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Xennwort: Exzenteranschlag"
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Verriegelungseinrichtung für Fahrzeugsitze Die Erfindung betrifft
eine Verriegelungseinrichtung für Fahrzeugsitze zur lösbaren Verriegelung einer
mit dem Sitzteil vorschwenkbar verbundenen Rückenlehne, die gegebenenfalls mit dem
Sitzteil über Gelenkbeschläge drehgelenkig und neigungseinstellbar verbunden ist,
und an jedem mit der Rückenlehne vorschwenkbaren Gelenkbeschlag neben dessen Auf
lager ein Fanghaken drehgelenkig gehaltert ist, der mit seinem Hakenmaul bei Gebrauchslage
der Rückenlehne einen am Sitzteil angeordneten Anschlagzapfen verriegelnd umgreift.
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Bei Fahrzeugsitzen ist es bekannt, zwischen der Rückenlehne und dem
Sitzteil Gelenkbeschläge der unterschiedlichsten Bauart anzuordnen, um die Rückenlehne
aus einer etwa aufrechten Lage vorschwenken und wieder zurückklappen zu können.
Außerdem ist es bekannt, derartige Gelenkbeschläge gegebenenfalls auch mit einer
Feineinstellung zu versehen, um dem Benutzer die Möglichkeit zu geben, die für ihn
bequemste bzw. passendste Rückenlehnenneigung einzustellen. Damit der hintere Fahrgastraum
von insbesondere zweitürigen Personenkraftwagen leicht zugänglich ist, wird der
mit der Rückenlehne verbundene Gelenkbeschlag derart am Sitzteil befestigt,
daß
der Gelenkbeschlag zusammen mit der Rückenlehne zum leichteren'Ein- und Aussteigen
vorgeschwenkt werden kann. Damit die Rückenlehne an einer solchen Vorschwenkbewegung
während der Fahrt, beim plötzlichen Abbremsen des Fahrzeuges oder bei einem Unfall
gehindert wird, ist zwischen der Rückenlehne bzw. dem Gelenkbeschlag und dem Sitzteil
eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen. Diese Verriegelungseinrichtung besteht
im wesentlichen aus einem am mit dem Sitzteil schwenkbar verbundenen Beschlagteil
drehgelenkig angeordneten Fanghaken und einem am Sitzteil festgelegten Anschlagzapfen.
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Im Verriegelungsfalle umgreift der Fanghaken mit seinem Hakenmaul
den Anschlagzapfen und wird auf bekannte Weise am Beschlagteil verriegelt, wobei
die Verriegelung im Bedarfsfalle lösbar ist. Die sich an beiden Sitzlängsseiten
an den am Sitzteil festgelegten Anschlagzapfen anlegenden Auflager eines jeden Gelenkteiles
können sich aufgrund von Fertigungstoleranzen und infolge von durch Schweißverbindungen
entstehende Spannungen im Rückenlehnenrahmen nicht exakt übereinstimmender Höhenlage
befinden. Dadurch kann zunächst nur ein Auflager eines Gelenkteiles auf einer Sitzlängsseite
am Anschlagzapfen anliegen, während das Auflager des anderen Gelenkteiles erst bei
Belastung der Rückenlehne am gegenüberliegenden Anschlagzapfen zur Anlage kommt.
Infolge der daraus resultierenden Verwindung ist die Einstellung der Rückenlehnenneigung
erschwert, weil in den übertragungselementen vom einen zum anderen Gelenkbeschlag
infolge der Verwindung des Rückenlehnenrahmens Zwangskräfte auftreten, die vom Sitzbenutzer
bei Verstellung der Rückenlehne zusätzlich zu den Stellwiderständen zu überwinden
sind.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin,
eine
Verriegelungseinrichtung der vorgenannten Art zu schaffen, bei welcher die Abstützpunkte
der auf beiden Sitzlängsseiten angeordneten Gelenkbeschläge an die unterschiedliche
Höhen lage der Auflager angepaßt werden kann.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Anschlagzapfen
eine in bezug auf sein Zapfenzentrum in unterschiedlichen Abständen einstellbare
Anlagefläche für das Auflager aufweist. Dadurch lassen sich fertigungsbedingte Toleranzen
ausgleichen, so daß es bei Belastung der Rückenlehne nicht zu Verwindungen und damit
Zwangskräften, insbesondere in den Bewegungsübertragungselementen vom einen zum
anderen Gelenkbeschlag kommen kann, so daß daraus resultierende Zwangskräfte auf
die Verstelleinrichtungen der Gelenkbeschläge nicht wirksam werden können. Somit
brauchen vom Sitzbenutzer bei einer Rückenlehnenverstellung nur die daraus resultierenden
Stellwiderstände überwunden zu werden, wodurch die Neigungsverstellung der Rücken
lehne ihre vorgegebene Leichtgängigkeit behält. Dabei weist zur Anpassung des Anschlagzapfens
an die unterschiedliche Höhenlage der als Stützschalen ausgebildeten Auflager der
mit dem Sitzteil verbundenen Gelenkteile der Anschlagzapfen vorzugsweise einen in
wählbaren Drehlagen feststellbaren, die Anlagefläche für die jeweilige Stützschale
bildenden Exzenterabschnitt auf.
