DE3533057C2 - - Google Patents
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- DE3533057C2 DE3533057C2 DE19853533057 DE3533057A DE3533057C2 DE 3533057 C2 DE3533057 C2 DE 3533057C2 DE 19853533057 DE19853533057 DE 19853533057 DE 3533057 A DE3533057 A DE 3533057A DE 3533057 C2 DE3533057 C2 DE 3533057C2
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- H01C1/00—Details
- H01C1/08—Cooling, heating or ventilating arrangements
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Description
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Schalter mit einstellbarem
Widerstand zum Steuern der Leistungsaufnahme elektrischer Verbraucher an
Kraftfahrzeugen gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Elektrische Schalter mit einem einstellbaren Widerstand wie einem
Potentiometer haben den Nachteil, daß sie bei großer Belastung sehr warm
werden. Die von dem Widerstand abgestrahlte Verlustwärme kann in der Nähe
befindliche Teile des Schalters in der Funktion stören und, falls sie aus
einem thermoplastischem Kunststoff bestehen, sogar zum Schmelzen bringen.
Bei einem aus der DE-OS 30 40 112 bekannten Schalter hat man deswegen
Belüftungsschlitze in die Schaltergehäusewände eingelassen. Diese Maßnahme
reicht aber in vielen Fällen nicht aus.
Aus der US-PS 26 91 087 und der DE-PS 22 46 664 sind Potentiometer
bekannt, bei denen Kühlkanäle durch den gewickelten Widerstand hindurch-
oder an diesem entlangführen.
Die DE-AS 29 39 088 zeigt einen Schaltschrank bestimmter Tiefe, in dem
übereinander mehrere Geräteeinschübe angeordnet sind, deren Tiefe geringer
ist als die Tiefe des Schaltschranks. Die Einschübe besitzen Kühlkanäle,
in die durch Öffnungen an der Frontscheibe Luft einströmt. An den
Rückseiten der Einschübe gelangt die Luft durch Öffnungen in einem die
Einschübe abdeckenden Blech in einen Kamin, der durch dieses Blech sowie
durch die Rückwand und die Seitenwände des Schranks gebildet wird.
Betrachtet man die Einschübe als einzelne Kammern innerhalb des
Schaltschranks, so ist der Kamin hinter diesen Kammern angeordnet, führt
also an den Kammern vorbei.
Ein aus der EP-OS 01 01 412 bekanntes Kontrollgerät besitzt ein Gehäuse,
das eine einzige Kammer mit elektronischen Bauteilen und einem
Wärmeabzugsschacht aufweist, der an der Kammer vorbeiführt und in den
Kühlrippen eines Kühlkörpers hineinragen, auf dem die Wärme erzeugenden
Bauteile sitzen.
Die DE-OS 26 21 705 offenbart ein wärmeabführendes Gehäuse mit einer
Kammer, in der wärmeerzeugende Bauteile untergebracht sind und durch die
zwei Schächte führen. Das Gehäuse ist innerhalb eines Gesamtgerätes so
angeordnet, daß die Schächte von einem durch das Gehäuse geführten
Luftstrom durchströmt und dadurch gekühlt werden.
Ein elektrischer Schalter mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 ist aus dem DE-GM 84 12 947 bekannt. Bei diesem elektrischen
Schalter sind in einer ersten Kammer des Schaltergehäuses die zum Ein- und
Ausschalten eines Verbrauchers notwendigen Funktionsteile und in einer
zweiten Kammer eine verstellbare Schleiffeder und ein einstellbarer
Widerstand untergebracht. Am Widerstand ist ein Kühlkörper befestigt, der
durch einen Durchbruch im Boden des Schaltergehäuses nach außen ragt, um
entstehende Wärme nach außen zu leiten und außen über Kühlrippen
abzugeben. Ein solcher Kühlkörper ist relativ teuer und beansprucht
zusätzlichen Platz innerhalb des Schaltergehäuses.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schalter der eingangs genannten Art zu
schaffen, bei dem wichtige Teile auch bei hoher Belastung des
einstellbaren Widerstands nicht oder allenfalls unwesentlich durch die vom
Widerstand abgestrahlte Verlustwärme beeinträchtigt werden. Trotzdem
sollten die dazu erforderlichen Maßnahmen den Schalter möglichst nicht
verteuern und möglichst wenig Veränderungen am Schalter bedingen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen elektrischen Schalter mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei wird unter einem
Wärmeabzugsschacht ein Gebilde verstanden, das
in der den einstellbaren Widerstand umgebenden erwärmten Luft einen Zug
induziert, so daß diese vom Widerstand wegströmt.
