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DE3533758A1 - Vorrichtung zum aufsetzen von huelsen aus schrumpffolie auf behaeltnisse - Google Patents

Vorrichtung zum aufsetzen von huelsen aus schrumpffolie auf behaeltnisse

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Publication number
DE3533758A1
DE3533758A1 DE19853533758 DE3533758A DE3533758A1 DE 3533758 A1 DE3533758 A1 DE 3533758A1 DE 19853533758 DE19853533758 DE 19853533758 DE 3533758 A DE3533758 A DE 3533758A DE 3533758 A1 DE3533758 A1 DE 3533758A1
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DE
Germany
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traction means
sleeves
film tube
knife roller
transport
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DE19853533758
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Horst Winter
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Krones AG
Original Assignee
Krones AG
Krones AG Hermann Kronseder Maschinenfabrik
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C3/00Labelling other than flat surfaces
    • B65C3/06Affixing labels to short rigid containers
    • B65C3/20Affixing labels to short rigid containers to bottle closures
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B5/00Applying protective or decorative covers to closures; Devices for securing bottle closures with wire
    • B67B5/03Applying protective or decorative covers to closures, e.g. by forming in situ
    • B67B5/036Applying protective or decorative covers to closures, e.g. by forming in situ the covers being heat-shrinkable

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  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Sealing Of Jars (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufsetzen von Hülsen aus Schrumpffolie auf Behältnisse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bereits eine derartige Vorrichtung bekannt, bei der der Folien­ schlauch innerhalb der Abzugseinrichtung zusätzlich zu seinen beiden normalen Faltlinien zwei dazwischenliegende Knicklinien erhält und die Auffalteinrichtung einen sich verengenden, von außen an den Hülsen angreifenden Führungskanal aufweist, durch den die Hülsen von einem mit Anschlägen versehenen endlosen Zugmittel hindurch geschoben werden (FR-OS 25 03 689). Im Einlaufbereich der Auffalteinrichtung ist ein Walzenpaar angeordnet, das von der Schnittlinie der durch zwei rotieren­ de Walzen gebildeten Schneideinrichtung einen Abstand hat, der in etwa der Länge einer Hülse entspricht oder geringfügig kleiner ist. Dieses Walzenpaar wird mit einer größeren Transportgeschwindigkeit als die Abzugseinrichtung angetrieben und soll die vom Folienschlauch abgetrenn­ ten Hülsen beschleunigt dem mit Anschlägen versehenen Zugmittel der Auffalteinrichtung zuführen.
Diese bekannte Vorrichtung ist im Prinzip geeignet, relativ kleine Hülsen aus genügend steifem Folienmaterial, wie sie insbesondere zur Verschluß­ sicherung an Getränkeflaschen und dgl. eingesetzt werden, zu verarbei­ ten. Ungünstig ist jedoch die ungenügende Führung des Folienschlauchs bzw. der vereinzelten Hülsen, insbesondere im Bereich zwischen der Schneideinrichtung und der Auffalteinrichtung, da die beiden Walzen erst dann an den Hülsen angreifen, wenn diese bereits in die Auffalteinrich­ tung eingetreten sind. Es hat sich gezeigt, daß es deshalb häufig zu einem Stauchen des noch nicht geschnittenen Folienschlauches und zu einem Schrägstellen, Verzögern oder gar Hängenbleiben der abgetrennten Hülsen im Bereich zwischen Schneideinrichtung und Auffalteinrichtung kommt. Dies ist insbesondere bei der Verarbeitung relativ kurzer Hülsen der Fall, da diese nach dem Abtrennen vom Folienschlauch ein kurzes Stück im freien Fall zurücklegen