DE3546148C2 - - Google Patents
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- DE3546148C2 DE3546148C2 DE3546148A DE3546148A DE3546148C2 DE 3546148 C2 DE3546148 C2 DE 3546148C2 DE 3546148 A DE3546148 A DE 3546148A DE 3546148 A DE3546148 A DE 3546148A DE 3546148 C2 DE3546148 C2 DE 3546148C2
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- B22—CASTING; POWDER METALLURGY
- B22D—CASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
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- B22D19/14—Casting in, on, or around objects which form part of the product the objects being filamentary or particulate in form
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung eines
Verbundwerkstoffs durch Tränken eines porösen Verstärkungswerkstoffs
mit niedriger Dichte mittels eines geschmolzenen Metalls,
insbesondere durch Druckgießen.
Zu den bedeutendsten porösen Verstärkungswerkstoffen mit
niedriger Dichte gehört Keramik. Keramik besitzt einen hohen
Schmelzpunkt, eine hervorragende Hitzebeständigkeit und eine hohe
Härte und Festigkeit. Wegen dieser Eigenschaften wird Keramik für
Maschinenteile eines Flugzeugs oder Schaufeln von Hochgeschwindigkeitsturbinen
verwendet. Pulverisierte Keramik wird zudem auch
für die Herstellung von keramisch beschichteten Metallen
verwendet, um seine günstigen mechanischen Eigenschaften bei
hohen Temperaturen auszunutzen.
Bezweckt wird mit der Erfindung die Schaffung einer Vorrichtung
zur Herstellung eines Verbundwerkstoffs durch Tränken eines
porösen Verstärkungswerkstoffs mit niedriger Dichte, wie beispielsweise
Keramik, mittels eines geschmolzenen Metalls,
insbesondere durch Druckgießen, wobei die vorteilhaften Eigenschaften
des porösen Verstärkungswerkstoffs mit denen des Metalls
kombiniert werden sollen, um einen hochqualitativen Verbundwerkstoff
zu erzielen.
Für das Druckgießen ist bereits eine vertikale Druckgießmaschine
aus der US-PS 42 86 648 bzw. der US-PS 42 87 935 bekannt. Hierbei
wird eine untere Gießkammer normalerweise in senkrechter Ausrichtung
zu einem oberen Formhohlraum gehalten, jedoch zur Aufnahme
des geschmolzenen Metalls in eine Stellung seitlich zu einer
stationären Auflageplatte schräggestellt. Mit diesen vorbekannten
Druckgießmaschinen wird jedoch kein Verbundwerkstoff hergestellt,
sondern lediglich ein einziger Werkstoff gehandhabt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vereinfachte und
mit hoher Produktivität arbeitende Vorrichtung zur Herstellung
eines hochfesten hitzebeständigen Verbundwerkstoffs zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Patentanspruch 1
gekennzeichnetenMerkmale gelöst. Bevorzugte Merkmale, die die
Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind den nachgeordneten
Patentansprüchen zu entnehmen.
Aufgrund des erfindungsgemäßen Aufbaus der Vorrichtung kann in
vorteilhafter Weise ein Verbundwerkstoff verfügbar gemacht
werden, bei dem geschmolzenes Metall fest in einem porösen
Verstärkungswerkstoff mit niedriger Dichte zur Herstellung eines
Hochleistungs-Verbundwerkstoffs integriert wird. Durch die
vorrichtungsseitigen Merkmale wird eine außerordentlich einfache,
schnelle und hoch qualitative Produktion von Verbundwerkstoff
erreicht.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt eines wesentlichen Teils der
Vorrichtung;
Fig. 2 eine Vorderansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 einen vergrößerten Längsschnitt zur Darstellung einer
bei der Vorrichtung verwendeten Spann- und Schließeinrichtung;
Fig. 5 eine teilweise weggebrochene Querschnittsansicht
entlang der Schnittlinie A-A in Fig. 4;
Fig. 6 eine schematische Teilschnittansicht eines Teils der
Gießkammer und des Aufnahmebehälters;
Fig. 7 einen Teilschnitt durch den Gießkolben; und
Fig. 8A und 8B Schnitte durch zwei verschiedene Ausbildungsformen des
Inneren des Aufnahmebehälters.
In den
Figuren ist eine Vorrichtung zum Einbringen von
geschmolzenem Metall, z. B. Aluminium, in
einen nicht geschmolzenen Werkstoff dargestellt, beispielsweise
einem porösen Körper aus fasrigen Werkstoffen, wie
Siliciumnitridfasern, die nachfolgend als Keramikfasern
bezeichnet werden. Wie in Fig. 2 gezeigt,
sind zwei Ständer 2, die jeweils Rippen 2 a und ein Langloch
2 b besitzen, auf einem Grundteil 1 auf einer Bodenoberfläche
befestigt. An deren oberen Ende ist eine erste feste
Platte 3 waagerecht mittels zahlreicher Bolzen
befestigt. Eine zweite feste Platte 4 ist oberhalb
der ersten festen Platte 3 angeordnet. Die Platten 3 und 4
sind miteinander
über ein Paar Säulen 5 verbunden und fest aneinander
mittels Muttern 6 befestigt, die auf obere und
untere Gewindeabschnitte der Säulen 5 geschraubt sind.
