DE3416784C2 - Türblatt mit einer Richtvorrichtung - Google Patents
Türblatt mit einer RichtvorrichtungInfo
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Abstract
Es wird ein Türblatt beschrieben, das eine Richtvorrichtung zum Planrichten, beispielsweise nach witterungsbedingtem Verzug, enthält, die bei einfachstem Aufbau zuverlässig arbeitet, bequem betätigt werden kann und so kompakt aufgebaut ist, daß sie von außen unsichtbar in das Türblatt versenkt werden kann. Zu diesem Zweck wird die aus einer Spannstange und einem mit der Spannstange verschraubbaren Gewindegegenstück versehene Richtvorrichtung in einen in die Rahmenstrebe der Tür eingearbeiteten Längsschlitz eingelegt. Die Spannstange ist durch einen in einer Ausnehmung in der Tür ragenden Ansatz gegen Verdrehung gesichert. Das Gewindegegenstück ist drehbar, aber gegen Längsbewegung gesichert in einem oberen Lagerzapfen gehalten, der sich ebenfalls in einer Ausnehmung in der Tür erstreckt. Die Oberseite des Gewindegegenstückes weist Schraubenangriffsflächen auf, die durch den Längsschlitz von der Oberseite der Tür her zugänglich sind. Je nachdem, ob nun der Abstand der beiden, durch den Ansatz einerseits und den Lagerzapfen andererseits gebildeten Festlager durch Ineinanderdrehen der an der Spannstange und am Gewindegegenstück vorhandenen Gewinde verkürzt oder durch Herausdrehen verlängert wird, werden entsprechende Stauch- bzw. Zugkräfte auf die anliegenden Holzfasern der Tür übertragen, wodurch ein Ausgleich des Verzugs erreicht wird.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Türblatt mit einer Richtvorrichtung der im Oberbegriff von Anspruch 1 erläuterten Art.
- Eine zum Planrichten verzogener Türblätter verwendete Richtvorrichtung ist aus der DE-OS 28 19 373 bekannt. Die bekannte Vorrichtung ist als Justierbeschlag ausgebildet, der bei der Herstellung bzw. nachträglich auf die Außenoberflächen der Tür aufgebracht wird. Die Spannglieder derjenigen Ausführungsbeispiele, die sowohl zum Strecken als auch zum Stauchen der anliegenden Holzfasern geeignet sind, bestehen in einem ersten Ausführungsbeispiel aus der mit einem Außengewinde versehenen Stange, einer mit dem oberen Festlager verbundenen, von dem Gewindeende der Stange durchsetzten Hülse und zwei mit Gegengewinde versehenen Kreuzlochmuttern an beiden Enden der Hülse. Soll die Seite der Tür, auf der der Justierbeschlag sitzt gestreckt werden, so wird zunächst die dem Ende der Spannstange zugewandte Kreuzlochmutter ein Stück aus ihrer Anlage an der Hülse verschraubt. Dann wird die gegenüberliegende Kreuzlochmutter so angezogen, daß die Spannstange durch die Hülse hindurchgezogen und der Abstand zwischen den Festlagern somit vergrößert wird. Soll die Seite, an der der Justierbeschlag sitzt, gestaucht werden, so wird umgekehrt verfahren; d. h., es wird zunächst die dem festen Ende der Spannstange zugewandte Kreuzlochmutter gelockert und die Spannstange mit der dem freien Ende zugewandten Kreuzlochmutter durch die Hülse gezogen, so daß sich der Abstand zwischen den Festlagern verringert. Dieses Ausführungsbeispiel ist durch die Vielzahl der notwendigen Handgriffe relativ umständlich zu betätigen. Das Wirkungsprinzip ist weiterhin nicht auf eine Spannvorrichtung übertragbar, die in das Innere einer Tür verlegt werden soll, da die Kreuzlochmuttern zum Betätigen zumindest auf einem großen Teil ihres Umfanges und über den gesamten Verstellweg frei zugänglich sein müssen. Des weiteren kann die obere Kreuzlochmutter versehentlich abgeschraubt werden und verlorengehen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Türblatt entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, bei dem die Richtvorrichtung zuverlässig und bequem betätigt werden kann und so kompakt aufgebaut ist, daß sie von außen unsichtbar in das Türblatt versenkt werden kann.
- Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches gelöst.