Durch die Anordnung zweier Schächte wird die
Wärmeableitung in einem Schalterbereich vorgenommen, in dem kein
Funktionsausfall durch die vorbeigeleitete Wärme zu befürchten ist.
Bei vertikaler Einbaulage wird die
erwärmte Luft vertikal vom Widerstand weggeleitet, was
dem Strömungsverhalten erwärmter Luft entgegenkommt.
Besonders preisgünstig kann die Wärmeableitung durch die in Anspruch 2
oder 3 aufgeführte Maßnahme bewerkstelligt werden.
Dadurch, daß der Widerstand gemäß Anspruch 4 teilweise aus dem Gehäuse
herausragt, wird ein Teil der vom Widerstand entwickelten Wärme gar nicht
in das Schaltergehäuse abgestrahlt. Weil der Widerstand aber nicht
vollständig aus dem Gehäuse entfernt ist, braucht die Schleiffeder aber
nicht unerwünscht lang gestaltet werden und der Verstellwinkel der
Schleiffeder kann in den gewünschten Grenzen gehalten werden, ohne daß die
Zwischenschaltung eines Getriebes nötig wäre.
Durch die in Anspruch 5 aufgezeigte Maßnahme ist gewährleistet, daß der
Widerstand über einen großen Bereich frei steht. Somit kann er von viel
Luft umströmt werden, wodurch die Wärmeableitung weiter verbessert werden
kann.
Wenn die in Anspruch 6 aufgezeigte Weiterbildung zur Anwendung kommt,
liegt der Widerstand nur so weit wie unbedingt nötig in dem Gehäuse. Durch
eine solche Anordnung kann eine besonders geringe Wärmeabstrahlung des
Widerstandskörpers in das Schaltergehäuse erreicht werden.
Durch die in Anspruch 7 aufgezeigte Maßnahme ist ebenfalls eine allenfalls
geringe Wärmeabstrahlung in den Schalter zu befürchten und es ist eine
gute Raumausnutzung gewährleistet.
Weiter kann die Abstrahlung von Wärme in das Gehäuse durch eine gemäß
Anspruch 8 ausgebildete Trennwand weiter vermindert werden. Die Trennwand
schirmt die Funktionsteile von dem Widerstand ab. Eine unerwünschte
Verteuerung des Schalters durch die vorgeschlagene Trennwand wird
vermieden, wenn sie gemäß Anspruch 9 als Teil eines sowieso nötigen
Funktionsleitbleches des Schalters ausgebildet ist.
Eine unerwünschte Erwärmung des Bereiches des Schalters, an den ein
Stecker angeschlossen werden kann, wird vermieden, wenn ein
Wärmeableitschirm gemäß Anspruch 10 vorgesehen wird.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind
aus der nachfolgend erläuterten Zeichnung ersichtlich, die ein
Ausführungsbeispiel zeigt.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Schalter,
Fig. 2 einen weiteren Längsschnitt durch den Schalter in einer
gegenüber Fig. 1 um 90° verdrehten Ebene,
Fig. 3 die Bodenplatte des Schalters in Ansicht von oben, und
Fig. 4 einen Längsschnitt durch den Schalter in einer gegenüber
Fig. 2
parallel verschobenen Ebene.
Der Schalter stellt einen Lichtschalter für Kraftfahrzeuge dar und besitzt
ein spritzgegossenes Kunststoffgehäuse 10 mit rechteckigem Querschnitt. Das
Gehäuse 10 besitzt ein Oberteil 11 mit einer Frontplatte 12, von welcher
sich vier Seitenwände 13, 14, 15 und 16 sowie eine parallel zur vorderen
Seitenwand 13 angeordnete Zwischenwand 17 senkrecht nach unten erstrecken.
Die hintere Seitenwand 14 ist dabei kürzer als die Seitenwände 15 und 16
ausgebildet. Die Zwischenwand 17 ist etwas länger als die Seitenwand 14,
aber kürzer als die Seitenwände 15 und 16 ausgebildet. Die Seitenwand 13 ist
in ihren Randbereichen gleich lang wie die Seitenwände 15 und 16
ausgebildet, in ihrem mittleren Bereich , welcher in Fig. 1 dargestellt ist,
ist die Seitenwand 13 aber nur so lang wie die Zwischenwand 17 ausgebildet.