Wie am besten aus Fig. 1 zu entnehmen ist, besitzt eine
zylindrische Gießkammer 7 für heißes geschmolzenes Metall,
die als Aufbewahrungskammer für das geschmolzene Metall
dient, Flansche 7 a und 7 b, jeweils an ihren oberen und
unteren Abschnitten. An ihrem äußeren Umfangsrand ist
eine zylindrische Heizeinrichtung 8 befestigt. Die Gießkammer
7 ist an dem mittleren Abschnitt der ersten
Platte 3 über ein zylindrisches wärmeisolierendes
Werkstoffstück 9 befestigt, und der vertikalen Bewegung der
Gießkammer 7 wird durch den Flansch 7 a und ein Verschlußring
7 c begegnet. Auf dem Flansch 7 a ist ebenfalls
eine Heizeinrichtung 11 befestigt, und über ein wärmeisolierendes
Werkstoffstück 10 gegenüber der Umgebung abgeschirmt.
Vier Verbindungsstangen 12 erstrecken sich senkrecht
durch die erste feste Platte 3 mit Abstand von der
Gießkammer 7 und sind mit der Platte 3
über nicht dargestellte Schrauben verbunden. Mittels dieser
Verbindungsstangen 12 wird ein Druckgießzylinder,
der allgemein mit der Bezugszahl 13 versehen ist,
gehalten. Der Druckgießzylinder 13 ist mit
einer oberen Auflageplatte 15 versehen, die an den unteren
Abschnitten der Verbindungsstange 12 mittels Muttern
14 befestigt ist. Ein zylinderförmiger Gehäusekörper 16
wird durch die obere Auflageplatte 15 und eine untere Auflageplatte
18 eingespannt, welche mit der oberen Auflageplatte
15 über vier Säulen 17 verbunden ist. Somit ist
der Gehäusekörper 16 sicher befestigt. Eine Kolbenstange
19 ist dem Druckgießzylinder 13 zugeordnet.
Die Kolbenstange 19 bewegt sich mittels Drucköl auf und
ab, welches in den Gehäusekörper 16 eingeführt wird, und
ihr Betätigungsende ist in einer hälftig-geteilten Kupplung
20 untergebracht. Ein Gießkolben 22, der mit der
Kolbenstange 19 über ein Abstandsstück 21 (Fig. 1) innerhalb
der Kupplung 20 verbunden ist, ist zu der Gießkammer 7
so ausgerichtet, daß er sich nach oben erstreckt und sich
nach oben oder unten synchron mit der Aufwärts- oder Abwärtsbewegung
der Kolbenstange 19 bewegt. Jede Drehbewegung
des Gießkolbens 22 wird durch einen Keil 20 a verhindert.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist ein Gießkolbenteil
24, das über einen Adapter 23 an dem oberen Ende des
Gießkolbens 22 montiert ist, gleitend verschiebbar
in ein Innenloch der Gießkammer 7 eingepaßt. Ein Entlüftungsring
25 ist auf einen mit einem Gewinde versehenen
unteren Endabschnitt der Gießkammer 7 über ein Dichtelement
26 aufgeschraubt, und der Gießkolben 22 wird
gleitend verschiebbar von dem Entlüftungsring 25 über
ein Dichtelement 27 gehalten. Eine Wasserleitung 28 ist
in dem mittleren Abschnitt einer Wasserzuführöffnung 22 a
vorgesehen, die die axiale Mitte des Gießkolbens 22
durchsetzt. Ein Paar Düsen 29 und 30, die in den unteren
Abschnitt des Gießkolbens 22 eingesetzt und mit einer
Wasserspeisepumpe verbunden sind, sind jeweils zu der
Wasserzuführöffnung 22 a und der Wasserleitung 28 geöffnet.
Wenn Wasser der Düse 30 mittels der Wasserspeisepumpe
zugeführt wird, steigt das Wasser innerhalb der Wasserleitung
28, tritt durch eine wassergekühlte Kammer 22 b,
die in dem Gießkolbenteil 24 vorgesehen ist, und die
Wasserzuführöffnung 22 a und kehrt dann zu der Wasserspeisepumpe
über die Düse 29 zurück, wodurch ein Umwälzen
zum Kühlen des Gießkolbens 22 erfolgt. Ein ringförmiger
Luftkanal 31, der zwischen dem Entlüftungsring
25 und dem Gießkolben 22 gebildet ist, und ein kleiner
Raum, der durch den in der Gießkammer 7 hochgehenden Gießkolben
22 und der Innenwandung der Gießkammer 7 gebildet
wird, sind über eine Leitung 70 in dem Gießkolben 22
mit einer Saugpumpe verbunden, wie in Fig. 7 gezeigt.
Ein reduzierter Druck in diesen Abschnitten kann
im Gleichgewicht mit einem reduzierten Druck stehen, der
durch eine später zu erläuternde Spann- und Schließeinrichtung 47
angegeben wird.
Die Vorrichtung enthält ferner eine Behälterauflageplatte
32, die gleitend verschiebbar an den Säulen 5 so gehalten
ist, daß sie auf- und abbewegbar ist.
Betätigungsenden der Kolbenstangen 35 von Öldruckzylindern
34, die an den gegenüberliegenden Seiten der
Platte 3 befestigt sind, sind zum Angriff an
Stützen 33 bringbar, die von gegenüberliegenden
Seiten der Behälterauflageplatte 32 vorstehen.
