DE3586540T2 - Vorrichtung zum sammeln und/oder zuechten geschuetzter biologischer zuechtungen. - Google Patents
Vorrichtung zum sammeln und/oder zuechten geschuetzter biologischer zuechtungen.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen eine Vorrichtung zum Sammeln, Transportieren und/oder Züchten geschützter, biologischer Züchtungen bzw. Poren. Die Erfindung ist insbesondere auf eine neue Vorrichtung zum Erlangen, Transportieren und/oder Züchten biologischer Züchtungen bzw. Poren gerichtet, die nach einer Anfangs-Entnahme zu allen Zeiten vor einer Verunreinigung geschützt werden sollen.
- Wie dies in dem US-Patent 4 485 824 offenbart ist, ist das Problem des Schützens einer biologischen Züchtung vor Verunreinigung während und nach einer Entnahme altbekannt. Das heißt daß es bekannt ist, daß eine gegebene, biologische Züchtung während des Sammelvorganges und/oder des Transports der gesammelten Züchtung zu einem Wachstums-Medium oder dergleichen unwiederbringlich verunreinigt werden kann. Der Wert einer solchen, einmal verunreinigten Züchtung zu diagnostischen oder Forschungszwecken ist wesentlich vermindert oder sogar nicht mehr vorhanden.
- Da Züchtungen oder Proben meistens in nichtsteriler Umgebung entnommen werden, ist es absolut notwendig, daß die Proben beim Durchgang durch die äußeren Extremitäten der Körperhöhlungen, aus denen sie entnommen werden oder durch die Umgebungsluft, in der beispielsweise Bakterien enthalten sind, vor einer Verunreinigung geschützt werden. Zum erfolgreichen Unschädlichmachen von anäroben Bakterien ist es lediglich erforderlich, sie vor einer Berührung mit Luft zu schützen. Jede Verunreinigung mit Bakterien aus der Umgebungsluft oder aus den äußeren Extremitäten der Körperhöhlungen oder dergleichen führt oft zu einer falschen oder mißverständlichen Diagnose des gesuchten Zustandes.
- In der Beschreibung des US-Patents 4 485 824 sind viele, frühere Annäherungsversuche an dieses Problem erwähnt. Keine von diesen, früheren Annäherungsversuchen bietet jedoch ein Verfahren oder eine Vorrichtung, die so vorteilhaft ist, wie das, was in dem genannten Patent offenbart und beansprucht ist.
- Die beispielsweise Ausführungsform, die im US-Patent 4 485 824 offenbart ist, benutzte eine biegsame Vorder- und Mitteldichtung, die voneinander entfernt an einem Ende einer Stange angebracht und verschiebbar innerhalb eines koaxialen Rohres aufgenommen waren. Hinter der Vorderdichtung und einem biologischen Wachstumsmedium oder einem anderen Transport- oder Schutzmedium war üblicherweise eine absorbierende Probeentnahme-Vorrichtung inerhalb einer volumensveränderlichen Kammer angebracht, die hinter der mittleren und vor einer hinteren Dichtung gebildet war, die am anderen Ende des äußeren, koaxialen Rohres angeordnet war (und durch welche die Stange verschiebbar hindurchging). Die nach vorne gerichtete Relativbewegung der Stange brachte auf diese Weise die Entnahmevorrichtung an den gewünschten, biologischen Ort, während eine nachfolgende, nach hinten gerichtete Bewegung der Stange das Ende der Vorrichtung wiederum versiegelte und dann, wenn sich die Bewegung fortsetzte, das Volumen der das Medium enthaltenden Vorrichtung so verkleinerte, daß die gesammelte, biologische Probe in Berührung mit dem gewünschten Medium gebracht wurde, das vorher allein innerhalb dieser volumensveränderbaren Kammer enthalten war. Der Abschnitt der Stange, der veranlaßt wurde, während der Vorwärtsbewegung der Stange in einen biologisch aktiven Bereich einzutreten, wurde durch einen dünnen, abstreifbaren Elastomer-Überzug oder dergleichen vor Verunreinigung geschützt. Es war auch offenbart, daß der äußere Zylinder möglicherweise längs bevorzugter Bruchlinien vorgekerbt war, um auf diese Weise das Abtrennen nicht benötigter Überschuß- Abschnitte der Vorrichtung dann zu erleichtern, wenn die biologischen Proben entnommen und in Berührung mit dem gewünschten Medium gebracht worden waren.
- Eine neue und zur Zeit bevorzugte, beispielsweise Ausführungsform, die gegenüber der Ausführungsform nach dem oben beschriebenen Stand der Technik verbessert ist, ist so ausgeführt, wie dies im Anspruch 1 beansprucht ist und wie dies im einzelnen nunmehr beschrieben wird.
- Im Vergleich mit dem oben beschriebenen Stand der Technik liegt die hintere Dichtung innerhalb des Rohres und ist relativ näher an der mittleren Stangendichtung angeordnet. Darüber hinaus ist eine im Abstand angeordnete Trenn-Dichtung hinzugefügt worden, die ähnlich der hinteren Dichtung ist, jedoch hinter dieser liegt um auf diese Weise diejenige Länge der Stange zu schützen, die auf die Vorwärtsbewegung der Stange hin in die biologisch aktiven Abschnitte eindringt, um eine biologische Probe zu entnehmen. In Endeffekt nimmt die neue Art der Trenn-Dichtung, die hinter der hinteren Dichtung angeordnet ist, den Platz des früher verwendeten, abstreifbaren Elastomer-Films ein, der als eine Form einer Trenn- Dichtung bei der oben beschriebenen Ausführungsform nach Stand der Technik benutzt worden war.
- Durch Bewegen der hinteren Dichtung innerhalb des Rohres nach vorne und durch Verwenden einer im Abstand davon angeordneten Trenndichtung hinter dieser hinteren Dichtung ist die Gesamtvorrichtung vielseitiger verwendbar und ihre Herstellungskosten liegen niedriger und zusätzlich ist sie in der Anwendung bequemer.
