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Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung der im
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Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
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Zur Befestigung eines Rohr- oder Stangensystems an einer Montage fläche
werden die tragenden Pfosten dieses Systems entweder mittels Befestigungsankern
dauerhaft in der Montagefläche einbetoniert oder mittels Rosetten, eingesetzten
Füllsticken oder Befestigungsvorrichtungen der eingangs bezeichneten Art (DE-OS'en
24 60 382, 29 21 525) lösbar mit der Montagefläche verbunden, wobei die Pfosten
sowohl senkrecht als auch parallel zur Montagefläche angeordnet sein können.
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Da nicht alle Montageflächen ausreichend eben sind, ergeben sich häufig
Schwierigkeiten im Hinblick auf die erwünschte, meistens vertikale oder horizontale
Ausrichtung der verschiedenen Bauteile des Rohr- oder Stangensystems. Der Handlauf
eines Treppengeländers oder einer Balkonbrüstung beispielsweise soll auch dann geradlinig
verlaufen, wenn die Montagefläche selbst, z.B. eine Wand, ein Balkonboden oder eine
Treppenstufe, uneben ist. Bei Anwendung herkömmlicher Befestigungsvorrichtungen
sind in der Regel umständliche Manipulationen bei der Montage erforderlich, um dieses
Ziel zu erreichen. Schwierig ist es vor allem/ ein bereits montiertes Rohr- oder
Stangensystem noch nachträglich auszurichten, ohne bereits montierte Teile wieder
zu demontieren. Dies gilt gundsätzlich auch für die eingangs bezeichneten Befestigungsvorrichtungen
(DE-OS 29 21 525), die in ähnlicher Form auch zur Montage von Vorhangstangen bekannt
sind.
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Hinzu kommt, daß Handläufe nach den geltenden Bauvorschriften hohen
Belastungen standhalten müssen. Dies führt besonders dann zu Problemen, wenn die
tragenden Pfosten nicht einbetoniert werden können aller beispielsweise an der Außenseite
eines Balkonbodens oder einer Treppenstufe befestigt werden sollen.
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Schließlich ist es sowohl aus formalen Gründen als auch aus Sicherheitsgründen
erwünscht, bei solchen Rohr- oder Stangensystemen,
deren tragende
Pfosten mittels Befestigungsschrauben an der Montagefläche befestigt werden, die
Schraubenköpfe unsichtbar anzuordnen, um ein formschönes Aussehen zu erzielen und
eine Lockerung oder Demontage des Systems durch Unbefugte zu verhindern. Dies ist
bei den Befestigungselementen der eingangs bezeichneten Gattung zwar teilweise gewährleistet,
doch verhindert diese Maßnahme dabei gleichzeitig eine Betätigung er Befestigungsschraube
im montierten Zustand des den Durchgang des Halterungsteils durchragenden Pfostens.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung
der eingangs bezeichneten Gattung so aus zubilden, daß sie eine stabile Befestigung
und einfache Ausrichtung des rohr- oder stangenförmigen Bauteils auch im montierten
Zustand des gesamten Rohr- oder Stangensystems ermöglicht und sämtliche Befestigungsschrauben
nach der Endmontage unsichtbar sind.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs
1 vorgesehen.
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Weitere vorteilhafte Merkmale ergeben sich aus den Unteransprtichen.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Befestigungselemente
zunächst dadurch an der Montagefläche befestigt werden können, daß ihre Befestigungsschrauben
bei abgenommenen Kappen von der Seite her festgezogen werden. Danach werden die
tragenden Bauteile des Systems in die Halterungsteile der Befestigungselemente eingeschoben
und in bekannter Weise mit den übrigen Stangen oder Rohren verbunden. Sollte sich
dabei herausstellen, daß die Lage einiger oder aller Befestigungselemente verändert
werden muß, können deren Befestigungsschrauben ohne Demontage irgendwelcher Teile
gelöst und beispielsweise Distanzscheiben zwischen die Montagefläche und die Befestigungselemente
geschoben werden, um deren Lage zu korrigieren. Abschließend
werden
die Befestigungsschrauben wieder angezogen und die Kappen in die Aussparungen gedrückt,
wodurch das Rohr- oder Stangensystem in der gewünschten Lage festgelegt ist und
die Befestigungsschrauben unsichtbar gemacht sind.