müssen, bevor sie von dem Walzenpaar am Einlauf der Auffalteinrichtung ergriffen werden können. Kurze Hülsen neigen auch zu einem Schrägstellen oder Verkanten im Bereich der Auffalteinrichtung, bedingt durch die Reibung am Führungskanal. Die Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit der bekannten Vorrichtung ent­ spricht daher nicht den praktischen Anforderungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art die Führung und den Transport des Folienschlau­ ches bzw. der abgetrennten Hülsen wesentlich zu verbessern, so daß auch relativ kurze Hülsen mit hoher Leistung und Betriebssicherheit verarbeitet werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des An­ spruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
In einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird somit das Ende des Folien­ schlauches innerhalb oder kurz nach dem Passieren der Schneideinrich­ tung, auf jeden Fall also vor dem nächsten Schneidvorgang erfaßt, wobei das Zugmittel auf dem Folienschlauch gleiten kann, nachdem seine Vorschubgeschwindigkeit im allgemeinen größer ist als die der Abzugseinrichtung. Nach dem Durchtrennen des Schlauches ist die so erzeugte Hülse bereits vom Zugmittel erfaßt und wird mit der gewünsch­ ten Geschwindigkeit gezielt der Auffalteinrichtung bzw. deren Transport­ mittel zugeführt. Störungen im Bereich des Transports des Folienschlau­ ches und der Hülsen werden somit zuverlässig verhindert und es können auch relativ kurze Hülsen, die lediglich einen Schraubverschluß oder dgl. bedecken, mit sehr hohen Leistungen verarbeitet werden.
Eine Reihe vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung, die alle zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit beitragen, sind in den Unteransprüchen enthalten. Besonders hervorzuheben ist die Ausführung nach den Ansprüchen 21 bis 24. Hierdurch wird im Bereich der Auffalteinrichtung jegliche störende Reibung zwischen den Hülsen und dem Führungskanal vermieden, die beispielsweise ein Schrägstellen der Hülsen verursachen könnte. Dies ist besonders wichtig bei der Verarbei­ tung extrem kurzer Hülsen, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe bzw. Länge.
Im nachstehenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung an­ hand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 die Vorderansicht einer Vorrichtung zum Aufsetzen von Schrumpf­ hülsen auf Flaschen,
Fig. 2 den Schnitt AB nach Fig. 1, wobei der Rahmen weggelassen ist,
Fig. 3 die teilweise Vorderansicht einer anderen Vorrichtung.
Die Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 ist zum Aufsetzen von relativ kurzen Hülsen 6 aus Schrumpffolie auf die Verschlüsse bzw. Köpfe von aufrecht stehenden Flaschen 23 ausgebildet, die durch einen Transportstern 24 kontinuierlich vorwärts bewegt werden. Sie weist einen starren, überhalb des Transportsterns 24 angeordneten Rahmen 25 auf, der durch zwei senkrechte, einen Abstand aufweisende Platten gebildet wird. Im Rahmen 25 oder am Rahmen 25 sind die nachstehend beschriebenen Elemente der Vorrichtung drehbar gelagert bzw. befestigt.
Der zu verarbeitende flach liegende Folienschlauch 26 wird von einer nicht gezeigten Vorratsrolle mit senkrechter Drehachse durch eine Abzugs­ einrichtung 19 mit drei synchron angetriebenen Walzenpaaren 27, 28, 29 abgewickelt und der Schneideinrichtung 1 zugeführt. Das erste Walzen­ paar 27 steht entsprechend der Normallage des flach liegenden Folien­ schlauches 26 senkrecht, während die beiden anderen Walzenpaare 28, 29 waagrechte Drehachsen aufweisen. Diese beiden Walzenpaare 28, 29 falten daher den Folienschlauch 26 in einer zur ursprünglichen Faltebene um 90 Grad versetzten Ebene, wobei er zwei zusätzliche Knicklinien erhält.