- Wenn beispielsweise die hintere Dichtung am hinteren Ende des Rohres angeordnet ist, ist die volumensveränderliche, das Medium enthaltende Kammer, die zwischen der hinteren und der mittleren Dichtung auf der Stange ausgebildet ist, viel größer als diejenige, die zur Aufnahme der gewünschten Menge eines Mediums benötigt wird (z.B. wo die Verwendung in einer etwas tieferen Körperhöhlung in Betracht gezogen wird und wo daher eine erhebliche Länge des Rohres notwendig ist). Wenn diese Situation eintritt, dann ist es notwendig, daß das biologische Wachstums-Medium (oder ein anderes, gewünschtes Schutzmedium, das innerhalb der volumensveränderlichen Kammer enthalten ist) einem relativ großen, inneren Oberflächenbereich des äußeren Zylinderteiles ausgesetzt ist. Wenn der Zylinder beispielsweise aus Kunststoff besteht, dann hat er eine erhebliche Wasser-Absorptionsfähigkeit. Wenn unter diesen Umständen das erwünschte biologische Medium auf Wasser-Grundlage hergestellt ist (wie dies üblicherweise der Fall ist), dann würde jedes Gas in der Vorrichtung bald mit Wasser aus dem gewünschten Medium gesättigt werden und der Kunststoff würde dann anfangen, solches Wasser zu absorbieren, und zwar mit seiner natürlichen Wasserabsorptionsfähigkeit. Wenn die Absorptionsfähigkeit des Werkstoffes relativ hoch ist, dann ändert sich der gewünschte Wasserinhalt des biologischen Mediums innerhalb der volumensveränderlichen Kammer und die gesamte Vorrichtung wird nach einer gegebenen Zeitspanne unbrauchbar.
- Durch Bewegen der hinteren Dichtung innerhalb des Rohres nach vorne kann jedoch das nominale Aufnahmevolumen der das Medium enthaltenden Kammer, die zwischen der hinteren Dichtung und der mittleren Dichtung gebildet ist, auf eine bessere Größe verkleinert werden, wobei gleichzeitig die Berührung mit dem wasserabsorbierenden Oberflächenbereich vermindert wird, wodurch die nutzbare Lagerfähigkeit des Produktes verlängert wird.
- Durch Anordnen sowohl der hinteren als auch der Trenndichtung innerhalb des Zylinders entsteht fernerhin eine viel größere Konstruktions- Freiheit, so daß die Anwendung der Vorrichtung bei besonderen Verwendungszwecken erleichtert wird. Durch Verwendung einer Trenndichtung, die im Abstand hinter der hinteren Dichtung angeordnet ist (in einer Entfernung, die wenigstens gleich zu der höchsten, benötigten Vorwärtsbewegung der inneren Stange während des Probenentnahme-Vorganges benötigt wird) ist beispielsweise eine wirkungsvolle sterile Trennung der inneren Stange vorgesehen (d.h. diejenigen Abschnitte der Stange, die in unsterile Bedingungen hineinragen, gelangen niemals in die biologisch aktiven Kammern, die entweder die Proben oder die biologischen Wachstums- oder Schutzmedien enthalten), man vermeidet jedoch die Notwendigkeit, eine Tauchüberzugdichtung, oder eine Dichtung vom Ballontyp vorzusehen, wie dies in der früheren, beispielsweisen Ausführungsform vorgeschlagen worden war. Durch Anordnen des gewünschten, biologischen Mediums näher am Vorderende des Rohres, kann darüber hinaus die Gesamtlänge der Vorrichtung wesentlich verkürzt werden, wobei entsprechende Ersparnisse bei den Herstellungskosten, beim Transport, der Handhabung usw. erzielt werden. Tatsächlich kann auf diese Weise eine sehr kurze, standardisierte Form bei der Anwendung von wiederverwendbaren Verlängerungen (wenn gewünscht), dazu benutzt werden, die Anwendung der Vorrichtung in Standardgröße in tiefen Körperhöhlungen zu erleichtern (oder bei jeder anderen, gewünschten Anwendung, bei der eine größere Instrumentenlänge benötigt oder gewünscht wird).
- Wenn jedoch, andererseits, wiederverwendbare Verlängerungsabschnitte aus irgendwelchen Gründen nicht benötigt werden, kann man dennoch die oben erwähnten Vorteile dadurch erzielen, daß die hintere Dichtung näher am Vorderende des Rohres angeordnet wird, um auf diese Weise das Nominal-Volumen der mediumenhaltenden Kammer zu verkleinern. Wenn dies gewünscht wird, kann hier die Trenndichtung nahe oder am hinteren Abschnitt des Rohres mit der gewünschten, größeren Länge angeordnet werden, die dann insgesamt einfach abgebrochen und entfernt wird, nachdem die gewünschte Probe entnommen worden ist.
- Ferner ist eine verbesserte Anordnung von einfachen Nuten oder Kerb-Linien an verschiedenen, vorbestimmten Orten auf dem Zylinder und/oder der Stange offenbart worden, um auf diese Weise das Abtrennen dieser Elemente an vorbestimmten Stellen an verschiedenen Zeiten bei vorgesehenem Gebrauch der Vorrichtung zu erleichtern. Ein Arzt oder ein Tierarzt kann beispielsweise den äußeren Zylinder und die innere Stange an ersten, vorbestimmten Orten abbrechen, nachdem eine Probe erfolgreich genommen und in das gewünschte, biologische Medium innerhalb des äußeren Rohres ordnungsgemäß eingebracht worden ist. Diese vorbestimmten Orte können, wenn dies gewünscht wird, mit Farben markiert werden (zum Beispiel mit einer blauen Farbe). Nachdem die auf diese Weise verkürzte Vorrichtung danach in eine saubere Laboratoriumsumgebung gebracht worden ist, kann sie durch Abtrennen an einem zusätzlichen, vorbestimmten Punkt (der beispielsweise ebenfalls, und zwar mit einer roten Farbe, markiert ist) verkürzt werden, um auf diese Weise einen bequemen Laboratoriums-Zugang zu der Probe unter kontrollierten Umweltbedingungen zu ermöglichen.
- Längs der beweglichen Stange sind darüber hinaus vorzugsweise weitere Farbmarkierungen oder dergleichen angebracht, um die geeignete Strecke der Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen der Stange leichter einstellen zu können (beispielsweise während des Probeentnahme-Vorganges und/oder während der nachfolgenden Rückwärtsbewegung der Stange, um die entnommene Probe in Berührung mit dem gewünschten biologischen Medium zu bringen).