- Die erfindungsgemäß ausgestaltete Einheit aus dem Spannglied und den Festlagern ist einerseits stark genug, die auftretenden Stauchkräfte ohne Ausknickung aufzunehmen und ist andererseits klein genug, um im Inneren auch des relativ schwachen Rahmens einer normalen Zimmertür Aufnahme zu finden, ohne daß die Einbauten für das Schloß und die Angelbeschläge behindert werden. Die Richtvorrichtung ist weiterhin problemlos zu betätigen, ohne daß die Gefahr besteht, daß sich die Zugstange verkantet oder unbeabsichtigt Einzelteile aus der Vorrichtung lösen können.
- In der Ausgestaltung nach den Ansprüchen 2 und 3 ist das erfindungsgemäße Spannglied besonders kostengünstig herzustellen, da auf eine handelsübliche Kopfschraube, z. B. eine Imbusschraube zurückgegriffen werden kann.
- Bei der Ausgestaltung nach den Ansprüchen 4 bis 6 kann die Gewindestelle in beliebiger Höhe, z. B. in der Mitte der Tür angeordnet werden.
- Die Ausgestaltung des Lagerzapfens für das zweite Festlager nach Anspruch 7 bewirkt eine sichere Lagerung des Gegengewindestückes.
- In der Ausgestaltung nach Anspruch 8 kann der Lagerzapfen in der Ausnehmung verklemmt werden.
- Eine alternative Ausführungsform des Lagerzapfens, die besonders einfach herstellbar ist, beschreibt Anspruch 9. Anspruch 10 beschreibt eine besonders vorteilhafte, zwar einfache, aber trotzdem wirksame Ausgestaltung des ersten Festlagers.
- Die Ausgestaltung des ersten Festlagers nach den Ansprüchen 11 und 12 schützt die Tür wirksam gegen Beschädigungen bei stärkeren Verwerfungen.
- Die Ausgestaltung nach Anspruch 13 stellt sicher, daß sich die Spannstange nur in der gewünschten Weise bewegen kann.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 die Vorderansicht eines Türblattes,
- Fig. 2 die Draufsicht auf Fig. 1,
- Fig. 3 den Schnitt III/III aus Fig. 1 mit einer nur schematisch gezeichneten Richtvorrichtung,
- Fig. 4 die auseinandergezogene Darstellung eines ersten Ausführungsbeispieles der Richtvorrichtung,
- Fig. 5 die das untere Festlager bildende Spannzange aus Fig. 4,
- Fig. 6 die Hälfte des das obere Festlager bildenden Lagerzapfens aus Fig. 4,
- Fig. 7 die auseinandergezogene Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispieles der Richtvorrichtung.
- Aus Fig. 1 ist ein als Ganzes mit 1 bezeichnetes Türblatt mit einem aus rechtwinklig aufeinanderstoßenden Rahmenstreben 2 bestehenden Rahmen, einer Füllung 3 und beidseitig angeordnete Deckschichten 5 ersichtlich.
- Eine der Längsseiten der Tür ist mit den Scharnierteilen 6 und die gegenüberliegende Seite mit den Schloßeinbauten 7 versehen. Entlang beider Längskanten befindet sich in der senkrechten Rahmenstrebe jeweils ein Längsschlitz 8. Der Längsschlitz 8 ist von der oberen Schmalseite des Türblattes 1 zugänglich und, wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, aus der Mittelebene des Türblattes 1 versetzt direkt unter derjenigen Deckschicht 5 angeordnet, die die dem Schloßkasten abgewandte Seite des Rahmens 2 bedeckt. In den Längsschlitz 8 mündet an der Oberseite der Tür eine Aussparung 9 und an der Unterseite der Tür eine Aussparung 10. Die Aussparungen 9 und 10 erstrecken sich in einer Richtung quer zur Mittelebene des Türblattes 1, wobei die Aussparung 9 als Durchgangsbohrung ausgestaltet sein kann.
- Wie schematisch aus Fig. 3 zu sehen, ist in dem Längsschlitz 8 und den Aussparungen 9 und 10 eine der nachfolgend beschriebenen Richtvorrichtungen eingelegt.
