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Fehlbedienungssperre für Treibstangenbeschläge
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Die Erfindung betrifft eine Fehlbedienungssperre für Treibstangenbeschläge
mit in mehrere Schaltstellungen verschiebbaren Treibstangen, insbesondere für Dreh-Kippbeschläge,
bestehend aus einem parallel zur Flügelebene verschwenkbar am Flügel gelagerten
Hebel, der einen Sperrnocken od. dgl. trägt, dem mindestens eine Sperrast an der
Treibstange zugeordnet ist, in die der Sperrnocken od. dgl.
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bei einer vorbestimmten Schaltstellung der Treibstange sowie bei geöffnetem
Flügel durch einen am Hebel angreifenden Kraftspeicher, z. B. eine Feder, einrückbar
ist, während in der Schließlage des Flügels der Hebel entgegen der Wirkung des Kraftspeichers
durch einen rahmenseitigen Anschlag verstellbar und sein Sperrnocken od. dgl. aus
der Sperrast der Treibstange ausrückbar ist.
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Fehlbedienungsperren dieser Art sind bereits bekannt, wie beispielsweise
das DE-GM 19 15 834 ausweist. Sie haben eine relativ aufwendige Ausbildung, weil
der den Sperrnocken oder dgl. tragende
Hebel über einen Gelenkbolzen
verschwenkbar an einer Platte aufgehängt ist, die wiederum durch Schrauben an dem
mit dem Treibstangenbeschlag versehenen Flügel befestigt werden muß.
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Ziel der Erfindung ist es, eine Fehlbedienungssperre der eingangs
erwähnten Gattung zu schaffen, die bei möglichst einfacher Ausbildung eine unkornplizierte
Zuordnung zu einer Treibstange des Treibstangenbeschlages - auch nachträglich noch
- errnöglicht und dabei funktionssicher arbeitet. Angestrebt ist auch, für die Fehlbedienungssperre
eine Auslegung zu finden, mit der problemlos beträchtliche Stellwegdifferenzen überbrückt
werden können, die sich aus unterschiedlichen Abständen zwischen den Falzumfangsflächen
von Flügel und Rahmen ergeben.
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Eine erfindungsgemäße Fehlbedienungssperre ist nach Anspruch 1 hauptsächlich
dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, dessen
einer Hebelarm das Betätigungselement bildet, während der andere Hebelarm an seiner
Unterseite den Sperrnocken od. dgl. trägt, daß die Lagerung des zweiarmigen Hebels
aus einem Haken besteht, der in einen Schlitz eines am Flügel sitzenden Trägers
lösbar eingerückt ist, und daß die Einrückstellung des Hakens durch ein dem Träger
zugeordnetes Anschlagglied sowie einen der Eingriffsrichtung des Hakens entgegengerichteten
Gegenanschlag gesichert ist.
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Nach Anspruch 2 besteht der Träger für den zweiarmigen Hebel aus einer
Stulpschiene, hinter der die die Sperrast enthaltende Treibstange gehalten und geführt
ist. In dieser Stulpschiene ist dabei der zur Lagerung des zweiarmigen Hebels und
zum Durchtritt des Sperrnockens od. dgl. dienende Schlitz bereits von vornherein,
beispielsweise als schmaler, auf der Längsmitte der Stulpschiene liegender Längsschlitz
vorgesehen, so daß sich die Fehlbedienungssperre
mit einfachen
Handgriffen jederzeit ein- und ausbauen läßt.
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Besonders bewährt hat es sich, wenn nach Anspruch 3 der Haken und
der Sperrnocken des zweiarmigen Hebels an einem von der Unterseite des zweiten Hebelarms
abstehenden Längssteg ausgebildet sind, der den Längsschlitz im Träger bzw. in der
Stulpschiene durchgreift. Es wird hierdurch eine dauerhaft sichere und verkantungsfreie
Seitenführung für den zweiarmigen Hebel gewährleistet.
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Im einfachsten Falle kann nach Anspruch 4 das am Träger bzw.
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an der Stulpschiene befestigbare Anschlagglied aus einer Schraube
bestehen, die neben dem einen Ende des Längsschlitzes in ein Loch des Trägers bzw.
der Stulpschiene einsetzbar ist und mit ihrem Kopf vor das freie Ende des zweiten
Hebelarms greift.
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Wenn die als Anschlagglied benutzte Schraube eine Blechschraube oder
eine Schraube mit selbstschneidendem Gewinde ist, kann das sie aufnehmende Loch
im Träger bzw. in der Stulpschiene ein glattes Durchgangsloch sein, welches gleichzeitig
mit dem benachbarten Längsschlitz ausgestanzt ist.
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Eine besonders zweckmäßige Weiterbildung der erfindungsgemäßen Fehlbedienungssperre
wird nach Anspruch 5 darin gesehen, daß auf der Oberseite des zweiarmigen Hebels
eine Platte aus elastisch nachgiebigem Werkstoff, z. B. Federstahlband oder Kunststoff,
befestigt ist, die über das freie Ende des das Betätigungsglied bildenden, ersten
Hebelarms hinausragt, und dort mit einem seitwärts gerichteten Lappen eine Auflaufschräge
für den rahmenseitigen Anschlag bildet. Die Eigenelastizität dieser Platte trägt
dazu bei, daß ohne umständliche Einstellarbeiten der Fehlbedienungssperre auch große
Abstandsdifferenzen zwischen den Falzumfangsflächen von Flügel und Rahmen problemlos
überbrückt-werden können.
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In manchen Fällen kann es sich auch noch als zweckmäßig erweisen,
wenn gemäß Anspruch 6 zwischen der Platte und dem das Betätigungsglied bildenden
Hebelarm des zweiarmigen Hebels eine zusätzliche Stützfeder angeordnet ist. Die
Ausgleichsfunktion zwischen der Platte und dem Hebel der Fehlbedienungssperre kann
hierdurch optirniert werden. Das Vorsehen der Stützfeder ist dabei besonders zweckmäßig,
wenn die Platte gegenüber dem Hebel durch eine Stellschaube nachjustierbar vorgesehen
ist.
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Es wird ein wichtiges Erfindungsmerkmal nach Anspruch 7 auch darin
gesehen, daß der zweiarmige Hebel auf der dem Betätigungsgetriebe des Treibstangenbeschlages
gegenüberliegenden Seite am Träger bzw. an der Stulpschiene befestigt ist. Die Anordnung
der Fehlbedienungssperre an dieser Stelle ist aus verschiedenen Gründen vorteilhaft.
