchtigt, obgleich jede Hülse durch eine Schraubenfeder vorbelastet ist und in einem "schwimmenden" Zustand bleibt, solange der Stecker am Zwischenstück angebracht ist. Wenn ferner eine Kraft unter einem rechten Winkel zur Achse der Hülse auf den Stecker einwirkt, wird dieser in der Einwirkrichtung der Kraft verschoben, wodurch unvermeidbar die optische Verbindung zwischen den beiden Hülsen beeinträchtigt wird. Im ungünstigsten Fall verschieben sich die Hülsen über eine so große Strecke auseinander, daß ein optisches Signal von der einen Hülse die andere Hülse nicht erreichen kann, was zu einer augenblicklichen Unterbrechung der optischen Signalübertragung führt. Kurz gesagt: die Arretierung mit Hebeln stellt kein zuverlässiges Verbindungsmittel dar.
- Wie oben angegeben, weist jeder Arretierungstyp zum Verbinden eines Steckers mit einem Zwischenstück jeweils ihm eigene Mängel auf. Ein optischer Stecker, im folgenden auch als Verbinder bezeichnet, der einfach zu bedienen ist und eine zuverlässige optische Signalübertragung zu gewährleisten vermag, wird derzeit dringend benötigt.
- Diese Erfindung ist im Hinblick auf die obigen Gegebenheiten entwickelt worden; sie bezweckt die Schaffung eines optischen Steckers bzw. Verbinders, der eine einfache Verbindung zwischen einem optischen Verbindungs- Stecker und einem optischen Verbindungs-Zwischenstück erlaubt und außerdem eine optische Übertragung mit hoher Zuverlässigkeit ermöglicht.
- Die Lösung obiger Aufgabe gelingt mit dem erfindungsgemäßen optischen Stecker bzw. Verbinder, wie er im Anspruch 1 umrissen ist; dabei weist der Verbindungs- Stecker einen Steckerkörper und einen freibeweglichen ("schwimmenden") Halter auf, der im Steckerkörper diesem gegenüber frei bewegbar oder verschiebbar angeordnet ist, wobei an diesem freibeweglichen Halter eine Hülse angebracht ist, die in ihrem Zentrum einen (Faser-)Lichtleiter haltert. Der freibewegliche Halter ist mit einem Einrastteil versehen, das mit dem Einsteckteil des Zwischenstücks zusammengreift, wenn der Stecker mit dem Zwischenstück verbunden ist. Ein solcher Arretiermechanismus mit dem Einrastteil und dem Einsteckteil ist ein sog. "Halbarretier"-Mechanismus. Der optische Verbinder ist auch mit einem Arretiermechanismus zum Arretieren (Sichern) des Steckerkörpers im Einsteckzustand, wenn der Steckerkörper in das Zwischenstück eingesteckt ist, versehen.
- Auch wenn bei dieser Erfindung mit der oben angegebenen Ausgestaltung eine externe (von außen einwirkende) Kraft auf das Lichtleiterkabel oder den Verbindungs- Steckerkörper ausgeübt wird, wird keine externe Kraft auf den freibeweglichen Halter übertragen, der im Steckerkörper in einem freibeweglichen ("schwimmenden") Zustand gegenüber dem Steckerkörper positioniert ist. Demzufolge wird keine externe Kraft auf die durch den freibeweglichen Halter gehalterte Hülse ausgeübt. Hierdurch wird die Sofort-Unterbrechungserscheinung verhindert, bei welcher die im Zwischenstück ineinandergesteckten Hülsen voneinander getrennt werden und dadurch eine augenblickliche Unterbrechung der optischen Signale hervorgerufen wird.