Vom letzten Walzenpaar 29 der Abzugseinrichtung 19 wird der vorher im wesentlichen horizontal geförderte Folienschlauch 26 nach unten hin zur Schneideinrichtung 1 umgelenkt. Diese weist ein feststehendes Messer 18 und eine rotierende Messerwalze 14 mit einer horizontalen Drehachse 13 und zwei Messern 16 auf. Der zwischen dem feststehenden Messer 18 und der Messerwalze 14 kontinuierlich hindurchlaufende Folienschlauch 26 wird in der Schneideinrichtung 1 entlang einer horizontalen Schnittlinie vollständig durchgetrennt. Dadurch entstehen die einzelnen Hülsen 6, zunächst noch im flach liegenden Zustand.
Mit Abstand unterhalb der Schneideinrichtung 1 sitzt eine Auffalteinrich­ tung 2, die zwei einen sich verengenden Führungskanal für die Hülsen 6 bildende feststehende Gleitstücke 30 besitzt. Der Anfangsabstand der rinnenförmigen, aufeinander zu weisenden Vertiefungen 30 a in den beiden Gleitstücken 30 entspricht der Breite einer flach liegenden Hülse 6, wäh­ rend ihr Endabstand so bemessen ist, daß die Hülse 6 unter Bildung eines im wesentlichen quadratischen Querschnitts vollständig geöffnet ist.
Auf Höhe der Gleitstücke 30 läuft in einer senkrechten Ebene eine end­ lose Kette 5 über ein oberes Antriebsrad 21 und ein unteres Umlenkrad 22 um, die mit vier seitlich abstehenden Anschlägen 20 ausgestattet ist. Diese Anschläge 20 greifen am hinteren Rand der zunächst noch flach liegenden Hülsen 6 an und schieben diese durch die Gleitstücke 30 bzw. Rinnen 30 a hindurch, bis sie vollständig aufgefaltet sind und in dieser Position am unteren Ende der Gleitstücke 30 eintreffen, wo sie von den Köpfen der vorbeilaufenden Flaschen 23 übernommen werden. Die Gleit­ stücke 30 sind gegenüber der Senkrechten leicht schräg gestellt, so daß die Flaschen 23 in die untere Öffnung der geöffneten Hülsen 6 einlaufen und die Hülsen 6 zwischen den Gleitstücken 30 herausziehen können.
Beiderseits der Messerwalze 14 sitzt jeweils ein drehfest mit dieser verbundenes, konzentrisch zur horizontalen Drehachse 13 liegendes ge­ zahntes Antriebsrad 7 für ein endloses Zugmittel in Form einer Kette 3. Die beiden Ketten 3 laufen beiderseits der Bewegungsbahn des Folien­ schlauches 26 bzw. der Hülsen 6 in parallelen senkrechten Ebenen um und sind hierzu über zwei gezahnte Umlenkräder 9 und 10 geführt. Die beiden unteren Umlenkräder 9 sind konzentrisch zum Antriebszahnrad 21 der Kette 5 angeordnet und drehfest mit diesem verbunden. Der Teilkreis des Antriebsrades 7 entspricht dem Teilkreis der Messerwalze 14, die Teil­ kreise der Umlenkräder 9 und des Antriebsrades 21, das mittig zwischen den Umlenkrädern 9 sitzt, sind gleich groß. Die Umfangs- bzw. Transport­ geschwindigkeit der Messerwalze 14, der Kette 3 und der Kette 5 sind somit gleich groß und ihrerseits größer als die Umfangsgeschwindigkeit der Walzenpaare 27, 28 und 29.
Die Länge der beiden Ketten 3 entspricht exakt dem Vierfachen der Teilung der Messerwalze 14, d. h. des Abstands der beiden Messer 16 auf ihrem gemeinsamen Umkreis. An den Gliedern der beiden Ketten 3 sind kurze, winkelförmige Mitnehmer 15 befestigt, deren freie Enden aufeinan­ der zuweisen und leicht gewölbte Gleitschuhe für den Folienschlauch 26 bilden. Im Umlaufbereich der beiden Ketten 3 zwischen den Antriebs­ rädern 7 und den unteren Umlenkrädern 9, also in dem Bereich wo die Ketten 3 am Folienschlauch 26 bzw. an den abgetrennten Hülsen 6 angreifen, sind die beiden Ketten 3 durch eine feststehende Gleitschiene 31 abgestützt.
