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DE3411642C2 - Baggergesicherte, elektrisch isolierte Mauerdurchführung für Rohrleitungs-Hauseinführungen - Google Patents

Baggergesicherte, elektrisch isolierte Mauerdurchführung für Rohrleitungs-Hauseinführungen

Info

Publication number
DE3411642C2
DE3411642C2 DE19843411642 DE3411642A DE3411642C2 DE 3411642 C2 DE3411642 C2 DE 3411642C2 DE 19843411642 DE19843411642 DE 19843411642 DE 3411642 A DE3411642 A DE 3411642A DE 3411642 C2 DE3411642 C2 DE 3411642C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pipe
wall
insulating
duct
collar
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19843411642
Other languages
English (en)
Other versions
DE3411642A1 (de
Inventor
Georg 7920 Heidenheim Walz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19843411642 priority Critical patent/DE3411642C2/de
Publication of DE3411642A1 publication Critical patent/DE3411642A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3411642C2 publication Critical patent/DE3411642C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Thermal Insulation (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine elektrisch isolierte, baggergesicherte, begrenzt flexible, nachmontierbare Mauerdurchführung für Rohrleitungs-Hauseinführungen, insbesondere für Gasleitung-Hauseinführungen. Die Baggersicherung wird durch einen am Durchführungsrohr (4) befestigten Außenbund (4e) erzielt, der radial zwischen zwei Isolierringe (6, 7) hineinragt, die in einer von dem Durchführungsrohr elektrisch isoliert durchdrungenen Isolierkammer (1c) angeordnet sind, wobei diese an einer Stirnseite durch einen Schraubverschluß (3) abgeschlossene Isolierkammer jeweils einstückig mit einer an der Mauerinnenwandung befestigbaren Stützplatte (1a) und einem das Durchführungsrohr elektrisch isoliert umgreifenden, im Mauerwerk einzementierbaren Schutzrohr (1b) verbunden ist. Ein auf den außerhalb verlegten Rohrstrang ausgeübter schädlicher Baggerzug oder -schub wird durch den Außenbund des Durchführungsrohres auf einen der beiden Isolierringe und von diesem über die Isolierkammer auf die Stützplatte übertragen und folglich von der Gebäudemauer aufgenommen. Die erfindungsgemäße Mauerdurchführung ist im Aufbau besonders einfach und kann in vollmontiertem Zustand in einen Neubau oder nachträglich in ein schon bestehendes Gebäude eingebaut werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine baggergesicherte, begrenzt flexible, nachmontierbare Mauerdurchführung für Rohrleitungs-Hauseinführungen, mit einem an die Rohrleitung anschließbaren, einen seine Axialverschiebung verhindernden Außenbund aufweisenden Durchführungsrohr das über O-Ringe mit Radialabstand in der Mauer gelagert und gegenüber dieser elektrisch isoliert ist, und einer hausinnenseitig an der Mauer befestigbaren, das Durchführungsrohr nahe seines Bundes umgreifenden, Rohrleitungs Axialkräfte auf die Mauer übertragenden Stützplatte.
  • Eine derartige Mauerdurchführung ist in der DE-GbmS 80 09 604 beschrieben.
  • Das Durchführungsrohr dieser bekannten Anordnung ist zwischen zwei Hälften einer längs einer Axialebene geteilten, tellerringartig ausgebildeten Stützplatte derart elastisch eingespannt, daß der Durchführungsrohrbund, der eine durch baggerverursachten Zug des außerhalb des Gebäudes verlegten Rohrleitungsstranges hervorgerufene Axialverschiebung des Durchführungsrohres verhindern soll, hausinnenseitig mit Axialabstand zur Stützplatte liegt, und daß ein weiterer, eine Axialverschiebung des Durchführungsrohres in Richtung zum Hausinnern hin verhindernder Durchführungsrohrbund mit Axialabstand zwischen der Stützplatte und der Mauerinnenwandebene liegt. Die elastische Einspannung des Durchführungsrohres zwischen den beiden Stützplattenhälften ist durch eine in die Trennfuge zwischen zwei durch Spannschrauben zusammengehaltene, axial verlaufende Verbindungsflanschen der beiden Stützplattenhälften eingelegte Zwischenlage aus elastischem Material erzielt, wodurch einerseits erreicht wird, daß eine Axialverschiebung des Durchführungsrohres gegenüber der Stützplatte aufgrund kleinerer Zug- oder Schubkräfte des Rohrstranges durch die Einspannungsreibung verhindert wird, daß aber andererseits das Durchführungsrohr bei sehr großen Zug- oder Schubkräften des Rohrstranges jeweils im Bereich der Axialabstände der Durchführungsrohrbünde von der Stützplatte sich verschieben kann und die Mauerdurchführung eine weitere Axialverschiebung des Durchführungsrohres gegenüber der Stützplatte erst dann verhindert, wenn der betreffende Durchführungsrohrbund an der Stützplatte anschlägt. Außerdem wird durch die genannte elastische Zwischenlage auch eine gewisse Winkelflexibilität des Durchführungsrohres gegenüber der Stützplatte erzielt.