Durch Zufuhr von Öl in die Zylinder 34 zum Ausfahren oder
Zurückziehen der Kolbenstangen 35 kann die Behälterauflageplatte
32 nach oben oder unten bewegt werden. Wie in
Fig. 1 gezeigt, ist die Behälterauflageplatte 32 mit
einem U-förmigen Behälterhalter 32 a versehen, dessen innere
Umfangsfläche in Fig. 3 zur linken Seite offen ist.
Ein mit viereckigen Flanschen versehener Aufnahmebehälter
36, der für Verstärkungswerkstoff vorgesehen ist, und
der eine kreisförmige Öffnung 36 a besitzt,
wird durch den Behälterhalter 32 a über eine Heizeinrichtung
37 und eine Wärmeisolierplatte 38 gehalten, welche
an der äußeren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters 36 befestigt
ist. Dieser Aufnahmebehälter 36 kann durch die Öffnung (links in
Fig. 3) auf den Behälter 32 a montiert oder von diesem
demontiert werden. Die Innenöffnung 36 a des Aufnahmebehälters
36 ist an den oberen und unteren Öffnungsenden
abgeschrägt, um sich verjüngende Flächen 36 b und 36 c zu
bilden, die beim Eingriff satt jeweils an einer sich verjüngenden
Fläche 50 b der Spann- und Schließeinrichtung 47 und einer
sich verjüngenden Fläche 7 d der Gießkammer 7 anliegen.
Die Abschrägung ist vorteilhaft, weil eine sich verjüngende
Fläche fest gegen die andere gedrückt werden kann, wodurch
der Zugang von Luft von außen selbst bei Durchführung
einer Evakuierung verhindert wird, und weil für
die ineinandergreifenden Teile eine exakte Zentrierung
gewährleistet werden kann. Das oben erwähnte Paar Öldruckzylinder
34 ist zum Lösen des Eingriffs zwischen den
sich verjüngenden Flächen 36 c und 7 d vorgesehen, indem
sie den Aufnahmebehälter 36 zusammen mit der Behälterauflageplatte
32 so anheben, daß der Aufnahmebehälter
36 auf den Behälterhalter 32 a montiert oder von diesem demontiert
werden kann. Andererseits ist an der ersten festen Platte
3 ein Träger 39 befestigt, und eine zu dem
Aufnahmebehälter 36 offene Behälterbox 40 ist
einstückig mit dem Träger 39 gebildet. Auf der Seitenoberfläche
der Behälterbox 40 ist waagerecht ein Öldruckzylinder
41 zum Vorschieben und Zurückziehen des Behälters
angebracht. Die Kolbenstange des Zylinders 41 erstreckt
sich innerhalb der Behälterbox 40, und ihr Betätigungsende
ist gleitend verschiebbar mit dem Aufnahmebehälter
36 verbunden, um nicht die vertikale Bewegung des
Behälters 36 zu beeinträchtigen. An dem Bodenabschnitt
der Behälterbox 40 sind Führungsbahnen vorgesehen.
Durch Vorschieben oder Zurückziehen der Kolbenstange des
Zylinders 41 mittels Drucköl schiebt sich der
Aufnahmebehälter 36 auf den Führungsbahnen so vor oder
zurück, daß er wahlweise entweder eine Stellung einnimmt,
in der der Behälter 36 innerhalb der Behälterbox
40 mit Keramikfasern beschickt wird oder umgekehrt
ein fertiges Verbundwerkstoff-Erzeugnis entnommen wird, oder er nimmt eine Stellung
ein, in der heißes geschmolzenes Metall in die
Keramikfasern zu deren Tränkung eingebracht
wird. In der oberen Fläche der Behälterbox
40 ist eine Faserbeschickungsöffnung 42 gebildet.
Auf der Oberfläche ist ein Öldruckzylinder 43 zum
Auswerfen nach unten montiert. Durch Absenken seiner Kolbenstange
mittels Drucköl wird ein mit dem heißen geschmolzenen
Metall getränktes Produkt von dem Aufnahmebehälter
36 nach unten ausgestoßen.
