DE3544778C1 - Fehlbedienungssperre fuer Treibstangenbeschlaege - Google Patents
Fehlbedienungssperre fuer TreibstangenbeschlaegeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fehlbedienungssperre für Treibstangenbeschläge mit in mehrere Schaltstellungen
verschiebbaren Treibstangen, insbesondere für Drehkippbeschläge, bestehend aus einem parallel zur Flügelebene verschwenkbar am Flügel gelagerten Hebel, der
einen Sperrnocken od. dgl. trägt, dem mindestens eine Sperrast an der Treibstange zugeordnet ist, in die der
Sperrnocken od. dgl. bei einer vorbestimmten Schaltstellung der Treibstange sowie bei geöffnetem Flügel
durch einen am Hebel angreifenden Kraftspeicher, z. B. eine Feder, einrückbar ist, während in der Schließlage
des Flügels der Hebel entgegen der Wirkung des Kraftspeichers durch einen zugeordneten Anschlag verstellbar
und sein Sperrnocken od. dgl. aus der Sperrast der Treibstange ausrückbar ist, wobei einerseits der Hebel
als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, dessen einer Hebelarm das Betätigungselement bildet, während der andere
Hebelarm an seiner Unterseite den Sperrnocken od. dgl. trägt, wobei andererseits die Lagerung des zweiarmigen
Hebels aus einem Haken besteht, der in einen Schlitz eines am Flügel sitzenden Trägers lösbar eingerückt
ist, wobei darüber hinaus die Einrückstellung des Hakens durch ein dem Träger zugeordnetes Anschlagglied
sowie einen der Eingriffsrichtung des Hakens entgegengerichteten Gegenanschlag gesichert ist, und wobei
der Flügel zumindest für das Kippöffnen mit dem feststehenden Rahmen durch eine Ausstellvorrichtung
verbunden ist, die am Flügel über einen Ausstellarm und einen Zusatzarm — nach Art eines Ellipsenlenkers —
gelenkig angreift.
Eine Fehlbedienungssperre dieser Art ist bekannt durch die DE-OS 34 29 699.
Der besondere Vorteil dieser bekannten Fehlbedienungssperre liegt darin, daß bei einfacher Ausbildung
eine unkomplizierte Zuordnung zu einer Treibstange des Treibstangenbeschlages — auch nachträglich noch
— ermöglicht wird und daß die Fehlbedienungssperre
trotzdem funktionssicher arbeitet
Ebenso wie andere bekannte Fehlbedienungssperren -arbeitet auch diejenige nach der DE-OS 34 29 699 mit
einem rahmenseitig angeordneten Anschlag zusammen, dergestalt, daß sie bei in Schließlage am feststehenden
Rahmen anliegendem Flügel ausgerückt ist und den Treibstangenbeschlag zur Betätigung freigibt Bei geöffnetem
Flügel rückt hingegen die Fehlbedienungssperre ein und blockiert somit den Treibstangenbeschlag
gegen unerwünschte Fehlbedienung.
Die bekannten Fehlbedienungssperren sind in der Regel
so angeordnet, daß sie in jeder möglichen Öffnungsstellung des Flügels frei zugänglich sind und sich daher
mit geringer Mühe aus ihrer eingerückten Sperrlage in die ausgerückte Freigabestellung bringen lassen. Hierdurch
ist es aber möglich, bei geöffnetem Flügel eine Fehlbedienung des Treibstangenbeschlages herbeizuführen
und dadurch den Flügel gegenüber dem feststehenden Rahmen in eine unerwünschte Öffnungslage zu
bringen. Ein in Kippöffnungsstellung befindlicher Flügel von Drehkippfenstern und -türen kann durch eine solche
Fehlbedienungssperre also nicht einstiegsicher gemacht werden. Es sind deshalb schon verschiedene Vorkehrungen
getroffen worden, um die Treibstangenbeschläge von Drehkippfenstern und -türen od. dgl. einstiegsicher
zu machen.
Den Drehkippbeschlägen wurden daher zusätzlich zur Fehlbedienungssperre noch besondere Einstiegsperren
zugeordnet. Diese sind dabei entweder im Bereich der Kippverriegelung zwischen dem Flügel und
dem feststehenden Rahmen angeordnet, wie das beispielsweise der DE-PS 22 55 042 zu entnehmen ist, oder
aber sie sind der Ausstellvorrichtung zugeordnet worden, die den Flügel zumindest für das Kippöffnen mit
dem feststehenden Rahmen über einen Ausstellarm und einen Zusatzarm nach Art eines Ellipsenlenkers gelenkig
verbindet, wie das z. B. die DE-PS 20 37 496 offenbart.
