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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Kühlrohr zum
Kühlen
von synthetischen Filamenten nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Das
Kühlrohr
ist senkrecht unterhalb der Spinndüse angeordnet.
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Bei
der in der
EP 0 580
977 A1 beschriebenen Spinnanlage durchlaufen die aus den
Spinndüsen
austretenden Fasern das Kühlrohr,
bevor sie zu einem Faden zusammengefaßt werden.
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Auf
Grund der Geschwindigkeit der Fasern entsteht in dem Kühlrohr ein
Unterdruck. Durch die Druckdifferenz zwischen dem Innenraum des
Kühlrohrs
und der Umgebung strömt
Umgebungsluft durch die poröse
oder perforierte Wand des Kühlrohrs
in diesen hinein.
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Bei
der Spinnanlage nach der
US 5,059,104 ist
das Kühlrohr
unterhalb der Spinndüse
angeordnet. Die Spinndüsen-Bohrungen
sind auf einem Kreis verteilt. Das Kühlrohr ist so angeordnet, daß die aus den
Düsen austretenden
Fasern das Kühlrohr
umgeben. Zur Kühlung
strömt
Luft an unterschiedlichen Streckenabschnitten des Kühlrohrs
radial aus.
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Aus
der
DE 39 23 067 A1 ist
auch schon eine Spinnanlage für
Chemiefasern bekannt, bei der Filamente unterhalb einer Spinndüse in einem
Blaskasten durch zwei einander entgegen gerichtete Luftströme gekühlt werden.
Eine gleichmäßige Kühlung eines
Filamentbündels
ist mit einer Kühlung
von zwei Seiten jedoch nicht immer zu erreichen.
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Aus
der
US 3,447,202 ist
eine Spinnmaschine bekannt, bei der unterhalb der Spinndüse eine Vielzahl
ringförmiger
Heizelemente angeordnet ist. An einer Stelle wird diesem System
ein Inertgas zugeführt.
Dieser Aufbau lässt
sich nicht unmittelbar auf Kühlanordnungen übertragen.
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Die
beim Spinnen von synthetischen Fasern erforderliche Kühlwirkung
hängt insbesondere
von Anzahl und Masse der Fasern, Dicke der einzelnen Fasern, Geschwindigkeit
der Fasern, und anderen Faktoren ab. Die Kühlrohre müssen daher hinsichtlich Kühllänge und
Kühlgasmenge
den jeweiligen Produktionsbedingungen angepaßt werden.
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Die
Erfindung löst
die Aufgabe, die Kühlrohre so
auszubilden, daß sie
einfach an unterschiedlich Behandlungsaufgaben angepaßt werden
können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis
21. Die Begriffe "Faser" und "Filament" werden in diesem Patent
synonym benutzt. Der Faden setzt sich aus einer Mehrzahl von Filamenten
zusammen.
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Die
Geometrie der Gaskanäle
ist abhängig von
der Geometrie der Elemente und den Abständen sowie von der Anzahl der
Elemente. Durch entsprechende Ausgestaltung der Elemente kann das
einströmende
Fluid hinsichtlich Durchflußmenge,
Strömungsart
und Strömungsrichtung
dem Erfordernis angepaßt
werden. Die Vorrichtung kann aus einer Vielzahl unterschiedlich
ausgestalteter Elemente aufgebaut werden. Die Strömungsverhältnisse
des Fluids können über die
Behandlungsstrecke variiert werden.
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Das
erfindungsgemäße Kühlrohr besteht
aus ringförmigen
oder toroiden Elementen. Diese ringförmigen Elemente sind im wesentlichen
gleich groß; das
bedeutet, daß die
ringförmigen
Elemente dadurch, daß sie
axial hintereinander angeordnet werden, die Wandung eines Kühlrohres
bilden. Die Elemente sind mit Abstand zueinander angeordnet, so daß zwischen
zwei benachbarten Elementen ein ringförmiger Spalt (Gaskanal) entsteht.
Es sei erwähnt,
daß die
Ringform dieses Gaskanals durch Abstandhalter zwischen den einzelnen
benachbarten Elementen unterbrochen werden kann. Die Länge dieses
Kühlrohres
wird bestimmt durch die Anzahl und die axiale Dicke der Elemente,
sowie durch die Abstände
benachbarter Elemente. Die den Filamenten zuführbare Luftmenge hängt insbesondere
von der Anzahl der Elemente und dem Abstand zwischen benachbarten
Elementen ab.
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Die
Düsenlöcher für die Filamente
sind im allgemeinen nach einem bestimmten Muster gleichförmig auf
einer Kreisfläche
verteilt. Zur Erzielung symmetrischer Abkühlverhältnisse innerhalb eines derartigen
Faserbündels
dient die Ausgestaltung nach Anspruch 2.
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Das
Kühlrohr
nach dieser Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß unterschiedliche
Geometrien der Gaskanäle
geschaffen werden können.
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So
kann die radiale Luftströmung
im wesentlichen senkrecht und ohne Förderwirkung auf das Faserbündel treffen
(Anspruch 3). Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 4 führt jede
ringförmige
Luftströmung
dazu, daß der
von den Fasern mitgeschleppte aufgeheizte Luftmantel abgeschält und durch
frische Kühlluft
ersetzt wird.
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Dabei
kann der ringförmige
Kühlluftstrom auch
zur Erhöhung
der auf die Fasern einwirkenden Faserzugkraft benutzt werden (Anspruch
6) oder aber zur Förderung
der Fasern (Anspruch 5).
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Zur
Beeinflussung der Strömungsverhältnisse
jedes einzelnen zugeführten
Kühlgasstromes dient
die Ausgestaltung nach Anspruch 7. Durch die konvexe Ausbildung
der Begrenzungsflächen
benachbarter Elemente kann der Gaskanal – im Axialschnitt des Kühlrohres
gesehen – düsenförmig, z.
B. nach Art einer Lavall-Düse – aufgebaut
sein. Ein sehr gleichmäßiger Kühlgasstrom
bei geringen Druckunterschieden ergibt sich bei der Ausgestaltung
nach Anspruch 8. Diese Ausgestaltung kommt insbesondere bei sogenannten "selbstansaugenden
Kühlrohren" in Betracht, wie
sie nachfolgend im Zusammenhang mit Anspruch 11 erörtert werden.
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Als
Kühlgas
kommt namentlich atmosphärische
Luft, d.h. die Raumluft der Spinnerei, in Betracht. Dabei kann die
Kühlgasmenge
bei der Ausgestaltung nach Anspruch 10 durch Vorgabe eines bestimmten
Außenluftdruckes
gesteuert und dem Bedarf angepaßt
werden. In dieser Ausgestaltung werden lediglich das erste und das
letzte Element im wesentlichen druckdicht in die Ober- bzw. Unterseite des
Druckbehälters
eingepaßt
und alle übrigen
Elemente dazwischen mit Abstand zueinander aufgestapelt.
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Auch
hierbei ist ein Austausch der Zwischenelemente ohne wesentlichen
Umbau des Druckbehälters
zur Anpassung an die bestehende Kühlaufgabe möglich.
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Wie
bereits erwähnt – ermöglicht das
Kühlrohr
insbesondere ein Spinnen und Kühlen,
bei welchem die frisch gesponnenen Fasern so viel Luft mitschleppen,
daß in
dem Kühlrohr
ein Unterdruck entsteht und hierdurch ein ständiger Kühlluftstrom von außen nach
innen erzeugt wird. Dabei werden die Fasern vorzugsweise mit einer
Abzugsgeschwindigkeit von mehr als 3.500 m/min von der Spinndüse abgezogen.
In einer bevorzugten Ausführung
liegt diese Abzugsgeschwindigkeit bei oder über 5.000 m/min. In diesem
Falle ist das Kühlrohr
von atmosphärischer
Luft umgeben. Wie für
die bekannte Spinnvorrichtung offenbart, kann hierbei das Kühlrohr auch
in einem Unterdruckkasten angeordnet sein, wobei der Unterdruck
dadurch hergestellt wird, daß die
Luftzufuhr von Raumluft steuerbar und dem gewünschten Bedarf anpaßbar ist.
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Wie
bereits erwähnt,
kann durch die Erfindung auch das Kühlrohr nach der
US 5,059,104 weitergebildet werden.
