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Werkzeughaltevorrichtung zur Montage
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von Schneidspitzen Die Erfindung betrifft eie Werkzeughaltevorrichtung
zur Montage von Schneidspitzen. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf die
Montage von üblicherweise aus Wolframcarbid hergestellten Schneidspitzen an Bohrstangen
von Bohrmaschinen oder an Werkzeughaltern irgendeiner anderen Form, die für Drehvorgänge
verwendet werden. Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf Bohrstangen beschrieben,
es ist jedoch einzusehen, das auch andere Werkzeughalter von der Erfindung umfaßt
sind.
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Es ist bekannt, eine Bohrstange an ihrem äußeren Arbeitsende mit einer
Ausnehmung zu versehen, wobei die Ausnehmung komplementär zur Form der zu verwendenden
Schneidspitze ist.
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Beispielsweise kann die Ausnehmung zwei Angriffswände unter einem
Winkel von 600 zueinander vorsehen, um eine Schneidspitze mit einer gleichseitigen
dreieckigen Form aufzunehmen und formschlüssig anzuordnen. Die Schneidspitze wird
nach der Anordnung in der komplementären Ausnehmung befestigt, indem eine Schraube
durch die Schneidspitze in das Ende der Bohrstange hineingeführt wird. In einigen
Fällen war die Schraube geringfügig exzentrisch, so daß es bei ihrer Befestigung
dazu führte, daß die Schneidspitze fest gegen
die Wände der komplementären
Ausnehmung gedrückt wurde.
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Es ist ebenfalls bekannt, eine Bohrstange mit einer vertieften Sitzfläche
zu versehen, die in etwa parallele gegenüberliegende Seitenwände besitzt, wobei
die allgemeine Richtung der Sitzfläche unter einem Winkel zu der Längsachse der
Bohrstange verläuft. Ein Spannblock war zur Befestigung der Schneidspitze an dem
Ende der Bohrstange vorgesehen, wobei die Unterseite des Spannblocks zur Schaffung
einer Schulter so abgestimmt bzw. abgestuft war, daß nach der Montage des Blocks
an der Bohrstange eine Ausnehmung durch die gegenüberliegenden Seitenwände und die
Grundfläche der vertieften Sitzfläche und die Unterseite und die Schulter des Spannblocks
gebildet wird. Die Ausnehmung hatte eine komplementäre Form zu der besonderen Form
der zu verwendenden Schneidspitze . Eine Schraube kann durch den Spannblock geführt
werden, um sowohl den Block als auch eine innerhalb der Ausnehmung aufgenommene
Schneidspitze an dem Ende der Bohrstange zu befestigen. Bei dieser Anordnung kann
die Schneidspitze noch verwendet werden, wenn die Schneidkante bzw. -ecke verschlissen
ist, indem die Klemmschraube gelöst, entfernt und die Schneidspitze gedreht und
die Schneidspitze in die Ausnehmung wieder eingesetzt wird, um eine nicht verschlissene
Schneidkante bzw. -ecke für den weiteren Gebrauch vorzusehen.
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Ein Nachteil der beiden oben beschriebenen Bohrstangen Montageanordnungen
besteht darin, daß eine unterschiedliche Bohrstange oder wenigstens ein unterschiedlicher
Spannblock für jede unterschiedliche Form der zu verwendenden Schneidspitze vorgesehen
sein muß. Ein derartiges Ersetzen der Bohrstange oder des Spannblocks kann lästig
und relativ zeitaufwendig sein.
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Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Werkzeughaltevorrichtung
mit einer Einrichtung zur Montage einer Schneidspitze
verfügbar
zu machen, die so vielseitig handhabbar ist, daß zwei oder mehr unterschiedliche
Schneidspitzengestaltungen durch die Vorrichtung aufgenommen und montiert werden
können.
