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Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer
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Mangel oder dergleichen Beschreibung: Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergl., bei der
an quer vor einem zur Mangel hinfördernden Zuführförderer angeordneten Führungsschienen
oder dergl.
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paarweise Klammern zum Einhängen der Wäschestücke vorgesehen sind
und Bedienungsstationen zum Einhängen der Wäschestücke seitlich der Arbeitsbreite
des Zuführförderers sowie - gegebenenfalls eine weitere mittig zu dieser Arbeitsbreite
und vor dem Zuführförderer angeordnet sind, wobei weiterhin jedes Klammerpaar
an
gesteuert antreibbaren Fördereinrichtungen angeordnet und in die Klammern eingehängte
Wäschestücke durch die Fördereinrichtungen ausgebreitet mittig (zentrisch) vor eine
Aufgabestelle des Zuführförderers gefördert werden, ferner zum Übergeben der Wäschestücke
an den Zuführförderer gesteuert bewegbare Übergabeeinrichtungen und zur Glättung
der auf den Zuführförderer auflaufenden Wäschestücke Glätteinrichtu-ngen vorgesehen
sind.
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Eine derartige Vorrichtung (Mangel-Eingabemaschine) ist bekannt durch
die DE-OS 31 19 60Q. Die dort beschriebene Vorrichtung ist für einbahni-ge'n Betrieb
ausgebildet. Die Wäschestücke werden im Bereich seitlicher Bedienungsstationen durch
- Klammern an Fördereinrichtungen (Laufwagen) befestigt. Durch Relativbewegung der
jeweils ein Wäschestück transportierenden Laufwagen (mit Klammern) wird das Wäschestück
auseinandergezogen und zugleich mittig vor den Zuführförderer transportiert.
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Bekannt sind auch bereits Eingabemaschinen, bei denen außer den insgesamt
vier seitlichen Bedienungsstationen eine weitere, fünfte Bedienungsstation mittig
an bzw.
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vor dem Zuführförderer gebildet ist (Eingabemaschine gemäß Prospekt
der Firma Jean Michel).
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Des weiteren - sind Eingabemaschinen für zweibahnigen Betrieb bekannt.
Bei der Vorrichtung der Firma Jensen mit der Bezeichnung Jenfeed Duplex sind zwei
nebeneinanderliegende, von der Vorder- bzw. Stirnseite zu bedienende Arbeitsbahnen
gebildet. Diese bestehen praktisch aus zwei in der Mitte zusammengesetzten Einzel-Eingabemaschinen.
Eine mittige Trennwand zwischen den Arbeitsbahnen dient unter anderem zur Lagerung
von
Umlenkrollen von Gurtförderern. Diese Maschine läßt ausschließlich
eine zweibahnige Arbeitsweise zu.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung (Mangel-Eingabemaschine)
gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 dahingehend weiterzuentwickeln und zu verbessern,
daß diese auch bei der Zuführung langer, schmaler Wäschestücke, wie beispielsweise
Krankenhaus-Stecklaken, Bettbezüge und Tischdecken, eine optimale, der Leistungsfähigkeit
der nachfolgenden Behandlungsvorrichtungen (Mangel) angepaßte Arbeitsbreiten-Nutzung
und Wäschestück-Zuführung ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vorrichtung gemäß Oberbegriff des
Anspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, daß alle mit Klammern ausgerüsteten Fördereinrichtungen,
die Übergabeeinrichtungen und die Glätteinrichtungen für eine zweibahnige Wäschestück-Zuführung
zum Zuführförderer ausgebildet und steuerbar sind.
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Durch die Erfindung wird eine optimal einsetzbare, hochleistungsfähige
Mangel-Eingabemaschine geschaffen.
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Die Wäschestücke können alternativ im einbahnigen und zweibahnigen
Betrieb dem Zuführförderer und damit der Mangel oder einer anderen nachfolgenden
Wäschebehandlungsmaschine zugeführt werden.
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Die Fördereinrichtungen für die Wäschestücke sind so ausgebildet
bzw. so steuerbar, daß sie alternativ das Wäschestück in die Mittenstellung einer
von zwei Arbeitsbahnen transportieren oder in die Mitte der bei einbahnigem Betrieb
wirksamen vollen Breite des Zuführförderers. Die in der Mitte vor dem Zuführförderer
angeordnete (dritte bzw. fünfte) Bedienungsstation ist in bezug auf die Fördereinrichtungen
derart steuerbar, daß die Wäschestücke bei zweibahnigem Betrieb
der
Maschine vor die am wenigstens belastete Arbeitsbahn gefö'rdert werden. Die Fördereinrichtungen
für die Wäschestücke (mit den Klammern) können in geeigneter Weise ausgebildet sein,
insbesondere gemäß DE-OS 31 19- 600.
