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Blumenvase
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Blumenvase, insbesondere zur Aufnahme
von geschenkweise überreichten Schnittblumen bei Krankenhausbesuchen und dgl., mit
einem der Aufnahme des Wassers dienenden Behälter.
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Bei Krankenhausbesuchen, beispielsweise im Zusammenhang mit Kindergeburten,
werden traditionsgemäß vielfach geschenksweise Sträuße von Schnittblumen überreicht,
wobei es sich jedoch zeigt, daß innerhalb des betreffenden Krankenzimmers nicht
ausreichend Blumenvasen für die Aufnahme der von verschiedenen Seiten her überreichten
Blumensträuße vorhanden sind, so daß jeweils die Krankenschwester bemüht werden
muß, um innerhalb des Krankenhauses eine weitere Blumenvase für die Aufnahme des
überreichten Blumenstraußes zu finden.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Blumenvase zu schaffen, welche
aufgrund ihrer einfachen Bauweise und leichten Transportierbarkeit für die gleichzeitige
überreichung
zusammen mit einem übergebenen Blumenstrauß geeignet ist.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der Behälter eine
aus Kunststoffolie bestehende Tüte ist, welche im gefüllten Zustand an den Innenwänden
eines aufgefalteten, vorzugsweise im Querschnitt zylindrischen oder prismatischen
Faltkartons mit Boden zum Anliegen gelangt.
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Bei einer Blumenvase der traditionellen Bauweise besitzt die Vase
selbst die gleichzeitige Funktion einer Wasserabdichtung nach außen hin einerseits
und einer mechanischen Abstützung der Schnittblumen einschließlich des Wassers andererseits,
während das innerhalb der Vase befindliche Wasser einerseits der Speisung der Schnittblumen
dient, andererseits der die Schnittblumen aufnehmenden Vase ein ausreichendes Gewicht
verleiht, um selbst im Fall einer exzentrischen Anordnung der Schnittblumen oder
beim Auftreten von Krafteinwirkungen z.B.
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Windstößen ein seitliches Umkippen der Blumenvase verhindern. Im Gegensatz
zu Blumenvasen traditioneller Bauweise werden die von der erfindungsgemäßen Vase
selbst durchgeführten Abdichtungs- und Stütz funktionen voneinander getrennt, indem
eine aus flexibler, anschmiegsamer Kunststoffolie bestehende Tüte vorgesehen ist,
welche der Wasseraufnahme und der Wasserabdichtung dient, während die mechanische
Stützfunktion von dem die Kunststoffolie umgebenden aufgefalteten Faltkarton wahrgenommen
wird.
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Im Gegensatz zu den beiden oben erwähnten Funktionen des innerhalb
der Vase befindlichen Wassers bei Blumenvasen traditioneller Bauweise erhält das
Wasser im Fall der vorliegenden Erfindung eine zusätzliche dritte Funktion,
indem
dasselbe zusätzlich dazu verwendet wird, den im wesentlichen rohrförmigen Faltkarton
in seiner aufgespreizten geöffneten Position zu fixieren.
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Aufgrund der im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgenommenen Aufteilung
zwischen der Wasserabdichtungsfunktion und der mechanischen Stützfunktion und aufgrund
des Vorsehens von jeweils einem dieser Funktionen übertragenen getrennten Elementen
ergibt sich im Rahmen der Erfindung überraschenderweise die Möglichkeit, die zwei,
die beiden Funktionen einzeln übernehmenden Elemente der Blumenvase sehr dünnwandig
und biegsam auszubilden, so daß die neue Blumenvase sehr leicht ist und sehr kostengünstig
nach Kartonfertigungsverfahren aus Pappe oder Kunststoff herstellbar ist, im unbenutzten
Anlieferungszustand mit Tüte flach zusammengeklappt gestapelt bzw. gebündelt werden
kann, wobei einzelne postalisch verschickt oder beispielsweise innerhalb einer Aktentasche
zusammen mit anderen Geschenken, wie Büchern transportiert werden können. Trotz
ihrer leichten Bauweise besitzt jedoch die neue Blumenvase in ihrem Verwendungszustand
eine ausreichende Standfestigkeit, welche durch das Gewicht des innerhalb der Blumenvase
befindlichen Mediums wie Wasser oder Erde oder dgl. erreicht wird. Im Anschluß an
ihre Verwendung, d.h. nach Verwelken des Blumenstraußes, kann die erfindungsgemäße
Blumenvase sehr einfach wieder zusammengefaltet werden, so daß sie für erneute Anwendungsfälle
wenigstens aushilfsweise benutzt werden kann. Sie kann aber auch als "Einweg"-Blumenvase
weggeschmissen werden, weil sie nicht sehr teuer ist. Ein besonderer Vorteil der
erfindungsgemäßen Blumenvase ist, daß sie sehr schön und
vielfältig
dekoriert werden kann; denn dazu stehen Druckverfahren zur Verfügung, die Dekos
aufdrucken können, die den Dekos üblicher Blumenvasen entsprechen, darüber hinaus
aber auch Dekos aufdrucken können, die bei bekannten Vasen nicht erzielbar sind.