Andererseits ist auf der zweiten festen Platte 4 ein
Spannzylinder 44 mit einer Kolbenstange 45 befestigt,
die nach unten gerichtet ist. An dem Betätigungsende
der Kolbenstange 45 ist eine bewegliche Auflageplatte
46 angebracht, die unter Führung durch die Säulen
5 in einer senkrechten Richtung bewegbar ist. Auf der
unteren Fläche der beweglichen Auflageplatte 46 ist
eine Spann- und Schließeinrichtung, die allgemein mit
der Bezugsziffer 47 gekennzeichnet ist, mittels eines
ringförmigen Befestigungselements 48 befestigt. Wie detailliert
in Fig. 4 und 5 gezeigt, besitzt die Spann- und Schließeinrichtung
47 ein Gehäuse, bestehend aus einem scheibenförmigen
Ventilkörper 50, der zwei mittlere Bolzen 49′ und 49 gekoppelte
Teile aufweist, einem ringförmigen Montageblock
51, einer zylindrischen Ventilführung 52, die passend in
eine Innenöffnung 50 a eingesetzt ist, welche in dem
Ventilkörper 50 ausgebildet ist, und aus einem zylindrischen
Kopfblock 53 mit geschlossener Oberseite, der passend in
einer Innenöffnung 51 a befestigt ist, die in dem Montageblock
51 gebildet ist. Auf dem unteren Abschnitt des
Ventilkörpers 50 ist die oben erwähnte sich verjüngende
Fläche 50 b gebildet. Ein Ventil 54, das passend in der
Ventilführung 52 befestigt ist, ist nach oben und nach
unten bewegbar. Ein mit einem Gewinde versehener Spitzenabschnitt
des Ventils 54 ist in ein Gewindeloch eines
Kolbens 55 eingeschraubt, der an dem oberen Abschnitt der
Ventilführung 52 vorgesehen ist. Mittels einer Schraubendruckfeder
56, die zwischen dem Kolben 55 und dem geschlossenen
oberen Ende des Kopflocks 53 angeordnet ist,
ist das Ventil 54 so vorgespannt, daß es einen an seinem
unteren Abschnitt vorgesehenen Ventilsitz 57 öffnet. Oberhalb
des Ventilsitzes 57 ist in der Ventilführung 52 ein
ringförmiger Luftkanal 58 vorgesehen. Der Luftkanal 58 ist
mit einer Saugpumpe über einen Luftkanal 59 und
einer Öffnung 60 verbunden, die in dem Ventilkörper 50
vorgesehen ist. Durch Betätigung der Saugpumpe wird
ein oberhalb des nicht geschmolzenen Werkstoffs innerhalb
des Aufnahmebehälters 36 vorherrschender Druck verringert.
Die Spann- und Schließeinrichtung 47 enthält ferner einen
Schnappmechanismus 61, der mit einer Kugel versehen ist,
die über einen Bolzen und eine Feder mit Druck beaufschlagt
wird und die das Ventil 54 in dessen geöffneter
Stellung zu halten vermag. Der Schnappmechanismus 61 ist
so ausgebildet, daß er das Schließen des Ventils 54 verhindert,
während der Druck über die Öffnung 60 verringert
wird. Die Spann- und Schließeinrichtung 47 enthält ferner eine Düse
62, die in dem Motageblock 51 eingesetzt ist und zu einem
Luftkanal 63 um den Kolben 55 öffnet. Die Düse 62 ist
mit einer Druckluftquelle zum Öffnen und Schließen des Ventils 54
mittels Luft verbunden. Die beiden Schnappmechanismen 61
sind so vorgesehen, daß sie, wie in Fig. 5 dargestellt, um
180° versetzt liegen. Die Düse 62 ist um 90° bezüglich des
Schnappmechanismus nur aus Veranschaulichungsgründen versetzt
und liegt tatsächlich in gleicher Orientierung
mit einem der Schnappmechanismen 61. Die so ausgebildete
Spann- und Schließeinrichtung 47 senkt sich gemeinsam mit
der beweglichen Auflageplatte 46 in eine Position ab, die
in Fig. 1 durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist,
damit die sich verjüngende Fläche 50 b gegen die sich verjüngende
Fläche 36 b des Aufnahmebehälters 36 gedrückt
werden kann, um damit den Öffnungsabschnitt des
Aufnahmebehälters 36 luftdicht zu verschließen.
Es wird nun das Tränken
geschmolzenen Metalls mit einer derart ausgebildeten Vorrichtung
beschrieben. Als erstes müssen
Keramikfasern, die beispielsweise aus Siliciumnitrid bestehen,
mit einer Fülldichte von 20 bis 30%, die für das Schaffen
eines porösen Körpers erforderlich ist, in den innerhalb
der Behälterbox 40 angeordneten Aufnahmebehälter
36 eingebracht werden. Die derzeit
verwendeten Keramikfasern bestehen aus einem fasrigen
nicht-geschmolzenem Werkstoff, der aus einer extrem dünnen
Faser besteht, deren Länge etwa 10mal größer als der
Durchmesser ist, beispielsweise ein Durchmesser von 2
bis 3 µm und eine Länge von 20 bis 30 µm, oder ein Durchmesser
von 10 µm und eine Länge von 100 µm. Die bei den
Keramikfasern angewendete Wärmebehandlung kann bei innerhalb
des Aufnahmebehälters untergebrachten Keramikfasern
durchgeführt werden. Alternativ kann eine Wärmebehandlung
bei den Keramikfasern außerhalb des Aufnahmebehälters
zuvor ausgeführt, und danach werden die wärmebehandelten
Fasern in dem Aufnahmebehälter 36 untergebracht.
Die Heizeinrichtung 37 wird bis auf etwa 450° C
erwärmt. Wenn der Gießkolben 22 abgesenkt ist, werden
andererseits die Heizeinrichtungen 8 und 11, die an der
Gießkammer 7 für heißgeschmolzenes Metall vorgesehen sind,
bis auf etwa 760° C erwärmt, wobei diese Temperatur höher
als der Schmelzpunkt von Aluminium von 660° C liegt,
und danach wird das heißgeschmolzene Aluminium in die
Gießkammern 7 für heißes geschmolzenes Metall eingeführt. In
einem solchen Fall kann selbstverständlich das geschmolzene
Aluminium unmittelbar in die Gießkammer 7 gegossen
werden. Alternativ ist eine relativ dünne wärmeisolierende
Hülse 65, beispielsweise aus Keramik, an der inneren Umfangsfläche
der Gießkammer 7 für heißes geschmolzenes Metall
angebracht oder einstückig als hitzefeste Beschichtung mit dieser gebildet, wie
in Fig. 6 dargestellt, und das heiße, geschmolzene Metall
wird in die auf diese Weise wärmeisolierten Gießkammer 7
gegossen, wodurch es ermöglicht wird, eine Verringerung
der Temperatur und eine Oxdidation des heißen, geschmolzenen
Metalls zu verhindern.