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Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung mit Glätteinrichtungen für die
Wäschestücke ausgerüstet, die alternativ für ein- und zweibahnigen Betrieb eingesetzt
und betrieben werden können. Quer zur Förderrichtung der Wäschestücke angetriebene
Ausstreichbürsten bzw. Bürstenbänder sind hinsichtlich ihrer Bewegungsrichtung so
antreibbar, daß bei ein- und zweibahnigem Betrieb jeweils die Wäschestücke von ihrer
Mitte zu den Seiten hin au-sgestrichen werden. Zu diesem Zweck sind jeder Arbeitsbahn
mindestens zwei nebeneinanderliegende Bürstenbänder oder dgl. zugeordnet, die bei
zweibahnigem Betrieb gegenläufig, bei einbahnigem Betrieb in gleicher Richtung angetrieben
sind, jedoch gegenläufig zu den Bürstbändern der benachbarten Arbeitsbahn.
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Des weiteren sind unterschiedlich bemessene Ausstreichbleche für die
Wäschestücke mit gewölbten Ausstreichkanten vorgesehen, so daß sowohl bei einbahnigem
wie auch bei zweibahnigem Betrieb jedes Wäschestück durch ein passend gestaltetes
Ausstreichblech behandelt wird.
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Um eine optimale Steuerung der Bewegung-en der Fördereinrichtungen
für die Wäschestücke für ein- und zweibahnigen Betrieb zu gewährleisten, werden
die Laufwagen oder dgl. mit den Klammern zur Aufnahme der Wäschestücke vorzugsweise
durch breite Förderorgane,- insbesondere Riemen (Zahnriemen) a-ngetrieben. Die breiten
Förder-bzw. Zugorgane ermöglichen die Anordnung von Anschlägen in voneinander getre#nnten
Anschlagspuren der Zugorgane.
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Durch Relativverstellung entweder der Anschläge oder der Laufwagen
bzw. von diesen zugeordneten Gegenanschlägen (Schaltnocken) ist eine Umstellung
von einauf zweibahnigen Betrieb und umgekehrt möglich.
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Weitere Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die Ausbildung der
Fördereinrichtungen für die Wäschestücke, deren Steuerung und Antriebe, auf die
Ausgestaltung der Zugorgane für die Laufwagen oder dgl. sowie auf die- Ausgestaltung
und Anordnung von Glätteinrichtungen für die Wäschestücke.
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Au sf ühru ng sbei s p i el e der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine schematische Draufsicht
auf eine Vorrichtung nach der Erfindung mit fünf Bedienungsstationen, Fig. 2 die
Vorrichtung gemäß Fig. 1 in einem (außermittigen) Vertikalschnitt in Förderrichtung,
Fig. 3 einen Vertikal schnitt entsprechend Fig. 2 in einer zur Mitte versetzten
Ebene (mit einer Fördereinrichtung für die fünfte Arbeitsstation), Fig. 4 eine Stirnansicht
der Vorrichtung (von der fünften Bedienungsstation gesehen) für zweibahnigen Betrieb,
in stark vereinfachter Darstellung, Fig. 5 eine Darstellung entsprechend Fig. 4
mit der fünften Bedienungsstation und deren Fördereinrichtungen,
Fig.
6 eine Ansicht entsprechend Fig. 4 bei einbahnigem Betrieb der Vorrichtung, Fig.
7 eine Darstellung entsprechend Fig. 5, ebenfalls für einbahnigen Betrieb, Fig.
8 eine Vorderansicht einer Klammer-Fördereinrichtung einer Bedienungsstation, Fig.
9 eine Draufsicht auf das Zugorgan (Zahnriemen) der Fig. 8, Fig. 10 eine Vorderansicht
einer Klammer-Fördereinrichtung der fünften Bedienungsstation, Fig. 11 eine Draufsicht
auf das Zugorgan (Zahnriemen) der Fig. 10, Fig. 12 eine schematische Vorderansicht
des Klammer-bzw. Laufwagenanschlages der hinteren Klammer der Fig. 8 in vergrößerter
Darstellung mit Verschiebegestänge, Fig. 13 eine detailliertere Draufsicht auf den
Gegenstand der Fig. 12; Fig. 14 eine Schnittansicht des Klammer- bzw. Laufwagenanschlages
der Fig. 1,2 und 13 in vergrößerter, detaillierterer Darstellung, Fig. 15 eine Vorderansicht
einer Klammer-Fördereinrichtung einer Bedienungsstation gemäß einer Variante der
Erfindung, Fig. 16 eine schematische Ansicht einer Klammer- bzw.
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Laufwagenkopplung der vorderen Klammer der Fig. 15 in vergrößerter
Darstellung.
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Die in Fig. 1 schematisch im Grundriß gezeigte Eingabemaschine ist
vorzugsweise einer Mangel vorgeordnet.
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Wäschestücke 20 können in vier Bedienungsstationen B1, B2, B3, B4
und B5 aufgegeben und an einen zur Mangel oder dgl. fördernden Zuführförderer 21
(Gurtförderer) übergeben werden. Die erste, zweite, dritte und vierte Bedienungsstation
B1 .. B4 sind seitlich neben der Vorrichtung angeordnet. Die hier tätigen Bedienungspersonen
stehen einander paarweise gegenüber. Die Ausbildung und Anordnung dieser Bedienungsstationen
kann im wesentlichen der Lösung gemäß DE-OS 31 19 600 entsprechen. Eine fünfte Bedienungsstation
B5 ist mittig vor dem Zuführförderer 21 bzw. zwischen den Bedienungsstationen B1
. . B4 angeordnet im Bereich einer Standnische.