  • Die Stützplatte ist bei dieser bekannten Anordnung an der Mauer-Innenwandfläche unter Zwischensetzung eines Distanzringes aus elastischem Material mittels Dübelschrauben befestigt, die ihrerseits unter Zwischensetzung von Gummi- oder Kunststoff-Isolierpfropfen Durchgangslöcher im Stützplattenrand durchdringen, wodurch einerseits die Flexibilität der Anordnung noch weiter erhöht und zum anderen aber auch die Stützplatte und mit ihr das Durchführungsrohr gegenüber dem Mauerwerk und einem gesonderten, darin gelagerten, das Durchführungsrohr mit Radialabstand umgreifenden Schutzrohr elektrisch isoliert sind. Die Isolation des Durchführungsrohres von diesem Schutzrohr wird dadurch vervollständigt, daß das Durchführungsrohr im Schutzrohr über Roll-O-Ringe gelagert ist und daß das axial etwas über die Mauer-Innenwandebene überstehende Schutzrohrende - von dem zwischen der Stützplatten-Anlagefläche und der Mauer-Innenwandfläche befindlichen Distanzring gegenüber der Stützplatte elektrisch isoliert - in den Tellerhohlraum der Stützplatte hineinragt, ohne diese körperlich zu berühren.
  • Die soeben kurz erläuterte bekannte Mauerdurchführung gewährleistet einerseits eine zuverlässige Sicherung gegen baggerverursachten schädlichen Zug oder Schub des Rohrstranges, bietet trotzdem eine gewisse Flexibilität gegenüber geringfügigen gegenseitigen Versetzungen zwischen dem Rohrleitungsstrang und dem Gebäude und der im Gebäudeinneren befindlichen Rohrleitungsinstallation, gewährleistet dabei eine gute gegenseitige Isolation zwichen dem Mauerwerk und dem Durchführungsrohr und bietet somit einen guten Schutz gegen unerwünschte Kriechstromkorrosion sowie störungsverursachten sonstigen elektrischen Spannungsübertritt von außen ins Gebäude bzw. umgekehrt und ist auch nachträglich ohne große Schwierigkeiten in ein schon bestehendes Gebäude einbaubar. Sie ist jedoch zweifellos im Aufbau kompliziert, besteht aus vielen Teilen und ist folglich sowohl in der Herstellung als auch in der Montage sowie in der Lagerhaltung und im Versand aufwendig.
  • Durch die Erfindung soll infolgedessen die Aufgabe gelöst werden, eine Mauerdurchführung mit den zuvor erwähnten guten Eigenschaften zu schaffen, die im Aufbau einfacher ist, eine aus nur wenigen Teilen bestehende, kompakte Baueinheit darstellt und deshalb in der Herstellung und in der Montage sparsamer ist und ohne großen Aufwand auf Lager gehalten und versandt werden kann, ohne jedoch an Zuverlässigkeit der bekannten Mauerrohrdurchführung nachzustehen.
  • Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer Mauerdurchführung der eingangs kurz dargelegten allgemeinen Bauart, gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die einteilige Stützplatte das Durchführungsrohr mit Radialabstand umgreift und mit einer das Durchführungsrohr koaxial umgebenden, stirnseitig zur Hausinnenseite hin durch einen das Durchführungsrohr mit Radialabstand umgreifenden Gewinderingverschluß abschließbaren Isolierkammer versehen ist, die mauerseitig einen das Durchführungsrohr ebenfalls mit Radialabstand umgreifenden Innenbund aufweist und den Durchführungsrohrbund und zwei Isolierringe aufnimmt, von denen mindestens einer aus elastisch verformbarem Isolierstoff besteht, und die beide axial beiderseits des Durchführungsrohrbundes so angeordnet sind, daß der eine Isolierring sich an dem Innenbund und am Durchführungsrohrbund und der andere Isolierring sich an letzterem sowie am Gewinderingverschluß abstützen, wobei mindestens einer der beiden Isolierringe in den Ringraum zwischen dem Durchführungsrohrbund und der Isolierkammerwandung und mindestens einer der beiden Isolierringe in den Ringraum zwischen dem Durchführungsrohr und dem Gewinderingverschluß hineinragen, und wobei die Isolierringanordnung durch den Gewinderingverschluß gegen die Stützplatte elastisch vespannbar ist.
  • Die Isolierringe können in an sich bekannter Weise, soweit sie hart sein sollen, aus Hartgewebe, hartem Kunststoff oder Hartgummi bestehen, sofern sie elastisch verformbar sein sollen, aus elastisch verformbarem Kunststoff, Gummi oder Kunstgummi hergestellt sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung ist um das Durchführungsrohr herum mit Radialabstand eine von diesem elektrisch isoliertes Schutzrohr im Mauerdurchbruch angeordnet, das mit der Stützplatte einstückig verbunden ist.
  • Gegenüber der eingangs dargelegten bekannten Mauerdurchführung haben beide Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung den Vorteil, daß sie im Aufbau einfach sind und nur aus wenigen Teilen bestehen, folglich als geschlossenes Ganzes auf Lager gehalten und versandt werden können, und aus den gleichen Gründen sowohl in der Herstellung als auch in der Montage billig sind. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung besteht darin, daß mit Ausnahme der Isolierringe alle Teile aus Metall hergestellt werden können. Schließlich ist die erfindungsgemäße Mauerdurchführung höheren Querkraftbelastungen gewachsen als bekannte Mauerdurchführungen.
  • In der DE-GbmS 71 10 606 ist eine begrenzt flexible, nachmontierbare Mauerdurchführung für Rohrleitungs-Gaseinführungen beschrieben, bei welcher das mit einem Außenbund versehene, mit einer Korrosionsschutzumhüllung beschichtete Rohrleitungsende über einen O-Ring aus elektrisch isolierendem, elastischem Material mit Radialabstand in einem in der Mauer angeordneten, aus Asbestzement oder Kunststoff gefertigten Schutzrohr geführt ist. Das Rohrende wird mit Radialabstand von einer Isolierkammer umgriffen, die mauerseitig einen das Rohrende ebenfalls mit Radialabstand umgreifenden Innenbund aufweist und den Bund des Rohrendes sowie zwei Isolierringe aus hartem Isoliermaterial aufnimmt, die beide axial beiderseits dieses Rohrendbundes so angeordnet sind, daß der eine Isolierring sich an dem Innenbund der Isolierkammer sowie am Rohrendbund und der andere Isolierring sich an dem Rohrendbund und an einem Gewinderingverschluß abstützen, wobei mindestens einer dieser beiden Isolierringe in den Ringraum zwischen dem Rohrendbund und der Isolierkammerwandung hineinragt.