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Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden
Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Schnitt
durch ein erfindungsgemäßes Befestigungselement; E'ig. 2 einen Schnitt längs der
Linie II-II der Fig. 1; Fig. 3 eine Seitenansicht des Befestigungselements nach
Fig. 1; Fig. 4 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Befestigungselement gemäß
einer zweiten Ausführungsform; Fig. 5 eine Unteransicht des Befestigungselements
nach Fig. 4; Fig. 6 einen Schnitt duch eine Abdeckung für das Befestigungselement
nach Fig. 1; Fig. 7 einen Schnitt durch eine abnehmbare Kappe der Abdeckung nach
Fig. 6; Fig. 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII der Fig. 6; Fig. 9 einen
Schnitt durch eine Abdeckkappe für das Befestigungselement nach Fig. 4; Fig. 10
einen Schnitt durch eine abnehmbare Kappe der Abreckung nach Fig. 9;
Fig.
11 einen Schnitt durch eine Befestigungsvorrichtung mit zwei erfindungsgemäßen Befestigungselementen
nach Fig. 1 bzw. Fig. 4 zur Befestigung eines Pfosten eines Stangensystems an einer
Montagefläche; und Fig. 12 eine Draufsicht auf eine Distanzscheibe der Befestigungsvorrichtung
nach Fig. 11.
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Nach Fig. 1 bis 3 enthält eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung
ein im wesentlichen zylindrisch ausgebildetes Befestigungselement 1 mit einer Längsachse
2, einem Halterungsteil 3, einem plattenförmigen Befestigungsteil 4 und einem Zwischenstück
5,. das das Halterungsteil 3 mit dem Befestigungsteil verbindet und mit diesen aus
einem Stück hergestellt ist. Das Halterungsteil 3 ist mit einem durchgehenden Durchgang
6 versehen, dessen Achse senkrecht zur Längsachse 2 verläuft. Das Befestigungsteil
4 ist mit einem mittleren Schraubloch 7 versehen. Das Zwischenstück 5 weist eine
seitliche Aussparung 8 auf, die aus dem ursprünglich zylindrischen Zwischenstück
herausgearbeitet ist und diesem die Form eines Halbzylinders gibt (Fig. 2). Die
Aussparung 8 ist so groß, daß sowohl das Schraubloch 7 als auch ein ausreichend
breiter, zur Auflage eines Schraubenkopfs geeigneter Randabschnitt des Schraublochs
7 derart frei bleibt, daß ein auf dem Randabschnitt aufliegender Schraubenkopf durch
die Aussparung 8 hindurch und damit seitlich von einer zwischen dem Halterungsteil
3 und dem Befestigungsteil-4 liegenden Stelle her zugänglich ist und mit einem geeigneten
Werkzeug betätigt werden kann. Das Halterungsteil 3 ist schließlich mit einer zur
Längsachse 2 koaxialen1 durchgehenden Bohrung 9 versehen (Fig. 3), deren Querschnitt
etwa dem Innenquerschnitt desjenigen Zylinders entspricht, den das Zwischenstück
5 beim Fehlen der Aussparung 8 bilden würde. Abgesehen davon ist der Querschnitt
der Bohrung 9 um so viel größer als der Querschnitt des Schraublochs 7, daß durch
diese Bohrung 9 hindurch eine Befestigungsschraube in das Schraubloch 7 eingeführt
werden kann.
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Fig. 4 und 5 zeigen eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung
mit einem Befestigungselement 11, das wie das Befestigungselement 1 im wesentlichen
zylindrisch ist und eine Längsachse 12, einen Halterungsteil 13, ein Befestigungsteil
14, ein Zwischenstück 15, einen Durchgang 16, ein Schraubloch 17, eine Aussparung
18 und eine Bohrung 19 aufweist.