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Gemäß der Erfindung ist eine Werkzeughaltevorrichtung, bestehend aus
einem Körperelement mit einem Ende zur Montage einer Schneidspitze und aus einer
Befestigungseinrichtung zur lösbaren Befestigung der Schneidspitze an dem Ende vorgesehen,
die gekennzeichnet ist durch eine Sitzflächenausnehmung, die zwischen dem Körperelement
und der Befestigungseinrichtung gebildet ist und in der eine Schneidspitze mit einer
aus wenigstens zwei verschiedenen Schneidspitzengestaltungen ausgewählten Gestaltung
aufnehmbar ist, wobei die Sitzflächenausnehmung einen Anordnungsabschnitt für jede
der Schneidespitzengestaltungen besitzt, und wobei jeder Anordnungsabschnitt wenigstens
zwei Angriffsbereiche zur Anlage seitens der entsprechenden Schneidspitze zur formschlüssigen
Anordnung der Schneidspitze innerhalb der Sitzflächenausnehmung aufweist. Diese
Vorrichtung, die einen Aufbau aus einem Körperelement und einer Befestigungseinrichtung
aufweist, welche gemeinsam eine Sitzflächenausnehmung bilden, ermöglicht es, daß
zwei oder mehr Schneidspitzen mit unterschiedlichen Gestaltungen in der gewünschten
Stellung leicht formschlüssig angeordnet und befestigt werden. Beispielsweise in
dem Fall, in dem das Körperelement aus einer Bohrstange besteht, kann irgendeine
Spitze aus einer Zahl unterschiedlicher Spitzengestaltungen leicht an dem Ende der
Bohrstange zur Vorbereitung eines Bohrvorgangs und ohne das Erfordernis, die Bohrstange
bei Benötigung einer unterschiedlichen Schneidspitzengestaltung auszutauschen, montiert
werden. Die Anordnungsabschnitte können mehr durch das Ende des Körperelements als
durch den Aufbau aus dem Körperelement und der Befestigungseinrichtung vorgesehen
sein, und demzufolge ist gemäß einer
zweiten Gestaltung der Erfindung
eine Werkzeughaltevorrichtung, bestehend aus einem Körperelement mit einem Ende
zur Montage einer Schneidspitze vorgesehen, gekennzeichnet durch eine Sitzflächenausnehmung,
die wenigstens teilweise durch das Ende gebildet ist, wobei in der Sitzflächenausnehmung
eine Schneidspitze einsetzbar ist, welche eine aus wenigstens zwei verschiedenen
Schneidspitzengestaltungen ausgewählte Konfiguration besitzt, wobei jeder Anordnungsabschnitt
wenigstens zwei Angriffsbereiche für die Anlage seitens einer entsprechenden Schneidspitze
zur formschlüssigen Anordnung dieser Schneidspitze innerhalb der Sitzflächenausnehmung
aufweist, wobei wenigstens ein Angriffsbereich für jede Schneidspitzengestaltung
seitens des Körperelements vorgesehen ist, und wobei das Körperelement mit einer
Befestigungseinrichtung zur Befestigung der innerhalb der Sitzflächenausnehmung
aufgenommenen Schneidspitze zusammenbaubar ist. Diese Anordnung bietet noch den
Vorteil, daß Schneidspitzen mit zwei oder mehr unterschiedlichen Gestaltungen leicht
angeordnet und durch die Vorrichtung montiert werden können.
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Es ist auch möglich, #aß wenigstens einer der Anordnungsabschnitte
durch ein Befestigungselement zur Befestigung der Schneidspitze an dem Körperelement
vorgesehen ist.
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Daher ist gemäß einer dritten Ausbildung der Erfindung eine Werkzeughaltevorrichtung,
bestehend aus einer Befestigungseinrichtung, durch die eine Schneidspitze an einem
Körperelement befestigbar ist, das eine Ende zur Aufnahme der Schneidspitze aufweist,
vorgesehen, daß die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß die Befestigungseinrichtung
gemeinsam mit dem Körperelement eine Sitzflächenausnehmung für die Aufnahme einer
Schneidspitze bildet, welche eine aus wenigstens zwei verschiedenen Schneidspitzengestaltungen
ausgewählte Gestaltung besitzt, wobei die Sitzflächenausnehmung einen Anordnungsabschnitt
für jede der Schneidespitzengestaltungen besitzt, wobei jeder Anordnungsabschnitt
wenigstens
zwei Angriffsbereiche zur Anlage seitens einer entsprechenden Schneidspitze für
das formschlüssige Einsetzen dieser Schneidspitze innerhalb der Sitzflächenausnehmung
aufweist, und wobei wenigstens ein Angriffsbereich für jede Schneidspitzengestaltung
durch die Befestigungseinrichtung vorgesehen ist. Wiederum ermöglicht das Vorsehen
der Sitzflächenausnehmung mit Anordnungsahschnitten für unterschiedliche Schneidspitzengestaltungen,
daß unterschiedliche Spitzen ohne Austausch des Körperelements montiert werden können.