  • Von dieser bekannten Mauerdurchführung unterscheidet sich die erfindungsgemäße Mauerdurchführung dadurch, daß sie, falls ein Schutzrohr vorgesehen ist, einstückig mit diesem Schutzrohr ausgeführt ist. Demgegenüber stellt die bekannte Anordnung eigentlich eine elektrisch isolierende Rohrkupplung dar, bei welcher der Endflansch des Rohrendes einerseits und derjenige eines Kugelhahn- Winkelstutzens andererseits durch einen in die als Überwurfkupplungsmuffe wirkende Isolierkammer eingeschraubten Gewindering gegen einen zwischengesetzten, mit Gummidichtungen bewehrten dritten Isolierring aus hartem Isolierstoff gepreßt werden. Es handelt sich also bei der bekannten Anordnung trotz scheinbarer äußerer Ähnlichkeiten mehr um eine Isoliertrennstelle als um eine baggergesicherte Mauerdurchführung im Sinne des Erfindungsgegenstandes, deren Isolierkammer außerdem in ihrem Aufbau wesentlich komplizierter ist als die Isolierkammer der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung. Im Gegensatz zur Isolierkammer der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung bestehen sämtliche Isolierringe der bekannten Isoliertrennstelle aus hartem Isolierstoff.
  • Die Isolierkammer der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung weist vorzugsweise ein Außengewinde auf, während der Gewinderingverschluß als Schraubkappe, vorteilhaft nach Art einer Überwurfmutter ausgebildet ist. Dadurch wird die Montage der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung wesentlich erleichtert.
  • Zwischen dem Isolierkammer-Innenbund und dem Durchführungsrohrbund ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein aus hartem Isolierstoff gefertigter Isolierring angeordnet und der aus elastisch verformbarem Isolierstoff gefertigte Isolierring hat zweckmäßig einen Z-förmigen Querschnitt und füllt jeweils mit einem Z-Bund den Ringraum zwischen dem Durchführungsrohrbund und der Isolierkammerwand und mit dem anderen Z-Bund den Ringraum zwischen dem Gewinderingverschluß und dem Durchführungsrohr satt und dichtend aus. Dadurch wird nicht nur eine einwandfreie elektrische Isolation zwischen dem Schutzrohr und dem Durchführungsrohr sichergestellt, sondern außerdem auch gewährleistet, daß diese Isolation nicht durch eindringende Feuchtigkeit nachträglich beeinträchtigt wird. Außerdem ist durch eine derartige Anordnung dem Umstand Rechnung getragen, daß erfahrungsgemäß vom außer Haus gelegenen Rohrstrang ausgeübte Zugkräfte wesentlich größer sind als solche Schubkräfte.
  • Das Durchführungsrohr ist normalerweise mit einer Oberflächenschutzschicht vorzugsweise aus Kunststoff oder Asphalt versehen und ab seinem Eintritt in die Isolierkammer blank. Um in jedem Fall eine absolut einwandfreie Isolation zwischen Mauerwerk bzw. Schutzrohr und Durchführungsrohr sicherzustellen, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß der zwischen dem Isolierkammer-Innenbund und dem Durchführungsrohrbund angeordnete Isolierring einen Axialbund aufweist, der am blanken Abschnitt des Durchführungsrohrs anliegt und sich durch den Ringraum zwischen Isolierkammer-Innenbund und Durchführungsrohr hindurch bis zur Oberflächenschutzschicht des Durchführungsrohres hin erstreckt. In diesem Fall besteht dieser Isolierring verzugsweise ebenfalls aus elastisch verformbarem Isolierstoff.
  • In Abwandlung dessen kann der zwischen dem Isolierkammer-Innenbund und dem Durchführungsrohrbund angeordnete Isolierring als vorzugsweise elastisch verformbarer Isolierstoffbelag ausgebildet sein, der die Isolierkammer-Innenwandung mindestens vom Bereich des Durchführungrohrbundes bis hin zum Isolierkammer-Innenbund, diesen selbst und mindestens einen Teil der Länge der Schutzrohr-Innenwandung bedeckt. Auch hierdurch wird eine einwandfreie Isolierung sichergestellt.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist die Stützplatte mit einem Einfüllstutzen und vorzugsweise auch mit einer Entlüftungsöffnung versehen, durch welch erstere eine Füllmasse in den Ringraum zwischen Mauerdurchbruch und Schutzrohr einbringbar ist. Als Füllmasse zur Einlagerung des Schutzrohres in dem die Mauerdurchführung haltenden Mauerdurchbruch kann Mörtel, Beton, Zement, Kunststoff, ein Zement-Kunststoffgemisch oder Asphalt dienen. Durch die soeben dargelegte Ausbildung der Stützplatte ist sichergestellt, daß beim Einbau der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung der Ringraum zwischen dem Schutzrohr und dem Mauerdurchbruch an allen Seiten satt mit Füllmasse ausgefüllt wird und Hohlräume vermieden werden. Dadurch kann die erfindungsgemäße Mauerdurchführung höheren Querkraftbeanspruchungen standhalten als bekannte Mauerdurchführungen.