Etwa auf halber Höhe des Gehäuses 10 ist ein Zwischenstück 18 eingesetzt,
welches eine sich quer zur Schalterlängsrichtung erstreckende, rechteckige
Grundplatte 19 besitzt, welche am unterem Rand 20 der Zwischenwand 17
anliegt und eine flächenmäßig kleinere Ausdehnung als die Frontplatte 12
besitzt. Das Zwischenstück 18 besitzt zwei an der Grundplatte 19 angeformte
Seitenwände 21 und 22, welche auf Abstand zu den äußeren Rändern der
Grundplatte 19 senkrecht nach oben verlaufen. Weiter besitzt das
Zwischenstück 18 eine an der Grundplatte 19 angeformte Seitenwand 23, welche
sich schräg nach oben zu der hinteren Seitenwand 14 des Gehäuseoberteils 11
erstreckt. Außerdem besitzt das Zwischenstück 18 noch vier Seitenwände
24, 24a, 25 und 26, von denen zwei, die mit den Bezugszeichen 24 und 24a
bezeichnet sind, wie die Seitenwand 23 an einem äußeren Rand der Grundplatte
19 angeformt sind, sich aber senkrecht nach unten erstrecken. Die
Seitenwände 25 und 26 des Zwischenstücks 18 verlaufen auf Abstand zu den
äußeren Rändern der Grundplatte 19 senkrecht nach unten und besitzen jeweils
einen Flansch 27 bzw. 28, welcher parallel zur Grundplatte 19 verläuft und
fluchtend mit deren Rändern abschließt. Das Zwischenstück 18 besitzt somit
an zwei gegenüberliegenden Seiten zwei von den Randbereichen der Grundplatte
19, den Seitenwänden 25 und 26 sowie den Flanschen 27 und 28 begrenzte
Nuten, deren Funktion später erklärt wird. Unterhalb des Zwischenstücks 18
ist die Bodenplatte 29 des Gehäuses 10 angeordnet, welche vier angeformte
Rastnasen 30, 31, 32 und 33 besitzt, von denen jeweils zwei an zwei einander
gegenüberliegenden Rändern der Bodenplatte 29 angeformt sind. Mit den
Rastnasen 30, 31, 32 und 33 ist die Bodenplatte 29 in vier in die Seitenwände
15 und 16 eingelassene Ausnehmungen eingerastet, von denen zwei, mit den
Bezugszeichen 34 und 35 bezeichnete, in Fig. 2 dargestellt sind. Auf der
Bodenplatte 29 sind fünf aus Metall bestehende Kontaktstege 36, 37, 38, 39 und
40 nebeneinander angeordnet, welche die Bodenplatte 29 mit
kontaktsteckerartigen Fortsätzen durchdringen. Die Kontaktstege 37, 38 und 39
werden von einer aus Metall bestehenden Kontaktbrücke 41 überquert, welche
über eine aus Metall bestehende Kontaktfeder 42 abgestützt an der
Bodenplatte 29 gelagert ist. Die Kontaktbrücke 41 wiederum wird von zwei
Kontaktstegen 43 und 44 überquert, welche die Bodenplatte 29 ebenfalls mit
kontaktsteckerartigen Fortsätzen durchdringen. Die Kontaktstege 43 und 44
sind mit den nicht dargestellten Anschlußdrähten einer sockellosen Glühlampe
45 verlötet, welche in einer einstückig mit der Bodenplatte 29 ausgebildeten
Fassung 46 angeordnet ist. Neben dem Kontaktsteg 40 ist auf der Bodenplatte
29 ein Kontaktsteg 47 angeordnet, welcher zu einem Metallblech 48 führt, das
sich senkrecht von der Bodenplatte 29 aus nach oben erstreckt. Die Funktion
des Bleches 48 wird später erklärt werden. Weiter ist auf der Bodenplatte 29
ein Kontaktsteg 49 angeordnet, der zu einem gewickelten Potentiometer 50
führt.