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Ob die Anordnungsabschnitte der Sitzflächenausnehmung seitens des
Körperelements, des Befestigungelements oder seitens eines Aufbaues aus diesen beiden
Komponenten vorgesehen sind, es wurde ermittelt, daß die einfachste Konstruktion
der Vorrichtung dadurch erreicht wird, daß die Anordnungsabschnitte für die beiden
oder mehr Schneidspitzenanordnungen so getroffen wird, daß sie zur Schaffung einer
zusammengesetzten oder überlagerten Gestaltung überlappen. D.h., die Sitzflächenausnehmung
ist vorzugsweise -zur Schaffung einer Vielzahl der Angriffsbereiche ausgebildet,
und eine Spitze aus einer der Gestaltungen ist an einer entsprechenden eindeutigen
Kombination der Angriffsbereiche zur Anlage bringbar.
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Mehrere Gestaltungen des Körperelements und der Befestigungseinrichtung
sind möglich, um die Angriffsbereiche vorzusehen.
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Bei einer ersten Gestaltung liefern sowohl die Befestigungseinrichtung
als auch das Körperelement wenigstens einen der Angriffsbereiche. Eine besondere
Konstruktion de#r Vorrichtung gemäß dieser Ausbildungsmöglichkeit weist eine Befestigungseinrichtung
in Form eines Spannblocks auf, der an dem Körperelement zur gemeinsamen Bildung
der Sitzflächenausnehmung mit dem Körperelement befestigbar ist. Der Spannblock
weist vorzugsweise eine Unterfläche auf, die zur Schaffung einer Schulter abgestuft
ist, welche wenigstens zwei der Angriffsbereiche vorsieht, wobei die restlichen
Angriffsbereiche,
die nicht von der Schulter geschaffen sind, seitens
des Körperelements vorgesehen sind. Vorzugsweise besitzt das Körperelement eine
vertiefte Sitzfläche, in der eine Schneidspitze und auch die Schulter des Spannblocks
aufnehmbar sind. Die vertiefte Sitzfläche des Körperelements besitzt Seitenwände,
die die restlichen Angriffsbereiche bilden, wobei die Anordnung so getroffen ist,
daß bei zusammengebautem Spannblock und Körperelement die Wände der vertieften Sitzfläche
und die Schulter des Spannblocks gemeinsam die Angriffsbereiche für die Schneidspitzen
vorsehen.
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Bei einer zweiten möglichen Konstruktion der Vorrichtung können die
Angriffsbereiche der Sitzflächenausnehmung ausschließlich oder wenigstens teilweise
durch die Gestaltung des Körperelements vorgesehen sein. Bei dieser besonderen Anordnung
kann das Körperelement eine vertiefte Sitzfläche aufweisen, in der eine Schneidspitze
aufnehmbar ist, wobei die Angriffsbereiche der Sitzflächenausnehmung durch Umfangsrandabschnitte
der vertieften Sitzfläche vorgesehen sind.
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Bei einer dritten möglichen Konstruktion der Vorrichtung können die
Angriffsbereiche durch die besondere Gestaltung der Befestigungseinrichtung vorgesehen
sein. Insbesondere kann das Körperelement eine vertiefte Sitzfläche zur Aufnahme
einer Schneidspitze in derselben aufweisen, wobei die Befestigungseinrichtung einen
Spannblock besitzt, der relativ dicht im Innern der vertieften Sitzfläche passend
ausgebildet ist, wobei der Spannblock eine Unterfläche besitzt, die so mit einer
Ausnehmung versehen ist, daß sie auf die vertiefte Sitzfläche in beabstandeter Zuordnung
zu dieser weist, und wobei die mit einer Ausnehmung versehene Unterfläche des Spannblocks
so gestaltet ist, daß sie die zahlreichen Angriffsbereiche vorsieht.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile sind den übrigen Ansprüchen
sowie dem anschließenden Beschreibungsteil zu entnehmen, in dem bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden.
Es zeigen Figuren 1 und 2 eine Draufsicht und eine entsprechende Seitenansicht einer
Bohrstange, bei der die Vorrichtung gemäß der Erfindung anwendbar ist; Figuren 3
und 4 eine Draufsicht und ein entsprechender Seitenaufriß eines Spannblocks, der
bei der Bohrstange der Figuren 1 und 2 verwendbar ist; Figuren 5 und 6 gestrichelt
die Montage von quadratischen oder rechteckigen und gleichseitigen dreieckigen Schneidspitzen
innerhalb eines Aufbaues aus Bohrstange und Spannblock gemäß den Figuren 1 bis 4;
Figur 7 eine erste alternative Anordnung einer Bohrstange zur Befestigung von quadratischen
und gleichseitig dreieckigen Schneidspitzen; Figur 8 eine zweite alternative Anordnung
einer Bohrstange zur Befestigung von quadratischen oder rechtwinkligen und runden
Schneidspitzen; und Figur 9 eine perspektivische Unteransicht eines Spannblocks,
der eine ausgesparte Unterfläche besitzt und bei der Bohrstange der Figuren 1 und
2 verwendbar ist.