- Fig. 4 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Richtvorrichtung 11. Die Richtvorrichtung 11 besteht aus einem Stellglied mit einer Spannstange 12 und einem Gewindegegenstück 13. Die Spannstange 12 besteht aus einem Rohr und weist an ihrem einen Ende ein Innengewinde 14 auf. Das andere Ende der Spannstange 12 weist einen Ansatz 15 auf, der durch Abwinkeln des unteren Endes der Spannstange 12 gebildet ist. Der Ansatz 15 ist zur Aufnahme in eine Spannzange 16 derart ausgebildet, daß sich die Spannstange 12 um einen Betrag nach rechts bzw. links (Fig. 3) bewegen kann, der ausreicht, um die zum Richten der Tür notwendige Biegung der Spannstange zu ermöglichen. Dabei ist die Spannzange 16 bevorzugt so ausgestaltet, daß das äußere Ende des Ansatzes 15 im Inneren festgehalten wird und sich das an der Spannstange 12 anliegende Ende des Ansatzes 15 nach oben bzw. unten bewegen kann. Dem Ansatz 15 diametral gegenüberliegend ist an der Spannstange 12 ein Distanzstück 17 vorgesehen, das sich an der Deckschicht 5 abstützt. Das Distanzstück 17 ist vorzugsweise durch Ausbiegen der Spannstange 12 gebildet und abgerundet, so daß es beim Bewegen der Spannstange 12 auf der Deckschicht 5 abrollt. Durch die Abstützung des Distanzstückes 17 auf der Deckschicht 5 wird der Ansatz 15 gegen Herausrutschen aus der Spannzange 16 gesichert, ohne daß die Bewegung der Spannstange 12 behindert wird, wie dies der Fall wäre, wenn sich die Spannstange 12 direkt an der Deckschicht 5 abstützen würde.
- Das Gewindegegenstück ist als Imbusschraube 13 mit einem den Innensechskant 18 aufweisenden Zylinderkopf 19 ausgestaltet. Die Imbusschraube 13 ist in einer Ausnehmung 20 eines zylindrischen Lagerzapfens 21 aufgenommen, der aus zwei Hälften 21 a und 21 b besteht. Die Ausnehmung 20 mündet jeweils in den im montierten Zustand nicht gegenüberliegenden Oberflächen der beiden Lagerzapfenhälften 21 a und 21 b in eine größere Ausnehmung 22 a bzw. 22 b. Die Größe der Ausnehmung 20 a ist dem Durchmesser des Gewindeschafts der Imbusschraube 13 angepaßt. Die Ausnehmung 20 b muß so groß sein, daß ein Innensechskantschlüssel bequem eingeführt werden kann. Die Ausnehmungen 22 a und 22 b haben im wesentlichen den gleichen Durchmesser bzw. die gleiche Größe wie der Zylinderkopf 19 der Imbusschraube 13. Die Summe der Tiefen der größeren Aussparungen 22 a und 22 b entspricht im wesentlichen der Höhe des Zylinderkopfes 19 der Imbusschraube 13. Der Übergang zwischen den jeweils größeren Ausnehmungen 22 a bzw. 22 b zu den kleineren Ausnehmungen 20 a bzw. 20 b bildet somit jeweils eine Anschlagfläche 23 a an der unteren Lagerzapfenhälfte 21 a bzw. 23 b (nicht dargestellt) an der oberen Lagerzapfenhälfte 21 b, an die die als Gegenanschlagflächen 24 bzw. 25 ausgebildete Ober- bzw. Unterseite des Zylinderkopfes anliegen. Bei der Montage wird zunächst die Imbusschraube 13 in die Ausnehmung 20 a der unteren Lagerzapfenhälfte 21 a eingefügt und dann die obere Lagerzapfenhälfte 21 b so aufgesetzt, daß die größere Ausnehmung 22 b auf dem Zylinderkopf aufliegt. Der Lagerzapfen wird nun in die Aussparung 9 in der Tür eingelegt und mit einem Keil 26 gesichert. Der Kopf 19 der Imbusschraube 13 ist somit durch die aneinanderliegenden Anschlagflächen 23 a und 24 bzw. 23 b und 25 innerhalb des Lagerzapfens 21 festgelegt, wobei der Innensechskant 18 durch die Ausnehmung 20 b von oben her zugänglich ist.
- Die konstruktive Ausgestaltung des Lagerzapfens 21 und der Spannzange 16 sind näher in der Fig. 5 und 6 erläutert.