Eine keramische wärmeisolierende Hülse 66 kann auch für den Aufnahmebehälter 36
vorgesehen sein, wie in Fig. 6 gezeigt, um dieselben Wirkungen
für die Haarkristalle zu erzielen. Es ist erforderlich,
daß der Werkstoff für die wärmeisolierenden Hülsen
65 und 66 unter verringertem Druck kein Gas erzeugt. In
dieser Hinsicht wird Keramik bevorzugt. Für denselben
Zweck kann auch ein Werkstoff mit einer thermisch-gespritzten
Schicht verwendet werden. Wenn ein Werkstoff
verwendet wird, der wahrscheinlich Gas erzeugt, wie beispielsweise
Asbest, wird die Hülse aus diesem Werkstoff,
die an die Innenfläche der Gießkammern 7 bzw. des Behälters 36 angebracht
wird, zunächst durch eine (nicht dargestellte) Heizeinrichtung
zur Entgasung erwärmt, und danach wird das geschmolzene
Metall oder ein Haarkristallkörper eingeführt;
oder andererseits kann diese Hülse an der Außenseite der
Vorrichtung zum Entgasen erwärmt werden und darauffolgend
in den Behälter plaziert und das geschmolzene Metall eingegossen
werden.
Beim Gießen des geschmolzenen Metalls
kann vorzugsweise ein Verfahren verwendet werden, das
beispielsweise in
dem US-Patent Nr. 45 05 307 offenbart ist, um eine
unerwünschte Berührung des geschmolzenen Metalls mit Luft
zu verhindern.
Gemäß dem Gießverfahren wird das geschmolzene Metall zunächst
in eine an den Boden eine Abgabeöffnung für geschmolzenes
Metall aufweisende Gießpfanne gegossen, wobei
die Öffnung geschlossen ist. Ein Bodenabschnitt der Gießpfanne
wird dann in eine Injektionshülse (entsprechend
der Gießkammern für geschmolzenes Metall gemäß er Erfindung)
eingesetzt, und die Öffnung wird geöffnet, damit
der Austritt des geschmolzenen Metalls aus der Gießpfanne
bis zu einem unteren Abschnitt der Injektionshülse eingesetzt
und angehoben wird, während sie kontinuierlich das
geschmolzene Metall in der Weise abgibt, daß die durchschnittliche
Steiggeschwindigkeit verringert wird, wenn
das Niveau des geschmolzenen Metalls in der Gießpfanne
abnimmt.
Andererseits wird die Kolbenstange 35 des Zylinders 34
vorgeschoben, und die Behälterauflageplatte 32 wird so
hochgehoben, daß der Behälterhalter 32 a sich in einer
Höhe zur Aufnahme des Behälters 36 befindet. Dann wird die
Kolbenstange des Zylinders 41 vorgeschoben, um den Aufnahmebehälter
36 in den Behälterhalter 32 zu drücken.
Nachdem der Behälter 36 aufgenommen ist, wird
die Kolbenstange 35 des Zylinders 34 zurückgezogen, und
die Behälterauflageplatte 32 wird abgesenkt, wodurch die
sich verjüngende Fläche 36 c des Behälters 36
gegen die sich verjüngende Fläche 7 d der Gießkammer 7 für
heißes, geschmolzenes Metall gedrückt wird. Wenn danach
die Kolbenstange 45 des Spannzylinders 44 vorgeschoben
schoben wird, um die bewegliche Auflageplatte 46 abzusenken,
wird die einstückig mit der beweglichen Auflageplatte
46 ausgebildete Spann- und Schließeinrichtung 47 abgesenkt,
um die Öffnung des Aufnahmebehälters 36 zu schließen.
Auf diese Weise wird die sich verjüngende Fläche 50 b
gegen die sich verjüngende Fläche 36 gedrückt. Hierdurch
werden die oberen und unteren Öffnungsabschnitte der Gießkammern 7
und des Behälters 36 durch die Spann- und Schließeinrichtung 47 und
den Gießkolben 22 luftdicht verschlossen. Wenn demgemäß
die Kolbenstange 19 des Druckgießzylinders 13
vorgeschoben wird, steigt der mit der Kolbenstange 19
mittels der Kupplung 20 verbundene Gießkolben 22 mit
einer Geschwindigkeit von beispielsweise 30 m/min, um
einen auf das heiße, geschmolzene Metall unterhalb der
Haarkristalle innerhalb des Aufnahmebehälters 36
ausgeübten Druck zu erhöhen. Durch eine derartige Druckanwendung
wird das heiße, geschmolzene Aluminium aus der
Gießkammer 7 in den
Aufnahmebehälter 36 übertragen und in den Raum zwischen
den Haarkristallen eingedrückt. Auf diese Weise
wird das heiße, geschmolzene Aluminium in die Haarkristalle
zu deren Tränken eingebracht. Bei
einem derartigen Druckbeaufschlagungsvorgang wird Luft
aus der Düse 62 in den Kanal 63 eingeführt. Dementsprechend
wird die Schraubendruckfeder 56 durch den
Kolben 55 zusammengedrückt, und der Ventilsitz 57 wird
durch das Ventil 54 geschlossen. Somit wird das heiße,
geschmolzene Aluminium, das in die Haarkristalle eingebracht
ist, erhärtet, da die Temperatur innerhalb des
Haarkristallbehälters etwa 450° C beträgt, wobei diese
Temperatur niedriger als der Schmelzpunkt liegt. Der
nächste Verfahrensschritt besteht daher darin, die Kolbenstange
45 des Spannzylinders 44 zurückzuziehen,
um die Spann- und Schließeinrichtung 47 anzuheben, und den Gießkolben
22 des Druckgießzylinders 13 abzusenken.