- Diese Aufgabe und weitere Vorteile der Erfindung werden anhand der folgenden, detaillierten Beschreibung der zur Zeit bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsform der Erfindung verstanden werden können, die im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen zu lesen ist. Es zeigen:
- Fig. 1 ist eine Schnittansicht einer Ausführungsform, wie sie in dem oben erwähnten US-Patent 4 485 824 beschrieben ist;
- Fig. 2 ist eine Schnittansicht der gegenwärtig bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im anfänglich zusammengebauten und gefüllten Zustand vor der aktuellen Anwendung;
- Fig. 3 ist eine Schnittansicht wie die in Fig. 2, wobei jedoch die innere Stange in einer rückwärtigen, zurückgezogenen Lage so dargestellt ist, daß eine entnommene Probe in Berührung mit einem gewünschten, biologischen Medium gebracht worden ist;
- Fig. 4 ist eine Seitenansicht der Stangen-Untereinheit, die bei der beispielsweisen Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 verwendet wird;
- Fig. 5 ist eine Seitenansicht der Rohr-Untereinheit, die in der beispielsweisen Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 verwendet wird;
- Fig. 6ist eine Seiten- und eine Endansicht der biegsamen vorderen Dichtung, die in der beispielsweisen Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 verwendet wird;
- Fig. 7 ist eine Seiten- und eine Endansicht der biegsamen mittleren Dichtung, die in der beispielsweisen Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 verwendet wird; und
- Fig. 8 ist eine Seiten- und eine Endansicht der hinteren und/oder Trenndichtung, wie sie in der beispielsweisen Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 verwendet wird.
- In Fig. 1 ist eine frühere, bevorzugte, beispielsweise Ausführungsform abgebildet, die im einzelnen im US-Patent 4 485 824 näher beschrieben worden ist. Wie dargestellt, umfaßt diese Ausführungsform einen länglichen, äußeren Schutzzylinder 10 und eine innere Stange 12, die eine größere Länge aufweist. Die Stange und der Zylinder sind normalerweise aus durchsichtigem Glas, Kunststoff oder dergleichen hergestellt. Zu Darstellungzwecken sind die am weitesten rechts gelegenen Endes des Zylinders und der Stange (die auch als Kolben 12 und Zylinder 10 oder einfach als koaxiale Teile angesehen werden können) als hintere Enden bezeichnet, während die in Fig. 1 am weitesten links gelegenen Enden als vordere Enden bezeichnet werden. Diese relativen Orientierungen werden für die gesamte Anmeldung zum Beschreiben der relativen Lagen längs der Stange und/oder des Zylinders verwendet.
- Wie dies aus Fig. 1 ersehen werden kann, ist der Außendurchmesser der Stange 12 materialmäßig kleiner als der Innendurchmesser des Zylinders 10. Auf diese Weise entsteht dort ein koaxialer Raum, der zwischen der Stange und dem Zylinder gebildet ist, und in dem verschiedene Materialien enthalten sein können. Dieser koaxiale Raum ist durch verschiedene Dichtungen in mehrere Kammern unterteilt. Beispielsweise ist zwischen einer biegsamen Vorderdichtung 20, die am vorderen Ende der Stange 12 befestigt ist, und einer biegsamen, mittleren Dichtung 14, die ebenfalls an der Stange 12 befestigt ist, jedoch an einer Stelle, die im Abstand hinter der Vorderdichtung 20 liegt, ein Sammel- oder Lagerraum 16 gebildet. Dieser Proben-Sammelraum 16 umfaßt üblicherweise ein absorbierendes Probensammel-Teil 24, das an der Stange 12 befestigt ist. Vor der Anwendung wird die Kammer 16 gegen äußere Verunreinigungen durch eine Vorderdichtung 20 abgedichtet.
- Zwischen der mittleren Dichtung 14 und einer hinteren Dichtung 22, die hinter der mittleren Dichtung 14 feste am Zylinder 10 angebracht ist, ist eine zweite Kammer 18 ausgebildet. Die Kammer 18 ist anfänglich üblicherweise mit einem Kulturen-Wachstumsmedium, einem Kulturen-Transportmedium, einem biologischen Lösungsmittel oder dergleichen, gefüllt. Wie dies in Fig. 1 punktiert dargestellt ist, kann diese Füllung beispielsweise die gesamte Kammer 18 im wesentlichen ausfüllen. Der Rest der Kammer 18 und die Kammer 16 können üblicherweise mit einem nichtverschmutzten, nichtreagierenden Gas oder einer entsprechenden Flüssigkeit gefüllt sein.
- Nachdem das distale Ende der gesamten Vorrichtung in einen gewünschten Ort einer biologischen Probe eingeschoben worden ist (z.B. tief in ein inneres Organ 21 eines Menschen oder eines Tieres) wird die Stange 12 nach vorne bewegt, um den Sammelraum 16 und die absorbierende Vorrichtung 24 der gewünschten, biologischen Probe auszusetzen. Es sollte festgestellt werden, daß durch die Bewegung der Stange 12 nach vorne das Volumen der Kammer 18 vergrößert worden ist, während die Kammer 16 geöffnet worden ist, um die Entnahme der gewünschten, biologischen Probe zu ermöglichen. Die scheibenähnliche, mittlere Dichtung 14 hat einen biegsamen Umfang, der so ausgewählt ist, daß durch Wahl seiner Dicke, seines Werkstoffes oder dergleichen ein gewünschtes Maß an Steifheit vorhanden ist, wie dies benötigt wird. Bei einigen Ausführungsformen ist es wünschenswert, den Umfang der scheibenähnlichen, mittleren Dichtung 14 so flexibel auszuführen, daß ein Teil der inerten Füllung aus der Kammer 16 den Umfang der mittleren Dichtung 14 verbiegen und in die Kammer 18 dann überströmt, wenn die Stange 12 nach vorne bewegt wird, wobei durch die Vorwärtsbewegung er Stange 12 ein relativ niedriger Druck in der Kammer 18 verbleibt. Bei anderen Ausführungsformen kann es andererseits wünschenswert sein, die scheibenähnliche Dichtung an ihrem Umfang etwas steifer auszuführen, um in der Kammer 18 dann, wenn die Stange 12 vorwärtsbewegt wird, einen relativ niedrigen Druck zurückzulassen. Wenn in diesem Fall die Stange wieder nach hinten bewegt wird und dabei den Inhalt der Kammer 18 komprimiert, kann in der Kammer 16 ein Bereich relativ niedrigen Druckes erzeugt werden, um auf diese Weise weitere Mengen der biologischen Probe in die Kammer einzusaugen.
- Wenn bei der Vorrichtung die Stange 12 nach vorne bewegt wird, um eine biologische Probe zu entnehmen, dann hält die Bedienungsperson normalerweise das hintere Ende der Vorrichtung und ist auf diese Weise in der Lage, das distale Ende der verlängerten und geöffneten Vorrichtung in ein inneres Organ so hineinzubewegen, daß eine Absorption der gewünschten, biologischen Probe (beispielsweise in der Vorrichtung 24) sicherzustellen. Danach wird die Stange 12 rückwärtsbewegt und die vordere, kappenähnliche Dichtung 20 kehrt um, um eine gleitende und abdichtende Berührung mit den Innenseiten des Zylinders 10 herzustellen.