In die Frontplatte 12 des Gehäuseoberteils 11 ist eine Aussparung 51
eingelassen. In dem darunterliegenden Bereich der Grundplatte 19 des
Zwischenstücks 18 ist ebenfalls eine Aussparung 52 eingelassen. Durch die
Aussparungen 51 und 52 ist eine aus einem Kunststoff spritzgegossene
zylindrische Schaltachse 53 drehbar und axial verschiebbar geführt. Die
Schaltachse 53 liegt mit ihrem unteren Ende an der federnd abgestützten
Kontaktbrücke 41 an, die an der Bodenplatte 29 des Gehäuses 10 gelagert ist.
An einer oberhalb der Grundplatte 19 des Zwischenstücks 18 liegenden Stelle
ist die Schaltachse 53 drehfest mit einem als Mitnehmer dienenden, aus einem
Kunststoff bestehenden Lichtleitkörper 54 verbunden, in welchen eine zur
Grundplatte 19 hin offene Ausnehmung 55 eingelassen ist. Der Lichtleitkörper
54 ist mit der Ausnehmung 55 über die Glühlampe 45 gestülpt. Der
Lichtleitkörper 54 erstreckt sich im wesentlichen parallel zur Seitenwand 23
des Zwischenstücks 18 und endet nahe einem Bereich der Frontplatte 12, in
den eine Symbolscheibe 56 eingelassen ist. Die Schaltachse 53 wird durch
zwei Rastblattfedern 57 und 58 exakt in ihren Schaltstellungen gehalten. Die
Rastblattfeder 57 und 58 besitzen etwa mittig jeweils eine halbkugelförmige
Ausprägung 59 bzw. 60. Mit ihren Ausprägungen 59 und 60 liegen die
Rastblattfedern 57 und 58 entweder in einer von mehreren
Schaltachsenvertiefungen 64, oder in einer von mehreren
Schaltachsenvertiefungen 65, welche unterhalb der Schaltachsenvertiefungen
64 in die Mantelfläche der Schaltachse 53 eingelassen sind. Die
Rastblattfedern 57 und 58 sind jeweils an ihrem ersten Ende 66 in
Längsrichtung mit Spiel von der Seitenwand 22 des Zwischenstücks geführt. An
ihrem zweiten Ende 67 sind die Rastblattfedern 57 und 58 spielfrei an der
Seitenwand 21 des Zwischenstücks 18 fixiert. Auf das obere Ende der
Schaltachse 53 ist ein Schaltknopf 68 aufgerastet. Wenn die Schaltachse 53
gedreht wird, nimmt sie über den Lichtleitkörper 54, in den noch eine zur
Grundplatte 19 des Zwischenstücks 18 sowie zur Zwischenwand 17 des
Gehäuseoberteils 11 offene Längsnut 69 eingelassen ist, einen Schaltfinger
70 mit. Der Schaltfinger 70 besitzt einen etwa quaderförmigen, aus einem
Kunststoff spritzgegossenen Grundkörper 71 und eine über eine Kontaktfeder
71a aus Metall am Grundkörper 71 abgestützte Kontaktbrücke 72 aus Metall und
ist unterhalb der Grundplatte 19 des Zwischenstücks 18 angeordnet. Die
Kontaktbrücke 72 kann die auf der Bodenplatte 29 angeordneten Kontaktstege
36-40 beaufschlagen. Mit einem an dem Grundkörper 71 angeformten
bolzenartigen Fortsatz 73 ragt der Schaltfinger 70 durch einen Längsschlitz
74, welcher in die Grundplatte 19 des Zwischenstücks 18 eingearbeitet ist
und in die Längsnut 69 des Lichtleitkörpers 54.
In die Frontplatte 12 des Gehäuseoberteils 11 ist nahe der Seitenwand 13
noch eine Aussparung 75 eingelassen. Durch die Aussparung 75 ragt ein aus
einem Kunststoff spritzgegossenes Rändelrad 76, welches eine einstückig
angeformte Drehachse 77 besitzt, die bei 78 an der Seitenwand 13 und bei 79
an der Zwischenwand 17 des Gehäuseoberteils 11 drehbar gelagert ist. In
einen einstückig an die Drehachse 77 angeformten Fortsatz 80 ist eine
Schleiffeder 81 eingeklemmt, welche zwei Schenkel 82 und 83 besitzt. Der
Schenkel 82 der Schleiffeder 81 liegt an dem Blech 48 an, welche sich von
der Grundplatte 19 des Zwischenstücks 18 nach oben erstreckt. Das Blech 48
dient somit als Funktionsleitblech für die Schleiffeder 81. Der Schenkel 83
der Schleiffeder 81 liegt an dem Potentiometer 50 an.
