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DE3327676C2 - - Google Patents

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DE3327676C2
DE3327676C2 DE19833327676 DE3327676A DE3327676C2 DE 3327676 C2 DE3327676 C2 DE 3327676C2 DE 19833327676 DE19833327676 DE 19833327676 DE 3327676 A DE3327676 A DE 3327676A DE 3327676 C2 DE3327676 C2 DE 3327676C2
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DE
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shoe
plate
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clamping slide
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DE19833327676
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Georg 3220 Alfeld De Steinhoff
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C BEHRENS AG 3220 ALFELD DE
Original Assignee
C BEHRENS AG 3220 ALFELD DE
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D37/00Tools as parts of machines covered by this subclass
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B21D28/24Perforating, i.e. punching holes
    • B21D28/34Perforating tools; Die holders

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mounting, Exchange, And Manufacturing Of Dies (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekanntlich besteht ein Werkzeugsatz einer Revolverschneidpresse im allgemeinen aus einem Stempel, einer Matrize und einem Abstreifer, wobei der Stempel und der Abstreifer am oberen und die Matrize am unteren der beiden Revolverteller befestigt sind. Hierbei werden die Matrizen im allgemeinen durch sogenannte Matrizenschuhe gehalten, welche mit Aufnahmebohrungen zur Fixierung der im allgemeinen runden Matrizen eingerichtet sind. Die Fixierung der Matrizen in diesen Aufnahmebohrungen erfolgt mit besonderen Klemmvorrichtungen. Häufig besteht das Bedürfnis, die Matrize in unterschiedlichen Einbaulagen zu benutzen, wobei die Einstellung einer genauen Winkelstellung in der Ebene des Revolvertellers erforderlich ist. In diesem Fall ist im allgemeinen der Matrizenschuh zweiteilig ausgeführt und besteht aus einer Montageplatte, die dauernd auf dem Revolverteller fixiert ist sowie einem Matrizenschuhoberteil, welches demontierbar ist, so daß eine genaue Ausrichtung und Einspannung der Matrize außerhalb der Revolverschneidpresse durchgeführt werden kann, um anschließend das mit der eingesetzten Matrize versehene Matrizenschuhoberteil auf der Montageplatte zu befestigen. Die bisher bekannten Ausführungsformen zweiteiliger Matrizenschuhe haben jedoch den Nachteil, daß die Befestigung kompliziert ist und verhältnismäßig lange dauert oder der Platzbedarf für den Matrizenschuh verhältnismäßig groß ist.
Aus der Druckschrift WIEDEMANN R-61 TURRET PUNCH PRESS der Firma Wiedemann Machine Company, PA., USA ist eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Befestigung einer Matrize an einer Stanzmaschine bekannt, die zweiteilig ausgebildet ist, nämlich aus einer, auf einem Revolverteller zu befestigenden Montageplatte einerseits und einem, lösbar auf der Montageplatte angebrachten, zur Aufnahme der Matrize eingerichteten Matrizenschuhoberteil andererseits besteht. Die Montageplatte trägt an ihrem einen Ende einen Bundbolzen, der zum Zusammenwirken mit einer U-förmigen Ausnehmung des Matrizenschuhoberteils bestimmt ist und einen radialen inneren Anschlag bildet. Das somit radial einschiebbare Matrizenschuhoberteil ist darüber hinaus an dem, dem Anschlag gegenüberliegenden Ende mit seitlichen, zur Aufnahme von Klemmschrauben bestimmten Ansatzteilen versehen und damit im montierten Zustand zwischen dem genannten Anschlag und den Klemmschrauben festgelegt. Die Montageplatte ist ebenfalls mit seitlichen Ansatzteilen versehen, in denen die genannten Klemmschrauben eingesetzt sind. Das Matrizenschuhoberteil mit der in dieses eingesetzten Matrize kann somit mit wenigen Handgriffen als Baueinheit dem Revolverteller entnommen werden, so daß außerhalb des letzteren eine genaue Ausrichtung sowie ein Auswechseln der Matrize stattfinden kann. Zum Lösen sowie zur Montage des Matrizenschuhoberteils müssen bei dieser bekannten Vorrichtung somit zwei seitliche Klemmschrauben gelöst werden. Aufgrund der genannten Ansatzteile an dem, dem Bundbolzen abgekehrten Ende der Montageplatte ergibt sich hier ein vergleichsweise großer Platzbedarf.