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Es wird zunächst auf die Figuren 1 bis 6 Bezug genommen, in denen
die Werkzeughaltevorrichtung ein Körperelement 10 in Form einer Bohrstange 11 aufweist,
die einen äußeren Rand bzw. ein äußeres Ende 12 zur Montage einer Schneidspitze
15 (Fig. 5 oder Fig. 6) und eine Befestigungseinrichtung 20 in Form eines Spannblocks
21 zur lösbaren Festlegung der Schneidspitze
15 an dem Rand 12
besitzt. Wenn der Spannblock 21 an dem Rand 12 der Bohrstange 11 montiert ist, ist
eine Sitzflächenausnehmung 14 gebildet, in der die Schneidspitze 15 aufnehmbar ist.
Die Schneidspitze 15 kann eine Gestaltung besitzen, welche aus wenigstens zwei Schneidspitzengestaltungen
ausgewählt ist. Die Sitzflächenausnehmung 14 besitzt für jede der Schneidspitzengestaltungen
einen Halteabschnitt, der mehrere Angriffsbereiche 25, 26, 27, 28 und 29 für den
Angriff von unterschiedlichen Schneidspitzen 15, um die Schneidspitzen innerhalb
der Sitzflächenausnehmung formschlüssig anzuordnen.
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In den Figuren 1 bis 6 sind die Angriffsbereiche der Sitzflächenausnehmungen
1 4 durch die Bohrstange 11 und durch den Spannblock 21 gebildet, wenn sie zusammengebaut
sind und zwischen sich die Sitzflachenausnehmung 14 abgrenzen.
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Die Sitzflächenausnehmung 14 ist so gestaltet, daß sie die zahlreichen
Angriffsbereiche25 bis 29 vorsieht, und eine Schneidspitze 15 einer der Gestaltungen
ist an einer entsprechenden eindeutigen Kombination der Angriffsbereiche 25 bis
29 zur Anlage bringbar. Insbesondere ist, bezugnehmend auf Figur 5, die dart stellte
quadratische oder rechtwinklige Schneidspitze 16 an den Angriffsbereichen 26, 27
und 29 zur Anlage bringbar. Die in Figur 6 dargestellte gleichseitige rechteckige
Schneidspitze 17 ist jedoch an den Angriffsbereichen 25, 28 und 29 zur Anlage bringbar.
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Bei detaillierterer Bezugnahme auf die in den Figuren 1 bis 6 dargestellten
besonderen Konstruktionen weist die Befestigungseinrichtung 20 einen Spannblock
21 auf, der an der Bohrstange 11 so befestiagbar ist, daß er gemeinsam mit der Bohrstange
11 die Sitzflächenausnehmung 14 bildet. Der Spannblock 21 besitzt eine Unterfläche
30, die zum Vorsehen einer Schulter 31 gestuft ist, um die beiden Eingriffsflächen
27, 28 zu schaffen.
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Die restlichen Angriffsflächen 25, 26, 29, die nicht von
der
Schulter 31 geschaffen sind, werden durch die Bohrstange 11 vorgesehen. Wie gezeigt,
besitzt die Schulter 31 in Draufsicht eine flache, in etwa V-förmige Gestaltung,
um die beiden ebenen Angriffsbereiche bzw. Zonen 27, 28 vorzusehen.
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Die Bohrstange 11 besitzt eine vertiefte Sitzfläche 32, in der eine
Schneidspitze 15 und auch die Schulter 31 des Spannblocks 21 aufnehmbar sind. Die
vertiefte Sitzfläche 32 der Bohrstange 11 weist Seitenwände au#f, die die restlichen
Angriffsbereiche 25, 26, 29 bilden. Die Anordnung ist derart getroffen, daß dann,
wenn der Spannblock 21 und die Bohrstange 11 zusammengebaut werden, die Wände der
vertieften Sitzfläche 32 und die Schulter 31 des Spannblocks zusammen die Angriffsbereiche
.25 bis 29 für die Schneidspitzen 15 vorsehen.
