DE3327676C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekanntlich besteht ein Werkzeugsatz einer Revolverschneidpresse
im allgemeinen aus einem Stempel, einer
Matrize und einem Abstreifer, wobei der Stempel und der
Abstreifer am oberen und die Matrize am unteren der
beiden Revolverteller befestigt sind. Hierbei werden die
Matrizen im allgemeinen durch sogenannte Matrizenschuhe
gehalten, welche mit Aufnahmebohrungen zur Fixierung der
im allgemeinen runden Matrizen eingerichtet sind. Die
Fixierung der Matrizen in diesen Aufnahmebohrungen
erfolgt mit besonderen Klemmvorrichtungen. Häufig besteht
das Bedürfnis, die Matrize in unterschiedlichen Einbaulagen
zu benutzen, wobei die Einstellung einer genauen
Winkelstellung in der Ebene des Revolvertellers erforderlich
ist. In diesem Fall ist im allgemeinen der Matrizenschuh
zweiteilig ausgeführt und besteht aus einer Montageplatte,
die dauernd auf dem Revolverteller fixiert ist
sowie einem Matrizenschuhoberteil, welches demontierbar
ist, so daß eine genaue Ausrichtung und Einspannung der
Matrize außerhalb der Revolverschneidpresse durchgeführt
werden kann, um anschließend das mit der eingesetzten
Matrize versehene Matrizenschuhoberteil auf der Montageplatte
zu befestigen. Die bisher bekannten Ausführungsformen
zweiteiliger Matrizenschuhe haben jedoch den
Nachteil, daß die Befestigung kompliziert ist und verhältnismäßig
lange dauert oder der Platzbedarf für den
Matrizenschuh verhältnismäßig groß ist.
Aus der Druckschrift WIEDEMANN R-61 TURRET PUNCH PRESS
der Firma Wiedemann Machine Company, PA., USA ist eine
gattungsgemäße Vorrichtung zur Befestigung einer Matrize
an einer Stanzmaschine bekannt, die zweiteilig ausgebildet
ist, nämlich aus einer, auf einem Revolverteller zu
befestigenden Montageplatte einerseits und einem, lösbar
auf der Montageplatte angebrachten, zur Aufnahme der
Matrize eingerichteten Matrizenschuhoberteil andererseits
besteht. Die Montageplatte trägt an ihrem einen
Ende einen Bundbolzen, der zum Zusammenwirken mit einer
U-förmigen Ausnehmung des Matrizenschuhoberteils bestimmt
ist und einen radialen inneren Anschlag bildet. Das
somit radial einschiebbare Matrizenschuhoberteil ist
darüber hinaus an dem, dem Anschlag gegenüberliegenden
Ende mit seitlichen, zur Aufnahme von Klemmschrauben
bestimmten Ansatzteilen versehen und damit im montierten
Zustand zwischen dem genannten Anschlag und den Klemmschrauben
festgelegt. Die Montageplatte ist ebenfalls
mit seitlichen Ansatzteilen versehen, in denen die
genannten Klemmschrauben eingesetzt sind. Das Matrizenschuhoberteil
mit der in dieses eingesetzten Matrize
kann somit mit wenigen Handgriffen als Baueinheit dem
Revolverteller entnommen werden, so daß außerhalb des
letzteren eine genaue Ausrichtung sowie ein Auswechseln
der Matrize stattfinden kann. Zum Lösen sowie zur Montage
des Matrizenschuhoberteils müssen bei dieser bekannten
Vorrichtung somit zwei seitliche Klemmschrauben
gelöst werden. Aufgrund der genannten Ansatzteile an
dem, dem Bundbolzen abgekehrten Ende der Montageplatte
ergibt sich hier ein vergleichsweise großer Platzbedarf.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Gattung dahingehend auszugestalten,
daß bei geringem Platzbedarf für den Matrizenschuh die
Montage bzw. Demontage vereinfacht ist. Gelöst ist diese
Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die
Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Von wesentlicher Bedeutung ist somit, daß das die Matrize
tragende Matrizenschuhoberteil unter Mitwirkung einer,
in einem Klemmschieber angeordneten Spannschraube gegen
den Anschlag gespannt wird, wobei der Klemmschieber als
leicht lösbares, zweckmäßigerweise an der Montageplatte
befestigtes Bauteil ausgestaltet ist. Die Funktion des
Klemmschiebers erstreckt sich somit zumindest auf die
bezüglich des Revolvertellers vorzugsweise radiale
Verspannung des Matrizenschuhoberteils, wobei es ferner
darauf ankommt, daß bereits nach Lösung dieses Klemmschiebers
das Matrizenschuhoberteil von dem Teller
abgezogen werden kann. Um ein rasches Auswechseln eines
Matrizenschuhoberteils zu gewährleisten, ist es demzufolge
notwendig, die Befestigung des Klemmschiebers
derart auszugestalten, daß diese mit wenigen Handgriffen
gelöst werden kann. Das den Anschlag für das erfindungsgemäße
Matrizenschuhoberteil bildende Bauelement kann
grundsätzlich auf dem Revolverteller der jeweiligen
Schneidpresse angebracht werden. Besonders vorteilhaft
ist es jedoch, letzteres an der Montageplatte zu befestigen.
