DE3323202C2 - - Google Patents
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- DE3323202C2 DE3323202C2 DE19833323202 DE3323202A DE3323202C2 DE 3323202 C2 DE3323202 C2 DE 3323202C2 DE 19833323202 DE19833323202 DE 19833323202 DE 3323202 A DE3323202 A DE 3323202A DE 3323202 C2 DE3323202 C2 DE 3323202C2
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- D01F6/04—Monocomponent artificial filaments or the like of synthetic polymers; Manufacture thereof from homopolymers obtained by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds from polyolefins
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Description
Es ist bekannt, daß Polypropylenfäden durch Schmelzspinnen
mittels Extruder und anschließendes Verstrecken hergestellt
werden können. Man hat auch bereits versucht, Polypropylenfäden
durch hohe Abzugsgeschwindigkeiten vorzuorientieren
und dann kontinuierlich auf den bisher bekannten Produktionsanlagen
zu verstrecken. Dabei werden nur geringe
Festigkeiten von etwa 3,5 cN/dtex und geringfügig mehr
erreicht. Festigkeiten von wesentlich mehr als 4 cN/dtex
waren jedoch bisher für Spinnfasern oder Endlosfilamente
im textilen Titerbereich unerreichbar.
Durch die britische Patentschrift 10 89 044 ist zwar ein
Verfahren bekannt, durch welches Polypropylen-Monofilamente
hergestellt werden können, die eine Festigkeit von 4,5 g/den
haben. Diese Monofilamente werden indes mit einem Schäummittel
versponnen und die Abschreckbehandlung dient der
Unterbrechung der Gasblasenbildung innerhalb des Fadens.
Im übrigen arbeitet das bekannte Verfahren mit sehr geringen
Produktionsmengen und Laufgeschwindigkeiten der Monofilamente,
so daß es möglich wird, die Abschreckbehandlung in
einem Wasserbad vorzunehmen.
Die vorliegende Erfindung löst die Aufgabe, hochfeste
Polypropylenfäden herzustellen, welche für textile Gebiete
als Spinnfasern oder Endlosfilamente verwendbar sind.
Insbesondere wird dabei auf das kostspielige und den
Einsatzbereich der Fasern einengende Mittel verzichtet, den
Fasern ein Schäummittel beizugeben und hierdurch die Festigkeit
zu erhöhen.
Ziel des angegebenen Verfahrens ist es, durch den Spinnprozeß
Fasern mit thermodynamisch instabiler, smektischer,
d. h. zwar orientierter, jedoch nicht kristalliner Struktur
zu erzeugen. Dadurch wird eine gute Verstreckbarkeit und
im Rahmen der Verstreckung eine starke Orientierung erzielt.
Eine thermodynamisch stabile Fadenstruktur wird dann nach
dem Spinnen und Verstrecken durch Tempern eingestellt.
Hierdurch entstehen bei handelsüblicher Spinnmaterialqualität
ungewöhnlich hohe Festigkeiten. Es wurden Festigkeiten
von mehr als 5 cN/dtex erreicht. Dabei erweist
es sich als besonders vorteilhaft, für die Stabilisierung
der Fadenstruktur durch Kristallisation eine ausreichende
Verweilzeit nach der Verstreckung in der Temperwärme
bereitzustellen.
Es ist bei Polypropylen bekannt, daß es sehr viele Provenienzen
gibt, und daß die Molekularmassen der PP-Schmelzen
nicht eindeutig oder in einem engen Bereich definiert sind.
Die einzelnen Provenienzen unterscheiden sich durch unterschiedliche
Verteilungskurven der Molekularmasse des
Polymers. Eine Maßzahl für die Qualität des Polypropylens
und die Qualität der Schmelze ist das Verhältnis des Masse-
und Zahlenmittels W/N, als Molekularmasseverteilung
bezeichnet. Eine enge Molekularmasseverteilung, d. h. ein
geringer Anteil längerkettiger Polymeranteile, ist neben
anderen Spezifikationen ein Zeichen guter Qualität (Hoffmeister,
Schnellspinntechnologie in "Textiltechnik" 30,
(1980), Seite 558 ff).
Ein wesentliches Kriterium der Erfindung bei der Behandlung
der Schmelze besteht darin, daß die Schmelze im Extruder
sehr gründlich gemischt wird. Diese Mischung soll jedoch
nicht zu einer Scherung der Schmelze führen. Derartige
Mischer sind in den Extruderzylinder und die Schnecke
eingebaut.