Bei diesem Kühlprinzip
geschieht die Kühlung
im wesentlichen durch den radial auf die Fasern auftreffenden Luftstrom
und nur in untergeordnetem Maße
durch mitgeschleppte Luft. Daher ist die Steuerung der mehreren
scheibenförmigen
oder kegelmantelförmigen
Luftströme
von besonderer Bedeutung für
einen optimalen Verlauf des Temperaturgradienten in den frisch gesponnenen
Fasern. Durch die hohe Flexibilität des Kühlrohres nach dieser Erfindung
ist daher das Kühlrohr
gerade für
dieses Kühlprinzip
sehr geeignet (Anspruch 12).
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Der
Abstand zwischen den Elementen kann dadurch erzielt werden, daß die Elemente
fest an oder in einer Halterung montiert werden. Die Dimensionierung
der Gaskanäle
ist besonders einfach und präzise
durch Abstandshalter zu bewerkstelligen entsprechend Anspruch 13.
Dabei kann es sich um Einzelteile handeln, die zwischen zwei benachbarte
Elemente gelegt werden. An den benachbarten Begrenzungsflächen der
Elemente können
jedoch auch derartige Abstandhalter angeformt sein.
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Zur
höheren
Flexibilität
hinsichtlich Anzahl der Elemente und Breite der Gaskanäle dient
die Ausgestaltung nach Anspruch 14. Bei derartigen Längsführungen
kann es sich z. B. um zwei oder mehr Stangen handeln, die achsparallel
zur Kühlrohrachse
ausgerichtet sind. In diesem Falle weist jedes Element Führungsbuchsen,
Führungslöcher oder
Führungsschalen
auf, mit denen es auf den Stangen aufgefädelt ist und an den Stangen
gleiten kann. Durch Klemmschrauben (z.B.) kann das einzelne Element
mit vorbestimmten Abstand zu dem Nachbarelement an der Stange befestigt
werden.
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Das
Kühlrohr
nach dieser Erfindung ist – in einer
Normalausführung – zylindrisch
und vorzugsweise kreiszylindrisch ausgebildet. Das gilt für seinen Außenumfang
aber auch für
seinen Innenumfang. Durch Abweichung von dieser Normal-Ausbildung lassen
sich die Strömungs-
und Kühlverhältnisse
in dem Kühlrohr
wiederum beeinflussen. Dies kann bei dem Kühlrohr nach dieser Erfindung
in einer weiteren Ausgestaltung in sehr einfacher Weise dadurch
geschehen und auch nachträglich
in die Spinnanlage eingebaut werden, daß ähnliche Elemente mit unterschiedlichem
Durchlaßquerschnitt
verwandt werden. Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 16 erweitert sich
der Durchlaßquerschnitt
in Spinnrichtung. Dadurch entsteht in dem Kühlrohr ein zunehmender Unterdruck
mit der Folge, daß auch
eine zunehmende Kühlgasmenge
angesaugt wird. Diese Ausführung
ist also wiederum besonders geeignet für das Kühlprinzip nach Anspruch 11.
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Insbesondere
zur Erzeugung einer guten Laufruhe der Fasern, die die Fadenqualität begünstigt,
wird die Kühlluft
durch die Öffnungen
wirbelfrei ins Innere des Kühlrohrs
geleitet.
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Die
Zufuhr des Kühlfluids
kann auf Grund der im Kühlrohr
erzeugten Ansaugwir kung erfolgen. Es ist auch möglich, wie bisher vorgeschlagen,
Luft mittels eines Gebläses
dem Kühlrohr
zuzuführen.
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Durch
die Kombination geeigneter Elemente kann der Querschnitt in der Öffnung für das Kühlfluid so
ausgestaltet werden, daß der
Querschnitt sich zum Kühlrohrinneren
hin verjüngt.
Hierdurch kann die Geschwindigkeit und die Art der Kühlluftströmung beeinflußt werden,
so daß bestimmte
turbulente Strömungszustände im Inneren
des Kühlrohrs
erzeugt werden können.
Die erzwungenen Verwirbelungen verursachen zudem Druckunterschiede
im Kühlfluidstrom,
die zusätzliche
Luft ansaugen.
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Die
Abstandshalter bilden für
die Kühlluft
ein Strömungshindernis.
Um den Einfluß der
Abstandshalter auf die Kühlung
der Fasern zu eliminieren, sollten diese vorzugsweise versetzt angeordnet
werden. Die versetzte Anordnung führt dazu, daß die Fasern nur
kurzzeitig und an unterschiedlichen Stellen eine Strömungsunterbrechung
erfahren. Außerdem
sollten die Abstandshalter in Strömungsrichtung einen strömungstechnisch
günstigen
Querschnitt haben.
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Die
erfindungsgemäße Ausbildung
des Kühlrohrs
hat auch den Vorteil, daß die
Herstellung stark vereinfacht und verbilligt wird, da nicht mehr
poröse oder
perforierte Rohre als Kühlrohr
verwendet werden, sondern aus Elementen aufgebaute Kühlrohre.
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Die
Abstandshalter können
auch zur Halterung der Elemente benutzt werden. Sie können auch jeweils
ein integraler Bestandteil eines Elementes sein.
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Neben
der Variation der Strömungsverhältnisse
des Kühlgases
kann eine Variation der Temperatur des Kühlgases vorgenommen werden.
Es kann zweckmäßig sein,
im Bereich des Eintrittsquerschnitts das Fluid mit einer erhöhten Temperatur
in die Behandlungsstrecke hineinströmen zu lassen. Durch diese
Maßnahme
werden die Wärmeverluste an
der Düse
verringert. Gleichzeitig wird sichergestellt, daß keine Kristallisation des
Fasermaterials eintritt. Die Temperatur des Fluids nimmt dann in Richtung
der Behandlungsstrecke ab. Die Abnahme kann kontinuierlich oder
sprunghaft sein. Im folgenden werden die Begriffe Kühlluft und
Kühlrohr
synonym für
Fluid und die Vorrichtung zur thermischen Behandlung verwendet.
Um eine Erwärmung
des Kühlgases
durchzuführen,
können
ein Element oder mehrere benachbarte Elemente beheizt werden.
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In
der Ausgestaltung nach Anspruch 17 läßt sich eine Produktionssteigerung
erreichen.
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Es
hat sich herausgestellt, daß eine
physikalische Abhängigkeit
zwischen der Abzugsgeschwindigkeit und dem anschließend noch
erzielbaren Verstreckungsverhältnis
besteht. Diese Abhängigkeit kommt
dadurch zustande, daß durch
die hohe Abzugsgeschwindigkeit, die in diesem Falle über 2.000 m/min
liegt, eine Vororientierung der Molekülketten erreicht wird. Daher
ist die Reißdehnung
des auf diese Weise vororientierten Fadens (POY) und damit auch
die anschließende
Verstreckbarkeit reduziert. Die physikalische Abhängigkeit
ergibt sich für
einen Polyesterfaden (Polyäthylenterephtalat
u. a.) und einen Polyamid-Faden (Nylon 6 und Nylon 6.6) im wesentlichen
aus dem Diagramm nach der
DE
22 54 99 B2 . Wenn im folgenden von einer "normalen Abzugsgeschwindigkeit" und/oder einem "normalen Verstreckverhältnis" die Rede ist, so
ist damit ein Verstreckverhältnis
gemeint, bei dem die Beziehungen nach diesem Diagramm eingehalten
sind, d. h.: der vororientierte Faden ist in konventioneller Weise nicht
nach der Lehre dieser Erfindung ersponnen.
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Diese
physikalische Abhängigkeit
gemeinsam mit dem herzustellenden Endtiter des Fadens bedingt eine
Begrenzung der Produktivität.
Die Produktivität
wiederum ist meßbar
an der Fördermenge (Menge
der Schmelze pro Zeiteinheit).
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In
einem Spinn-Streck- und Aufwickelprozeß hat die Erhöhung der
Abzugsgeschwindigkeit keine entsprechende Erhöhung der Produktivität zur Folge, weil
mit Erhöhung
der Abzugsgeschwindigkeit die Verstreckbarkeit abnimmt und folglich
die Aufwickelgeschwindigkeit sich nur noch wenig oder gar nicht ändert.
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In
einem solchen kontinuierlichen Spinn-Streck- und Aufspulprozeß wird der
Faden unmittelbar nach dem Spinnen in eine Streckstufe geführt und
nach Durchlaufen der Streckstufe aufgewickelt.
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In
einem diskontinuierlichen Herstellungsprozeß erfolgt im Anschluß an die
Spinn stufe ein Aufwickeln. Die hergestellte Spule wird sodann einer Streck-Maschine
vorgelegt und nach Durchlaufen der Streckstufe wieder aufgewikelt.