Dabei können aber auch Aufdrucke für die Individualisierung aufgebracht werden,
z.B. Adressenfelder nach Art einer Postkarte oder dgl. Zweckmäßigerweise ist der
Aufdruck vorzugsweise so gewählt, daß die Vase im Anlieferungszustand (zusammengefaltet)
als ohne weiteres postalisch versendbar ausgebildet ist, so daß sie als Postkarte
oder Drucksache oder Werbeartikel gilt.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der neuen Blumenvase ergeben sich anhand
der Unteransprüche. In diesem Zusammenhang wird dabei insbesondere nochmals auf
die erfindungsgemäße Neuerung verwiesen, daß der als Faltkarton ausgebildete Teil
die neue Blumenvase zweckmäßigerweise auf seiner nach außen gerichteten vorzugsweise
Hochglanzseite mit einem zusätzlichen Glückwunschfeld oder dgl.
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Aufdruck zur Individualisierung versehen ist, so daß auf das zusätzliche
Überreichen einer Glückwunschkarte verzichtet werden kann.
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Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert
und beschrieben, wobei auf die Zeichnung bezug genommen wird. Es zeigen: Fig. 1
eine seitliche Ansicht der aus Faltkarton und Plastiktüte bestehenden Blumenvase,
Fig. 2a und 2b Schnittansichten entlang der Linie II-II in Fig. 1 mit Darstellung
des Faltkartons in fest zusammengeklapptem Zustand und aufgeklapptem Zustand,
Fig.
3 eine Draufsicht des den Faltkarton bildenden Kartonzuschnitts von innen her gesehen.
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Gemäß Fig. 1 besteht die neue Blumenvase aus einem zusammenklappbaren
im wesentlichen rohrförmigen Faltkarton 1 und einer aus einer sehr dünnen Kunststoffolie
bestehenden Tüte 2, wobei im nicht benützten Zustand der Blumenvase die aus Kunststoffolie
bestehende Tüte 2 zweckmäßigerweise im gefalteten Zustand innerhalb des platten
Faltkartons 1 steckt.
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Der Faltkarton 1 besteht aus einem einstückigen, gestanzten Kartonzuschnitt,
welcher durch in Längsrichtung verlaufende Nutungen 18 (Fig. 3) in sechs rechteckige,
vorzugsweise gleichgroße Wandungsabschnittsbereiche 3 bis 8 unterteilt ist. Diese
sechs Wandungsabschnittsbereiche 3 bis 8 bilden dabei die Wandung des Faltkartons
1, welcher im aufgefalteten Zustand eine sechseckige Querschnittsform besitzt. Der
den Faltkarton 1 bildende Kartonzuschnitt besitzt auf seiner Außenseite vorzugsweise
eine Hochglanzkaschierung, welche mit den verschiedensten nicht dargestellten Bildmotiven
oder anderen Aufdrucken versehen sein kann. Z.B. ist ein Glückwunsch- und/oder Adressenfeld
9 aufgebracht, in welchem die bei der Überreichung des Blumenstraußes zu übermittelnden
Grüße entweder bereits vorgedruckt sind oder kurz vor der Überreichung manuell eingetragen
werden können.
