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DE3403609C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3403609C2
DE3403609C2 DE19843403609 DE3403609A DE3403609C2 DE 3403609 C2 DE3403609 C2 DE 3403609C2 DE 19843403609 DE19843403609 DE 19843403609 DE 3403609 A DE3403609 A DE 3403609A DE 3403609 C2 DE3403609 C2 DE 3403609C2
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DE
Germany
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contact
plug
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contact pin
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DE19843403609
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DE3403609A1 (de
Inventor
Hans Wetzikon Ch Reichle
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Reichle and De Massari AG
Original Assignee
Reichle and De Massari AG
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Publication date
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Publication of DE3403609A1 publication Critical patent/DE3403609A1/de
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Publication of DE3403609C2 publication Critical patent/DE3403609C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/64Means for preventing incorrect coupling
    • H01R13/645Means for preventing incorrect coupling by exchangeable elements on case or base

Landscapes

  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steckverbindungs­ einrichtung für Schwachstromanlagen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die Anmelderin beschreibt in ihrem CH-Patent Nr. 6 07 370 eine Steckverbindung der vorgenannten Art, bei der u. a. insbesondere der Kontaktstiftträger Seitenwandungen umfaßt, zwischen welchen ein Kontakt-Schutzelement unter der Wirkung des einzusteckenden bzw. herauszuziehenden Steckers in Längserstreckung der Kontakt­ stifte verschiebbar geführt ist, wobei sowohl am Kontakt Schutz­ element als auch am Stecker zum Ineinandergreifen bestimmte Codierungsmittel vorgesehen sind, welche bei Nichtübereinstimmung ein Einstecken des Steckers in die Anschlußvorrichtung verhindern. Hierbei ist die Ausbildung so, daß der Kontaktstift-Schutzkörper randnahe, nach innen gerichtete, Kodiernocken aufweist, welche zum Zusammenwirken mit dem Stecker bestimmt sind, wofür der Stecker mit Codierplättchen verschließbare, zur Aufnahme der Codiernocken bestimmte Ausnehmungen aufweist. Die Codiernocken können ausbrechbar angeordnet sein.
Durch diese Maßnahmen ist es nun zwar möglich, bei Nichtüber­ einstimmung der Kodierungsmittel eine Steckverbindung zu ver­ hindern, es hat sich aber gezeigt, daß Steckverbindungen dieser Art weder konstruktiv noch im Hinblick auf eine ausreichende Anzahl und leicht vorzunehmende Codierung genügen. Insbesondere beschränken sich bei der bekannten Anordnung die Codierungsmöglichkeiten auf ein Vorhandensein oder Nichtvorhanden­ sein durch Herausbrechen der Codiernocken am Kontaktstift-Schutz­ körper. Zudem ist ein Herausbrechen immer mit einer umständlichen Handhabung sowie materiellen Schwächung verbunden und gefährdet hier zudem die Mitnahmeverbindung zwischen Stecker und Kontakt­ stift-Schutzkörper. Weiter ist die Handhabung herausnehmbarer bzw. einsetzbarer Codierplättchen am Stecker aus naheliegenden Gründen wenig günstig.
Bei der DE-OS 22 46 538 ist ein Einrastteil zur polunverwechsel­ baren Codierung von Steckverbindern bekannt, bei der die Codier­ einrichtung mit lageveränderlichen Codierzapfen und lageveränder­ lichen Gegenvertiefungen arbeitet. Bei der Lageveränderung der Codierzapfen können diese jedoch verlorengehen.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Steck­ verbindung der vorgenannten Art so auszugestalten, daß sich praktisch unbeschränkte Codierungsmöglichkeiten ergeben, die sich einfach und sicher herstellen lassen, wobei alle Bau­ teile den heutigen Anforderungen an eine Massenfabrikation erfüllen.
Dies wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 enthaltenen Merkmale erreicht.
Damit lassen sich durch einfaches Verdrehen bzw. Lageverändern der Codierungszapfen und Codierungsscheiben eine Vielzahl Codie­ rungsmöglichkeiten erreichen, ohne daß Teile ausgebrochen oder Teile weggenommen oder hinzugefügt werden müssen, was die Hand­ habung und den Anwendungsbereich solcher Steckverbindungen ganz entscheidend verbessert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind Gegenstand der Unteransprüche.
Beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegen­ standes sind nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer, schaubildartiger Dar­ stellung eine Steckverbindungseinrichtung;
Fig. 2 und 3 in schaubildartiger, vergrößerter Dar­ stellung ein Detail der Anordnung gemäß Fig. 1 zur Veranschaulichung einer Frei­ gabestellung zur Herstellung einer Steck­ verbindung und einer Sperrstellung und
Fig. 4 und 5 in schaubildartiger, vergrößerter Darstel­ lung und in zwei Ansichten eine Ausführungs­ variante eines Details der Anordnung gemäß Fig. 1.
Die in Fig. 1 veranschaulichte Steckverbindung ist für Schwachstromanlagen, insbesondere Telefonanlagen vorgesehen und umfaßt einer mehrpolige Anschlußdose 10, welcher in nicht näher gezeigter Weise in einer Installationsdose, einem Anschlußkasten oder einem Gerät untergebracht sein kann. Mit dieser Anschlußdose 10 wirkt ein Stecker 2 zusammen, welcher durch eine übliche, hier ebenfalls nicht sichtbare Einstecköffnung in der Installations­ dose oder dgl. hindurch mit der Anschlußdose 10 ver­ bindbar ist.
Die Anschlußdose 10 besteht im wesentlichen aus einem Sockel 30, einem fest auf dem Sockel abgestützten Kon­ taktstifteträger 1 und einem sowohl mit dem Kontakt­ stifteträger 1 als auch mit dem Stecker 2 zusammen­ wirkenden Kontaktschutzelement 3.
Der Kontaktstifteträger 1 weist nach oben vom Sockel 30 abragende, durch einzelne, elastisch zur Seite hin aus­ weichende Zungen 5′ gebildete Seitenwände 5 auf. Vom Bo­ den 8 erheben sich dabei hier sechs flä­ chige Kontaktstifte 9, die in zwei Reihen beidseitig einer Längsmittelebene der Anschlußdose 10 angeordnet sind. Diese Kontakt­ stifte 9 stehen in üblicher, nicht näher im einzelnen gezeigten Weise mit üblichen Drahtanschlußmitteln 9′ am Sockel 30 in elektrisch leitender Verbindung.
Zwischen den Zungen 5′ des Kontaktstifteträgers 1 in der Darstellung vertikal verschiebbar ist das genannte Kontaktschutzelement 3 angeordnet, welches von U-förmiger Gestalt ist und ebenfalls elastisch zur Seite ausbiegbare Seitenwände 11 aufweist. Bodenseitig weist das Kontaktschutzelement 3 Durchbrechungen 13 auf, welche mit den Kontaktstiften 9 am Kontaktstifteträger 1 fluchten und durch welche sich die betreffenden Kontaktstifte 9 hindurcherstrecken, wenn sich das Kontaktschutzelement 3 in seiner untersten Extremlage befindet, wie das nachfolgend noch näher erläutert ist. Im weiteren weisen die Seitenwände 11 des Kontaktschutzelements 3 fensterartige Durchbrüche 14 auf, welche in der obersten Extremstellung des Kontaktschutzelements 3 Sperrnocken 15 an den betreffenden Zungen 5′ des Kontaktstifteträgers 1 aufnehmen, wie das nach­ folgend noch näher erläutert ist. Weiter weist jede Seitenwand 11 des Kontaktschutzelements 3 randnahe und über den Durchbrüchen 14 ein nach innen gerichtetes Mitnahmeprofil 17 auf, welches einer Mitnahmeverbindung mit dem Stecker 2 dient, wofür dieser Stecker 2 entsprechende Längsnuten 17′ aufweist.
Der Stecker 2 weist im übrigen ein dem Innenmaß des Kontaktschutzelements 3 entsprechende Konfiguration auf. Somit ist der Stecker 2 geeignet, zwischen die Seitenwände 11 des Kontaktschutzelements 3 eingesteckt zu werden. In nicht näher gezeigter, bekannter Art münden bodenseitig des Steckers 2 Buchsen zur Aufnahme der Kontaktstifte 2 der Anschlußdose 10 aus, welche Buchsen innerhalb des Steckers 2 mit den Leitern einer Steckerschnur 19 verbunden sind. Zu Kodierungszwecken und zum Zusammenwirken mit den Sperrnocken 15 des Kontaktstifteträgers 1 durch die Durchbrüche 14 im Kontaktschutzelement 3 hindurch sind am Stecker 2 Kodierungsscheiben 35 vorgesehen, welche bei einer der richtigen Kodierung entsprechenden Einstellung gestatten, mit dem Aufstecken des Steckers 2 auf die Anschlußdose 10 das Kontaktschutzelement 3 unter Auslenkung der Zungen 5′ des Kontaktstifteträgers 1 nach außen aus seiner oberen Extremlage in seine untere Extremlage zu schieben, wie dies nachfolgend noch ausführlicher beschrieben ist.