Bekannt ist z. B. ein derartiger Mischer durch das
DE-GM 74 33 608 sowie DE-OS 32 42 708.
Derartige Mischer sind dadurch charakterisiert, daß die
Schmelze in hintereinander liegenden, ringförmigen Zonen
auf abwechselnd größere und kleinere Durchmesser verteilt
wird.
Die Schmelzbehandlung nach der Erfindung zeichnet sich
ferner dadurch aus, daß die Temperaturverteilung der Schmelze
beim Austritt aus den Spinndüsen sehr gleichmäßig sein
sollte. Die Schmelztemperatur wird erreicht zum einen
durch Kompression, zum anderen aber auch durch externe
Wärmezufuhr in den Heizzonen des Extruders. Zur Vergleichmäßigung
stehen im St. d. T. vor allem Schneckenenden mit
radial auswärts weisenden Metallstiften bereit (vgl. z. B.
DE-PS 20 30 756 sowie DE-OS 32 42 708.)
Der Austrag der Schmelzestränge geschieht entweder direkt
durch den Extruder, es kann aber auch eine Schmelzedosierpumpe
der Spinndüse vorgeschaltet werden.
Die Spinndüsen haben einen Lochdurchmesser von weniger als
2 mm, wie sie zum Spinnen textiler Titer üblich sind.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht in
dem Vorverzug, der mindestens 100 : 1 beträgt. Als Vorverzug
wird dabei das Verhältnis der Fadengeschwindigkeit beim
Abzug aus der Spinnzone zu der Geschwindigkeit, mit
welcher die Schmelze aus dem Düsenloch austritt, bezeichnet.
Das Vorverzugsverhältnis ist ein Maß für die Durchmesserabnahme
des Fadens zwischen Spinndüse und Abzugsgalette.
Ein weiteres charakteristisches Merkmal der Erfindung ist
die Abschreckbehandlung der Fäden unmittelbar nach dem
Austritt der Schmelze aus den Spinndüsen.
Zum einen hat sich herausgestellt, daß eine Abschreckbehandlung
im Wasserbad nicht zu dem gewünschten Ergebnis
der starken Temperaturverminderung führt, es sei denn,
es werden sehr geringe Fadengeschwindigkeiten angewandt.
Erfindungsgemäß erfolgt die Abschreckbehandlung durch einen
quer zur Fadenlaufrichtung gerichteten Gas-, insbesondere
Luftstrom, wobei die Luft Raumtemperatur aufweist. Der
Luftstrom wird in seiner Geschwindigkeit und Menge so
eingestellt, daß so viel Wärme abtransportiert werden kann,
daß auf einer Strecke von mindestens 200 mm Fadenlauf
unter der Spinndüse (Abschrecklänge) sich eine Abkühlgeschwindigkeit
von mehr als 3000°C/s ergibt. In diesen Grenzen
muß die Kühlgeschwindigkeit so gewählt werden, daß die
Fadentemperatur schnell unter die Temperatur der höchsten
Kristallisationsgeschwindigkeit fällt. Diese liegt für
Polypropylen etwa bei 115°C; sie schwankt aber in gewissen
Grenzen, je nach Provenienz. Die Luftströmgeschwindigkeit
sollte mindestens 1 m/s, vorzugsweise mehr als 2 m/s
betragen. Bei einer Abschreckzonenlänge von 500 mm waren
durch entsprechend hoch eingestellte Luftgeschwindigkeiten
Abkühlgeschwindigkeiten bis zu 7000°C/s möglich. Grenzen
sind jedoch zum einen durch den Spinntiter der Fäden und
die Höhe des Vorverzugs und der Abzugsgeschwindigkeit gegeben.
Zum anderen muß vermieden werden, daß infolge der Abschreckbehandlung
eine zu starke Abkühlung der Düsenplatte erfolgt
und die Düsenlöcher der Spinndüse durch erstarrende Schmelze
verstopfen.
Erfindungsgemäß werden die Polypropylenfäden nach der
Abschreckbehandlung weiter abgekühlt, wobei keine besondere
Abkühlgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Bis zur Aufbringung
der Präparation wird der Faden bevorzugt auf weniger
als 100°C abgekühlt.