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Jeder Bedienungsstation B1 .. B5 ist eine quer vor der Aufgabeseite
des Zuführförderers 21 wirkende Fördereinrichtung (Klammer-Fördereinrichtung 23,
24, 25) zugeordnet. Die Klammer-Fördereinrichtungen bestehen - im wesentlichen im
Sinne der DE-OS 31 19 600 - jeweils aus zwei Förderorganen in Gestalt eines Laufwagens
26, 27. Jeder dieser Laufwagen ist mit Klammern 28, 29 zum lösbaren Einhängen einer
Ecke eines Wäschestücks ausgerüstet. Die Laufwagen 26, 27 sind in quer vor dem Zuführförderer-
21 sich erstreckenden Führungsschienen 30, 31, 32 hin- und herverfahrbar. Wie aus
Fig.2 und 3 ersichtlich, sind die den Klammer-Fördereinrichtungen 23 und 24 (Bedienungsstationen
B1 . . B4) zugeordneten Führungsschienen 30 und 31 an einer gemeinsamen querverlaufenden
Tragwand 33 zu beiden Seiten derselben angeordnet. Die Führungsschiene 32 ist ebenfalls
an einer Tragwand 34 befestigt (Fig. 3). Die Laufwagen 26, 27 bestehen im vorliegenden
Fall aus einer aufrechten Platte 35, an der obere und untere Laufrollen 36, 37 auf
der den Führungsschienen 30 .. 32 zugekehrten
Seite angeordnet
sind.
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Unterhalb der Führungsschienen sind an den Tragwänden 33, 34 Umlenkrollen
38, 39 für Zugorgane gelagert.
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Diese dienen zur Führung und Umlenkung von Zugorganen, nämlich Seilen,
Ketten, Gurten, Riemen oder dgl. für den hin- und hergehenden Transport der Laufwagen
26, 27.
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Die in den Bedienungsstationen B1 . . B5 in bzw. durch die Klammern
28, 29 fixierten Wäschestücke 10 werden im Schleppverfahren vor das Aufgabeende
des Zuführförderers 21- gefahren. Der jeweils in Transportrichtung vordere Laufwagen
26 wird zuerst angetrieben, bis das Wäschestück in die Strecklage (ausgebreitet)
bewegt ist. Der zweite Laufwagen 27 folgt dann "im Schlepp bis in eine mittige Position.
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Das vor den Zuführförderer 21 gefahrene Wäschestück 10 wird durch
eine Übergabeeinrichtung auf dem Zuführförderer 21 abgelegt.
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Der Zuf.ührförderer 21 und entsprechend die bisher beschriebenen Klammer-Fördereinrichtungen
sowie die Übergabeeinrichtungen sind auf einen alternativ einbahnigen und zweibahnigen
Betrieb ausgelegt. Es können demnach (schmalere) Wäschestücke im Bereich von Förderbahnen
Z1 und Z2 zugeführt und abtransportiert werden. Alternativ können breite Wäschestücke
bei einbahnigem Betrieb über die volle Arbeitsbreite A des Zuführförderers 21 gefördert
werden. Die -Förderbahnen Z1 und Z2 liegen hier zu beiden Seiten e'i nerVorri chtungsmi
ttel ebene M. Diese ist maßgebend für die Übergabe von Wäschestücken bei einbahnigem
Betrieb. Bei zweibahnigem Betrieb sind Mittelebenen der Förderbahnen Z1 und Z2 maßgebend.
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Die Übergabeeinrichtung ist auf den alternativ ein-und zweibahnigen
Betrieb eingerichtet. Sie besteht aus zwei in der Ausgangsstellung gleichachsig
angeordnete und horizontal gerichteten Schlagstangen 40 und 41. Diese werden im
wesentlichen in -horiz-ontaler Ebene in Richtung auf den Zuführförderer 21 bewegt,
und zwar unter Mitnahme des oberen Teils eines Wäschestücks 20 und Ablage desselben
auf dem Zuführförderer 21. Die Schlagstangen 40, 41 werden je durch einen Druckmittelzylinder
42 hin- und herbewegt.
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Bei zweibahnigem Betrieb werden die je einer Förderbahn Z1, Z2 zugeordneten
und entsprechend dimensionierten Schlagstangen 40, 41 unabhängig voneinander betätigt,
nämlich nach Maßgabe der Zuführung eines Wäschestücks zu der einen oder anderen
Förderbahn Z1, Z2. Bei einbahnigem Betrieb bilden die Schlagstangen 40, 41 eine
einheitliche Übergabeeinrichtung, indem sie gleichzeitig und synchron bewegt werden,
so daß ein entsprechend breites Wäschestück zur Ablage auf dem Zuführförderer 21
in voller Breite erfaßt wird.