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Die Bohrstange 11 besitzt im allgemeinen einen üblichen Aufbau und
ist dementsprechend im allgemeinen zylindrisch und besitzt eine Längsachse, wobei
das äußere Ende 12 der zylindrischen Bohrstange 11 zur Montage der Schneidspitze
15 und das innere Ende 13 dazu vorgesehen ist, in einem Spannfutter einer Bohrmaschine
oder dergleichen befestigt zu werden. Das äußere Ende 12 der Bohrstange 11 ist so
ausgelegt, daß es eine obere Fläche 40 aufweist, wobei die vertiefte Sitzfläche
32 in der oberen Fläche 40 vorgesehen ist und sich in einer gemeinsamen Richtung
unter einem Winkel zu der Längsachse der Bohrstange 11 erstreckt, wobei die vertiefte
Sitzfläche 32 an dem äußeren Ende 12 so offen ist, daß eine Schneidecke bzw. ein
Schneidrand der Schneidspitze 15 sich über den Außenrand der Bohrstange 11 hinaus
erstrecken kann. Die vertiefte Sitzfläche 32 weist im allgemeinen parallele. Seitenwände
26, 29 auf, welche gegenüberliegende Anlageflächen zur Anordnung der Schneidspitze
15 liefern. Die Sitzflächenseitenwände 26, 29 erstrecken sich nach innen über deren
Abschnitte hinaus, um
für die teilweise Aufnahme des Spannblocks
21 innerhalb der vertieften Sitzfläche 32 an deren inneren Ende Anschlagflächen
vorzusehen.
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Der Spannblock 21 ist mit einem Sockelabschnitt 22, der innerhalb
des inneren Endes der vertieften Sitzfläche 32 passend einsetzbar ist, und mit einem
Spannabschnitt 23 versehen, der die an dem äußeren Ende der vertieften Sitzfläche
32 angeordnete Schneidspitze 15 so überlagert, daß die Schulter 31 zwischen dem
Sockel 22 und den Spannabschnitten 23 ein inneres Ende der Sitzflächenausnehmung
14 bildet. Der Spannblock 21 ist an der Bohrstange 11 mit Hilfe einer ( nicht dargestellten
) Schraube befestigbar, die durch den Sockelabschnitt 22 in ein Gewindeloch 42 in
dem inneren Ende der vertieften Sitzfläche 32 der Bohrstange 11 tritt.
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Die obere Fläche an dem äußeren Ende des Spannabschnitts 23 ist zu
einer Meißelkante an dem äußersten Rand des Klemmabschnitts 23 so zugespitzt, daß
sie eine Spanbrecherfläche 43 zur Verwendung bei einem Bohrbetrieb vorsieht. Die
Spanbrecherfläche 43 dient, wie allgemein bekannt ist, zum Umbiegen oder spiralförmigen
Drehen der von einem Werkstück entfernten Metallspäh#e, damit die Späne wegbrechen,
um ein Entfernen der Späne ohne Störung des Bohrbetriebs zu ermöglichen. Ein Spanbrecher
kann auch durch den äußeren oberen Rand der Schneidspitze 15 vorgesehen sein, wie
ebenfalls im Stand der Technik bekannt.
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Bei der Ausbildungsform der Figuren 1 bis 6 ermöglicht die Sitzflächenausnehmung
14 sowohl die Montage von quadratischen als auch gleichseitig dreieckförmigen Schneidspitzen
16, 17.
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Bei dieser Ausbildungsform liefert die Schulter 31, .die durch die
abgesetzte Unterfläche des Spannblocks 21 gebildet ist, die beiden Angriffsbereiche27,
28. Ein ersterdieserAngriffsbereiche 27 ist unter rechten Winkeln zu den parallelen
Seitenwänden
26, 29 der vertieften Sitzfläche 32 angeordnet ( wenn der Spannblock 21 an der Bohrstange
11 befestigt ist ), wobei die Anordnung so getroffen ist, daß die erste Schulterfläche
27 gemeinsam mit den Seitenwänden 26, 29 der vertieften Sitzfläche sich in Anlage
mit dem Umfangsrand einer quadratischen Schneidspitze 16 (5) befindet. D.h., drei
Ränder des quadratischen Umfangs der Schneidspitze 16 werden gegen die Angriffsbereiche,
die von den beiden gegenüberliegenden parallelen Seitenwänden 26, 29 der vertieften
Sitzfläche 32 und durch die erste Schulterfläche 27 des Spannblocks 21 vorgesehenen
Angriffsbereiche formschlüssig plaziert oder wenigstens durch diese dicht begrenzt.