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Die Tüte 2 besteht aus einer vorzugsweise transparenten dünnen, flexiblen
Kunststoffolie, welche zweckmäßigerweise als Schlauchfolie ausgebildet ist. Diese
Schlauchfolie besitzt dabei eine Breite, welche in etwa dem halben Querschnittsumfang
des Faltkartons 1 entspricht. Die
Kunstatoffolis ist in ihrem unteren
Bereich mit einer querverlaufenden Schweißnaht 10 versehen. Die beiden seitlichen
Wandungsberaiche 11, 12 der Kunststoffolie sind im nicht benutzten Zustand zur Mitte
hin nach innen gefaltet, wobei die auf diese Weise gebildeten, eingefalteten Wandungsberaiche
11 und 12 von der Schweißnaht 10 miterfaßt werden. Die auf diese Weise gebildete
Tüte 1 aus Kunststoffolie, deren Länge wie dargestellt größer als die Höhe des Faltkartons
1 sein kann, kann somit im gefalteten Zustand in das Innere des zusammengeklappten
Faltkartons 1 gesteckt werden, ohne daß die Dicke des zusammengefalteten Faltkartons
1 wirklich vergrößert wird Die Fig. 2a und 2b zeigen Schnittansichten entlang der
Linie 11-11 von Fig. 1 mit Darstellung des Faltkartons 1 im zusammengeklappten und
aufgeklappten Zustand. An die Wandungsabschnittsbereiche 4 bis 7 sind entlang ihrer
oberen Kanten nach unten geklappte Verklebungslaschen 13 angebunden, die der Randverstaifung
und zur Verzierung des Randes dienen. Nach unten hin sind zwei an zwei gegenüberliegenden
Wandungsabschnittsbereichen, im vorliegenden Fall an den Wandungsabschnittsbereichen
3 und 6, entlang von Falzlinien Bodenabschnittsbereiche 14 und 15 durch z.B. Nutungen
oder Falzkanten 18 biegsam angelenkt, welche scherenartig derart ineinandergreifen,
daß sie beim Auffalten des Faltkartons 1 nach unten gedrückt werden und dabei eine
feste Boden fläche der erfindungsgemäßen Blumenvase ergeben. Unterhalb der beiden
Bodenabschnittsbereiche 14 und 15 sind noch kleinere miteinander verklebte Bodenabschnittsbereiche
16 und 17 vorgesehen, deren genauere Formgebung in dem folgenden noch näher erläutert
werden soll.
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Gemäß Fig. 3 besteht der im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgesehene
Faltkarton 1 aus einem einzigen Kartonzuschnitt, welcher von der Innenseite her
gezeigt ist. Dieser Kartonzuschnitt besteht aus einer Mehrzahl von einzelnen Abschnittsbereichen,
welche durch z.B.
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vorgenutete Falzlinien 18 voneinander abgegrenzt sind.
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Der Kartonzuschnitt besitzt dabei die bereits erwähnten sechs reckigen
Wandungsabschnittsbereiche 3 bis 8, welche nebeneinander angeordnet sind. Parallel
zu dem rechteckigen Wandungsabschnitt 8 ist zusätzlich eine längsverlaufende Verklebungslasche
19 vorgesehen, welche im zusammengefalteten Zustand des Faltkartons 1 von innen
her an den Wandungsabschnittsbereich 3 anklebbar oder angeklebt ist. Oben sind die
Wandungsabschnittsbereiche 3, 5, 6 und 7 mit den bereits erwähnten Versteifungslaschen
13 versehen, welche im zusammengefalteten Zustand des Faltkartons 1 insbesondere
zur Verstärkung der oberen Kanten nach innen gefaltet und an den entsprechenden
Wandungsabschnittsbereichen 3, 5, 6 und 7 festgeklebt werden. Die Wandungsabschnittsbereiche
4 und 8 besitzen keine derartigen Verklebungslaschen 13, wodurch eine bessere Zusammenfaltbarkeit
des verklebten Faltkartons 1 erreicht werden kann.