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung dahingehend auszugestalten, daß bei geringem Platzbedarf für den Matrizenschuh die Montage bzw. Demontage vereinfacht ist. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Von wesentlicher Bedeutung ist somit, daß das die Matrize tragende Matrizenschuhoberteil unter Mitwirkung einer, in einem Klemmschieber angeordneten Spannschraube gegen den Anschlag gespannt wird, wobei der Klemmschieber als leicht lösbares, zweckmäßigerweise an der Montageplatte befestigtes Bauteil ausgestaltet ist. Die Funktion des Klemmschiebers erstreckt sich somit zumindest auf die bezüglich des Revolvertellers vorzugsweise radiale Verspannung des Matrizenschuhoberteils, wobei es ferner darauf ankommt, daß bereits nach Lösung dieses Klemmschiebers das Matrizenschuhoberteil von dem Teller abgezogen werden kann. Um ein rasches Auswechseln eines Matrizenschuhoberteils zu gewährleisten, ist es demzufolge notwendig, die Befestigung des Klemmschiebers derart auszugestalten, daß diese mit wenigen Handgriffen gelöst werden kann. Das den Anschlag für das erfindungsgemäße Matrizenschuhoberteil bildende Bauelement kann grundsätzlich auf dem Revolverteller der jeweiligen Schneidpresse angebracht werden. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, letzteres an der Montageplatte zu befestigen. Die Zentrierbolzen können bei der Verspannung des Klemmschiebers als Widerlager für die Spannkräfte dienen, die von dem Anschlag auf das Matrizenschuhoberteil ausgeübt werden. Diese Spannkräfte werden über die Zentrierbolzen in die mit dem Teller in Verbindung stehende Montageplatte abgeleitet. Indem die Spannschraube derart in dem Klemmschieber geführt ist, daß deren Kopf auf der dem Matrizenschuhoberteil abgekehrten Seite abgestützt ist, das Gewindeteil dieser Spannschraube in einer Gewindebohrung des Matrizenschuhoberteils geführt ist, wird erreicht, daß durch Drehung der Spannschraube nicht nur der Klemmschieber fest gegen das im übrigen an dem Anschlag anliegende Matrizenschuhoberteil gepreßt werden kann, sondern auch, daß durch eine gegenläufige Drehung der Spannschraube der Klemmschieber von dem Matrizenschuhoberteil gelöst werden kann. Die Spannschraube erfüllt somit gleichzeitig die Funktion einer Löse- und diejenige einer Abdrückschraube. Wesentlich ist ferner, daß die auf diese Weise durch Drehung der Spannschraube erzeugte Verschiebebewegung des Klemmschiebers auf die Zentrierbolzen einwirkt, die mit dem Klemmschieber formschlüssig gekoppelt sind und mittels welchen im Zusammenwirken mit dem erwähnten Anschlag eine Zentrierung bzw. eine Fixierung des Matrizenschuhoberteils an der Montageplatte erreicht wird. Dabei kann die zwischen den Zentrierbolzen und dem Klemmschieber bestehende Kupplung grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein. Es muß lediglich sichergestellt werden, daß eine beispielsweise horizontale Verschiebebewegung des Klemmschiebers eine entsprechende vertikale Verschiebebewegung der Zentrierbolzen auslöst. Der wesentliche Vorteil besteht hierbei darin, daß alleine durch Lösen einer einzigen Schraube, nämlich der Spannschraube das Matrizenschuhoberteil von der Montageplatte gelöst werden kann und andererseits durch Anziehen eben einer einzigen Spannschraube auch wieder montiert werden kann. Eine genaue Winkelausrichtung der in dem Matrizenschuhoberteil gehaltenen Matrize kann dann außerhalb der Revolverschneidpresse mit großer Genauigkeit vorgenommen werden.