Auf der den beiden Ketten 3 gegenüberliegenden Seite der Bewegungsbahn des Folienschlauchs 26, also unterhalb des feststehenden Messers 18, sind zwei Riemen 4 aus Kunststoff mit kreisförmigem Querschnitt angeord­ net, die in parallelen senkrechten Ebenen um ein oberes Antriebsrad 8 und zwei Umlenkräder 11, 12 umlaufen. Das obere Antriebsrad 8 liegt dicht unterhalb dem feststehenden Messer 18, während das untere Umlenk­ rad 11 auf Höhe des Umlenkrads 9 einer Kette 3 sitzt. Im geradlinigen Umlaufbereich zwischen dem oberen Antriebsrad 8 und dem unteren Umlenkrad 11, also an der dem Folienschlauch 26 zugewandten Seite der Umlaufbahn, werden die beiden Riemen 4 durch feststehende Gleitschienen 32 abgestützt. Die beiden Paare von Gleitschienen 31 für die Ketten 3 und 32 für die Riemen 4 besitzen parallel zueinander verlaufende Führungsflächen und sind derart angeordnet, daß die Riemen 4 mit leichtem Druck an den Mitnehmern 15 bzw. an dem von diesen gestützten Folienschlauch 26 anliegen, derart, daß die Mitnehmer 15 und die Riemen 4 auf dem Folienschlauch 26 gleiten können.
Der Antrieb der Antriebsräder 8 erfolgt über ein Zahnradgetriebe 33 von der Messerwalze 14 aus und zwar derart, daß die beiden Riemen 4 die gleiche Umfangsgeschwindigkeit aufweisen wie die Kette 3 bzw. deren Mitnehmer 15 und damit auch wie die Kette 5 mit deren Mitnehmern 20. Die Messerwalze 14 ihrerseits wird, genauso wie auch die Walzenpaare 27, 28 und 29 der Abzugseinrichtung 19 durch eine nicht gezeigte Antriebseinrichtung synchron zum Transportstern 24 angetrieben, so daß jeweils zum richtigen Zeitpunkt eine Hülse 6 vor den Kopf einer anlaufenden Flasche 23 gebracht wird. Wie bereits gesagt, werden die Ketten 3 und 5 sowie die Riemen 4 mit einer größeren Vorschubgeschwin­ digkeit angetrieben als die Walzenpaare 27, 28 und 29. Die entsprechen­ de Beschleunigung der Hülsen 6 nach dem Abtrennen vom Folienschlauch 26 ist erforderlich, um einmal das Eintreten der Mitnehmer 20 zwischen die Hülsen 6 zu ermöglichen und zum anderen um die Hülsen 6 erst beim Eintreffen des zugehörigen Flaschenkopfes ihre unterste Endposition zwi­ schen den Gleitstücken 30 erreichen zu lassen. Zwar können die Hülsen 6 auch schon etwas früher ihre untere Endposition einnehmen, die Fixie­ rung zwischen den Gleitstücken 30, bewirkt durch die Eigenspannung der Hülsen 6, ist jedoch relativ schwach und kann ein unbeabsichtigtes Herausfallen der Hülsen 6 nicht zuverlässig verhindern.