- Ein besseres Verständnis dieser Erfindung ergibt sich aus der folgenden genauen Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen, in denen zeigen:
- Fig. 1 bis 8 einen optischen Stecker bzw. Verbinder gemäß einer Ausführungsform dieser Erfindung, wobei im einzelnen zeigen:
- Fig. 1 eine teilweise weggebrochene Draufsicht auf den Verbinder in dem Zustand, in welchem ein Stecker und ein Zwischenstück voneinander getrennt sind,
- Fig. 2 eine Seitenansicht des Verbinders im Zustand nach Fig. 1,
- Fig. 3 eine Schnittansicht einer Hülse,
- Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines freibeweglichen Halters,
- Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 1,
- Fig. 6 eine Vorderansicht des Zwischenstücks,
- Fig. 7A bis 7C Teilschnittansichten zur Darstellung der Schritte des Verbindens von Stecker und Zwischenstück und
- Fig. 8 eine Draufsicht auf den optischen Verbinder in dem Zustand, in welchem der Stecker mit dem Zwischenstück verbunden ist; sowie
- Fig. 9 eine Schnittansicht einer Abwandlung des Zwischenstücks.
- Nachstehend ist eine Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen im einzelnen beschrieben.
- Gemäß den Fig. 1 und 2 ist ein optischer Stecker bzw. Verbinder mit einem am Ende eines (Faser-)Lichtleiterkabels 10 angebrachten optischen Verbindungs- oder Verbinder-Stecker 12 und einem optischen Verbinder-Zwischenstück 14, mit dem der Stecker zu verbinden ist, versehen.
- Der Stecker 12 weist einen am Kabel 10 befestigten Steckerkörper 16 in Form eines dünnen bzw. schmalen Kastens auf, wobei ein freibeweglicher Halter 18 so innerhalb des Steckerkörpers angeordnet ist, daß er sich frei zu bewegen vermag. Am bzw. im Steckerkörper 16 sind ein Halteraufnahmeraum 20, der zum Vorderende des Körpers hin offen ist und einen rechteckigen Querschnitt aufweist, und ein Lichtleiter- bzw. Kabelaufnahmeraum 22 geformt, der zum hinteren Ende des Körpers hin offen ist und mit dem Raum 20 in Verbindung steht. Eine den Raum 20 festlogende Innenfläche des Körpers 16 ist mit einer Reguliernut 21 versehen, die um den gesamten Umfang der Innenfläche herum umläuft. Ebenso wie der Raum 20, weist die Reguliernut 21 einen rechteckigen Querschnitt auf. Am hinteren Ende des Steckerkörpers 16 ist das Lichtleiterkabel 10 befestigt. Das Kabel 10 umfaßt einen Spann- oder Zugdraht 23, der z. B. aus Stahldraht eines Durchmessers von 1,2 mm geformt und in Polyethylenharz eingebettet ist, zwei von Nylon ummantelte Lichtleitfasern bzw. Lichtleiter 24 und einen aus PVC (Polyvinylchlorid) bestehenden und den Draht 23 sowie die Lichtleiter 24 umhüllenden Mantel 26. Ein Endabschnitt des Mantels 26 ist am Steckerkörper 16 mittels einer Büchse 28 befestigt und am hinteren Ende des Raums 22 angeordnet. Der Draht 23 und der (die) Lichtleiter 24 erstrecken sich vom festgelegten Ende des Mantels 26 aus vorwärts, wobei der Draht über einen im Raum 22 angeordneten Drahthalter 30 am Körper 16 befestigt ist. Jeder Lichtleiter 24 erstreckt sich in den Halteraufnahmeraum 20, wobei am verlängerten oder vorstehenden Ende jedes Lichtleiters 24 eine Hülse 32 befestigt ist. Gemäß den Fig. 1 und 3 ist die Hülse 32 aus z. B. nichtrostendem Stahl mit hoher Maßhaltigkeit im wesentlichen zylindrisch geformt. Der Lichtleiter 24 ist in die Hülse 32 eingepreßt und erstreckt sich bis zum Ende der Hülse. In Fig. 3 steht die Bezugsziffer 24a für eine aus Quarz geformte blanke Faser des Lichtleiters 24, während die Ziffer 33 eine Keramikspitze mit einer Kapillare bezeichnet. Am Außenumfang des mittleren Abschnitts jeder Hülse 32 ist ein ringförmiger Stopper 34 vorgesehen.
