DE69321672T2 - Stoffzuführvorrichtung für Steppmaschinen - Google Patents
Stoffzuführvorrichtung für SteppmaschinenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zuführung eines zu nähenden Stoffes zu einer Nähmaschine.
- Im Verlauf der Beschreibung und in den Ansprüchen wird der Ausdruck "Stoff" dazu benutzt, jedwedes ein- oder mehrlagige Element zu bezeichnen, das an seiner Begrenzung offen oder taschenförmig geschlossen ist.
- Bei konventionellen Nähmaschinen, die einzelne Stoffe vernähen, wird jeder einzelne Stoff mit erheblichem Zeitaufwand von Hand auf einen Stoff-Tragerahmen befestigt.
- Die US-A-3 500 777 beschreibt eine Nähvorrichtung die einen Rahmen umfaßt, der dafür ausgelegt ist, ein einzelnes Stück eines zu nähenden Materials in einer horizontalen Position zur Längs- und Querbewegung zwischen den Nähköpfen und den Weberschiffen der Vorrichtung zu halten. Die Längs- und Querbewegungen erfolgen durch einen unteren Tragerahmen, der auf Schienen in einer ersten, quer zur Zuführrichtung des Materials verlaufenden Richtung gleiten kann, und durch einen oberen Tragerahmen, der in einer zweiten, zu der Zuführrichtung des Materials parallelen Richtung auf dem unteren Tragerahmen gleiten kann. An jedem Schenkel des oberen Tragerahmens sind eine obere endlose Kette und eine untere endlose Kette angebracht, die jeweils so zueinander aus gerichtet sind, daß die Oberseite der unteren Kette und die Unterseite der oberen Kette parallel und einander zugewandt sind und sich im wesentlichen in der Zuführrichtung des Materials erstrecken. Das Material wird zuerst auf einem Ladetisch vorbereitet, der bezüglich des oberen Tragerahmens so ausgerichtet ist, daß abwechselnd an den sich jeweils gegenüberliegenden Seiten der Ketten angebrachte Noppen die Seitenkanten des Materials ergreifen und festhalten und es von dem Ladetisch in Zuführrichtung so vorwärtsziehen, daß es vollständig auf dem oberen Tragerahmen aufliegt, wobei die sich jeweils gegenüberliegenden Seiten der Ketten die Seitenkanten des Materials festhalten. Nachdem das Material vollständig auf den oberen Tragerahmen gezogen worden ist, werden die Vorder- und Hinterkanten des Materials von Klammern festgeklammert, die schräg verlaufend montierte Stangen umfassen, die an gegenüberliegenden Enden an dem oberen Tragerahmen gelenkig gelagert sind.
- Die US-A 3 960 095 beschreibt eine automatische Nähmaschine, die eine Vorrichtung zur Bildung und Zuführung einer durchgängigen Gewebeschicht von einer Material-Zuführstation über eine Material-Nähstation zu einer Gewebe-Endladestation umfaßt. An der Material-Zuführstation werden eine Vielzahl von Gewebeschichten von unterschiedlichen Rollen so zusammengeführt, daß eine zusammenhängende zu nähende Gewebeschicht gebildet wird. Eine derartige zusammenhängende Gewebeschicht erstreckt sich durch die Material-Nähstation und wird von einem System von Antriebsrollen bei der Gewebe-Entladestation aufgenommen. Bei der Material-Nähstation sind gegenüberliegende Paare von sich in Längs- und Querrichtung erstreckenden Klammerabschnitten vorgesehen um jeweils die Seitenkanten und die Vorder- und Rückkanten des Teils des Materials von den Vorratsrollen zu spannen und unter Spannung zu halten, der in eine zusammengenähte Form gebracht werden soll.
- Ein technisches Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Versorgung einer Nähmaschine zu schaffen, die es ermöglicht, den zu nähenden Stoff automatisch von einer Zuführeinrichtung zu nehmen, ihn dann auf eine Oberfläche zu legen um das Nähen desselben zu ermöglichen, und ihn schlußendlich zu entfernen und ihn auf einen Abtransport-Förderer zu überführen, während ein neuer Stoff zu der Nähmaschine gebracht wird. Im Bereich dieses Ziels ist es ein Anliegen der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, die vom Aufbau her einfach und im Betrieb verläßlich sicher ist.