- Das Volumen der Kammer 18 wird durch die fortgesetzte Bewegung der Stange 12 nach hinten verkleinert (z.B. nach der Entfernung von dem Körperorgan). Dies führt zu einem Druck-Aufbau des gewünschten, biologischen Mediums in der Kammer 18, bis der Umfang der scheibenähnlichen, mittleren Dichtung 14 umgebogen wird, um es dem voreingefüllten Werkstoff in der Kammer 18 zu ermöglichen, in Berührung mit der entnommenen, biologischen Probe in der Kammer 16 zu gelangen. Es ist erwünscht, daß es dem gesamten Überschußmaterial in dem jetzt schrumpfenden, verbundenen Volumen der Kammern 18 und 16 ermöglicht wird, nach außen, vorbei an der umgekehrten, kappenähnlichen Vorderdichtung 20, auszuströmen.
- Auf diese Weise kann eine gewünschte, biologische Probe an ihrer natürlichen Stelle entnommen und in ein gewünchtes Wachstummedium oder dergleichen innerhalb der koaxialen, abgedichteten Kammern 16 und 18 überführt werden.
- Die allein vorstellbare Quelle einer Verunreinigung ist die der sich normalerweise nach hinten erstreckenden Oberfläche der Stange 12. Wenn diese Oberfläche verunreinigt werden sollte, dann ist es denkbar, daß dann, wenn die Stange nach vorne bewegt wird, eine gewisse Verunreinigung die hintere Dichtung passieren und in die biologisch aktive Kammer 18 gelangen kann.
- Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 wird eine solche Verunreinigung durch eine dünne, äußere Schutz- oder Trenndichtung 26 verhindert. Diese dünne, äußere Dichtung 26 kann beispielsweise in Form eines Tauch-Überzuges aus einem medizinisch geeigneten Elastomer bis zu einem Punkt bestehen, der hinter dem vorderen Ende der hinteren Dichtung 22 liegt. Diese dünne Schicht eines Elastomers oder dergleichen kann dann einfach von der Stange mit Hilfe einer hinteren Dichtung (Chevron-Bauart) dann von der Stange abgestreift werden, wenn die Stange nach vorne in das äußere Rohr hineinbewegt wird, wobei sich der Überzug gegen die hintere Dichtung während der Vorwärtsbewegung der Stange aufwölbt. Während der anschließenden Rückwärtsbewegung der Stange kann die dünne, biegsame Dichtung 26 brechen oder auf andere Weise ihre Dichtungseigenschaften verlieren. Dies würde jedoch zu keinen Konsequenzen führen, da der Innendruck der Vorrichtung dann oberhalb des Umgebungsdruckes liegt so daß ein nach innen gerichtetes Durchtreten der Werkstoffe durch die Dichtungen oder dergleichen verhindert wird. Darüber hinaus wird keine weitere Vorwärtsbewegung der Stange in Betracht gezogen, nachdem die Trenndichtung 25 gerissen oder gebrochen ist.
- Die zur Zeit bevorzugte und verbesserte, beispielsweise Ausführungsform ist in den Fig. 2 bis 8 dargestellt. Um ein Verständnis zu erleichtern, sind diejenigen Teile, die bei dieser neuen- bevorzugten Ausführungsform ähnliche Funktionen haben, mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, die für die entsprechenden Teile der Ausführungsform nach Fig. 1 verwendet worden sind. Es ist weiterhin eine innere Stange 12 vorhanden, die innerhalb eines größeren, koaxialen Zylinders 10 liegt. Am vorderen Ende der Stange 12 ist eine vordere Dichtung 20 und eine mittlere Dichtung 14 befestigt, so daß zwischen ihnen eine Probeentnahmekammer 16 gebildet wird. Um die Stange 12 herum ist innerhalb dieses Bereiches zwischen der vorderen Dichtung 20 und der mittleren Dichtung 14 eine absorbierende Proben-Sammelvorrichtung 24 angeordnet.
- Die hintere Dichtung 22 ist nun in den Zylinder 10 hinein und nach vorne bewegt worden. Sie bildet jedoch nach wie vor eine zweite, ein Medium enthaltende Kammer 18 zwischen sich und der mittleren Dichtung 14.
- Die Trenndichtung 26 ist bei dieser Ausführungsform so ausgebildet, daß sie identisch mit der hinteren Dichtung 22 ist und sie liegt hinter dieser in einem solchen Abstand, daß er wenigstens gleich der erwarteten Vorwärtsbewegungsstrecke der Stange 12 während der Probenentnahme ist. Auf diese Weise ist der begrenzte Abschnitt der Stange 12, der sich durch die hintere Dichtung 22 hindurch nach vorne in die biologisch aktive Zone 18 bewegt durch eine dritte Kammer zwischen den Dichtungen 22 und 26 geschützt.
- Da die Kammern 16 und 18 jetzt beide am Vorderende des Zylinders 10 in standardisierten Stellungen liegen können, können die biologisch aktiven Abschnitte der Vorrichtung aus einem Modul 50 in Normgröße hergestellt sein. Bei einigen Anwendungen kann dieses Modul für die Endverwendung eine geeignete Größe haben. Für andere Anwendungen (z.B. beim Entnehmen von Uterus-Kulturen bei Pferden), kann ein beträchltich längerer Aufbau notwendig sein, um Zugang zum gewünschten, biologischen Ort zu haben. In diesem Falle kann eine wiederverwendbare oder wegwerfbare Zylinderverlängerung 10' und/oder eine wiederverwendbare oder wegwerfbare Stangenverlängerung 12' wirkungsmäßig jeweils mit dem Zylinder 10 und der Stange 12 verbunden werden.
- Wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, kann beispielsweise das hintere Ende des Zylinders einen Gewindeabschnitt 50 aufweisen, der mit einem Innengewindeabschnitt 50' einer Zylinderverlängerung 10' geeigneter Länge zusammenpaßt. In ähnlicher Weise kann eine Kugelzapfenkupplung 60 oder dergleichen dazu benutzt werden, die Enden der Stange 12 und der Stangenverlängerung 12' zu verbinden, wie dies ebenfalls in Fig. 2 dargestellt ist. Zur Verbindung der Verlängerungen 10' und 12' können auch andere Bauarten üblicher, mechanischer Kupplungen verwendet werden, wie dies gewuünscht wird.
