DE3511811C2 - Reinigungsvorrichtung, insbesondere für Scheiben von Kraftfahrzeugen - Google Patents
Reinigungsvorrichtung, insbesondere für Scheiben von KraftfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung gemäß den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Eine derartige Reinigungsvorrichtung ist aus der DE-OS 32 09 278
bekannt. Der Düsenkörper ist hier auf ein Dichtungsglied aufgesetzt
und mit einem Anschlußstutzen für die Waschflüssigkeitszufuhr
eingesteckt, welches zwischen dem Wischerwellenlager und dem zur
Wischerwellenführung durchbohrten Karosserieteil, nämlich der
Scheibe, in der Bohrung angeordnet ist. Das hat den besonderen
Vorteil, daß weder fahrzeugseitig noch in der Wischerwelle oder im
Wischerwellenlager eine Öffnung für die Waschflüssigkeitsführung
vorgesehen zu werden braucht. Der Düsenkörper ist aber relativ flach
ausgebildet und unterhalb der die Lagerbuchse axial unverschiebbar
haltenden Befestigungsmutter angeordnet. Die Spritzdüse befindet sich
hier relativ nahe oberhalb der Scheibe. Damit ist eine für üblich
hohe Fahrzeugscheiben innerhalb des Wischfeldes liegende, starke
Benetzung mit Waschflüssigkeit gewährleistet. Bei manchen neueren
Fahrzeugen mit sehr hohen Scheiben kann es aber vorkommen, daß der
Waschflüssigkeitsstrahl nicht ganz oder in einem zu flachen Winkel
auf das Wischfeld trifft, weil es weit von der Wischerwelle entfernt
liegt. Dann ist keine gute Scheibenreinigung möglich.
Aus der DE-PS 31 02 538 ist eine andere Scheibenwischeranlage
bekannt, bei welcher die Wischerwelle zur Hindurchführung der
Scheibenreinigungsflüssigkeit hohl ausgeführt und an beiden Enden mit
Anschlußnippeln ausgestattet ist. Das Wischerwellenende, auf welchem
das Befestigungsteil des Wischarmes befestigt ist, ragt über das
Befestigungsteil hinaus und ist als Kugelnippel ausgebildet. Eine
Abdeckkappe, die gleichzeitig die Funktion eines Düsenkörpers für die
Abgabe von Scheibenreinigungsflüssigkeit erfüllt, ist auf das
Befestigungsteil des Wischarmes aufgerastet, wobei die Abdeckkappe
gleichzeitig über eine Kugelpfanne rastend mit dem als Kugelnippel
ausgebildeten Endstück der Wischerwelle verbunden ist. Die
Abdeckkappe respektive der Düsenkörper führt gemeinsam mit dem
Wischarm die pendelnde Wischbewegung aus. Ebenso führt der am anderen
Ende der Wischerwelle angeschlossene Flüssigkeitszuführungsschlauch
diese pendelnde Bewegung aus, was zu Abdichtungsproblemen führen
kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Reinigungsvorrichtung der
genannten Art mit einem karosseriefesten Düsenkörper derart
weiterzubilden, daß auch weit entfernte Scheibenbereiche gut mit
Waschflüssigkeit benetzt werden können. Dabei sollten keine Mittel
zur Anwendung kommen, welche das Aussehen der Wischerwellenführung
ungünstig beeinflussen oder eine Verletzungsgefahr darstellen.
Diese Aufgabe wird von einer Reinigungsvorrichtung gelöst, welche die
im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmale
aufweist. Die Spritzdüse ist hier hoch oberhalb der Karosserie
angeordnet, so daß weit entfernt liegende Scheibenbereiche mit einem
Waschflüssigkeitsstrahl benetzt werden können, der in einem steilen
Winkel auftrifft. Somit ist eine gute Scheibenreinigung
gewährleistet. Da der Düsenkörper die Lagerbuchsen-Befestigungsmutter
abdeckt, wird das Aussehen des außerhalb des Fahrzeugs liegenden
Wischerwellenführungsbereiches verbessert.
Mit der im Anspruch 2 aufgezeigten Weiterbildung werden das Aussehen des
außenliegenden Wischerwellenführungsbereiches vereinheitlicht und jegliche
störenden Kanten vermieden.
Ein besonders sicherer Halt des Düsenkörpers kann durch die in Anspruch 3
aufgeführte Maßnahme erzielt werden.
Eine komplizierte Bearbeitung der Lagerbuchse kann entfallen, wenn Anspruch
4 verwirklicht ist.
Die aus Anspruch 5 ersichtliche Weiterbildung zeigt auf, wie eine sichere
Verbindung zwischen Düsenkörper und Lagerbuchse mittels einer Manschette auf
einfache Weise erzielt werden kann.
Durch die in Anspruch 6 aufgeführten Maßnahme wird erzielt, daß die
Manschette nicht das Aussehen des äußeren Wischerwellenführungsbereiches
beeinträchtigt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Manschette gemäß Anspruch 7 außer der
Düsenhalterung noch den Zusatznutzen der Bohrungsabdichtung erfüllt.