- Gemäß den Fig. 1. 4 und 5 ist der freibewegliche Halter 18 mit einer rechteckigen Zylinderform ausgebildet, und er weist einen Querschnitt auf, der dem Querschnitt des Halteraufnahmeraums 20 ähnlich, aber kleiner als dieser ist. Außerdem weist der Halter 18 einen am Außenumfang eines hinteren Endes angeformten rechteckigen Flansch 36 als Regulierteil auf. Dieser Flansch 36 besitzt einen Querschnitt, der in der Form derjenigen der Reguliernut 21 des Steckerkörpers 16 ähnlich, aber kleiner als der Querschnitt dieser Nut ist. Außerdem ist die Breite des Flansches 36 kleiner als die Breite der Reguliernut 21. An Ober- und Unterseite des Halters 18 sind Einrast-Vorsprünge 37 angeformt. Der Halter 18 ist im Aufnahmeraum 20 des Körpers 16 so angeordnet, daß der Flansch 36 innerhalb der Reguliernut 21 liegt. Da die Querschnitte von Halter 18 und Flansch 36 jeweils kleiner sind als die von Raum 20 bzw. Reguliernut 21, ist der Halter im Raum 20 so angeordnet, daß er in den Richtungen x, y und z freibeweglich bzw. verschiebbar ist.
- Innerhalb des Halters 18 ist eine Trennwand 38 geformt, die das Innere des Halters in eine Zwischenstück-Einsteckausnehmung 40, die zum Vorderende des Halters hin offen ist, und eine Halteelement-Einsteckausnehmung 42 unterteilt, die zum hinteren Ende des Halters, d. h. an der Seite des Flansches 36 offen ist. In der Trennwand 38 sind zwei längs der Achse des Halters 18 verlaufende Durchgangsbohrungen 43 ausgebildet. Die distalen Endabschnitte der Hülsen 32 sind längs der jeweiligen Achse verschiebbar in die Durchgangsbohrungen 43 eingesetzt und ragen in Vorwärtsrichtung vom Halter 18 hinweg. Ein mit zwei Lichtleiter-Einsetzöffnungen oder -bohrungen 44 versehenes Halteelement 46 ist in die Ausnehmung 42 eingesteckt. In jede Einsetzbohrung 44 sind der proximale Endabschnitt der betreffenden Hülse 32 und der Lichtleiter 24 lose eingesetzt. Um den proximalen Endabschnitt der Hülse 32 herum ist eine Schraubenfeder 48 angeordnet, deren eines Ende am Stopper 34 der Hülse anliegt, während ihr anderes Ende am Halteelement 46 anliegt. Durch die Feder 48 wird die Hülse 32 mit einer Kraft von etwa 800 bis 1200 g in Vorwärtsrichtung des Halters 18 gedrängt; der Stopper 34 ist dabei in Anlage gegen die Trennwand 38 erhalten. Auf die angegebene Weise wird jede Hülse 32 durch die Feder 38 mit Druck beaufschlagt, so daß sie sich längs der Achse der Hülse 32 rückwärts verschieben kann, bis die Feder 38 vollständig zusammengedrückt ist. Eine Drehung jeder Hülse 32 wird durch einen nicht dargestellten Drehsperrenstift verhindert. Wenn der Halter 18 im Steckerkörper 16 gehalten ist, ist jeder Lichtleiter 24 zwischen der Hülse 32 und dem Ende des Kabelmantels 26 lose bzw. locker.
- Gemäß den Fig. 1 und 2 ist am Steckerkörper 16 außerdem ein Arretiermechanismus 50 zum Arretieren von Stecker 12 und Zwischenstück 14 in einem Verbindungszustand, wenn der Stecker 12 mit dem Zwischenstück 14 verbunden ist, vorgesehen. Der Arretiermechanismus 50 umfaßt zwei Arretier- oder Sperrhebel 52, die auf gegenüberliegenden Seiten des Körpers 16 drehbar bzw. schwenkbar gelagert sind. Insbesondere stehen von jeder Seite des Körpers 16 obere und untere Lagerstücke 54 ab, wobei eine Lagerachse 56 drehbar zwischen den Lagerstücken angeordnet ist. Der Arretierhebel 52 ist auf der Achse 56 drehbar gelagert. Der distale Endabschnitt 52a jedes Arretierhebels 52 ragt nach vorn über den Steckerkörper 16 hinaus. Der Endabschnitt 52a ist mit einer quadratischen Öffnung 58 als Einrastteil versehen. Um jede Achse 56 ist eine Torsionsfeder 60 herumgelegt. Die Arretierhebel 52 werden durch die Federn 60 in Richtung auf den Körper 16, d. h. in der Richtung, in welcher die beiden Endabschnitte 52a der Hebel 52 näher aneinander herangelangen, gedrängt.