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Über entsprechende Falzlinien sind an den unteren Enden der Wandungsabschnittsbereiche
3 und 6 die bereits erwähnten Bodenabschnittsbereiche 14 und 15 biegsam angelenkt,welche
eine in etwa sechseckförmige Konfiguration besitzen, die der Querschnittsfläche
des Faltkartons 1 im aufgeklappten Zustand entspricht. Die beiden Bodenabschnittsbereiche
14 und 15 sind jeweils auf ihrer
den angelenkten Wandungsabschnittsbereichen
4 und 6 abgelegenen Seite mit quadrantförmigen Ausschnitten 20 bzw. 21 versehen,
wobei diese beiden quadrantförmigen Ausschnitte 20, 21 derart ausgelegt sind, daß
die beiden Bodenabschnittsbereiche 14 und 15 entsprechend Fig. 2 scherenartig ineinanderfügbar
sind.
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Die in Fig. 3 horizontal verlaufenden Kanten der quadrantfömrigen
Ausschnitte 20 und 21 bilden dabei jeweils die Achse dieser scherenförmigen Verbindung,
bei welcher die in Fig. 3 nach unten ragenden quadrantförmigen Teile der Bodenabschnittsbereiche
14 und 15 im aufgeklappten Zustand des Faltkartons 1 auf dem jeweils gegenüberliegenden
Bodenabschnittsbereich 15 bzw. 14 zum Aufliegen gelangen. Der selbsttätige Herunterklappvorgang
der den eigentlichen Boden des Faltkartons 1 bildenden Bodenabschnittsbereiche 14
und 15 wird dabei vor allem durch den Berührungseingriff mit den Wandungsabschnittsbereichen
3 bis 8 erreicht, welche beim Aufklappen des Faltkartons 1 die Bodenabschnittsbereiche
14 und 15 nach unten drücken.
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Die Wandungsabschnittsbereiche 4, 5, 7 und 8 sind nach unten hin über
entsprechende biegsame Falzkanten mit dreieckförmigen Bodenabschnittsbereichen 16,
17 bzw.
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22, 23 versehen, wobei an den beiden Bodenabschnittsbereichen 16 und
22 wiederum dreieckförmige Verklebungslaschen 24, 25 biegsam angelenkt sind,die
im zusammengefalteten Zustand von unten her an den benachbarten dreieckförmigen
Bodenabschnittsbereichen 17 bzw.
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23 festgeklebt sind. Die Verbindung der dreieckförmigen Bodenabschnittsbereiche
16 und 17 bzw. 22 und 23 mit Hilfe der Verklebungslaschen 24 bzw. 25 ist dabei der-
art
getroffen, daß dieselben im zusammengeklappten Zustand des Faltkartons 1 nach oben
geklappt sind, wobei sie unterhalb der ebenfalls hochgeklappten Bodenabschnittsbereiche
14 und 15 zu liegen gelangen. Beim Offnen bzw. Auseinanderklappen des Faltkartons
1 werden diese hochgeklappten Bodenabschnittsbereiche 16, 17 bzw. 22, 23 aufgrund
des Aufspreizens der zwischen den Wandungsabschnittsbereichen 4 und 5 bzw. 7 und
8 befindlichen Falzlinien 18 auseinandergedrückt und damit nach unten gezogen. Die
gegenseitige Verklebung der Bodenabschnittsbereiche 16 und 17 bzw. 22 und 23 mit
Hilfe der Verklebungslaschen 24, 25 ist dabei derart getroffen, daß bei einer Öffnung
bzw. Aufspreizung der zwischen den Bodenabschnittsbereichen 4 und 5 bzw. 7 und 8
befindlichen Falzlinien 18 bis auf einen Winkelwert von jeweils 1200 die aus den
Bodenabschnittsbereichen 16, 17 bzw. 22, 23 und deren Verklebungslaschen 24 bzw.
25 gebildeten Anordnungen jeweils eine gerade Fläche bilden, so daß ein weiteres
Aufspreizen der zwischen den Wandungsabschnittsbereichen 4 und 5 bzw. 7 und 8 befindlichen
Falzlinien 18 über jeweils einen Winkel von 1200 hinaus unmöglich gemacht ist.