Die bekannten Einstiegsicherungen sind jedoch wiederum nicht geeignet, die Treibstangenbeschläge an den
Flügel von Drehkippfenstern, -türen od. dgl. in deren Drehöffnungsstellung gegen Fehlbedienung zu sperren,
so daß es zur Erzielung einer höchstmöglichen Funktionssicherheit der Treibstangenbeschläge erforderlich
ist, diese sowohl mit einer Fehlbedienungssperre als auch mit einer Einstiegsicherung auszurüsten, die unabhängig
voneinander wirken und auch an verschiedenen Stellen des Treibstengenbeschlages eingebaut sind.
Zweck der Erfindung ist es, daß Sperr- und Sicherheitssystem für Treibstangenbeschläge der gattungsgemäßen
Art zu vereinfachen und zu verbessern. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Fehlbedienungssperre
mit den Gattungsmerkmalen des Anspruchs 1 so anzuordnen und auszubilden, daß sie bei in
Kippöffnungsstellung gebrachtem Flügel durch äußere Krafteinwirkung — beispielsweise manuell — nicht ausgerückt
werden kann, sondern mechanisch als Einstiegsicherung blockiert ist.
Die Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Kennzeichnungsmerkmale des Anspruchs 1
nämlich dadurch erreicht, daß der zweiarmige Hebel im Bewegungsbereich des Zusatzarms der Ausstellvorrichtung
am flügelseitigen Träger, z. B. einer Stulpschiene sitzt, daß das Ende des den Sperrnocken tragenden Hebelarms
in den Bereich einer Sperrfläche hineinragt, die sich am Zusatzarm in der Nähe seines flügelseitigen
Drehgelenkes befindet, und daß diese Sperrfläche den Hebelarm bei Schräglage des Zusatzarms zur Flügelebene sichernd übergreift
Kommt es bei einem beispielsweise als Drehkippbeschlag eingebauten Treibstangenbeschlag darauf an,
daß dieser nicht nur bei in Kippstellung geöffnetem Flügel, sondern auch bei in Drehstellung geöffnetem Flügel
gegen Fehlbedienung gesperrt wird, dann empfiehlt es sich erfindungsgemäß, dem Ende des das Betätigungsglied bildenden Hebelarms des zweiarmigen Hebels den
zugeordneten Ausrückanschlag rahmenseitig so zuzuordnen, daß er mit ihm im Bereich eines Freiraums zwischen
der Ausstellvorrichtung und dem rahmenseitigen Träger in Wirkverbindung treten kann.
Braucht jedoch die Fehlbedienungssperre lediglich bei in Kippstellung geöffnetem Flügel wirksam zu sein,
dann ist es erfindungsgemäß von Vorteil, wenn nach Anspruch 2 das Ende des das Betätigungsglied bildenden
Hebelarms einer Steuerfläche am Zusatzarm zugeordnet ist, die von dessen flügelseitiger Anlenkstelle entfernt
liegt und daß dabei diese Steuerfläche den das Betätigungsglied bildenden Hebelarm bei Parallellage
des Zusatzarms zur Flügelebene gegen die Federkraft niederdrückt.
In jedem Falle erweist es sich im Rahmen der Erfindung als vorteilhaft, wenn gemäß Anspruch 3 der das
Betätigungsglied bildende Hebelarm eine sich zu seinem freien Ende hin trapezförmig verjüngende Umrißform
hat und seine schrägen Längsränder mit geneigten Auflaufflächen versehen sind, die in ihrer Breite zum
freien Ende hin zunehmend gestaltet sind.
Eine Weiterbildung nach Anspruch 4 sieht vor, daß die Steuerfläche am Zusatzarm aus einem unterseitig
vorspringenden, sphärischen Bereich, z. B. einem herausgedrückten Noppen, einer Warze, einem Nietkopf
od. dgl. besteht
Ein anderes wichtiges Ausgestaltungsmerkmal der erfindungsgemäßen Fehlbedienungssperre besteht nach
Anspruch 5 aber auch darin, daß das freie Ende des den Sperrnocken tragenden Hebelarms eine gerade Querkante
aufweist, der als Sperrfläche Vorsprünge an der Unterseite des Zusatzarms zugeordnet sind, welche sich
mindestens in der Nähe der Längskanten des Zusatzarms befinden und dort einen Abstand von der flügelseitigen
Gelenkachse des Zusatzarms haben, welcher größer bemessen ist, als der kleinste Abstand der geraden
Querkante des Hebelarms hiervon, wobei aber die Vorsprünge bei Parallellage des Zusatzarms zum Flügel der
Querkante des Hebelarms mit engem Abstand frei vorgelagert sind.