Die Zentrierbolzen können bei der Verspannung
des Klemmschiebers als Widerlager für die Spannkräfte
dienen, die von dem Anschlag auf das Matrizenschuhoberteil
ausgeübt werden. Diese Spannkräfte werden über die
Zentrierbolzen in die mit dem Teller in Verbindung
stehende Montageplatte abgeleitet. Indem die Spannschraube
derart in dem Klemmschieber geführt ist, daß
deren Kopf auf der dem Matrizenschuhoberteil abgekehrten
Seite abgestützt ist, das Gewindeteil dieser Spannschraube
in einer Gewindebohrung des Matrizenschuhoberteils
geführt ist, wird erreicht, daß durch Drehung der
Spannschraube nicht nur der Klemmschieber fest gegen das
im übrigen an dem Anschlag anliegende Matrizenschuhoberteil
gepreßt werden kann, sondern auch, daß durch eine
gegenläufige Drehung der Spannschraube der Klemmschieber
von dem Matrizenschuhoberteil gelöst werden kann. Die
Spannschraube erfüllt somit gleichzeitig die Funktion
einer Löse- und diejenige einer Abdrückschraube. Wesentlich
ist ferner, daß die auf diese Weise durch Drehung
der Spannschraube erzeugte Verschiebebewegung des Klemmschiebers
auf die Zentrierbolzen einwirkt, die mit dem
Klemmschieber formschlüssig gekoppelt sind und mittels
welchen im Zusammenwirken mit dem erwähnten Anschlag
eine Zentrierung bzw. eine Fixierung des Matrizenschuhoberteils
an der Montageplatte erreicht wird. Dabei kann
die zwischen den Zentrierbolzen und dem Klemmschieber
bestehende Kupplung grundsätzlich beliebig ausgestaltet
sein. Es muß lediglich sichergestellt werden, daß eine
beispielsweise horizontale Verschiebebewegung des Klemmschiebers
eine entsprechende vertikale Verschiebebewegung
der Zentrierbolzen auslöst. Der wesentliche Vorteil
besteht hierbei darin, daß alleine durch Lösen einer
einzigen Schraube, nämlich der Spannschraube das Matrizenschuhoberteil
von der Montageplatte gelöst werden
kann und andererseits durch Anziehen eben einer einzigen
Spannschraube auch wieder montiert werden kann. Eine
genaue Winkelausrichtung der in dem Matrizenschuhoberteil
gehaltenen Matrize kann dann außerhalb der Revolverschneidpresse
mit großer Genauigkeit vorgenommen werden.
Die Merkmale des Anspruchs 2 bringen den Vorteil mit
sich, daß sich die Funktionen des Klemmschiebers und des
Anschlags gleichzeitig neben der radialen auf die axiale
Fixierung des Matrizenschuhoberteils erstrecken. Die in
der Regel formschlüssige axiale Fixierung des Matrizenschuhoberteils
kann in einfacher Weise durch eine entsprechende
Gestaltung des Anschlags sowie des Klemmschiebers
erfolgen, welche die zur axialen Sicherung
erforderlichen Kräfte vorzugsweise über die Montageplatte
auf den Revolverteller überleiten. Im letzteren Falle
ist gewährleistet, daß an dem Teller selbst keinerlei
Veränderungen zur Realisierung einer derartigen axialen
Sicherung durchgeführt werden müssen.