Die Abzugsgeschwindigkeit, mit der der Faden mittels
Galette aus der Spinnzone abgezogen wird, beträgt mindestens
500 m/min. Bevorzugt ist, daß die Abzugsgeschwindigkeit
mehr als 800 m/min beträgt. Hervorragende Qualitätseigenschaften
wurden erzielt bei Abzugsgeschwindigkeiten von
1000 m/min. Außerdem ließen sich bei Spinngeschwindigkeiten
über 3000 m/min bis 4500 m/min vororientierte Fäden herstellen,
die nach einer Nachverstreckung von etwa 2 : 1
eine Reißfestigkeit über 6 cN/dtex bei einer Restdehnung
zwischen 15 und 25% - je nach Provenienz und Art der
Nachbehandlung - aufwiesen.
Zum Abziehen des Fadens dienen Galetten. Die Fäden werden
aufgewickelt oder abgelegt. Bei Aufspulung der Fäden mittels
einer Aufspulvorrichtung mit Treibwalze ist es möglich,
auf die Abzugsgalette zu verzichten. Statt der Aufwickelvorrichtung
kann auch eine beliebige Ablage, z. B. Kannenablage
Anwendung finden (vgl. hierzu z. B. DE-OS 28 09 661).
Bei der Führung des Verfahrens hat es sich als wesentliches
Kriterium und als entscheidend für den angestrebten Erfolg
herausgestellt, daß die Kristallisation bis zum Verstrecken
der Fäden so weit wie möglich unterbunden und nach dem
Verstrecken der Fäden herbeigeführt wird, um stabile Strukturen
zu erhalten. Hierzu ist es notwendig, daß nach der
Orientierung der Molekeln eine ausreichende Zeit zur
Nachkristallisation zur Verfügung steht, wie im nachfolgenden
beschrieben ist.
Das Streck- und Nachbehandlungsverfahren ist erfindungsgemäß
vor allem dadurch gekennzeichnet, daß der Faden mit sehr
geringer Geschwindigkeit, die nicht mehr als 100 m/min,
vorzugsweise jedoch weniger als 70 m/min beträgt, in die
Streckzone geführt und in der Streckzone mit einem durch
Versuche zu ermittelnden Streckverhältnis verstreckt wird.
Dabei werden die Fäden erhitzt, und zwar vorzugsweise bei
Einlauf in die Streckzone, so daß sich der Streckpunkt
(Flaschenhals) zu Beginn der Streckzone ausbildet. Durch
die geringe Laufgeschwindigkeit ergibt sich auch eine geringe
Streckgeschwindigkeit (Differenz der Fadengeschwindigkeiten
in der Streckzone). Folglich steht für die Orientierung
des Fadens in der Streckzone eine lange Zeit zur Verfügung.
Die Temperatur, der die Fäden dabei ausgesetzt werden,
liegt vorzugsweise 15 bis 20°C unter dem Schmelzpunkt.
Die Nachbehandlung des Fadens nach der Verstreckung besteht
in einer Wärmebehandlung des Fadens bei einer Temperatur,
die eine maximale Kristallisationsgeschwindigkeit erlaubt.
Eine Temperatur von 130°C hat sich als vorteilhaft erwiesen.
Die dem Faden zugeführte Wärme wird dabei nicht zwangsweise
wieder abgeführt, so daß der Faden über eine gewisse Zeit
seine Wärme behält. In der Nachbehandlungszone wird der
Faden mit einer Überlieferung von 20 bis 30% geführt, so
daß er schrumpfen kann.
Besonders vorteilhaft kann das Verfahren nach dieser Erfindung
ausgeübt werden, wenn der Faden mit der Temperatur,
die er in der Nachbehandlung erhalten hat, in eine Stauchkräuselkammer
geführt und dort gekräuselt wird, ohne daß
vorher eine Wärmeabfuhr oder Wärmezufuhr erfolgt.
Nach der Erfindung gelingt es, Fäden mit einer Festigkeit
von mehr als 5 cN/dtex herzustellen. Bei schnellgesponnenen
Fäden wurden Festigkeitswerte über 6 cN/dtex erreicht.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Anlage zum Spinnen von Polypropylenfasern
zur Ausübung des Verfahrens nach der Erfindung.
Fig. 2 zeigt eine abgeänderte Ausbildung der Temperierzone
der Anlage nach Fig. 1.