Anhand der Zeichnung wird der Gegenstand der Erfindung anschließend ausführlich erläutert. Es zeigt
F i g. 1 in schematisch vereinfachter Ansichtsdarstellung die Grundkonzeption eines eine Fehlbedienungssperre
enthaltenden Treibstangenbeschlages an einem Drehkippfenster oder einer Drehkipptür,
F i g. 2 in größerem Maßstab den in F i g. 1 mit II gekennzeichneten
Teilbereich des Treibstangenbeschlages für eine erste Ausführungsform einer Fehlbedienungssperre
bei in Schließlage befindlichem Flügel,
F i g. 3 eine der F i g. 2 entsprechende Darstellung, jedoch
bei in Drehstellung geöffnetem Flügel,
F i g. 4 eine Ansicht in Pfeilrichtung IV der F i g. 2 auf die Fehlbedienungssperre bei in Kippstellung geöffnetem
Flügel,
F i g. 5 eine der F i g. 2 entsprechende Darstellung bei abgewandelter Anordnung der Fehlbedienungssperre,
wobei diese der Schließlage und der Drehöffnungsstellung des Flügels entsprechende Betätigungslage einnimmt
und
10
15
20
F i g. 6 eine Ansicht der Fehlbedienungssperre nach F i g. 5 in Pfeilrichtung VI bei in Kippstellung geöffnetem
Flügel.
In F i g. 1 der Zeichnung ist schematisch vereinfacht ein Drehkippfenster bzw. eine Drehkipptür 1 dargestellt,
das bzw. die einen feststehenden Rahmen 2 und einen Flügel 3 aufweist. Der Flügel 3 ist dabei gegenüber
dem feststehenden Rahmen 2 wahlweise um die seitliche, lotrechte Achse 4-4 in Drehstellung oder um
die untere, waagerechte Achse 5-5 in Kippstellung zu öffnen.
Für die Vorwahl der beiden verschiedenen Öffnungsstellungen des Flügels 3 sowie auch zu dessen Verriegelung
in der Schließlage am feststehenden Rahmen 2 dient ein Treibstangenbeschlag 6, dessen Funktionsteile
vorwiegend in den Flügel 3 eingebaut sind. Im Schnittpunkt der beiden Gelenkachsen 4-4 und 5-5 wird der
Flügel 3 am feststehenden Rahmen 2 durch ein sogenanntes Ecklager 7 abgestützt, während er oben über
eine Ausstellvorrichtung 8 mit dem feststehenden Rahmen 2 in Gelenkverbindung gehalten ist Der rahmenseitige
Lagerblock 9 der Ausstellvorrichtung 8 sitzt dabei in Fluchtlage mit der seitlichen, lotrechten Gelenkachse
4-4. Die Ausstellvorrichtung 8 ist nach Art eines sogenannten Ellipsenlenkers ausgelegt, d. h. sie greift
über einen Ausstellarm 10 drehbar und längsschiebbar am oberen waagerechten Flügelschenkel an und ist außerdem
mit einem Zusatzarm 11 versehen, der einerseits über ein Drehgelenk 12 am Flügel und andererseits
über ein Drehgelenk 13 am Ausstellarm 10 gelagert ist
Eine solche Ausstellvorrichtung stellt sicher, daß der Flügel 3 nicht nur beim Kippöffnen gegenüber dem feststehenden
Rahmen 2 exakt geführt und gehalten wird, sondern auch in seiner Schließlage und bei der Drehöffnungsbewegung.
Selbstverständlich ist zwischen dem Flügel 3 und dem feststehenden Rahmen 2 im Bereich der verschlußseitigen,
unteren Ecke des Drehkippfensters bzw. der Drehkipptür 1 auch noch ein Kipplager 14 vorgesehen und
der Ausstellarm 10 der Ausstellvorrichtung 8 trägt in der Nähe des rahmenseitigen Lagerblockes 9 einen Riegeleingriff
15. Sowohl die Kippverriegelung 14 als auch der Riegeleingriff 15 wirken mit dem Treibstangenbeschlag
6 zusammen, wobei erstere für das Kippöffnen des Flügels 3 eingerückt ist während letzterer in der
Schließlage und beim Drehöffnen des Flügels 3 seine Einrückstellung aufweist
Dem Treibstangenbeschlag 6 ist in dem in F i g. 1 mit II gekennzeichneten Bereich zwischen dem Flügel 3 und
dem feststehenden Rahmen 2 eine Fehlbedienungssperre 16 zugeordnet die verschiedene Anordnungen und
Ausbildungen haben kann, in jedem Falle aber auch mit der Ausstellvorrichtung 8 zusammenwirkt
Eine erste Ausführungsform einer Fehlbedienungssperre 16 ist in den F i g. 2 bis 4 der Zeichnung zu sehen,
während eine zweite Ausführungsform der Fehlbedienungssperre in den F i g. 5 und 6 wiedergegeben wird.