  • Die Stützplatte der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung kann entweder als Flachscheibe oder auch tellerartig ausgebildet sein, in welch letzterem Fall die Füllmasse-Einfüllöffnung bzw. die Entlüftungsöffnung zweckmäßig nahe dem Tellerrand angeordnet sind. Diese letztere Ausführungsform hat den Vorteil, daß sich in dem Tellerhohlraum Füllmasse als "Vorrat" sammeln und im Zuge des Abbindens in den Ringraum zwischen dem Schutzrohr und dem dieses lagernden Mauerdurchbruch nachdrücken kann.
  • Zwischen dem Durchführungsrohr und dem Schutzrohr kann nahe der Maueraußenseite in an sich bekannter Weise mindestens ein Isolierring mit vorzugsweise O-Querschnitt angeordnet sein, wobei im Falle der Anordnung mehrere Isolierringe mindestens einer derselben aus hartem Isolierstoff besteht. Zu diesem Zweck ist das Schutzrohr an dieser Stelle vorteilhaft becherartig erweitert. Durch eine derartige Anordnung wird die gegenseitige Isolation zwischen Mauerwerk bzw. Schutzrohr und Durchführungsrohr weiter verbessert und außerdem auch das Querkraftaufnahmevermögen der Anordnung erhöht.
  • Um ein Eindringen von Erdreich in den außerhalb des oder der Isolierringe gelegenen Abschnitt des Ringraumes zwischen Schutzrohr und Durchführungsrohr zu verhindern, kann das Schutzrohr am maueraußenseitigen Ende bis zum Durchführungsrohr hin radial eingezogen sein.
  • In Vereinfachung der erfindungsgemäßen Anordnung kann der die erfindungsgemäße Mauerdurchführung beherbergende Mauerdurchbruch einen kreisförmigen Querschnitt von größerem Durchmesser als dem Durchführungsrohrdurchmesser haben, das Schutzrohr weggelassen werden und die Füllmasse in dem Ringraum zwischen dem Durchführungsrohr und der Mauerdurchbruchleibung angeordnet sein. In diesem Fall ist allerdings Bedingung, daß das Durchführungsrohr über die ganze Länge seines Durchganges durch den Mauerdurchbruch bis zur Isolierkammer hin mit einer Außenbeschichtung von elektrisch isolierendem Kunststoff versehen ist.
  • Außer der in der DE-GbmS 80 09 604 beschriebenen Mauerdurchführung sind noch mehrere andere Bauarten von Mauerdurchführungen bekannt, bei welchen eine elektrische Isolation des Durchführungrohres gegenüber dem Mauerwerk bzw. gegenüber dem Schutzrohr beabsichtigt ist.
  • So ist beispielsweise in der DE-GbmS 18 92 009 eine als Mauerdurchführung im Inneren von Gebäuden verwendbare Rohrkupplung für Gasleitungen beschrieben, bei welcher zwei Gewindemuffen axial entgegengesetzt mittels Sprengringen auf eine Hartfaser-Isoliermuffe aufgerastet sind, die zwischen sich einen achssenkrechten Kunststoffflansch auf der Isoliermuffe festspannen, dessen durch einen Messingring verstärkter Flanschrand mittels Schrauben an einer Wand befestigbar ist. Eine derartige Rohrkupplung hat zwar gute Isolationseigenschaften, ist aber mechanisch nicht kräftig genug, um baggerverursachten Axialkräften des an sie anschließenden Rohrstranges einen ausreichenden Widerstand entgegenzusetzen.
  • Die DE-GbmS 79 17 530 beschreibt eine baggergesicherte Mauerdurchführung für Gasleitungs-Hauseinführungen, bei welcher ein Durchführungsrohr mittels O-Rollringen in einem in der Mauer gelagerten Schutzrohr geführt ist. Als Baggersicherung sind an dem Durchführungsrohr sternartig drei Radialarme angeschweißt bzw. angeklemmt, die sich mit flanschartigen Stützschuhen an der Gebäudeinnenwand abstützen, an welcher sie gegebenenfalls mit Befestigungsschrauben verankert sind. Diese Stützschuhe und Teile der sie tragenden Radialarme sind mit einer Isolationsbeschichtung aus Kunststoff versehen und damit von der Gebäudewand elektrisch getrennt. Von Nachteil ist bei einer solchen Anordnung, daß die Kunststoffbeschichtung bei Schadhaftwerden nicht ausgewechselt werden kann, während im Gegensatz dazu die Isolierringe der dank Schraubverschluß leicht zu öffnenden Isolierkammer der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung bei Unbrauchbarwerden mühelos und schnell ausgewechselt werden können.
  • Schließlich ist in der DE-GbmS 80 21 147 eine baggergesicherte Mauerdurchführung für Gasleitungs-Hauseinführungen beschrieben, bei welcher ein mit einem Dichtungsbelag beschichtetes Durchführungsrohr verschiebbar passend in einem Schutzrohr geführt ist. Das Schutzrohr ist mit einem achssenkrechten, an der Mauerinnenfläche anliegenden und dort befestigten Flansch versehen, während das Durchführungsrohr eine flanschartige Stützplatte aufweist, die ihrerseits an dem genannten Flansch anliegt und an diesem befestigt ist. Der Flansch und/oder die Stützplatte können mit einem elektrischen Isolationsüberzug aus Kunststoff beschichtet sein. Abgesehen davon daß wegen der notwendigen Befestigungsmittel und der Ineinanderpassung von Durchführungsrohr und Schutzrohr eine einwandfreie Isolation nur dann sicherzustellen ist, wenn an den Übergangs- und Durchdringungsstellen besonders sorgfältige Isolationsmaßnahmen getroffen werden, hat auch bei dieser Bauart die Isolationsbeschichtung den Nachteil der Nichtauswechselbarkeit bei Unbrauchbarwerden.