Die Merkmale des Anspruchs 3 bringen den Vorteil mit
sich, daß das durch den erfindungsgemäßen Matrizenschuh
in Anspruch genommene Bauvolumen optimal genutzt wird,
da der Klemmschieber außerhalb dieses Bauvolumens nicht
in Erscheinung tritt, so daß eine besonders gedrängte
Bauweise möglich ist. Der Klemmschieber kann somit -
von seinem äußeren radialen Endbereich abgesehen - im
verspannten Zustand völlig innerhalb des Matrizenschuhs
gehalten sein. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit,
innerhalb der sowohl das Matrizenschuhoberteil als auch
die Montageplatte durchdringenden Ausnehmungen, welche
sowohl als Führungen für den Klemmschieber als auch als
Spannkraft übertragende Flächen dienen, entsprechende
Profilierungen vorzunehmen, deren Zweck in der bereits
erwähnten axialen Sicherung des Matrizenschuhoberteils
besteht.
Die schräge Begrenzungsfläche der Montageplatte entsprechend
den Merkmalen des Anspruchs 4 in Verbindung
mit der entsprechend abgeschrägten Fläche des Klemmschiebers
bringt neben der gewünschten axialen Sicherung
des Matrizenschuhoberteils auch den Vorteil einer sehr
genauen Führung des Klemmschiebers mit sich. Die von dem
Klemmschieber entwickelte Spannkraft wird hierbei auf
eine große Fläche verteilt, so daß eine besonders zuverlässige
Fixierung des Matrizenschuhoberteils möglich
ist.
Die einzige, einen Klemmschieber fixierende Spannschraube
gemäß den Merkmalen des Anspruchs 5 dient gleichzeitig
als Abdrückschraube. Dies kann beispielsweise dadurch
realisiert sein, daß der Kopf der Spannschraube gegen
einen Sprengring abgestützt ist, der beim Lösen der
Spannschraube eine Kraftüberleitungsstelle von der
Schraube auf den Klemmschieber bildet, so daß letzterer
sich von der Montageplatte bzw. dem Matrizenschuhoberteil
fortbewegt.
Die Ausgestaltung, Anordnung und Führung der Zentrierbolzen
entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 6 und 7
dienen der konstruktiven Ausgestaltung des Merkmals, daß
zum Lösen des Matrizenschuhoberteils die Zentrierbolzen,
welche im gespannten Zustand mit der Montageplatte im
Eingriff stehen, keinerlei manueller Handhabung bedürfen,
da die Zentrierbolzen während des Lösens des Klemmschiebers
aufgrund der schräg verlaufenden Nasen und Nuten
selbsttätig ihre Eingriffsposition mit der Montageplatte
lösen. Durch diese Zwangsführung der Zentrierbolzen in
Abhängigkeit von der radialen Stellung des Klemmschiebers
ist ein wesentlicher Beitrag zum beschleunigten Lösen
des Matrizenschuhoberteils und damit zum Auswechseln
einer Matrize bzw. zum Verändern deren Stellung gegeben.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus dem folgenden, in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiel. Es zeigt
Fig. 1 einen teilweisen Querschnitt durch den Endbereich
des Umfangs eines Tellers einer Revolverschneidpresse
mit Darstellung des erfindungsgemäßen Matrizenschuhs;
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Pfeil I der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt gemäß Linie III-III der Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt gemäß Linie IV-IV der Fig. 2.
Mit 1 ist in den Zeichnungen der untere der beiden Teller
einer Revolverschneidpresse bezeichnet, wobei der obere
Teller aus Gründen der zeichnerischen Übersichtlichkeit
nicht dargestellt ist. Die ebenfalls nicht dargestellte,
vertikal verlaufende Drehachse des Tellers 1 befindet sich
in der Darstellung gemäß den Fig. 1 und 2 auf deren rechter
Seite, wobei die äußere Berandung des Tellers 1 der Anbringung
von Werkzeugen, hier von Matrizen 6 dient. Jeweils
einer Matrize 6 ist ein zweiteiliger Matrizenschuh
zugeordnet, welcher aus einem Matrizenschuhoberteil 5 sowie
einer Montageplatte 3 zusammengesetzt ist. Der Matrizenschuh
dient bekanntermaßen der Fixierung und Positionierung
der Matrize auf dem Teller 1. Hierbei erfolgt die
Anordnung der Montageplatte 3 und des Matrizenschuhoberteils
5 relativ zu dem Teller 1 derart, daß die Bohrungen
26 im Teller, 27 in der Montageplatte und 28 im Matrizenschuhoberteil
mit der ebenfalls in letzterem angeordneten
Aufnahmebohrung 16 für die Matrize 6 fluchtend angeordnet
sind.