- Fig. 5 zeigt die Spannzange 16, die aus einem inneren Buchsenteil 28 und vorzugsweise sechs federnden Segmenten 29 mit ansteigender Dicke besteht, die mit gegenseitigem Abstand auf dem Umfang des Buchsenteiles 28 verteilt angeordnet sind. Das Buchsenteil 28 weist eine innere Bohrung 30 auf, die zumindest an einer Seite des Buchsenteiles 28 in einem Bereich 30 a etwa den gleichen Durchmesser aufweist, wie der Ansatz 15 der Spannstange 12, so daß dieser in der Bohrung 30 festgelegt werden kann. Der Bereich 30 a ist so schmal, daß er den Ansatz 15 gerade noch festhalten kann, die Bewegung der Spannstange 12 jedoch so wenig wie möglich behindert. Zur anderen Seite des Buchsenteiles 28 erweitert sich die Bohrung 30zu einem Bereich 30 b, so daß sich der Ansatz 15 beim Durchbiegen der Spannstange 12 nach oben bzw. nach unten bewegen kann. Der Außenumfang des Buchsenteiles weist einen kegelförmigen Bereich auf, der etwa die gleiche Steigung aufweist, wie sie durch die Dickenänderung auch an den Segmenten 29 auftritt. Die Segmente 29 sind mit ihren dünnsten Enden in der Nähe der Seite des Buchsenteiles 28, an der der Bohrungsbereich 30 a mündet, an derjenigen Stelle angeordnet, wo der Kegelbereich beginnt. Die dem Buchsenteil 28 zugewandten Oberflächen der Segmente 29 verlaufen im nichtmontierten Zustand im wesentlichen parallel zur Mittelachse des Buchsenteiles 28, so daß zwischen dem Kegelbereich und der Oberfläche der Segmente 29 ein sich in Richtung auf diejenige Seite des Buchsenteiles 28, an der der Bohrungsbereich 30 b mündet, stetig vergrößernden Spalt verbleibt. Die Segmente 29 erstrecken sich über das Buchsenteil 28 hinaus, wobei ein Segment 29 a eine etwas reduzierte Länge aufweist und die beiden anliegenden Segmente 29 b mit einem sich vom freien Ende der Segmente in Richtung auf die Buchse erstreckenden Absatz 31 versehen sind. Durch den Absatz 31 wird die Dicke der Segmente 29 b an ihrem freien Ende reduziert, so daß zusätzlich Platz für eine Bewegung des Ansatzes 15 geschaffen wird. Die Deckfläche des kürzeren Segmentes 29 a ist etwas nach außen geneigt und befindet sich in Höhe des Ansatzes 31 an den anliegenden Segmenten 29 b. Die keglig verlaufenden Außenflächen der Segmente 29 sind im Bereich des Buchsenteiles 28 mit scharfkantigen Erhebungen 32 versehen, die sich unter Belastung im Holz der Tür verkrallen und die Spannzange 16 in der Ausnehmung 10 fest verankern.
- Im montierten Zustand liegt das verkürzte Segment 29 a oben, so daß der Absatz 15 so weit in das Buchsenteil 28 eingeschoben werden kann, bis die Spannstange 12 an der geneigten Deckfläche des verkürzten Segmentes 29 a anliegt.
- Die Ausnehmung 10 in der Rahmenstrebe 2 hat einen Durchmesser, der etwa dem Durchmesser des Buchsenteils 28 zuzüglich der doppelten Dicke der Segmente 29 entspricht, so daß die Segmente 29 gegen das Buchsenteil 28 gepreßt werden, wobei sich eine etwa zylindrische Außenform ergibt.
- Die Spannzange 16 besteht aus Kunststoff und wird in einem Stück in einer Spritzform hergestellt. Dabei sind die Segmente 29 entlang ihrer dünnsten Kanten zunächst mit dem Buchsenteil 28 verbunden und können somit einfach gehandhabt werden. Die Verbindungsstellen wirken als Sollbruchstellen, die dann brechen, wenn beim Eindrücken der Spannzange 16 in die Ausnehmung 10 der zylindrische Bereich des Buchsenteils 28 im Grund der Ausnehmung 10 anstößt. Durch weiteren Druck von außen auf die Segmente 29 verkeilen sich diese zwischen dem Buchsenteil 28 und der Ausnehmung 10 und klemmen das Buchsenteil 28 fest. Dabei sind die Abmessungen der Spannzange 16 derart auf die Abmessungen der Tür insbesondere der Tiefe der Ausnehmung 10 abgestimmt, daß die dünneren Enden der Segmente in vollständig eingesetztem Zustand mit dem Buchsenteil 28 bündig abschließen.