Es sind folgende Vorrichtungsteile der Anlage dargestellt:
Extruder 1, Extruderzylinder 2, Extruderschnecke 3,
Antriebsmotor 4, Einfüllstutzen 5, Mischzone 6, Homogenisierzone
7, Dosierpumpe 8, Spinndüse 9, Fäden 10, Präparationswalze
11, Präparationsbad 12, Abzugswerk 13, Galetten 14,
15, 16, Aufwickeleinrichtung 17, Treibwalze 18, Vorlagegatter
19 mit Aufwickelspulen 17′, Eingangsstreckwerk 20
mit unbeheizten Galetten 21, 22, 23, 24 und beheizter
Galette 25, Heißluftstrecke 26, Ausgangsstreckwerk 27,
unbeheizte Galetten 28, 29, beheizte Galetten 30, 31, 32,
Einzugsgaletten 33 der Stauchkammer 34, Kühlstrecke 35,
Faserschneidmaschine 36, Spinnfasern 37, Abzug 38,
Schneidräder 39.
Fig. 2 zeigt einen Teilausschnitt von Fig. 1 mit der Modifikation,
daß den Galetten des Ausgangsstreckwerks 27 zur
Nachbehandlung des Fadens eine Luftheizstrecke 43 folgt.
Sodann wird der Faden von den Einzugsgaletten 33 der Stauchkammer
34 abgeführt.
Auf der Anlage nach Fig. 1 und alternativ Fig. 2 wurden
folgende Versuche durchgeführt:
1. Es wurde ein isotaktisches Polypropylen handelsüblicher
Spinnqualität (Vestolen P 1200, Moplen Z30S, Moplen PPH
906OS oder dgl.) in dem Extruder 1 aufgeschmolzen. Die
Schmelze wurde ohne Scherung in Mischzone 6 gemischt und
am Ende des Extruderzylinders 2 in der Homogenisierzone 7
hinsichtlich ihrer Temperatur vergleichmäßigt. Die
Schmelze wurde durch Dosierpumpe 8 durch Düsenlöcher der
Spinndüsenplatte 9 ausgepreßt. Die Düsenlöcher hatten
einen Durchmesser von 0,6 mm. Die Fäden wurden sodann
durch die Galetten 14 und 15 des Abzugswerks 13 mit einer
Geschwindigkeit von 1000 m/min abgezogen. Um einen guten
Fadenlauf und gute Aufwickelspulen 17′ zu erhalten, wurden
die Fäden mit einer üblichen Präparation durch Präparierwalze
11 befeuchtet. Die Auspreßgeschwindigkeit aus
den Düsen betrug ca. 4 m/min, so daß der Vorverzug
250 : 1 betrug.
In diesem ersten Vergleichsversuch wurde kontinuierlich
gesponnen und verstreckt. Dabei war die Galette 15 beheizt,
und es erfolgte zwischen den Galetten 14 und 15 eine
Verstreckung im Verhältnis 1,8 : 1 und zwischen den Galetten
15 und 16 eine Verstreckung im Verhältnis 1,25 : 1.
Um die Verstreckkräfte aufbringen zu können, waren die
Galetten 14, 15 und 16 mit geeigneten Überlaufstiften
44, 45, 46 (gestrichelt eingezeichnet) versehen und wurden
von den Fäden mehrfach umschlungen. Die Aufwicklung
erfolgte mit einer Geschwindigkeit von 2250 m/min. Die
ersponnenen Fäden hatten einen Endtiter von 1,66 dtex,
eine Festigkeit von 3,3 cN/dtex und eine Dehnung von 25%.
Bei Erhöhung der Geschwindigkeit der Galette 14 und der
nachfolgenden Galetten 15 und 16 trat eine Verschlechterung
der Festigkeitswerte ein. Eine Erniedrigung der
Geschwindigkeit auf 500 m/min brachte ebenfalls keine
Verbesserung.
Dabei wurde die Spinnzone mit normaler Abkühlung über
eine Strecke von 2 m und einer Luftgeschwindigkeit von
0,5 m/s aber auch mit einer nachfolgend beschriebenen
Abschreckbehandlung betrieben, ohne daß qualitative
Verbesserungen hinsichtlich der erzielten Reißfestigkeit
eintraten.
In einem weiteren Versuch wurde zwischen der Galette 16
und der Aufwickelspule 17 eine Heißluftstrecke angeordnet.