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Ausstreich- bzw. ~ Glättorgane sind ebenfalls auf ein-und zweibahnigen
Betrieb eingestellt.
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Zum Ausstreichen der Wäschestücke 20 werden bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
Bürstenbänder 43a, 43b sowie 44a und 44b eingesetzt. Die im wesentlichen in horizontaler
Ebene umlaufenden Bürstenbänder 43, 44 sind jeweils paarweise einer Förderbahn Z1
bzw.
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Z2 zugeordnet. Bei zweibahnigem Betrie-b der Vorrichtung werden die
jeder Förderbahn Z1 und Z2 zugeordneten Bürstenbänder 43a und 43b gegenläufig zueinander
angetrieben. Gleichermaßen werden die Bürstenbänder 44a und 44b -mit entgegengesetzten
Richtungen zueinander bewegt. Dadurch werden Wäschestücke in einer der Breite
der
Förderbahnen Z1, Z2 entsprechenden Breite durch Ausstreichen von der Mitte zu den
Seiten hin behandelt.
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Bei einbahniger Betriebsweise (Fig. 6 und 7) werden die Bürstenbänder
43a und 43b in einer gemeinsamen Richtung angetrieben, entgegengesetzt zu der Antriebsrichtung
der Bürstenbänder 44a und 44b. In diesem Falle werden Wäschestücke entsprechender
Breite ebenfalls von der Mitte her nach außen ausgestrichen, und zwar durch je zwei
Bürstenbänder.
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Eine unterhalb der Bürstenbänder 43, 44 angeordnete Ausstreichvorrichtung
45 ist mit einem aufrechten bzw.
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leicht schräg angeordneten Ausstreichblech 46 bzw.
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46a, 46b ausgestattet. Eine untere Kante des Ausstreichblechs 46,
46a, 46b ist bogenförmig gestaltet und dient als Ausstreichkante 47, an der das
Wäschestück durch Ansaugen zur Anlage kommt.
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Abweichend von der vereinfachten Darstellung in Fig.
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2 und 3 ist die Ausstreichvorrichtung 45 mit drei alternativ zur Wirkung
kommenden Ausstreichblechen 46, 46a, 46b ausgerüstet, die durch auf- und abbewegen
durch einen Druckmitteizylinder (nicht gezeigt) in die Arbeitsstellung bewegt werden.
Das Ausstreichblech 46 erstreckt sich mit der bogenförmigen Ausstre-ichkante 47
über die annäherend volle Abmessung der Arbeitsbreite A, ist demnach für einbahnige
Betriebsweise vorgesehen. Zwei im Abstand nebeneinander angeordnete Ausstreichbleche
46a und 46b werden in Position gebracht, wenn die Vorrichtung zweibahnig betrieben
wird.
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Die betreffenden Ausstreichbleche 46a und 46b sind im Bereich je einer
Förderbahn Z1 und Z2 bei entsprechender Abmessung angeordnet. Die Ausstreichkante
47 ist in diesem Falle bogenförmig auf die Abmessung der Wäschestücke für zweibahnigen
Betrieb gestaltet.
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In besonderer Weise ist der Betrieb der Klammer-Fördereinrichtungen
23, 24 und 25 eingerichtet, um in einfacher Weise den ein- und zweibahnigen Betrieb
alternativ zu ermöglichen.
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Fig. 4 zeigt die Klammer-Fördereinrichtungen 23 und 24 für zweibahnige
Arbeitsweise. Jedes Paar von Laufwagen 26, 27 wird durch ein endloses Zugorgan 48
angetrieben, welches über Umlenkrollen- 49, 50 geführt ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 ist der Laufwagen 26 fest
mit dem Zugorgan 48 (Seil, Riemen, Kette) verbunden. Bei Ingangsetzen der Antriebsbewegung
des Zugorgans 48 wird der Laufwagen 26 in Richtung auf die Vorrichtungsmittelebene
M bewegt, während der Laufwagen 27 zunächst noch in der Ausgangsposition bleibt.
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An dem Zugorgan 48 ist an vorbestimmter Stelle - bei dem vorliegenden.
Ausführungsbeispiel auf einem Obertrum 51 - ein Anschlag 52 fixiert. Dieser wird
bei der Bewegung des Zugorgans 48 gegenläufig zum Laufwagen 26 bewegt. Wenn nach
einer gewissen Förderstrecke des Laufwagens 26 das Wäschestück gestrafft ist, wird
"im Schlepp" der nicht verankerte Laufwagen 27 mitgezogen. Dieser bewegt sich dem
Anschlag 52 entgegen, bis dieser auf den Laufwagen 27 trifft und den Transport des
Wäschestücks unterbricht. Dieses befindet sich nunmehr in mittiger Position im Bereich
der Förderbahn Z1.