Die F i g. 2 bis 4 zeigen jeweils einen Teilabschnitt des Treibstangenbeschlages 6 und der Ausstellvorrichtung
8, denen die Fehlbedienungssperre 16 zugeordnet ist Es ist dabei erkennbar, daß das Drehgelenk 12 für den
Zusatzarm 11 der Ausstellvorrichtung 8 auf einer Stulpschiene
17 sitzt, die am oberen waagerechten Holm des Flügels 3 befestigt wird und unter welcher eine Treibstange
18 längsschiebbar geführt ist
Die Treibstange 18 läßt sich dabei relativ zur Stulpschiene 17 in mehrere, beispielsweise drei, verschiedene
Schiebestellungen bewegen, von denen jede einer ganz
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35
40
60
65 bestimmten Schaltstellung des Treibstangenbeschlages 6 entspricht. Bei dem Treibstangenbeschlag 6, der zur
Betätigung eines Drehkippfensters oder einer Drehkipptür 1 benutzt wird, entspricht die erste Schaltstellung
vorzugsweise der Verschluß- bzw. der Verriegelungsstellung für den Flügel 3 am feststehenden Rahmen
2. Die zweite Schaltstellung ist der Drehöffnungsfunktion für den Flügel3 zugeordnet, während die dritte
Schaltstellung die Kippöffnungsfunktion für den Flügel 3 gegenüber dem feststehenden Rahmen 2 bestimmt.
Nach den F i g. 2 bis 4 ist die Fehlbedienungssperre 16 so angeordnet und ausgebildet, daß sie einerseits die der
Kippöffnungsfunktion zugeordnete Schaltstellung der Treibstange 18 relativ zur Stulpschiene 17 selbsttätig
blockieren kann, sobald der Flügel 3 aus seiner Schließlage relativ zum feststehenden Rahmen 2 in Öffnungsrichtung bewegt wird. Andererseits ist sie aber auch so
ausgelegt, daß die der Drehöffnungsfunktion zugeordnete Schaltstellung der Treibstange 18 relativ zur Stulpschiene
17 selbsttätig blockiert wird, sobald die Kippöffnungsbewegung des Flügels 3 relativ zum feststehenden
Rahmen 2 eingeleitet wird.
Die Blockierung der Treibstange 18 an der Stu'pschiene
17 muß jedoch in jedem Falle — ebenfalls selbsttätig — wieder aufgehoben werden, sobald der
Flügel 3 aus der betreffenden Öffnungsstellung in seine Schließstellung zum feststehenden Rahmen 2 übergeführt
wird.
Die Fehlbedienungssperre 16 besteht aus einem parallel zur Flügelebene verschwenkbar an der Stulpschiene
17 gelagerten, zweiarmigen Hebel 19, dessen einer Hebelarm 20 das mit dem feststehenden Rahmen 2 über
einen Anschlag 21 zusammenwirkende Betätigungselement bildet Der andere Hebelarm 22 trägt an seiner
Unterseite, und zwar in Verlängerung eines schmalen Längssteges 23, einen Sperrnocken 24, dem zwei Sperrrasten
25 und 26 in der Treibstange 18 zugeordnet sind. Die Sperrast 25 ist dabei der die Drehöffnungsfunktion
bestimmenden Schaltstellung der Treibstange 18 zugeordnet, während die Sperrast 26 zu der die Kippöffnungsfunktion
bestimmenden Schaltstellung der Treibstange 18 gehört.
Mit seinem Längssteg 23 durchgreift der Hebelarm 22 des zweiarmigen Hebels 19 einen schmalen Längsschlitz
der Stulpschiene 17, welcher vorzugsweise auf deren Längsmittellinie angeordnet ist
An seinem dem Hebelarm 20 des zweiarmigen Hebels 19 unmittelbar benachbarten Ende ist der Längssteg 23
mit einer in Richtung des Hebelarms 20 vorspringenden Hakennase 28 versehen, welche durch den Längsschlitz
27 mit der Rückseite der Stulpschiene 17 in Stütz- und Halteeingriff gebracht werden kann, derart, daß sie zugleich
das Schwenklager für den zweiarmigen Hebel 19 bildet Die aus den F i g. 2 und 3 ersichtliche Einrückstellung
der Hakennase 28 wird durch die von ihr abgewendete Kante 29 des Sperrnockens 24 im Zusammenwirken
mit dem dieser benachbarten Ende des Längsschlitzes 27 gesichert, und zwar dadurch, daß der Schwenkwinkel
des zweiarmigen Hebels 19 relativ zur Stulpschiene 17 begrenzt wird.