- In Fig. 6 ist eine Hälfte des Lagerzapfens 21 dargestellt. Der Lagerzapfen 21 weist eine im wesentlichen zylindrische Gestalt auf, wobei die Trennfläche zwischen den beiden Hälften in der Quermittelebene liegt, so daß beide Hälften etwa die gleiche Gestalt aufweisen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird deshalb nur die unter Lagerzapfenhälfte 21 a beschrieben, wobei sich die Bezugszeichen auch auf die obere Lagerzapfenhälfte beziehen.
- In der Nähe einer Stirnseite der Lagerzapfenhälfte 21 a befindet sich die durchgehend Ausnehmung 20 a in Form einer Durchgangsbohrung. An der Austrittsstelle der Durchgangsbohrung 20 a an der gekrümmten Seite der Lagerzapfenhälfte 21 a ist ein rohrförmiger Ansatz 32 a angeordnet, dessen Innendurchmesser dem Durchmesser der Durchgangsbohrung 20 a entspricht und der eine bessere Führung der Imbusschraube 13 gewährleistet. Von der Trennfläche der Lagerzapfenhälfte 21 a her erstreckt sich koaxial mit der Ausnehmung 20 a die größere Ausnehmung 22 a mit der unteren Anschlagfläche 23 a für die untere Gegenanschlagsfläche 24 am Kopf 19 der Imbusschraube 13. Der Durchmesser der größeren Ausnehmung 22 a entspricht etwa dem Durchmesser und die Tiefe etwa der halben Höhe des Kopfes 19. Die größere Ausnehmung 22 a ist aus fertigungstechnischen Gründen zur anliegenden Stirnseite hin offen, was jedoch keinen Einfluß auf die Funktion hat. Von der der Ausnehmung 20 a gegenüberliegenden Stirnseite erstreckt sich ein Schlitz 34 a in die Lagerzapfenhälfte 21 a. Der Schlitz 34 a weist abgeschrägte Absätze 35 a auf, die eine Auflagefläche für die Spannkeilhälften 26 a, b bilden. Die lediglich aus fertigungstechnischen Gründen mit Unterbrechungen angeordneten Absätze 35 a können auch umlaufend um den Schlitz 34 a angeordnet sein - in jedem Fall nimmt jedoch der Abstand der Oberfläche der Absätze 35 a zur Trennfläche der Lagerzapfenhälfte 21 a mit zunehmenden Abstand von der Stirnfläche ab. Jede Spannkeilhälfte 26 a weist an ihrem dicksten Ende einen verbreiternden Ansatz 27 a, b auf, der beidseitig über die Seitenflächen der Spannkeilhälften 26 a, b vorsteht und zur Auflage auf die hinteren Absätze 35 a, b ausgebildet ist. Die vom Spannkeil 26 wegweisenden Seitenflächen des Ansatzes 27 a, b sind abgeschrägt, so daß der Spannkeil 26 in der Lage ist, sowohl die aufeinanderliegenden Lagerzapfenhälften 21 a und 21 b als auch den Schlitz 34 jeder Lagerzapfenhälfte 21 a und 21 b auseinanderzudrücken, so daß sich der Lagerzapfen 21 sowohl in Richtung der Durchgangsbohrung 20 als auch quer zu dieser im Holz der Ausnehmung 9 in der Rahmenstrebe 2 festklemmt. Zum besseren Verkrallen mit dem Holz ist der Umfang jeder Lagerzapfenhälfte 21 a mit Vorsprüngen 36 versehen, die so gerichtet sind, daß deren scharfkantige Spitzen beim Einpressen des Spannkeils 26 in das Holz der Ausnehmung 9 gedrückt werden. Auf der Trennfläche jeder Lagerzapfenhälfte 21 a und 21 b sind Paßstifte 37 bzw. dazugehörige Paßlöcher 38 angeordnet, die ein paßgenaues Übereinanderlegen der beiden Lagerzapfenhälften 21 a und 21 b gestatten. Dabei sind die Paßstifte 37 auf einer Seite der Längsmittellinie jeder Lagerzapfenhälfte 21 a bzw. 21 b angeordnet, während die Paßbohrungen gegenüberliegend auf der anderen Seite der Längsmittelebene angeordnet sind.