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Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Blumenvase ist wie folgt:
Nach dem Bedrucken, Prägen und Ausstanzen des in Fig. 3 dargestellten Kartonzuschnitts
wird zuerst der Faltkarton 1 hergestellt, indem eine Verklebung entlang der Verklebungslaschen
13, 19 sowie 24 und 25 vorgenommen wird. Der Faltkarton 1 wird daraufhin in seinem
zusammengeklappten Zustand gebracht, wobei die in Fig. 1 dargestellte Kusntstofftüte
2 im gefalteten Zustand in den Faltkarton 1 eingeschoben
ist. Aufgrund
des Vorsehens eines auf der Außenseite des Faltkartons 1 angeordneten Glückwunschfeldes
9 ist die betreffende Anordnung in diesem Zustand ebenfalls in Form einer oder anstelle
einer Glückwunschkarte verwendbar, welche somit auch auf dem postalischen Weg versandt
werden kann.
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Beim Kauf eines Schnittblumenstraußes kann dann die erfindungsgemäße
Blumenvase gleichzeitig anstelle einer entsprechenden Glückwunschkarte mitgeliefert
werden, wobei dieselbe im nichtbenutzten Zustand eine sehr flache Form besitzt.
Am Bestimmungsort wird dann die neue Blumenvase dadurch funktionebereit gemacht,
daß der Faltkarton 1 durch Zusammendrücken der beiden äußeren Kanten, welche durch
die Falzlinien 18 zwischen den Wandungsabschnittsbereichen 4 und 5 bzw. 7 und 8
gebildet sind, geringfügig geöffnet wird, worauf die gefaltete Kunststofftüte 2
entnommen werden kann. Diese Kunststofftüte 2 wird dann in gestreckter Form in den
Faltkarton 1 eingeschoben, worauf die nach oben überstehenden Randbereiche der Kunststofftüte
2 über den oberen Rand des Faltkartons 1 nach unten geklappt werden.
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In der Folge kann dann in die aus Kunststoffolie bestehende Tüte 2
Wasser eingefüllt werden, wobei das Gewicht dieses Wassers bewirkt, daß einerseits
der Faltkarton 1 auf seine genaue sechseckige Form auseinandergedrückt wird, während
gleichzeitig die beiden scherenförmig ineinandergreifenden Bodenabschnittsbereiche
14 und 15 voll nach unten gedrückt werden, bis die in Fig. 3 nach unten ragenden
Teile der Bodenabschnittsbereiche 14 und 15 jeweils auf dem gegenüberliegenden Bodenabschnittsbereich
15 bzw. 14 zum Aufliegen gelangen. In diesem
Zustand liegen diese
Bodenabschnittsbereiche 14 und 15 zudem auch auf den ebenfalls herunterklappenden,
dreieckförmigen Bodenabschnittsbereichen 16, 17 bzw. 22, 23 auf, welche im Bodenbereich
angeordnete Anschlagmittel bilden, die ein unerwünschtes Durchbiegen des den eigentlichen
Boden des Faltkartons 1 bildenden Bodenabschnittsbereiche 14 und 15 verhindern.
Das innerhalb der Tüte 2 vorhandene Wasser bewirkt ferner, daß der aufgefaltete
Faltkarton 1 durch Auffüllen aller vorhandener innerer Hohlräume seine volle mechanische
Festigkeit erhält, während gleichzeitig aufgrund des relativ hohen Gewichts des
Wassers der Schwerpunkt der erfindungsgemäßen Blumenvase soweit nach unten verlegt
wird, daß dieselbe eine ausreichende mechanische Standfestigkeit erhält.
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Sollte die erfindungsgemäße Blumenvase nicht mehr benötigt werden,
was beispielsweise beim Verwelken der Blumen des Schnittblumenstraußes der Fall
ist, so kann das innerhalb der Kunststofftüte 2 vorhandene Wasser ohne weiteres
wieder ausgegossen werden, worauf der Faltkarton 1 erneut in seinem zusammengefalteten
Zustand gebracht wird, in welchem ein raumsparendes Aufbewahren der erfindungsgemäßen
Blumenvase für spätere Anlässe möglich ist.
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Auf der anderen Seite besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, daß
das betreffende Glückwunschbild 9 des Faltkartons 1 ausgeschnitten wird, so daß
auf diese Weise eine bleibende Erinnerung an den jeweiligen Anlaß der Überreichung
des Blumenstraußes gegeben ist.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es durchaus denkbar, daß
die beschriebene Blumenvase vollkommen in Form einer Glückwbnschkarte ausgebildet
und auch als solche vertrieben wird.