  • Durch keine der genannten Druckschriften wird dem Fachmann der Gedanke nahegelegt, die Axialsicherung des Durchführungsrohres gegenüber dem Mauerdurchbruch bzw. dem Schutzrohr sowohl gegen Zug als auch gegen Schub des baggergefährdeten Rohrleitungsstranges in eine durch einen Schraubverschluß abgeschlossene Isolierkammer zu verlegen, in welcher sich Isolierringe befinden, die nicht nur eine leichte Montage einer solchen Mauerdurchführung, sondern auch eine leichte Auswechslung der Isolierringe bei Schadhaftwerden gestattet.
  • Die Erfindung wird nunmehr unter Bezug auf die anliegenden Zeichnungen in ihren Einzelheiten anhand von mehreren Ausführungsbeispielen beschrieben. Es zeigt
  • Fig. 1 einen schematischen Axial-Teilschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Mauerdurchführung,
  • Fig. 2 einen schematischen Halbschnitt durch eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer solchen Mauerdurchführung,
  • die Fig. 3 und 4 jeweils schematische Axialhalbschnitte durch vereinfachte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung, und
  • Fig. 5 einen schematischen Axial-Teilschnitt durch eine weiter vereinfachte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mauerdurchführung.
  • In den Zeichnungen sind jeweils gleiche oder äquivalente Teile mit jeweils gleichen Bezugsziffern, gegebenenfalls unter Hinzufügung von Indizes, bezeichnet.
  • Bei der in Fig. 1 dargestellten Mauerdurchführung ist ein metallenes, beispielsweise durch Schweißung einstückig mit einer metallenen, einteiligen, vorzugsweise kreisförmigen, tellerringartig ausgebildeten Stützplatte 1 a verbundenes Schutzrohr 1 b in einem im Querschnitt vorzugsweise kreisförmigen Durchbruch Ma einer Gebäudeaußenmauer M beispielsweise durch Einmörteln oder Einzementieren anbringbar. Der flanschartige Rand 1 aa der Stützplatte 1 a weist Schraubendurchgangslöcher 1 aaa auf, durch welche Befestigungs-Kopf-Dübelschrauben 2 hindurchsteckbar sind, mittels welcher die Stützplatte 1 a an der Innenfläche Mb der Gebäudemutter M befestigbar ist. Die Stützplatte 1 a weist außerdem einen Füllstutzen 1 ab auf, durch welchen eine Füllmasse, beispielsweise Mörtel oder Zement, in den Ringraum zwischen der Leibung des Mauerdurchbruches Ma und dem Schutzrohr 1 b einbringbar ist. Der Füllstutzen 1 ab ist für diesen Zweck mit einem Außengewinde 1 aba versehen, auf welches ein Schlauchnippel des Schlauchmundstückes einer Mörtel- oder Zementpresse aufschraubbar ist. In der Nähe des Füllstutzens ist zweckmäßig eine aus der Zeichnung nicht ersichtliche Entlüftungsöffnung angeordnet.
  • Koaxial zum Schutzrohr 1 b verlaufend ist auf der dem Schutzrohr gegenüberliegenden Seite der Stützplatte 1 a vorzugsweise ebenfalls durch Schweißung eine zylinderstutzenförmige Isolierkammer 1 c einstückig angeordnet, die mit einem Außengewinde 1 ca versehen ist. Auf dieses Außengewinde 1 ca ist eine mit einem entsprechenden Innengewinde versehene Schraubkappe 3 aufgeschraubt.
  • Die Stützplatte 1 a ist in ihrer Mitte mit einer Kreisöffnung 1 ac versehen, durch die mit Umfangsspiel ein Durchführungsrohr 4 hindurchgeschoben ist, welches mit einer elektrisch isolierenden Oberflächenschutzschicht 4 a vorzugsweise aus Kunststoff oder Asphalt versehen ist. Das Durchführungsrohr 4 ist in üblicher Weise mit einem Kontrollstutzen 4 b versehen und über einen seitlichen Anschlußstutzen 4 c mit einem Absperrhahn, vorzugsweise einem sog. Kugelhahn 4 d verbunden, an welchen sich die nicht dargestellte Hauptleitung der Hausinstallation anschließt.
  • Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist das Schutzrohr 1 b nahe der Außenseite der Gebäudemauer M in Richtung zur Oberflächenschutzschicht 4 a des Durchführungsrohres 4 hin nach innen kegelig eingezogen. Nahe der Ansatzstelle dieses eingezogenen Bereiches des Schutzrohres 1 b ist in diesem Ringraum in üblicher Weise ein O-Rollring 5 vorzugsweise aus Weichgummi angeordnet. Die endseitige Einziehung des Schutzrohres 1 b erhöht im Verein mit dem an der Einziehungsansatzstelle angeordneten O-Rollring die Querkraftbelastbarkeit der ganzen Anordnung und dient außerdem der Abdichtung gegen Eindringen von Erdreich und von Feuchtigkeit von außen her in den Ringraum zwischen den beiden Rohren 1 b und 4.
  • Wie ebenfalls aus der Zeichnung ersichtlich, endet die Oberflächenschutzschicht 4 a des Durchführungsrohres 4 an der Stelle, an welcher das Durchführungsrohr 4 durch die mittige Kreisöffnung 1 ac der Stützplatte 1 a hindurch in die Isolierkammer 1 c eintritt. Der Innendurchmesser der Isolierkammer 1 c ist so gewählt, daß die Stützplatte 1 a in dem Bereich zwischen dem Innendurchmesser der Isolierkammer 1 c und der Kreisöffnung 1 ac der Stützplatte 1 a mit Bezug auf das Innere der Isolierkammer 1 c einen inneren Ringbund 1 ad bildet.