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Die vorstehende Bewegung der Klammer-Fördereinrichtung 23 läuft für
die Fördereinrichtung 24 in gleicher Weise ab. Bei einbahnigem Betrieb (Fig. 6)
entspricht der Bewegungsablauf der Klammer-Fördereinrichtungen im wesentlichen dem
vorstehend beschriebenen. Ein Anschlag 53 zur Anlage an dem mitgezogenen Laufwagen
27 ist hier mit einem größeren Abstand von dem Laufwagen 27 am Zugorgan 48 angebracht,
so daß der angetriebene
Laufwagen 26 eine größere Strecke zurücklegen
kann, um das Wäschestück mittig zur Vorrichtungsmittelebene M zu transportieren.
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In Fig. 5 ist die Ausbildung der Klammer-Fördereinrichtung 25 für
die fünfte Bedienungsstation B5 dargestellt.
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Bei dieser Ausführung sind beide Laufwagen 26, 27 nicht mit dem Zugorgan
48 verbunden. Dieses kann vielmehr relativ zu beiden Laufwagen 26, 27 bewegt werden.
An dem Zugorgan 48 ist zwischen den Laufwagen 26, 27 (i-n Ausgangsstellung derselben)
ein Mitnehmeranschlag 54 angebracht. Dieser erfaßt den einen oder anderen Laufwagen
26; 27 - je nach Bewegungsrichtung des Zugorgans 48 - und nimmt diesen mit. Auf
dem Obertrum 51 sind in diesem Falle zwei Anschläge 55 und 56 angeordnet, die alternativ
an dem einen oder anderen durch den Mitnehmeranschlag 54 nicht geförderten, nachlaufenden
Laufwagen 26 oder 27 zur Anlage kommen, um diesen zu positionieren. Durch die Bewegungsrichtung
des Zugorgans 48 wird festgelegt, ob das Wäschestück dieser Bedienungsstation B5
der Förderbahn Z1 oder Z2 zugeführt wird oder - bei einbahnigem Betrieb - in der
Mitte in bezug - auf die Vorrichtungsmittelebene 27 gebracht wird.
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Die Bewegungsrichtung des Zugorgans 48 wird bei zweibahnigem Betrieb
in Abhängigkeit von der Belastung der Förderbahnen Z1 und Z2 bestimmt. Das Wäschestück
20 wird durch die Klammer-Fördereinrichtung 25 jeweils derjenigen Förderbahn Z1
oder Z2 zugeführt, die die geringste Belastung durch Zuführung von Wäschestücken
anderer Bedienungsstati-onen aufweist.
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Der einbahnige Betrieb in bezug auf die Klammer-Fördereinric#htung
25 ist in Fig. 7 gezeigt. Der Mitnehmeranschlag
54 wirkt hier
auf einen der Laufwagen 26 oder 27 in der beschriebenen Weise. Ein Anschlag 57 auf
dem Obertrum 51 wird in gegenläufiger Richtung angetrieben und nimmt gleichzeitig
den jeweils anderen Laufwagen mit, so daß diese unabhängig von der Bewegungsrichtung
des Zugorgans 48 stets gleichzeitig auseinanderbewegt werden, um das Wäschestück
mittig vor den Zuführförderer 21 zu bringen.
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Die Steuerung der Bewegungen der Klammer-Fördereinrichtungen 23, 24
und 25 läßt sich in besonders vorteilhafter Weise durchführen, wenn die Zugorgane
48 von gewisser Breite sind, so daß auf diesen Anschlagspuren mit versetzt zueinander
angeordneten Anschlägen angebracht werden können. Ausführungsbeispiele hierfür sind
in den Fig. 8 bis 16 schematisch dargestellt.
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Die Fig. 8 und 9 zeigen die Klammer-Fördereinrichtung der Bedienungsstation
B1.
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Der vordere Laufwagen 26 mit zugehöriger Klammer ist fest mit dem
Zugorgan 58 verbunden, welches in Form eines Bandes durch Umlenkrollen 59 und 60,
von denen mindestens eine antreibbar ist, geführt -wird. Der Laufwagen 26 ist hierbei
an der Unterseite des Zugorganes 58 befestigt. Der Laufwagen 27 mit Klammer ist
dagegen gegenüber dem Zugorgan 58 - in gewissen Grenzen - frei verschiebbar. Auf
der Oberseite des Zugorganes sind nun zwei Anschläge 61 und 62 fest angebracht,
wobei sie in Bewegungsrichtung des Zugorganes einen festen Abstand zueinander haben,
der dem Abstand zwischen der Mittellinie M bei einbahnigem Betrieb und einer Mittellinie
63 der Teilbahn Z1 entspricht.
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Wie aus Fig. 9 zu erkennen, sind die Anschläge 61
und
62 in Querrichtung des Zugorganes 58 um einen mit X bezeichneten Abstand gegeneinander
versetzt, so daß der Anschlag 61 auf einer Anschlagspur S1 und der Anschlag 62 auf
einer Anschlagspur SA liegt.
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Wie weiter unten im Zusammenhang mit Fig. 13 und 14 erläutert wird,
besitzt der Laufwagen 27 einen wahlweise mit den Anschlägen 61 oder 62 zusammenwirkenden
Anschlag, so daß sich folgende Betriebsweise ergibt.