- Angesichts der vorhergehenden und weiterer Anliegen wird in Übereinstimmung mit der Erfindung eine Vorrichtung zur Zuführung eines zu nähenden Stoffs zu einer Nähmaschine geschaffen, wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert wird.
- Die Merkmale der vorliegenden Erfindung werden durch die folgende Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsbeispiele derselben verdeutlicht, die durch lediglich ein nicht einschränkendes Beispiel in den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht werden, wobei:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Nähmaschine ist, die mit einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ausgestattet ist;
- Fig. 2 eine Seitenansicht der Maschine und der Vorrichtung aus Fig. 1 ist;
- Fig. 3 eine Vorderansicht davon ist;
- Fig. 4 eine Draufsicht davon ist;
- Fig. 5 eine Vorderansicht eines konstruktiven Detail davon ist;
- Fig. 6 eine perspektivische Ansicht davon ist;
- Fig. 7a-7d Ansichten der ersten und zweiten Klammern in verschiedenen Arbeitspositionen sind;
- Fig. 8 eine Schrägansicht der Mittel zum Festhalten in Querrichtung des Stoffs ist;
- Fig. 9 eine Ansicht eines Details der Mittel aus Fig. 8 ist;
- Fig. 10 eine Ansicht einer abweichenden Ausführung der Mittel zum Festhalten des Stoffs in Querrichtung ist und
- Fig. 11 u. 12 zwei Seitenansichten von zwei verschiedenen Ausführungen der Vorrichtung sind.
- Insbesondere mit Bezug auf die Fig. 1 bis 4 bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Nähmaschine, die aus einem Rahmen 2 zum Tragen des Schlittens 3, der eine oder mehrere übliche Nähmaschinen (nicht dargestellt) trägt, besteht.
- Der Rahmen 2 wird von vier senkrechten Säulen 4, 5, 6 und 7 gebildet, die in den Ecken eines Rechtecks angeordnet sind. Die Säulen 4, 5 und 6, 7 haben obere Enden, die jeweils durch ein Paar von Längsbalken 8 und 9 und zwei Querbalken 10 und 11 miteinander verbunden sind.
- Zwei jeweils zueinander parallele Schienenträger 12 und 13 erstrecken sich zwischen den Querbalken 10, 11 und verlaufen parallel zu den Längsbalken 8 und 9.
- Der Schlitten 3 wird von einem Paar von horizontalen unteren und oberen parallelen Balken gebildet, jeweils versehen mit den Bezugszeichen 14, 15 (Fig. 2), die oberhalb und unterhalb der Ebene, in der der zu nähende Stoff gehalten wird, angeordnet sind. Die horizontalen Balken 14 und 15 weisen gegenüberliegende Enden auf, die jeweils miteinander verbunden sind und fest an Aufnahmeschultern 16 und 17 aufgehängt sind. Rollen 18 sind drehbar mit den Schultern 16 und 17 verbunden und liegen an den Schienen 12 und 13 auf.
- Der Schlitten 3 ist mittels einer üblichen Antriebseinheit, wie beispielsweise einem Elektromotor und Bewegungsübertragungsmitteln (in den Zeichnungen nicht dargestellt), entlang der Schienen 12 und 13 in der Richtung X vorwärts und rückwärts beweglich.
- Ein Kopf zur Bewegung der Nadel der Nähmaschine ist an dem oberen Balken 14 angebracht; ein Häkelkopf bzw. eine Fangeinrichtung der besagten Nähmaschine ist an dem unteren Balken 15 angebracht.
- Auf bekannte Weise wird mittels einer weiteren üblichen, nicht dargestellten, Antriebseinheit, die Nähmaschine, bzw. der Kopf und die Fangeinrichtung, in der Richtung Y, die rechtwinklig zur Richtung X verläuft, betätigt, so daß es möglich ist, eine Nählinie auf dem Stoff entlang der gewünschten Bahn durch Bewegen des Schlittens 3 und der Nähmaschine zu erzeugen.
- Um den zu nähenden Stoff aufzunehmen, unter den Nähkopf zu führen und nach dem Nähen abzutransportieren, ist eine Vorrichtung bestehend aus einem Paar von flexiblen Elementen 19 und 20 (Fig. 1 und 8) vorgesehen, die sich entlang einer rechteckigen Bahn erstrecken. Genauer gesagt weisen diese flexiblen Elemente zwei Ketten auf, die in einer Schleife geschlossen sind und zwei obere horizontale und parallele Abschnitte aufweisen, die sich zwischen den Balken 14 und 15 des Schlittens 3 erstrecken. Die beiden Ketten 19 und 20 verlaufen jeweils in Führungen 21 (siehe Fig. 5), die an einem Paar von Balken 22 und 23 befestigt sind, die an dem oberen Ende der Träger 24 und 25 angebracht und rechtwinklig zu der Richtung X sind.