Die Merkmale des Anspruchs 2 bringen den Vorteil mit sich, daß sich die Funktionen des Klemmschiebers und des Anschlags gleichzeitig neben der radialen auf die axiale Fixierung des Matrizenschuhoberteils erstrecken. Die in der Regel formschlüssige axiale Fixierung des Matrizenschuhoberteils kann in einfacher Weise durch eine entsprechende Gestaltung des Anschlags sowie des Klemmschiebers erfolgen, welche die zur axialen Sicherung erforderlichen Kräfte vorzugsweise über die Montageplatte auf den Revolverteller überleiten. Im letzteren Falle ist gewährleistet, daß an dem Teller selbst keinerlei Veränderungen zur Realisierung einer derartigen axialen Sicherung durchgeführt werden müssen.
Die Merkmale des Anspruchs 3 bringen den Vorteil mit sich, daß das durch den erfindungsgemäßen Matrizenschuh in Anspruch genommene Bauvolumen optimal genutzt wird, da der Klemmschieber außerhalb dieses Bauvolumens nicht in Erscheinung tritt, so daß eine besonders gedrängte Bauweise möglich ist. Der Klemmschieber kann somit - von seinem äußeren radialen Endbereich abgesehen - im verspannten Zustand völlig innerhalb des Matrizenschuhs gehalten sein. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, innerhalb der sowohl das Matrizenschuhoberteil als auch die Montageplatte durchdringenden Ausnehmungen, welche sowohl als Führungen für den Klemmschieber als auch als Spannkraft übertragende Flächen dienen, entsprechende Profilierungen vorzunehmen, deren Zweck in der bereits erwähnten axialen Sicherung des Matrizenschuhoberteils besteht.
Die schräge Begrenzungsfläche der Montageplatte entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 4 in Verbindung mit der entsprechend abgeschrägten Fläche des Klemmschiebers bringt neben der gewünschten axialen Sicherung des Matrizenschuhoberteils auch den Vorteil einer sehr genauen Führung des Klemmschiebers mit sich. Die von dem Klemmschieber entwickelte Spannkraft wird hierbei auf eine große Fläche verteilt, so daß eine besonders zuverlässige Fixierung des Matrizenschuhoberteils möglich ist.
Die einzige, einen Klemmschieber fixierende Spannschraube gemäß den Merkmalen des Anspruchs 5 dient gleichzeitig als Abdrückschraube. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert sein, daß der Kopf der Spannschraube gegen einen Sprengring abgestützt ist, der beim Lösen der Spannschraube eine Kraftüberleitungsstelle von der Schraube auf den Klemmschieber bildet, so daß letzterer sich von der Montageplatte bzw. dem Matrizenschuhoberteil fortbewegt.
Die Ausgestaltung, Anordnung und Führung der Zentrierbolzen entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 6 und 7 dienen der konstruktiven Ausgestaltung des Merkmals, daß zum Lösen des Matrizenschuhoberteils die Zentrierbolzen, welche im gespannten Zustand mit der Montageplatte im Eingriff stehen, keinerlei manueller Handhabung bedürfen, da die Zentrierbolzen während des Lösens des Klemmschiebers aufgrund der schräg verlaufenden Nasen und Nuten selbsttätig ihre Eingriffsposition mit der Montageplatte lösen. Durch diese Zwangsführung der Zentrierbolzen in Abhängigkeit von der radialen Stellung des Klemmschiebers ist ein wesentlicher Beitrag zum beschleunigten Lösen des Matrizenschuhoberteils und damit zum Auswechseln einer Matrize bzw. zum Verändern deren Stellung gegeben.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden, in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel. Es zeigt
Fig. 1 einen teilweisen Querschnitt durch den Endbereich des Umfangs eines Tellers einer Revolverschneidpresse mit Darstellung des erfindungsgemäßen Matrizenschuhs;
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Pfeil I der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt gemäß Linie III-III der Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt gemäß Linie IV-IV der Fig. 2.