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Es sei angenommen, daß der Anschlag an dem Laufwagen 27 so eingestellt
ist, daß er mit dem Anschlag 61 zusammenwirkt. Im Verlauf der geschilderten Bewegung
stößt nun der Anschlag 61 gegen den Anschlag am Laufwagen 27. Dies erfolgt genau
dann, wenn das Wäschestück - unabhängig von seiner Länge - gegenüber der Mittellinie
der Teilba-hn Z1 zentrisch ist. Das Zugorgan 58 wird dann stillgesetzt, und die
Übergabe des Wäschestücks an den Zuführförderer erfolgt wie beschrieben.
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Ist der Anschlag an dem hinteren Laufwagen 27 dagegen so eingestellt,
daß er mit dem Anschlag 62 der Anschlagspur SA zusammenwirkt (einbähniger Betrieb),
so wird das Wäschestück gegenüber der Mittellinie M in ähnlicher Weise wie oben
beschrieben zentriert.
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Bei dem -Ausführungsbeispiel der Fig. 8 und 9 genügt zur Umschaltung
von ein- auf zweibahnigen Betrieb somit lediglich eine Verstellung des (in. den
Fig.
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13 und 14 detaillierter beschriebenen) Anschlag des Laufwagens-27.
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Die Fig. 10 und 11 zeigen analog zu den Fig. 8 und 9 die Klammer-Fördereinrichtung
25 der mittigen Bedienungsstation B5. Von dieser aus kann das Wäschestück entweder
gegenüber der Mittellinie M zentriert oder nach links bzw. recht-s gefördert werden,
wo es an
der Mittellinie der Teilbahn Z1 oder der Mittellinie der
Teilbahn Z2 zentrisch wird, je nachdem, welche der beiden Teilbahnen aufnahmefähig
ist.
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Hierzu sind beide Laufwagen 26 und 27 in gewissen Grenzen gegenüber
einem Zugorgan 64 frei verschiebbar.
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Die auf der Unterseite des Zugorgans 64 liegende Verbindungsstelle
des Endes des Zugorgans ist gleichzeitig als Mitnehmer 65 ausgebildet, der - je
nach Bewegungsrichtung des Zugorganes 64 - entweder den rechten Laufwagen 27 nach
rechts verschiebt oder den linken Laufwagen 26 nach links verschiebt.
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Auf der Oberseite des Zugorganes 64 sind drei Anschläge 66, 67 und
68 fest angebracht, wobei der Anschlag 66 mittig liegt und die Anschläge 67, 68
spiegelsymmetrisch im Abstand zu dem Anschlag 66. Weiterhin sind die Anschläge in
Querrichtung des Zugorganes in drei verschiedenen Spuren S1, SA bzw. S2 angeordnet,
die gegeneinander, um eine Spurbreite versetzt sind. Beide Laufwagen 26, 27 besitzen
wiederum verstellbare Anschläge, die so eingestellt werden können, daß der Anschlag
des linken Laufwagens 26 mit dem Anschlag 66 oder dem Anschlag 68 zusammenwirkt,
während der Laufwagen 27 einen verstellbaren Anschlag aufweist, der so eingestellt
werden kann, daß er entweder mit dem Anschlag 66 oder dem Anschlag 68 zusammenwirkt.
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Zunächst sei angenommen, daß das Wäschestück gegenüber der Mittellinie
M zentriert werden soll. Weiterhin sei angenommen, daß das Zugorgan 64 so -bewegt
wird, daß der Mitnehmer 65 nach rechts läuft. Der Anschlag an dem Laufwagen 27 wird
dann auf den Anschlag 66 der Spur SA eingestellt. Sobald der Mitnehmer 65 den Laufwagen
26 in Bewegung setzt, kommt auch der Anschlag 66 der Spur SA mit dem Anschlag an
dem Laufwagen 26
in Berührung, so daß beide Laufwagen in entgegengesetzter
Richtung gleichzeitig bewegt werden, wodurch das Wäschestück gespannt und zur Mittellinie
M zentriert wird. In analoger Weise kann bei Bewegung des Mitnehmers 65 nach links
und damit Bewegung des Laufwagens 26 durch den Mitnehmer 65 der entsprechende Anschlag
an dem Laufwagen 27 auf die Spur SA und damit den Anschlag 66 eingestellt werden,
so daß sich ein analoger Bewegungsablauf ergibt.
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Als nächstes sei angenommen, daß das Wäschestück gegenüber der Mittellinie
der Teilbahn Z1 zentriert werden soll. Das Zugorgan 64 wird dann so bewegt, daß
der Mitnehmer 65 den Laufwagen 26 nach links verschie-bt. Der An-schlag an dem rechten
Laufwagen 27 wird dann auf die Spur S1, d.h. den Anschlag 67 eingestellt.
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In analoger Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 8 und 9
wird dann zuerst der Laufwagen 26 bewegt, bis der nachgeschleppte Laufwagen 27 über
das Wäschestück in Bewegung gesetzt wird, was so lange erfolgt, bis sein Anschlag
mit dem Anschlag 67 in Berührung kommt. Dies ist genau dann der Fall, wenn das Wäschestück
gegenüber der Mittellinie der Teilbahn S1 zentriert ist.