  • Etwa in der axialen Mitte des Ringraumes zwischen der Wandung der Isolierkammer 1 c und der an dieser Stelle blanken Außenfläche des Durchführungsrohres 4 ist auf letzterem ein Außenbund 4 e in Form eines Metallringes beispielsweise durch Schweißung einstückig befestigt. In dem Ringbereich zwischen der Isolierkammerwandinnenfläche und der Durchführungsrohraußenfläche einerseits und dem Innenbund 1 ad der Stützplatte 1 a und dem Außenbund 4 e des Durchführungsrohres 4 andererseits ist ein Isolierring 6 mit etwa quadratischem Querschnitt aus vorzugsweise hartem Isolierstoff, wie z. B. Hartgewebe angeordnet, dessen Querschnitt genau dem Querschnitt dieses Ringraumes angepaßt ist, so daß er satt an allen Anlageflächen dieses Ringraumes anliegt.
  • Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, ist die achssenkrechte Wandung 3 a der Schraubkappe 3 so geformt, daß sie einerseits radial nach innen über die Innenfläche der zylindrischen Wandung der Isolierkammer 1 c übersteht und andererseits mit ihrer Innenkante einen Ringspalt zwischen dieser und der blanken Außenfläche des Durchführungsrohres 4 freiläßt. In dem Ringraum zwischen dem Hartfaser-Isolierring 6 und dem Außenbund 4 e des Durchführungsrohres 4 sowie der radial nach innen überstehenden achssenkrechten Wandung 3 a der Schraubkappe 3 einerseits und der Innenfläche der zylindrischen Isolierkammerwandung und der Außenfläche des Durchführungsrohres 4 andererseits ist ein weiterer Isolierring 7 aus weichem Isolierstoff, beispielsweise aus Weichgummi angeordnet, der Z-förmigen Querschnitt hat und mit seinem einen Z-Querschnittsschenkel in den Ringraum zwischen dem harten Isolierring 6, dem Durchführungsrohr-Außenbund 4 e und der Innenfläche der zylindrischen Wandung der Isolierkammer 1 c und mit seinem anderen Z-Schenkel in den Ringraum zwischen der radial inneren Kante des radial nach innen überstehenden Teils 3 a der achssenkrechten Wandung der Schraubkappe 3 und der blanken Außenfläche des Durchführungsrohres 4 hineinragt. Die Abmessungen dieses Weichgummi-Isolierringes 7 sind ebenfalls so getroffen, daß derselbe an allen ihn berührenden Anlageflächen der Isolierkammer 1 c, des Durchführungsrohres 4 und der Schraubkappe 3 satt anliegt. Die Schraubkappe 3 ist so kräftig angezogen, daß dieser Weichgummi-Isolierring 7 gleichzeitig auch als Dichtungsring gegen Feuchtigkeitseintritt von außen wirkt.
  • Die soeben beschriebene Mauerdurchführung wird zweckmäßig in der bisher beschriebenen Form in zusammengebautem Zustand einbaufertig geliefert. Sie braucht infolgedessen beim Einbau lediglich mit ihrem Schutzrohr-Durchführungsrohrteil von der Gebäude-Innenseite aus in den Mauerdurchbruch Ma eingeschoben und sodann mittels der Dübel-Kopfschrauben 2 an der Innenfläche Mb der Gebäudemauer M befestigt zu werden. Sodann wird mittels einer Zementpresse, deren Schlauchanschlußnippel auf das Außengewinde 1 aba des Füllstutzens 1 ab aufgeschraubt wird, die Füllmasse F in den Ringraum zwischen der Leibung des Mauerdurchbruches Ma und der Außenfläche des Schutzrohres 1 b eingepreßt, wobei die darin befindliche Luft durch die in der Zeichnung nicht dargestellte Entlüftungsöffnung austreten kann. Die Füllung wird dann so lange fortgesetzt, bis der ganze Ringraum satt ausgefüllt ist. Danach kann außerhalb des Gebäudes der Anschluß des freien Endes des Durchführungsrohres 4 an den äußeren Rohrleitungsstrang erfolgen und sodann kann die Inneninstallation an den Kugelhahn 4 a angeschlossen werden.
  • Die Montage der Mauerdurchführung ist infolgedessen denkbar einfach. Auch die Herstellung der Mauerdurchführungs-Baueinheit ist denkbar einfach, da alle Teile praktisch aus Rohrmaterial bzw. entsprechend kräftigem Blech durch Abschneiden und spanloses Verformen hergestellt werden können und sodann nur noch zusammengeschweißt zu werden brauchen, wonach noch die erforderlichen Gewinde hergestellt werden. Das Hausanschlußstück mit Kugelhahn steht ohnehin als Fertigerzeugnis zur Verfügung und braucht lediglich an den Kontrollstutzen 4 b des Durchführungsrohres 4 angeschweißt zu werden.
  • Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform einer Mauerdurchführung unterscheidet sich von der soeben beschriebenen, in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform lediglich dadurch, daß die Stützplatte 1 a&min; als ebene Platte ausgebildet ist, daß fermer das Schutzrohr 1 b&min;in dem den O-Rollring 5 aufnehmenden Bereich 1 b&min;a becherartig erweitert ist und einen weiteren O-Rollring 8 aufnimmt, welch letzterer aus härterem Material hergestellt sein kann als der O-Rollring 5, und daß außerdem die auf das gebäudeinnere freie Ende des Durchführungsrohres 4 aufgeschraubte Abschlußkappe 9 mit Kontrollschraube 10 in der Zeichnung dargestellt ist. Diese Ausführungsform ist naturgemäß etwas billiger als die oben mit Bezug auf Fig. 1 beschriebene Ausführungsform. Infolge des Vorhandenseins eines zweiten O-Rollringes 8 ist sie ebenfalls in der Lage, größere Querkräfte aufzunehmen.