Hierbei ergibt sich die Fördermenge,
mit der die Schmelze ausgestoßen
wird daraus, daß bei
gegebener Abzugsgeschwindigkeit und Verstreckung der Endtiter erreicht werden
muß. Infolge
der physikalischen Zusammenhänge
ist bei dem konventionellen Herstellungsverfahren für einen
Faden durch Schmelzspinnen eines vororientierten Fadens und anschließendes Verstrecken
keine wesentliche Produktivitätssteigerung
erzielbar (vgl. H. Schätzle: "Spinnstrecken-Schnellspinnen-Strecktexturieren" in International
Textile Bulletin, 1973, S. 374).
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Bei
einem kontinuierlichen Herstellungsverfahren ergibt sich aus dem
gewünschten
Endtiter des zu erzeugenden Fadens und der gewünschten Fördermenge die Aufwickelgeschwindigkeit
des Fadens, die im wesentlichen der Endgeschwindigkeit des Streckwerkes
entspricht. Durch die Vorgabe eines gewünschten Streckverhältnisses
ergibt sich die Abzugsgeschwindigkeit des Fadens von der Spinndüse bzw.
umgekehrt: durch Vorgabe einer gewünschten Abzugsgeschwindigkeit
ergibt sich das Verstreckverhältnis
in beiden Fällen
nach dem vorgegebenen physikalischen Zusammenhang. Durch die Maßnahme nach
Anspruch 17 ist eine Steigerung der Produktivität in nennenswertem Umfang möglich, da
hiermit der geschilderte physikalische Zusammenhang zwischen Abzugsgeschwindigkeit
und Verstreckbarkeit durchbrochen werden kann.
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Geht
man von einem diskontinuierlichen Herstellungsverfahren aus, bei
dem der Faden in der Spinnstufe ersponnen und aufgewickelt und in
der anschließenden
Verstreckstufe verstreckt und wiederum aufgewickelt wird, so sind
folgende Alternativen denkbar:
Es gibt Verfahren, bei denen
es erforderlich ist, das Verstreckverhältnis innerhalb bestimmter
Grenzen zu belassen. Dies ist insbesondere beim Strecktexturieren
gegeben. Beim Strecktexturieren hängen zum einen die Eigenschaften
des Endprodukts, aber auch die Sicherheit des Texturierverfahrens
davon ab, daß ein
geeignetes Verstreckverhältnis
ausgesucht wird. Anderenfalls hält
der multifile Faden bei der Falschzwirn-Texturierung den Belastungen
nicht Stand. Es kommt zu Brüchen
einzelner Filament. Ein ungeeignetes Verstreckverhältnis bedeutet
nicht nur eine Qualitätsminderung
des erzeugten Fadens, sondern auch die Gefahr, daß durch Filamentbrüche der
Prozeß unterbrochen
wird.
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Bei
anderen Herstellungsverfahren sind kritische Verhältnisse
innerhalb des Spinnprozesses zu erwarten. Hier wird die Abzugsgeschwindigkeit
innerhalb geeigneter Grenzen vorgegeben. Die Abzugsgeschwindigkeit
muß so
gewählt
werden, daß der vororientierte
Faden sicher und ohne Filamentbrüche erzeugt
werden kann. Das ist insbesondere bei hochfesten Fäden oder
Fäden mit
großer
Filamentzahl erforderlich, bei denen infolge großer Luftreibung die Gefahr
von Filamentbrüchen
und der dadurch verursachten Verschlechterung der Fadenqualität oder Unterbrechung
des Spinnprozesses gegeben ist.
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In
beiden Alternativen ist eine Erhöhung
der Produktivität
durch Erhöhung
der Fördermenge
möglich,
wobei bei der einen Alternative in der Spinnstufe ein Faden mit
nicht erhöhter
Aufwickelgeschwindigkeit, jedoch vergrößertem Titer des vororientierten Fadens
aufgewickelt und in der Verstreckstufe mi vergrößertem Verstreckverhältnis verstreckt
wird. Hier ergibt sich also in der Verstreckstufe auch eine Vergrößerung der
erzeugten Fadenlänge
bei gleichbleibendem Endtiter. Bei der anderen Alternative hat die
Erhöhung
der Fördermenge
eine Erhöhung
der Aufwickelgeschwindigkeit in der Spinnstufe zur Folge. Die anschließende Verstreckung
erfolgt wie konventionell üblich.
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Von
wesentlicher Bedeutung für
die Anwendung des Kühlrohres
in der Ausgestaltung nach Anspruch 17 bis 21 ist, daß der schmelzflüssige Zustand
der aus den Düsenlöchern der
Spinndüse
austretenden Schmelz-Stränge,
die anschließend
zu Einzelfilamenten werden, noch für eine – wenngleich kurze – Strecke
erhalten bleibt. Dieser Zustand läßt sich durch die Maßnahme nach
Anspruch 20 intensivieren.
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Die
vorgeschlagene Lösung
hat den Vorteil, daß keine Änderung
der eigentlichen Spinneinrichtung erforderlich ist und die Aufheizstrecke
beliebig und den Erfordernissen entsprechend verlängert werden
kann.
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Angestrebt
wird eine Aufheizung der Unterseite der Düsenplatte der Spinndüse um mehr
als 5°C,
vorzugsweise 5 bis 30 °C.
In den Versuchen lag die Erwärmung
bei ca. 10°C.
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Es
sei erwähnt,
daß mehrere
der Elemente, welche der Spinndüse
benachbart sind, beheizt sein können.
Hierdurch wird die Strecke des schmelzflüssigen Zustandes der Filamente
verlängert.
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Um
zu erreichen, daß die
Wärme,
die hier erzeugt wird, weniger den Fäden als der Düsenplatte zugeführt wird,
sollten die beheizten Elemente in geeigneter Weise ausgeführt sein,
insbesondere nach Anspruch 20. Da die Schmelze bereits mit hoher Temperatur
angeliefert wird, hat die Düsenplatte
bereits eine Temperatur, die im Bereich der Schmelzetemperatur liegt.
Um die Düsenplatte
auf eine höhere Temperatur
aufzuheizen, ist eine entsprechende Temperatur der beheizten Elemente
erforderlich. Dies bedingt eine direkte Heizung der Elemente, die insbesondere
nach Anspruch 18 oder Anspruch 19 erfolgen kann.
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Das
Kühlrohr
in dieser Ausgestaltung eignet sich insbesondere zur Herstellung
von sehr feinen Fasern, d.h. Mikrofasern. Eine hierfür geeignete
Auslegung des Kühlrohres
ergibt sich aus Anspruch 21.
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Die
Kühlrohre
nach dieser Erfindung, insbesondere in der Ausführung nach Anspruch 11 oder Anspruch
17 ff haben eine Länge
vorzugsweise zwischen 540 und 1650 mm, um einen Einzelfilamenttiter
von etwa 0,5 bis etwa 2 DPF zu spinnen. Vorzugsweise durchlaufen
die Filamente bei einem Einzelfilamenttiter von etwa 0,5 DPF ein
zwischen 540 und 770 mm, vorzugsweise zwischen 600 und 700 mm, langes
Kühlrohr.
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Bei
einem Einzelfilamenttiter von etwa 2 DPF durchlaufen die Filamente
ein Kühlrohr,
das zwischen 1.170 und 1.650 mm, vorzugsweise zwischen 1.300 und
1.500 mm, lang ist.