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In den Fig. 12 und 13 ist der Anschlag an einem Laufwagen sowie die
Einrichtung zur Verschiebung desselben dargestellt. An dem Laufwagen 27 ist ein
Anschlag 69 angebracht, der einen senkrecht nach oben stehenden Stift 70 besitzt.
Der Anschlag 69 gleitet auf. einer Führungsstange 71, die quer zur Förderrichtung
des Zugorganes 72 verläuft und an dem Laufwagen 27 befestigt ist. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel liegen die Führungsstange 71 und der Anschlag 69 ober-
halb
des Zugorganes 72. An dem Laufwagen 27 abgewandten Ende der Führungsstange 71 ist
ein Band 73 angebracht, der ein Herausfallen des Anschlages 69 verhindert.
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Der Anschlag 69 läßt sich genau um eine Spurbreite, d.h.
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den Abstand X zwischen den Anschlägen 61 und 62 (vgl. Fig. 9) verschieben.
Zu dieser Verschiebu'ng ist im Bereich des Bandendes des Laufwagens 27 ein Verschiebegestänge
vorgesehen, das zwei Gleitleisten 74 und 75 aufweist, die dicht nebeneinander und
parallel zueinander liegen, und zwar in einer gemeinsamen Ebene mit dem Stift 70.
Auf ihrer dem Stift 70 zugewandten Seite besitzen die Gleitleisten 74, 75 Führungsflächen
76 bzw. 77, die als Auflaufflächen für den Stift 70 dienen und unter einem Winkel
von etwa 450 bzw. 2250 zur Bewegungsrichtung des Zugorgans 72 liegen. Die beiden
Gleitleisten 74, 75 sind über Stangen 78 bzw. 79 mit einem Hebel 80 verbunden, der
zwischen seinen Verbindungspunkten mit den Stangen 78 und 79 in einem Lagerbock
81 schwenkbar gelagert ist. Der Lagerbock 81 ist fest mit dem Gehäuse der Vorrichtung
verbunden.
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Der Hebel 80 erstreckt sich von dem Verbindungspunkt mit der Stange
78 über den Lagerbock 81 zu-dem Verbindungspunkt mit der Stange 79 und von dort
weiter zu einem Verbindungspunkt mit einer Kolbenstange 82, welche über einen Arbeitszylinder
83 nach beiden Seiten des Pfeiles 84 verschiebbar ist. Hierdurch wird die Relativlage
der beiden Gleitleisten 74 und 75 verändert.
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Aus Fig. 13 ist noch schematisch zu erkennen, daß das Verschiebegestänge
für das Klemmbackenpaar der benachbart gegenüberliegenden Bedienstation ebenfalls
über den Arbeitszylinder 83 verstellt werden kann, so daß durch einen einzigen Arbeitszylinder
zwei benachbarte Bedienstationen umgeschaltet werden können.
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Fig. 14 zeigt detaillierter die Befestigung des Anschlags 69. An dem
Laufwagen 27 ist die Führungs--stange 71 mit einem Gewindestück, das durch eine
Bohrung 85 durch eine Seitenwand des Laufwagens 27 hindurchragt, über eine Mutter
86 verschraubt. Die Führungsstange 71 besitzt zwei Rastausnehmungen 87 bzw.
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88, die hier an der zum Zugorgan 58 weisenden Seite der Führungsstange
71 angebracht sind. Die beiden Rastausnehmungen 87, 88 liegen im Abstand X auseinander,
der dem Spurabstand entspricht. Weiterhin sind die beiden Rastausnehmungen auf die
Mitte der Spuren ausgerichtet und damit auf die Mitte der Anschläge 61 bzw. 62.
Der Anschlag 69 besitzt einen Hohlraum 89, welcher rechtwinklig zur die Führungsstange
71 aufnehmenden Hauptführungsöffnung des An-schlages 69 verläuft. In dem Hohlraum
84 ist eine Druckfeder 90 untergebracht sowie eine Kugel 91, welche von der Druckfeder
90 in Ri#chtung auf die erwähnte Hauptführungsö'ffnung gedrückt wird, wo sie dann
bei entsprechender Stellung des Anschlages 69 in eine der Rastausnehmungen 87 oder
88 einrastet. Hierdurch wird eine einwandfreie Fix'ierung des Anschlages 69 erreicht.
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Aus Fig. 14 ist zu erkennen, daß das Zugorgan 58 durch ein Gleitstück
92 geführt ist, welches eine Ausne-hmung 93 mit schrägen Seitenka'nten aufweist,
wodurch das Zugorgan 58 abgestützt und selbsttätig zentriert wird.
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Das Gleitstück 92 ist mit einer Seitenwand des Laufwagens 27 verbunden
und zusätzlich über eine Trägerversteifung 94 abgestützt. Hierdurch ist sichergestellt,
daß trotz eines evtl. Durchhanges des Zugorgans 58 der Anschlag 69 des Laufwagens
stets mit dem zugeordneten Anschlag 61 bzw. 62 wirksam in Berührung kommt.