- Gemäß den Fig. 1, 2 und 6 ist das Zwischenstück 14 mit einem Körper 62 einer rechteckigen Säulenform versehen. An der Vorderseite des Körpers 62 befindet sich ein erster Verbindungsabschnitt 63, mit dem der Stecker 12 zu verbinden ist. An der Rückseite des Körpers 62 befindet sich ein zweiter Verbindungsabschnitt 65, mit dem ein anderer (nicht dargestellter) optischer Verbinder- Stecker zu verbinden ist. Der erste Verbindungsabschnitt 63 weist einen von der Vorderseite des Körpers 62 abstehenden rechteckigen Einsteckrahmen 64 auf. An der Endkante der Rückseite des Körpers 62 ist ein Flansch 66 angeformt, in welchem zwei Befestigungsbohrungen 67 ausgebildet sind.
- Die Innenfläche des Rahmens 64 legt eine Haltereinsteckausnehmung 68 fest, in welche der freibewegliche Halter 18 des Steckers 12 eingesetzt ist oder wird. Die Ausnehmung 68 weist einen Querschnitt auf, welcher die gleiche Form wie die des Halters 18 besitzt und geringfügig größer ist als letzterer. Die Innenfläche des Rahmens 64 dient als Führungsfläche 69 zum Führen des Einsteckens und Einsetzens des Halters 18 in die Einsetzausnehmung 68. Der Rahmen 64 weist ein Profil auf, das dem Querschnitt des Halteraufnahmeraums 20 des Steckerkörpers 16 ähnlich ist, um sein Einsetzen in den Raum 20 zu ermöglichen. Mit anderen Worten: der Rahmen 64 ist so geformt, daß der Steckerkörper 16 auf den Rahmen 64 auf schiebbar oder aufsteckbar ist, wobei der Rahmen selbst ein Aufsteck- oder Einsteckteil 70 bildet. Die Außenfläche des Rahmens 64 bildet eine Führungsfläche 71 zur Führung des Aufschiebens des Steckerkörpers 16 auf den Rahmen. In den oberen und unteren Wänden des Rahmens 64 sind Einrastöffnungen 80 ausgebildet, in welche die jeweiligen Einrastvorsprünge 37 des freibeweglichen Halters 18 eingreifen. Am Boden der Ausnehmung 68 ist ein Vorsprung 72 angeformt, der in die Ausnehmung 40 des freibeweglichen Halters 18 einführbar ist. Im Körper 62 sind zwei parallele Hülseneinsetzbohrungen 74 ausgebildet. Jede Einsteckbohrung 74 weist ein zum Vorsprung 72, d. h. zum Boden der Einsteckausnehmung 68 hin offenes Ende auf, während ihr anderes Eride an der Rückseite des Körpers 62 offen ist. Zwei ringförmige Gewindeabschnitte 76, die einen zweiten Verbindungsabschnitt 65 darstellen, sind an der Rückseite des Körpers 62 angeformt. Jeder Gewindeabschnitt 76 kommuniziert mit dem anderen Ende der betreffenden Einsetzbohrung 74. Mit jedem Gewindeabschnitt 76 ist ein (nicht dargestellter) einadriger optischer Verbinder-Stecker verbindbar. An jeder Seite des Körpers 64 ist ein Vorsprung 78 angeformt, der in die quadratische Öffnung 58 des betreffenden Arretierhebels 52 eingreift, wenn der Stecker 12 mit dem Zwischenstück 14 verbunden ist. Die Einsetzbohrung 74 ist an ihrem Innendurchmesser (ihrer Innenfläche) mit hoher Genauigkeit maschinell bearbeitet, so daß die in diese Bohrung eingesetzte Hülse 32 sich in dieser Bohrung nicht bewegt.