Wie aus den Darstellungen und insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, umfassen hier nun die Kodierungsmittel an den , die Seitenwände 5 des Kontaktstifteträgers 1 bildenden Zungen 5′ einwärts gerichtete und lageveränderliche Kodierungszapfen 16, welche durch die Durchbrechungen 14 in den Seitenwänden 11 des Kontaktschutzelements 3 hindurch mit, zur Aufnahme der Kodierungszapfen 16 bestimmte, lageveränderliche Öffnungen 35′ aufweisende Kodierungsscheiben 35 am Stecker 2 zusammenwirken.
Wie insbesondere die Fig. 2 und 3 erkennen lassen, sind hierbei die Kodierungszapfen 16 zum freien Ende hin konisch zulaufend ausgebildet, um geneigte Ver­ drängungsflächen zu bilden, welche mit neigungs­ gleichen Gegenflächen der Öffnungen 35′ in den Kodierungsscheiben 35 des Steckers 2 zusammenwirken.
Wie die Fig. 1 bis 3 deutlich zeigen, ragen die Kodierungszapfen 16 von Sperrnocken 15 ab, die einerseits mit einer oberen, mit der einen Anschlag 14′ bildenden Oberkante einer entsprechenden Durchbrechung 14 am Kontaktschutzelement 3 zusammenwirkenden Anschlag 15′ sowie weiter mit einer unteren, mit der Unterkante 12 der betreffenden Durchbrechungen 14 am Kontaktschutzelement 3 zusammenwirkenden Rückhaltefläche 7 versehen sind.
Hierbei sind die, die Kodierungszapfen 16 tragenden Sperrnocken 15 jeweils auf gegenüberliegenden Seiten eines Aufsatzkörpers 4 angeordnet, der um 180 Grad um­ schlagbar auf jeweils einer Zunge 5′ des Kontaktstifte­ trägers 1 auswechselbar aufgesteckt ist.
Hierfür sind, wie die Fig. 2 und 3 deutlich zeigen, die Aufsatzkörper 4 mit einem Drehzapfen 6, welcher einrastbare, nicht näher gezeigte Arretiermittel auf­ weisen kann, versehen und weisen zudem an ihrem freien Ende eine schlitzartige Vertiefung 18 auf, um den Aufsatzkörper zu Kodierungszwecken leicht mittels einem Schraubenzieher 21 verdrehen zu können.
Die Ausbildung kann aber gemäß den Fig. 4 und 5 beispielsweise auch so sein, daß der Sperrnocken 15 mit seinem Anschlag 15′ und seiner Rückhaltefläche 7 auf beiden Seiten der betreffenden Zungen 5′ fest an­ geformt ist. Bei dieser Ausführungsform ragt dann je­ weils ein Kodierungszapfen 16 von einer im Sperr­ nockenbereich der betreffenden Zunge 5′ des Kontakt­ stifteträgers 1 verdrehbar gelagerten Stellplatte 20 ab. Die Stellplatte 20 ist mit einer nicht näher gezeigten Arretierrasterung versehen und zu Kodierungszwecken um jeweils 90 Winkel­ grade versetzt, in vier Stellungen verdrehbar. Hierfür ist gemäß Fig. 4 auf der Rückseite bzw. Außenseite der Stellplatte 20 eine schlitzartige Vertiefung 18′ vorgesehen, die wieder eine Verstellung der Stell­ platte 20 mittels Schraubenzieher 21 erlaubt.
Weiter sind auch die am Stecker 2 angeordneten Ko­ dierungsscheiben 35 um jeweils 90 Winkelgrade versetzt in vier Stellungen verdrehbar. Auch hier können nicht näher gezeigte Arretiermittel eine Verdrehsicherung bilden und das Verstellen der Kodierungsscheiben 35 über eine Schlitzung 18′′ mittels Schraubenzieher 21 vorgenommen werden.
