DE3533758A1 - Vorrichtung zum aufsetzen von huelsen aus schrumpffolie auf behaeltnisse - Google Patents
Vorrichtung zum aufsetzen von huelsen aus schrumpffolie auf behaeltnisseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufsetzen von Hülsen aus
Schrumpffolie auf Behältnisse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bereits eine derartige Vorrichtung bekannt, bei der der Folien
schlauch innerhalb der Abzugseinrichtung zusätzlich zu seinen beiden
normalen Faltlinien zwei dazwischenliegende Knicklinien erhält und die
Auffalteinrichtung einen sich verengenden, von außen an den Hülsen
angreifenden Führungskanal aufweist, durch den die Hülsen von einem
mit Anschlägen versehenen endlosen Zugmittel hindurch geschoben werden
(FR-OS 25 03 689). Im Einlaufbereich der Auffalteinrichtung ist ein
Walzenpaar angeordnet, das von der Schnittlinie der durch zwei rotieren
de Walzen gebildeten Schneideinrichtung einen Abstand hat, der in etwa
der Länge einer Hülse entspricht oder geringfügig kleiner ist. Dieses
Walzenpaar wird mit einer größeren Transportgeschwindigkeit als die
Abzugseinrichtung angetrieben und soll die vom Folienschlauch abgetrenn
ten Hülsen beschleunigt dem mit Anschlägen versehenen Zugmittel der
Auffalteinrichtung zuführen.
Diese bekannte Vorrichtung ist im Prinzip geeignet, relativ kleine Hülsen
aus genügend steifem Folienmaterial, wie sie insbesondere zur Verschluß
sicherung an Getränkeflaschen und dgl. eingesetzt werden, zu verarbei
ten. Ungünstig ist jedoch die ungenügende Führung des Folienschlauchs
bzw. der vereinzelten Hülsen, insbesondere im Bereich zwischen der
Schneideinrichtung und der Auffalteinrichtung, da die beiden Walzen erst
dann an den Hülsen angreifen, wenn diese bereits in die Auffalteinrich
tung eingetreten sind. Es hat sich gezeigt, daß es deshalb häufig zu
einem Stauchen des noch nicht geschnittenen Folienschlauches und zu
einem Schrägstellen, Verzögern oder gar Hängenbleiben der abgetrennten
Hülsen im Bereich zwischen Schneideinrichtung und Auffalteinrichtung
kommt. Dies ist insbesondere bei der Verarbeitung relativ kurzer Hülsen
der Fall, da diese nach dem Abtrennen vom Folienschlauch ein kurzes
Stück im freien Fall zurücklegen müssen, bevor sie von dem Walzenpaar
am Einlauf der Auffalteinrichtung ergriffen werden können. Kurze Hülsen
neigen auch zu einem Schrägstellen oder Verkanten im Bereich der
Auffalteinrichtung, bedingt durch die Reibung am Führungskanal. Die
Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit der bekannten Vorrichtung ent
spricht daher nicht den praktischen Anforderungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung der
eingangs genannten Art die Führung und den Transport des Folienschlau
ches bzw. der abgetrennten Hülsen wesentlich zu verbessern, so daß
auch relativ kurze Hülsen mit hoher Leistung und Betriebssicherheit
verarbeitet werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des An
spruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
In einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird somit das Ende des Folien
schlauches innerhalb oder kurz nach dem Passieren der Schneideinrich
tung, auf jeden Fall also vor dem nächsten Schneidvorgang erfaßt,
wobei das Zugmittel auf dem Folienschlauch gleiten kann, nachdem
seine Vorschubgeschwindigkeit im allgemeinen größer ist als die der
Abzugseinrichtung. Nach dem Durchtrennen des Schlauches ist die so
erzeugte Hülse bereits vom Zugmittel erfaßt und wird mit der gewünsch
ten Geschwindigkeit gezielt der Auffalteinrichtung bzw. deren Transport
mittel zugeführt. Störungen im Bereich des Transports des Folienschlau
ches und der Hülsen werden somit zuverlässig verhindert und es können
auch relativ kurze Hülsen, die lediglich einen Schraubverschluß oder
dgl. bedecken, mit sehr hohen Leistungen verarbeitet werden.
Eine Reihe vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung, die alle zu einer
Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit beitragen, sind
in den Unteransprüchen enthalten. Besonders hervorzuheben ist die
Ausführung nach den Ansprüchen 21 bis 24. Hierdurch wird im Bereich
der Auffalteinrichtung jegliche störende Reibung zwischen den Hülsen und
dem Führungskanal vermieden, die beispielsweise ein Schrägstellen der
Hülsen verursachen könnte. Dies ist besonders wichtig bei der Verarbei
tung extrem kurzer Hülsen, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe
bzw. Länge.