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Um einerseits den Exzenterabschnitt leicht in die gewünschte Lage
einstellen zu können und andererseits den Exzenterabschnitt in der eingestellten
Lage sicher zu fixieren, ist nach einem Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung der
Exzenterabschnitt vorzugsweise aus einer auf dem Anschlagzapfen axial verschiebbaren
Exzenter-
hülse gebildet, die einerseits von einem Kraftspeicher
in Axialrichtung beaufschlagt und andererseits von dieser mit einem Sperrabschnitt
des Anschlagzapfens in formschlüssiger Verbindung gehalten ist. Dabei weist der
Sperrabschnitt des Anschlagzapfens vorzugsweise eine Verzahnung auf, in die eine
Gegenverzahnung der Exzenterhülse im Sperrfall eingerastet ist.
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Eine wirtschaftlich zu fertigende Verriegelungseinrichtung wird nach
einer konkreten Ausgestaltung der Erfindung dadurch erzielt, daß am einen Ende des
Anschlagzapfens der verzahnte Sperrabschnitt angeordnet ist, an den sich die auf
dem Anschlagzapfen angeordnete Exzenterhülse anschließt, die von einer am gegenüberliegenden
Ende des Anschlagzapfens abgestützten, den Kraftspeicher bildenden Druckfeder in
Richtung auf den Sperrabschnitt beaufschlagt ist. Dabei mag es sich bei der Außenverzahnung
des Sperrabschnittes und der Innenverzahnung der Exzenterhülse um eine Kerbverzahnung
handeln, um die Verstellung in kleinen Stellwegschritten an den Bedarfsfall anpassen
zu können. Statt einer am Umfang des Sperrabschnittes und am Umfang der Exzenterhülse
angeordneten Kerbverzahnung ist auch die Anordnung der Kerbverzahnung als sogenannte
Hirth-Verzahnung an planen Flächen des Sperrabschnitts und der Exzenterhülse möglich.
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Zur Seitenführung von Stützschale und Fanghaken auf dem Exzenterabschnitt
weist die Exzenterhülse vorteilhaft zwei diese in axialer Richtung begrenzende und
zum Exzenterumfang konzentrische Ringwulste auf.
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Damit die Stellbewegung in einem vorbestimmten Bereich bei völliger
Ausschöpfung des Stellweges durchgeführt werden kann, weist nach einem weiteren
Ausgestaltungsmerkinal der Erfindung ein Ringwulst zur Bildung eines
die
Stellbewegung der Exzenterhülse auf 1800 begrenzenden Stellbereiches einen ausgesparten
Ringsektor von 1800 zuzüglich der Stärke eines radial zum Anschlagzapfen am Sitzteil
festgelegten Stoppgliedes auf.
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Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel auf der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen die Verriegelungseinrichtung
aufweisenden Fahrzeugsitz in einer schematischen Seitenansicht, wobei die Gebrauchslage
der Rückenlehne in ausgezogenen Linien und deren Vorklapplage in strichpunktierten
Linien dargestellt ist, Fig. 2 die am mit dem Sitzteil schwenkbar verbundenen Gelenkteil
angeordnete Verriegelungseinrichtung in einer gegenüber Fig. 1 vergrößert dargestellten
Seitenansicht, in welcher der Anschlagzapfen im Schnitt gezeichnet ist, Fig. 3 den
aus Fig. 2 ersichtlichen Anschlagzapfen in einem Horizontalschnitt nach der Linie
III-III von Fig. 2 in einem gegenüber Fig. 2 vergrößerten Maßstab, Fig. 4 den Anschlagzapfen
in einem Schnitt nach der Linie IV-IV von Fig. 3 mit diesen umfassenden Teilbereichen
von Stützschale und Fanghaken, wobei sich die Exzenterhülse in einer mittleren Einstellage
befindet,
Fig. 5 den analog Fig. 4 dargestellten Anschlagzapfen,
bei dem sich die Exzenterhülse in einer oberen Grenzlage befindet, Fig. 6 den analog
Fig. 4 dargestellten Anschlagzapfen, dessen Exzenterhülse sich in der unteren Grenzlage
befindet.