Mit 1 ist in den Zeichnungen der untere der beiden Teller einer Revolverschneidpresse bezeichnet, wobei der obere Teller aus Gründen der zeichnerischen Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist. Die ebenfalls nicht dargestellte, vertikal verlaufende Drehachse des Tellers 1 befindet sich in der Darstellung gemäß den Fig. 1 und 2 auf deren rechter Seite, wobei die äußere Berandung des Tellers 1 der Anbringung von Werkzeugen, hier von Matrizen 6 dient. Jeweils einer Matrize 6 ist ein zweiteiliger Matrizenschuh zugeordnet, welcher aus einem Matrizenschuhoberteil 5 sowie einer Montageplatte 3 zusammengesetzt ist. Der Matrizenschuh dient bekanntermaßen der Fixierung und Positionierung der Matrize auf dem Teller 1. Hierbei erfolgt die Anordnung der Montageplatte 3 und des Matrizenschuhoberteils 5 relativ zu dem Teller 1 derart, daß die Bohrungen 26 im Teller, 27 in der Montageplatte und 28 im Matrizenschuhoberteil mit der ebenfalls in letzterem angeordneten Aufnahmebohrung 16 für die Matrize 6 fluchtend angeordnet sind.
Die mittels Schrauben 2 an dem Teller 1 befestigte Montageplatte weist an ihrem, der Drehachse des Tellers 1 zugekehrten Ende einen Führungsbolzen 4 auf, der aus der Ebene der Montageplatte herausragt und an seinem oberen Ende einen zu letzterer sich parallel erstreckenden Bund 18 aufweist. Die Montageplatte 3 ist auf dem, der Drehachse des Tellers 1 abgekehrten Ende mit einer im wesentlichen U-förmigen, sich radial zu dem Teller 1 erstreckenden Ausnehmung 14 versehen, deren innere Begrenzungsfläche 15 unter einem Winkel von etwa 45° schräg zur Ebene des Tellers 1 verläuft.
Das Matrizenschuhoberteil 5 ist seinerseits mit einer U-förmigen, sich in der Ebene des Tellers 1 erstreckenden, nach oben abgeschlossenen Ausnehmung 29 versehen, welche in radialer Richtung des Tellers 1 sich über die Ausnehmung 14 hinaus erstreckt. In die, bei übereinander gelegter Montageplatte und Matrizenschuhoberteil somit kommunizierenden Ausnehmungen 14 und 29 ist ein Klemmschieber 7 eingesetzt, der eine eine der Begrenzungsfläche 15 entsprechend abgeschrägte Nase 24 aufweist, so daß die Nase 24 die Begrenzungsfläche 15 untergreift. Der im übrigen die Ausnehmungen 14 und 29 ausfüllende Klemmschieber 7 ist an dem Matrizenschuhoberteil mittels einer Spannschraube 8 fixiert, welche durch eine sich radial erstreckende Bohrung 30 im Klemmschieber geführt und in eine Gewindebohrung 22 des Matrizenschuhoberteils eingeschraubt ist. Der Kopf 23 der Spannschraube 8 wird durch einen, in den äußeren Bereich der Bohrung 30 eingesetzten Sprengring 9 gesichert.
Das Matrizenschuhoberteil 5 ist auf seinem der Drehachse des Tellers 1 zugekehrten Ende mit einer in Richtung auf die Drehachse zu offenen, im wesentlichen U-förmigen Ausnehmung 17 versehen, welche den Führungsbolzen 4 umgreift, welch letzterer somit einen radialen Anschlag für das Matrizenschuhoberteil 5 bildet. Letzteres ist im Bereich der Ausnehmung 17 mit einer sich parallel zur Ebene des Tellers 1 erstreckenden abgesetzten Fläche 19 derart ausgerüstet, daß letztere spielfrei den Bund 18 untergreift. Der Bund 18 des Führungsbolzens 4 bildet auf diese Weise eine Sicherung des Matrizenschuhoberteils 5 gegenüber einem vertikalen Abheben von dem Teller 1.