- Jede Lagerzapfenhälfte 21 a, b wird in der gleichen Form aus Kunststoff gespritzt, wobei die Spritzform zweckmäßigerweise so ausgestaltet ist, daß gleichzeitig auch die zugehörige Spannkeilhälfte 26 a, b mit gefertigt werden kann. Die Spannkeilhälfte 26 a, b mit dem Ansatz 27 ist nach dem Herausnehmen aus der Form über dünne Verbindungsbrücken, die als Sollbruchstellen ausgestaltet sind, mit den Absätzen 35 a, b verbunden, die einen Zusammenhalt der Teile bei der Montage gewährleisten und beim Einschlagen der Spannkeilhälften 26 a, b brechen.
- Der Spannkeil 26 kann jedoch auch gesondert sowohl in Keil- als auch in Pyramidenstumpfform hergestellt werden.
- Bei der Montage wird zunächst die Imbusschraube 13 durch die Ausnehmung 20 a der unteren Lagerhälfte 21 a gesteckt und in das Innengewinde 14 der mit der Spannzange 16 versehenen Spannstange 12 soweit eingeschraubt, bis der Abstand der Mittellinien des Lagerzapfens 21 und der Spannzange 16 dem Abstand der Mittellinien der Ausnehmung 9 und 10 in der Tür entsprechen. Dann wird die obere Lagerzapfenhälfte 21 b aufgesetzt und die Richtvorrichtung 11 in den Längsschlitz 8 bzw. die Aussparungen 9 und 10 der Tür eingesetzt. Von der Rückseite der Tür wird dann der Spannkeil 2 durch die als Durchgangsbohrung ausgebildete Ausnehmung 9 eingeschlagen. Anschließend werden die Deckschichten 5 auf der Tür befestigt. Der Längsschlitz 8 bleibt am oberen, d. h., an dem dem Lagerzapfen 21 anliegenden Ende der Tür offen, so daß der Innensechskant 18 jederzeit von außen zugänglich ist.
- Aus Fig. 7 ist eine weitere erfindungsgemäße Richtvorrichtung 39 ersichtlich. Die Richtvorrichtung 39 besteht aus einer Spannstange in Form einer ersten Teilstange 40 und einem Gewindegegenstück in Form einer zweiten Teilstange 41. Die erste Teilstange 40 weist wiederum an ihrem einen Ende ein Innengewinde 42 auf, wobei das andere Ende der ersten Teilstange 40 ebenfalls zu einem Ansatz 43 abgewinkelt ist. Die zweite Teilstange 41 weist an einem Ende einen Gewindebolzen 44 auf, der in das Innengewinde 42 der ersten Teilstange 40 einschraubbar ist.
- Das andere Ende der zweiten Teilstange 41 ist mit einem in die Stirnseite eingearbeiteten Innensechskant 45 für ein Schraubwerkzeug versehen. In der Nähe des mit dem Innensechskant 45 versehenen Endes der zweiten Teilstange 41 sind eine nach oben weisende Anschlagfläche 46 und eine nach unten weisende Anschlagfläche 47 vorgesehen. Die Anschlagflächen 46 und 47 werden durch die Begrenzungsflächen einer Umfangsnut 48 gebildet. Die Anschlagflächen 46 und 47 liegen im montierten Zustand auf Anschlagflächen 49 und 50 eines Lagerzapfens 51 auf. Der Lagerzapfen 51 weist einen sich von einer seiner Stirnseiten her erstreckenden Querschlitz 52 auf, dessen Breite etwa dem Durchmesser der Teilstange 41 an der Stelle der Umfangsnut 48 entspricht. An den Mündungsstellen des Querschlitzes 52 ist der Lagerzapfen 51 so weit abgeflacht, daß der Abstand der Gegenanschlagflächen 49 und 50 etwa dem Abstand der Anschlagflächen 46 und 47 entspricht.
- Bei der Montage wird zunächst der Lagerzapfen 51 in die Ausnehmung 9 zum Bilden des zweiten Festlagers so eingelegt, daß sein Querschlitz 52 mit dem Längsschlitz 8 der Tür fluchtet. Dann werden die beiden Teilstangen 40 und 41 mit ihren Gewinden 42 und 44 so weit zusammengeschraubt, bis das abgewinkelte Ende 43 zum Bilden des ersten Festlagers in die Ausnehmung 10 und gleichzeitig die Umfangsnut 48 in den Querschlitz 52 paßt. Dann wird das aus den beiden Teilstangen 40 und 41 bestehende Spannglied in den Längsschlitz 8 eingelegt und der Längsschlitz 8 mit der anliegenden Deckplatte 5 abgedeckt. Der Längsschlitz 8 bleibt am oberen, d. h., an dem den Lagerzapfen 51 anliegenden Ende der Tür offen, so daß der Innensechskant 45 jederzeit von außen zugänglich ist.