Einerseits steht nämlich im Einbaubereich des Betätigungsgetriebes regelmäßig ein
ungenutzter Freiraum zwischen dem Flügel- und dem Rahmenfalz zur Verfügung, welcher
die Unterbringung der Fehlbedienungssperre ermöglicht. Andererseits ist dort aber
auch eine jederzeit einwandfreie Wirkungsweise der Fehlbedienungssperre gewährleistet,
weil am Bedienungsgriff für das Betätigungsgetriebe die das Öffnen und Schließen
des Flügels bewirkenden Handkräfte angreifen.
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Nach Anspruch 8 ist vorgesehen, daß die Einrückstellung des Hakens
durch ein am Träger befestigbares Anschlagglied gesichert ist, welches vor einen
der Eingriffsrichtung des Hakens entgegengerichteten Gegenanschlag am Hebel greift.
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Eine andere erfindungsgemäße Fehlbedienungssperre ist nach Anspruch
9 hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, daß die Einrückstellung
des
Hakens durch die von ihm abgewendete Kante des Sperrnockens, das diesem benachbarte
Ente des Schlitzes im Träger sowie durch ein den Schwenkwinkel des Hebels relativ
zum Träger be grenzendes Anschlagglied gesichert ist.
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Nach Anspruch 10 besteht dabei eine wichtige Weiterbildung der Erfindung
darin, daß das Anschlagglied aus einer in dem das Betätigungselement bildenden Hebelarm
des zweiarmigen Hebels sitzenden Stellschraube besteht. Es ist allerdings auch möglich,
das Anschlagglied als in dem das Betätigungselement bildenden Hebelarm des zweiarmigen
Hebels ausschließlich drehbar gelagerten Bolzen auszubilden, der über einen seitlich
zu seiner Längsachse versetzten Sperransatz in einer vorbestimmten Drehstellung
am Träger abstützbar und in einer ebenfalls vorbestimmten, anderen Drehstellung
gegenüber diesem Träger freigegeben ist.
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Der Träger für den zweiarmigen Hebel besteht auch hier aus einer Stulpschiene,
hinter der die die Sperrast enthaltende Treibstange gehalten und geführt ist. In
dieser Stulpschiene ist dabei der zur Lagerung des zweiarmigen Hebels und zum Durchtritt
des Sperrnockens od. dgl. dienende Schlitz bereits von vorne herein, beispielsweise
als schmaler, auf der Längsmitte der Stulpschiene liegender Längsschlitz, vorgesehen,
so daß sich die Fehlbedienungssperre mit einfachen Handgriffen jederzeit ein- und
ausbauen läßt.
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Besonders bewährt hat es sich als erfindungsgemäße Weiterbildung,
wenn nach Anspruch 11 der Kraftspeicher aus einer Blattfeder besteht, deren einer
Schenkel mit dem den Sperrnocken tragenden Hebelarm verbunden ist, während sein
anderer Schenkel in Richtung des das Betätigungselement bildenden Hebelarms über
den Haken hinausragt und auf der Oberseite des Trägers mit Vorspannung abstützbar
ist.
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Eine andere erfindungsgemäße Ausgestaltung der Fehlbedienungssperre
besteht nach Anspruch 12 darin, daß auf der Oberseite des zweiarmigen Hebels eine
Blattfeder befestigt ist, die über den das Betätigungselement bildenden Hebelarm
hinausragt und an ihrem freien Ende ein seitwärts gerichtetes Druckstück mit einer
Auflaufschräge für den rahmenseitigen Anschlag trägt.
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Die Eigenelastizität dieser Blattfeder trägt dazu bei, daß ohne umständliche
Einstellarbeiten der Fehlbedienungssperre auch große Abstandsdifferenzen, beispielsweise
von 12 mm, zwischen den Falzumfangsflächen von Flügel und Rahmen problemlos überbrückt
werden können. Hierzu ist es besonders zweckdienlich, wenn nach Anspruchl3 der das
Betätigungselement bildende Hebelarm des zweiarmigen Hebels gegenüber der Unterseite
der Blattfeder einen sich zum freien Ende hin etwa keilförmig erweiternden Spalt
bildet. Der das Druckstück tragende Teilabschnitt der Blattfeder kann sich über
den Längenbereich dieses Keilspaltes ohne wesentliche Erhöhung der Federvorspannung
selbsttätig den jeweils vorhandenen Abstandsdifferenzen zwischen den Falzumfangsflächen
von Flügel und Rahmen anpassen.
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Damit sich die Fehlbedienungssperre nach der Erfindung für wahlweisen
Rechts- und Linksanschlag verwenden läßt, ist nach An-Anspruch 14 das Druckstück
mit einer eingeformten Führung auf das freie Ende der Blattfeder in zwei um 1800
gewendeten Lagen aufsteckbar und jeweils mit dieser verrastbar.
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In baulicher Hinsicht ist es erfindungsgemäß ferner vorteilhaft,
wenn nach Anspruch 15 der Sperrnocken mit dem Haken und einem Steg einstückig ausgebildet
ist, und dabei der Steg die den Kraftspeicher bildende Blattfeder, den zweiarmigen
Hebel sowie die auf dessen Oberseite anliegende Blattfeder durchgreift und dort
durch Vernietung festgelegt ist.
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Die erfindungsgemäße Fehlbedienungssperre läßt sich in besonders vorteilhafter
Weise im Bereich des Betätigungsgetriebes eines Treibstangenbeschlages, und zwar
an der diesem gegenüberliegenden Seite der Stulpschiene befestigen.
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Die Anordnung der Fehlbedienungssperre an dieser Stelle ist nämlich
aus verschiedenen Gründen vorteilhaft. Einerseits-steht im Einbaubereich des Betätigungsgetriebes
regelmäßig ein ungenutzter Freiraum zwischen dem Flügel- und dem Rahmenfalz zur
Verfügung, welcher die Unterbringung der Fehlbedienungssperre ermöglicht.
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Andererseits ist dort aber auch jederzeit eine einwandfreie Wirkungsweise
der Fehlbedienungssperre gewährleistet, weil am Bedienungsgriff für das Betätigungsgetriebe
die das Öffnen und Schließen des Flügels bewirkenden Handkräfte angreifen.