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Der einzige Unterschied zum Befestigungsteil 1 besteht darin, claß
cier Durchgang 16 als Sackloch ausgebildet ist und einen Boden SO mit einer durchgehenden
Öffnung 21 aufweist, deren Querschnitt kleiner als der Querschnitt des Durchgangs
16 ist.
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Fig. 6 bis 8 zeigen eine von der Seite des Halterungsteils 3 her auf
das Befestigungselement 1 aufschiebbare, hUlsenförmige bzw. zylindrische Abdeckung
23 mit Öffnungen 24, 25 und 26, die im aufgeschobenen Zustand die Enden des Durchgangs
6 bzw. die Aussparung 8 freilassen. An dem das Befestigungsteil überdeckenden Ende
bleibt die Abdeckung 23 offen, damit das Schraubloch 7 nicht abgedeckt wird. Auf
das entgegengesetzte Ende der Abdeckung 23 ist dagegen eine Kappe 27 (Fig. 7) aufsetzbar.
Eine weitere, halbzylindrische Kappe 28 (Fig. 8) kann in den Rand der Öffnung 26
eingedrückt werden, um diese ebenfalls abzudecken.
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Obwohl die Abdeckung 23 grundsätzlich auch für das Befestigungselement
11 geeignet wäre, ist für dieses vorzugsweise die in Fig. 9 dargestellte Abdeckung
33 vorgesehen, die der Abdeckung 23 entsprechende Öffnungen 34, 35 und 36 ausweist
und an dem das Befestigungsteil 14 umgebenden Ende offen bleibt, während das entgegengesetzte
Ende und die Öffnung 36 mit je einer der Kappen 27 bzw. 28 verschlossen werden können.
Im Unterschied zur Abdeckung 23 ist die Öffnung 34 durch einen nach außen ragenden,
zylindrischen Ansatz 37 verlängert, der im aufgeschobenen Zustand der Abdeckung
33 die Öffnung 21 des Befestigungselements 11 freiläßt, Je<ioch mit einer Kappe
38 (Fig. 10) verschlossen werden kann. Der Ansatz 37 erleichtert die Abdeckung des
Schraubenkopfes einer in die Öffnung 21
eingeführten Schraube,
so daß in dem die Öffnung 21 umgebenden Rand keine Senkung angebracht werden braucht,
wie es bei Anwendung der Abdeckung 23 erforderlich wäre.
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Während die Befestigungselemente 1 und 11 vorzugsweise aus massivem
Stahl gefertigt sind, bestehen die Abdeckungen 23 und 53 und ihre Kappen 27, 28
und 38 vorzugsweise aus Kunststoff-Spritzgußteilen, die mit korrespondierenden Hinterschneidungen
od. dgl. versehen sind, um die Kappen 27, 28 und 38 nach Art einer Schnappverbindung
auf die Abdeckungen aufclipsen zu können.
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Fig. 11 zeigt die Anwendung der beschriebenen Befestigungselemente
1 und 11 zur derartigen Montage eines Pfostens 40, der beispielsweise aus einer
massiven Stahlstange 41 mit einer Ummantelung 42 aus Kunststoff besteht, an einer
vertikalen Montagefläche 43, z.B. einer Wand, daß der Pfosten 40 ebenfalls vertikal
angeordnet ist. Zur Montage werden zunächst Löcher 44 in die Montagefläche 43 gebohrt
und in diese Löcher 44 Schwerlast-Dübel 45 eingesetzt. Anschließend werden die Schraublöcher
7 bzw. 17 der Befestigungsteile 4 bzw. 14 auf die Löcher 44 aufgesetzt, wobei das
Befestigungselement 1 in Fig. 11 oben, das Befestigungselement 11 dagegen unten
angeordnet wird. Danach werden durch die Bohrungen 9 bzw. 19 und die Schraublöcher
7 bzw. 17 hindurch Befestigungsschrauben 46 in die Dübel 45 eingedreht, wobei zweckmäßig
Befestigungsschrauben 46 mit Mehrkantköpfen und ebenfalls durch die Bohrungen 9
bzw. 19 eingeführte Steekschldssel verwendet werden Nach dem Festziehen der Befestigungsschrauben
46 werden die Abdeckungen 23 bzw. 33 auf die Befestigungselemente 1 bzw. 11 aufgeschoben,-und
dann wird der Pfosten 40 zunächst durch den Durchgang des oberen Befestigungselements
1 geschoben und danach in den Durchgang 16 des Befestigungselemen-ts 11 eingefUhrt,
bis sein mit einer koaxialen Gewindebohrung 47 versehenes unteres Ende auf dem Boden
20 aufsitzt. Mit Hilfe einer Wasserwaage wird nun überprüft, ob der Pfosten 40 einerseits
die gewünschte vertikale Lage einnimmt und andererseits mit seinem in Fig.