Unmittelbar nach dem Passieren des die Schnittstelle definierenden fest­ stehenden Messers 18 läuft das vordere Ende des Folienschlauches 26 praktisch ohne Umlenkung zwischen die Mitnehmer 15 und die Riemen 4 ein, wird von diesen erfaßt und in Transportrichtung gezogen, soweit es die Umfangsgeschwindigkeit der Abzugseinrichtung 19 zuläßt. Dabei glei­ ten die Mitnehmer 15 bzw. Riemen 4 auf dem Folienschlauch 26. Dieser wird somit straff gehalten; ein Stauchen wird verhindert. Sobald dann eine Hülse 6 durch Zusammenwirkung des feststehenden Messers 18 mit einem umlaufenden Messer 16 abgetrennt worden ist, entfällt die Bremswir­ kung durch die Abzugseinrichtung 19 und die Hülse 6 wird voll von den Riemen 4 und den Mitnehmern 15 ergriffen und läuft mit deren Transport­ geschwindigkeit weiter. Die Hülse 6 wird dann zwischen die Gleitstücke 30 eingeschoben und von einem Anschlag 20 der Kette 5 von ihrem rückwärtigen Ende erfaßt und vollständig durch die Auffalteinrichtung 2 hindurchbewegt. Die Hülsen 6 werden somit vom Zeitpunkt ihres Ab­ trennens vom Folienschlauch 26 bis zum vollständigen Auffalten am unteren Ende der Auffalteinrichtung 2 immer exakt transportiert und geführt und sind zu keiner Zeit sich selbst überlassen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind die Gleitstücke 30 der Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 durch zwei weitere endlose Ketten 34 und 35 ersetzt, die in einer gemeinsamen Ebene umlaufen. Diese Umlaufebene ist um 90 Grad gegenüber der Umlaufebene der Kette 5 verschränkt. Die Ketten 34 und 35 laufen jeweils über ein oberes Antriebsrad 36 und ein unteres Umlenkrad 37 und sind durchgehend mit kurzen Führungs­ stücken 38 versehen, die eine gekerbte Führungsfläche 38 a für die Kanten der Hülsen 6 aufweisen. Die beiden Ketten 34, 35 sind derart angeordnet, daß der Abstand ihrer aufeinander zu weisenden Führungs­ stücke 38 im oberen Umlaufbereich der Breite einer flach liegenden Hülse 6 entspricht, während er im unteren Umlaufbereich der beiden Ketten 34, 35 derart bemessen ist, daß die Hülsen 6 kastenartig aufgefaltet sind. Auf diese Weise wird der Transport und die Führung der Hülsen 6 weiter verbessert, da die Reibung an ortsfesten Gleitstücken vollkommen weg­ fällt. Es ist lediglich noch erforderlich, daß die beiden Ketten 34, 35 mit der gleichen Umfangsgeschwindigkeit angetrieben werden wie die Kette 5, was über ein nicht gezeigtes Winkelgetriebe oder dgl. einfach zu erreichen ist.
Nach dem Aufsetzen der Hülsen 6 auf die Verschlüsse der Flaschen 23 sitzen die Hülsen 6 zunächst noch lose. Ihren festen Sitz erhalten sie erst in einer nachfolgenden, nicht gezeigten Schrumpfstation durch Er­ hitzen mittels Heißluft, Infrarotstrahlung oder dgl.

Claims (24)

1. Vorrichtung zum Aufsetzen von Hülsen aus Schrumpffolie auf Behält­ nisse mit einer Abzugs- und einer Schneideinrichtung für einen flach liegenden Folienschlauch sowie mit einer nachgeschalteten Auffalteinrichtung für die vom Schlauch abgetrennten Hülsen mit einem an diesen angreifenden Transportmittel, dadurch gekennzeich­ net, daß zwischen der Schneideinrichtung (1) und der Auffaltein­ richtung (2) mindestens ein antreibbares endloses Zugmittel (3, 4) angeordnet ist, das sich im Bereich der oberen Umlenkstelle bis an die Schnittstelle heran erstreckt, gleitbar am noch nicht geschnitte­ nen Folienschlauch angreift und die abgetrennten Hülsen an das Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2) übergibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Zugmittel (3, 4) im Bereich der unteren Umlenkstelle bis an das Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2) heran erstreckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (3, 4) über ein Antriebsrad (7, 8) und mindestens ein Umlenkrad (9 bis 12) läuft.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, deren Schneidein­ richtung eine rotierende Messerwalze aufweist, dadurch gekennzeich­ net, daß die Drehachse (13) der Messerwalze (14) innerhalb der Umlaufbahn des Zugmittels (3) liegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Umlenk- oder Antriebsrad (7) des Zugmittels (3) konzentrisch zur Drehachse (13) der Messerwalze (14) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (3) mit der gleichen Umfangsgeschwindigkeit antreib­ bar ist wie die Messerwalze (14).