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Die andere oder zweite Fläche 28 der Schulter 31 ist unter einem Winkel
von 600 zu der nahen Seitenwand 29 der vertieften Sitzfläche 32 angeordnet und dargestellt,
d.h., zu der Seitenwand 29, die näher zu der Seite der Bohrstange 11 liegt, an der
die Schneidspitze 15 vorsteht. Die gewinkelte zweite Schulterfläche 28 stößt nahe
der Längsachse des Spannblocks 21 auf die rechten Winkel der ersten Schulterfläche
27. Auf diese Weise kann eine gleichseitige dreieckige Schneidspitze 17 (Fig. 6)
formschlüssig innerhalb der Sitzflächenausnehmung 14 angeordnet werden, wobei ein
Rand gegen die nahe Seitenwand 29 der vertieften Sitzfläche 32 liegt oder dicht
durch diese begrenzt wird, und ein Abschnitt des angrenzenden Schneidspitzenrandes
an die gewinkelte zweite Fläche 28 der Spanblockschulter 31 angreift. Auf Wunsch
kann die ferne Seitenwand 26 der vertieften Sitzfläche 32 in einer Verlängerung
der Linie der gewinkelten zweiten Schulterfläche 28 münden, wie dargestellt, und
ein nach außen weisender Wandabschnitt 25 der vertieften Sitzfläche 32 kann vorgesehen
sein, um einen wei teren Angriffsbereich 25 für den Rand der gleichseitigen dreieckigen
Schneidspitze 17 zu bilden. Der nach außen weisende Wandabschnitt 25 ist als Verlängerung
der Linie der abgewinkelten zweiten Schulterfläche 28 angeordnet.
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Zur Handhabung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die
in den Figuren 1 bis 6 gezeigt und oben für die Montage von quadratischen und gleichseitigen
dreieckigen Schneidspitzen 16, 17 beschrieben worden ist, kann der Spannblock 21
lose an der Bohrstange 11 montiert werden, wobei der Sockelabschnitt 22 des Spannblocks
21 im Innern des inneren Endes der vertieften Sitzfläche 32 der Bohrstange 11 aufgenommen
ist. Die Sitzflächenausnehmung 14 ist zwischen der Unterfläche 30 des Spannabschnitts
23 des Spannblocks 21, der Schulter 31 des Spannblocks 21, den parallelen gegenüberliegenden
Seitenwänden 26, 29 und dem nach außen weisenden Wandabschnitt 25 und der Grundfläche
der vertieften Sitzfläche 32 der Bohrstange 11 gebildet, und die Sitzflächenausnehmung
14 ist zur Aufnahme entweder einer quadratischen oder einer gleichseitigen dreieckigen
Schneidspitze 16, 17 ausgebildet. Beispielsweise kann, wie in Fig. 5 gezeigt, eine
quadratische Schneidspitze 16 in die Sitzflächenausnehmung 14 eingesetzt sein, wobei
die beiden gegenüberliegenden Ränder der quadratischen Schneidspitze 16 an die gegenüberliegenden
parallelen Wände 26, 29 der vertieften Sitzfläche 32 der Bohrstange 11 und an die
rechtwinklige erste Fläche 27 der Schulter 31 des Spannblocks 21 angreifen oder
durch diese dicht begrenzt werden. Auf diese Weise kann die quadratische Schneidspitze
16 innerhalb der Sitzflächenausnehmung 14 formschlüssig angeordnet und die ( nicht
dargestellte ) Spannschraube angezogen werden, um fest die Schneidspitze 16 in ihrer
Betriebsstellung am Ende 12 der Bohrstange 11 zu ergreifen. Bei Verschleiß der Schneidkante
oder -ecke 45 der quadratischen Schneidspitze 16 kann die Spannschraube gelöst und
die quadratische Schneidspitze 16 entfernt , gedreht und wiederum in der Sitzflächenausnehmung
14 derart angeordnet werden, daß sie eine neue Schneidekante für Bohrvorgänge präsentiert
. Falls eine quadratische Schneidspitze 16 durch eine gleichseitige dreieckige Schneidspitze
17 ersetzt werden soll, wird die Schraube wiederum gelöst und die quadratische Schneidspitze
16 entfernt. Die dreieckige
Schneidspitze 17 kann dann, wie in
Fig. 6 gezeigt, derart eingesetzt werden, daß ein Rand der dreieckigen Schneidspitze
17 an die nahe Seitenwand 29 der vertieften Sitzflache 32 der Bohrstange 1-1 angreift,
wobei der. angrenzende innere Rand der gleichseitigen dreieckigen Schneidspitze
17 sowohl an die abgewinkelte zweite Schulterfläche 28 des Spannblocks 21 als auchandennachaußen
weisenden Wandabschnitt 25 der vertieften Sitzfläche 32 angreift, wobei die beiden
letzteren Angriffsbereiche 25, 28 durch einen Einsetzabschnitt der Sitzflächenausnehmung
14 getrennt sind, der ohne Funktion ist, wenn die gleichseitige dreieckige Schneidspitze
17 in der Sitzflächenausnehmung 14 aufgenommen ist, jedoch für die formschlüssige
Anordnung der quadratischen Schneidspitze 16 wirksam ist. Somit ist zu erkennen,
daß die bevorzugte Ausbildungsform der Montagevorrichtung für Schneidspitzen gemäß
der Erfindung und wie in den Figuren 1 bis 6 dargestellt, einen einfachen und wirkungsvollen
Aufbau vorsieht, der zur Montage von unterschiedlich geformten Schneidspitzen 15
verwendet werden kann, ohne daß die Bohrstangen 11 oder Spannblöcke 21 ausgetauscht
oder ersetzt werden müssen.