Im nachstehenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung an
hand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 die Vorderansicht einer Vorrichtung zum Aufsetzen von Schrumpf
hülsen auf Flaschen,
Fig. 2 den Schnitt AB nach Fig. 1, wobei der Rahmen weggelassen ist,
Fig. 3 die teilweise Vorderansicht einer anderen Vorrichtung.
Die Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 ist zum Aufsetzen von relativ kurzen
Hülsen 6 aus Schrumpffolie auf die Verschlüsse bzw. Köpfe von aufrecht
stehenden Flaschen 23 ausgebildet, die durch einen Transportstern 24
kontinuierlich vorwärts bewegt werden. Sie weist einen starren, überhalb
des Transportsterns 24 angeordneten Rahmen 25 auf, der durch zwei
senkrechte, einen Abstand aufweisende Platten gebildet wird. Im Rahmen
25 oder am Rahmen 25 sind die nachstehend beschriebenen Elemente der
Vorrichtung drehbar gelagert bzw. befestigt.
Der zu verarbeitende flach liegende Folienschlauch 26 wird von einer
nicht gezeigten Vorratsrolle mit senkrechter Drehachse durch eine Abzugs
einrichtung 19 mit drei synchron angetriebenen Walzenpaaren 27, 28, 29
abgewickelt und der Schneideinrichtung 1 zugeführt. Das erste Walzen
paar 27 steht entsprechend der Normallage des flach liegenden Folien
schlauches 26 senkrecht, während die beiden anderen Walzenpaare 28, 29
waagrechte Drehachsen aufweisen. Diese beiden Walzenpaare 28, 29 falten
daher den Folienschlauch 26 in einer zur ursprünglichen Faltebene um 90
Grad versetzten Ebene, wobei er zwei zusätzliche Knicklinien erhält.
Vom letzten Walzenpaar 29 der Abzugseinrichtung 19 wird der vorher im
wesentlichen horizontal geförderte Folienschlauch 26 nach unten hin zur
Schneideinrichtung 1 umgelenkt. Diese weist ein feststehendes Messer 18
und eine rotierende Messerwalze 14 mit einer horizontalen Drehachse 13
und zwei Messern 16 auf. Der zwischen dem feststehenden Messer 18 und
der Messerwalze 14 kontinuierlich hindurchlaufende Folienschlauch 26
wird in der Schneideinrichtung 1 entlang einer horizontalen Schnittlinie
vollständig durchgetrennt. Dadurch entstehen die einzelnen Hülsen 6,
zunächst noch im flach liegenden Zustand.
Mit Abstand unterhalb der Schneideinrichtung 1 sitzt eine Auffalteinrich
tung 2, die zwei einen sich verengenden Führungskanal für die Hülsen 6
bildende feststehende Gleitstücke 30 besitzt. Der Anfangsabstand der
rinnenförmigen, aufeinander zu weisenden Vertiefungen 30 a in den beiden
Gleitstücken 30 entspricht der Breite einer flach liegenden Hülse 6, wäh
rend ihr Endabstand so bemessen ist, daß die Hülse 6 unter Bildung
eines im wesentlichen quadratischen Querschnitts vollständig geöffnet ist.
Auf Höhe der Gleitstücke 30 läuft in einer senkrechten Ebene eine end
lose Kette 5 über ein oberes Antriebsrad 21 und ein unteres Umlenkrad
22 um, die mit vier seitlich abstehenden Anschlägen 20 ausgestattet ist.
Diese Anschläge 20 greifen am hinteren Rand der zunächst noch flach
liegenden Hülsen 6 an und schieben diese durch die Gleitstücke 30 bzw.
Rinnen 30 a hindurch, bis sie vollständig aufgefaltet sind und in dieser
Position am unteren Ende der Gleitstücke 30 eintreffen, wo sie von den
Köpfen der vorbeilaufenden Flaschen 23 übernommen werden. Die Gleit
stücke 30 sind gegenüber der Senkrechten leicht schräg gestellt, so daß
die Flaschen 23 in die untere Öffnung der geöffneten Hülsen 6 einlaufen
und die Hülsen 6 zwischen den Gleitstücken 30 herausziehen können.
Beiderseits der Messerwalze 14 sitzt jeweils ein drehfest mit dieser
verbundenes, konzentrisch zur horizontalen Drehachse 13 liegendes ge
zahntes Antriebsrad 7 für ein endloses Zugmittel in Form einer Kette 3.