Die darin erfolgende Wärmebehandlung der Fasern bei
140°C brachte keine Verbesserung. Ebenso konnte die
Galette 16 beheizt werden. Auch hierdurch ergab sich
keine Verbesserung der Festigkeitseigenschaften.
2. Die Anlage nach Fig. 1 wurde nunmehr so betrieben, daß
die Galetten 14, 15, 16 mit gleicher Geschwindigkeit von
1000 m/min angetrieben und die Fäden mit dieser Geschwindigkeit
auch aufgewickelt wurden. Es erfolgte mithin
im ersten Anlageteil keine Verstreckung der Fäden. Die
aus den Düsenlöchern austretenden Fäden wurden über eine
Fadenlauflänge A von 500 mm einer Abschreckbehandlung mit
einem Luftstrom von Raumtemperatur unterworfen, dessen
Strömungsgeschwindigkeit 6 m/min betrug. Daraus ergab
sich eine sehr schroffe Abkühlung von mehr als 3000°C/s.
Die Fertigspulen 17′ wurden sodann dem Gatter 19 vorgelegt
und die Fäden über die unbeheizten Galetten 21, 22,
23, 24 des Eingangsstreckwerkes 20 und die beheizte
Galette 25 in die Streckzone geführt. Die Geschwindigkeit
betrug 60 m/min. In der Streckzone war sodann noch eine
Luftheizstrecke 26 vorgesehen. Die Fäden wurden durch
die unbeheizten Galetten 28, 29 sowie die beheizten
Galetten 30, 31, 32 des Ausgangsstreckwerkes 27 abgezogen.
Das Geschwindigkeitsverhältnis des Ausgangsstreckwerks 27
zum Eingangsstreckwerk 20 betrug 3 : 1, so daß eine Verstreckung
in diesem Verhältnis erfolgte. Die Temperatur der
beheizten Galette 25 betrug 130°C. Die Temperatur der
Luftheizstrecke betrug 150°C. Die Streckgeschwindigkeit
betrug mithin 120 m/min.
Nach der Aufheizung durch die beheizten Galetten 30, 31,
32 wurden die Fäden bei 25% Überlieferung durch die
Relaxierzone 40 geführt. Mithin war die Geschwindigkeit
der Einzugsgaletten 33 der Stauchkammer 34 um 25% kleiner
als die Umfangsgeschwindigkeit der Galetten 28 bis 32.
Zwischen diesen Galetten erfolgte keine weitere Erwärmung,
sondern lediglich die bei der umgebenden Atmosphäre
unvermeidliche Abkühlung, bevor die Fäden 10 in der
Stauchkammer 34 gekräuselt wurden. Die der Stauchkammer
34 entnommenen Fäden hatten dabei einen Titer von 1,8 dtex,
eine Festigkeit von 5,8 cN/dtex und eine Dehnung
von 22%.
Es war möglich, die Beheizung durch die Galetten 30 bis
32 durch eine Luftheizstrecke 43 - wie in Fig. 2
gezeigt - zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die der Stauchkammer 34 entnommenen Fäden eigneten sich
vor allem auch zur Herstellung von Spinnfasern. Dazu
wurden die Fäden über die Abkühlstrecke 35 einer Faserschneidmaschine
36 mit den Schneidrädern 39 zugeführt.
Die Spinnfasern 37 wurden daraus über Abzugsleitung 38
pneumatisch abgeführt. Sie werden anschließend in
geeigneter Form verpackt.
Claims (20)
1. Schmelzspinn- und Streckverfahren
zur Herstellung von Polypropylenfäden
mit einer Festigkeit von mehr als 5 cN/dtex,
Kennzeichen:
Ein isotaktisches Polypropylen wird durch Extruder aufgeschmolzen und dabei auf Temperaturen zwischen 230°C bis 270°C erhitzt;
die aus den Düsenlöchern austretenden Schmelzestränge werden unmittelbar unter der Spinndüse mit einem quer - vorzugsweise senkrecht - zur Fadenlaufrichtung gerichteten Gas- insbesondere Kühlluftstrom mit einer Strömungsgeschwindigkeit von mehr als 1 m/s angeblasen und mit einer Abkühlgeschwindigkeit von mehr als 3°C/ms auf eine Temperatur von mindestens 20°C unter dem Schmelzpunkt des Polypropylens abgeschreckt und weiterhin auf weniger als die Temperatur, bei der die höchste Kristallisationsgeschwindigkeit vorliegt, vorzugsweise weniger als 100°C, abgekühlt und bei einem Vorverzug von mehr als 100 : 1 mit einer Geschwindigkeit von mehr als 500 m/min aus der Spinnzone abgezogen, angefeuchtet und abgelegt oder aufgewickelt;
die Fäden werden alsdann bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 m/min in eine Streckzone geführt und unter Erwärmung verstreckt und anschließend bei Überlieferung von 20 bis 30% bei einer Temperatur, die zwischen 20°C unter dem Schmelzpunkt, aber über der Temperatur der höchsten Kristallisationsgeschwindigkeit des Polypropylens liegt, getempert und ohne Zwangskühlung weitergeführt.