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11 nicht dargestellten oberen Ende in der gewünschten Höhe angeordnet
ist, in der auch die oberen Enden weiterer, entsprechend montierter Pfosten 40 angeordnet
sind, um beispielsweise einen horizontal anzuordnenden Handlauf aufzunehmen.
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Ist der Pfosten 40 nicht vertikal angeordnet, kann dies daran liegen,
daß die Montagefläche 43 eine Unebenheit besitzt, die in Fig. 11 mit dem Bezugszeichen
48 angedeutet ist. In diesem Fall wird die entsprechende Befestigungsschraube 46,
beim dargestellten Beispiel die obere, mit einem in die Aussparung 8 bzw. 18 eingefilhrten
Ring- oder Maulschlüssel etwas gelöst un<i zwischen das Befestigungsteil 4 bzw.
14 und die Montagefläche 43 wenigstens eine Distanzscheibe 49 geschoben, die das
zugehörige Befestigungselement 1 bzw. 11 so weit von der Montagefläche 43 beabstandet,
daß der Pfosten 40 vertikal angeordnet ist. Beim dargestellten Beispiel sind zwischen
der Montagefläche 43 und dem Befestigungsteil 4 fünf derartige Distanzscheiben 49
vorgesehen. Anschließend wird die Befestigungsschraube 46 durch die Aussparung 8
bzw. 18 hindurch wieder festgezogen.
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Die Ausrichtung des Pfostens 40 in der Höhe kann dadurch erfolgen,
daß sein unteres Ende vom Boden 20 des Befestigungselements 11 abgehoben und zwischen
beide wenigstens eine Distanzscheibe 50 eingelegt wird, die ein mittleres, mit der
Gewindebohrung 47 koaxiales Loch aufweist und in das Befestigungsteil 11 von rechts
her in die Bohrung 19 eingefUhrt werden kann. Ist auf diese Weise die richtige Höhe
eingestellt" wird der Pfosten 40 mittels einer durch die Öffnung 21 des Bodens 20
eingeführten Befestigungsschraube 51 am Befestigungselement 11 fixiert. Abschließend
werden die Kappen 27, 28 und 38 aufgeclipst, wodurch nicht nur die Köpfe aller Befestigungsschrauben
46 und 51 unsichtbar gemacht, sondern auch beide Befestigungselemente 1 und 11 vollständig
abgedeckt sind. Derjenige, der den Befestigungsmechanismus nicht kennt, kann diesen
auch kaum herausfinden, weil die Kappen 28 und 38 jeweils an den Unterseiten
der
Befestigungselemente 1 bzw. 11 vorgesehen und daher kaum entdeckt werden können,
während die Kappen 27 selbst dann, wenn sie durch Unbefugte demontiert werden sollten,
den Zugang zu den Befestigungsschrauben 46 bzw. 51 nicht freigeben, da deren Köpfe
durch den Pfosten 40 verdeckt sind. Die Befestigung ist daher äußerst sicher gegen
Demontage durch Unbefugte.