Der Schalter ist in eine Öffnung 84 im Armaturenbrett 85 eines Kraft
fahrzeugs eingesetzt. Er wird mittels zweier Rastnasen 86 und 87, welche an
zwei Rastfedern 88 und 89 angeformt sind, die einstückig mit den
Seitenwänden 15 und 16 des Gehäuseoberteils 11 ausgebildet sind und die
Frontplatte 12 unterhalb des Schaltknopfes 68 durchdringen, an den Rändern
der Öffnung 84 gehalten. Wenn der Zündschalter des Kraftfahrzeuges betätigt
wird, leuchtet die Glühlampe 45 des Lichtschalters auf und zeigt über den
Lichtleitkörper 54 auf der Symbolscheibe 56 der Frontplatte 12 des Schalters
an, daß sich der Schalter in Nullstellung befindet. Durch Drehen der
Schaltachse 53 mittels des Schaltknopfes 68 können die Rückleuchten und die
Frontlampen des Fahrzeugs eingeschaltet werden. Dabei kann bei den
Frontlampen Standlicht oder Fahrlicht eingestellt werden. In der
Nullstellung sowie in den Stellungen Standlicht und Fahrlicht befinden sich
die beiden Rastblattfedern 57 und 58 in der in den Fig. 1 und 2
dargestellten Positionen. Durch Ziehen des Schaltknopfes 68 kann die
Schaltachse 53 nach oben bewegt werden, so daß die Rastblattfedern 57 und 58
an den in der unteren Reihe dargestellten Vertiefung 65 der Schaltachse
anliegen. In dieser Position ist die Innenraumbeleuchtung des
Kraftfahrzeuges eingeschaltet. Je nach der radialen Stellung des
Schaltknopfes 68 ist dabei entweder das Fahrlicht oder das Standlicht oder
keines der beiden eingeschaltet. In allen beschriebenen Positionen des
Schalters ist jedoch die Glühlampe 45 eingeschaltet und leuchtet die
Symbolscheibe 56 aus. Außerdem sind in allen Schaltstellungen des Schalters
noch andere in das Armaturenbrett des Kraftfahrzeuges eingelassene
Instrumente, wie beispielsweise Tachometer und Drehzahlmesser ausgeleuchtet.
Wenn dem Betrachter nun die Ausleuchtung zu hell oder zu dunkel erscheint,
kann er sie durch Drehen des Rändelrandes 76 dunkler oder heller gestalten.
Die Schleiffeder 81 greift dann auf dem Potentiometer 50 einen anderen
Widerstand ab.
Dabei werden wichtige Funktionsteile des Schalters, wie der Schaltfinger,
die Kontaktbrücken, die Kontaktfedern, die Kontaktstege, die Glühlampe, die
Schaltachse, der Lichtleitkörper oder das Rändelrad nicht oder allenfalls
unwesentlich durch die von dem Potentiometer abgestrahlte Verlustwärme
erwärmt. Eine Erwärmung der aus Metall bestehenden Kontaktbrücken und
Kontaktstege würde deren elektrische Leitfähigkeit verschlechtern und eine
Erwärmung der Kontaktfedern würde deren Federvermögen ändern. Dadurch würde
sich das Schaltverhalten des Schalters ändern. Eine Erwärmung der ganz oder
teilweise aus Kunststoff bestehenden Bauteile Schaltfinger, Schaltachse,
Lichtleitkörper und Rändelrad würde deren Führung bzw. Wirkung als Mitnehmer
erschweren, weil sie im erwärmten Zustand eine größere Ausdehnung als
geplant besitzen. Eine Erwärmung der Glühlampe würde deren Gebrauchsdauer
verkürzen.