Die mittels Schrauben 2 an dem Teller 1 befestigte Montageplatte
weist an ihrem, der Drehachse des Tellers 1
zugekehrten Ende einen Führungsbolzen 4 auf, der aus der
Ebene der Montageplatte herausragt und an seinem oberen
Ende einen zu letzterer sich parallel erstreckenden Bund
18 aufweist. Die Montageplatte 3 ist auf dem, der Drehachse
des Tellers 1 abgekehrten Ende mit einer im wesentlichen
U-förmigen, sich radial zu dem Teller 1 erstreckenden
Ausnehmung 14 versehen, deren innere Begrenzungsfläche
15 unter einem Winkel von etwa 45° schräg zur
Ebene des Tellers 1 verläuft.
Das Matrizenschuhoberteil 5 ist seinerseits mit einer
U-förmigen, sich in der Ebene des Tellers 1 erstreckenden,
nach oben abgeschlossenen Ausnehmung 29 versehen, welche
in radialer Richtung des Tellers 1 sich über die Ausnehmung
14 hinaus erstreckt. In die, bei übereinander gelegter
Montageplatte und Matrizenschuhoberteil somit kommunizierenden
Ausnehmungen 14 und 29 ist ein Klemmschieber 7 eingesetzt,
der eine eine der Begrenzungsfläche 15 entsprechend
abgeschrägte Nase 24 aufweist, so daß die Nase
24 die Begrenzungsfläche 15 untergreift. Der im übrigen die
Ausnehmungen 14 und 29 ausfüllende Klemmschieber 7 ist an
dem Matrizenschuhoberteil mittels einer Spannschraube 8
fixiert, welche durch eine sich radial erstreckende Bohrung
30 im Klemmschieber geführt und in eine Gewindebohrung 22
des Matrizenschuhoberteils eingeschraubt ist. Der Kopf
23 der Spannschraube 8 wird durch einen, in den äußeren
Bereich der Bohrung 30 eingesetzten Sprengring 9 gesichert.
Das Matrizenschuhoberteil 5 ist auf seinem der Drehachse
des Tellers 1 zugekehrten Ende mit einer in Richtung auf
die Drehachse zu offenen, im wesentlichen U-förmigen Ausnehmung
17 versehen, welche den Führungsbolzen 4 umgreift,
welch letzterer somit einen radialen Anschlag für das
Matrizenschuhoberteil 5 bildet. Letzteres ist im Bereich
der Ausnehmung 17 mit einer sich parallel zur Ebene des
Tellers 1 erstreckenden abgesetzten Fläche 19 derart ausgerüstet,
daß letztere spielfrei den Bund 18 untergreift.
Der Bund 18 des Führungsbolzens 4 bildet auf diese Weise
eine Sicherung des Matrizenschuhoberteils 5 gegenüber
einem vertikalen Abheben von dem Teller 1.
Die Matrize 6, deren im gezeigten Ausführungsbeispiel
rechteckige Arbeitsöffnung 31 in verschiedenen Einbaulagen
in der Aufnahmebohrung 16 einsetzbar sein muß, ist
in letzterer unter Mitwirkung von zwei Klemmschrauben 13
fixiert. Die Klemmschrauben sind in seitliche, unter
einem Winkel zu einer Radiuslinie des Tellers 1 verlaufende
und sich in einer Ebene parallel zu dem Teller 1 erstreckenden
Gewindebohrungen geführt.
Beiderseits des Klemmschiebers 7, sowohl das Matrizenschuhoberteil
5 als auch die Montageplatte 3 in Richtung
vertikal zur Ebene des Tellers 1 durchdringend, befinden
sich Bohrungen 32, 25, deren Verlauf und Anordnung aus den
Fig. 2 und 4 ersichtlich ist. Die Bohrungen 32, 25 dienen der
Aufnahme von Zentrierbolzen 10, die auf ihren Innenseiten,
d. h. dem Klemmschieber 7 zugekehrten Seiten jeweils mit
Nasen 11 versehen sind, die unter einem Winkel von etwa
45° zur Ebene des Tellers 1 verlaufen und im Querschnitt
rechteckig ausgestaltet sind. Diese Nasen 11 sind dadurch
erzeugt worden, daß die Zentrierbolzen 10 auf ihren, dem
Klemmschieber 7 zugekehrten Fläche 21 abgesetzt worden
sind. Diese Nasen 11 stehen mit entsprechend dimensionierten
und angeordneten Nuten 12 im Eingriff, welch letztere auf
den Außenseiten 20 des Klemmschiebers 7 angeordnet sind.