- Eine Stange 26 erstreckt sich zwischen den Ketten 19 und 20 und besteht aus einem geraden Abschnitt 27 und einem bogenförmigen Abschnitt 28, der die gegenüberliegenden Enden der Abschnitte 27 mit den Ketten verbindet.
- Eine Vielzahl von Klammern 29 (siehe Fig. 7a-7d) ist an dem Abschnitt 27 angebracht; jede Klammer umfaßt ein Paar von übereinanderliegenden Klammern 30 und 31, die in freitragender Weise an der Stange 26 abstehen und eine Aussparung 32 bilden. Ein bogenförmiger Hebel 33 ist beweglich an dem Ende jeder oberen Klammer 30 gelagert, durch eine Feder (nicht dargestellt) in Anlage gegen die untere Klammer 31 gehalten und bildet mit der besagten unteren Klammer eine Führung. Der Hebel 33 weist weiterhin einen Arm 34 auf, der von der Klammer 30 nach oben weist.
- Die Klammern 39 sind entlang der Stange 26 verteilt und dafür ausgelegt, die Vorderkante des manuell zwischen die Hebel 33 und die untere Klammer 31 eingebrachten Stoffes P aufzunehmen.
- Zwei Profilelemente 35 und 36 erstrecken sich parallel zu den Ketten 19 und 20 und nähern sich der inneren Seite derselben an; ihre gegenüberliegenden Enden sind jeweils fest mit Schiebern 37 (siehe Fig. 5 und 6) verbunden, die sich auf Tischen 38 befinden, welche an den Oberteilen von Ständern 39 angebracht sind, die sich von dem Rahmen 2 nach oben erstrecken. Die Schieber 37 sind mit pneumatischen Stempeln 40 verbunden, die auf den Tischen 38 gehaltert sind und in der Richtung Y arbeiten, so daß die Profilelemente 35 und 36 auseinander gebracht und näher zueinander bewegt werden können.
- Die Profilelemente 35 und 36 weisen einen im wesentlichen L- förmigen Querschnitt auf, sind bezüglich einer Längs-Mittelebene symmetrisch und weisen eine waagerechte Seite 41 auf, in der eine Längsnut 42 gebildet ist, und eine senkrechte Seite 42a, entlang deren einer Kante eine Leiste 43 fest angebracht ist und sich über die Seite 41 in abstehender Weise erstreckt.
- Eine Vielzahl von Riegeln 44 ist beweglich an den Leisten 43 gelagert; diese besagten Riegel sind in gleichen Abständen zueinander angeordnet und drehen sich in einer senkrechten Längsebene. Die Riegel 44 werden jeweils von Federn (nicht dargestellt) betätigt, wobei sie die freien Enden der Riegel 44 in den Längsnuten 42 eingreifen lassen. Der Zweck der Riegel 44 ist es, wie im folgenden deutlich werden wird, die Seitenkanten des zu nähenden Stoffs in die Längsnuten 42 einzubringen und als Klammern zu wirken, welche die Seitenkanten des Stoffs greifen um es zu ermöglichen, daß er in Querrichtung gespannt wird, wenn die Profilelemente 35 und 36 durch Betätigen der Stempel 40 voneinander entfernt werden.
- Der Stoff wird in Längsrichtung durch Ziehen der Vorderkante gespannt, die durch die Klammern 29 gegriffen worden ist während die Hinterkante durch eine Stoff-Andruckschiene 45 gehalten wird.
- Wie in der Fig. 8 dargestellt, wird die Stoff-Andruckschiene 45 an ihren Enden von einem Paar von pneumatischen Stempeln 45a und 45b getragen, die so an dem Träger 24 befestigt sind, daß die besagte Schiene oberhalb des Balkens 22 angeordnet ist. Eine Vielzahl von U-förmigen Klammern 46 (Fig. 9) ist an der Schiene 45 gehaltert; diese besagten Klammern umfassen die Schiene 45 von unten. Die Klammern 46 sind in vertikaler Richtung durch Bolzen 46a geführt, welche in Schlitzen 46b, gebildet in den parallelen Abschnitten der Klammern, schiebbar sind und werden von Federn (nicht dargestellt) auf den darunterliegenden Balken 22 zu betätigt, um den Stoff elastisch gegen diesen Balken festzuklemmen. Die Klammern 46 ermöglichen es darüber hinaus, die Dicke der Ketten 19 und 20 auszugleichen, wenn sich die Schiene 45 auf den Balken 22 senkt.
