DE3507799A1 - Behaelter zum tropfenweisen abgeben einer fluiden substanz - Google Patents
Behaelter zum tropfenweisen abgeben einer fluiden substanzInfo
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Description
PROF. DR. DR. J. REITSTÖTTER DR. WERNER KINZEBACH DR. ING. WOLFRAM BUNTE «»»,-,βτ«)
REITSTÖTTER. KINZEBACH (k PARTNER
POSTFACH 70O. Ο-βΟΟΟ MÜNCHEN 43
PATENTANWÄLTE
ZUGELASSENE VERTRETER BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
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BETREFF:
RE
L'Oreal
14, Rue Royale
75008 Paris
Frankreich
München, den 4.03.1985
UNSERE AKTE: M/2 6 014 OURREF:
Behälter zum tropfenweisen Abgeben einer fluiden Substanz
POSTANSCHRIFT: D-8OOO MÜNCHEN 43. POSTFACH 78Ο
Μ/26 014
Μ/26 015
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter, der das tropfenweise Abgeben einer Dosis einer Substanz
ermöglicht, um die Verteilung der Dosis von Haarbehandlungsmittel zu ermöglichen, die der Friseur auf
die Haare aufträgt.
Zu diesem Zweck benutzt man allgemein Glasampullen, die angefeilt werden müssen oder selbst abbrechbar sind und
die im Augenblick der Anwendung eine Öffnung des Applikators aus weichem Material freigeben. Diese im
allgemeinen verwendeten selbstabbrechbaren Ampullen
weisen den Nachteil auf, daß sie dazu neigen, beim Abbrechen Reststücke zu erzeugen. Es kann passieren, daß
Glasbruchstücke ins Innere der Ampulle fallen, was in jedem Fall insbesondere dann zu vermeiden ist, wenn man
den Ampulleninhalt auf den Haaren anwenden will. Die "abzusägenden" Ampullen sind noch schwieriger zu handhaben,
sie weisen gleichfalls eine geringe Eignung zum Abbrechen auf.
Darüber hinaus erfordert die werksseitige Konfektionierung dieser Ampullen sehr spezielle Materialien.
Weiterhin, wie oben ausgeführt, ist es beim Abgeben notwendig, auf der Ampulle einen Abgabeapplikator aus
weichem Kunststoffmaterial anzubringen, um dadurch zum einen die Gefahr eines Kontaktes der Kopfhaut mit der
Ampulle, die dann,wenn sie abgesägt oder abgebrochen ist, scharf sein kann, zu vermeiden und zum anderen die
tropfenweise Applikation durch aufeinanderfolgendes Drücken auf den Ansatz zu ermöglichen.
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Schließlich bilden die Glasampullen ein Verpackungsmittel, dessen Entstehungspreis gemessen an der einfachen
Anwendung hoch ist.
Ausgehend vom oben genannten Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung die selbst abbrechbaren
oder absägbaren bisher verwendeten Glasampullen durch kostengünstigere Ampullen zu ersetzen, die leichter
anwendbar sind.
Es wird vorgeschlagen, einerseits einen Behälter beizubehalten, dessen Außengestalt mit einer Glasampulle vergleichbar
ist, derart, daß man den "pharmazeutischen" Charakter der herkömmlich benutzten Glasampullen erhält,
da dieser einen wesentlichen Faktor vom kommerziellen Standpunkt her bildet, und, zum anderen,
eine Anordnung aus Kunststoffmaterial aufzuzeigen, damit die Verpackung gut verkäuflich ist und die Anwendung
ohne Verletzungsgefahr erfolgen kann,wenn die Verpackung ein Produkt enthält, das zur Behandlung der Haarwurzeln
dienen soll.