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Eine wieder andere Bauart der erfindungsgemäßen Fehlbedienungssperre
erweist sich nach Anspruch 16 deshalb als vorteilhaft, weil das Druckstück mit seiner
Unterseite ein den Schwenkwinkel des zweiarmigen Hebels relativ zum Träger begrenzendes
Anschlagglied bildet.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltung liegt dabei darin, daß der einerseits
den Sperrnocken tragende und andererseits das Betätigungselement bildende, zweiarmige
Hebel der Fehlbedienungssperre bei nicht auf die Blattfeder aufgesetztem Druckstück
durch einfache Steckmontage am Träger angebracht werden kann und er sich dann durch
einfaches Aufstecken des Druckstücks auf die Blattfeder gegen unerwünschtes Lösen
vom Träger sichern läßt.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung dieser Bauart besteht nach Anspruch
17 darin, daß das Druckstück an seinem dem das Betätigungselement
bildende
Hebelarm des zweiarmigen Hebels zugewendeten Ende eine armartige Verlängerung aufweist,
die an ihrer Oberseite einen Rastwulst trägt, der entgegen der Rückstellkraft der
Blattfeder in eine Rastkerbe an der Unterseite des Hebelarms lösbar eingerückt ist.
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Diese Ausgestaltung gewährleistet auf besonders einfache Art und Weise
eine funktionssichere Endmontage der Fehlbedienungssperre an der als Träger hierfür
dienenden Stulpschiene des Treibstangenbeschlages.
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Es hat sich des weiteren besonders bewährt, wenn nach der Erfindung
der Rastwulst kippgelenkartig mit der Rastkerbe in Eingriff steht und dabei zwischen
dem freien Ende des das Betätigungselement des Hebels bildenden Hebelarms und der
Unterseite der Blattfeder ein sich zum freien Ende hin etwa keilförmig erweiternder
Spalt vorgesehen ist. Diese Ausgestaltung macht es nämlich auf besonders einfache
Art und Weise möglich, daß sich die Fehlbedienungssperre völlig selbsttätig und
problemlos an unterschiedliche Abstände zwischen den Falzumfangsflächen von Flügel
und Rahmen anpaßt und dabei die Überbrückung beträchtlicher Stellwegdifferenzen
gewährleistet.
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Weitere Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Neuerung werden
an einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel erläutert. Hierbei zeigt
Fig. 1 im Längsschnitt einen Teilbereich eines aus einer Stulpschiene und einer
Treibstange bestehenden Treibstangenbeschlages mit einer diesem im Einbaubereich
seines Betätigungsgetriebes zugeordneten und in Sperrstellung befindlichen Fehlbedienungssperre,
Fig.
2 eine der Fig. 1 entsprechende Längsschnitt-Darstellung, jedoch in Ausrückstellung
der Fehlbedienungssperre, Fig. 3 eine Ansicht in Pfeilrichtung III der Fig. 1 und
2, Fig. 4 im Längsschnitt einen Teilbereich eines aus einer Stulpschiene und einer
Treibstange bestehenden Treibstangenbeschlages mit einer diesem im Einbaubereich
seines Betätigungsgetriebes zugeordneten und in Sperrstellung befindlichen Fehlbedienungssperre,
Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Längsschnitt-Darstellung, jedoch in Ausrückstellung
der Fehlbedienungssperre, Fig. 6. eine Ansicht der Fehlbedienungssperre in Pfeilrichtung
VI der Fig. 4, Fig. 7 im Längsschnitt einen Teilbereich eines aus einer Stulpschiene
und einer Treibstange bestehenden Treibstangenbeschlages mit einer diesem im Einbaubereich
des Betätigungsgetriebes zugeordneten und in Sperrstellung befindlichen Fehlbedienungssperre
und
Fig. 8 eine der Fig. 7 entsprechende Längsschnitt-Darstellung
jedoch in Ausrückstellung der Fehlbedienungssperre.
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In den Fig. 1 bis 3 der Zeichnung ist ein Teilabschnitt eines Treibstangenbeschlages
gezeigt, der eine Stulpschiene 1, eine an deren Rückseite längsschiebbar geführte
Treibstange 2 sowie ein Betätigungsgetriebe 3 umfaßt. Das Gehäuse des Betätigungsgetriebes
3 ist dabei fest mit der Stulpschiene 1 verbunden und umfaßt die Treibstange 2.
Es dient zur Lagerung eines Drehantriebsgliedes, beispielsweise eines Ritzels, welches
mit der Treibstange 2 in Eingriff steht und bei seiner Drehung durch einen Bedienungshebel
die Längsverschiebung der Treibstange 2 relativ zur Stulpschiene 1 bewirkt.
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Die Treibstange 2 läßt sich relativ zur Stulpschiene 1 in mehrere,
beispielsweise drei, verschiedene Schiebestellungen bewegen, von denen jede einer
ganz bestimmten Schaltstellung des Treibstangenbeschlages entspricht. Bei einem
Treibstangenbeschlag, der beispielsweie zur Betätigung eines Drehkippfensters oder
einer Drehkipptür benutzt wird, entwpricht die erste Schaltstellung vorzugsweise
der Verschlußstellung für den Flügel, die zweite Schaltstellung ist der Drehöffnungsfunktion
für den Flügel zugeordnet, während die dritte Schaltstellung die Kippöffnungsfunktion
für den Flügel bestimmt.
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In vielen Fällen ist es erwünscht oder sogar Bedingung, mindestens
eine der beiden die Öffnungsfunktion des Flügels bestimmenden Schaltstellungen,
bei Drehkippfenstern oder -türen regelmäßig
die der Drehöffnungsfunktion
zugeordnete Schaltstellung,selbsttätig zu blockieren, sobald der Flügel aus seiner
Schließlage in Öffnungsrichtung bewegt wird. Andererseits muß diese Blockierung
ebenfalls selbsttätig, wieder aufgehoben werden, sobald der Flügel aus der Öffnungsstellung
wieder in seine Schließstellung zum feststehenden Rahmen gelangt. Diesem Zweck dient
eine Fehlbedienungssperre 4.
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Als Träger für diese Fehlbedienungssperre 4 wird beim Ausführungsbeispiel
nach der Zeichnung die Stulpschiene 1 des Treibstangenbeschlages benutzt.