- Das Verbinden oder Koppeln des optischen Verbinders mit dem oben beschriebenen Aufbau geschieht auf die im folgenden beschriebene Weise.
- Gemäß Fig. 7A wird zunächst der Stecker 12 in das Zwischenstück 14 eingeschoben, während das Ende des freibeweglichen Halters 18 in die Haltereinsteckausnehmung 68 des Zwischenstücks 14 eingeführt oder eingesetzt wird. Beim Einführen kommt die hintere Fläche des Flansches 36 des Halters 18 mit der hinteren Fläche 21a der Reguliernut 21 am Steckerkörper 16 in Berührung, wobei der Halter durch diese hintere Fläche 21a verschoben wird. Entsprechend der Einführung des Steckers 12 tritt der Rahmen 64 des Zwischenstücks 14 in den Halteraufnahmeraum 20 des Steckerkörpers 16 ein, wobei gleichzeitig der Vorsprung 72 am Zwischenstück 14 in die am Ende des Halters 18 geformte Einsteckausnehmung 40 eintritt. Das distale Ende jedes Arretierhebels 52 am Stecker 12 gelangt mit dem betreffenden Vorsprung 78 am Zwischenstück 14 in Berührung; die Hebel werden dabei im Sinne einer Auseinanderbewegung verschwenkt. Die Fig. 7B und 8 veranschaulichen den Zustand unmittelbar nach der Verbindung des Steckers 12 mit dem Zwischenstück 14. Wenn der Stecker 12 vollständig eingesetzt ist, kommt der Flansch 36 des Halters 18 mit dem Ende des Einsteckrahmens 64 in Berührung, während der Vorsprung 270 am Zwischenstück 14 in die Ausnehmung 40 des Halters eingreift. Infolgedessen sind die Hülsen 32 in die jeweiligen Hülseneinsetzbohrungen 74 des Zwischenstücks 14 eingeführt. In diesem Zustand greifen außerdem die Einrastvorsprünge 37 am Halter 18 in die jeweiligen Einrastöffnungen 80 des Eingreif- oder Einsteckrahmens 64 ein, wodurch der Halter im Rahmen festgehalten wird. Gleichzeitig treten die Vorsprünge 78 am Zwischenstück 14 in die jeweiligen quadratischen Öffnungen 58 der Arretierhebel 52 ein, um damit den Steckerkörper 16 am Zwischenstück 14 zu arretieren. In diesem Zustand entsteht zwischen der Kante der quadratischen Öffnung 58 und dem Vorsprung 78 ein Spalt a, während ein Spalt b, der größer ist als der Spalt a, zwischen der Vorderseite des Flansches 36 des Halters 18 und der dem ersteren zugewandten Vorderseite der Reguliernut 21 entsteht.
- Fig. 7C zeigt den Zustand, in welchem eine externe Kraft längs der Richtung z auf den Steckerkörper 16 oder das Lichtleiterkabel 10 im Sinne eines Zurückziehens desselben einwirkt. Dabei verschiebt sich der Steckerkörper 16, bis sich die Kante der quadratischen Öffnung 58 des Arretierhebels 52 an den Vorsprung 78 des Zwischenstücks 14 anlegt, wobei seine Weiterbewegung durch die Arretierhebel verhindert wird. In diesem Zustand ist ein Spalt c der gleichen Weite oder Breite wie der Spalt a zwischen der Rückseite des Flansches 36 und der Rückseite 21a der Reguliernut 21 gebildet. Zwischen der Vorderseite des Flansches 36 und der Vorderseite der Nut 21 verbleibt ein Spalt d, dessen Größe derjenigen des Spalts b abzüglich der Bewegungsstrecke der Flanschanordnung 16 entspricht. Auch wenn sich dabei der Steckerkörper 36 auf oben angegebene Weise verschiebt, kommt der Steckerkörper nicht mit dem Flansch 36, d. h. dem freibeweglichen Halter 18 in Berührung, so daß die auf den Steckerkörper wirkende externe Kraft nicht auf den Halter übertragen wird. Infolgedessen werden die Hülsen 32 durch die externe Kraft nicht beeinflußt. Der Mantel 26 des Lichtleiterkabels 10 ist mittels der Büchse 28 am Steckerkörper 16 befestigt oder fixiert, und der in das Kabel eingelassene Draht 21 ist am Körper 16 befestigt. Eine auf das Kabel 10 einwirkende externe Kraft wird daher über die Büchse 28 oder den Draht 23 auf den Steckerkörper 16, nicht aber über den Lichtleiter 24 auf den freibeweglichen Halter 18 übertragen.