Wie die Fig. 2 zeigt, besitzt der Schalter zwei schornsteinartig wirkende
Wärmeabzugsschächte 108 und 109, die in Einbaulage vertikal ausgerichtet
sind. Die Wärmeabzugsschächte 108 und 109 werden zum einen von den Nuten
begrenzt, die von den Randbereichen der Grundplatte 19 des Zwischenstücks
18, den daran angeformten, sich nach unten erstreckenden Seitenwänden 25 und
26 und den daran angeformten Flanschen 27 und 28 gebildet sind. Zum anderen
werden die Wärmeabzugsschächte 108 und 109 von den im Bereich der Nuten
liegenden Bereichen der Seitenwände 15 und 16 des Gehäuseoberteils 11
begrenzt. Die Wärmeableitung erfolgt damit außerhalb des Schalterbereichs,
in dem die Funktionsteile Schaltfinger 70, Kontaktbrücken 41 und 72,
Kontaktstege 36-40, 43, 44 und 49, Kontaktfedern 42 und 71a, Glühlampe 45,
Schaltachse 53, Lichtleitkörper 54 und Rändelrad 76 liegen. Die
Wärmeabzugsschächte 108 und 109 erstrecken sich über die gesamte Höhe des
Schalters und enden an der in Fig. 1 dargestellten, nach unten gerichteten
Seitenwand 24 des Zwischenstücks 18, die dem Potentiometer 50 in großem
Abstand gegenüberliegt. In diese Seitenwand 24 sind im Bereich der
Wärmeabzugsschatenden Druchbrüche eingearbeitet (nicht dargestellt). Wie
die Fig. 2 weiter zeigt, sind die Wärmeabzugsschächte 108 und 109 an ihrem
den Potentiometer 50 zugewandten Ende offen. Sie werden auch nicht von dem
Leitblech abgedeckt. Somit sind sie in der Lage, in der das Potentiometer
50 während des Betriebes des Schalters umgebenden erwärmten Luft einen Zug
zu induzieren, so daß diese von dem Potentiometer 50 wegströmt und erst im
Bereich der dem Potentiometer 50 fernen Gehäusewand 24 austritt. In diesem
Bereich ist aufgrund der schrägen Anordnung der Seitenwand 23 zwischen dem
Schalter und dem Armaturenbrett 85 des Kraftfahrzeuges ein freier Raum
vorhanden, in dem die erwärmte Luft nicht stört. Da das Potentiometer 50 in
einem großen Durchbruch 90 in der Bodenplatte 29 des Gehäuses angeordnet
ist, kann leicht eine große Menge kühlere Luft nachströmen, was sich positiv
auf das Zugvermögen der von dem Durchbruch 90 ausgehenden
Wärmeabzugsschächte 108 und 109 auswirkt.
Daß die wichtigen Funktionsteile des Schalters nicht erwärmt
werden, wird auch durch die Anordnung des Potentiometers 50 verbessert.
Das Potentiometers 50 ist nämlich in einem Durchbruch 90 in der
Bodenplatte 29 des Gehäuses angeordnet. Wie die Fig. 3 zeigt, ist der
Durchbruch 90 etwa quaderförmig ausgebildet, beginnt nahe des vorderen
Begrenzungsrandes 91 der Bodenplatte 29 und reicht nahe bis zu deren
seitlichen Begrenzungsrändern 92 und 93 sowie nahe bis zu der Stelle 94 auf
der Bodenplatte 29, von welcher aus sich das Leitblech 48 für die
Schleiffeder 81 nach oben erstreckt. Die Querschnittsfläche des Durchbruchs
90 in der Bodenplatte 29 ist somit größer als die Querschnittsfläche des
Potentiometers 50. Im Bereich des Durchbruchs 90 sind dabei an den
seitlichen Rändern 92 und 93 der Bodenplatte zwei sich senkrecht nach unten
erstreckende Fortsätze 95 und 96 angeformt. Die beiden Fortsätze 95 und 96
sind durch zwei Querstege 97 und 98 miteinander verbunden, die einen Abstand
a voneinander besitzen, der geringfügig größer als die Breite b des
quaderförmigen Potentiometers 50 ist. In den von den Fortsätzen 95 und 96
sowie von den Querstegen 97 und 98 gebildeten Rahmen ist das Potentiometer
50 eingeklemmt. Wie die Fig. 3 noch zeigt, ist der auf der Bodenplatte 29
angeordnete Kontaktsteg 49 mit einem Fortsatz 99 durch den Durchbruch 90
geführt, der das Potentiometer 50 übergreift und an dessen Drahtwicklungen
100 anliegt. Die Drahtwicklungen 100 liegen dabei an den äußeren Enden des
Potentiometers 50 sowie an dem dem Funktionsleitblech 48 für die
Schleiffeder 81 zugekehrten Bereich 101 etwa über die Hälfte ihrer
Höhenausdehnung frei. In den übrigen Bereichen sind die Drahtwicklungen 100
durch Isoliermaterial 102 abgedeckt.