- Die Wirkungsweise des Moduls in Standardgröße ist ähnlich der der früheren, bevorzugten Ausführungsform gemäß Fig. 1. Die Vorrichtung wird an den Benutzer in dem Zustand ausgeliefert, wie er in Fig. 2 dargestellt ist, in dem die Kammer 18 ein gewünschtes Medium in sich hat und in dem die Kammer 16 durch eine vordere Dichtung 20 abgedichtet ist. Nachdem das Vorderende des Moduls an einem gewünschten biologischen Entnahmeort aufgesetzt worden ist, wird die Stange 12 in bezug auf den Zylinder 10 so nach vorne bewegt daß der Sammelraum und die absorbierende Vorrichtung vorstehen. Nachdem eine gewünschte Probe darin eingefangen worden ist und bevor die Vorrichtung von dem ausgewählten Ort zurückbewegt wird, wird die Stange 12 innerhalb des Zylinders 10 nach hinten bewegt, um wenigstens das vordere Ende des Rohres mit der vorderen Dichtung wieder zu versiegeln, bevor es von dem biologischen Entnahmeort zurückgezogen wird. Wenn dies gewünscht wird, wird die Stange 12 danach weiter so zurückgezogen, daß die eben auf der Vorrichtung 24 eingefangene Probe mit dem gewünschten Medium in Verbindung kommt, das von Anfang an in der Kammer 18 enthalten ist, Während die Stange 12 nach hinten bewegt wird, wird das Volumen der Kammer 18 selbstverständlich vermindert, so daß das darin enthaltene Medium-Material veranlaßt wird, an der mittleren Dichtung 14 vorbeizugehen und mit der eingefangenen Probe in Berührung zu kommen. Zuletzt wird das Volumen der Kammer 18 auf ein sehr kleines Volumen oder auf das Volumen Null verkleinert und die Vorrichtung befindet sich nun in dem Zustand, wie er in Fig. 3 dargestellt ist. Vorgekerbte Sollbruchstellen 100, 102 auf dem Zylinder 10 und eine Sollbruchstelle 102' auf der Stange können dann vom Arzt oder vom Tierarzt oder einer anderen Bedienungsperson dazu benutzt werde, in bequemer Weise die nun nicht mehr benötigten Endabschnitte der Stange und des Zylinders abzutrennen. Dies erleichtert das Einsammeln der biologisch aktiven Abschnitte der Vorrichtung erheblich, die in ein Laboratorium oder eine andere Umgebung zur weiteren Behandlung und/oder zu einer Analyse transportiert werden müssen.
- Wenn die biologisch aktiven Abschnitte des Moduls im Laboratorium ankommen, dann kann eine weitere Sollbruchstelle 104 durch den Labortechniker so benutzt werden, daß mehr von dem äußeren Rohr 10 weggebrochen werden kann und daß wiederum ein Zugang zur Stange 12 erlangt wird, um die biologische Kultur bequem aus dem Rohr herauszuziehen.
- Bei der bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsform sind die Anfangs-Sollbruchstellen 100, 102 und 102' (z.B. zum Gebrauch durch den Arzt oder Tierarzt) mit blauer Farbe farbmarkiert. Die Sollbruchstelle 104, die nur zur Verwendung unter kontrollierten Laboratoriumsbedingungen bestimmt ist, ist vorzugsweise mit einer roten Farbe markiert, die dem Anfangsbenutzer anzeigt, daß die Vorrichtung noch nicht benutzt worden ist.
- Bei der bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsform sind darüber hinaus zusätzliche Bewegungsmarkierungen für den Benutzer an der Stange 12 vorgesehen, und zwar an Punkten 80 und 82. In der anfänglichen Ruhestellung, wie sie in Fig. 2 abgebildet ist, können diese Markierungen z.B. jeweils mit den Hinterenden der Dichtungen 22 und 26 zusammenfallen. Das gewünschte Maß einer Vorwärtsbewegung kann dann durch die Bedienungsperson durch Beobachten der Markierungen 80 und 82 durch das transparente Rohr hindurch dann beobachtet werden, wenn die Stange 12 vorwärtsbewegt wird. Es sollte Sorge dafür getragen werden, daß die Markierung 82 nicht über die hintere Dichtung 22 hinausbewegt wird. Die Markierung 80 stellt andererseits ein wesentliches Teil der Information der Bedienungsperson dann dar, wenn die Stange 12 nach hinten bewegt wird, da dann, wenn die Markierung 80 mit dem hinteren Ende der Trenn-Dichtung ausgerichtet ist, diese so dimensioniert sein kann, daß sie einen Hinweis "nicht mehr weiter" dann angibt, wenn die mittlere Dichtung 14 schon in einer Stellung nahe der hinteren Dichtung 22 ist und eine weitere Bewegung der Stange nach hinten nicht mehr vorgenommen werden sollte. Dies kann selbstverständlich auch durch eine Ausrichtung der farbmarkierten Sollbruchstellen 102' und 102 angezeigt werden, die ebenfalls dann auftreten könnte, wenn die Markierung 80 in bezug auf die Trenndichtung 26 ordnungsgemäß in Stellung gebracht ist, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist. Bei der bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsform ist die Anzeigemarke 82 für die Grenze der Vorwärtsbewegung durch eine blaue Farbe markiert, während die Markierung 80 für die Grenze der Rückwärtsbewegung der Stange mit einer roten Farbe markiert ist. Es sollte festgestellt werden, daß solche Markierungen für eine vorwärtige und rückwärtige Bewegung auf der Stange und/oder dem Zylinder auch in anderer Weise angebracht werden könnten, um das gewünschte Maß der relativen Bewegungen anzuzeigen.
- Die Stangen-Untereinheit ist in Fig. 4 abgebildet, während die Zylinder-Untereinheit in Fig. 5 dargestellt ist. Bei einer bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsform ist die Stangen-Untereinheit nach Fig. 4 mit dem Zylinder so montiert, daß sie in das Vorderende des Zylinders 5 mit einer nach hinten gerichteten und drehenden Bewegung durch die Mittelbohrungen der Dichtungen 22 und 26 eingeschoben wird. Wenn die Mitteldichtung 14 etwa 6,4 mm oder dgl. von dem Vorderende des Zylinders 10 entfernt wird, dann wird ein Medium-Einfüllrohr mit einem Außendurchmesser von etwa 1,6 mm in das Rohr 10 so eingeschoben, daß eine gewünschte Menge des Mediums, z.B. 1 cm³, in die Kammer 18 eingefüllt wird. Bevor das Medium-Füllrohr entfernt wird, kann die Stange 12 weiter nach hinten geschoben werden und zwar bis zu ihrer gewünschten Ruhestellung. Vorzugsweise sollte jede Vorwärtsbewegung der Stange 12 während dieses Vorganges vermieden werden, so daß die Lippen sowohl der Vorderdichtung 20 als auch der Mitteldichtung 14 nach vorne gerichtet sind, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist. Danach kann das Medium-Füllrohr an der Vorderdichtung 20 vorbei zurückgezogen werden. Dieses Montageverfahren stellt sicher, daß in der Mediumkammer 18 ein Umgebungsdruck herrscht.