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In
folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 das
Schema eines kontinuierlichen Spinn- und Streckprozesses zur Herstellung
eines glatten Fadens,
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2, 3 das
Schema eines Zwei-Stufen-Verfahrens zum Spinnen eines vororientierten glatten
Fadens und zum anschließenden
Strecktexturieren des vororientierten Fadens in einer zweiten Prozeßstufe,
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4 schematisch
eine Spinnvorrichtung mit einer ersten Ausführungsform eines Kühlrohrs
im Vollschnitt,
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5 eine
Ausführungsform
mit druckgeregelter Kühlluftzufuhr,
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6 schematisch
eine Spinnvorrichtung mit einer weiteren Ausführungsform eines Kühlrohrs im
Vollschnitt,
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7 Schnitt
durch den Bereich der Düsenplatte,
mit beheiztem Element des Kühlrohres,
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8a und 8b eine
Ausführungsform für eine radiale
Kühlluftzufuhr
im Zentrum eines Faserbündels,
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9 und 9a eine
dritte Ausführungsform
eines Kühlrohrs
im Teilschnitt,
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10 und 10a eine zweite Ausführungsform eines Kühlrohrs
im Teilschnitt,
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11 und 11a eine fünfte
Ausführungsform
eines Kühlrohrs
im Vollschnitt,
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12 und 12a eine vierte Ausführungsform eines Kühlrohrs
im Vollschnitt,
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13 eine
siebte Ausführungsform
eines Kühlrohrs
im Vollschnitt,
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14 eine
sechste Ausführungsform
eines Kühlrohrs
im Volschnitt,
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15-18 Ausführungsbeispiele
der Elemente eines Kühlrohrs,
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19-21 Details
mit Ausbildungen des Strömungskanals
und der Elemente,
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22 ein
Diagramm, das entsprechend Tabelle der 24 den
Zusammenhang zwischen der Abzugsgeschwindigkeit und der Reißdehnung
für vororientierte
Polyester-Fäden
mit unterschiedlichem Filament-Titer zeigt,
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23 ein
Diagramm, daß die
Abhängigkeit der
Erhöhung
der Reißdehnung
von dem erzeugten Endtiter des Fadens bei vorgegebener Wärmezufuhr zu
der Düsenplatte
zeigt,
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24 Tabelle.
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Die
nachfolgend beschriebenen Verfahren eignen sich gleichermaßen zum
Spinnen von Fäden aus
Polyester, Polyamid oder Polypropylen. Als Polyester kommt insbesondere
Polyäthylenterephtalat
in Betracht. Als Polyamide sind insbesondere Nylon 6 (Perlon)
und Nylon 6.6 in Gebrauch. Es sei ausdrücklich bemerkt, daß die nachfolgenden
Verfahrensdaten für
Polyester angegeben werden. Sie gelten entsprechend für Polyamid-Fäden mit
Abweichungen, die durch Versuch festzulegen sind.
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Nachfolgend
wird das Spinnverfahren beschrieben.
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Diese
Beschreibung des Spinnverfahrens gilt sowohl für alle Ausführungsbeispiele (1 bis 8) mit Ausnahme der ausdrücklich angegebenen Abweichungen.
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Ein
Faden 1 wird aus einem thermoplastischen Material gesponnen.
Das thermoplastische Material wird durch eine Fülleinrichtung dem Extruder 3 aufgegeben.
Der Extruder 3 ist durch einen Motor 4 angetrieben.
Der Motor 4 wird durch eine Motorsteuerung 8 gesteuert.
In dem Extruder wird das thermoplastische Material aufgeschmolzen.
Hierzu dient zum einen die Verformungsarbeit, die durch den Ex truder
in das Material eingebracht wird. Zusätzlich ist eine Heizeinrichtung 5 in
Form einer Widerstandsheizung vorgesehen, die durch eine Heizsteuerung 43 angesteuert
wird. Durch die Schmelzeleitung gelangt die Schmelze zu der Zahnradpumpe 9,
die durch Pumpenmotor 44 angetrieben wird.
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Der
Schmelzedruck vor der Pumpe wird durch Druckfühler 7 erfaßt und durch
Rückführung des
Drucksignals auf die Motorsteuerung 8 konstant gehalten.
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Der
Pumpenmotor wird durch die Pumpensteuerung 45 derart angesteuert,
daß die
Pumpendrehzahl feinfühlig
einstellbar ist. Die Pumpe 9 fördert den Schmelzestrom zu
dem beheizten Spinnkasten 10, an dessen Unterseite sich
die Spinndüse 11 in
einem Düsentopf 53 (vgl. 7)
befindet. Aus der Spinndüse 11 tritt
die Schmelze in Form von feinen Filamenten = Fasern 12 aus.
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Als
Spinndüse
wird eine Platte bezeichnet mit einer Vielzahl von Düsenbohrungen,
durch die jeweils ein Filament 12 austritt. Die Filamentstränge durchlaufen
einen Kühlschacht 14 (Kühlrohr).
In dem Kühlschacht 14 wird
durch Anblasen 15 ein Luftstrom radial auf die Filamentschar
gerichtet und gekühlt.
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Der
Kühlschacht
ist in 1, 2 nur schematisch dargestellt.
Er wird entsprechend dieser Erfindung ausgeführt. Einzelheiten hierzu ergeben sich
aus den 4 bis 21.
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Am
Ende des Kühlschachtes 14 wird
die Filamentschar durch eine Präparationswalze 13 zu
einem Faden 1 zusammengefaßt und mit einer Präparationsflüssigkeit
versehen. Der Faden wird aus dem Kühlschacht 14 und von
der Spinndüse 11 durch
eine Abzugsgalette 16 abgezogen. Der Faden umschlingt die
Abzugsgalette mehrfach. Dazu dient eine verschränkt zu der Galette 16 angeordnete Überlaufrolle 17.
Die Überlaufrolle 17 ist
frei drehbar. Die Galette 16 wird durch Galettenmotor 18 und
Frequenzgeber 22 angetrieben mit einer voreinstellbaren
Geschwindigkeit. Diese Abzugsgeschwindigkeit ist um ein Vielfaches
höher als
die natürliche
Austrittsgeschwindigkeit der Filamente aus der Spinndüse 11.
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Durch
Verstellung der Eingangsfrequenz des Frequenzumsetzers 22 kann
die Drehzahl der Abzugsgalette 16 eingestellt werden. Hierdurch
wird die Abzugs geschwindigkeit des Fadens 1 von der Spinndüse 11 bestimmt.
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Bis
hierher gilt die Beschreibung identisch auch für das Spinnverfahren nach 2.
Für die
Verstreckstufe nach dem Ablaufschema von 1 gilt folgendes:
Der
Abzugsgalette 16 folgt eine Streckgalette 19 mit einer
weiteren Überlaufrolle 20.
Beide entsprechen in ihrem Aufbau der Abzugsgalette 16 mit Überlaufrolle 17.
Zum Antrieb der Streckgalette 19 dient der Streckmotor 21 mit
dem Frequenzgeber 23. Die Eingangsfrequenz der Frequenzumsetzer 22 und 23 wird
durch den steuerbaren Frequenzgeber 24 gleichmäßig vorgegeben.
Auf diese Art und Weise kann an den Frequenzumsetzern 22 und 23 individuell
die Drehzahl der Abzugsgalette 16 bzw. Streckgalette 19 eingestellt
werden. Das Geschwindigkeitsniveau von Abzugsgalette 16 und
Streckgalette 19 wird dagegen kollektiv an dem Frequenzumsetzer 24 eingestellt.
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Von
der Streckgalette 19 gelangt der Faden 1 zu dem
sogenannten "Kopffadenführer" 25 und
von dort in das Changierdreieck 26.
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Die
nachfolgende Beschreibung betrifft die Aufwickelstufe des Prozesses
nach 1 bis 8 in gleicher
Weise. In den Figuren ist die Changiereinrichtung nicht dargestellt.
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Es
handelt sich dabei z. B. um eine Kehrgewindewalze und einen darin
geführten
Changierfadenführer,
der in den Faden über
die Länge
der Spule 33 hin- und herführt. Dabei umschlingt der Faden
hinter der Changiereinrichtung 27 eine Kontaktwalze 28. Die
Kontaktwalze 28 liegt auf der Oberfläche der Spule 33 an.
Sie dient zur Messung der Oberflächengeschwindigkeit
der Spule 33. Die Spule 33 wird auf einer Hülse 35 gebildet.
Die Hülse 35 ist
auf einer Spulenspindel 34 aufgespannt. Die Spindel 34 wird durch
Spindelmotor 36 und Spindelsteuerung 37 derart
angetrieben, daß die
Oberflächengeschwindigkeit der
Spule 33 konstant bleibt. Hierzu wird als Regelgröße die Drehzahl
der freidrehbaren Kontaktwalze 28 an der Kontaktwalzenwelle 29 mittels
einer ferromagnetischen Einlage 30 und einem magnetischen Impulsgeber 31 abgetastet
und ausgeregelt.
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In
dem Prozeß nach 1 kann
durch Einstellung der Spindelsteuerung 37 die Auf wickelgeschwindigkeit
auf die Umfangsgeschwindigkeit der Streckgalette 19 abgestimmt
werden.
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Bei
der Ausführung
nach 2 wird der von der Abzugsgalette 16 ablaufende
Faden unmittelbar zu dem Kopffadenführer 25 und in das
Changierdreieck 26 geführt.
Hier erfolgt eine Abstimmung zwischen der Umfangsgeschwindigkeit
der Spulspindel 33 und der Abzugsgeschwindigkeit, die durch
die Abzugsgalette 16 vorgegeben ist, in entsprechender Weise.