Wenn die Kolbenstange 35 des Zylinders 34 vorgeschoben
wird, um den Aufnahmebehälter 36 gemeinsam
mit der Behälterauflageplatte 32 anzuheben, wird der
Aufnahmebehälter 36 von der Gießkammer 7 für heißes,
geschmolzenes Metall getrennt. Wenn demgemäß die Kolbenstange
des Zylinders 41 zurückgezogen wird, wird der
Aufnahmebehälter 36 in die Behälterbox 40 längs
der Führungsbahnen transferiert. Wenn darauffolgend die
Kolbenstange des Zylinders 43 vorgeschoben wird, wird
ein Erzeugnis innerhalb des Aufnahmebehälters 36
nach unten ausgeworfen.
Bei dem oben erwähnten Ausführungsbeispiel wurde beschrieben,
daß ein Druck, der zum Tränken
erforderlich ist, mittels des Druckgießzylinders
13 erhöht wird. In Ergänzung zu diesem
Verfahren kann das Tränken auch
durch Reduzieren eines oberhalb der Haarkristalle vorherrschenden
Drucks ohne Vorschub des Gießkolbens 22
durch synchrones Reduzieren dieses Druckes mit dem Gießkolbenvorschub,
oder durch Verringern des Druckes und
sich daran anschließendes Vorschieben des Gießkolbens
vorgenommen werden. In den Fällen, in denen der oberhalb
der Haarkristalle vorherrschende Druck verringert wird,
muß zunächst das Einführen von Luft aus der Düse 62 beendet
und der Kanal 63 entlüftet werden. Hierdurch senkt sich der Kolben 55 durch die
zurücktreibende Kraft der Schraubendruckfeder 56, um das
Ventil 54 zu veranlassen, den Ventilsitz 57 zu öffnen.
Wenn demzufolge bei dem zuvor beschriebenen Formschließzustand
Luft mittels einer Saugpumpe durch die Öffnung
60 der Spann- und Schließeinrichtung 47 abgezogen wird, wird
der Druck oberhalb der Haarkristalle durch die Luftkanäle
59 und 58 verringert. Demzufolge kann heißes, geschmolzenes
Metall in die Haarkristalle nach Art einer Imprägnierung
eingebracht werden, ohne daß der Gießkolben 22 zum
Vorschieben gebracht wird. In diesem Fall kann das Schließen
des Ventils 54 verhindert werden, indem die Kugel des
Schnappmechanismus 61 in eine in dem Ventil 54 vorgesehene
Ausnehmung sitzt.
In den Fällen, in denen der Gießkolben 22 des Druckgießzylinders
13 angehoben wird, um das geschmolzene
Metall unter Druck zu setzen, während der
Druck verringert wird, ist es effektiv, Luft durch die
in dem Gießkolben 22 vorgesehene Leitung 70, wie in
Fig. 7 gezeigt, mittels einer Saugpumpe abzuziehen.
Dies hat den Vorteil, daß das Druckgleichgewicht
zwischen der oberen Seite und der unteren Seite der Haarkristalle
zum Zeitpunkt des Einbringens eingestellt werden
kann. Wenn nämlich nur der Druck oberhalb der Haarkristalle
über die Öffnung 60 verringert wird, wird das
heiße, geschmolzene Metall nach oben gesaugt. Hierdurch
wird durch einen schmalen Spalt zwischen der äußeren
Umfangsfläche des Gießkolbenteils 24 und der Gießkammer 7
für heißes, geschmolzenes Metall externe Luft eingelassen.
Aus diesem Grund wird heißes, geschmolzenes Metall
gerührt bzw. zur Blasenbildung gebracht oder körnig gemacht
und tritt dann in den Raum zwischen den Haarkristallen.