- Je nach Verzugsrichtung des Türblattes 1 kann nun die Tür mit Hilfe der Richtvorrichtung 11 bzw. 39 gestreckt bzw. gestaucht werden. Dabei dreht sich das Gewindegegenstück, d. h., entweder die Imbusschraube 13 oder die zweite Teilstange 41, innerhalb des Lagerzapfens 21 bzw. 51; ist jedoch gegen axiale Verschiebung durch die Anschlag- bzw. Gegenanschlagflächen gesichert. Die durch das Ineinander- bzw. Auseinanderdrehen der beiden Gewinde bewirkte Längenänderung wird durch den Ansatz 15 und die Spannzange 16 bzw. den Ansatz 43 und den Lagerzapfen 21 bzw. 51 auf den Türrahmen übertragen. Ist das Türblatt mit der Seite, unter der die Richtvorrichtung liegt, konvex gewölbt, so werden die Gewinde ineinander eingeschraubt, d. h., der Abstand zwischen dem oberen und unteren Festlager verkürzt. Die anliegenden Holzfasern werden gestaucht; die Tür somit gerade gerichtet. Hat sich die Tür nach der anderen Seite, d. h., konkav gewölbt, so werden die Gewinde auseinander herausgeschraubt, so daß sich der Abstand zwischen dem oberen und dem unteren Festlager vergrößert; die Holzfasern werden gestreckt.
- Im praktischen Betrieb wurde festgestellt, daß sich auf diese Weise Verwölbungen in der Größenordnung von ca. 8 mm in der Mitte einer Normaltür derart ausgleichen lassen, daß die Tür ringsum wieder satt und dichtend im Rahmen anliegt.
- Es hat sich als zweckmäßig herausgestellt, in beiden Längsstreben des Rahmens jeweils eine Richtvorrichtung vorzusehen. Geringere Verwerfungen sind jedoch auch mit nur einer Richtvorrichtung in der das Schloß tragenden Rahmenlängsstrebe auszugleichen. Die Richtvorrichtung kann weiterhin, falls erforderlich, auch in einer oder in beiden Querstreben des Rahmens angeordnet sein.
- Die Ausgestaltung der Richtvorrichtung ist nicht auf die beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiele beschränkt. So kann der Lagerzapfen 21 der Richtvorrichtung 11 nicht nur in der gezeichneten Form, sondern beispielsweise einstückig ausgebildet sein, wobei die Ausnehmungen 20 und 22 in einen sich von der Stirnseite her erstreckenden Schlitz angeordnet sind. Auch sind die rohrförmigen Ansätze 32 a, 32 b, nur dort erforderlich, wo die Führung durch den Lagerzapfen selbst nicht ausreicht. Insbesondere ist der obere rohrförmige Ansatz 32 b nur deshalb vorgesehen, damit aus Kostengründen die obere und die untere Lagerzapfenhälfte 21 a und 21 b in der gleichen Form gefertigt werden können. Auch der Schlitz 34 für den Spannkeil 26 ist nicht unbedingt erforderlich. Der Spannkeil 26 kann weiterhin einstückig ausgebildet sein. Die Spannzange 16 dient der besseren Verankerung und dem Schutz der Ausnehmung 10 in der Tür. Sie kann dort weggelassen werden, wo das Holz der Tür genügend widerstandsfähig ist, um der Bewegung des Ansatzes 15 beim Richten ohne Beschädigung zu widerstehen. Das Gewindegegenstück kann auch eine handelsübliche Außensechskantschraube sein bzw., falls erforderlich, gesondert angefertigt werden.
- Die Richtvorrichtung 39 aus Fig. 7 kann ebenfalls mit einer entsprechend ausgestalteten Spannzange für den Ansatz 43 verwendet werden. Weiterhin kann die untere Teilstange mit einem Gewindebolzen und die obere Teilstange mit dem Innengewinde versehen werden. Der Ansatz 43, kann ebenso wie der Ansatz 15, beispielsweise aufgeschweißt oder aufgeschraubt sein. Die Anschlagflächen an der drehbaren Teilstange können auch als Verdickungen vorgesehen werden, wobei dann der Querschlitz des Lagerzapfens eine dem Durchmesser der Teilstange entsprechende Breite aufweisen muß. Der Lagerzapfen kann weiterhin die aus Fig. 4 ersichtliche Form aufweisen. Die Angriffsflächen für das Schraubwerkzeug am oberen Ende der Teilstange können beispielsweise auch als Außensechskant ausgestaltet sein.