Dichtungsprobleme können aber auch durch die in Anspruch 8 aufgeführte
Maßnahme vermieden werden.
Mit der in Anspruch 10 aufgeführten Maßnahme werden Dichtungsprobleme
zwischen Wischerwelle und Düsenkörper weitgehend vermieden.
Durch die aus Anspruch 12 ersichtliche Ausgestaltung wird der Düsenkörper
zusätzlich abgestützt.
Die in Anspruch 13 aufgeführte Weiterbildung gewährleistet eine besonders
gute, gegen unerwünschten Waschflüssigkeitsaustritt in Zwischenräume
gesicherte Führung des Anschlußstutzens, ohne daß schwierig zu montierende
Befestigungselemente nötig wären.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind aus
den übrigen Unteransprüchen sowie aus der Zeichnung ersichtlich, die ein
einziges Ausführungsbeispiel bereichsweise im Längsschnitt zeigt.
Die ausschnittsweise dargestellte Reinigungsvorrichtung besitzt eine
Wischerwelle 10, welche in einer Lagerbuchse 20 drehbar gelagert ist. Die
Lagerbuchse 20 ist durch eine Bohrung 30 in der Kraftfahrzeugheckscheibe 31
geführt. Eine Sechskantmutter 40, welche auf den mit einem Gewinde
versehenen, außerhalb des Fahrzeugs liegenden Endabschnitt 21 der
Lagerbuchse 20 aufgeschraubt ist, sichert die Lagerbuchse 20 gegen axiales
Verschieben.
Die Reinigungsvorrichtung besitzt einen Düsenkörper 50 zum Aufbringen von
Waschflüssigkeit auf die Scheibe 31, der aus einem Polyamid hergestellt, als
Abdeckkappe ausgebildet und über die Befestigungsmutter 40 gestülpt ist. Der
Düsenkörper 50 besitzt eine Spritzdüse 51, die in Höhe der von der Scheibe
31 abgewandten Seite der Befestigungsmutter 40 im Düsenkörper 50 sitzt. Die
Spritzdüse 51 ist damit so hoch oberhalb der Karosserie angeordnet, daß weit
entfernt vom Düsenkörper 50 liegende, vom nicht dargestellten Wischblatt der
Reinigungsvorrichtung überstrichene Bereiche der Scheibe 31 mit einem
Waschflüssigkeitsstrahl beaufschlagt werden, der in einem steilen Winkel
auftrifft. Die Spritzdüse 51 ist als einstellbare Kugeldüse ausgebildet. Der
Waschflüssigkeitsstrahl kann somit genau ausgerichtet werden. Daher ist eine
optimale Scheibenreinigung gewährleistet.
Dabei besitzt der außerhalb des Fahrzeuges liegende Wischerwellen
führungsbereich ein vorteilhaftes Aussehen, weil der Düsenkörper 50 über die
Befestigungsmutter 40 hinaus nach unten reicht und den gesamten freien Raum
zwischen der Befestigungsmutter 40 und der Scheibe 31 hülsenartig abdeckt.
Der Düsenkörper 50 ist über eine eng an der Lagerbuchse 20 anliegende
Manschette 60 aus Gummi rastend mit der Lagerbuchse 20 verbunden. Die
Lagerbuchse 20 besitzt an ihrem unterhalb der Befestigungsmutter 40
liegenden Abschnitt eine Längsnut 22, welche das Aufbringen der Manschette
60 mittels eines hakenartigen Werkzeuges ermöglicht. Die Manschette 60
besitzt mehrere über den Umfang verteilte Einschnitte, von denen zwei
einander diametral gegenüberliegende, mit den Bezugszeichen 61 und 62
versehene, in der Zeichnung dargestellt sind. Im Bereich der Einschnitte 61
und 62 besitzt die Manschette 60 jeweils eine vorspringende Rastnase 63 bzw.
64. Der Düsenkörper 50 deckt die äußere Mantelfläche der Manschette 60 ganz
ab und untergreift die Rastnasen 63 und 64 mit jeweils einem komplementär
geformten Abschnitt 52 bzw. 53. Die Manschette 60 ist dabei unmittelbar über
einem die Bohrung 30 in der Scheibe
31 abdichtenden, ringförmigen Dichtungsglied 70 aus Gummi angeordnet,
welches den Bohrungsrand mit einer Ringnut 71 umgreift. Wie die Zeichnung
zeigt, verläuft die äußere Mantelfläche des Düsenkörpers 50 fluchtend mit
der äußeren Mantelfläche des Dichtungsgliedes 70. Der Düsenkörper 50 umgibt
außerdem die Wischerwelle 10 an einem ringscheibenartigen, das obere Ende
des Düsenkörpers 50 bildenden Abschnitt 54 mit einer im Durchmesser ganz
geringfügig größer als die Wischerwelle 10 gestalteten Bohrung 55. Daher
wird mit dem Düsenkörper 50 eine optisch ansprechende Abdeckung und
Abdichtung des äußeren Wischerwellenführungsbereiches erzielt.