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist die Höhe der Fortsätze 95 und 96 sowie die
Höhe der Querstege 97 und 98 derart auf die Höhe des Potentiometers 50
abgestimmt, daß dieses nur mit seiner oberen Hälfte 103, die die
freiliegenden Bereiche 101 der Drahtwicklungen 100 trägt, auf denen die
Schleiffeder 81 schleift, in das Gehäuse 10 ragt. Weil, wie die Fig. 1 noch
zeigt, die Seitenwand 13 des Gehäuseoberteils 11 wie eingangs beschrieben in
ihrem mittleren Bereich relativ kurz ausgebildet ist, steht das
Potentiometer 50 über einen sehr großen Bereich seiner Ausdehnung frei. Es
kann somit nur wenig Wärme in das Gehäuse 10 abstrahlen. Die von dem
Potentiometer 50 abgestrahlte Verlustwärme wird noch durch die nachfolgend
beschriebenen Teile des Schalters abgeleitet. Wie die Fig. 1 und 3 zeigen,
ist zwischen die seitlichen Fortsätze 95 und 96 der Bodenplatte 29 ein als
Wärmeableitschirm dienendes Blech 104 eingeklemmt, welches etwa fluchtend
mit dem oberen Rand 105 der Bodenplatte 29 verläuft und unterhalb der
unteren Enden der Querstege 97 und 98 endet. Durch dieses Blech 104 werden
die kontaktsteckerartigen, aus der Bodenplatte 29 ragenden Fortsätze der
Kontaktstege 36 bis 40 und 43 und 44 sowie 49 vor der von dem Potentiometer
50 abgestrahlten Wärme abgeschirmt. Die auf der Bodenplatte 29 angeordneten
Bereiche der Kontaktstege 36 bis 40 sowie die Kontaktbrücke 41 und die
Kontaktstege 43 und 44 sowie der Schaltfinger 70 mit der Kontaktbrücke 72,
der untere Bereich der Schaltachse 53 und die Glühlampe 45 werden von dem
Blech 48, an welchem die Schleiffeder 81 anliegt, vor der von dem
Potentiometer 50 abgestrahlten Wärme abgeschirmt. Das Blech 48 erfüllt somit
sowohl die Funktion eines Leitbleches für die Schleiffeder 81 als auch die
Funktion einer Trennwand, welche das Schalterinnere vor der Wärme abschirmt.
Die hinter dem Blech 48 liegende Seitenwand 24a des Zwischenstücks 18 wirkt
ebenfalls als Trennwand, welche das Schalterinnere vor der Wärme abschirmt.
Weiter besitzt der Schalter noch eine Trennwand 106, die verhindert, daß
Wärme durch den Durchbruch 75 in der Frontplatte 12, in welchem das
Rändelrad 76 angeordnet ist, nach außen strömt, bzw. das Rändelrad 76
unerwünscht stark erwärmt.
Wie die Fig. 4 zeigt, ist die Trennwand 106 am unteren Rand des Rändelrades
76 angeformt. Sie besitzt quer zur Schalterlängsrichtung eine Ausdehnung,
welche fast so groß wie der Abstand ist, den die vordere Seitenwand 13 und
die Zwischenwand 17 des Gehäuseoberteils 11 voneinander besitzen. Dadurch
wird zum einen ein sehr guter Wärmeschutz des Schaltergehäuses 10 im Bereich
des Rändelrades 76 erzielt und zum anderen ist das Rändelrad 76, welches,
wie zuvor erwähnt, aus einem Kunststoff spritzgegossen ist, leicht aus der
Spritzgußform zu entfernen, weil die Trennwand 106 seitlich über die übrigen
Rändelrandbereiche hervorsteht. Im übrigen entspricht die Ausdehnung der
Trennwand 106 dem Durchmesser des Rändelrades 76, welches sich wiederum über
nahezu die gesamte Breite des Schaltergehäuses 10 erstreckt. Wie die Fig. 1
und 4 weiter zeigen, ist an der Gehäuseseitenwand 16 eine Längsrippe 107
angeformt. An der nicht dargestellten anderen Gehäuseseitenwand 15 ist
ebenfalls eine Längsrippe angeformt. Die beiden Längsrippen 107 führen das
Rändelrad 76.