Die beiden Ketten 3 laufen beiderseits der Bewegungsbahn des Folien
schlauches 26 bzw. der Hülsen 6 in parallelen senkrechten Ebenen um
und sind hierzu über zwei gezahnte Umlenkräder 9 und 10 geführt. Die
beiden unteren Umlenkräder 9 sind konzentrisch zum Antriebszahnrad 21
der Kette 5 angeordnet und drehfest mit diesem verbunden. Der Teilkreis
des Antriebsrades 7 entspricht dem Teilkreis der Messerwalze 14, die Teil
kreise der Umlenkräder 9 und des Antriebsrades 21, das mittig zwischen
den Umlenkrädern 9 sitzt, sind gleich groß. Die Umfangs- bzw. Transport
geschwindigkeit der Messerwalze 14, der Kette 3 und der Kette 5 sind
somit gleich groß und ihrerseits größer als die Umfangsgeschwindigkeit
der Walzenpaare 27, 28 und 29.
Die Länge der beiden Ketten 3 entspricht exakt dem Vierfachen der
Teilung der Messerwalze 14, d. h. des Abstands der beiden Messer 16 auf
ihrem gemeinsamen Umkreis. An den Gliedern der beiden Ketten 3 sind
kurze, winkelförmige Mitnehmer 15 befestigt, deren freie Enden aufeinan
der zuweisen und leicht gewölbte Gleitschuhe für den Folienschlauch
26 bilden. Im Umlaufbereich der beiden Ketten 3 zwischen den Antriebs
rädern 7 und den unteren Umlenkrädern 9, also in dem Bereich wo die
Ketten 3 am Folienschlauch 26 bzw. an den abgetrennten Hülsen 6
angreifen, sind die beiden Ketten 3 durch eine feststehende Gleitschiene
31 abgestützt.
Auf der den beiden Ketten 3 gegenüberliegenden Seite der Bewegungsbahn
des Folienschlauchs 26, also unterhalb des feststehenden Messers 18,
sind zwei Riemen 4 aus Kunststoff mit kreisförmigem Querschnitt angeord
net, die in parallelen senkrechten Ebenen um ein oberes Antriebsrad 8
und zwei Umlenkräder 11, 12 umlaufen. Das obere Antriebsrad 8 liegt
dicht unterhalb dem feststehenden Messer 18, während das untere Umlenk
rad 11 auf Höhe des Umlenkrads 9 einer Kette 3 sitzt. Im geradlinigen
Umlaufbereich zwischen dem oberen Antriebsrad 8 und dem unteren
Umlenkrad 11, also an der dem Folienschlauch 26 zugewandten Seite der
Umlaufbahn, werden die beiden Riemen 4 durch feststehende Gleitschienen
32 abgestützt. Die beiden Paare von Gleitschienen 31 für die Ketten 3
und 32 für die Riemen 4 besitzen parallel zueinander verlaufende
Führungsflächen und sind derart angeordnet, daß die Riemen 4 mit
leichtem Druck an den Mitnehmern 15 bzw. an dem von diesen gestützten
Folienschlauch 26 anliegen, derart, daß die Mitnehmer 15 und die Riemen
4 auf dem Folienschlauch 26 gleiten können.
Der Antrieb der Antriebsräder 8 erfolgt über ein Zahnradgetriebe 33 von
der Messerwalze 14 aus und zwar derart, daß die beiden Riemen 4 die
gleiche Umfangsgeschwindigkeit aufweisen wie die Kette 3 bzw. deren
Mitnehmer 15 und damit auch wie die Kette 5 mit deren Mitnehmern 20.
Die Messerwalze 14 ihrerseits wird, genauso wie auch die Walzenpaare
27, 28 und 29 der Abzugseinrichtung 19 durch eine nicht gezeigte
Antriebseinrichtung synchron zum Transportstern 24 angetrieben, so daß
jeweils zum richtigen Zeitpunkt eine Hülse 6 vor den Kopf einer
anlaufenden Flasche 23 gebracht wird. Wie bereits gesagt, werden die
Ketten 3 und 5 sowie die Riemen 4 mit einer größeren Vorschubgeschwin
digkeit angetrieben als die Walzenpaare 27, 28 und 29. Die entsprechen
de Beschleunigung der Hülsen 6 nach dem Abtrennen vom Folienschlauch
26 ist erforderlich, um einmal das Eintreten der Mitnehmer 20 zwischen
die Hülsen 6 zu ermöglichen und zum anderen um die Hülsen 6 erst beim
Eintreffen des zugehörigen Flaschenkopfes ihre unterste Endposition zwi
schen den Gleitstücken 30 erreichen zu lassen. Zwar können die Hülsen 6
auch schon etwas früher ihre untere Endposition einnehmen, die Fixie
rung zwischen den Gleitstücken 30, bewirkt durch die Eigenspannung der
Hülsen 6, ist jedoch relativ schwach und kann ein unbeabsichtigtes
Herausfallen der Hülsen 6 nicht zuverlässig verhindern.