Claims (13)
1. Türblatt, bestehend aus einem Rahmen, einer Füllung und Deckschichten, und mit einer an wenigstens einer Rahmenstrebe angreifenden Richtvorrichtung, mit einem ersten und einem zweiten Festlager an der Rahmenstrebe und einem außerhalb der Mittelebene der Tür angeordneten Spannglied, mit dessen Hilfe der Abstand zwischen den Festlagern veränderbar ist, wobei das Spannglied eine mit ihrem einen Ende mit dem ersten Festlager verbundene und an ihrem anderen Ende mit einem Gewinde versehene Spannstange und ein Gewindegegenstück mit Angriffsflächen für ein Schraubwerkzeug aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannglied in einen Längsschlitz (8) der Rahmenstrebe (2) eingelegt ist, daß das erste Festlager einen Ansatz (15, 43) an der Spannstange (12, 40) enthält, der in eine erste in den Längsschlitz (8) mündende Aussparung (10) in der Rahmenstrebe (2) ragt, und daß das zweite Festlager einen Lagerzapfen (21, 51) enthält, der in eine zweite in den Längsschlitz (8) mündende Aussparung (9) in der Rahmenstrebe (2) eingeschoben ist, wobei der Lagerzapfen (21, 51) eine mit dem Längsschlitz (8) fluchtende, durchgehende Ausnehmung (20, 52) zur Aufnahme des mit den Angriffsflächen (18, 45) für das Schraubwerkzeug versehene Gewindegegenstücks (13, 41) und eine untere und eine obere Anschlagfläche (23 a, 23 b bzw. 49, 50) aufweist, die jeweils an einer unteren und einer oberen Gegenanschlagfläche (24, 25 bzw. 46, 47) am Gewindegegenstück (13, 41) anliegen.
2. Türblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindegegenstück als eine in die mit Innengewinde versehene Spannstange (12) einschraubbare Kopfschraube (13) ausgebildet ist, deren Kopf (19) die Gegenanschlagflächen (24, 25) bildet.
3. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannstange (12) rohrförmig ausgebildet ist.
4. Türblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindegegenstück ebenfalls als Spannstange ausgebildet ist, so daß das Spannglied eine obere und eine untere Teilstange (40, 41) enthält.
5. Türblatt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die obere und die untere Gegenanschlagfläche (46, 47) der zweiten Teilstange (41) durch die Begrenzungsflächen einer Umfangsnut (48) gebildet sind.
6. Türblatt nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Ansatz (43) abgewandte Ende der ersten Teilstange (40) mit einem Innengewinde (42) und daß das den Angriffsflächen (45) für das Schraubwerkzeug abgewandte Ende der zweiten Teilstange (41) mit einem Gewindebolzen (44) versehen ist.
7. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (21) des zweiten Festlagers zweiteilig ausgebildet ist, und daß die Ausnehmung eine Durchgangsbohrung (20) ist.
8. Türblatt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (21) einen Schlitz (34) aufweist, in dem ein Spannkeil (26) aufnehmbar ist.
9. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (52) des Lagerzapfens (51) des zweiten Festlagers ein sich von der Stirnfläche in den Lagerzapfen (51) hineinerstreckender Querschlitz (52) ist.
10. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Festlager durch das in die Aussparung (10) ragende, abgewinkelte Ende (43) der Spannstange (40) gebildet ist.
11. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Aussparung (10) ein Lagerelement (16) zur Aufnahme des Ansatzes (15) angeordnet ist, wobei das Lagerelement (16) eine Bewegung des Ansatzes (15) zumindest in der Längsebene des Türblattes zuläßt.
12. Türblatt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement als Spannzange (16) ausgebildet ist.
13. Türblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannstange (12) mit einem Distanzstück (17) versehen ist, das in der Nähe ihres mit dem Ansatz (15) versehenen Endes und dem Ansatz (15) im wesentlichen diametral gegenüberliegend angeordnet ist.
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