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Es ist zu erkennen, daß zahlreiche Variationen der Konstruktion und
Anordnung von Teilen möglich sind, und die Figuren 7 bis 9 zeigen drei dieser Variationen.
Beispielsweise können, bezugnehmend auf die Ausbildungsform von Figur 7, in der
dieselben Referenzzahlen für dieselben Merkmale wie bei den vorhergenden Figuren
verwendet worden sind, die Angriffsbereiche 25, 26, 27a, 28a und 29 der Sitzflächenausnehmung#14
durch Umfangsabschnitte der Sitzflächenausnehmung 32 vorgesehen sein. Die Sitzflächenausnehmung
14, die durch die Angriffsbereiche 25, 26, 27a, 28a, 29 und durch die Grundfläche
der vertieften Sitzfläche 32 begrenzt wird, ist zur Aufnahme von wenigstens zwei
unterschiedlichen Schneidspitzengestaltungen derart ausgebildet,
daß
wenigstens zwei Angriffsbereiche durch jede Schneidspitzengestaltung beaufschlagt
werden. Bei der Ausbildungsform von Figur 5 kann die vertiefte Sitzfläche 32 quadratische
und gleichseitige dreieckige Schneidspitzen unterbringen. Die vertiefte Sitzfläche
32 ist so angeordnet, daß sie zwei gegenüberliegende parallele Seitenwände 26, 29
und einen nach außen weisenden Wandabschnitt 25 aufweist, wie allgemein zuvor im
Zusammenhang mit den Figuren 1 bis 6 beschrieben. Das innere Ende der vertieften
Sitzfläche 32 ist jedoch mit zwei Endwandabschnitten 27a, 28a versehen, die unter
einem Winkel zueinander angeordnet sind, wobei ein orthogonaler Endwandabschnitt
27a sich unter rechten Winkeln zu der fernen Seite 26 der vertieften Sitzfläche
32 befindet, wobei der andere abgewinkelte Endwandabschnitt 28a unter einem Winkel
von 600 zu dem nahen Seitenwandabschnitt 29 verläuft, und wobei die orthogonalen
und abgewinkelten Endwandflächen 27a, 28a sich in etwa auf halben Wege zwischen
den gegenüberliegenden parallelen Seitenwänden 26, 29 schneiden. Bei dieser Gestaltung
der Bohrstange 11 kann die Befestigungseinrichtung eine ( nicht dargestellte ) Spannplatte
aufweisen, welche so angeordnet ist, daß sie die obere Fläche 40 des ~7des 12 der
Bohrstange 11 überdeckt, in welcher die vertiefte Sitzfläche 32 gebildet ist und
durch welche eine ( nicht dargestellte ) Befestigungsschraube so angeordnet ist,
daß sie in das Loch 42 in der Bohrstange 11 eintritt. Bei dieser Anordnung der Bohrstange
11 ist es auch möglich, eine übliche Schraube oder eine exzentrische Schraube zu
verwenden, die unmittelbar durch eine in geeigneter Weise angeordnete Schneidspitze
in die Bohrstange 11 eintritt.
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In der Ausbildungsform von Figur 8 ist eine Bohrstange 11 dargestellt,
die eine vertiefte Sitzfläche 32 an ihrem äußeren Ende besitzt. In der vertieften
Sitzfläche 32 sind Schneidspitzen mit runder und/oder quadratischer Gestaltung aufnehmbar.