Der erfindungsgemäße Behälter weist einerseits ein Fläschchen auf, dessen Körper man leicht eir^venig mit
den Fingern eindrücken kann und das eine zum leichten Befüllen hinreichend große Öffnung hat, und andererseits
einen Ansatz aus steiferem Material, als das, welches das Fläschchen bildet, der auf dem Fläschchen beim
Zusammenbau eingeschnappt werden kann, ohne daß letzteres zerquetscht wird.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Behälter zur Aufnahme einer Dosis einer fluiden Substanz, die
Tropfen für Tropfen durch wiederholtes Drücken auf eine weiche Wandzone des Behälters abgegeben werden kann,
wobei der Behälter aus einem Fläschchen mit einem Körper besteht, der über einen Hals endet, auf dem ein Abgabestück
angepaßt ist, das einen Ausflußkanal für die im Behälter enthaltene Substanz umgrenzt, und der dadurch
gekennzeichnet ist, daß das Fläschchen aus weichem Kunststoffmaterial gefertigt ist, wobei mindestens die
Seitenwand des Körpers eine geringere Dicke derart aufweist, daß sie die vorgenannte weiche Wandzone bildet,
daß der Hals Einschnappmittel trägt, die komplementär zu Mitteln sind, die vom Abgabeansatz getragen sind, um
den Zusammenbau des Fläschchens und des Abgabeansatzes zu ermöglichen, wobei der Ansatz aus einem Material gefertigt
ist, das eine Steifigkeit aufweist, die über der Steifigkeit des Fläschchens liegt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters bestehen die Einschnappmittel am
Fläschchen aus einem Umfangswulst am Hals, während die Einschnappmittel am Ansatz aus einer Nut bestehen, die
an der Basis oder in der Nähe der Basis des Ansatzes angeordnet sind und den Wulst aufnehmen.
Vorzugsweise ist der Wulst am Rand des Halses
ausgebildet, während die Nut des Ansatzes am entsprechenden Rand des Ansatzes ausgebildet ist. Insbesondere ist der
Wulst außen am Hals angeordnet, während die Nut des Ansatzes im Inneren durch einen Kranz umgrenzt ist, der die
Abdichtung der Anordnung sicherstellt.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Behälters sind die Außenwand des Halses und die Außenwand des Ansatzes einander verlängernd,
also fluchtend ausgebildet, wenn der Ansatz auf das Fläschchen aufgesetzt ist.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
erweitert sich der Hals nach außen ausgehend von der Verbindungszone mit dem Körper des Fläschchens und
der Abgabeansatz weist die Form eines Schlauches auf, der sich von dem Abschnitt ausgehend erweitert, der mit
dem Hals zusammenwirken soll, wobei der sich erweiterende Abschnitt des Ansatzes dort, wo er am Hals
sitzt, eine Behälterkammer», die eine eiförmige Außenfläche
aufweist. Der Abgabeansatz ist an seinem Ende gegenüber dem Fläschchen verschlossen und weist in der
Nähe dieses Endes eine Eindünnung ringsherum an der Wand auf und zwar in einer Ebene, die im wesentlichen
senkrecht zur Achse des Ansatzes liegt, um so eine Bruchlinie zu bilden. Das Fläschchen ist vorzugsweise
aus Polyvinylchlorid geformt, der Abgabeansatz aus Polypropylen.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel anhand von nicht begrenzenden
Abbildungen näher erläutert. Hierbei zeigt:
Figur 1 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Behälters und
Figur 2 einen vergrößerten Axialschnitt durch
den Behälter nach Fig. 1.
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In den Abbildungen ist mit 1 ein Behälter der Anordnung gezeigt, der dazu dient, eine Dosis eines Haarbehandlungsproduktes
aufzunehmen und der ähnlich aussieht wie eine Glasampulle von der Art, wie sie herkömmlicherweise
für derartige Produkte verwendet wird.
Der Behälter 1 wird von einem Fläschchen 2 aus PVC gebildet und weist einen Körper 3 auf, der in einem Hals 4
endet, auf das man ein Abgabestück 5 aus Polypropylen setzt.
Der Körper 3 des Fläschchens 2 weist eine relativ geringe
Dicke auf und setzt sich aus einer im wesentlichen zylindrischen Seitenwand 3a zusammen, die einerseits mit
einem nach Innen gewölbten Boden 3b und zum anderen mit 2Q einer Schulter 3c verbunden ist, über die sich der Hals
anschließt und die im wesentlichen in einer Ebene senkrecht zur Wand 3a angeordnet ist.
Der Hals 4 ist in der Achse des Körpers 3 angeordnet und 2g weist eine Innenfläche auf, die sich progressiv nach
außen erweiteren und zwar ausgehend von der Verbindungszone mit dem Körper 3, wobei die Außenfläche ausgehend
von der genannten Verbindungszone sich nach außen progressiv erweitert und zwar korrespondierend zur Innen-3q
fläche, derart, daß sie einen Abschnitt 4a mit einer im wesentlichen zunehmenden Dicke aufweist. Weiterhin weist
der Hals eine zylindrische Wand auf, deren Achse im wesentlichen mit derjenigen der Wand 3a des Körpers 3
übereinstimmt und zwar in einer Mittelzone 4b des Halses und daran anschließend eine Verdickung in deren Rand-
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zone 4c, wobei die Verdickung ein im wesentlichen kreisbogenförmiges
Profil aufweist und mit dem freien abgerundeten Rand des Halses 4 in Verbindung steht und einen
Einschnappumfangswulst 6 bildet.