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In
beiden Fällen
ist die Umfangsgeschwindigkeit der Spule 33, die durch
die Kontaktwalze 28 abgetastet und ausgeregelt wird, geringfügig niedriger
als die Umfangsgeschwindigkeit der vorgeordneten Galetten 16 bzw. 19.
Die aufgewikelte Fadengeschwindigkeit ergibt sich nämlich als
geometrische Summe aus der Umfangsgeschwindigkeit der Spule 33 und
der Changiergeschwindigkeit der nicht dargestellten Changiereinrichtung 27.
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3 zeigt
schematisch einen Streck-Texturierprozeß der sich dem Verfahren nach 2 anschließt. Die
Spule 33 mit vororientiertem Faden, die in dem Spinnprozeß nach 2 erzeugt
worden ist, wird einer Streck-Texturiermaschine vorgelegt. Der vororientierte
Faden wird durch Fadenführer 38 zu
einem Eingangslieferwerk 39, von dort durch den Heizer 46,
durch die Kühlschiene 47,
durch den Friktions-Falschdrallgeber
und zu dem Ausgangslieferwerk 50 geführt. Er wird anschließend auf
der Spule 52 aufgespult. Die Lieferwerke 39 und 50 sind
mit unterschiedlicher Geschwindigkeit angetrieben. Dadurch erfolgt
in der Falschdrall-Zone zwischen diesen Lieferwerken gleichzeitig
mit der Erhitzung und Falschdrall-Texturierung die erforderliche
Verstreckung.
-
Im
folgenden werden die Verfahren nach den 4 bis 8 noch einmal gemeinsam mit dem Kühlrohr beschrieben.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf 1 – 3 verwiesen.
Das Verfahren nach 4 ff zeichnet sich durch das
Fehlen der Galetten aus. Der Faden wird durch die Aufspulmaschine
mit hoher Geschwindigkeit, vorzugsweise 3.500 m/min und mehr von
der Spinndüse
abgezogen und dadurch gleichzeitig verstreckt.
-
Aus
dem Spinnkopf 10 wird der Spinndüse 11 eine dosierte
Menge einer Polymer- Schmelze
zugeführt.
Die Spinndüse 11 umfaßt eine
Platte mit einer Vielzahl von Austrittsbohrungen, durch die jeweils
ein Filament 12 heraustritt. Unterhalb der Spinndüse 11 ist
das Kühlrohr 14 angeordnet.
Die Filamente 12 durchlaufen das Kühlrohr 14 und werden durch
einen unterhalb des Kühlrohres 14 angeordneten
Fadenführer 60 zu
einem Faden 1 zusammengefaßt. Durch eine Tangeldüse 61 wird
der Faden zum Spulkopf 62 geführt.
-
Das
Kühlrohr 14 umfaßt mehrere übereinander
angeordnete ringförmige
Elemente 63. Zwischen zwei benachbarten Elementen 63 sind
jeweils Abstandshalter 64 angeordnet, so daß zwischen
zwei benachbarten Elementen 63 eine Öffnung (ringförmiger Gaskanal) 65 ausgebildet
ist. Durch die Öffnung 65 strömt Luft
zu den Filamenten 12. Die Luft kühlt die Filamente 12.
Sie entweicht durch die Austrittsöffnung 66.
-
Die
ringförmigen
Elemente sind z.B. Stahlringe. Die Ringe haben einen über den
Umfang gleichbleibenden Querschnitt. Querschnitt ist hier der Schnitt
in einer Axialebene, also einer der Ebenen, in welchen die Rohrachse
bzw. Ringachse des Elementes liegt.
-
Die
Länge der
Kühlstrecke,
die im wesentlichen der Höhe
des Kühlrohrs 14 entspricht,
kann durch die Anzahl der Elemente und den Abstand zwischen zwei
Elementen entsprechend den Kühlerfordernissen
angepaßt
werden; vorzugsweise beträgt der
Abstand zwischen 0,5 und 3 mm, insbesondere 1 mm. Die Geschwindigkeit
und die Art der Kühlluftströmung kann
durch den Strömungsquerschnitt
der Öffnung 65 sowie
durch die Breite des Ringes beeinflußt werden.
-
In
der Ausführungsform
des Kühlrohrs
nach 4 bis 8, 14, 18 haben
die ringförmigen Elemente
im Querschnitt, d.h. im Axialschnitt zur Ringachse des Elementes – einen
rechteckigen Querschnitt. Daher ist der Strömungsquerschnitt der Öffnung 65 konstant.
Ferner ergibt sich hieraus, daß der
ringförmige
Gaskanal 65, der zwischen den Elementen 63 gebildet
wird, horizontale Begrenzungswände
hat. Der Gaskanal ist also – bezogen
auf die vertikale Ringachse der Elemente und des Kühlrohres – genau
radial ausgerichtet.
-
In
der Ausführung
nach 9 bis 10 haben die Elemente – im Axialschnitt
zur Ring achse 78 – einen
trapezförmigen
Querschnitt. In der Ausführung
nach 10 werden sie von innen nach außen dünner. Daher
verändert
sich der Strömungsquerschnitt
des Gaskanals 65 in Strömungsrichtung
der Luft – d.h.
von außen
nach innen – im
Sinne einer Verengung mit der Folge, daß sich die Strömungsgeschwindigkeit
erhöht.
-
Der
Querschnitt der Elemente im Axialschnitt kann auch konisch von außen nach
innen abnehmen, wie in 9 gezeigt. In diesem Fall wird
die Geschwindigkeit, mit der die Luft in das Kühlrohr hineinströmt, verringert.
-
In
der 9 ist ein solches Ausführungsbeispiel dargestellt,
bei dem der Strömungsquerschnitt von
innen nach außen
zunimmt. Das Element 63 weist einen senkrecht zur Ringebene
trapezförmigen Querschnitt
auf. Die Abstandshalter 64 sind bei dem Ausführungsbeispiel
nach 9 versetzt angeordnet. Dies kann zu einer gleichmäßigeren
Kühlung
der Filamente führen.
-
Die
Fadenlaufgeschwindigkeit ist sehr charakteristisch und zeichnet
sich dadurch aus, daß sie zunächst verhältnismäßig niedrig
ist und sodann sehr stark zunimmt. Um diesen Effekt bei der Kühlung zu kompensieren,
kann die Durchflußmenge
des Kühlgases
in Fadenlaufrichtung veränderbar
sein. Ebenso kann es erforderlich sein, den Kühlluftstrom dem Temperaturverlauf
des Filamentbündels
anzupassen. Um den Kühlluftstrom
in Abhängigkeit
zur Fadenlaufgeschwindigkeit oder zum Temperaturverlauf eines Filamentbündels zu
steuern, wird vorgeschlagen, die Elemente so auszubilden, daß der lichte Querschnitt
des Kühlschachtes
in Fadenlaufrichtung zunimmt, wie dies aus der 12 ersichtlich
ist.
-
Hierzu
erweitert sich der lichte Querschnitt = Durchlaßquerschnitt der Elemente.
-
Statt
den lichten Querschnitt des Kühlschachtes
des Kühlrohrs
zu verändern,
wird entsprechend 11 vorgeschlagen, den Abstand
der Elemente 63 zueinander unterschiedlich zu gestalten. Der
Abstand der jeweiligen benachbarten Elemente 63 nimmt in
Filamentlaufrichtung 74 ab.
-
Es
kann erforderlich sein, daß die
Kühlluft nicht
senkrecht, sondern unter einem bestimmten Winkel α zur Fadenlaufrichtung 74 in
das Kühlrohr
hineinströmt,
so in 9, 11, 15, 19, 20.
Strömt
die Luft gegen die Fadenlaufrichtung wie nach 10,
so bewirkt dies, daß die
Luftreibung der Filamente erhöht
wird und somit die Zugkraft zum Aufspulen des Fadens steigt. Eine
Strömung,
die unter einem Winkel in Fadenlaufrichtung in das Kühlrohr hineingelangt – wie in 11, 15, 19 – verringert
die Fadenzugkraft, mit welcher die zum Faden zusammengefaßten Filamente
von der Spinndüse
abgezogen werden müssen.