Claims (11)
1. Elektrischer Schalter, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit
einem Gehäuse (10), bestehend aus einem Gehäuseoberteil (11) und einem
Boden (29), wobei innerhalb des Gehäuses (10) neben den zum Ein- und
Ausschalten wenigstens eines Verbrauchers notwendigen Funktionsteilen
eine verstellbare Schleiffeder (81) und ein einstellbarer Widerstand
(50) untergebracht sind, auf dessen Kontaktbereich die Schleiffeder (81)
aufliegt, wobei zwischen Widerstandskörper (50) und dem Funktionsteilen
(36-45, 49, 53, 70, 71a, 72, 76) innerhalb des Gehäuses (10) eine
Trennwand (48) angeordnet ist und der Boden (29) des Gehäuses (10) einen
der Potentiometerkühlung dienenden Durchbruch (90) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß innerhalb des Gehäuses (10) zwei an dem dem
Potentiometer (50) zugewandten Ende offene Wärmeabzugsschächte (108,
109) angeordnet sind, die an Seitenwänden (15, 16) des Gehäuses (10)
angeordnet sind und in Durchbrüchen der dem Potentiometer abgewandten
Schalterseite enden.
2. Elektrischer Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmeabzugsschächte (108, 109) durch Wände (25, 26, 27, 28) bzw.
Wandabschnitte (15, 16, 19) vorhandener Bauteile (11, 18) gebildet
werden.
3. Elektrischer Schalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in das Gehäuse (10) ein Zwischenstück (18) zur Lagerung einer Welle
(53) für einen Schaltfinger (70) eingesetzt ist, das auf
gegenüberliegenden Seiten je eine Nut aufweist, wobei die die Nuten
begrenzenden Wandabschnitte (19, 25, 26, 27, 28) zusammen mit dem an sie
angrenzenden Wandabschnitten von Gehäuseseitenwänden (15, 16) die
Wärmeabzugsschächte (108, 109) bilden.
4. Elektrischer Schalter, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand (50) durch den Durchbruch
(90) teilweise aus dem Gehäuse (10 herausragt.
5. Elektrischer Schalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querschnittsfläche des Durchbruchs (90) im Boden (29) größer ist
als die Querschnittsfläche des Widerstands (50).
6. Elektrischer Schalter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß im wesentlichen nur der den Kontaktbereich (101) für
die Schleiffeder (81) aufweisende Abschnitt (103) des Widerstands (50)
innerhalb des Gehäuses (10) angeordnet ist.
7. Elektrischer Schalter nach einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand (50) nahe einer Außenwand
(13) des Gehäuses (10) angeordnet ist und die Schleiffeder (81) den
Widerstand (50) auf der den Funktionsteilen (35-45, 49, 53, 70, 71a,
72) zugewandten Seite (101) kontaktiert.
8. Elektrischer Schalter nach einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (48, 104, 106) zwischen dem
Widerstand (50) und den Funktionsteilen (36-45, 49, 53, 70, 71a, 72,
76) wenigstens teilweise aus einem Metallblech besteht.
9. Elektrischer Schalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Metallblech (48) einstückig mit einem Funktionsleitblech,
insbesondere für die Schleiffeder (81) des veränderbaren Widerstandes
(50) ausgebildet ist.
10. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß aus dem Boden (29) Kontaktstecker (36-40, 43, 44,
49) herausragen und daß zwischen dem Widerstand (50) und den
Kontaktsteckern (36-40, 43, 44, 49) ein zusätzlicher Wärmeableitschirm
(104) angeordnet ist.
11. Elektrischer Schalter nach einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand (50) von einem an dem Boden
(29) angeformten Rahmen (95, 96, 97, 98) gehalten wird.
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DE19853533057 DE3533057A1 (de) | 1985-09-17 | 1985-09-17 | Schalter mit einstellbarem widerstand zum steuern der leistungsaufnahme elektrischer verbraucher an kraftfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19853533057 DE3533057A1 (de) | 1985-09-17 | 1985-09-17 | Schalter mit einstellbarem widerstand zum steuern der leistungsaufnahme elektrischer verbraucher an kraftfahrzeugen |
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