Der Abgabeansatz 5 weist die Form eines zylindrischen länglichen Schlauches 5a mit einer dünnen Wand auf, der
einen Auslaßkanal 7 für die im Fläschchen 2 enthaltene Substanz bildet, wobei der Schlauch 5a vor der Anwendung
am freien Ende des Ansatzes 5 durch eine mitgegossene Kuppelwand 5b verschlossen ist.
An seinem gegenüberliegenden Ende, über das er mit dem
Hals 4 des Fläschchens 2 zusammenwirkt, erweitert sich der Schlauch 5a nach außen. Der sich erweiterende Abschnitt
5c bildet mit dem Hals 4 dann, wenn der Ansatz 5 auf das Fläschchen 2 aufgebaut ist, eine Behälterkammer 8 mit einer
außen eiförmigen Wand. Die Außenfläche des Abschnittes 5c bildet in dieser Position eine Verlängerung der Außenfläche
des Halses 4.
An der Basis des sich erweiterenden Abschnittes 5c des Ansatzes 5 ist eine Nut 9 eingearbeitet, welche dazu bestimmt
ist, den Einschnappwulst 6 des Halses 4 aufzunehmen.
Hierfür weist die Nut 9 einen konkaven Boden auf, der den
abgerundeten Oberrand des Halses 4 aufnehmen soll und innen durch einen zylindrischen Umfangskranz 10 begrenzt
ist, der von dem sich erweiterenden Abschnitt 5c des Ansatzes 5 getragen ist, und - außen - weist das Ende am
Abschnitt 5c eine komplementäre Innenfläche zu den Abschnitten 4b und 4c des Halses 4 auf.
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In der Verbindungszone mit dem schlauchförmigen Abschnitt
5a weist der sich erweiterende Abschnitt 5c eine Wand auf, deren Dicke im wesentlichen gleich derjenigen des
schlauchförmigen Abschnittes 5a ist und die sich zunehmend bis zum Boden der Nut 9 verdickt. Die Innenwand
des Abschnittes 5c ist in ihrem unteren Bereich zylindrisch geformt, wobei die Achse mit derjenigen des
schlauchförmigen Abschnittes 5a übereinstimmt, und bildet an ihrem Ende den Kranz 10, der dazu dient, die Abdichtung
sicherzustellen.
In der Nähe der Endwand 5b des Ansatzes 5 weist der Schlauch 5a außen eine ringsumlaufende Ausdünnung 11
seiner Wand auf, die eine Bruchlinie darstellt, um das Abbrechen des Schlauches 5a derart zu erlauben, daß der
Ausstoßkanal 7 des Behälters 1 frei wird.
Der Zusammenbau und die Befüllung des erfindungsgemäßen
Behälters in der Fabrik geschehen folgendermaßen:
Man befüllt eine Serie von Fläschchen 2 mit dem gewünschten Produkt und dichtet sie automatisch ab, indem
man die Ansätze 5 aufschnappen läßt. Das Aufschnappen ist möglich, weil das den Ansatz 5 bildende Material
eine größere Steifigkeit als das Material aufweist, das das Fläschchen 2 bildet und weil letzteres dann, wenn
der Ansatz 5 mit ihm verbunden ist, die beispielhaft aufgezeigte Form aufweist. Aufgrund der besonderen Form des
Halses 4 kann man das Zusammenquetschen des Fläschchens 2 beim Einschnappen vermeiden, indem man zwei Klammern 12,
die in der Fig. 2 strichpunktiert dargestellt sind, verwendet und das Fläschchen 2 in seiner Verbindungszone
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zwischen Hals 4 und Körper 3 des Fläschchens 2 in Anschlag auf der Schulter 3c hält. Zum Einschnappen werden die
Ansätze 5 mit ihrem oberen Abschnitt in eine Führungshülse 13 eingeführt, die in der Fig. 2 mit strichpunktierten
Linien angedeutet ist.