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Die Fehlbedienungssperre 4 besteht aus einem parallel zur Flügelebene
verschwenkbar an der Stulpschiene 1 gelagerten, zweiarmigen Hebel 5, dessen einer
Hebelarm 6 das mit dem feststehenden Rahmen zusammenwirkende Betätigungselement
bildet, während sein anderer Hebelarm 7 an seiner Unterseite, und zwar in Verlängerung
eines schmalen Längssteges 8, einen Sperrnocken 9 od. dgl. trägt, dem mindestens
eine SperrastlO in der Treibstange 2 zugeordnet ist.
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Mit seinem Längssteg 8 durchgreift der Hebelarm 7 des zweiarmigen
Hebels 5 einen schmalen Längsschlitz 11, der vorzugsweise auf der Längsmittellinie
in der Stulpschiene 1 angeordnet ist.
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An seinem dem Hebelarm 6 des zweiarmigen Hebels 5 unmittelbar benachbarten
Ende ist der Längssteg 8 des Hebelarms 7 mit einer in Richtung des Hebelarms 6 vorspringenden
Hakennase 12 versehen, welche durch den Längsschlitz 11 mit der Rückseite der Stulpschiene
1 in Stütz- und Halteeingriff gebracht werden kann, wobei sie zugleich als Schwenklager
für den zweiarmigen Hebel 5 dient.
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Die aus den Fig. 1 und 2 ersichtliche Einrückstellung der Hakennase
12 wird durch ein an der Stulpschiene 1 lösbar befestigtes Anschlagglied 13, beispielsweise
eine in ein Loch 14 der Stulpschiene 1 eingedrehte Schraube, gebildet, die mit ihrem
Kopf vor einen der Eingriffsrichtung der Hakennase 12 entgegengerichteten Gegenanschlag
15 des zweiarmigen Hebels 5 greift, der beim gezeigten Ausführungsbeispiel durch
das vor der Außenseite der Stulpschiene 1 gelegene freie Ende des Hebelarms 7 gebildet
wird. Die als Anschlagglied 13 dienende Schraube kann eine Blechschraube oder aber
eine Schraube mit selbstschneidendem Gewinde sein, so daß sich das Loch 14 in der
Stulpschiene 1 als glattes Durchgangsloch gleichzeitig mit dem Längsschlitz 11 ausstanzen
läßt.
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An der Unterseite des als Betätigungsglied für die Fehlbedienungssperre
dienenden Hebelarms 6 ist ein Kraftspeicher 16, beispielsweise eine Schraubenfeder
oder auch ein Weichgummistück, befestigt, der sich gegen die Außenseite der Stulpschiene
1 abstützt und den zweiarmigen Hebel 5 der Fehlbedienungssperre 4 in der aus Fig.
1 ersichtlichen Lage zu halten sucht. Durch die Wirkung des Kraftspeichers 15 wird
dabei der Sperrnocken 9 od. dgl. an der Unterseite des Hebelarms 7 mit der Sperrast
10 der Treibstange 10 selbsttätig in Eingriff gebracht und gehalten, sobald durch
entsprechende Verschiebung der Treibstange 2 deren Sperrast 10 in den Wirkbereich
des Sperrnockens 9 od. dgl. gelangt ist und der Flügel relativ zum feststehenden
Rahmen in eine Öffnungsstellung bewegt wird. Durch die Fehlbedienungssperre 4 wird
daher die Treibstange 2 relativ zur Stulpschiene 1 selbsttätig gegen unerwünschtes
Verschieben blockiert.
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Wird der Flügel des Fensters oder der Tür relativ zum feststehenden
Rahmen in Schließstellung bewegt, dann läuft die Fehlbedienungssperre
mit
dem als Betätigungsglied dienenden Hebelarm 6 des zweiarmigen Hebels 5 gegen einen
rahmenseitigen Anschlag an und wird dabei entgegen der Wirkung des Kraftspeichers
15 aus der in Fig. 1 gezeigten Sperrstellung in die aus Fig. 2 ersichtliche Freigabestellung
verschwenkt, und zwar um die die Stulpschiene 1 am einen Ende des Längsschlitzes
11 untergreifende Hakennase 12. Hierdurch gelangt dann der Sperrnocken 9 od.d gl.
aus der Sperrast 10 in der Treibstange 2 und gibt diese damit für eine Längsverschiebung
relativ zur Stulpschiene 1 frei, die durch das Betätigungsgetriebe 3 bewirkt werden
kann.
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Eine Weiterbildung der Fehlbedienungssperre 4 kann darin bestehen,
daß auf der Oberseite des zweiarmigen Hebels eine Platte 17 an ihrem einen Ende
befestigt, beispielsweise vernietet oder verschraubt ist. Diese Platte 17 besteht
aus elastisch nachgiebigem Werkstoff, z. B. Federstahlband oder auch Kunststoff
und ist so bemessen, daß sie über das freie Ende des das Betätigungsglied bildenden
Hebelarms 6 um ein beträchtliches Maß hinausragt, wie dies deutlich den Fig. 1 und
2 entnommen werden kann.
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Der über das freie Ende des Hebelarms 6 hinausragende Längenabschnitt
der Platte 17 weist gemäß Fig. 3 einen seitwärts gerichteten, sowie gegen die Stulpschiene
1 hin abgebogenen Lappen 18 auf, welcher als Auflaufschräge mit dem am feststehenden
Rahmen angeordneten oder hiervon gebildeten Betätigungsanschlag zusammenwirkt.
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Die Eigenelastizität des frei auskragenden Teilstücks der Platte 17
bietet den Vorteil, daß ein und dieselbe Ausführungsform einer Fehlbedienungssperre
4 auch beträchtlich unterschiedliche Abstandsdifferenzen zwischen den Falzumfangsflächen
von Flügel und feststehendem Rahmen ohne weiteres überbrücken kann, ohne
daß
die Funktionsfähigkeit und Funktionssicherheit der Fehlbedienungssperre 4 beeinträchtigt
wird.
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In manchen Fällen kann es sich auch als sinnvoll erweisen, zwischen
der Platte 17 und dem das Betätigungsglied bildenden Hebelarm 6 des zweiarmigen
Hebels 5 eine zusätzliche Stützfeder 19 anzuordnen, die als elastisches Zwischenglied
die Kraftübertragung von der eigenelastischen Platte 17 auf den Hebelarm 6 optimiert.