Weiterhin besitzt der Düsenkörper 50 einen einstückig angeformten
Anschlußstutzen 56, der durch eine die Manschette 60 durchsetzende Bohrung
65 in eine Hülse 80 geführt ist. Die Hülse 80 besteht aus einem Polyamid und
ist zwischen dem Dichtungsglied 70 und der Lagerbuchse 20 in der Bohrung 30
angeordnet. Sie liegt eng an der Lagerbuchse 20 an und endet in Höhe der
äußeren Grundfläche 72 des Dichtungsgliedes 70. Eine seitliche angeformte,
lagerbuchsenartige Aufnahme 81 nimmt den Anschlußstutzen 56 des Düsenkörpers
50 auf. Der Düsenkörper 50 wird dadurch zusätzlich abgestützt. Im Bereich
der Aufnahme 81 ist an der Unterseite der Hülse 80 ein
Schlauchanschlußstutzen 82 einstückig angeformt. Der Waschflüssigkeitskanal
90 verläuft absatzlos durch den Schlauchanschlußstutzen 82 der Hülse 80 und
den Anschlußstutzen 56 des Düsenkörpers 50 bis zu dessen
ringscheibenförmigem Abschnitt 54. Dann beschreibt er einen rechtwinkligen
Knick und verläuft in Wischerwellen
radialrichtung zur Spritzdüse 51. Wie die Zeichnung zeigt, besitzt die Hülse
80 an ihrem unteren Ende einen einstückig angeformten, ringscheibenförmigen
Fortsatz 83, mit dem sie eng an der unteren Grundfläche 73 des
Dichtungsgliedes 70 anliegt. Dadurch wird eine besonders gute, gegen
unerwünschten Waschflüssigkeitsaustritt gesicherte Waschflüssigkeitszufuhr
zur Scheibe gesichert.
Claims (17)
- Reinigungsvorrichtung, insbesondere für Scheiben von Kraftfahrzeugen, mit einer Wischerwelle (10), die in einer Lagerbuchse (20) gelagert und durch eine Bohrung (30) in einem Karosserieteil (31) geführt ist, wobei die Lagerbuchse (20) mittels einer Befestigungsmutter (40) am Karosserieteil (31) fixiert ist, sowie mit einem feststehenden Düsenkörper (50) mit einer Spritzdüse (51), dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) als Abdeckkappe über die Befestigungsmutter (40) gestülpt ist und daß die Spritzdüse (51) in Höhe der von dem Karosserieteil (31) abgewandten Seite der Befestigungsmutter (40) im Düsenkörper (50) sitzt.
- 2. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) den gesamten freien Raum zwischen der Befestigungsmutter (40) und der Scheibe (31) hülsenartig abdeckt.
- 3. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) rastend mit der Lagerbuchse (20) verbunden ist.
- 4. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) über eine die Lagerbuchse (20) umgebende Manschette (60) aus einem elastomeren Material rastend mit der Lagerbuchse (20) verbunden ist.
- 5. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (60) mehrere über ihren Umfang verteilte Einschnitte (61, 62) mit jeweils einer Rastnase (63, 64) besitzt, die von jeweils einem komplementär geformten Abschnitt (52, 53) des Düsenkörpers (50) untergriffen wird.
- 6. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) die äußere Mantelfläche der Manschette (60) ganz abdeckt.
- 7. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette die Bohrung abdichtet.
- 8. Reinigungsvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (60) unmittelbar über einem die Bohrung (30) abdichtenden Dichtungsglied (70) angeordnet ist.
- 9. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Mantelfläche des Düsenkörpers (50) mit der äußeren Mantelfläche des Dichtungsgliedes (70) fluchtend verläuft.
- 10. Reinigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) die Wischerwelle (10) mit einer im Durchmesser ganz geringfügig größeren Bohrung (55) umgibt.
- 11. Reinigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) mit einem vorzugsweise einstückig angeformten Anschlußstutzen (56) ins Fahrzeuginnere ragt.
- 12. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 11 und wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußstutzen (56) durch die Manschette (60) und gegebenenfalls durch das Dichtungsglied (70) geführt ist.
- 13. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußstutzen (56) des Düsenkörpers (50) in eine Hülse (80) eingesteckt ist, welche die Lagerbuchse (20) im Bereich der Bohrung (30) umgibt und vorzugsweise in Höfe der äußeren Grundfläche (72) der Manschette (60) oder des Dichtungsgliedes (70) endet.
- 14. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse ein Teilbereich eines Gehäuses ist, welches einen die Wischerwelle antreibenden Motor umgibt.
- 15. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der Hülse (80) einstückig ein Schlauchanschlußstutzen (82) angeformt ist.
- 16. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (80) mit einem einstückig angeformten, ringscheibenförmigen Fortsatz (83) dichtend an dem Karosserieteil (31) oder an dem Dichtungsglied (70) anliegt.
- 17. Reinigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (50) und gegebenen falls die Hülse (80) durch Spritzguß aus einem polymeren Material, vorzugsweise einem Polyamid, hergestellt ist.
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1985
- 1985-03-30 DE DE19853511811 patent/DE3511811C2/de not_active Expired - Fee Related
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