In diesem besonderen Fall sind
die Anyriffsbcreiche 50, 51 für
eine runde Schneidspitze in etwa bogenförmig geformt, wobei die gesamte Sitzflächenausnehmung
die generelle Gestaltung des äußeren Umfangsrandes eines darüber angeordneten Quadrates
oder Kreises besitzt. D.h., die bogenförmigen Angriffsbereiche 50, 51 für die Anordnung
einer runden Schneidspitze führen in einen Einsetzabschnitt, der zueinander. orthononale
Angriffsbereiche 52, 53, 54 vorsieht, die zur formschlüssigen Anordnung einer quadratischen
oder rechteckigen Schneidspitze verwendet werden könen.
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Aus den Figuren 7 und 8 ist zu erkennen, daß auch Schneidspitzen mit
anderen Gestaltungen als quadratisch oder gleichseitig dreieckig oder kreisförmig
gemäß den Prinzipien der Erfindung Rechnung getragen werden kann.
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Wie in der weiteren alternativen Ausbildungsmöglichkeit einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung und nach der Darstellung in Figur 9 gezeigt, kann die Befestigungseinrichtung
20 so angeordnet sein, daß sie gemeinsam mit dem äußeren Rand einer ( nicht dargestellten
) Bohrstange eine Sitzflächenausnehmung 14 abgrenzt, um in dieser eine Schneidspitze
aufzunehmen, die eine aus wenigstens zwei verschiedenen Schneidspitzengestaltungen
ausgewählte Gestaltung hat.
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Die Sitzflächenausnehmung 14 besitzt für jede Schneidspitzengestaltung
einen Anordnungsabschnitt, wobei die Anordnungsabschnitte Angriffsbereiche 25b,
26b-, 27b, 28b, 29b zur Anlage seitens einer entsprechenden Schneidspitze aufweisen,
um auf diese Weise diese Schneidspitze formschlüssig im Innern der Ausnehmung 14
zu plazieren.
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Bei der Ausbildungsform von Figur 9 sind die Angriffsbereiche 25b
bis 29b durch die Befestigungseinrichtung 20 geschaffen. Insbesondere kann der Spannblock
21 in Figur 9 so konstruiert sein, daß er relativ dicht vollständig innerhalb einer
vertieften Sitzfläche paßt, die in dem
äußeren Rand einer Bohrstange
vorgesehen ist. Der ~Spannblock 21 besitzt eine Unterfläche 30, die bei 55 so mit
einer Ausnehmung versehen ist, daß sie auf die vertiefte Sitzfläche in der Bohrstange
in beabstandeter Zuordnung zu dieser weist, wobei die mit einer Ausnehmung versehene
Unterfläche 30 des Spannblocks 21 so gestaltet ist, daß sie die zahlreichen Angriffsflächen
25b bis 29b vorsieht.
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Die Art der Handhabung des Spannblocks 21 in Figur 9 ist leicht zu
verstehen, wenn daraufhingewiesen wird, daß die Form des mit einer Ausnehmung versehenen
Abschnitts 55 ein Spiegelbild der vertieften Sitzfläche 32 ist, die in dem Ende
der Bohrstange 11 in Figur 11 vorgesehen ist.
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Somit kann eine dreieckige Schneidspitze formschlüssig angeordnet
werden, wobei die Umfangsabschnitte der Schneidspitze an den Angriffsflächen 25b,
28b und 29b anliegen.
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In gleicher Weise kann eine quadratische oder rechtwinklige Schneidspitze
eingesetzt werden, wobei die Umfangsränder der Schneidspitze an den Angriffsbereichen
26b, 27b und 29b anliegen.
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Es ist zu erkennen, daß die Erfindung eine Montagevorrichtung für
Schneidspitzen von Bohrstangen oder anderen Werkzeughaltevorrichtungen, wie beispielsweise
Metalldrehvorgänge schafft. Die Montagevorrichtung ermöglicht einen einfachen Wechsel
der Schneidspitzenart. Die Bohrstange oder der Werkzeughalter kann genormt sein
oder einen konventionellen Aufbau bei einer möglichen Ausbildungsform ( Fig. 9)
besitzen, wobei die Möglichkeit zur Montage unterschiedlicher Schneidspitzengestaltungen
durch ein speziell ausgebildetes Befestigungselement in Form eines Spannblocks vorgesehen
ist.
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