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Obwohl sich die in der Zeichnung dargestellte und vorstehend erläuterte
Schaltsperre in besonders vorteilhafter Weise zur Benutzung in Verbindung mit Treibstangenbeschlägen
eignet, die aus einer Stulpschiene 1 und einer hinter dieser geführten Treibstange
2 bestehen, wie sie regelmäßig in Verbindung mit Fenstern und Türen aus Holz oder
Kunststoff im Gebauch sind, besteht ohne weiteres auch die Möglichkeit, diese Schaltsperre
solchen Treibstangenbeschlägen zuzuordnen, bei denen die Treibstangen unmittelbar
in einer hinterschnittenen Profilnut am Flügel verschiebar sind.
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In diesem Falle ist es dann lediglich notwendig, im Einbaubereich
für die Fehlbedienungssperre 4 vor der Öffnungsseite der hinterschnittenen Nut einen
plattenartigen Träger mit einem Längsschlitz 11 anzubringen, in den sich dann die
Fehlbedienungssperre 4 in der bereits oben beschriebenen Art und Weise lösbar einsetzen
läßt.
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In den Figuren 5 und 6 der Zeichnung ist ein Teilabschnitt eines Treibstangenbeschlages
gezeigt, der eine Stulpschiene 21, eine an deren Rückseite längsschiebbar
geführte
Treibstange 22 sowie ein Betätigungsgetriebe 23 umfaßt.
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Das Gehäuse des Betätigungsgetriebes 23 ist dabei fest mit der Stulpschiene
21 verbunden und umfaßt die Treibstange 22. Es dient zur Lagerung eines Drehantriebsgliedes,
beispielsweise eines Ritzels, welches mit der Treibstange 22 in Eingriff steht und
bei seiner Drehung durch einen Bedienungshebel die Längsverschiebung der Treibstange
22 relativ zur Stulpschiene 21 bewirkt.
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Die Treibstange 22 läßt sich relativ zur Stulpschiene 21 in mehrere,
beispielsweise drei, verschiedene Schiebestellungen bewegen, von denen jede einer
ganz bestimmten Schaltstellung des Treibstangenbeschlages entspricht. Bei einem
Treibstangenbeschlag, der beispielsweise zur Betätigung eines Drehkippfensters oder
einer Drehkipptür benutzt wird, entspricht die erste Schaltstellung vorzugsweise
der Verschlußstellung für den Flügel, die zweite Schaltstellung ist der Drehöffnungsfunktion
für den Flügel zugeordnet, während die dritte Schaltstellung die Kippöffnungsfunktion
für den Flügel bestimmt.
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In vielen Fällen ist es erwünscht oder sogar Bedingung, mindestens
eine der beiden die Öffnungsfunktion des Flügels bestimmenden Schaltstellungen,
bei Drehkippfenstern oder -türen regelmäßig die der Drehöffnungsfunktion zugeordnete
Schaltstellung, selbsttätig zu blockieren, sobald der Flügel aus seiner Schließlage
in Öffnungsrichtung bewegt wird. Andererseits muß diese Blockierung - ebenfalls
selbsttätig - wieder aufgehoben werden, sobald der Flügel aus der Öffnungsstellung
wieder in seine Schließstellung zum feststehenden Rahmen gelangt. Diesem Zweck dient
eine Fehlbedienungssperre 24.
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Als Träger für diese Fehlbedienungssperre 24 wird beim Ausführungsbeispiel
nach der Zeichnung die Stulpschiene 21 des Treibstangenbeschlages benutzt.
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Die Fehlbedienungssperre 24 besteht aus einem parallel zur Flügelebene
verschwenkbar an der Stulpschiene 21 gelagerten, zweiarmigen Hebel 25, dessen einer
Hebelarm 26 das mit dem feststehenden Rahmen zusammenwirkende Betätigungselement
bildet, während sein anderer Hebelarm 27 an seiner Unterseite, und zwar in Verlängerung
eines schmalen Längssteges 28, einen Sperrnocken 29 oder dgl. trägt, dem mindestens
eine Sperrast 30 in der Treibstange 22 zugeordnet ist.
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Mit seinem Längssteg 28 durchgreift der Hebelarm 27 des zweiarmigen
Hebels 25 einen schmalen Längsschlitz 31, der vorzugsweise auf der Längsmittellinie
der Stulpschiene 21 angeordnet ist.
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An seinem dem Hebelarm 26 des zweiarmigen Hebels 25 unmittelbar benachbarten
Ende ist der Längssteg 28 des Hebelarms 27 mit einer in Richtung des Hebelarms 26
vorspringenden Hakennase 32 versehen, welche durch den Längsschlitz 31 mit der Rückseite
der Stulpschiene 21 in Stütz- und Halteeingriff gebracht werden kann, wobei sie
zugleich als Schwenklager für den zweiarmigen Hebel 25 dient.
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Die aus den Fig. 4 und 5 ersichtliche Einrückstellung der Hakennase
32 wird durch die von ihr abgewendete Kante 33 des Sperrnockens 29 od. dgl. im Zusammenwirken
mit dem dieser benachbarten Ende 34 des Längsschlitzes 31 gesichert, und zwar dadurch,
daß der Schwenkwinkel des zweiarmigen Hebels 25 relativ zur Stulpschiene 21 durch
eine Schraube 35 begrenzt wird, die in den Hebelarm 26
des zweiarmigen
Hebelarms 25 eindrehbar ist. Das aus der Unterseite des Hebelarms 26 vorstehende
Ende der Schraube 35 wirkt nämlich in der Ausrückstellung der Fehlbedienungssperre
gemäß Fig. 5. mit der Außenseite der Stulpschiene bzw. dem diese übergreifenden
Gehäuseteil des Betätigungsgetriebes 23 als Anschlagglied zusammen, welches den
Schwenkwinkel des zweiarmigen Hebels 25 so eingrenzt, daß die Kante 33 des Sperrnockens
29 od. dgl.
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nicht völlig aus dem Längsschlitz 31 der Stulpschiene 21 herausgehoben
werden kann, sondern vor dem Ende 34 des Längsschlitzes 31 verbleibt.