In diesem Fall besteht eine Möglichkeit abhängig von
den Saugbedingungen darin, daß das heiße, geschmolzene
Metall, das in den Aufnahmebehälter 36 eingesaugt
wird, sich verfestigt, ehe es ausreichend den gesamten
Raum zwischen den Haarkristallen ausgefüllt hat. Durch
gleichzeitiges Absaugen von Luft nicht nur aus der Öffnung
60, sondern auch aus der Leitung 70, die in Verbindung
mit dem ringförmigen Luftkanal 31 besteht, können
die Unterdruckbedingungen an beiden Abschnitten miteinander
ausgeglichen werden, und das heiße, geschmolzene
Metall steigt nicht hoch. Wenn die Größe des Unterdrucks
an dem oberen Abschnitt (relativ zu den Haarkristallen)
geringfügig größer als die Größe des Unterdrucks an dem
unteren Abschnitt ist, steigt das heiße, geschmolzene
Metall in einem gewissen Umfang. Demzufolge wird vorzugsweise
der Unterdruckabsaugvorgang am oberen Abschnitt
kurze Zeit, beispielsweise 0,1 bis 1 Sekunde,
vorzugsweise 0,3 bis 0,5 Sekunden nach dem Beginn des
Unterdruckabsaugvorgangs an dem unteren Abschnitt begonnen,
um die Möglichkeit zu eliminieren, daß das
heiße, geschmolzene Metall hochsteigt, wenn die Größe
des Unterdrucks an dem unteren Abschnitt geringfügig
kleiner als die Größe des Unterdrucks an dem oberen
Abschnitt ist. Auf diese Weise kann ein Teil des heißen,
geschmolzenen Metalls, das sich in Berührung mit
dem Gießkolbenteil 24 befindet, eine relativ dicke
und starke verfestigte Schicht bilden, die das Luftansaugen
von unten verhindern kann, wodurch auf diese
Weise die Möglichkeit eliminiert wird, daß das heiße,
geschmolzene Metall so abrupt hochsteigt, daß es auf
Grund der Unterdruckabsaugung von oben Blasen bildet.
Während, wie oben angegeben, das heiße, geschmolzene
Metall in einen Zustand gebracht wird, daß es nicht
hochsteigt, wird die Unterdruckabsaugung von oben ausgeführt,
um das Innere des Aufnahmebehälters 36 zu
evakuieren, und danach wird das Ventil 57 geschlossen.
Das heiße, geschmolzene Metall wird dann in den
Aufnahmebehälter unter Ausnutzung des Ansteigens des
Gießkolbens 22 gedrückt. Daraus ergibt sich demgemäß,
daß das heiße, geschmolzene Metall in der Gesamtheit
des Raumes zwischen den Haarkristallen in ausreichendem
Maße eingeführt und befriedigender nach Art einer
Imprägnierung zu deren Tränkung eingebracht wird. Das Unterdruckabsaugventil,
das in der Spann- und Schließeinrichtung vorgesehen ist,
kann durch ein Ventil ersetzt werden, das spontan in
Abhängigkeit von der Trägheitskraft oder der Druckkraft
auf den geschmolzenen Werkstoff schließbar ist.
Weiterhin sind bei diesem Ausführungsbeispiel die sich
verjüngenden Flächen 36 b und 36 c des Aufnahmebehälters
36 nach innen gerichtet ausgebildet. Mit diesem Aufbau
kann die Höhe des Aufnahmebehälters 36 im Vergleich
zu dem Fall erhöht werden, daß nach außen gerichtete
sich verjüngende Flächen gebildet sind, wodurch es ermöglicht
wird, die Höhe der Heizeinrichtung 37 zu vergrößern
und demgemäß die Heizbedingungen zu verbessern.
Bei dem oben erwähnten Ausführungsbeispiel werden keramische
Haarkristalle als nicht-schmelzender Werkstoff
verwendet. Außerdem kann auch sphärische Keramik mit
geringer Dichte zur Bildung eines porösen Ausgangskörpers verwendet
werden. Die das nicht-geschmolzene Metall bildende
Substanz ist nicht auf Keramik beschränkt. Ferner ist die
den geschmolzenen Werkstoff bildende Substanz nicht auf
Aluminium beschränkt.
In Fig. 6 ist zwischen dem oberen Ende der Gießkammer 7 für
geschmolzenen Werkstoff und dem unteren Ende des Aufnahmebehälters
36 für den nicht-geschmolzenen Werkstoff ein
plattenförmiges Filterelement 63 vorgesehen, das nur geschmolzenen
Werkstoff hindurchläßt, nicht jedoch einen
Oxidfilm, der an der oberen Fläche des heißen, geschmolzenen
Materials auftritt. Das Filterelement 63
kann in einer Ausnehmung 64 eingebettet sein, die in dem
oberen Ende der Gießkammer 7 gebildet ist.
Vorzugsweise ist, wie in den Fig. 8A und 8B dargestellt,
der Durchmesser der unteren Einlaßöffnung des Aufnahmebehälters
36 geringfügig größer ausgebildet, beispielsweise
etwa 2 mm größer als der des oberen Einlaßkörper. Auf diese
Weise wird der zylindrische poröse Körper aus Haarkristallen,
der mit Strichpunktlinie bezeichnet ist, in der Öffnung
36 a angeordnet, wobei ein Raum zwischen dem Körper
und der Wandung der Öffnung gebildet wird. Beim Tränken
kann das geschmolzene Metall
in den Körper nicht nur durch die Bodenfläche, sondern
auch von der Umfangsfläche des Körpers eindringen, wodurch
sich die Effektivität der Tränkung erhöht.