Aus dem Vorbeschriebenen ergibt sich zunächst, daß die verwendeten Kodierungsmittel in Form der durch Verdrehen oder Umsetzen oder Auswechseln in hier vier verschiedene Viertelsektoren einer durch die Sperr­ nocken 15 gegebenen Fläche ortsveränderlichen Kodie­ rungszapfen 16 an den Zungen 5′ des Kontaktstifteträ­ gers 1 und der ebenfalls in vier verschiedene Lagen verstellbaren Kodierungsscheiben 35 am Stecker 2 eine praktisch unausschöpfliche Kodierungsfähigkeit für die Steckverbindung gewährleisten. Dabei erlauben die getroffenen Maß­ nahmen eine robuste Konzeption einer solchen Steck­ verbindung und deren überaus leichte und sichere Handhabung sowohl in bezug auf eine Ko­ dierung als auch in bezug auf ein Einstecken bzw. Herausziehen des Steckers.
Befinden sich nun gemäß Fig. 2 alle Kodierungsschei­ ben 35 am Stecker 2 bezüglich der zugehörigen Ko­ dierungszapfen 16 an den Zungen 5 des Kontaktstifte­ trägers 1 in der richtigen Stellung, wird jeweils der Kodierungszapfen 16 durch die Durchbrechung 14 des Kontaktschutzelements 3 hindurch auf einen öffnungsfreien Bereich der Kodierungsscheiben 35 treffen, womit die Zungen 5′ nach außen gedrückt werden, wobei sich die Anschläge 15′ jedes Sperrnockens 15 aus dem Sperrbereich der dem Anschlag 14′ bildenden Oberkante der Durchbrechungen 14 verschiebt. Somit kann der Stecker 2 ganz in den Anschlußteil 10 unter Mitnahme des Kontaktschutzelements 3 eingedrückt werden.
Beim Wiederherausziehen des Steckers 2 aus der Anschlußdose 10 nimmt der Stecker 2 das Kontaktschutzelement 3 durch den Eingriff seiner Mitnahmeprofile 17 in die Längsnuten 17′ des Steckers 2 mit, bis das Kontaktschutzelement 3 mit den Unterkanten 12 seiner Durchbrechungen 14 an den Rückhalteflächen 7 der Sperr­ nocken 15 an den Zungen 5′ anschlägt, wonach dann der Stecker 2 auch vom Kontaktschutzelement 3 freikommt. Dies letztere ist jeweils unabhängig einer richtigen oder falschen Kodierung möglich.
Stimmen aber gemäß Fig. 3 nicht alle Kodierungs­ scheiben 35 am Stecker 2 mit der Kodierung der Kodie­ rungszapfen 16 überein, wird der betreffende Kodie­ rungszapfen 16 gemäß Fig. 3 in eine Öffnung 35′ der betreffenden Kodierungsscheibe 35 am Stecker 2 einfallen, womit die Sperrfläche 15′ des betreffenden Sperrnockens 15 unter den Anschlag 14′ der betreffen­ den Durchbrechung 14 gelangt und ein Herunterdrücken des Kontaktschutzelement 3 und damit des Steckers 2 in die untere, den Anschluß herstellenden Lage ver­ hindert.
Auf diese vorbeschriebene Weise ist somit eine Steck­ verbindung geschaffen, welche allen ge­ stellten Anforderungen gewachsen ist.