Der zweiarmige Hebel 19 der Fehlbedienungssperre 16 ist vorzugsweise aus relativ dünnem Blattfeder-Material,
insbesondere Federstahlband, gefertigt An seiner Unterseite liegt darüber hinaus aber als Kraftspeicher
eine weitere Blattfeder 30 an. Diese ist dabei mit ihrem einen Schenkel 31 zwischen dem Längssteg 23 und dem
Hebelarm 22 des zweiarmigen Hebels 19 fest eingespannt während der andere Schenkel 32 derselben un-
terhalb des Hebelarms 20 liegt und sein Widerlager auf der Oberseite der Stulpschiene 17 hat.
Bei ausgerückter Fehlbedienungssperre, also in Schließlage des Flügels 3 am feststehenden Rahmen 2,
wird durch den Anschlag 21 der Hebelarm 20 des zweiarmigen Hebels 19 gegen die Federwirkung des Schenkels
32 der Blattfeder 30 nach unten gedrückt. Durch die Öffnungsbewegung des Flügels gleitet jedoch der Hebelarm
20 vom Anschlag 21 ab, so daß sich der Schenkel 32 der Blattfeder 30 vom Hebelarm 20 weg spitzwinklig
nach unten spreizt und dadurch den Hebelarm 20 um ein entsprechendes Maß nach oben drückt. Gleichzeitig
kippt der Hebelarm 22 um die als Schwenklager wirkende Hakennase 28 von oben nach unten, so daß der
Sperrnocken 24 in die jeweils unter ihm liegende Sperrast 23 oder 26 der Treibstange 18 einrückt. Auf
diese Art und Weise wird die Treibstange 18 gegen Fehlbedienung relativ zur Stulpschiene 17 über die
Fehlbedienungssperre 16 selbsttätig blockiert. Wenn sich der Flügel 3 im Verlauf seiner Schließbewegung
wieder dem feststehenden Rahmen 2 nähert, läuft der Anschlag 21 auf den Hebelarm 20 des zweiarmigen Hebels
19 auf und bewirkt dadurch entgegen der Kraft der Blattfeder 30 ein Anheben des Hebelarms 22 und damit
ein Ausrücken des Sperrnockens 24 aus der jeweiligen Sperrast 25 bzw. 26. Erst dann läßt sich die Treibstange
18 wieder relativ zur Stulpschiene 17 längsverschieben. Damit die Fehlbedienungssperre 16 bei in Kippstellung
relativ zum feststehenden Rahmen 2 geöffnetem Flügel 3 auch als eine Einstiegsicherung wirken kann,
die sich nicht ausrücken läßt, ist Vorsorge getroffen, daß der Zusatzarm 11 der Ausstellvorrichtung 8 mit der
Fehlbedienungssperre 16 in Verriegelungseingriff tritt, sobald diese die Sperrlage gemäß F i g. 3 eingenommen
hat und dem Zusatzarm 11 eine gewisse Winkelbewegung um die Lagerachse 12 aus der Parallellage zur
Stulpschiene 17 aufgezwungen worden ist.
Aus den F i g. 2 bis 4 ist ersichtlich, daß der Zusatzarm 11 der Ausstellvorrichtung 8 an seinem mit dem Drehgelenk
12 auf der Stulpschiene 17 zusammenwirkenden Ende eine nasen- oder zungenartige Verlängerung 33
aufweist. Diese Verlängerung 33 ist dabei symmetrisch zur Längsmittellinie des Zusatzarms 11 angeordnet und
vorzugsweise einstückig mit diesem verbunden. Sie führt daher eine der Veriagerungsbewegung des Zusatzarms
11 entsprechende, jedoch dazu gegenläufige Winkelbewegung relativ zur Stulpschiene 17 aus und
bewegt sich dabei über einen Bereich der Stulpschiene 17 mit gewissem Abstand hinweg, in den der Hebelarm
22 des zweiarmigen Hebels 19 der Fehlbedienungssperre 16 hineinragt.
