DE3516088C2 - Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer Instrumente - Google Patents
Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer InstrumenteInfo
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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- A61B50/00—Containers, covers, furniture or holders specially adapted for surgical or diagnostic appliances or instruments, e.g. sterile covers
- A61B50/30—Containers specially adapted for packaging, protecting, dispensing, collecting or disposing of surgical or diagnostic appliances or instruments
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Abstract
Um bei einem Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer Instrumente mit einem Unterteil, in dem mindestens zwei Leisten als Auflage für Instrumente angeordnet sind, und einem Deckel, der mindestens eine parallel zu den Leisten verlaufende Reihe elastisch verschiebbarer Andruckelemente trägt, die bei geschlossenem Behälter die auf den Leisten liegenden Instrumente gegen die Leisten drücken und dadurch den Behälter fixieren, eine individuelle Anpassung der Höhe der Auflagefläche an die einzulegenden Instrumente zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, daß die Leisten aus einer Anzahl nebeneinanderliegender Abschnitte bestehen, deren Höhe variierbar ist.
Description
- Die Erfindung geht aus von einem Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer Instrumente, mit den Merkmalen, die in den Oberbegriffen der Patentansprüche 1, 2 beziehungsweise 3 angegeben sind.
- Behälter dieser Art sind beispielsweise bekannt aus der DE-OS 31 46 993 oder der US-PS 41 35 868. Behälter dieser Art sind für Instrumente unterschiedlicher Dimensionen geeignet, jedoch wäre es in manchen Fällen wünschenswert, die maximal zwischen der Leiste und dem Andruckelement zur Verfügung stehende Höhe zu ändern, beispielsweise wenn höhere Instrumente oder eine größere Anzahl von Instrumenten an derselben Stelle übereinander fixiert werden soll. Da die elastischen Andruckelemente nur einen begrenzten elastischen Verschiebeweg zulassen, könnten an solchen Ablageplätzen für sehr hohe Instrumente dann keine niedrigen Instrumente mehr eingelegt werden.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, einen gattungsgemäßen Behälter so weiterzubilden, daß der Benutzer die Höhe der Leisten den jeweiligen Erfordernissen anpassen kann.
- Diese Aufgabe wird bei einem Behälter der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art erfindungsgemäß durch im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst.
- Bei dieser Lösung wird es möglich, nach Entfernung der Haltevorrichtung, Einzelelemente gegen andere Einzelelemente mit verschiedener Höhe auszutauschen. Mit einem solchen Baukastensystem lassen sich Leisten zusammenstellen, die im Bereich jedes Einzelelements die gewünschte Höhe aufweisen.
- Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Haltevorrichtung eine Stange ist, die miteinander ausgerichtete Querbohrungen der Einzelelemente durchsetzt. Die Haltevorrichtung kann dabei am Unterteil lösbar befestigt sein, so daß sie gleichzeitig zur Positionierung der Leiste im Unterteil dient.
- Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn jedes Einzelelement mindestens eine senkrechte Wand besitzt, die über seine Auflagefläche nach oben übersteht und eine Trennwand zum benachbarten Abschnitt bildet. Dadurch werden die Instrumente auch in Leistenlängsrichtung festgelegt.
- Die Aufgabe wird bei einem Behälter mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruchs 2 erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 2 angegebenen Merkmale gelöst. Diese Konstruktion ermöglicht es, daß bei Bedarf die Höhe der Abschnitte durch Abbrechen eines Teils der Abschnitte einstellbar ist.
- Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn zwischen benachbarten Abschnitten Trennwände in der Leiste vorhanden sind, die keine Sollbruchstellen aufweisen, und wenn die senkrecht verlaufenden Sollbruchstellen zu beiden Seiten dieser Wände angeordnet sind. Die Trennwände ergeben einerseits eine Stabilität der Leiste, andererseits teilen sie die Leiste in Längsrichtung in Einzelabschnitte ein, so daß die Instrumente in Leistenlängsrichtung fixiert werden.
- Bei einem Behälter gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 3 wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 3 angegebenen Merkmale gelöst. Man kann in den Leistengrundkörper unterschiedlich hoch gebrochene Einzelelemente je nach Bedarf einsetzen und diese Einzelelemente untereinander austauschen.
- Der Leistengrundkörper kann pfostenförmige Zwischenstücke mit senkrecht verlaufenden Nuten zur Aufnahme der Einzelelemente aufweisen.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Einzelelemente übereinander horizontale Plattenteile und senkrechte Wandteile aufweisen, die sich aufeinanderfolgend abwechseln, und wenn die horizontale Sollbruchstellen in den Randteilen angeordnet sind.
- Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigt
- Fig. 1: eine Draufsicht auf ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines als Siebkörper ausgebildeten Behälters;
- Fig. 2: eine Schnittansicht längs Linie 2-2 in Fig. 1;
- Fig. 3: eine Schnittansicht längs Linie 3-3 in Fig. 1;
- Fig. 3a: eine vergrößerte perspektivische Ansicht entsprechend dem Ausschnitt A in Fig. 3 bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel;
- Fig. 4: eine Ansicht ähnlich Fig. 2 eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels eines Behälters.
- Der in Fig. 1 bis 3 dargestellte Behälter ist ein Siebkorb mit einem Unterteil 1, dessen Boden und Seitenwände gitterförmig ausgebildet sind. Das Unterteil 1 ist mittels eines Deckels 2 verschließbar, der ebenfalls die Form eines Gitters hat. Der Deckel 2 ist mittels Scharnieren 3 am Unterteil angelenkt, auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Verschluß 4 vorgesehen.
- An der Innenseite des Deckels 2 ist eine über dessen gesamte Breite verlaufende Reihe von Andruckelementen 5 angeordnet, wobei jedes Andruckelement für sich in einer U-förmigen Schiene 6 senkrecht zur Deckelebene elastisch verschiebbar gelagert ist.
- Zu beiden Seiten der Andruckelementreihe sind im Unterteil parallel dazu verlaufende Leisten 7 angeordnet, die im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 im wesentlichen U-förmig ausgebildet sind und zwischen den beiden Schenkeln 8 parallele Trennwände 9 aufweisen. Diese Trennwände 9 trennen nebeneinanderliegende Abschnitte 10 voneinander ab, deren Breite der Breite der Andruckelemente 5 entspricht.
- Jeder Abschnitt 10 weist zwischen benachbarten Trennwänden 9 senkrecht zu diesen verlaufende Wände 11 auf, in denen sich horizontale Sollbruchlinien 12 befinden.
- Unmittelbar angrenzend an die Trennwände 9 sind außerdem senkrechte Sollbruchlinien 13 vorgesehen.
- Es ist dadurch möglich, in jedem einzelnen Abschnitt 10 die Höhe der Wand 11 durch Ausbrechen einzelner Bereiche oder aller Bereiche so zu verändern, daß insgesamt die Wand 11 in jedem Abschnitt die gewünschte Höhe aufweist.
- Wie dies in Fig. 3 ersichtlich ist, können dabei übereinanderliegende Bereiche der Wand 11 unterschiedlich breit ausgeführt sein, beispielsweise können sich Bereiche in Form einer horizontalen Platte mit Bereichen in Form einer senkrechten Wand abwechseln.
- Die Sollbruchlinien müssen nicht unbedingt mit dem Übergang eines plattenförmigen Bereiches in einen wandförmigen Bereich zusammenfallen, wie dies in dem dargestellten Ausführungsbeispiel angegeben ist, es können auch in den wandförmigen Bereichen spezielle Sollbruchlinien vorgesehen sein.
- In Fig. 3a ist ein etwas abgewandeltes Ausführungsbeispiel einer Leiste dargestellt, bei welcher ein ähnlicher Leistengrundkörper 14 verwendet wird wie bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3, jedoch sind die Trennwände 9 in Form von Pfosten 15 verbreitert, die auf einander zugewandten Seiten senkrechte Nuten 16 aufweisen.
- In diese Nuten sind Einzelelemente 17 eingeschoben, die übereinander abwechselnd horizontale Plattenteile 18 sowie senkrechte Wandteile 19 aufweisen, wobei sich zu beiden Seiten des Einzelelements 17 senkrechte Stege 20 erstrecken, die genau in die Nuten 16 eingreifen. Die Stege 20 haben im dargestellten Ausführungsbeispiel dieselbe Dicke wie die Wandteile 19 der Einzelelemente 17. In den Wandteilen 19 sind horizontal verlaufende Sollbruchlinien 21 vorgesehen, so daß auch hier die Höhe der Einzelelemente 17 durch Brechen variiert werden kann. Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 erfolgt das Brechen der Einzelelemente 17 bevor sie in den Leistengrundkörper eingeschoben werden, andererseits ist es bei diesem Ausführungsbeispiel jederzeit in einfacher Weise möglich, ein Einzelelement bestimmter Höhe durch ein anderes mit unterschiedlicher Höhe zu ersetzen.
- Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 bestehen die Leisten aus nebeneinander angeordneten Einzelelementen 22 unterschiedlicher Höhe, von denen jedes eine über die Auflagefläche nach oben überstehende Trennwand 23 aufweist. Alle Einzelelemente 22 haben in ihrem unteren Teil eine quer verlaufende Bohrung 24, wobei alle Bohrungen 24 der Einzelelemente fluchtend zueinander ausgerichtet sind. Durch diese Bohrungen 24 ist eine Stange 25 hindurchgesteckt, die mittels in der Zeichnung nicht dargestellter Spannelemente die nebeneinander angeordneten Einzelelemente zusammenspannt. Beispielsweise kann die Stange als Gewindebolzen ausgebildet sein, auf den als Spannelement eine Mutter aufgeschraubt wird.