Wie sich aus der vorstehenden Beschreibung ergibt, ermöglicht
es die Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundwerkstoffs
gemäß der Erfindung, gleichmäßig und beständig
Metall, wie beispielsweise Aluminium, in einen nicht-geschmolzenen
Hochleistungswerkstoff, wie beispielsweise
Keramik, zu integrieren, um auf diese Weise die mechanische
Festigkeit oder die Wärmebeständigkeit von Metall
zu verbessern. Ferner kann die Erfindung effizient die
oben genannten vorteilhaften Wirkungen mit der einen
vereinfachten Aufbau aufweisenden Vorrichtung erzielen,
um auf diese Weise Produkte herzustellen, die eine
gleichförmige Festigkeit besitzen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundwerkstoffs durch
Tränken eines porösen Verstärkungswerkstoffs mit niedriger
Dichte mittels eines geschmolzenen Metalls, insbesondere
durch Druckgießen,
gekennzeichnet durch
eine erste feste Platte (3), die horizontal in einem Ständer (2) gehalten ist und in ihrer Mitte eine vertikale Durchgangsöffnung besitzt;
eine zweite feste Platte (4), die über mehrere Säulen (5) an der ersten festen Platte (3) befestigt ist;
eine Behälterauflageplatte (32), die horizontal zwischen der ersten und der zweiten festen Platte (3, 4) an den Säulen (5) gleitend verschiebbar gelagert ist und in ihrer Mitte eine koaxial zu der Durchgangsöffnung der ersten festen Platte (3) verlaufende Durchgangsöffnung aufweist, die seitlich zu einer Seitenkante der Behälterauflageplatte (32) offen ist;
einen Aufnahmebehälter (36) für den Verstärkungswerkstoff, der seitlich in die Durchgangsöffnung der Behälterauflageplatte (32) einschiebbar ist;
eine Spann- und Schließeinrichtung (47), bestehend aus einem Spannzylinder (44), der über der zweiten festen Platte (4) befestigt ist, einer Kolbenstange (45), die innerhalb des Spannzylinders (44) in senkrechter Richtung durch die zweite feste Platte (4) bewegbar ist und ein unteres Ende besitzt, durch das die obere Einlaßöffnung des eingeschobenen Aufnahmebehältes (36) nach Absenken der Behälterauflageplatte (32) dichtend abschließbar ist;
eine Gießkammer (7) zur Aufnahme des geschmolzenen Metalls, die in der vertikalen Durchgangsöffnung der ersten festen Platte (3) gehalten ist, in die von unten ein Gießkolben (22) eingreift und deren Oberseite in dichtendem Eingriff mit der unteren Oberfläche des Aufnahmebehälters (36) beim Absenken der Behälterauflageplatte (32) bringbar ist;
Heizeinrichtungen (8 bzw. 37) für die Gießkammer (7) und den Aufnahmebhälter (36);
und durch eine Einrichtung zum Evakuieren der Gießkammer (7) und des Aufnahmebehälters (36).
gekennzeichnet durch
eine erste feste Platte (3), die horizontal in einem Ständer (2) gehalten ist und in ihrer Mitte eine vertikale Durchgangsöffnung besitzt;
eine zweite feste Platte (4), die über mehrere Säulen (5) an der ersten festen Platte (3) befestigt ist;
eine Behälterauflageplatte (32), die horizontal zwischen der ersten und der zweiten festen Platte (3, 4) an den Säulen (5) gleitend verschiebbar gelagert ist und in ihrer Mitte eine koaxial zu der Durchgangsöffnung der ersten festen Platte (3) verlaufende Durchgangsöffnung aufweist, die seitlich zu einer Seitenkante der Behälterauflageplatte (32) offen ist;
einen Aufnahmebehälter (36) für den Verstärkungswerkstoff, der seitlich in die Durchgangsöffnung der Behälterauflageplatte (32) einschiebbar ist;
eine Spann- und Schließeinrichtung (47), bestehend aus einem Spannzylinder (44), der über der zweiten festen Platte (4) befestigt ist, einer Kolbenstange (45), die innerhalb des Spannzylinders (44) in senkrechter Richtung durch die zweite feste Platte (4) bewegbar ist und ein unteres Ende besitzt, durch das die obere Einlaßöffnung des eingeschobenen Aufnahmebehältes (36) nach Absenken der Behälterauflageplatte (32) dichtend abschließbar ist;
eine Gießkammer (7) zur Aufnahme des geschmolzenen Metalls, die in der vertikalen Durchgangsöffnung der ersten festen Platte (3) gehalten ist, in die von unten ein Gießkolben (22) eingreift und deren Oberseite in dichtendem Eingriff mit der unteren Oberfläche des Aufnahmebehälters (36) beim Absenken der Behälterauflageplatte (32) bringbar ist;
Heizeinrichtungen (8 bzw. 37) für die Gießkammer (7) und den Aufnahmebhälter (36);
und durch eine Einrichtung zum Evakuieren der Gießkammer (7) und des Aufnahmebehälters (36).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Verstärkungswerkstoff aus fasriger oder sphärischer Keramik
besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das geschmolzene Metall aus Aluminium besteht.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein nur das geschmolzene Metall
hindurchlassendes Filterelement (63) zwischen der Gießkammer
(7) und dem Aufnahmebehälter (36) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gießkammer (7) an ihrem unteren Ende
eine Öffnung besitzt, deren Durchmesser etwa 2 mm größer als
ihre obere Öffnung ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine hitzefeste Beschichtung (65 bzw.
66), die auf der Innenwandung wenigstens der Gießkammer (7)
oder des Aufnahmebehälters (36) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (36) eine untere
Einlaßöffnung aufweist, deren Durchmesser größer als der der
oberen Einlaßöffnung ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Verschiebeeinrichtung (41), durch
die der Aufnahmebehälter (36) zwischen einer an der ersten
festen Platte (3) befestigten Behälterbox (40) und der
Behälterauflageplatte (32) verschiebbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Behälterbox (40) eine Auswerfeinrichtung (43) für den
hergestellten Verbundwerkstoff aufweist.
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