Kennzeichen:
Ein isotaktisches Polypropylen wird durch Extruder aufgeschmolzen und dabei auf Temperaturen zwischen 230°C bis 270°C erhitzt;
die aus den Düsenlöchern austretenden Schmelzestränge werden unmittelbar unter der Spinndüse mit einem quer - vorzugsweise senkrecht - zur Fadenlaufrichtung gerichteten Gas- insbesondere Kühlluftstrom mit einer Strömungsgeschwindigkeit von mehr als 1 m/s angeblasen und mit einer Abkühlgeschwindigkeit von mehr als 3°C/ms auf eine Temperatur von mindestens 20°C unter dem Schmelzpunkt des Polypropylens abgeschreckt und weiterhin auf weniger als die Temperatur, bei der die höchste Kristallisationsgeschwindigkeit vorliegt, vorzugsweise weniger als 100°C, abgekühlt und bei einem Vorverzug von mehr als 100 : 1 mit einer Geschwindigkeit von mehr als 500 m/min aus der Spinnzone abgezogen, angefeuchtet und abgelegt oder aufgewickelt;
die Fäden werden alsdann bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 m/min in eine Streckzone geführt und unter Erwärmung verstreckt und anschließend bei Überlieferung von 20 bis 30% bei einer Temperatur, die zwischen 20°C unter dem Schmelzpunkt, aber über der Temperatur der höchsten Kristallisationsgeschwindigkeit des Polypropylens liegt, getempert und ohne Zwangskühlung weitergeführt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Die Schmelze wird vor dem Austritt aus den Spinndüsen ohne Scherung gemischt und homogenisiert sowie in ihrer Temperaturverteilung vergleichmäßigt.
Kennzeichen:
Die Schmelze wird vor dem Austritt aus den Spinndüsen ohne Scherung gemischt und homogenisiert sowie in ihrer Temperaturverteilung vergleichmäßigt.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
Kennzeichen:
Das im wesentlichen scherungsfreie Mischen erfolgt dadurch, daß die Schmelze zwischen der Plastifizierzone des Extruders und der Ausstoßzone durch hintereinanderliegende ringförmige Zonen mit abwechselnd sich erweiterndem und verringerndem Durchmesser geführt wird.
Kennzeichen:
Das im wesentlichen scherungsfreie Mischen erfolgt dadurch, daß die Schmelze zwischen der Plastifizierzone des Extruders und der Ausstoßzone durch hintereinanderliegende ringförmige Zonen mit abwechselnd sich erweiterndem und verringerndem Durchmesser geführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2,
Kennzeichen:
Die Temperaturverteilung der Schmelze wird durch vom Schneckenende radial nach außen abgespreizte, in den Schmelzestrom ragende Metallstifte vergleichmäßigt.
Kennzeichen:
Die Temperaturverteilung der Schmelze wird durch vom Schneckenende radial nach außen abgespreizte, in den Schmelzestrom ragende Metallstifte vergleichmäßigt.
5. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Die Düsenlöcher haben einen Durchmesser von weniger als 2 mm.
Kennzeichen:
Die Düsenlöcher haben einen Durchmesser von weniger als 2 mm.
6. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Die senkrechte Anblasung mit einem Kühlluftstrom erfolgt über eine ab Spinndüse gemessene Fadenlauflänge A von 200 bis 600 mm.
Kennzeichen:
Die senkrechte Anblasung mit einem Kühlluftstrom erfolgt über eine ab Spinndüse gemessene Fadenlauflänge A von 200 bis 600 mm.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
Kennzeichen:
Die Luftgeschwindigkeit in der Anblaszone liegt bei 2 bis 7 m/s;
die Temperatur des Kühlluftstroms beträgt 17 bis 21°C.