- Es ist bei diesem Ausführungsbeispiel ohne weiteres möglich, Einzelelemente mit unterschiedlicher Höhe in der gewünschten Weise zu kombinieren, diese Kombination kann nach Entfernung der Stange jederzeit verändert werden.
- Die Stange kann im übrigen dazu verwendet werden, die Abschnitte im Unterteil des Behälters zu fixieren.
- Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist es möglich, die Einzelelemente alle in gleicher Höhe zu liefern, wobei die gewünschte Höhe wieder durch Abbrechen von Bereichen eingestellt wird, welche durch Sollbruchlinien voneinander getrennt sind.
Claims (9)
1. Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer Instrumente, mit einem Unterteil, in dem mindestens zwei Leisten als Auflage für Instrumente befestigt sind, und einem Deckel, der mindestens eine parallel zu den Leisten verlaufende Reihe elastisch verschiebbarer Andruckelemente trägt, die bei geschlossenem Behälter die auf Auflageflächen der Leisten liegenden Instrumente gegen die Leisten drücken und dadurch fixieren, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten jeweils aus einer Anzahl nebeneinanderliegender Einzelelemente (22) mit unterschiedlicher Höhe der Auflagefläche bestehen, die durch eine für alle Einzelelemente (22) einer Leiste gemeinsame Haltevorrichtung (25) lösbar miteinander verbunden sind.
2. Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer Instrumente, mit einem Unterteil, in dem mindestens zwei Leisten als Auflage für Instrumente angeordnet sind, und einem Deckel, der mindestens eine parallel zu den Leisten verlaufende Reihe elastisch verschiebbarer Andruckelemente trägt, die bei geschlossenem Behälter die auf den Leisten liegenden Instrumente gegen die Leisten drücken und dadurch fixieren, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten aus einer Anzahl nebeneinanderliegender, durch senkrecht verlaufende Sollbruchstellen (13) voneinander getrennte Abschnitte (10) bestehen und daß die Abschnitte (10) der Leiste horizontal verlaufende Sollbruchstellen (12) aufweisen.
3. Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer Instrumente, mit einem Unterteil, in dem mindestens zwei Leisten als Auflage für Instrumente befestigt sind, und einem Deckel, der mindestens eine parallel zu den Leisten verlaufende Reihe elastisch verschiebbarer Andruckelemente trägt, die bei geschlossenem Behälter die auf Auflageflächen der Leisten liegenden Instrumente gegen die Leisten drücken und dadurch fixieren, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten aus einem Leistengrundkörper (14) und in diesen nebeneinander lösbar eingesetzten Einzelelementen (17) bestehen, deren Oberkanten die Auflageflächen bilden, und daß die Einzelelemente (17) horizontal verlaufende Sollbruchstellen (21) aufweisen.
4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung eine Stange (25) ist, die miteinander ausgerichtete Querbohrungen (24) der Einzelelemente (22) durchsetzt.
5. Behälter nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (25) am Unterteil (1) lösbar befestigt ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1, 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Einzelelement (22) mindestens eine senkrechte Wand (23) besitzt, die über seine Auflagefläche nach oben übersteht und eine Trennwand zum benachbarten Einzelelement (22) bildet.
7. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten Abschnitten (10) Trennwände (9) in der Leiste (7) vorhanden sind, die keine Sollbruchstellen aufweisen, und daß die senkrecht verlaufenden Sollbruchstellen (13) zu beiden Seiten dieser Wände (9) angeordnet sind.
8. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Leistengrundkörper (14) pfostenförmige Zwischenstücke (15) mit senkrecht verlaufenden Nuten (16) zur Aufnahme der Einzelelemente (17) aufweist.
9. Behälter nach Anspruch 3 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelelemente (17) übereinander horizontale Plattenteile (18) und senkrechte Wandteile (19) aufweisen, die sich aufeinanderfolgend abwechseln, und daß die horizontalen Sollbruchstellen in den Wandteilen (19) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
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DE3516088A1 DE3516088A1 (de) | 1986-11-06 |
DE3516088C2 true DE3516088C2 (de) | 1987-04-16 |
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Family Applications (1)
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DE3516088A Expired DE3516088C2 (de) | 1985-05-04 | 1985-05-04 | Behälter zur Aufbewahrung chirurgischer Instrumente |
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DE (1) | DE3516088C2 (de) |
Family Cites Families (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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US4135868A (en) * | 1977-04-05 | 1979-01-23 | Herbert Schainholz | Supports for instrument sterilization |
DE3146993A1 (de) * | 1981-11-26 | 1983-06-01 | Gebrüder Martin, 7200 Tuttlingen | Flachbehaelter zur aufnahme von medizinischen instrumenten |
-
1985
- 1985-05-04 DE DE3516088A patent/DE3516088C2/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE3516088A1 (de) | 1986-11-06 |
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