- Obwohl die Stange 12 und das Rohr 10 aus vielen medizinisch geeigneten Werkstoffen hergestellt werden können, sind diese Teile bei bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsformen vorzugsweise durch extrudierten Kunststoff derart hergestellt, wie sie üblicherweise für medizinische Anwendungen verwendet werden. Es kann ein Polypropylen oder Polyesterkunststoff verwendet werden. Wenigstens das äußere Rohr 10 ist vorzugsweise transparent, so daß auf diese Weise seine Handhabung in der oben beschriebenen Weise erleichtert wird.
- Die Dichtungen können ebenfalls aus vielen, verschiedenen Werkstoffen hergestellt werden. Bei der bevorzugten, beispielsweisen Ausführungsform sind sie jedoch aus einem thermoplastischen Gummi hergestellt oder aus anderen, ähnlichen Werkstoffen. Zum Beispiel kann ein wärmeaushärtbarer Silikon-Gummi verwendet werden. Bei einer beispielsweisen Ausführungsform haben die biegsamen Dichtungen eine Härte von etwa 35 bis 40 Durometer.
- Bei der vorliegenden, beispielsweisen Ausführungsform können die Dichtungen an ihren jeweiligen Teilen (z.B. am Außendurchmesser der Stange 12 oder am Innendurchmesser des Rohres 10) durch geeignete Paßsitze befestigt sein. Die spritzgegossenen Innendurchmesser der Dichtungen 20 und 14 können zum Beispiel etwas kleiner sein als der Außendurchmesser der Stange 12, so daß dann, wenn sie gestreckt und in ihre Stellung auf der Stange gebracht werden, eine erhebliche Reibungskraft vorhanden ist, die sie in ihren gewünschten Stellungen festhält. Die Dichtungen 22 und 26 können andererseits einen äußeren Durchmesser haben, der etwas größer als der innere Durchmesser des Rohres 10 ist. Wenn sie dann zusammengedrückt und unter Kraftanwendung (z.B. mit einer Stempel-Vorrichtung) auf ihren Platz innerhalb des Rohres 10 geschoben werden, ist eine erhebliche Reibungskraft vorhanden, die sie an den gewünschten, relativen Orten festhält (gleichzeitig müssen die Mittel-Durchlaßbohrungen in den Dichtungen 22 und 26 für die Stange 12 so bemessen sein, daß sie sowohl eine Verschiebung als auch eine Abdichtung gewährleisten). Dimensionen, mit deren Hilfe solche Reibungspassungen vorgesehen werden können, sind beispielsweise in den Zeichnungen dargestellt.
- Bei einer Ausführungsform kann ein Silikongummi (z.B. Silastic Q7) zu den beispielsweise angegebenen Abmessungen spritzgegossen werden, wie sie in Fig. 6 bis 8 angegeben sind, um auf diese Weise Dichtungen 14, 20, 22 und 26 zur Verwendung mit den beispielsweisen Abmessungen des Zylinders und der Stange zu verwenden, wie sie in den Fig. 4 und 5 dargestellt sind. Dies sollte jedoch so verstanden werden, daß die angegebenen, spezifischen Abmessungen nur beispielsweise sind und daß viele andere Abmessungen, Werkstoffe und Konstruktionsformen verwendet werden können, um den Aufbau nach der vorliegenden Erfindung zu verwirklichen. Anstelle einer Reibungs-Passung zum Festlegen der Dichtungen an den jeweils gewünschten Stellen auf der Stange oder im Zylinder, können geeignete Klebstoffe oder andere Haltemittel benutzt werden, wenn dies gewünscht wird.
- Es sollte festgehalten werden, daß die verbesserte Ausführungsform nach den Fig. 2 bis 8 einen Aufbau bereitstellt, in dem die das Medium enthaltende Kammer 18 in ihrer Größe verkleinert werden kann, um auf diese Weise Probleme zu verkleinern, die durch eine Wasser-Absorption in die Wände des Kunststoffs oder andere Materialien zu verkleinern, die zum Bilden dieser Kammer benutzt werden. Dieser neue Aufbau erleichtert gleichzeitig die Verwirklichung eines Moduls in Standardmaßen. Wenn längere Vorrichtungen für bestimmte Anwendungen gewünscht werden, dann können wegwerfbare oder wiederverwendbare Verlängerungen verwendet werden, die mit den wirksamen Abschnitten des Moduls verbunden werden können.
- Besonders wirkungsvolle, vorgekerbte Sollbruchstellen sind auch zur Verwendung unmittelbar nach der Probenentnahme und/oder nach dem Transport in eine kontrollierte Laboratoriumsumgebung vorhanden, um auf diese Weise die Gesamtverwendung der Vorrichtung zu erleichtern. Diese vorgekerbten Bruchlinien können farbmarkiert sein, um dazu beizutragen, sicherzustellen, daß sie nur ordnungsgemäß durch ein entsprechendes Personal verwendet werden und zwar während der gesamten, beabsichtigten Lebensdauer der Vorrichtung.
- Darüber hinaus sind Betätigungshinweise (vorzugsweise farbmarkiert) an der verschiebbaren Stange so vorgesehen, daß die bevorzugten Längen der maximalen Vorwärts- und Rückwärtsbewegung in bezug auf die anfängliche, nominale Startposition angezeigt werden, in der die Vorrichtung an den Endverbraucher geliefert wird.
- Bei der bevorzugten Ausführungform wird eine blaue Farbmarkierung dazu benutzt, die Sollbruchstellen für einen Arzt oder einen Tierarzt anzuzeigen, während eine rot eingefärbte Sollbruchstelle dazu verwendet wird, den Arzt oder Tierarzt davor zu warnen, an dieser Sollbruchstelle das Rohr nicht zu zerbrechen. Wenn der Arzt oder ein anderer Anfangsbenutzer die Vorrichtung jedoch in ordnungsgemäßer Weise an einer blauen Sollbruchstelle abbricht, dann zeigen die verbleibenden, roten Sollbruchstellen dann, wenn die Vorrichtung in einer kontrollierten Laboratoriumsumgebung ankommt, an, wo der Labortechniker die Vorrichtung als nächstes abbrechen soll.