  • Die in Fig. 3 gezeigte Ausführungsform einer Mauerdurchführung gleicht im wesentlichen der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform mit der einzigen Ausnahme, daß das Durchführungsrohr 4&min; keine elektrisch isolierende Oberflächenschutzschicht aufweist und der Isolierring 6&min; einen Axialbund 6&min; a aufweist, der am Durchführungsrohr 4&min; anliegt und sich durch den Ringraum zwischen Isolierkammer-Innenbund 1 a&min;d und Durchführungsrohr 4&min; hindurch erstreckt.
  • Eine ähnliche Ausführungsform zeigt Fig. 4, bei welcher jedoch der Isolierring 6&min; durch einen elastisch verformbaren Isolierstoffbelag 1 d ersetzt ist, der die Isolierkammer- Innenwandung mindestens vom Bereich des Durchführungsrohrbundes 4&min; e bis hin zum Isolierkammer-Innenbund 1 a&min;d, diesen selbst und mindestens einen Teil der Länge der Innenwandung des Schutzrohres 1 b bedeckt. Auch in diesem Fall braucht das Durchführungsrohr 4&min; keine Oberflächenschutzschicht aufzuweisen.
  • In Fig. 5 der Zeichnungen ist eine Ausführungsform einer Mauerdurchführung dargestellt, bei welcher auf ein Schutzrohr verzichtet ist und bei welcher das mit einer elektrisch isolierenden Oberflächenschutzschicht 4 a versehene Durchführungsrohr 4 unmittelbar in dem in diesem Fall einen kreisrunden Querschnitt aufweisenden Mauerdurchbruch Ma&min; der Gebäudemauer M gelagert ist. Zu diesem Zweck ist in dem Ringraum zwischen der Leibung des Mauerdurchbruchs Ma&min; und der Außenfläche der Oberflächenschutzschicht 4 a des Durchführungsrohres 4 nahe der gebäudemäßig äußeren Ausmündung des Mauerdurchbruches Ma&min; ein O-Rollring 5 aus weichem Isolierstoff, beispielsweise aus Weichgummi, angeordnet und im übrigen der Ringraum mit einer Füllmasse F&min; aus elektrisch isolierendem Material, beispielsweise aus elektrisch isolierendem, gieß- oder spritzbarem Kunststoff ausgefüllt. Im übrigen ist die in Fig. 5 gezeigte Anordnung nahezu identisch mit der in Fig. 1 gezeigten Mauerdurchführung, mit Ausnahme dessen, daß die Schraubkappe 3&min; der Isolierkammer 1 c in diesem Falle als Überwurfmutter ausgebildet ist, die einen Sechskant 3&min; b als Angriffsfläche für eine Rohrzange bzw. für einen Mutternschlüssel aufweist.
  • Bezüglich sämtlicher in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsformen von Mauerdurchführungen sei noch darauf hingewiesen, daß dieselben infolge ihres besonderes Aufbaus sich nicht nur zum Einbau in Neubauten eignen, sondern insbesondere auch zur Nachmontage in bereits bestehende Gebäude.

Claims (18)

1. Baggergesicherte, begrenzt flexible, nachmontierbare Mauerdurchführung für Rohrleitungs-Hauseinführungen, mit einem an die Rohrleitung anschließbaren, einen seine Axialverschiebung verhindernden Außenbund aufweisenden Durchführungsrohr, das über O-Ringe mit Radialabstand in der Mauer gelagert und gegenüber dieser elektrisch isoliert ist, und einer hausinnenseitig an der Mauer befestigbaren, das Durchführungsrohr nahe seines Bundes umgreifenden, Rohrleitungs-Axialkräfte auf die Mauer übertragenden Stützplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die einteilige Stützplatte (1 a; 1 a&min;) das Durchführungsrohr (4; 4&min;) mit Radialabstand umgreift und mit einer das Durchführungsrohr (4; 4&min;) koaxial umgebenden, stirnseitig zur Hausinnenseite hin durch einen das Durchführungsrohr (4; 4&min;) mit Radialabstand umgreifenden Gewinderingverschluß (3; 3&min;) abschließbaren Isolierkammer (1 c) versehen ist, die mauerseitig einen das Durchführungsrohr (4; 4&min;) ebenfalls mit Radialabstand umgreifenden Innenbund (1 ad; 1 a&min;d) aufweist und den Durchführungsrohrbund (4 e; 4&min; e) und zwei Isolierringe (6, 7; 6&min;, 7; 1 d, 7) aufnimmt, von denen mindestens einer aus elastisch verformbarem Isolierstoff besteht und die beide axial beiderseits des Durchführungsrohrbundes (4 e; 4&min; e) so angeordnet sind, daß der eine Isolierring (6; 6&min;; 1 d) sich an den Innenbund (1 ad ; 1 a&min;d) sowie am Durchführungsrohrbund (4 e; 4&min; e) und der andere Isolierring (7) sich an letzterem sowie am Gewinderingverschluß (3; 3&min;) abstützen, wobei mindestens einer (7; 1 d) der beiden Isolierringe (6, 7; 6&min;, 7; 1 d, 7) in den Ringraum zwischen dem Durchführungsrohrbund (4 e; 4&min; e) und der Isolierkammerwandung und mindestens einer (7) der beiden Isolierringe (6, 7; 6&min;, 7; 1 d, 7) in den Ringraum zwischen dem Durchführungsrohr (4; 4&min;) und dem Gewinderingverschluß (3, 3&min;) hineinragen und die Isolierring-Anordnung durch den Gewinderingverschluß (3; 3&min;) gegen die Stützplatte (1 a, 1 a&min;) elastisch verspannbar ist.
2. Mauerdurchführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit Radialabstand um das Durchführungsrohr (4; 4&min;) ein von diesem elektrisch isolierten Schutzrohr (1 b; 1 b&min;) im Mauerdurchbruch (Ma) angeordnet ist, das mit der Stützplatte (1 a; 1 a&min;) einstückig verbunden ist.
3. Mauerdurchführung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierkammer (1 c) ein Außengewinde (1 ca) aufweist und der Gewinderingverschluß (3; 3&min;) als Schraubkappe ausgebildet ist.
4. Mauerdurchführung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewinderingverschluß (3&min;) nach Art einer Überwurfmutter ausgebildet ist.
5. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus hartem Isolierstoff gefertigter Isolierrring ( 6; 6&min;) zwischen Isolierkammer- Innenbund (1 ad; 1 a&min;d) und Durchführungsrohrbund (4 e; 4&min; e) angeordnet ist, wobei der aus elastisch verformbarem Isolierstoff gefertigter Isolierring (7) einen Z-förmigen Querschnitt hat und jeweils mit einem Z-Bund den Ringraum zwischen dem Durchführungsrohrbund (4 e; 4&min; e) und der Isolierkammerwand und mit dem anderen Z-Bund den Ringraum zwischen dem Gewinderingverschluß (3; 3&min;) und dem Durchführungsrohr (4; 4&min;) satt und dichtend ausfüllt.
6. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen dem Isolierkammer- Innenbund (1 ad; 1 a&min;d) und dem Durchführungsrohrbund (4 e; 4&min; e) angeordnete Isolierring (6&min;) einen Axialbund (6&min; a) aufweist, der am Durchführungsrohr (4&min;) anliegt und sich durch den Ringraum zwischen Isolierkammer-Innenbund (1 a&min;d) und Durchführungsrohr (4&min;) hindurch erstreckt.
7. Mauerdurchführung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen dem Isolierkammer-Innenbund (1 a&min;d) und dem Durchführungsrohrbund (4&min; e) angeordnete Isolierring (6&min;) aus elastisch verformbarem Isolierstoff besteht.
8. Mauerdurchführung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen dem Isolierkammer-Innenbund (1 a&min;d) und dem Durchführungsrohrbund (4&min; e) angeordnete Isolierring (1 d) als vorzugsweise elastisch verformbarer Isolierstoffbelag ausgebildet ist, der die Isolierkammer-Innenwandung mindestens vom Bereich des Durchführungsrohrbundes (4&min; e) bis hin zum Isolierkammer-Innenbund (1 a&min;d), diesen selbst und mindestens einen Teil der Länge der Schutzrohr-Innenwandung bedeckt.
9. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1 a; 1 a&min;) mit einem Einfüllstutzen (1 ab; 1 a&min;b) und vorzugsweise auch mit einer Entlüftungsöffnung versehen ist, wobei durch den Stutzen eine Füllmasse (F; F&min;) in den Ringraum zwischen Mauerdurchbruch (Ma) und Durchführungsrohr (4) bzw. Schutzrohr (1 b; 1 b&min;) einbringbar ist.
10. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1 a&min;) als Flachscheibe ausgebildet ist.
11. Mauerdurchführung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1 a) tellerartig ausgebildet ist und die Füllmasse-Einfüllöffnung bzw. die Entlüftungsöffnung nahe dem Tellerrand angeordnet sind.
12. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchführungsrohr (4) mindestens über die Länge des Schutzrohres (1 b; 1&min; b) mit einer elektrisch isolierenden Oberflächenschutzschicht (4 a) vorzugsweise aus Kunststoff oder Asphalt versehen und ab seinem Eintritt in die Isolierkammer (1 c) blank ist.
13. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Durchführungsrohr (4; 4&min;) und dem Schutzrohr (1 b; 1 b&min;) nahe der Maueraußenseite mindestens ein Isolierring (5; 8) mit vorzugsweise O-Querschnitt angeordnet ist.
14. Mauerdurchführung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. mindestens einer (8) der Isolierringe ( 5; 8) aus hartem Isolierstoff besteht.
15. Mauerdurchführung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzrohr (1 b&min;) an der die Isolierringe (5; 8) aufnehmenden Stelle (1 b&min;a) becherartig erweitert ist.
16. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzrohr (1 b) am maueraußenseitigen Ende bis zum Durchführungsrohr (4) hin radial eingezogen ist.
17. Mauerdurchführung nach den Ansprüchen 9 bis 16, bei der nur ein Durchführungsrohr in den Mauerdurchbruch eingesetzt wird, wobei der Mauerdurchbruch einen kreisförmigen Querschnitt von größerem Durchmesser als dem des Durchführungsrohres aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchführungsrohr (4) mit einer elektrisch isolierenden Oberflächenschutzschicht (4 a) versehen und mittels der in den Ringraum zwischen Mauerwerk (M) und Durchführungsrohr (4) eingebrachten Füllmasse (F&min;) direkt im Mauerdurchbruch (Ma&min;) gehalten ist.
18. Mauerdurchführung nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß als Füllmasse Mörtel, Beton, Zement, Kunststoff, ein Zement-Kunststoffgemisch oder Asphalt vorgesehen ist.
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