- Die beschriebene Vorrichtung wird von einem Greifelement vervollständigt, das allgemein mit dem Bezugszeichen 47 bezeichnet ist, welches den genähten Stoff aufnimmt und ihn auf ein Abtransport-Förderband 48 umlädt (Fig. 2 und 4).
- Das Greifelement 47 wird von einem Umladeschlitten 49 getragen, der auf einem Abschnitt derselben Schienen 12 und 13 verfahrbar ist, die schon für das Verfahren des Schlittens 3 benutzt werden, und der sich über das Förderband 48 erstreckt. Der Schlitten 49 umfaßt zwei seitliche Wangen 50 und 51 (siehe Fig. 2 und 4), die mit Rollen zum Rollen auf den Schienen 12 und 13 versehen sind. Die Wangen 50 und 51 erstrecken sich nach unten und tragen einen Träger 52.
- Die Backen 53 und 54 von weiteren Klemmvorrichtungen 55 sind beweglich unterhalb des Balkens 52 (siehe Fig. 7a-7d) in den Bereichen zwischen den Klammern 29 angebracht und bilden in ihrer Gesamtheit das Greifelement 47; diese Klemmvorrichtungen 55 sind geeignet, die Vorderkante des Stoffs P zu ergreifen, der Ihnen durch die Klammern 29 der Stange 26 zugeführt wird.
- Die unteren Backen 54 werden durch die Anlage einer Erweiterung 56 derselben unter dem Balken 52 in Stellung gebracht, so daß sich ihr Ende auf einem höheren Niveau als der Abschnitt 27 der Stange 26 befindet. Die oberen Backen 53 werden von L-förmigen Elementen gebildet, die von pneumatischen Stempeln 57 zwischen einer Position betätigbar sind, in der sie unterhalb des Balkens 52 ruhen, und einer Position, in der sie sich in Kontakt mit den unteren Backen 54 befinden.
- Vorteilhaft weist der Abschnitt 27 der Stange 26 in den Bereichen zwischen den Klammern 29 eine obere Seite 58 auf, die wie ein umgekehrtes V (Fig. 7a) geformt ist und die es durch Kontaktieren mit den unteren Backen 54 ermöglicht, diese Backen unter die Vorderkante des Stoffes P zu führen während der Zuführung dieser Kante von den Klammern 29 zu den Klemmvorrichtungen 55.
- Die Arbeitsweise der beschriebenen Vorrichtung ist wie folgt. Im Anfangszustand ist die die Klammern 29 tragende Stange 26 in Bereitschaft in der Position A (Fig. 2) in Arbeitsrichtung oberhalb der Stoff-Andruckschiene 45.
- Zuerst führt die Bedienungsperson die Vorderkante des Stoffs P derart in die Klammern 29 ein, daß sie zwischen den Hebeln 33 und den unteren Klammern 31 festgehalten wird.
- Dann werden die Ketten 19 und 20 betätigt und ordnen durch das Bewegen der Stange 26 in der Richtung X den Stoff zwischen dem Nähkopf und der Fangeinrichtung der Nähmaschine an. Gleichzeitig gleiten die Seitenkanten des Stoffs zwischen die Riegel 44 und die Seite 41 der Profilelemente 35 und 36 ein und werden von den Riegeln 44 in die Längsnuten 42 gedrückt.
- Es ist zu beachten, daß die Schiene 26 während ihrer Bewegung in der Richtung X die Riegel 44 anhebt (siehe Fig. 6), die über eine Stufe 26a der Stange zurückfallen können, um einen Stoß auf den Stoff ausüben zu können, der ausreichend ist, um ihn in die Längsnut 42 einzubringen. Des weiteren ist zu beachten, daß sich die an den Enden der Schiene 26 angebrachten Klammern 29 aus dem Bereich der Riegel 44 unter die Leiste 43 schieben, um das Spannen des Stoffs bis zu den senkrechten Wänden der Profilelemente 35 und 36 sicherzustellen.