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Der dem Ausführungsbeispiel zugrunde gelegte und beispielsweise zur
Verwendung in einem Personenkraftwagen vorgesehene Fahrzeugsitz umfaßt gemäß Fig.
1 einen Sitzteil 10 und eine Rückenlehne 11. Auf beiden Längsseiten des Fahrzeugsitzes
ist zwischen dem Sitzteil 10 und der Rückenlehne 11 jeweils ein Gelenkbeschlag 12
angeordnet, dessen unterer Gelenkteil 13 drehgelenkig auf einem am Sitzteil 10 befestigten
Lagerzapfen 14 angeordnet ist, während der obere Gelenkteil 15 mit der Rückenlehne
11 fest verbunden ist. Dabei mag zwischen den Gelenkteilen 13 und 15 ein Stellgetriebe
vorhanden sein, das beispielsweise als eine die Lage der beiden Gelenkteile zueinander
bestimmende, als Taumelgetriebe ausgebildete Ver- und Feststelleinrichtung ausgebildet
sein mag, welche beispielsweise durch einen auf der Drehachse 16 angeordneten Handgriff
17 betätigbar ist.
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Jedoch kann statt des vorgenannten Taumelgetriebes eine andere beliebige
Ver- und Feststelleinrichtung eingesetzt sein.
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Um insbesondere bei zweitürigen Personenkraftwagen den Benutzern den
Zugang zum Fond des Fahrzeuges zu erleichtern, wird die Rückenlehne 11 über den
Sitzteil 10 nach vorn geschwenkt, wie dies mit den strichpunktierten Linien in Fig.
1 dargestellt ist. Dies geschieht zweckmäßigerweise ohne Veränderung der durch den
Gelenkbeschlag 12
eingestellten Neigungslage der Rückenlehne 11,
so daß diese nach ihrem Zurückschwenken wieder in die vorherige Lage kommt und nicht
erneut über den Handgriff 17 an der Drehachse 16 eingestellt werden muß. Deshalb
werden zusammen mit der Rückenlehne 11 auch die beiderseits des Fahrzeugsitzes angeordneten
Gelenkbeschläge 12 um die Lagerzapfen 14 mit vorgeschwenkt, wobei die eingestellte
Winkellage zwischen den Gelenkteilen 13 und 15 erhalten bleibt und der Gelenkbeschlag
eine in sich starre Einheit bildet. In Gebrauchslage der Rückenlehne 11 liegt der
untere Rand des Gelenkteiles 13 mit einem als Stützschale ausgebildeten Auflager
18 gegen einen mit dem Sitzteil 10 fest verbundenen Anschlagzapfen 19 an, der auf
der Gegenseite von einem am Gelenkteil 13 auf einem Achszapfen 20 drehgelenkig gelagerten
Fanghaken 21 umgriffen ist. Der mit einer Schraube 22 gegebenenfalls unter Zwischenschaltung
von nicht dargestellten Sicherungsmitteln, wie beispielsweise Sicherungsringen,
Stiften, Planverzahnungen u.dgl., an einer Seitenwange des Sitzteiles 10 festgelegte
Anschlagzapfen 19 ist von einer einen Exzenterabschnitt bildenden Exzenterhülse
23 umgriffen, deren Umfangsfläche 24 im Kontaktbereich mit der Stützschale 18 die
Anlagefläche bildet. Infolge der zum Zapfenzentrum 25 exzentrisch verlaufenden Umfangsfläche
24 der Exzenterhülse 23 läßt sich eine Anlagefläche für die Stützschale je nach
Anordnung der Exzenterhülse 23 auf dem Anschlagzapfen 19 in unterschiedlichen Abständen
einstellen. Um die Exzenterhülse 23 in dieser Einstellage undrehbar am Anschlagzapfen
19 festzulegen, weist der Anschlagzapfen im Bereich seines Gewindeloches 26 einen
Sperrabschnitt 27 auf, der als zum Anschlagzapfen 19 zentrischer Zylinderansatz
ausgebildet ist, dessen Außenumfang eine Kerbverzahnung 28 trägt. Die Exzenterhülse
23 weist an einer Stirnseite eine zu ihrer Innenbohrung konzentrische
Ausnehmung
auf, die eine in die Kerbverzahnung passende, als Innenverzahnung ausgebildete Gegenverzahnung
29 aufweist. Auf der der Gegenverzahnung 29 gegenüberliegenden Seite weist die Exzenterhülse
23 eine Ausnehmung 30 zur Aufnahme eines, beispielsweise aus einer Druckfeder 31
bestehenden Kraftspeichers auf. Während die Druckfeder 31 einerseits in der Ausnehmung
30 an der Exzenterhülse 23 anliegt, ist das andere Ende der Druckfeder an einer
am Anschlagzapfen 19 festgelegten Stützscheibe 32 abgestützt. Zur Verstellung ist
es erforderlich, daß die Gegenverzahnung 29 der Exzenterhülse 23 außer Eingriff
mit der Kerbverzahnung 28 des Sperrabschnitts 27 am Anschlagzapfen 19 gebracht wird.