Die Matrize 6, deren im gezeigten Ausführungsbeispiel rechteckige Arbeitsöffnung 31 in verschiedenen Einbaulagen in der Aufnahmebohrung 16 einsetzbar sein muß, ist in letzterer unter Mitwirkung von zwei Klemmschrauben 13 fixiert. Die Klemmschrauben sind in seitliche, unter einem Winkel zu einer Radiuslinie des Tellers 1 verlaufende und sich in einer Ebene parallel zu dem Teller 1 erstreckenden Gewindebohrungen geführt.
Beiderseits des Klemmschiebers 7, sowohl das Matrizenschuhoberteil 5 als auch die Montageplatte 3 in Richtung vertikal zur Ebene des Tellers 1 durchdringend, befinden sich Bohrungen 32, 25, deren Verlauf und Anordnung aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich ist. Die Bohrungen 32, 25 dienen der Aufnahme von Zentrierbolzen 10, die auf ihren Innenseiten, d. h. dem Klemmschieber 7 zugekehrten Seiten jeweils mit Nasen 11 versehen sind, die unter einem Winkel von etwa 45° zur Ebene des Tellers 1 verlaufen und im Querschnitt rechteckig ausgestaltet sind. Diese Nasen 11 sind dadurch erzeugt worden, daß die Zentrierbolzen 10 auf ihren, dem Klemmschieber 7 zugekehrten Fläche 21 abgesetzt worden sind. Diese Nasen 11 stehen mit entsprechend dimensionierten und angeordneten Nuten 12 im Eingriff, welch letztere auf den Außenseiten 20 des Klemmschiebers 7 angeordnet sind. Mit 32 ist die mit der Bohrung 25 fluchtend angeordnete Bohrung in dem Matrizenschuhoberteil 5 bezeichnet. Die Zentrierbolzen 10 sind in den Bohrungen 25 und 32 gleitend geführt.
Zum Austausch eines Matrizenschuhs wird durch Drehen der Spannschraube 8, deren Kopf 23 an einem Sprengring 9 abgestützt ist, der Klemmschieber 7 radial aus den Ausnehmungen 14, 29 entfernt. Während des radialen Entfernens des Klemmschiebers 7 gleiten die Nasen 11 der Zentrierbolzen 10 in den Nuten 12, so daß die Zentrierbolzen nach oben aus den Bohrungen 32 teilweise herausgeschoben werden. Nunmehr kann das Matrizenschuhoberteil mit dem in der Aufnahmebohrung 16 mittels der Klemmschrauben 13 befestigten Matrize von der Montageplatte 3 radial abgezogen werden. Außerhalb der Revolverschneidpresse kann somit in einer besonderen, hier nicht dargestellten Ausrichtvorrichtung eine andere Matrize in die Aufnahmebohrung 16 eingesetzt und ausgerichtet werden, wobei anschließend das mit der neuen Matrize versehene Matrizenschuhoberteil 5 wieder eingesetzt werden kann. Hierzu wird das Matrizenschuhoberteil 5 auf die Montageplatte 3 radial geschoben, wobei durch Drehen der Spannschraube 8 der Klemmschieber 7 in Richtung auf die Drehachse des Tellers 1 so lange verschoben wird, bis die Nase 24 des Klemmschiebers 7 fest an der schrägen Begrenzungsfläche 15 der Montageplatte 3 anliegt. Während des Einführens des Klemmschiebers 7 gleiten die Nasen 11 der Zentrierbolzen 10 in den Nuten 12 des Klemmschiebers, so daß die Zentrierbolzen 10 in die Bohrungen 32 bzw. 25 hineingezogen werden. Nach beendeter Spannoperation ist das Matrizenschuhoberteil 5 somit in radialer Richtung durch den Führungsbolzen 4, die Zentrierbolzen 10 sowie die Begrenzungsfläche 15, in Umfangsrichtung bezüglich des Tellers 1 durch den Führungsbolzen 4 sowie die Zentrierbolzen 10 sowie gegenüber einem Abheben von dem Teller 1 sowohl durch den Bund 18 des Führungsbolzens 4 als auch durch die schräge Begrenzungsfläche 15 des Klemmschiebers 7 gesichert.
Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ist bei der erfindungsgemäßen Matrizenbefestigung ein sehr schnelles Wechseln der Matrize möglich, welches praktisch nur durch Lösen einer einzigen Schraube durchgeführt wird. Auch zeichnet sich die erfindungsgemäße Matrizenbefestigung durch ein verhältnismäßig geringes Bauvolumen aus.

Claims (8)

1. Vorrichtung zur Befestigung einer Stanzmatrize (6) an einer Stanzmaschine, insbesondere am Teller (1) einer Revolverschneidpresse, mit einem Matrizenschuh, der im wesentlichen aus einem zur Aufnahme der Matrize (6) eingerichteten Matrizenschuhoberteil (5) und aus einer auf dem Teller (1) befestigten Montageplatte (3) besteht, an deren radial innerem Endbereich sich ein als Führung und Anschlag dienender Bundbolzen befindet, welcher die Fläche (19) einer U-förmigen Ausnehmung (17) des Matrizenschuhoberteils (5) übergreift und gegen den das Matrizenschuhoberteil (5) beim Werkzeugwechsel radial einschiebbar und mit Befestigungsmitteln verspannbar ist, wobei die Befestigungsmittel einerseits und der Anschlag andererseits an einander gegenüberliegenden Endbereichen der Montageplatte (3) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel eine Spannschraube (8) dient, daß die Spannschraube (8) in einem, an dem Matrizenschuhoberteil (5) anliegenden Klemmschieber (7) geführt ist, daß der Kopf (23) der in einer Gewindebohrung (22) des Matrizenschuhoberteils (5) gehaltenen Spannschraube (8) auf der dem Matrizenschuhoberteil (5) abgekehrten Seite an dem Klemmschieber (7) abgestützt ist, daß das Matrizenschuhoberteil (5) mit Zentrierbolzen (10) ausgerüstet ist, die mit entsprechenden Bohrungen (25) der Montageplatte (3) in Eingriff bringbar sind und daß die Zentrierbolzen (10) zur Herstellung des Eingriffs mit den Bohrungen (25) in der Montageplatte (3) mit dem Klemmschieber (7) in Wirkverbindung stehen, insbesondere formschlüssig gekuppelt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (7) und der Anschlag zur Fixierung des Matrizenschuhoberteils (5) sowohl in Richtung radial als auch axial zum Teller (1) ausgestaltet sind.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (7) in Ausnehmungen (29, 14) des Matrizenschuhoberteils (5) und der Montageplatte (3) geführt ist und daß die Ausnehmungen (29, 14) sich im wesentlichen in radialer Richtung zu dem Teller (1) in einem vorzugsweise mittigen Bereich der Montageplatte (3) sowie des Matrizenschuhoberteils (5) erstrecken.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (7) eine sich schräg zur Ebene des Tellers (1) erstreckende Fläche aufweist, welche eine eine entsprechende Abschrägung aufweisende Begrenzungsfläche (15) der Montageplatte (3) im montierten Zustand untergreift.
5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (7) mit einer radial zum Teller (1) verlaufenden Bohrung (30) ausgerüstet ist, welche mit einer Gewindebohrung (22) im Matrizenschuhoberteil (5) fluchtet, wobei in der Bohrung (30) und der Gewindebohrung (22) die Spannschraube (8) zur Fixierung des Matrizenschuhoberteils (5) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (32, 25) jeweils beiderseits der Ausnehmungen (29, 14) des Matrizenschuhoberteils (5) und der Montageplatte (3) verlaufen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierbolzen (10) mit seitlich in ebenen parallel zur Spannrichtung des Klemmschiebers angeordneten, schräg zur Ebene des Tellers (1) verlaufenden Nasen (11) versehen sind, die mit entsprechend verlaufenden, in Seitenflächen des Klemmschiebers (7) angeordneten Nuten (12) verschiebbar im Eingriff stehen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Nasen (11) der Zentrierbolzen (10) durch entsprechende Anordnung von gegenüber den ersteren abgesetzten Flächen (12) gebildet werden.
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