- Auch wenn sich der Steckerkörper 16 in den Richtungen x und y verschiebt, wird der Halter 18 nicht bewegt oder verschoben. Wie aus Fig. 5 hervorgeht, ist zwischen der Außenfläche des Flansches 36 des Halters 18 und der Innenfläche der Reguliernut 21 des Steckerkörpers 16 ein Spalt e festgelegt. Dieser Spalt e verhindert, daß die Bewegung oder Verschiebung des Steckerkörpers 16 in den Richtungen x und y auf den Halter 18 übertragen wird.
- Es wurde ein Schlagversuch unter Ausübung eines Schlags von 100G für 5 ms auf den optischen Verbinder in der x-, y- und z-Richtung durchgeführt, während der Stecker 12 mit dem Zwischenstück 14 gekoppelt blieb und außerdem (nicht dargestellte) einadrige Verbinder-Stecker mit den Gewindeabschnitten 76 verbunden blieben. Dieser Versuch ergab, daß keine Unterbrechung der Übertragung von optischen Signalen mit einer Größe von mehr als 0,03 dB und für eine längere Zeit als 60 ms auftrat.
- Bei dem oben beschriebenen optischen Verbinder ist der die Hülsen haltende oder halternde Halter 18 sozusagen freibeweglich oder "schwimmend" geführt, da er nicht am Steckerkörper 16 befestigt ist und sich frei bewegen kann. Selbst wenn in dem Zustand, in welchem der Halter 18 auf den Rahmen 64 aufgesetzt und an diesem durch den "Halbarretier"-Mechanismus verriegelt ist, eine externe Kraft, etwa ein Stoß oder Schlag, auf den Steckerkörper 16 oder den Lichtleiter einwirkt, wirkt diese Kraft somit nicht auf die Hülsen ein. Demzufolge tritt keine Unterbrechung der Übertragung von optischen Signalen auf. Der optische Verbinder kann somit eine zuverlässige optische Signalübertragung gewährleisten. Er ist nicht nur einfach zu bedienen, sondern auch mechanisch gegenüber Schwingung, Stoß oder Schlag usw. robust, und er vermag daher eine zuverlässige optische Signalübertragung sicherzustellen.
- Die Erfindung ist auf Verbinder zum Verbinden eines Lichtleiters mit einem anderen oder von mehr als zwei Lichtleitern mit der gleichen Zahl von Lichtleitern anwendbar, anstatt nur zwei Lichtleiter mit zwei anderen Lichtleitern, wie bei der obigen Ausführungsform, zu verbinden. Außerdem kann der Halter Öffnungen (d. h. Einrastteil) aufweisen, während das Zwischenstück Vorsprünge (d. h. Stopperteil) aufweisen kann. In diesem Fall werden die gleichen Vorteile erzielt, wie bei der Ausführungsform, bei welcher der Halter die Vorsprünge und das Zwischenstück die Öffnungen aufweist. Zur Gewährleistung der gleichen Vorteile kann außerdem der Halter mit Magneten, das Zwischenstück mit magnetischen Stücken oder umgekehrt versehen sein.
- Darüber hinaus reicht es aus, den Regulierabschnitt des freibeweglichen Halters durch einen Vorsprung und die Regulierausnehmung oder -nut des Steckerkörpers durch eine Öffnung bzw. Bohrung zu ersetzen, damit der Halter an einem Herabfallen vom Steckerkörper gehindert ist und sich frei bewegen kann.