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Fig. 15 und 16 zeigen eine andere Variante der Erfindung. Hier ist
die rechts liegende Bedienstation B2
dargestellt. Der vordere Laufwagen
14 kann mit dem Zugorgan 58 gekoppelt oder von ihm entkoppelt werden.
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Der hintere Laufwagen 27 ist analog zu dem Ausführungsbeispiel der
Fig. 8 in dem durch die Anschläge zugelassenen Rahmen frei gegenüber dem Zugorgan
verschiebbar.
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Auf der Oberseite des Zugorganes 58 befindet sich nur ein Anschlag
45, der fest mit dem Zugorgan verbunden ist. In der dargestellten Stellung und unter
der Voraussetzung, daß der Laufwagen 26 mit dem Zugorgan gekoppelt ist, sind der
Anschlag 95 und der entsprechende Anschlag an dem hinteren Laufwagen 27 so eingestellt,
daß das Wäschestück gegenüber der Mittellinie 13 zentriert wird.
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zur Umschaltung auf eine Zentrierung gegenüber der Mittellinie der
Teilbahn Z2 wird der Laufwagen 26 während des Einstelivorganges von dem Zugorgan
58 gelöst und das Zugorgan wird bei festgehaltenen Laufwagen 26 und 27 um eine mit
VW bezeichnete Strecke nach rechts verschoben. Sodann wird der Laufwagen 26 wieder
mit dem Zugorgan 58 gekoppelt, so daß jetzt bei entsprechender Bewegung der Anschlag
95 bereits früher mit dem entsprechenden Anschlag an dem hinteren Laufwagen 27 in
Berührung kommt, wodurch eine Zentrierung an der Mittellinie der Teilbahn Z2 erfolgt.
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Fig. 16 zeigt detaillierter die Kopplungseinrichtung für den Laufwagen
26. Fest mit dem Laufwagen 26 ist ein Widerlager 96 verbunden, das auf einer Seite,
hier der unteren Außenseite des Zugorganes 58 angeordnet ist und mit diesem in Berührung
steht. Gegenüberliegend hierzu, d.h. auf der Innenseite des Zugorganes 58, ist eine
Klemmsegment 97 vorgesehen, das auf- und abwärtsbewegbar ist. Über einen Arbeitszylinder
98,
der auch als Elektromagnet ausgebildet sein kann, läßt sich das Klemmsegment 97
aufwärts- bzw. abwärtsbewegen.
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Bezugs zeichen 1 i st e: B1 Bedienungsstation B2 Bedienungsstation
B3 Bedienungsstation B4 Bedienungsstation B5 Bedienungsstation 20 Wäschestück 21
Zuführförderer 22 Standnische 23 Klammer-Fördereinrichtung 24 Klammer-Fördereinrichtung
25 Klammer-Fördereinrichtung 26 Laufwagen 27 Laufwagen 28 Klammer 29 Klammer 30
Führungsschienen 31 Führungsschienen 32 Führungsschienen 33 Tragwand 34 Tragwand
35 Platte 36 Laufrollen 37 Laufrollen 38 Umlenkrollen 39 Umlenkrollen 40 Schlagstangen
41 Schlagstangen 42 Druckmittelzylinder 43a Bürstenbänder 43b Bürstenbänder 44a
Bürstenbänder 44b Bürstenbänder 45 Ausstreichvorrichtung 46a Ausstreichblech 46b
Ausstreichblech 47 Ausstreichkante 48 Zugorgan 49 Umlenkrollen 50 Umlenkrollen 51
Obertrum 52 Anschlag 53 Anschlag 54 Mitnehmeranschlag 55 Anschlag 56 Anschlag 57
Anschlag
58 Zahnriemen (Zugorgan) 59 Umlenkrolle 60 Umlenkrolle
61 Umlenkrolle 62 Anschlag 63 64 Zugorgan 65 Mitnehmer 66 Anschlag 67 Anschlag 68
Anschlag 69 Anschlag (Laufwagen) 70 Stift 71 Führungsstange 72 Zahnriemen (Zugorgan)
73 Bund 74 Gleitleiste 75 Gleitleiste 76 Führungsfläche 77 Führungsfläche 78 Stange
79 Stange 80 Hebel 81 Lagerbock 82 Kolbenstange 83 Arbeitszylinder 84 Pfeil 85 Bohrung
86 Schraube 87 Rastausnehmung 88 Rastausnehmung 89 Hohlraum 90 Druckfeder 91 Kugel
92 Gleitstück 93 Führung 94 Trägerversteifung 95 Anschlag 96 Widerlager 97 Klemmsegment
98 Arbeitszylinder
A Arbeitsbreite (des Zuführförderers) M Vorrichtungsmittelebene
Z1 Förderbahnen Z2 Förderbahnen S1 Anschlagspur S2 Anschlagspur SA Anschlagspur
X Abstand (Spurabstand)