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An der Unterseite des den Längssteg 28 mit dem Sperrnocken 29 od.
dgl. und der Hakennase 32 tragenden Habelarms 27 ist als Kraftspeicher eine Blattfeder
36 befestigt, die eine etwa Z-förmig gekröpfte Gestalt mit dem Befestigungsschenkel
36, dem freien Federschenkel 36 und dem diese miteinander verbindenden Steg 36 aufweist.
Der freie Federschenkel 36 ragt dabei in Richtung des das Betätigungselement bildenden
Hebelarms 26 über die Hakennase 32 hinaus und stützt sich auf der Außenseite der
Stulpschiene 21 bzw. dem diese umgreifenden Gehäuseteil des Betätigungsgetriebes
23 mit Vorspannung ab, wie das deutlich den Fig. 4 und 5 entnommen werden kann.
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Dabei sucht die Blattfeder 36 den zweiarmigen Hebel 25 der Fehlbedienungssperre
24 in der aus Fig.4 ersichtlichen Lage zu halten. Durch die Wirkung der Blattfeder
36 wird dabei der Sperrnocken 29 od. dgl. an der Unterseite des Hebelarms 27 mit
der Sperrast 30 der Treibstange 22 selbsttätig in Eingriff gebracht und gehalten,
sobald durch entsprechende Verschiebung der Treibstange 22 deren Sperrast 30 in
den Wirkbereich des Sperrnockens 29 od. dgl. gelangt ist und der Flügel relativ
zum feststehenden
Rahmen in eine Öffnungsstellung bewegt wird.
Durch die Fehlbedienungssperre 24 wird daher die Treibstange 22 relativ zur Stulpschiene
21 selbsttätig gegen unerwünschtes Verschieben blockiert.
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Wird der Flügel des Fensters oder der Tür relativ zum feststehenden
Rahmen in Schließstellung bewegt, dann läuft die Fehlbedienungssperre 24 mit dem
als Betätigungsglied dienenden Hebelarm 26 des zweiarmigen Hebels 25 gegen einen
rahmenseitigen Anschlag an und wird dabei entgegen der Wirkung der Blattfeder 36
aus der in Fig.4 gezeigten Sperrstellung in die aus Fig. 5 ersichtliche Freigabestellung
verschwenkt, und zwar um die die Stulpschiene 21 am einen Ende des Längsschlitzes
31 untergreifende Hakennase 32. Hierdurch gelangt dann der Sperrnocken 29 od. dgl.
aus der Sperrast 30 in der Treibstange 22 und gibt diese damit für eine Längsverschiebung
relativ zur Stulpschiene 21 frei, die durch das Betätigungsgetriebe 23 bewirkt werden
kann.
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Auf der Oberseite des zweiarmigen Hebels 25 ist eine Blattfeder 37
an ihrem einen Ende befestigt, beispielsweise vernietet. Ihr anderes Ende ragt über
den das Betätigungselement bildenden Hebelarm 26 um ein beträchtliches Maß hinaus,
wie dies deutlich den Fig. 4 und 5 entnommen werden kann. Der den Hebelarm 26 überragende
Längenabschnitt der Blattfeder 37 trägt an seinem freien Ende ein seitwärts gerichtetes
Druckstück 38, welches als Auflauffläche mit dem am feststehenden Rahmen angeordneten
oder hiervon gebildeten Betätigungsanschlag zusammenwirkt.
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Damit sich die das Druckstück 38 für wahlweisen Rechts- und Linksanschlag
der Fehlbedienungssperre 24 auf das freie Ende der Blattfeder 37 in zwei um 1800
gewendeten Lagen aufstecken
läßt, ist es mit einer eingeformten
Führung 39 versehen, die beispielsweise eine nach unten offene T-Querschnittsform
aufweist. An der der Öffnungsseite gegenüberliegenden Fläche hat die Führung 39
eine eingeformte Rastmulde 40, die mit einer Rastwarze 41 der Blattfeder 37 zusammenwirken
kann.
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Die Eigenelastizität des frei auskragenden Teilstücks der Blattfeder
37 bietet den Vorteil, daß ein und dieselbe Ausführungsform einer Fehlbedienungssperre
24 auch beträchtlich unterschiedliche Abstandsdifferenzen zwischen den Falzumfangsflächen
von Flügel und feststehendem Rahmen ohne weiteres überbrücken kann, ohne daß die
Funktionsfähigkeit und Funktionssicherheit der Fehlbedienungssperre 24 beeinträchtigt
wird. Einer übermäßigen Erhöhung der Vorspannung in der Blattfeder 37 kann dabei
dadurch vorgebeugt werden, daß der das Betätigungselement bildende Hebelarm 26 gegenüber
der Unterseite der Blattfeder 37 einen sich zum freien Ende hin etwa keilförmig
erweiternden Spalt 42 bildet, wenn sich die Blattfeder 37 in völlig entspanntem
Zustand befindet (Fig. 4).
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Damit die Schraube 35 ohne Behinderung durch die Blattfeder 37 jederzeit
zugänglich ist, weist die Blattfeder 37 an der betreffenden Stelle - im Bereich
des keilförmigen Spaltes 42 - einen Durchbruch 43 auf.
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Abschließend sei noch erwähnt, daß der den Sperrnocken 29 od.
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dgl. und die Hakennase 32 einstückig aufweisende Längssteg 28 noch
mit einem Quersteg 44 versehen ist, der den Befestigungsschenkel 36 der Blattfeder
36, den zweiarmigen Hebel 25 und auch die auf dessen Oberseite anliegende Blattfeder
37 im Bereich von seinem Querschnitt angepaßten Durchbrüchen durchgreift
und
an der Oberseite der Blattfeder 37 durch Vernietung festgelegt ist.
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Auf diese Art und Weise läßt sich ein besonders einfacher Zusammenbau
der Fehlbedienungssperre 24 erreichen.
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Anstelle der Schraube 35 läßt sich als Anschlagglied zur Sicherung
der Kupplungsstellung zwischen der Fehlbedienungssperre 24 und der Stulpschiene
21 ggf. auch ein lediglich drehbar gelagerter Feststellbolzen benutzen, der über
einen seitlich zu seiner Längsachse versetzten Sperransatz in einer vorbestimmten
Drehstellung gegen die Oberseite der Stulpschiene 21 stößt, während er in einer
anderen vorbestimmten Drehstellung mit dem Sperransatz in einen Durchbruch der Stulpschiene
21 unbehindert eintauchen kann. Im letzteren Falle gelangt dann die Anschlagkante
33 des Sperrnockens 29 od. dgl. aus dem Bereich der Endkante 34 des Längsschlitzes
31 und macht dadurch das Ausrücken der Hakennase 32 möglich.