Mit 32 ist die mit der Bohrung 25 fluchtend angeordnete
Bohrung in dem Matrizenschuhoberteil 5 bezeichnet. Die
Zentrierbolzen 10 sind in den Bohrungen 25 und 32 gleitend
geführt.
Zum Austausch eines Matrizenschuhs wird durch Drehen der
Spannschraube 8, deren Kopf 23 an einem Sprengring 9 abgestützt
ist, der Klemmschieber 7 radial aus den Ausnehmungen
14, 29 entfernt. Während des radialen Entfernens
des Klemmschiebers 7 gleiten die Nasen 11 der Zentrierbolzen
10 in den Nuten 12, so daß die Zentrierbolzen nach
oben aus den Bohrungen 32 teilweise herausgeschoben werden.
Nunmehr kann das Matrizenschuhoberteil mit dem in der Aufnahmebohrung
16 mittels der Klemmschrauben 13 befestigten
Matrize von der Montageplatte 3 radial abgezogen werden.
Außerhalb der Revolverschneidpresse kann somit in einer
besonderen, hier nicht dargestellten Ausrichtvorrichtung
eine andere Matrize in die Aufnahmebohrung 16 eingesetzt
und ausgerichtet werden, wobei anschließend das mit der
neuen Matrize versehene Matrizenschuhoberteil 5 wieder
eingesetzt werden kann. Hierzu wird das Matrizenschuhoberteil
5 auf die Montageplatte 3 radial geschoben, wobei
durch Drehen der Spannschraube 8 der Klemmschieber 7
in Richtung auf die Drehachse des Tellers 1 so lange verschoben
wird, bis die Nase 24 des Klemmschiebers 7 fest
an der schrägen Begrenzungsfläche 15 der Montageplatte 3
anliegt. Während des Einführens des Klemmschiebers 7
gleiten die Nasen 11 der Zentrierbolzen 10 in den Nuten
12 des Klemmschiebers, so daß die Zentrierbolzen 10 in
die Bohrungen 32 bzw. 25 hineingezogen werden. Nach
beendeter Spannoperation ist das Matrizenschuhoberteil 5
somit in radialer Richtung durch den Führungsbolzen 4, die Zentrierbolzen 10 sowie
die Begrenzungsfläche 15, in Umfangsrichtung bezüglich des
Tellers 1 durch den Führungsbolzen 4 sowie die Zentrierbolzen
10 sowie gegenüber einem Abheben von dem Teller 1
sowohl durch den Bund 18 des Führungsbolzens 4 als auch
durch die schräge Begrenzungsfläche 15 des Klemmschiebers
7 gesichert.
Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ist
bei der erfindungsgemäßen Matrizenbefestigung ein sehr
schnelles Wechseln der Matrize möglich, welches praktisch
nur durch Lösen einer einzigen Schraube durchgeführt wird.
Auch zeichnet sich die erfindungsgemäße Matrizenbefestigung
durch ein verhältnismäßig geringes Bauvolumen aus.