Unmittelbar nach dem Passieren des die Schnittstelle definierenden fest
stehenden Messers 18 läuft das vordere Ende des Folienschlauches 26
praktisch ohne Umlenkung zwischen die Mitnehmer 15 und die Riemen 4
ein, wird von diesen erfaßt und in Transportrichtung gezogen, soweit es
die Umfangsgeschwindigkeit der Abzugseinrichtung 19 zuläßt. Dabei glei
ten die Mitnehmer 15 bzw. Riemen 4 auf dem Folienschlauch 26. Dieser
wird somit straff gehalten; ein Stauchen wird verhindert. Sobald dann
eine Hülse 6 durch Zusammenwirkung des feststehenden Messers 18 mit
einem umlaufenden Messer 16 abgetrennt worden ist, entfällt die Bremswir
kung durch die Abzugseinrichtung 19 und die Hülse 6 wird voll von den
Riemen 4 und den Mitnehmern 15 ergriffen und läuft mit deren Transport
geschwindigkeit weiter. Die Hülse 6 wird dann zwischen die Gleitstücke
30 eingeschoben und von einem Anschlag 20 der Kette 5 von ihrem
rückwärtigen Ende erfaßt und vollständig durch die Auffalteinrichtung 2
hindurchbewegt. Die Hülsen 6 werden somit vom Zeitpunkt ihres Ab
trennens vom Folienschlauch 26 bis zum vollständigen Auffalten am
unteren Ende der Auffalteinrichtung 2 immer exakt transportiert und
geführt und sind zu keiner Zeit sich selbst überlassen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind die Gleitstücke 30 der
Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 durch zwei weitere endlose Ketten 34 und
35 ersetzt, die in einer gemeinsamen Ebene umlaufen. Diese Umlaufebene
ist um 90 Grad gegenüber der Umlaufebene der Kette 5 verschränkt.
Die Ketten 34 und 35 laufen jeweils über ein oberes Antriebsrad 36 und
ein unteres Umlenkrad 37 und sind durchgehend mit kurzen Führungs
stücken 38 versehen, die eine gekerbte Führungsfläche 38 a für die
Kanten der Hülsen 6 aufweisen. Die beiden Ketten 34, 35 sind derart
angeordnet, daß der Abstand ihrer aufeinander zu weisenden Führungs
stücke 38 im oberen Umlaufbereich der Breite einer flach liegenden Hülse
6 entspricht, während er im unteren Umlaufbereich der beiden Ketten 34,
35 derart bemessen ist, daß die Hülsen 6 kastenartig aufgefaltet sind.
Auf diese Weise wird der Transport und die Führung der Hülsen 6 weiter
verbessert, da die Reibung an ortsfesten Gleitstücken vollkommen weg
fällt. Es ist lediglich noch erforderlich, daß die beiden Ketten 34, 35
mit der gleichen Umfangsgeschwindigkeit angetrieben werden wie die
Kette 5, was über ein nicht gezeigtes Winkelgetriebe oder dgl. einfach
zu erreichen ist.
Nach dem Aufsetzen der Hülsen 6 auf die Verschlüsse der Flaschen 23
sitzen die Hülsen 6 zunächst noch lose. Ihren festen Sitz erhalten sie
erst in einer nachfolgenden, nicht gezeigten Schrumpfstation durch Er
hitzen mittels Heißluft, Infrarotstrahlung oder dgl.
Claims (24)
1. Vorrichtung zum Aufsetzen von Hülsen aus Schrumpffolie auf Behält
nisse mit einer Abzugs- und einer Schneideinrichtung für einen
flach liegenden Folienschlauch sowie mit einer nachgeschalteten
Auffalteinrichtung für die vom Schlauch abgetrennten Hülsen mit
einem an diesen angreifenden Transportmittel, dadurch gekennzeich
net, daß zwischen der Schneideinrichtung (1) und der Auffaltein
richtung (2) mindestens ein antreibbares endloses Zugmittel (3, 4)
angeordnet ist, das sich im Bereich der oberen Umlenkstelle bis an
die Schnittstelle heran erstreckt, gleitbar am noch nicht geschnitte
nen Folienschlauch angreift und die abgetrennten Hülsen an das
Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2) übergibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich
das Zugmittel (3, 4) im Bereich der unteren Umlenkstelle bis an
das Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2) heran erstreckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugmittel (3, 4) über ein Antriebsrad (7, 8) und mindestens
ein Umlenkrad (9 bis 12) läuft.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, deren Schneidein
richtung eine rotierende Messerwalze aufweist, dadurch gekennzeich
net, daß die Drehachse (13) der Messerwalze (14) innerhalb der
Umlaufbahn des Zugmittels (3) liegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Umlenk- oder Antriebsrad (7) des Zugmittels (3) konzentrisch
zur Drehachse (13) der Messerwalze (14) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugmittel (3) mit der gleichen Umfangsgeschwindigkeit antreib
bar ist wie die Messerwalze (14).