- Wenn der Stoff P in die Nähmaschine bewegt worden ist und die Stange 26 die Position B eingenommen hat, werden die Stempel 45a und 45b (Fig. 8) betätigt; durch Absenken der Stoff- Andruckschiene 45 klemmen diese Stempel die Hinterkante des Stoffs zwischen den Klammern 46 und dem untenliegenden Balken 22 ein.
- Dann werden die Stempel 40 (Fig. 5 und 6) betätigt, die die Profilelemente 35 und 36 auseinanderbewegen und den Stoff in Querrichtung (Richtung Y) spannen. Da das notwendige Spannen in Längsrichtung (Richtung X) des Stoffs schon durch das Ziehen der Stange 26 und den Festhalteffekt der Stoff-Andruckschiene 45 durchgeführt wurde, ist der Stoff fertig um genäht zu werden. Das Nähen wird durchgeführt durch das Bewegen der Nähmaschine entlang der Balken 14 und 15 des Schlittens 3 und durch Bewegen des Schlittens 3 entlang der Schienen 12 und 13, so daß eine Nählinie entsprechend dem erforderlichen Weg gefahren wird. Nachdem das Nähen beendet worden ist, wird der Stoff abtransportiert. Zu diesem Zweck wird das Greifelement 47 an die Stange 26 heranbewegt um das Ergreifen der Vorderkante des Stoffs von den Klammern 29 zu den Klemmvorrichtungen 55 zu wechseln. Während dieses Annäherungsschrittes (Fig. 7a) passieren die unteren Backen 54 der Klemmvorrichtungen 55 zwischen den Klammern 29 durch und werden von der umgedrehten V-Form 58 (Fig. 7b) unter die Vorderkante des Stoffs P geführt (Fig. 7c). Bei der weiteren Bewegung des Schlittens 47 (Fig. 7d) wirkt der Träger 52 auf die Arme 34 der Hebel 33, die sich heben und so die Vorderkante des Stoffs freigeben. Gleichzeitig werden die Stempel 47 betätigt und legen die Vorderkante des Stoffs P durch Einwirken auf die oberen Backen 53 gegen die unteren Backen 54 fest.
- Es ist zu beachten, daß, sobald die Vorderkante des Stoffs von den Klemmvorrichtungen 55 ergriffen worden ist, die Ketten 19 und 20 wieder in der Richtung X betätigt werden, so daß die Stange 26 und die Klammern 29 die Ausgangsposition A erreichen, und bereit sind, den nächsten zu verwendenden Stoff heranzuführen.
- Nach dem Ergreifen der Vorderkante des Stoffs P wird das Greifelement 47 derart betätigt, daß es den Stoff P auf das Abtransport-Förderband 48 überführt, während der besagte Stoff von unterhalb der Riegel 44 hervorgezogen wird.
- Vorteilhaft werden, während der Schlitten 47 den genähten Stoff abtransportiert, die Ketten 19 und 20 betätigt um den nachfolgenden Stoff, der zwischenzeitlich von der Bedienungsperson in die Klammern 29 eingeführt worden ist, in die Nähmaschine zu bewegen, um die inaktive Zeitspannedauer auf ein Minimum zu reduzieren. Der Zyklus wird danach in der oben beschriebenen Weise wiederholt.
- Die beschriebene Vorrichtung ist geeignet für zahlreiche technisch gleichwertige Modifikationen und Variationen.
- Beispielsweise ist es möglich, Scheiben 59 anstatt der Riegel 44 vorzusehen (Fig. 10); diese Scheiben sind in vertikaler Richtung geführt und werden durch Federn 60 nach unten gehalten. Die Fig. 11 und 12 stellen eine Lösung dar, die an den Ketten 19 und 20 drei mit gleichem Abstand versehene Stangen 26 aufweist, die die Klammern 29 in der Weise tragen, daß, wenn eine Stange die Position B verläßt, eine andere Stange die Position A einnimmt. Der genähte Stoff kann von den Klammern 29 auf eine unter den Ketten 19 und 20 liegende Oberfläche 61 freigegeben werden, oder kann durch eine Klammer 63, die seine Hinterkante greift, auf eine Oberfläche 62 an der Seite überführt werden.