In das von einer Querkante 34 begrenzte, freie Ende des Hebelarms 22 ist ein Ausschnitt 35 eingearbeitet,
dessen Kante mit geringem Spiel auf die Endkontur der nasen- oder zungenartigen Verlängerung 31 abgestimmt
ist
Bei Parallellage des Zusatzarms 11 der Ausstellvorrichtung 8 mit der Stulpschiene 17 befindet sich der
Ausschnitt 35 im freien Ende des Hebelarms 22 in Dekkungslage mit der nasen- oder zungenartigen Verlangerung
33, d. h., die Bewegbarkeit des zweiarmigen Hebels
19 ist durch die Verlängerung 33 des Zusatzarms 11
nicht beeinträchtigt Wird jedoch beim Kippöffnen des Fenster- oder Türflügels 3 relativ zum feststehenden
Rahmen 2 der Zusatzarm 11 zwangsweise um das Drehgelenk 12 verschwenkt dann stellt sich schon nach einer
geringen Winkelbewegung die nasen- oder zungenartige Verlängerung 33 des Zusatzarms 11 über einen der
beiden Lappen 36, die im Hebelarm 22 den Ausschnitt 35 begrenzen. Das Anheben des Hebelarms 22, beispielsweise
durch Druck auf den Hebelarm 20, wird dadurch blockiert, wie das deutlich die Fig.4 erkennen
läßt. Erst wenn der Zusatzarm 11 durch die Schließbewegung des Flügels 3 relativ zum feststehenden Rahmen
2 wenigstens annähernd wieder in Parallellage zur Stulpschiene 17 gelangt ist, macht die nasen- oder zungenartige
Verlängerung 33 den von ihr übergriffenen Lappen 36 wieder frei und ermöglicht somit das Anheben
des Hebelarms 22 mit dem Sperrnocken 24 durch das Auflaufen des Hebelarms 20 auf den rahmenseitigen
Anschlag 21. Der Sperrnocken 24 gibt damit die Treibstange 18 frei und diese läßt sich wieder relativ zur
Stulpschiene 17 längsverschieben.
Da der zweiarmige Hebe! 19 der Fehlbedienungssperre 16 aus elastisch nachgiebigem Federbandmateriäl
besteht, kann sein Hebelarm 20 schon mit dem rahmenseitigen Anschlag 21 in Wirkverbindung treten,
wenn die nasen- oder zungenartige Verlängerung 33 des Zusatzarms 11 noch nicht völlig in den Bereich des Ausschnitts
35 am Hebelarm 22 zurückgekehrt ist.
Um das Zusammenwirken des das Betätigungsglied des zweiarmigen Hebels 19 bildenden Hebelarms 20 mit
dem rahmenseitigen Anschlag 21 zu erleichtern, kann dieser eine sich zu seinem freien Ende hin trapezförmige
verjüngende Umrißform erhalten, wie das aus F i g. 4 erkennbar wird. Seine schrägen Längsränder 20a können
darüber hinaus noch mit geneigten Auflaufflächen 20b versehen werden, die in ihrer Breite zum freien
Ende hin zunehmend gestaltet sind. Diese Ausbildung des Hebelarms 20 erleichtert das Zusammenwirken des
zweiarmigen Hebels 19 mit dem rahmenseitigen Anschlag 21.
Während die Fehlbedienungssperre 16 nach den F i g. 2 bis 4 so angeordnet und ausgebildet ist, daß sie
den Treibstangenbeschlag 6 sowohl beim Drehöffnen als auch beim Kippöffnen des Flügels 3 relativ zum feststehenden
Rahmen gegen unerwünschte Betätigung blockiert, zeigen die F i g. 5 und 6 eine Anordnung und
Ausbildung für die Fehlbedienungssperre 16, die eine Blockierung des Treibstangenbeschlages 6 ausschließlich
in der Kippöffnungsstellung des Flügels 3 relativ zum feststehenden Rahmen 2 bewirkt.
Im Falle der Fehibedienungssperre 16 nach den
F i g. 5 und 6 wird also bei gegenüber dem feststehenden Rahmen 2 in Drehöffnungsstellung gebrachtem Flügel 3
eine Blockierung des Treibstangenbeschlages 6 nicht herbeigeführt.
Der zweiarmige Hebel 19 der Fehlbedienungssperre 16 nach den F i g. 5 und 6 hat grundsätzlich die gleiche
Auslegung wie im Falle der Fehlbedienungssperre 16 nach den Fig.2 bis 4, so daß dessen Merkmale nicht
nochmals beschrieben werden müssen. Er weist jedoch relativ zur Ausstellvorrichtung 8 bzw. zu deren Zusatzarm
11 eine andere Einbaulage an der Stulpschiene 17 auf, als dies nach den F i g. 2 bis 4 der Fall ist. Darüber
hinaus ist die unter der Stulpschiene 17 längsschiebbar geführte Treibstange 18 lediglich mit einer Sperrast,
nämlich der Sperrast 26 ausgestattet, welche der die Kippöffnungsfunktion für den Flügel 3 bestimmenden
Schaltstellung der Treibstange 18 zugeordnet ist.