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsrad (7) drehfest mit der Messerwalze (14) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Zugmittels (3) ein Mehrfaches der Teilung der Messerwalze (14) beträgt, daß das Zugmittel (3) seitlich neben der Bewegungsbahn des Folienschlauches bzw. der Hülsen umläuft und mit seitlich abstehenden Mitnehmern (15) bestückt ist, die reib­ schlüssig am Folienschlauch angreifen, wobei im Umlaufbereich der Messer (16) der Messerwalze (14) jeweils eine mitnehmerfreie Lücke (17) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (3) durch eine Rollen- oder Laschenkette gebildet wird, an deren Gelenkbolzen bzw. Gliedern die winkelförmigen Mitnehmer (15) befestigt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9,l dadurch gekenn­ zeichnet, daß beiderseits der Messerwalze (14) jeweils ein Zugmit­ tel (3) umläuft und die seitlich abstehenden Mitnehmer (15) der beiden Zugmittel (3) aufeinander zu weisen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schneideinrichtung (1) ein feststehendes Messer (18) aufweist, an das sich mit geringem Abstand ein Zugmittel (4) anschließt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das feststehende Messer (18) mit einer rotierende Messerwalze (14) zusammenarbeitet und das Zugmittel (4) mit der gleichen Umfangs­ geschwindigkeit antreibbar ist wie die Messerwalze (14).
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (4) durch einen Riemen gebildet wird, der unmittelbar reibschlüssig am Folienschlauch angreift.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auf jeder Seite des Folienschlauches mindestens ein Zugmittel (3, 4) angeordnet ist, und die gegenüberliegenden Zugmit­ tel (3, 4) den Folienschlauch mit geringem Druck gleitbar zwischen sich aufnehmen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Transportgeschwindigkeit der Zugmittel (3, 4) größer ist als die Transportgeschwindigkeit der Abzugseinrichtung (19) für den Folienschlauch.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Messerwalze (14) der Schneideinrichtung (1) mit einer größeren Umfangsgeschwindigkeit antreibbar ist, als es der Fördergeschwindigkeit der Abzugseinrichtung (19) für den Folien­ schlauch entspricht.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2) durch eine endlose Rollen- oder Laschenkette gebildet wird, die mit formschlüssig an den Hülsen angreifenden Anschlägen (20) bestückt ist und um ein Antriebsrad (21) und ein Umlenkrad (22) läuft, und daß das untere Antriebsrad- oder Umlenkrad (9) eines Zugmittels (3) konzentrisch zum oberen Umlenk- oder Antriebsrad (21) des Trans­ portmittels (5) angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die konzentrischen Antriebs- bzw. Umlenkräder (9, 21) drehfest mit­ einander verbunden sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an einer Seite der Bewegungsbahn des Folienschlauchs zwei Zugmittel (3) angeordnet sind, und daß das Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2) in etwa mittig zwischen die beiden Zugmittel (3) eingreift.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das endlose Zugmittel (3, 4) in dem dem Folien­ schlauch bzw. den Hülsen zugewandten Umlaufbreich durch eine Gleitschiene (31, 32) abgestützt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der sich verengende, die Hülsen öffnende Führungs­ kanal der Auffalteinrichtung (2) durch die konvergierenden Trume zweier endloser Zugmittel (34, 35) gebildet wird.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zugmittel (34, 35) über Antriebsräder (36) und Umlenkräder (37) in einer gemeinsamen Ebene umlaufen.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zugmittel (34, 35) synchron zum Transportmittel (5) der Auffalteinrichtung (2) mit der gleichen Transportgeschwindig­ keit antreibbar sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zugmittel (34, 35) mit gekerbten Führungsstücken (38) für die Hülsen versehen sind.
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