Claims (9)

1. Steckverbindung für Schwachstromanlagen, insbesondere Telefonanlagen mit
  • a) einem Stecker (2),
  • b) einer mit diesem zusammenwirkenden Anschlußdose (10), die,
    • b1) einen von einem Sockel (30) getragenen U-förmigen Kontaktstiftträger (1) mit elastisch auslenkbaren Seitenwänden (5), die in ihrem freien Endbereich zum Inneren des Kotaktstiftträgers (1) weisende Sperrnocken (15) besitzen und mit am Boden des Kontaktstiftträgers (1) befestigten, in sein Inneres weisende, parallel zu seinen Seitenwänden (5) ver­ laufende Kontaktstifte (9),
    • b2) ein U-förmiges Kontaktschutzelement (3) mit elastisch ausgebildeten Seitenwänden (11), das im Inneren des Kontaktstiftträgers (1) durch dessen Seitenwände (5) geführt verschiebbar gelagert ist, mit einer Durchbrechung (13) pro Kontaktstift (9) des Kontakt­ stiftträgers (1) in seinem Boden (8) aufweist,
  • c) einer Verrastung zwischen Kontaktschutzelement (3) und Kontaktstiftträger (1), die aus in Verschieberichtung zusammenwirkenden, an den Sperrnocken (15) ausgebildeten Anschlägen (15′) und den als Anschläge (14′) ausgebildeten Oberkanten von den Sperrnocken (15) zugeordneten Durch­ brüchen (14) in den Seitenwänden (11) des Kontaktschutz­ elementes besteht,
  • d) Kodierelementen die aus den als Kodierzapfen (16′) ausge­ bildeten Sperrnocken an den Seitenwänden (5) des Kontakt­ stiftträgers und einer Öffnung je Kodierzapfen (16) in den Seitenwänden des Steckers (2), die durch je einen der Durchbrüche (14) in den Seitenwänden (11) des Kontakt­ schutzelements (3) miteinander in Wirkverbindung treten können, bestehen und die bei richtiger Kodierung beim Einführen des Steckers (2) in das Innere des Kontaktschutz­ elements (3) ein Lösen der Verrastung zwischen Kontakt­ stiftträger (1) und Kontaktschutzelement (3) durch Aus­ lenken der Seitenwände (5) des Kontaktstiftträgers (1) über Schrägflächen und dadurch außer Eingriff bringen der Anschläge (14′, 15′) gestatten, worauf Kontaktschutz­ element (3) und Strecker (2) in ihre Endeinschubstellung in der Anschlußdose (10) gebracht werden können, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • e) jeder Kodierzapfen (16) ist an zugehörigen Sperrnocken (15′) des Kontaktstiftträgers (1) ortsveränderlich ange­ ordnet,
  • f) jede Öffnung (35′) ist in einer, in den Seitenwänden des Steckers (2) drehbar gelagerten Kodierscheibe (35) ortsveränderlich angeordnet,
  • g) die durch Einschieben des Steckers (2) auslenkbaren Seiten­ wände (5) des Kontaktstiftträgers (1) bleiben in der ausgelenkten Lage und dadurch die Anschläge (14′, 15′) der Verrastung zwischen Kontaktstiftträger (1) und Kontakt­ schutzelement (3) außer Eingriff wenn wenigstens ein Kodierzapfen (16) nicht in die zugehörige Öffnung (35′) eintauchen kann.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (5) des Kontakt­ stifteträgers (1) in eine Mehrzahl von elastischen Zungen (5′) aufgeteilt sind, die an ihrem freien Ende jeweils einen nach innen abragenden Sperrnocken (15) tragen.
3. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierungszapfen (16) zum freien Ende hin konisch zulaufend ausgebildet sind, welche mit neigungsgleichen Gegenflächen der Öffnungen (35′) in den Codierungsscheiben (35) des Steckers (2) zusammenwirken.
4. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Seiten­ wand (11) des Kontaktschutzelements (3) ein randnahes und über den Durchbrechungen (14) ein nach innen gerichtetes Mitnahme­ profil (17) aufweist, welches Profil zur Mitnahmeverbindung jeweils in eine entsprechende Längsnut (17′) am Stecker (2) eingreift.
5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein um 180 Grad umschlagbarer Aufsatzkörper (4) auf jeweils einer Zunge (5) des Kontaktstifteträgers (1) auswechselbar aufgesteckt ist, der jeweils einen einen Codierungszapfen (16) tragenden Sperr­ nocken (15) auf gegenüberliegenden Seiten aufweist.
6. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Codierungszapfen (16) von einer innerhalb des Sperrnockens jeder Zunge (5′) des Kontaktstifteträgers (1) verdrehbar gelager­ ten Stellplatte (20) abragt.
7. Steckverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Stell­ platte (20) um jeweils 90 Winkelgrade versetzt verdrehbar ist.
8. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß jede Codierungs­ scheibe (35) um jeweils 90 Winkelgrade versetzt verdrehbar ist.
9. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 2-8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Sperrnocken (15) eine untere, mit der Unterkante (12) der zugeordneten Durchbrechung (14) im Kontaktschutzelement (3) zusammenwirkende Rückhaltefläche (7) aufweist.
DE19843403609 1983-02-07 1984-02-02 Steckverbindungseinrichtung fuer schwachstromanlagen Granted DE3403609A1 (de)

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