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Befestigung einer Stanzmatrize (6) an
einer Stanzmaschine, insbesondere am Teller (1) einer
Revolverschneidpresse, mit einem Matrizenschuh, der
im wesentlichen aus einem zur Aufnahme der Matrize
(6) eingerichteten Matrizenschuhoberteil (5) und aus
einer auf dem Teller (1) befestigten Montageplatte
(3) besteht, an deren radial innerem Endbereich sich
ein als Führung und Anschlag dienender Bundbolzen
befindet, welcher die Fläche (19) einer U-förmigen
Ausnehmung (17) des Matrizenschuhoberteils (5) übergreift
und gegen den das Matrizenschuhoberteil (5) beim
Werkzeugwechsel radial einschiebbar und mit Befestigungsmitteln
verspannbar ist, wobei die Befestigungsmittel
einerseits und der Anschlag andererseits an
einander gegenüberliegenden Endbereichen der Montageplatte
(3) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß als Befestigungsmittel eine Spannschraube (8)
dient, daß die Spannschraube (8) in einem, an dem
Matrizenschuhoberteil (5) anliegenden Klemmschieber
(7) geführt ist, daß der Kopf (23) der in einer
Gewindebohrung (22) des Matrizenschuhoberteils (5)
gehaltenen Spannschraube (8) auf der dem Matrizenschuhoberteil
(5) abgekehrten Seite an dem Klemmschieber
(7) abgestützt ist, daß das Matrizenschuhoberteil
(5) mit Zentrierbolzen (10) ausgerüstet ist,
die mit entsprechenden Bohrungen (25) der Montageplatte
(3) in Eingriff bringbar sind und daß die
Zentrierbolzen (10) zur Herstellung des Eingriffs mit
den Bohrungen (25) in der Montageplatte (3) mit dem
Klemmschieber (7) in Wirkverbindung stehen, insbesondere
formschlüssig gekuppelt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmschieber (7) und der Anschlag zur Fixierung
des Matrizenschuhoberteils (5) sowohl in Richtung
radial als auch axial zum Teller (1) ausgestaltet sind.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (7) in Ausnehmungen
(29, 14) des Matrizenschuhoberteils (5) und der
Montageplatte (3) geführt ist und daß die Ausnehmungen
(29, 14) sich im wesentlichen in radialer Richtung
zu dem Teller (1) in einem vorzugsweise mittigen
Bereich der Montageplatte (3) sowie des Matrizenschuhoberteils
(5) erstrecken.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmschieber (7) eine sich schräg zur Ebene
des Tellers (1) erstreckende Fläche aufweist, welche
eine eine entsprechende Abschrägung aufweisende
Begrenzungsfläche (15) der Montageplatte (3) im
montierten Zustand untergreift.
5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (7) mit
einer radial zum Teller (1) verlaufenden Bohrung (30)
ausgerüstet ist, welche mit einer Gewindebohrung (22)
im Matrizenschuhoberteil (5) fluchtet, wobei in der
Bohrung (30) und der Gewindebohrung (22) die Spannschraube
(8) zur Fixierung des Matrizenschuhoberteils
(5) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohrungen (32, 25) jeweils beiderseits der
Ausnehmungen (29, 14) des Matrizenschuhoberteils (5)
und der Montageplatte (3) verlaufen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentrierbolzen (10) mit seitlich in ebenen
parallel zur Spannrichtung des Klemmschiebers angeordneten,
schräg zur Ebene des Tellers (1) verlaufenden
Nasen (11) versehen sind, die mit entsprechend verlaufenden,
in Seitenflächen des Klemmschiebers (7)
angeordneten Nuten (12) verschiebbar im Eingriff
stehen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nasen (11) der Zentrierbolzen (10) durch
entsprechende Anordnung von gegenüber den ersteren
abgesetzten Flächen (12) gebildet werden.
Priority Applications (1)
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DE19833327676 DE3327676A1 (de) | 1983-07-30 | 1983-07-30 | Vorrichtung zur befestigung einer matrize an einer werkzeugmaschine |
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Publications (2)
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DE3327676A1 DE3327676A1 (de) | 1985-02-21 |
DE3327676C2 true DE3327676C2 (de) | 1990-06-07 |
Family
ID=6205433
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19833327676 Granted DE3327676A1 (de) | 1983-07-30 | 1983-07-30 | Vorrichtung zur befestigung einer matrize an einer werkzeugmaschine |
Country Status (1)
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DE (1) | DE3327676A1 (de) |
Cited By (1)
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DE19911486B4 (de) * | 1998-05-01 | 2014-07-03 | Amada Mfg America Inc. | Revolverkopf-Stanzpresse |
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JP2000301260A (ja) * | 1999-04-19 | 2000-10-31 | Murata Mach Ltd | ダイホルダ |
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1983
- 1983-07-30 DE DE19833327676 patent/DE3327676A1/de active Granted
Cited By (1)
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DE19911486B4 (de) * | 1998-05-01 | 2014-07-03 | Amada Mfg America Inc. | Revolverkopf-Stanzpresse |
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Publication number | Publication date |
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