- Bei der bevorzugten Ausführungsform ist eine blaue Farbmarkierung, die eine hintere Bewegungs-Grenze markiert, auf der Stange so angebracht, daß sie die Stelle anzeigt, an der die Bewegung der Stange angehalten werden sollte, bevor die Einheit aus der Höhlung herausgezogen wird (d.h. dann, wenn die vordere Dichtung 20 an Ort und Stelle ist und den Sammelraum 16 verschließt). Wenn die Stange 12 einmal aus der Höhlung entfernt ist, kann sie weiter zurückgezogen werden; vorzugsweise ist an einem geeigneten Punkt auf der Stange aber eine rote Markierung "nicht darüber hinaus" so angebracht, daß sie die größte, erlaubte Rückwärtsbewegung anzeigt, bei der weder die Vorrichtung noch die geschützte Probe, die gerade entnommen worden ist, oder beide, zerstört wird.
- Die eingekerbte Sollbruchstelle auf der Stange ist ebenfalls vorzugsweise blau gefärbt und wird in Ausrichtung mit einer blau markierten Sollbruchstelle am äußeren Zylinder bewegt, nachdem die Stange in ihre am weitesten rückwärtsliegende Stellung zurückgezogen worden ist, in der die Sammeleinrichtung 24 in das gewünschte Medium so eingetaucht wird, daß sowohl die innere Stange als auch der äußere Zylinder bequem im wesentlichen gleichzeitig an den ausgerichteten Punkten abgebrochen werden kann.
- Die Verwendung der Farbmarkierungen oder der verschiedenen Anzeige- Hilfsmittel und Abbrechpunkte erhöht im wesentlichen die Leichtigkeit, mit der diese Vorrichtung in ihrer Verwendung erfolgreich benutzt werden kann. Während die Farben Rot und Blau bevorzugt werden, sollte klar sein, daß jede andere Farbkombination ebenso geeignet und/oder nützlich ist. Darüber hinaus können mehr als zwei Farben in einigen Farbkodierungsschemata benutzt werden, wenn dies gewünscht wird. Es ist ferner möglich, zusätzliche Anzeigemöglichkeiten anzubringen, wenn dies in der Zukunft benötigt wird (z.B. kann eine orangene Markierung "Achtung" unmittelbar vor der roten Markierung "nicht mehr weiter" auf der Stange 12 verwendet werden). Da die verschiedenen Einkerbungen und Markierungen von den Enden des Rohres (des Zylinders) und der Stange gemessen sind und in einer Beziehung zu den Abständen zwischen den Dichtungen stehen, kann dieselbe Anordnung auch mit viel längeren Einheiten benutzt werden.
- Als Beispiel einer üblichen Gebrauchsanweisung für diese Vorrichtung für einen Doktor oder einen Tierarzt und danach durch einen Labortechniker wird folgendes angegeben:
- Beispielsweise Gebrauchsanweisung für einen Arzt oder einen Tierarzt.
- 1. Entferne die gesamte Vorrichtung aus ihrer Hülsen-Verpackung und schiebe das vordere Ende der Vorrichtung in die Körperhöhlung bis zur gewünschten Tiefe und zwar nur dadurch, daß am äußeren Rohr geschoben wird. Verwende dabei, wenn dies anwendbar ist, einen Metallspiegel.
- 2. Halte den hinteren Abschnitt des äußeren Rohres, während das hintere Ende der inneren Stange mit Daumen und Zeigefinger ergriffen wird.
- 3. Drücke die innere Stange soweit nach vorne, bis die Finger das Rohr berühren und ziehe sie dann etwa 38 mm weit nach hinten. Ziehe die innere Stange nie soweit nach hinten, daß die blaue Linie am hinteren Abschnitt der inneren Stange über das hintere Ende des äußeren Rohres hinausgelangt. Wiederhole diesen Vorgang einige Male um sicherzustellen, daß die Sammeleinrichtung gesättigt ist.
- Ziehe die innere Stange vor dem Herausziehen aus der Höhlung soweit zurück, bis die blaue Linie nahe am rückwärtigen Ende des äußeren Rohres ist (dadurch wird sichergestellt, daß die Probe vor dem Herausziehen vollständig abgedichtet ist). Entferne die gesamte Vorrichtung aus der Höhlung dadurch, daß nur am äußeren Rohr gezogen wird.
- 4. Hebe das vordere Ende der Vorrichtung etwa auf 45º an. Während des Haltens des äußeren Rohrs ziehe die innere Stange langsam nach hinten (um die Sammeleinrichtung in das Transportmedium zu bringen) und zwar so lange, bis die hintere Gleitdichtung (direkt hinter der Sammeleinrichtung) den Anschlag am hinteren Ende des Mediums berührt (gegenüber der roten Kerbmarke auf dem äußeren Rohr) und/oder bis die rote Marke auf dem hinteren Abschnitt der inneren Stange mit dem hinteren Ende des äußeren Rohres bündig ist.
- Achtung: Ziehe nie die rote Markierung der inneren Stange über das Ende des äußeren Rohres hinaus!
- 5. Achtung: Drücke nie die innere Stange nach dem Entnehmen der Probe nach vorne.
- 6. Brich das äußere Rohr an beiden blauen Ringen dadurch ab, daß beide Daumen zusammen an jedem blauen Ring angelegt werden und das Rohr mit einer scharfen 90º-Bewegung abgebrochen wird. Sei vorsichtig, damit das Rohr nicht am mittleren, rot markierten Ring abbricht. Die kleine, innere Stange bricht an ihrer blauen Markierung dann, wenn der hintere, blau markierte, eingekerbte Ring bricht.
- 7. Lege die gekürzte Vorrichtung mit dem vorderen Ende zuerst in ein Transportrohr und verschließe das Transportrohr dicht.
- 8. Vervollständige die die Probe betreffende Aufschrift und transportiere sie ohne Verzögerung zu einem Labor.
- Beispielsweise Gebrauchsanweisung für einen Labortechniker:
- 1. Öffne den Schutzbehälter in einer anärobischen Umgebung.
- 2. Entferne die Vorrichtung aus dem äußeren Schutzbehälter.