Den F i g. 5 und 6 der Zeichnung läßt sich entnehmen, daß der zweiarmige Hebel 19 der Fehlbedienungssperre
16 sich insgesamt im Bewegungsbereich des Zusatzarms 11 der Ausstellvorrichtung 8 an der Stulpschiene 17 befindet
Er liegt dort innerhalb des vom Drehgelenk 12 und vom Drehgelenk 13 des Zusatzarms 11 bestimmten
9 10
Abstandsbereichs, wobei der den Längssteg 23 mit dem Sperrnocken 24 tragende Hebelarm 22 dem Drehgelenk
12 und der das Betätigungselement bildende andere Hebelarm dem Drehgelenk 13 zugewendet ist.
Die gerade Querkante 34 am freien Ende des Hebelarms 22 erstreckt sich in diesem Falle ununterbrochen
über die gesamte Breite des Hebelarms 22, d. h. sie ist nicht mit einem Ausschnitt 35 versehen, wie er in F i g. 4
gezeigt wird.
Als Sperrflächen wirken mit der Querkante 34 des Hebelarms 22 Vorsprünge 37 an der Unterseite des Zusatzarms
11 zusammen, welche sich mindestens in der Nähe der beiden Längskanten des Zusatzarms 11 befinden,
die aber auch quer über dessen ganze Breite verlaufen können. Beim Ausführungsbeispiel nach den F i g. 5
und 6 werden die Vorsprünge 37 von der unteren Ouerkante einer etwa Z-förmigen Verkröpfung 38 des Zusatzarms
11 gebildet, die bei Parallellage des Zusatzarms 11 zur Stulpschiene 17 mit engem Abstand vor der
Querkante 34 des Hebelarms 22 liegt (siehe F i g. 5).
Im Bereich der beiden Längskanten des Zusatzarms 11 haben die Vorsprünge 37 bzw. die diese bildende
Querkante der Verkröpfung 38 einen Abstand 38 von der Achse des flügelseitigen Drehgelenks 12, der größer
bemessen ist als der kleinste Abstand 39 der geraden Querkante 34 des Hebelarms 22 hiervon.
Bei der Kippöffnungsbewegung des Flügels 3 relativ zum feststehenden Rahmen 2 schwenkt daher, bedingt
durch die zwangsweise Winkeldrehung des Zusatzarms 11 einer der den Längskanten des Zusatzarms benachharten
Vorsprünge 37 bzw. das betreffende Ende der von der Verkröpfung 38 gebildeten Querkante über die
Querkante am freien Ende des Hebelarms 22 hinweg und blockiert dadurch an der Unterseite dieses Hebelarms
22 sitzenden Sperrnocken 24 in seiner Eingriffslage in der Sperrast 26 der Treibstange 18.
Bei der Schließbewegung des Flügels 3 relativ zum feststehenden Rahmen 2 aus seiner Kippstellung wirkt
auf den Hebelarm 20 des zweiarmigen Hebels 19 als Steuerfläche zum Ausrücken der Fehlbedienungssperre
16 ein sphärisch gestaltetes Element 40, beispielsweise ein herausgedrückter Noppen, eine Warze oder auch
ein Nietkopf ein, welches sich an der Unterseite des Zusatzarms 11, und zwar in der Nähe des Drehgelenks
13 zwischen diesem und dem Ausstellarm 10 befindet Wenn der Zusatzarm 11 in seine Parallellage zur
Stulpschiene 17 gelangt ist wird daher über die Steuerfläche 40 der Hebelarm 20 gegen die Wirkung der Blattfeder
30 nach unten gedrückt und hebt folglich den Hebelarm 22 mit dem Sperrnocken 24 in den Bereich vor
der Verkröpfung 28 an (F i g. 5), so daß der Sperrnocken 24 mit der Sperrast 26 der Treibstange 18 außer Sperreingriff
gelangt und '"etztere relativ zur Stulpschiene 17 längsverschiebbar ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es natürlieh
auch denkbar, eine Fehlbedienungssperre 16 gemäß den F i g. 2 bis 4 gleichzeitig mit einer Fehlbedienungssperre
16 nach den Fig.5 und 6 einzubauen und dadurch
eine doppelt wirkende Einstiegssicherung bei in Kippöffnungsstellung befindlichem Flügel 3 zu bilden, eo
In der Drehöffnungsstellung des Flügels 3 wäre dann zusätzlich eine einfach wirkende Fehlbedienungssperre
vorhanden, die wegen ihrer exponierten Lage zwischen Ausstellvorrichtung 8 und Stulpschiene 17 nur unter erheblichen
Erschwernissen ausgerückt werden kann.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Fehlbedienungssperre für Treibstangenbeschläge mit in mehrere Schaltstellungen verschiebbaren
Treibstangen, insbesondere für Drehkippbeschläge, bestehend aus einem parallel zur Flügelebene verschwenkbar
am Flügel gelagerten Hebel, der einen Sperrnocken od. dgl. trägt, dem mindestens eine
Sperrast an der Treibstange zugeordnet ist, in die der Sperrnocken od. dgl. bei einer vorbestimmten
Schaltstellung der Treibstange sowie bei geöffnetem Flügel durch einen am Hebel angreifenden Kraftspeicher,
z. B. eine Feder, einrückbar ist, während in der Schließlage des Flügels der Hebel entgegen der
Wirkung des Kraftspeichers durch einen zugeordneten Anschlag verstellbar und sein Sperrnocken
od. dgl. aus der Sperrast der Treibstange ausrückbar ist, wobei einerseits der Hebel als zweiarmiger Hebel
ausgebildet ist, dessen einer Hebelarm das Betatigungselement
bildet, während der andere Hebelarm an seiner Unterseite den Sperrnocken od. dgl.