Aus diesem Grund und aus Gründen eines ausreichend großen Federweges ist der Anschlagzapfen
19 über das die Ausnehmung 30 aufweisende Ende der Exzenterhülse 23 hinaus verlängert.
Damit kann die Exzenterhülse 23 in die in strichpunktierten Linien in Fig. 3 angedeutete
Stellung gezogen werden und bei gleichzeitiger Verdrehung der Exzenterhülse 23 entsprechend
den -Erfordernissen hinsichtlich der Höhen lage der Stützschale 18 eingestellt werden.
Da die Umfangsfläche 24 der Exzenterhülse 23 gegenüber ihrer Innenbohrung exzentrisch
angeordnet ist, läßt sich - wie insbesondere aus den Fig. 4 bis 6 ersichtlich ist
- die Exzenterhülse 23 auf dem Anschlagzapfen 19 derart anordnen, daß die Stützschale
18 am Gelenkteil 13 in unterschiedlicher Höhen lage gegenüber dem Zapfenzentrum
25 angeordnet werden kann, wobei der Stellbereich der doppelten Exzentrizität der
Umfangsfläche 24 der Exzenterhülse 23 gegenüber dem Zapfenzentrum 25 entspricht.
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Die Exzenterhülse 23 weist im Bereich ihrer beiden Stirnenden Ringwulste
33 und 34 auf, die an den einander zuweisenden Ringflächen nach innen geneigt geformt
sind.
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Der Ringwulst 33 weist einen von Anschlagvorsprüngen 35 und 36 begrenzten
Ringsektor 37 auf, der eine Stellbewegung der Exzenterhülse um 1800 zuläßt. Dabei
begrenzt ein am Seitenholm des Sitzteiles 10 festgelegtes Stoppglied 38 die Einstellverschwenkung
der Exzenterhülse 23 auf dem Anschlagzapfen 19.
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In den Fig. 4 bis 6 sind unterschiedliche Stellagen der Exzenterhülse
23 auf dem Anschlagzapfen 19 dargestellt.
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In Fig. 4 nimmt die Exzenterhülse 23 etwa eine Mittellage auf dem
Anschlagzapfen 19 ein, während in Fig. 5 die Exzenterhülse 23 derart eingestellt
ist, daß zu dem aus Fig. 4 ersichtlichen Abstand zwischen der Anlagefläche 24 und
dem Zapfenzentrum 25 das Exzentermaß hinzu kommt und somit die größtmögliche Höhenlage
der Stützschale 18 gegenüber dem Zapfenzentrum 25 erzielt wird. Dabei legt sich
der Anschlag 35 auf das Stoppglied 38. Bei der aus Fig. 6 ersichtlichen Einstellage
ist die Exzenterhülse 23 derart verschwenkt, daß der in Fig. 4 ersichtliche Abstand
zwischen der Anlagefläche 24 und dem Zapfenzentrum 25 um das Exzentermaß vermindert
ist. Bei dieser Lage der Exzenterhülse 23 auf dem Anschlagzapfen 19 ist der minimal
erreichbare Abstand zwischen dem Zapfenzentrum 25 und der Anlagefläche 24'' der
Exzenterhülse 23 erreicht. Dabei legt sich der Anschlagvorsprung 36 unterhalb des
Stoppgliedes 38 an diesem an.
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Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der dargestellten Ausführungsform
lediglich um ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, die keinesfalls allein darauf
beschränkt ist.
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Es sind vielmehr noch mancherlei Ausgestaltungen und andere Ausführungen
der Erfindung möglich.
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Kennwort: "Exzenteranschlag" Bezugszeichenliste: 10 Sitzteil 11 Rückenlehne
12 Gelenkbeschlag 13 Gelenkteil 14 Lagerzapfen 15 Gelenkteil 16 Drehsachse 17 Handgriff
1 8 Auf lager/Stütz schale 19 Anschlagzapfen 20 Achszapfen 21 Fanghaken 22 Schraube
23 Exzenterhülse/Exzenterabschnitt 24 Umfangsfläche/Anlagefläche 25 Zapfenzentrum
26 Gewindeloch 27 Sperrabschnitt 28 Kerbverzahnung 29 Gegenverzahnung 30 Ausnehmung
31 Kraftspeicher/Druckfeder 32 Stützscheibe 33 Ringwulst 34 Ringwulst 35 Anschlagvorsprung
36 Anschlagvorsprung 37 Ringsektor 38 Stoppglied
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