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Antriebsrad (7) drehfest mit der Messerwalze (14) verbunden
ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge des Zugmittels (3) ein Mehrfaches der Teilung der
Messerwalze (14) beträgt, daß das Zugmittel (3) seitlich neben der
Bewegungsbahn des Folienschlauches bzw. der Hülsen umläuft und
mit seitlich abstehenden Mitnehmern (15) bestückt ist, die reib
schlüssig am Folienschlauch angreifen, wobei im Umlaufbereich der
Messer (16) der Messerwalze (14) jeweils eine mitnehmerfreie Lücke
(17) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zugmittel (3) durch eine Rollen- oder Laschenkette gebildet wird,
an deren Gelenkbolzen bzw. Gliedern die winkelförmigen Mitnehmer
(15) befestigt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9,l dadurch gekenn
zeichnet, daß beiderseits der Messerwalze (14) jeweils ein Zugmit
tel (3) umläuft und die seitlich abstehenden Mitnehmer (15) der
beiden Zugmittel (3) aufeinander zu weisen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schneideinrichtung (1) ein feststehendes Messer
(18) aufweist, an das sich mit geringem Abstand ein Zugmittel (4)
anschließt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das
feststehende Messer (18) mit einer rotierende Messerwalze (14)
zusammenarbeitet und das Zugmittel (4) mit der gleichen Umfangs
geschwindigkeit antreibbar ist wie die Messerwalze (14).
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Zugmittel (4) durch einen Riemen gebildet wird, der
unmittelbar reibschlüssig am Folienschlauch angreift.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf jeder Seite des Folienschlauches mindestens ein
Zugmittel (3, 4) angeordnet ist, und die gegenüberliegenden Zugmit
tel (3, 4) den Folienschlauch mit geringem Druck gleitbar zwischen
sich aufnehmen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Transportgeschwindigkeit der Zugmittel (3, 4)
größer ist als die Transportgeschwindigkeit der Abzugseinrichtung
(19) für den Folienschlauch.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Messerwalze (14) der Schneideinrichtung (1) mit
einer größeren Umfangsgeschwindigkeit antreibbar ist, als es der
Fördergeschwindigkeit der Abzugseinrichtung (19) für den Folien
schlauch entspricht.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2)
durch eine endlose Rollen- oder Laschenkette gebildet wird, die mit
formschlüssig an den Hülsen angreifenden Anschlägen (20) bestückt
ist und um ein Antriebsrad (21) und ein Umlenkrad (22) läuft, und
daß das untere Antriebsrad- oder Umlenkrad (9) eines Zugmittels (3)
konzentrisch zum oberen Umlenk- oder Antriebsrad (21) des Trans
portmittels (5) angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
konzentrischen Antriebs- bzw. Umlenkräder (9, 21) drehfest mit
einander verbunden sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß an einer Seite der Bewegungsbahn des Folienschlauchs
zwei Zugmittel (3) angeordnet sind, und daß das Transportmittel
(5) der Auffalteinrichtung (2) in etwa mittig zwischen die beiden
Zugmittel (3) eingreift.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß das endlose Zugmittel (3, 4) in dem dem Folien
schlauch bzw. den Hülsen zugewandten Umlaufbreich durch eine
Gleitschiene (31, 32) abgestützt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß der sich verengende, die Hülsen öffnende Führungs
kanal der Auffalteinrichtung (2) durch die konvergierenden Trume
zweier endloser Zugmittel (34, 35) gebildet wird.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Zugmittel (34, 35) über Antriebsräder (36) und Umlenkräder
(37) in einer gemeinsamen Ebene umlaufen.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Zugmittel (34, 35) synchron zum Transportmittel (5)
der Auffalteinrichtung (2) mit der gleichen Transportgeschwindig
keit antreibbar sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zugmittel (34, 35) mit gekerbten Führungsstücken
(38) für die Hülsen versehen sind.
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