-
Zusammenfassend
ist also auf folgendes hinzuweisen:
Durch die Gestaltung der
Elemente in ihrem Querschnitt – bezogen
auf die Axialebene zur Kühlrohrachse – kann die
Form und/oder die Richtung des Gaskanals bestimmt werden. Sofern
sich die axiale Weite des Gaskanals in radialer Richtung ändert, wird
die Richtung vorgegeben durch die Mittelebene 73, welche
insbesondere in den 19 bis 21 gezeigt
ist. Als Mittelebene wird dabei die scheibenförmige oder kegelmantelförmige Ebene
bezeichnet, die an allen Punkten denselben Abstand von den Begrenzungsflächen der
den Gaskanal bildenden Elemente hat. Der Abstand wird dabei achsparallel
zur Rohrachse gemessen. In jedem Falle haben die Gaskanäle eine
zur Rohrachse radiale Strömungskomponente
und in den Sonderfällen
auch eine zur Rohrachse parallele Strömungskomponente gegen oder in
Spinnrichtung.
-
Die
einzelnen Elemente können
auf den Abstandshaltern aufliegen. Zur Lagerung der Elemente können diese
aber auch an einer Halterung befestigt sein, so daß benachbarte
Elemente einen Abstand haben. Vor allem kann es sich bei der Halterung
um eine Längsführung handeln,
die zur Rohrachse parallel ist. Hierzu weist jedes Element 63 randseitig
wenigstens eine Durchgangsbohrung auf, durch die sich jeweils eine
Stange 67 als Längsführung erstreckt.
In der Darstellung des Ausführungsbeispiels
in der 14 sind zwei Stangen 67 vorgesehen.
Die Stangen 67 können
endseitig mit einem Gewinde versehen werden. Die Elemente 63 können dann
zwischen zwei Muttern, die auf das jeweilige Ende der Stange 67 aufgeschraubt
ist, verspannt werden.
-
Statt
Stangen können
die Abstandshalter 64 in der Axialebene zur Rohrachse 78 einen
Querschnitt haben, welcher sich dem Querschnitt der Elemente anpaßt bzw.
welcher dem Querschnitt des zwischen benachbarten Elementen gebildeten
Gaska nals angepaßt
sind. Diese Abstandhalter mit geringer Erstreckung in Umfangsrichtung
des Kühlrohres
bilden mit den Elementen 63 jeweils eine formschlüssige Verbindung.
(13).
-
Der
Strömungsquerschnitt
der Öffnungen 65 kann
durch unterschiedliche Geometrien der Elemente 63 verwirklicht
werden. In den 14 und 15 ist
der Strömungsquerschnitt
der Öffnungen 65 konstant.
Die Einströmrichtung
in das Kühlrohr
ist jedoch unterschiedlich.
-
In
den 10, 13, 16 entsteht durch
die Querschnitte der Elemente 63 ein ringförmiger Strömungskanal
mit einer düsenartigen
Form, die die einströmende
Luft beschleunigt.
-
Hierzu
sind die Begrenzungsflächen
benachbarter Elemente 63, die einander zugewandt sind und den
Gaskanal bilden, mit konvexer Wölbung
einander zugewandt. Entsprechende Querschnittsformen der Elemente
sind in 13, 16 und 17 gezeigt.
Dabei wird nicht nur der Gaskanal selbst strömungsgünstig ausgebildet. Durch die
Tropfenform des Querschnittes der Elemente nach 16 mit Verjüngung in
Strömungsrichtung
oder der Linsenform des Querschnittes nach 17 läßt sich
erreichen, daß die
die Elemente umströmende
Luft nur einen geringen Strömungswiderstand
vorfindet, so daß sich
auch bei geringer Druckdifferenz zwischen dem Druck außerhalb
und dem Druck innerhalb des Kühlrohres
eine ausreichende Strömungsmenge
ergibt.
-
Anhand
der 4, 6 sind Spinnanlagen mit Kühlrohren
dargestellt worden, bei denen eine Druckdifferenz zwischen dem Außendruck
und dem Innendruck dadurch entsteht, daß die ersponnenen Filamente
infolge ihrer hohen Abzugsgeschwindigkeit, mit der sie von der Spinndüse abgezogen
werden, eine große
Kühlluftmenge
mitschleppen und dadurch ein Unterdruck im Inneren des Kühlrohres
entsteht. Derartige Ausführungen
setzen eine bestimmte Abzugsgeschwindigkeit voraus. Diese Abzugsgeschwindigkeit
liegt bei mindestens 3.500 m/min. Vorzugsweise ist die Abzugsgeschwindigkeit über 5.000 m/min.
In diesem Falle ergibt sich der weitere Vorteil, daß die ersponnenen
Filamente eine ausreichende Orientierung aufweisen und nicht einer
weiteren Nachverstreckung unterworfen werden müssen. Die erzeugten Spulen
können
also sofort der Weiterverarbeitung zugeführt werden.
-
Auf
diese Art und Weise lassen sich insbesondere auch Mikrofilamente
erspinnen. Es hat sich gezeigt, daß hierbei die Länge des
Kühlrohres
sehr feinfühlig
auf die ersponnenen Filamenttiter angepaßt werden müssen. Hierzu eignet sich insbesondere
das Kühlrohr
nach dieser Erfindung, da es hinsichtlich seiner Länge durch
Entfernen oder Einfügen weiterer
ringförmiger
Elemente sehr flexibel ist. Ebenso kann die Kühlluftmenge durch Einstellung der
Spaltweite auch dann gesteuert werden, wenn – wie in diesem Falle – die Druckdifferenz,
die für
die Strömungsmenge
verantwortlich ist, nicht steuerbar ist. Filamente mit einem einzelnen
Titer (dtex/Filament = DPF) von 0,5 DPF benötigen eine Kühlrohrlänge zwischen
540 und 770 mm, vorzugsweise zwischen 600 und 700 mm. Filamente
mit einem Einzeltiter von 2 DPF benötigen eine Kühlrohrlänge zwischen
1.170 und 1.650 mm, vorzugsweise zwischen 1.300 und 1.500 mm.
-
In 4 und 7 sind
zylindrische Kühlrohre
dargestellt, die in einen Druckkasten 75 eingeschlossen
sind. Auch diese Kühlrohre
können
so aufgebaut sein, wie dies anhand der 9 bis 21 im
Vorangehenden beschrieben worden ist. Das obere und das untere Element
sind dichtend in den Druckkasten 75 eingesetzt. Dazwischen
befinden sich weitere Elemente 63 mit entsprechenden Abstandhalterungen
und eventuell einer Längsführung, die
insgesamt das zylindrische Kühlrohr
bilden. Der Druckkasten 75 wird über Zuleitung 76 mit
Druckluft beaufschlagt, z. B. mittels eines Gebläses. Dadurch wird das Kühlrohr von
außen
nach innen mit Kühlluft durchströmt. Insbesondere
wegen der Querschnittsformen der Gaskanäle und Elemente sowie der Anordnung
von Abstandhaltern und Längsführungen wird
auf die vorangegangene Beschreibung vollinhaltlich Bezug genommen.
-
Bis
hierher wurden Ausführungen
beschrieben, bei denen die Filamente 12 im Kühlrohr 14 laufen.
Das Kühlrohr 14 kann
jedoch auch dazu verwendet werden, Filamente 12 zu kühlen, die
am Außenmantel
des Kühlrohrs
entlanglaufen.
-
Dies
ist in 8 dargestellt. Die Düsenplatte ist
in 8b in der Untersicht zu sehen. Daraus ergibt sich,
daß die
einzelnen Düsenbohrungen
auf einem – oder
mehreren – konzentrischen
Kreisen angeordnet sind. Unterhalb der Spinndüse und konzentrisch zu den
Kreisen liegt das Kühlrohr.
Das Kühlrohr ist
wiederum aus einzelnen ringförmigen
Elementen aufgebaut, wie dies zuvor hinsichtlich Form, Querschnitt
und Gaskanalausbildung beschrieben worden ist.
-
Zwischen
zwei benachbarten Elementen sind jeweils Abstandshalter angeordnet,
so daß zwischen
zwei benachbarten Elementen jeweils eine Öffnung 65 ausgebildet
ist. Durch die Öffnung 65 strömt Luft
zu den Filamenten 12.
-
Der
größte Außendurchmesser
der Elemente ist kleiner als der kleinste Kreis, auf dem Düsenbohrungen
liegen. Die Elemente werden in ihrem Außendurchmesser in Spinnrichtung 74 kleiner,
so daß das
Kühlrohr
bzw. seine umhüllende
Fläche
ein in Spinnrichtung sich verjüngender
Kegelmantel ist.
-
Die
Oberseite des Kühlrohres,
d.h. das der Spinndüse
benachbarte Ende ist durch eine Platte 77 verschlossen.