- Insbesondere ist es möglich, den Abstand zwischen den Profilelementen 35 und 36 entsprechend der Breite des Stoffs zu vergrößern oder zu reduzieren. Zu diesem Zweck können die Ständer 39, die die Profilelemente 35 und 36 tragen, entlang von Querbalken 64 des Rahmens verstellt werden (Fig. 3). Natürlich ist auch eine der Ketten 19 und 20 in ihrem Abstand bezüglich zu der anderen verstellbar, während die Stange 26, die die Klammern 29 trägt, teleskopartig ausziehbar ist um sich an die Breite des Stoffs anzupassen.
- Vorteilhaft besitzt die Vorrichtung eine Stofftragefläche, um das Durchsacken des Stoffs unter seinem eigenen Gewicht zu verhindern.
- Diese Fläche wird von den oberen horizontalen Teilen einer Vielzahl von Riemen 65 (Fig. 4) gebildet, die parallel zu den Ketten 19 und 20 verlaufen. Die Riemen 65 sind in einer rechteckigen Schleife (Fig. 2) um Riemenscheiben 66 und 67 geführt, die an von den Schultern 24 und 25 getragenen Achsen 68 und 69 montiert sind, und die Enden 70 und 71 ihrer oberen horizontalen Abschnitte sind in und entgegengesetzt zur Richtung des die Faneinrichtungen tragenden Balkens 15 fest verbunden.
- Auf diese Weise bewegen sich die Riemen 65 zusammen mit dem Schlitten 3 und tragen den Stoff während des Nähens.
- Wo in einem beliebigen Anspruch aufgeführte technische Merkmale von Bezugszeichen gefolgt sind, sind diese Bezugszeichen einzig zum Zweck der Verbesserung der Verständlichkeit der Ansprüche eingefügt worden und dementsprechend haben solche Bezugszeichen keinerlei einschränkende Wirkung auf den Bereich jedes Elements, das durch solche Bezugszeichen beispielhaft gekennzeichnet wurde.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Zuführung eines zu nähenden Stoffes (P)
zu einer Nähmaschine, die folgende Merkmale aufweist:
ein Paar von horizontal beabstandeten flexiblen
Elementen (19, 20), von denen jedes in einer Schleife in
jeweils einer senkrechten Ebene geschlossen ist und von
denen jedes einen oberen horizontalen Abschnitt
aufweist, der in eine Richtung X beweglich ist, wobei die
horizontalen Abschnitte der flexiblen Elemente parallel
zueinander sind;
wenigstens eine Stange (26), die quer zu den
besagten flexiblen Elementen befestigt und mit ersten
Klemmvorrichtungen (29) versehen ist, die zum Ergreifen der
Vorderkante des zu nähenden Stoffes (P) angeordnet
sind;
Mittel zur Betätigung der besagten flexiblen
Elemente zur Vorwärtsbewegung des Stoffes in die besagte
Richtung X von einer Position zum Festgreifen der
Vorderkante des zu nähenden Stoffes in eine Nähposition,
und von dieser besagten Nähposition in eine Position, in
der die besagten Klemmvorrichtungen (29) den besagten
Stoff auf Abtransportmittel freigeben; und
zweite Klemmvorrichtungen (44), die an den Seiten
der besagten horizontalen Abschnitte der besagten
flexiblen Elemente angeordnet sind, um die seitlichen
Kanten des besagten Stoffes zu ergreifen und ihn in der
besagten Nähposition festzuhalten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sie einen stationären Balken (22) aufweist, der sich
quer unterhalb des Stoffes erstreckt, und eine Schiene
(45), die oberhalb des Stoffes parallel zu dem besagten
Balken ist und mit beweglichen Elementen (46) versehen
ist, die durch Federn in Richtung nach unten betätigbar
sind, wobei die besagte Schiene (45) durch
Hebeeinrichtungen (45a, 45b) so in einer Richtung nach unten gegen
den besagten Balken bewegbar ist, daß die Hinterkante
des Stoffes in der besagten Nähposition zwischen den
besagten Elementen (46) und dem besagten Balken (22)
festgehalten wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Schlitten (49) umfaßt, der parallel
zu den besagten flexiblen Elementen (19, 20)
verschiebbar und mit dritten Klemmvorrichtungen (55) versehen
ist, wobei der besagte Schlitten zwischen einer
Festhalteposition, in der die besagten dritten
Klemmvorrichtungen mit den besagten ersten Klemmvorrichtungen (29)
wechseln um die Vorderkante des Stoffes festzuhalten,
und einer Position zum Freigeben des besagten Stoffes
auf ein Abtransport-Förderband (48) betätigt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