- Darüber hinaus kann der Arretiermechanismus zum Arretieren des Steckerkörpers am Zwischenstück aus am Steckerkörper vorgesehenen Vorsprüngen und am Zwischenstück vorgesehenen Arretierhebeln bestehen. Wahlweise kann der Mechanismus auch so ausgestaltet sein, daß er mit einem einzigen Handgriff betätigbar ist.
- Bei der dargestellten Ausführungsform weist das Zwischenstück den ersten Verbindungsabschnitt, mit dem ein zwei Lichtleiter aufweisender Stecker koppelbar ist, und den zweiten Verbindungsabschnitt auf, mit dem ein Einzellichtleiter-Stecker verbindbar ist. Wahlweise kann jedoch gemäß Fig. 9 der zweite Verbindungsabschnitt die gleiche Ausgestaltung wie der erste Verbindungsabschnitt aufweisen, so daß ein Stecker mit zwei Lichtleitern mit ihm verbindbar ist.
- Weiterhin kann in der Bohrung oder Öffnung des Zwischenstücks eine Ausrichtmanschette mit einem Schlitz, in welchen eine Hülse einsetzbar ist, vorgesehen sein.
Claims (13)
1. optischer Stecker zum Verbinden von
Lichtleitfasern mit optischen Elementen, umfassend:
ein Zwischenstück (14) zum Aufnehmen von optischen
Elementen, mit einem Steckerverbindungsteil (63),
einen Verbindungs-Stecker (12) für Verbindung mit
dem Steckerverbindungsteil (63) des Zwischenstücks (14),
einen Arretiermechanismus (50) zum Arretieren des
Steckers (12) am Zwischenstück (14), wenn der Stecker
(12) mit dem Zwischenstück (14) verbunden ist,
wobei der Stecker (12) einen in den
Steckerverbindungsteil (63) des Zwischenstücks einsteckbaren
Steckerkörper (16) aufweist, welcher mittels des
Arretiermechanismus (50) am Steckerverbindungsteil (63) arretiert
wird, wenn der Steckerkörper (16) in den
Steckerverbindungsteil (63) eingesteckt ist oder wird, und
eine am einen Ende einer Lichtleitfaser (24)
angebrachte und durch den Stecker (12) gehalterte Hülse (32),
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenstück (14) ein Einrastmittel (80)
aufweist,
der Steckerverbindungsteil (63) einen Steckerkörper-
Einsteckabschnitt (70) und einen Halter-Einsteckabschnitt
(68) aufweist,
der Steckerkörper (16) in den
Steckerkörper-Einsteckabschnitt (70) einsteckbar und an ihm arretierbar ist,
der Stecker (12) einen in den Halter-Einsteckabschnitt
(68) einsteckbaren, freibeweglichen Halter (18), der im
Steckerkörper (16) in jeder Richtung relativ zum
Steckerkörper (16) bewegbar angeordnet ist, und auch ein
Einrastmittel (37) für Eingriff mit dem Einrastmittel (80)
des Zwischenstücks zum Arretieren (Verriegeln) des
freibeweglichen Halters (18) am Halter-Einsteckabschnitt
(68), wenn der freibewegliche Halter (18) in den Halter-
Einsteckabschnitt (68) eingesteckt ist, aufweist und
die Hülse (32) vom freibeweglichen Halter (18)
getragen wird.
2. optischer Stecker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steckerkörper (16) einen
Halteraufnahmeraum (20) aufweist, der zur Außenfläche des
Steckerkörpers (hin) offen ist, der freibewegliche
Halter (18) im Halteraufnahmeraum mit einem bestimmten
Zwischenraum oder Spiel angeordnet ist und der Stecker
(12) ein Reguliermittel zur Verhinderung eines
Herausrutschens des Halters aus dem Halteraufnahmeraum
aufweist.
3. Optischer Stecker nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (14) einen Körper
(62) und ein vom Körper abstehendes Einsteckelement (64)
aufweist, das Einsteckelement eine den Steckerkörper-
Einsteckabschnitt (70) festlegende Außenfläche und eine
den Halter-Einsteckabschnitt (68) festlegende Innenfläche
aufweist und das Einsteckelement mit einer in den
Halteraufnahmeraum (20) einführbaren Form ausgebildet ist.