Das gegenüberliegende
Ende ist ebenfalls durch eine Platte 77 verschlossen. In
diese Platte mündet
jedoch die Luftzuführung 76 ein,
durch die Druckluft mittels eines Gebläses zugeführt wird. Die konzentrisch
zu dem Kühlrohr
kegelmantelförmig geführten Filamente
werden unterhalb des Kühlrohres
zu einem Faden mittels eines Fadenführers zusammengefaßt. Dieser
Kegelmantel von Filamenten wird lediglich an einer Stelle seines
Umfanges durch die Luftzuführung 67 durchbrochen.
Die Filamente müssen
entsprechend umgelenkt werden. Die Kühlung der Filamente erfolgt
durch Luftströmungen,
die von innen nach außen
im wesentlichen radial gegen die Filamente gerichtet sind.
-
In
der 6 ist schematisch eine Ausführungsform eines Kühlrohrs
dargestellt, die derjenigen nach 5 entspricht.
Die Beschreibung gilt daher auch hier. Zusätzlich ist das dem Spinnkopf 10 am nächsten liegende
Element 68 beheizbar. Dies erfolgt in dem Beispiel mittels
einer elektrischen Widerstandsheizung 69. Die Widerstandheizung
ist ein in das Element eingebetteter Widerstandsdraht oder -stab.
Die Widerstandsheizung 69 ist über Anschlußleitungen 70 mit
einer nicht dargestellten Spannungsquelle verbunden. Es ist auch
möglich,
mehrere beheizbare Elemente vorzusehen. Ob solche Elemente vorgesehen
werden, ist eine Frage der Anforderungen an die Vorrichtung um das
gewünschte
Temperaturprofil innerhalb der Behandlungsstrecke der Filament 12 einzustellen;
vor allem aber kann hierdurch die Düsenplatte 11 beheizt
werden.
-
Eine ähnliche
Ausführung
ist anhand von 7 dargestellt. Hier ist allerdings
das Kühlrohr wiederum – als Beispiel – in einem
Druckkasten gelegen, wie er zuvor anhand von 5 beschrieben wurde.
Auf die Beschreibung von 5 wird insofern vollinhaltlich
Bezug genommen, ebenso aber auch auf die Beschreibung von 6.
Das beheizte ringförmige
Element 68 weist eine Abstrahlungsfläche 58 auf, welche
gegen die Spinndüse 11 gerichtet
ist. Dies gilt auch für 6.
Dort dient als Abstrahlungsfläche
die der Spinndüse
teilweise zugewandte Oberseite des Elements. Bei der Ausführung nach 7. Dagegen
dient als Abstrahlungsfläche
die innere Begrenzungswand, welche hier jedoch konisch mit nach unten
weisender Kegelspitze ausgeführt
ist. Durch die Aufheizung des Elementes 68 und Abstrahlung
in Richtung auf die Düsenplatte
wird diese aufgeheizt. Das bedeutet zum einen: die Abkühlung der
Düsenplatte
unter die Schmelzetemperatur des Polymers wird vermieden; es wird
zum anderen aber auch eine Temperaturerhöhung angestrebt. Im übrigen ist
das Kühlrohr
aufgebaut, wie dies bereits zuvor beschrieben worden ist. Das beheizte
Element ist mit Ausnahme der Abstrahlfläche 58 in einen Isoliermantel
eingebettet.
-
Die
Bedeutung dieser Aufheizung ergibt sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen:
In
der 1 ist ein kontinuierlicher Spinn-Streck-Prozeß dargestellt.
Bei diesem Prozeß ergibt
sich aus der Aufwickelgeschwindigkeit und der Fördermenge der Endtiter.
-
Es
soll z. B. ein Faden mit einem Endtiter von 2 den Filamenttiter
erzeugt werden. Die Abzugsgeschwindigkeit soll 3.000 m/min betragen.
Darauf ergibt sich unter normalen Umständen, also ohne Beheizung der
Düsenplatte,
eine Reißdehnung
des erzeugten Fadens von 120%. D. h. mit anderen Worten, daß der vororientierte,
abgezogene Faden bis zum Bruch auf 220% seiner Länge gestreckt werden kann.
Darauf folgt, daß das
Verstreckverhältnis
etwa bei 2/3 dieses Wertes, also z. B. 1 : 1,6 liegt.
-
Daraus
ergibt sich eine Abzugsgeschwindigkeit von 4.800 m/min (3.000 m/min × 1,6 =
4.800 m/min). Bei einem Einzelfilamenttiter von – wie gesagt – 2 den/Filament
und einer Filamentzahl von 72 ergibt sich also ein Gesamttiter von
ca. 150 den. Daraus folgt die Fördermenge
mit 150 g/9.000 m × 4.800 m/min
= 80 g/min für
jede Spinnstelle. Es werde nun die Herstellung desselben Fadens
die Abzugsgeschwindigkeiten auf 4.000 m/min gesteigert. Es ergibt
sich sodann eine Reißdehnung
von 80%. D. h.: der Faden kann bis zum Bruch auf 180% seiner Länge gedehnt
werden. Wenn wiederum ein Verstreckverhältnis ungefähr im Bereich von 2/3 ausgewählt wird,
so ergibt sich ein Verstreckverhältnis
von 1 : 1,2. Das bedeutet, daß die
Abzugsgeschwindigkeit sich nicht erhöht hat.
-
Man
sieht also, daß eine
Steigerung der Fördermenge
an der Förderpumpe
bei Produktion desselben Endtiters nicht stattfinden kann. Die Produktions-
bzw. Produktivitätssteigerung
ist daher unbeachtlich.
-
Aus
diesem Grunde stattet man das Kühlrohr mit
einer oder mehreren beheizten Elementen nach 6 oder 7 aus.
Ein geeigneter Konuswinkel (Gesamtwinkel) für die Abstrahlfläche beträgt z. B.
30 bis 40°.
Das Element (Stahl) ist rotglühend
auf Temperaturen über
300° bis
ca. 800° aufzuheizen.
Sehr wirkungsvolle Temperaturen ergeben sich im Temperaturbereich
zwischen 450° und
700°.
-
Es
zeigt sich nun, daß bei
derselben Abzugsgeschwindigkeit von 3.000 m/min und Anstrahlung der
Düse mittels
des beheizten Elementes eine wesentliche Steigerung der Reißdehnung
und damit auch Steigerung der Verstreckbarkeit des Fadens eintritt.
Bei einer Anstrahlung mit einem 550° erhitzten Element konnte in
dem Beispiel die Reißdehnung und
damit die Verstreckung um 5% erhöht
werden. Es ergab sich damit bei der Abzugsgeschwindigkeit von 3.000
m/min auch eine um 5% erhöhte
Aufwickelgeschwindigkeit von 5.040 m/min. Diese erhöhte Aufwickelgeschwindigkeit
hat bei Produktion des eingangs angegebenen Fadentiters eine Erhöhung der Fördermenge
an der Förderpumpe 9 auf
84 g/min zur Voraussetzung. Die Produktivität der Anlage kann daher durch
die einfache Maßnahme
der Anstrahlung der Düse
um 5% gesteigert werden.
-
Wie
das Diagramm nach 23 zeigt, hängt das Ausmaß der Produktivitätssteigerung
zum einen von der Anstrahlungstemperatur, zum anderen vom Fadentiter
ab. Bei größeren Fadentitern
ist der Effekt geringer bzw. wird die Anstrahlungstemperatur höher zu wählen sein.
Der Zusammenhang ist im Einzelfall durch Versuch festzustellen.
-
Die
Vorgehensweise bei dem Verfahren nach 2, 3 ist
wie folgt:
Hergestellt werden soll z. B. ein texturierter Faden
55 f 109, also ein Faden von 55 den und 109 Einzelfilamenten. Das
bedeutet, das jeder Faden einen Einzeltiter von 0,5 DPF (den pro
Filament) hat. Die Verstreckung wird mit 1,6 als optimal für den Streck-Texturierprozeß ermittelt.
Diese Verstreckung erlaubt eine gute Kräuselung und einen sicheren
Texturierprozeß ohne
Filamentbrüche.