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Die Montage des Pfostens 40 ist bei Anwendung von Befestigungselementen
1 bzw. 11 aus Stahl und entsprechend starken Dübeln 45 und Befestigungsschrauben
46 bzw. 51 äußerst stabil und belastbar. Aufgrund der Anwendung von zwei Befestigungselementen
ist außerdem eine stabile Drehsicherung gegeben. Weiterhin ist die Befestigung auch
im montierten Zustand des gesamten, von den Pfosten 40 getragenen Rohr- oder Stangensystems
noch verstellbar, da nach Abnahme der Kappen 27, 28 bzw. 38 alle Befestigungsschrauben
46 bzw. 51 gelöst und die erforderlichen Distanzscheiben 49 bzw. 50 eingelegt werden
können.
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Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt,
das auf vielfache Weise abgewandelt werden kann. Anstelle von jeweils zwei Befestigungselementen
für jeden Pfosten 40 können mehr als zwei Befestigungselemente vorgesehen sein,
indem beispielsweise noch weitere Befestigungselemente 1 hinzugefügt werden. In
Einzelfällen kann auch ein einziges Befestigungselement 11 ausreichen, wenn keine
Drehsicherung erforderlich oder diese auf andere Weise sichergestellt ist, indem
beispielsweise Jedes Befestigungsteil mit mehreren Schraublöchern versehen wird,
um Jedes Befestigungselement mit mehreren Befestigungsschrauben an der Montagefläche
zu verankern. Weiterhin können anstelle Je eines Befestigungselements 1 und 11 jeweils
zwei oder mehr Befestigungselemente 1 vorgesehen werden, wenn die gewünschte Höhenlage
des Pfostens 40 auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von quer verlaufenden, nach Abnahme
der Kappen 27 zugänglichen Schrauben sichergestellt wird. Ferner können die Bohrungen
9 weggelassen werden, wenn die Aussparungen 8 ausreichend groß sind,
um
die Befestigungsschrauben 46 von der Seite her in die Schraublöcher 7 einzuführen.
In diesem Falle könnten die Kappen 27 mit den Abdeckungen 23 aus einem Stück bestehen,
während bei den Befestigungselementen 11 wenigstens die in Fig. 4 rechten Teile
der Bohrungen 19 und auch die e Kappen 27 erhalten bleiben müssen, falls das seitliche
Einlegen der Distanzscheiben 50 möglich sein soll. Anstelle im wesentlichen zylindrischer
Befestigungselemente können solche mit anderen formen vorgesehen sein. Möglich ist
ferner, die Abdeckungen 23 und 33 wegzulassen und stattdessen lediglich eilen Kappen
7, 28 bzw. 38 entsprechende Bauteile vorzusehen, die direkt in die entsprechenden
Öffnungen der Befestigungselemente eingesetzt werden. Die Abdeckungen bieten allerdings
den Vorteil, daß sie aus demselben Kunststoff und in derselben Farbe wie die Ummantelungen
42 der Pfosten 40 hergestellt werden können, was den formalen Anforderungen entspricht.
Schließlich ist es möglich, die plattenförmigen Befestigungsteile 4 bzw. 14 wie
die Distanzscheiben 49 auszubilden, d.h. mit einem vom Schraubloch 7 bzw. 17 bis
zum äußeren Umfang durchgehenden Schlitz zu versehen. Derartige Schlitze 52 sind
in Fig. 12 lediglich für die Distanzscheiben 49 dargestellt. Hierdurch wurde der
zusätzliche Vorteil erzielt, daß die Befestigungsschrauben 46 zunächst mit einem
beliebigen Werkzeug bis auf einen kleinen Rest in die Dübel 45 eingedreht und die
Befestigungsteile 4 bzw. 14 anschließend von der Seite her auf den noch aus der
Montagefläche 43 herausragenden Teil der Befestigungsschrauben aufgeschoben werden
könnten, bevor diese endgültig festgezogen werden. Die Distanzscheiben 49 und 50
haben vorzugsweise eine nur geringe Stärke, damit auch geringfUgige Unebenheiten
oder Höhenunterschiede ausgeglichen werden können. Die Distanzscheiben 49 besitzen
außerdem vorzugsweise dieselbe Farbe und denselben Querschnitt wie die Abdeckungen
23 bzw. 33, damit sie beim flüchtigen Betrachten der Befestigungsvorrichtung nicht
auffallen und keine störenden Fugen entstehen.