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Die Fig. 7 und 8 der Zeichnung zeigen einen Teilabschnitt eines Treibstangenbeschlages,
welcher eine Stulpschiene 51, eine an deren Rückseite längsschiebbar geführte Treibstange
52 sowie ein Betätigungsgetriebe 53 umfaßt. Das Gehäuse des Betätigungsgetriebes
53 ist dabei fest mit der Stulpschiene 51 verbunden und umfaßt die Treibstange 52.
Es dient zur Lagerung eines (nicht dargestellten ) Drehantriebsgliedes, beispielsweise
eines Ritzels, welches mit der Treibstange 52 in Eingriff steht und bei seiner Drehung
durch einen Bedienungshebel die Längsverschiebung der Treibstange 52 relativ zur
Stulpschiene 51 bewirkt.
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Die Treibstange 52 läßt sich relativ zur Stulpschiene 51 in mehrere,
beispielsweise drei, verschiedene Schiebestellungen bewegen, von denen jede einer
ganz bestimmten Schaltstellung des Treibstangenbeschlages entspricht. Bei einem
Treibstangenbeschlag, der beispielsweise zur Betätigung eines Drehkippfensters oder
einer Drehkipptür benutzt wird, entspricht die erste Schaltstellung vorzugsweise
der Verschlußstellung für den Flügel, die zweite Schaltstellung ist der Drehöffnungsfunktion
für den Flügel zugeordnet, während die dritte Schaltstellung die Kippöffnungsfunktion
für den Flügel bestimmt.
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In vielen Fällen ist es erwünscht oder sogar Bedingung, mindestens
eine der beiden die Öffnungsfunktion des Flügels bestimmenden Schaltstellungen,
bei Drehkippfenstern oder -türen regelmäßig die der Drehöffnungsfunktion zugeordnete
Schaltstellung, selbsttätig zu blockieren, sobald der Flügel aus seiner Schließlage
in Öffnungsrichtung bewegt wird. Andererseits muß diese Blockierung - ebenfalls
selbsttätig - wieder aufgehoben werden, sobald der Flügel aus der Öffnungsstellung
in seine Schließstellung zum feststehenden Rahmen übergeführt wird. Diesem Zweck
dient eine Fehlbedienungssperre 54.
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Als Träger für diese Fehlbedienungssperre 54 wird beim Ausführungsbeispiel
nach der Zeichnung die Stulpschiene 51 des Treibstangenbeschlages benutzt.
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Die Fehlbedienungssperre 54 besteht aus einem parallel zur Flügelebene
verschwenkbar an der Stulpschiene 51 gelagerten, zweiarmigen Hebel 55, dessen einer
Hebelarm 56 das mit dem feststehenden Rahmen zusammenwirkende Betätigungselement
bildet, während sein anderer Hebelarm 57 an seiner Unterseite, und zwar in Verlängerung
eines schmalen Längssteges 58, einen Sperrnocken 59 od. dgl. trägt, dem mindestens
eine Sperrast 60 in der Treibstange 52 zugeordnet ist.
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Mit seinem Längssteg 58 durchgreift der Hebelarm 57 des zweiarmigen
Hebels 55 einen schmalen Längsschlitz 61, der vorzugsweise auf der Längsmittellinie
der Stulpschiene 51 angeordnet ist.
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An seinem dem Hebelarm 56 des zweiarmigen Hebels 55 unmittelbar benachbarten
Ende ist der Längssteg 58 des Hebelarms 57 mit einer in Richtung des Hebelarms 56
vorspringenden Hakennase 62 versehen, welche durch den Längsschlitz 61 mit der Rückseite
der Stulpschiene 51 in Stütz- und Halteeingriff gebracht werden kann, wobei sie
zugleich als Schwenklager für den zweiarmigen Hebel 55 dient.
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Die aus den Fig. 7 und 8 ersichtliche Einrückstellung der Hakennase
62 wird durch die von ihr abgewendete Kante 63 des Sperrnockens 59 od. dgl. im Zusammenwirken
mit dem dieser benachbarten Ende 64 des Längsschlitzes 61 gesichert, und zwar dadurch,
daß der Schwenkwinkel des zweiarmigen Hebels 55 relativ zur Stulpschiene durch einen
Anschlag 65 begrenzt wird, wie das deutlich die Fig. 2 erkennen läßt.
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An der Unterseite des den Längssteg 58 mit dem Sperrnocken 59 od.
dgl. und der Hakennase 62 tragenden Hebelarms 57 ist als Kraftspeicher eine Blattfeder
66 befestigt, die eine etwa
Z-förmig gekröpfte Gestalt mit dem
Befestigungsschenkel 66; dem freien Federschenkel 66 und dem diese miteinander verbindenden
Steg 66 aufweist. Der freie Federschenkel 66 ragt dabei in Richtung des das Betätigungselement
bildenden Hebelarms 56 über die Hakennase 62 hinaus und stützt sich auf der Außenseite
der Stulpschiene 51 bzw. dem diese umgreifenden Gehäuseteil des Betätigungsgetriebes
53 mit Vorspannung ab, wie das deutlich den Fig. 1 und 2 entnommen werden kann.
Dabei sucht die Blattfeder 66 den zweiarmigen Hebel 55 der Fehlbedienungssperre
54 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Lage zu halten. Durch die Wirkung der Blattfeder
66 wird-dabei der Sperrnocken 59 od. dgl. an der Unterseite des Hebelarms 57 mit
der Sperrast 60 der Treibstange 52 selbsttätig in Eingriff gebracht und gehalten,
sobald durch entsprechende Verschiebung der Treibstange 52 deren Sperrast 60 in
den Wirkbereich des Sperrnockens 59 od. dgl. gelangt ist und der Flügel relativ
zum feststehenden Rahmen in eine Öffnungsstellung bewegt wird. Durch die Fehlbedienungssperre
54 wird daher die Treibstange 52 relativ zur Stulpschiene 51 selbsttätig gegen unerwünschtes
Verschieben blockiert.