jede der ersten Klemmvorrichtungen (29) ein Paar von
übereinanderliegenden Klammern (30, 31) aufweist, einen
Hebel (33), der an der oberen Klammer (30) beweglich
gelagert ist, wobei der Hebel mittels einer Feder in
Anlage gegen die untere Klammer gehalten wird und derart
geformt ist, daß er eine Führung für das Einbringen der
Vorderkante des zu nähenden Stoffes (P) und für dessen
Sicherung bildet, wobei der besagte Hebel (33) mit einem
Arm (34) versehen ist, der mit dem besagten Schlitten
(49) derart zusammenwirkt, daß er die besagten ersten
Klemmvorrichtungen (29) öffnet, wenn die besagten
dritten Klemmvorrichtungen (55) so betätigt werden, daß sie
die besagte Vorderkante greifen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Schlitten (49), der die besagten
dritten Klemmvorrichtungen (55) trägt, einen Träger (52)
umfaßt, der quer zu der Vorwärtsbewegungsrichtung (X)
des Stoffes (P) verläuft und oberhalb der oberen
Abschnitte der besagten flexiblen Elemente (19, 20) liegt,
übereinanderliegende Paare von Klemmbacken (53, 54), die
unter dem besagten Träger beweglich gelagert sind, wobei
die besagten Klemmbackenpaare die besagten dritten
Klemmvorrichtungen bilden und bezüglich der besagten
ersten Klemmvorrichtungen (29) derart angeordnet sind,
daß sie zwischen diese einfahren können, wobei die
unteren Klemmbacken (54) so in einer Ebene angeordnet sind,
daß sie während der Bewegung des besagten Schlittens
(49) in die Position zum Ergreifen der Vorderkante des
Stoffes über die Tragestange (26) der besagten ersten
Klemmvorrichtungen vorbeilaufen, und wobei die oberen
Klemmbacken (53) von L-förmigen Elementen gebildet
werden, die durch pneumatische Stempel (57) in die besagte
Greifposition gebracht werden können, um die besagte
Vorderkante gegen die unteren Klemmbacken einzuspannen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagten flexiblen Elemente (19,
20) von Ketten gebildet sind, deren obere Abschnitte in
horizontalen Führungen (21) laufen können.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagten zweiten
Klemmvorrichtungen zwei Profilelemente (35, 36) umfassen, die einen
im wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweisen und
parallel zu den besagten horizontalen Abschnitten der
besagten flexiblen Elemente (19, 20) verlaufen, wobei
die besagten Profilelemente spiegelbildlich angeordnet
sind, und jedes Profilelement eine Horizontalseite (41)
aufweist, in der eine Längsnut (42) gebildet ist, und
eine senkrechte Seite (42a), an der eine Vielzahl von
Riegeln (44) beweglich gelagert angebracht ist, wobei
sich die besagten Riegel in einer Ebene drehen, die sich
entlang der besagten Längsnut ausdehnt, und die besagten
zweiten Klemmvorrichtungen bilden, wobei die besagten
Riegel derart von Federn betätigt werden, daß sie mit
ihren Enden in die besagten Längsnuten (42) eingreifen,
um die seitlichen Kanten des besagten Stoffes
festzuhalten.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die besagten Profilelemente (35, 36) starr mit Schiebern
(37) verbunden sind, die rechtwinklig zu ihnen geführt
sind und derart von pneumatischen Stempeln (40) betätigt
werden, daß sie die Profilelemente auseinanderdrücken,
um den besagten Stoff während des Nähens in Querrichtung
zu spannen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die ersten Klemmvorrichtungen (29) an dem
gegenüberliegenden Ende der Schiene (27) angebracht sind
und gegen die Außenseite der Riegel (44) verfahren, um
die seitlichen Kanten des Stoffes festzuhalten.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit den ersten
Klemmvorrichtungen (29) versehene Stange (26) teleskopartig
längenveränderlich ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Fläche zum
Unterstützen des Stoffes (P) aufweist, die aus den oberen
horizontalen Abschnitten einer Vielzahl von parallelen
Bändern (64) besteht, die in einer Schleife um
Riemenscheiben (64, 65) geschlossen sind und deren
gegenüberliegende Enden fest mit dem Schlitten (3) verbunden sind, der
die den Stoff nähende Nähmaschine trägt.
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