Kennzeichen:
Die Luftgeschwindigkeit in der Anblaszone liegt bei 2 bis 7 m/s;
die Temperatur des Kühlluftstroms beträgt 17 bis 21°C.
8. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Die Abzugsgeschwindigkeit der Fäden beträgt mehr als 800 m/min.
Kennzeichen:
Die Abzugsgeschwindigkeit der Fäden beträgt mehr als 800 m/min.
9. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Die Temperatur bei Verlassen der Abkühlstrecke A beträgt weniger als die Temperatur der höchsten Kristallisationsgeschwindigkeit.
Kennzeichen:
Die Temperatur bei Verlassen der Abkühlstrecke A beträgt weniger als die Temperatur der höchsten Kristallisationsgeschwindigkeit.
10. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Der Vorverzug beträgt mehr als 150 : 1.
Kennzeichen:
Der Vorverzug beträgt mehr als 150 : 1.
11. Verfahren nach Anspruch 6,
Kennzeichen:
Die mittlere Abkühlgeschwindigkeit auf der Fadenlauflänge A der Anblaszone beträgt 3000 bis 7000°C/s.
Kennzeichen:
Die mittlere Abkühlgeschwindigkeit auf der Fadenlauflänge A der Anblaszone beträgt 3000 bis 7000°C/s.
12. Verfahren nach Anspruch 1,
Kennzeichen:
Der Kapillarspinntiter beträgt weniger als 7 dtex.
Kennzeichen:
Der Kapillarspinntiter beträgt weniger als 7 dtex.
13. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
Kennzeichen:
Die Fäden werden bei Einlauf in die Streckzone erhitzt.
Kennzeichen:
Die Fäden werden bei Einlauf in die Streckzone erhitzt.
14. Verfahren nach Anspruch 13,
Kennzeichen:
Die Beheizung der Fäden erfolgt durch eine oder mehrere Eingangsgaletten, welche vom Faden mit mehr als 90° und bis zu 270° umschlungen werden.
Kennzeichen:
Die Beheizung der Fäden erfolgt durch eine oder mehrere Eingangsgaletten, welche vom Faden mit mehr als 90° und bis zu 270° umschlungen werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
Kennzeichen:
Die Heiztemperatur der Galetten beträgt 110 bis 150°C, vorzugsweise 130 bis 140°C.
Kennzeichen:
Die Heiztemperatur der Galetten beträgt 110 bis 150°C, vorzugsweise 130 bis 140°C.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
Kennzeichen:
Die Fäden werden in der Streckzone erhitzt.
Kennzeichen:
Die Fäden werden in der Streckzone erhitzt.
17. Verfahren nach Anspruch 16,
Kennzeichen:
Die Erhitzung erfolgt durch Heißluft, vorzugsweise bei Heißlufttemperaturen von ca. 150°C in einem Heißluftofen, oder durch Kontaktheizung an beheizten Galettenmänteln mit Temperaturen zwischen 130°C und 150°C.
Kennzeichen:
Die Erhitzung erfolgt durch Heißluft, vorzugsweise bei Heißlufttemperaturen von ca. 150°C in einem Heißluftofen, oder durch Kontaktheizung an beheizten Galettenmänteln mit Temperaturen zwischen 130°C und 150°C.
18. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche
1 bis 9,
gekennzeichnet durch
die Kombination der Maßnahmen nach den Ansprüchen 13 bis 15 einseits und den Ansprüchen 16, 17 andererseits, d. h. bei Einlauf in die Streckzone und in der Streckzone.
gekennzeichnet durch
die Kombination der Maßnahmen nach den Ansprüchen 13 bis 15 einseits und den Ansprüchen 16, 17 andererseits, d. h. bei Einlauf in die Streckzone und in der Streckzone.
19. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fäden aus der Temperzone ohne vorherige Zwangskühlung in eine Stauchkräuselkammer geführt werden.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fäden aus der Temperzone ohne vorherige Zwangskühlung in eine Stauchkräuselkammer geführt werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fäden hinter der Stauchkräuselkammer zu Spinnfasern geschnitten werden.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fäden hinter der Stauchkräuselkammer zu Spinnfasern geschnitten werden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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-
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