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Wird der Flügel des Fensters oder der Tür relativ zum feststehenden
Rahmen in Schließstellung bewegt, dann läuft die Fehlbedienungssperre 54 mit dem
als Betätigungsglied dienenden Hebelarm 56 des zweiarmigen Hebels 55 gegen einen
rahmenseitigen Anschlag an und wird dabei entgegen der Wirkung der Blattfeder 66
aus der in Fig. 1 gezeigten Sperrstellung in die aus Fig. 2 ersichtliche Freigabestellung
verschwenkt, und zwar um die die Stulpschiene 51 am einen Ende des Längsschlitzes
61 untergreifende Hakennase 62. Hierdurch gelangt dann der Sperrnocken 59 od. dgl.
aus der Sperrast 60 in der Treibstange 52 und gibt diese für eine Längsverschiebung
relativ zur Stulpschiene 51 frei, die durch das Betätigungsgetriebe 53 bewirkt werden
kann.
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Auf der Oberseite des zweiarmigen Hebels 55 ist eine Blattfeder 67
an ihrem freien Ende befestigt, beispielsweise vernietet.
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Ihr anderes Ende ragt über den das Betätigungselement bildenden Hebelarm
56 um ein beträchtliches Maß hinaus, wie dies deutlich den Fig. 1 und 2 entnommen
werden kann. Der den Hebelarm 56 überragende Längenabschnitt der Blattfeder 67 trägt
an seinem freien Ende ein seitwärts gerichtetes Druckstück 68, welches als Auflauffläche
mit dem am feststehenden Rahmen angeordneten oder hiervon gebildeten Betätigungsanschlag
zusammenwirkt.
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Damit sich das Druckstück 68 lösbar auf das freie Ende der Blattfeder
67 aufstecken läßt, ist es mit einer eingeformten Führung 69 versehen, die beispielsweise
eine nach unten offene T-Querschnittsform aufweisen kann.
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Das Druckstück 68 hat an seinem dem Hebelarm 56 des zweiarmigen Hebels
55 zugewendeten Ende eine armartige Verlängerung 73, die an ihrer Oberseite einen
Rastwulst 70 trägt, der entgegen der Rückstellkraft der Blattfeder 67 in eine Rastkerbe
71 an der Unterseite des Hebelarms 56 selbsttätig einrücken kann, wenn das Druckstück
61 mit seiner Führung 69 in Längsrichtung auf die Blattfeder 67 aufgeschoben wird.
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Die Eigenelastizität des freiauskragenden Teilstücks der Blattfeder
67 hält dabei nicht nur die Rastwulst 70 des Druckstücks 68 mit der Rastkerbe 71
im Hebelarm 56 in Sicherungseingriff, sondern sie bietet zugleich noch den Vorteil,
darein und dieselbe Ausführungsform einer Fehlbedienungssperre 54 auch beträchtlich
unterschiedliche Abstandsdifferenzen zwischen den Falzumfangsflächen von Flügel
und feststehendem Rahmen problemlos überbrücken kann, ohne daß die Funktionsfähigkeit
und Funktionssicherheit der Fehlbedienungssperre 54 beeinträchtigt wäre.
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Einer übermäßigen Erhöhung der Vorspannung in der Blattfeder 67 kann
dabei auf einfache Weise dadurch vorgebeugt werden, daß der das Betätigungselement
bildende Hebelarm 56 gegenüber der Unterseite der Blattfeder 67 einen sich zum freien
Ende hin etwa keilförmig erweiterenden Spalt 72 bildet, wenn sich die Blattfeder
67 in völlig entspanntem Zustand befindet (Fig. 1).
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Vorteilhaft ist, daß der Rastwulst 70 mit der Rastkerbe 71 durch die
Eigenelastizität der Blattfeder 67 in kippgelenkartigem Eingriff gehalten wird,
und zwar in jeder möglichen Funktionsstellung der Fehlbedienungssperre 54, wie das
ein Vergleich der Fig. 1 und 2 deutlich macht. Hierdurch wird nämlich auf einfache
Art und Weise sichergestellt, daß sich das Druckstück 68 nicht unbeabsichtigt von
der Blattfeder 67 lösen kann. In der Ausrückstellung der Fehlbedienungssperre 54
gemäß Fig. 2 wirkt dann nämlich die Unterseite 65 des Druckstücks 68 als Anschlag
mit der Oberseite der Stulpschiene 21 bzw. dem diese übergreifenden Teil des Betätigungsgetriebes
53 zusammen, und begrenzt dadurch den maximalen Schwenkwinkel für den zweiarmigen
Hebel 55. Solange also das Druckstück 68 auf der Blattfeder 67 sitzt und mit seiner
armartigen Verlängerung 73 den Hebelarm 56 des zweiarmigen Hebels 55 untergreift,
kann die Kante 63 des Sperrnockens 59 od. dgl. nicht völlig aus dem Längsschlitz
61 der Stulpschiene 51 herausgehoben werden, sondern verbleibt sperrend vor dem
Ende 64 des Längsschlitzes -61.
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Zum Lösen der Fehlbedienungssperre 54 von der Stulpschiene 51 muß
also zunächst das Druckstück 68 entgegen der Wirkung der ineinandergreifenden Rastmittel
70 und 71 von der Blattfeder 67 abgezogen werden, damit sich der das Betätigungselement
bildende Hebelarm 56 des zweiarmigen Hebels 55 genügend weit
entgegen
der Wirkung der Blattfeder 67 herunterdrücken läßt, um die Kante 63 des Sperrnockens
59 od. dgl. völlig aus dem Längsschlitz 61 der Stulpschiene 51 herauszuheben. Erst
dann läßt sich nämlich die Hakennase 62 mit der Stulpschiene 51 außer Halteeingriff
bringen.
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Es sei noch erwähnt, daß der den Sperrnocken 59 od. dgl. und die Hakennase
62 einstückig aufweisende Längssteg 58 mit einem Quersteg 74 versehen ist, der den
Befestigungsschenkel 66 der Blattfeder 66, den zweiarmigen Hebel 55 und auch die
auf dessen Oberseite anliegende Blattfeder 67 im Bereich von seinem Querschnitt
angepaßten Durchbrüchen durchgreift. An der Oberseite der Blattfeder 67 ist dabei
der Quersteg 74 durch Vernietung festgelegt. Auf diese Art und Weise läßt sich ein
besonders einfacher Zusammenbau der Fehlbedienungssperre 54 erreichen.
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