trägt, wobei andererseits die Lagerung des zweiarmigen Hebels aus einem Haken besteht, der in einen
Schlitz eines am Flügel sitzenden Trägers lösbar eingerückt ist, wobei darüber hinaus die Einrückstellung
des Hakens durch ein dem Träger zugeordnetes Anschlagglied sowie einen der Eingriffsrichtung des
Hakens entgegengerichteten Gegenanschlag gesichert ist, und wobei die Flügel zumindest für das
Kippöffnen mit dem feststehenden Rahmen durch eine Ausstellvorrichtung verbunden ist, die am Flügel
über einen Ausstellarm und einen Zusatzarm — nach Art eines Ellipsenslenkers — gelenkig angreift,
dadurchgekennzeichnet, daß der zweiarmige Hebel (19) im Bewegungsbereich des Zusatzarms (11) der Ausstellvorrichtung
(8) am flügelseitigen Träger, z. B. einer Stulpschiene (17), sitzt,
daß das Ende (34) des den Sperrnocken (24) tragenden
Hebelarms (22) in den Bereich einer Sperrfläche (33 bzw. 37) hineinragt, die sich am Zusatzarm (11) in
der Nähe seines flügelseitigen Drehgelenkes (12) befindet,
und daß diese Sperrfläche (33 bzw. 37) den Hebelarm (22) bei Schräglage des Zusatzarms (11) zur Flügelebene
sichernd übergreift (F i g. 4 und 6).
2. Fehlbedienungssperre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ende des das Betätigungsglied bildenden Hebelarms (20) einer Steuerfläche (21 bzw. 40) am
feststehenden Rahmen (2) oder am Zusatzarm (11) der Ausstellvorrichtung (8) zugeordnet ist, die vom
flügelseitigen Drehgelenk (12) des Zusatzarms entfernt liegt, und daß die Steuerfläche (21 bzw. 40) den Hebelarm
(20) bei Schließlage des Flügels (3) am feststehenden Rahmen (2) bzw. bei Parallellage des Zusatzarms
(11) zur Flügelebene gegen die Federkraft (30) niederdrückt
(F ig. 2 und 5).
3. Fehlbedienungssperre nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der das
Betätigungsglied bildende Hebelarm (20) eine sich zu seinem freien Ende hin trapezförmig verjüngende
Umrißform hat und seine schrägen Längsränder (20a,) mit geneigten Auflaufflächen (20b) versehen
sind, die in ihrer Breite zum freien Ende hin zunehmend gestaltet sind (F i g. 4 und 6).
4. Fehlbedienungssperre nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerfläche
(40) am Zusatzarm (11) aus einem unterseitig vorspringenden, sphärischen Bereich, z. B. einem
herausgedrückten Noppen, einer Warze, einem Nietkopf od. dgl. besteht
5. Fehlbedienungssperre nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das freie
Ende des den Sperrnocken (24) tragenden Hebelarms (22) eine gerade Querkante (34) aufweist, der
als Sperrfläche (33 bzw. 37) Vorsprünge an der Unterseite des Zusatzarms (11) zugeordnet sind, welche
sich mindestens in der Nähe der Längskanten des Zusatzarms (11; F i g. 6) bzw. des Hebelarms (22) befinden
(36; F i g. 4), und dort einen Abstand von der Achse des flügelseitigen Drehgelenks (12) des Zusatzarms
(11) haben, welcher größer bemessen ist als
der kleinste Abstand der geraden Querkante (34) des Hebelarms (22) hiervon, wobei aber die Vorsprünge
(33 bzw. 37) bei Parallellage des Zusatzarms (11) zum Flügel (3) der Querkante (34) des Hebelarms
(22) mit engem Abstand vorgelagert sind.
6. Fehlbedienungssperre nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch zwei verschiedene
Fehlbedienungssperren (16), die dem Zusatzarm (11) der Ausstellvorrichtung (S) zu beiden Seiten des flügelseitigen
Drehgelenkes (12) zugeordnet sind.
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