Wenn der Anwender eine Dosis des Produktes abgeben will, so öffnet er den Ausstoßkanal 7, indem er das Oberende
des Ansatzes 5 rings um seine Bruchlinie abbricht. Die Abgabe erfolgt indem man auf die dünne Wand 3a drückt,
um eine variable Menge auszustoßen, wobei man das Fläschchen vertikal wie bei einer klassischen Ampulle
hält, die vorteilhafterweise durch den erfindungsgemäßen
Behälter ersetzt wird, der jedoch einfacher und billiger ist. Mit dem erfindungsgemäßen Behälter kann man perfekt
die Verteilung der Flüssigkeit auf den Haaren steuern,
wenn eine Hin- und Herbewegung notwendig ist und wenn man eine Ampulle dazu benützen will, ein Produkt Tropfen für
Tropfen besonders regelmäßig zu verteilen.
Claims (10)
- M/26 014
M/26 015PatentansprücheIQ 1. Behälter zur Aufnahme einer Dosis einer fluiden Substanz, die tropfenweise durch wiederholtes Drücken auf eine weiche Wandzone des Behälters (1) abgegeben werden kann, wobei der Behälter von einem Fläschchen (2) mit einem Körper (3) gebildet ist, der in einem■ic Hals (4) endet und auf dem ein Abgabeansatz (5) angeordnet ist, der einen Auslaßkanal für die im Behälter (1) enthaltene Flüssigkeit umgrenzt, dadurch gekennzeichnet,daß das Fläschchen (2) aus einem weichen Material gefertigt ist und mindestens eine Seitenwand (3a) seines Körpers (3) eine geringe Dicke aufweist, derart, daß dieser Teil die vorgenannte weiche Wandzone bildet, wobei sein Hals (4) Einschnappmittel aufweist, die komplementär zu Mitteln am Abgabeansatz (5) zum Zusammenbau des Fläschchens (2) mit dem Ansatz (5) sind, wobei der Ansatz (5) aus einem Material gefertigt ist, das eine höhere Steifigkeit aufweist, als das Material des Fläschchens (2). - 2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnappmittel auf dem Fläschchen (2) aus einem Umfangswulst (6) des Halses (4) bestehen und daß diese Mittel am Ansatz (5) aus einer Nut (9) bestehen, die am Unterende oder in der Nähe seines Unterendes angebracht sind und den Wulst (6) aufnehmen.M/26 014
M/26 015 - 3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (6) des Halses (4) am Rand (4c) des Halses (4) ausgebildet ist und daß die Nut (9) des Ansatzes (5) am entsprechenden Rand des Ansatzes (5) ausgebildet ist.
- 4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (6) auf der Außenseite des Halses (4) angeordnet ist, die Nut (9) des Ansatzes (5) innen von einem Kranz (10) begrenzt ist, der die Abdichtung der Anordnung sicherstellt.
- 5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand des Halses (4) und die Außenwand'des Ansatzes (5) im zusammengebauten Zustand des Ansatzes (5) und Fläschchens (2) gegenseitige Verlängerungen darstellen.
- 6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (5) und der Hals (4) in ihren Zusammenbauzonen eine größere Dicke aufweisen, als in den übrigen Zonen.
- 7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungszone des Halses(4) mit dem Körper (3) des Fläschchens (2) eine Schulter (3c) bildet, die einen Anschlagsbereich für ein Haltemittel des Fläschchens (2) zum Zusammenbau des Ansatzes (5) auf dem Fläschchen (2) darstellt.M/26 014
M/26 015 - 8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hals (4) sich ausgehend von der Verbindungszone mit dem Körper (3) des Fläschchens (2) erweitert und daß der Abgabeansatz (5) die Form eines Schlauches (5a) aufweist, der sich in dem Abschnitt, der mit dem Hals (4) zusammenwirken soll, erweitert, wobei der sich erweiterende Bereich (5c) des Ansatzes (5) dann, wenn er in Eingriff mit dem Hals (4) ist, eine Behälterkammer (8) bildet, die eine eiförmige Außenfläche aufweist.
- 9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabeansatz (5) an seinem dem Fläschchen (2) gegenüberliegenden Ende verschlossen ist und in der Nähe dieses Endes eine Umfangsausdunnung (11) in seiner Wand aufweist und zwar in einer Ebene, die im wesentlichen senkrecht zur Achse des Ansatzes (5) liegt, und die eine Bruchlinie bildet.
- 10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Fläschchen (2) aus Polyvinylchlorid und der Abgabeansatz (5) aus Polypropylen geformt sind.
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