Dieses Verstreckungsverhältnis
bedeutet, daß ein
vororientierter Faden auf Spule 33 vorzulegen ist, der
einen Titer von 88 den bei 109 Filamenten hat. Um einen solchen
Faden so vorzuorientieren, das das Verstreckverhältnis mit 1,6 eingehalten werden
kann, muß eine
1/2 bis 1/3 höhere Reißdehnung
eingestellt werden. Bei einem Verstreckverhältnis von 1,6 muß die Reißdehnung
ca. 220% betragen. Aus dem Diagramm nach 22 bzw.
der Tabelle (24) ergibt sich hierfür eine Abzugsgeschwindigkeit
von 2.600 m/min, die in dem Verfahren nach 2 durch
Abzugsgaletten 16 eingestellt wird. Um eine vororientierten
Faden von 88 den bei 2.600 m/min Abzugsgeschwindigkeit zu erzeugen,
muß die
Fördermenge
an der Pumpe auf 25,5 g/min für
jede Spinnstelle eingestellt werden. Eine Erhöhung der Fördermenge ist nicht möglich, da anderenfalls
auch die Abzugsgeschwindigkeit und damit auch die Verstreckbarkeit
geändert
wird. Die Verstreckbarkeit, die vom Texturierer vorgegeben wird,
begrenzt also die Produktivität
des Erzeugers des vororientierten Fadens.
-
Anders,
wenn ein Kühlrohr
nach 6 bzw. 7 eingesetzt wird. Bei gleicher
Verstreckbarkeit läßt sich
durch Anstrahlen der Düse
bei etwa 550° Temperatur
des Elements eine Erhöhung
der Abzugsgeschwindigkeit um 20%, also auf 3.360 m/min erreichen.
Die Fördermenge
ist dementsprechend zu steigern auf 32,9 g/min. Dadurch ergibt sich
bei ansonsten gleicher Maschinenauslegung eine Produktivitätssteigerung
von über
20%.
-
Alternativ
soll ein texturierter Faden 55 f 109 hergestellt werden. Dabei soll
jedoch in der Aufwickelzone die Abzugsgeschwindigkeit und Aufspulgeschwindigkeit
von 3.000 m/min nicht überschritten werden.
Grund für
solche Limitierungen sind zuweilen Prozeßschwierigkeiten bei empfindlichen
Garnen. Solche Schwierigkeiten können
aber auch durch die maschinelle Auslegung der Aufwickelmaschine, deren
Höchstgeschwindigkeit
begrenzt ist, bedingt sein.
-
Wie
sich aus der Tabelle der 24 bzw. dem
Diagramm nach 22 ergibt, hat dieser Faden eine
Reißdehnung
von 96%. Daher liegt das in der Verstreckzone zu wählende Verstreckverhältnis bei etwa
2/3 der Bruchlänge
von 196%. Gewählt
wird ein Verstreckverhältnis
von 1,3 : 1. Daraus ergibt sich, daß der Titer des vororientierten
Fadens, der dem Streck-Texturierprozeß vorgelegt wird, 55 dtex × 1,3 =
71,5 den betragen muß.
Hieraus wiederum folgt, daß dieser
Faden in der Spinnzone mit einer Fördermenge von 71,5 g/9.000
m × 3.000
m/min = 23,8 g/min für
jede Spinnstelle ist.
-
Wenn
nun wiederum ein Kühlrohr
nach 6 bzw. 7 eingesetzt und das erste Element mit
einer Temperatur von 550°C
beheizt wird, so ergibt sich bei der Abzugsgeschwindigkeit von 3.000 m/min
eine 20% erhöhte
Reißdehnung
von 96% × 120%
= 115%, mithin eine Bruchlänge
von 2,15%. Damit kann in der nachfolgenden Verstreckstufe das Verstreckverhältnis bei
ca. 2/3 dieses Wertes, d. h.: mit 1,45 eingestellt werden. Das wiederum
bedeutet, daß zur
Erzeugung eines Endtiters von 55 den ein vororientiertes Garn mit
einem Titer von 55 × 1,45
= 79 den vorgelegt werden muß.
Um bei einer Abzugsgeschwindigkeit von 3.000 m/min einen Faden von 79
den zu erzeugen, muß die
Fördermenge
pro Spinnstelle auf 26,3 g/min eingestellt werden. Die Produktivität in der
Spinnstufe konnte damit um 26,3 – 23,8/23/8 = 10% gesteigert
werden.
-
Es
sei bemerkt, daß die
Einzelwerte, die der vorgehenden Berechnung und den vorgehenden
Beispielen zugrunde liegen, für
ein bestimmtes Polymer (Polyester) ermittelt worden ist. Für die Einzelwerte können sich,
in Abhängigkeit
von der Provenienz und der Art des eingesetzten Polymers, Abweichungen ergeben,
die durch Versuch zu ermitteln sind. Dies gilt zum einen für die ermittelten
Reißdehnungen,
für die
Abhängigkeit
des Verstreckverhältnisses
von der ermittelten Reißdehnung,
für den
Zusammenhang zwischen der Strahlungstemperatur und der Steigerung
der Reißdehnung
und ebenso für
die titerbezogene Produktivitätssteigerung.
-
Die
Besonderheit liegt also darin, daß die Schmelze in der Düsenplatte
beheizt wird. Hierzu wird die Düsenplatte
beheizt, und zwar zusätzlich
zu der Wärmezufuhr,
die aus der Schmelze und von dem umgebenden Spinntopf und dem umgebenden Spinnkasten
erfolgt. Vorzugsweise wird die Temperatur der Düsenplatte um mindestens 5°C bis zu
40°C erhöht. Bei
den Versuchen haben sich vorteilhafte Erhöhungen der Temperatur um 8
bis 20°C
ergeben. Auszugehen ist stets von der Temperatur, die den beheizten
Spinnkasten ergibt. Bei – normalerweise – relativ
niedriger Temperatur der Düsenplatte
muß die Aufheizung
durch zusätzliche
Wärmezufuhr
entsprechend größer sein.
-
Es
werden nicht nur die Wärmestrahlungsverluste
auf der Unterseite der Spinnplatte ausgeglichen, sondern es erfolgt
auch eine zusätzliche
Temperaturerhöhung.
Während
bei einem herkömmlichen
Verfahren an der Unterseite der Spinndüse Temperaturen von ca. 290° gemessen
wurden, ergab sich bei einer Anstrahlung mit einem Strahler von 550°C eine Temperaturerhöhung von
310°C.
-
- 1
- Faden
- 2
- Fülleinrichtung
- 3
- Extruder
- 4
- Motor
- 5
- Heizeinrichtung
- 6
- Schmelzeleitung
- 7
- Druckfühler
- 8
- Motorsteuerung
- 9
- Pumpe
- 10
- Spinnkopf
- 11
- Spinndüsenplatte
- 12
- Filamente
- 13
- Präparationswalze
- 14
- Kühlschacht
- 15
- Anblasung
- 16
- Abzugsgalette, Überlaufrolle
- 18
- Antriebsmotor
- 19
- Streckgalette
- 20
- Überlaufrolle
- 21
- Antriebsmotor
- 22
- Frequenzgeber
- 23
- Frequenzgeber,
Streckverhältnissteuerung
- 24
- Abzugssteuerung
- 25
- Kopffadenführer
- 26
- Changierdreieck
- 27
- Changiereinrichtung
- 28
- Kontaktwalze
- 29
- Kontaktwalzenwelle
- 30
- ferromagnetische
Einlage
- 31
- Impulsgeber
- 33
- Spule
- 34
- Spindel
- 35
- Spulhülse
- 36
- Antriebsmotor
- 37
- Spindelsteuerung
- 38
- Fadenführer
- 39
- Eingangslieferwerk
- 43
- Heizungssteuerung
- 44
- Pumpenmotor
- 45
- Pumpensteuerung
- 46
- Heizer
- 47
- Kühlschiene
- 48
- Falschdraller
- 49
- Extrudersteuerung
- 50
- Ausgangslieferwerk
- 51
- Kühlsteuerung
- 52
- Aufwickelspule,
Texturierspule
- 53
- Düsentopf
- 54
- Spinnkasten
- 55
- Isolierung
- 56
- Ring,
Strahlungsheizkörper
- 57
- Heizband,
Widerstandsheizer
- 58
- Innenfläche
- 59
- Zuleitung
- 60
- Fadenführer
- 61
- Tangeldüse
- 62
- Spulkopf
- 63
- Element
- 64
- Abstandshalter
- 65
- Öffnung (ringförmiger Gaskanal)
- 67
- Stange
- 68
- beheiztes
Element
- 69
- Widerstandsheizung
- 70
- Anschlußleitung
- 73
- Mittelebene
- 74
- Spinnrichtung
- 75
- Druckkasten
- 76
- Luftzufuhr
- 77
- Verschlußplatten
- 78
- Ringachse