- 3. Lege beide Daumen gegen den roten, eingekerbten Ring auf dem Rohr und übe einen sanften Druck aus, um das Rohr zu zerbrechen. Drehe das Rohr, wenn dies notwendig ist, um die gegenüberliegende Seite zu zerbrechen, um die innere Stange nicht übermäßig zu biegen. Ziehe das vordere Ende des Rohres (der längste Teil des Rohres) nach vorne, um es zu entfernen und um die Sammeleinrichtung freizulegen.
- 4. Bevor die Auffangeinrichtung abgestreift wird, ist die kleine, vordere Dichtung abzuschneiden (die Gummiflansche gerade vor der Sammeleinrichtung), und zwar mit einem heißsterilisierten Instrument (Schere, Skalpell usw.). Verwende keine in Alkohol desinfizierten Instrumente.
- 5. Während du den kleinen, verbleibenden Abschnitt des äußeren Rohres festhältst, streife die anärobischen und ärobischen Kulturen von der Sammeleinrichtung ab.
- 6. Werfe die zurückbleibenden Vorrichtungsteile ordnungsgemäß weg.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Sammeln und/oder Züchten geschützter biologischer
Züchtungen, gekennzeichnet durch
erste (12) und zweite (10) koaxial zueinander angeordnete Teile,
erste (20) und zweite (14) im Abstand voneinander angeordneten,
biegsame Dichtungsmittel, die an dem ersten koaxialen Teil (12) angebracht
und im zweiten koaxialen Teil (10) verschiebbar aufgenommen sind, um
dazwischen einen Sammelraum (16) für biologische Proben zu bilden,
in diesem Sammelraum (16) angeordnete Mittel (24) zum Sammeln
biologischer Proben und
dritte (22) und vierte (26) voneinander entfernte Dichtungen, die am
zweiten koaxialen Teil (10) befestigt sind und das erste koaxiale Teil
(12) verschiebbar in sich aufnehmen, um zwei zusätzliche Kammern
innerhalb des zweiten koaxialen Teiles (10), jeweils zwischen der zweiten und
dritten und der dritten und vierten Dichtung zu bilden,
wobei die dritte und vierte Dichtung (22, 26) um ein Maß voneinander
entfernt sind, das wenigstens so groß ist, wie die größte gewünschte,
relative Verschiebungsbewegung zwischen dem ersten und zweiten koaxial
angeordneten Teil (12, 10) in einer ersten, vorbestimmten Richtung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
und zweiten, koaxialen Teile durch farb-markierte, vorgekerbte
Bruchstellen (100, 102, 104, 102') gekennzeichnet sind, um das Abtrennen nicht
benötigter Abschnitte nach dem Sammeln biologischer Proben zu erleichtern.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eines der koaxialen Teile Anzeigemittel (80, 82) aufweist, die
vorbestimmte Grenzen von relativen Verschiebe-Bewegungen in einer ersten,
vorbestimmten Richtung und in einer zweiten, vorbestimmten Richtung anzeigen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende
der ersten und zweiten Teile (12, 10) ein Verbindungsstück (50, 50', 60)
zum Verbinden mit einem weiteren Teil aufweist, und ferner durch erste
(12') und zweite (10') Verlängerungen die jeweils mit dem
Verbindungsstück (50, 50', 60) des jeweiligen ersten und zweiten koaxialen Teiles
(12, 10) verbindbar sind, um auf diese Weise die wirksame Länge des
Teiles zu verlängern.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Mittel (24) zum Sammeln
biologischer Proben durch Realtivbewegung zwischen dem ersten und
zweiten, koaxialen Teil (12, 10) in einer ersten Richtung in Berührung mit
einer Stelle biologischer Proben bringbar sind, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß ein vorbestimmtes, biologisches Mittel in einer (18) der
zusätzlichen Kammern angeordnet ist, die Mittel umfaßt, mit deren Hilfe
das biologische Mittel mit der gesammelten, biologischen Probe in der
Höhlung durch Relativbewegung der ersten und zweiten, koaxialen Teile
(12, 10) in einer zweiten Richtung in Berührung gebracht werden kann.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sammelraum (16) ein veränderbares Volumen hat, wobei das Volumen der Höhlung
(16) durch Relativbewegung der ersten und zweiten, koaxialen Teile (12,
10) in der zweiten Richtung verkleinert werden kann, wobei das Mittel
(24) zum Sammeln biologischer Proben dann in das biologische Mittel
hineinbewegt wird, wenn das Mittel (24) zum Sammeln biologischer Proben in
der zweiten Richtung bewegt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
und zweite Dichtung (20, 14) auf dem ersten, koaxialen Teil (12) jeweils
über eine Reibungshaftung befestigt sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte
und vierte Dichtung (22, 26) jeweils an dem zweiten Teil (10) durch
Reibungspassung befestigt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das zweite koaxiale Mittel (10)
eine Wand umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand erste und zweite
Sollbruchstellen (100, 102) aufweist, von denen jede in einem
vorbestimmten Abstand von dem jeweils zugeordneten Ende des zweiten, koaxialen
Teiles (10) angeordnet ist, um das Abtrennen nicht benötigter Abschnitte von
jedem Ende zu erleichtern, nachdem eine Probe eingefangen worden ist
sowie eine dritte Sollbruchstelle (104), die zwischen der ersten und
zweiten Sollbruchstelle (100, 102) an einem vorbestimmten Ort angebracht ist,
um das Abtrennen eines weiteren, nicht benötigten Abschnittes des zweiten
Teiles nach dem Transport der eingefangenen Probe in dieses Teil hinein
in ein Laborarotium zu erleichtern.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste,
koaxiale Teil (12) ebenfalls eine Sollbruchstelle (102') zum Erleichtern
des Abtrennens eines nicht benötigten Abschnittes dann aufweist, wenn
eine Probe eingefangen worden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sollbruchstelle (102') auf dem ersten, koaxialen Teil (12) dann etwa in
Ausrichtung mit der zweiten Sollbruchstelle (102) auf dem zweiten, koaxialen
Teil (10) ist, wenn die zweite Dichtung (14) in der zweiten Richtung in
die Nähe der dritten Dichtung (22) bewegt wird, so daß die nicht
benötigten
Abschnitte sowohl des ersten als auch des zweiten Teiles (12, 10) im
wesentlichen gleichzeitig abgetrennt werden können.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens einige der Sollbruchstellen (100, 102, 102', 104) mit
unterschiedlichen Farben markiert sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
und zweite Sollbruchstelle (100, 102) mit einem ersten,
charakteristischen Farbmittel versehen ist und die dritte Sollbruchstelle (104), die
zwischen diesen Sollbruchstellen angeordnet ist, mit einer zweiten,
kennzeichnenden Farbe.
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