4. Optischer Stecker nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einsteckelement (64) rohrförmig
ausgebildet ist, die Außenfläche des Einsteckelements ein
Profil ähnlich dem eines Querschnitts des
Halteraufnahmeraums (20) aufweist und die Innenfläche des
Einsteckelements ein Profil ähnlich dem eines Querschnitts des
freibeweglichen Halters (18) aufweist.
5. Optischer Stecker nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einrastmittel (80) an (in) der
Innenfläche des Einsteckelements geformt ist und der
(das) Einrastteil oder -mittel (37) an der Außenfläche
des freibeweglichen Halters (18) (an)geformt ist.
6. Optischer Stecker nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Reguliermittel eine im
Steckerkörper (16) sich zum Halteraufnahmeraum (20) öffnende
Regulierausnehmung (21) und einen vom freibeweglichen
Halter (18) abstehenden und mit einem Zwischenraum bzw.
Spiel in der Regulierausnehmung angeordneten
Regulierabschnitt (36) umfaßt.
7. Optischer Stecker nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülse (32) eine Achse und einen
vom freibeweglichen Halter (18) abstehenden distalen
Endabschnitt aufweist und der freibewegliche Halter sowie
der Regulierabschnitt (36) im Halteraufnahmeraum (20) bzw.
in der Regulierausnehmung (21) so angeordnet sind, daß
sie in einer Richtung senkrecht zur Hülsenachse und in
der Axialrichtung der Hülse bewegbar sind.
8. Optischer Stecker nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülse (32) im freibeweglichen
Halter (18) längs der Hülsenachse bewegbar angeordnet ist
und einen Anschlag (34) zur Verhinderung eines
Herausrutschens aus dem Halter aufweist und der freibewegliche
Halter ein Andruck- oder Vorbelastungselement (48), um
die Hülse in der Richtung zu drängen, in welcher die
Hülse vom Halter absteht, aufweist.
9. Optischer Stecker nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (14) mit einer
Einführbohrung (74) versehen ist, in welche der distale
Endabschnitt der Hülse (32) eingeführt ist oder wird, wenn
der Stecker (12) mit dem Zwischenstück verbunden ist oder
wird.
10. Optischer Stecker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arretiermechanismus (50) einen
am Zwischenstück (14) angeformten Vorsprung (78) und
einen am Steckerkörper (16) montierten bzw. gelagerten
Arretierhebel (52) mit einer Öffnung (58) aufweist, die
mit dem Vorsprung in Eingriff gelangt, wenn der Stecker
(12) mit dem Zwischenstück verbunden ist oder wird.
11. Optischer Stecker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zwischenstück einen zweiten
Verbindungsabschnitt aufweist, mit dem ein anderer optischer
Verbindungs-Stecker verbindbar ist, wobei der zweite
Verbindungsabschnitt dem ersten Verbindungsabschnitt
gegenüberliegt.
12. Optischer Stecker nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß
ein Lichtleitfaserkabel (10) mit der Lichtleitfaser
(24) und einem diese bedeckenden Überzug (26) vorgesehen
ist, wobei der Überzug ein distales Ende und die
Lichtleitfaser (24) einen verlängerten, über das distale Ende
des Überzugs hinausragenden Abschnitt aufweist,
die Hülse (32) am verlängerten Abschnitt der
Lichtleitfaser (24) angebracht ist,
das Lichtleitfaserkabel (10) einen in den Überzug
(26) eingebetteten Spanndraht (23) und einen über das
distale Ende des Überzugs (26) hinausragenden
verlängerten Abschnitt aufweist und
der Überzug (26) und der verlängerte Abschnitt des
Spanndrahts (23) am Steckerkörper (16) befestigt sind.
13. Optischer Stecker nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der verlängerte Abschnitt der
Lichtleitfaser (24) zwischen einem Ende des Überzugs (26) des
Lichtleitfaserkabels (10) und der Hülse (32) lose bzw.
locker ist.
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